Brückenschlag zwischen "Big Data" und Handelsrecht

Ein in einem Nationalen Forschungsprogramm angesiedeltes Projekt legt den Fokus auf "Big Data" aus rechtswissenschaftlichem Fokus. Ziel ist es aufzuzeigen, inwiefern das internationale Handelsrecht Daten reguliert und ob dieses regulatorische Rahmenwerk angemessen ist.

Projektleiterin PD Dr. Mira Burri, Dozentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

"Big Data" ist das Schlagwort des Jahrzehnts schlechthin. Wieso oft bei Schlagworten scheint der Begriff überstrapaziert. Das Versprechen einer weiteren technologischen Revolution macht uns allmählich müde und skeptisch. Allerdings könnte das Phänomen "Big Data" tatsächlich sowohl die Euphorie als auch die damit verbundenen Ängste rechtfertigen. Denn "Big Data" ist bereits Realität. Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon arbeiten intensiv damit: Als Nutzerin und Nutzer erhalten wir Empfehlungen für Produkte, die uns interessieren könnten, und Vorschläge für Freundinnen und Freunde – dies alles basiert auf unserem bisherigen Verhalten und wird durch die Analyse von Massendaten ermöglicht. Gewiss sorgen wir uns um unsere Privatsphäre, aber das Verlangen nach Information und sozialer Integration ist stärker, und wir machen mit.

Essenzielle Bedeutung für die Wirtschaft

Neben den Auswirkungen in unserem persönlichen Alltag zeitigt "Big Data" Effekte in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen: So ist ein grosser Nutzen erkennbar, wenn es etwa darum geht, das Entstehen von Krankheiten besser zu verstehen oder früher und effizienter auf Naturkatastrophen zu reagieren. Wie zahlreiche Studien belegen, stellt "Big Data" auch für die Wirtschaft eine absolut essenzielle Ressource dar, und zwar nicht nur für Internet-Firmen. Auch traditionelle Unternehmen, die beispielsweise im Bauwesen tätig sind oder Traktoren und Aufzüge herstellen, benötigen Daten – für die Überwachung von Materialveränderungen, für rechtzeitige Reparaturen und Produktverbesserungen.

Vielfach werden die Vorteile von "Big Data" herausgestrichen – als Motor zur Erhöhung der Produktivität und zur Förderung von Innovation, als einmalige Möglichkeit zur Verbesserung der Lebensqualität, als analytischer Schlüssel für das Verständnis technologischer und gesellschaftlicher Phänomene und Prozesse, als wirkungsvolles Hilfsmittel, um sich in einer zunehmend komplexeren und rasch wandelnden Welt besser zurechtzufinden.Gleichzeitig wird in sogar noch stärkerem Masse auf die Gefahren hingewiesen, die "Big Data" mit sich bringe: das Ende der Privatsphäre, absolute Kontrolle über das menschliche Verhalten, totaler Verlass auf Daten als Basis für politische Handlungen und Lösungen in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens.

Datenfluss über Grenzen hinweg

Die intensive Debatte über die positiven und negativen Auswirkungen von "Big Data" befindet sich in vollem Gange – mit ungewissem Ausgang. Diese Diskussion auf die eine oder andere Seite zu beenden, ist nicht unser Ziel; vielmehr möchten wir zwei entscheidende Elemente, die oft vergessen werden, hervorheben. Das erste ist der globale Aspekt von Daten: Wenn "Big Data"-Anwendungen reibungslos funktionieren sollen, müssen Datenströme über die staatlichen Grenzen hinweg fliessen können. In der Konsequenz bedeutet dies, dass diesbezüglich das Handelsrecht anwendbar ist. Das zweite Element hat mit dem Umstand zu tun,dass "alte" Regeln auch für "neue" Technologien von Bedeutung sein können. So kommen im Zusammenhang mit "Big Data" viele der existierenden internationalen Handelsabkommen zum Tragen.

Diese beiden Elemente stehen im Fokus der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angesiedelten und von PD Dr. Mira Burri geleiteten Studie "The Governance of Big Data in Trade Agreements". Das Projekt mit Start im Mai 2017, das – wie auch ein zweites Projekt an der Universität Luzern im Bereich Soziologie – Teil des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 75 "Big Data" ist, möchte einen Brückenschlag zwischen "Big Data" und Handelsrecht realisieren. Ziel ist es aufzuzeigen, inwiefern das internationale Handelsrecht Daten und "Big Data" reguliert und ob dieses regulatorische Rahmenwerk angemessen ist.

Kohärentes Regelwerk fehlt

Die Suche nach Antworten dürfte keineswegs einfach ausfallen. Dies nur schon deshalb, weil das internationale Handelsrecht kein kohärentes Regelwerk darstellt. Normen, die hinsichtlich des grenzüberschreitenden Flusses von Daten von Bedeutung sein können, sind über verschiedene Verträge verstreut; sowohl die Regeln bezüglich Computer- oder Telekommunikationsdienstleistungen als auch diejenigen zum Schutz von geistigem Eigentum müssen beachtet werden. Während das Recht der Welthandelsorganisation (WTO), das für 164 Mitglieder weltweit verbindlich ist, das Herzstück dieses Regelwerks bildet, erfuhr das internationale Wirtschaftsrecht in den letzten Jahren eine starke Fragmentierung – vor allem durch die Häufung von Freihandelsabkommen im Rahmen bilateraler oder regionaler Kooperationen. Viele dieser Freihandelsabkommen beinhalten Regelungen und Sonderbestimmungen für Daten, die weiter gehen als die WTO-Normen.

So schafft beispielsweise das jüngste Transpazifische Partnerschaftsabkommen (TPP) Regeln, die den freien Datenfluss sichern und die sogenannte Lokalisierung (z. B. von Servern oder Dienstleistungsanbietern in einem Land) verbieten. Solche schreiben Staaten zunehmend vor, um eine bessere Datenkontrolle zu ermöglichen. Auch wenn das TPP aufgrund des Widerstands von US-Präsident Trump nicht zustande kommen sollte, verbreiten sich solche Normen in anderen Abkommen, beispielsweise in jenen von Japan und Australien, so dass man vom Aufkommen eines neuen Sonderregimes für Daten sprechen kann. Die Situation ist aber unübersichtlich und die Ansätze variieren: Während die USA bis anhin Verfechter eines "Free Data"-Ansatzes waren, zeigte sich die Europäische Union stets vorsichtig und legte viel Wert auf den Schutz der Privatsphäre ihrer Bürgerinnen und Bürger. Andere Länder, darunter die Schweiz, verfügen diesbezüglich über keine klare Strategie.

Eine Erklärung für die grosse Vorsicht liegt in der Komplexität der Data-Problematik und der ihr innewohnenden Dilemmas: Soll zum Beispiel eine Regierung Marktliberalisierung und freien Datenfluss fördern, was sich positiv auf die Wirtschaft und die datenbasierte Innovation auswirkt, oder soll sie sich aktiv für die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, die sonst möglicherweise stark gefährdet sind? Wo ist die Linie zwischen Datenschutz und Datenprotektionismus zu ziehen?

Grundlage für Entscheidungen schaffen

Unser Projekt kann keine gebrauchsfertigen Lösungen zu diesen schwierigen und im Kern politischen Fragen liefern. Es wird aber solide und vollständige Informationen zur Verfügung stellen, die den Entscheidungsträgerinnen und -trägern eingehende Kenntnis der Gesamtlage verschaffen und die Formulierung adäquater und zukunftsorientierter Lösungen ermöglichen. In einer ersten Phase ist beabsichtigt, sowohl sämtliche "Big Data"-relevanten Normen in allen Handelsabkommen zu erfassen als auch zu untersuchen, welcher Freiraum den Staaten in Bezug auf neue Datenregelungen noch zur Verfügung steht. Wir analysieren, wie sich verschiedene regulatorische Modelle – insbesondere diejenigen der USA und der EU – entwickelt und verbreitet haben.

Für diese Aufgaben wird nicht nur das klassische rechtswissenschaftliche Instrumentarium benötigt, es braucht auch einen interdisziplinären Ansatz. Entsprechend arbeiten wir mit Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern der Universität Bern zusammen, um die Regeln zu kodieren und eine neue Datenbank zu kreieren. Die Erfassung der Regelungen wird sowohl durch präzise manuelle Arbeit als auch durch "Big Data"-Analyse aus dem Bereich der digitalen Linguistik erfolgen – und damit den Forschungsgegenstand selbst zur Anwendung bringen.

Die zweite wichtige Phase in der Projektarbeit ist normativer Natur und fokussiert auf die Suche nach einem optimalen Modell für die Regulierung grenzüberschreitender Datenflüsse im Allgemeinen und von "Big Data" im Besonderen. Als Leitidee dient hierbei die Überzeugung, dass eine Balance zwischen frei fliessenden Daten und genügend Spielraum für den Schutz wichtiger öffentlicher Interessen und Grundrechte (wie der Schutz der Privatsphäre und der nationalen Sicherheit) notwendig ist. Das von uns entworfene Modell wird von unmittelbarer politischer Relevanz sein und massgeschneiderte Elemente für die Schweiz enthalten.


Quelle: Jahresbericht der Universität Luzern 2016, Mai 2017, S. 28–30.
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