Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
Doktorat in Psychologie
Ein Doktorat steht Psychologinnen und Psychologen offen, welche ihr Masterdiplom mit einer guten Note erworben haben. Es verleiht den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil. / Ph.D.).
Für die wissenschaftliche Betreuung Ihres Doktorats ist die Hauptbetreuungsperson zuständig. Diese muss aus dem Kreis der Professor:innen der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie gewählt werden.
Um sich für das Doktorat anzumelden (siehe nächster Abschnitt), bedarf es einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrer Hauptbetreuungsperson ausfüllen und von ihr unterschreiben lassen. In der Betreuungsvereinbarung schlagen Sie eine gewünschte Zweitbetreuungsperson vor. Die Zweitbetreuungsperson kann auch von einer anderen Fakultät oder Hochschule sein.
Sie können zudem eine Mentorin oder einen Mentor einbeziehen. Der Name ist in der Betreuungsvereinbarung aufzuführen.
Die Anmeldung zum Doktorat erfolgt über das UniPortal.
Die dafür erforderlichen Unterlagen sind auf der Anmeldeseite aufgeführt. Die unterzeichnete Betreuungsvereinbarung (siehe vorheriger Abschnitt zu Betreuung) ist ebenfalls beizufügen.
Für die Anmeldung gelten folgende Fristen:
- bis zum 31. August für das kommende Herbstsemester
- bis zum 31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Die Zulassungsbedingungen finden Sie in den Reglementen (Promotionsordnung / Wegleitung).
Der Zulassungsentscheid wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Im Anschluss an einen positiven Zulassungsentscheid müssen Sie sich für das Doktorat immatrikulieren. Während des gesamten Doktorats besteht Immatrikulationspflicht.
Das Doktorat dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Die maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Dies gilt auch, wenn das Doktorat in Teilzeit absolviert wird. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren.
Die zu erbringenden Promotionsleistungen setzen sich zusammen aus:
- Studienleistungen (mind. 18 ECTS-Punkte)
- Dissertation
- Verteidigung der Dissertation
- Publikation der Dissertation
Die Einzelheiten dazu finden Sie in den Reglementen (Promotionsordnung / Wegleitung).
Die Auswahl und Festlegung der Studienleistungen (mindestens 18 ECTS-Punkte) erfolgt in Absprache mit der Hauptbetreuungsperson und sollte Ihre Bedürfnisse in Bezug auf Kompetenzen für Ihr Doktorat berücksichtigen. Die geplanten und erbrachten Studienleistungen werden in der Betreuungsvereinbarung aufgeführt.
Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie im Merkblatt Studienleistungen.
Die Hauptbetreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit der Doktorandin / dem Doktoranden zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei werden insbesondere die Entwicklung der Forschungsarbeiten und die Studienleistungen anhand der für das aktuelle Jahr festgelegten Ziele beurteilt sowie die zu erreichenden Ziele für das nächste Jahr festgehalten. Die Betreuungsvereinbarung wird überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die weiteren Betreuungspersonen nehmen ebenfalls an den Treffen teil oder werden zumindest über den Inhalt in Kenntnis gesetzt.
Einreichung der Dissertation (Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens)
Nach Absolvierung aller Studienleistungen und der Fertigstellung der Dissertation können die Promovierenden einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen.
Verteidigung
Der Zeitpunkt der Verteidigung wird im Einvernehmen aller Beteiligten festgelegt und vom Dekanat organisiert. Die Verteidigung dauert insgesamt 60 Minuten und besteht aus einem Vortrag (20 Minuten) sowie einer anschliessenden Diskussion (40 Minuten). Die Verteidigung ist öffentlich und wird auf der Website angekündigt.
Publikation
Die Publikation der Dissertation ist der letzte Schritt vor dem Abschluss. In der Regel wird die von den Gutacher:innen genehmigte Fassung der Dissertation veröffentlicht. Die Rahmenpublikation der kummulativen Dissertation erscheint als Erstveröffentlichung auf LORY (Lucerne Open Repository). Die einzelnen Artikel werden basierend auf ihrem Status zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation und vorbehaltlich des Urheberrechts ebenfalls auf LORY veröffentlicht.
Titel
Nach der Publikation der Dissertation erfolgt die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Philosophie (Dr. phil. / Ph.D.). Ein entsprechendes Diplom wird ausgestellt.
Welche Doktoratstypen gibt es?
Grundsätzlich werden zwei Arten von Doktoraten unterschieden: mit und ohne Anstellung. Welcher Doktoratstyp geeignet ist, hängt massgeblich von der primären Motivation für ein Doktorat, dem gewünschten Karriereweg sowie den verfügbaren Möglichkeiten ab. Beispielsweise erhöht sich die Chance auf eine akademische Karriere, wenn das Promotionsstudium mit einer engen Anbindung an die Universität absolviert wird. Wenn von Anfang an klar ist, dass keine akademische Karriere angestrebt wird, ist eine freie Promotion in Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit möglicherweise besser geeignet.
Doktorat mit Anstellung (Wissenschaftliche Assistierende)
Wissenschaftliche Assistierende sind über Drittmittel oder universitäre Gelder an einem Lehrstuhl angestellt. Sie sind in die Forschung und Lehre des Lehrstuhls und der Fakultät eingebunden. Die Stellen werden auf dem Stellenportal der Universität Luzern ausgeschrieben. Die Anstellung erfolgt in der Regel für vier Jahre.
Doktorat ohne Anstellung (Freie Promotion)
Eine freie Promotion bedeutet, dass das Promotionsstudium ohne Arbeitsanstellung an der Universität Luzern absolviert wird. Durch die Immatrikulation als Doktorand:in besteht eine Affiliation mit der Universität Luzern. Wie viel Zeit in eine Erwerbstätigkeit und/oder eine andere Tätigkeit ausserhalb des Promotionsstudiums investiert wird, sollte von Anfang an mit der Hauptbetreuungsperson besprochen, in der Betreuungsvereinbarung festgehalten und bei sich verändernden Lebensumständen neu ausgehandelt werden.
Wie viel Zeit muss für das Doktorat aufgewendet werden?
Das Doktorat ist grundsätzlich auf Vollzeit ausgelegt.
An der Universität Luzern ist es üblich, dass Doktorierende zu 50% angestellt werden. Bei Doktorierenden, die über Drittmittel finanziert werden, kann der Prozentsatz höher sein. In beiden Fällen wird erwartet, dass die verbleibende Zeit dem Doktoratsprojekt gewidmet wird, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über eine Teilzeitbeschäftigung besteht.
Während Ihrer Arbeitszeit haben Sie zudem Anspruch auf ein sogenanntes Forschungsdrittel, d.h., der Gesamtumfang der Aufgaben, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation stehen, darf zwei Drittel Ihrer Arbeitszeit nicht übersteigen.
Weitere allgemeine Informationen zur Anstellung finden Sie in der offiziellen Informationsbroschüre der Universität.
Welche Kosten kommen während des Doktoratsprogramms auf mich zu?
Eine Übersicht über die Anmelde-, Studien- und Prüfungsgebühren finden Sie auf der Seite der Zulassungsstelle.
Mehr Informationen zu allgemeinen finanziellen Fragen (Budgetberatung, etc.) finden Sie auf der Seite der Studienberatung.
Romina Theiler
Koordinatorin Doktoratsprogramm
phd-vpf@unilu.ch