Neuberufen: Markus Schreiber im Gespräch

Seit sechs Monaten ist Markus Schreiber Assistenzprofessor für Öffentliches Recht und Blockchain. Im Interview berichtet er, wie er seinen Start erlebt hat und was ihn in Forschung und Lehre beschäftigt.

Sie sind seit über zehn Jahren in verschiedenen Funktionen an der Universität Luzern tätig. Wie haben Sie sich in Ihrer neuen Rolle als Assistenzprofessor eingelebt?

Markus Schreiber: Meine neuen Kollegen am Zug Institute for Blockchain Research (ZIBR) und ich haben bereits einige Ideen zur gemeinsamen Forschung entwickelt. Es ist sehr spannend, Teil eines jungen und motivierten Teams zu sein, das von Grund auf ein völlig neues und in dieser Form einzigartiges Institut zur humanwissenschaftlichen Blockchainforschung aufbauen darf. Natürlich hilft es mir bei der Eingewöhnung, dass ich die Universität Luzern bereits seit einiger Zeit, zuletzt als Wissenschaftlicher Oberassistent, kenne und schätze.

Was war bisher Ihr Highlight?

Einer meiner ersten Anlässe als Assistenzprofessor war die Diplomfeier im Frühjahr. Dabei wurde eine Studentin, die bei mir ihre hervorragende Masterarbeit verfasst hat, für ihren Abschluss mit dem bestmöglichen Prädikat «summa cum laude» ausgezeichnet. In so einem Moment ist man als Dozent schon sehr stolz, auch wenn ich natürlich nur einen kleinen und mittelbaren Anteil an dieser Leistung hatte.

Welche Lehrveranstaltungen führen Sie zurzeit durch, worum geht es dabei und was ist in Planung?

Im Herbst- und Frühjahrssemester halte ich gemeinsam mit weiteren öffentlich-rechtlichen Professuren die Bachelorvorlesung im Verwaltungsrecht. Dabei unterrichte ich das Kapitel zur Regulierung. Mit den verschiedenen Regulierungsansätzen und -instrumenten habe ich mich bereits in meiner Dissertation auseinandergesetzt; insofern freue ich mich sehr darauf, dieses Thema nun den Studierenden zu vermitteln. Im Frühjahr veranstalte ich die englischsprachige Vorlesung «Climate Justice», in der wir uns schwerpunktmässig mit den sogenannten «Klimaklagen» auseinandersetzen. Hierzulande ist vor allem der Fall des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz bekannt, der schliesslich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Erfolg hatte. Mittelfristig plane ich gemeinsam mit den weiteren rechtswissenschaftlichen Lehrstühlen am ZIBR, eine Masterveranstaltung zum Recht der Blockchaintechnologie anzubieten.

Woran forschen Sie momentan?

Aktuell schliessen wir ein Innosuisse-Forschungsprojekt zu Wasserstoff und anderen Gasen aus erneuerbaren Energieträgern ab. Hier leite ich das Teilprojekt zu den regulatorischen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, dem Gesetzgeber konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen. In meinem Habilitationsvorhaben untersuche ich die Frage, inwiefern Privateigentum zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit herangezogen werden darf. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der digitalen Sphäre, da sich die Kommunikation immer stärker in den Cyberspace verlagert und die dortigen grossen Plattformen von Privatunternehmen betrieben werden. Zuletzt exponieren sich manche Plattformbetreiber bekanntermassen stark politisch – ist nun zu befürchten, bei unliebsamer politischer Haltung gesperrt oder vom Algorithmus benachteiligt zu werden?

Und was steht in Zukunft an?

In den nächsten drei Jahren steht der Aufbau des ZIBR im Vordergrund. Bald werden wir die neuen Räumlichkeiten in Zug beziehen. Ich werde sowohl die Herausforderungen der Blockchaintechnologie beleuchten – etwa die Frage, wer sich in so dezentral organisierten Netzwerken überhaupt als Adressat für regulatorische Vorgaben eignet – als auch die Chancen, die sich für die öffentliche Verwaltung eröffnen. Dazu zählen innovative Anwendungen wie die digitale Führung von Grundbüchern und Handelsregistern oder sogar die Durchführung von Wahlen über eine Blockchain. Eines ist sicher: Die Forschungsfragen sind zahlreich und werden uns so schnell nicht ausgehen!