Am 1. Januar 2020 gilt weltweit eine herabgesetzte Obergrenze für den Schwefelgehalt im Treibstoff von Schiffen (neu 0.5 %, bisher 3.5%). Die Durchsetzung der neuen Obergrenze gemäss IMO Regulation Nr. 14, welche Bestandteil des MARPOL-Abkommens (International Convention for the Prevention of Marine Pollution) ist, soll zusätzlich durch das Amendment vom 26. Oktober 2018 gewährleistet werden. Demgemäss gilt ab 1. März 2020 ein grundsätzliches Verbot, Schweröl an Bord mitzuführen. Als Alternative können Abgasnachbehandlungsanlagen (sog. Scrubber) eingebaut werden.
Der neue Grenzwert soll positive Auswirkungen für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen, vor allem für die Bewohner von Hafenstädten und von Küstengebieten außerhalb der bisherigen Schutzgebiete bringen.
Warum durch das Inkrafttreten der neuen Obergrenze eine Preissteigerung zu erwarten ist und wie dieser durch eine entsprechende Kreditstrategie begegnet werden kann, beleuchten Lars Robert Pedersen und Mette Kronholm im Bimco-Bulletin.