Doktorat in Gesundheitswissenschaften
Für die Promotion bietet die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin ein flexibles und intensiv betreutes Doktoratsprogramm an.
Bevor Sie sich zum Doktoratsstudium anmelden können, benötigen Sie die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Professor:innen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit einer potentiellen Betreuungsperson auf.
Für Doktorierende ist die Online-Anmeldung notwendig.
Für die Doktoratsanmeldungen gelten folgende Fristen:
31. August für das kommende Herbstsemester
31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Die Zulassung zum Doktoratsstudium regelt der Studien- und Prüfungsausschuss (StuPA) der Fakultät. Die Zulassungsbedingungen finden Sie in der Promotionsordnung. Der Zulassungsentscheid wird per E-Mail kommuniziert.
Sprachkenntnisse: Sie benötigen sehr gute Englischkenntnisse; Deutschkenntnisse werden nicht verlangt.
Für die wissenschaftliche Betreuung ist die Erstbetreuungsperson zuständig. Diese muss aus dem Kreis der Professor:innen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin gewählt werden. Ohne eine schriftliche Betreuungsvereinbarung, die von der Erstbetreuungsperson mitverfasst und unterschrieben ist, ist die Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.
Die Zweitbetreuungsperson kann auch ein promotionsberechtigtes Mitglied einer anderen Fakultät oder Hochschule sein.
Die zu erbringenden Promotionsleistungen setzen sich zusammen aus den Studienleistungen (mind. 18 ECTS-Credits), der Dissertation, der Verteidigung und der Publikation der Dissertation.
Besuch von Lehrveranstaltungen
Alle unter der Rubrik Kursprogramm aufgeführten und verlinkten Veranstaltungen sind mit ECTS-Credits versehen.
Es können nach Absprache mit der Betreuungsperson auch externe Veranstaltungen besucht werden.
Besuch von internationalen Tagungen
Beim Studiendekanat der Fakultät können Anträge auf finanzielle Unterstützung für Kurs- und Konferenzbesuche gestellt werden, wenn ein aktiver Beitrag an der entsprechenden Veranstaltung geleistet wird (Vortrag, Posterpräsentation).
Kurs- und Konferenzbesuche sowie Vorträge in Kolloquien, die mit ECTS-Credits hinterlegt sind, müssen immer von der entsprechenden Kursleitung/-organisation bestätigt werden. Diese Teilnahmezertifikate müssen am Ende des Doktoratsstudiums ans Studiendekanat eingereicht werden.
Kursangebot Universität Luzern
Workshops Hochschuldidaktik
Extern
Kursprogramm Swiss Learning Health System (SLHS)
Kursprogramm SGGÖ
Kursprogramm Campus Luzern
Kursprogramm SSPH+
Kursprogramm Graduate Academy
Die Betreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit der Doktorandin / dem Doktoranden zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei werden insbesondere die Entwicklung der Forschungsarbeiten und die Studienleistungen anhand der für das aktuelle Jahr festgelegten Ziele beurteilt sowie die zu erreichenden Ziele für das nächste Jahr festgehalten.
Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation werden in einem Evaluationsbericht dokumentiert und dem Studiendekanat per E-Mail an phd_health eingereicht. @ unilu.ch
Der Studien- und Prüfungsausschuss prüft den jährlichen Evaluationsbericht und entscheidet anhand des Leistungsausweises der Doktorandin / des Doktoranden und der Empfehlung der Betreuungsperson über die Weiterführung des Promotionsstudiums.
Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester ist der erste Zwischenbericht am 1. April des Folgejahres fällig.
Bei Immatrikulation im Herbstsemester ist der erste Zwischenbericht am 1. Oktober des Folgejahres fällig.
Eine Beurlaubung vom Doktoratsstudium ist grundsätzlich möglich. Gesuche müssen schriftlich beim Studiendekanat per E-Mail an phd_health eingereicht werden, jeweils spätestens bis zum 15. September (für das Herbstsemester) und bis zum 15. Februar (für das Frühjahrssemester). @ unilu.ch
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Eine Beurlaubung erfolgt für maximal zwei Semester.
- In der Zeit entfallen die Immatrikulationsgebühren.
- Es können keine Studienleistungen erbracht werden.
- Es kann nicht an Veranstaltungen teilgenommen werden.
- Es können keine Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Fakultät gestellt werden.
- Es können keine Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden.
Studienleistungen
Für alle Studienleistungen müssen schriftliche Nachweise vorliegen, damit die Anforderungen gemäss § 4 Ziffer 1 der Wegleitung erfüllt sind. Die minimal zu erbringenden Studienleistungen während des Promotionsstudiums umfassen 18 ECTS-Credits (gemäss § 7 Ziffer 1 der Promotionsordnung). In der Regel bestehen diese Leistungen in der Teilnahme an Wahlpflichtmodulen (im Umfang von mindestens 6 ECTS) und an Wahlmodulen, die jeweils zu Beginn jedes Semesters bekannt gegeben werden.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren wird auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten eröffnet. Der Antrag ist schriftlich an den Dekan zu richten und beim Studiendekanat per E-Mail an phd_health einzureichen. @ unilu.ch
Folgende Unterlagen (als pdf-Dateien) sind dem Antrag beizulegen:
- Dissertation
- eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie / er die eingereichte Dissertation selbstständig verfasst hat, dass sie / er bei der Abfassung der Dissertation nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat und eine Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat
- den Nachweis über Studienleistungen von mindestens 18 ECTS-Credits
- Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Promotionsstudiums (kann bei den Studiendiensten angefordert werden)
Gutachten
Die Erst- und Zweitbetreuungspersonen sind für die Gutachten zuständig. Der Versand der Dissertation an die Gutachter:innen wird vom Studiendekanat organisiert. Zwei Monate danach werden die Gutachten beim Studiendekanat eingereicht. Liegen alle Gutachten vor, so werden sie zusammen mit der Dissertation für die Dauer von drei Wochen in der Fakultät zur Einsichtnahme für die promovierten Mitglieder der Fakultät aufgelegt.
Verteidigung
Der Zeitpunkt der Verteidigung wird vom Studiendekanat organisiert. Die Verteidigung dauert insgesamt max. 60 Minuten und besteht aus einem Vortrag (20 Minuten) sowie einer sich anschliessenden Diskussion (max. 40 Minuten). Die Verteidigung ist öffentlich und wird auf der Website entsprechend angekündigt.
Publikation der Dissertation
Bei einer kummulativen Dissertation sind alle Fachartikel in gedruckter oder elektronischer Form entweder in Fachzeitschriften oder über den Dokumentenserver der ZHB Luzern zu publizieren. Für die Pflichtexemplare in Papierform sind jeweils alle Einzelbeiträge unabhängig von ihrer Publikationsweise und ohne Änderung der Seitenzählung zusammen mit dem Rahmenpapier zu binden und abzuliefern. Jedem Pflichtexemplar ist das vorgeschriebene Titelblatt voranzustellen, auf dem die vollständigen bibliographischen Angaben aller Beiträge eigens aufzulisten sind.
Im Falle der Publikation einer Monographie, über einen Verlag oder auf elektronischem Wege, ist an geeigneter Stelle vor dem wissenschaftlichen Text ein Hinweis einzufügen, dass es sich um den Abdruck einer Dissertation der Universität Luzern handelt. Zudem sind der ursprüngliche Titel der Dissertation und das Jahr der Einreichung anzugeben.
Die Promovendin / der Promovend hat sechs Pflichtexemplare der publizierten Arbeit einzureichen:
je ein Exemplar an die Gutachter:innen der Dissertation sowie
vier Exemplare an die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB), z.Hd. Frau Simone Rosenkranz, Frohburgstrasse 3, Postfach, 6002 Luzern.
Bitte verwenden Sie dazu diesen Umlaufzettel und geben Sie diesen bei Vollständigkeit im Studiendekanat phd_health ab. @ unilu.ch
Titel
Nach der erfolgreich bestrittenen Verteidigung wird eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt. Nach Ablieferung der Pflichtexemplare erfolgt die Promotion zum Doctor of Science (Dr. sc.). Über die erbrachten Promotionsleistungen wird ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt.
- Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.)
- Wegleitung zur Promotionsordnung Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.)
- Wegleitung zur Promotionsordnung Merkblatt 2a
- Wegleitung zur Promotionsordnung Merkblatt 2b
- Betreuungsvereinbarung
- Vorlage Evaluation PhD
- Antrag Finanzielle Unterstützung
- Spesenformular
- Erklärungen (Einreichung Dissertation)
- Titel der präsentation blindtext über mehrere zeilen
- Umlaufzettel (Abgabe Pflichtexemplare)
Dr. med. Christian Schirlo, MME
Leiter Studiendekanat
Vera Emmenegger
Administrative Koordinatorin
Doktoratsprogramm in Gesundheitswissenschaften
phd_health @ unilu.ch