In Menschenrechten für Roboter hört Rechtsprofessor Malte Gruber Zukunftsmusik. Dennoch ist es ihm ein Anliegen, auf die diversen Zwischenstufen der technologischen Entwicklung und deren juristische Erfassung einzugehen.

In den 1970er-Jahren veröffentlichte Isaac Asimov «The Bicentennial Man». Die Novelle handelt von einem Roboter mit dem Namen Andrew (anklingend an «Android»), der in eine Familie integriert wird. Dabei verrichtet er zunächst einfache, dann immer komplexere Aufgaben. Andrew wird somit zunehmend zu einem vollwertigen Teil der Familie und auch der ihn umgebenden Gesellschaft. So kommt es, dass er Freiheit einfordert und eine Anerkennung als Mensch verlangt. Dies führt, ebenso wie die Ablehnung durch aussenstehende Dritte, zu zahlreichen Komplikationen. Dem Autor ging es im Grunde um eine Utopie, die eine potenzielle Subjektwerdung des Roboters nachvollziehbar zur Darstellung bringt.

Menschen im Fokus

Die in der Erzählung von Asimov literarisch thematisierte Anerkennung der Subjektstellung ist allerdings nur ein Aspekt unter mehreren, wenn in aktuellen juristischen Diskussionen von «Maschinenrechten» die Rede ist. Deutlicher im Zentrum als die pathetische Frage nach den zukünftigen Rechten menschenähnlicher, leidensfähiger Maschinen steht hier die Beobachtung, dass es heute in erster Linie wir Menschen sind, die unter der Herrschaft von Maschinen leiden: Wir haften zunehmend für Maschinen, welche wir nicht beherrschen. Die Risiken steigen dabei nicht alleine wegen unvorhersehbaren Handlungen von autonomen Automaten und Robotern, sondern vor allem aufgrund einer immer engmaschigeren digitalen Vernetzung und Verbindung von Menschen und Maschinen. Passende rechtliche Lösungsansätze sind unter diesen Bedingungen darauf angewiesen, die Perspektive individuellen Handelns zu überschreiten. Sie müssen den Blick öffnen für kollektive Handlungen, für de-individualisierende Verantwortungszuschreibungen, für die Verknüpfung von Haftungssubjekten zu besonderen Risikoassoziationen – nicht zuletzt auch für adäquate Konzepte einer Re-Personalisierung von Verantwortlichkeiten.

Malte Gruber
Malte Gruber, Ordinarius für Rechtsphilosophie und Wirtschaftsrecht

Malte Gruber, seit dem Frühjahr 2017 Ordinarius für Rechtsphilosophie und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht und Recht der neuen Technologien an der Universität Luzern, greift auf entsprechende Fälle aus der Literatur, Praxis und Wissenschaft zurück, um solche Lösungskonzepte für neuartige Problemstellungen innerhalb seines Forschungsbereiches herauszuarbeiten. Mit der Arbeit «am Fall» gelingt es ihm, seine theoretischen Ansätze in die Praxis zu überführen, ihren Anwendungshorizont nachvollziehbar darzulegen und schliesslich auch, Praxis wieder in zeitgemässe Theorie zu übersetzen. Seine jüngeren Publikationen befassen sich mit Themen wie der Anerkennung des Internets als Lebensgrundlage durch die Gerichte, mit Mensch-Maschine-Assoziationen im Rahmen des Einsatzes von Algorithmen oder auch mit dem Einfluss der bisher zur Behandlung der Parkinsonerkrankung eingesetzten Tiefenhirnstimulation
auf die Persönlichkeit und personale Identität der Patientinnen und Patienten. Dabei gelingt es dem Rechtswissenschaftler, seine Überlegungen mit Ansätzen aus Rechtstheorie, Soziologie und Philosophie zu verknüpfen.

Die fortlaufende Kasuistik, insbesondere an obersten Gerichten, bietet ihm dabei immer wieder Anlass, das in Juristenkreisen als feststehend Geglaubte zu hinterfragen. Erst vor wenigen Jahren stufte das deutsche Bundesverfassungsgericht den Computer in gewissem Sinne als einen «ausgelagerten Teil des Gehirns» ein. Später betonte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die zentrale Bedeutung des Internets und des Zugangs zu seinen vielfältigen Inhalten für den Alltag. In zahlreichen weiteren Fällen dehnten Richterinnen und Richter die Massstäbe der Verantwortlichkeitszuschreibung für das Verhalten von Dritten im digitalen Bereich drastisch aus, in einer Weise, die sich geradezu als heimliche Einführung einer «Krypto-Gefährdungshaftung» erwies.

Vielzahl neuer Problemstellungen

Die intensive Auseinandersetzung mit diesen Fällen brachte Malte Gruber dazu, sich verstärkt mit der Zukunft des sogenannten «Internets der Dinge», insbesondere mit Robotern und Maschinen, zu beschäftigen. Dabei geht es ihm in erster Linie um Fragen der fehlenden Verantwortungszuschreibung und -verteilung im Rahmen des zunehmenden Einsatzes autonom handelnder Systeme. Diese Systeme, bisweilen Vernetzungen zwischen Maschinen und Maschinen (Hochfrequenzhandel an der Börse), Menschen und Menschen (soziale Netzwerke) sowie Menschen und Maschinen (Assistenzsysteme, Implantate), bringen eine Vielzahl neuer, nicht vorhersehbarer Konstellationen mit sich. Sie stellen nicht nur für die Rechtswissenschaft eine Herausforderung dar, zumal sich neue Problemstellungen durch die rasante technologische Weiterentwicklung täglich potenzieren.

In diesem Zusammenhang fragt Malte Gruber darüber hinaus nach den Veränderungen des Menschenbildes in posthumaner Zeit: Was zeichnet uns als Menschen vor allem Nicht-Menschlichen aus? Muss und wird das auch in Zukunft so sein oder bedeuten die neuen Technologien zugleich ein «Ende des Menschen»? Aus einer interdisziplinären Blickrichtung stellt er sich dabei Fragen, welche die potenzielle Anerkennung neuer Identitäten, Subjekte und Akteure – oder von verantwortlich Handelnden ganz allgemein – umfassen. Dass Gelehrtenkolleginnen und -kollegen gar ein Strafrecht für Roboter fordern, hält er derzeit für zu weit gehend. Demgegenüber richtet er sein Augenmerk vielmehr auf die Leistungsfähigkeit einer techniksoziologisch informierten Jurisprudenz. Mit der Ausrichtung seiner Forschung und seinem Schwerpunkt im Recht der neuen Technologien sieht er sich in Gesellschaft mit Autorinnen und Autoren wie Gunther Teubner, Jens Kersten, Luciano Floridi, Giovanni Sartor und Mireille Hildebrand. Ziel dieser Forschenden ist nicht in erster Linie die Entwicklung einfacher, naheliegender Antworten, sondern vor allem das Aufwerfen und Aufzeigen der richtigen Fragestellungen. Anstelle von Menschenrechten für Roboter stehen dabei die Grundfunktionen des Rechts im Mittelpunkt.

Technologisch aufgeklärte Jurisprudenz

Kurz gefasst geht es vorrangig darum, Kriterien für den richtigen Umgang mit diesen neuen Technologien zu entwickeln. Hier sieht Gruber in Anlehnung an Alain Supiot die entscheidende Herausforderung des Rechts: Es hat selbst als eine Technik zu wirken, deren besondere Funktion in der Humanisierung der neuen Technologien besteht – mit den Mitteln einer technologisch aufgeklärten Jurisprudenz. Sofern spezielle «Robotergesetze» erforderlich werden, sollten diese Haftungstatbestände jedenfalls für klar umgrenzte Anwendungsbereiche formuliert sein. Neue Konzeptionen könnten somit in das bestehende Rechtssystem integriert werden, ohne die Struktur bestehender Gesetze zu beeinträchtigen. Deren Ziel sollte schliesslich der das Verhältnis von Robotik und Recht betreffende gesellschaftliche Konsens sein.

Ausgewählte Publikationen zum Thema

Malte Gruber/Jochen Bung/Sascha Ziemann (Hrsg.): Autonome Automaten. Künstliche Körper und artifizielle Agenten in der technisierten Gesellschaft. Berlin 2015 (2. Auflage)

Malte Gruber: Bioinformationsrecht. Zur Persönlichkeitsentfaltung des Menschen in technisierter Verfassung. Tübingen 2015

Malte Gruber: Beitrag «Digitaler Lebensraum». In: Bertram Lomfeld (Hrsg.): Die Fälle der Gesellschaft. Eine neue Praxis soziologischer Jurisprudenz. Tübingen 2017

unilu.ch/malte-gruber

Dario Haux und Fabienne Graf
Wissenschaftliche Assistenten an der Professur von Malte Gruber