Weiterbildungskommission
Die Weiterbildungskommission (WBK) der Universität Luzern ist verantwortlich für die Entwicklung von Grundsätzen und Strategien zur Weiterbildung an der Universität. Sie legt Standards und Regeln für die Planung, Durchführung und Evaluation von Weiterbildungsmassnahmen fest und koordiniert diese universitätsweit. Zudem fördert sie die Qualität der Weiterbildung und definiert die notwendigen Mindestanforderungen zur Sicherstellung eines hohen Standards. Sie wird geleitet durch Prof. Dr. Gisela Michel, Vorsitzende der Weiterbildungskommission.
Die Weiterbildungskommission hat folgende Aufgaben:
- Sie erarbeitet Grundsätze und Strategien für die Weiterbildung an der Universität Luzern.
- Sie legt unter gesamtuniversitären Gesichtspunkten Standards und Regeln für die Planung, Realisierung und Evaluation von Weiterbildungen fest.
- Sie koordiniert die Weiterbildungsaktivitäten der Universität.
- Sie fördert die Qualität der Weiterbildung und definiert die dafür notwendigen minimalen Voraussetzungen.
- Prof. Dr. Gisela Michel, Vorsitzende
- Dr. iur. Raphaël Haas, Vertretung Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Prof. Dr. Karin Hediger, Vertretung Fakultät für Verhaltenswissenschaft und Psychologie
- Prof. Dr. Christian Höger, Vertretung Theologische Fakultät
- Dr. Naemi Jacob, Vertretung Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Dr. med. Christian Schirlo, Vertretung Fakultät für Gesundheitswissenschaft und Medizin
- Prof. Dr. Daniel Speich Chassé, Vertretung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
- Dr. Swantje Heidecke, Vertretung Weiterbildungsakademie
Die Weiterbildungskommission richtet sich nach folgenden Auszügen aus den Universitäts-Statuten:
§ 34 Weiterbildungskommission
¹ Die Weiterbildungskommission befasst sich mit Fragen der Weiterbildung. Sie erarbeitet Grundsätze und Strategien für die Weiterbildung an der Universität Luzern und beschliesst über die Schaffung und die Änderung von strukturierten Weiterbildungsgängen der Weiterbildungsakademie sowie über den Erlass und die Änderung der entsprechenden Reglemente zuhanden der zuständigen universitären Organe. Ihre weiteren Aufgaben werden in einem Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität festgehalten.
² In der Weiterbildungskommission sind die Fakultäten mit je einer Person vertreten. Die Kommission wird von der Prorektorin oder vom Prorektor Lehre und Internationale Beziehungen geleitet. Die Leiterin oder der Leiter der Weiterbildungsakademie der Universität gehört der Kommission mit beratender Stimme an.
³ Der Senat wählt die Mitglieder der Weiterbildungskommission auf Vorschlag der Fakultäten für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Die Wiederwahl ist möglich.
Hier gehts zum Statut der Universität Luzern.
Dr. Swantje Heidecke (Leiterin Weiterbildungsakademie)
swantje.heidecke@unilu.ch