SNF-Forschungsprojekt "Regulierung von Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Heimen: Menschenrechtliche Massstäbe und verwaltungsrechtliche Instrumente"

Projektteam: Prof. Dr. Bernhard Rütsche, Prof. Dr. Regina Kiener (UZH), Dr. Daniel Hürlimann


Das Forschungsprojekt sucht nach tragfähigen Antworten auf die Frage, ob und wie der Staat (Gesetzgeber und Verwaltung) Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Heimen regulieren soll. Im Fokus stehen dabei die Steuerung von Entscheidungen am Lebensende mit verwaltungsrechtlichen Instrumenten sowie der menschenrechtliche Rahmen, der dieser Steuerung Richtungen aufzeigt, aber auch gewisse Grenzen setzt. Das Forschungsprojekt geht von der Hypothese aus, dass das Zivil- und Strafrecht dem Schutzbedarf von besonders verletzbaren Menschen am Lebensende nicht hinreichend Rechnung tragen. Je weniger dies der Fall ist, desto grösser ist grundsätzlich der Bedarf nach öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften. Aber selbst wenn Patientenverfügungen in der Lage sind, Entscheidungen am Lebensende in hohem Masse zu steuern, so sind öffentlich-rechtliche Regelungen in Betracht zu ziehen; dies nur schon im Hinblick auf jene Fälle, in denen keine gültige Patientenverfügung vorliegt.

Das Projekt verfolgt einen prozeduralen Ansatz, indem es danach fragt, wie die Entscheidungsprozesse in Kliniken und Heimen normiert sind bzw. normiert werden sollten, wenn es um den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen oder um den Verzicht auf solche geht. Entsprechend untersucht das Projekt bestehende Regulierungen zum Behandlungsabbruch und Behandlungsverzicht im Lichte prozeduraler Kriterien und versucht, auf dieser Grundlage Regulierungsmodelle zu entwickeln, die möglichst rationale und im Interesse der Betroffenen liegende Entscheidungen am Lebensende gewährleisten. Der Fokus ist dabei auf öffentlich-rechtliche Regulierungen einschliesslich das damit zusammenhängende Soft Law gerichtet; einbezogen werden alle staatlichen Ebenen, also die kantonale, eidgenössische und internationale Ebene.

Da Fragen im Kontext medizinischer Entscheidungen am Lebensende mit rechtswissenschaftlichen Methoden allein nicht beantwortet werden können, wird begleitend zum Forschungsprojekt eine empirische Studie (gemeinsam mit dem Forschungsprojekt "Selbstbestimmung am Lebensende" von Prof. Dr. Regina Aebi-Müller) durchgeführt. Konkret soll dabei qualitativ u.a. untersucht werden, wie Entscheidungsprozesse am Lebensende bei Hausärzten, Spitalärzten und Ärzten in Altersheimen und Hospizen tatsächlich ablaufen, nach welchen Massstäben Entscheidungen am Lebensende getroffen werden und mit welchen Problemstellungen das medizinische Personal in diesen Institutionen konfrontiert ist. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird deutlich werden, auf welche praktischen und praxistauglichen Bedürfnisse die Regulierung von Entscheidungen am Lebensende aus zivil- und öffentlich-rechtlicher Perspektive antworten muss.