Kryptowährungen, digitale Organisationen und neue Anwendungen im Energiesektor werfen rechtliche Fragen auf, auf die es oft noch keine klaren Antworten gibt. Entsprechend gross ist das Potenzial für die Forschung.

Netzwerkgebilde
(Symbolbild; ©istock.com/XH4D)

Die Blockchain-Technologie ist ein Kind der Finanzkrise 2007–2009. Ernüchtert über unzuverlässige Banken und andere Finanzintermediäre, suchten verschiedene Akteure nach Alternativen. Mit Bitcoin und anderen fortgeschritteneren Blockchains (zum Beispiel Ethereum) wurde ein Ansatz vorgestellt, der Wertverschiebungen ermöglicht, ohne einer zentralen Institution vertrauen zu müssen – und der, wie sich zeigen sollte, noch zu viel mehr imstande ist. Nach einer anfänglich zögerlichen Akzeptanz wurde Blockchain je länger je populärer. Allerdings ging mit dem wachsenden Marktvolumen von Kryptowährungen (Marktkapitalisierung per Ende Mai insgesamt zirka 2,51 Billionen USD) eine weitere Entwicklung einher: Bedenken bezüglich Anlegerschutz und Finanzstabilität. Entsprechend wurden die Finanzmarktaufsichtsbehörden früh auf den Plan gerufen und regulierten diese neue Technologie, ohne dass andere rechtliche Fragen – etwa des Zivil-, Gesellschafts- oder Datenschutzrechts – auch nur ansatzweise geklärt waren.

Frühe finanzmarktrechtliche Durchdringung

So auch in der Schweiz: Die FINMA veröffentlichte zur Stärkung der Rechtssicherheit Wegleitungen zur regulatorischen Einordnung von sogenannten Token und Stablecoins, noch bevor der Gesetzgeber reagieren konnte. Dieser passte nachfolgend verschiedene Bundesgesetze an. Der im internationalen Vergleich klare Rechtsrahmen legte den Grundstein für die Ansiedlung diverser Firmen und Startups in der Schweiz und im Zuger «Crypto Valley». So oder so ist das Blockchain-Recht noch lange nicht ausgeforscht. Selbst im verhältnismässig ausziselierten Finanzmarktrecht besteht wieder Forschungsbedarf: Dies vor dem Hintergrund, dass die Schweiz gegenüber anderen Finanzplätzen in letzter Zeit an Boden verloren hat. Der Vorentwurf zur Anpassung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) soll dem gegensteuern. Ziel ist die Stärkung von Rechtssicherheit, Innovationsfähigkeit und Anlegerschutz. Geplant sind neue Bewilligungsformen für Zahlungsmittelinstitute und KryptoInstitute sowie die Übernahme internationaler Geldwäschereibekämpfungsstandards. Fraglich ist allerdings, ob diese Massnahmen ihrem Anspruch genügen.

Auch in anderen Rechtsbereichen harren zentrale Fragen einer Antwort. Im Zivil- und Gesellschaftsrecht steht derzeit bspw. die Frage von rechtlichen Hüllen (legal wrapper) für «Dezentrale Autonome Organisationen» (DAOs) – also auf der Blockchain programmierte Organisationsformen – im Vordergrund: Durch die Zwischenschaltung juristischer Personen sollen Beteiligte vor persönlicher, unbeschränkter und solidarischer Haftung geschützt werden. Kam es im Kontext von Blockchain-Projekten früher häufig zur Gründung von Stiftungen, werden heute vermehrt Vereinsmodelle oder eigene Rechtsformen für DAOs diskutiert.

Die Blockchain-Technologie wurde und wird nicht nur in Finanzmärkten erprobt und teilweise erfolgreich angewandt, sondern auch im Energiesektor.

Die Blockchain-Technologie wurde nicht nur in Finanzmärkten erprobt und teilweise erfolgreich angewandt: Bis Ende 2026 wird für Blockchain-Anwendungen im Energiesektor ein Marktvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Dollar erwartet – mit besonderem Wachstum bei dezentralem Energiehandel, digitaler Netzumstellung, Elektroautomobilität und Smart Contracts. Bei Smart Contracts handelt es sich um selbst ausführende Programmcodes auf einer Blockchain, die vertragliche Bedingungen automatisch umsetzen, sobald vordefinierte Voraussetzungen erfüllt sind.  Zentral sind Fragen nach der regulatorischen Einbettung von Blockchain-Technologien in bestehende Strukturen: Wie muss der energierechtliche und regulatorische Rahmen angepasst werden, um den Einsatz dezentraler Blockchain-Technologien in zentral organisierten Energiemärkten zu ermöglichen, ohne Versorgungssicherheit, Bilanzkreistreue und Systemstabilität zu gefährden? Welche regulatorischen Instrumente und Rechtskonzepte sind erforderlich, um Blockchain-basierte Geschäftsmodelle im Energiesektor rechtssicher und innovationsfördernd zu gestalten?

Es existieren bereits verschiedene Anwendungen, die das Innovationspotenzial im Energiesektor illustrieren: So schuf etwa die Firma Bankymoon eine Prepaid-Blockchain-Smart-Meter-Anwendung, die es ermöglicht, Strom in Bitcoin zu bezahlen. SolarCoin ist eine Kryptowährung, die darauf abzielt, die Produktion von Solarstrom zu fördern. Bei 
Elblox handelt es sich um eine Blockchain-basierte lokale Peer-to-Peer-Handelsplattform für Ökostrom. Equigy ist eine Crowd-Balancing-Plattform, die auf den Einsatz von 
Speichertechnologien zur Stabilisierung der Netzfrequenz des Stromnetzes abzielt. Ein- und Ausspeisung von Strom müssen immer gleich sein, um Netzüberlastungen zu 
vermeiden. Mittels Blockchain-Technologie und Internet of Things, also der Vernetzung physischer Objekte mit dem Internet, sollen kurzfristige Schwankungen mit dezentralen Energiequellen im Übertragungsnetz ausgeglichen werden. Enerchain war eine europaweite Peer-to-Peer-Handelsplattform, die Stromerzeugern und Lieferanten den Handel mit ihren Produkten ermöglichte. Und RWE arbeitete mit Slock.it an einer auf der Blockchain-Technologie basierenden Elektromobilität- und Sharing-Plattform für den Ladevorgang von Elektroautos.

Wie verhält sich der Staat?

Über solche sektorenspezifische Rechtsfragen hinaus ist die Blockchain-Technologie auch für das öffentliche Recht im Allgemeinen von Bedeutung, und zwar aus zwei Blickwinkeln: Zum einen wird sie bereits in verschiedenen Märkten verwendet. Der Staat muss sich daher jeweils die Frage stellen, inwiefern er hier mittels Regulierung eingreifen soll und kann. So könnten die Kartellbehörden etwa befürchten, dass Wettbewerbsabreden über private Blockchains verschleiert werden. Aus der Sicht des Datenschutzrechts stellt sich die Frage, wie die dauerhafte Speicherung von Transaktionsdaten, welche die Blockchain-Technologie ermöglicht, rechtlich zu bewerten ist. Die Nutzerinnen und Nutzer einer Blockchain sind zwar pseudonymisiert. Hiermit ist jedoch nicht zwingend ihre Anonymität gewährleistet, wie aktuelle Ermittlungserfolge im Bereich der Krypto-Geldwäsche demonstrieren. Blockchains sind zudem derart dezentralisiert, dass fraglich erscheint, an wen sich staatliche Stellen als Verantwortliche für die Einhaltung der Regulierungsvorgaben überhaupt wenden können und wem gesetzliche Pflichten auferlegbar sind. 

Zum anderen könnte der Staat selbst die Blockchain-Technologie einsetzen, um die Verwaltung zu digitalisieren und Daten fälschungssicher zu speichern. Beispielsweise könnten Grundbücher, Handels- oder Fahrzeugregister auf der Blockchain gespeichert werden. Elektronische Dokumente wie eine E-ID könnten ebenso wie digitale Gesundheitsdossiers mittels Blockchain-Technologie verwaltet werden. In der Stadt Zug wurde sogar untersucht, inwiefern sich Blockchains für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen eignen könnten.

Neben der Forschung sind die drei Lehrstühle des Bereichs Recht und Blockchain auch massgebend in die universitäre Lehre eingebunden.

Neben der Forschung sind die drei Lehrstühle des Bereichs Recht und Blockchain auch massgebend in die Lehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) der Universität Luzern eingebunden. Ab diesem Herbst wird die Veranstaltung «Blockchain, KI und Recht der Digitalisierung» angeboten. Künftig werden die Vorlesung «Einführung in die Rechtswissenschaft» sowie weitere Bachelor- und Master-Veranstaltungen um digitale Elemente ergänzt. Seit diesem Frühjahr gibt es zudem die Vorlesung «Competition Law and Regulation in Emerging Technology Markets». Ein gemeinsamer Workshop des Zentrums für Blockchainforschung (ZIBR), der RF und der Graduate Academy untersucht qualitative Forschungsmethoden in der Rechtswissenschaft und richtet sich an Professorenschaft, Postdocs und Doktorierende. In einem weiteren Workshop des ZIBR und der RF primär für Studierende geht es darum, was mit Legal Tech bereits heute alles möglich ist.

Auch im Bereich des Wissenstransfers möchte sich das ZIBR mit verschiedenen Workshops und Tagungen sowie Podcast-Formaten engagieren. Last, but not least hat sich das Institut bereits im Bereich der Policy-Arbeit positioniert: So machte es in diesem Februar zusammen mit der Universität Zürich eine Eingabe im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Schaffung von Instituten zur Stablecoin-Emission und Krypto-Instituten.

Max Baumgart

Ausserordentlicher Professor für Energierecht und Blockchain

unilu.ch/max-baumgart

Claude Humbel

Assistenzprofessor für Privatrecht und Blockchain

unilu.ch/claude-humbel

Markus Schreiber

Assistenzprofessor für Öffentliches Recht und Blockchain

unilu.ch/markus-schreiber