Förderangebote für Doktorierende
Doktorierende mit einem hervorragenden Dissertationsprojekt können Mobilitätsaufenthalte im Ausland von drei bis zwölf Monaten beantragen. Das Stipendium wird als Pauschale ausbezahlt und soll einen Beitrag zu Lebenshaltungs-, Reise- und Forschungskosten leisten. Die Pauschale FS26 beläuft sich auf CHF 4900/Monat.
Doktorierende mit einer Anstellung als wissenschaftliche Assistenz an der Unilu, die sich in der Abschlussphase ihrer Dissertation befinden, können eine Abschlussfinanzierung für die Fertigstellung ihrer Dissertation beantragen. Diese beinhaltet das Salär für eine bis zu sechsmonatige Entbindung von Assistenz-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben.
Es gibt zwei mögliche Eingabetermine pro Jahr. Die Gesuche werden an den darauffolgenden ordentlichen Sitzungen der Forschungskommission (FoKo) behandelt. Die Bewerbung erfolgt über das Modul "Interne Finanzierung" im Forschungsinformations-System der Universität Luzern (FIS).
EINGABETERMINE 2026
Montag, 2. März
Montag, 21. September
FOKO-SITZUNGSTERMINE 2026
Donnerstag, 2. April
Donnerstag, 22. Oktober
Richtlinie betreffend Mobilitätsstipendien und geschützte Forschungszeit
gültig ab 2. März 2026
* Für Doktorierende mit einer Anstellung an der UniLU: Bitte beachten Sie, dass ein Forschungsaufenthalt zu einem Aussetzen ihrer Lohnentwicklung führen kann.
* Für Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung in der Schweiz: Ein Mobilitätsaufenthalt kann Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel in der Schweiz haben. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Migrationsamt.