Mutterschaft / Vaterschaft

Bei Mutterschaft besteht Anspruch auf eine bezahlte Absenz von 16 Wochen; sie kann frühestens zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen. 

Bitte möglichst frühzeitig das Meldeformular für eine bevorstehende Mutterschaft/Vaterschaft dem Personaldienst zustellen. Das Meldeformular ist im UnetEntry verfügbar.


Der Anspruch auf Entschädigung endet am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

Der Vaterschaftsurlaub bei Geburt eines eigenen Kindes beträgt 10 Arbeitstage (anteilsmässig zum Pensum) .