Weiterbildung an der Universität Luzern

Im Rahmen des SEMP (Erasmus)-Programms können Mitarbeitende einer Partneruniversität an der Universität Luzern Weiterbildungsaufenthalte von kurzer Dauer (mindestens 2 Tage, maximal 2 Wochen) absolvieren.

Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und unter der Voraussetzung freier Kapazitäten (Angebot, Finanzen, etc.) von der Mobilitätsstelle geprüft. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die Mobilitätsstelle.

Abschluss eines bilateralen Vertrags mit der Universität Luzern 

Mitarbeitendenaustausch mit der Universität Luzern kann nur auf der Basis eines bilateralen SEMP-Vertrags erfolgen. Bitte wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Heimuniversität. 

Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung der Universität Luzern 

Sobald der SEMP-Vertrag mit der Partneruniversität abgeschlossen ist, oder wenn bereits ein Vertrag besteht, muss die/der Mitarbeitende mit der entsprechenden Abteilung der Universität Luzern Kontakt aufnehmen, um die inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten des Aufenthalts (Zeitpunkt und Dauter des Aufenthalts, Programm, Arbeitsplatz etc.) zu klären.

Die Organisation des Weiterbildungsaufenthalts obliegt grundsätzlich dem/der teilnehmenden Mitarbeiter/in. 

Anmeldung bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern 

Sind die inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben mit der zuständigen Abteilung für den Austausch geklärt, muss sich der/die Mitarbeiter/in bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern für den Mobilitätsaufenthalt anmelden.

Für den Aufenthalt an der Universität Luzern muss das entsprechende Anmeldeformular (inkl. Beilagen) ausgefüllt und bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern eingereicht werden.

Finanzieller Zuschuss

Während des Übergangsprogramms SEMP (Erasmus) kann die Universität Luzern auch den Mitarbeitenden-Incoming ein finanzieller Zuschuss gemäss den dafür geltenden Richtlinien gewähren. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung wird den Mitarbeitenden zugestellt.