Informationen zum Doktorat
Mit einem Doktorat an der Universität Luzern bereiten wir Sie auf eine spätere Laufbahn in der Wissenschaft oder auf eine (wissenschaftsbasierte) Tätigkeit in der Praxis vor. Die Rechtsgrundlage für das Doktorat an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Promotionsordnung mit dazugehöriger Wegleitung.
Promotionsmodelle
Die Promotion mit Anstellung bedeutet, dass eine Anstellung bei einem Lehrstuhl erfolgt, entweder über die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät oder über drittmittelfinanzierte Projekte (Beispiele für solche Projekte). Im Rahmen dieser Tätigkeit wirken Sie aktiv an Forschungs- und Lehrprojekten des Lehrstuhls mit. Eine Anstellung erfolgt in der Regel zu einem 50%- Pensum. Das heisst, ein Grossteil dieses Pensums wird durch Arbeiten und Forschen für den Lehrstuhl gefüllt. Dies beinhaltet z.B. Durchführung von Übungen, Betreuung von Semesterarbeiten, Unterstützung bei Prüfungsvorbereitung, -betreuung und -bewertung, Präsentation der Forschungsergebnisse auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Konferenzen. Die restlichen freien 50% bleiben für die Erstellung der Dissertation. Zu Beginn der Promotion wird eine Betreuungsvereinbarung mit der Betreuungsperson abgeschlossen. Diese legt die gegenseitigen Erwartungen sowie die wesentlichen Rahmenbedingungen und Meilensteine der Promotion fest. Offene Stellen werden auf dem Stellenportal der Universität Luzern publiziert.
Rechtsgrundlage:
Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern
Promotionsordnung
Wegleitung zur Promotionsordnung
Die Promotion für freie Doktorierende bedeutet, dass das Promotionsstudium ohne Anstellung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Universität Luzern durchgeführt wird. Die einzige formale Anbindung an die Universität besteht über die Immatrikulation als Doktorand*in an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Auswahl der Betreuungsperson erfolgt vor Beginn des Promotionsstudiums und bildet die Grundlage für die fachliche Betreuung während des Promotionsvorhabens. Die Liste der Professoren, die als Betreuungspersonen infrage kommen, finden Sie hier.
Zu Beginn der Promotion wird mit der Betreuungsperson eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Diese legt die gegenseitigen Erwartungen sowie die wesentlichen Rahmenbedingungen und Meilensteine der Promotion fest.
Rechtsgrundlage:
Promotionsordnung
Wegleitung zur Promotionsordnung
Promotionsleistungen
Bei der Dissertation handelt es sich um eine eigenständig verfasste Forschungsarbeit. Diese kann als Monografie geschrieben werden oder kumulativ aus mehreren Publikationen bestehen. Die Dissertation wird von zwei Personen (Betreuer*in und Zweitgutachter*in) begutachtet.
Während des Promotionsstudiums sind mindestens 18 ECTS-Credits durch Studienleistungen zu erbringen. Diese haben Ausbildungscharakter und sind grundsätzlich extern zu erbringen. Interne Kurse sind in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise im Rahmen der Graduate Academy oder von fakultätsinternen Lehrveranstaltungen.
Zudem sind mindestens zwei Präsentationen des Promotionsvorhabens verpflichtend. Eine muss im Rahmen des Research Seminars erbracht werden, weitere können im Rahmen von Lehrstuhlveranstaltungen für Doktorierende erfolgen.
Die erbrachten Studienleistungen sowie die verpflichtenden Präsentationen sind von der Betreuungsperson zu bestätigen. Die Entscheidungskompetenz über die Anrechnung liegt bei der oder dem Studiendelegierten.
Das Formular “Leistungsausweis für das Doktoratsstudium” sowie die Wegleitung zur Promotionsordnung finden Sie auf folgender Seite Reglemente und Merkblätter.
Bei der Verteidigung handelt es sich um einen öffentlichen Vortrag, bei welchem die Dissertation vorgestellt wird und anschliessend in einer Diskussion Fragen dazu beantwortet werden. Hier sind die Betreuungsperson sowie die zweitgutachtende Person anwesend. Auch Interessierte können teilnehmen, zum Beispiel Familienangehörige oder Freunde.
Die Dissertation muss innerhalb von zwei Jahren nach der erfolgreichen Verteidigung publiziert werden. Publiziert werden kann entweder bei einem Verlag oder open access bei der ZHB (LORY): https://www.unilu.ch/forschung/open-science/open-access/
Zukunftsperspektiven und Alumni
Nach Abschluss der Promotion bleiben Absolventinnen und Absolventen über das Alumni-Netzwerk der Universität Luzern mit ihrer Fakultät verbunden. Das Netzwerk bietet die Möglichkeit, den Kontakt zur Universität und zu ehemaligen Kommiliton*innen aufrechtzuerhalten und sich fachlich wie persönlich weiter auszutauschen.
Ein Doktorat an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern lohnt sich – es bietet eine solide Grundlage für eine akademische Laufbahn oder forschungsnahe Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder internationalen Organisationen, wie die folgenden Beispiele von ehemaligen Doktorierenden und deren heutigen Funktionen zeigen:
Akademische Karriere
| Ehemalige | Funktionen | |
| Melanie Clegg | Assistant Professor of Marketing @HEC Lausanne | |
| David Finken | Senior Scientist @ETH Zurich und Visiting Researcher @INSEAD | |
| Rino Heim | Associate Professor @Norwegian University of Science and Technology NTNU | |
| Benjamin Krebs | Swiss National Science Foundation Ambizione Fellow @Uni Basel | |
| Flavia Tinner | Postdoctoral Researcher in Legal Psychology @Universität Luzern |
Angewandte Forschung
| Ehemalige | Funktionen | |
| Christian Frey | Stv. Sektionsleiter Unternehmenssteuerpolitik @Staatssekretariat für internationale FinanzfragenSIF | |
| Anja Garbely | Senior Economist & Data Scientist @Alma Economics | |
| Patrick Leisibach | Senior Fellow «Chancengesellschaft» und Co-Leiter Forschung @Avenir Suisse | |
| Paula Sánchez Gil | Economic Analyst @European Commission |
Wirtschaft / Industrie
| Ehemalige | Funktionen | |
| Maren Bartels | Dozentin @Universität Luzern & Senior Consultant @itdesign GmbH | |
| Gabriela Funk | Dozentin @Universität Luzern & Selbstständige Beraterin |

