Sogenannter «Femizid» soll als eigenständige Menschenrechtsverletzung definiert und anerkannt werden: Dieses Ziel verfolgt Angela Hefti mit ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit. Ein Nationalfonds-Stipendium ermöglicht ihr, in den USA zu forschen.

Rosafarbene Kreuze, aufgestellt im mexikanischen Juárez im Gedenken an acht an dieser Stelle gefundene Frauenleichen. (Bild: Aufnahme von 2007, Wikimedia Commons/iose)

«Femicide in International Law»: So lautet der Arbeitstitel der sich in einem fortgeschrittenen Stadium befindenden Dissertation. Der Begriff «Femizid» wird verwendet, um das systematische Verschwinden, die (sexuelle) Gewalt und die nachfolgenden Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts zu bezeichnen. Das wohl bekannteste Beispiel betrifft die Stadt Juárez in Mexiko. In dieser Region werden seit den 1990er-Jahren regelmässig Frauen festgenommen respektive entführt, vergewaltigt und oftmals getötet. Angela Hefti führt dazu aus: «Typischerweise handeln die Täter mit der Unterstützung oder Duldung des Staates.» Wenn Angehörige oder überlebende Opfer eine Untersuchung der Verbrechen verlangen, rechtfertige der Staat seine Untätigkeit mit Geschlechterstereotypen, etwa der angeblich zu kurzen Kleidung des Opfers, welche die Tat provoziert haben sollen.

Juarez stellt nur die Spitze des Eisbergs dar: «Systematische Gewaltausübung gegen weibliche Bevölkerungsgruppen haben eine lange Geschichte und sind nach wie vor in diversen Ländern mit patriarchalischer Struktur eine Realität», so Hefti. Diesbezüglich zu nennen sei etwa die Versklavung und systematische Vergewaltigung von Jesidinnen in Syrien oder von Schülerinnen in Nigeria.

Bislang keine verbindliche juristische Handhabe

Foto Angela Hefti
Angela Hefti, Doktorandin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Trotz alledem finden geschlechtsspezifische Verbrechen gegenüber Frauen auf völkerrechtlicher Ebene erst seit wenigen Jahren Behandlung, etwa im Falle von Vergewaltigungen, mit denen sich die Ruanda- und Jugoslawien-Tribunale befasst haben. Das Erschwernis: «Femizid ist bisher nicht als eigenständiges Menschenrecht anerkannt und erfasst.» Wäre er das, bestünde eine verbindliche juristische Handhabe, da die einzelnen Staaten verpflichtet sind, die auf internationaler Ebene im Völkerrecht abgesicherten Menschenrechte in ihrem je eigenen Rechtssystem umzusetzen. Um diese Lücke zu schliessen, möchte Angela Hefti im Rahmen ihrer Doktorarbeit relevante Elemente einer neuartigen Menschenrechtsverletzung («Femizid») herausarbeiten und entsprechende Definitionsansätze formulieren. «Damit soll ein Grundstein für die Möglichkeit gelegt werden, systematische Ausübung von Gewalt gegen Frauen menschenrechtlich zu ahnden und auf diese Weise Staaten zur Verantwortung zu ziehen», so Hefti, die an der Universität Luzern bereits ihr rechtswissenschaftliches Masterstudium abgeschlossen hat. 

Für die Thematik sensibilisiert worden sei sie durch die Erfahrungen, die sie bei verschiedener Gelegenheit mit internationalen Gerichten – dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem (inzwischen aufgelösten) Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda – habe sammeln können. Hefti war zudem an der Universität Luzern unter anderem während mehrerer Jahre Associate Director der international ausgerichteten Menschenrechte-Summer-School Lucerne Academy for Human Rights Implementation.

Neunmonatiger Forschungsaufenthalt in Yale

Angestrebter Abschlusstermin der Doktorarbeit, die von Martina Caroni, Ordinaria für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, betreut wird, ist ungefähr Mitte 2019. Im Rahmen der Arbeiten an «Femicide in International Law» kann Angela Hefti ab August einen neunmonatigen Forschungsaufenthalt am Schell Center for International Human Rights an der renommierten Yale Law School in der an der US-Ostküste gelegenen Stadt New Haven absolvieren.

«Yale bietet mir aussergewöhnliche Forschungsbedingungen. Unter anderem habe ich Zugang zu verschiedenen Professorinnen und Professoren, die gleich mehrere Bereiche meiner Dissertation, zum Beispiel das Diskriminierungsrecht, abdecken», sagt Hefti. Finanziell unterstützt wird ihr Aufenthalt durch ein Doc.Mobility-Stipendium des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) in der Höhe von gegen 37'000 Franken. Es handelt sich dabei um ein Karriereförderungsinstrument, das qualifizierten Doktorierenden ermöglicht, einen Teil ihrer Dissertation an einem Gastinstitut im Ausland zu erarbeiten.

Zusätzlichen US-Abschluss erlangt

Angela Hefti am Tag der LL.M.-Diplomfeier an der Yale Law School

Hefti hält sich bereits seit dem Sommer 2017 in New Haven auf. Gefördert durch ein Fulbright-Stipendium, absolvierte sie an der Yale Law School ein LL.M.-Studium (Master of Laws), das sie im vergangenen Mai erfolgreich abschloss. «Es handelt sich dabei um eine international anerkannte Zusatzqualifikation, die Einblick in eine andere Rechtskultur bietet und den an der Universität Luzern erlangten Masterabschluss hervorragend ergänzt», sagt Angela Hefti.

Unter anderem habe sie Kurse wie die «International Human Rights Clinic» besucht und in diesem Rahmen an realen Menschenrechts-Fällen mitarbeiten könnten. Die daraus und aus weiteren Lehrveranstaltungen gewonnenen Erkenntnisse würden ebenfalls ihrer Dissertation zugutekommen.