Strafrecht und Strafprozessrecht

Strafrecht wird oft als schärfstes Schwert des Staates oder ultima ratio bezeichnet, dennoch nimmt die Zahl strafrechtlich durchdrungener Lebensbereiche und damit auch die Zahl der Strafnormen in erheblichem Masse zu. Diese Entwicklung for­dert Reflexion nicht nur über einzelne Strafbestimmungen, son­dern auch darüber, was Strafe und Strafrecht überhaupt sind, was sie können und was sie dürfen. Untrennbar damit ver­bun­den ist das Strafprozessrecht, das die Anwendung des Strafrechts bestimmt und zahl­reichen, sich widerstrebenden Interessen gerecht zu werden versucht. Als  «Seis­mo­graph der Staatsverfassung» (Roxin) verdient es kritische Betrachtung. Von diesen Prä­missen ausgehend setzt sich die Professur von Stefan Maeder mit ver­schiedenen Be­reichen des materiellen Strafrechts und des Straf­prozessrechts in Forschung und Lehre auseinander.

Seit 1. Sep­tem­ber 2022 ist Stefan Maeder Prodekan der Rechts­wissen­schaftlichen Fakultät. 

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