Methoden

Wirtschafts- und Sozialmodelle bilden die konzeptionellen Grund­lagen des rechtlichen Zugangs zu Wirtschaft und Re­gu­lie­rung. Die Vielfalt und Komplexität des Wirtschaftslebens erfordert dabei einen selektiven Zugriff auf ökonomische und soziale Phänomene. Dieser erfolgt in Form eines interdisziplinär orientierten Rechts, dessen wissenschaftliche Arbeitsweise sich gerade durch die rationale Selektivität seiner Theorien und Modelle auszeichnet. Soweit die rechtliche Modellbildung ihrerseits zum Gegenstand wissenschaftlicher Unter­such­ungen gemacht wird, kann sie gerade in Ihrer Bedeutung für die Methodik des Wirt­schafts­­rechts reflektiert werden.