Gleichstellung & Diversität
Gleichstellung und Diversität sind Querschnittsthemen, die auf gesamtuniversitärer Ebene ebenso wie in den einzelnen Fakultäten gefördert werden. Die Universität Luzern betreibt dazu die Fachstelle Chancengleichheit und eine Gleichstellungskommission.
Die zentralen Instrumente für die Förderung von Gleichstellung und Diversität sind die Diversitätsstrategie der Universität Luzern, ein Umsetzungsplan, der alle vier Jahre Massnahmen und Ziele für die gesamte Universität definiert, und die Gleichstellungspläne der Fakultäten, die für ihre jeweiligen Bereiche spezifische Ziele formulieren.
Die Universität Luzern hat ihre Prinzipien und strategischen Ziele in einer Diversitätsstrategie formuliert und im Juli 2020 verabschiedet.
In der Diversitätsstrategie hält die Universität fest, dass sie die Vielfalt der Studierenden und Mitarbeitenden anerkennt und in ihrem Handeln berücksichtigt. Nach diesem Prinzip richtet sie sich auf rechtlicher, ethischer und funktionaler Ebene.
Für die Laufzeit von vier Jahren hat die Universität Luzern 2024 den Umsetzungsplan 2025–2028 zur Diversitätsstrategie verabschiedet. Dieser definiert Ziele und Massnahmen in folgenden Handlungsfeldern:
- Akademische Frauenkarrieren fördern
- Universität inklusiv gestalten
- Gender- und Diversitätskompetenz stärken
- Vereinbarkeit ermöglichen
Die sechs Fakultäten der Universität Luzern verfassen einen eigenen Gleichstellungsplan. In den fakultären Gleichstellungsplänen werden Ziele sowie Massnahmen zur Verbesserung von Gleichstellung und Diversität formuliert.
Diese Gleichstellungspläne der Fakultäten werden an dieser Stelle veröffentlicht.
- Gleichstellungsplan der Theologischen Fakultät
- Gleichstellungsplan der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsplan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsplan der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin
- Gleichstellungsplan der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
(Die Fakultät ist noch im Aufbau. Der Gleichstellungsplan folgt).
Das Universitätsstatut der Universität Luzern verankert Gleichstellung und Diversität als grundlegende Prinzipien, die bei der Erfüllung aller universitären Aufgaben zu berücksichtigen sind.
Es hält fest, dass Massnahmen zur Chancengleichheit, zur Förderung von Diversität sowie zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen sind. Das Statut definiert die Aufgaben der Fachstelle Chancengleichheit und der Gleichstellungskommission.
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1 Aufgaben der Universität
1.2 Grundsätze der Aufgabenerfüllung
§ 9 Gleichstellung und Diversität
1 Die Universität Luzern sorgt bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben, insbesondere in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung, für die Chancengleichheit der Geschlechter und berücksichtigt weitere Dimensionen der Diversität.
2 Sie ergreift wirksame Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung sowie gegen jede Form der Diskriminierung.
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3 Angehörige der Universität
3.4 Gemeinsame Bestimmungen
§ 52 Chancengleichheit und Diversität
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisationseinheiten setzen sich für die Beseitigung von Diskriminierungen ein und schaffen Rahmenbedingungen, die dem Respekt für die Verschiedenheit der Studierenden und Mitarbeitenden förderlich sind.
2 Sie fördern namentlich die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter durch geeignete Massnahmen.
3 Sie streben eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Stufen und in allen Gremien an.
4 Sie unterstützen die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
5 Die Fachstelle für Chancengleichheit berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität sowie der Fakultäten, Seminare, Institute und weiteren Organisationseinheiten in Gleichstellungsfragen.
6 Die Gleichstellungskommission erarbeitet eine Diversitätsstrategie und sorgt für deren Umsetzung.
§ 53 Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisationseinheiten ergreifen die notwendigen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern, zu beseitigen oder auszugleichen, denen Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen ausgesetzt sind. Sie erlassen Regelungen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen, der Dauer und Ausgestaltung des Bildungs- und Prüfungsangebots an die spezifischen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung.
2 Die Fachstelle für Chancengleichheit berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität sowie der Fakultäten, Seminare, Institute und weiteren Organisationseinheiten in Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung im Studium und im beruflichen Umfeld.
Die Universität Luzern wird bei der Förderung der Chancengerechtigkeit in Bezug auf die Gleichstellung, die Diversität und die Inklusion von Swissuniversities durch projektgebundene Beiträge unterstützt.
Für die Laufzeit 2025 - 2026 werden durch diese Mittel zwei Projekte gefördert:
- Inklusive Führungskultur
- Verbesserung der Studiums- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung
Die projektgebundene Beiträge erlauben der Universität in der Umsetzung von Gleichstellung innovative Akzente zu setzen.