Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält die oder der Angestellte ein Arbeitszeugnis, das sich über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistung und das Verhalten ausspricht. 
Die Angestellten erhalten auf Verlangen ein Zwischenzeugnis.

Arbeitszeugnisse sind Urkunden, die alles Wesentliche für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens von Mitarbeitenden während der Zeit der Anstellung enthalten. Ihr Inhalt muss der Wahrheit entsprechen, die Formulierung muss aber immer wohlwollend sein. Die einzelnen Beobachtungsmerkmale werden anhand von konkreten Arbeitssituationen beurteilt, wobei die gesamte Beurteilungszeit im Auge behalten wird. Auf Verlangen der Angestellten hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

Für Vorgesetzte: Eine Vorlage zur Zeugniserstellung ist im Docugate verfügbar.