Geschlechterunterschiede bei der beruflichen Vorsorge

Ein von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten liegt nun vor. Es offenbart gleichstellungsrechtliche Ungleichheiten bei der beruflichen Vorsorge und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.

(Bild: ©istock.com/CalypsoArt)

Die in der Verfassung verankerte Gleichstellung der Geschlechter ist in der beruflichen Vorsorge und Teilen des Sozialversicherungsrechts nach wie vor nicht verwirklicht. Die Kluft zwischen den Altersrenten für Frauen und Männer – der sogenannte «Gender Pension Gap» – zeigt, dass insbesondere die zweite Säule strukturelle Geschlechterungleichheiten aufweist.

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das genau auf diese Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der schweizerischen beruflichen Vorsorge eingeht und deren strukturelle Ursachen untersucht. Wie das von Dr. iur. Stéphanie Perrenoud (Universität Neuenburg) und Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler (Universität Luzern) erstellte Gutachten zeigt, sind die Ursachen für die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern im Sozialversicherungsrecht und der beruflichen Vorsorge vielfältig. Hauptursachen für die geschlechtsspezifische Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge sind die Nichtberücksichtigung der unbezahlten Arbeit und familienbedingte Erwerbsunterbrüche, die insbesondere den Erwerbsverlauf von Frauen prägen. Notwendige Massnahmen zur Beseitigung dieser materiellen Ungleichheiten seien laut Perrenoud und Hürzeler etwa die Abschaffung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges sowie die Behebung der Problematik der Invaliditätsbemessung in der beruflichen Vorsorge bei teilerwerbstätigen Personen. Eine ihrer weiteren Handlungsempfehlungen ist die Einführung einer bezahlten Elternzeit.