Der Bundesrat hat zu Beginn dieses Jahres sowohl die Verordnung über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung (VZSchB) als auch die Verordnung über die militärische Schifffahrt (VMSch) geändert.
Mit diesen Änderungen des Verordnungsrechts zur zivilen Schifffahrt und militärischen Schiffahrt erfolgt eine Anpassung an die ebenfalls geänderte Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Es handelt es sich hauptsächlich um Korrekturen und geringfügige Anpassungen technischer Art, wie z.B. die Regelung des Radarpatentes für die Radarnavigation.
Die neuen Regelungen zum schweizerischen Schiffahrtsrecht sind bereits am 15. Februar 2016 in Kraft getreten.