Warum braucht eine Verfassung (k)eine Verfassungsgerichtsbarkeit?

Vortrag von Dr. Péter Techet im Rahmen der Vortragsreihe laboratorium lucernaiuris

Datum: 26. September 2023
Zeit: 17.15 Uhr bis 18.30 Uhr
Ort: Universität Luzern, Hörsaal 2

Flyer

Ist die verfassungsrichterliche Kontrolle eine rechtslogische Notwendigkeit, welche sich aus der stufenweisen Rechtskonkretisierung ergibt? Erfordert das Primat der Verfassung (als Norm) eine oberste Instanz, welche die Anwendung der Verfassung, etwa in der Gesetzgebung, zu überprüfen hat? Ist eine Verfassung ohne Verfassungsgerichtsbarkeit weniger gültig und wirksam? Können politische (Verfassungs-)Konflikte verrechtlicht und richterlich entschieden werden? Und wenn die „Rechtsanwendung“ immer auch rechtsschöpferische Elemente beinhaltet, ist die Verfassungsgerichtsbarkeit letztendlich doch nicht Verfassungsgebung, wozu ihr aber die demokratische Legitimität fehlt?

Im Vortrag werden diese Fragen aufgrund der „Reinen Rechtslehre“ des österreichisch-amerikanischen Rechtswissenschaftlers, Hans Kelsen erörtert. Kelsen gilt als Begründer des europäischen Modells des „judicial review“ und er war selbst Verfassungsrichter in Österreich zwischen 1919 und 1930. Angesichts der damaligen politischen Attacken gegen die Rechtsprechung des dortigen Verfassungsgerichtshofes radikalisierte Kelsen seine Rechtsanwendungslehre: Er bewies, dass und warum jede richterliche, rechtsanwendende Tätigkeit zugleich neues Recht erzeuge. Dabei stellt sich aber die Frage, ob die rechtstheoretische Erklärung der rechtsschöpferischen Macht eines bestehenden Verfassungsgericht(shof)es die Verfassungsgerichtsbarkeit an sich begründen kann bzw. ob und wie die Rechtswissenschaft angesichts fehlerhafter, aber rechtskräftiger Entscheidungen eine Kontrollfunktion ausüben kann.

Die Frage, ob und wie eine richterliche Verfassungsmäßigkeitskontrolle notwendig und demokratisch legitim sein kann, ist sowohl in der Schweiz als auch in mehreren Staaten (Israel, Polen, Ungarn) angesichts politischer Attacken gegen die richterliche Macht von aktueller Relevanz. Der Vortrag will dazu beitragen, diese Debatten aus einer rechtstheoretischen und historischen Perspektive neu zu interpretieren.

 

Péter Techet studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Budapest und München sowie südosteuropäische Geschichte in Regensburg. Er ist in beiden Fächern promoviert. In seiner geschichtswissenschaftlichen Dissertation geht es um die Dekonstruktion national erzählter, lokaler Konflikte im österreichisch-ungarischen, oberadriatischen Küstenland. Für die Dissertation gewann er den bundesdeutschen Förderpreis der Fritz und Helga Exner-Stiftung und den italienischen Carolus L. Cergoly-Preis. In seiner rechtswissenschaftlichen Promotion analysierte er die antipositivistischen Rechtstraditionen des deutschen Rechtsdenkens. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (in Regensburg), dann am Leibniz-Institut für Europäische Geschichte (in Mainz) sowie Gastwissenschaftler am Österreichischen Historischen Institut in Rom, an der New York University und an der Universität Genua. Seit 2020 hat er eine DFG-finanzierte eigene Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, er ist gleichzeitig Habilitand an der Universität Zürich mit einem rechtsgeschichtlichen Habilitationsprojekt über Hans Kelsen und die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Ersten Republik.