«Der Austausch mit meinen Studierenden und Doktorierenden bedeutet mir sehr viel. Dank ‹Zoom› konnte ich während der Pandemie von zuhause aus mit ihnen in Kontakt bleiben.»
Ein Mann läuft einfach davon, als seine Bekannte vergewaltigt wird. Doch das Bundesgericht spricht ihn frei.
Die Strafrechtsexpertin Anna Coninx macht einen Vorschlag, wie das Gesetz verschärft werden könnte.
Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person kann in der Schweiz bis heute nur angemessen bestraft werden, wenn Gewalt angewendet wird. Bereits ein «Nein» müsste reichen – eine Gesetzesänderung tut Not. Ein Kommentar.
Die Universität Luzern hat Anna Coninx und Stefan Maeder auf Assistenzprofessuren für Straf- und Strafprozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät berufen. Die Berufungen erfolgen auf den 1. Februar 2018.
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