Bundesrichterin Julia Hänni

CV

Julia Hänni studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaft und promovierte an der Universität St. Gallen (HSG) mit einer mehrfach ausgezeichneten Arbeit im Bereich der Rechtsphilosophie (Vom Gefühl am Grund der Rechtsfindung, Berlin 2011). Nach der Tätigkeit als Assistentin an der Universität Zürich im Bereich des Öffentlichen Rechts (Prof. Tobias Jaag) und als Oberassistentin im Bereich des Europarechts an der Universität Freiburg i. Üe. gelangte sie 2012 als Gerichtsschreiberin an die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne (persönliche Mitarbeiterin von Bundesrichter Dr. Andreas Zünd, Bundesrichter Dr. Lorenz Kneubühler und Bundesrichter Stephan Haag). Sie erstellte in dieser Funktion die Referate für Bundesgerichtsentscheide in den Bereichen Glaubens- und Gewissensfreiheit, Rechtsgleichheit (inkl. Behindertengleichstellungsrecht) und weiterer Grundrechte; öffentliches Wirtschaftsrecht (inkl. Medizinrecht), Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, Ausländerrecht, bilaterale Beziehungen zur Europäischen Union sowie zum Tierschutzrecht. Julia Hänni forschte an der Yale University (Visiting Fellow, New Haven 2013) und am Max-Planck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg, 2009). Sie unterrichtete an mehreren Schweizer Universitäten (Luzern, Zürich und St. Gallen) und in Indonesien (National Hindu Dharma-Universität, Denpasar). Der Ruf an die Universität Luzern erfolgte auf den 1. Oktober 2016. Im Juni 2019 wurde sie zur ordentlichen Bundesrichterin an der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts ernannt. Ihre neue Tätigkeit nahm sie per 15. August 2019 auf. An der Universität Luzern betreut Julia Hänni das Forschungsprojekt "Justiciability of the Energy Strategy 2050" bis Ende 2020 weiterhin als Projektleiterin.