Inklusion und Diskriminierung
Die Universität Luzern strebt ein inklusives und diskriminierungssensibles Studiums- und Arbeitsklima an und setzt den Schutz vor Diskriminierung entschieden um. Sie anerkennt, berücksichtigt und schätzt die Vielfalt ihrer Universitätsangehörigen und engagiert sich aktiv für einen chancengerechten und barrierefreien Zugang zu Studium und Arbeit an der Universität Luzern.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der nationalen und ethnischen Herkunft, der Lebensform, des Alters, der sozialen Stellung, der religiösen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ist verboten (BV Art. 8). Als Diskriminierung gilt jede Handlung oder Äusserung, die darauf abzielt, eine Person aufgrund eines oder mehrerer der genannten Merkmale ungleich zu behandeln oder herabzuwürdigen. Diskriminierung kann sich sowohl in expliziten Grenzüberschreitungen und verbalen Übergriffen als auch in subtilen Herabsetzungen und Ausschlussmechanismen äussern.
Die Arbeit gegen Diskriminierung ist im Statut der Universität Luzern verankert und elementarer Bestandteil der Diversitätsstrategie. Anhand eines vierjährigen Umsetzungsplans ergreift die Universität Massnahmen in den Bereichen sexuelle Belästigung, Behinderung, psychische Gesundheit, Rassismus, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie sozialer Hintergrund und setzt sich damit für eine diskriminierungssensible und inklusive Kultur ein. Der Begriff der Inklusion zielt dabei auf eine wertschätzende Anerkennung aller Universitätsangehörigen - gerade aufgrund und nicht in Absehung von ihrer Vielfalt und ihren individuellen Hintergründen.
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