Ehre in Familie, Recht und Religion - Lokalismus im Strafrecht als Herausforderung für die Einwanderungsgesellschaft. Ein interdisziplinärer schweizerisch-türkischer Vergleich

Von Prof. Dr. Andreas Eicker, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht; Prof. Dr. Stephanie Klein, Professur für Pastoraltheologie; Prof. Dr. Wolfgang Müller, Professor für Dogmatik

Menschen, die – z.B. im Familienverbund im Rahmen von Fluchtbewegungen − von einem Staat in einen anderen immigrieren, treffen am Ort der Ankunft (möglicherweise) auf ein lokales Rechts- und Normensystem, das sich in verschiedener Hinsicht vom Recht am Ort der Herkunft unterscheidet. Exemplarisch wird mit Blick auf das Konzept von „Ehre“ deutlich, dass je nach Herkunft und eventuell auch religiöser Überzeugung, die individuellen Vorstellungen von ehrenhaftem und ehrlosen und damit sanktionsunwürdigem und sanktionsbedürftigen Verhalten sehr unterschiedlich sein können. Die aktuellen Diskussionen in der Schweiz über Ehrenmorde, andere Gewalttaten im Namen der Ehre, Paralleljustiz, Burkini- und Burkaverbot, religiös motiviert verweigertes Handgeben und Nichtteilnahmen am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht sowie rituelle bzw. religiöse Beschneidungen und Zwangsverheiratungen und Ehrverletzungen eines fremden Staatsoberhaupts zeigen dies. Fraglich ist, ob es sich dabei um Extrembeispiele und damit Einzelfälle handelt, die das lokale Kriminal- und Verwaltungsstrafrecht hier und dort einmal herausfordern, oder ob bspw. die Strafrechtsordnung eines kulturell und religiös islamisch geprägten Landes und die Schweizer Strafrechtsordnung grundlegend von unterschiedlichen Ehrbegriffen und Schutzkonzepten ausgehen und ob – falls ja, inwiefern− die Religion ein Einflussfaktor ist. Dies soll im Rahmen eines schweizerisch- türkischen Vergleichs untersucht werden.

Für die praktische Beurteilung, warum bestimmte Taten geschehen und weshalb die lokale Rechtsordnung auf bestimmtes Verhalten mit Sanktionen reagiert sowie für die Frage, ob Strafe bei Ehrverletzungs- und „Ehrschutzdelikten“ überhaupt Wirkung entfalten kann, ist es notwendig, die ggf. unterschiedlichen Konzepte von Ehre in ihrer strafrechtlichen Bedeutung und Umsetzung einschliesslich des Einflussfaktors Religion offen zu legen und zu verstehen. Fehlt diese Auseinandersetzung läuft der Rechtsstaat Gefahr, undifferenziert nach vermeintlich einfachen strafrechtlichen Lösungen zu suchen, die sich, wie bspw. zunächst im Rahmen der sog. Ausschaffunginitiative gesehen, als unverhältnismässig und daher rechtsstaatlich problematisch erweisen.

Projektskizze

Tagung

Ehre in Familie, Recht und Religion

Interdisziplinäre Studientagung zu Ehre, Scham und Schuld in juristischer, theologischer und anthropologischer Perspektive vom 29. November bis 30. November 2017 im Rahmen des Forschungsprojekts «Ehre in Familie, Recht und Religion» in Verbindung mit dem universitären Forschungsschwerpunkt «Wandel der Familie im Kontext von Migration und Globalisierung» und dem Graduiertenkolleg «TeNOR – Text und Normativität» der Universität Luzern.

Publikation

Eicker, Andreas & Klein, Stephanie (Hrsg.) (2018): Ehre in Familie, Recht und Religion. Ehre, Scham und Schuld in juristischer, theologischer und anthropologischer Perspektive. Bern: Stämpfli Verlag/ Stuttgart: Kohlhammer Verlag.

Ehre, Scham und Schuld in rechtlicher und theologischer Perspektive. Interdisziplinäres Hauptseminar von Prof. Andreas Eicker, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Prof. Stephanie Klein und Prof. Wolfgang Müller, Theologische Fakultät im FS 2019.