Antrittsvorlesungen im Privatrecht und Strafrecht
Anlässlich eines gemeinsamen Vortragsabends boten Prof. Dr. Christoph Bauer und Ass.-Prof. Dr. Diego Langenegger einen spannenden Ausblick auf rechtswissenschaftliche Forschungsfragen im Privat- und Strafrecht.


Einleitend zum Vortragsabend letzten Freitag begrüsste Dekan Prof. Dr. Andreas Eicker die beiden neuen Professoren, die im August 2025 ihre Tätigkeit an der Fakultät aufgenommen haben. Anschliessend entführten die beiden Referenten das Publikum auf eine Reise – jeweils zu Fragen inmitten des Sachenrechts bzw. des Strafrechts.
Sind Implantate noch Sachen?
Prof. Dr. Christoph Bauer stellte eine auf den ersten Blick ungewöhnliche Frage: Was ist ein künstliches Hüftgelenk – rechtlich betrachtet? Solange es im Regal liegt, eine «Sache» im Sinne des Sachenrechts. Aber sobald es fest in einen menschlichen Körper eingesetzt wird, verliert es seine Abgegrenztheit: Es hat kein gesondertes Dasein im Raum mehr und wird Teil der Persönlichkeit seines Trägers. Erst nach einer Entnahme kehrt die Sachqualität zurück – mit konkreten eigentumsrechtlichen Folgen.
Selbst schuld?
Ass.-Prof. Dr. Diego Langenegger widmete sich anschliessend einer Frage, die im Alltag reflexartig gestellt wird – im Strafrecht aber keine Grundlage hat: Trägt das Opfer einer Straftat eine Mitverantwortung? Sein klarer Befund: Strafrechtliche Verantwortung lässt sich nicht aufteilen – sie liegt immer und ungeteilt bei der Täterin oder beim Täter. Opferverhalten kann allenfalls das Gewicht einer Tat beeinflussen, etwa strafmildernd wirken. «Victim Blaming» hingegen verkennt die strukturelle Asymmetrie zwischen Angriff und Betroffenheit – und stigmatisiert diejenigen, die ohnehin Schaden erlitten haben.
Ein gelungener Abend, der zeigte: Rechtswissenschaft stellt Fragen, die uns alle angehen. Wir freuen uns, mit Christoph und Diego zwei ausgewiesene Experten an Bord zu haben und sind gespannt auf die Forschung und Lehre, die sie in den kommenden Jahren prägen werden.

