Meine betagte Mutter ist schwer krank und soll gemäss ihrer Ärztin nun palliativ behandelt werden. Was heisst das genau? Was ist das Ziel mit Blick auf das Wohl meiner Mutter? Wer entscheidet das letztlich? Inwieweit spielt ihre Selbstbestimmung ein Rolle? Und was sind die rechtlichen Überlegungen dazu?
Bei der palliativen Behandlung steht die bestmögliche Lebensqualität von schwerkranken Menschen im Vordergrund. Es geht also nicht mehr primär darum, eine unrealistisch gewordene Heilung erreichen zu wollen, sondern darum, die Beschwerden (z.B. Schmerzen, Übelkeit) zu lindern. Das Ziel von Palliative Care ist es, den verbleibenden Tagen «mehr Leben» zu geben – anstatt dem beschwerlich gewordenen Leben «mehr Tage». Das schliesst medizinische Behandlungen, sorgfältige Pflege sowie psychologische und spirituelle Unterstützung mit ein.
Wenn Ihre betagte Mutter palliativ behandelt wird, wird zuerst geklärt, was ihr wichtig ist und was sie im Moment am meisten belastet. Woran hat sie Freude, welche Unterstützung braucht sie? Was wünscht sie sich, was möchte sie noch erleben – und letztlich auch: Wo und wie möchte sie sterben? Solange Ihre Mutter sich dazu klar äussern kann, steht immer ihre Selbstbestimmung im Vordergrund.
Falls Ihre Mutter nicht mehr in der Lage ist, für sich selber zu entscheiden, wird bei der Behandlung dennoch versucht, ihrem mutmasslichen Willen möglichst gerecht zu werden, also dem, was sie selber für sich wollen würde. Das Gesetz sieht zu diesem Zweck Stellvertreterentscheide von nahen Angehörigen vor: Ehepartner, nicht verheiratete Lebenspartner, Nachkommen usw. Diese Vertreter entscheiden dann für und an Stelle des urteilsunfähigen Patienten. Wenn Ihre Mutter eine Patientenverfügung erstellt und darin klar festgelegt hat, welche Behandlungen sie möchte oder nicht möchte, dann ist diese Anordnung grundsätzlich verbindlich.
Manchmal haben Patienten Angst davor, dass sie beim Wechsel von einer auf Heilung ausgerichteten zu einer palliativen Behandlung gewissermassen «aufgegeben» werden. Das Gegenteil ist der Fall! Wenn eine weitere Operation, eine zusätzliche Chemotherapie oder ähnliche, belastende Eingriffe nicht mehr zur Gesundung beitragen können, dann ist die palliative Behandlung gerade darauf ausgerichtet, den konkreten Bedürfnissen der Patientin gerecht zu werden. Der Mensch steht dann im Zentrum, nicht dessen Krankheit. Das ist übrigens auch Thema der dritten Luzerner Fachtagung Palliative Care, die in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und XUND Bildung Gesundheit Zentralschweiz sowie den Kooperationspartnern Palliativ Luzern und Palliative Zentralschweiz am 11. Juni 2026 an der Universität Luzern durchgeführt wurde: Wie kann Fürsorge gestaltet und professionell gelebt werden, wenn die Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind?»
Wenn Ihre Mutter unsicher ist, ob eine palliative Behandlung das Richtige ist oder ob es nicht doch andere Behandlungsmöglichkeiten für ihre Erkrankung gibt, dann ist es wichtig, diese Bedenken mit der Ärztin zu besprechen. Vielleicht begleiten Sie Ihre Mutter dabei – so können Sie sie unterstützen, gegebenenfalls nachfragen und dann mit Ihrer Mutter nochmals in Ruhe darüber sprechen. Wenn Sie oder Ihre Mutter Zweifel haben, dürfen Sie auch immer eine Zweitmeinung einholen.
Erstpublikation im «Ratgeber» der «Luzerner Zeitung» und ihren Regionalausgaben am 11. Juni 2026. Zweitabdruck mit freundlicher Genehmigung.
