Bisherige Fälle
Im Frühjahrssemester 2022 wurden zwei Fälle im Rahmen der Law Clinic Wirtschaftsrecht behandelt.
Die erste Gruppe setzte sich im Auftrag der Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) mit der Frage auseinander, wie mit der Stilllegung oder dem Rückbau von Gasnetzinfrastrukturen umzugehen ist. Als führendes Energiedienstleistungsunternehmen im Raum Luzern besitzt die ewl Erdgasversorgungsnetze in der Stadt Luzern und weiteren Gemeinden im Kanton Luzern und ist gleichzeitig Lieferantin von Erdgas. Die ewl und ihre Eigentümerin, die Stadt Luzern, beabsichtigen den schrittweisen Ausstieg aus der Versorgung mit Erdgas. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, ob die ewl ihre Gaskunden vorübergehend weiterbeliefern müsste oder allenfalls entschädigungspflichtig würde.
Die zweite Gruppe wurde von Herrn Prof. Dr. Roger Abächerli, Dozent für Medizintechnik an der Hochschule Luzern, beauftragt, herauszufinden, wie ein MedTech-Hersteller, der eine eigene Entwicklungsabteilung betreibt oder als legal manufacturer auftritt, regulatorisch geschickt und korrekt vorgehen sollte, um für eine Software, die «Maschine Learning», «Articifial intelligence» oder ähnliches enthält, den Marktzugang in Europa (nach EU-MDR) zu erhalten. Konkret ging es um ein Medizinalprodukt, das mithilfe von künstlicher Intelligenz Herzfunktionsstörungen diagnostizieren kann. Die Ergebnisse der Abklärungen werden später an verschiedene MedTech-Unternehmen weitergegeben.
Im Herbstsemester 2021 wurden insgesamt zwei Fälle im Rahmen der Law Clinic Wirtschaftsrecht betreut.
Eine Gruppe von vier Studierenden befasste sich mit bau- und raumplanungs-, sozial- und vertragsrechtlichen Fragen rund um die touristische Nutzung und den Betrieb von sogenannten «Tiny Houses». Die Renggli AG, Spezialistin im nachhaltigen Bauen mit Holz, liess abklären, welche rechtlichen Voraussetzungen beachtet werden müssen, um Tiny Houses als Übernachtungsmöglichkeiten für Luxus-Camping einzusetzen und namentlich von Landwirten, auf deren Land die Bauten aufgestellt würden, betreiben zu lassen. Die Studierenden wurden dabei von zwei Professoren der Rechtsfakultät betreut.
Zwei Gruppen von jeweils drei Studierenden prüften im Auftrag einer Grossbank, die Vermögen von professionellen und institutionellen Kunden mit Sitz in der Schweiz sowie im Ausland verwaltet, unter welchen Voraussetzungen die konzerneigene Asset Management AG im Rahmen von diskretionären Mandaten in illiquide Anlagen (Privat Equity und Infrastruktur) investieren darf. Die Studierenden mussten abklären, welche Risiken zu beachten sind und wie diese mitigiert werden können. Sie wurden von der Leiterin Legal Client Coverage EMEA & CH der Asset Management AG betreut.
Im Frühjahrssemester 2021 untersuchten die Studierenden verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen eines neuen Medizinprodukts, das von Forschenden am Institut für Medizintechnik der Hochschule Luzern in Kooperation mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum SPZ in Nottwil entwickelt wurde. Im Zentrum stand die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Schweizer Spitäler wie das SPZ eigens entwickelte Medizinprodukte einsetzen dürfen. Eine besondere Herausforderung bildete dabei die neue Medizinprodukteregulierung der EU und ihr Einfluss auf das schweizerische Recht.