Sicherheit
Die Sicherheit von Mitarbeitenden, Studierenden, Gästen und weiteren Gebäudenutzenden hat für die Universität Luzern einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, ein sicheres Arbeits-, Lehr- und Lernumfeld zu gewährleisten sowie Risiken für Personen, Infrastruktur und Betrieb frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Sicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Die Universität Luzern schafft die notwendigen organisatorischen, baulichen und technischen Rahmenbedingungen für einen sicheren Hochschulbetrieb. Gleichzeitig tragen alle Universitätsangehörigen durch sicherheitsbewusstes Verhalten, die Einhaltung von Vorgaben sowie die Meldung von Gefährdungen und Mängeln zur Sicherheit an der Universität bei.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Zuständigkeiten und Kontaktstellen, zum Verhalten bei Notfällen, Alarmierungen und Evakuationen sowie zu weiteren wichtigen Sicherheitsthemen an den Standorten der Universität Luzern.
Rektor und Universitätsmanagerin:
Die oberste Verantwortung für die betriebliche Sicherheit, die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz an der Universität Luzern liegt beim Rektor. Die operative Führungsverantwortung ist an die Universitätsmanagerin delegiert.
SiBe:
Die fachliche Beratung und Koordination der Sicherheitsbelange erfolgt durch den Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Er unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung der Sicherheitsvorgaben und ist für die Erarbeitung, Pflege und Weiterentwicklung der Sicherheitskonzepte, Notfallorganisationen sowie der Massnahmen gemäss den relevanten gesetzlichen Vorgaben und EKAS-Richtlinien verantwortlich. Zudem identifiziert er Sicherheitsrisiken, initiiert Verbesserungsmassnahmen und informiert die Universitätsmanagerin über wesentliche Mängel und Gefährdungen.
Mitarbeitende Gebäudesysteme:
Die Mitarbeitenden Gebäudesysteme gewährleisten den Betrieb, die Überwachung und den Unterhalt der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen, insbesondere der Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollsysteme, Notfall- und Sicherheitseinrichtungen. Sie unterstützen bei Ereignissen und stellen die Erstintervention sowie die technische Einsatzunterstützung sicher.
Alle Mitarbeitenden:
Die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Organisationseinheiten sowie allen Mitarbeitenden der Universität. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und die Meldung von Gefährdungen oder Sicherheitsmängeln.
Kommunikation:
Im Interventions-, Ereignis- oder Krisenfall erfolgt die interne und externe Kommunikation ausschliesslich über die Universitätskommunikation (UniComm). Sie koordiniert sämtliche Informationen und Kommunikationsmassnahmen gegenüber Medien, Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Alle beteiligten Stellen unterstützen die UniComm mit den erforderlichen Informationen und stimmen Kommunikationsaktivitäten mit ihr ab. Eigenständige Medienauskünfte oder öffentliche Stellungnahmen erfolgen nur in Absprache mit der UniComm.
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) verfügt über die notwendige Weisungsbefugnis zur Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften, internen Weisungen sowie behördlichen Auflagen. Bei festgestellten Sicherheitsmängeln oder Verstössen kann er angemessene Massnahmen anordnen und deren Umsetzung verlangen.
In Situationen mit unmittelbarer Gefährdung von Personen, Sachwerten, Umwelt oder dem Betrieb ist der Sicherheitsbeauftragte befugt, unverzüglich einzugreifen und die erforderlichen Sofortmassnahmen einzuleiten. Die betroffenen Stellen unterstützen ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und leisten seinen sicherheitsrelevanten Anordnungen Folge.
Sicherheitsbeauftragter der Universität Luzern ist:
Thomas Dober (Kontakt: sicherheit@unilu.ch).
Um im Ereignisfall rasch und richtig handeln zu können, sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Uni/PH-Gebäudes Informationen zum Verhalten bei Alarmen und Notfällen ausgehängt. Die Hinweise enthalten die wichtigsten Verhaltensregeln bei Feuer, Evakuation und Erste Hilfe.
Alle Angehörigen der Universität sowie Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, sich mit diesen Anweisungen vertraut zu machen und den Weisungen der Einsatzkräfte sowie der universitären Notfallorganisation Folge zu leisten.
Das Merkblatt Verhalten im Notfall (PDF) fasst die wichtigsten Informationen und Verhaltensgrundsätze zusammen.
Während der Öffnungszeiten des Uni/PH-Gebäudes gilt folgende Notfallnummer:
041 229 50 50 (intern 95050)
Bitte beachten Sie:
! Keine externe Alarmierung ohne Information der internen Notfallnummer !
Ausserhalb der Öffnungszeiten gelten die offiziellen Notfallnummern der Blaulichtorganisationen:
| Feuerwehr | 118 |
|---|---|
| Polizei | 117 |
| Ambulanz | 144 |
| Rega | 1414 |
| Tox Zentrum | 145 |
Die Sicherheit und Gesundheit aller Universitätsangehörigen sind eine gemeinsame Verantwortung. Mitarbeitende und Studierende sind aufgefordert, sich mit den Grundlagen der Ersten Hilfe vertraut zu machen und in Notfallsituationen im Rahmen ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Weiterführende Informationen und Schulungsangebote finden Sie bei den regionalen Samariterorganisationen.
Das Facility Management der Universität stellt die Organisation der Ersten Hilfe im Uni/PH-Gebäude sicher und koordiniert die erforderlichen Massnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Für medizinische Notfälle stehen im Erdgeschoss ein Defibrillator (AED) sowie ein Sanitätszimmer zur Verfügung. Die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen sind entsprechend gekennzeichnet und jederzeit zugänglich.
Was tun im Notfall? (samariter.ch)
Das Uni/PH-Gebäude verfügt über einen umfassenden baulichen und technischen Brandschutz. Zur frühzeitigen Erkennung eines Brandes sind automatische Brandmeldeanlagen installiert. In ausgewählten Gebäudebereichen kommen zudem Sprinkleranlagen zum Einsatz, welche Entstehungsbrände eindämmen und eine Brandausbreitung verlangsamen können.
Ein Pfeifton bedeutet nicht automatisch die Evakuierung des Gebäudes. Das Signal weist darauf hin, dass ein Alarm ausgelöst wurde. Mitarbeitende, Studierende und Besuchende bleiben in ihren Büros, Arbeits- und Unterrichtsräumen, bewahren Ruhe und warten auf weitere Informationen.
Liegt ein sicherheitsrelevanter Vorfall vor, informiert die Einsatzleitung mittels Durchsage über die erforderlichen Massnahmen. Den Anweisungen der Einsatzleitung ist jederzeit Folge zu leisten. Eigenmächtige Handlungen können die Situation verschärfen und Personen gefährden.
Wird ein Brand oder Brandgeruch festgestellt, gilt grundsätzlich folgende Reihenfolge:
1. Alarmieren
Interne Notfallnummer anrufen oder Handfeuermelder betätigen.
2. Retten
Gefährdete Personen warnen, Hilfe leisten und Personen mit Einschränkungen oder Verletzungen unterstützen. Gefährdete Bereiche verlassen.
3. Löschen
Entstehungsbrände nur bekämpfen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Die wichtigsten Informationen und Verhaltensanweisungen sind im Merkblatt Verhalten im Alarmfall (PDF) zusammengefasst.
Das Uni/PH-Gebäude ist mit einer Sprachalarmierungsanlage ausgestattet. Eine erforderliche Räumung oder Evakuation des Gebäudes wird über diese Anlage angekündigt. Den Anweisungen der Einsatzleitung sowie der Sicherheitsverantwortlichen ist jederzeit Folge zu leisten.
Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigen im Ereignisfall besondere Unterstützung. Der Standort von Rollstuhlfahrenden ist umgehend über die Notfallnummer (041) 229 50 50 zu melden. Die Einsatzleitung beurteilt die Lage und legt das weitere Vorgehen fest. Menschen mit Behinderungen, die das Gebäude selbst verlassen können, sind beim Verlassen des Gebäudes angemessen zu unterstützen.
Während der ordentlichen Gebäudeöffnungszeiten ist mindestens eine Person des Facility Managements vor Ort. Diese Personen unterstützen die Einsatzleitung und können bei Bedarf weitere Massnahmen zur Gebäuderäumung veranlassen.
Ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind die anwesenden Personen angehalten, sich im Ereignisfall gegenseitig zu unterstützen und die notwendigen Sofortmassnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzuleiten. Die Notfallnummer (041) 229 50 50 ist rund um die Uhr erreichbar und ist bei sicherheitsrelevanten Ereignissen unverzüglich zu informieren.
Die wichtigsten Informationen und Verhaltensanweisungen sind im Merkblatt Evakuation - was tun? (PDF) zusammengefasst.
Bei einer Evakuation sind die Anweisungen der Einsatzleitung, des Facility Managements sowie weiterer Sicherheitsverantwortlicher zu befolgen. Ruhe bewahren und das Gebäude zügig über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen.
Dozierende unterstützen die Studierenden bei der geordneten Räumung von Unterrichts- und Veranstaltungsräumen und weisen auf das korrekte Verhalten während der Evakuation hin.
Wer auf dem Weg ins Freie weitere Personen antrifft, informiert diese nach Möglichkeit über die Evakuation und unterstützt Personen, die Hilfe benötigen.
Nach Verlassen des Gebäudes sind die vorgesehenen Sammelplätze aufzusuchen. Eine Rückkehr ins Gebäude ist erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Einsatzleitung zulässig.
Der Sammelplatz für das Uni/PH-Gebäude befindet sich grundsätzlich im Inseli-Park auf der Nordseite des Gebäudes (Buvette).
Im Ereignisfall sind jedoch die Anweisungen der Einsatzleitung sowie die Durchsagen der Sprachalarmierungsanlage massgebend. Je nach Art und Ort des Ereignisses kann ein alternativer Sammelplatz bestimmt werden.
Nach einer Evakuation des Gebäudes begeben sich alle Personen unverzüglich zum Sammelplatz und bleiben dort bis auf Weiteres. Dies ermöglicht der Einsatzleitung, die Anwesenheit der evakuierten Personen zu überprüfen und die notwendigen Massnahmen zu koordinieren.
Der Sammelplatz wird bei Bedarf durch die Sammelplatzleitung eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet. Nach Rücksprache mit den Einsatzkräften werden dort weitere Informationen zum Ereignis sowie zum weiteren Vorgehen bekannt gegeben, insbesondere zur Frage, ob und wann das Gebäude wieder betreten werden darf.
Die Lage des ordentlichen Sammelplatzes ist im Dokument Lageplan Sammelplatz (PDF) ersichtlich.
Die Freigabe des Uni/PH-Gebäudes nach einem Ereignis erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen Blaulichtorganisationen. Das Gebäude darf erst nach der offiziellen Freigabe und entsprechender Information durch die Einsatzleitung oder die zuständigen universitären Stellen wieder betreten werden.
Bei wem melde ich ein sicherheitsrelevantes Problem?
Sicherheitsrelevante Ereignisse, Gefährdungen und Notfälle sind umgehend der Notfallnummer 041 229 50 50 (intern 9 50 50) zu melden. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Wer kann eine Evakuation anordnen?
Eine Evakuation kann durch die Einsatzleitung, die Blaulichtorganisationen oder die zuständigen Stellen der Universität angeordnet werden.
Wie erfahre ich, dass eine Evakuation durchgeführt wird?
Das Uni/PH-Gebäude ist mit einer Sprachalarmierungsanlage ausgestattet. Eine Evakuation wird über entsprechende Durchsagen angekündigt. Den Anweisungen der Einsatzleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
Bedeutet der Pfeifton, dass ich das Gebäude verlassen muss?
Nein. Der Pfeifton signalisiert zunächst, dass ein Alarm ausgelöst wurde. Bleiben Sie ruhig, verbleiben Sie nach Möglichkeit in Ihrem Büro oder Lehrraum und achten Sie auf weitere Informationen. Über die Sprachalarmierungsanlage werden bei Bedarf konkrete Anweisungen erteilt.
Wo befindet sich der Sammelplatz?
Der ordentliche Sammelplatz befindet sich im Inseli-Park auf der Nordseite des Gebäudes (Buvette). Im Ereignisfall sind jedoch die Durchsagen der Sprachalarmierungsanlage massgebend. Je nach Situation kann ein alternativer Sammelplatz festgelegt werden.
Wann darf ich wieder ins Gebäude zurückkehren?
Das Gebäude darf erst nach der offiziellen Freigabe durch die zuständigen Blaulichtorganisationen und nach entsprechender Information durch die Einsatzleitung wieder betreten werden.
Wer unterstützt eine Evakuation ausserhalb der ordentlichen Gebäudeöffnungszeiten?
Ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind die anwesenden Personen angehalten, sich gegenseitig zu unterstützen und die notwendigen Sofortmassnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzuleiten. Die Notfallnummer (041) 229 50 50 ist in jedem Fall unverzüglich zu informieren.
Entstehen Kosten bei einer fälschlichen Alarmierung?
Melden Sie im Zweifelsfall immer ein Ereignis oder eine Gefährdung. Die Sicherheit von Personen hat stets Vorrang. Wer eine Meldung nach bestem Wissen und Gewissen absetzt, muss keine Kostenfolgen befürchten. Eine Kostenpflicht kommt ausschliesslich bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Falschmeldungen in Betracht.
Gebäude Inseliquai 8, 10, 12B (Auditorium Lakefront Center), Alpenquai 4, LUKS, Werftestrasse 4, Perron
Für die Aussenstandorte der Universität Luzern gelten die Sicherheits-, Alarmierungs- und Evakuationsvorgaben der jeweiligen Gebäudeeigentümer oder Vermieter. Die Abläufe und Zuständigkeiten können je nach Standort unterschiedlich ausgestaltet sein.
Mitarbeitende, Studierende und weitere Nutzende sind deshalb angehalten, sich bei der Nutzung eines Standorts mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Dazu gehören insbesondere die Flucht- und Rettungswege, die Notausgänge, die Standorte von Sicherheitseinrichtungen sowie die vorgesehenen Sammelplätze.
Die Kenntnis und Beachtung der standortspezifischen Sicherheitsvorgaben trägt wesentlich zur Sicherheit aller Gebäudenutzenden bei. Im Ereignisfall gelten die Anweisungen der Einsatzkräfte sowie der verantwortlichen Personen vor Ort.