Vereinbarkeit
Die Vereinbarkeit des beruflichen und wissenschaftlichen Weges mit Familie und anderen privaten Aufgaben stellt häufig eine Herausforderung dar. Mit dem Beruf vereinbart werden müssen etwa die Betreuung von Kindern, die Partnerschaft, die Pflege von Angehörigen oder ehrenamtliche Aufgaben. Die Fachstelle für Chancengleichheit unterstützt Angehörige der Universität Luzern mit konkreten Massnahmen und einem Beratungsangebot, damit Beruf und Privatleben vereinbart werden können.
- Die Webseite wird derzeit überarbeitet - im Februar 2026 ist die Aktualisierung abgeschlossen und sämtliche Informationen und Angebote online -

Der Wegweiser wurde im November 2021 publiziert. Die Informationen werden aktuell überarbeitet.
Die Broschüre “Uni und Familie - Ein Wegweiser zu den Themen Schwangerschaft und Vereinbarkeit” informiert, gibt Tipps und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Kind vor und nach der Geburt.
Studierende, Dozierende und Mitarbeitende der Universität Luzern haben einen privilegierten Zugang an den kids & co Kitas von profawo. Alle Mitglieder der Universität Luzern erhalten eine Vergünstigung von 20 Franken pro Tag auf den Vollkostentarif der betreffenden Kita von profawo.
Profawo betreibt in der ganzen Schweiz zahlreiche Kitas. Einen Überblick über die bestehenden kids & co Kitas gibt die Karte auf der Seite der Organisation. In Luzern betreibt profawo die Kita kids & co Campus Luzern.
Die Familienzulagen für Arbeitnehmende bestehen aus einer Geburts-, einer Adoptions-, einer Kinder- und einer Ausbildungszulage. Mehr Informationen finden Sie direkt auf der Website der kantonalen Ausgleichskasse oder beim Personaldienst.
Der externe Dienstleister profawo bietet allen Mitgliedern der Universität Luzern ein breites Angebot an Beratung und Unterstützung für Eltern und betreuende Angehörige. Aufgrund der Mitgliedschaft haben Mitglieder der Universität Luzern uneingeschränkten Zugang und profitieren von kostenlosen und vergünstigten Angeboten.
Das Angebot umfasst unter anderem:
- Beratung für werdende Eltern
- Beratung für Eltern
- Beratung zu Familienmodellen
- Unterstützung bei der Suche von KITAs und vergünstigte KITA-Plätze
- Vermittlung von Nannys und Notfall-Nannys
- Beratung bei der Betreuung und Pflege von weiteren Familienangehörigen.
- Vermittlung eines Entlastungsdiensts
- Online Sessions, Kurse & Veranstaltung
Alle weiteren Infos finden sie auf den Webseiten von Profawo
Informationen werden aktuell überarbeitet
Die Wissenschaft fordert immer wieder Arbeitseinsätze ausserhalb der üblichen Arbeitszeit (z.B. Abends, an Konferenzen, Weiterbildungen, Mobilitätsaufenthalte und Wochenenden oder auch wochentags bei Teilzeit-Anstellungen). Diese sind für die (wissenschaftliche) Qualifikation bedeutsam, sind aber nur schwer zu vereinbaren. In solchen Fällen müssen Eltern ein zusätzliches, für ihre Kinder vertrautes, Betreuungsangebot organisieren, das zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden ist. Hier möchte die Universität Luzern insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Mitarbeitende in der Verwaltung mit elterlicher Verantwortung unterstützen und sich an den zusätzlich entstandenen Fremdbetreuungskosten beteiligen.
Antragsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Antragsberechtigt sind: Hilfsassistierende, Assistierende, Oberassistierende, Forschungsmitarbeitende Doc und Postdoc sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten aller Fakultäten, administrative und technische Mitarbeitende der Fakultäten, der Verwaltungsdirektion sowie der Akademischen Dienste.
Was wird unterstützt
Unterstützt wird nur ein zusätzlicher Betreuungsaufwand, der im Zusammenhang mit der individuellen wissenschaftlichen oder beruflichen Laufbahn und im Interesse der Universität Luzern steht:
- Teilnahme an internen Weiterbildungsveranstaltungen: z.B. Angebote des Zentrums Lehre, der Graduate School, der Fachstelle für Chancengleichheit oder des Personaldienstes
- Von der Universität Luzern unterstützte und bewilligte externe Weiterbildungen.
- Engagement in der universitären Selbstverwaltung: z.B. Vertretung in Berufungskommissionen, universitären Kommissionen, Fakultätsvertretungen
- Teilnahme an Konferenzen und Tagungen oder kürzere Mobilitätsaufenthalte.
Nicht unterstützt werden Sitzungen oder zusätzliche Einsätze am Arbeitsplatz.
Voraussetzungen
- Die Fremdbetreuung muss ausserhalb der regulären Arbeitszeit (nach 18 Uhr) oder der regulären Arbeitstage stattfinden (bei Teilzeitmitarbeitenden).
- Bei der Betreuung muss es sich um Fremdbetreuung handeln: Kindertagesstätten, schul- und familienergänzende Tagesstrukturen, Tagesfamilien oder Babysitting.
- Es muss sich um Fremdbetreuung der eigenen Kinder bzw. von Kindern handeln, für welche die antragstellende Person obhutsberechtigt oder sorgeberechtigt ist.
- Die zu betreuenden Kinder sollen in der Regel nicht älter als 14 Jahre sein.
Kostendach pro Antragssteller/in
Pro Antragsteller/in können maximal Fr. 100.- pro Tag und Kind ausbezahlt werden, im Jahr nicht mehr als Fr. 500.- pro Kind.
Nachweis
Die Kosten werden nur nach Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an einer Veranstaltung (z.B. Teilnahmebestätigung) und/oder ein bewilligtes Unterstützungsgesuch für Weiterbildung sowie der tatsächlich entstandenen Kosten über das interne Spesenformular zurückerstattet. Die Universität behält sich vor, bei Unklarheiten mit der betreuenden Person Kontakt aufzunehmen.
Einreichung des Antrags
Ein Antrag sollte umfassen:
- Anschreiben, Bedarfsbegründung, beantragte Kosten (max. 1 Seite),
- Nachweis Teilnahme Weiterbildung/Konferenz/Gremium (z.B. Kursbestätigung oder bewilligtes Unterstützungsgesuch),
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Bestätigung der zusätzlichen Fremdbetreuungskosten (siehe unten)
- Ausgefülltes internes Spesenformular für die Rückerstattung.
Bitte schicken Sie Ihre Anträge an die Fachstelle für Chancengleichheit: chancengleichheit@unilu.ch
Entscheid
Bei vollständig eingereichten Unterlagen entscheidet die Fachstelle für Chancengleichheit über die Annahme und Ablehnung von Gesuchen. Im Zweifelsfall erfolgt der Weg über die Gleichstellungskommission. Zur Beschlussfassung in der Kommission genügt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid. Entscheide werden per E-Mail kommuniziert.
Kontakt
Für Rückfragen kontaktieren sie Matthias Luterbach, Co-Leiter der Fachstelle für Chancengleichheit per Mail oder Telefonisch: 041 229 5143.
Formular zur Beantragung von ausserordentlichen Kinderbetreuungskosten
Die Universität Luzern bietet jeden Sommer gemeinsam mit profawo, der PH Luzern und der HSLU eine Kinderferienwoche an. Mitglieder der Universität Luzern profitieren von sehr vorteilhaften Konditionen. Das Datum und die aktuelle Ausschreibung der Ferienwoche werden jeweils unter Aktuelles publiziert.
Es gibt viele Gründe, weshalb Eltern ihre Kinder im Notfall mit an den Arbeitsplatz nehmen müssen. Um diese Zeiten für Eltern wie Kinder angenehmer zu gestalten, bietet die Fachstelle für Chancengleichheit mobile Spielkisten an. Es stehen drei Spielkisten mit einem Spielangebot für Kleinkinder (ca. 1-3 Jahre), Kinder zwischen 4 und 7 Jahre sowie ältere Kinder zur Verfügung. Diese sind altersgerecht mit Beschäftigungsmaterial ausgestattet und können kostenlos auf der Fachstelle für Chancengleichheit ausgeliehen werden. Eine vorzeitige Reservation ist möglich.
Ausleihbedingungen
- Die Kisten können im Büro der Fachstelle Chancengleichheit abgeholt werden. Bitte nehmen sie vorher per Mail oder Telefon Kontakt auf, damit die Übergabe koordiniert werden kann.
- Bitte überprüfen Sie sowohl vor als auch nach der Ausleihe den Inhalt auf Vollständigkeit gemäss der Inventarliste.
- Bei Verlusten und Beschädigungen informieren Sie bitte die Fachstelle für Chancengleichheit.
Die Ausleihe wird mittels Ausleihprotokoll dokumentiert.
Die Universität Luzern beteiligt sich regelmässig am Nationalen Zukunftstag und lädt Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden ein, den Arbeits- und/oder Studienort ihrer Eltern zu besuchen. Die Fachstelle für Chancengleichheit bietet dabei den Kindern am Vormittag jeweils ein organisiertes Programm, bei dem die Kinder verschiedene Berufe kennenlernen können. Das Datum und die Anmeldung werden vor dem Zukunftstag jeweils auf der Seite «Aktuelles» der Fachstelle für Chancengleichheit veröffentlicht.
In den Toilettenbereichen im Erdgeschoss und im 1. Untergeschoss finden Sie Wickeltische. Der Schlüssel ist am Infodesk erhältlich.
In der Mensa gibt es Hochstühle. Im Nebenraum zur Mensa stehen Mikrowellengeräte zum Erwärmen von Babynahrung zur Verfügung.
Stillen ist im Gebäude überall erlaubt. Trotzdem benötigt es manchmal einen gewissen Schutz und Ruhe. Mitarbeiterinnen und Studentinnen der Universität Luzern können die im 3. und 4. Stock gelegenen Ruheräume zum Stillen und Milch abpumpen benutzen. Bitte verwenden Sie dafür das im Raum aufliegende Türschild als Hinweis. Für die Lagerung der Muttermilch verwenden Mitarbeiterinnen und Studentinnen die Kühlschränke in den Aufenthaltsräumen für Mitarbeitende im 3 und 4. Stock. Für Mitarbeiterinnen sind die Räume jederzeit zugänglich. Studentinnen, die diese Räume nach 19 Uhr benutzen möchten (wenn die Türen zum Treppenhaus abgeschlossen sind), können sich beim Facility Management melden (+41 41 229 51 51, ). Diese begleiten die Studentinnen und öffnen die entsprechenden Zugänge und Räume.
Mitarbeiterinnen an den Standorten Inseliquai und Alpenquai dürfen gerne die oben beschriebenen Räumlichkeiten im Hauptgebäude nutzen.
Informationen werden momentan aktualisiert.
Seit dem 1. Juni 2014 wird Müttern, die während der Arbeitszeit stillen oder Milch abpumpen, während des 1. Lebensjahres des Kindes die Arbeitszeit wie folgt angerechnet:
a. bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
b. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
c. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten.

