SNF-Forschungsprojekt "Prinzipien des Biomedizinrechts. Grundlagen für eine Konsensfindung auf internationaler Ebene"

Dissertationsprojekte

  •     Rechtsfragen zur leistungssteigernden Medizin ("Human Enhancement")
  •     Risiko-Nutzen-Abwägungen im Forschungsrecht
  •     Stellvertreterentscheidungen in der Medizin
  •     Das Prinzip der Subsidiarität im Biomedizinrecht


Laufzeit

2009- 2013

 
Lay Summary

Gegenstand des Forschungsprojektes sind die grundlegenden Prinzipien des Biomedizinrechts. Solche Prinzipien lassen sich in drei Kategorien einteilen, und zwar in die Kategorien "Schutzprinzipien", "Handlungsprinzipien" und "Verteilungsprinzipien". Die Schutzprinzipien beziehen sich auf die Statusfrage, d.h. auf die Frage, ob und inwieweit eine Entität (geborene Menschen, ungeborenes menschliches Leben, Tiere, menschlich-tierische Mischwesen u.a.) schutzwürdig ist. Sie umfassen namentlich die Prinzipien der Verletzlichkeit, der Vorwirkung, des Gefühlsschutzes, des Normenschutzes und des Vorrangs von Rechten. Die Handlungsprinzipien geben Antwort auf die Frage, nach welchen Kriterien in biomedizinischen Kontexten Entscheidungen zu treffen sind. Zu diesen Prinzipien gehören das Prinzip der Autonomie, des besten Interesses, der Solidarität, der Fürsorge und der Vorsorge. Schliesslich befassen sich Verteilungsprinzipien mit Verteilungsfragen in der Medizin und im Gesundheitswesen. Es geht um die Regulierung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen und um deren Bezahlung. Massgebend sind dabei vor allem die Prinzipien der Gleichwertigkeit (Prinzip des gleichen Lebenswerts) und der Normalität.

Das Projekt sucht nach einem System von biomedizinischen Prinzipien, das einerseits gut begründbar ist und andererseits mit politischer Akzeptanz rechnen kann. Zu diesem Zweck bewegt sich das methodische Vorgehen auf einer normativen und einer analytischen Ebene. Auf normativer Ebene wird versucht, ein kohärentes System biomedizinrechtlicher Prinzipien auszuformulieren und auf ein verfassungsrechtliches und ethisches Begründungsfundament zu stellen ("ethischer Test"). Auf analytischer Ebene geht es darum zu untersuchen, ob und inwieweit die vordefinierten Prinzipien dem geltenden nationalen und internationalen Recht bereits zugrunde liegen ("Akzeptanztest").