Unbesoldeter Urlaub

Wer einen Urlaub im personalrechtlichen Sinne bezieht, wird für eine beschränkte Zeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit, ohne dass das Arbeitsverhältnis verändert wird. Der Besoldungsanspruch entfällt für die Dauer des Urlaubs.

Der Bezug eines längeren unbesoldeten Urlaubs hat Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Angestellten. Der Ferienanspruch verkürzt sich im Verhältnis zur Dauer des unbesoldeten Urlaubs.

Das Antragsformular finden Sie im UnetEntry.