Leitbild

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern

  • hat eine hohe Anziehungskraft auf ambitionierte Studierende, die anspruchsvolle Leistungen erbringen und Abschlüsse erzielen wollen, mit denen sie als gefragte juristische Generalisten im Arbeitsmarkt Aufnahme finden sowie im wissenschaftlichen Diskurs anschlussfähig sind.
  • bietet Studierenden und Dozierenden ein Klima gegenseitigen Respekts als «persönliche Universität» mit adäquaten Freiräumen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie bietet ihren Bachelorstudierenden Unterstützung beim Eintritt in die neue Bildungs- und Lebensphase.
  • fördert das eigenständige, kritische Denken, die Kompetenz zur Lösung komplexer Probleme sowie das teamorientierte Arbeiten und überzeugende Auftreten ihrer Studierenden.
  • trägt der Mehrsprachigkeit der Schweiz sowie der englischen Sprache als «lingua franca» Rechnung und ist besonders attraktiv für italienischsprachige Studierende.
  • fördert die individuelle Forschung der Dozierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses und gewährt die entsprechenden Freiräume. Sie legt besonderes Gewicht auf fächerübergreifende Forschungsschwerpunkte und ist bestrebt, die erforderlichen Mittel sicherzustellen.
  • ist eine attraktive Institution der juristischen Weiterbildung und führend in der Ausbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Sie profiliert sich mit praxisorientierten Weiterbildungs- und Spezialisierungsangeboten auf wissenschaftlicher Grundlage.
  • konzentriert sich auf ausgewählte strategische Partnerschaften mit ausländischen Universitäten und bietet ihren Studierenden und Dozierenden attraktive Chancen im internationalen Umfeld.
  • arbeitet mit modernsten und anwenderfreundlichen Kommunikationsmitteln sowie in flexiblen organisatorischen Strukturen, die ihr erlauben, sich mit Themenschwerpunkten zu profilieren.
  • ist respektiert als wichtiger Teil der Bildungs- und Forschungslandschaft. Sie betreibt eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Ihre Mitglieder bringen sich profiliert in aktuelle juristische und gesellschaftspolitisch relevante Themen ein.

(genehmigt vom Universitätsrat am 17. Dezember 2021 gestützt auf § 16 Abs. 1 lit. c des Universitätsgesetzes vom 17. Januar 2000)