Weiterbildung im Ausland
Im Rahmen des SEMP (Erasmus+)-Programms können Mitarbeitende der Universität Luzern Weiterbildungsaufenthalte von kurzer Dauer (mindestens 2 Tage, maximal 2 Wochen) an einer SEMP-Partneruniversität absolvieren.
Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und unter der Voraussetzung freier Kapazitäten (Angebot, Finanzen, etc.) vom International Relations Office (IRO) geprüft.
Übersicht Staff Training Weeks
Auf folgender Website finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen des Erasmus+ und SEMP-Programms angebotenen Staff Training Weeks. Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Angebote über SEMP finanziert werden können. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das International Office der Universität Luzern für die Abklärung der Details.
Abschluss eines bilateralen SEMP-Vertrags
Falls mit der gewünschten Partneruniversität noch kein SEMP-Abkommen abgeschlossen worden ist, kontaktieren Mitarbeitende – in Rücksprache mit ihrer/ihrem Vorgesetzten – die Leiterin des International Relations Office der Universität Luzern, zwecks Abschluss eines bilateralen SEMP-Vertrags mit der entsprechenden Partneruniversität. Weitere Informationen zum Ablauf von Vertragsverhandlungen entnehmen Sie bitte Internationale Kooperationen.
Kontaktaufnahme mit SEMP-Partneruniversität
Sobald der SEMP-Vertrag mit der Partneruniversität abgeschlossen ist, oder wenn bereits ein Vertrag besteht, muss die/der Mitarbeitende mit der entsprechenden Abteilung der Partneruniversität Kontakt aufnehmen, um die inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten des Aufenthalts (Zeitpunkt und Dauer des Aufenthalts, Programm, Arbeitsplatz etc.) zu klären.
Das IRO vermittelt keine Mitarbeitende an SEMP-Partneruniversitäten. Die Organisation des Weiterbildungsaufenthalts obliegt dem/der teilnehmenden Mitarbeiter/in.
Anmeldung
Sind die inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben mit der Partneruniversität geklärt, meldet sich der/die Mitarbeiter/in beim International Office der Universität Luzern für den Weiterbildungsaufenthalt an.
Mitarbeitende der Universität Luzern können für ihren Aufenthalt im Ausland einen finanziellen Zuschuss an die Reise- und Aufenthaltskosten beantragen. Der finanzielle Zuschuss wird gemäss den Richtlinien des SEMP-Programms pro Person berechnet. Die Höhe des finanziellen Zuschusses kann vorgängig angefragt werden.
Selektion der Dossiers
Das Selektionsverfahren wird von der Mobilitätsstelle in Rücksprache mit der zuständigen Abteilung (und allenfalls des Personaldienstes) sowie der Leitung des International Relations Office durchgeführt. Anträge und Prioritätensetzung werden "sur Dossier" geprüft und festgelegt.
Spesenvergütung und Erfahrungsbericht
Nach getätigtem Aufenthalt ist der Mobilitätsstelle eine manuelle Spesenaufstellung der Reisekosten (mit Originalbelegen) zwecks Rückvergütung einzureichen.
Zusätzlich ist der Mobilitätsstelle nach Ablauf des Aufenthaltes ein Erfahrungsbericht abzugeben. Der Bericht wird vorgängig zugestellt.