Sterben und Tod: Luzerner Zivilrechtlerin gefragte Expertin zum Thema

Sterben und der Tod sind zunehmend ein Thema in der Medienberichterstattung. Regina Aebi-Müller, ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, gibt vor dem Hintergrund ihres Forschungsprojekts Auskunft.

Der kürzlich erfolgte Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 67 zum Lebensende hat die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema Sterben und Tod gelenkt (siehe Synthesebericht). Im NFP 67 befassten sich zwischen 2012 und 2017 insgesamt 33 eigenständige Projekte aus unterschiedlichen Disziplinen mit dem Ende des menschlichen Lebens. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern waren mit dem Projekt «Selbstbestimmung am Lebensende» unter der Leitung von Prof. Regina Aebi-Müller und dem Projekt «Regulierung von Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Heimen» unter der Leitung von Prof. Bernhard Rütsche gleich zwei solche Projekte angesiedelt. Eine gemeinsam durchgeführte Untersuchung diente beiden Projekten als empirische Grundlage.

In der Sendung «Puls» vom 27. November 2017 auf SF1 erläutert Regina Aebi-Müller, dass Patientenverfügungen am Ende des Lebens den Willen des Betroffenen oft nicht zuverlässig wiedergeben. Im Interview in der Luzerner Zeitung vom 25. November 2017 führt die Zivilrechtlerin weiter aus, weshalb das Sprechen über den Tod mit Angehörigen und der frühzeitige Einbezug eines Arztes bei der Erstellung einer Patientenverfügung wichtig wären, damit den Wünschen des Sterbenden – soweit dies aufgrund der konkreten Situation am Lebensende möglich ist – weitestgehend entsprochen werden kann.