LGBTIQ+
Die Universität Luzern fördert ein inklusives und respektvolles Arbeits- und Studienklima – auch was die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Universitätsangehörigen anbelangt. Sie ergreift Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ+ Menschen. LGBTIQ+ steht für lesbisch, schwul (gay), bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich und queer oder questioning. Das + steht dafür, dass die Aufzählung nicht abgeschlossen ist und es noch weitere sexuelle und romantische Orientierungen und Geschlechtsidentitäten gibt.
Beratung und Unterstützung
Die Fachstelle für Chancengleichheit der Universität Luzern bietet Unterstützung und Beratung für LGBTIQ+ Studierende und Mitarbeitende sowie für alle Universitätsangehörigen und Gremien, die Fragen zum Thema LGBTIQ+ haben.
Zum Beratungsangebot der Fachstelle
Kontakt: Fleur Weibel, Co-Leiterin Fachstelle für Chancengleichheit, fleur.weibel@unilu.ch
Seit dem 1. Januar 2022 können trans und intergeschlechtliche Menschen in der Schweiz ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern.
An der Universität Luzern haben Studierende auch ohne einen solchen amtlich geänderten Namens- und Geschlechtseintrag die Möglichkeit, ihren Vornamen und die Anrede (aktuell begrenzt auf die Optionen Herr und Frau) in der Studierendendatenbank unkompliziert anzupassen.
Ein Antrag auf Anpassung des Vornamens und/oder der Anrede (inkl. Geschlechtseintrag) ist schriftlich an die Studiendienste zu richten.
Nähere Informationen über die Vorgehensweise und die Rahmenbedingungen finden Sie in der Richtlinie zur Anpassung des Vornamens und/oder der Anrede der Universität Luzern. Diese ist aktuell in Überarbeitung und folgt in Kürze.
Bei Fragen und für eine Beratung und Unterstützung im Prozess der Transition und Geschlechtsanpassung können sich Studierende und Mitarbeitende an die Fachstelle für Chancengleichheit wenden.
Lesbische und schwule Angestellte der Universität Luzern haben seit dem 1. Juli 2022 den gleichen Anspruch auf Elternschaftsurlaub wie heterosexuelle Angestellte, sofern sie in verheirateter oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft ein Kind bekommen oder adoptieren.
Der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Universitätsangehörige ist in der Verordnung zum Personalgesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs gelten auch für die gleichgeschlechtliche Partnerin der leiblichen Mutter resp. den gleichgeschlechtlichen Partner des leiblichen Vaters, sofern sie oder er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der leiblichen Mutter resp. dem leiblichen Vater verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.
Der besoldete Vaterschaftsurlaub umfasst 10 Tage, welche innert sechs Monaten nach der Geburt tageweise oder am Stück zu beziehen sind. Im ersten Lebensjahr des Kindes besteht zudem ein Anspruch auf vier Wochen unbesoldeten Vaterschaftsurlaub.
Im Falle einer Adoption gelten die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs für beide Elternteile.
Weitere Informationen zum Thema Vereinbarkeit finden Sie in der Broschüre Uni und Familie der Universität Luzern. Da diese bereits im November 2021 publiziert wurde, enthält sie die obigen, seit Juli 2022 geltenden Bestimmungen noch nicht.
Queer Unity ist ein Verein für alle LGBTIQ+ Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Luzern. Informationen zu den Veranstaltungen von Queer Unity finden sich auf der Instagram Seite des Vereins: www.instagram.com/queerunityluzern
Vorstand: Julia (sie/ihr, Präsidium), Fiona (they/sie, Finanzen), Elu (she/any, Kommunikation)
Kontakt: queerunitylu@gmail.com