Projekte
Pilotstudie des IJF in Zusammenarbeit mit Interface Politikstudien. Das Forschungsprojekt thematisiert das Verhältnis von KMU und Gerichten. Ziel ist es, die Beziehung zwischen Gerichten und KMU durch die systematische Analyse der Situation in den Kantonen Obwalden und Luzern zu untersuchen.
Das Verhältnis zwischen KMU und den Zivilgerichten ist in der Schweiz bisher kaum untersucht worden. Es besteht diesbezüglich eine grosse Forschungslücke: So ist nicht bekannt, in welchem Umfang KMU die Zivilgerichte überhaupt in Anspruch nehmen und welche Gründe für die Anrufung der Gerichte bzw. für den Verzicht auf den Gerichtsgang eine Rolle spielen. Es wird lediglich vermutet, dass KMU sehr selten die Zivilgerichte anrufen. Mittels einer Vorstudie soll ein erster wesentlicher Schritt zur Schliessung der Forschungslücke getan werden. Anhand von zwei ausgewählten Kantonen, Obwalden und Luzern, untersuchen das Obwaldner Institut für Justizforschung an der Universität Luzern (IJF) und Interface Politikstudien Forschung Beratung in Luzern, wie häufig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz bei kommerziellen, inländischen Streitigkeiten mit Privatkunden sowie anderen KMU und Grossunternehmen vor Gericht gehen. Auf dieser Grundlage sollen in einem zweiten Schritt die Gründe analysiert werden, die das Verhalten der KMU bestimmen.
Die Vorstudie wird eine solide Grundlage für weitere Studien und erste relevante Ergebnisse für zukünftige Reformen liefern. Die Bedeutsamkeit der Fragestellung und die Relevanz der Vorstudie sind von verschiedenen Institutionen (u.a. Schweizerischer Gewerbeverband, Economiesuisse, Stiftung KMU für Rechtsdurchsetzung, Bundesamt für Justiz) anerkannt worden. Die Vorstudie wird finanziell durch den Kanton Luzern, den Kanton Obwalden und die Universität Luzern unterstützt.
Assoziiertes Forschungsprojekt von Dr. Dominik Dworniczak, LL.M. Er ist Postdoc am Zentrum für Regulierung und Vertragsrecht der Universität Zürich und untersucht empirisch sowie juristisch die Rezeption und Integration des EU-Verbraucherkreditrechts durch Schweizer Gerichte.
Ziel des Forschungsprojekts ist die Untersuchung, wie Schweizer Gerichte mit dem EU-Verbraucherkreditrecht interagieren. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, übernimmt sie häufig eigenständig EU-Rechtsakte, was ein einzigartiges Integrationsmodell schafft. Während das Bundesgericht eine “eurokompatible” Auslegung fordert, bleibt unklar, wie dieser Ansatz in bestimmten Bereichen, wie dem Verbraucherkreditrecht, umgesetzt wird, da Schweizer Gerichte nicht formell an EU-Recht gebunden sind.
Das Projekt analysiert, wie Schweizer Gerichte das EU-Verbraucherkreditrecht aufnehmen, anpassen und integrieren (Rechtsrezeption).
Die Forschung folgt einer gemischten Methodik, bestehend aus einem juristischen und einem empirisch-qualitativen Ansatz. Der juristische Teil bildet die Grundlage und konzentriert sich auf die Auslegung von Rechtstexten. In der Voruntersuchung wurden relevante Rechtsakte, travaux préparatoires sowie Lehrwerke identifiziert, die zentrale Fragen des Verbraucherkreditrechts beleuchten. Zudem werden einschlägige Urteile analysiert. Eine Stichwortsuche in Gerichtsdatensätzen ergab bislang 14 Fälle des Bundesgerichts, 34 des Cour de justice (Genf), 16 des Obergerichts Zürich, 19 des Tribunale d’appello Lugano und 5 des Cour d’appel civile (Waadt). Dies verdeutlicht, dass die einschlägige Rechtsprechung begrenzt ist und eine ergänzende empirische Untersuchung erforderlich macht.
Darauf aufbauend werden die zentralen Problemfelder im Bereich des Verbraucherkredits identifiziert. Auf dieser Grundlage werden zwei, für den empirischen Ansatz relevant, Arten von Dokumenten erstellt: Fragebögen und Interviewfragen. Die halbstrukturierten Fragebögen richten sich an relevante Interessengruppen, um aus Sicht der Teilnehmer:innen die anhaltenden Probleme in Schweizer Gerichten im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten zu charakterisieren. Gleichzeitig werden Interviewfragen für Richter:innen entworfen. Um Zugangsprobleme zu lösen, werden formelle Anträge über die Justizverwaltung und Vertraulichkeitsformulare zur Verfügung gestellt. Die halbstrukturierten Interviews zielen darauf ab, die Sichtweise der Richter:innen auf die Anwendung von EU-beeinflussten Rechtsvorschriften in Schweizer Gerichten zu untersuchen.
Erwartet wird, dass deutliche Abweichungen von EU-Grundsätzen sowie kantonale Unterschiede bestehen, bedingt durch begrenzte Bundesgerichtsfälle, frühere kantonale Schutzmassnahmen und die fortbestehende Vielfalt in der Rechtsprechung anhand der unterschiedlichen Fallkonstellationen.

Assoziiertes Forschungsprojekt von Pascal Theis, MLaw, RA. In seinem Dissertationsprojekt befasst er sich mit dem Zusammenspiel von vorsorglichen Massnahmen und dem öffentlichen Verfahrensrecht.
Vorsorgliche Massnahmen begegnen Rechtsanwendern als eine Spielart des einstweiligen Rechtsschutzes in den Verwaltungspflegegesetzen des Bundes und der Kantone sowie in diversen Spezialerlassen. Sie werden typischerweise dort angeordnet, wo die aufschiebende Wirkung nicht oder nicht ausreichend zum Tragen kommt und sollen im Verfahren eine provisorische Rechtslage schaffen, noch bevor ein definitiver Entscheid in der Sache ergangen ist. Zu denken ist etwa an Schutzmassnahmen zu Gunsten des Ortsbildes, die superprovisorische Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten durch die FINMA oder Übergangskonzessionen für die Dauer eines Konzessionserteilungsverfahrens.
Das vorliegende Dissertationsprojekt untersucht hauptsächlich mithilfe einer rechtsdogmatischen Analyse wie auch Rechtssprechungsanalyse vorsorgliche Massnahmen in den Verfahren vor den Verwaltungsbehörden oder -gerichten. Die Arbeit soll unter anderem verallgemeinerbare Voraussetzungen herausschälen, einschlägige spezialgesetzliche Bestimmungen kategorisieren, Abgrenzungsfragen klären und sich vertieft mit vorsorglichen Massnahmen in den jeweiligen Verfahren (beispielsweis Aufsichtsbeschwerde-, Klage-, Revisionsverfahren) auseinandersetzen. Auf der Rechtsfolgenseite ist eine Betrachtung von Inhaltsschranken und möglicher Anordnungsinhalte (vorsorgliche Beweisführung oder Sicherung der Vollstreckung) beabsichtigt. Ein weiteres Schlaglicht soll auf superprovisorische Massnahmen und die Hinterlegung von Schutzschriften fallen.
Schliesslich stellen sich auch zahlreiche Einzelfragen: Wie sind die schutzwürdigen Interessen von mehreren Beteiligten, Drittbetroffenen und der Allgemeinheit durch vorsorgliche Massnahmen zu berücksichtigen und koordinieren, sodass eine zufriedenstellende Übergangslösung gebildet werden kann? Fehlen vorsorglichen Massnahmen aufgrund der Eilbedürftigkeit kommunikative oder partizipative Verfahrenselemente? Inwieweit müssen vorsorgliche Massnahmen daher bereits Gewähr für materielle Richtigkeit, Rechtsschutz und umfassende Interessenabwägung bieten? Bedarf es eines Ausgleichs oder wirkt insbesondere das Hauptsacheverfahren bereits genügend kompensatorisch?
Assoziiertes Forschungsprojekt von Matteo Brunone, MLaw, RA. In seinem Dissertationsprojekt beschäftigt er sich mit dem Thema der Digitalisierung der Justiz in der Schweiz und insbesondere mit dem Entwicklungsprozess von «Justitia 4.0» sowie der Plattform «Justitia.swiss».
Die Dissertation hat zum Ziel, die Auswirkungen des technologischen Wandels auf die Grundpfeiler des schweizerischen Justizsystems, auf die verschiedenen Entscheidungsebenen und auf die verschiedenen Rechtsgebiete zu untersuchen und dabei alle Möglichkeiten und kritischen Fragen aufzuzeigen. Der Fokus liegt dabei auf der Rolle der Richter:innen, die sich mit den möglichen Gefahren der digitalen Transformation auseinandersetzen müssen. Durch die Analyse von offiziellen Dokumenten, Gesetzgebungsverfahren und justizinternen Debatten wird die wissenschaftliche Diskussion in der Schweiz über das Projekt Justitia 4.0 verfolgt. Ziel der Forschung ist es ausserdem aus praktischer und theoretischer Sicht zu verstehen, wie dieser Wandel in das Justizsystem, aber auch in die private berufliche Realität integriert werden soll. Zu diesem Zweck werden die Grundlagen, die Entwicklungen, die Bedingungen, die Möglichkeiten der Integration und der Zeitplan des Projekts Justitia 4.0 untersucht, sowie parallele Entwicklungen, wie - unter anderem - die Integration der digitalen Vernehmung in die ZPO. Die Dissertation wird sich auch mit dem Thema der digitalen Persönlichkeit befassen, ein Konzept, das teilweise bereits weit verbreitet, aber auf gesetzlicher Ebene noch nicht ausreichend definiert ist. Angesichts der ständigen und raschen technologischen Entwicklung, muss nicht nur auf der Ebene der rechtlichen Integration, sondern auch ganz allgemein darüber nachgedacht werden, ob die «digitale Sphäre» einer Person (verstanden als ihre Persönlichkeit im Internet oder in den elektronischen Datenerfassungssystemen) in jeder Hinsicht als ein neuer Teil ihrer Persönlichkeit dargestellt und durch das Zivilgesetzbuch geschützt werden soll.


