Behinderung

Die Universität Luzern ist sich den Herausforderungen bewusst, mit denen Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen konfrontiert sind. Sie engagiert sich aktiv für einen chancengerechten und barrierefreien Zugang sowie für ein inklusives Studiums- und Arbeitsklima. 

Mit dem Nachteilsausgleich (NTA) gewährt die Universität Luzern angemessene und individuelle Vorkehrungen in Bezug auf die Studien- und Prüfungsbedingungen. Sie finden alle Informationen dazu auf der Webseite Barrierefreies Studium.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Barrierefreiheit umfasst neben dem chancengerechten Zugang zum Studium auch die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende. Die Universität Luzern fördert ein barrierefreies Arbeitsumfeld, indem Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen wenn immer möglich an die konkreten Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden. 

Im Rahmen des PgB-Projekts «Verbesserung der Studiums- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung » (2025-2026) setzt die Universität Luzern aktuell verschiedene Massnahmen um, mit dem Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wirksam zu fördern. 

Beratung und Unterstützung

Die Fachstelle für Chancengleichheit bietet Beratung, Unterstützung und individuelle Abklärungen für Universitätsangehörige mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung an. Sie stellt Informationen zu Barrierefreiheit, Nachteilsausgleich und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. 

Zum Beratungsangebot der Fachstelle 

Kontakt: Fleur Weibel, Co-Leiterin Fachstelle für Chancengleichheit, fleur.weibel@unilu.ch