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    Masterarbeit Werner Burkart

    Masterarbeit Werner Burkart Master of Advanced Studies in Forensics (MAS Forensics) Das psychiatrische Gutachten im Strafprozess unter spezieller Betrachtung des Spannungsfeldes zwischen den Verfahrensbeteiligten Masterarbeit Eingereicht von Bezirksamtmann-Stv. Werner Burkart am 15. Juni 2009 betreut von (Masterarbeitsbetreuer) Dr. iur. Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich Gewaltdelikte Molkestrasse 15/17 Postfach 1233 8026 Zürich HOCHSCHULE LUZERN T: 041 228 41 70 CCFW F: 041 228 41 71 Zentralstrasse 9 E: ccfw@hslu.ch CH 6002 Luzern W. www.ccfw.ch II Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis II - IV Literaturverzeichnis V - VI Materialien VII - VIII Abkürzungsverzeichnis IX - X Kurzfassung XI - XII ___________________________________ 1. Einleitung 1 1.1. Definition „Forensik“ 1 1.2. Problemstellung 1 1.3. Dank 2 2. Unterschied amtliches Gutachten/Privatgutachten 2 2.1. Amtliches Gutachten 2 2.2. Privates Gutachten 2 2.3. Wie sieht die Praxis aus? 3 3. Voraussetzungen zur Erstellung eines amtlichen psychiatrischen Gutachtens 3 3.1. Strafprozessuale Voraussetzungen 3 3.2. Materielle Voraussetzungen 4 3.3. Wer kann ein amtliches psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben? 4 3.4. Fachliche Anforderungen an den Gutachter/Zertifizierung 5 3.5. Persönliche Anforderungen an den Gutachter 5 3.6. Wie sieht die Praxis aus? 5 4. Gründe für oder gegen den Beizug eines psychiatrischen Gutachtens 6 4.1. Spezifische Wissenserweiterung 6 4.2. Beizug aufgrund eines gesetzlichen Zwangs 7 4.3. Ernsthafter Anlass zum Zweifel an der Schuldfähigkeit 7 4.4. Konkrete Gründe, welche für den Beizug eines Gutachtens sprechen 8 4.5. Konkrete Gründe, welche gegen den Beizug eines Gutachtens sprechen 9 4.6. Wie sieht die Praxis aus? 10 III 5. Auftragserteilung 10 5.1. Auswahl des Gutachters/Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten 10 5.2. Befangenheit/Ausstand eines Gutachters 11 5.3. Wie soll ein korrekter Auftrag aussehen? 12 5.4. Welches ist die korrekte Fragestellung? 12 5.5. Was sind Fangfragen und wie geht der Gutachter damit um? 12 5.6. Wie sieht die Praxis aus? 13 6. Verhältnis Auftraggeber-Gutachter/Erwartungen 14 6.1. Verhältnis Auftraggeber-Gutachter 14 6.2. Erwartungen des Gutachters an den Auftraggeber 14 6.3. Änderung der Fragestellung durch den Gutachter 14 6.4. Feststellung von Befund- und Zusatztatsachen mit allfälligem Antrag durch den Gutachter zur Ergänzung der Ermittlungen 15 6.5. Formelle Wünsche des Auftraggebers an den Gutachter 15 6.6. Materielle Wünsche des Auftraggebers an den Gutachter 16 6.7. Enttäuschungen des Auftraggebers 16 6.8. Respektieren sich in der Praxis Auftraggeber und Gutachter? 16 7. Probleme bei der Zusammenarbeit 17 7.1. Verständigungsschwierigkeiten in Bezug auf die verschiedenen Denkweisen 17 7.2. Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten 18 7.3. Rollenprobleme 18 7.4. Was schätzt die Verfahrensleitung am Gutachter? 19 7.5. Was bemängeln die Verfahrensbeteiligten am Gutachter? 19 8. Anforderungen an Gutachten aus Sicht der Justiz 20 8.1. Form des Gutachtens 20 8.2. Inhalt des Gutachtens 20 8.3. Gliederung/Layout/Sprache 21 8.4. Anforderung an die Schlussfolgerung des Gutachtens 21 9. Ergänzungs-/Zusatz-/Obergutachten 22 9.1. Unter welchen Voraussetzungen soll ein Ergänzungs-, Zusatz- oder Obergutachten in Auftrag gegeben werden? 22 9.2. Wie lange kann ein „altes“ bestehendes Gutachten in einem neuen Verfahren noch verwendet werden? 23 IV 10. Entscheidungsprozess 23 10.1. Psychologische Theorien über die richterliche Entscheidungsfindung 23 10.1.1. Theorie der kognitiven Dissonanz 23 10.1.2. Theorie des sozialen Vergleichsprozesses 23 10.2. Freie Beweiswürdigung durch den Richter 24 10.2.1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung 24 10.2.2. Richterliche Prüfungspflicht 24 10.2.3. Abweichung des Richters von der Schlussfolgerung des Gutachters 24 10.2.4. Welche Auswirkungen erhoffen sich die Verfahrensbeteiligten? 26 10.2.5. Welche Auswirkungen müsste das psychiatrische Gutachten aus Sicht des Gutachters auf das Urteil haben? 26 10.3. Abhängigkeit des Gerichts vom Gutachter 27 10.3.1. Gründe für die Abhängigkeit des Gerichts vom Gutachter 27 10.3.2. Was kann gegen die Abhängigkeit des Gerichts vom Gutachter unternommen werden? 28 10.3.3. Versucht der Richter den Entscheid und die Verantwortung auf den Gutachter abzuschieben? 28 11. Schlussbemerkungen/Fazit 28 ________________________ Anhang 1: Fragenkatalog für Forensisch-Psychiatrische Gutachten I - II Anhang 2: Musterbrief an Interviewpartner III - IV Anhang 3: Fragebogen an Interviewpartner V - XIV V LITERATURVERZEICHNIS ARMBRUSTER/VERGÈRES, Polizeiliche Ermittlung, Ein Handbuch der Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs zum polizeilichen Ermittlungsverfahren gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung, in: ALBERTINI GIANFRANCO/FEHR BRUNO/VOSER BEAT (Hrsg.), Zürich 2008. (zit. Armbruster/Vergères, VSKC-Handbuch). BOMMER FELIX, Kommentar zu Art. 20 StGB, in: NIGGLI MARCEL ALEXANDER/WIPRÄCHTIGER HANS (Hrsg.), Basler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch I, 2. Auflage, Basel 2007. (zit. Bommer). BOMMER FELIX/DITTMANN VOLKER, Kommentar zu Art. 19 StGB, in: NIGGLI MARCEL ALEXANDER/WIPRÄCHTIGER HANS (Hrsg.), Basler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch I, 2. Auflage, Basel 2007. (zit. Bommer/Dittmann). DITTMANN VOLKER, Grundlagen und Technik der psychiatrischen Begutachtung im schweizerischen Strafrecht, in: TW NEUROLOGIE PSYCHIATRIE SCHWEIZ 2 (5) 209 – 222, September/Oktober 1991. (zit. Dittmann). DONATSCH ANDREAS, Der amtliche Sachverständige und der Privatgutachter im Zürcher Strafprozess, in: FS-KassGer ZH, S. 363 – 376, Zürich 2002. (zit. Donatsch, FS- KassGer ZH). DONATSCH ANDREAS/FLACHSMANN STEFAN/HUG MARKUS/MAURER HANS/WEDER ULRICH (Hrsg. DONATSCH ANDREAS), Kommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, siebzehnte überarbeitete Auflage, Zürich 2006. (zit. Donatsch/Flachsmann/Hug/Maurer/Weder). DONATSCH ANDREAS/SCHMID NIKLAUS, Kommentar zur Strafprozessordnung des Kantons Zürich vom 4. Mai 1919, Zürich 2000. (zit. Donatsch/Schmid). DONATSCH ANDREAS/TAG BRIGITTE, Strafrecht I, Verbrechenslehre, Zürcher Grundrisse des Strafrechts, Achte Auflage, Zürich 2006. (zit. Donatsch/Tag, Strafrecht I). FINK PETER, Was erwartet der Strafrichter vom Psychiater? In: ZStrR 96, 1979, S. 37 ff. (zit. Fink). FURGER RONALD, Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Psychiatrie im Strafverfahren, in: AJP/PJA 9/92, 1992, S. 1120 ff. (zit. Furger). HAISCH JOCHEN/JOHN MECHTHILD, Sozialpsychologie des Gerichtsverfahrens und der Entscheidungsfindung im Begutachtungsprozess, in: FRANK CHRISTEL/HARRER GERHART (Hrsg.), Der Sachverständige im Strafrecht/Kriminalitätsverhütung, Berlin/Heidelberg/New York 1990. (zit. Haisch/John). VI HAUSER ROBERT/SCHWERI ERHARD/HARTMANN KARL, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. Auflage, Basel 2005. (zit. Hauser/Schweri/Hartmann, Strafprozessrecht). HELFENSTEIN MARC, Der Sachverständige im schweizerischen Strafprozess, Diss. Zürich 1978. (zit. Helfenstein). KAUFMANN ARTHUR, Das Problem der Abhängigkeit des Strafrichters vom medizinischen Sachverständigen, in: JURISTENZEITUNG Nr. 23, Tübingen 1985, S. 1065. (zit. Kaufmann). LAEMMEL KLAUS, Der psychiatrische Gutachter im Spannungsfeld zwischen Richter, Anklage und Verteidigung, in SJZ-90245_254, 1994, S. 245 ff. (zit. Laemmel). SOLLBERGER JÜRG, Kommentar zu Art. 182 – 195 StPO CH, in: GOLDSCHMID PETER/MAURER THOMAS/SOLLBERGER JÜRG (Hrsg.), Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007, Bern 2008. (zit. Sollberger). TRECHSEL STEFAN et al., Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar 2008, Zürich/St. Gallen 2008. (zit. Trechsel). ULSENHEIMER KLAUS, Stellung und Aufgaben des Sachverständigen im Strafverfahren, in: FRANK CHRISTEL/HARRER GERHART (Hrsg.), Der Sachverständige im Strafrecht/Kriminalitätsverhütung, Berlin/Heidelberg/New York 1990. (zit. Ulsenheimer). WITTER H., in: CHRISTIAN MÜLLER (Hrsg.), Lexikon der Psychiatrie, S. 293 – 296, Berlin/Heidelberg 1986. (zit. Witter). ___________________________________ VII Materialien Gesetzliche Grundlagen • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 (SR 0.101) • Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101) • Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) • Gesetz über die Aargauische Strafrechtspflege (Strafprozessordnung) vom 11. November 1958 (SAR 251.100) • Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (geplante Einführung 1. Januar 2011) Bundesblatt • BBl Nr. 5, 7. Februar 2006, Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005 (05.092) Bundesgerichtsentscheide • 71 IV 193 • 84 IV 137 • 98 IV 156 • 101 IV 129 • 102 IV 74 • 102 IV 225 • 106 IV 242 • 116 IV 273 • 118 IV 5 • 118 IV 6 • 119 IV 120 • 122 IV 49 • 123 IV 49 • 125 II 544 • 128 IV 247 • 134 IV 132 • Urteil BGer vom 09. Dezember 2004, 1P.440/2004 • Urteil BGer vom 14. Dezember 2007, 6B_418/2007 • Urteil BGer vom 01. Februar 2008, 6B_547/2007 • Urteil BGer vom 15. April 2008, 6B_815/2007 • Urteil BGer vom 12. Juni 2008, 6B_250/2008 • Urteil BGer vom 18. Juli 2008, 6B_136/2008 • Urteil BGer vom 03. Februar 2009, 6B_917/2008 VIII Internetseiten 1. CURRICULUM FÜR DAS ZERTIFIKAT FORENSISCHE PSYCHIATRIE, in: Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie SGFP, publiziert auf: www.swissforensic.ch, zuletzt besucht am 11. Mai 2009. (zit. SGFP, www.swissforensic.ch). 2. DONATSCH ANDREAS, Der Sachverständige im Strafverfahrensrecht, unter besonderer Berücksichtigung seiner Unabhängigkeit sowie des Privatgutachters, Jusletter 14.05.2007, publiziert auf: www.weblaw.ch, zuletzt besucht am 11. Mai 2009. (zit. Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch). 3. GMÜR MARIO, Die Anforderungen an Psychiatrische Gutachten, in Plädoyer, Magazin für Recht und Politik, Seite 28 ff., publiziert auf: www.plaedoyer.ch, zuletzt besucht am 11. Mai 2009. (zit. Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch). 4. WIKIPEDIA, Begrifflichkeit Forensik/Psychiatrie, publiziert auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Forensik, zuletzt besucht am 11. Mai 2009. (zit. Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Forensik). _________________________________ IX Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AJP Aktuelle Juristische Praxis, zitiert nach Band, Jahr und Seitenzahl BBl Bundesblatt, zitiert nach Jahrgang und Seitenzahl BG Bundesgesetz BGE Amtliche Sammlung der Entscheide des Bundesgerichts, zitiert nach Jahrgang, Band und Seitenzahl BGer Bundesgericht BSK Basler Kommentar, Niggli – Wiprächtiger, 2. Auflage bspw. beispielsweise BV Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft vom 18. Dezember 1999 bzw. beziehungsweise CCT craniale Computertomographie d.h. das heisst DNA Deoxyribonucleic Acid (DNS) EEG Elektroenzephalografie EMRK Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 Erw. Erwägung et al. et alii (und andere AutorInnen) etc. et cetera evtl. eventuell ff. folgende Hrsg. Herausgeber ICD-10 International Classification of Diseases, 10. Auflag der WHO i.S. in Sachen lit. Litera (Buchstabe) m.a.W. mit anderen Worten m.E. meines Erachtens m.w.H. mit weiteren Hinweisen N Noten (als Randnoten in Lehrbüchern und Kommentaren) Nr. Nummer resp. respektive Rz. Randziffer S. Seite SGFP Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie SJZ Schweizerische Juristenzeitung, zitiert nach Band, Jahrgang und Seitenzahl sog. so genannt SR Systematische Sammlung des Bundesrechts StA Staatsanwaltschaft StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 StPO AG Gesetz über die Strafrechtspflege des Kantons Aargau (Strafprozessordnung) vom 11. November 1958 StPO CH Schweizerische Strafprozessordnung vom 05. Oktober 2007 (geplante Einführung am 01.01.2011) u.a. unter anderem usw. und so weiter X vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel z.G. zu Gunsten Ziff. Ziffer zit. zitiert ZStrR Schweizerische Zeitschrift für das Strafrecht, Bern, zitiert nach Band, Jahrgang und Seitenzahl _________________________________ XI Kurzfassung „Die Strafbehörden klären von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschul- digten Person bedeutsamen Tatsachen ab. Sie untersuchen die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt1. Sie setzen zur Wahrheitsfindung alle nach dem Stand von Wissenschaft und Erfahrung geeigneten Beweismittel ein, die rechtlich zulässig sind2.“ In der heutigen modernen Strafuntersuchung gehört der Beizug verschiedenster Gutachten zur Routine. Eine für die beschuldigte Person belastende oder entlastende Beweisführung ist oft nur mit einem Gutachten zu erreichen. Wenn früher dazu zur Hauptsache Zeugen als Be- weismittel herangezogen wurden, so fand in dieser Beziehung im Verlaufe der letzten Jahre ein enormer Wandel statt. Man hat erkannt, dass sich Zeugen irren bzw. täuschen können oder schlicht trotz Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen vorsätzlich die Unwahrheit erzählen. Je nachdem, welche Interessen der Zeuge verfolgt, macht dieser dabei seine falschen Aussagen einzig deshalb, um die beschuldigte Person be- oder entlasten zu können. Mit den heute vorhandenen technischen Möglichkeiten können in der Praxis nunmehr die ver- schiedensten Gutachten angeordnet werden. Vom gerichtsmedizinischen Gutachten, dem toxikologischen Gutachten, dem DNA-Gutachten, dem schuhspuren- und daktyloskopischen Gutachten bis hin zur Auswertung einer Blut- und Urinprobe zwecks Überprüfung der Fahr- eignung eines Automobilisten. Die vorgenannte Aufzählung ist nicht abschliessend und liesse sich fast unbegrenzt auf noch andere Möglichkeiten erweitern. Gleichzeitig hat aber auch die Bedeutung der neuesten Erkenntnisse der forensischen Psychi- atrie für das Strafrecht enorm zugenommen. Dabei befasst sich die forensische Psychiatrie im Bereiche des Strafrechts mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters. Es soll herausgefunden werden, ob bei der beschuldigten Person psychische Störungen oder Defekte vorliegen, welche mit der in Frage stehenden Straftat im Zusammenhang stehen. Letztlich soll das psychiatrische Gutachten Aufschluss darüber geben, ob die beschuldigte Person zum Zeitpunkt der Tat voll oder nur eingeschränkt schuldfähig bzw. gar schuldunfähig war. Der forensische Psychiater3 soll mit seiner Arbeit aber auch klären, ob es für die bei der beschul- digten Person festgestellte Störung Behandlungsmöglichkeiten gibt und ob diese stationär oder ambulant durchzuführen sind4. Mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens wird somit einem Teil nach der Suche von belastenden oder entlastenden Umständen Rechnung getragen. Die Erkenntnismöglichkeiten der Psychiatrie im Strafprozess haben in jüngster Zeit ganz ein- deutig grosse Fortschritte erzielt. Dies führte in der Folge dazu, dass sich Richter, Staatsan- wälte, Verteidiger sowie Untersuchungsrichter vermehrt mit der psychiatrischen Begut- achtung auseinandersetzen müssen. Wenn früher psychiatrische Gutachten noch von „regulär ausgebildeten Psychiatern“ erstellt wurden, so steuert die zunehmende Professionalisierung dahin, dass heute meist Psychiater mit zusätzlicher forensischer Aus- und Weiterbildung Gut- achten für Strafprozesse erstellen. Und genau diese vertiefte Spezialisierung der Psychiatrie kann dazu führen, dass Psychiater einen allzu grossen Einfluss auf den Strafprozess ausüben, 1 Art. 6 Abs. 1 + 2 StPO CH. 2 Art. 139 Abs. 1 StPO CH. 3 An Stelle von „forensischem Psychiater“ werden in dieser Arbeit die Ausdrücke „Gutachter“, „Forensiker“, „Sachverständiger“, „Experte“, „Psychiater“ mit gleicher Bedeutung verwendet. 4 Witter, S. 293. XII zumal seitens des Gerichts allein ein Grundlagen-/Basiswissen der forensischen Psychiatrie vorhanden ist. Mit der vorliegenden Arbeit soll nun das Rollenverständnis zwischen psychiatrischem Gut- achter und der Justiz näher ausgeleuchtet werden. Ebenso soll aufgezeigt werden, ob sich Gutachter, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger schätzen und gegenseitig respektieren oder ob es häufig zu Unstimmigkeiten oder gar Reibereien kommt. Dabei wird ausnahmslos auf psychiatrische Gutachten eingegangen, welche im Rahmen von Strafprozessen Verwendung finden. Bewusst stütze ich mich nicht nur auf Literatur, sondern beziehe auch die Praxis im Kanton Aargau mit ein. Dafür habe ich Personen kontaktiert und befragt, welche sich seit Jahren mit der Jurisprudenz und speziell mit dem Strafrecht befassen. Diese Befragung hat selbstverständlich keinen repräsentativen Charakter, zeigt aber dennoch spiegelbildlich die aktuelle Situation auf. Die interviewten Personen sind unter der Rubrik Dank namentlich aufgeführt. Ich nehme an dieser Stelle bereits die Schlussfolgerung vorweg. Gemäss Umfrage sind die Unstimmigkeiten und Reibereien in der Realität glücklicherweise nicht derart gross, wie dies die Literatur teilweise vermittelt oder wie dies hätte vermutet bzw. befürchtet werden können. Als Vorbemerkungen ist zudem folgendes zur Kenntnis zu nehmen: 1. Der strafprozessrechtliche Teil dieser Arbeit wird bereits auf die voraussichtlich per 01.01.2011 in Kraft tretende neue Schweizerische Strafprozessordnung ausgerichtet. 2. In der vorliegenden Arbeit werden speziell Art. 19 StGB und Art. 20 StGB beleuchtet. Das Thema Massnahmen (Art. 56 ff. StGB) wird bewusst ausgeklammert. 3. Um den Lesefluss zu erleichtern, wird auf den folgenden Seiten stets die männliche Form verwendet. Es wird aber ausdrücklich festgehalten, dass dabei selbstverständlich stets beide Geschlechter gemeint sind. ______________________________________ - 1 - 1. Einleitung 1.1. Definition „Forensik“ Der Begriff „Forensik“ stammt aus dem lateinischen „forum“, was sinngemäss übersetzt „Markt- platz“ bedeutet. Im antiken Rom wurden Gerichtsverhandlungen, Untersuchungen, Urteilsverkün- digungen etc. öffentlich und meist auf dem Marktplatz durchgeführt5. Heute werden unter dem Begriff Forensik jene Arbeitsgebiete zusammengefasst, in welchen systematisch gerichtlich rele- vante Sachverhalte identifiziert bzw. ausgeschlossen, analysiert und rekonstruiert werden. Die forensische Psychiatrie befasst sich dabei u.a. konkret mit der Schuldfähigkeit der Straftäter, ihrer Behandlungsbedürftigkeit, ihrer Behandlungsfähigkeit, ihrem Behandlungswillen, und sie hat die Gefährlichkeit einzuschätzen. 1.2. Problemstellung Inhalt dieser Arbeit bildet die Problemstellung beim Beizug eines psychiatrischen Gutachtens. Die dabei von den Verfahrensbeteiligten erhobenen Ansprüche, Hoffnungen und Erwartungen können erfahrungsgemäss sehr unterschiedlich sein. Mithin kann also ein Spannungsfeld entstehen und es soll hier aufgezeigt werden, ob und wie gross dieses ist bzw. sein kann. Nach Vorliegen des er- stellten Gutachtens ist dieses den Parteien6 im Sinne eines fairen Prozesses7 im Rahmen der Akteneinsicht8 vollumfänglich zu eröffnen. Nebst den Parteien ist situativ auch den anderen Ver- fahrensbeteiligten9 Akteneinsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht kann im Wesentlichen nur mar- ginal eingeschränkt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Partei Rechte missbraucht bzw. dies für die Sicherheit von Personen oder zur Wahrung öffentlicher oder privater Geheimhaltungsinteressen erforderlich ist10. Es liegt auf der Hand, dass die Verfahrensbeteiligten mit dem Beizug eines psychiatrischen Gut- achtens verschiedene Interessen verfolgen. Für ein Opfer ist es z.B. meist nur schwer nachvollziehbar, weshalb „sein“ Vergewaltiger und Peiniger plötzlich vermindert schuldfähig sein soll. Vielmehr wird das Opfer oder seine Ange- hörigen eine harte Bestrafung des Täters fordern. Die beschuldigte Person wiederum erwartet in aller Regel entlastende Elemente, welche zu einer möglichst starken Verminderung seiner Schuldfähigkeit führen sollen. Dies zeigt sich darin, dass die beschuldigte Person während des Strafverfahrens von einer schweren, schicksalhaften und schikanösen Jugend bzw. von Gruppenzwang/-druck in der Schul-, Lehr- und Jugendzeit berichtet. Oftmals wird aber auch ein Suchtverhalten geltend gemacht. Die Staatsanwaltschaft, welche die Untersuchung zu führen11, den Sachverhalt tatsächlich sowie rechtlich zu erforschen und dabei die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person für die Beurteilung von Schuld und Strafe zu klären hat12, drängt auf eine rasche Erstellung des Gut- achtens mit überzeugender Schlussfolgerung. Die Praxis zeigt, dass sie sich tendenziell eher be- lastende Faktoren bzw. das nicht Vorhandensein von entlastenden Momenten wünscht/erhofft. 5 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Forensik. 6 Art. 104 Abs. 1 StPO CH. 7 Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 29 Abs. 1 + 2 BV; Art. 3 Abs. 1 + 2 StPO CH. 8 Art. 107 StPO CH. 9 Art. 105 Abs. 2 StPO CH. 10 Art. 108 Abs. 1 StPO CH. 11 Art. 16 Abs. 1 + 2 StPO CH. 12 Art. 308 Abs. 1 – 3 StPO CH. - 2 - Das später urteilende Gericht ist dem Psychiater dankbar dafür, wenn das Gutachten möglichst ausgewogen, verständlich, nachvollziehbar sowie gut strukturiert ist und mit einer klaren Schluss- folgerung endet. Dies selbstverständlich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Von Anfang an war es erklärte Absicht, in diese Arbeit Personen miteinzubeziehen, die möglichst praxisnah aus ihren Erfahrungen berichten können. Im Verlaufe der nun vorliegenden Arbeit wer- den diese Meinungen und Statements einfliessen. Dies in der Hoffnung, die Arbeit damit interes- santer und basisnah beleben zu können. 1.3. Dank Unkompliziert und uneigennützig stellten sich folgende Personen für die vorliegende Arbeit spontan zur Verfügung. Ihnen gebührt deshalb der herzliche und aufrichtige Dank: Personen Funktion für Diplomarbeit • Dr. iur. Ulrich Weder, Leiter StA IV Gewaltdelikte, Kanton Zürich Masterarbeitsbetreuer • Dr. med. Josef Sachs, Psychiater, Psychiatrische Klinik Königsfelden Gutachter • Dr. iur. Benno Weber, Bezirksgericht Muri Gerichtspräsident • lic. iur. Peter Thurnherr, Bezirksgericht Bremgarten Gerichtspräsident • lic. iur. Erich Kuhn, Staatsanwaltschaft Kanton Aargau I. Staatsanwalt • lic. iur. Christina Zumsteg, Staatsanwaltschaft Kanton Aargau Staatsanwältin • lic. iur. Gabi Kink, Rechtsanwältin, Bremgarten Opfervertreterin • lic. iur. Esther Küng, Rechtsanwältin, Baden Opfervertreterin • lic. iur. Matthias Fricker, Rechtsanwalt, Wohlen Verteidiger • lic. iur. Christoph Suter, Rechtsanwalt, Wohlen Verteidiger 2. Unterschied amtliches Gutachten/Privatgutachten 2.1. Amtliches Gutachten Beim amtlichen Gutachten handelt es sich um ein Gutachten, welches von der zuständigen Ver- fahrensleitung unter Berücksichtigung sämtlicher Auflagen der Strafprozessordnung in Auftrag gegeben wird13. Somit ist gesetzlich klar geregelt, wie ein amtliches Gutachten zu erstellen ist. Niemand darf zum amtlichen Gutachter ernannt werden, der als Richter abgelehnt werden könnte14. Zudem wird der amtlich bestellte Gutachter durch die Verfahrensleitung mit der Auf- tragserteilung auf den Tatbestand des Falschen Gutachtens15 unmissverständlich hingewiesen und somit sinngemäss als gutachterlicher Zeuge in Pflicht genommen. Dem amtlich bestellten Gutach- ter wird somit eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe für den Fall in Aussicht ge- stellt, wenn er vorsätzlich einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt. Es steht auch ausser Frage, dass ein amtliches Gutachten immer Eingang in die Akten findet (Dokumentations- pflicht)16. 2.2. Privates Gutachten Demgegenüber kann ein psychiatrisches Gutachten auch von der beschuldigten Person selber bzw. von seinem Verteidiger in Auftrag gegeben werden. Ein solches Gutachten wird als Privat- oder (seltener) Parteigutachten bezeichnet. Ein Privatgutachter, welcher z.B. von der beschuldigten 13 Art. 182 ff. StPO CH; Art. 251 Abs. 1 + 2 StPO CH. 14 BGer vom 09. Dezember 2004, 1P.440/2004, Erw. 4.2. 15 Art. 307 StGB. 16 Art. 100 StPO CH. - 3 - Person zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird, ist an die unter Ziff. 2.1. erwähnten ge- setzlichen Vorschriften nicht gebunden. Grundsätzlich ist ein Sachverständiger auch bei einem von einer Partei in Auftrag gegebenen Privatgutachten zur Sachlichkeit und Neutralität verpflich- tet17. Negativ auf den Stellenwert eines Privatgutachtens wird sich aber mit Sicherheit auswirken, dass sich die anderen Verfahrensbeteiligten weder zur Persönlichkeit des Gutachters noch zu den an ihn gerichteten Fragen äussern konnten. Ebenso wird ein Rechtsanwalt den Gutachter nie im Sinne von Art. 307 StGB in Pflicht nehmen können, bleibt dies doch klar der Verfahrensleitung im Rahmen eines amtlichen Gutachtens vorbehalten18. Nach Vorliegen des Privatgutachtens bleibt es dem privaten Auftraggeber letztlich anheim gestellt, das Gutachten vollständig, nur auszugs- weise oder überhaupt nicht ins Recht zu legen. Es versteht sich dabei von selbst, dass sich in der Praxis wohl kaum ein Anwalt finden lässt, der ein Privatgutachten ins Recht legt, welches mit einer ungünstigen Schlussfolgerung endet und damit seinen Klienten belastet. Folglich ergibt sich aus dem Gesagten, dass der Stellenwert eines amtlichen Gutachtens ungleich höher ist. 2.3. Wie sieht die Praxis aus? Die Hauptunterschiede zwischen einem Privatgutachten und einem Gutachten, welches von der Verfahrensleitung unter Beachtung der gesetzlichen Normen in Auftrag gegeben wurde, sind augenscheinlich. Einem auch noch so gut ausgearbeiteten Privatgutachten wird immer der Makel der Parteilichkeit anhaften. Da ein Privatgutachten nicht unter der Strafandrohung von Art. 307 StGB erstellt wurde, verkörpert dieses eine reine Parteibehauptung und ist formal kein Beweis- mittel19. Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid klar die Haltung der Berner Vorinstanz bestätigt, wonach einem gerichtlichen Gutachten grundsätzlich eine erhöhte Glaubhaftigkeit zukommt. Begründet wird dies damit, dass der forensisch-psychiatrische Dienst neutral sei und über ein grosses spezifisches Fachwissen für die Beurteilung der zahlreichen interdisziplinären Fragen verfüge. Die behandelnden Ärzte eines Patienten stünden demgegenüber in einem Nähe- verhältnis20. Die Negativpunkte eines Privatgutachtens liegen somit auf der Hand. In der Praxis, so die über- einstimmenden Aussagen der Interviewpartner, kommt es praktisch nie vor, dass Privatgutachten erstellt und ins Recht gelegt werden. Auch während meiner 17-jährigen Tätigkeit als Unter- suchungsrichter ist mir kein Verfahren bekannt, in welchem ein Privatgutachten Eingang in die Akten gefunden hätte. Aus diesem Grund wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf das Thema Privatgutachten nicht weiter eingegangen. 3. Voraussetzungen zur Erstellung eines amtlichen psychiatrischen Gutachtens 3.1. Strafprozessuale Voraussetzungen Unter Beachtung des Beschleunigungsgebots21 und eines fairen Verfahrens22 hat die Verfahrens- leitung in Strafprozessen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeut- samen Tatsachen abzuklären. Dabei ist den entlastenden Umständen ebenso Rechnung zu tragen, wie den belastenden23. Zur Vervollständigung eines Strafverfahrens ist es deshalb unter Umstän- den unumgänglich, dass die Verfahrensleitung zur Abklärung der Schuldfähigkeit der beschul- 17 Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch, Ziff. 3. 18 Art. 177 Abs. 1 StPO CH. 19 Bommer, Art. 20 N 18; Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 2.2. (Rz. 16). 20 BGer vom 01. Februar 2008, 6B_547/2007, Erw. 2.1 – 2.3. 21 Art. 5 Abs. 1 + 2 StPO CH. 22 Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 9 und Art. 29 BV; Art. 3 Abs. 1 + 2 StPO CH. 23 Art. 6 Abs. 1 + 2 StPO CH. - 4 - digten Person ein psychiatrisches Gutachten erstellen lässt24. Mit dem psychiatrischen Gutachten wird somit die Fähigkeit der beschuldigten Person zur Einsicht in das Unrecht der Tat (intellek- tuelles Element) wie auch die Fähigkeit zum Steuern des eigenen Verhaltens nach dieser Einsicht (voluntatives, affektives Element) abgeklärt25. An die Erstellung eines Gutachtens sind strafpro- zessuale Bedingungen geknüpft, denn die Strafbehörden haben zur Wahrheitsfindung alle nach dem Stand von Wissenschaft und Erfahrung geeigneten Beweismittel einzusetzen, welche recht- lich zulässig sind26. Der Beizug eines oder mehrerer Sachverständigen ist dann angezeigt, wenn die Verfahrensleitung nicht über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, welche zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhaltes erforderlich ist27. Ebenso ist klar geregelt, welche Anforderungen die sachverständige Person erfüllen muss28. Ferner ist definiert, wie unter Wahrung der Parteirechte die Verfahrensleitung die sachverständige Person zu ernennen und wie sie ihr den Auftrag zu erteilen hat29. Detaillierter als in der bis heute noch geltenden Aargauischen Strafprozessordnung30 wird in der Schweizerischen Strafprozessordnung die Ausarbeitung des Gutachtens31, die stationäre Behandlung32, die Form des Gutachtens33, die Stellungnahmen der Parteien34, die Ergänzung sowie die Verbesserung des Gutachtens35 geregelt. Gesetzlich festgelegt wird neu aber auch die Entschädigungsfrage36 sowie die Folgen eines möglichen Pflichtversäum- nisses37 seitens des Gutachters. Diese letzten beiden Bestimmungen stellen für aargauische Ver- hältnisse ein Novum dar. 3.2. Materielle Voraussetzungen Die materiellen Voraussetzungen finden sich im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Nicht strafbar ist, wer eine Straftat begeht und zur Zeit der Tat nicht fähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln; mithin also bei Schuldunfähigkeit. Ist die Schuldfähigkeit bei der beschuldigten Person zur Tatzeit vermindert, so hat das Gericht die Strafe zu mildern38. Wird also die Schuld(un)fähigkeit einer beschuldigten Person ernsthaft angezweifelt, so ordnet die Verfahrensleitung eine sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an39. Zur Klärung der Schuld(un)fähigkeit kann als Sachverständiger denn auch nur ein Arzt in Frage kommen40. Soll eine Massnahme im Sinne von Art. 56 ff. StGB angeordnet werden, so ist eine sachverständige Begutachtung zwingend durchzuführen41. 3.3. Wer kann ein amtliches psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben? Ein amtliches psychiatrisches Gutachten wird immer nur die Verfahrensleitung, mithin also die Staatsanwaltschaft (während des Untersuchungsverfahrens) oder das Gericht (im Haupt- bzw. im Rechtsmittelverfahren) in Auftrag geben können42. So kann also beispielsweise die Polizei keine psychiatrischen Gutachten anordnen43. Selbstverständlich steht es den Parteien aber frei, ein sog. 24 Art. 251 Abs. 1 + 2 StPO CH; Art. 308 Abs. 2 + 3 StPO CH. 25 Trechsel, Art. 19 N 1. 26 Art. 139 Abs. 1 StPO CH. 27 Art. 182 StPO CH. 28 Art. 183 Abs. 1 StPO CH. 29 Art. 184 Abs. 1 – 7 StPO CH. 30 § 108 – 114 StPO AG. 31 Art. 185 StPO CH. 32 Art. 186 StPO CH. 33 Art. 187 StPO CH. 34 Art. 188 StPO CH. 35 Art. 189 StPO CH. 36 Art. 190 StPO CH. 37 Art. 191 StPO CH. 38 Art. 19 Abs. 1 + 2 StGB. 39 Art. 20 StGB. 40 Donatsch/Tag, Strafrecht I, S. 267 m.w.H.; BGE 84 IV 138. 41 Art. 56 Abs. 3 + 4 StGB. 42 Art. 184 Abs. 1 StPO CH. 43 Bommer, Art. 20 N 25. - 5 - „Privatgutachten“ in Auftrag zu geben. Über dessen Stellenwert und Beweiskraft habe ich bereits referiert. 3.4. Fachliche Anforderungen an den Gutachter/Zertifizierung Psychiatrische Gutachten haben gemäss Art. 20 StGB Sachverständige durchzuführen. Gmür zu den Anforderungen an den Sachverständigen: „Der Experte soll das mitteilen, was der juristische Auftraggeber nicht selber erfahren, wissen und verstehen kann, aber für seine normative Urteils- bildung braucht.“44 Gemäss Art. 183 Abs. 1 StPO CH handelt es sich bei den Sachverständigen um natürliche Personen. Diese müssen auf dem betreffenden Fachgebiet die erforderlichen beson- deren Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Es handelt sich dabei in aller Regel um Fachärzte für Psychiatrie45. Erfreulich ist nun, dass sich die deutschsprachige Region der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie (SGFP) vor noch nicht allzu langer Zeit zur Zertifizierung der Foren- sischen Psychiatrie durchgerungen und eigens dafür ein Curriculum erarbeitet und verabschiedet hat. In einem intensiven Lehrgang haben die Anwärter verschiedenste Fachgebiete zu bearbeiten. Dabei werden nebst psychiatrischen Fragen auch juristische Problemstellungen im Straf-, Zivil- und Versicherungsrecht behandelt. Letztlich müssen die Kandidaten eine schriftliche und münd- liche Prüfung absolvieren. Mit Datum vom 13.03.2008 hat die Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie ein Prüfungsreglement verabschiedet. Die heute bereits zertifizierten forensischen Psychiater können der Namensliste auf der Internetseite der Schweizerischen Gesell- schaft für Forensische Psychiatrie entnommen werden46. Mit der Wahl eines auf dieser Liste auf- geführten Forensikers ist Gewähr dafür geboten, dass ein fachlich bestens ausgewiesener Sachver- ständiger für die Begutachtung bestellt werden kann. Es wird deshalb empfohlen, nur Forensiker mit der vorgenannten Aus-/Weiterbildung als Sachverständige zu bestellen. 3.5. Persönliche Anforderungen an den Gutachter Der amtliche Sachverständige ist als Entscheidungshilfe des Richters zu bezeichnen. Sein auf ein besonderes Fachgebiet konzentriertes Wissen und die dazu gehörende Erfahrung hat das fehlende Wissen des Richters zu ergänzen. Der Stellenwert eines amtlichen Gutachters darf deshalb nicht unterschätzt werden, denn dieser ist gross. Es liegt daher auf der Hand, dass eine beschuldigte Person Anspruch auf einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen hat. In dieser Hin- sicht gelten weitgehend die gleichen Anforderungen an den Gutachter, wie an den Richter selbst47. Daraus ergibt sich, dass niemand als Sachverständiger beigezogen werden darf, der als Richter abgelehnt werden könnte48. Würde also z.B. ein Richter wegen Begünstigung49 oder Amtsmiss- brauchs50 verurteilt, so müsste dieser ernsthaft mit dem Verlust seiner Richterfunktion rechnen. Selbstredend erklärt sich deshalb, dass einem wegen Falschem Zeugnis51 rechtskräftig verurteilten Gutachter kein Auftrag erteilt werden darf, da bei diesem die Integrität und vor allem die Glaub- würdigkeit in Frage zu stellen ist. 3.6. Wie sieht die Praxis aus? Nebst den Mitarbeitern der Abteilung Forensik der psychiatrischen Klinik Königsfelden erstellen im Kanton Aargau ein paar wenige freiberufliche Psychiater seit Jahren psychiatrische Gutachten. Mit Ausnahme eines Sachverständigen haben diese jedoch die von der Schweizerischen Gesell- 44 Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch, Ziff. 1. 45 Bommer, Art. 20 N 26. 46 SGFP, www.swissforensic.ch, SGFP, Zertifizierte Mitglieder. 47 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 3.1. (Rz. 20). 48 BGer vom 09. Dezember 2004, 1P.440/2004, Erw. 4.2. 49 Art. 305 StGB. 50 Art. 312 StGB. 51 Art. 307 StGB. - 6 - schaft für Forensische Psychiatrie angebotene Weiterbildung nicht absolviert. Wer relativ rasch und kostengünstig ein Gutachten in den Händen haben will, wird gerne dazu neigen, einen dieser freiberuflichen Sachverständigen zu beauftragen. Man muss sich dabei aber stets im Klaren sein, dass diese Gutachten in aller Regel nicht die Qualität aufweisen, wie jene, welche bei einem Gut- achter erstellt werden, der die Weiterbildung der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie genossen hat. Diese Meinung teilen auch einhellig alle meine Interviewpartner. Provo- kativ wurden sodann die Interviewpartner u.a. auch mit der Frage konfrontiert, ob sie Mühe be- kunden würden, wenn eine des Mordes beschuldigte Person von einem freiberuflich tätigen Psy- chiater ohne SGFP-Weiterbildung begutachtet würde. Diese Frage wurde mit einer Ausnahme mit einem JA beantwortet. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass bei Kapitaldelikten unbedingt die höchsten Anforderungen an den Gutachter und dessen Arbeit zu stellen sei. Zeit und Kosten müssten dabei Nebensache bleiben. Die Gerichtspräsidenten sowie mit einer Ausnahme auch die Anwälte beider Seiten (Opfervertretung/Verteidiger) verfechten die Meinung, dass bei „kleineren“ Fällen ein freiberuflicher Sachverständiger (ohne Weiterbildung der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie) sehr wohl ein Gutachten durchführen könne. Ein Anwalt meint, wenn ein Sachverständiger in einem Kapitalverbrechen nicht als Gutachter bestimmt werden könne, so dürfe dies auch bei kleinen Fällen nicht der Fall sein. Diese Haltung ist m.E. zu teilen. Die Ver- treter der Staatsanwaltschaft fordern klar das Vorhandensein der von der Schweizerischen Gesell- schaft für Forensische Psychiatrie angebotenen Weiterbildung als Rahmenbedingung. Diese For- derung der Staatsanwaltschaft wird auch vom interviewten Gutachter unterstützt. Er gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass dies vorderhand ein Wunsch bleibe. Verantwortlich dafür seien aber nicht etwa z.B. fehlende finanzielle Ressourcen, sondern vielmehr der Nachwuchsmangel. Es sei in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden, junge Ärzte und insbesondere junge Psychiater für diese Arbeit zu überzeugen und zu gewinnen. Im Ausland seien sodann geeignete Fachkräfte wegen sprachlicher Probleme nur sehr beschränkt zu rekrutieren (zu den sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten vgl. Ziff. 7.2.). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Auswahl des Gutachters in der Praxis in aller Regel zu keinen Klagen Anlass gibt. 4. Gründe für oder gegen den Beizug eines psychiatrischen Gutachtens 4.1. Spezifische Wissenserweiterung Grundsätzlich kann man sich fragen, weshalb überhaupt ein Gutachten beizuziehen ist. Dazu gibt Laemmel folgende Antwort: „Die Frage nach dem «Warum» des Gutachtens kann folgender- massen beantwortet werden: Der in unserer Zeit weit verbreitete Spezialisierungsprozess hat zu einer derartigen Verfeinerung des Wissens geführt, dass sich dem Richter auf Grund der Kom- plexität eines Falles eine Begutachtung geradezu aufdrängt.“ 52 Der Richter kann mit seinem Allgemeinwissen in Bezug auf den psychischen Zustand eines Men- schen unmöglich alle Einzelheiten eines Täterprofils verstehen. Die Kluft zwischen dem Wissen des Richters und den Fachkenntnissen des Gutachters ist enorm und wird mit dem Fortschritt in der psychiatrischen Medizin immer noch grösser. Der psychiatrische Gutachter hat mit seiner Arbeit dem Gericht somit fehlendes Fachwissen zu vermitteln, weshalb er als Hilfsperson des Richters zu bezeichnen ist53. Es braucht also eine Fachperson, welche das Wissen des Richters kompetent ergänzt, damit dieser in der Lage ist, ein richtiges Urteil zu fällen. In diesem Zusam- menhang ist klar festzuhalten, dass ein psychiatrisches Gutachten zur Strafzumessung gebraucht wird und nicht zur Verurteilung. Der Richter verurteilt einen Täter nur auf Grund handfester Indi- zien/Beweise, niemals aber nur basierend auf Vermutungen, die ein Gutachter äussert. Ist also z.B. 52 Laemmel, S. 246. 53 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 1.1. (Rz. 8). - 7 - einer Person mit Tendenz zu sexuellen Übergriffen ein solcher Übergriff nicht rechtsgenügend nachzuweisen, so kann sie nicht verurteilt werden, nur weil ihr Profil solche Tendenzen aufweist. 4.2. Beizug aufgrund eines gesetzlichen Zwangs Gemäss Art. 20 StGB ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die Begutachtung durch einen Sachverständigen an, wenn ernsthafter Anlass zum Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters vorhanden ist. In Art. 182 StPO CH wird ergänzt: „Staatsanwaltschaft und Gerichte ziehen eine oder mehrere sachverständige Personen bei, wenn sie nicht über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhalts erforderlich sind“. Die Verpflichtung auf den Beizug eines Gutachters leitet sich ferner auch aus Art. 308 Abs. 1 - 3 StPO CH ab, welcher klar besagt, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt tatsächlich und rechtlich so abklärt, dass das Vorverfahren abgeschlossen werden kann. Soll Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen werden, so gehört zu dieser Pflicht auch die Abklärung der persön- lichen Verhältnisse der beschuldigten Person. Soll Anklage erhoben werden, so hat die Unter- suchung dem Gericht die für die Beurteilung von Schuld und Strafe wesentlichen Grundlagen zu liefern. Nun könnte z.B. ein Richter, welcher sich in seiner Studienzeit auf dem Gebiet der Forensik hat weiterbilden lassen oder im Besitze entsprechender Fachliteratur ist, sagen, er weise den Antrag auf Erstellung eines Gutachtens ab, da er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhalts erforderlich sind, verfüge. Dies kann aber nach herrschender Lehre nicht angehen. Es gilt nämlich zu bedenken, dass die anderen Ver- fahrensbeteiligten (z.B. Verteidiger, Staatsanwalt, aber auch der mögliche Berufungsrichter) unter Umständen auf dem Fachgebiet der Forensik über ein bescheideneres Wissen verfügen, als der in unserem Beispiel vorgängig beschriebene Richter54. Mithin heisst dies konsequenterweise, dass zwingend immer dann ein Gutachten anzuordnen ist, wenn ernsthafter Anlass besteht, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln55. Ebenso könnte man als Verfahrensleiter in Versuchung kommen, Zweifel nicht zu beachten und einfach beiseite zu schieben. Dies widerspricht jedoch klar dem gesetzlichen Auftrag, ist doch die Verfahrensleitung prozessual verpflichtet, die mate- rielle Wahrheit (belastende als auch entlastende Faktoren) zu ergründen56. Art. 20 StGB ist somit nicht als „Kann-Vorschrift“, sondern als zwingende Verpflichtung zu interpretieren. Ein Gutach- ten ist anzuordnen, nicht nur wenn der Richter tatsächlich Zweifel an der Schuldfähigkeit hegt, sondern auch, wenn er nach den Umständen des Falles Zweifel haben sollte57. Dazu Bommer konkret: „Der Weg vom Zweifel zur prozessualen Gewissheit führt ausschliesslich über den Gut- achter.“ 58 Mit Beruhigung kann das Umfrageergebnis zu diesem Thema zur Kenntnis genommen werden, denn mit einer Ausnahme haben alle Interviewpartner bestätigt, dass die Verfahrensleiter tenden- ziell grosszügig Gutachten in Auftrag geben. 4.3. Ernsthafter Anlass zum Zweifel an der Schuldfähigkeit In concreto stellt sich nun aber die Frage, unter welchen Umständen die Verfahrensleitung denn von einem ernsthaften Zweifel an der Schuldfähigkeit ausgehen muss. Wie bereits zuvor angetönt, könnte man einen bestehenden, ernsthaften Zweifel an der Schuldfähigkeit ganz einfach negieren, verharmlosen oder beiseite schieben. Dies wäre indessen nicht statthaft. 54 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 2.1. (Rz. 10 + 11); BGE 98 IV 156; BGE 116 IV 273. 55 Bommer, Art. 20 N 7; BGer vom 03. Februar 2009, 6B_917/2008, Erw. 2.2. 56 Art. 6 Abs. 1 + 2 StPO CH. 57 BGE 106 IV 242; BGE 119 IV 123. 58 Bommer, Art. 20 N 8. - 8 - Verständlich erscheint nun, dass der Begriff: „Ernsthafter Anlass zum Zweifel an der Schuld- fähigkeit“ dehn- und vor allem nicht messbar ist. Für die Verfahrensleitung wäre es natürlich einfacher und evtl. für einzelne Verfahrensbeteiligte auch wünschenswert, wenn durch ein inter- disziplinäres Gremium (bestehend z.B. aus Psychiatern und Juristen) Richtlinien und Parameter geschaffen würden, aufgrund derer man sich für oder gegen ein Gutachten entscheiden könnte. Derartige Richtlinien konnten bis heute nicht definiert werden. Als Faustregel kann gesagt wer- den, dass nicht jede geringfügige Herabsetzung der Fähigkeit, sich zu beherrschen bzw. jede man- gelhafte Erziehung oder Ausbildung zu einer Verminderung der Schuldfähigkeit führt. Anlass zum Zweifel an der Schuldfähigkeit besteht dann, wenn der Täter in hohem Masse in den Bereich des Abnormen fällt und/oder seine Geistesverfassung nach Art und Grad stark vom Durchschnitt nicht bloss der Rechts-, sondern auch der Verbrechensgenossen abweicht59. Dieser Grundsatz findet sich in diversen Bundesgerichtsentscheiden. In den nachfolgenden Kapiteln 4.4. und 4.5. werden nun, die m.E. wichtigsten Gründe aufgezeigt, welche für oder gegen ein Gutachten sprechen. 4.4. Konkrete Gründe, welche für den Beizug eines Gutachtens sprechen Grundsätzlich kann von der Notwendigkeit eines Gutachtens ausgegangen werden, wenn klare Anzeichen vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit zu erwecken. Dazu gehört z.B. ein Widerspruch zwischen Tat und Täterpersönlichkeit oder ein völlig unübliches Verhalten. Aber auch die Kenntnis aus den Akten (z.B. Strafregisterauszug), wonach eine beschuldigte Person bereits in einem früheren Verfahren als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig erklärt wurde. Ebenso, wenn die Schuldfähigkeit eines Epileptikers, geistig Zu- rückgebliebenen, Schwachsinnigen oder Hirngeschädigten zu beurteilen ist. Beim altersbedingten psychischen Abbau drängt sich eine Begutachtung dann auf, wenn die Tatausführung auffällige Einzelheiten zeigt oder die Tat mit der bisherigen Lebensführung der beschuldigten Person nicht kohärent erscheint (Knick der Lebenslinie). Auffällig und zu begutachten sind auch beschuldigte Personen, welche durch wiederholte Sittlichkeitsdelikte, bei erstmaliger Kriminalität während oder nach den Wechseljahren oder durch mehrere Suizidversuche aufgefallen sind60. Ernsthafter Anlass zu Zweifeln an der Schuldfähigkeit eines Ersttäters ist auch dann gegeben, wenn der Beginn der Straffälligkeit mit dem Ausbruch einer schweren allergischen oder psycho- somatischen Hautkrankheit zusammen fällt61. Begeht ein Drogensüchtiger Straftaten, welche im Zusammenhang mit seiner Drogenabhängigkeit stehen könnten, so muss sich der Richter zu dessen Schuld- und Massnahmebedürftigkeit äussern, wozu ebenfalls ein psychiatrisches Gut- achten erforderlich ist62. Das Bundesgericht bejahte auch die Begutachtung einer Frau, welche mit ihrer schizophrenen Tochter zusammen lebte und aufgrund ihrer übergrossen seelischen Belastung wegen der Krankheit der Tochter mit echten und tiefgreifenden depressiven Verstimmungen reagiert hatte63, sowie bei einem Sexualdelinquenten mit möglicherweise abnorm starkem Geschlechtstrieb64. Das Bundesgericht hat im Übrigen die nun aufgezeigten und praktisch massgeblichsten Gründe zur Begutachtung in seiner jahrelangen Praxis bis in die jüngste Zeit mehrfach bestätigt, zuletzt am 03. Februar 200965. 59 BGE 116 IV 276; Donatsch/Flachsmann/Hug/Maurer/Weder, Art. 19 Abs. 2. 60 BGE 116 IV 273 ff.; BGE 119 IV 123. 61 BGE 118 IV 6. 62 BGE 102 IV 76. 63 BGE 98 IV 157 f. 64 BGE 71 IV 193. 65 BGer vom 12. Juni 2008, 6B_250/2008, Erw. 3.3.; BGer vom 03. Februar 2009, 6B_917/2008, Erw. 2.3. - 9 - 4.5. Konkrete Gründe, welche gegen den Beizug eines Gutachtens sprechen Grundsätzlich ist vorerst zu sagen, dass kein psychiatrisches Gutachten angeordnet werden muss, wenn berechtigterweise keine Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit der beschuldigten Person bestehen. Das Bundesgericht hat sich unter anderem auch mit der Frage befasst, ob ein ange- trunkener Automobilist psychiatrisch zu begutachten ist. Diesbezüglich hält es klar fest, dass auf die Begutachtung einer beschuldigten Person verzichtet werden kann, wenn ausser der fraglichen Blutalkoholkonzentration keine weiteren Faktoren für die Beurteilung der Schuld(un)fähigkeit sprechen66. Im konkreten Fall ging es um die Angetrunkenheit einer beschuldigten Person mit 2.39 Gewichtspromillen. Gemäss dem zitierten Bundesgerichtsentscheid kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei einer Angetrunkenheit von 2 – 3 Promillen im Regelfall von einer verminderten Schuldfähigkeit und ab 3 Promille auch bei einer trinkgewohnten beschuldigten Person Schuldunfähigkeit anzunehmen ist. Beim Vorliegen von konkreten Gegenindizien kann jedoch davon abgewichen werden67. Ein psychiatrisches Gutachten ist auch dann nicht angezeigt, wenn sich die beschuldigte Person erst nach der Tat und unter dem Druck des Verfahrens psychisch belastet fühlt68. Ebenso abgewie- sen hat das Bundesgericht die Begutachtung, welche mit der Begründung beantragt wurde, die beschuldigte Person hätte frühere Kriegseinsätze hinter sich69. Abgelehnt hat das Bundesgericht die Begutachtungspflicht ebenso bei: • Arbeitsscheu verbunden mit sicherem Auftreten; • Geldgier zur Kompensation von Minderwertigkeitskomplexen; • ärztlicher Behandlung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung bzw. der Aus- sprechung einer vollen IV-Rente aufgrund einer solchen Störung70. Um der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Nachdruck zu verschaffen, wird bewusst wiederholt, dass: „Nicht jede geringfügige Herabsetzung der Fähigkeit, sich zu beherrschen genügt, um ver- minderte Zurechnungsfähigkeit anzunehmen. Der Betroffene muss vielmehr, zumal der Begriff des normalen Menschen nicht eng zu fassen ist, in hohem Masse in den Bereich des Abnormen fallen, seine Geistesverfassung nach Art und Grad stark vom Durchschnitt nicht bloss der Rechts-, sondern auch der Verbrechensgenossen abweichen.“71 Und noch konkreter: „Die Notwendigkeit, einen Sachverständigen zuzuziehen, ist erst gegeben, wenn Anzeichen vorliegen, die geeignet sind, Zweifel hinsichtlich der vollen Schuldfähigkeit zu erwecken, wie etwa ein Widerspruch zwischen Tat und Täterpersönlichkeit oder völlig unübliches Verhalten (BGE 116 IV 273 E. 4a). Zeigt das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat, dass ein Realitätsbezug erhalten war, dass er sich an wechselnde Erfordernisse der Situation anpassen, auf eine Gelegenheit zur Tat warten oder diese gar konstellieren konnte, so hat eine schwere Beeinträchtigung nicht vorgelegen (BGE 133 IV 145 E. 3.3; 132 IV 29 E. 5.1).“72 Die blosse und von einigen Anwälten immer vorgebrachte pauschale und nicht näher begründete Behauptung, die beschuldigte Person sei zur Tatzeit geistig nicht gesund oder abnormal gewesen, genügt also nicht zur Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens. 66 BGE 119 IV 120. 67 BGE 122 IV 49 f. 68 BGer vom 18. Juli 2008, 6B_136/2008. 69 BGer vom 14. Dezember 2007, 6B_418/2007, Erw. 2.4. 70 BGer vom 03. Februar 2009, 6B_917/2008, Erw. 2.3. 71 BGer vom 14. Dezember 2007, 6B_418/2007, Erw. 2.5. 72 BGer vom 15. April 2008, 6B_815/2007, Erw. 2. - 10 - 4.6. Wie sieht die Praxis aus? In der Praxis, so die mehrfachen Voten der Gesprächspartner, wird bei geringfügigen Delikten und Ersttätern hin und wieder auf den Beizug eines Gutachtens aus Gründen der Verhältnismässigkeit verzichtet. Aufwand und Ertrag stünden dabei in einem krassen Missverhältnis und die ohnehin chronisch überlasteten Sachverständigen würden noch viel mehr mit Gutachten überhäuft. Diese Argumentation ist gemäss Bommer nicht unbedenklich, denn es „…ist zu berücksichtigen, dass die Interessenlage des Beschuldigten an der Untersuchung ambivalent sein kann: Zwar macht erst sie die Verhängung von Massnahmen nach Art. 59 f. oder Art. 64 Abs. 1 (lit. b) möglich, insofern kann sie sich belastend auswirken. Aber im günstigen Fall führt sie zu einer Verringerung der Strafdauer; insofern hat der Beschuldigte ein Interesse an der Begutachtung, und wenn sie objek- tiv notwendig ist und er in sie einwilligt, lässt sich die Pflicht zur Begutachtung nicht mit dem Hinweis auf angeblich fehlende Verhältnismässigkeit überspielen.“73 Und Bommer weiter: „Soweit schliesslich der Verzicht auf die Begutachtung einzig aus finanziellen Gründen erfolgen sollte, widerspricht diese Praxis Art. 20 StGB.74“ Es gibt aber auch Fälle, bei welchen ohne gesetzliche Pflicht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wird. Als Beispiel werden Tötungsdelikte genannt. Die aargauische Praxis zeigt auf, dass bei Tötungsdelikten regelmässig bereits in der Voruntersuchung psychiatrische Gutach- ten erstellt werden. In aller Regel tritt der Gutachter auch bereits kurz nach der Verhaftung mit dem Täter ein erstes Mal in Kontakt, damit er in einem frühen Stadium medizinische Unter- suchungen anstellen kann. Man kann sich bei Tötungsdelikten durchaus auf den Standpunkt stel- len, dass bereits aufgrund des Umstandes, dass jemand eine solche Tat begangen hat, Zweifel an dessen Schuldfähigkeit bestehen. Die gerichtliche Beurteilung einer wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung oder Totschlags angeklagten beschuldigten Person ohne psychiatrisches Gutachten können sich die Interviewpartner denn auch übereinstimmend nicht vorstellen. Der blosse Umstand eines sehr schweren Delikts ergibt jedoch keine Voraussetzung für eine psychiatrische Begutachtung. Die Begutachtung muss grundsätzlich auch bei schweren Delikten nur angeordnet werden, wenn die unter Ziff. 4.4. genannten Gründe erfüllt sind. In Zweifelsfällen (pro oder contra Anordnung eines Gutachtens) verfolgen die interviewten Gerichtspräsidenten m.E. einen durchaus gangbaren und auch vernünftigen Weg. Es wird eine erste Verhandlung angesetzt, um von der beschuldigten Person einen Eindruck gewinnen zu kön- nen. Falls das Gericht zur Überzeugung kommt, es brauche kein Gutachten, so wird das Urteil ge- sprochen. Andernfalls setzt es das Urteil aus und gibt ein Gutachten in Auftrag. Nachdem später das Gutachten vorliegt, folgt die zweite Verhandlung mit Abschluss des Verfahrens. 5. Auftragserteilung 5.1. Auswahl des Gutachters/Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten Grundsätzlich wählt und bestimmt die Verfahrensleitung den Gutachter75. Bereits heute wird im Kanton Aargau den Parteien (der Begriff der Verfahrensbeteiligten existiert in der Aargauischen Strafprozessordnung nicht) vor der Auftragserteilung ein Mitspracherecht bei der Benennung des Gutachters und zur Fragestellung eingeräumt76. Dies ändert sich auch nach Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung nicht. Die Verfahrensleitung hat den Verfahrensbeteiligten vor Bestellung des Gutachters Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverständigen und zu den Fra- 73 Bommer, Art. 20 N 23. 74 Bommer, Art. 20 N 23. 75 Art. 20 StGB; Art. 182 und Art. 184 Abs. 1 StPO CH. 76 § 109 Abs. 1 und § 114 Abs. 1 StPO AG. - 11 - gen zu äussern und dazu eigene Anträge zu stellen77. Hernach erteilt die Verfahrensleitung unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen (Art. 307 StGB) den Auftrag an eine natürliche Person78, welche die Anforderungen zur Erstellung eines Gutachtens erfüllt (vgl. Ziff. 3.4. und Ziff. 3.5.). In der Praxis wird in aller Regel der auserwählte Gutachter vorgängig mündlich angefragt. Dies ins- besondere hinsichtlich der Fristansetzung bzw. der Befangenheit79. Eine solche Anfrage sowie das Ergebnis sind selbstverständlich aktenkundig zu machen80. Wichtig erscheint der Hinweis, dass juristischen Personen (z.B. also der Forensischen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Königs- felden) keine Aufträge erteilt werden können81. Vielfach wird festgestellt, dass Verfahrensleiter diesen formellen Fehler begehen. Zur Wahl des Gutachters wurden die Interviewpartner, insbesondere die Verteidiger, mit der etwas ketzerischen Frage konfrontiert: „Wie stellen Sie sich zur These, das Gericht kenne jene Psy- chiater, die schwammige Gutachten abliefern, damit man sich wie in einem Selbstbedienungsladen nach Gutdünken bedienen könne, bzw. man kenne Gutachter „zackigen Gemüts“, die einem beim Wegsperren des Beschuldigten behilflich seien?“ Mit dieser Frage sollte den Verteidigern bewusst Platz eingeräumt werden, um ein allfällig vorhandenes Unbehagen rügen zu können. Erstaunlich war, dass niemand diese Bedenken teilte. 5.2. Befangenheit/Ausstand eines Gutachters Niemand darf als Sachverständiger beigezogen werden, der als Richter abgelehnt werden könnte82, denn der amtlich bestellte Gutachter ist Gehilfe des Gerichts83. Damit erhält der Gutachter eine sehr grosse Bedeutung und einen eminent wichtigen Stellenwert. Wie unter Ziff. 3.4. und 3.5. die- ser Arbeit bereits erwähnt, werden an den Gutachter die gleichen Anforderungen wie an den Richter gestellt. Dies bedeutet, dass für den Ausstand eines Gutachters die selben Anforderungen gelten, wie für den Richter selbst. Konkret können Experten dann abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die den Anschein der Befangenheit erwecken oder die Gefahr der Voreinge- nommenheit objektiv begründen. Eine ganz normale Beziehung zwischen Gutachter und einer Partei reicht zur Ablehnung des Sachverständigen nicht aus84. Die strafprozessualen Vorgaben zum Ausstand richten sich nach Art. 56 – 60 StPO CH. Donatsch zeigt in einem Überblick über die Ausstandsgründe anschaulich und sehr umfassend auf, dass nicht nur das „Sich-Versprechenlassen“ von Geschenken etc. einen Ausstandsgrund darstellt, sondern auch, wer im gleichen Verfahren als Zeuge einvernommen worden ist oder noch einver- nommen werden soll. Weitere Ausstandsgründe bilden die Verwandtschaft, eine spezielle Freund- /Feindschaft zwischen Gutachter und einer Prozesspartei sowie das Anbringen von eindeutig negativen Äusserungen über einen Prozessbeteiligten. Übt hingegen eine Prozesspartei an einem Gutachter massive Kritik an dessen fachlichen oder persönlichen Fähigkeiten, so bildet dieser Umstand keine Befangenheit. Äussert sich aber z.B. ein Gutachter bei einem unbeteiligten Dritten dahingehend, er halte die beschuldigte Person für schuldig, so kann Befangenheit angenommen werden. Ein weiterer Ausstandsgrund ist anzunehmen, wenn sich der Gutachter bereits vor Auf- tragserteilung über einen Fall geäussert und sich eine eigene Meinung gebildet hat85. Es ist deshalb eindringlich davon abzuraten, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, wenn sich dieser zuvor öffentlich (z.B. in den Medien) über den zu beurteilenden Fall äusserte und womöglich gar eine Position bezogen hat. 77 Art. 184 Abs. 3 StPO CH. 78 Art. 20 StGB; Art. 183 Abs. 1 StPO CH. 79 Dittmann, S. 212. 80 Art. 77 StPO CH. 81 Sollberger, S. 175. 82 BGer vom 09. Dezember 2004, 1P.440/2004, Erw. 4.2. 83 Dittmann, S. 211. 84 BGE 125 II 544 ff. 85 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 3.2. – 3.4. (Rz. 22 – 36). - 12 - 5.3. Wie soll ein korrekter Auftrag aussehen? Theoretisch ist es nach gültiger Aargauischer Strafprozessordnung möglich, den Auftrag zur psy- chiatrischen Begutachtung mündlich zu erteilen86. Dies kommt heute in der Praxis aber kaum noch vor. Man könnte nun vorerst glauben, dass mit Einführung der Schweizerischen Strafprozessord- nung die Thematik der mündlichen Auftragserteilung der Vergangenheit angehört, verlangt doch Art. 184 Abs. 2 StPO CH explizit die Schriftlichkeit. Der Botschaft zur Schweizerischen Straf- prozessordnung ist jedoch zu entnehmen, dass die Schriftlichkeit nicht als Gültigkeits-, sondern als Ordnungsvorschrift zu verstehen ist87. Es kann somit von der Schriftlichkeit abgewichen wer- den und es wird also auch nach Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung möglich sein, ein Gutachten mündlich in Auftrag zu geben. Verlangt wird aber, dass der mündlich erteilte Auftrag im Sinne eines Verfahrensprotokolls gemäss Art. 77 StPO CH aktenkundig gemacht wird. Da bei der mündlichen Auftragserteilung weder verfahrenstaktische noch wesentliche ökono- mische Vorteile zu erkennen sind, wird sich in der künftigen Praxis die Schriftlichkeit der Auf- tragserteilung mit grosser Sicherheit durchsetzen. Nachdem den Parteien schliesslich der Fragenkatalog eröffnet und der mit der Aufgabe zu be- trauende Gutachter bezeichnet wurde, ist der Auftrag an Letzteren entsprechend den strafpro- zessualen Richtlinien zu erteilen. Der Auftrag muss sodann die Bezeichnung der sachverständigen Person beinhalten. Ebenso ist im Auftrag der Vermerk anzubringen, dass es dem beauftragten Gutachter evtl. erlaubt ist, für die Ausarbeitung des Gutachtens weitere Personen unter ihrer Ver- antwortung einzusetzen. Damit der Gutachter überhaupt eine Grundlage für seine künftige Arbeit hat, übergibt die Verfahrensleitung dem Gutachter die notwendigen Akten in paginierter (Praxis Kanton Aargau) bzw. akturierter Form. Zu formulieren sind die präzisen Fragen, die Frist zur Erstattung des Gutachtens, der Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht des Gutachters und all- fälliger Hilfspersonen. Ebenso darf nie der Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen eines falschen Gutachtens nach Art. 307 StGB fehlen88. Damit wird der Sachverständige formell in Pflicht genommen. Wird dieser Hinweis unterlassen, so stellt das Ergebnis der Sachverständigentätigkeit kein verwertbares Gutachten dar und andererseits kann der Sachverständige bei vorsätzlich falsch erstattetem Gutachten gemäss herrschender Lehre strafrechtlich nicht verfolgt werden89. 5.4. Welches ist die korrekte Fragestellung? Über die korrekte Fragestellung hat man sich über Jahre differenziert unterhalten. Die Schwei- zerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie hat nun erstmals an ihrer Sitzung vom 26.09.2006 einen ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet und verabschiedet. Dieser Katalog ist im Anhang 1 der vorliegenden Arbeit sowie auf der Internetseite der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie zu finden90. Mit einstimmiger Unterstützung der kontaktierten Inter- viewpartner wird empfohlen, nunmehr diese Fragestellung zu verwenden. Der Vollständigkeit halber sei angefügt, dass dabei auch die Fragestellung bezüglich einer Massnahmebedürftigkeit verabschiedet wurde. Aus bekannten Gründen wird das Thema der Massnahmen hier aber ausge- klammert. Als selbstverständlich gilt, dass der vorliegende Fragenkatalog individuell ergänzt werden kann. 5.5. Was sind Fangfragen und wie geht der Gutachter damit um? Es steht ausser Frage, dass Sachverständige Fang- oder Suggestivfragen nicht beantworten müs- sen. Rechtsfragen wie z.B. Stellungnahmen zu klar juristischen Fragen wie Tatmotiv, Heimtücke, Gefährlichkeit oder noch gravierender „Wahrheit“ dürfen nicht gestellt werden, da solche Fragen 86 § 112 StPO AG. 87 BBl 2005 1212; Armbruster/Vergères, VSKC-Handbuch, S. 280. 88 Art. 184 Abs. 1 + Abs. 2 lit. a – f StPO CH. 89 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 4.2. (Rz. 40 – 42). 90 SGFP, www.swissforensic.ch, Publikationen, Downloads SGFP. - 13 - nicht vom Forensiker, sondern vom Richter zu beantworten sind91. Derartige Begriffe, so Dittmann, müssten jeden Psychiater „hellhörig“ machen. Und Dittmann weiter: „Bei diesen und ähnlichen Problemen muss man sich stets selbstkritisch fragen, ob denn die Psychiatrie uns wirk- lich die wissenschaftlichen Grundlagen bietet, um solche Fragen fundierter und damit sicherer beantworten zu können als sorgfältig analysierende, lebenserfahrene Juristen. Es ist nicht Auf- gabe des Sachverständigen, sogenannte Güterabwägungen vorzunehmen.“92 Gmür seinerseits nennt konkret folgende Fragen, die von einem Gutachter nie beantwortet werden dürfen: „Hat der Angeklagte den Tatbestand erfüllt? Hat der Täter vorsätzlich gehandelt? Trauen Sie die Tat dem Angeklagten zu? Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass der An- geklagte die Tat begangen hat? Handelte der Täter in einem entschuldbaren Affekt? Ist der Ange- klagte glaubwürdig? Hat der Angeklagte einen Hang zum Verbrechen? Müssen die Bestreitungen des Angeklagten ernst genommen werden? War es dem Exploranden zuzumuten, die Straftat zu unterlassen und ist er dementsprechend heute in der Lage, eine Strafe auf sich zu nehmen? Ist das Verhalten des Angeklagten eher als Aggressionsausbruch oder als Vergewaltigungsversuch zu werten?“93 Dittmann hat festgestellt, dass bei Rechtsanwälten eine beliebte Fangfrage folgende ist: „Herr Sachverständiger, können Sie ausschliessen, dass …?“ Dittmann dazu: „Die einzige richtige Ant- wort hierauf kann nur ein Hinweis auf die unterschiedlichen methodischen und erkenntnis- theoretischen Grundlagen von Medizin und Jurisprudenz sein. Im naturwissenschaftlichen Sinne bedeutet „ausschliessen“ etwas anderes als im juristischen. Für das Gericht ist es z.B. in aller Regel ausreichend, wenn der Psychiater feststellt, dass sich keine Anhaltspunkte für eine psy- chische Störung gefunden haben. Dies bedeutet im naturwissenschaftlichen Sinne nicht, dass damit eine psychische Störung auch ausgeschlossen ist, wohl aber im juristischen.“94 Ich hielt die vorgenannten Darstellungen betreffend angeblich gestellten Fangfragen zu Beginn der Arbeit doch für etwas übertrieben. Dass die zitierten Schilderungen aber tatsächlich ab und zu der Realität angehören, bestätigte im Interview auch glaubhaft der hiesige Forensiker. 5.6. Wie sieht die Praxis aus? Die Möglichkeit der Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten vor Auftragserteilung bietet in der Praxis keine wesentlichen Probleme. Ganz im Gegenteil empfinden dies die Interviewpartner als vorteilhaft, denn es können Fragen über die Auswahl des Gutachters und die Fragestellung generell erörtert und bereinigt werden. Auch für den Untersuchungsrichter ist diese Möglichkeit als positiv zu beurteilen, werden doch ab und zu berechtigte Zusatzfragen gestellt. Auf diese Art und Weise können unliebsame Ergänzungsgutachten vermieden werden. Die Möglichkeit zur Mitwirkung führt aber auch zweifellos dazu, dass bei der Umfrage kein Fall genannt wurde, bei welchem im Nachgang gegen einen Gutachter eine Befangenheitsklage erhoben wurde. Art. 184 Abs. 4 StPO CH verlangt, dass dem Gutachter die notwendigen Akten und Gegenstände zur Erstellung des Gutachtens ausgehändigt werden. Dies könnte in der Praxis auch so ausgelegt werden, dass dem Gutachter für seine Arbeit nur ein (Bruch-)Teil der Akten oder Gegenstände zur Verfügung gestellt werden. Die heutige Praxis zeigt aber klar auf, dass kaum mehr ein Gutachten erstellt wird, ohne dass dem Gutachter die gesamten und vollständigen Akten zur Verfügung ge- stellt werden. Ausnahmsweise kann es vorkommen, dass dem Sachverständigen nur Teilakten zur Verfügung gestellt werden. Dann nämlich, wenn aufgrund der Dringlichkeit im Sinne eines „Vorabgutachtens“ die Gefährlichkeit bzw. Rückfallgefahr einer beschuldigten Person abgeklärt werden muss, damit über eine allfällige Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft oder anderer 91 Dittmann, S. 212. 92 Dittmann, S. 212. 93 Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch, Ziff. 3. 94 Dittmann, S. 221 f. - 14 - Zwangsmittel beförderlich entschieden werden kann. In einem solchen Ausnahmefall können und müssen dem Gutachter mit Fortschreiten der Strafuntersuchung selbstverständlich weitere Unter- lagen (Einvernahmen, Ergebnisse über die Spurenauswertung etc.) nachgereicht werden. 6. Verhältnis Auftraggeber-Gutachter/Erwartungen 6.1. Verhältnis Auftraggeber-Gutachter Wie der Auftraggeber (Verfahrensleitung) und der Psychiater zueinander stehen, ist klar zu defi- nieren. Der Verfahrensleiter ist Auftraggeber und erteilt den Auftrag. Der Gutachter ist somit der „beauftragte Helfer“ und hat lediglich die Lücke der spezifischen Fachkenntnisse des Richters aufzufüllen. Folglich ist der Gutachter dem Richter bzw. der Verfahrensleitung untergeordnet95. Der Sachverständige ist somit klar der „Gehilfe“ des Gerichts, nicht aber ein Richter mit „weisser Robe“. Es darf also nicht vorkommen, dass bequeme Verfahrensleiter ihre gesetzlichen Kompe- tenzen und Aufgaben mehr oder minder an Gutachter abtreten/delegieren. Diese Schnittstellen- überschreitungen sind vor allem für Anfänger und wenig routinierte Verfahrensleiter, aber auch für Gutachter schwer(er) zu erkennen. Ein Gutachter kann nicht nur die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese nicht in seinem Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich liegen, sondern er muss dies sogar tun96. 6.2. Erwartungen des Gutachters an den Auftraggeber Der Gutachter darf von seinem Auftraggeber einen präzisen Auftrag mit klarer Fragestellung, das Überlassen von Akten und Gegenständen sowie eine genaue Instruktion erwarten97. Selbstver- ständlich hat der Gutachter, falls keine Pflichtversäumnisse98 vorliegen, für seine Aufwendungen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung99. Zudem darf der Sachverständige von seinem Auftraggeber erwarten und verlangen, dass ihm die in Untersuchungshaft sitzende beschuldigte Person rechtzeitig zur Exploration zugeführt wird. Falls notwendig ist eine polizeiliche Zuführung inkl. Überwachung während der Untersuchung anzuordnen, wenn der Explorand als gewalttätig oder fluchtgefährlich einzustufen ist. Die Umfrage hat gezeigt, dass der Gutachter eine rechtzeitige Erteilung des Auftrages wünscht, damit kein Zeitdruck entsteht. Zudem wünscht sich der Gutachter dann eine Rückmeldung zu seiner Arbeit, wenn ein Gutachten zu wenig aussagekräftig ist oder sonst den Ansprüchen nicht genügt. Ein berechtigter und verständlicher Wunsch, den sich jene Auftraggeber beherzigen mögen, welche kaum bis nie ein „Feedback“ an den Gutachter geben. Es ist aber zu beachten, dass eine Rückmeldung an den Psychiater erst erfolgen darf, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. 6.3. Änderung der Fragestellung durch den Gutachter Hat der Gutachter den Eindruck, dass eine Änderung der Fragestellung nötig ist, so stellt er der Verfahrensleitung entsprechend Antrag100. Der Gutachter darf somit nicht ohne Zustimmung des Richters die Fragestellung ändern. Vielmehr, so Helfenstein: „Ist die Fragestellung unklar oder lässt sich eine Frage generell oder gestützt auf die besondere Sachkunde eines Experten nicht be- antworten, muss der Sachverständige diesbezüglich eine Klarstellung verlangen.“101 Der Gutachter ist also nicht definitiv an die Fragestellung der Verfahrensleitung gebunden. Wird auf Antrag hin sodann die Fragestellung geändert, worüber letztlich die Verfahrensleitung zu entschei- 95 Fink, S. 38 f. 96 Dittmann, S. 211. 97 Art. 184 Abs. 2 + 4 StPO CH. 98 Art. 191 StPO CH. 99 Art. 190 StPO CH. 100 Art. 185 Abs. 3 StPO CH. 101 Helfenstein, S. 47. - 15 - den hat, so sind diese Änderungen im Sinne eines fairen Verfahrens den Verfahrensbeteiligten mitzuteilen. Diese können sich letztlich zur neuen Fragestellung vernehmen lassen. In der Praxis, so der kontaktierte Gutachter, komme dies aber sehr selten vor: pro Jahr höchstens ein bis zwei Mal. 6.4. Feststellung von Befund- und Zusatztatsachen mit allfälligem Antrag durch den Gutachter zur Ergänzung der Ermittlungen Tatsachen, welche der Gutachter aufgrund seiner Sachkenntnisse feststellt, sind sog. Befundtat- sachen102. Sie werden mit dem Gutachten bei der Urteilsbildung verwendet. Eigentliches Ziel der Begutachtung ist es, solche Befundtatsachen zu ergründen und festzustellen, denn dazu wird der Forensiker letztlich beigezogen. Es kann aber durchaus möglich sein, dass der Gutachter während seiner Tätigkeit Zusatztatsachen erfährt. Dabei handelt es sich um Tatsachen, welche auch die Verfahrensleitung hätte feststellen können. So kann es sich z.B. um ein weiteres Delikt handeln, welches die beschuldigte Person bei der Polizei bzw. der Verfahrensleitung nicht eingestanden und verschwiegen hat, dem Gutachter gegenüber (aus welchem Grund auch immer) nun aber offenbart. Es liegt auf der Hand, dass es zur Ergründung dieser Tatsachen kein psychiatrisches Fachwissen braucht. Andererseits ist die Klärung weiterer Delikte nicht Sache der Sachverstän- digen, sondern der Polizei/Verfahrensleitung103. Einzige Ausnahme bilden einfache Erhebungen, die mit dem Auftrag in engem Zusammenhang stehen. Solche Erhebungen kann der Gutachter selber vornehmen und zu diesem Zwecke Personen aufbieten104. Selbstverständlich steht diesen Personen auch beim Sachverständigen das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht zu. Zwin- gend hat der Gutachter diese Personen auf diese Verweigerungsrechte hinzuweisen105. Kommt nun also ein Gutachter zum Schluss, dass die Ermittlungen im vorliegenden Fall noch ausgedehnt werden müssen, so beantragt er dies bei der zuständigen Verfahrensleitung. Die Verfahrensleitung hat in der Folge den Antrag zu prüfen und situativ die neuen Erkenntnisse zu erforschen. Dass bei der psychiatrischen Begutachtung eine beschuldigte Person zusätzliche Delikte eingesteht, komme in der Praxis, so die Antwort des Gutachters, ca. fünf bis sechs Mal pro Jahr vor. 6.5. Formelle Wünsche des Auftraggebers an den Gutachter Die Verfahrensleitung und die Verfahrensbeteiligten, so das Resultat der Umfrage, wünschen sich gut strukturierte, leicht verständliche, leicht lesbare und mit wenigen Fachbegriffen versehene Gutachten mit einem klaren Aufbau und einer ebenso klaren Schlussfolgerung. Ferner wünschen sich die Interviewpartner inhaltlich knappere Gutachten. Dies, so wurde mehrfach angetönt, müsste realisierbar sein, indem unnötige Wiederholungen vermieden werden. Als ein weiteres Anliegen wird der Faktor Zeit genannt. Die Verfahrensleitung wünscht sich „Lieferfristen“ von höchstens 3 Monaten bei Haftfällen und maximal 6 Monaten bei den übrigen Fällen. Wenn immer möglich, so die Ansprechpartner, sollen Verzögerungen frühzeitig bekannt gegeben werden. Meines Erachtens drängt es sich geradezu auf, dass der Gutachter bereits bei der mündlichen Anfrage zur möglichen Auftragserteilung der Verfahrensleitung eine Überlastung sowie die damit verbundene „Lieferfrist“ offen und ehrlich anzeigt. Der Gutachter ist also aufzu- fordern, die Frist mitzuteilen, innert welcher er das Gutachten abliefert. So hat die Verfahrens- leitung die Möglichkeit, nach allfälligen Alternativen zu suchen. Obwohl nachfolgende Bemerkung womöglich als selbstverständlich erscheinen mag, so sei trotz- dem der Hinweis erlaubt, dass sich der Sachverständige zwingend an die strafprozessualen Vor- gaben (wie z.B. Eröffnung Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht etc.) zu halten hat. 102 Hauser/Schweri/Hartmann, Strafprozessrecht, N 15 zu § 64 m.w.H. 103 Bommer, Art. 20 N 30. 104 Art. 185 Abs. 4 StPO CH. 105 Bommer, Art. 20 N 31. - 16 - 6.6. Materielle Wünsche des Auftraggebers an den Gutachter Ein Gutachten, so die Interviewpartner, soll für den Juristen verständlich sein, sich aufs Wesent- liche konzentrieren und die Fragen des Richters klar beantworten. Dieser Anspruch der Ver- fahrensleitung wird auch von Gmür überzeugend beschrieben: „Der Sachverständige hat seine aufgrund fachwissenschaftlichen Spezialwissens erlangten Erkenntnisse in einer dem Gericht verständlichen und nachvollziehbaren Form darzustellen und zu interpretieren. Er vermittelt so dem Gericht Grundlagen einer selbständigen Entscheidungsfindung.“106 Richter, Verteidiger und Staatsanwälte haben bei der Umfrage einhellig betont, dass es für sie wichtig ist, dass der Sachverständige in seinem Gutachten genau aufzeigt, wie er auf die Diagnose und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen gekommen ist. Es muss klar aus dem Gutachten hervorgehen, welche Untersuchungen durchgeführt, wie oft der Täter konsultiert wurde, welche Drittpersonen befragt wurden usw. Dann soll die Diagnose gestellt werden. Die Schlussfolgerung soll schliesslich für den Laien klar, transparent und logisch nachvollziehbar aufgezeigt werden. Der Sachverständige hat das Gutachten zudem nach bestem Wissen und Gewissen abzufassen. Ebenso haben Gutachten stets objektiv zu sein. Es ist zwingend von Wahrscheinlichkeiten anstatt von absoluten Gewissheiten auszugehen. Persönliche Wertungen haben in einem psychiatrischen Gutachten nichts verloren. Die Verfahrensleitung hat sich auf ein wissenschaftliches Gutachten zu stützen, welches nicht durch die persönliche Meinung eines Gutachters beeinflusst werden darf. Dies ist jedoch nicht ganz unproblematisch, da letztlich jegliches Fachwissen auf Wertungen be- ruht und im Falle seiner Anwendung Wertungen voraussetzt107. Der Gutachter exploriert nicht nur Tatsachen, sondern wertet und urteilt auch108. Mit kritischer Prüfung haben sich Verfahrensleitung und insbesondere die Richter gegen die persönlichen Wertungen des Sachverständigen so gut als möglich zu schützen. Wenn ihnen womöglich auch das nötige Fachwissen zur Hinterfragung einer Diagnose fehlt, so können sie aber durchaus die Schlussfolgerungen auf ihre Logik hin über- prüfen. 6.7. Enttäuschungen des Auftraggebers Selbstkritisch haben bei der Umfrage die beiden interviewten Richter eingeräumt, dass gelegent- lich zuviel vom Gutachter erwartet wird. Es komme nämlich vor, dass Antworten auf Fragen aus- blieben bzw. diese nicht oder zumindest nicht mit Sicherheit beantwortet würden. Der Gutachter, so postuliert einer der befragten Gerichtspräsidenten, müsse den Weg aufzeigen, wie er zu seiner Diagnose kam. Mache er dies nicht, könne das Gutachten vom Gericht nicht nachvollzogen oder in Frage gestellt werden. Sodann könne auch ein allfälliges Obergutachten die Qualität des Erstgutachtens nicht überprüfen. Ferner müsse auf „gummihafte“ Aussagen und Schlussfolge- rungen verzichtet werden. Dass gelegentlich „gummihafte“ Aussagen verwendet werden, monier- ten mehrere Gesprächspartner, zu meinem Erstaunen aber nicht die Verteidiger. Unklare und undeutliche Aussagen sind meist damit zu erklären, dass die Psychiatrie eine „ungenaue“ Wissen- schaft ist und deshalb selten eine Frage mit hundertprozentiger Sicherheit beantwortet werden kann. Als Enttäuschung kann letztlich auch die Nichteinhaltung der in Aussicht gestellten „Liefer- frist“ genannt werden. Das Nichteinhalten der „Lieferfrist“ kommt in der Praxis leider doch recht oft vor. 6.8. Respektieren sich in der Praxis Auftraggeber und Gutachter? Es kann als positiv gewertet werden, dass sich in der Praxis Auftraggeber und Sachverständige respektieren. Die Umfrage hat klar aufgezeigt, dass sich Gutachter keineswegs als Richter auf- 106 Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch, Ziff. 1. 107 Donatsch, FS-KassGer ZH, S. 2. 108 Kaufmann, S. 1066. - 17 - spielen oder sich gar in den Zuständigkeitsbereich des Richters einmischen. Eigentlich war ich über die diesbezüglichen Ausführungen in der Literatur ein wenig erstaunt. Den Gutachtern wird darin nämlich immer wieder unterstellt, sie gingen zu weit und mischten sich zu sehr in die Rolle des Richters ein. Die Umfrage bei den Gesprächspartnern einerseits wie auch die eigenen Erfah- rungen andererseits zeigen auf, dass die Literatur das Verhältnis zwischen Richter und Gutachter offensichtlich gar negativ darstellt. Eine Einschätzung die auch dadurch bestätigt wird, dass zu dieser Thematik insbesondere kein Verteidiger Reklamationen oder gar Proteste anbrachte. 7. Probleme bei der Zusammenarbeit 7.1. Verständigungsschwierigkeiten in Bezug auf die verschiedenen Denkweisen Psychiater und Richter haben in ihren Arbeitsfeldern von Grund auf verschiedene Denk- und Arbeitsweisen. Dies kann naturgemäss mitunter zu erheblichen Verständigungsschwierigkeiten führen. Während die Medizin eine Naturwissenschaft ist, handelt es sich bei der Jurisprudenz um eine Geisteswissenschaft. Die Psychiatrie weist fliessende Grenzen auf; konkret messbar ist prak- tisch nichts. Das Recht hingegen setzt starre Grenzen. Während sich der Psychiater mit Wahr- scheinlichkeiten befasst, fragt und sucht der Jurist nach handfesten Beweisen. Vertreter beider Berufsgruppen nehmen für sich dabei gerne in Anspruch, dass sie sich für kompetent halten, menschliches Verhalten zu beurteilen und zu bewerten. Die sehr unterschiedlichen Betrachtungs- weisen können naturgemäss zu erheblichen Problemen, Frustrationen oder gar Spannungen füh- ren109. Diese Spannungen können erfahrungsgemäss nur dann eliminiert werden, wenn sich beide Seiten darüber im Klaren sind, dass ein und der selbe Tatbestand im Lichte der unterschiedlichen fachspezifischen Denkweisen völlig anders verstanden werden kann, ohne dass dabei weder das eine noch das andere „falsch“ oder „richtig“ sein muss. Die Verfahrensleitung muss sich daher immer wieder bewusst werden, dass die Psychiatrie deshalb nicht immer eindeutige und klare Antworten liefern kann. Andererseits muss sich der Gutachter vor Augen führen, dass er bei seiner spezifischen Aufgabe nicht primär die Behandlungsaspekte im Vordergrund sieht. Die Neigung dazu ist zwar aufgrund der inneren Haltung zu verstehen, doch ist sie bei einem Gutachter fehl am Platz, da er bei der forensischen Arbeit zur Neutralität und Objektivität verpflichtet ist. Selbstverständlich ist aber auch von Gemeinsamkeiten zwischen Psychiatrie und Jurisprudenz zu berichten, geht es doch stets um die Klärung eines Sachverhalts. In beiden Berufsgruppen sind Ermessensentscheidungen unumgänglich. Deshalb besteht für beide Seiten ein Entscheidungs- zwang110. Bei der Beurteilung der Schuld(un)fähigkeit sind m.E. die Differenzen nicht sonderlich gross. Ein grösseres Spannungsfeld ergibt sich eher, wenn es um die Frage geht, ob allein eine Strafe oder zusätzlich eine Massnahme auszusprechen ist. Der Unterschied der Denkweisen lässt sich hier deutlicher erkennen. Wenn es dabei um die Frage geht, ob die Strafe z.G. einer Mass- nahme aufgeschoben oder der Strafvollzug angeordnet werden soll, so neigt der Gutachter doch eher zur Massnahme. Er möchte natürlich für seine vorgeschlagene Behandlung die bestmögliche Voraussetzung schaffen, weshalb er eher einmal zu einem Aufschub der Strafe tendiert. Der Richter hingegen schiebt die Strafe erst dann z.G. einer (stationären/ambulanten) Massnahme auf, wenn er überzeugt wird, dass dies für den Erfolg der Massnahme tatsächlich unabdingbar ist. Vor dem Hintergrund der Rechtsgleichheit versucht der Richter naturgemäss, möglichst alle Ver- urteilten die Strafe antreten zu lassen. Ein Aufschub der Strafe z.G. einer Massnahme soll dabei nur eine begründete Ausnahme bilden. Zur vorgenannten Thematik konnten sich auch die Inter- viewpartner frei äussern. Die Auswertung führte hier zu Antworten ohne klare Tendenzen. 109 Dittmann, S. 209. 110 Laemmel, S. 251; Fink, S. 37. - 18 - 7.2. Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten Das psychiatrische Gutachten beinhaltet häufig komplizierte medizinische Zusammenhänge, die vom Richter verstanden werden müssen, um rechtmässig und unabhängig vom Gutachter ent- scheiden zu können. Es liegt also am Psychiater, die Zusammenhänge anschaulich, logisch, mög- lichst klar, nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Und dies auf eine Art und Weise, welche ein normal intelligenter Richter versteht. Auf Anhieb ist somit das Gutachten einem Nichtfachmann verständlich zu machen111. Selbstverständlich bedeutet dies nicht den Verzicht auf medizinische Termini. Unnötige und im Sprachjargon wenig gebräuchliche (lateinische) Wörter sollen aber wenn immer möglich vermieden oder dann umschrieben werden112. Es liegt auf der Hand, dass es zu Missverständnissen und gar Fehlurteilen kommen kann, wenn der Richter das Gutachten nicht oder nur mit Hilfe eines medizinischen Wörterbuches interpretieren kann113. Jeder Verfahrens- leiter ist dem Gutachter echt dankbar, wenn sich Letzterer bei der Wortwahl möglichst nahe bei der „Alltagssprache“ bewegt. Die Sprache ist dabei der Schlüssel für ein gutes und gelungenes Gutachten. Und Gmür zum Thema Sprache leicht süffisant aber äusserst treffend: „Die Sprache ist das Vehikel, das die Mitteilung transportiert. Sie soll ans Ziel gelangen, nicht zu früh, nicht zu spät, und ohne grossen Schaden für das Transportgut. Sie sollte nicht schludrig, nicht zu umständlich - kompliziert sein und inhaltlich klar bleiben.“114 Eine Feststellung, die sich nicht nur Gutachter merken können. Wird nämlich nicht versucht, das sprachliche Problem zu beseitigen, so kann dies zu einer ge- wissen Abhängigkeit des Richters von Gutachter führen. Ohne dessen Hilfe könnte ein Richter ein schwer verständliches Gutachten nicht oder nur kaum sachgerecht würdigen115. Furger wirft in seinem Aufsatz den Richtern gar vor, bei sprachlichen Unklarheiten zu wenig bei den Gutachtern nachzufragen, obwohl sich diese immer dazu bereit erklären würden, für allfällige Fragen zur Ver- fügung zu stehen116. Die getätigte Umfrage ergab, dass lediglich zwei Interviewpartner wegen der Vielfalt von medizi- nischen Fachausdrücken Verständigungsprobleme bekunden. Genau dagegen verwehrte sich ein Anwalt mit dem Hinweis, der Jurist müsse sich halt nötigenfalls diese Fachausdrücke aneignen! Dieses Votum ist als unmissverständlicher Appell an die eigene Weiterbildung zu verstehen. Fair- erweise muss aber auch als positiv angefügt werden, dass sich die Forensiker in den letzten Jahren zunehmend bemühen, wenn immer möglich verständliche Ausdrücke zu verwenden. 7.3. Rollenprobleme Die Rollen zwischen Gutachter und Verfahrensleitung sind grundsätzlich klar verteilt. Während der Gutachter dem Richter mit seinem Fachwissen unterstützend zur Seite steht, ist der Richter für die Entscheidung allein verantwortlich. Es darf also nicht vorkommen, dass sich ein Richter als Gutachter aufführt und umgekehrt der Gutachter in die Rolle des Richters/Verfahrensleiters schlüpft. Konkret ist also das Abgeben normativer Schlüsse als Gutachter verpönt. In der Literatur wird ausgeführt, dass dies regelmässig zu Spannungen zwischen Richtern und Gutachtern führt117. Die beiden interviewten Richter kennen diese Probleme nicht. Die Richter fühlen sich in ihrer Arbeit ganz offensichtlich autoritär und respektiert. Ein echtes Konkurrenzdenken war hier nicht im Keime zu spüren. Anders aber das Statement des Gutachters. Er postuliert, dass das Anmassen der anderen Rolle durchaus vorkomme und zwar wechselseitig. Es gäbe einerseits tatsächlich 111 Laemmel, S. 253; Fink, S. 42. 112 Dittmann, S. 213. 113 Ulsenheimer, S. 7. 114 Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch, Ziff. 11. 115 Kaufmann, S. 1070. 116 Furger, S. 1126. 117 Laemmel, S. 252; Kaufmann, S. 1066. - 19 - Richter, die Diagnosen stellen und Therapien empfehlen. Andererseits gäbe es aber auch Gut- achter, die sich auf den Standpunkt stellen, sie müssten ihrem „Klienten“ eine Freiheitsstrafe „ersparen“. Das Votum des Gutachters endete mit der Bemerkung, dass dies aber sehr selten und im Kanton Aargau kaum vorkomme. Den befragten Anwälten und Staatsanwälten stellte ich die kritische und wohl auch etwas suggestive Frage: „Teilen Sie die Meinung, wonach Richter die Verantwortung immer wieder dem Gutachter übertragen möchten und der Gutachter so, überspitzt formuliert, in die Robe des Richters schlüpft?“ Mit einer Stimme, stammend von der Staats- anwaltschaft, wurde meine Frage negiert. Die anderen Interviewteilnehmer sahen tatsächlich eine gewisse Tendenz dazu, wobei erfreulicherweise auch festgestellt wurde, dass die Gerichte heute viel selbstbewusster agieren würden, als noch vor einigen Jahren. Die Gerichte seien sich heute ihrer Aufgabe viel bewusster. 7.4. Was schätzt die Verfahrensleitung am Gutachter? Die Verfahrensleitung schätzt an den Psychiatern, dass diese für den Juristen das nötige Fach- wissen liefern. Mit Hilfe des Sachverständigen kann letztlich ein gerechtes und angemessenes Urteil gefällt werden. Die Verfahrensleitung und insbesondere das Gericht wären in manchen Fällen ohne Mitarbeit der Forensiker nicht im Stande, den zu beurteilenden Fall in seiner ganzen Tragweite zu überblicken bzw. zu erkennen. Die befragten Richter haben übereinstimmend ihre Wertschätzung gegenüber den Gutachtern kund getan und es wird klar festgehalten, dass sich diese meist sehr zurückhaltend verhalten und ihren Auftrag so erledigen, wie es von ihnen erwartet wird. 7.5. Was bemängeln die Verfahrensbeteiligten am Gutachter? Wie bereits ausgeführt, muss als zentrales Problem immer wieder der Faktor Zeit angeführt wer- den. Vor allem bei Haftfällen werden lange „Lieferfristen“ zu einem echten Problem, hat der Ver- fahrensleiter doch ständig das Beschleunigungsgebot zu beachten118. Ausschlaggebend für eine lange Wartezeit ist aber nicht die Bequemlichkeit der Gutachter, sondern vielmehr deren Über- lastung aus Mangel an geeigneten Fachleuten. Bei angeordneter Untersuchungshaft ist der Sach- verständige vor Annahme des Auftrags deshalb zur kurzen Einsichtnahme in die Akten sowie zur beförderlichen Behandlung anzuhalten119. Auf diese Art und Weise kann der Gutachter seinen zeitlichen Aufwand besser und vor allem seriös abschätzen. Es gibt aber auch weitere Punkte, die hin und wieder beanstandet werden. Ich zeige diese anhand der Lübecker Umfrage (Dittmann 1990)120 auf. Diese Studie hat ergeben, dass aus juristischer Sicht folgende Fehler am meisten kritisiert werden: 76 % Nicht-Festlegenwollen auf eine klare Aussage 36 % Mangelhafte Verständlichkeit 35 % Verwechseln von Begutachtung und Therapie 23 % Äusserungen von Verdächtigungen und Vorwürfen 21 % Übernahme der Verteidigerrolle 19 % Demonstrativ gerichtskonformes Verhalten 13 % Formale Mängel 7 % Gefälligkeitsgutachten Es fällt auf, dass das Nicht-Festlegenwollen auf eine klare Aussage mit Abstand an der Spitze der Umfrage liegt. Gespannt wartete ich natürlich auf die Antworten der Interviewpartner zu dieser Frage. Wenn auch nicht sehr häufig, so stellen aber auch sie mitunter unklare, etwas schwammige bzw. „gummihafte“ Schlussfolgerungen fest. Schützend stellte sich aber auch gleich ein Mitglied 118 Art. 5 Abs. 1 + 2 StPO CH. 119 Bommer, Art. 20 N 44. 120 Laemmel, S. 252. - 20 - der Staatsanwaltschaft vor die Forensiker, indem es mit der Begründung, die Psychiatrie sei schliesslich keine genaue Wissenschaft, Verständnis für dieses Verhalten aufbringt. Fink hält in seinem Aufsatz fest, dass eigentlich der Hauptfehler der Gutachter aus richterlicher Sicht darin bestehe, dass sie zu vage und zu unpräzis sind. Die Fragen des Richters werden nicht klar beantwortet, stattdessen werden Theorien aufgestellt. Zudem werde häufig nicht objektiv, sondern subjektiv begutachtet, die Akten unvollständig oder ungenau gewürdigt und anstatt Wahr- scheinlichkeiten würden Gewissheiten angenommen121. Vor allem die letzten Punkte wurden bei der durchgeführten Umfrage nur von einzelnen Befragten marginal bemängelt. 8. Anforderungen an Gutachten aus Sicht der Justiz 8.1. Form des Gutachtens Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Experte für das Gutachten persönlich verantwortlich ist. Dies ungeachtet davon, ob er dieses als Angestellter einer juristischen Person verfasst oder weitere Personen eingesetzt hat122. Sodann hat der Experte das Gutachten in schriftlicher Form zu erstatten. Darin hat er auch jene Personen namentlich zu benennen, welche ihm bei der Erstellung des Gutachtens behilflich gewesen sind. Ebenso müssen die Funktionen der Hilfspersonen bekannt gegeben werden123. Die Verfahrensleitung kann auch anordnen, dass der Sachverständige das Gutachten mündlich erstattet oder dass ein schriftlich abgefasstes Gutachten mündlich ergänzt oder erläutert wird124. In diesem Falle sind die Vorschriften über die Zeugeneinvernahme zu beachten125. In der Praxis wird das Gutachten fast ausnahmslos schriftlich erstattet. Nur in abso- luten Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Gutachter als Zeuge vor Gericht geladen wird, um das Gutachten zu erläutern oder zu ergänzen. Ergänzungen oder Verbesserungen des Gutachtens werden in der Regel schriftlich von der gleichen oder einer anderen sachverständigen Person eingeholt. Dies führt folglich dazu, dass nach schriftlicher Verbesserung oder Ergänzung des Gutachtens kaum mehr Erklärungsbedarf vorhanden ist und sich eine mündliche Erläuterung des Gutachtens vor Gericht erübrigt. 8.2. Inhalt des Gutachtens In Ziff. 4.4. dieser Arbeit wurde ausführlich umschrieben, dass ein Gutachten dann anzuordnen ist, wenn ernsthafter Anlass zum Zweifel an der Schuldfähigkeit der beschuldigten Person vorhanden ist. Das zu erstellende Gutachten soll deshalb in seinem Ergebnis Aufschluss und Klarheit darüber geben, ob eine mit einer Straftat im Kausalzusammenhang stehende psychische Störung zur Tat- zeit tatsächlich vorgelegen hat. Und wenn eine solche Störung bestand, so hat sich der Gutachter darüber zu äussern, in welchem Grade die Schuldfähigkeit vermindert war. Das Gutachten soll also in verständlicher Art Antwort darauf geben, ob die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der beschuldigten Person zur Tatzeit vorhanden oder in welchem Grade diese eingeschränkt war126. Zu dieser Frage hatten auch die Gesprächspartner keine abweichende Erwartungshaltung. 121 Fink, S. 44. 122 Armbruster/Vergères, VSKC-Handbuch, S. 286; Sollberger, S. 177. 123 Art. 187 Abs. 1 StPO CH. 124 Art. 187 Abs. 2 StPO CH. 125 Art. 162 – 177 StPO CH. 126 Bommer, Art. 20 N 32 + 33. - 21 - 8.3. Gliederung/Layout/Sprache Die Lehre empfiehlt, dass ein psychiatrisches Gutachten folgende Gliederung aufweisen soll127: a) Im Sinne eines „Vorspanns“ sind zu Beginn die Personalien des Exploranden, das Akten- zeichen, der Auftraggeber, das Auftragsdatum, die Kennzeichnung des Sachverständigen, die Zusammenfassung der Fragestellung, der Gutachter sowie die Angabe von Quellen zu nen- nen. b) Danach soll ein kurzer Aktenzusammenzug, bestehend aus dem aktuellen Verfahren, den Vor- strafen, den Krankenunterlagen und den Vorgutachten, folgen. c) In einem dritten Teil folgt die Vorgeschichte mit den Angaben der beschuldigten Person, die Familienanamnese, gefolgt von der Biographie, der Eigenanamnese und den Angaben zur Tat bei der Exploration. In diesen Abschnitt des Gutachtens gehören aber auch die Angaben von Bezugspersonen (Eltern, Geschwister, Lebenspartnerin, Freunde etc.). d) In einem vorletzten Teil ist schliesslich über den psychischen und physischen Befund, die Labor- und EEG/CCT-Ergebnisse sowie über die Testpsychologie zu berichten. e) Am Schluss folgt schliesslich die Beurteilung, die sich ausrichtet an die diagnostische Ein- ordnung, der Zuordnung zu den juristischen Kriterien, der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, der Prognose sowie an die Therapie und evtl. sonstigen Massnahmen. Die vorgenannte Gliederung ist nicht zwingend; sie gilt vielmehr als Empfehlung. Das Gutachten hat, in welcher Reihenfolge auch immer, die vorgenannten Themen jedoch zu behandeln. Zum Thema Layout wird folgende Kurzbemerkung angefügt. Wünschenswert ist, wenn das Gutachten mit einer angenehmen Schriftgrösse (minimal Schriftgrösse 11, besser Grösse 12) und mit einer gängigen, leicht lesbaren Schriftart (z.B. Arial, Times New Roman) verfasst wird. Ein mit einer Zierschrift oder in Schriftgrösse 9 verfasstes Gutachten zu studieren ist äussert mühsam und zeit- raubend. Zugegebenermassen kommt dies aber in der Praxis sehr selten vor. Die Interviewpartner wurden auch auf die Art und Weise der Abfassung bzw. Gliederung jener Gutachten angesprochen, welche von der Klinik Königsfelden stammen. Ausnahmslos können sich alle mit dieser Form und Gestaltung einverstanden erklären. Ein Spannungsfeld seitens der Verfahrensbeteiligten ist in diesem Punkt nicht auszumachen. Das bereits geäusserte Anliegen zum Thema Sprache (Ziff. 6.7. + 7.2.) wurde von den Gesprächspartnern ebenso in allen Teilen unterstützt. Als Schlussbemerkung zu diesem Thema ist darauf hinzuweisen, dass das Gutachten von seinem Verfasser handschriftlich zu unterzeichnen ist. Nur so erlangt es letztlich Gültigkeit128. 8.4. Anforderung an die Schlussfolgerung des Gutachtens Die Schlussfolgerung des Gutachtens hat zum Zweck, der Verfahrensleitung Mitteilung darüber zu machen, ob die beschuldige Person zur Tatzeit vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig war. Letztlich muss der Richter Klarheit darüber erhalten, ob bei der beschuldigten Person allen- falls eine psychische Störung (gemäss ICD-10) vorliegt und ob sich diese auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. Der Sachverständige soll also Zweifel am „biologisch-psy- chologischen Zustand“ der beschuldigten Person beseitigen129. Ist die Schuldfähigkeit in Frage zu stellen, so darf und soll der Gutachter dazu Stellung nehmen. Ferner hat der Gutachter auch die zentrale Frage zu beantworten, in welchem Grade die Schuldfähigkeit herabgesetzt war130. 127 Dittmann, S. 214; Gmür, plädoyer 4/99, www.plaedoyer.ch, Ziff. 10. 128 Armbruster/Vergères, VSKC-Handbuch, S. 289. 129 Bommer, Art. 20 N 32. 130 Bommer, Art. 20 N 33. - 22 - 9. Ergänzungs-/Zusatz-/Obergutachten 9.1. Unter welchen Voraussetzungen soll ein Ergänzungs-, Zusatz- oder Obergutachten in Auftrag gegeben werden? In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Verfahrensbeteiligte ein Ergänzungs-, Zusatz- oder Obergutachten beantragen. Es stellt sich vorerst die Frage, welchen Unterschied die drei vor- genannten Begriffe ausmachen. Dazu kann Folgendes festgehalten werden: a) Ergänzungsgutachten: Als Ergänzungsgutachten wird bezeichnet, wenn ein erstelltes Gut- achten infolge Unklarheiten vom selben Sachverständigen ergänzt oder präzisiert wird. b) Zusatzgutachten: Sobald ein anderer Forensiker an einem bestehenden Gutachten eine Ergänzung, Korrektur oder Präzisierung vornimmt, wird von einem Zusatzgutachten ge- sprochen. c) Obergutachten: Letztlich verbleibt noch der Begriff des Obergutachtens. Als ein solches wird bezeichnet, wenn ein dritter, übergeordneter Sachverständiger mehrere bereits vor- liegende Gutachten kommentieren muss. Dies ist in aller Regel dann der Fall, wenn die beiden ersten Experten in ihrer Schlussfolgerung diametral voneinander abgewichen sind. Begründet werden Anträge zur Erstellung eines Ergänzungs-, Zusatz- oder Obergutachtens in der Praxis verschieden, aber selten sehr stichhaltig. Vorwiegend liegen die Gründe unverkennbar darin, dass die Hoffnungen einer Partei zu gross waren und das für sich erhoffte günstige Gut- achten Wunschdenken blieb. Bemängelt wird dabei mitunter die Unerfahrenheit bzw. die ober- flächliche und/oder schludrige Arbeitsweise des Gutachters etc. Vielfach sind die Einwände halt- los. Mit fast schon an Zwängerei grenzenden Anträgen wird mitunter versucht, die Erstellung eines Ergänzungs-, Zusatz- oder Obergutachtens zu erkämpfen, um damit eine andere und womöglich bessere Situation für die eigene Partei zu erreichen. So hat z.B. ein Beschwerdeführer vor Bundes- gericht gerügt, das gerichtliche Gutachten sei wegen des Fehlens einer Fremdanamnese von vorn- herein mangelhaft. Das Bundesgericht hat diesen Einwand mit der Begründung, die Fremdanam- nese sei nicht ein unerlässlicher Bestandteil eines Gutachtens, abgewiesen131. Ebenso wurde vom selben Beschwerdeführer beim Bundesgericht gerügt, dass zwischen dem fünfseitigen „Diagnoseteil“ des gerichtlichen Gutachtens und der bloss 12 Zeilen umfassenden Beurteilung der Schuldfähigkeit ein Missverhältnis bestehe. Das Bundesgericht liess diese Argu- mentation nicht gelten und hielt in seiner Begründung fest, dass: „…die Gutachterin dann knapp, aber nachvollziehbar und schlüssig darlegt, weshalb sie zur Auffassung gelangt, dass der Beschwerdeführer trotz seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig war.“132 Ferner ist zu beachten, dass das Bundesgericht Art. 20 StGB so auslegt, dass kein Anspruch auf ausreichende Begutachtung besteht. Dies bedeutet, dass der Begutachtungspflicht Genüge getan ist, wenn eine Untersuchung der Schuldfähigkeit durchgeführt wurde oder ein älteres noch aktuelles Gutachten vorhanden ist, und dies unbesehen der Qualität133. Solange sich die sachverständige Person also an die anerkannten Regeln der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie hält, die Schlussfolgerung des Gutachtens klar und ohne Widersprüche ist, die strafprozessualen Voraussetzungen eingehalten sind und keine Zweifel an der Richtigkeit bestehen, so gibt es grundsätzlich keine Veranlassung, ein Ergänzungs-, Zusatz- 131 BGer vom 01. Februar 2008, 6B_547/2007, Erw. 2.7. 132 BGer vom 01. Februar 2008, 6B_547/2007, Erw. 2.6. 133 Bommer, Art. 20 N 40. - 23 - oder Obergutachten in Auftrag zu geben. Insbesondere im Stadium des Untersuchungsverfahrens ist m.E. davon abzuraten. Falls dann das später zuständige Gericht erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens erkennt, so muss das Gutachten ergänzt werden134. Letztlich ist aber auch immer zu beachten, dass beim Vorliegen mehrerer Gutachten mit unterschiedlichen Schluss- folgerungen auch ein Obergutachten kaum Widersprüche beseitigen kann135. 9.2. Wie lange kann ein „altes“ bestehendes Gutachten in einem neuen Verfahren noch verwendet werden? In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie lange überhaupt ein früheres, also bereits bestehendes Gutachten, noch verwendet werden darf/kann. Grundsätzlich kann dazu festgehalten werden, dass es auf alle Fälle immer Sinn macht, ein solches Gutachten im Rahmen des Akten- beizugs zu edieren. Auf ein bestehendes Gutachten darf nach geltender Lehre nur solange abge- stellt werden, als dass sich seit der Erstellung die Verhältnisse nicht geändert haben136. Bestehen über die Aktualität eines vorliegenden Gutachtens Unsicherheiten, so kann es durchaus genügen, ein Ergänzungsgutachten zum bestehenden, alten Gutachten anzuordnen. Beim Entscheid, ob ein solches notwendig ist oder nicht, ist die Verhältnismässigkeit zu beachten137. Es versteht sich so- mit von selbst, dass in dieser Frage kein genaues bzw. konkretes „Verfalldatum“ angegeben wer- den kann. 10. Entscheidungsprozess 10.1. Psychologische Theorien über die richterliche Entscheidungsfindung 10.1.1. Theorie der kognitiven Dissonanz Der erste Eindruck ist entscheidend! Dies ist auch der Fall, wenn der Richter einen Straffall zur Beurteilung erhält. Der Richter gewichtet Informationen, die mit seinem ersten Eindruck überein stimmen, meist stärker, als jene Informationen, die seinen Vorstellungen zuwider laufen. Das kann dazu führen, dass der Richter aus einem psychiatrischen Gutachten nur das heraus liest, was er gerne hören möchte. Der Rest läuft sodann Gefahr, nicht berücksichtigt zu werden. Informationen des Gutachters, die nicht mit dem ersten Eindruck des Richters übereinstimmen, erzeugen deshalb ein Spannungsfeld. Diese urteilsverzerrende Tendenz durch Vorinformationen kann mit der Theorie der kognitiven Dissonanz erklärt werden. Sollte dann das Gutachten sogar gänzlich dem eigenen Eindruck widersprechen, so wird dieses abwertend beurteilt und damit die Aussage des Gutachters in Frage gestellt. Im Zweifel wird der Richter dann wohl ein weiteres Gutachten in Auftrag geben138. Würde man sich auf diese Theorie stützen, liesse sich sagen, dass der Einfluss des Sachverständigen auf den Richter nicht allzu gross wäre. 10.1.2. Theorie des sozialen Vergleichsprozesses Die Theorie des sozialen Vergleichsprozesses zeigt auf, dass je ähnlicher sich eine Person einer anderen gegenüber fühlt, desto eher hält man dessen Meinung für glaubwürdig139. Daraus ergibt sich, dass je mehr sich der Richter mit dem Gutachter identifiziert, umso grösser wird dessen Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Damit lässt sich auch die folgende Aussage erklären, der Richter wähle vor allem jene Gutachter, von welchen er wisse, dass sie in seinem Sinne ein Gut- achten erstellen würden140. Die mögliche Identifikation des Richters mit dem Gutachter darf somit nicht unterschätzt werden, denn der Richter wird das Gutachten viel weniger kritisch prü- 134 Donatsch/Schmid, §127 N 21. 135 Sollberger, S. 180. 136 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 2.1. (Rz. 15). 137 BGE 128 IV 247 f. 138 Haisch/John, S. 60. 139 Haisch/John, S. 61. 140 Laemmel, S. 246. - 24 - fen/hinterfragen, wenn er dieser Identifikation verfallen ist. Der Richter wird diesfalls viel schneller bereit sein, etwas zu übernehmen, als wenn er sich dem Gutachter gegenüber distanziert fühlt. Die Auswertung der Umfrage zu dieser Thematik ergab, dass alle Interviewpartner in der Ver- gangenheit keine derartigen Tendenzen festgestellt haben. 10.2. Freie Beweiswürdigung durch den Richter 10.2.1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung Vorerst ist festzuhalten, dass der Richter unabhängig im Rahmen der Beweiswürdigung nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung zu entscheiden hat und er diese Aufgabe nicht delegieren kann141. Wie bereits gehört, ist der Sachverständige die beauftragte Hilfsperson des Richters, weshalb dem Gutachter keinerlei Entscheidungskompetenz zusteht142. Dem Gericht steht auf dem Gebiete der Beweiswürdigung ein weites Ermessen zu. Willkür liegt dann vor, wenn die Behörde in ihrem Entscheid von Tatsachen ausgeht, die mit der tatsächlichen Situation in einem klaren Widerspruch stehen oder auf einem offenkundigen Fehler beruhen143. 10.2.2. Richterliche Prüfungspflicht Da bezüglich den Mindestanforderungen an ein Gutachten keine rechtlichen Grundlagen bestehen, hat der Richter allein zu prüfen, ob ein Gutachten allenfalls unvollständig oder ungenau ist bzw. ob sich Widersprüche oder sonst erhebliche Zweifel an dessen Richtigkeit ergeben. Da der Richter die alleinige Verantwortung für das zu fällende Urteil trägt, liegt es an ihm, frei und nach bestem Wissen und Gewissen ein Gutachten kritisch zu prüfen und er kann dabei durchaus von den Schlussfolgerungen des Gutachters abweichen. Hier ist aber anzumerken, dass ein Abweichen von den Schlussfolgerungen nur aus triftigen und sachlich vertretbaren Gründen zulässig ist. Sind tat- sächlich solche Gründe vorhanden, so soll der Richter nicht nur von der Schlussfolgerung ab- weichen, sondern er muss dies geradezu tun144. Der Richter hat sich also von der Richtigkeit des Gutachtens überzeugen zu lassen, indem er sich mit diesem auseinandersetzt und es überprüft. Nur so erhält der Richter Klarheit darüber, ob die Untersuchung der beschuldigten Person ausreichend war. Ein Richter kann ein Gutachten jedoch nur dann ausreichend überprüfen, wenn er sich auch selbst mit der in Frage kommenden Thematik befasst und auseinander setzt. Kapituliert der Richter und versucht er, sich nicht zu informieren, so läuft er Gefahr in eine immer grösser werdende Abhängigkeit des Psychiaters zu geraten145. Klar muss an dieser Stelle aber präzisiert werden, dass der Richter aufgrund seiner fehlenden Fachkenntnisse nicht die Diagnose, jedoch aber die Logik der Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerung nachvollziehen kann. 10.2.3. Abweichung des Richters von der Schlussfolgerung des Gutachters Wichtig zu diesem Thema ist vorerst der Hinweis, dass der freien Beweiswürdigung durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt sind146. Innerhalb dieses Rahmens aber darf der Richter vom Gut- achten bzw. von der Schlussfolgerung abweichen147. Denkbar ist dies vor allem bei juristischen Fragen wie z.B. der Schuld(un)fähigkeit oder der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Hier handelt es sich klar um Schlussfolgerungen, die der Gutachter aus seiner Diagnose zieht. Handelt es sich aber um Fachfragen, von denen vor allem der Sachverständige etwas versteht, so kann ein Abweichen nur beim Bestehen triftiger Gründe erfolgen148. 141 Art. 10 Abs 2 StPO CH; Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 5 (Rz. 43). 142 Fink, S. 39. 143 BGer vom 14. Dezember 2007, 6B_418/2007, Erw. 2.2. 144 Bommer, Art. 20 N 34. 145 Kaufmann, S. 1071 f. 146 Art. 9 BV. 147 BGE 102 IV 225 f. 148 BGE 101 IV 129 f.; Donatsch/Tag, Strafrecht I, S. 268. - 25 - Als triftige Gründe gelten die Unvollständigkeit eines Gutachtens bzw. wenn erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens bestehen. Zugegebenermassen wird es in der Praxis aber wegen fehlender Fachkenntnisse für den Richter nicht einfach sein, gegen das Fachwissen des Sachver- ständigen zu intervenieren. Nun stellt sich aber die konkrete Frage, wann denn überhaupt ein Gutachten unvollständig ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn149: a) unklar ist, welche Akten dem Sachverständigen überlassen wurden, bzw. dieser die ihm über- lassenen Akten offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat; b) nicht alle dem Gutachter gestellten Fragen beantwortet wurden; c) eine nachvollziehbare Begründung fehlt, die eine Überprüfung des Ergebnisses durch den Richter oder eines anderen Experten möglich macht; d) das Gutachten nicht auf dem aktuellen Stand der Tatsachenerkenntnisse und der Wissenschaft basiert; e) Widersprüche auftreten und ein Hinweis auf die unterschiedlichen Auffassungen in der Lehre und Praxis fehlt. Sonstige erhebliche Zweifel an der Richtigkeit eines Gutachtens sind dann zu erkennen, wenn150: a) der Inhalt des Gutachtens auf eine mangelnde Sachkunde des Gutachters hindeutet; b) der Gutachter zwischen Einvernahme und schriftlichem Gutachten in wichtigen Punkten von der von ihm vertretenen Auffassung abweicht; c) der Sachverständige nicht über die notwendigen technischen Mittel zur Vornahme der Abklä- rungen verfügt. Wer trotz eines nicht schlüssigen und nicht vollständigen Gutachtens auf dieses abstellt, tangiert Parteirechte, die aber nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Beeinträchtigt der Richter dabei die Parteirechte wesentlich, bedeutet dies einen klaren Verstoss gegen das Willkürverbot151. Beim Vorliegen eines mangelhaften Gutachtens hat die Verfahrensleitung zu prüfen, ob die Män- gel mit einer Ergänzung beseitigt werden können oder ob ein weiteres Gutachten einzuholen ist. Selbstverständlich bleibt es den Parteien unbenommen, auch selber die Verbesserung bzw. Ein- holung eines neuen Gutachtens formell zu beantragen. Es liegt auf der Hand, dass die mit der Neuausarbeitung eines Gutachtens beauftragte Person nicht jener Gutachter sein kann, dessen Sachkompetenz und Fähigkeit angezweifelt wurde152. Den Interviewpartnern, insbesondere den Anwälten und Staatsanwälten, wurde die Frage gestellt, wie häufig in der Praxis die Gerichte letztlich von den Schlussfolgerungen des Gutachters abweichen. Dies komme, so die Antworten, nur in sehr seltenen Fällen vor. Weiter interessierte mich, ob in der Vergangenheit Gerichte im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu stark, mithin also fast willkürlich, von den Schlussfolgerungen abgewichen sind. Diese Frage wurde mir allseits mit einem klaren NEIN beantwortet. Ein Verteidiger ergänzte, dass in einem ihm bekannten Fall zwar von der Schlussfolgerung abgewichen wurde, jedoch nicht zu Ungunsten der beschuldigten Person. Daraus ist zu schliessen, dass vorliegend kaum ein Spannungsfeld zwischen den Verfah- rensparteien vorhanden ist. 149 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 5 (Rz. 45); Donatsch/Schmid, §127 N 7 ff. 150 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 5 (Rz. 46); Donatsch/Schmid, §127 N 17. 151 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 5 (Rz. 47). 152 Donatsch, Jusletter 14.05.2007, www.weblaw.ch, Ziff. 5 (Rz. 48). - 26 - 10.2.4. Welche Auswirkungen erhoffen sich die Verfahrensbeteiligten? Die beschuldigte Person erwünscht sich vom Resultat der psychiatrischen Begutachtung in aller Regel eine möglichst stark verminderte Schuldfähigkeit, um damit ein für sich günstigeres Straf- mass erreichen zu können. In der Praxis erlebt man hin und wieder, dass sich effektiv gesunde beschuldigte Personen für die Zeit des Verfahrens mit allem Nachdruck als debil, krankhaft, persönlichkeitsgestört oder schizophren bezeichnen. Damit wird natürlich versucht, ein psychiatrisches Gutachten zu „erzwingen“. Dabei wird von den beschuldigten Personen gerne verdrängt oder verkannt, dass nicht jede geringfügige Herabsetzung der Fähigkeit, sich zu beherr- schen, zur Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit führt. Vielmehr muss der Täter in einem hohen Masse in den Bereich des Abnormen fallen. Zur Anerkennung verminderter Schuldfähig- keit ist praxisgemäss von Bedeutung, dass die Geistesverfassung der beschuldigten Person nach Art und Grad stark vom Durchschnitt nicht bloss der Rechts-, sondern auch der Verbrecherge- nossen abweichen muss153. Nicht selten brechen alsdann bei der Urteilseröffnung die ersehnten Hoffnungen und Erwartungen wie ein Kartenhaus zusammen. Das Opfer erhofft sich in aller Regel, dass der Staat und konkret das Gericht mit starker Hand seinen Peiniger hart, z.T. auch unrealistisch hart, bestrafen möge. Traumatisierte und viktimisierte Opfer bringen sodann meist wenig Verständnis dafür auf, wenn ein Gutachter bei einer beschul- digten Person mildernde Umstände findet. Dass bei dieser Konstellation der Gutachter in den Augen des Opfers eine schlechte Note erhält, liegt auf der Hand. Gram und Ärger sind ob des erlittenen Leides aber menschlich nachvollziehbar und verständlich. Die Verfahrensleitung erlebt von Opferseite aber auch mehrfach die Kehrseite der vorgenannten Argumentation. Es kommt nicht selten vor, dass sich Opfer plötzlich stark dafür einsetzen, dass die beschuldigte Person möglichst sanft bestraft werden soll. Eine solche Reaktion ist meist dann festzustellen, wenn es sich um Beziehungsdelikte (z.B. häusliche Gewalt) handelt. Von Schuldge- fühlen und Zukunftsängsten geplagte Opfer bereuen plötzlich, Anzeige gegen einen Angehörigen erstattet oder diesen mit Aussagen belastet zu haben. Sie befürchten meist den Verlust eines weiteren „harmonischen“ Zusammenlebens mit dem Ehemann oder Freund. In solchen Situationen ist den Opfern sehr daran gelegen, ein für die beschuldigte Person möglichst positives Gutachten erreichen zu können. 10.2.5. Welche Auswirkungen müsste das psychiatrische Gutachten aus Sicht des Gutachters auf das Urteil haben? Das Bundesgericht hat sich bekanntlich vielfach darüber geäussert, wie sich eine attestierte Ver- minderung der Schuldfähigkeit bei einer beschuldigten Person auf das Urteil auszuwirken hat154. Es muss nicht lange diskutiert werden, dass bei verminderter Schuldfähigkeit die Strafe zwingend herabzusetzen ist. Die Frage ist einzig in welchem Umfang. In der Praxis hat sich über lange Zeit folgende Strafreduktion durchgesetzt155: • Verminderung der Schuldfähigkeit im leichten Grade Reduktion um 25% • Verminderung der Schuldfähigkeit im mittleren Grade Reduktion um 50% • Verminderung der Schuldfähigkeit im schweren Grade Reduktion um 75% Die Frage, welche Auswirkungen das psychiatrische Gutachten im Endeffekt auf das Strafmass hat, ist bekanntlich vom Gericht zu beantworten. Im Bewusstsein darüber habe ich mir aber trotz- dem erlaubt, für einmal den Gutachter mit dieser Frage zu konfrontieren. Dies nicht zuletzt des- halb, weil dieser den Straffall und die Persönlichkeit der beschuldigten Person aus einem anderen 153 BGE 102 IV 225 f. 154 BGE 134 IV 135 ff. 155 Bommer/Dittmann, Art. 19 N 73; Trechsel, Art. 19 N 16; BGE 118 IV 5; BGE 123 IV 49 ff. - 27 - Blickwinkel betrachtet. Interessant war zu erfahren, wie er denkt, fühlt und diese Kernfrage wür- digt und beantwortet. Die Fragestellung an den Gutachter lautete wie folgt: „In welchem Masse sollte nach Ihrem persönlichen Dafürhalten eine Strafe gemildert werden, wenn die Schuldfähig- keit des Beschuldigten zur Tatzeit, leicht, mittelgradig bzw. schwer herabgesetzt war?“ Der Gut- achter wurde dabei um Angabe einer konkreten Strafreduktion in Jahren oder in Prozent ausge- hend von einer Einsatzstrafe von 10 Jahren gebeten. Im ersten Satz tat der Gutachter kund, dass er sich zu dieser Frage nicht äussern möchte; tat dies aber in den Folgesätzen erfreulicherweise doch. Und dies wie folgt (Zitat): „Meiner Ansicht nach liegt dies ausschliesslich im Ermessen des Gerichts, welches verschiedene Umstände zu würdigen hat. Eine Angabe im % wäre nach meinem Dafürhalten falsch, weil die Kategorien „leicht“, „mittel“ und „schwer“ fliessend ineinander übergehen. Schon die Strafzumessung ist ja Ermessenssache und somit nicht exakt messbar. Eine messbare Verminderung einer nicht messbaren Ausgangsgrösse wäre eine Scheingenauigkeit.“ Eine m.E. einleuchtende und absolut nachvollziehbare Begründung. Die gleiche Frage wurde auch den anderen Interviewpartnern gestellt und alle haben diese beant- wortet. Es erstaunt, dass die Gerichtspräsidenten sowie die Anwälte (Opfervertreter sowie die Verteidiger) unisono mit der Praxis der linearen Strafreduktion keine Mühe bekunden. Gegenteilig aber die Vertreter der Staatsanwaltschaft. Sie sind ob der Praxis der prozentualen Strafreduktion alles andere als glücklich und nennen dieselben Gründe wie der Gutachter. Ergänzt wird, dass ein arithmetisches Vorgehen fehl am Platze sei, denn sowohl die Reduktion der Schuldfähigkeit als auch die Strafhöhe würden ohne exakte Wertskalen festgesetzt. Die lineare Strafreduktion wird auch deshalb nicht verstanden, da beim Asperationsprinzip (Art. 49 Abs. 1 StGB) ebenso keine Prozentwerte angewendet werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Prozess gegen den „Fluglotsen-Mörder“ von Kloten kann das Gericht aber auch von der starren Haltung der vorgenannten linearen Strafreduk- tion abweichen. Das Bundesgericht greift dabei genau jene Argumentation des befragten Gut- achters auf und weist darauf hin, dass der Sachverständige eine Herabsetzung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht exakt in einem bestimmten Prozentsatz beziffern könne. Ebenso sei der Richter nicht gehalten, in Urteilserwägungen in absoluten Zahlen und Prozenten eine Strafre- duktion anzugeben156. Die Schlussfolgerung des Sachverständigen lässt dem Richter somit bei der Bestimmung des Ausmasses der Reduktion der Strafe einen (m.E. genügenden) Ermessen- spielraum. 10.3. Abhängigkeit des Gerichts vom Gutachter 10.3.1. Gründe für die Abhängigkeit des Gerichts vom Gutachter Um die Problematik der Abhängigkeit des Richters vom Sachverständigen zu erhellen, wird zum den Aufsatz Kaufmann157 gegriffen. Die Abhängigkeit des Strafrichters vom Gutachter lässt sich damit erklären, dass sich in den letzten hundert Jahren die Schere zwischen dem normalen Allge- meinwissen und dem Erfahrungsgut der Wissenschaft enorm erweitert hat. Aus diesem Grund sind die Richter immer häufiger gezwungen, einen Forensiker beizuziehen. Andererseits hat in Straf- verfahren auch eine „Psychologisierung“ Einzug gehalten, welche dazu führt, dass sich Richter immer weniger zutrauen, um die vom Gesetz her übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Den Richtern wird vorgeworfen, einen übertriebenen Respekt vor der modernen Psychiatrie zu haben. Dadurch gerate die Strafjustiz in eine immer grössere Abhängigkeit der Psychiatrie und es bestehe die Gefahr, dass der Richter seine Entscheidungskompetenz immer mehr auf den Sachverstän- digen abwälze. Dieser Missstand, so Kaufmann, könne nur durch den Richter wieder rückgängig gemacht werden, indem dieser seine Machtstellung wieder ausbaue und dem Sachverständigen die zu Unrecht zugekommene Position wieder abnehme. Diese vorgebrachte Kritik scheint m.E. doch 156 BGE 134 IV 135 ff. 157 Kaufmann, S. 1065. - 28 - ein wenig übertrieben zu sein. Diese persönliche Einschätzung wird auch darin bestärkt, dass keiner der Gesprächspartner ein solches Phänomen beanstandete. 10.3.2. Was kann gegen die Abhängigkeit des Gerichts vom Gutachter unternommen werden? Es ist nicht weg diskutierbar, dass zwischen Richter und Sachverständigen immer eine gewisse Abhängigkeit besteht. Es gilt aber, diese Abhängigkeit auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und zu beschränken. Damit der Richter seiner Pflicht zur freien Beweiswürdigung nachkommen kann ist es unumgänglich, dass dieser das psychiatrische Gutachten versteht, werten und nachvoll- ziehen kann. Da ein Richter in unserem Rechtsystem vielfach Arbeits-, Zivil- und Strafrichter ist, wird es für diesen schwierig, sich auf dem Gebiete der Psychiatrie ein fundiertes Wissen anzu- eignen. Sein breites Aufgabengebiet lässt ihm die Möglichkeit nur im begrenzten Masse zu, sich mit der Psychiatrie so tiefgreifend zu befassen, wie es vielleicht nötig/wünschenswert wäre. So wurde den Interviewpartnern die provokative Frage gestellt, ob es denn nicht sinnvoll wäre, das System des „Allround-Richters“ aufzugeben, um an deren Stelle spezielle Fachrichter einzusetzen, welche sich dann vertiefter mit der Thematik auseinander setzen könnten. Diese Frage wurde, mit einer Ausnahme, allseits negativ beantwortet. Begründet wurde die Ablehnung mit dem zusätz- lichen finanziellen Aufwand, welcher niemand zu tragen bereit sei, bis hin zum etwas saloppen Hinweis, man begehre keine „Fachidioten“. 10.3.3. Versucht der Richter den Entscheid und die Verantwortung auf den Gutachter abzuschieben? Gelegentlich hört man immer wieder mutmassen, dass mit dem Beizug eines psychiatrischen Gut- achtens ein Teil der Verantwortung des Richters auf den Gutachter abgewälzt werde. Dass diesbe- züglich gelegentlich gewisse Tendenzen bestehen, wird auch von den Gesprächspartnern nicht bestritten. Sie werden jedoch als sehr marginal bezeichnet. Problematisch kann dies insbesondere dann sein, wenn ein Richter ein derart deutliches Gutachten verlangt, dass bei der Beurteilung gar kein Spielraum mehr offen bleibt. In diesen Fällen verlagert sich die Entscheidung vom Dialog zwischen Richter und Angeklagten zwangsläufig auf das Gutachten158. Erfreulich scheint aber, dass die Interviewpartner keine derartigen Fälle meldeten. 11. Schlussbemerkungen/Fazit Um nicht gegen Art. 6 EMRK und Art. 29 Abs. 1 BV zu verstossen, muss die Verfahrensleitung stets Garantie für die Durchführung eines fairen Verfahrens bieten. Damit dieser obersten Maxime des „Fair Trial“ Genüge getan wird, ist es unumgänglich, dass Richter und Sachverständige zu einer offenen, intensiven und erbaulichen Zusammenarbeit bereit sind. Absolute Priorität haben Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit. Wären diese beiden grundlegenden Prinzipien wegen zwischenmenschlichen Spannungen und mangelnder Kooperation nicht mehr gewährleistet, so wäre das verfassungsmässige Recht auf ein faires Verfahren klar verletzt. Fachliche oder persön- liche Ressentiments haben deshalb ganz eindeutig in den Hintergrund zu rücken. Jedem Richter muss bewusst sein, dass er ohne die professionelle Hilfe des Gutachters kaum in der Lage wäre, in jedem Prozess alle relevanten Tatsachen zu erkennen. Ich gebe gerne zu, dass ich zu Beginn meiner Arbeit gefühlsmässig davon ausging, dass in der nun behandelten Thematik mit grosser Sicherheit latent vorhandene Probleme existieren müssten. Dies vor allem zwischen Gutachtern, Richtern, Opfervertretern und Verteidigern. Als ich mich zudem in die eingangs zitierte Literatur vertiefte, wurde mein Gefühl bestärkt. Insbesondere wird in der 158 Laemmel, S. 246. - 29 - Literatur der Eindruck erweckt, dass das Verhältnis zwischen Richter und Psychiater eher ange- spannt sei und es am Kooperationswillen fehle159. Aufgrund meiner im Kanton Aargau beschränkt getätigten Abklärungen kann ich heute jedoch feststellen, dass das Verhältnis zwischen Gutachtern, Richtern und Anwälten nicht derart trübe ist, wie dies die Literatur zu vermitteln versucht. Im Verlaufe der verschiedenen Kontakte und Gespräche mit den Interviewpartnern kam nie das Gefühl auf, dass sich die Gerichte in einer Abhängigkeit oder gar Bevormundung befinden würden. Gegenteiliges wurde mir auch aus dem Blickwinkel der Anwälte nicht berichtet. Ebenso war in keiner Art und Weise ein Konkurrenz- denken zwischen Psychiatern und Richtern spürbar. Es steht selbstverständlich ausser Frage, dass eine unvermeidbare Abhängigkeit des Richters in Bezug auf das spezifische Fachwissen eines Psychiaters besteht. Eine Abhängigkeit besteht aber auch zu Sachverständigen ganz anderer Fach- gebiete. Als Beispiel können da Spezialisten von traditionellen Naturwissenschaften wie der Physik, Chemie etc. aufgezählt werden. Es gehört heute im täglichen Strafverfahren vielfach dazu, dass die Verfahrensleitung, ob im Stadium der Untersuchung oder im gerichtlichen Verfahren, Gutachten der verschiedensten Art in Auftrag geben muss. Und immer ist der Richter vom Fach- wissen des Sachverständigen abhängig. Ich bin fest davon überzeugt, dass der moderne Richter heute genügend sensibilisiert und feinfühlig ist, dass er sich mit der kritischen Bewertung eines Gutachtens professionell auseinander setzen kann. Abschliessend darf somit jedenfalls für den Kanton Aargau eine positive Bilanz gezogen werden. Mit Genugtuung ist zu resümieren, dass die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Strafrecht in diesem doch spezifischen und heiklen Bereich gut bis sehr gut funktioniert und das Spannungs- feld als sehr gering bezeichnet werden darf. Die getätigten Erhebungen haben gezeigt, dass die Erwartungshaltung und somit das Spannungsfeld zwischen beschuldigter Person/Opfer auf der einen und der Gutachter auf der anderen Seite, mit Abstand am grössten ist (vgl. Ziff. 10.2.4). Am Ende der nun vorliegenden Arbeit sei noch folgender Hinweis erlaubt: Einzelne Interview- partner führten ins Feld, es wäre wünschenswert, wenn sowohl für die Gerichte als auch für Anwälte Weiterbildungsveranstaltungen zu dieser Thematik angeboten und durchgeführt würden. Dabei sollten einerseits die psychiatrischen Grundbegriffe sowie die verschiedenen Testverfahren erklärt und vertieft behandelt werden. Andererseits hätten Sachverständige die Möglichkeit, sich über den Stand der Rechtsprechung in diesen Fragen systematisch zu orientieren. Diese Anregung wird gerne aufgenommen. Die Praxis zeigt nämlich, dass das Thema der foren- sischen Psychiatrie in der Aus- und Weiterbildung von Verfahrensleitern und Anwälten eher „stiefmütterlich“ behandelt wird. Zu begrüssen wäre eine interdisziplinäre Fachtagung, welche sich an Richter, Staatsanwälte, Untersuchungsrichter, Anwälte und forensische Psychiater richtet. Eine solche Tagung würde zudem Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten, was der Sache sicherlich nur förderlich und dienlich sein kann. Die Recherchen haben ergeben, dass das „Aargauische Forum für Kriminologie und Strafvoll- zugskunde“ vom 05. – 06. September 2003 eingeschränkt für Mitarbeiter der aargauischen Gerichte in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden eine Fachtagung zum Thema der foren- sischen Psychiatrie durchführte. Die damalige Traktandenliste sah wie folgt aus: • Einführung in die Thematik/Grundsätzliches und Begriffe • Psychiatrische Krankheitsbilder 159 Dittmann, S. 211 f.; Haisch/John, S. 60 f.; Kaufmann, S. 1065. - 30 - • Behandlungsmöglichkeiten • Grundzüge Forensischer Psychiatrie • Vom Auftrag bis zur Verhandlung: Werdegang eines psychiatrischen Gutachtens • „Spots“ Grundsätzliches anhand von konkreten Fällen aus der Praxis • Forum/Diskussion Der Appell richtet sich daher an die Leiter der zuständigen staatlichen Stellen sowie an den Anwaltsverband des Kantons Aargau sich zusammen zu schliessen, um in naher Zukunft neuerlich eine Tagung mit ähnlichen Themen im Sinne eines Weiterbildungs-/Wiederholungskurses ins Leben zu rufen. ______________________________ I Anhang 1: Fragenkatalog für Forensisch-Psychiatrische Gutachten 1. Zur Frage nach einer psychische Störung Hat die psychiatrische Untersuchung ergeben, dass die beschuldigte Person zur Zeit der Tat(en) an einer psychischen Störung gelitten hat? Wenn ja, an welcher und welchen Ausmasses? 2. Zur Frage der Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 1 und 2 StGB) 2.1. War die beschuldigte Person zur Zeit der Tat(en) wegen dieser psychischen Störung nicht fähig zur Einsicht in das Unrecht der Tat(en) oder zum Handeln gemäss dieser Einsicht (Art. 19 Abs. 1 StGB)? 2.2. War die beschuldigte Person zur Zeit der Tat(en) wegen dieser psychischen Störung nur teilweise fähig - zur Einsicht in das Unrecht der Tat(en) oder - zum Handeln gemäss dieser Einsicht (Art. 19 Abs. 2 StGB)? Wenn ja, in welchem Grad (leicht, mittel, schwer) schätzen Sie die Verminderung der Schuldfähigkeit ein? 3. Zur Rückfallgefahr 3.1. Besteht bei der beschuldigten Person die Gefahr, erneut Straftaten zu begehen? 3.2. Welche Straftaten sind mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten? 3.3. Sofern ein Delikt gemäss Art. 64 in Betracht kommt: Besteht die Gefahr erneuter solcher Straftaten auf Grund einer anhaltenden oder lang dauernden psychischen Störung von erheblicher Schwere, oder besteht die Gefahr auf Grund von Persönlichkeitsmerkmalen der beschuldigten Person, der Tatumstände oder seiner gesamten Lebensumstände? 4. Zu einer Massnahme (Art. 59-61 und 63 StGB) 4.1. Besteht die für die Tatzeit festgestellte psychische Störung weiterhin? Stand(en) die vorgeworfene(n) Tat(en) damit in Zusammenhang? 4.2. Gibt es für die festgestellte psychische Störung eine Behandlung? Lässt sich durch diese der Gefahr neuerlicher Straftaten begegnen? Wenn ja, wie sollte eine solche Behandlung aussehen? 4.3. Ist die beschuldigte Person bereit, sich dieser Behandlung zu unterziehen? Könnte allenfalls auch die gegen den Willen der beschuldigten Person angeordnete Behandlung erfolgversprechend durchgeführt werden? 4.4. Ist die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme im Sinne von Art. 59 - 60 StGB, einer ambulanten Behandlung im Sinne von Art. 63 StGB oder mehrerer Massnahmen im Sinne von Art. 56a StGB zweckmässig? Ist nur eine stationäre Behandlung geeignet, der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen oder genügt auch eine ambulante Behandlung? Welche Möglichkeiten der praktischen Durchführbarkeit der Massnahme gibt es? II 4.5. Kann der Art der Behandlung auch bei gleichzeitigem oder vorherigem Strafvollzug Rechnung getragen werden? 4.6. Sofern die beschuldigte Person zur Zeit der Tat(en) noch nicht 25 Jahre alt war: 4.6.1 Ist die beschuldigte Person in ihrer Persönlichkeitsentwicklung erheblich gestört? 4.6.2 Besteht ein Zusammenhang zwischen Tat und Störung der Persönlichkeitsentwicklung? 4.6.3 Kann die Massnahme für junge Erwachsene im Sinne von Art. 61 StGB die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten vermindern? Ist die beschuldigte Person zu einem Aufenthalt in einer solchen Anstalt bereit? Ist diese Massnahme gegen den Willen der beschuldigten Person erfolgreich durchführbar? Bedarf es zusätzlich einer Massnahme nach Art. 59 - 60 und 63 StGB? 5. Zusätzliche Fragen 6. Haben Sie noch weitere Bemerkungen? Verabschiedet an der Sitzung der AG For.Psych.+RM und SGFP vom 26.09.2006 in Bern III Anhang 2: Musterbrief KANTON AARGAU Bezirksamt Bremgarten Burkart W. Rathausplatz 3 5620 Bremgarten Telefon 056 648 75 31 Fax 056 648 75 30 Mail werner.burkart@ag.ch Gesch.Nr. Diplomarbeit Bremgarten, {Datum} Herr Dr. med. Josef Sachs Chef Abteilung Forensik Klinik Königsfelden Postfach 5201 Brugg Diplomarbeit „Master of Advanced Studies Forensics 2“ Sehr geehrter Herr Dr. Sachs Das Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalität führt an der Hochschule Luzern (www.hslu.ch) seit Oktober 2007 nun zum zweiten Male den Nachdiplomstudiengang in Fo- rensik unter der Leitung des St. Galler Staatsanwaltes Herrn lic. iur. Christoph Ill, durch. Die- ses Nachdiplomstudium richtet sich zur Hauptsache an Personen, die in der Strafuntersuchung tätig sind, konkret an Staatsanwälte und Untersuchungsrichter. Die rund 1 ½ jährige Weiterbildung beleuchtet eindrücklich sowie vertieft und praxisnah Probleme des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Ich gehöre zu den Teilnehmern dieses Master-Lehrganges und es gilt, diese Ausbildung mit einer Diplomarbeit abzuschliessen. Die Diplomarbeit soll dabei ein strafrechtliches Thema zum Inhalt haben, welches sich konkret aus der untersuchungsrichterlichen Tätigkeit ergeben kann. Ich habe mich nun entschieden, folgende Problematik zu thematisieren: Das psychiatrische Gutachten im Strafprozess unter spezieller Betrachtung des Spannungsfeldes zwischen den Verfahrensbeteiligten Meine Absicht ist, die Interessen der Psychiatrie mit jenen der Prozessbeteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft sowie Rechtsanwälte auf Opfer- und Täterseite) gegenüber zu stellen und aufzuzeigen, ob und wo allenfalls ein Spannungsfeld besteht. Dabei werde ich u.a. auch darauf eingehen, wann und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Gutachten anzuordnen ist. IV Gerne habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie sich spontan auf meine Anfrage hin bereit erklärt haben, mir bei dieser Arbeit im Sinne eines Interviewpartners als Gutachter Red und Antwort zu stehen. Ihre spontane Zusage hat mich sehr gefreut und ich danke Ihnen dafür vorerst ganz herzlich. Ich erlaube mir, Ihnen in der Beilage einen Fragenkatalog zu unterbreiten, den Sie bitte bis Ende Oktober ausfüllen und mir zustellen mögen. Für Sie ist vor dem Ausfüllen des Fragebogens wichtig zu wissen, dass: 1. sich meine Arbeit auf Art. 19 + 20 StGB (mithin also auf die Schuldfähigkeit und nicht auf die Massnahmen nach Art. 56 ff StGB) konzentriert; 2. dem Fragebogen eine Legende angefügt ist. Dieser können Sie unschwer entnehmen, bei welcher Fragestellung ich von Ihnen gerne eine Stellungnahme erwarte; 3. die Fragestellung nicht abschliessend ist und Sie durchaus weitere Inputs aus Ihrer Optik anbringen können. Damit für die Ausfertigung der Diplomarbeit kein Zeitdruck entsteht, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir den ausgefüllten Fragebogen pünktlich retournieren würden. Falls Sie Interesse an meiner Arbeit haben, so werde ich Ihnen selbstverständlich gerne zu gegebener Zeit ein Exemplar zustellen. Bei allfälligen Unklarheiten oder Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe, Sie mit meinen Fragen ansprechen und aus der „Reserve“ locken zu können und danke Ihnen nochmals herzlich für Ihr Mitmachen in dieser Sache. Freundliche Grüsse Bezirksamt Bremgarten Bezirksamtmann-Stv. Werner Burkart Beilagen: - Fragenkatalog V Anhang 3: Fragenkatalog zu Diplomarbeit: Name: Vorname: Funktion: Legende: GP = Gerichtspräsident StA = Staatsanwalt RA = Rechtsanwalt (Beschuldigter oder Opfer) G = Gutachter Alle = Alle obgenannten Personen Hinweis: Mit der Taste F11 können Sie direkt ins Antwortfeld springen! Nr. Frage: Antwort: An wen richtet sich die Frage? 1. Wann, bzw. unter welchen Voraussetzungen ist aus Ihrer Sicht die psychiatrische Begutachtung eines Beschuldigten angezeigt? Antwort : Alle 2. Gibt es aus Ihrer Sicht in der Praxis Fälle, in denen völlig unnötig ein psychiatrisches Gutachten erstellt wurde? Antwort : Alle 3. Wenn Sie die Frage 2 mit ja beantwortet haben, können Sie spontan den Sachverhalt eines Ihnen noch geläufigen Falles kurz zusammen fassen? Antwort : Alle 4. Haben Sie (interne) Richtlinien oder Merkblätter, welche Ihnen vorschreiben oder nahe legen, wann ein Gutachten zwingend in Auftrag zu geben ist? Antwort : GP StA 5. Bei Tötungsdelikten werden in der Praxis (Kt. AG) ausnahmslos psychiatrische Gutachten meist schon in der Voruntersuchung, also auf Stufe Bezirksamt, erstellt. Ist es für Sie vorstellbar, bei schweren Verbrechen auf ein Gutachten zu verzichten? Wenn nein, bitte um nähere Begründung. Antwort : Alle VI 6. Sind die Gerichte aus Ihrer Optik zum Beizug eines psychiatrischen Gutachtens für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eher grosszügig oder eher zurückhaltend? Wenn zurückhaltend, wie erklären Sie sich diesen Umstand? Antwort : Alle 7. Wie gehen Sie in der Praxis vor wenn Zweifel bestehen, ob überhaupt ein psychiatrisches Gutachten anzuordnen ist? Wird im Zweifel immer ein Gutachten eingeholt oder wird zuerst eine Verhandlung mit Befragung des Beschuldigten durchgeführt, damit das Gericht einen 1. Eindruck vom Beschuldigten erhält? Antwort : GP, StA 8. Kann es aus Ihrer Sicht auch Situationen geben, in welchen das Gericht ohne Gutachten auf verminderte Schuldfähigkeit erkennen kann? Wenn ja, in welchen Fällen würden Sie dies als adäquat und verhältnismässig erachten? Antwort : GP, StA, RA 9. Teilen Sie die Auffassung, dass bei Massnahmen (Art. 56 ff StGB) viel schneller und bereitwilliger ein psychiatrisches Gutachten beigezogen wird, als wenn es um die Klärung der Schuldfähigkeit geht? Wenn ja, wie ist dies zu erklären? Antwort : GP, StA RA 10. Teilen Sie die Auffassung, dass Gerichte in der Praxis nur dann psychiatrische Gutachten beiziehen, wenn ein gesetzlicher Zwang besteht? Antwort : GP, StA, RA 11. Wird der Beizug eines psychiatrischen Gutachters überhaupt geschätzt oder empfinden Sie dies eher als mühsamen Ballast, welcher vom Strafgesetzbuch aufgezwungen wird? Begründen Sie bitte Ihre Haltung näher. Antwort : GP, StA, RA 12. Teilen Sie die Meinung, dass der Beizug eines psychiatrischen Gutachters die Arbeit des Gerichts erleichtert? • Wenn ja, Erleichterung in welcher Art? • Wenn nein, weshalb nicht? Antwort : GP 13. Welche Voraussetzungen muss Ihrer Meinung nach ein psychiatrischer Gutachter erfüllen, damit er Garantie dafür bietet, ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen zu können? Antwort: GP, StA, RA VII 14. Im Kanton Aargau werden praxisgemäss die meisten psychiatrischen Gutachten beim forensischen Dienst der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Auftrag gegeben. Erfahrungsgemäss werden aber auch freiberuflich tätige Psychiater (z.B. Dr. med. Beat Börlin, Wohlen) damit beauftragt. Stellen Sie dabei Qualitätsunterschiede zwischen Gutachten von freiberuflich tätigen Psychiatern und jenen der Klinik Königsfelden fest? Wenn ja, welches sind nach Ihrem Dafürhalten die wichtigsten Unterschiede? Antwort: GP, StA, RA 15. Hätten Sie Mühe, eine des Mordes angeklagte Person von einem freiberuflich tätigen Psychiater (z.B. Dr. med. Beat Börlin) begutachten zu lassen? Wenn ja, weshalb? Antwort: GP 16. Falls das Gericht eine wegen Mordes angeklagte Person bei einem freiberuflich tätigen Gutachter psychiatrisch begutachten möchte, würden Sie sich dagegen zur Wehr setzen? Wenn ja, weshalb? Antwort: StA, RA 17. Sollen Ihrer Meinung nach freiberuflich tätigen Psychiatern auch in Zukunft Aufträge zur Erstellung von psychiatrischen Gutachten erteilt werden? Wenn ja, welche Fälle sind nach Ihrem Dafürhalten geeignet, den Auftrag eines psychiatrischen Gutachtens einem freiberuflich tätigen Psychiater zu erteilen? Antwort: GP, StA, RA 18. Gibt es in der Praxis Vor-/Nachteile, welche für oder gegen die Auf- tragserteilung an einen freiberuflich tätigen Psychiater sprechen? Wenn ja, welche Vor-/Nachteile? Antwort: GP, StA, RA 19. Teilen Sie die Auffassung, dass freiberuflich tätigen Psychiatern nur deshalb Aufträge erteilt werden, da diese kostengünstiger und effizienter (rascher) Gutachten erstellen? Antwort: GP, StA, RA 20. Wie gross ist die forensische Abteilung der Klinik Königsfelden? • Stellenprozente Fachkräfte: % • Stellenprozente Sekretariat: % G VIII 21. Psychiatrischen Gutachten haftet der Mythos an, es würde viel zu lange dauern, bis diese erstellt seien. Müsste nach Ihrem Dafürhalten eine Stellenaufstockung der Fachkräfte/Sekretariat erfolgen, damit diesem Umstand Rechnung getragen werden kann? Antwort: G 22. Welche Ausbildung/Praxis müssen Ihre Fachkräfte haben, bis diese selbständig ein psychiatrisches Gutachten erstellen können? Ist diese Ausbildung Ihrer Meinung nach ausreichend oder wäre mehr wünschenswert aber nicht realisierbar (z.B. aus finanziellen Gründen)? Antwort: G 23. Nach welchen Kriterien werden in der Klinik Königsfelden die eingehenden Aufträge den Mitarbeitenden verteilt? Antwort: G 24. Welches sind die konkreten Wünsche/Forderungen, welche der psychiatrische Gutachter an den Auftraggeber stellt? Antwort: G 25. Wie stellen Sie sich zur These, das Gericht kenne jene Psychiater, die schwammige Gutachten abliefern, damit man sich wie in einem Selbst- bedienungsladen nach Gutdünken bedienen könne, bzw. man kenne Gutachter „zackigen Gemüts“, die einem beim Wegsperren des Beschuldigten behilflich seien? Antwort: GP, StA, RA 26. Wie oft werden Ihrer Meinung nach in der Praxis Anträge auf die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens abgelehnt und welche Gründe werden jeweils für die Ablehnung vorgebracht? Antwort: RA 27. In der Praxis wird festgestellt, dass Verteidiger psychiatrische Gutachten beantragen, der Verfahrensleitung aber überlassen wird, wem sie den Auftrag dazu erteilen soll. Weshalb bezeichnen Sie bei der Antragsstellung nicht gleich auch namentlich den von Ihnen gewünschten Gutachter? Antwort: RA 28. Wie oft haben Sie in Ihrer Praxis ein Privatgutachten erstellen lassen und letztlich auch ins Recht eingebracht? Antwort: RA 29. Wie beurteilen Sie aus Ihrer Optik die Tauglichkeit und Verwertbarkeit eines Privatgutachtens? Wo sehen Sie Vor-/Nachteile eines Privatgutachtens? Antwort: GP, StA RA IX 30. Wie oft haben Sie in der Praxis ein Privatgutachten mit in die Beurteilung des Falles mit einbeziehen müssen? Wo sehen Sie aus Ihrer Optik die Problematik? Antwort: GP 31. Wie beurteilen Sie die bei Ihnen eingehenden Aufträge der zuständigen Verfahrensleitung? Sind die Aufträge schwammig oder konkret genug formuliert? Wenn Auftrag schwammig oder zu wenig konkret, wo liegen die meisten Probleme? Antwort: G 32. Soll der Psychiater nach Ihrem Dafürhalten in seinem Gutachten rechtliche Qualifikationen vornehmen? • Wenn ja, in welchen Fällen? • Kommt es in der Praxis auch vor, dass Auftraggeber oder Anwälte Fragen zur rechtlichen Qualifikation stellen? Antwort: Alle 33. Kommt es in der Praxis vor, dass Gutachter rechtliche Qualifikationen vornehmen? Wenn ja, wie oft und war die rechtliche Qualifikation berechtigt? Antwort: Alle 34. Teilen Sie die Meinung, dass Gutachter trotz spezieller Bildung ab und zu verkennen, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht an der Schuldfähigkeit eines durchschnittlichen Bürgers gemessen wird sondern an der eines durchschnittlichen Delinquenten? Antwort: GP, StA, RA 35. Teilen Sie die Meinung, wonach Richter die Verantwortung immer wieder dem Gutachter übertragen möchten und der Gutachter so, überspitzt formuliert, in die Robe des Richters schlüpft? Antwort: StA, RA, G 36. Teilen Sie die Auffassung, wonach dem Gutachter nur ein Teil der Akten zur Erstellung eines Gutachtens zur Verfügung gestellt werden soll, um diesen so nicht unnötig zu beeinflussen? Antwort: Alle 37. Kommt es in der Praxis vor, dass dem Gutachter aus obgenannten Aspekt nur Teilakten zur Verfügung gestellt werden? Antwort: GP, G X 38. Erachten Sie die Möglichkeit zur Stellung von Ergänzungsfragen im Vorfeld der Auftragserteilung als hinderlich/förderlich? Wenn ja, weshalb? Antwort: GP 39. Gutachter können situativ vom Auftraggeber eine andere Fragestellung oder die Ergänzung der Untersuchung beantragen. Wie oft kommt dies in der Praxis vor? • Änderung Fragestellung: • Ergänzung Untersuchung: GP, G 40. Der Gutachter steht zweifellos auch gegenüber dem Beschuldigten in einem Spannungsfeld. Mit welchen Vorstellungen, Hoffnungen oder Forderungen erscheinen die Beschuldigten beim Psychiater? Geben Sie bitte einen kurzen Abriss über Ihre Erfahrungen und zeigen Sie auf, inwiefern Sie diese Wünsche erfüllen können. Antwort: G 41. Erfahrungsgemäss ist der Beschuldigte beim Gutachter aussagefreudiger als bei der Polizei oder dem Untersuchungsrichter. So kann es vorkommen, dass der Beschuldigte beim Gutachter weitere, bis anhin der Polizei und UR nicht bekannte Delikte gesteht. Diese Delikte dürfen nicht vom Gutachter sondern nur von der Polizei und UR weiter erforscht werden. Wie oft kommen solche Geständnisse vor, bei welchen Delikten und wie oft werden deshalb Verfahren an die Verfahrensleitung zurück gegeben? Antwort: GP, StA, G 42. Gab es in der Praxis auch Fälle, bei welchen der Beschuldigte die Aussagen kategorisch verweigerte? Falls ja, konnte trotzdem ein vollständiges Gutachten erstellt und alle Fragen beantwortet werden? Antwort: G 43. Gibt es Fälle, bei denen der Beschuldigte durch gezielte Falschaussagen das Resultat des Gutachtens (zu seinen Gunsten) beeinflussen kann? Antwort: G 44. Sind Ihnen Fälle bekannt, bei welchen der Rechtsvertreter bei der psychiatrischen Begutachtung vom Teilnahmerecht Gebrauch machen wollte? Wenn ja, wie wurden diese Fälle in der Praxis gelöst? Antwort: G 45. Teilen Sie die Meinung, wonach Gutachter ab und zu in ihrer Aufgabe zu weit gehen? Konkret: Werden Sie als Auftraggeber vom Gutachter respektiert oder haben Sie das Gefühl, dieser mische sich in Ihre Arbeit ein? Antwort: GP XI 46. Sind die Gutachten für Sie in der Regel verständlich formuliert und auf das Wesentlichste konzentriert? Antwort: GP, StA, RA 47. Teilen Sie die Auffassung, dass es für das Gericht wichtig ist, dass der Psychiater in seinem Gutachten genau aufzeigt, wie er auf die Diagnose und die Schlussfolgerungen gekommen ist, welche Untersuchungen durchgeführt wurden, wie oft man den Beschuldigten konsultiert hat und welche Drittpersonen befragt wurden? Halten Sie weitere Punkte für wichtig/unwichtig? Antwort: GP, StA, RA 48. Haben Sie als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger spezielle Wünsche an den Gutachter (z.B. Abfassung des Gutachtens, Layout, Inhalt etc.)? Wenn ja, welche? Antwort: GP, StA, RA 49. Welche Kriterien sind für Sie massgebend, um nach genauer Prüfung des Gutachtens ein Zweit- oder Obergutachten zu beantragen bzw. in Auftrag zu geben? Antwort: GP, StA, RA 50. Bekanntlich ist die Psychiatrie keine genaue/exakte Wissenschaft, weshalb selten Fragen mit 100%-iger Sicherheit beantworten werden können. Teilen Sie die Ansicht, dass Gerichte und Anwälte häufig zuviel von Gutachtern erwarten? Antwort: Alle 51. Der forensische Dienst der psychiatrischen Klinik Königsfelden verfasst Gutachten nach einer bestimmten Gliederung, die allseits bekannt ist. Sind Sie mit dieser Gliederung zufrieden? Wenn nein, welche Gliederung schlagen Sie vor und weshalb? Antwort: GP, StA, RA 52. Teilen Sie die Meinung, wonach ein Gutachten möglichst knapp gehalten, verständlich und in nützlicher Frist erstellt werden soll? Unnötige Wiederholungen sind möglichst zu unterlassen und Verzögerungen sind der Verfahrensleitung bekannt zu geben. Antwort: GP 53. Teilen Sie die Ansicht, dass der Gutachter für seine vorgeschlagene Behandlung die bestmögliche Voraussetzung will und schnell dazu tendiert, eine Aufschiebung der Strafe vorzuschlagen, der Richter hingegen aber einen Strafaufschub erst dann gewährt, wenn er merkt, dass dies für den Erfolg der Massnahme unumgänglich ist? Antwort: Alle XII 54. Diese unterschiedliche Grundhaltung der vorgenannten Frage erzeugt natürlich ein Spannungsfeld zwischen Gericht und Therapeut. Wie gehen Sie damit um bzw. was müsste geändert werden, damit eine Verbesserung erreicht werden könnte? Antwort: Alle 55. Ergeben sich für Sie in der Praxis Verständigungsprobleme? Konkret: Stellen Sie fest, dass Gutachten zu wenig verständlich ausgedrückt werden (Fachausdrücke, welche auf Anhieb unverständlich sind)? Antwort: RA, StA, GP 56. Teilen Sie die Meinung, dass sich Gutachter oftmals sprachlich unklar oder „gummihaft“ ausdrücken? Antwort: GP, StA, RA 57. Sind Sie die Meinung, dass Gutachter ab und zu nicht objektiv sondern subjektiv begutachten und dass dabei statt Wahrscheinlichkeiten Gewissheiten angenommen werden? Antwort: GP, StA, RA 58. Teilen Sie die Meinung, dass es immer wieder vorkommt, dass Richter in die Rolle des Psychiaters oder umgekehrt, Psychiater in die Rolle des Richters schlüpfen und es deshalb zu Spannungen zwischen Forensikern und Richtern kommt? Antwort: GP, G 59. Teilen Sie die Theorie, dass Richter gerne jene Gutachter wählen, welche in ihrem Sinne Gutachten erstellen? Antwort: GP, StA, RA 60. Das Gericht ist verpflichtet, ein Gutachten kritisch zu prüfen. Bei psy- chiatrischen Gutachten soll sich der Richter überdies Klarheit verschaffen, ob die Untersuchung des Betroffenen ausreichend war. Haben Sie das Gefühl, dass dies die Richter in der Praxis auch tun? Antwort: StA, RA, 61. Wie häufig wird in der Praxis von den Schlussfolgerungen des Gutachtens abgewichen? In welchen Punkten wird am häufigsten abgewichen? Antwort: GP, StA, RA 62. Stellen Sie fest, dass Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu stark, mithin also fast willkürlich von den Schlussfolgerungen des Gutachters abweichen? Antwort: StA, RA 63. Teilen Sie die Meinung, wonach Richter es einfach hinnehmen, dass der Gutachter die Schuldfähigkeit bejaht oder verneint ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob der Gutachter die rechtlichen Voraussetzungen der Schuldfähigkeit mit grosser Wahrscheinlichkeit gar nicht kennt? Antwort: GP, StA, RA XIII 64. Im Kanton Aargau sind die Bezirksrichter „Allround-Richter“, welche nicht nur Fragen des Strafrechts zu beurteilen haben. Wäre es Ihrer Ansicht nach wünschenswert, wen man weg vom „Allround-Richter“ zum Spezialisten (Trennung Strafrichter/Zivilrichter) wechseln würde, damit sich dieser ein stärkeres und fundiertes Wissen im Bereiche der forensischen Psychiatrie aneignen könnte? Antwort: GP, StA, RA 65. Welche Erfahren haben Sie gemacht, wenn sich Laienrichter mit psy- chiatrischen Gutachten zu befassen haben? Sind diese in der Lage, die Zusammenhänge und die Schlussfolgerungen zu erkennen? Antwort: GP 66. In welchem Masse sollte nach Ihrem persönlichen Dafürhalten eine Strafe gemildert werden, wenn die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit leicht, mittelgradig bzw. schwer herabgesetzt war? Ausgehend von einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren bei voller Schuldfähigkeit. Bitte Angabe der Strafmilderung in % oder Jahren. Antwort: G 67. Haben Sie weitere Bemerkungen, Anregungen? Antwort: Alle Legende: GP = Gerichtspräsident StA = Staatsanwalt RA = Rechtsanwalt (Beschuldigter oder Opfer) G = Gutachter Alle = Alle obgenannten Personen XIV Erklärung des Verfassers Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit resp. die von mir ausgewiesene Leistung selbständig, ohne Mithilfe Dritter und nur unter Ausnützung der angegebenen Quellen verfasst resp. erbracht habe. Unterlunkhofen, 15. Juni 2009 …………………………………… Werner Burkart

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    Erstellungsdatum: 09.06.2016

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    Manuskript danke ich Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer, Bern, sowie Frau Dr. Bianka Dörr, Zürich/Luzern. [...] Basel 2012, N 9 zu Art. 372, m. w. H.; vgl. auch Botschaft (Fn. 1), 7033. 18 Dieser Nachweis zerstört

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    Erstellungsdatum: 10.04.2017

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    Forschung im Fokus - Archiv

    2023 Auszeichnung für zwei rechtswissenschaftliche Dissertationen Dr. iur. Angela Hefti und Dr. iur. Vanessa Gerritsen haben den Professor Walther Hug-Preis für ihre Doktorarbeiten erhalten, die sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern verfassten. weiterlesen Neue Stiftung für «Kulturen der Alpen» errichtet Für das «Urner Institut Kulturen der Alpen an der Universität Luzern» ist eine Stiftung als Trägerschaft errichtet worden. Diese hat mit dem Kanton Uri eine Programmvereinbarung für die nächsten vier Jahre abgeschlossen. weiterlesen «Je ähnlicher, desto schützenswerter» Tiere – nicht mehr länger nur Objekte, sondern eigenständige Akteure: Darauf zielt der neuere kulturwissenschaftliche Blick ab. Damit verbunden: die Erkenntnis der untrennbaren Verflechtung von Mensch und Tier. weiterlesen Königliche Falken Falken wurden von den Mächtigen über Jahrhunderte als Jagdhelfer eingesetzt. An den barocken Fürstenhöfen erhielten sie eine besonders grosse Bühne. Dahinter steckten eine komplexe Logistik und globale Tier-Biografien. weiterlesen Tiere – einige ethische Überlegungen Wie soll der Mensch mit Tieren umgehen? Aus ethischer Sicht sollte der Eigenwert der Tiere respektiert sowie gleichzeitig der Würdebegriff für Menschen vorbehalten bleiben. Eine Herleitung, welche die Komplexität der Thematik aufzeigt. weiterlesen Das Tier im Recht Die Bezüge der Rechtsordnung zum Tier sind vielfältig. Gerade in letzter Zeit werden verschiedene Aspekte vertieft und mitunter leidenschaftlich diskutiert. weiterlesen «Eine Wissenschaft der Musse» Philosoph Giovanni Ventimiglia forscht zu Aristoteles’ Metaphysik. Wie sie nach Europa kam, wie sie sich wandelte und totgesagt wurde, weshalb sie heute noch wichtig ist – und was Luzern damit zu tun hat. weiterlesen Bergende Berge Das Reduit, das die Schweizer Armee im Zweiten Weltkrieg bezog, prägt das nationale Selbstbild bis heute. Gerade die damit einhergehenden ambivalenten Fantasien geraten in literarischen Werken auf überraschende Weise zum Ausdruck. weiterlesen Unterstützung bei Long Covid? Sebastian Heselhaus, Ordinarius für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, fragt – Balthasar Hug, Professor für Community Medicine und Chefarzt Innere Medizin am Luzerner Kantonsspital (LUKS), antwortet. weiterlesen Buchvernissage "Shadow of the Tree" - Abschlussfeier eines grossen Projektes Diagramme werden seit langem verwendet, um die Verwandtschaft von menschlichen Individuen und Gruppen, Tieren und Pflanzen zu beschreiben, zu behaupten und darzustellen. weiterlesen Neuer Sammelband von Nachwuchsforschenden «Neue Adressaten des Rechts» bespricht in einem interdisziplinären Ansatz den normativen Umgang mit neuen Formen der Rechtssubjektivität. Die Autorinnen und Autoren sind allesamt Nachwuchsforschende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. weiterlesen Open Science in der Human-Ressource-Management-Forschung Das Projekt «Karrieren 4.0 – erfolgreich in der Gig Economy» hat untersucht, wie flexible Arbeitskräfte beim Erreichen ihrer beruflichen Ziele besser unterstützt werden können. Die Projektleiterin Dr. Manuela Morf erklärt, welche Rolle Open-Science-Praktiken in ihrer bisherigen Forschung spielen und gibt einen Ausblick zu deren zukünftigen Anwendung. weiterlesen Neuberufen: Gleb J. Albert im Gespräch Seit hundert Tagen ist Gleb J. Albert Assistenzprofessor für Neueste Allgemeine und Osteuropäische Geschichte. Im Interview berichtet er, wie er seinen Start in Luzern erlebt hat und was ihn in Forschung und Lehre beschäftigt. (Dezember 2023) weiterlesen Konsumentenpräferenzen für KI-gesteuerte Produkte Eine neue Studie, an der die Universität Luzern beteiligt ist, hat die Präferenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf KI-gesteuerte Technologien untersucht. Die Untersuchung zeigt, wie adaptive und vorprogrammierte Algorithmen Produktpräferenzen und Kaufentscheidungen beeinflussen können. (Dezember 2023) weiterlesen Universitäten Luzern und Salamanca vereinbaren Zusammenarbeit Die Universität Luzern und die Universität Salamanca (Spanien) wollen künftig zusammenarbeiten. Die beiden Institutionen haben dazu in diesem Herbst eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. (Dezember 2023) weiterlesen Waldrechtstagung thematisiert Regeln für das Mountainbiken im Wald Die Rechtslage für den Mountainbike-Verkehr im Wald ist unklar und teils veraltet, die Behörden müssen sich neu organisieren – dies waren einige der Erkenntnisse der diesjährigen Waldrechtstagung an der Universität Luzern. (Dezember 2023) weiterlesen Engpässe in der Palliativ­versorgung bei Kinder­krebs Eine internationale Forschungsgruppe unter der Leitung der Universität Luzern hat europaweit die Verfügbarkeit von Palliativ-, Sterbe- und Trauerbegleitung in Kinderkrebskliniken untersucht. Die vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Krebsforschung Schweiz geförderte Studie stellt einen Mangel an Kapazitäten fest. (November 2023) weiterlesen Religionslandschaft im Wandel – überraschend ohne Corona-Folgen Die Religionslandschaft im Kanton Luzern verändert sich weiter. So entstehen etwa neue Freikirchen oder jüngst auch ukrainische Gemeinschaften. Wenn einzelne Gruppen ihre Tätigkeit beendeten, geschah dies meist nicht als Folge der Corona-Pandemie, wie das Religionswissenschaftliche Seminar der Universität Luzern feststellt. (November 2023) weiterlesen Neue Ansätze für die medizinische Diagnostik Eine internationale, an der Universität Luzern geleitete Forschungsgruppe hat neuartige Ansätze für die medizinische Bildgebung entwickelt. Diese bergen grosses Potenzial für die frühere Diagnose, genauere Lokalisierung und das bessere Verständnis vieler menschlicher Erkrankungen. (November 2023) weiterlesen Open Science Policy: Be­kennt­nis zu of­fe­ner Wis­sen­schaft Mit der Einführung der «Open Science Policy» unterstreicht die Universität Luzern ihr Engagement für transparente und zugängliche Forschung. Die Richtlinien und Empfehlungen haben zum Ziel, Offenheit, Transparenz, Reproduzierbarkeit sowie Austausch und Zusammenarbeit zu fördern. (November 2023) weiterlesen Geschlechter­unterschiede in der Gesundheits­versorgung Wie unterscheidet sich der Zugang zu Gesundheitsversorgung zwischen den Geschlechtern bei Personen mit Rückenmarkverletzungen? Prof. Dr. Armin Gemperli und KD Dr. med. Tanja Volm gehen dieser Frage in einer vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten Studie nach. (November 2023) weiterlesen Vier neue Foto-Portraits zu Luzerner Religionen Ein Einblick in die Glaubenspraxis von zwei römisch-katholischen Bewegungen, Adoray und Vater-Wolf-Stiftung, Bilder von der Eröffnung des tibetischen Zentrums Zurmang Kagyü und ein Update zur Eyüb Moschee sind neu zu den Foto-Galerien in der Web-Dokumentation «Religionsvielfalt im Kanton Luzern» hinzu gekommen. (November 2023) weiterlesen Religion und Tourismus: geförderte Forschung Wie nehmen Touristinnen und Touristen aus nicht-christlichen Kontexten Räume und Orte mit christlichen Inhalten wahr? Mit dieser Frage beschäftigt sich Anna-Lena Jahn im Rahmen ihrer entstehenden Dissertation. (November 2023) weiterlesen «Open Science Preis» für Datenanalyse-Projekt Prof. Dr. Alrik Thiem und sein Team erhalten den «Open Science Preis» der Universität Luzern. Das Siegerprojekt «CORA» zeigt exemplarisch den Mehrwert von Open-Source-Software für die Wissenschaft. (Oktober 2023) weiterlesen «Wissenschaft muss transparent sein» Im Rahmen der «International Open Access Week» wurde Alrik Thiem der «Open Science Preis» der Universität Luzern verliehen. Im Interview gibt er Einblicke in sein Projekt und erklärt, weshalb Wissenschaft nicht spektakulär sein muss. (Oktober 2023) weiterlesen Neuberufen: Melanie Huber-Lehmann im Gespräch Seit hundert Tagen ist Melanie Huber-Lehmann Assistenzprofessorin für schweizerisches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Interview berichtet sie, wie sie Ihren Start in Luzern erlebt hat und was sie in Lehre und Forschung beschäftigt. (Oktober 2023) weiterlesen Bundesstipendiat am Ethnologischen Seminar Finanziert durch ein «Bundes-Exzellenz-Stipendium», forscht Dr. Nidhin Donald für ein Jahr am Ethnologischen Seminar. Im Zentrum steht die Frage, wie die WHO in der Vergangenheit mit gesundheitlichen Aspekten des Wohnens umgegangen ist. (September 2023) weiterlesen Augmented Reality hilft beim Schutz vor Röntgenstrahlen Forschende der Hochschule Luzern, des Luzerner Kantonsspitals und der Universität Luzern entwickeln innovative Augmented-Reality-Trainings, um medizinisches Fachpersonal besser vor Röntgenstrahlen zu schützen. (Oktober 2023) weiterlesen «Ambizione»-Projekt zu queerer Elternschaft Dr. Carole Ammann untersucht, wie Personen ihre Elternschaft erleben, die nicht in das vorherrschende Familienbild passt. Die Realisierung der Studie wird durch den Schweizerischen Nationalfonds gefördert. (September 2023) weiterlesen Versicherungen: Online-Interaktionen im Vormarsch, Zurückhaltung bei KI Der Trend zur Nutzung von Online-Kanälen beim Kontakt mit Versicherungen hält in der Schweiz an. Skepsis überwiegt beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), wie aus der dritten Ausgabe des «Swiss Insurance Monitors» der Universität Luzern hervorgeht. (September 2023) weiterlesen Auszeichnung für geschichtswissenschaft­liche Dissertation Rachel Huber hat den «Brigitte-Schnegg-Preis» 2023 der Schweizerischen Gesellschaft für Geschlechterforschung (SGGF) erhalten. Dies für ihre Doktorarbeit zu Frauen des indigenen Widerstandes in den USA. (September 2023) weiterlesen «Ich möchte das Unsichtbare sichtbar machen» Nadja El Kassar ist seit diesem April Professorin für Theoretische Philosophie an der Universität Luzern und startet im demnächst beginnenden Herbstsemester mit der Lehre. Die Studierenden dürfen sich auf klassische Texte, neue Forschung und gemeinsame Diskussionen freuen. (September 2023) weiterlesen Als Schweizer (Kloster-) Gymnasien Philosophie­geschichte schrieben In ihrem SNF-Projekt haben Marco Lamanna und Chiara Paladini untersucht, wie Lehrer in reformierten und Mönche in katholisch-klösterlichen Gymnasien der Zentralschweiz zur Neudefinition eines Bereichs der Philosophie beigetragen haben. (August 2023) weiterlesen Studie zeigt Hürden der Schweizer Corona-Kommunikation Forschende der Universität Luzern und der Schweizer Paraplegiker-Forschung haben die Behördenkommunikation während der Corona-Pandemie untersucht. Die Studie zeigt, was die grössten Hürden in der Kommunikation für die Gesundheitsämter waren und wie sich die Ämter für die nächste Pandemie wappnen sollen. (August 2023) weiterlesen Hemmt das Recht Innovation? Die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis stösst oft auf rechtliche Hürden. Dem müssen sich Forschende und Gesetzgeber bewusst sein. Gleichzeitig muss die Denkweise überwunden werden, die Regulierung stehe der Innovation ihrer Natur nach feindlich gegenüber. (August 2023) weiterlesen Künstliche Intelligenz ausser Kontrolle Durch Anwendungen wie ChatGPT ist «Künstliche Intelligenz» verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. Peter G. Kirchschläger forscht zu «Ethik der Künstlichen Intelligenz» und erklärt, warum im Bereich «KI» dringender Regulierungsbedarf besteht. (August 2023) weiterlesen Mobilitätsbeiträge für Nachwuchs­forschende vergeben Die Graduate Academy gewährt Beiträge zur Mobilität für Doktorandinnen und Doktoranden von bis zu 50'000 Franken. Diese ermöglichen den Nachwuchsforschenden einen Teil ihrer Dissertation im Ausland zu realisieren. (August 2023) weiterlesen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut Smriti Sharma erhält ein Mobilitätsstipendium der Graduate Academy der Universität Luzern in Höhe von 50'000 Franken. Im Rahmen ihrer Dissertation über indische Krankenversicherungssystem wird sie ein Jahr in Halle am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung verbringen. (August 2023) weiterlesen Internationaler KI-Wettbewerb mit Luzerner Beteiligung Wissenschaftliche Teams aus aller Welt haben das geplante EU-Rahmengesetz für künstliche Intelligenz einem Stresstest unterworfen. Zu den Gewinnern des Wettbewerbs gehört ein Team mit Luzerner Beteiligung. (August 2023) weiterlesen Religion und soziales Vertrauen – ein «eigenwilliges» Verhältnis Für eine funktionierende Gesellschaft ist zwischenmenschliches Grundvertrauen wichtig. In seiner Dissertation hat Anastas Odermatt u.a. untersucht, wie Religion bzw. Religiosität das soziale Vertrauen in der Schweiz beeinflusst und somit positiv oder negativ auf die Gesellschaft wirkt. (Juli 2023) weiterlesen Wie wirkt sich Religion auf die Schweizer Gesellschaft aus? Schadet Religion dem generellen Vertrauen in der Gesellschaft oder hilft sie, es aufzubauen? Das kann so nicht verallgemeinert werden, erzählt Anastas Odermatt im Interview über seine kürzlich publizierte Doktorarbeit. Eine wichtige Rolle spielt die Ausrichtung der jeweiligen Gemeinschaft. (Juli 2023) weiterlesen Der Deutsche Juristentag 1933 Die eben erschienene Monographie «Der Deutsche Juristentag 1933» von Silvan Schenkel untersucht ein zentrales Ereignis für die Konstitution der juristischen Berufselite in der NS-Zeit. (Juli 2023) weiterlesen «Für Mitgefühl brauchen wir Vorstellungskraft» Was haben soziale Ungleichheiten mit Gefühlen zu tun? Philosoph Martin Hartmann geht diesen unterschätzten Einflüssen nach – und schärft den Blick dafür, wie unser Innerstes mit sozialen, kulturellen und normativen Rahmenbedingungen verquickt ist. (Juli 2023) weiterlesen Ungleichheit im virtuellen Raum Seit über drei Jahrzehnten gibt es das Internet – mit massiven Wirkungen auf die analoge Welt. Viele Hoffnungen und Ängste haben diesen fortlaufenden Prozess begleitet, gerade auch mit Blick auf Ungleichheit. (Juli 2023) weiterlesen Paulus als Mediator «Dann hungert der eine, während der andere betrunken ist.» Apostel Paulus (* vermutlich vor dem Jahr 10 n. Chr.) weist in seinem «1. Korintherbrief» auf Missstände hin und versucht, zwischen «Starken» und «Schwachen» zu vermitteln. (Juli 2023) weiterlesen Therapien: Handel mit Erwartungen Jährlich wird weltweit bei zwei Millionen Frauen Brustkrebs diagnostiziert, über 650'000 sterben daran. Die Soziologin Sophie Mützel hat am Beispiel von neuartigen Therapien mittels «Big Data» untersucht, wie Geschichten für die Entstehung neuer Märkte wesentlich sind. (Juli 2023) weiterlesen Zunehmend Notrecht – legitim? Manuel Oechslin, Professor für Internationale Ökonomie, fragt – Sebastian Heselhaus, Ordinarius für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, antwortet. (Juli 2023) weiterlesen Funktionsfähigkeit als neuer Indikator für Gesundheit Mit dem Konzept der Funktionsfähigkeit kann Gesundheit ganzheitlich beurteilt und gefördert werden, was dem Wohlergehen Einzelner und der Gesellschaft als Ganzes zu Gute kommt. Was es braucht, damit das Konzept als wichtiges Gesundheitskriterium akzeptiert und eingeführt werden kann, zeigt ein Team aus Forschenden der Universität Luzern und der Schweizer Paraplegiker-Forschung in einer aktuellen Publikation. (Juni 2023) weiterlesen Neue Fakultät feierlich eröffnet Auf den 1. Februar 2023 wurde das Departement für Gesundheits­wissenschaften und Medizin in eine Fakultät umgewandelt. Mit einem Festakt ist die neue Fakultät gestern offiziell eröffnet worden. (Juni 2023) weiterlesen Melanie Clegg ist BVM-Nachwuchsforscherin des Jahres Dr. Melanie Clegg, Forschungsmitarbeiterin an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, ist vom Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher (BVM) zur Nachwuchsforscherin des Jahres gekürt worden. Dies für ihre Dissertation «AI, Algorithms, and the Consumer. How Transparency Affects Perception and Adoption of Algorithmic Technologies». (Juni 2023) weiterlesen Die Frauenfrage in der katholischen Kirche Nadja Waibel erforschte Biografien von katholischen Gemeindeleiterinnen. In Interviews befragte sie diese nach ihren Erfahrungen als berufstätige Frauen in der Kirche – damit wird auch ein Stück Zeitgeschichte festgehalten. (Juni 2023) weiterlesen Studie beleuchtet Trends in der Integrationspolitik Die rechtliche Gleichstellung von Eingewanderten in westlichen Demokratien ist während des vergangenen Jahrzehnts insgesamt leicht verstärkt worden, so auch in der Schweiz. Es gibt aber wichtige Ausnahmen, wie eine Studie unter Mitarbeit von Samuel D. Schmid vom Politikwissenschaftlichen Seminar zeigt. (Juni 2023) weiterlesen Drei Forschungsprojekte vom SNF gefördert Für drei Forschungsprojekte an der Universität Luzern hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) Förderbeiträge gesprochen. Die von Forschenden an der Rechtswissen­schaftlichen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeworbenen Mittel betragen insgesamt rund 1.5 Millionen Franken. (Juni 2023) weiterlesen Söldner, Sklave, Schriftsteller Nordafrikanische Piraten versklavten in der Frühen Neuzeit Dutzende Eidgenossen, darunter den Appenzeller Johannes Rohner. Seine aussergewöhnliche Lebensgeschichte liest sich, vielleicht nicht ganz zufällig, wie ein Thriller. (Juni 2023) weiterlesen Theologie in der ökologischen Krise In aktuellen Krisen erscheint die Kirche oft weit weg vom Konkreten. Dabei hätte sie Potenzial, nicht nur das jenseitige, sondern auch das diesseitige Heil zu thematisieren. Was es dazu im Verständnis der Theologie von der Welt braucht, untersucht Franca Spies. (Mai 2023) weiterlesen Auch Scheitern kann zu Innovation führen Bereits zum zwölften Mal zeigt der «Schweizer HR-Barometer» auf, wie Angestellte in der Schweiz ihre Arbeitssituation erleben. Basierend auf einer repräsentativen Stichprobe des Bundesamtes für Statistik, wurden über zweitausend Angestellte befragt. (Mai 2023) weiterlesen Klimapolitik durch die Augen der Wählenden In den letzten Jahren hat die politische Polarisierung bei konkreten Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zugenommen. Welche Massnahmen bei den Wählerinnen und Wählern wie ankommen, hat Professorin Lena Maria Schaffer erforscht. (Mai 2023) weiterlesen Studie zeigt Asymmetrie zwischen Anerkennung und Verantwortung bei KI-generierten Texten Ein neuer Beitrag der internationalen Zeitschrift «Nature Machine Intelligence» diskutiert ethisch-rechtliche Herausforderungen von Sprachmodellen wie ChatGPT. Mitverfasst hat ihn Monika Plozza von der Universität Luzern. (Mai 2023) weiterlesen Recht und Kreislaufwirtschaft: Studie abgeschlossen Am 16. Mai hat an einer Abschlussmedienkonferenz in Bern die Präsentation der Ergebnisse aus dem Nationalen Forschungsprogramm «Nachhaltige Wirtschaft» stattgefunden. Eine der verschiedenen Studien wurde an der Universität Luzern durchgeführt. (Mai 2023) weiterlesen Von Babyboomer bis Gen Z: Was bewegt die Schweiz? Mobilitätspräferenzen sind generationenabhängig und die flächendeckende Verfügbarkeit von Ladestationen ist ein entscheidender Treiber der Verbreitung von Elektromobilität. Dies zeigt eine repräsentative Studie der Universitäten Luzern und St. Gallen zum Mobilitätsverhalten in der Schweiz. (Mai 2023) weiterlesen Islamunterricht in Schul­räumen fördert Toleranz Die wachsende religiöse Diversität in der Schweiz stellt auch Schulen vor neue Anforderungen. Eine Studie von Forschenden der Universitäten Fribourg und Luzern zeigt unter anderem, dass sich islamischer Religionsunterricht in Schulräumen integrativ auswirkt, da er die Lebenswelten von Schule und Religion in einen Austausch bringt. (März 2023) weiterlesen Wahlhilfeplattform fördert das Panaschieren «Smartvote» verändert das Wahlverhalten in der Schweiz nur minim, wie neue Forschungsergebnisse zeigen. Die Beteiligung steigt nicht. Und auch das Panaschieren, das zwar häufiger zur Anwendung kommt, macht am Ende bei den Wahlresultaten keinen Unterschied. (März 2023) weiterlesen Bericht über Salafismus in der Deutschschweiz Während drei Jahren hat ein Team des Zentrums Religionsforschung der Universität Luzern zu jenen Musliminnen und Muslimen geforscht, die als besonders strenggläubig gelten. Nun liegt der Bericht vor. Er zeigt, wie heterogen diese Richtung ist und wie an der Salafiyya orientierte Personen zu Staat und Gesellschaft stehen. (Februar 2023) weiterlesen Corona: über 1 Million Zeitungsartikel analysiert Im Rahmen einer Studie wurde die Berichterstattung der Schweizer Printmedien während der Corona-Pandemie untersucht. Die Forschenden gelangen zu einem grundsätzlich positiven Urteil und sprechen Empfehlungen aus. (Februar 2023) weiterlesen Indikatoren zur Spitalqualität werden nationaler Standard An der Universität Luzern entwickelte Qualitätsindikatoren und eine dazugehörige Software sind schweizweit in Spitälern eingeführt worden. Die Software erlaubt tiefgehende Analysen zur Behandlungsqualität und setzt Verfahren aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz ein. (Februar 2023) weiterlesen Omikron vs. Influenza: Studie vergleicht Spitalsterblichkeit Eine repräsentative Studie unter Leitung der Universität Luzern hat die Sterblichkeit von hospitalisierten Personen mit der Corona-Variante Omikron und von solchen mit Influenza (saisonale Grippe) verglichen. Bei Omikron zeigte sich eine signifikant höhere Spitalsterblichkeit. (Februar 2023) weiterlesen Dem Umgang mit Staats­geheimnissen auf der Spur Der Historiker Nadir Weber untersucht zusammen mit seinem Team, wer in der Frühen Neuzeit Zugang zu Staatsgeheimnissen hatte, wie sie bewahrt und versteckt, aber auch als politische Mittel eingesetzt wurden. Dies ermöglicht neue Blicke auch auf den Luzerner Wasserturm. (Februar 2023) weiterlesen Nutzung von Qualitäts­informa­tionen im Schweizer Ge­sund­heits­system Wie wird Qualität im Gesundheitswesen gemessen? Wie und welche Qualitätsinformationen werden veröffentlicht? Wer benötigt welche Information und wozu? Diesen Fragen geht die Plattform «Swiss Learning Health System» (SLHS) im Auftrag der Eidgenössischen Qualitätskommission nach. (Februar 2023) weiterlesen Alle anzeigen Alle Sektionen des Akkordeons öffnen 2022 Auszeichnung für Malaria-Studie Dr. Samuel Lordemus hat untersucht, inwiefern Malaria-Hilfe in der Demokratischen Republik Kongo auf den lokalen Bedarf abgestimmt ist. Seine Studie liefert Hilfsorganisationen wichtige Hinweise für die Ausrichtung ihrer Hilfsmassnahmen und wurde dafür mit dem «International Geneva Award» ausgezeichnet. (Dezember 2022) weiterlesen Den digitalen Trends auf der Spur Als es zum Volkssport wurde, im Internet zu surfen, gehörte Reto Hofstetter bereits jener Gruppe an, die ganz vorne auf der digitalen Welle ritt. Heute analysiert er als Professor für digitales Marketing unser Verhalten als Konsumentinnen und Konsumenten. (Dezember 2022) weiterlesen Wie Gesundheits-Apps Teil unseres Lebens werden Schlaf, Schritte, Puls: Mit Smartwatches und sonstigen Trackern verbundene Apps ermöglichen die Auswertung und Darstellung unzähliger Körperdaten. Dies führt zu einem anderen Blick auf die Gesundheit. (Dezember 2022) weiterlesen Mit Rehabilitation gesund altern Nicht nur für Spitzensportler, nicht nur Physio, Optimierungsbedarf auch in der Schweiz: Im Zusammenhang mit Rehabilitation gibt es viele Missverständnisse. Zeit, Fakten sprechen zu lassen und die wichtige Rolle für ein gesundes Altwerden aufzuzeigen. (Dezember 2022) weiterlesen Sportsucht: «Forschung steckt in den Anfängen» Flora Colledge pendelt zwischen Spitzensport und Universitätskarriere. Die Belgierin forscht zu Sportsucht und erklärt, warum sie trotz 30 Stunden Training pro Woche nicht betroffen ist. (Dezember 2022) weiterlesen Meisterung aktueller Krisen: Beitrag der Wirtschaft? Margit Wasmaier-Sailer, Professorin für Fundamentaltheologie, fragt – Manuel Oechslin, Professor für Internationale Ökonomie, antwortet. (Dezember 2022) weiterlesen Vier juristische Dissertationen ausgezeichnet Für ihre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern verfassten Doktorarbeiten haben Filippo Contarini, Sarah Kehl, Martin Meier und Marc Winistörfer den Professor Walther Hug-Preis erhalten. (Dezember 2022) weiterlesen «Starting Grant»: Forschung zu Computer und Europa im Wandel Dr. Gleb J. Albert hat vom Schweizerischen Nationalfonds ein «SNSF Starting Grant» erhalten. Damit kann der Historiker an der Universität Luzern eine grossangelegte Studie realisieren. (Dezember 2022) weiterlesen Recht im Bild: Forschungsprojekt gefördert Wie werden Recht und Justiz zur Zeit der Weimarer Republik in bildlicher Form abgebildet bzw. thematisiert? Hierzu hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ein Forschungsprojekt bewilligt. (Dezember 2022) weiterlesen Wieviel Innovationspotential hat die digitale Gesundheits­versorgung? Die Studie «Swiss Health Monitor 2022» des Instituts für Marketing und Analytics (IMA) der Universität Luzern zeigt: Ein Grossteil der Befragten würde sich für eine digitale Begleitung in der Nachsorge interessieren. (November 2022) weiterlesen Auszeichnung für religions­wissen­schaft­liche Dissertation Anne Beutter hat für ihre Doktorarbeit den «Fritz Stolz-Preis» erhalten. In ihrer Studie, die demnächst als Buch erscheint, geht es um die Wechselwirkungen zwischen Religion, Recht und Zugehörigkeit. (Oktober 2022) weiterlesen «Femizid»: ein blinder Fleck in der Statistik Dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts strukturell Gewalt erfahren, ist auch in der Schweiz eine Realität. Derweil fehlen offizielle «Femizid»-Zahlen. Andrea Isabel Frei hat dazu eine Masterarbeit geschrieben – und wurde dafür ausgezeichnet. (Oktober 2022) weiterlesen Schweizer Wald: «Klimawandel als Herausforderung» Mit dem «Kommentar zum Waldgesetz» liegt erstmals seit Erlassung des Bundesgesetzes über den Wald 1991 eine vertiefte Kommentierung vor. Mitherausgeber Roland Norer über aktuelle und künftige Herausforderungen in der Waldpolitik – und die Herausforderungen, die das rechtswissenschaftliche Kommentieren mit sich bringt. (Oktober 2022) weiterlesen Religion: Masterarbeit ausgezeichnet In seiner Masterarbeit untersucht Milan Weller die Rolle der Religion in der Schweizer Gesellschaft. Die Studie wurde vom Springer-Verlag ausgezeichnet und in das Verlagsprogramm aufgenommen. (Oktober 2022) weiterlesen Konstruktiver Umgang mit Fehlern fördert Innovation Der Fokus des diesjährigen «Schweizer HR-Barometer» liegt auf Arbeitsbedingungen, die innovatives Handeln von Beschäftigten fördern. Der in der Schweiz vorherrschende offene Umgang mit Fehlern wirkt sich positiv auf die Innovationskraft und die generelle Arbeitseinstellung aus. (Oktober 2022) weiterlesen Der diskrete Jihadismus-Experte Johannes Saal ist von Haus aus nicht religiös. Vielleicht erforscht er gerade deshalb am Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik die radikalste Art des Glaubens: den Jihadismus. (September 2022) weiterlesen Wie kann man intensiven Serienkonsum erklären? Binge-Watching, also das intensive oder gar exzessive Schauen mehrerer Episoden einer TV-Serie am Stück, beschäftigt Forschende in den letzten Jahren zunehmend. Bei zwei aktuellen Studien mit Beteiligung von Dr. Alexander Ort stand die Frage im Fokus, welche Rolle Cliffhanger dabei spielen. (September 2022) weiterlesen Forschungsprojekt zu «Verantwortung» gefördert Ein neues Forschungsprojekt am Institut für Sozialethik ISE der Universität Luzern untersucht das Prinzip der Verantwortung. Dies mit Unterstützung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. (Juni 2022) weiterlesen Schweizer Versicherungsmarkt im (digitalen) Wandel? Nach Informationen zu Versicherungen wird in der Schweiz vorwiegend online gesucht. Geht es um Vertragsabschlüsse oder Kündigungen, werden jedoch Offline-Wege bevorzugt, wobei Altersunterschiede ersichtlich sind. Diese und weitere Erkenntnisse gehen aus dem «Swiss Insurance Monitor» hervor. (Juni 2022) weiterlesen Kinderkrebs: bessere Behandlung dank Qualitätskriterien Eine Studie am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin untersucht, wie die Behandlung von Kinderkrebs in der Schweiz verbessert werden kann. Das Projekt wird von der Stiftung Krebsforschung Schweiz gefördert. (Juni 2022) weiterlesen «Von Selbstauskunft ist nie genug da!» Wir alle müssen uns zeigen – ob mehr oder weniger gefiltert in den sozialen Medien, hochgradig strukturiert im Vorstellungsgespräch oder ganz auf den Körper fokussiert im Freibad. Der Historiker Valentin Groebner im Gespräch darüber, was wir wo über uns verraten müssen und welche Rolle dabei die Beichte spielt. (Juni 2022) weiterlesen Soziale Identität: 100% «Wir»? Identitätspolitik ist in aller Munde, doch an profunden quantitativen Untersuchungen mangelt es. Eine Studie schafft verlässliche Daten und zeigt unter anderem: Zentral für das «Ich» und «Wir» der Schweizerinnen und Schweizer ist die Familie. (Juni 2022) weiterlesen Religionsfreiheit oder Körperverletzung? Der strafrechtliche Umgang mit medizinisch nicht notwendiger männlicher Genitalbeschneidung im Kindesalter ist umstritten. Ein Strafrechtsprofessor, ein Judaist und ein Professor für Islamische Theologie erklären, warum das so ist. (Juni 2022) weiterlesen Der verborgenen Struktur von Daten auf der Spur Alrik Thiem forscht im Rahmen einer SNF-Förderprofessur am Politikwissenschaftlichen Seminar zu empirischen Methoden. Mit seinem Team entwickelt er auch Software zur Datenanalyse, die in den Sozial- und Naturwissenschaften Anwendung findet. (Juni 2022) weiterlesen Corona: Auswirkungen auf religiöse Praktiken? Sandra Bärnreuther, Assistenzprofessorin für Ethnologie, fragt – Margit Wasmaier-Sailer, Professorin für Fundamentaltheologie, antwortet. (Juni 2022) weiterlesen Auszeichnung für Forschung zu erweiterter Realität David Finken ist von der «European Marketing Academy» für seinen Konferenzbeitrag zur Forschung zum Thema erweiterte Realität («Augmented Reality») im Kaufprozess ausgezeichnet worden. Darin befasst er sich mit der Frage, welchen Einfluss die reale Welt auf den Kaufentscheid hat. (Mai 2022) weiterlesen Hände frei dank Sprach­assistenten Das jüngste «Voice First Barometer» des Instituts für Marketing & Analytics (IMA) der Universität Luzern, der Swisscom und der VUI.agency zeigt: Jede zweite Person in der Schweiz spricht mit Sprachassistenten auf dem Smartphone, im Auto oder zu Hause mit dem Smart Speaker. Hauptsächlich, um die Hände frei zu haben und mehrere Dinge parallel zu machen. (Mai 2022) weiterlesen Dialog der Religionen Das neue Zentrum für Theologie und Philosophie der Religionen widmet sich den mannigfaltigen Verbindungslinien zwischen Christentum, Judentum und dem Islam. Es geht darum, so die Zentrumsleitenden, ein «gemeinsames Gedächtnis» zu schaffen. (Mai 2022) weiterlesen Neue Werkzeuge für die Soziologie Die Soziologie kann im Umgang mit «Big Data» eine wichtige Brückenfunktion einnehmen. Gleichzeitig erfordert der Umgang mit den grossen Daten auch, das bewährte methodische Repertoire zu erweitern, so Professorin Sophie Mützel. (Mai 2022) weiterlesen Wenn universitäre Lehre auf die Praxis trifft Die «Law Clinic Wirtschaftsrecht» bietet Studierenden auf Masterstufe die Möglichkeit, sich unter professioneller Betreuung mit realen Fällen auseinanderzusetzen. Das Lehrformat schlägt eine Brücke zwischen der theoretischen Ausbildung und der praktischen Anwendung. (Mai 2022) weiterlesen Datenkompetenzen für die Zukunft Die digitale Transformation bietet weitreichende Chancen und erfordert gleichermassen vielfältige Kompetenzen. Die Studienprogramme der Wirtschaftswissenschaften tragen dem mit einer breiten Basis an Grundlagen sowie zusätzlichen Spezialisierungsmöglichkeiten in «Data Science» Rechnung. (Mai 2022) weiterlesen Premieren am Departement Viel Neues im Fachbereich «Gesundheitswissenschaft und Gesundheitspolitik»: Zum einen wurde ein Bachelorprogramm in Gesundheitswissenschaften lanciert. Zum anderen gibt es neu kombinierte «Lehr- und Forschungsbeauftragten»-Stellen. (Mai 2022) weiterlesen Wieso ist Rehabilitation für ein gesundes Altern zentral? Carla Sabariego, Assistenzprofessorin für Rehabilitation und Gesundes Altern, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Vor welche Heraus­forder­ungen stellt die Informations­gesell­schaft die institutionelle Gesund­heits­kom­munikation? Sara Rubinelli, ausserordentliche Professorin für Gesund­heits­kom­munikation, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Wie sorgt die Verletzbarkeit der Menschen dafür, dass sie sich für Menschenrechte aussprechen? Peter G. Kirchschläger, Professor für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik (ISE), antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Warum missbrauchen Eltern ihre Kinder im Scheidungskampf? Tanja Ivanovic, Anwältin und Notarin, Doktorandin an der Universität Luzern, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Warum treffen intelligente Menschen dumme Entscheidungen? Dr. Anja Feierabend, Oberassistentin und Dozentin am Center für Human Resource Management, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Wieso kümmern wir uns erst um unsere Gesundheit, wenn wir krank werden? Gisela Michel, Professorin für Gesundheits- und Sozialverhalten, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Wird die Digitalisierung das internationale Handelsrecht revolutionieren? Mira Burri, ausserordentliche Professorin für Internationales Wirtschafts- und Internetrecht, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Wie wirken sich personalisierte Algorithmen auf die Demokratie aus? Dr. Andrea De Angelis, Forschungsmitarbeiter und Lehrbeauftragter am Politikwissenschaftlichen Seminar, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Wie werden wir in Zukunft (digital) bezahlen? Sophie Mützel, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Medien und Netzwerke, antwortet. (Mai 2022) weiterlesen Windräder und ihre politischen Auswirkungen Visualisierungen könnten die Akzeptanz von Windrädern erhöhen. Dies haben Resul Umit (Universität Oslo) und Lena Maria Schaffer (Universität Luzern) in einer Studie über Windenergieprojekte und deren Einfluss auf Schweizer Wahlen herausgefunden. (Mai 2022) weiterlesen 15,73 Mio. Franken für die Forschung Doppelrekord bei der Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung: Noch nie seit der Gründung der Universität Luzern im Jahr 2000 wurden in einem Jahr so viele Fördergelder für Projekte und Karrieren sowohl beim Nationalfonds als auch insgesamt eingeworben. (Mai 2022) weiterlesen Dissertation zur ethischen Bedeutung von Privacy und Kryptographie Der Theologe und Informatiker Laurence Lerch verbindet in seiner Doktorarbeit Ethik und Technologie. Dabei wird er von der Hanns-Seidel-Stiftung mit einem Promotionsstipendium unterstützt. (Mai 2022) weiterlesen Früherkennung psycho-sozialer Probleme nach Kinderkrebs Menschen, die im Kindes- oder Jugendalter an Krebs erkrankt waren, leiden häufiger an psychischen Problemen und Schwierigkeiten in Ausbildung und Beruf. Ein internationales Team unter Luzerner Co-Leitung hat Richtlinien für die Früherkennung solcher Probleme erarbeitet. Damit sollen die Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden. (Mai 2022) weiterlesen Digitale Genossenschaft: Forschungsprojekt gestartet Sind Userinnen und User bereit, mehr von ihren persönlichen Daten preiszugeben, wenn sie dafür im Gegenzug etwas erhalten? Dieser Frage geht Dr. Bernhard Lingens vom Institut für Marketing und Analytics (IMA) der Universität Luzern in einem durch Innosuisse geförderten Forschungsprojekt nach. (April 2022) weiterlesen Doktorarbeit zu geflüchteten Studierenden an Schweizer Hochschulen In seiner Dissertation erforschte Marino Ferri den Umgang von Schweizer Hochschulen mit geflüchteten Studierenden zwischen 1945 und 1975. Durch den Krieg in der Ukraine gewinnt das Thema traurigerweise an Aktualität. Was aus der Geschichte (nicht) gelernt werden kann, erklärt Ferri im Interview. (April 2022) weiterlesen Forderung nach einem «Right to Customization» Online-Dienste verlangen in der Regel eine Zustimmung zu ihren Nutzungsbedingungen. Sonst kann der Dienst nicht genutzt werden. Vor diesem Hintergrund fordert Zaïra Zihlmann mit Forschenden der Universität St. Gallen ein «Right to Customization», also ein Recht auf Anpassung von Online-Diensten. (April 2022) weiterlesen Töchter und Söhne übernehmen politische Orientierung unterschiedlich Töchter stimmen gemäss einer Studie der Politikwissenschaftlerin Mathilde van Ditmars eher mit linksorientierten Elternteilen überein. Männliche Nachkommen übernehmen hingegen gleich häufig linke oder rechte Einstellungen der Eltern. (April 2022) weiterlesen Human Resource Management in Bewegung Schweizer Unternehmen haben ihre interne Kommunikation intensiviert – dabei richten sich vermehrt auch Geschäftsleitungsmitglieder direkt an die Mitarbeitenden: Unter anderem dies zeigt die neueste CRANET-Erhebung. (April 2022) weiterlesen Schliessung der «Winter­lücke» durch Alpen­strom Die Studie «Alpenstrom jetzt!» sieht in alpinem Solarstrom Potenzial für die Versorgungssicherheit, ohne auf Erdgas angewiesen zu sein. Energierechtsexperte Markus Schreiber empfiehlt eine rechtliche Regelung für Photovoltaikanlagen auf Richtplanebene. (März 2022) weiterlesen «FaMiGlia»: Forschungsschwerpunkt verlängert Seit fünf Jahren befassen sich Forschende der Universität Luzern mit den Auswirkungen von Migration und Globalisierungsprozessen auf unterschiedliche Familienformen. Nun wurde der Forschungsschwerpunkt bis Ende 2022 verlängert. (März 2022) weiterlesen Der Bauch entscheidet mit: Emotionen treiben Entscheid für neue Mobilitätsformen Eine repräsentative Studie der Universitäten Luzern und St. Gallen zeigt auf, wie es um die neuen Mobilitätsformen in der Schweiz steht und inwieweit Motive und Bedürfnisse die Akzeptanz und Nutzung beeinflussen. (März 2022) weiterlesen Smarte Produkte halten Einzug in Schweizer Haushalte Eine repräsentative Studie unter der Leitung der Universitäten Luzern und St. Gallen zeigt auf, wie es um Akzeptanz und Wahrnehmung von smarten Produkten in der Schweiz steht. (März 2022) weiterlesen Studie zu Klimapolitik: Auszeichnung für Lena Maria Schaffer Im Rahmen eines SNF-Forschungsprojekts untersuchten Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer und zwei Mitforschende den Einfluss der öffentlichen Meinung auf die Klimapolitik. Für die Studie sind sie nun mit dem Preis für den besten publizierten Artikel des «Journal of Public Policy» (JPP) ausgezeichnet worden. (März 2022) weiterlesen Gesundheitswisse­­n­­schaften: Doktorierende an der Expo in Dubai Sollte die Gesundheitsversorgung von älteren Menschen zu Hause oder in Einrichtungen erfolgen? Ana Lucía Oña Macías und Ezra Valido vom Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin debattieren darüber live an der «Expo 2020» in Dubai. (Januar 2022) weiterlesen «Big Data» und Handelsrecht: Projekt abgeschlossen Zur Regulierung von zwischenstaatlichen Datenströmen können internationale Handelsabkommen als wichtiges Rahmenwerk dienen. Zu diesem Schluss kommt ein im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms durchgeführtes Projekt unter der Leitung von Prof. Dr. Mira Burri. (Januar 2022) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2021 Corona Immunitas: Ende der Studie in Luzern Ein Jahr lang wurden die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Kanton Luzern untersucht. Nun geht der zentral koordinierte Teil der nationalen Studie zu Ende und die gewonnenen Daten werden analysiert. (Dezember 2021) weiterlesen Neues An-Institut erforscht und vermittelt Schweizer Wirtschaftspolitik Das «Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern» (IWP) hat offiziell seine Tätigkeit aufgenommen. Fragen der Einkommensverteilung, des Staatshaushalts, der sozialen Aufstiegschancen und des Erfolgsmodells Schweiz stehen im Fokus der Forschung. (Dezember 2021) weiterlesen «Mit dem Recht Marktversagen korrigieren» Kleider, Lebensmittel, Plastik – viele wertvolle Produkte werden weggeworfen. Die Nachfrage nach Gütern steigt, die Nutzungszeit sinkt. Mit welchen rechtlichen Instrumenten kann Gegensteuer gegeben werden hin zu einer Kreislaufwirtschaft? (Dezember 2021) weiterlesen Abfall als Türöffner zur Nachhaltigkeit Wer über Nachhaltigkeit nachdenkt, tut dies primär am Phänomen des Abfalls und mit Blick auf das diesbezügliche Verhalten seiner Mitmenschen: Dies ist einer der Befunde aus einer Lehrveranstaltung mit Luzerner Soziologie-Studierenden. (Dezember 2021) weiterlesen Bewahrung der Schöpfung «Macht euch die Erde untertan!» Die jahrhundertelange Fehlinterpretation dieses Bibelverses hat die Vorstellung des Verhältnisses des Menschen zur Natur in drastischer Weise mitgeprägt. Zeit für eine Korrektur. Und Zeit für die Religionspädagogik, einen Beitrag zu leisten. (Dezember 2021) weiterlesen «Glück» in der NS-Zeit Diktatur, Krieg, Holocaust: Wer an den Nationalsozialismus denkt, denkt wohl kaum zuerst an Glück. Inwiefern Glück aber gerade während dieser Zeit eine Rolle spielte, hat Isabelle Haffter in ihrer Dissertation untersucht – und dabei auch die Schweiz beleuchtet. (Dezember 2021) weiterlesen Sind «Schwarze Listen» legitim? Reto Babst, Professor für Medizin, fragt – Bernhard Rütsche, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, antwortet. (Dezember 2021) weiterlesen Forschen am anderen Ende der Welt Über ein Jahr lang lebte Willem Church in einem Dorf in Papua-Neuguinea und erforschte dort die Auswirkungen einer geplanten Mine. Der 31-jährige Neuseeländer ist ein akademischer Nomade: Nach Graz und Luzern schlägt er seine Zelte bald in Leipzig auf. (Dezember 2021) weiterlesen Erste «Eccellenza»-Assistenzprofessur an der Universität Luzern Dr. Nadir Weber erforscht ab Mitte 2022 am Historischen Seminar das Spannungsfeld von Öffentlichkeit und Diskretion im frühneuzeitlichen Europa. Sein Projekt wird vom Schweizerischen Nationalfonds mit gesamthaft 1,56 Mio. gefördert. (Dezember 2021) weiterlesen Vier juristische Dissertationen ausgezeichnet Phil Baumann, Fabian Gähwiler, Philipp Rebsamen und Patrick Vogler haben den Professor Walther Hug-Preis für ihre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern verfassten Doktorarbeiten erhalten. (Dezember 2021) weiterlesen Fokussiert in die Zukunft Verhaltenswissenschaften und Psychologie, Gesundheit, Digitalisierung: Mit diesen drei Entwicklungsschritten will die Universität Luzern ihr humanwissenschaftliches Profil stärken und ihren Beitrag zu gesellschaftlichen Herausforderungen leisten. (Dezember 2021) weiterlesen Geschlechterunterschiede bei der beruflichen Vorsorge Ein von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten liegt nun vor. Es offenbart gleichstellungsrechtliche Ungleichheiten bei der beruflichen Vorsorge und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. (Dezember 2021) weiterlesen Mobilitätsbeiträge für Forschungsaufenthalte Die Graduate Academy der Universität Luzern hat erstmalig Mobilitätsstipendien an Doktorierende vergeben. Für Forschungsaufenthalte im Ausland wurden Beträge zwischen 24'000 und 50'000 Franken gesprochen. (Dezember 2021) weiterlesen SNF fördert fünf Forschungsprojekte Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat Förderbeiträge für fünf Forschungsprojekte an der Universität Luzern bewilligt. Die von Forschenden an der Theologischen, Wirtschaftswissenschaftlichen sowie der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät eingeworbenen Mittel betragen insgesamt über drei Millionen Franken. (November 2021) weiterlesen Auszeichnung für Dissertation Dr. Willem Church, Mitarbeiter des Ethnologischen Seminars der Universität Luzern, ist für seine Dissertation mit dem Forschungsförderungspreis des Frobenius Instituts in Frankfurt am Main ausgezeichnet worden. (November 2021) weiterlesen Wie soll die künftige ambulante Grund­­versorgung aussehen? Die Schweizer Bevölkerung wünscht sich eine ambulante Versorgung, in der die Behandlungspersonen gut über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten informiert sind. Unter anderem dies zeigt eine am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin durchgeführte Umfrage. (Oktober 2021) weiterlesen Infodemie: WHO-Projekt mit Luzerner Beteiligung Um der mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Infodemie begegnen zu können, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen entsprechenden Referenzrahmen dazu veröffentlicht. Diesen hat Prof. Dr. Sara Rubinelli vom Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin entwickelt. (Oktober 2021) weiterlesen Big Data: «Soziologie als Brückenbauerin» Die im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms durchgeführte Studie «Facing Big Data» ist abgeschlossen. Die Resultate zeigen, so Projektleiterin Prof. Dr. Sophie Mützel, dass für einen kompetenten Umgang mit «Big Data» auch die Geistes- und Sozialwissenschaften essenziell sind. (September 2021) weiterlesen Wissenschaftsforschung: Zusprache Ambizione-Projekt Die Faszination und Obsession im Zusammenhang mit einer riesigen Filmsammlung steht im Fokus einer geplanten Studie von Sarine Waltenspül. Nun wurde das Forschungsprojekt durch den Nationalfonds bewilligt. (September 2021) weiterlesen Forschung zur Religiosität von Thai-Migrantinnen Auch nach ihrer Migration in die Schweiz setzen sich die meisten Thailänderinnen weiterhin mit der kulturell-religiösen Tradition ihres Herkunftslandes auseinander. Deren Bedeutung kann für die Frauen jedoch sehr unterschiedlich sein, wie eine religionswissenschaftliche Doktorarbeit zeigt. (September 2021) weiterlesen «Big Data»: Doktorarbeit ausgezeichnet Philippe Saner hat seine Dissertation «Daten. Wissenschaft. Gesellschaft» kürzlich erfolgreich abgeschlossen. Nun wurde er für diese von der Gesellschaft für Hochschulforschung mit dem Ulrich-Teichler-Preis auszeichnet. (September 2021) weiterlesen Krisenstäbe: Untersuchung zur Effizienz und Leistungsfähigkeit In Rahmen seiner Dissertation ging Reto Wegmann der Frage nach, wie Krisenstäbe ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen können. Eine der Erkenntnisse: Schnelligkeit ist häufig wichtiger als sorgfältige Vorbereitung. (September 2021) weiterlesen Kontinuierliche Befragung zur Schweizer Markenlandschaft Das Marktforschungsinstitut LINK lanciert per 1. September den Swiss Brand Observer. Es handelt sich dabei um das erste Studienformat, welches wöchentlich die Konsumentenwahrnehmung zur Schweizer Markenlandschaft segmentübergreifend erhebt. Das Institut für Marketing und Analytics der Universität Luzern leistet als wissenschaftlicher Beirat einen wichtigen Beitrag zu dessen Konzeption und Durchführung. (September 2021) weiterlesen Öffentliche Meinung treibt Klimapolitik voran Um die Jahrtausendwende traten in demokratisch regierten Ländern viele Massnahmen zum Klimaschutz in Kraft. Auch wegen Forderungen aus dem Volk, wie eine Studie unter Beteiligung der Universität Luzern zeigt. (August 2021) weiterlesen Queere Elternschaft: SNF-Beitrag für Forschung Dr. Carole Ammann hat einen «Return CH Postdoc.Mobility»-Beitrag des SNF eingeworben. Damit kann sie ihre Forschung über Vaterschaft ab 2022 an der Universität Luzern fortsetzen, wobei sie sich nun auf queere, sich nicht als Frauen identifizierende Personen fokussiert. (August 2021) weiterlesen Studie zur Verletzungsprävention im Eishockey Eishockeyspieler leiden besonders häufig unter Hüftbeschwerden, sei dies durch eine unfallbedingte Verletzung oder durch jahrelange Abnützung. Ein darauf ausgerichtetes Trainingsprogramm könnte hier als Prävention dienen, wie Studien am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin zeigen. (August 2021) weiterlesen Corona Immunitas: 58 Prozent mit Antikörpern in Luzern Die Resultate der vierten Phase der schweizweiten Langzeitstudie zur Ausbreitung des Coronavirus zeigen den Einfluss der Impfkampagne: 58% der Studienteilnehmenden im Kanton Luzern haben Antikörper entwickelt. (August 2021) weiterlesen Banken im Sturm Gesellschaftliche Herausforderungen, politische Konflikte und ökonomische Transformationen: Der Schweizer Finanzplatz durchlebte turbulente 1970er- und 1980er-Jahre. (August 2021) weiterlesen Studie zur Diskriminierung bei Schweizer Wahlen Wie politikwissenschaftliche Forschung zeigt, werden die Wahlchancen von Kandidierenden mit ausländisch klingenden Namen in zweifacher Hinsicht geschmälert. Parteien haben aber die Möglichkeit, solchen Effekten entgegenzuwirken. (Juli 2021) weiterlesen «Majestätische Berge»: Abschluss Forschungsprojekt Die Dissertation «Habsburg als Touristenmagnet» ist soeben als Buch erschienen. Dies markiert die erfolgreiche Beendigung einer vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten geschichtswissenschaftlichen Studie. (Juli 2021) weiterlesen «Klöster sind Teil und gleichzeitig Spiegel der Gesellschaft» Die Rolle der Frau in der Kirche wandelt sich – auch im Kloster, wie kirchengeschichtliche Forschung zeigt. Wissenschaftliche Interviews, die zurzeit geführt werden, geben einen tiefen Einblick in die Lebensgeschichten von Benediktinerinnen und Benediktinern. (Juli 2021) weiterlesen Frauenbenachteiligende Familienbesteuerung In den Sommermonaten treten viele Heiratswillige wieder vor den Traualtar. Doch aufgepasst: Gerade bei Doppelverdiener-Ehepaaren kommt die «Heiratsstrafe» unweigerlich zum Tragen. Abhilfe würde die Individualbesteuerung schaffen. (Juli 2021) weiterlesen Mutterschaft sans papiers Während der Schwangerschaft: Geburtsvorbereitungskurse und Wahl einer Kinderärztin. Nach der Geburt: Stillberatung und Hebamme. Das scheint in der Schweiz selbstverständlich – nicht aber für Mütter ohne Aufenthaltsbewilligung, sogenannte «Sans Papiers». (Juli 2021) weiterlesen In-vitro-Fertilisation: Weshalb so grosser Markt in Indien? Bernhard Rütsche, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, fragt – Sandra Bärnreuther Assistenzprofessorin für Ethnologie, antwortet. (Juli 2021) weiterlesen Den CEOs den Spiegel vorhalten Der Hofnarr, die Hofnärrin ist eine widersprüchliche Figur und genau deshalb gut geeignet, um mit Widersprüchlichkeiten in organisatorischen Kontexten umzugehen. Inwieweit kann diese Figur auch das moderne Personalmanagement inspirieren? (Juli 2021) weiterlesen Kinderkrebs: «Es gibt Neuland zu entdecken» Die gute Nachricht: Krebs bei Kindern ist meist heilbar. Die weniger gute: Nicht wenige leiden unter sozialen und psychischen Folgeerscheinungen. Die Forschungsgruppe unter der Leitung von Gisela Michel untersucht die Spätfolgen solcher Erkrankungen. (Juli 2021) weiterlesen «Sinergia»-Forschungsprojekt: Doktorarbeiten erschienen Forschende der Universität Luzern waren an der Nationalfonds-Verbundstudie «Doing House and Family» beteiligt. Nun sind die beiden in diesem Rahmen entstandenen Dissertationen erschienen; sie sind open access abrufbar. (Juni 2021) weiterlesen Augmented Reality ist in der Schweiz angekommen Mehr als die Hälfte der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung hat bereits Augmented Reality-Anwendungen verwendet. Dies geht aus dem «Swiss Augmented Reality Barometer», einer neuen Studie unter Leitung der Universität Luzern, hervor. (Juni 2021) weiterlesen Wie wichtig Empathie wirklich ist Sich mit anderen freuen, gemeinsam trauern oder wütend sein: Der Mensch kann auf verschiedene Arten mitfühlen. Das ist in der digitalisierten Welt – und auch in Zeiten von Corona – allerdings nicht einfacher geworden, so Philosophie-Doktorand Manuel Camassa. (Juni 2021) weiterlesen Schweizer Holocaust-Opfer: Dissertation gefördert Dass es im Zuge der Nazi-«Euthanasie» auch Opfer mit Bezug zur Schweiz gibt, ist kaum bekannt und erforscht. Dies möchte Sophie Küsterling mit ihrer Doktorarbeit ändern und hat dafür von der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) eine Anschubfinanzierung erhalten. (Juni 2021) weiterlesen «Ziel ist es, ein gemeinsames Gedächtnis zu schaffen» Mit der Berufung von Erdal Toprakyaran, Professor für Islamische Theologie, wird in Luzern die Erforschung des Dialogs zwischen Christentum, Judentum und Islam möglich. Bei allen Unterschieden der Religionen gebe es auch viel Verbindendes. (Juni 2021) weiterlesen Ein Plädoyer, Vertrauen zu wagen «Wir tun viel dafür, einander nicht vertrauen zu müssen», konstatiert Martin Hartmann, Professor für Philosophie, mit Schwerpunkt Praktische Philosophie. Sein jüngstes Buch «Vertrauen. Die unsichtbare Macht» wurde als «Wissenschaftsbuch des Jahres» ausgezeichnet. (Juni 2021) weiterlesen Warum die soziale Mobilität in der Schweiz funktioniert Hängt der Erfolg der Kinder vor allem vom sozialen Status der Eltern ab, wie manche Studien behaupten? Wer die soziale Dynamik in der Schweiz über mehrere Generationen untersucht, kommt zu einem anderen Schluss. (Juni 2021) weiterlesen «Es ist ein Geschenk, dass wir hier forschen dürfen» Das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin ist stark international ausgerichtet – zudem setzt man auf Zusammenarbeit von Mitgliedern verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Ein Beispiel: die beiden Doktorandinnen Eddy Carolina Pedraza Salcedo und Asma Abdelgafar Osman Mohamedsharif. (Juni 2021) weiterlesen «Seit meiner Kindheit hege ich eine grosse Neugier» Johannes Saal arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik an der Universität Luzern. Dies, nachdem der 34-Jährige hier auch seinen Master absolviert und seine Doktorarbeit abgeschlossen hat. Das Thema: religiöser Extremismus. (Juni 2021) weiterlesen SNF unterstützt fünf Forschungsprojekte An der Universität Luzern werden fünf Projekte vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit Beiträgen gefördert. Forschende an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät haben Mittel in der Höhe von insgesamt über vier Millionen Franken eingeworben. (Juni 2021) weiterlesen Digitaler Handel: zwischen Freiheit und Schutz Für die zunehmenden Datenströme braucht es globale Regeln. Mittels einer EU-Förderung untersucht Mira Burri, ausserordentliche Professorin für Internationales Wirtschafts- und Internetrecht, die Auswirkungen des Datenverkehrs auf das internationale Handelsrecht. (Juni 2021) weiterlesen Studie: Kinderkrebs-Betroffene brauchen Unterstützung in Versicherungsfragen Ehemalige Patientinnen und Patienten einer Krebserkrankung im Kindesalter (Survivors) fühlen sich in Versicherungsfragen diskriminiert und unzureichend informiert. Eine Studie zum Thema zeigt Möglichkeiten auf, um die Betroffenen zu unterstützen. (Mai 2021) weiterlesen Corona Immunitas: nächste Phase in Luzern Die schweizweite Langzeitstudie zur Ausbreitung des Corona-Virus geht in die vierte Phase. Nebst den Auswirkungen von Schutzmassnahmen, Immunität und weiteren Faktoren wird neu auch der Einfluss von Impfungen betrachtet. Weitere 600 Luzernerinnen und Luzerner werden hierzu untersucht. (Mai 2021) weiterlesen Verschiebung planbarer Spitalbehandlungen bei Ressourcenknappheit Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Tausende Operationen wegen Ressourcenknappheit verschoben. Eine Professorin und zwei Professoren der Universität Luzern setzen sich in einem juristischen Fachartikel kritisch mit den Auswirkungen auf andere medizinische Eingriffe auseinander. (April 2021) weiterlesen Digitalisierung und Trends im Versicherungsmarkt Mehr als ein Drittel der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung kann sich vorstellen, künftig ausschliesslich online mit Versicherungen zu interagieren. Gleichzeitig schätzen Kundinnen und Kunden weiterhin den traditionellen Kontakt, etwa per Telefon. Dies geht aus dem «Swiss Insurance Monitor 2021», einer neuen Studie unter Leitung der Universität Luzern, hervor. (April 2021) weiterlesen Auszeichnung an Essay-Wettbewerb Philipp Renninger, wissenschaftlicher Assistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, erlangt an der internationalen «Baxter Family Competition on Federalism» den vierten Rang. (April 2021) weiterlesen Joint Master Medizin: erste Masterarbeit abgeschlossen Chiara Imbimbo ist die erste Studentin im Joint Master Medizin, die ihre Masterarbeit abgeschlossen hat. In dieser geht es um die auch als «Hasenpest» bekannte Tularämie bei Kindern und Jugendlichen. (April 2021) weiterlesen Spitexpflege: Studie zu Qualitätsindikatoren Die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ist im Vergleich zu anderen Sektoren des Gesundheitswesens zu wenig etabliert. Dies zeigt eine Studie der ZHAW unter Mitarbeit einer Doktorandin der Universität Luzern. (März 2021) weiterlesen Gottesvorstellungen: Doktorarbeit gefördert Gott – als das Sein selbst: Diese Idee wurde bereits vom altgriechischen Philosophen Platon entwickelt, wie sein Schüler Aristoteles berichtet. David Anzalone untersucht die Lesarten im Mittelalter; für sein Projekt hat er vom Nationalfonds einen Doc.CH-Beitrag erhalten. (März 2021) weiterlesen Corona: 15 Prozent der Luzerner haben Antikörper Erste Ergebnisse des Luzerner Teils der schweizweiten «Corona Immunitas»-Studie liegen vor: Demnach hat im Kanton Luzern mehr als jeder siebte Erwachsene die Corona-Erkrankung durchgemacht – ein etwa gleich hoher Anteil wie im Kanton Bern, aber möglicherweise ein geringerer als etwa in Genf. (Februar 2021) weiterlesen «Voice First Barometer»-Studie 2020 erschienen Das Institut für Marketing & Analytics der Universität Luzern veröffentlicht zum dritten Mal den «Voice First Barometer», eine repräsentative Studie zu Voice User Interfaces. (Februar 2021) weiterlesen «Corona Immunitas»: Teilnahme an Studie Wie viele Personen haben sich im Kanton Luzern bereits mit dem Corona-Virus angesteckt? Dies möchten Forschende des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin im Rahmen eines Teils einer nationalen Studie zusammen mit dem Luzerner Kantonsspital herausfinden. (Februar 2021) weiterlesen Der lange Weg zum Frauenstimmrecht Vor 50 Jahren, am 7. Februar 1971, wurde in der Schweiz auf eidgenössischer Ebene das Frauenstimmrecht eingeführt. Bis der gleichberechtigte Zugang zur Urne Realität wurde, brauchte es mehrere Anläufe – Widerstand gab es teils selbst von Frauenseite. (Januar 2021) weiterlesen Projekt zu Politiksatire gefördert Tim Holleman forscht in seinem Dissertationsprojekt zur politischen Wirkung von Schweizer Satirikerinnen und Satirikern. Dafür erhält er eine Anschubfinanzierung der Graduate School der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. (Januar 2021) weiterlesen SNF: Zwei Mobilitäts-Stipendien vergeben Ankita Shanker hat ein Doc.Mobility-Stipendium und Dr. Sebastian De Pretto ein Early Postdoc.Mobility-Stipendium vom SNF erhalten. Die Fördermittel ermöglichen einen mehrmonatigen Aufenthalt an Forschungsinstituten im Ausland. (Januar 2021) weiterlesen Schleier: «Die Angst ist subjektiv» Über die Vollverhüllung in der Schweiz wird emotional debattiert. Religionswissenschaftler Andreas Tunger-Zanetti zeigt Fakten auf und bezieht auch eine bislang vernachlässigte Perspektive mit ein: diejenige der betroffenen muslimischen Frauen. (Januar 2021) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2020 Ethik der digitalen Transformation – Forschungsprojekt erhält SBFI-Förderung Das Institut für Sozialethik (ISE) erhält vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Förderung von 288'000 Franken für ein Forschungsprojekt. ISE-Leiter Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger ist zudem in zwei Gremien gewählt worden. (Dezember 2020) weiterlesen Analyse zur Burka-Debatte in der Schweiz Am Zentrum Religionsforschung (ZRF) wurde eine Studie zu Fragen der Verhüllung realisiert. Diese beleuchtet zum einen die Praxis des muslimischen Gesichtsschleiers in der Schweiz und in Westeuropa und untersucht zum andern die Debatte darüber in Deutschschweizer Publikumsmedien. (Dezember 2020) weiterlesen «Die Indianerpolitik Kanadas ist total gescheitert» Weit oben in Nordamerika, wo es keine Strassen und Städte gibt, leben Cree und Ojibwe, indigene Völker. Die teils drastischen Zeitzeugenberichte, die der Historiker Manuel Menrath zusammengetragen hat, zeigen die bisher ignorierte Tragweite der Kolonialisierung Kanadas. (Dezember 2020) weiterlesen EU-Förderung für Forschung im Handelsrecht Als erste Forschende der Universität Luzern erhält Privatdozentin Dr. Mira Burri eine Förderung des Europäischen Forschungsrats (ERC) in Höhe von 1.6 Mio. Euro gesprochen. Sie untersucht damit die Auswirkungen des zunehmenden Datenverkehrs auf das internationale Handelsrecht. (Dezember 2020) weiterlesen TA-SWISS-Studie zu neuen Anwendungen der DNA-Analyse Neue Anwendungen der DNA-Analyse eröffnen Chancen, beinhalten aber auch Herausforderungen und Risiken. TA-SWISS, die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung, hat dies untersucht und gibt dazu Empfehlungen ab. Forschende der Universität Luzern haben an der Studie mitgewirkt. (November 2020) weiterlesen Nationalfonds fördert drei Forschungsprojekte Forschende der Universität Luzern haben Beiträge des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) für Projekte an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen sowie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeworben. Insgesamt wurden Mittel in der Höhe von über 671’000 Franken bewilligt. (November 2020) weiterlesen Je digitaler die Arbeit, desto unzufriedener die Beschäftigten Der diesjährige Schweizer HR-Barometer verknüpft zwei wesentliche Entwicklungen: Digitalisierung und Alterung unserer Gesellschaft. Etwa 40 Prozent der Befragten können sich vorstellen, über ihr Rentenalter hinaus zu arbeiten. Wenn die eigene Arbeit zu stark digitalisiert ist, geht das mit tieferer Arbeitszufriedenheit einher. (Oktober 2020) weiterlesen Wie Schweizerinnen und Schweizer über Grenzgänger denken Während des Abstimmungskampfes über die Begrenzungsinitiative war das Thema Personenfreizügigkeit omnipräsent. Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer und Prof. Dr. Gabriele Spilker haben die Einstellung der Schweizer Bevölkerung zu verschiedenen Aspekten von Migration und Freizügigkeit untersucht. (Oktober 2020) weiterlesen Früherkennung krebsbezogener chronischer Müdigkeit Ein internationales Team unter Luzerner Co-Leitung hat Richtlinien für die Früherkennung von krebsbezogener Fatigue entwickelt. Diese werden helfen, die Gesundheit und Lebensqualität von Menschen zu verbessern, die im Kindes-, Jugend- oder jungen Erwachsenenalter an Krebs erkrankt waren. (September 2020) weiterlesen Doc.CH: zwei Nachwuchsforscher gefördert Philipp Anton Burri und Lukas Posselt haben für ihre Dissertationsprojekte Doc.CH-Beiträge des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) erhalten. Die Studien werden in der Rechtswissenschaft und der Soziologie geschrieben. (September 2020) weiterlesen Totengedenken – mit Haaren Die Erinnerungen, die mit einem im Historischen Museum Luzern aufbewahrten Trauerandenken verbunden sind, bleiben uns heute verschlossen. Im Gegenzug gibt es Aufschluss über die Trauerkultur des 19. Jahrhunderts und über ein beinahe vergessenes Kulturgut: die Haarkunst. (September 2020) weiterlesen Was sind Identität(en)? Was Identität und Identitäten anbelangt, erleben sich heutige Menschen, Gemeinschaften und Gesellschaften in einer Gestaltungsverantwortung. Sie sehnen sich nach dem Einem und begegnen dem Vielen und sich Wandelndem, das gerade ihre Identitäten ausmacht. (September 2020) weiterlesen Blockchain: Qualitätsmanagement optimieren Prof. Dr. Andreas Furrer und Jeremias Wartmann sind an einem Projekt beteiligt, in dem es um die Verbesserung des Qualitätsmanagements durch den Einsatz von Blockchain-Technologie geht. Gefördert wird dieses von Innosuisse, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung. (Juni 2020) weiterlesen Flexworker – Motive, Chancen und Herausforderungen Die Gründe, warum Menschen flexible Arbeitsformen wählen, sind vielfältig. Die hohe Flexibilität bietet viele Möglichkeiten, erfordert aber auch Selbstverantwortung. Dies zeigt eine Studie von Dr. Lea Rutishauser und Dr. Anja Feierabend zu Motiven. (Juni 2020) weiterlesen Nationalfonds fördert drei Forschungsvorhaben Durch Drittmittel des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) in der Höhe von rund 616'000 Franken kann zum einen eine Forschung zur Ontologie weitergeführt werden. Zum anderen erhalten zwei Nachwuchsforschende die Möglichkeit, ihre Studien im Ausland zu vertiefen. (Juni 2020) weiterlesen Die Versorgungsforschung aktiv mitgestalten Eine Kultur schaffen, in der wissenschaftliche Grundlagen kontinuierlich ins Gesundheitssystem integriert und darauf gestützte Lösungsansätze erarbeitet und umgesetzt werden: Unter anderem dies wird mit dem «Swiss Learning Health System» beabsichtigt. (Juni 2020) weiterlesen Gig-Work: der Schlüssel zum Erfolg Die Forschung hat die sogenannten Gig-Worker, also unabhängige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Festanstellung, bislang weitgehend von der Betrachtung ausgeschlossen. Jetzt geraten sie mit einem innovativen Ansatz in den Fokus. (Juni 2020) weiterlesen Die Zukunft vor den Türen des Privatrechts Wenn es für die Mehrheit aller Klimafälle offenbar keinen gangbaren Rechtsweg gibt, welche Mittel bleiben, um die legitimen Ziele des Klimaschutzes zu berücksichtigen? Das ist der Ausgangspunkt eines rechtswissenschaftlichen Forschungsprojekts. (Juni 2020) weiterlesen Im Schatten des Baumes Das «Baumdenken» ist in der westlichen Kultur tief verwurzelt. Allerdings hat es, historisch betrachtet, immer auch alternative Darstellungsweisen gegeben. Mit diesen befassen sich die Forschenden im Verbundprojekt «In the Shadow of the Tree». (Juni 2020) weiterlesen Dialog zwischen Judentum und Christentum Gerade in den deutschsprachigen Ländern werden traditionell-jüdische Quellen zum Christentum und entsprechende jüdisch-orthodoxe Positionen kaum wahrgenommen. Das möchte Jörg Ahrens mit seiner Forschung ändern. (Juni 2020) weiterlesen «Veränderungen können sehr schnell passieren» Um bis 2050 die Energiewende zu schaffen, braucht es in der Gesellschaft die Bereitschaft zu einem tiefgehenden Wandel. Prof. Dr. Andreas Balthasar hat sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt. (Juni 2020) weiterlesen Organisationen von gestern in der Welt von heute Zünfte, Logen, Burschenschaften: Manche Organisationen scheinen resistent gegenüber dem gesellschaftlichen Wandel, lassen etwa Frauen als Mitglieder nicht zu und geben sich intransparent. Dass sie damit durchkommen, hat mit ihrer Wandelbarkeit zu tun, schreibt Dr. Roman Gibel. (Juni 2020) weiterlesen Anerkennung und Wandel Bildungsgerechtigkeit und das Anerkennen von Unterschieden schliessen sich nicht aus, sondern bedingen sich gegenseitig: In dieser neuen Perspektive auf Differenz gründet sich das heutige Potenzial des Begriffes der Anerkennung, schreibt Prof. Dr. Monika Jakobs. (Juni 2020) weiterlesen Sexualstrafrecht: überfälliger Paradigmenwechsel Ass.-Prof. Dr. Anna Coninx beschäftigt sich mit dem Sexualstrafrecht. Ihr Fazit: Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person kann in der Schweiz bis heute nur angemessen bestraft werden, wenn Gewalt angewendet wird. Eine Gesetzesänderung ist notwendig. (Juni 2020) weiterlesen Wenn Vertrauen unser Vertrauen verliert Fake News, alternative Fakten, Lügenpresse – es steht nicht gut um unser Vertrauen in Politik, Medien, Wissenschaft und Gesellschaft. Aber wieso eigentlich? Und stimmt das überhaupt? Prof. Dr. Martin Hartmann befasst sich in seiner Forschung damit. (Juni 2020) weiterlesen Erkennungszeichen: Pentagramm Wenn bei Heavy Metal über die Apokalypse gesungen wird, auf T-Shirts Dämonen abgedruckt sind oder auf Konzertbühnen Weihrauch geschwenkt wird, liegt oft eine Frage auf der Zunge: Ist das Spiel oder Ernst? Anna-Katharina Höpflinger forscht dazu. (Juni 2020) weiterlesen Fehlverhalten von Mitarbeitenden unter der Lupe Mitarbeitende neigen eher zu Fehlverhalten, wenn sie ihr Unternehmen verlassen möchten und problemlos eine neue Stelle finden können. Das zeigt eine Studie am Center für Human Resource Management. (Juni 2020) weiterlesen Händehygiene als Herausforderung Um Infektionskrankheiten zu vermeiden, ist die Händehygiene in Spitälern schon lange standardisiert. Weshalb sie trotzdem nicht immer konsequent umgesetzt wird, untersuchte Larissa Haas in ihrer Masterarbeit. (Juni 2020) weiterlesen Studie zum Influencer Marketing in der Schweiz Eine gross angelegte Studie unter Leitung der Universität Luzern liefert umfassende Angaben zum Influencer Marketing in der Schweiz. Die Ergebnisse der Befragung belegen die wachsende Bedeutung dieser Werbeform. (Mai 2020) weiterlesen Verantworten gemeinsam das Projekt: Prof. Dr. Sara Rubinelli und Dr. Nicola Diviani Corona-Forschung: SNF unterstützt Luzerner Projekt Ein Team unter der Leitung von Forschenden der Universität Luzern und der Schweizer Paraplegiker-Forschung schafft ein Instrumentarium, das Behörden und Institutionen bei der Kommunikation in gesundheitlichen Notfällen unterstützt. Das Projekt wird vom SNF gefördert. (Mai 2020) weiterlesen Auszeichnung für Luzerner Studierenden-Team Glanzresultat für vier Jus-Studierende der Universität Luzern: am Willem C. Vis Moot erhielten sie eine «Honourable Mention». Damit knüpft das Team an die bisherigen Luzerner Erfolge an diesem internationalen Studierenden-Wettbewerb an. (Mai 2020) weiterlesen Corona: Wie geht es der Schweizer Bevölkerung? Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf Gesundheit, Lebensqualität, Wohlbefinden und das soziale Leben in der Schweiz aus? Dies untersucht ein Team aus Forschenden der Universitäten Luzern und Bern mit einer Online-Umfrage. (Mai 2020) weiterlesen Bild von Luzerner Forscherin ausgezeichnet Dr. Anika König gewinnt beim Fotowettbewerb des Schweizerischen Nationalfonds in der Kategorie «Die Orte und Werkzeuge». Mit dem Preis werden Forschende für Bilder ausgezeichnet, welche ihr Arbeitsumfeld und andere Forschende bei der Arbeit dokumentieren. (April 2020) weiterlesen Freihandelsabkommen: neues Datenset Internationale Handelsabkommen regulieren immer öfter auch Datenströme. Das von Forschenden der Universitäten Luzern und Bern erarbeitete Datenset TAPED (Trade Agreements Provisions on Electronic-commerce and Data) bildet die Entwicklungen in diesem Bereich umfassend ab. (März 2020) weiterlesen Klimaforschung: Dissertation ausgezeichnet Kris Decker hat für seine Doktorarbeit den Merkur-Preis erhalten. In seiner im Bereich der Science Studies verorteten Studie beschäftigt er sich mit den Arbeitsweisen und Denkstilen von Klimaforschenden. (März 2020) weiterlesen Wie die Digitalisierung neue Quellen schafft Auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften nutzen Forschende zunehmend das Potenzial von Internet und «Big Data». Dass durch den Miteinbezug von Social Media noch mehr möglich ist, zeigt Historikerin Rachel Huber mit ihrem Dissertationsprojekt zur Red-Power-Bewegung. (März 2020) weiterlesen Institut «Kulturen der Alpen» offiziell eröffnet Am Samstag wurde in Altdorf das Urner Institut «Kulturen der Alpen» an der Universität Luzern offiziell eröffnet. Das Institut befasst sich mit der Geschichte und der Kultur des Kantons Uri sowie des gesamten Alpenraums. (März 2020) weiterlesen Leid trotz gutem Gott? Dissertationsprojekt gefördert Martin Schacher verbindet in seiner Doktorarbeit Theologie mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. Dafür wird er vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit einem Doc.CH-Beitrag unterstützt. (Februar 2020) weiterlesen Hohe Akzeptanz für smarte Produkte 72 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer besitzen heute smarte Produkte. Die Mehrheit der Bevölkerung ist diesen gegenüber eher positiv eingestellt. Eine zentrale Rolle spielt das Vertrauen in die Geräte, wie die erste repräsentative Studie der Schweiz zum Thema zeigt. (Februar 2020) weiterlesen Luzerner Professor für Forschung in Italien geehrt Prof. Dr. Michele Luminati hat den Kulturpreis «Premio Noto Antica» für seine langjährige Forschungs- und Publikationstätigkeit zur sizilianischen Barockstadt Noto erhalten. Mit dem Preis werden Persönlichkeiten aus den Gebieten der Archäologie, Kultur und Geschichte geehrt. (Februar 2020) weiterlesen Jetzt spricht «Generation Smartphone» Abhängig von WhatsApp und Fortnite verfallen? Den Diskurs über Kinder und Handys dominieren Sucht-Diagnosen und elterliche Sorgen. Kinder selbst kommen darin kaum zu Wort. Doch haben sie viel zu sagen – und verstehen sich keineswegs als passive Nutzerinnen und Nutzer. (Januar 2020) weiterlesen SNF vergibt vier Mobilitätsstipendien Durch Mobilitätsstipendien des Schweizerischen Nationalfonds können ein Postdoktorand sowie drei Doktorierende ihre Forschungen respektive ihre Dissertationen im Ausland vorantreiben. (Januar 2020) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2019 "Religion ist gesellschaftlich erstaunlich bedeutend" Identität ist ein Zauberwort der Gegenwart. Der Wunsch nach "Zugehörigkeit" bewegt. So spielt für viele Menschen auch Religion immer dann eine wichtige Rolle, wenn es gilt, zu sagen, wer man ist. Dies zeigen die Ergebnisse eines deutsch-schweizerischen Forschungsprojekts. (Dezember 2019) weiterlesen Ehre – länderübergreifend betrachtet Sowohl vom Konzept Ehre als auch vom Schutz der Ehre können je nach kultureller und religiöser Prägung unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Strafrechtsprofessor Andreas Eicker hat einen Vergleich zwischen der Schweiz und der Türkei vorgenommen. (Dezember 2019) weiterlesen Institut "Kulturen der Alpen" lanciert erstes Projekt Das Urner Institut Kulturen der Alpen an der Universität Luzern steckt mitten in der Aufbauphase. Ab Februar 2020 befassen sich die Forschenden des Instituts intensiv mit Urner Seilbahnen. (Dezember 2019) weiterlesen Nationalfonds: drei neu bewilligte Forschungsprojekte Der SNF hat Drittmittel von rund 1,3 Millionen Franken gesprochen. Dies für zwei Forschungsprojekte in den Wirtschaftswissenschaften und eines in den Gesundheitswissenschaften. (November 2019) weiterlesen Swiss Sports History: Portal nun online Schweizer Sportgeschichte digital erlebbar machen, bewahren und erforschen: Dies wird mit "Swiss Sports History" möglich. Es handelt sich um ein nationales Projekt unter Beteiligung des Historischen Seminars der Universität Luzern – Der offizielle Start war im Oktober. (Oktober 2019) weiterlesen Warum brechen Organisationen Regeln? Sven Kette hat sich mit den Fallstricken der Regeleinhaltung in Unternehmen auseinandergesetzt. Der Soziologe kommt zum Schluss, dass organisationale Regelverletzungen eigentlich den Normalfall darstellen – und dass das nicht schlecht sein muss. (September 2019) weiterlesen Luzern und die Fremden vor dem Boom Alpine Idyllen in stürmischen Zeiten: Der englische Maler William Turner (1775–1851) hat im 19. Jahrhundert mit seinen Bildern unsere Vorstellungen von der pittoresken Innerschweiz geprägt – und den touristischen Blick gleich mit. (September 2019) weiterlesen Wie kann der Amazonas geschützt werden? Die Zerstörung des Regenwaldes im Amazonas-Gebiet schreitet voran. Mit der Stärkung indigener Landrechte läge eine nachhaltige Lösung bereit, doch die Durchsetzung gestaltet sich schwierig. (September 2019) weiterlesen Sie geht nach Calgary, er nach New York Fransiska Bossuyt und Benjamin Krebs können ihre Forschungen an einer Institution in Übersee vorantreiben. Möglich wird dies durch Mobilitätsstipendien des Schweizerischen Nationalfonds. (September 2019) weiterlesen Hin zur optimalen Leistungsfähigkeit Mitte 2019 startet das Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin an der Universität Luzern. Leiter Gerold Stucki gibt Einblick in Aufgaben, Ausrichtung und Forschung. (August 2019) weiterlesen IVR Kongress: "Grosse Chance" Forscherinnen und Forscher aus aller Welt diskutierten am IVR-Kongress über Rechts- und Sozialphilosophie. OK-Mitglied Klaus Mathis im Interview im Uni-Magazin "cogito". (Juli 2019) weiterlesen Neue Technologien und Recht Der rechtliche Rahmen hat erhebliche Auswirkungen auf den Einsatz neuer Technologien. So das Ergebnis einer Studie mit Beteiligung von Forschenden der Universität Luzern. (Juli 2019) weiterlesen "Nur ein kleiner Stupser" Menschen sind bequem und handeln oft irrational: Genau das nützt das sogenannte Nudging aus. Im Interview erklärt Rechtsprofessor Klaus Mathis diesen vielversprechenden Ansatz, weist aber auch auf Gefahren hin. (Juli 2019) weiterlesen Reizthema Gesundheitskosten Die Kosten im Schweizer Gesundheitssystem steigen schon seit Jahren. Das liegt auch an verschiedenen Fehlanreizen im System. Die Gesundheitsökonomie hilft, diese zu verstehen und effektive Lösungsvorschläge zu erarbeiten. (Juli 2019) weiterlesen "Ein Apolitischer äussert sich hochpolitisch" 1919, und damit vor hundert Jahren, erhielt Carl Spitteler den Nobelpreis für Literatur zugesprochen – dies primär für ein Mammut-Versepos. Aus heutiger Sicht zugänglicher und noch immer hochrelevant ist ein vom Schriftsteller gehaltener politischer Appell. (Juli 2019) weiterlesen Talentmanagement Schweiz – China Forscherinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät haben ein Konzept entwickelt, das Schweizer Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, die in China tätig sind, darin unterstützt, ihr Talentmanagement zu hinterfragen und zu überprüfen. (Juni 2019) weiterlesen Stipendium der "Villa I Tatti" für Marco Lamanna Marco Lamanna erhält ein Stipendium der Villa I Tatti für ein Forschungsjahr in Florenz. Das Stipendium gilt als weltweit wichtigstes im Bereich der Renaissance-Studien. (Juni 2019) weiterlesen Ananas-Standards: Ist weniger mehr? Dank unterschiedlichster Standards können wir perfekt anmutende Früchte konsumieren. Die Umsetzung auf der Produktionsseite ist jedoch organisatorisch voraussetzungsreich und schafft darum auch Verlierer. (Juni 2019) weiterlesen "Der alles regulierende Staat ist letztlich eine Fiktion" Das neu geschaffene Institut Wirtschaft und Regulierung sorgt im Dschungel von Vorschriften und Sanktionen für mehr Durchblick. Denn neue Technologien und ein globalisierter Markt erfordern andere Arten von Regulierungen. Die Rolle des Staates muss dabei neu definiert werden. (Mai 2019) weiterlesen Wählen – über Grenzen hinweg Joachim Blatter hat konkrete Vorschläge, wie man Wahlen in Europa revolutionieren könnte. Der Politikwissenschaftsprofessor propagiert grenzüberschreitendes Wählen als Rezept gegen abgehobenes Regieren und Abschottungstendenzen. (Mai 2019) weiterlesen Lebensqualität: erste Normdaten für die Schweiz Ein Team der Universität Luzern hat die Lebensqualität in der Schweiz in einer repräsentativen Studie mit dem standardisierten Fragebogen "SF-36" untersucht – eine Premiere. Die Ergebnisse erlauben künftigen Studien länderspezifische Vergleiche. (Mai 2019) weiterlesen Europawahl: Online-Wahlhilfe lanciert Das Europäische Hochschulinstitut (EUI) in Florenz und die Universität Luzern haben im Hinblick auf die Europawahl 2019 die Online-Wahlhilfe "euandi2019" entwickelt. Mit dem Tool kann die Übereinstimmung mit den Positionen der Parteien ermittelt werden. (Mai 2019) weiterlesen Nationalfonds: 1,08 Mio. Franken für die Forschung Drei neu bewilligte Projekte und die Verlängerung einer Förderungsprofessur: Drittmittel des SNF ermöglichen Forschung in den Gesundheitswissenschaften sowie in der Philosophie, der Rechtswissenschaft und in der Soziologie. (Mai 2019) weiterlesen Salafismus: Forschungsprojekt bewilligt Wissenschaftliche Grundlagen hinsichtlich orthodoxen Strömungen innerhalb des Islams – sogenanntem Salafismus – in der Deutschschweiz schaffen: Das ist das Ziel eines vom Bund unterstützten Forschungsprojekts des Zentrums Religionsforschung. (April 2019) weiterlesen Doc.CH: Doktorierende gefördert Die Dissertationen von Marino Ferri, Sandra Gratwohl und Clara Koller wurden vom SNF mit Doc.CH-Beiträgen unterstützt. Die Doktorierenden arbeiten zu Flüchtlingen an Hochschulen, neuen medizinischen Standards und Netzwerken philippinischer Migrantinnen und Migranten. (April 2019) weiterlesen Horizon 2020 – Universität Luzern erstmals beteiligt Das EU-Forschungsprojekt "PanCareFollowUp" untersucht die Organisation von Nachsorge-Untersuchungen bei Kindern, die eine Krebserkrankung überlebt haben. Mit dabei: ein Team der Gesundheitswissenschaften. (März 2019) weiterlesen "In einem Diagramm stecken viele Entscheidungen" Wie man Verwandtschaft darstellen kann, erforscht das Team von Marianne Sommer im Rahmen von "In the Shadow of the Tree". Im Interview erklärt die Kulturwissenschafts-Professorin das Verbundprojekt. (Januar 2019) weiterlesen Forschungsaufenthalte in Washington und Amsterdam Der Nationalfonds fördert zwei Nachwuchsforschende. Dank Stipendien können Cyrill Schäke und Leyre Urricelqui in den nächsten Monaten Forschungsaufenthalte an Universitäten im Ausland machen. (Januar 2019) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2018 25% aller Schweizer/-innen sind Doppelbürger Mit der Zunahme von Schweizer Doppelbürgern verwischen sich die Kategorien "Schweizer" und "Ausländer" zusehends. Eine neue Studie präsentiert erstmals einen umfassenden Überblick zum Thema. (Dezember 2018) weiterlesen Erstgeborenes beeinflusst den Lohn einer Frau negativ Frauen müssen mit der Geburt ihres ersten Kindes Lohneinbussen in Kauf nehmen. Zu diesem Schluss kommt Lucas Tschan, Master-Student der Politischen Ökonomie, in seiner Master-Seminararbeit. (Dezember 2018) weiterlesen Hochhausbau in europäischen Städten Andrea Glauser hat in ihrer Habilitationsschrift das vertikale Bauen in Wien, London und Paris einer soziologischen Analyse unterzogen. Und dabei auch Erkenntnisse für die Schweiz gewonnen. (Dezember 2018) weiterlesen Die Bibel – vom Himmel gefallen? Man mag die Bibel als "Wort Gottes" verstehen. Vom Himmel gefallen ist sie deswegen nicht. Erläuterungen dazu aus den Bibelwissenschaften. (Dezember 2018) weiterlesen Der Paragraf fliegt mit Ab wann besteht bei Flugverspätungen ein Anspruch auf eine Entschädigung? Und wie kommt man zu dieser? Privatdozentin Viola Heutger plädiert für einen besseren Rechtsschutz für Fluggäste. (Dezember 2018) weiterlesen Wie das Wetter Hotelbewertungen verzerrt An Sonnentagen sind viele Menschen zufriedener mit ihrem Leben als an Schlechtwettertagen. Beeinflusst das aktuelle Wetter daher auch die Beurteilung von vergangenen Ereignissen wie Hotelaufenthalten? (Dezember 2018) weiterlesen Ein Barometer für die Arbeitszufriedenheit Anja Feierabend, Co-Autorin des zehnten "Schweizer Human-Relations-Barometer", spricht über Trends, Arbeitszufriedenheit und das diesjährige Schwerpunktthema "Integration und Diskriminierung". (Dezember 2018) weiterlesen "Forschung hat viel mit Adrenalin zu tun" Für Sahra Lobina gibt es nichts Schöneres, als sich in Quellen zu vertiefen. Die Geschichts-Doktorandin empfindet Forschung als etwas Aufregendes – auch wenn dahinter viel staubtrockene Arbeit steckt. (Dezember 2018) weiterlesen Gespaltene Gesellschaften Die Polarisierung in der westlichen Hemisphäre nimmt zu. Die Mehrheit will Kompromisse. Zu solchen zu gelangen, ist möglich. Den existenzialistischen Kern von Gesellschaftskonflikten sollte man aber nicht lösen wollen. (Dezember 2018) weiterlesen Versagt hat, wer sich schämt Nichts bezeugt die Authentizität meines Selbst so sehr, wie wenn ich mich schäme. Dennoch geht der spätmoderne Mensch in seinem Streben nach Individualität dem Schamgefühl tunlichst aus dem Weg. (Dezember 2018) weiterlesen Lernen vom Anarchismus Anarchie wird oft als negative Folge einer gescheiterten staatlichen Ordnung betrachtet. Kann dieser bereits von Platon und Aristoteles kritisierte "Zustand der Sklaven ohne Herren" auch positive Effekte haben? (Dezember 2018) weiterlesen Pflegekosten: Umfrage zeigt massive Wissenslücken Beinahe 350'000 Personen in der Schweiz werden zuhause gepflegt. Daher wäre bezüglich der Pflegekosten eine gute Kenntnis zu Preisen, Leistungen und Finanzierungsmodi zentral – doch genau daran hapert es. (Dezember 2018) weiterlesen Sinergia: Lead erstmals bei der Universität Luzern Der Nationalfonds hat das Projekt "In the Shadow of the Tree" bewilligt. Geleitet wird die überinstitutionelle Forschung zu Verwandtschaftsdiagrammen von Marianne Sommer, Professorin für Kulturwissenschaften. (Dezember 2018) weiterlesen Sprachfunktion gewinnt immer mehr an Bedeutung Alexa, Siri und Google Search prägen unseren Alltag. Damit verändert sich auch die Kommunikation zwischen Kunden und Firmen enorm, wie die erste repräsentative Studie zur Situation in der Schweiz zeigt. (Dezember 2018) weiterlesen Migration: Teilnahme an Programm des Bundes Bewegen sich im Bereich Migration nicht nur Menschen, sondern auch Politiken? Dieser Frage geht eine Studie am Politikwissenschaftlichen Seminar als Teil des Nationalen Forschungsschwerpunkts "on the move" nach. (Dezember 2018) weiterlesen 4,66 Mio. Franken für neue Forschungsprojekte Erfolg für Forschende der Universität Luzern beim Schweizerischen Nationalfonds: Es wurden sechs neue Projekte bewilligt und eines verlängert. Ebenfalls verlängert wurde eine Förderungsprofessur. (November 2018) weiterlesen Uri und Universität schaffen Institut Es ist geplant, unter dem Namen "Kulturen der Alpen" ein universitäres Forschungsinstitut in Uri schaffen. Dieses soll zunächst bis Mitte 2022 betrieben werden, mit dem Ziel der definitiven Weiterführung. (November 2018) weiterlesen Neues Institut für Wirtschaft und Regulierung Das Institut bringt Forschung und Lehre unterschiedlicher Rechtsgebiete im Bereich des Wirtschaftsrechts zusammen. Im Zentrum stehen aktuelle Fragen im Spannungsfeld von freiem Wettbewerb und Regulierung. (November 2018) weiterlesen Wer singt, betet doppelt Glaube manifestiert sich auch in Musik – darüber herrscht Konsens. Der Aspekt des sinnlichen Erkennens wird in der Theologie aber noch zu wenig beachtet. Eine Tagung an der Theologischen Fakultät schafft Abhilfe. (November 2018) weiterlesen Ausländische Beschäftigte fühlen sich gut integriert Mehr als die Hälfte der ausländischen Beschäftigten in der Schweiz fühlt sich am Arbeitsplatz gut integriert. Dies geht aus der jüngsten Ausgabe des Schweizer "HR-Barometers" hervor. (Oktober 2018) weiterlesen Basler Lenkungsabgabe: kaum Auswirkungen Forschende der Universität Luzern fanden heraus, dass die Basler Elektrizitätsabgabe nur wenig Wirkung zeigte. Es könnte jedoch ein Zusammenhang zur Abschaffung einer Grundgebühr bestehen. (Oktober 2018) weiterlesen "Digital Lives": Teilnahme an nationalem Projekt Was macht die Digitalisierung mit den Menschen und mit der Gesellschaft? Gross angelegte SNF-Forschung soll darauf Antworten finden – unter anderem mit Forschung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. (Oktober 2018) weiterlesen Ethik und Digitalisierung: neues Drittmittel-Projekt Im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung stellen sich diverse ethische Fragen. Die Forschung des Instituts für Sozialethik ISE in diesem Bereich erfährt durch eine finanzierte Habilitanden-Stelle weitere Verstärkung. (August 2018) weiterlesen Femizid: Staaten zur Verwantwortung ziehen Gewalt gegen Frauen, sogenannter «Femizid», soll als eigenständige Menschenrechtsverletzung anerkannt werden: Für dieses Ziel forscht Angela Hefti dank eines Nationalfonds-Stipendium in den USA. (Juli 2018) weiterlesen Zwei aussichtsreiche Dissertationsprojekte gefördert An der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurden zwei Anschubfinanzierungen vergeben. Die in der Wissenschaftsforschung und Geschichte verorteten Projekte greifen facettenreiche Themen auf. (Juli 2018) weiterlesen Künstliche Intelligenz und Ethik Ethik-Professor Peter G. Kirchschläger verortet in der zunehmenden Digitalisierung und Robotisierung ein grosses Potenzial – aber auch Risiken. Was moralische Aspekte anbelangt, sei es wichtig, jetzt zu handeln. (Juni 2018) weiterlesen Geschichten eines Personal Computers Die verbindenden Elemente zwischen einem historischen Objekt in einem Museum und seiner Aura sind seine Geschichten. Sie erzählen oft von grossen Zusammenhängen und kleinen persönlichen Erlebnissen zugleich. (Juni 2018) weiterlesen Maschinenrechte oder Maschinenpflichten? Menschenrechte für Roboter: Auch wenn Rechtsprofessor Malte Gruber darin Zukunftsmusik hört, möchte er auf die Zwischenstufen der technologischen Entwicklung und deren juristische Erfassung eingehen. (Juni 2018) weiterlesen Als die Monarchie die Alpen entdeckte Sinnbild für republikanische Freiheit – Ausdruck der Ergebenheit gegenüber den Herrschaften: Geschichtsprofessor Jon Mathieu zeichnet den im 19. Jahrhundert erfolgten Bedeutungswandel der Alpen nach. (Juni 2018) weiterlesen Beeinträchtigen Sozialwerke die Arbeitsanreize? Eine Studie am Lehrstuhl für Politische Ökonomie untersucht, inwiefern sich die Sozialwerke negativ auf das Arbeitsangebot auswirken und was sich dagegen tun liesse. (Juni 2018) weiterlesen Brisante Fragen zum Thema Sterben Wie kann mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten sichergestellt werden, dass am Lebensende die bestmögliche Entscheidung für einen Menschen getroffen wird? Damit befasst sich Daniel Hürlimann in seiner Habilitationsschrift. (Juni 2018) weiterlesen Wenn Welterbe Menschenrechte auszuhebeln droht Ohne eine ganzheitliche Betrachtung kann der Schutz von Weltkultur- und Weltnaturerbe ungewollte Effekte nach sich ziehen. Hier setzt ein vom Ethnologischen Seminar aus koordiniertes Forschungsprojekt an. (Mai 2018) weiterlesen Nationalfonds unterstützt zwei Forschungsprojekte Forschende der Universität Luzern haben für ihre Projekte beim SNF rund 772'000 Franken eingeworben. In diesen geht es um Leitlinien für internationale Handelsverträge und um Gebirgskrieg und Réduit in der Literatur. (April 2018) weiterlesen Zwei neue vom SNF geförderte Forschungsprojekte Der Schweizerischen Nationalfonds (SNF) fördert mit rund 680'000 Franken zwei Projekte in denen es um die Einschätzung von Expertenwissen in der Politik und um die Effekte visueller Produktpräsentation in Online-Shops geht. (März 2018) weiterlesen Forschung zu sozialen Gruppen und religiöser Identität Zwei durch knapp 1,4 Millionen Franken geförderte Projekte der Universitäten Luzern, Leipzig und Göttingen erforschen "Soziale Gruppen und religiöse Identitäten in ziviler Gesellschaft". (März 2018) weiterlesen Neue Datenbank zur Religionszugehörigkeit Religion und religiöse Vielfalt sind ein Streitthema quer durch Europas Gesellschaften. Eine neue Datenbank von Forschenden der Uni Luzern bringt mehr Klarheit. (Februar 2018) weiterlesen Politische Einstellungen: immer tiefere Gräben? Polarisierung in der Politik: Zu diesem Thema kann Dr. Denise Traber, finanziert vom SNF, eigene Forschung durchführen. Die Politikwissenschaftlerin hat dafür die Universität Luzern ausgewählt. (Januar 2018) weiterlesen Lohntransparanz: "Wie", nicht "Wie viel" entscheidend Die Offenlegung der Gehälter ist ein Thema, das polarisiert. Eine aktuelle Studie zeigt, wie es um die Lohntransparenz in der Schweiz steht und inwiefern diese mit dem Firmenerfolg zusammenhängt. (Januar 2018) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2017 Gütliche Einigungen: Blick nach England Ein rechtsvergleichendes Forschungsprojekt untersucht mögliche Verbesserungen oder Ergänzungen des Schweizer Rechts durch ein Konzept des englischen Rechtssystems um Gerichte zu entlasten. (Dezember 2017) weiterlesen Bleibende Eindrücke bei temporär geteilten Selfies Auch wenn Inhalte auf Social-Media-Plattformen wie beispielsweise Instagram Stories oder Snapchat nur temporär geteilt werden, bleibt der Eindruck bestehen, so eine Studie. (Dezember 2017) weiterlesen 944'000 Franken für neue Forschungsprojekte Forschende haben Drittmittel für drei Projekte eingeworben. Darin geht es um verschiedene Arten von Entscheidungsfindung, ethische Fragen sowie die Besteuerung von Non-Profit-Organisationen. (Dezember 2017) weiterlesen Crowdsourcing: Vorsicht bei Community-Bewertungen Ideen, die auf Crowdsourcing-Plattformen am positivsten bewertet werden, sind nicht unbedingt die besten. Eine Studie zeigt, warum das so ist und worauf ein Unternehmen bei der Bewertung der Ideen achten sollte. (November 2017) weiterlesen Für Krebsforschung nach Kopenhagen Bisher ist wenig zu den beruflichen und finanziellen Beeinträchtigungen von ehemaligen Kinderkrebspatientinnen und -patienten bekannt. Um dies zu ändern, forscht Luzius Mader in Dänemark. (Oktober 2017) weiterlesen Macht Geld Organisationen glücklich? Der Soziologe Dr. Sven Kette zeigt in zwei neuen Publikationen auf, wie Organisationen sich Geld beschaffen – und welche Folgeprobleme sie sich damit einhandeln. (Oktober 2017) weiterlesen Vereinbarkeit von Nachhaltigkeit und Erfolg Lohnen sich Geschäftsmodelle, die darauf ausgerichtet sind, alte Produkte wieder dem Produktionskreislauf zuzuführen? Dies untersucht ein praxisnah und anwendungsorientiert angelegtes Forschungsprojekt. (Oktober 2017) weiterlesen Intensivierung des Bereichs Sportgeschichte Ausschreitungen an Sportanlässen und Dopingversuche sind nichts Neues, wie Sporthistoriker Michael Jucker aufzeigt. Doch Sportgeschichte kann mehr als das und schafft auch in der Lehre neue Perspektiven. (September 2017) weiterlesen Philosophische Forschung zur Schönheit Kommt die Schönheit eines Menschen von innen? Was bedeutet es, jemanden als schön zu bezeichnen? Ist menschliche Schönheit eine eigenständige Art der Schönheit? Damit beschäftigt sich ein Habilitationsprojekt. (September 2017) weiterlesen Zusätzlicher Schub für Energieforschung An der Universität Luzern wird die Forschung im Energiebereich weiter verstärkt. Dies dank der Einwerbung von Bundesgeldern in der Höhe von rund 1,45 Mio. Franken. (August 2017) weiterlesen Schöpfer der Thesen von Seelisberg im Fokus 1947 fand in Seelisberg die Dringlichkeitskonferenz gegen Antisemitismus statt, aus der zehn bahnbrechende Thesen hervorgingen. Deren geistiger Urheber geriet hierzulande fast in Vergessenheit – das soll sich nun ändern. (Juli 2017) weiterlesen 1,4 Mio. Franken für die Forschung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Luzern haben Drittmittel für fünf Projekte eingeworben. In diesen geht es um Nachlassplanung, nationenübergreifendes Wählen, Sozialphilosophie und Krebs im Kindesalter. (Juni 2017) weiterlesen Nationalfondsprojekt zu Metaphysik und Ontologie Im Herbst 2016 startete die Untersuchung "Metaphysik und Ontologie in der Schweiz im Zeitalter der Reformation (1519–1648)". In dieser geht es um die Geburt der Ontologie anhand von vier Stadt-Fallstudien. (Mai 2017) weiterlesen Aufarbeitung der Murianer Klostergeschichte Im Jahr 2027 wird das Benediktinerkloster Muri-Gries sein tausendjähriges Bestehen feiern. Dies gibt Anlass zur Erforschung seiner Geschichte in einem gross angelegten Projekt u.a. mit Luzerner Beteiligung. (Mai 2017) weiterlesen Brückenschlag zwischen "Big Data" und Handelsrecht Inwiefern reguliert das internationale Handelsrecht Daten und ist dieses regulatorische Regelwerk angemessen? Mit diesen Fragen befasst sich ein NFP-Projekt zu "Big Data" aus juristischer Perspektive. (Mai 2017) weiterlesen Mögliche Auswirkungen einer Stimmpflicht Zwang zur Wahl: Würden Wahlen und Abstimmungen unter dieser Bedingung anders ausgehen? Dieser Fragen gingen drei Wissenschaftler nach – und blickten dazu in die Schweizer Geschichte. (Mai 2017) weiterlesen Geförderte Studie zu Temporärarbeit Temporärarbeit hat Vor- und Nachteile. Ein wirtschaftswissenschaftliches Forschungsprojekt möchte aufzuzeigen, wie die Arbeitsmarktfähigkeit und das Wohlbefinden von Temporärbeschäftigten gesteigert werden kann. (Mai 2017) weiterlesen Doc.CH-Forschung zu Buddhismus und Empathie Erfolg für Andrea Zimmermann und Manuel Camassa: Ihre Dissertationsprojekte in den Disziplinen Religionswissenschaft und Philosophie werden mit einem Doc.CH-Beitrag unterstützt. (April 2017) weiterlesen Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen? Gemeinhin heisst es, Unterschiedliches sei nicht miteinander vergleichbar. Doch! Aber auf die Kriterien kommt es an. Das gilt auch für die Forschungsevaluation, wie eine Studie des Generalsekretariats zeigt. (Februar 2017) weiterlesen China: Talentmanagement bei Schweizer Firmen Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler entwickeln ein Konzept, wie Schweizer Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie in China Talente identifizieren und fördern können. (Januar 2017) weiterlesen Muslimische Jugend abwägend in Religionsfragen Laut einer religionswissenschaftlichen Studie gehen junge Musliminnen und Muslime in der Schweiz mit den Aussagen religiöser Autoritäten deutlich kritischer und selbstbestimmter um als bisher angenommen. (Januar 2017) weiterlesen Religionsvielfalt im Kanton Luzern Im Kanton Luzern gibt es über 200 religiöse Gruppen und Gemeinschaften. Grosse Vielfalt herrscht in Stadt und Agglomeration, die Landschaft ist christlich geprägt, wie die Studie "Religionsvielfalt im Kanton Luzern" zeigt. (Januar 2017) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2016 Zwei neue "Ambizione"-Projekte Personalisierung der Politik und Gesundheitskompetenz: Zu diesen Themen können Dr. Nicola Diviani und Dr. Diego Garzia dank eines SNF-Förderbeitrags eigene Forschungsprojekte durchführen. (Dezember 2016) weiterlesen "Big Data": Forschung im Auftrag des Bundesrats Wie kann Herausforderungen im Zusammenhang mit grossen Datenmengen begegnet werden? Diesen Fragen gehen zwei Forscherinnen im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms auf den Grund. (Dezember 2016) weiterlesen Die Sioux und ihre Schweizer Missionare Ein Grossteil der Sioux in den USA ist katholisch. Im 19. Jahrhundert wurden sie vom Schweizer Missionar Martin Marty bekehrt. Während dieser Ruhm und Ehre erhielt, wurde die Bekehrung für viele Indianer zum Trauma. (Dezember 2016) weiterlesen Doktorierende erhalten Mobilitäts-Stipendium Alexandra Birchler und Jonas Perrin haben ein Doc.Mobility-Stipendium des SNF zugesprochen erhalten. Im Rahmen des Doktoratsstudiums forscht sie in Australien und er in Ecuador. (November 2016) weiterlesen Haus und Familie im Wandel der Zeit Wie haben sich die Begriffe Haus und Familie im Laufe der Jahrhunderte verändert und welche Rollen spielen dabei soziale Praktiken? Diesen Fragen geht ein Sinergia-Projekt mit Luzerner Beteiligung nach. (Oktober 2016) weiterlesen Umgang mit chronischen Krankheiten verstehen Welche Faktoren helfen chronisch kranken Menschen dabei, die psychischen Auswirkungen ihrer Krankheit zu bewältigen? (September 2016) weiterlesen Neuer universitärer Forschungsschwerpunkt Wandel der Familie im Kontext von Migration und Globalisierung: Dieses Thema steht im ­Mittelpunkt fakultätsübergreifender Forschung an der Universität Luzern. (September 2016) weiterlesen Forschende schaffen "Lernendes Gesundheitssystem" Mit einem "Lernenden Gesundheitssystem" will eine von der Universität Luzern angeführte, schweizweite Forschungskooperation den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitssystem begegnen. (September 2016) weiterlesen Wie wird die Welt beobachtet? Wie hat sich die an UN-Weltkonferenzen und in UN-Statistiken artikulierte Sicht auf die Welt während sechs Jahrzehnten verändert? Dies wird im Rahmen eines wissenssoziologischen Forschungsprojekts untersucht. (Juni 2016) weiterlesen Sans-Papiers: Teilnahme an Forschungsschwerpunkt Was Sans-Papiers anbelangt, herrscht in der Schweiz eine Kluft zwischen Politik und Realität. Ein rechtswissenschaftliches NCCR-Forschungsprojekt möchte mögliche Lösungen im Umgang mit diesem Dilemma aufzeigen. (Juni 2016) weiterlesen Religiöse Frauen erzählen aus ihrem Leben Aufschlüsse erhalten zur Frömmigkeit und zum Alltag in kirchlichen Frauengemeinschaften, aber auch zur Veränderung von Religiosität in der Nachkriegszeit: Dies ist das Ziel eines SNF-Projekts in der Theologie. (Juni 2016) weiterlesen Forschung über "Glück" im Fadenkreuz der Macht Wie wurde Glück zur NS-Zeit konstruiert und wahrgenommen? Dieser Frage geht Isabelle Haffter in ihrem Dissertationsprojekt nach. Ein Doc.Mobility-Stipendium ermöglicht ihr, Forschung in Berlin zu betreiben. (Mai 2016) weiterlesen Gotthard entfacht Fantasien Am 1. Juni 2016 wird der längste Eisenbahntunnel der Welt eröffnet. Vor lauter Technik-Faszination droht ins Abseits zu geraten, dass ein kultur- und sozialwissenschaftlicher Blick auf den Gotthard ebenso spannend ist. (Mai 2016) weiterlesen Nationalfonds unterstützt zwei Forschungsprojekte Vietnamesischer Buddhismus und Berner Kommentar: Forschende der Universität Luzern haben beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) rund 570'000 Franken für ihre Projekte eingeworben. (Mai 2016) weiterlesen Doc.CH-Beitrag für zwei Nachwuchsforscher Johannes Saal und Lukas Tobler erhalten für ihre Dissertationsprojekte Unterstützung vom SNF. Daran zeigt sich auch, dass die Bemühungen zur Förderung des akademischen Nachwuchses in Luzern Früchte tragen. (Mai 2016) weiterlesen Forschung zu Nachhaltigkeit und Mediation Nadine Arnold und Anatol Itten haben vom SNF ein Mobilitätsstipendium erhalten. Dies ermöglicht den beiden Nachwuchsforschenden mehrmonatige Forschungsaufenthalte im Ausland. (März 2016) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2015 Seelisberg als Wiege des Religionen-Dialogs 1947 fand in Uri die "Dringlichkeitskonferenz gegen Antisemitismus" statt. Ein Forschungsprojekt beschäftigt sich mit diesem Gründungsereignis jüdisch-christlicher Verständigung im 20. Jahrhundert. (November 2015) weiterlesen Rehabilitierung nach einem halben Jahrtausend "Machiavelli war kein Machiavellist": Dieser Feststellung möchten Prof. em. Dr. Enno Rudolph und Dr. Marzia Ponso mit ihrer kritischen Ausgabe von "Il Principe" Nachdruck verleihen. (November 2015) weiterlesen Kirchenrecht und Kinderrechte Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche in der Kirche. Eine Dissertation untersucht die Konsequenzen daraus für das geltende Kirchenrecht und bezieht Missbrauchsfälle mit ein. (November 2015) weiterlesen "Demokratie braucht Störmomente" Die Bedeutung des Fremden als Bedingung für eine freiheitliche demokratische Praxis: Diesem Thema geht Christine Abbt, SNF-Förderprofessorin für Philosophie, mit ihrem Team auf den Grund. (November 2015) weiterlesen Schriftgut als Forschungsmaterial Wie kommt man von schriftlichen Aufzeichnungen zu geltungskräftigen wissenschaftlichen Erkenntnissen? Dieser Frage geht das Forschungsprojekt "Schreibtischstudien" nach. (Mai 2015) weiterlesen Theologie im Schatten des KKL Luzern Der Frage nach der Verhältnisbestimmung von Musik und Theologie kam bislang eine eher untergeordnete Rolle zu. Hier setzt ein Forschungsprojekt an der Theologischen Fakultät an. (Mai 2015) weiterlesen Rechtsforschung zur Energiewende Die Rechtsfakultät leistet mit ihrer Forschung einen wesentlichen Beitrag zur Schweizer Energiewende. Dies im Rahmen der Beteiligung an einem von sieben Schweizer Kompetenzzentren zur Energieforschung. (Mai 2015) weiterlesen Religionszugehörigkeit: Datenbank wird konkret Verlässliche Daten zur Religionszugehörigkeit in Europa sind für viele Länder nicht verfügbar. Das Projekt "Swiss Metadatabase of Religious Affiliation in Europe (SMRE)" soll dies ändern – und geht jetzt in die heisse Phase. (Mai 2015) weiterlesen Religion und gesellschaftliche Integration Werden demokratische Gesellschaften durch Religionen eher zusammengeschweisst oder destabilisiert? Dieser Frage geht der universitäre Forschungsschwerpunkt REGIE nach, der neu bis 2016 läuft. (April 2015) weiterlesen Dialog zwischen Wissenschaft und Kunst Boris Previšic, SNF-Förderprofessor für Literatur- und Kulturwissenschaften, geht mit seinem Team musikalischen Paradigmen in Literatur und Kultur auf den Grund. Dabei sucht er den Dialog zwischen Wissenschaft und Kunst. (April 2015) weiterlesen Daniel Speich Chassé: SNF-Förderprofessur verlängert Die Förderprofessur von Daniel Speich Chassé läuft neu bis 2017. Der Historiker wird sein Forschungsprojekt "Statistik zwischen Kolonialherrschaft und 'Global Governance'" weiterführen. (März 2015) weiterlesen Graduate School vergibt vier Anschubstipendien Im April 2015 beginnen vier neue Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Arbeit an der Graduate School der Universität Luzern (GSL). Die Dissertationsprojekte greifen vielfältige und aktuelle Forschungsthemen auf. (März 2015) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2014 "Agora": Ethnologie im Dialog Forschung geschieht im Elfenbeinturm: Diese verkürzte Sichtweise hält sich bisweilen hartnäckig. Zwei über das Förderinstrument Agora finanzierte Projekte räumen mit derartigen Vorstellungen auf. (Februar 2015) weiterlesen Nationalfonds fördert sieben Projekte Forschende der Universität Luzern haben beim SNF im dritten Quartal 2014 über 1,5 Millionen Franken eingeworben. Eines der Projekte ist in einem Nationalen Forschungsschwerpunkt angesiedelt. (Dezember 2014) weiterlesen Imame, Rapper, Cybermuftis Wie gehen junge muslimische Frauen und Männer in der Schweiz mit den Orientierungsangeboten islamischer Autoritäten um? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Forschungsprojekt. (Dezember 2014) weiterlesen "Ambizione": Diskriminierung bei Wahlen Finanziert durch das Karriereförderungsinstrument Ambizione, kann Nenad Stojanovic ein Forschungsprojekt zu rassistischen Motiven bei Wahlen durchführen. Als Gastinstitution hat der Politikwissenschaftler die Universität Luzern gewählt. (Dezember 2014) weiterlesen Sie forscht in den USA, er in Belgien Alexandra Dal Molin-Kränzlin und Heinz Nauer absolvieren im Rahmen ihres Doktoratsstudiums einen Forschungsaufenthalt im Ausland. Möglich macht dies ein SNF-Doc.Mobility-Stipendium. (Dezember 2014) weiterlesen Leihmutterschaft im deutschsprachigen Raum Leihmütter tragen im Auftrag von Wunscheltern Kinder aus – das ist hierzulande verboten. Dr. Anika König beschäftigt sich mit diesem kontroversen Thema und gibt Einblick in ihr Habilitationsprojekt. (September 2014) weiterlesen Doc.CH-Dissertationsprojekt zu Paul Celan Der Schweizerische Nationalfonds vergibt einen Doc.CH-Beitrag (GSW) an Meret Eliezer. Dies, um sie beim Verfassen ihrer Dissertation zum Werk des Dichters Paul Celan zu unterstützen. (September 2014) weiterlesen Forschung zwischen Luzern und Jerusalem W. G. Sebald, seine Entwicklung vom Literaturwissenschaftler zum Schriftsteller und seine eigenwillige Wahrnehmung vom Judentum: Damit beschäftigt sich ein Forschungsprojekt zwischen Luzern und Jerusalem. (Juni 2014) weiterlesen Umweltökonomie – am Beispiel des Bahnausbaus Verringert ein Ausbau des Bahnangebots tatsächlich die negativen Konsequenzen des Strassenverkehrs? Dieser Frage geht ein Forschungsprojekt am Ökonomischen Seminar nach. (Juni 2014) weiterlesen Schnittstelle von Recht, Ökonomie und Philosophie Das Forschungsprojekt "Economic Analysis in Regulation and Legal Reasoning" ist interdisziplinär angelegt. Im Zentrum steht die Ökonomische Analyse des Rechts. (Juni 2014) weiterlesen Zwei neue SNF-Förderungsprofessuren Boris Previšic und Christine Abbt haben eine SNF-Förderungsprofessur erhalten. Für ihn geht ein Wunsch in Erfüllung – und sie freut sich auf ein Klima, das Forschung über den Tellerrand hinaus gedeihen lässt. (Juni 2014) weiterlesen Nationalfonds unterstützt vier Forschungsprojekte Forschende der Universität Luzern haben beim SNF im ersten Quartal 2014 über 1,1 Millionen Franken für ihre Projekte eingeworben. Sämtliche Projekte starten im Verlauf dieses Jahres und dauern drei Jahre. (Mai 2014) weiterlesen Blick auf das Fremde Fotografien und Filme aus fernen Ländern als vermeintlich authentische Zeugen aussereuropäischer Lebensweisen: Bei einem Projekt am Historischen Seminar steht dieses Thema im Fokus. (Mai 2014) weiterlesen Gleichstellung: Wissen bleibt ungenutzt Die Befunde der Geschlechterforschung fliessen kaum in kantonale Gesetzgebungen ein. Das zeigt eine vom Politikwissenschaftlichen Seminar und vom Büro Interface gemeinsam durchgeführte Studie. (Mai 2014) weiterlesen Demokratische Regieren – jenseits des Staates Wichtige politische Entscheidungen werden immer häufiger von Institutionen und immer seltener von Nationalstaaten getroffen. Der SNF unterstützt Projekte mit vier Universitätsangehörigen zu diesem Thema. (Februar 2014) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen 2013 Theologische Forschung sichtbar machen Welche Leistungen vollbringen Geisteswissenschaften? Ein Kooperationsprojekt zwischen den Universitäten Luzern und Freiburg geht dieser Frage am Beispiel der Theologie auf den Grund. (November 2013) weiterlesen "Ambizione"-Projekt zum Bankenwesen Leon Wansleben erhält eine Förderung im Rahmen des Programms "Ambizione". Dies ermöglicht ihm, unabhängig und unter optimalen Bedingungen ein Forschungsprojekt durchzuführen. (September 2013) weiterlesen Klima und Gesellschaft Als Stipendiat der Graduate School Lucerne geht Julius Riese in seiner Dissertation der Frage nach, wie sich langfristige Klimaveränderungen auf menschliche Gesellschaften auswirken. (September 2013) weiterlesen LuBiLiKOM: Forschung zur Eucharistiefeier Mit dem Luzerner Biblisch-Liturgischen Kommentar (LuBiLiKOM) zum Ordo Missae wird die Wechselbeziehung zwischen Liturgie und Bibel in den Texturen der Eucharistiefeier erstmals aufgedeckt und erschlossen. (Juni 2013) weiterlesen Muslimische Jugendgruppen in der Schweiz Wird Eingliederung in die Schweizer Gesellschaft durch die Zugehörigkeit zu einer muslimischen Jugendgruppe eher gefördert oder behindert? Diese Frage steht im Zentrum eines Projekts an der KSF. (Juni 2013) weiterlesen Rechtswissenschaftliche Forschung zum Lebensende Selbst bestimmen dürfen – selbst bestimmen müssen: Dieses Spannungsfeld am Lebensende aus rechtlicher Sicht beleuchtet ein ins Nationale Forschungsprogramm 67 eingebettetes Projekt. (Juni 2013) weiterlesen "Hinter Mauern": Fürsorge und Gewalt Verding- und Heimkinder haben zwischen 1930 und 1970 in kirchlich geführten Erziehungsanstalten im Kanton Luzern grosses Unrecht erfahren. Dies dokumentiert die Studie "Hinter Mauern". (Februar 2013) weiterlesen Akkordeon-Panel schließen

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    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2013 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 13 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 13 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 31 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 66 Modulübergreifende Veranstaltungen .............................................................................. 73 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................76 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, MA Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 3.B14 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 229 55 90 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 mailto:polsem@unilu.ch http://www.unilu.ch/polsem mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:sandra.lavenex@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:histsem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:relsem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch Termine Herbstsemester 2013 Lehrveranstaltungen von Montag, 16. September bis Freitag, 20. Dezember 2013 Ausfall der Vorlesungen: Mittwoch, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Freitag, 1. November Allerheiligen Donnerstag, 7. November Dies Academicus (vormittags vorlesungsfrei) Frühjahrssemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 17. Februar bis Mittwoch, 28. Mai 2014 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html publiziert. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der KSF erfolgen über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Für Veranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) ist keine Anmeldung über das Uni- Portal nötig, resp. möglich. Es wird empfohlen, sich in die Mailingliste (https://mlist-rf.unilu.ch/) der jeweiligen Veranstaltung einzutragen um wichtige Informationen und Dokumente auf diesem Weg zu erhalten. In der Veranstaltung selber wird dann darüber infomiert, wie und wann Sie sich zur Veranstaltungs- prüfung verbindlich anmelden können. Diese Anmeldung zu Prüfungen findet in der Regel in der Mitte des Semesters über das UniPortal statt. 5 https://portal.unilu.ch/ http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html https://portal.unilu.ch/ https://mlist-rf.unilu.ch/ MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Sandra Lavenex (sandra.lavenex@unilu.ch) Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Michael Buess, MA (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik 7 http://www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2011. Download unter www.unilu.ch/ksf. 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Stichweh: Theorie der Weltgesellschaft Blockveranstaltung VL Speich: Entstehung und Zerfall der „Dritten Welt“ Mi 10.15 – 12.00 HS Arnold/Oehri: Governance und Nachhaltigkeit Di 13.15. – 15.00 HS Helbling: Bauern weltweit: Haushalt, Acker, Markt Di 13.15 – 15.00 HS Gardner: Contemporary Issues in the Anthropology of Religion Mi 15.15 – 17.00 HS Hunger: Westöstliche Stadtansichten. Die Verbindung von Orient und Okzident in Hafenstädten rund ums Mittelmeer, 19. und 20. Jahrhundert Do 13.15 – 15.00 HS Leemann: Landkonflikte in Kambodscha: Politik des lokalen Widerstandes Mo 10.15 – 12.00 HS Larsen: New Directions in Environmental Anthropology Mi 13.15 – 15.00 HS Wehrli: Polyreligiosität im Sozialismus Mi 13.15 – 15.00 HS Morikawa: Weltgesellschaft oder multiple modernity. Aus globalhistorischer Perspektive Do 15.15 – 17.00 MAS Passarge: Die Entstehung von Organisationen und Märkten Di 08.15 – 10.00 MAS Drepper: Keep the wheels turning – Management, Führung, Steuerung Do 10.15 - 12.00 MAS Göbel: Politische Organisationen Blockveranstaltung MAS Baumann: Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft? Immigrierte Religionsgemeinschaften in Europa Di 13.15 – 15.00 MAS Beer/Hodler: Rohstoffgewinnung: ökonomische und soziokulturelle Folgen Mo 15.15 – 17.00 MAS Heintz: Soziologie der Menschenrechte Di 13.15 - 15.00 MAS Winter: Transnationale Serienkultur Blockveranstaltung 10 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Demokratietheorien Mo 15.15 – 17.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 10.15 – 12.00 VL Diebold: The Law and Policy of the World Trade Organisation (WTO) Di 08.15 – 10.00 VL Fielder: African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consitutionalism and Hope Mo 15.15 – 17.00 VL Graber: Europäisches und internationales Medien- und Urheberrecht Di 08.15 – 10.00 VL Heselhaus: Europäisches Wirtschaftsrecht Mo 10.15 – 12.00 VL Hodler: Wachstum und Entwicklung Mo 10.15 – 12.00 VL Lavenex: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Umweltökonomik Di 13.15 – 15.00 VL Marantelli: Internationales und europäisches Steuerrecht Fr 08.15 – 10.00 VL Morawa: Comparative Constitutional Law in Action Mi 13.15 – 15.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Zhang Coenen: Terrorism and the Law Di 10.15 – 12.00 HS Arrighi: The Politics of International Migration Blockveranstatlung HS Blatter: Innovating Governance in the Metropolis and Beyond Di 17.15 – 19.00 HS Hodler: Internationaler Handel und Globalisierung Blockveranstaltung HS Hunger: Die tunesische Revolution 2011 im historischen Vergleich Mo 15.15 – 17.00 HS Junk: Organizing Peace – Organization Theory and the Management of Humanitarina Interventions and Peace Operations Blockveranstaltung HS Jurje: Public Policy Analysis Di 10.15 – 12.00 HS Lavenex: The Real World Order: Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen Mi 13.15 – 15.00 HS Maisenbacher: Hegemonie und Empire. Ordnungsvorstellungen der Weltpolitik Do 10.15 – 12.00 HS Münkler: Utopien und Dystophien. Wunschträume und Schreckensbilder in der Geschichte des politischen Denkens. Blockveranstaltung HS Sberro Picard: Latin America and the world: politics and challenges of a new international actor Blockveranstaltung HS Schmid: Empirical Strategies in Political Economics Blockveranstaltung HS Serrano: International Political Economy Mi 15.15 – 17.00 HS Straumann: Vom Goldstandard zum Euro: Einführung in die europäische Währungsgeschichte Fr 13.15 – 15.00 11 HS Winzen: Parlamentsforschung Do 17.15 – 19.00 MAS Dingwerth: Legitimität internationaler Organisationen Mo 10.15 – 15.00 MAS Meyer: Sicherheit und Staatlichkeit Do 15.15 – 17.00 MAS Tunger: Moderne Islamische Staatsentwürfe Fr 10.15 – 12.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel HS Jurie: Public Policy Analysis Di 10.15 – 12.00 HS Kirschschlager: Der qualitative Forschungsprozess – Seminar zur Unterstützung empirischer Arbeiten Di 15.15 – 17.00 HS Schmid: Empirical Strategies in Political Economics Blockveranstaltung MAS Kirchschlager: Kategorisierungen und Klassifikationen Di 10.15 – 12.00 MAS Lipps: Datenalanyse mit Stata Blockveranstatltung MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 Modulübergreifende Veranstaltung Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft folgt KOL Lavenex/Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 15.15 – 17.00 KOL Passarge/Mormann: Masterkolloquium Organisation und Wissen Di 17.30 – 19.30 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Workshop Marauhn: International Environmenta Law Blockveranstaltung Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 12 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Außerdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen größeren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur: • Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. • Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2011: Ethnologie. Einführung und Überblick. (7. Auflage). Berlin: Reimer. 13 Theorie der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.10.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 19.10.2013, 09.15 - 16.00, Fr, 22.11.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 23.11.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung bietet einen systematischen Überblick einer Theorie der Weltgesellschaft. Die voraussichtlichen Themen sind die Folgenden: I Grundbegriffe einer Theorie der Weltgesellschaft: Gesellschaft, Welt, Kommunikation II Evolutionäre und historische Voraussetzungen der Weltgesellschaft III Selbstbeobachtung, Selbstbeschreibung, Semantik IV Eigenstrukturen der Weltgesellschaft: Funktionssysteme und Vergleich der Funktionssysteme V Eigenstrukturen der Weltgesellschaft (Organisationen, Netzwerke, Epistemische Communities) VI Prozesse und Mechanismen der Globalisierung VII Migration VIII Transport, Verkehr, Kommunikation IX Weltstädte und Weltereignisse X Raum und Zeit XI Diversität und Konflikt XII Normativität und Solidarität XIII Ungleichheit XIV Individualisierung XV Ökologie der Weltgesellschaft XVI Evolution der Weltgesellschaft Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Hinweis: Material: KSF: Benotete Prüfung (Essay) / 2 rstichweh@yahoo.de Als Prüfungsform dient in dieser Vorlesung ein Essay (8.000 – 10.000 Zeichen), den Teilnehmer zu einem Thema ihrer Wahl aus dem Bereich der Vorlesung verfassen. Zusätzlich sind Hausarbeiten möglich und gegebenen- falls Masterarbeiten anschliessbar. Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Drori, Gili S. et al. (Hg.), Globalization and Organization, 2006 • Heintz, Bettina et al. (Hg.), Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen, 2005 Lechner, Frank J./Boli, John (Hg.), The Globalization Reader, 4th ed., 2011 Luhmann, Niklas, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Bde., 1997 • Meyer, John W., World Society, 2010 • Rossi, Ino (Hg.), Frontiers of Globalization Research, 2008 • Stichweh, Rudolf, Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen, 2000 • Stichweh, Rudolf, Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, 2010 Stichweh, Rudolf, Inklusion und Exklusion, 2. erw. Aufl., 2013 14 Entstehung und Zerfall der „Dritten Welt“ Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2013 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Mit dem Ende der europäischen Kolonialreiche entstand eine Ländergruppe, die als „Dritte Welt“ bezeichnet wurde. Beginnend mit dem Spätkolonialis- mus und dem Mandatssystem des Völkerbundes geht die Vorlesung auf den „Aufbruch der farbigen Völker“ in den 1950ern und 1960ern ein. Die Zu- spitzung des Nord-Süd-Konflikts in den 1970ern und das „Ende der Dritten Welt“ in den 1980ern sind Thema. Die Vorlesung stellt den Nord-Süd-Konflikt in einen kulturhistorischen Kontext. Sie fragt nach den Deutungsmustern globaler Ungleichheit und nach den Handlungsperspektiven, die aus ihnen abgeleitet wurden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: daniel.speich @unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Lee, Christopher J. (Hg.) 2010: Making a world after empire. The Bandung moment and its political afterlives, Athens Ohio: Ohio • Tomlinson, B. R. 2003. What Was the Third World?, in: Journal of Contemporary History, 38 (2), S. 307- 321. 15 Governance und Nachhaltigkeit Dozentinnen: Nadine Arnold Huber, MA Myriam Oehri, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Mit der stetigen Zunahme nicht-staatlicher Akteure in der globalen Arena, haben sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte alternative Formen des Regierens herausgebildet: die klassische politische Steuerung durch „Government“ wurde ergänzt durch Formen der „Governance“ (etwa Hierarchie, Markt, Netzwerk und freiwillige Standards). Der Governance- Begriff ist für die Sozialwissenschaften selbstverständlich geworden; „multilevel“, „global“, „external“ und „good“ Governance sind nur einige Aus- prägungen, anhand derer gesellschaftliche Steuerung auf nationaler und internationaler Ebene untersucht und beschrieben wird. Das Seminar „Governance und Nachhaltigkeit“ befasst sich im ersten Teil mit soziologischen und politikwissenschaftlichen Governance-Konzepten. Darauf aufbauend ist der zweite Teil sodann Studien gewidmet, welche die Problematik von Governance in Bezug auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit diskutieren. Dazu gehören insbesondere Umwelt-, Arbeits-, und Lebensmittelstandards, die durch politische, private und zivilgesellschaftliche Akteure jenseits des Nationalstaates, etwa die EU, multinationale Konzerne und NGOs, verbreitet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (benotetes Referat) / 4 Kontakt: Material: nadine.arnold@unilu.ch myriam.oehri@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Djelic, M. L., & Sahlin-Andersson, K. (2006). Transnational governance: Institutional dynamics of regulation. Cambridge: University Press. • Héritier, A., & Rhodes, M. (2011). New Modes of Governance in Europe. Houndsmill, Basing- stoke, Hampshire: Palgrave Mcmillan. • Lavenex, S., Lehmkuhl, D., & Wichmann, N. (2009). Modes of external governance: a cross-national and cross-sectoral comparison. Journal of European Public Policy, (16:6), 813–833. • Powell, W. W. (1990). Neither Market nor Hierarchy: Network forms of organization. Research in Organizational Behavior, (12), 295-336. 16 mailto:roland.hodler@unilu.ch Bauern weltweit: Haushalt, Acker, Markt Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit Themen, Modellen und Theorien, welche die Ethnologie zur Analyse von kleinbäuerlichen Lebens- und Produktions- verhältnissen entwickelt hat. Kleinbauern machen immer noch einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung in weniger industrialisierten Ländern aus. Das Seminar stellt verschiedene Modelle von Produktionsstrategien bäuerlicher Haushalte zur Diskussion. Die Ausstattung kleinbäuerlicher Haushalte mit Land, Kapital und Arbeitskräften wird ebenso diskutiert wie der Umstand, dass sie gleichzeitig Produktions- und Konsumtionseinheiten sind. Als nächstes kommt der Zusammenhang von Eigentumsverhältnissen und der Modalität der Landnutzung zur Sprache, der anhand der ”Tragödie der Allmende” (Hardin) thematisiert wird. Daran schliesst sich die Diskussion des Zusammenhangs zwischen Bevölkerungszunahme und Produktionsinten- sivierung an (Boserup). Den Abschluss des Seminars bildet der Komplex: Subsistenz- und Marktproduktion. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation mit 5-10-seitigem Handout) / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch Literatur • Ellis, Frank (2003) Peasant economics. Cambridge: Cambridge University Press. • Netting, Robert (1993) Smallholders, householders. Stanford: Stanford University Press. 17 Contemporary Issues in the Anthropology of Religion Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Historically, the study of religion has been at the centre of the social sciences, but this is especially true of anthropology, which has tended to follow Durkheim in seeing religion as a "pimordial institution". Recently, though, various critiques, in conjunction with the effects of globalization, have transformed this traditional approach; indeed, the very concept of religion--and its implied contrast, "secularism"--is now under discussion. The theoretical effects of the rapidly growing "anthropology of Christianity" (a study that reflects the rapid spread and diversification of evangelical/ Pentecostal churches in Africa, South America and Oceania) have been particularly significant. In this course we will examine aspects of these developments theoretically and ethnographically. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSFt: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: Don.Gardner@anu.edu.au Literatur All literature will be provided electronically. Preliminary reading: Simon Coleman: 'Recent Developments in the Anthropology of Religion' in: The New Blackwell Companion to the Sociology of Religion. Bryan S Turner (ed) 2010. 18 Westöstliche Stadtansichten. Die Verbindung von Orient und Okzident in Hafenstädten rund ums Mittelmeer, 19. und 20. Jahrhundert Dozentin: Dr. Bettina Hunger Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: An der Schnittstelle zwischen Orient und Okzident gelegen lebten in den Hafenstädten rund ums Mittelmeer seit Jahrhunderten Menschen mit unterschiedlichen Religionen und Sprachen zusammen. Wie sich Multi- kulturalität im Stadtbild von Algier, Istanbul, Thessaloniki oder Marseille niederschlug, wird Thema dieses Seminars sein. Wir werden untersuchen, welche Gruppen ihre Sakralbauten im Zentrum errichten konnten und welche an die Peripherie verdrängt wurden. Konnten Minarette neben Kirchtürmen hochgezogen werden, oder war es nur der Mehrheitskultur erlaubt, in die Höhe zu bauen? Und nicht zuletzt wird uns die Frage beschäftigen, inwieweit mit Rathäusern, Börsen, Schulen oder Theatern auch öffentliche Ein- richtungen und Bauten entstanden, mit denen sich alle Bevölkerungs- gruppen identifizieren konnten. Im Zuge der Nationenbildung und der kolonialen Expansion des 19. und 20. Jahrhunderts waren die Hafenstädte des Mittelmeers oft dramatischen Veränderungen in ihrer Bevölkerungszusammensetzung unterworfen. So werden wir in diesem Seminar denn auch der Frage nachgehen müssen, wie sich solche politischen Umwälzungen und Tragödien ins Stadtbild ein- prägten: Konnten die Moscheen, Kirchen und Synagogen der Auswanderer und Vertriebenen stehen bleiben, wurden sie umgebaut oder aber geschleift, und wie versuchten die Neueinwanderer ihre eigenen Kultur- und Sakral- bauten in die gegebene Stadtarchitektur zu integrieren? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 bettina.hunger@doz.unilu.ch Literatur • Zeynep Çelik: The remaking of Instanbul: portrait of an Ottoman city in the nineteenth century, Seattle/London 1986. • Zeynep Çelik: Urban Forms and Colonial Confrontations, Algiers under French Rule, Berkeley etc. 1997. • Mark Mazower: Salonica: city of ghosts: Christians, Muslims and Jews 1450-1950, London 2004. • Marcel Roncayolo: Les grammaires d'une ville, essai sur la genèse des structures urbaines à Marseille, Paris 1996. • Paul Sebag: Tunis. Histoire d'une ville, Paris 1998. 19 Landkonflikte in Kambodscha: Politik des lokalen Widerstandes Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2013 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Kambodscha hat eine lange Vorgeschichte von Landkonflikten. Nach zwei Dekaden Krieg und Bürgerkrieg waren die 1990er Jahre gekennzeichnet durch eine Bevölkerung in prekären und ungeklärten Verhältnissen mit vielen Rückkehrern aus Flüchtlingscamps; marktwirtschaftliche Öffnung; unsichere Bodenbesitzverhältnisse, land grabbing und zahllose Landkonflikte ohne wirksame institutionelle Mittel, um sie zu lösen. Das Landgesetz von 2001 sowie entsprechende staatliche Politiken, Gesetze und Behörden wurden geschaffen, um die Landkonfliktsituation zu verbessern. Heutzutage sind die Landkonflikte nicht auf einen Mangel an relevanten Politiken und Gesetzen zurückzuführen, welche auf die Lösung der Probleme abzielen, sondern auf die Unfähigkeit und/oder den politischen Unwillen, sie auch wirklich fair und wirksam anzuwenden. So werden die Verordnungen und Gesetze völlig unzureichend umgesetzt und die Bürger sind kaum darüber informiert, welche Rechte und Mittel ihnen zustehen würden und wie sie diese erlangen könnten. Erschwerend kommt die aktuelle Politik der Vergabe von Konzessionen über riesige Flächen für die agro-industrielle Nutzung hinzu. Alle UN Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Kambodscha der letzten 15 Jahre haben ihre grosse Besorgnis bezüglich der schwerwiegenden Auswirkungen der Konzessionspolitik der Regierung auf die Menschenrechte und livelihoods der lokalen Gemeinschaften geäussert (OHCHR 2004, 2007, 2012). Die Situation in Kambodscha wird als die schlimmste der Region eingeschätzt, mit einer Unzahl von Zwangsräumungen, Vertreibungen, Umsiedlungen und Enteignung von Land- und Waldressourcen (Barney 2007). Vor diesem Hintergrund wollen wir uns im Hauptseminar mit der Frage beschäftigen, wie von Landverlust und Vertreibung betroffene Gemeinschaften sich organisieren und zur Wehr setzen und welche nationalen und internationalen Organisationen ihnen dabei wie zur Seite stehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Literatur Empfohlen zur Erarbeitung des nötigen Hintergrundwissens: • OHCHR 2004. Land concessions for economic purposes in Cambodia. A human rights perspective. Phnom Penh: OHCHR Cambodia. • OHCHR 2007. Economic land concessions in Cambodia. A human rights perspective. Phnom Penh: OHCHR Cambodia. • OHCHR 2012. A human rights analysis of economic and other land concessions in Cambodia (Addendum to the main report). Phnom Penh: OHCHR Cambodia. 20 New Directions in Environmental Anthropology Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 13.15 – 15.00, ab 18.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Anthropology has long dealt with environmental relations or interactions from a diversity of perspectives ranging from environmental determinism over culture and adaptation to political ecology. Environmental anthropology is today a vibrant subfield rethinking human environmental relationships both in terms of our basic understanding as well as the ways in which we address environmental challenges of our times. We will discuss different conceptual frameworks and long-standing debates such as nature vs. culture, materialist vs. symbolic approaches as well as grapple with the politics and practice of environmental change. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Literatur Readings will combine article and ethnographies along with reference works as the following: • Dove, Michael and Carpenter, Carol (2007), Environmental Anthropology: A Historical Reader. (Malden, MA: Blackwell Publishing). • Townsend, Patricia K. (2009), Environmental anthropology: from pigs to policies, 2nd edition (Long Grove: Waveland Press, Inc.). 21 Polyreligiosität im Sozialismus Dozentin: Dr. phil. Angelica Wehrli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 18.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Gemeinhin wird der Sozialismus nicht mit einer Vielfalt von Religion in Verbindung gebracht. Vielmehr tritt wohl das bekannte Diktum von Karl Marx in Erinnerung, wonach Religion "Opium für das Volk" sei und somit Religion in einer sozialistischen Gesellschaft keinen Platz einnehmen dürfe. Die Staatsdoktrin zahlreicher sozialistischer Staaten beinhaltete den offiziell proklamierten Atheismus, der zuweilen mit einer konsequenten Unter- drückung von religiösen Aktivitäten und Bewegungen einherging. Der Zusam- menbruch des Ostblocks im Jahr 1989 ging jedoch nicht nur in ökonomischer und sozialer, sondern auch in religiöser Hinsicht mit Öffnungen einher. In diesem Seminar werden wir uns einigen der letzten offiziell, sozialistischen Staaten widmen und die Polyreligiosität im Sozialismus exemplarisch anhand von Kuba und Venezuela analysieren. Welche Religionen werden zurzeit in Kuba und Venezuela praktiziert und weshalb schenken zahlreiche Personen mehreren Religionen gleichzeitig Glauben? Inwiefern kann von "Synkretismus" gesprochen werden? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Staat und Religion seit dem Beginn der kubanischen Revolution im Jahre 1959 entwickelt? Mit diesen und weiteren Fragen werden wir uns im Rahmen dieses Seminars detailliert auseinander setzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: angelica.wehrli@unilu.ch Literatur Eine Literaturliste zu den einzelnen Themen sowie zu den Sitzungen wird am Anfang des Seminars elektronisch bereitgestellt. 22 Weltgesellschaft oder multiple modernity. Aus globalhistorischer Perspektive Dozent: PD Dr. rer. Pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 19.09.2013 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Globalisierung bzw. Weltgesellschaft klingt zwar neu, jedoch zugleich alt - so alt wie die Menschheit. Unumstritten ist aber, dass diese sich zu einem festen Bestandteil der Moderne entwickelt. Auch die Moderne ist kein homogener Sachverhalt, sondern sie nimmt in verschiedenen Regionen auf dem Globus unterschiedliche Gestalten an. Das Anliegen dieser Lehrveranstaltung liegt darin, Identität und Differenz der Moderne sowie die Dynamik von Globalität und Lokalität im Rahmen der Weltgesellschaftstheorie und der Globalgeschichte zu reflektieren. Zum Theorievergleich soll auch die Diskussion der "multiple modernity" von S. N. Eisenstadt und sein Konzept der "civilisation" herangezogen werden. 1. Was ist Weltsystem, was ist Weltgesellschaft? Weltgesellschaft und Moderne 2. Modernisierungstheorie in der Weberschen Theorietradition. Vielfalt der Moderne im Sinne von S. N. Eisenstadt 3. Varianten der Weltgesellschaftstheorien 4. Niklas Luhmanns und Rudolf Stichwehs Weltgesellschaftstheorie 5. Weltgesellschaft in der Geschichte. Weltgesellschaftstheorie und Globalgeschichte Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawal@unilu.ch Literatur • Eisenstadt, Shmuel Noah: Japanese civilization. A comparative view. Chicago/ London 1996. • Eisenstadt, Shmuel Noah: Die Vielfalt der Moderne. Weilerswist 2000. • Heintz, Bettina: Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen. Stuttgart 2005 • Luhmann, Niklas: Weltgesellschaft. In: ders.: Soziologische Aufklärung 2. Aufsätze zur Theorie der Gesellschaft. Opladen 1971/1975. • Luhmann, Niklas: Gesellschaft der Gesellschaft. 2 Bde. Frankfurt/M. 1997. • Morikawa, Takemitsu (Hg.): Die Welt der Liebe. Liebessemantiken zwischen Globalität und Lokalität. Bielefeld 2013. • Osterhammel, Jürgen: China und Weltgesellschaft. Vom 18. Jahrhundert bis in unsere Zeit. München 1989. • Osterhammel, Jürgen/ Petersson, Niels P.: Geschichte der Globalisierung. Dimensionen, Prozesse, Epochen. 4., durchges. Aufl. München 2007. • Osterhammel, Jürgen: Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts. 5., durchgesehene Aufl. München 2010 • Stichweh, Rudolf: Evolutionary Theory and the Theory of World Society. In: Zehn Jahre danach. Niklas Luhmann ""Die Gesellschaft der Gesellschaft"" (Zusammen mit Dirk Baecker, Michael Hutter und Gaetano Romano). Stuttgart 2008 (Soziale Systeme 13, 2007 H. 1 + 2), S. 528-542. • Stichweh, Rudolf: Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen. Frankfurt/M. 2000. • Stichweh, Rudolf: Strangers, Inclusions and Identities. In: Soziale Systeme 8, 2002, S. 101-109. Stichweh, Rudolf: The Eigenstructures of World Society and the Regional Cultures of the World. In: Ino Rossi 23 Die Entstehung von Organisationen und Märkten Dozentin: Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Masterseminar geht mit Hilfe des Herausgeberbands von Padgett und Powell (2012) der Frage nach, wo und wie neue organisationale Formen entstehen. Die Autoren entwickeln dabei eine Theorie , welche die Entstehung organisationaler, marktförmiger und biographischer Neuheit durch die Koevolution multipler sozialer Netzwerke erklärt und illustrieren diese anhand verschiedener Fallstudien. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur • Padgett, John F. und Walter W. Powell 2012: The Emergence of Organizations and Markets. Princeton: Princeton University Press. 24 Keep the wheels turning – Management, Führung, Steuerung Dozent: Dr. Thomas Drepper Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die „Steuerung von Organisationen“ ist ein sowohl organisationspraktisch wie organisationstheoretisch relevantes und schillerndes, aber zugleich auch hoch kontroverses Thema. Lassen sich Organisationen intentional gestalten und beeinflussen oder sind sie ihren Selbstorganisationskräften und Eigendynamiken überlassen – positiv wie negativ? Das Seminar diskutiert dieses Thema und die daran anschließenden Debatten an ausgewählten Schlüsselbegriffen und Schlüsselkonzepten. Dabei wird auch der interdisziplinäre Reiz des Themas deutlich werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. Material: thomas.drepper@unilu.ch Relevante Texte werden im OLAT-System bereit gestellt. Literatur • Barnard, Chester (1968): The Functions of the Executive. Cambridge, Mass.: 30th Anniversary Edition, Oxford University Press 1968. Originalausgabe erschienen 1938. • Fischer, J. H. (2008): Steuerung in Organisationen. VS Verlag. • Luhmann, Niklas (2000): Organisation und Entscheidung. Westdeutscher Verlag. • Neuberger, Oswald (2002): Führen und führen lassen. Lucius & Lucius/UTB. 25 Politische Organisationen Dozent: Prof. Dr. phil. Andreas Göbel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 11.10.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 12.10.2013, 09.15 - 16.00, Fr, 06.12.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 07.12.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar will zwei soziologische Teilgebiete miteinander kombinieren: die organisationssoziologische Frage nach den Formen und Funktionen von Organisationen mit der politisch-soziologischen Frage nach der Form des Politischen. Konkret wird es also darum gehen, die Spezifik von Organisationen im politischen Kontext zu rekonstruieren. Will man diese Suchbewegung konkretisieren, lassen sich grundsätzliche Fragen stellen: Was ist das Politische an politischen Organisationen? Wie erkennen sich politische Organisationen als solche? Ändert sich die Form einer Organisation, wenn wir den Referenzrahmen des Politischen von der nationalstaatlichen auf eine weltgesellschaftliche Ebene erweitern? Wie können wir die Relation von governmental und non-governmental organisations fassen? Ist diese Unterscheidung eine erschöpfende, wenn es um Organisationen im Kontext des Politischen geht? – Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen dieses Seminars gestellt, konkretisiert und erörtert werden. Ein genaues Seminarprogramm mit weiteren Hinweisen wird rechtzeitig online gestellt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: andreas.goebel@doz.unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Zur Vorbereitung lohnt sich ein intensiver Blick in: • Gili S. Drori (Ed.) (2006), Globalization and Organization: World Society and Organizational Change, Oxford u.a.: Oxford University Press. • Niklas Luhmann (2010), Politische Soziologie, Berlin: Suhrkamp. 26 Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft? Immigrierte Religionsgemeinschaften in Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar behandelt die Thematik, inwiefern ethnisch und religiös begründete Gemeinwesen von (zumeist) Immigrantengruppen soziale Formen gesellschaftlicher Absonderungen und damit sogenannte „Parallelgesellschaften“ innerhalb einer pluralen Gesellschaft darstellen. Oder handelt es sich bei diesen Vergemeinschaftungsorten eher um Kontaktzonen, die Brücken in die Gesellschaft und Wege hin zu einer gesellschaftlichen Einübung und Teilhabe bilden? Dieser Frage wird das Seminar anhand von Literatur und praktischer Anschauung nachgehen. Kritisch zu fragen ist, was eine sogen. „Parallelgesellschaft“ konstituiert und inwiefern diese tatsächlich so parallel und beziehungslos zur umgebenden Gesamtgesellschaft ist. Wann kam der Begriff der „Parallelgesellschaft“ im politischen Diskurs auf, wer benutzt ihn mit welchem Zweck und warum wird er von Kritikern als „Kampf- und Wertungsbegriff“ bezeichnet? Das Seminar wird religiöse und sprachlich-kulturelle Konzentrationen in der Schweiz, Europa und den USA behandeln und diese „Sinn-Orte“ (R. Orsi) dahin- gehend analysieren, inwiefern sie Formen gesellschaftlicher Desintegration oder gesellschaftlicher Eingliederung darstellen. Bestandteil des Seminars ist auch ein praktischer ‚Forschungsteil‘, in dem Teilnehmende selbstständig solche Orte, Konzentrationen und sogen. „Parallelgesellschaften“ erkunden und ihre Einsichten und Erfahrungen in das Seminar einbringen. Ziel des Seminars ist die Behandlung und Analyse der Bildung von religiösen und ethnischen Konzentrationen und deren Funktionen für die beteiligten Gruppen und für die gesellschaftliche Umwelt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: mündliches Engagement; Kurzreferat / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur • Alba, Richard et al. (eds.) Immigration and Religion in America. Comparative and Historical Perspectives, New York 2009. • Nagel, Alexander-Kenneth (Hg.), Diesseits der Parallelgesellschaft. Neuere Studien zu religiösen Migrantengemeinden in Deutschland, Bielefeld 2012. • Portes, Alejandro/Rumbeaut, Ruben G., Immigrant America, Berkeley, Los Angeles, 3. Aufl. 2006. • Schiffauer, Werner, Parallelgesellschaften. Wie viel Wertekonsens braucht unsere Gesellschaft? Für eine kluge Politik der Differenz, Bielefeld 2008, 2. Aufl. 2011. 27 Rohstoffgewinnung: ökonomische und soziokulturelle Folgen Dozenten: Prof. Dr. Bettina Beer Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In vielen Ländern des Südens stammt ein grosser Teil der Deviseneinnahmen aus der Rohstoffgewinnung, was sich auf die nationale staatliche Politik wie auch die internationalen Beziehungen auswirkt. Viele rohstoffreiche Länder des Südens weisen trotz dieser Einnahmen nur sehr niedrige Wachstumsraten und Wohlstandsniveaus auf. Daher wird oft von einem Ressourcenfluch gesprochen. Ein Ziel ökonomischer Forschung ist es zu verstehen, unter welchen Bedingungen tatsächlich ein Ressourcenfluch vorliegt, und unter welchen Bedingungen die Rohstoffgewinnung zu mehr Wachstum und Wohlstand führen kann. Daher untersuchen Ökonomen (und Politologen) auch die Auswirkung von Rohstoffgewinnung auf Wechselkurse und andere Wirtschaftssektoren, auf Korruption und Regierungsführung, auf Eigentumsrechte und den Demokratisierungsprozess, sowie auf politische Stabilität und Bürgerkriege. Es werden aktuelle Zeitschriftenartikel zu diesen Themen besprochen. Ziel ethnologischer Forschungen ist es, die Folgen geplanter und tatsächlich durchgeführter Rohstoffgewinnung für lokale und regionale Bevölkerungen, sowie deren Einbindung in nationalstaatliche und globale Zusammenhänge und Prozesse zu untersuchen. Rohstoffgewinnung kann sowohl drastische Folgen für die physische Umwelt als auch komplexe Auswirkungen auf die Existenzgrundlage (z.B. Landbesitz und -rechte) und das Leben lokaler Bevölkerungen in den Abbaugebieten haben. Diese Auswirkungen beginnen mit Erwartungen (Einkommen, Konsummöglichkeiten, Bildung, sozialer Aufstieg) und dem Wandel kultureller Werte, welche Planungs- oder Explorationsphasen begleiten. Sie setzen sich über Generationen fort und bewirken tiefgreifenden soziokulturellen Wandel (z.B. Geschlechterbeziehungen, Verwandtschaftsverhältnisse, soziale Ungleichheit) und eine irreversible Veränderung der Lebensweisen. An konkreten Beispielen von Bergbauprojekten und Ölpalmplantagen auf verschiedenen Kontinenten werden neueste ethnologische Forschungen vorgestellt und in theoretische Zusammenhänge eingebunden. Erste eigene Forschungsergebnisse zu Gold- und Kupfer-Minen in Papua-Neuguinea werden in die Diskussionen einfliessen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. bettina.beer@unilu.ch / roland.hodler@unilu.ch 28 Soziologie der Menschenrechte Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte sind in den letzten Jahren zu einem prominenten Beobachtungsschema geworden und haben alternative Interpretations- schemata des Globalen bis zu einem gewissen Grade verdrängt. Trotz der Konjunktur der Menschenrechte sind Menschenrechte – und erst recht globale Menschenrechte – in der Soziologie bisher kein etabliertes Thema. Es gibt zwar eine Reihe von empirischen Untersuchungen, die sich mit einzelnen Fragestellungen beschäftigen – z.B. der staatlichen Umsetzung von Menschenrechten, dem Verhältnis von Individual- und Kollektivrechten, der Bedeutung von Gerichten und der Skandalisierung von Menschen- rechtsverletzungen durch NGOs und Massenmedien – , eine soziologische Theorie globaler Menschenrechte gibt es bislang aber höchstens in Ansätzen. Das Seminar stellt einige dieser Ansätze vor und konfrontiert sie mit empirischen Beispielen. In einem ersten Teil wird auf der Basis neuerer historischer Studien die Geschichte globaler Menschenrechte seit 1945 rekonstruiert. Der zweite Teil ist systematisch angelegt: Wie lassen sich Menschenrechte soziologisch definieren und welche theoretischen Ansätze gibt es, um die rechtliche Institutionalisierung und Implementierung globaler Menschenrechte und deren „Konjunktur“ seit den 1980 Jahren zu erklären? In einem dritten Teil werden die Leitfragen und theoretischen Konzepte auf empirisches Material übertragen. Dies geschieht einerseits anhand empiri- scher Studien und andererseits am Beispiel eines laufenden Forschungs- projekts, in dem die Tagungstexte (Abschlusserklärungen, Resolutionen, Aktionsprogramme) der beiden UN-Menschenrechtskonferenzen 1968 in Teheran und 1993 in Wien miteinander verglichen werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Fischer-Lescano, Andreas (2005): Globalverfassung. Die Geltungsbegründung der Menschenrechte. Weilerswirst: Velbrück. • Heintz, Bettina, Dagmar Müller und Heike Schiener (2006): Menschenrechte im Kontext der Weltgesellschaft. Die weltgesellschaftliche Institutionalisierung von Frauenrechten und ihre Umsetzung in Deutschland, der Schweiz und Marokko, in: Zeitschrift für Soziologie 35/6: 424-448. • Hoffmann, Stefan-Ludwig (Hrsg.) (2010): Moralpolitik: Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert. Göttingen: Wallstein. • Luhmann, Niklas (1965). Grundrechte als Institution, Ein Beitrag zur politischen Soziologie, Berlin: Duncker & Humblot. • Joas, Hans (2011): Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte. Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Koenig, Matthias (2005): Menschenrechte. Frankfurt am Main: Campus. Moyn, Samuel (2010): The Last Utopia. Human Rights in History. Cambrige/Mass: Harvard University Press. 29 Transnationale Serienkultur Dozent: Prof. Dr. Rainer Winter Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 08.11.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 09.11.2013, 09.15 - 16.00, Fr, 29.11.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 30.11.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Neuere Fernsehserien („quality dramas“) haben als globale Brands zur Konstitution einer transnationalen Serienkultur beigetragen. Sie verfügen über visuell und erzählerisch vielschichtige fiktionale Welten mit ambivalenten und widersprüchlichen Figuren, so dass sich ein plurales serielles Geschehen entfalten und differenziert fortsetzen kann. Serien bieten Parallelwelten an, die leicht zugänglich, multidimensional und scheinbar unendlich sind. Weltweit sind Kulte um Serien entstanden, die vor allem durch die Möglichkeiten des Internets gestützt werden. Im Seminar werden die Produktion, Zirkulation, Ästhetik, Narration und Rezeption dieser Serien behandelt. Es wird untersucht, wie sie sich auf soziale und kulturelle Zusammenhänge beziehen. Anschließend wird die transnationale Serienkultur im Kontext aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen betrachtet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.winter@aau.at Literatur • Blanchet, Robert/Köhler, Kristina/Smid, Tereza/Zutavern, Julia (Hg.) (2010) Serielle Formen. Marburg: Schüren; • Eichner, Susanne/Mikos, Lothar/Winter, Rainer (Hg) (2013) Transnationale Serienkultur. Theorie, Ästhetik, Narration und Rezeption neuer Fernsehserien. Wiesbaden: Springer VS. 30 Modul Weltpolitik Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2013 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unter- schiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi- Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die VL begleitende Proseminar, das von Frau Dr. Andrea Schlenker angeboten wird, parallel zu besuchen. Struktur der Vorlesung und Voraussetzungen für einen Leistungs- nachweis Der erste Teil erfolgt im klassischen Vorlesungsstil, wobei die zentralen Entwicklungslinien der Demokratietheorie durch den Dozenten im Kurs dargelegt werden. Der zweite und dritte Teil der Veranstaltung wird weiterhin durch Vorlesungen des Dozenten, aber auch durch studentische „Advokaten-Diskussionen“ geprägt sein. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung in deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 31 Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. • Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 32 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Schliesslich soll der Blick auf einen bis vor wenigen Jahren vernachlässigten Aspekt der Migrationspolitik, die Inte- grationspolitik, gelenkt werden. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die Historizität und Kontingenz der politischen Ordnung und ihrer (geschriebenen) Verfassung erhalten und dadurch eine politische Landkarte über die Rolle von Staat und Recht erhalten. Damit können politische und rechtliche Ereignisse der Gegenwart eingeordnet werden: Für die politische Orientierung in der heutigen Gegenwart ist das unerlässlich. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrations- rechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20); • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); • Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); • Asylgesetz (SR 142.31); • Asylverordnung 1 (SR 142.311); • Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (SR 0.142.112.681). 33 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00 , ab 17.09.2013 FRO, HS 10 14-täglich Do,10.15 – 12.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Frie- denssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zen- tralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemei- ne Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landes- recht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlich- keit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streit- beilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils ak- tuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und ana- lysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis er- möglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbe- reiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Vorlesung wird durch ein Webboard OLATergänzt, das den Informations- und Gedankenaustausch fördern sowie den Bezug zur völkerrechtlichen Tagesaktualität ermöglichen soll und auf dem zudem weiterführende Unterlagen und Links zur Verfügung gestellt werden. Students are able to identify, analyze and assess issues relating to IHL when faced with situations of armed conflict. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: Benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von ANDREAS R. ZIEGLER, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von ALBRECHT RANDELZHOFER, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 34 The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Dozent: Dr. Iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the multilateral trading system embodied in the World Trade Organization (WTO) and addresses the legal issues that arise under WTO law and dispute settlement; for instance: May the US restrict the sale of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of seal fur due to inhumane killing of seals? May the US restrict the business of online gambling? Does the lack of criminal procedures and penalties for counterfeiting and piracy in China constitute a violation of WTO obligations? Combining law, economics and political science, the course offers an overview on the WTO’s prime agreements covering trade in goods, trade in services and trade-related aspects of intellectual property rights. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view to familiarize students with the legal disciplines under the WTO. In- depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Methodically, the course builds on the case law method. WTO law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: see above / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature PETER VAN DER BOSSCHE, The Law and Policy of the World Trade Organization: Texts, Cases and Materials, 2nd edition, Cambridge University Press, 2008 (3rd edition 2013, if available by August 2013). 35 African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Constitutionalism and Hope Dozentin: Jun. Ass.-Prof. Lauren Fielder, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2013 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course examines the factors that shape contemporary Sub-Saharan African constitutional law and state structures/policies. First, It provides an introduction to the contemporary, pressing issues in African law. In addition, it introduces the diversity of the continent which provides a framework for further analysis. We will use a Comparative Constitutional approach to evaluate the sucessess and failures of Sub-Saharan African Constitu- tionalism, and in so doing we will see links between the government action of and conflict, human rights violations and massive levels of human suffering. - Understand the diversity and complexity of Africa - Identify individual Sub-Saharan African States on a map - Become familiar with current events occurring in Sub-Saharan Africa - Become familiar with the major crises on the continent, the major conflicts and the suffering of the people through massive human rights abuses - Gain a broader knowledge of the politics of the region by understanding its history - Identify pressing legal issues in sub-saharan Africa - Beccome familiar with major treaties that apply to African human rights Voraussetzungen: Umfang: keine 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation, including deep debate over the problems pressing Africa, reading and providing a brief reaction paper to at least two of the background readings; final exam / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch Literatur Reader 36 Europäisches und internationales Medien- und Urheberrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Christoph-Beat Graber Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2013 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Das Internet hat den grenzüberschreitenden Handel mit Medieninhalten zu einem zentralen Wirtschaftszweig gemacht! Gleichzeitig verlagert sich das medienrechtliche Interesse von einer nationa¬len auf eine europäische und internationale Ebene. Urheberrecht, Wettbe¬werbsrecht und Marktregulationen erhalten eine zentrale Bedeutung und entwickeln sich in einem Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Freiheit und kultureller Vielfalt. In dieser Vorlesung geht es primär um die Frage, welche Rahmenbedingungen das europäische und internationale Recht den Einzelstaaten im Bereich der Regulation von Medienmärkten in Zeiten des Internet stellen. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung stehen dabei die Märkte für Fernsehen, Film und neue Online-Medien im Vordergrund. Grossen Raum nehmen Fragen der Verwertung von Urheberrechten ein. Die Vorlesung untersucht die sich stellenden medien- und urheberrechtli- chen Fragen im Rahmen des Rechts der EU, des Europarates, der interna- tionalen Menschenrechtsverträge, der Welthandelsorganisation WTO und der massgeblichen UNO-Spezialorganisationen (u.a. UNESCO, WIPO). Die Veranstaltung ist problemzentriert aufgebaut und arbeitet schwergewichtig mit Leiturteilen der wichtigsten Gerichte. Die Studierenden werden mit den zentralen Fragen des europäischen und internationalen Rechts der audiovisuellen und neuen Medien vertraut gemacht und sind in der Lage, Rechtsfragen, welche die rasante technische Entwicklung hervorruft, richtig einzuordnen und zu entscheiden. Voraussetzungen: Umfang: Bachelorkenntnisse im Europarecht oder Völkerrecht sind empfohlen aber nicht Bedingung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RD: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: christoph-beat.graber@unilu.ch Material: Die Vorlesung wird durch die OLAT eLearning Platform begleitet. Neben der Vorlesungsübersicht, den benötigten Gesetzen und weiteren Unterlagen, Folien, Literaturlisten etc. soll das OLAT auch für den Informationsaustausch und als Diskussionsplattform zur Vorlesung dienen. Literatur Unentbehrlich sind der Reader, der zu Semesterbeginn im "Studiladen" verkauft wird, sowie eine aktuelle Sammlung des Primärrechts der EU (Vertrag über die EU und Vertrag über die Arbeitsweise der EU), vorzugsweise als Beck-Text im dtv. 37 Europäisches Wirtschaftsrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: In Fortführung der Vorlesung Europarecht (Grundlagen) widmet sich die Ver- anstaltung zum einen dem Wirtschaftsrecht der Europäischen Union und zum anderen den wirtschaftlich ausgerichteten Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Die Vorlesung umfasst eine eingehende Analyse ausgewählter Grundfreiheiten des AEU-Vertrages und vergleicht diese mit den Regelungen in den Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Ferner werden die Grundzüge des EU-Beihilfenrechts behandelt. Das EU-Wirtschaftsrecht ist für die Schweiz von erheblicher Bedeutung, da die EU als wesentlicher Handelspartner der Schweiz in erheblichem Maße auf das Schweizer Recht Einfluss nimmt. - die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des EU-Wirtschaftsrechts und möglicher Implikationen für Wettbewerber aus der Schweiz, ein besseres Verständnis des Kernbereiches des EU-Vertrages und der Bedeutung der Kommission im EU-Wirtschaftsverwaltungsverfahren; - die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die wirtschaftlichen Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz - eine Vertiefung der allgemeinen Kenntnisse im Europarecht; - ein rechtsoziologisches / politikwissenschaftliches Verständnis der Funk-tionsweise des EU-Wirtschaftsrechts mit dem Wechselspiel der Kompetenzverteilungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU; - Vermittlung grundlegender methodischer Fähigkeiten; - praxisnahe Ausbildung; - Spass an der juristischen Argumentation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: thorsten.dreimann@unilu.ch Literatur die Rechtstexte (alle im Internet kostenlos erhältlich): • AEU- und EU-Vertrag; • Charta der Grundrechte der Europäischen Union; • Sekundärrecht nach Hinweis im Reader oder in der Vorlesung; sowie ein allgemeines Lehrbuch zum Europarecht, das alle Grundfreiheiten beschreibt. 38 Wachstum und Entwicklung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00 , ab 16.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandard sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von Physischem Kapital, Bevölkerungswachstum, Ausbildung, Gesundheit, Effizienz und technologischem Fortschritt analysiert. Des Weiteren werden die Rolle von Institutionen, Wirtschaftspolitik, Korruption, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Die Studierenden kennen die unterschiedlichen Erklärungen für die internationalen Einkommens- und Wachstumsentscheide und können diese Erklärungen kritisch evaluieren. Voraussetzungen: Umfang: Keine, Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Literatur David N. Weil (2009), Economic Growth, 2nd edition, Pearson Addison Wesley. 39 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 25.09.2013 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure, die wichtigsten Problembereiche, und das Theoriegerüst der Teildisziplin der Internationalen Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der Internationalen Beziehun- gen (IB) und deren wichtigsten Akteure (Staaten, Internationale Organisa- tionen, NGOs, Multinationale Konzerne) durch die Brille der klassischen und neueren IB-Theorien vorgestellt. Dabei wird auch die zunehmende Auf- weichung der Trennung von Innen- und Aussenpolitik, vergleichender Politik und den IB thematisiert. Im zweiten Teil werden zentrale aktuelle Problembereiche der Internationa- len Beziehungen wie Krieg und Frieden, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und inter- nationale Menschenrechte mit Hilfe der behandelten Theorien besprochen. Voraussetzungen: Vorlesungsbegleitend wird für Studienbeginner das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten sowie für fortgeschrittene Studierende das Hauptseminar „The Real New World Order. Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen“. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Politikwissenschaft: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Gasthörer/innen: offen für Gasthörer/innen Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/Smith, Steve/Owen, P. (Hg.) (2007): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 4. Auflage, Oxford University Press. (Das Buch wird zum Kauf empfohlen). Literatur • Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2005): Handbook of International Relations, Sage. • Krell, Gert (2004): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 3. Auflage, Nomos. • List, Martin (2006): Internationale Politik studieren. Eine Einführung. VS Verlag. • Rittberger, Volker/ Zangl, Bernhard (2002) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, VS Verlag. • Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2006): Theorien der Internationalen Beziehungen, UTB. • Schimmelfennig, Frank (2008), Internationale Politik, UTB 40 Umweltökonomik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Dringliche Umweltprobleme wie Klimaerwärmung, Luftverschmutzung oder Fluglärm finden immer wieder grosse Aufmerksamkeit. Die Vorlesung geht den Ursachen und Lösungsansätzen von Umweltproblemen aus einer ökonomischen Perspektive nach. Wichtige Themen sind die Analyse des Grundproblems und die vergleichende Beurteilung verschiedener umweltpolitischer Instrumente. Umweltpolitische Ziele können mit anderen Zielen in Konflikt stehen. Deshalb brauchen Entscheidungsträger Informationen über die Bedeutung der Umweltqualität für die betroffene Bevölkerung. Die Vorlesung stellt die wichtigsten Bewertungsverfahren von Umweltqualität vor. - Erwerb von Grundkenntnissen im Bereich des interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerbs - Analyse spezifischer Fragestellungen unter ökonomischem und juristischem Blickwinkel - Erweiterung der Schreibkompetenz und der Kompetenz der mündlichen Präsentation sowie der Verteidigung eigener Thesen 1) Die Studierenden wissen, was aus einer ökonomischen Perspektive die Ursachen von Umweltverschmutzung sind. 2) Die Studierenden kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Instrumente der Umweltpolitik. 3) Die Studierenden kennen und verstehen die wichtigsten Verfahren zur Bewertung von Umweltqualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung (17.12.2013) / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch Literatur • Kolstad, Charles D. (2011). Intermediate Environmental Economics. International 2nd ed. Oxford: Oxford University Press. • Weiterführender Text zur Vertiefung (freiwillige Lektüre!) • Perman, Roger, Yue Ma, James McGilvray und Michael Common (2003). Natural Resource and Environmental Economics. 3rd ed. Essex: Pearson Education Limited. 41 Internationales und europäisches Steuerrecht Dozent: Dr. iur. Adriano Marantelli Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Fr, 08.15 – 10.00, ab 20.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung internationales und europäisches Steuerrecht befasst sich mit den Steuerfolgen grenzüberschreitender Sachverhalte sowohl für natürliche wie juristische Personen. Das Hauptgewicht liegt auf der Einkommens- und Gewinnsteuer unter Einbezug der Verrechnungssteuer. Ausgangspunkt der Veranstaltung bilden das OECD-Musterabkommen sowie die wichtigsten von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Es werden gestützt darauf die Funktions- und Wirkungsweise wie auch die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Verteilungsnormen und der Metho- denartikel, die Bestimmungen über den Informationsaustausch und das Verständigungsverfahren sowie das Diskriminierungsverbot behandelt. Teil der Vorlesung bilden zudem die Steuerfolgen des Zinsbesteuerungs- abkommens. Ziel der Veranstaltung ist, dass sich die Studierenden in der komplexen Materie des internationalen und europäischen Steuerrechts zurechtfinden und die Steuerfolgen einfacherer grenzüberschreitender Sachverhalte ermitteln können. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Steuerrecht des Bachelorprogramms oder der Vorlesungen Steuerrecht der natürlichen Personen oder Unternehmens- steuerrecht des Masterprogramms. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: adriano.marantelli@doz.unilu.ch Literatur • OECD- Musterabkommen; • Steuergesetze des Bundes und des Kantons Luzern 42 Comparative Constitutional Law in Action Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 13.15 – 15.00, ab 18.09.2013 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course firstly provides an introduction into the methodology of comparative constitutional law. We will study how and why constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations and how CCL is used by courts in various jurisdictions. The second and main part of the course deals with the concrete application of comparative constitutional methodology. This will be done on the basis of how the rights to privacy and to education have been dealt with in various countries and by various institutions. Apart from looking at different legal solutions and court decisions from all over the world addressing those rights, we will also explore how international and transnational standards have influenced that legal practice. The right of privacy, which of course centers around every human being’s freedom to make decisions about his or her life, will be assessed in particular with respect to how it is viewed against a public right to know and to have information and a state’s interest in preserving law and order, moral and the rights of others. The right to education is a particularly controversial issue in states with a divers makeup of society. We will explore the rights of parents and children as opposed to the regulatory prerogatives of governments. This course combines a basic training in comparative constitutional methodology with the application of the skills acquired to concrete problems. Upon completion, you shall have acquired not only skills but also a mindset that allows you to think “out of the box”; you should understand that solutions in one country are not necessarily mirrored in other countries and jurisdictions. You should be able to engage in a sophisticated discussion of the merits and disadvantages of those solutions, how they interrelate, and how comparative constitutional law can contribute to the search for meaningful solutions to contemporary legal problems. To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there …); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to apply comparative constitutional law to various legal problems and to see how it broadens the horizon of those engaged in legal analysis Voraussetzungen: Umfang. Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Knowledge of English (at least high school level), willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignements, practical exercises. 2 Semesterwochenstunden Englisch RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 alexander.morawa@unilu.ch Literature Helpful, but not required: • Vicki C. Jackson and Mark Tushnet, Comparative Constitutional Law (New York: Foundation Press, 2nd edition 2006) 43 Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch- ökonomischen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung (19.12.2013) / 3 Kontakt: christioph.schaltegger@unilu.ch Literatur • Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 44 Terrorism and the Law Dozenten: Xiaolu Zhang Coenen, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2013 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: xiaolu.zhang@unilu.ch peter.coenen@unilu.ch Reader 45 The Politics of International Migation Dozent: Jean-Thomas Arrighi, PhD Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Block 1: Block 2: Mo, 19. September, 13.15 – 15.00 FRO, HS 13 Fr / Sa, 4./5. Oktober, jeweils ganztags FRO, 3.B52 Fr / Sa, 25./26. Oktober, jeweils ganztags FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: According to estimates provided by the United Nations Population Division, there were 214 million international migrants in 2009, a figure which represents hardly more than 3 percent of the world population. In sharp contrast with the extraordinary acceleration of the circulation of goods and capital across borders in the wake of globalisation, today's proportion of international migrants is significantly lower than in the nineteenth century and has remained remarkably stable over the past 50 years. Yet, the movement of people from one sovereign state to another has become a major field of contestation both in domestic politics – whether of receiving or sending countries, and in global politics – as illustrated by the proliferation of international agencies and civil society associations dealing exclusively with migration issues. This course aims to critically examine the challenges and opportunities posed by migrations in the context of an international system predominantly made of territorial nation states recognising the borders separating one another as meaningful. The first part of the course introduces the main historical patterns and theoretical explanations of human mobility in a comparative perspective. It also reviews different types of migration and encourages students to reflect upon the role played by international actors in constructing these categories and on their implications for migrants themselves. The second and third parts examine how sending and receiving countries have sought to manage the consequences of international migrations by comparing state practices and policies in a large number of countries. The fourth and final part proposes to move beyond the prevailing state- centric perspective by studying how the consolidation of supranational institutions and the empowerment of regional and local governments have profoundly transformed the governance of international migrations. All theoretical discussions will be illustrated with a variety of case studies, the selection of which will partly depend on students' research interests. As migration studies is essentially an interdisciplinary field, all social science students interested in a truly global phenomenon are welcome to register. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme, Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: polsem@unilu.ch oder Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 46 Literatur • Wimmer, Andreas, and Glick-Schiller, Nina. “Methodological Nationalism and Beyond: Nation- Building, Migration, and the Social Sciences.” Global Networks Vol. 2 No. 4 (2002): 301-334.Kymlicka, Will. “The Rise and Fall of Multiculturalism? New Debates on Inclusion and Accommodation in Diverse Societies.” International Social Science Journal Vol. 61 No. 199, (March 2010): 97-112. • Brubaker, Rogers. “The ‘Diaspora’ Diaspora.” Journal of Ethnic and Racial Studies Vol. 28 No. 1 (2005). • Art, David. “The European Radical Right in Comparative-Historical Perspective.” Paper delivered at the American Political Science Association, Philadelphia, September 2006. • Soysal, Yasemin. “Changing Citizenship in Europe: Remarks on Post-National Membership and the Nation-State.” In Rethinking European Welfare: Transformations of Europe and Social Policy, edited by Gail Lewis et al. 17-29. London: SAGE publications, 2001. 47 Innovating Governance in the Metropolis and Beyond Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00, ab 17.02.2013 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The city or the urban metropolis is seen as an incubator of socio-economic and cultural innovations and transformations (e.g. Florida 2006). The course is intended to show that the same can be said with respect to new forms of political governance. During the course we will trace new concepts and realities of governance from 1850 to 2000. We will do this mainly with reference to the US-American metropolitan areas since the United States have been the most influential country in the 20th Century and the ideas that have been developed there have spread throughout the world. But for each new concept we will try to find similar forms of governance in Swiss or European urban regions and on other levels of governance (national and international). The course builds on the lecture „Welt-, Gesellschafts- und Menschenbilder”. Those who have not attended that course are advised to read the Working Paper 07 “Forms of Political Governance: Theoretical Foundations and Ideal Types” (available at the homepage of the Department of Political Science, University of Lucerne, see below) in advance or at the beginning of the semester. Umfang: Sprache: 2 Semesterstundenwochen Englisch, pragmatischer Umgang mit deutschern Beiträgen Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Kontakt. Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. joachim.blatter@unil.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Blatter, J. (2012): “Forms of Political Governance: Theoretical Foundations and Ideal Types”, Working Paper 07 in the Series “Glocal Governance and Democracy”, Department of Political Science, University of Lucerne [http://www.unilu.ch/files/wp7_forms-of-political-governance.pdf] • Florida, R. (2006): Cities and the Creative Class. Routledge. 48 Internationaler Handel und Globalisierung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: Blockveranstaltung Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Das Seminar befasst sich mit ausgewählten Themen des internationalen Handels und der Globalisierung. Diese Themen beinhalten u.a. die Geschichte, Messung und Auswirkungen der Globalisierung; die Auswirkungen des internationalen Handels auf Armut, Ungleichheit, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung; die Politische Ökonomie der Aussenhandelspolitik sowie Themen zur internationalen Migration von Arbeitskräften und der internationalen Vernetzung der Finanzmärkte. 1. Die Studierenden wenden ihre theoretischen Kenntnisse der Internationalen Ökonomie auf angewandte Fragestellungen an. 2. Die Studierenden trainieren ihre Fähigkeiten zur ökumenischen Argumentation. Voraussetzungen: Vorlesung Internationale Ökonomie Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur wird bei der Themenvergabe bekanntgemacht. 49 Die tunesische Revolution 2011 im historischen Vergleich Dozentin: Dr. Bettina Hunger Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: Wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Dass es sich bei der tunesischen Jasmin-Revolution um ein bedeutsames Ereignis handelt, ist heute unbestritten: Der Sturz des langjährigen tunesischen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali im Januar 2011 leitete den arabischen Frühling ein, der in den folgenden Monaten die autoritären Regime in Ägypten, Jemen und Libyen zu Fall brachte und in weiteren Ländern der arabischen Welt zu Massenprotesten und Regierungsumbildungen führte. Ob die tunesische Jasmin-Revolution aber gelang oder ob sie verraten wurde, wird heute kontrovers diskutiert. Bedeutete der Wahlsieg der islamischen Ennahda-Partei im Oktober desselben Jahres das Ende oder die Vollendung der Revolution? Oder befindet sich das Land noch immer in einem Zustand des permanenten revolutionären Umbruchs? Im historischen Vergleich versucht das Seminar Antworten auf solche Fragen zu finden. Zunächst wird der Begriff der “Revolution” theoretisch erarbeitet und anhand einiger ausgewählter Revolutionen aus der europäischen wie der islamischen Geschichte überprüft. Mit Hilfe dieser theoretischen Konzepte werden wir dann die Ereignisse von 2011 in Tunesien genauer analysieren und diese anschliessend mit früheren Umbruchsituationen in der tunesischen Geschichte, etwa der Verfassungsreform von 1861 oder der Dekolonisierung von 1956, in Beziehung setzen. So sollen die Jasmin-Revolution von 2011 kontextualisiert und die Chancen für eine nachhaltige Veränderung der tunesischen Gesellschaft ausgelotet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat / 4 Kontakt: bettina.hunger@doz.unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Grosse Revolutionen der Geschichte. Von der Frühzeit bis zur Gegenwart, hg. v. Peter Wende, München: Verlag C.H. Beck 2000 • Kenneth J. Perkins: A history of modern Tunisia, Cambridge: Cambridge University Press, 2004 50 Organizing Peace – Organization Theory and the Management of Humanitarian Interventions and Peace Operations Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Block 1: Block 2: Block 3: Fr, 20.09.2013, 13.15 - 19.00 FRO, 4.B01 Fr, 08.11.2013, 10.15 - 20.00, Sa, 09.11.2013, 09.15 - 17.00 FRO, 4.B54 Fr, 13.12.2013, 15.15 - 20.00, Sa, 14.12.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This seminar will touch upon the following subfields of political science: - International Relations and International Organizations - Organization Theory and Public Administration Research - International Peace Operations, Humanitarian Interventions, International Security Policy - Qualitative and Mixed Research Methods For a long time, scholars neglected international organizations as actors in their own right and as complex and influential bureaucratic structures. This growing complexity went hand in hand with an ever-increasing multitude of tasks assigned to international organizations, especially in the field of peacebuilding and post-conflict reconstruction. In consequence, there was an expansion of administrative tasks and bureaucratic programs, which were necessary to cope with the sheer magnitude of challenges of rebuilding of states and of setting them on a sustainable peaceful track. This seminar investigates into those bureaucratic traits of international organizations at different levels of peace operations: there is the international level, on which international politics in combination with bureaucratic procedures in the UN Secretariat form mandates and institutional designs and are tasked with their later supervision. Then, there is also the implementation level, where various organizations are involved or even created to deal with the mandate’s leeway and constraints. On a third level, there is the politics of the host state with the parties that signed a peace agreement. On all levels, bureaucratic procedures are confronted with often conflicting political demands and rapidly changing organizational environments and tasks. The seminar will give an overview of classical theories of organizations and public administrations and aims at transferring key insights to the challenges of international peace operations. It does so, firstly, by introducing into an emerging and dynamic research agenda on international organizations and international public administrations; secondly, by focussing on some theoretical clusters, in particular coordination, organizational learning, leadership, principal-agent models and bureaucratic politics; and, thirdly, by applying them to various policy fields and challenges peace operations are confronted with: financing, planning and setting-up a mission, preparing elections, disarm, demobilize and reintegrate former combatants, and social and economic reform – to name some. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/ Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semster. Kontakt: julian.l.junk@gmail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 51 Literatur (for voluntary preparation; all relevant seminar readings will be available via OLAT) • Barnett, Michael N. and Martha Finnemore (2004): Rules for the World, International Organizations in Global Politics. Cornell University Press, Ithaca. • Benner, Thorsten, Stephan Mergenthaler and Philipp Rotmann (2011): The New World of UN Peace Operations: Learning to Build Peace? Oxford University Press, Oxford. • Diehl, Paul F. (2008): Peace Operations. Polity Press, New York. • Doyle, Michael W. and Nicholas Sambanis (2006): Making War and Building Peace. Princeton University Press, Princeton. • Holohan, Anne (2005): Networks of Democracy, Lessons from Kosovo for Afghanistan, Iraq, and Beyond. Stanford University Press, Stanford. • International Peace Institute (2012): The Management Handbook for UN Field Missions. IPI, New York. • Junk, Julian and Till Blume (2012): Organizing Peace - Organization Theory and International Peace Operations (Editors of the Special Issue), in: Journal of Intervention and Statebuilding, 6 (3). • Junk, Julian, Francesco Mancini, Till Blume and Wolfgang Seibel (Eds.) (forthcoming 2013): The Management of Peace Operations - Coordination, Learning, Leadership, Lynne Rienner, Boulder. 52 Public Policy Analysis Dozentin: Dr. Flavia Jurje Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The aim of this course is to introduce students to the policy making practices and theories. Empirical cases from various policy sectors and analytical models of policy analysis, in different national contexts will be tackled throughout the seminar. The first part will offer an overview of the nature and function of public policy and present the main theoretical lenses and concepts inherent to the study of policy-making. In this section questions related to the debate on rationalism versus incrementalism or the approach of economists contrasted to the multiple stream analysis will be applied to different case studies. In addition, relevant aspects of policy research, such as political institutions, different stages of a decision-making process and power constellation of political actors will be discussed. In the light of these analytical tools, the second part of the seminar will focus on various policy studies, exploring in a comparative perspective decision-making styles, implementation and evaluation research across countries and policy areas. By the end of the seminar, the participants should be acquainted with the theories of the policy analysis and policy process, be able to apply relevant analytical tools for conducting research in this field as well as deepen their empirical knowledge about public policy issues currently on the agenda of nation states. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: flavia.jurje@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Geva-May, Iris and Lynn, Laurence E. (2009), Comparative policy analysis, London: Routledge. • John, Peter (2002), Analysing Public Policy, London and New York • Mintrom, Michael (2012), Contemporary policy analysis, Oxford: Oxford University Press. • Moran, Michael, Martin Rein and Robert E. Goodin (eds.) (2006), The Oxford Handbook of Public Policy, Oxford University Press. • Parsons, Wayne (2005), Public Policy: An Introduction to the Theory and Practice of Policy Analysis, Cheltenham and Northhampton. • Peters, B Guy and Jon Pierre (2007), A Handbook of Public Administration, London: Sage. • Sabatier, Paul A. (1999), Theories of the Policy Process, Boulder, Colo. Westview Press. • Weimer, David L., and Aidan R. Vining (2011), Policy Analysis, 5th Edition. Boston Longman. 53 The Real New World Order: Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 25.09.2013 FRO,4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Internationale Zusammenarbeit nimmt heute viele Formen an und entfaltet sich auf mehreren, oftmals miteinander verflochtenen Regierungsebenen. Neben Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen prägen immer stärker auch private Akteure wie z.B. NGOs, Rating Agenturen oder Multinationale Unternehmen und transgouvernementale Netzwerke aus nationalen Beamten und anderen Fachexperten die internationale Politik. Dieses Hauptseminar untersucht unter Verwendung klassischer und neuerer Theorien der Internationalen Beziehungen die Vielfalt grenzüberschreitender politischer Organisation in verschiedenen Politikfeldern wie Sicherheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik. Anhand der Literatur zur Verrechtlichung der Internationalen Beziehungen sowie zur Rolle von privaten und transgovernementalen Akteuren werden einerseits die Besonderheiten der gegenwärtigen institutionellen Ordnung der IB sowie die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Typen von internationaler Organisation herausgestrichen. Andererseits sollen auf der Basis macht- basierter, interessensbasierter und ideenbasierter Theorien der IB die Entstehungsgründe und die Funktionsweisen dieser unterschiedlichen Organisationen herausgearbeitet werden. Das Hauptseminar ist als Vertiefung zur Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ konzipiert. Voraussetzungen: Umfang: Der vorausgegangene oder parallele Besuch der Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ wird vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: sandra.lavenex@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur wird auf Olat bereitgestellt. 54 Hegemonie und Empire. Ordnungsvorstellungen der Weltpolitik Dozentin: Julia Maisenbacher, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Frage, welche machtpolitische Ordnung dem internationalen Staaten- system zugrunde liegt, beschäftigt die Politikwissenschaft seit jeher. In den letzten Jahren erfreuen sich die Konzepte des „Empire“ und der „Hegemonie“ neuer Popularität. Dabei rückt die Frage nach der hege- monialen Stellung der EU in der Weltpolitik vermehrt ins Interesse der Wissenschaft. Auch wenn die EU kaum über klassische Kapazitäten wie militärische Macht verfügt, ist ihr ökonomischer Einfluss als grösste Handels- macht nicht zu unterschätzen. Nicht zuletzt beeinflusst die EU in vielen Politikfeldern die politische Agenda benachbarter Staaten durch deren Hoffnung auf eine Beitrittsperspektive. Dies ist allerdings immer wieder mit Rückschlägen verbunden. Mit Bezug auf die Rolle der EU bei der weltweiten Verbreitung der Menschenrechte sprechen manche gar von einem normativen ‚Empire Europe‘. Das Hauptseminar setzt sich mit den Konzepten der Hegemonie und des Empire theoretisch und empirisch auseinander. Was zeichnet eine hege- moniale oder imperiale Ordnung aus? Welche Machtfaktoren beinhalten eine solche Ordnung? Beruht sie lediglich auf sogenannten „harten“ Macht- faktoren wie militärischer und ökonomischer Macht? Welche Rolle spielen „weiche“ Machtfaktoren wie kulturelle Normen und Ideen? Was unterschei- det Hegemonie und Empire von anderen Weltordnungsvorstellungen? Inwiefern kann bei der internationalen Rolle eines Staatenbunds wie der Europäischen Union überhaupt von einem Empire oder Hegemonie gesprochen werden? Das Hauptseminar wird sich mit diesen Fragen auf der Grundlage ver- schiedener theoretischer Ansätze und praktischer Beispiele beschäftigen. Es soll Studierende befähigen, diese beiden theoretischen Konzepte zu verstehen und ihre unterschiedlichen Logiken und Ausformungen theoretisch und empirisch einordnen und kritisch reflektieren zu können. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: julia.maisenbacher@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Beck, Ulrich; Grande, Edgar (2004): Das kosmopolitische Europa: Gesellschaft und Politik in der zweiten Moderne. Frankfurt am Main: Suhrkamp. • Hardt, Michael; Negri, Antonio (2002): Empire. Die neue Weltordnung. Frankfurt am Main: Campus. • Lukes, Steven (2007): Power. A Radical View. Basinkstoke: Palgrave Macmillian. • Mearsheimer, John (2001): The Tragedy of Great Power Politics. New York: W.W. Norton & Co. • Zielonka, Jan (2006): Europe as Empire. The Nature of the Enlarged European Union. Oxford: Oxford University Press. 55 Utopien und Dystopien. Wunschträume und Schreckensbilder in der Geschichte des poltischen Denkens Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Vorbesprechung: Termine: Fr, 27.09.2013, 13.15 - 17.00 FRO, HS 7 Fr, 11.10.2013, 09.15 - 17.00, Fr, 08.11.2013, 09.15 - 17.00, Fr, 13.12.2013, 09.15 - 17.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die aktuellen Diagnosen reichen von einer Erschöpfung der utopischen Energien bis zum Ende des ideologischen Zeitalters. F. Fukuyama hat nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften gar vom „Ende der Geschichte“ gesprochen. Wofür steht der beobachtete Schwund des Utopischen im Übergang vom 20. zum 21. Jahrhundert? Nach einem Blick in die Geschichte der utopischen Gesellschaftsentwürfe von Morus bis Morris wird sich das Seminar mit den Kontroversen des 20. Jahrhunderts zwischen Utopie und Antiutopie (Samjatin, Huxley, Orwell) beschäftigen, um am Schluss, ideengeschichtlich und politiktheoretisch gerüstet, zur Ausgangsfrage nach den politischen und soziokulturellen Folgen des Utopieverlusts zurückzukehren. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Essay oder Referat (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: rebecca.welge@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Marie Louise Bernari: Reise durch Utopia, Berlin 1982. • J.C. Davis: Utopia and the Ideal Society. A Study of English Utopian Writing 1516-1700, Cambridge 1981. • Alfred Doren: Wunschräume und Wunschzeiten; in: Vorträge der Bibliothek Warburg 1924-1925, Leipzig 1927, S. 158-203. • Hans-Jürgen Goertz (Hg.): Alles gehört allen. Das Experiment Gütergemeinschaft vom 16. Jahrhundert bis heute, München 1986. • Jürgen Habermas: Die Krise des Wohlfahrtsstaates und die Erschöpfung utopischer Energien; in: ders., Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt/M. 1985, S. 141-163. • Krishan Kumar: Utopia and Anti-Utopia in Modern Times, Oxford 1987. • Frank u. Fritzie Manuel: Utopian Thought in the Western World, Oxford 1979. • Richard Saage: Politische Utopien der Neuzeit, Darmstadt 1991. 56 Latin America and the world: politics and challenges of a new international actor Dozent: Prof. Dr. Stéphan Sberro Picard Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 18.09.2013, 12.15 - 13.00 FRO, 3.B55 Mittwoch, 15.11. bis Samstag, 16.11., je ganztags FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This seminar aims at explaining the relations between Latin America (as a region) and the rest of the world as it is one of the important matters in International Relations today, be it economic or political. . Since the eighties Latin America has reached a new importance in Global Affairs for two reasons its own aperture and renewed interest in international relations and its economic and political stability that makes it an attractive partner. In the seminar we will explain the relationship between the region and the United States, Europe and China. We will also speak of the new relationship with the Middle East. Introduction: Latin America as a region and the world, a historical introduction. 1 Theoretical framework: regional integration, the regions in the world and interregional theories. 2 Latin America; the perfect case study? 3 Western hemisphere or Latin America, a difficult choice. 4 Latin America and Europe: the paradox of a perfect but unsatisfactory relationship. 5 New partnerships for the XXIst century: Latin America and China. 6 New partnerships for the XXIst Century: Latin America and the Middle East. The students will have to read a general handbook on Latin American external relationships and do some expositions on case studies for Latin America external relationships. They could chose the diplomatic or trade oriented and economic approach. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: ssberro@itam.mx oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Mark Aspinwall “Side Effects, Mexican governance under NAFTA’s Labor and Environmental Agreements” Stanford University press, 2013 • Lorena Ruano Editor “The Europeanization of National Foreign Policies towards Latin America” Routledge, NY-London, 2013 57 Empirical Strategies in Political Economics Dozent: Lukas Schmid Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: Blockveranstaltung Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to find, interpret and evaluate empirical research in political economics. We will critically discuss recent studies from a variety of subfields. The topics include the stability of governments, the introduction of female suffrage, and the economic costs of terrorism. The first part of the seminar serves as an introduction to the empirical methods. In the second part, students will engage in the study of original empirical research to learn about recent methods of analysis. Each seminar session will consist of student presentations and a general discussion. 1. Students are able to find, understand and critically assess empirical research in political economics. 2. Students know the key elements of an empirical research design. 3. Students know the core assumptions of recent empirical research papers and are able to discuss them critically. Vorausssetzugen: Umfang: Previous participation in „Grundlagen der multivariaten Statistik“ or equivalent knowledge is recommended but not required. Formal mathematical language will be held to a minimum. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: lukas.schmid@unilu.ch • Acemoglu, D. (2005). Constitutions, Politics, and Economics: A Review Essay on Persson and Tabellini’s The Economic Effects of Constitutions. Journal of Economic Literature 43 (4), 1025-1048. • Angrist, J.D., Pischke, J-S. (2008). Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist’s Companion. Princeton University Press. • Diamond, J., & Robinson, J. A (Eds.). (2010). Natural Experiments of History. Boston: Harvard University Press. • Keele, L. and W. Minozzi (2013). How Much Is Minnesota Like Wisconsin? Assumptions and Counterfactuals in Causal Inference with Observational Data. Political Analysis 21(2). 193-216. 58 International Political Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 18.09.2013 FRO 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the interactions between politics and economics. Otherwise said, how domestic and international politics affect the movement of goods, services, people, and capital. We will pay particular attention to the way in which financial crises, regional integration, new technologies, the incorporation of new economic powers, and protectionism affect these flows. A first part of the course looks at major shifts in the global economy from a historical perspective, defines international political economy (IPE), and comparatively examines its main schools and theories. In doing so, particular emphasis is paid to key actors such as: states (and the role played by power and hegemony); international institutions (e.g. WTO); and non-state actors (e.g. multinational corporations and NGOs). A second part examines particular aspects of IPE such as: the international monetary system and financial crises, the world trade regime, variations in state economic policies, and North-South relations regarding development and inequality. Challenges to global governance resulting from these issues will receive particular attention. The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation. Voraussetzungen: Sprache: Der Kurs wird in Englisch sein, allerdings können Essays und Teilnahme auch in Deutsch sein. Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition, London: Sage. • Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. • Frieden, Jeff and Lake, David (2000) International Political Economy: Perspectives on Global Power and Wealth. Bedford/St. Martin’s and Routledge • Gilpin, Robert (2001) Global Political Economy. Oxfordshire: Princeton University Press • Palan, Ronen (Ed.) (2000) Global Political Economy: Contemporary Theories. Routledge • Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press • Spero, Joan and Jeffrey Hart (2010) The Politics of International Economic Relations. Boston, Massachusetts: Wadsworth 59 Vom Goldstandard zum Euro: Einführung in die europäische Währungs- geschichte Dozent: Dr. Tobias Straumann Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: 14-tägig Fr, 13.15 – 17.00, ab 20.09.2013 FRO 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Das Seminar behandelt die europäische Währungsgeschichte von der Einführung des klassischen Goldstandards in den 1870er Jahren bis zur Gegenwart. Die Studierenden sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Währungssysteme kennenlernen und zu einem umfassenden Verständnis der aktuellen Krise in Europa erlangen. Der Aufbau der Veranstaltung ist chronologisch. Besonders intensiv werden wir uns mit den Finanzkrisen vor dem Ersten Weltkrieg, der Weltwirtschaftskrise und den Bemühungen um ein gemeinsames europäisches Währungssystem seit den späten 1960er Jahren beschäftigen. - Kenntnis der verschiedenen Währungssysteme seit 1870 - Einführung in die makroökonomischen Grundbegriffe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 tobias.straumann@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 60 Parlamentsforschung Dozent: Thomas Winzen M.A. Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 17.15 – 19.00, ab 19.09.2013 FRO 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Dieses Seminar bietet eine Einführung in wesentliche Bereiche der Parlamentsforschung. Es beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung von Parlamenten sowie deren Verhältnis zu Parteien, Präsidenten, und direkt- demokratischen Verfahren. Der zweite Teil des Seminars befasst sich mit Parlamentariern und parlamentarischer Repräsentation: Sind Parlamente ein Spiegelbild der Gesellschaft? Wie kommen Politiker ins Parlament? Wie beeinflusst die ständige Möglichkeit des Mandatsverlusts ihre Karrieren? Der dritte Teil des Seminars konzentriert sich auf parlamentarische Politik. Hier geht es insbesondere um die Beziehung zwischen Parlament und Regierung, Parteidisziplin, und Parlamentsorganisation. Der letzte Teil thematisiert die Rolle von Parlamenten im europäischen Integrationsprozess. Wie reagieren nationale Parlamente auf den Verlust von Kompetenzen? Wieso stärken Regierungen das Europäische Parlament? Welche Rolle spielen Parteien für Entscheidungsprozesse im Europäischen Parlament? Je nach Interesse der Kursteilnehmer können Themen ergänzt werden. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: thomas.winzen@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur 2-3 Artikel / Buchkapitel pro Seminar. Die Literatur ist grösstenteils auf Englisch. Die genauen Themen können je nach Interesse der Seminarteilnehmer variieren. Eine Auswahl relevanter Bücher (bitte nicht vor dem Seminar anschaffen): • Bailer, Stefanie, Peter Meissner, Tamaki Ohmura, Peter Selb. 2013. „Seiteneinsteiger im Deutschen Bundestag – eine Analyse über Karrierewege und ihre Auswirkungen“ [Career changers in the German Parliament – an Analysis of Career Paths and their Effects“]. Springer VS Verlag. • Congleton, Roger D. 2011. Perfecting Parliament. New York: Cambridge University Press. • Cheibub, José Antonio. 2007. Presidentialism, Parliamentarism, and Democracy. New York: Cambridge University Press. • Gallagher, Michael, Michael Laver, and Peter Mair. 2011. Representative Government in Modern Europe. New York: McGraw-Hill. • Kam, Christopher J. 2009. Party Discipline and Parliamentary Politics. Cambridge: Cambridge University Press. • Martin, Shane, Thomas Saalfeld, and Kaare Strom, eds. forthcoming. The Oxford Handbook of Legislative Studies. Oxford: Oxford University Press. 61 Legitimität internationaler Organisationen Dozent: Prof. Dr. Klaus Dingwerth Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 16.09.2013, 13.15 – 15.00 FRO, 4.B47 14-tägig, Mo, 10.15 – 15.00, ab 30.09.2013 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Im November 1999 verhinderten Massendemonstrationen, dass die WTO- Ministerkonferenz in Seattle stattfinden konnte. Spätere WTO-Konferenzen in Cancún (2004), G8-Gipfel in Genua (2001) oder Heiligendamm (2007) wurden ebenso von starken öffentlichen Protesten begleitet wie zahlreiche öffentliche Auftritte von Repräsentanten der Weltbank, des IWF oder der WTO. Es sind aber nicht nur linke globalisierungskritische Bewegungen, die internationale Organisationen unter Druck setzen; auch rechte Parteien und Bewegungen kritisieren internationale Organisationen zum Teil heftig für aus ihrer Sicht illegtitime Eingriffe in die Souveränität der Nationalstaaten. Angesichts dieses Drucks erscheint es kaum verwunderlich, dass internationale Organisationen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Mitgliedstaaten zunehmend um Zuspruch kämpfen müssen. So beantworte- ten im Eurobarometer für das Frühjahr 2011 zum ersten mal mehr Personen die Frage, ob sie den Institutionen der Europäischen Union Vertrauen entgegeben bringen, mit nein als mit ja. Nicht wenige BeobachterInnen interpretieren die genannten Entwicklungen als eine "Legitimitätskrise" internationaler Organisationen. Im Rahmen des Seminars wollen wir uns mit dieser Interpretation ausein- andersetzen. Im Zentrum stehen die folgenden Fragen: Welche Bedeutung hat Legitimität - die "soziale Anerkennung als rechtmässig" - für internation- ale Organisationen? Auf wessen Anerkennung sind sie für welche Zwecke angewiesen? Wie gewinnen und erhalten internationale Organisationen soziale Anerkennung? Welche Möglichkeiten stehen internationalisierten Organisationen, um ihre einmal in die Krise geratene Legitimität wieder herzustellen? Was sind die Ursachen der (vermeintlichen) Legitimitätskrise internationaler Organisationen? Und wie ist die (vermeintliche) Legitmitäts- krise internationaler Organisationen normativ zu bewerten? Das Seminar verbindet politikwissenschaftliche und organisationssoziologische Per- spektiven und bietet somit für Studierende beider Schwerpunkte interessante Anknüpfungspunkte. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige Teilnahme//Essay (benotet) / 4 Kontakt: klaus.dingwerth@iniis.uni-bremen.de Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Bob, Clifford 2012: The Global Right Wing and the Clash of World Politics. Cambridge: Cambridge University Press. • Nullmeier, Frank, Dominika Biegon, Jennifer Gronau, Martin Nonhoff, Henning Schmidtke und Steffen Schneider, 2010: Prekäre Legitimitäten: Rechtfertigung von Herrschaft in der Postnationalen Konstellation. Frankfurt am Main: Campus. • O'Brien, Richard 2000: Contesting Global Governance: Multilateral Economic Institutions and Global Social Movements. Cambridge: Cambridge University Press. • Zürn, Michael und Matthias Ecker-Ehrhard (Hrsg.), 2013: Die Politisierung der Weltpolitik: Umkämpfte internationale Institutionen. Berlin: Suhrkamp. 62 Sicherheit und Staatlichkeit Dozentin: Dr. phil. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 19.09.2013 FRO 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: „Sicherheit“ ist in der Moderne eine zentrale Orientierungskategorie zur Gestaltung politischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Verhältnisse im Allgemeinen und von Staatlichkeit im Besonderen. Das Seminar rückt diese Bedeutung der Sicherheit ins Zentrum und zeigt, wie das Verhältnis von Sicherheit und Staat aus politiktheoretischer, philosophischer und sozial- wissenschaftlicher Perspektive gefasst werden kann. Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Teil I: Sicherheit und Staatlichkeit aus normativer Perspektive In der politischen Philosophie gilt Sicherheit spätestens seit Thomas Hobbes’ Staatstheorie als zentrale Legitimationsgrundlage für das staatliche Gewalt- monopol. Der staatstheoretisch normative Primat der Sicherheit wird in liberalen und marxistischen Staatskonzeptionen jedoch in Frage gestellt und durch die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit ersetzt oder ergänzt. Diese Debatten über das angemessene Verhältnis von Sicherheit, Freiheit und Gleichheit bestimmen die philosophisch-normativen Konzeptionen von Staatlichkeit bis heute. Im Seminar werden klassische staatstheoretische Positionen ausgehend von Thomas Hobbes rekonstruiert und mit liberalen und (post-)marxistischen Kritiken konfrontiert. Teil II: Sicherheit als diskursive Figur In gegenwärtigen sozialwissenschaftlichen und politiktheoretischen Ansätzen wird der normative Blick auf das Verhältnis von Sicherheit und Staatlichkeit ergänzt durch konstruktivistische und diskurskritische Analysen. Sicherheit erscheint nicht als ein Begriff, der auf objektive Gefährdungslagen hinweist, sondern als eine rhetorische Figur, die spezifische Formen von Staatlichkeit konstruiert und legitimiert. Konzepte der „Securitization“ der Copenhagen School und der „Gouvernementalität“ von Michel Foucault sind für diesen Ansatz richtungsweisend. Aber auch feministische und postkoloniale Theorien zeigen auf, dass der staatstheoretische Bezug auf Sicherheit dazu dienen kann, sexistische und rassistische Ordnungen zu stabilisieren. Im Seminar werden diese aktuellen Debatten anhand ausgewählter Texte diskutiert. Das Seminar soll die Studierenden befähigen, die Bedeutung der Sicherheit für die Legitimation und Konstruktion staatlicher Ordnungen in ihren unter- schiedlichen Logiken und Formen zu erkennen, ideengeschichtlich zu verorten und kritisch zu reflektieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: katrin.meyer@unibas.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Angehrn, Emil: „Das Streben nach Sicherheit. Ein politisch-metaphysisches Problem“, in: Zur Philosophie der Gefühle, hrsg. von Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1993, S. 218-243. • Conze, Werner: „Sicherheit, Schutz“, in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhard Koselleck (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5, Stuttgart: Klett-Cotta 1984, S. 831-862. 63 mailto:katrin.meyer@unibas.ch • Foucault, Michel: Geschichte der Gouvernementalität. Bd. I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesung am Collège de France 1977-1978, hrsg. von Michel Sennelart, Frankfurt/Main: Suhrkamp 2004. • Holert, Tom: Sicherheit, in: Glossar der Gegenwart, hrsg. von Ulrich Bröckling, Susanne Krasmann und Thomas Lemke, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2004, S. 244-250. • Lipschutz, Ronnie D. (Hg.), On Security, New York: Columbia University Press 1995. • Makropoulos, Michael: »Sicherheit«, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 9, Basel: Schwabe 1995, S. 745-750. • Neocleous, Mark: Security, Liberty and the Myth of Balance: Towards a Critique of Security Politics, in: Contemporary Political Theory (2007) 6, 131–149. • Peoples, Columba; Vaughan-Williams, Nick: Critical Security Studies. An Introduction, • London/New York: Routledge 2010. • Purtschert, Patricia / Meyer, Katrin / Winter, Yves (Hg.): Gouvernementalität und Sicherheit. Zeit- diagnostische Beiträge im Anschluss an Foucault, Bielefeld: Transcript 2008. 64 Moderne Islamische Staatsentwürfe Dozent: Dr. Andreas Tunger Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Fr, 10.15 – 12.00, ab 20.09.2013 FRO 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Seit Beginn des 19. Jahrhunderts haben muslimische Politiker, Denker und in jüngster Zeit auch Denkerinnen die Frage nach dem besten Staat für muslimisches Leben höchst unterschiedlich beantwortet und dabei teils westliche Vorstellungen produktiv verarbeitet, sich teils aber auch vehement davon abgegrenzt. Das Seminar behandelt exemplarische Staatsentwürfe von der spätosmanischen Zeit bis in die Gegenwart. Anhand von Quellentexten aus Tunesien, Ägypten, der Türkei, Iran und Westeuropa analysieren die Teilnehmenden Aspekte wie die Legitimation und Ausgestaltung von Herrschaft, demokratische Prinzipien, Rechtsordnung und Menschenrechte, die Rolle der Zivilgesellschaft und die Stellung von Frauen und Minderheiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Mündliches Engagement, Kurzreferat / 4 Kontakt: andreas.tunger@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Gudrun Krämer: Demokratie im Islam. Der Kampf für Toleranz und Freiheit in der arabischen Welt, München: Beck, 2011. • Holger Zapf / Lino Klevesath (Hg.): Staatsverständnisse in der islamischen Welt, Baden-Baden: Nomos, 2012. • Andreas Meier (Hg.): Der politische Auftrag des Islam. Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen. Originalstimmen aus der islamischen Welt, Wuppertal: Peter Hammer, 1994. 65 mailto:andreas.tunger@unilu.ch Modul Forschung-Praxis-Methoden Public Policy Analysis Dozentin: Dr. Flavia Jurje Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The aim of this course is to introduce students to the policy making practices and theories. Empirical cases from various policy sectors and analytical models of policy analysis, in different national contexts will be tackled throughout the seminar. The first part will offer an overview of the nature and function of public policy and present the main theoretical lenses and concepts inherent to the study of policy-making. In this section questions related to the debate on rationalism versus incrementalism or the approach of economists contrasted to the multiple stream analysis will be applied to different case studies. In addition, relevant aspects of policy research, such as political institutions, different stages of a decision-making process and power constellation of political actors will be discussed. In the light of these analytical tools, the second part of the seminar will focus on various policy studies, exploring in a comparative perspective decision-making styles, implementation and evaluation research across countries and policy areas. By the end of the seminar, the participants should be acquainted with the theories of the policy analysis and policy process, be able to apply relevant analytical tools for conducting research in this field as well as deepen their empirical knowledge about public policy issues currently on the agenda of nation states. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: flavia.jurje@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Geva-May, Iris and Lynn, Laurence E. (2009), Comparative policy analysis, London: Routledge. • John, Peter (2002), Analysing Public Policy, London and New York • Mintrom, Michael (2012), Contemporary policy analysis, Oxford: Oxford University Press. • Moran, Michael, Martin Rein and Robert E. Goodin (eds.) (2006), The Oxford Handbook of Public Policy, Oxford University Press. • Parsons, Wayne (2005), Public Policy: An Introduction to the Theory and Practice of Policy Analysis, Cheltenham and Northhampton. • Peters, B Guy and Jon Pierre (2007), A Handbook of Public Administration, London: Sage. • Sabatier, Paul A. (1999), Theories of the Policy Process, Boulder, Colo. Westview Press. • Weimer, David L., and Aidan R. Vining (2011), Policy Analysis, 5th Edition. Boston Longman. 66 Der qualitative Forschungsprozess – Seminar zur Unterstützung empirischer Arbeiten Dozent: Dr. des. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Was ist soziologisch interessant an einem empirischen Phänomen? Wie werden aus empirischen Phänomenen soziologische Daten? Wie muss eine Fragestellung aufgebaut sein, damit sie aus den erhobenen Daten soziologisch relevantes Wissen generieren kann? Wie lassen sich adäquate „methodische und theoretische Brillen“ finden, mit deren Hilfe Datenstücke hergestellt, betrachtet und interpretiert werden können? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar insbesondere aus der Perspektive der qualitativen Sozialforschung gestellt und diskutiert. Das Seminar dient der Vorbereitung und Unterstützung studentischer empirischer Arbeiten, vor allem der Forschungsarbeiten im Forschungs- Praxis-Modul, wie auch der Vertiefung von Methodenkenntnissen. Die Durchführung einer qualitativen Studie kann im Rahmen einer Seminararbeit praktisch eingeübt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Material: stephan.kirchschlager@unilu.ch Texte werden auf OLAT zugänglich gemacht. Literatur Stefan Hirschauer, Klaus Amann (1997): Die Befremdung der eigenen Kultur. Ein Programm. In: Stefan Hirschauer, Klaus Amann (Hrsg.): Die Befremdung der eigenen Kultur - Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 7-52. 67 Empirical Strategies in Political Economics Dozent: Lukas Schmid Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Vorbespechung: Fr, 27.09.2013, 13.15 - 17.00 FRO, 3.B52 Termine: Fr, 04.10.2013, 08.15 - 12.00 FRO, 3.B47 Fr, 11.10.2013, 10.15 - 12.00 Do, 21.11.2013, 08.15 – 18.00 Fr, 22.11.2013, 08.15 – 18.00 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to find, interpret and evaluate empirical research in political economics. We will critically discuss recent studies from a variety of subfields. The topics include the stability of governments, the introduction of female suffrage, and the economic costs of terrorism. The first part of the seminar serves as an introduction to the empirical methods. In the second part, students will engage in the study of original empirical research to learn about recent methods of analysis. Each seminar session will consist of student presentations and a general discussion. 1. Students are able to find, understand and critically assess empirical research in political economics. 2. Students know the key elements of an empirical research design. 3. Students know the core assumptions of recent empirical research papers and are able to discuss them critically. Voraussetzungen: Umfang: Previous participation in „Grundlagen der multivariaten Statistik“ or equivalent knowledge is recommended but not required. Formal mathematical language will be held to a minimum. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: lukas.schmid@unilu.ch Literatur • Acemoglu, D. (2005). Constitutions, Politics, and Economics: A Review Essay on Persson and Tabellini’s The Economic Effects of Constitutions. Journal of Economic Literature 43 (4), 1025-1048. • Angrist, J.D., Pischke, J-S. (2008). Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist’s Companion. Princeton University Press. • Diamond, J., & Robinson, J. A (Eds.). (2010). Natural Experiments of History. Boston: Harvard University Press. • Keele, L. and W. Minozzi (2013). How Much Is Minnesota Like Wisconsin? Assumptions and Counterfactuals in Causal Inference with Observational Data. Political Analysis 21(2). 193-216. 68 Kategorisierungen und Klassifikationen Dozent: Dr. des. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Klassifikationen und soziale Kategorisierungen sind allgegenwärtig. Das in Kategorien „gespeicherte“ kulturelle Wissen versetzt uns im Alltag in die Lage, Personen, Ereignisse, Sachverhalte, Objekte sinnhaft zu erfassen und interpretativ auszulegen. Auch für die institutionelle Bearbeitung von „Fällen“ in Dienstleistungsorganisationen (Krankenhaus, Schule, Survey-Call-Center, etc.) ist die Bestimmung von „passenden“ Kategorien für Personen, Probleme, Beziehungen, Verhaltensweisen, usw. unerlässlich und wird mit verschiedenen Verfahren abgesichert. Die Zuordnung von Kategorien ist ferner an kontextabhängige normative Erwartungen geknüpft und moralisch aufgeladen (in überhöhter Form beispielsweise bei Stereotypen und Stigmatisierungen). Das Seminar führt in prominente soziologische Konzepte und Unter- suchungsmethoden der Kategorisierungsanalyse ein, insbesondere der ethnomethodologischen Forschungstradition. Dabei soll die Analyse von Kategorisierungspraktiken anhand von empirischem Material (Zeitungs- artikel, Werbematerial, Fragebögen, Aufzeichnungen von Gesprächen) exemplarisch eingeübt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur • Boltanski, Luc/Thévenot, Laurent (1983): Finding One’s Way in Social Space: A Study Based on Games, in: Social Science Information (22), 631–680. • Esser, Hartmut (2001): Exkurs über den Labeling Approach, in: ders., Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 6. Frankfurt a. M.: Campus-Verlag, 194-199. • Maeder, Christoph (1997): “Schwachi und schwierigi Lüüt”: inoffizielle Insassenkategorien im offenen Strafvollzug, in: Hirschauer, Stefan/Amann, Klaus (Hrsg.): Die Befremdung der eigenen Kultur. Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 218-239. • Nazarkiewicz, Kirsten (1999): Die Reflexivität der Stereotypenkommunikation, in: Bergmann, Jörg/Luckmann, Thomas (Hrsg.): Kommunikative Konstruktion von Moral. Bd.1, Opladen: Westdeutscher Verlag, 352-380. 69 Datenanalyse mit Stata für Fortgeschrittene – Vertiefungen mit Daten des Schweizer Panels Dozent: PD Dr. Oliver Lipps Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 27.09.2013, 13.15 - 19.00, Fr, 11.10.2013, 13.15 - 19.00, Fr, 15.11.2013, 13.15 - 19.00, Fr, 06.12.2013, 13.15 - 19.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Inhalt des Seminars ist Datenaufbereitung und Datenanalyse mit Stata, vornehmlich mit Daten des Schweizer Haushalt Panels (SHP). Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse in Stata (Daten öffnen und speichern, Variablen definieren, einfache deskriptive und schliessende Statistik) mit Querschnittdaten sind erforderlich. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: oliver.lipps@fors.unilu.ch Literatur • Auf der Website des SHP: http://www.swisspanel.ch unter Dokumentation und User Guide SHP http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique138&lang=de alle vier Links (User Guide, Getting started with SHP, Readme, Labels) • Unter Teaching/Support und SHP Data management: http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique228&lang=de unter Stata: beide Links (Stata Basics, Stata Management with Stata 12) • Für die Datenanalyse mit Stata gibt es ein gutes Skript der Uni Regensburg: http://www-wiwi-cms.uni- regensburg.de/images/institute/vwl/moeller/stata_skript_v1-1.pdf 70 mailto:oliver.lipps@fors.unilu.ch http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique138&lang=de http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique228&lang=de Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and life styles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: Grundlegende Statistikkenntnisse, Englischkenntnisse 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur wird im Seminar bekannt gegeben. 71 Approaches and methods in consumer research Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: oglesby.stephan@link.ch The electronic platform OLAT will be used for the seminar. All materials will be made available on OLAT. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 72 Modulübergreifende Veranstaltungen Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Termine werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Wie in den vergangenen Semestern auch, sollen in dem Kolloquium aktuelle Forschungsthemen der Soziologie und angrenzender Disziplinen – sofern sie einen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Soziologischen Seminars haben - vorgestellt und diskutiert werden. Dies geschieht auf der Grundlage von forschungsnahen Fachvorträgen auswärtiger und hiesiger Kolleginnen und Kollegen. Die Veranstaltung dient dem wissenschaftlichen Austausch mit ausgewählten Gästen und deren Institutionen sowie der Herstellung einer Fachöffentlichkeit im Soziologischen Seminar. Die Vorträge sind universitätsöffentlich. Studierende, die Interesse daran haben, im Rahmen der Veranstaltung CPs zu erwerben, melden sich bitte wie üblich elektronisch an und bis Ende der ersten Vorlesungswoche beim Veranstalter. Ein genauer Themen- und Terminplan sowie Hinweise zur Organisation der Veranstaltung werden in der ersten Sitzung erörtert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay) / 2 Kontakt: Anmeldung: cornelia.bohn@unilu.ch um Anmeldung bis 17.9. wird gebeten. 73 Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozenten: Prof. Dr. Sandra Lavenex / Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Voraussetzungen: keine Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Zwei Präsentationen sowie schriftliches Forschungsdesign / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch, sandra.lavenex@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 74 Masterkolloquium Organisation und Wissen Dozenten: Dr. phil. Eva Passarge / dipl. Soz. Hannah Mormann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studieenden der Masterstufe, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und schreiben. Das Kolloquium gibt Raum und Unterstützung für intensive Themenfindungs- und Themendurchführungs- kommunikation. Die MA-Themen werden präsentiert und diskutiert. Der Schwerpunkt ist dabei auf Organisationsthemen ausgerichtet. Allen Studierenden, die im Bereich Organisation ihre MA-Arbeit verfassen wollen, ist dieses Kolloquium zu empfehlen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch / hannah.mormann@unilu.ch 75 Sonderveranstaltungen Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin Blockveranstaltung Fr, 11.10. – So., 13.10. in Lungern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular-ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis-cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and pro- blems of and rights associated with diversity management. To link this dis- course with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation and exercises during weekend seminar session (30%), individual project (paper and oral presentation): 70%; no examination Kontakt: Anmeldung: alexander.morawa@unilu.ch by e-mail to: uta.dietrich@unilu.ch 76 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin Blockveranstaltung Do, 21.November – Sa, 23. November FRO, 4.B47 Do, 12. Dezember – Sa, 14. Dezember FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: Written exam (6) Kontakt: thilo.marauhn@unilu.ch 77 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Julia Maisenbacher Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / mehrtägige Exkursion (Ziel wird noch bekannt gegeben) Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch oder julia.maisenbacher@unilu.ch 78 mailto:polsem@unilu.ch 24.07.2013 Literature

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    Stocker Ursina MAS 5

    .............................. 8 C. Luxemburg ...................................................... [...] i.V.m. in Verbindung mit i.w.S. im weiteren Sinn lit. litera NaP Natrium-Pentobarbital NEK [...] Krankengeschichte aufweist. 28 C. Luxemburg Einige Zeit später, im 2009, hat auch Luxemburg ein

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    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2012 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 13 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 13 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 39 Modulübergreifende Veranstaltungen .............................................................................. 63 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 66 Sonderveranstaltungen…………………………………………………...................................71 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, MA Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 3.B14 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 229 55 90 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 mailto:polsem@unilu.ch http://www.unilu.ch/polsem mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:sandra.lavenex@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:histsem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:relsem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch 5 Termine Herbstsemester 2012 Lehrveranstaltungen von Montag, 17. September bis Freitag, 21. Dezember 2012 Ausfall der Vorlesungen: Di 2. Oktober 2012 St. Leodegar (städischer Feiertag) Do 1. November 2012 Allerheiligen Do 8. November 2012 Dies Academicus (vormittags) Sa 8. Dezember 2012 Maria Empfängnis Frühjahrssemester 2013 Lehrveranstaltungen von Montag, 18. Februar bis Mittwoch, 29. Mai 2013 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html publiziert. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der KSF erfolgen über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Für Veranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) ist keine Anmeldung über das Uni- Portal nötig, resp. möglich. Es wird empfohlen, sich in die Mailingliste (https://mlist-rf.unilu.ch/) der jeweiligen Veranstaltung einzutragen um wichtige Informationen und Dokumente auf diesem Weg zu erhalten. In der Veranstaltung selber wird dann darüber infomiert, wie und wann Sie sich zur Veranstaltungs- prüfung verbindlich anmelden können. Diese Anmeldung zu Prüfungen findet in der Regel gegen Ende September über das UniPortal statt. https://portal.unilu.ch/ http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html https://portal.unilu.ch/ https://mlist-rf.unilu.ch/ 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst die rechtlichen Aspekte zunehmender internationaler Institutionalisierung sowie die ökonomischen Aspekte zunehmender internationaler Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Sandra Lavenex (sandra.lavenex@unilu.ch) Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Michael Buess, MA (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik http://www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2011. Download unter www.unilu.ch/ksf. 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Baumann: Karma, dharma, marga. Einführung in die Hindu-Religionen Do 10.15 – 12.00 VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Beer: Soziale und sexuelle Reproduktion Do 10.15 – 12.00 VL Hodler: Wachstum und Entwicklung Mo 15.15 – 17.00 VL Moser: International Monetary Economics Fr 13.15 – 17.00 14-tägig VL Speich Chassé: Weltregierung und Dekolonisation. Die Geschichte der UNO Mi 10.15 – 12.00 HS Helbling: Niedergang und Zusammenbruch von Gesellschaften Mi 10.15 – 12.00 HS Hodler: Internationaler Handel und Globalisierung Blockveranstaltung HS Kaube: Tourismus und Weltgesellschaft Fr / Sa Blockveranstaltung HS Kausch: Die Ökonomisierung der Fair Trade Bewegung Mi 10.15 – 12.00 HS Marchart: Soziale Bewegungen und Medien. Perspektiven der Subculture Studies Fr / Sa Blockveranstaltung HS Merz: Kommunikationsmedium Internet Di 15.15 – 17.00 HS Passarge: Kapitalismus in der Krise Di 08.15 – 10.00 MAS Behloul: Ethno-Islam oder Umma? Entwicklungsprozesse muslimischer Diaspora-Gemeinschaften aus dem Balkan im Westen Do 13.15 – 15.00 MAS Beer: The Political Economy of Kinship Mo 15.15 – 17.00 MAS Dörner: Modernisierte Gesellschaft – amerikanisierte Wahlkämpfe? Gewandelte Formen politischer Medienkommunkation im Vergleich Fr / Sa Blockveranstaltung MAS Hasse/Helbling: Organisation und Institution. Institutionelle Ökonomie in den Sozialwissenschaften: Grundlagen, Anwendungen, Weiterentwicklungen Di 10.15 – 12.00 MAS Itschert: Globalisierung und Staat Mo 10.15 – 12.00 MAS Mattioli: Die Geschichte Lateinamerikas in filmischen Annäherungen Di 13.15 – 15.00 MAS Petzke: Soziologische Analysen der USA Mo 13.15 – 15.00 MAS Speich Chassé: Kulturgeschichte des Neoliberalismus Mi 13.15 – 15.00 MAS Stichweh: Kunst als Weltsystem: Geschichte und Struktur Blockveranstaltung MAS Winter: Widerstand im Netz Blockveranstaltung 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Blatter: Politische Theorie I: Demokratietheorien Mo 15.15 – 17.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 13.15 – 15.00 VL Caroni: Völkerrecht Di 13.15 – 15.00 Do 10.15 – 12.00 14-tägig VL Fielder: African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consitutionalism and Hope Mo 10.15 – 12.00 VL Heselhaus: Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht Do 17.15 – 19.00 VL Lavenex: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung VL Morawa: Comparative Constitutional Law Mi 13.15 – 15.00 VL Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung VL Oesch: The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Do 17.15 – 19.00 VL Speich Chassé: Weltregierung und Dekolonisation. Die Geschichte der UNO Mi 10.15 – 12.00 VL Topidi: Comparative Religious Rights in the Public Sphere Blockveranstaltung VL Zhang Coenen: Terrorism and the Law Di 10.15 – 12.00 VL Ziegert: Global Law, Regional Law, Local Law – the Integration of Law in Asia and Europe Mi 15.15 – 17.00 Do 15.15 – 17.00 HS Blatter: HS zur Qualität von Demokratien und Demokratie- Messinstrumenten Blockveranstaltung HS Lavenex: The Real New World Order: Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen Mi 13.15 – 15.00 HS Maisenbacher: Hegemonie und Empire. Ordnungsvorstellungen der Weltpolitik Do 10.15 – 12.00 HS Serrano: International Political Economy Mi 15.15 – 17.00 MAS Bächtiger: Vergleichende Demokratisierung Di 15.15 – 17.00 MAS Dingwerth: Internationale Organisation Mi 10.15 – 15.00 14-tägig MAS Meyer: Macht und Legitimität: Klassische und aktuelle Perspektiven Do 15.15 – 17.00 MAS Seelmann/Demko: „Menschenrechte“ und ihre Begründung, Geltung und Entwicklung in Philosophie und Recht Blockveranstaltung 12 Modulübergreifende Veranstaltung Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit KOL Egli: Forschungskolloquium Ethnologie Mi 17.15 – 19.00 KOL Lavenex/Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 15.15 – 17.00 KOL Bohn/Hasse: Forschungskolloquium Soziologie Di 17.15 – 20.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit HS Kirchschlager: Der qualitative Forschungsprozess – Seminar zur Unterstützung empirischer Arbeiten Do 17.15 – 19.00 MAS Kohler: Applied Regression Analysis (Using Stata) Fr / Sa Blockveranstaltung MAS Laganà: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Mensching: Dokumentarische Methode und Diskursanalyse Fr / Sa Blockveranstaltung MAS Merz: Qualitative Methoden der Medienforschung Mi 10.15 – 12.00 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit Workshop Lavenex/Beer/Hasse/Helbling/Heselhaus/Hodler: Workshop zum Start des Studiengangs Freitag, 21.09.12 10.15 – 12.00 Workshop/ Exkursion Lavenex/Studierende: Internationaler Verkehr, Handel und Kommunikation. Ein Blick auf verschiedene Bereich der Weltgesellschaft in Rotterdam dreitägige Exkursion in Stadt und Hafen von Rotterdam Mittwoch, 10.10.12 bis Freitag, 12.10.12 Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Karma, dharma, marga. Einführung in die Hindu-Religionen Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2012 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung wird die unterschiedlichen Lehren und Praktiken der Hindu- Religionen und ihre Hauptgöttinnen und Götter vorstellen. Entstanden im ersten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung auf dem indischen Sub- kontinent durchlief "der Hinduismus" verschiedene Epochen der Formung und Schwerpunktsetzung von Praxis, Lehre und Gemeinschaftsbildung. Die Vorlesung skizziert die geschichtlichen Entwicklungen, erläutert zentrale Begriffe wie dharma, karma, samsara und moksha und zeichnet die ver- schiedenen Wege der "Befreiung" sowie die unterschiedlichen Formen religiöser Praxis, Andacht, Askese und Pilgerfahrt nach. Thema sind ebenso das Kastensystem und Genderfragen sowie die Neuinterpretationen hinduistischer Lehren und Praktiken im Zuge von Kolonialismus und christlichen Missionen im 19. Jahrhundert des "British Raj". Teil diese neohinduistischen Interpretationen sind globale Guru Hindu-Bewegungen, die im 20. Jahrhundert etwa mit Swami Prabhupada und Ammachi weltweit Verehrer gewannen. Zur Sprache kommen soll auch die hinduistische Vielfalt in der Schweiz, möglichst in Verbindung mit dem Besuch eines hindu-tamilischen Tempels. Ziel der Vorlesung ist es, überblicksartig religionsgeschichtliche Kenntnisse zur Entstehung und Entwicklung der Hindu-Religionen in Indien zu ver- mitteln, wichtigste Götter, grundlegende Lehrkonzepte und devotionale Glaubenspraktiken vorzustellen sowie die Präsenz verschiedener "Hinduismen" im Westen exemplarisch aufzuzeigen. Zugleich ist darzu- stellen, wie die doktrinär an den indischen Kulturraum und deren Völker gebundenen Hindu-Religionen zu einer so genannten Weltreligion mit universalistischem Anspruch wurde und der Prozess von Veränderung auch heute nicht abgeschlossen ist. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Material: s. OLAT Literatur: • Flood, Gavin, An Introduction to Hinduism, Cambridge: Cambridge University Press 1996. • Knott, Kim, Hinduismus. Eine kurze Einführung, Stuttgart: Reclam 2000 (zur Anschaffung). • Lipner, Julius, Hindus. Their Religious Beliefs and Practices, 2nd Edition, Oxon, New York Routledge 2009. • Michaels, Axel, Der Hinduismus. Geschichte und Gegenwart, München: Beck 1998. 14 Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2012 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie - Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: Benotete Prüfung / 3 bettina.beer@unilu.ch Literatur • Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. • Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2011: Ethnologie. Einführung und Überblick. (7. Auflage). Berlin: Reimer. 15 Soziale und sexuelle Reproduktion Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Do, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2012 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Diese Vorlesung gehört in den Bereich "Einführung in Teilgebiete der Ethnologie" des BA-Studienganges Ethnologie und wird in regelmäßigen Abständen angeboten. Verwandtschaft und damit die Regelung sozialer und sexueller Reproduktion ist das wichtigste Organisationsprinzip nicht- staatlicher Gesellschaften. Beziehungen zwischen Menschen aufgrund von Geburt und Ehe sind die Grundlage für Gruppenzuordnungen und Heiratsregeln, Land- und Erbrechte, Siedlung und Wohnen, Krieg und Kult, Freundschaft und Feindschaft und viele andere Bereiche. Dabei sind die Konzepte von Verwandtschaft zum einen in Bedingungen der sozialen Reproduktion (Geschlecht, Geburt und Kindschaft), zum anderen in lokalen Vorstellungen und Ideologien vom "Körper" (Ursprung, Abstammung und Vaterschaft) begründet. Das Interesse an Verwandtschaft stand am Anfang der sich etablierenden Ethnologie (Johann Jakob Bachofen, Lewis Henry Morgan, Sir Henry Maine und viele andere), es blieb spezieller Arbeitsbereich dieser Disziplin und von großer Bedeutung für den Zugang zu außereuropäischen Kulturen. Theoretische Auseinandersetzungen in der Ethnologie waren eng mit Diskussionen über Verwandtschaft, über die Universalität oder Relativität sozialer Institutionen (etwa "Blutsverwandtschaft" und Ehe) verbunden. Geschlecht ist eine zentrale Kategorie verwandtschaftlicher Beziehungen. Seit den 1990er Jahren haben sich Verwandtschaftsethnologie und ethnologische Gender-Forschung deshalb auch zunehmend miteinander verbunden. Heute werden dadurch angestoßen beispielsweise Forschungen zu neuen Reproduktionstechnologien und veränderten verwandtschaftlichen Bindungen durchgeführt. Die Vorlesung ist als Einführung für Hörer ohne Voraussetzungen konzipiert. Vorgestellt werden – ausgehend von europäischen Konzepten und Wertungen – Abstammungsrechnungen und Verwandtschaftsgruppen, Heirats- und Wohnfolgeregelungen, Prinzipien der Verwandtschafts- Terminologie, Familie und Haushalt sowie auf Verwandtschaft bezogene Emotionen, Ideologien und religiöse Vorstellungen. Ausgegangen wird jeweils von ethnographischen Einzelbeispielen, aus denen allgemeine Probleme und Prinzipien, Terminologie und Theorie abgeleitet werden. Für Studierende höherer Semester ist es möglich, anknüpfend an die Vorlesung einzelne Themen vertiefend zu behandeln und darüber eine Seminararbeit zu schreiben. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Bitte auf OLAT für den Kurs anmelden und Rückfragen über das Forum stellen. Abonnieren Sie die Benachrichtigungen des Kurs- Forums, dann sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch 16 Literatur • Barnard, Alan, and Anthony Good 1984. Research practices in the study of kinship. London: Academic Press. • Carsten, J. (Hg.) 2000. Cultures of Relatedness. New Approaches to the Study of Kinship. Cambridge: Cambridge University Press. • Carsten, J. 2003. After Kinship (New Departures in Anthropology). Cambridge: Cambridge University Press. • Feinberg, R. & Oppenheimer, M. (Hg.) 2001. The Cultural Analysis of Kinship. The Legacy of David M. Schneider. Urbana und Chicago: Univ. of Illinois Press. • Fischer, H. 1996. Lehrbuch der Genealogischen Methode. Berlin: Reimer. • Goodwin, R. 1999. Personal Relationships across Cultures. London und New York: Routledge. • Holy, L. 1996. Anthropological Perspectives on Kinship. London: Pluto Press. • Parkin, R. 1997. Kinship. An Introduction to Basic Concepts. Oxford: Blackwell. • Schweitzer, P. P. (Hg.) 2000. Dividends of Kinship. Meanings and Uses of Social Relatedness. London und New York: Routledge. • Schwimmer, B. 1995-2003. Kinship and Social Organization. An Interactive Tutorial. http://www.umanitoba.ca/faculties/arts/anthropology/kintitle.html. Department of Anthropology, University of Manitoba. • Vowinckel, G. 1995. Verwandtschaft, Freundschaft und die Gesellschaft der Fremden. Grundlagen menschlichen Zusammenlebens. Darmstadt: Wissenschaftl. Buchgesellschaft. 17 Wachstum und Entwicklung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2012 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandards sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von physischem Kapital, Bevölkerungswachstum, Ausbildung, Gesundheit, Effizienz und thechnologischem Fortschritt analysiert. Des Weiteren werden die Rolle von Institutionen, Wirtschaftspolitik, Korruption, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Hörer/innen.: Offen für Gasthörer/innen Literatur • David N. Weil (2009), Economic Growth, 2nd edition, Pearson Addison Wesley. mailto:roland.hodler@unilu.ch 18 International Monetary Economics Dozent: Dr. Christoph Moser Duchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: 14-täglich Fr, 13.15 - 17.00, ab 28.09.2012 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: What determines the foreign exchange rate in the short- and long-term? What are the effects of monetary and fiscal policy in an open economy? What drives a country's choice of the foreign exchange rate regime and why are some countries more prone to financial crises than others? A number of simple theoretical frameworks will be developed that allow us to discuss recent economic policy issues. Lernziele: Umfang: The core objective of the course is to develop simple macroeconomic models of open economies that can be usefully applied to international economic phenomena ranging from the global financial imbalances, the Chinese exchange rate regime, the European Monetary Union, reform proposals for the international financial architecture to global financial crises. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.moser@kof.ethz.ch Literatur • Krugman, Paul, Maurice Obstfeld and Marc Melitz (2011), International Economics: Theory and Policy, International Edition, 9th Edition, Addison-Wesley. • Klein, Michael and Jay Shambaugh (2010), Exchange Rate Regimes in the Modern Era, MIT Press. 19 Weltregierung und Dekolonisation. Die Geschichte der UNO Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Chassé Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2012 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung versteht das UNO-System als ein globales Kommunikationsforum und gibt einen Überblick zu dessen Geschichte. Im Zentrum stehen dabei die Differenzen zwischen reichen und armen Ländern sowie Normsetzungen und Aushandlungsprozesse zwischen West- und Osteuropa, den USA und dem „Rest“ der Welt. Entlang dieser Konflikte werden die Konzeption einer „Weltregierung“ und die Handlungsperspektiven einer „Weltinnenpolitik“ erörtert, die nach 1945 formuliert worden sind. Welche Vermächtnisse der Kolonialreiche sind in die UNO hineingebaut worden? Was war die Rolle des Kalten Krieges? Welche Karriere durchlief der Nationalstaat als politische Organisationsform? Wie bedeutsam war die Weltorganisation im Prozess der Dekolonisation und inwiefern wurde sie zu einem Forum für Stimmen aus der Dritten Welt? Mit diesen Fragen nimmt die Vorlesung unterschiedliche Problematisierungsweisen von Staatlichkeit in den Blick und untersucht die Globalisierung von politischer Kultur. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur • Mazower, Mark 2009: No enchanted palace. The end of empire and the ideological origins of the United Nations, Princeton: Princeton Univ. Press. 20 Niedergang und Zusammenbruch von Gesellschaften Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2012 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: In seinen Büchern ”Arm und Reich” (1998) und ”Kollaps” (2005) entwickelt Jared Diamond anhand historischer und ethnographischer Daten eine neomalthusianische Erklärung des Aufstiegs und Niedergangs von Gesellschaften: Günstige Umweltbedingungen (Klima, Ressourcen) bilden dabei die Voraussetzungen für Expansion und Hierarchisierung von Gesellschaften, während Bevölkerungsdruck und Übernutzung von Ressourcen zu Krisen und Kriegen führen, die den Niedergang von Gesellschaften einleiten. Anhand der eingehenden Diskussion von einigen Fallbeispielen gesellschaftlicher Zerfallsprozesse – der Häuptlingstümer der Oster-Insel, der Yaghan und Ona in Feuerland, der Wikinger-Siedlungen auf Grönland, der Maya-Staaten im 9. Jh. sowie des zeitgenössischen Somalia – soll der neomalthusianische Erklärungsansatz eingehend diskutiert und mit alternativen Theorien verglichen werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 juerg.helbling@unilu.ch Literatur • Diamond, Jared (2005) Kollaps: Warum Gesellschaften überleben oder untergehen. München: Fischer Verlag. • Tainter, Joseph (1988) The collapse of complex societies. Cambridge: Cambridge University Press. 21 Internationaler Handel und Globalisierung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: Mo, 24.09.2012, 17.15 - 19.00 FRO, 3.B52 Mi, 28.112012., 08.15 - 19.00 FRO, 4.B55 Do, 29.11.2012, 08.15 - 19.00 FRO, 4.B47 Fr, 30.112012, 08.15 - 19.00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Das Seminar befasst sich mit ausgewählten Themen des internationalen Handels und der Globalisierung; die Auswirkungen des internationalen Handels auf Armut, Ungleichheit, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung; die Politische Ökonomie und Aussenhandelspolitik; sowie Themen zur internationalen Migration von Arbeitskräften und der internationalen Vernetzung der Finanzmärkte. 1) Die Studierenden wenden ihre theoretischen Kenntnisse der Internationalen Ökonomie auf angewandte Fragestellungen an. 2) Die Studierenden trainieren ihre Fähigkeiten zur ökonomischen Argumentation. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung „Internationale Ökonomie“ 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / Referat / 4 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Literatur Wird bei der Themenvergabe bekanntgegeben. 22 Tourismus und Weltgesellschaft Dozent: Jürgen Kaube, dipl. Volkswirt Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 28.09.2012, 10.15 – 17.00 FRO, HS 11 Fr, 19.10.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 20.10.2012, 09.15 - 16.00, Fr, 16.11.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 17.11.2012, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Aus touristischen Gründen zu reisen oder bereist zu werden, trifft auf immer mehr Menschen zu. Die ganze Welt erscheint in der modernen Gesellschaft als sehenswert oder als Quelle von Erholung: von fernen Inseln und Großstädten über Kriegsgebiete, Bauernhöfe und Weltmeere bis zu ehemaligen Industrieregionen, antiken Stätten und Gebirgsbächen. Der Tourismus bietet insofern hervorragende Fallbeispiele für das, was mit dem soziologischen Begriff der Weltgesellschaft gemeint ist. Das Seminar fragt danach, ob es sich um soziale Erscheinung eigener Art handelt, oder nur um einen Zweig der Dienstleistungsökonomie. Wie prägt der Tourismus das Erleben der Reisenden wie Bereisten? Und mittels welcher Technologien, Infrastrukturen und medialen Begleitungen geschieht das? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: juergen.kaube@doz.unilu.ch Literatur • Rüdiger Hachtmann: Tourismus-Geschichte, Göttingen 2007 • Jean-Didier Urbain: At the beach, Minneapolis 2003 • John Urry: The Tourist Gaze, London 2000 • David Foster Wallace: Schrecklich amüsant - aber in Zukunft ohne mich, München 2008 23 Die Ökonomisierung der Fair Trade Bewegung Dozentin: Judith Kausch, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2012 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Fair Trade hat sich vom Nischenmarkt zu einem Mainstream-Phänomen entwickelt und ist inzwischen in vielen Supermärkten erhältlich. Im Zuge dieser Entwicklung haben sich Labelling- und Zertifizierungspraktiken institutionalisiert, wodurch sich der Fair Trade Markt zunehmend ökonomisiert hat. In Anbetracht dieser Entwicklung wird in der Veranstaltung der Frage nachgegangen, was bei der Fair Trade Bewegung Ökonomisierung bedeutet. Für die Beantwortung der Frage ist das Seminar in zwei Teile untergliedert. In einem ersten Teil wird Ökonomisierung der Gesellschaft allgemein untersucht, wobei hier nicht nur aktuelle Werke der Soziologie, sondern auch Klassiker behandelt werden. So bietet das Seminar einen Einblick in grundlegende soziologische Werke. Im zweiten Teil des Seminars wird der Fall der Fair Trade Bewegung untersucht. Der geographische Fokus liegt auf der Fair Trade Bewegung in der Schweiz, jedoch sind für die nähere Betrachtung des Themas auch internationale Meta-Organisationen relevant. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt: judith.kausch@unilu.ch Literatur • Djelic, Marie-Laure 2006: Marketization: From intellectual agenda to global policy-making. In: Djelic, Marie-Laure/Sahlin-Andersson, Kerstin (Hrsg.) 2006: Transnational Governance. Institutional Dynamics of Regulation. Cambridge: University Press, 53-73. • Raynolds, Laura T./Long, Michael A. 2007: Fair/Alternative Trade. Historical and empirical dimensions. In: Raynolds, Laura T./Murray, Douglas/Wilkinson, John (Hg.) 2007: Fair Trade. The Challenges of Transforming Globalization. New York: Routledge, 15-32. • Richter, Peter 2009: Ökonomisierung als gesellschaftliche Entdifferenzierung. Eine Soziologie zum Wandel des öffentlichen Sektors. Konstanz: UKV Verlagsgesellschaft. • Schaber, Carole/van Dok, Geert 2008: Die Zukunft des Fairen Handels. Luzern: Caritas-Verlag. 24 Soziale Bewegungen und Medien. Perspektiven der Subculture Studies Dozent: Prof. Dr. Oliver Marchart Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Terminierung 1: Fr, 21.09.2012, 12.15 - 14.00 FRO, 3.B55 Fr, 02.11.2012, 10.15 – 17.00 FRO, 3.B58 Terminierung 2: Sa, 03.11.2012, 09.15 - 16.00, Fr, 09.11.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 10.11.2012, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit dem kulturellen und medialen Aspekt von Protestbewegungen. Besonders soll es um die forschungspraktische Auseinandersetzung mit sozialen Bewegungen und ihrer Mediennutzung gehen. Nach einer allgemeinen Übersicht über Ansätze der Sozialen Bewegungsforschung sollen diese Ansätze „im Feld“ erprobt werden durch teilnehmende Beobachtung, Interviews, etc. Eine der Forschungsfragen wird dabei sein: Wie erzeugen und nutzen soziale Bewegungen ihre eigenen Alternativ- oder Protestmedien (vom flyer bis zu facebook)? Dabei spielen Fragen von Kultur, Macht und Identität, wie sie etwa die Cultural Studies und Subcultural Studies bearbeiten, eine wichtige Rolle. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: oliver.marchart@unilu.ch Literatur • Oliver Marchart, Rupert Weinzierl (Hg.): Stand der Bewegung. Protest, Globalisierung, Demokratie, Münster: Westfälisches Dampfboot 2006 • John Downing: Radical Media, London: Sage 2001 25 Kommunikationsmedium Internet Dozentin: Prof. Dr. Martina Merz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2012 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Mail, Chat, MUD, Second Life, Facebook, etc. – Mit dem Internet sind vielgestaltige Kommunikationsformen assoziiert, die sich in kurzen zeitlichen Abständen weiter ausdifferenzieren und hinsichtlich ihrer Bedeutung und Verbreitung neu konfigurieren. Diese Entwicklung bildet für die sozialwissenschaftliche Analyse in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung, der sich die Lehrveranstaltung anhand folgender Leitfragen stellt: Welche Medienkonzepte können gewinnbringend mit dem Internet und seinen Kommunikationsformen assoziiert werden? Während die Analyse computervermittelter Kommunikation sich zunächst bevorzugt binärer Kontraste (z.B. Online vs. Offline, interaktiv vs. nicht-interaktiv, direkt vs. medial vermittelt) bediente, wird heute zunehmend auf die konkreten Ausprägungen der Medienpraxis verwiesen: Wie lassen sich vor diesem Hintergrund die verschiedenen Modi internetgestützter Kommunikation charakterisieren (bzgl. technischer, organisatorischer, institutioneller Merkmale)? Wie gehen die Sozialwissenschaften schliesslich damit um, dass sie der Entwicklung immer wieder ‚hinterherhinken’? Zur Bearbeitung der Fragen wird zum einen Literatur (theoretische Ansätze, detaillierte empirische Studien) herangezogen. Zum anderen werden die Kursteilnehmenden dazu angehalten, sich mit dem Kommunikationsmedium Internet in Übungen auch empirisch auseinanderzusetzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: martina.merz@unilu.ch Literatur • Postill, John (2008): Localizing the internet beyond communities and networks. New Media and Society 10 (3): 413-431. • Schultz, Tanjev (2001): Mediatisierte Verständigung. Zeitschrift für Soziologie 30 (2): 85-102. • Wehner, Josef (1997): Interaktive Medien – Ende der Massenkommunikation? Zeitschrift für Soziologie 26 (2): 96-114. • Wellman, Barry (2004): The three ages of internet studies: ten, five and zero years ago. New Media & Society 6 (1): 123-129. mailto:oliver.marchart@unilu.ch 26 Kapitalismus in der Krise Dozentin: Dr. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 18.09.2012 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Die kapitalistische Organisation der Wirtschaft ist seit dem Zusammenbruch des Realsozialismus zum zentralen Kennzeichen moderner Gesellschaften geworden. Prinzipien des Kapitalismus sind dabei nicht nur in der Wirtschaft vorzufinden, sondern haben sich auch auf andere Bereiche wie zum Beispiel Wissenschaft oder Politik ausgedehnt. Im Bereich der Wirtschaft wird seit einigen Jahren von Finanzmarkt-Kapitalismus gesprochen, der durch die steigende Bedeutung und des Einflusses von Finanzmärkten auf die Realökonomie charakterisiert wird, wie an der Finanzkrise deutlich wurde. Ziel des Seminars ist es den Begriff des Kapitalismus aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Dabei werden neben den klassischen Ansätzen ländervergleichende Analysen zu Kapitalismustypen besprochen, darüber hinaus werden Veränderungen und damit verbundene gesellschaftliche Folgen in den jeweiligen kapitalistischen Systemen diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. eva.passarge@unilu.ch Literatur • Fulcher, James (2007): Kapitalismus. Stuttgart: Reclam. • Ingham, Jeffrey (2008): Capitalism. Cambridge: Polity Press. • Jackson, Gregory / Richard Deeg (2006): How Many Varieties of Capitalism? Comparing the - Comparative Institutional Analyses of Capitalist Diversity. MPIfG Discussion Paper 06/02. http://www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp06-2.pdf http://www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp06-2.pdf 27 Ethno-Islam oder Umma? Entwicklungsprozesse muslimischer Diaspora- Gemeinschaften aus dem Balkan im Westen Dozent: PD Dr. Samuel-Martin Behloul Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 20.09.2012 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Im Vordergrund der seit Jahren anhaltenden politisch-öffentlichen aber auch akademischen Diskussionen über die Präsenz und zukünftige Verortung von Muslimen im Westeuropa stehen zumeist Muslime türkischer, arabischer oder pakistanischer Herkunft. Während sich solche Diskussionen nicht selten um die Frage nach den Möglichkeiten der Integration des Islam als aussereuropäische Religion drehen, wird oft übersehen, dass sich im Zuge der politischen und arbeitsbedingten Migrationsströme auch muslimische Gemeinschaften in den westeuropäischen Gesellschaften etabliert haben, die aus einer inneneuropäischen Migration stammen. So z.B. bilden Muslime aus dem früheren Jugoslawien (Albaner und Bosniaken) die zahlenmässig stärkste Gruppe von Muslimen in der Schweiz. Sie verfügen inzwischen über gute Infrastrukturen religiösen und kulturellen Charakters und zeigen sich zum Teil sehr aktiv im öffentlich-politischen Raum. Das Ziel des Hauptseminars besteht einerseits darin, das spezifische historisch-kulturelle Profil des bosnischen und albanischen Islam kennen zu lernen und in vergleichender Perspektive zu diskutieren. Andererseits sollen – ebenso vergleichend – die Entwicklungstendenzen bosnisch- und albanisch-muslimischer Diaspora-Gemeinschaften in Westeuropa in transnationaler Perspektive thematisiert werden. Im Fokus des Interesses steht dabei insbesondere das Verhältnis von Religion, Ethnizität und Nationalität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. samuel-martin.behloul@unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Behloul, Samuel M. (2011), "Religion or Culture? The public relations and self-presentations strategies of Bosnian Muslims in Switzerland compared with other Muslims", in: Marko Valenta, Sabrina Ramet (ed.), The Bosnian Diaspora: Integration in Transnational Communities, Ashgate Publishing, S. 301 - 318. • Bremer, Thomas (2003), Kleine Geschichte der Religionen in Jugoslawien, Freiburg: Herder. • Iseni, Bashkim (2008), La question nationale en Europe du Sud-est: genèse, èmergence et Developpement de l’identité nationale albanaise au Kosovo et en Macédoine, Bern: P. Lang. • Perica, Vjekoslav, (2002), Balkan Idols. Religion and Nationalism in Yugoslav State, Oxford New York: Oxford University Press, S. 74 - 89; 165 - 186. 28 The Political Economy of Kinship Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnoloie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2012 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The juxtaposition between political economy and kinship is intended to provoke questioning; scholars have often opposed kin relations and the values they involve to those that characterise economic and political spheres; and influential treatises characterising Western modernity have usually opposed the ethos of kin-based rural communities with the individualistic ethos of urban life. More generally, the connotations of kin and familial relations have been important to many varieties of “us/them” opposition at work in the social sciences. The course will consider both sides of these and other oppositions and question the understanding of kin relations and their entanglements with difference and hierarchy in non-state, small-scale societies as well as about their central role in aspects of the contemporary, globalising economy. Through a reconsideration of older ideas about kinship and its place in social life the course aims to recontextualise contemporary debates that have integrated those ideas. This will provide the basis for an examination of the various ways kin relations are transformed by and adapted to contemporary circumstances in urban centres, in hinter-land communities and in the relations between these. These issues are of special significance to anthropology, which formerly claimed the analysis of kinship structures as a defining element of the discipline. Now, though, the anthropological study of the state, development or global diasporas, and the more complicated ethnographic practices these involve require a more nuanced understanding of the role of kin and familial relations in sustaining contemporary society. "Verwandtschaft" ist ein in der heutigen Ethnologie umstrittener Begriff. Charakteristika verwandtschaftlicher Beziehungen sowie die Abgrenzung dieser Beziehungen etwa von Freundschaft und Nachbarschaft, werden intensiv diskutiert. Neben den neueren theoretischen Debatten zeigt die Empirie deutlich, dass auf sozialer und "biologischer" Reproduktion beruhende Beziehungen für die politische und wirtschaftliche Organisation von Gesellschaft nicht nur in vorstaatlichen Gesellschaften von großer Bedeutung waren, sondern auch in Nationalstaaten eine wichtige Rolle spielen. Seit der Gründung der Ethnologie als wisenschaftlicher Disziplin ist die Analyse verwandtschaftlicher Beziehungen zentrales Untersuchungsgebiet des Faches. Die Ethnologie hat hier eigene methodische und theoretische Zugänge geschaffen, die –trotz ihrer zu diskutierenden Schwächen – auch in modernen Industriegesellschaften zum Verständnis von Sozialität wesentlich beitragen. Deren Analyse kann gerade in Zeiten stärkerer globaler Vernetzung und raschem sozialen Wandel von der ethnologischen Perspektive profitieren. Entgegen der üblichen Annahme der abnehmenden Bedeutung verwandtschaftlicher Beziehungen in modernen Gesellschaften, kann ein grundsätzlicher Bedeutungsverlust nicht nachgewiesen werden. Im Gegenteil: Neben dem alltäglichen Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Menschen gibt es Bereiche, in denen größere Einheiten wie ethnische Gruppen oder Staaten sich verstärkt auf Verwandtschaft rückbesinnen. Der Rückzug des Wohlfahrtsstaates etwa verschiebt die Sorge für Alte, Schwache, Bedürftige und Kinder verstärkt in die Familien. Auch wenn es um die Sicherung der Grenzen hinsichtlich der Teilhabe an Ressourcen geht, erhalten verwandtschaftliche Beziehungen größere Bedeutung. Themen des Masterseminars werden unter anderem sein: Politische u. ökonomische Fragen neuer Reproduktionstechnologien; Nepotismus; demographische Veränderungen und Fürsorge- /Pflegebeziehungen; Armut und matrifokale Haushalte; Verwandtschaft und Familienideologien in der Entwicklungszusammenarbeit; (internationale) Adoption; Patronage und Verwandtschaft; rituelle Verwandtschaft und 29 Religiosität; Gender und Verwandtschaftsideologien; Eherecht, Scheidungen und Familienpolitik (gleichgeschlechtliche Ehen, binationale Ehen/Scheidungen); soziale Grenzen (Migrationspolitik, Verwandtennachzug, Scheinehen); die Mafia und andere auf Verwandtschaft basierende Vereinigungen; "unvollständige" und Patchwork- Familien (blended families). Voraussetzungen: Umfang: Vorkenntnisse in Verwandtschaftsethnologie, Besuch der einführenden Vorlesung, des Proseminars oder anderer Lehrveranstaltungen, in denen Verwandtschaft Gegenstand war. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch/Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. bettina.beer@unilu.ch Material: Vorwiegend englischsprachige Literatur, wird bei Anmeldung bekanntgegeben. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum werden auf OLAT bereitgestellt.. 30 Modernisierte Gesellschaft – amerikanisierte Wahlkämpfe? Gewandelte Formen politischer Medienkommunikaiton im Vergleich Dozent: Prof. Dr. Andreas Dörner Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Terminierung 1: Fr, 21.09.2012, 10.15 - 12.00 FRO, 4.B01 Fr, 19.10.2012, 10.15 – 17.00, Sa, 20.10.2012, 09.15 - 16.00, Fr, 16.11.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 17.11.2012, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Lehrveranstaltung soll beleuchten, wie sich Veränderungen gesellschaftlicher Struktur und Kultur in Veränderungen politischer Kommunikationsformen niederschlagen. Konkret wird dabei zunächst angesetzt an einschlägigen soziologischen Diagnosen zum Wandel der Gegenwartsgesellschaft (u.a. Individualisierung, Enttraditionalisierung, Mediatisierung, Multioptionsgesellschaft). Vor diesem Hintergrund wird der Strukturwandel des politischen Feldes thematisiert, der veränderte Rahmenbedingungen des politischen Handelns definiert, welche die neuere Forschung als eine weitgehende Vermarktlichung reflektiert. Entsprechend rückt politisches Marketing auf volatilen Wählermärkten ins Zentrum der Betrachtung. Als wesentliche Bestandteile der Entwicklung werden dabei fokussiert : • Personalisierung der politischen Kommunikation: die öffentlich inszenierte und konstruierte Person politischer Akteure fungiert zunehmend als Aufmerksamkeitsanker der Kampagnen; • Entertainisierung der politischen Kommunikation: entsprechend den Entwicklungen in der Medienkultur ist die unterhaltende Rahmung zu einer nichthintergehbaren Bedingung der erfolgreichen Medienkommunikation geworden. In der Lehrveranstaltung wird die Leitfrage verfolgt, inwiefern sich trotz sehr unterschiedlicher politischer Systeme und politisch-kultureller Traditionen so etwas wie eine „Amerikanisierung“ der politischen Kommunikation in Westeuropa konstatieren lässt. Anhand konkreter Felder der Wahlkampfkommunikation sollen vergleichen- de Analysen des Wandels in den USA und Westeuropa (Schwerpunkt Bundesrepublik Deutschland) vorgenommen werden. Das Spektrum reicht von traditionellen und innovativen Formen des Fernsehwahlkampfs (Wahlwerbespots, TV-Duelle und „Town-Hall Meetings“, Debatten- und Personality-Talkshows) bis zu neuen Formen des Internet-Campaignings auf Facebook und YouTube. Die Studierenden sollen auf der Grundlage ein- schlägiger Forschungsliteratur interpretative Analysen von audiovisuellem Material vornehmen und diese in der breiteren Entwicklung verorten. Die Lehrveranstaltung kann dabei zurückgreifen auf Erkenntnisse und Materialien eines von mir geleiteten Drittmittelprojekts (DFG) zur politischen Kommunikation in Fernseh-Talkshows sowie aus einem Kooperationsprojekt mit der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung zur Unterhaltungs- kultur als Forum der Politikvermittlung (Film, Fernsehen, Printmedien und Internet). Voraussetzungen: Umfang: Obligatorische Teilnahme an der Vorbesprechung vom 21.09.2012 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. doerner@staff.uni-marburg.de 31 Literatur • Brettschneider, Frank (2009): Die „Amerikanisierung“ der Medienberichterstattung über Bundestagswahlen. In: Oscar W. Gabriel u.a. (Hrsg.): Wahlen und Wähler. Analysen zur Bundestagswahl 2005. Wiesbaden, S. 510-535. • Bieber, Christoph (2010): Politik digital: Online zum Wähler. Salzhemmendorf. • Dörner, Andreas (2005): Politainment. Politik in der medialen Erlebnisgesellschaft. Frankfurt/M. 3. Aufl. • Dörner, Andreas / Vogt, Ludgera (Hrsg.) (2012): Unterhaltungskultur als politische Kultur. Vorstellungswelten zwischen Politik und Entertainment. Bonn (erscheint Sommer 2012). • Grande, Edgar (2000): Charisma und Komplexität. Verhandlungsdemokratie, Mediendemokratie und der Funktionswandel politischer Eliten. In: Werle, Raymund/ Schimank, Uwe (Hrsg.): Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit. Frankfurt/M., S. 297-319. • Holtz-Bacha, Christina (Hrsg.): Die Massenmedien im Wahlkampf: Das Wahljahr 2009. Wiesbaden 2010. • Johnson, Dennis W. (2010): Campaigning in the Twenty-First Century: A Whole New Ballgame? New York. • Lilleker, Darren G. (2010): Political campaigning, elections and the internet: comparing the US, UK, France and Germany. London u.a. Routledge. • Marcinkowski, Frank / Pfetsch, Barbara (Hrsg.): Politik in der Mediendemokratie. PVS-Sonderband 42. Wiesbaden 2009. • Sarcinelli, Ulrich (2011): Politische Kommunikation in Deutschland. Politikvermittlung im demokratischen System. 3. Aufl. Wiesbaden. • Saxer, Ulrich (2007): Politik als Unterhaltung. Zum Wandel politischer Öffentlichkeit in der Mediengesellschaft. Konstanz. • Smith, Craig Allen (2010): Presidential campaign communication: the quest for the White House. Cambridge/ Malden (MA): Polity Press 2010. 32 Organisation und Institution. Institutionelle Ökonomie in den Sozialwissen- schaften: Grundlagen, Anwendungen, Weiterentwicklungen Dozenten: Prof. Dr. Raimund Hasse / Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2012 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Institutionelle Ökonomie hat ihr Nischendasein aufgegeben; sichtbarster Ausdruck ist die Verleihung des Nobelpreises für Ökonomie an zwei ihrer wichtigsten Vertreter (Ostrom, Williamson). Forschungsbeiträge der Institutionellen Ökonomie stossen seit geraumer Zeit auch in benachbarten sozialwissenschaftlichen Disziplinen wie u.a. Ethnologie und Soziologie auf beachtliche Resonanz, weil grundlegende Frage der Koordination behandelt wird. Die interdisziplinäre Veranstaltung führt in Grundzüge dieser Forschungsausrichtung und an hieran anschliessende Weiterentwicklungen ein; sie thematisiert Anwendungen, Kritik und Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. raimund.hasse@unilu.ch / juerg.helbling@unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • North, Douglass (1990) Institutions, institutional change and economic performance. Cambridge: Cambridge University Press. • Ostrom, Elinor (1990) Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action. Cambridge: Cambridge Univ. Press. • Pratt, J.W./ Zeckhauser, R.H. (eds.), Principals and Agents. The Structure of Business. Boston, MA: Harvard Business School Press. • Williamson, Oliver (1975) Markets and Hierarchies. Analysis and Anti-Trust Implications. New York: Free Press. 33 Globalisierung und Staat Dozent: Dr. des. Adrina Itschert Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2012 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die neuere systemtheoretische Forschung zur Weltgesellschaft (Stichweh, Werron, Petzke) hat deutlich gemacht, das sich die Globalisierungsprozesse der einzelnen Funktionssysteme nicht einfach aus der Theorie funktionaler Differenzierung ableiten lassen. Die Ausdifferenzierung der Funktionssysteme erklärt nicht ihre Globalisierung. Dabei hat sich nicht zuletzt die Frage gestellt, ob und wenn ja welche Funktionssysteme sich bereits auf globaler Ebene ausdifferenziert haben. Das Seminar wird versuchen die soziologische und politologische Literatur auf diese Frage hin zu analysieren. Soziologisch fällt dabei auf, dass sich die Ausdifferenzierung des politischen Systems auf der Ebene einzelner Staaten nicht erklären lässt, ohne einen Rekurs auf eine überstaatliche Ebene, durch die zentrale Konzepte wie Souveränität definiert werden. Andererseits scheint es mehr als fraglich, ob sich die Ordnungsprozesse auf der globalen Ebene bereits mit systemtheoretischem Vokabular erfassen lassen. Neben dieser Thematik wird sich das Seminar mit dem Verhältnisse von Isomorphie und Diversität globaler politischer Prozesse befassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. adrian.itschert@unilu.ch Literatur Wird zum Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. 34 Die Geschichte Lateinamerikas in filmischen Annäherungen Dozent: Prof. Dr. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 16.00, ab 18.09.2012 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Masterseminar werden wir uns mit zentralen Aspekten der lateinamerikanischen Geschichte zwischen 1492 und der Gegenwart beschäftigen. Zur Sprache kommen werden neben der spanischen Kolonialzeit insbesondere die Revolutionen, Bürgerkriege und Diktaturen seit 1790 und die gegenwärtigen Probleme des Kontinents. Spanischkenntnisse sind nicht zwingend vorausgesetzt. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 6 Kontakt. aram.mattioli@unilu.ch Literatur • Stefan Rinke, Geschichte Lateinamerikas. Von den frühesten Kulturen bis zur Gegenwart, München 2010 35 Soziologische Analysen der USA Dozent: Dr. des. Martin Petzke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2012 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar widmet sich der soziologischen Analyse der USA mit dem Ziel, soziologische Besonderheiten der amerikanischen Nationalgesellschaft (im Unterschied zu anderen) herauszuarbeiten und diesen auf den Grund zu gehen. Zum einen liegt der Blick dabei auf einzelnen institutionellen Bereichen wie beispielsweise der Religion, der Politik, den Massenmedien und der Erziehung. Zum anderen sind amerikanische Werte und ihr Verhältnis zur Klassenstruktur, die Konstruktion „amerikanischer“ Normalität, die fortbestehende Bedeutung von „Rasse“ sowie Studien zum „amerikanischen Charakter“ Gegenstand des Seminars. Dabei interessieren auch Fragen der Globalisierung und „Hegemonie“ amerikanischer Kultur, wie sie plakativ etwa unter den Stichworten der Amerikanisierung und „McDonaldisierung“ verhandelt werden, zum Teil aber auch im soziologischen Neoinstitutionalismus aufscheinen. Schließlich soll die Frage berührt werden, inwieweit sich die allgemeine soziologische Theoriebildung durch den Blick auf die USA als etwaigen gesellschaftstheoretischen „Modellfall“ hat beeinflussen lassen, etwa im Bereich der Modernisierungstheorien oder der kritischen Theorie. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. martin.petzke@unilu.ch Material: Seminarapparat: Grundlagentexte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Wird zum Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. 36 Kulturgeschichte des Neoliberalismus Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Chassé Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2012 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Stichwort Neoliberalismus hat im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts den Charakter eines politischen Kampfbegriffes angenommen. Neoliberalismus diente als Label für eine freiheitsorientierte Gesellschaftsordnung und Neoliberalismus galt als eine marktradikale Zumutung, die das kollektive Leben ganz auf ökonomische Effizienzüberlegungen reduzierte. Im Masterseminar wird diesen verschiedenen Deutungen nachgegangen. Dabei wird im Sinne einer Kultur- und Wissensgeschichte des Politischen danach gefragt, wie Wissen politische Auseinandersetzungen strukturierte. Es geht um die vermehrte Anwendung von ökonomischen Deutungsweisen auf das soziale Handeln und um die damit verbundenen Verschiebungen in der politischen Praxis. Themen sind u.a. die Geschichte der neuen politischen Ökonomie und des methodischen Individualismus, die neokonservative Wende in Grossbritannien und den USA um 1980 und der fulminante Erfolg der neuen Verwaltungslehre des New Public Management seit den 1990er-Jahren auch in der Schweiz. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. daniel.speich@unilu.ch Literatur • Harvey, David 2007: Kleine Geschichte des Neoliberalismus, Zürich: Rotpunktverlag; • Mirowski, Philip und Dieter Plehwe (Hg.) 2009: The road from Mont Pèlerin. The making of the neoliberal thought collective, Cambridge MA: Harvard Univ. Press. 37 Kunst als Weltsystem: Geschichte und Struktur Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Sa, 06.10.2012, 20.10., 17.11., 01.12.2012, je 09.15 - 16.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar verbindet die Theorie der Weltgesellschaft mit der Theorie der Kunst. Es untersucht Ausdifferenzierung und Struktur des Funktionssystems Kunst. Das Seminar wird in zweifacher Hinsicht einen Vergleich durchführen. Einerseits geht es um den Vergleich der Kunst mit anderen Funktionssystemen der modernen Gesellschaft. Andererseits fällt gerade im Fall der Kunst auf, dass diese ihre funktionale Autonomie nicht nur der Verselbständigung gegenüber anderen Sinnperspektiven der Gesellschaft (Religion, Erziehung, Politik, Handwerk, wissenschaftliche Wahrheitssuche) verdankt, sondern zusätzlich eine Synthese voraussetzt, die eine heterogene und historisch zunehmende Vielfalt von Künsten zu einem globalen Kommunikationssystem zusammenführt. Deshalb wird ein Vergleich der Künste (Musik, Prosa, Malerei, Schauspiel) aus einer historischen und soziologischen Perspektive ein zentraler Teil des Seminars sein. Wichtige Fragen im Einzelnen sind die Folgenden: Was verstehen wir unter einer ‚Kunstwelt‘ und wie sehen die Formen ihrer Öffnung und Schliessung aus? Zu untersuchen sind: Organisationen der Kunst (Museen, Orchester), Netzwerke und Gruppen von Künstlern, Kunstereignisse (Ausstellungen, Aufführungen), Strukturen der Ausbildung und der Karriere, Kooperation und Konkurrenz unter Künstlern, Kunstmärkte, Zentren und Peripherien in Kunstwelten (z.B. Städte), Formen der Inklusion und Exklusion. Eine weitere zentrale Frage ist die der Kunst als Weltsystem. Wie integriert sich die autonome Produktion von Artefakten in allen Weltregionen in das gegenwärtige System der Weltkunst? Woran erkennt man den Welthorizont eines Kunstwerks? Wie ist das Zusammenspiel von Homogenität und Diversität in der Weltkunst zu verstehen? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. rudolf.stichweh@unilu.ch und marta.waser@unilu.ch Literatur • Becker, Howard, Art Worlds, Berkeley 1982 • Belting, Hans, Florenz und Bagdad, München 2008 • Buskirk, Martha, The Contingent Object of Contemporary Art, Cambridge Mass. 2003 • Carrier, David, A World Art History and Its Objects, University Park 2008 • Casanova, Pascale, La république mondiale des lettres, Paris 2008 • Elkins, James (Hg.), Is Art History Global? New York 2007 • Galenson, David W., Conceptual Revolutions in Twentieth-Century Art, Cambridge 2008 • Kristeller, Paul Oskar, The Modern System of the Arts, Journal of the History of Ideas 12, 1951, 496 – 527, 13, 1952, 17 - 46 • Luhmann, Niklas, Die Kunst der Gesellschaft, Frankfurt 2005 • Moretti, Franco, Modern Epic. The World System from Goethe to Garcia Marquez, London 1996 • Moretti, Franco, Graphs, Maps, Trees. Abstract Models for Literary History, London 2005 • Moretti, Franco (Hg.), The Novel, Vol. 1-2, Princeton 2006 • Stallabrass, Julian, Contemporary Art, Oxford 2004 • Thompson, Don, The $12 Million Stuffed Shark. The Curious Economics of Contemporary Art, New York 2008 • Velthuis, Olav, Talking Prices, Princeton 2005 • Weibel, Peter (Hg.), Contemporary Art and the Museum, Ostfildern 2007 • Zijlmans, Kitty/van Damme, Wilfried (Hg.), World Art Studies, Valiz 2008 38 Widerstand im Netz (Soziale Bewegung, Öffentlichkeit, Internet) Dozent: Prof. Dr. Rainer Winter Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 26.10.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 27.10.2012, 09.00 - 16.00, Fr, 23.11.2012, 10.00 - 17.00, Sa, 24.11.2012, 09.00 - 12.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Im Seminar werden die Rolle und Funktion von digitalen Technologien in aktuellen Protestformen und sozialen Bewegungen analysiert. Zum einen wird untersucht, wie in soziologischen Theorien die Themen Protest, Öffentlichkeit und soziale Bewegungen behandelt werden, zum anderen werden aktuelle Fallstudien vorgestellt. Ergänzend werden neue Forschungsprojekte entwickelt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.winter@aau.at Literatur • Alexander, Jeffrey C. (2011) Performative Revolution in Egypt. An Essay in Cultural Power. London/New York: Bloomsbury. • Castells, Manuel (2009) Communication Power. Oxford: Oxford University Press. • Luhmann, Niklas (1996) Protest: Systemtheorie und soziale Bewegungen. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. • Winter, Rainer (2010) Widerstand im Netz. Zur Herausbildung einer transnationalen Öffentlichkeit durch netzbasierte Kommunikation. Bielefeld: transcript. 39 Modul Weltpolitik Politische Theorie I: Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00 , ab 17.09.2012 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. D.h., es stehen die konzeptionellen Grundlagen von Demokratie im Vordergrund und nicht die konkreten institutionellen Ausprägungen oder die Voraussetzungen und Wirkungen von Demokratie. Diese Schwerpunktsetzung ist wichtig und aktuell, da unsere Vorstellungen von „demokratischer Selbstbestimmung“ angesichts der gegenwärtigen sozio-ökonomischen und techno-kulturellen Transformationen grundlegend herausgefordert werden. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die frühneuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative/elektive versus assoziative/deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die VL begleitende Proseminar, das von Frau Dr. Andrea Schlenker angeboten, wird parallel zu besuchen. Struktur der Vorlesung und Voraussetzungen für einen Leistungsnachweis Der erste Teil erfolgt im klassischen Vorlesungsstil, wobei die zentralen Entwicklungslinien der Demokratietheorie durch den Dozenten im Kurs dargelegt werden. Der zweite und dritte Teil der Veranstaltung wird weiterhin durch Vorlesungen des Dozenten, aber auch durch studentische „Advokaten-Diskussionen“ geprägt sein. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung in deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch 40 Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung sowie Teilnahme an Advokatendiskusion / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Plattform „OLAT“ zugänglich gemacht Literatur • Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. • Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 41 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00 , ab 20.09.2012 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Schliesslich soll der Blick auf einen bis vor wenigen Jahren vernachlässigten Aspekt der Migrationspolitik, die Inte- grationspolitik, gelenkt werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch oder laura.wayllany@unilu.ch (Assistenz) Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20); • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); • Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); • Asylgesetz (SR 142.31); • Asylverordnung 1 (SR 142.311); • Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (SR 0.142.112.681). 42 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2012 FRO, HS 10 14-täglich Do, 10.15 – 12.00, ab 20.09.201 FRO, HS 10 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Frie- denssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zen- tralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemei- ne Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landes- recht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlich- keit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streit- beilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils ak- tuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und ana- lysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis er- möglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbe- reiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Vorlesung wird durch ein Webboard OLATergänzt, das den Informations- und Gedankenaustausch fördern sowie den Bezug zur völkerrechtlichen Tagesaktualität ermöglichen soll und auf dem zudem weiterführende Unterlagen und Links zur Verfügung gestellt werden. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch oder laura.wayllany@unilu.ch (Assistenz) Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von ANDREAS R. ZIEGLER, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von ALBRECHT RANDELZHOFER, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 43 African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consitutionalism and Hope Dozentin: Dr. Lauren Fielder Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00 , ab 17.09.2012 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This course examines the factors that shape contemporary Sub-Saharan African constitutional law and state structures/policies. First, It provides an introduction to the contemporary, pressing issues in African law. In addition, it introduces the diversity of the continent which provides a framework for further analysis. We will use a Comparative Constitutional approach to evaluate the sucessess and failures of Sub-Saharan African Constitutio- nalism, and in so doing we will see links between the government action of and conflict, human rights violations and massive levels of human suffering. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation, including deep debate over the problems pressing Africa, reading and providing a brief reaction paper to at least two of the background readings; final exam / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch Literatur Reader 44 Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (Grund- und Menschenrechte) Dozent: Prof. Dr. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2012 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung vergleicht den Standard des Grundrechtsschutzes in Eu- ropa und den USA. Nach einer Einführung in die Grundlagen der Rechtsver- gleichung im öffentlichen Recht werden ausgewählte Grundrechtsprobleme anhand verschiedener nationaler Rechtsordnungen, insbesondere in Frankreich, Grossbritannien und den USA. Dabei wird der Grundrechtsschutz zum Schlüssel für das jeweilige Staatsverständnis und die staataorganisatorischen Regelungen. Sow erden die Grundrechte jeweils in Beziehung zum einschlägigen institutionellen und historisch-kulturellen Rahmen gesetzt. Weitere Schwerpunkte bilden ausgewählte Grundrechtsprobleme in den USA. Erlernen und Vergleich verschiedener Ansätze zur Lösung von Grundrechts- konflikten; Erkennen des Zusammenhangs mit den institutionellen und historisch-kulturellen Erfahrungen einer Gesellschaft; Reflexion über die Funktion und Grenzen des Menschrechtsschutzes im Kontext. Vorkenntnisse: Umfang: Grundkenntnisse der Grundrechte der Verfassung 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete, schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Literatur Wird am Anfang des Semesters bekannt gegeben. 45 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00 , ab 26.09.2012 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischenstaatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure, die wichtigsten Problembereiche, und das Theoriegerüst der Teildisziplin der Internationalen Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der Internationalen Beziehungen (IB) und deren wichtigsten Akteure (Staaten, Internationale Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne) durch die Brille der klassischen und neueren IB-Theorien vorgestellt. Dabei wird auch die zunehmende Aufweichung der Trennung von Innen- und Aussenpolitik, vergleichender Politik und den IB thematisiert. Im zweiten Teil werden zentrale aktuelle Problembereiche der Internationalen Beziehungen wie Krieg und Frieden, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord- Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte mit Hilfe der behandelten Theorien besprochen. Begleitend zur Vorlesung werden zwei vertiefende Seminare angeboten: für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ und für fortgeschrittene StudentInnen das Hauptseminar „The Real New World Order. Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen“. Voraussetzungen: Vorlesungsbegleitend wird für Studienbeginner das PS „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten sowie für fortgeschrittene Studierende das HS „The Real New World Order“. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Politikwissenschaft: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/Smith, Steve/Owen, P. (Hg.) (2007): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 4. Auflage, Oxford University Press. (Das Buch wird zum Kauf empfohlen). Literatur • Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2005): Handbook of International Relations, Sage. • Krell, Gert (2004): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 3. Auflage, Nomos. • List, Martin (2006): Internationale Politik studieren. Eine Einführung. VS Verlag. • Rittberger, Volker/ Zangl, Bernhard (2002) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, VS Verlag. • Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2006): Theorien der Internationalen Beziehungen, UTB. • Schimmelfennig, Frank (2008), Internationale Politik, UTB 46 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 15.11.2012, 17.15 - 21.00, Fr, 16.11.2012, 08.15 - 17.00, Do, 13.12.2012, 17.15 – 20.00, Fr, 14.11.2012, 09.15 - 12.00, Sa, 15.12..2012, 09.15 - 12.00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: written examen / 6 Kontakt: thilo.marauhn@doz.uniilu.ch Literatur • ULRICH BEYERLIN/THILO MARAUHN, International Environmental Law, Hart Publishing, Oxford 2011. 47 Comparative Consitutional Law Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H .E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Wöchentlich, Mi, 13.15 – 15.00, ab 19.09.2012 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: What is the relevance of a judgment of the United States Supreme Court for a judge deciding a constitutional issue in Canada, Switzerland, or Egypt? How and why do constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations? Is there an emerging international constitutional law? This course introduces students to the methods of comparative constitutional law. Please note that this is a methods-focused course that seeks to acquaint students with the approaches to comparing laws and other general norms as well as judicial and other decisions. We will examine the writings of judges who look abroad for guidance in their work, and those who are opposed to the exercise. After exploring the me- thods of comparative constitutional law, and their shortcomings, as well as the mindset of different legal systems when asked to look abroad, we will look into practical constitutional issues (such as elections, privacy, free speech, and flag desecration, to name a few) through a comparative lense. We will also review comparative remedies for wrongs – in particular civil rights violations – committed against individuals, considering that "[t]he very essence of civil liberty certainly consists in the right of every individual to claim the protection of the laws, whenever he receives an injury" (Marbury v. Madison, 5 U.S. (1 Cranch) 137 (1803)). To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there ...); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to gain a basic understanding of how the processes of constitutional litigation work in different countries. Hinweise: Voraussetzungen: Umfang. Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: Es wäre wünschenswert, wenn sich KSF-Studierende in die rechts-wissen- schaftliche Methodik und Denkweise einlesen würden; bitte zu Beginn der Lehrveranstaltung mit dem Dozenten Kontakt aufnehmen. Knowledge of English (at least high school level), willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignments, practical exercises. 2 Semesterwochenstunden Englisch RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / total / 6 alexander.morawa@unilu.ch Materials accessible or distributed electronically, occasional handouts. Literatur • Helpful, but not required: VICKI C. JACKSON and MARK TUSHNET, Comparative Constitutional Law (New York: Foundation Press, 2nd edition 2006). 48 Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H .E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Block Seminar (Friday, October 12 – Sunday, October 14, 2012, in Lungern); three more meetings throughout the semester in Lucerne Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular- ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds, which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis- cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happi- ness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and problems of and rights associated with diversity management. To link this discourse with constitutional law and politics as well as international law and politics. Hinweise: Voraussetzungen: Umfang. Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Anmeldung: Kontakt. Es wäre wünschenswert, wenn sich KSF-Studierende in die rechts-wissen- schaftliche Methodik und Denkweise einlesen würden; bitte zu Beginn der Lehrveranstaltung mit dem Dozenten Kontakt aufnehmen. None 2 Semesterwochenstunden Englisch RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / total / 6 By e-mail to uta.dietrich@unilu.ch alexander.morawa@unilu.ch Literatur Reader. 49 The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Dozent: Prof. Dr. Matthias Oesch Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do,17.15 - 19.00 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course introduces the multilateral trading system under the auspices of the World Trade Organization (WTO). Combining law, economics and political science, the course offers an overview on the WTO’s prime agreements covering trade in goods, trade in services and trade-related aspects of intellectual property rights. The structure, decision-making process, negotiating techniques and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view to familiarize students with the legal disciplines under the WTO. In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices, i.e., countervailing and anti-dumping duties, are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. The status of developing and least-developed countries in WTO law, as well as their special and differential treatment in various areas, is critically discussed. A snapshot into unfinished rule-making issues and reform proposals complements the insight into WTO law, practice and decision-making. Furthermore, the second mainstay of post-World War II international trade regulation, namely the proliferation of free trade areas and customs unions, is examined, in particular with a view to their tense relationship to the multilateral system under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. WTO law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). Voraussetzungen: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Examination mode: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a WTO case during the lectures (ideally in groups, depending on the number of participants – 50%) and the oral exam (open book) at the end of the course (50%) / total / 6 Kontakt: matthias.oesch@doz.unilu.ch Material: Information on the mandatory reading material will be provided at the beginning of the course. 50 Weltregierung und Dekolonisation. Die Geschichte der UNO Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Chassé Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2012 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung versteht das UNO-System als ein globales Kommunikations- forum und gibt einen Überblick zu dessen Geschichte. Im Zentrum stehen dabei die Differenzen zwischen reichen und armen Ländern sowie Norm- setzungen und Aushandlungsprozesse zwischen West- und Osteuropa, den USA und dem „Rest“ der Welt. Entlang dieser Konflikte werden die Kon- zeption einer „Weltregierung“ und die Handlungsperspektiven einer „Welt- innenpolitik“ erörtert, die nach 1945 formuliert worden sind. Welche Ver- mächtnisse der Kolonialreiche sind in die UNO hineingebaut worden? Was war die Rolle des Kalten Krieges? Welche Karriere durchlief der National- staat als politische Organisationsform? Wie bedeutsam war die Weltorgani- sation im Prozess der Dekolonisation und inwiefern wurde sie zu einem Forum für Stimmen aus der Dritten Welt? Mit diesen Fragen nimmt die Vorlesung unterschiedliche Problematisierungsweisen von Staatlichkeit in den Blick und untersucht die Globalisierung von politischer Kultur. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur • Mazower, Mark 2009: No enchanted palace. The end of empire and the ideological origins of the United Nations, Princeton: Princeton Univ. Press. 51 Comparative Religious Right in the Public Sphere Dozentin: Kyriaki Topidi, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Terminierung 1: Mo, 17.09.2012, 17.15 - 19.00, Mo, 24.09.2012, 17.15 - 19.00, Mo, 15.10.2012, 17.15 - 19.00, Mo, 22.10.2012, 17.15 - 19.00, Mo, 19.11.2012, 17.15 - 19.00, Mo, 26.11.2012, 17.15 - 19.00 FRO, 4.B02 Terminierung 2: Mi, 19.09.2012, 10.15 - 12.00, Mi, 26.09.2012, 10.15 - 12.00, Mi, 17.10.2012, 10.15 - 12.00, Mi, 24.10.2012, 10.15 - 12.00, Mi, 21.11.2012, 10.15 - 12.00, Mi, 28.11.2012, 10.15 - 12.00 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Umfang: 4 hours a week (6 weeks) Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / total / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur Reader 52 Terrorism and the Law Dozenten: Xiaolu Zhang Coenen, JD Peter Coenen, L.L.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00 , ab 18.09.2012 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / total / 6 Kontakt: xiaolu.zhang@unilu.ch peter.coenen@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Reader 53 Global Law, Regional Law, Local Law – the Integration of Law in Asia and Europe Dozent: Prof. Dr. Klaus A. Ziegert Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00 , ab 19.09.2012 FRO, 4.B51 wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 20.09.2012 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The seminar will introduce the students to a basic understanding of the variability of law as a universal (global) communication system with a special focus on the variety of legal traditions, legal cultures and legal regimes in Asia and Europe. In applying advanced comparative law theory and methodology, the course is conducted in sessions running a) lectures, presenting the theoretical framework for the comparative study of law in Asia and Europe under the impact of globalisation and efforts of regional integration, followed by b) seminar discussions, which will elaborate on the general theme with presentations and discussions of specific topics prepared by the students. In this way, the course is aimed at preparing students for an appreciation of comparative law research and, in particular, the research of the operation of law in the locally unique but globally and regionally interrelated and complex setting of the different legal regimes in the multicultural spaces of Asia and Europe. The lectures are intended to establish a general scientific framework for the comparative study of the operation of law in different social settings and the “making of law” over time. This framework will be discussed and tested by the research projects conducted by the participants of the course. As a result of presentations of these projects as work in progress in class and their discussion, it will be possible to compare the performance of respective legal regimes in Asia and Europe and discuss their strengths and weaknesses in reference to both their given social contexts and the unity of global law. Umfang: 4 hours a week (7 weeks) Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht 1) Assignment A: Resesarch topic proposal (max 500 words) 2) Assignment B: Presentation of work in progress in class 3) Assignment C: Research report (4000 words) / total / 6 Kontakt: klaus.ziegert@doz.unilu.ch Literatur Reader: ”Theory and Method Comparative Law Research” 54 HS zur Qualität von Demokratien und Demokratie-Messinstrumenten (einjähriges Forschungsseminar, Teil II) Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Terminierung 1: Fr, 21.09.2012, 08.15 - 17.00 FRO, 3.B47 Terminierung 2: Fr, 30.11.2012, 08.15 - 17.00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: “Wir sind Weltmeister der Demokratie” – so betitelte das UNIMAGAZIN der Universität Zürich im Jahr 2007 ein Gespräch mit den Leitern des Nationalen Forschungsschwerpunktes „Herausforderungen der Demokratie im 21. Jahrhundert“. Vier Jahre später wurden die Ergebnisse des „Demokratiebarometers“ – eines der Projekte des Forschungsschwerpunktes – vorgestellt und zur Überraschung der Schweizer Medien/Bevölkerung/Wissenschaftler wurde die Qualität der Schweizer Demokratie im internationalen Vergleich nur als mittelmässig eingestuft. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären und zu interpretieren? Das Forschungsseminar zielt darauf ab, diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Qualität von Demokratien und von Demokratie- Messinstrumenten zu beantworten. Dazu werden zu Beginn des Kurses die demokratietheoretischen und dann die methodischen Grundlagen im Bereich der Konzeptbildung gelegt. Danach werden zwei etablierte Demokratie-Messinstrumente (-Indizes) und drei neuere Demokratie-Messinstrumente präsentiert und diskutiert. Wie sich zeigen wird, besitzen alle Demokratie-Messinstrumente Defizite, da sie aktuelle Herausforderungen und neue Verständnisse von Demokratie(qualität) im 21. Jahrhundert kaum in ihre Konzeptualisierungen aufnehmen. Deswegen sollen im zweiten Teil des Forschungsseminars (Sommer und Herbst 2012) die Studierenden in Forschungsteams folgenden Fragen nachgehen: 1. Wie können Aspekte, die in der jüngeren Demokratietheorie zentrale Bedeutung gewonnen haben (z.B. deliberative Qualität; Beteiligung/ Berücksichtigung aller Betroffenen), in der vergleichenden Demokratie- messung mehr Berücksichtigung finden und ggfs. in die bestehenden Demokratie-Messinstrumente eingebaut werden? 2. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bewertung der existierenden Demokratien? Wie schneidet die Schweiz dann im internationalen Vergleich ab? Der Kurs liefert die Gelegenheit, zwischen dem ähnlich aufgebauten Methodenseminar im Grundstudium und der Abschlussarbeit Erfahrung mit empirischer Forschung zu sammeln. Er erfordert die Bereitschaft, im Laufe des Sommers Zeit und Energie zu investieren. Voraussetzungen: erfolgreicher Besuch der Vorlesung Demokratietheorie (Alternativ-Option: Lektüre von David Held: Models of Democracy VOR Kursbeginn) / Besuch des Forschungsseminars I im FS12. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Arbeit an einem Forschungsprojekt im Laufe des Sommers / 4 Präsentation/Diskussion der Forschungsergebnisse im HS 2012 / 4 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. mailto:joachim.blatter@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch 55 Literatur • Lauth, Hans-Joachim (2004): Demokratie und Demokratiemessung. VS-Verlag. • Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User’s Guide. Princeton, New Jersey: Princeton University Press Es empfiehlt sich, diese beiden Bücher anzuschaffen. • Munck, Gerardo & Jay Verkuilen (2002): Conceptualizing and Measuring Democracy. Evaluating Alternative Indices. In: Comparative Political Studies 51, 1, 5-34. • Bühlmann, Marc et al. (2008): The Quality of Democracy. Democracy Barometer for Established Democracies. Working Paper No. 10a of the NCCR Challenges of Democracy in the 21st Century. [http://www.nccr-democracy.uzh.ch/nccr/publications/workingpaper/10] 56 The Real New World Order: Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00 , ab 26.09.2012 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Internationale Zusammenarbeit nimmt heute viele Formen an und entfaltet sich auf mehreren, oftmals miteinander verflochtenen Regierungsebenen. Neben Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen prägen immer stärker auch private Akteure wie z.B. NGOs, Rating Agenturen oder Multinationale Unternehmen und transgouvernementale Netzwerke aus nationalen Beamten und anderen Fachexperten die internationale Politik. Dieses Hauptseminar untersucht unter Verwendung klassischer und neuerer Theorien der Internationalen Beziehungen die Vielfalt grenzüberschreitender politischer Organisation in verschiedenen Politikfeldern wie Sicherheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik. Anhand der Literatur zur Verrechtlichung der Internationalen Beziehungen sowie zur Rolle von privaten und transgovernementalen Akteuren werden einerseits die Besonderheiten der gegenwärtigen institutionellen Ordnung der IB sowie die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Typen von internationaler Organisation herausgestrichen. Andererseits sollen auf der Basis machtbasierter, interessensbasierter und ideenbasierter Theorien der IB die Entstehungsgründe und die Funktionsweisen dieser unterschiedlichen Organisationen herausgearbeitet werden. Das Hauptseminar ist als Vertiefung zur Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ konzipiert. Voraussetzungen: Der vorausgegangene oder parallele Besuch der Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ wird wärmstens empfohlen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/ Essay (benotet) / 4 Kontakt: sandra.lavenex@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Wird auf OLAT bereitgestellt. 57 Hegemonie und Empire. Ordnungsvorstellungen der Weltpolitik Dozentin: Julia Maisenbacher, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00 , ab 20.09.2012 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: „Europa schläft, wenn Asien erwacht“ betitelte kürzlich Chefredakteur Markus Spillmann einen NZZ Leitartikel über globale Machtverschiebungen im 21. Jahrhundert. Die Frage, welche machtpolitische Ordnung dem internationalen Staatensystem zugrunde liegt, beschäftigt auch die Politikwissenschaft seit jeher. In den letzten Jahren erfreuen sich die Konzepte des „Empire“ und der „Hegemonie“ neuer Popularität. Dabei rückt die Frage nach der hegemonialen Stellung der EU in der Weltpolitik vermehrt ins Interesse der Wissenschaft. Auch wenn die EU kaum über klassische Kapazitäten wie militärische Macht verfügt, ist ihr ökonomischer Einfluss als grösste Handelsmacht nicht zu unterschätzen. Nicht zuletzt beeinflusst die EU in vielen Politikfeldern die politische Agenda benachbarter Staaten durch deren Hoffnung auf eine Beitrittsperspektive. Dies ist allerdings immer wieder mit Rückschlägen verbunden, wie das jüngste Beispiel diplomatischer Verstimmung mit der Ukraine zeigt. Mit Bezug auf die Rolle der EU bei der weltweiten Verbreitung der Menschenrechte sprechen manche gar von einem normativen ‚Empire Europe‘. Das Hauptseminar setzt sich mit den Konzepten der Hegemonie und des Empire theoretisch und empirisch auseinander. Was zeichnet eine hegemoniale oder imperiale Ordnung aus? Welche Machtfaktoren beinhalten eine solche Ordnung? Beruht sie lediglich auf sogenannten „harten“ Machtfaktoren wie militärischer und ökonomischer Macht? Welche Rolle spielen „weiche“ Machtfaktoren wie kulturelle Normen und Ideen? Was unterscheidet Hegemonie und Empire von anderen Weltordnungsvorstellungen? Inwiefern kann bei der internationalen Rolle eines Staatenbunds wie der Europäischen Union überhaupt von einem Empire oder Hegemonie gesprochen werden? Das Hauptseminar wird sich mit diesen Fragen auf der Grundlage verschiedener theoretischer Ansätze und praktischer Beispiele beschäftigen. Es soll Studierende befähigen, diese beiden theoretischen Konzepte zu verstehen und ihre unterschiedlichen Logiken und Ausformungen theoretisch und empirisch einordnen und kritisch reflektieren zu können. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat(benotet) / 4 Kontakt: julia.maisenbacher@unilu.ch.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Beck, Ulrich; Grande, Edgar (2004): Das kosmopolitische Europa: Gesellschaft und Politik in der zweiten Moderne. Frankfurt am Main: Suhrkamp. • Hardt, Michael; Negri, Antonio (2002): Empire. Die neue Weltordnung. Frankfurt am Main: Campus. • Lukes, Steven (2007): Power. A Radical View. Basinkstoke: Palgrave Macmillian. • Mearsheimer, John (2001): The Tragedy of Great Power Politics. New York: W.W. Norton & Co. • Zielonka, Jan (2006): Europe as Empire. The Nature of the Enlarged European Union. Oxford: Oxford University Press.. • Sornarajah Muthucumaraswamy and Wang Jiangyu (2010) China India and the International Economic Order. Cambridge: Cambridge University Press. • Ramamuti, Ravi and Singh, Jitendra (2009) Emerging Multinationals in Emerging Markets. Cambridge: Cambridge University Press. 58 International Political Economy Dozentin: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 19.09.2012 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the interactions between politics and economics. Otherwise said, how domestic and international politics affect the movement of goods, services, people, and capital. We will pay particular attention to the way in which financial crises, regional integration, new technologies, the incorporation of new economic powers, and protectionism affect these flows. A first part of the course looks at major shifts in the global economy from a historical perspective, defines international political economy (IPE), and comparatively examines its main schools and theories. In doing so, particular emphasis is paid to key actors such as: states (and the role played by power and hegemony); international institutions (e.g. WTO); and non-state actors (e.g. multinational corporations and NGOs). A second part examines particular aspects of IPE such as: the international monetary system and financial crises, the world trade regime, variations in state economic policies, and North-South relations regarding development and inequality. Challenges to global governance resulting from these issues will receive particular attention. The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation. Voraussetzungen: Umfang: Der Kurs wird in englisch sein, allerdings können Essays und Teilnahme auch in deutsch sein. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition, London: Sage. • Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. • Frieden, Jeff and Lake, David (2000) International Political Economy: Perspectives on Global Power and Wealth. Bedford/St. Martin’s and Routledge • Gilpin, Robert (2001) Global Political Economy. Oxfordshire: Princeton University Press • Palan, Ronen (Ed.) (2000) Global Political Economy: Contemporary Theories. Routledge • Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press • Spero, Joan and Jeffrey Hart (2010) The Politics of International Economic Relations. Boston, Massachusetts: Wadsworth 59 Vergleichende Demokratisierung Dozent: Prof. Dr. André Bächtiger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00 , ab 18.09.2012 FRO 3.B47 Di, 23.10. und 27.11., 15.15. – 17.00 FRO 2.A10 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Demokratisierung in Entwicklungsländern (mit spezifischem Fokus auf Afrika und Asien). In einem ersten Teil geht es um die Frage, was Demokratie bedeutet (und bedeuten kann), insbesondere im Kontext nicht-westlicher Länder. In einem zweiten Teil geht es dann um die begünstigenden Faktoren für Demokratisierung. Dieser Themenkomplex wird aus verschiedenen theoretischen Perspektiven beleuchtet: - einer historischen Perspektive, welche die Wichtigkeit des vorkolonialen und kolonialen Erbes afrikanischer und asiatischer Gesellschaften für aktuelle politische Prozesse betont; - einer sozio-ökonomischen Perspektive, welche auf Wirtschaftsentwicklung, Ressourcen (Bodenschätze) und lokale Kapazitäten fokussiert; - einer politisch-institutionellen Perspektive, welche davon ausgeht, dass Demokratisierung mittels geeigneter politischer Institutionen beeinflusst werden können; - einer Entwicklungshilfe-Perspektive, die ähnlich wie der politisch- institutionelle Ansatz postuliert, dass geeignete Entwicklungsprogramme Demokratisierung befördern können; In einem dritten Teil geht es um innovative Demokratisierungsformen in Entwicklungsländern. Dabei wird der Fokus auf partizipatorische, deliberative und direktdemokratische Bürgerexperimente gelegt. Voraussetzungen: Besuch der Einführungsvorlesung in die vergleichende Politikwissenschaft Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige Teilnahme//Essay (benotet) / 4 Kontakt: andre.baechtiger@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Goran Hyden (2006) African Politics in Comparative Perspective. Cambridge: Cambridge University Press. • Daron Acemoglu and James A. Robinson (2006). Economic Origins of Dictatorship and Democracy. Cambridge: Cambridge University Press. • Pippa Norris (2008). Driving Democracy: Do power-sharing institutions work? Cambridge: Cambridge University Press • Dirk Berg-Schlosser (2008). Determinants of democratic successes and failures in Africa. European Journal of Political Research 47: 269–306. 60 Internationale Organisation Dozent: Dr. Klaus Dingwerth Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 17.09.2012, 13.15 – 15.00 FRO, HS 12 Mo, 01.10 2012, 10.15 – 15.00 FRO, 3.B52 Mo, 15.10., 29.10., 12.11., 26.11., 10.12.2012, 10.15 – 15.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Internationale Organisationen haben seit 1945 deutlich an Bedeutung in der internationalen Politik gewonnen. Als koordinierte Antwort auf die Globalisierung gelten sie vielen als Hoffungsträger einer friedlicheren und besseren Weltpolitik; andere sehen in ihnen vor allem globale Bürokratieapparate, welche die Souveränität demokratischer Gesellschaften zunehmend einschränken. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen über internationale Organisationen und befasst sich mit ihrer Entstehung, ihrem Wandel und ihrer Wirkung. Im ersten Teil machen wir uns mit verschiedenen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der WTO, der OECD, der NATO, der Weltbank, dem IWF oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertraut: Was sind und was machen diese und andere internationale Organisationen? Welche Funktionen und Aufgaben erfüllen sie in der internationalen Politik? Und welche Typen internationaler Organisationen lassen sich unterscheiden? Im zweiten Teil geht es um die Entstehung internationaler Organisationen: Warum gründen Staaten internationale Organisationen? Und wie lassen sich Besonderheiten im institutionellen Design internationaler Organisationen – etwa das Vetorecht der ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat – erklären? Der dritte Teil befasst sich anschliessend mit dem Wandel internationaler Organisationen: Wie verändern sich internationale Organisationen, wenn sie einmal gegründet sind? Unter welchen Bedingungen nehmen sie neue Mitglieder auf und wie verändert dies die Organisation selbst? Wann und warum werden Reformen in Angriff genommen und welches Ergebnis zeitigen die Reformen? Der vierte und letzte Teil untersucht die Wirkung internationaler Organisationen: Welchen Einfluss haben sie auf das Verhalten von Staaten und anderen Akteuren des „globalen Regierens“? Und warum scheitern sie manchmal – wie etwa die Vereinten Nationen bei der Verhinderung des Genozids in Ruanda – kläglich an ihren eigenen Ansprüchen? Neben der Aneignung von Grundlagenwissen über internationale Organisationen dient das Seminar auch zur Vertiefung der theoretischen und methodischen Kenntnisse der Studierenden. Im Vordergrund steht dabei die Gegenüberstellung rationalistischer und konstruktivistischer Erklärungsansätze. Umfang: 2 Semesterwochenstunden, 14-tägig Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: klaus.dingwerth@iniis.uni-bremen.de oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Archer, Clive 2001: International Organizations, London: Allen & Unwin • Freistein, Katja und Julia Leininger (Hrsg.), 2012: Handbuch Internationale Organisationen. München: Oldenbourg. • Krell, Gert 2000: Weltbilder und Weltordnung: Einführung in die Theorie der internationalen Beziehungen. Baden-Baden: Nomos • Rittberger, Volker und Bernhard Zangl 2003: Internationale Organisationen: Politik und Geschichte. Opladen: Leske + Budrich. mailto:klaus.dingwerth@iniis.uni-bremen.de 61 Macht und Legitimität: Klassische und aktuelle Perspektiven Dozentin: Dr. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00 , ab 20.09.2012 FRO 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Macht gilt in der politischen Theorie und Praxis als legitimationsbedürftig, wenn sie als staatliche Herrschaft und Gewalt in Erscheinung tritt. Dieser Anspruch ist bis heute unbestritten. Die fehlende Legitimität zur Herrschaft ist – wie aktuelle Beispiele aus Afrika und Arabien zeigen – ein wiederkehrendes Argument in Revolutionen und Volksaufständen, aber es ist auch ein Vorwurf, der gegen transnationale Organisationen oder zivilgesellschaftliche NGOs, die politische Macht beanspruchen, erhoben werden kann. Das Seminar behandelt diesen für uns selbstverständlichen Zusammenhang von Macht und Legitimität in zwei Teilen. Im ersten Teil werden klassische Positionen von der Antike bis zur Moderne diskutiert. Im zweiten Teil werden kritische Positionen behandelt, die die traditionellen Machtmodelle der politischen Theorie in Frage stellen und damit auch deren Bestimmung der Legitimität verändern. Teil I: Klassische Perspektiven auf das Verhältnis von Macht und Legitimität Bereits in der griechischen Antike wird, parallel zur Entfaltung staatlicher Herrschaftstypen, die These formuliert, jede legitime, staatliche Macht sei letztlich nichts anderes als der Ausdruck des Rechts des Stärkeren. Diese radikale Gleichsetzung von Macht und Legitimität, die erstmals beim griechischen Geschichtsschreiber Thukydides formuliert wird, ist ein wiederkehrender Topos der politischen Theorie bis zur Gegenwart. Gegen diese Position werden seit Platon Argumente mobilisiert, die die Legitimität der Macht dadurch begründen, dass sie gut und gerecht sei oder dass sie durch die vertragsmässige Willenskundgebung des Volkes zustande gekommen sei. Im Seminar wird diese Kontroverse anhand der Texte von Thukydides, Platon, Hobbes, Rousseau, Tocqueville u.a. diskutiert. Teil II: Aktuelle Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität Die traditionelle Konzeptualisierung legitimer politischer Macht wird im 20. Jahrhundert vor allem durch zwei Entwicklungen in Frage gestellt. Zum einen wird die theoretische Gleichsetzung von Macht mit politischer Herrschaft und Gewalt aufgekündigt. Macht wird zusehends zu einem Begriff für anonyme soziale Praktiken, die den Gesellschaftskörper durchziehen und sich in Ökonomie, Wissenschaft, Familie und Sprache reproduzieren. Damit wird fraglich, ob sich Macht überhaupt legitimieren lasse, da sie doch ‚überall’ ist resp. es wird fraglich, was Legitimität bedeutet, wenn sie nicht mehr nur auf staatliche Herrschaft bezogen ist. Die zweite Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität richtet sich gegen die traditionelle Bestimmung von ‚natürlichen’ Machtverhältnissen in Familie und Ökonomie, die nicht legitimationsbedürftig seien im Gegensatz zu den ‚künstlichen’ Machtformen der Politik. Gegen diese Naturalisierung von Gewaltverhältnissen haben sich vor allem marxistische, feministische und postkoloniale Autor_innen gewendet. Wir werden dazu Texte von Foucault, Pateman, Butler u.a. lesen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: katrin.meyer@doz.unilu.ch oder katrin.meyer@unibas.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. mailto:katrin.mayer@doz.unilu.ch mailto:katrin.meyer@unibas.ch 62 „Menschenrechte“ und ihre Begründung, Geltung und Entwicklung in Philosophie und Recht Dozent: Prof. Dr. Kurt Seelmann Dr. Daniela Demko Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Blockveranstaltung, 22. – 25. Oktober 2012 extern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte» sind ein Thema, welches Juristen, Philosophen und die Allgemeinheit gleichermassen angeht und welches spätestens in Fällen von grossen Menschenrechtsverletzungen, wie solchen begangen etwa im Krieg oder im Fall eines Völkermordes , Gegenstand von streitigen Diskussionen ist und den Ruf nach einem wirksamen Menschenrechtsschutz lauter werden lässt: Juristen sind von dem Thema «Menschenrechte» betroffen, weil Menschenrechte heute jedenfalls zu einem grossen Teil positiv- völkerrechtlich geregelt sind und ihre Verletzung in einem gewissen Umfang sogar strafbewehrt ist. Doch wie im Einzelnen stellt sich das Verhältnis von Menschenrechten und Strafrecht dar? Philosophen fragen nach der Begründung von Menschenrechten: sind diese erst durch positives Recht in Kraft getreten oder gelten sie „von Natur“ aus, sind sie also dem Menschen „angeboren“? Und gelten diese deshalb auch für jeden Menschen gleichermassen, und zwar sowohl im philosophischen als auch rechtlichen (sowie strafrechtlichen) Sinne? Für die Allgemeinheit, insbesondere die Politik, stellt sich zudem die Frage einer Durchsetzung der Menschenrechte: Mit welchen (nationalen oder internationalen sowie rechtlichen oder nichtrechtlichen) Mitteln sollen/dürfen/müssen sie durchgesetzt werden? An der Veranstaltung soll ausgehend von der Frage nach der Begründbarkeit und den Begründungswegen (aus dem Freiheitsprinzip? aus der Menschenwürde? aus menschlichen Bedürfnissen?) die Art der Geltung von Menschenrechten (naturrechtlich? positiv-rechtlich? moralisch?) näher untersucht werden, um dann die historische Entwicklung des Menschenwürdediskurses (und hier etwa die Diskussion zu den Menschenrechten mehrerer „Generationen“: Freiheits-/Teilhaberechte, Leistungsrechte, Gruppenrechte?) zu erörtern. Hinweis: Durchführung in der Benediktinerinnenabtei Frauenwörth auf der Fraueninsel im Chiemsee 22.-25. Oktober 2012 Sprache: Prüfimgsmodus / Credits: Deutsch RF, Recht: Seminararbeit , Referat und aktive Mitarbeit an Seminarsitzungen / 5 Kontakt: daniela.demko@unilu.ch 63 Modulübergreifende Veranstaltungen Forschungskolloquium Ethnologie Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 17.15 – 19.00, ab 22.02.2012 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Im Kolloquium werden aktuelle Forschungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars vorgestellt, aber auch Gäste eingeladen, die von Themen und Problemen aus ihren laufenden Forschungen berichten. Studierende können am Kolloquium teilnehmen und bei regelmäßiger Teilnahme sowie aktiver Vorbereitung 2 CP erhalten. Gründen Studierende eine Lektüregruppe, in der sie jeweils einen ausgewählten Text der Vortragenden lesen und diskutieren, können außerdem 2 Sozialkompetenzpunkte vergeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme / 2 Kontakt: werner.egli@unilu.ch 64 Kolloquium für Bachelor- und Masterabschlussarbeiten Dozenten: Prof. Dr. Sandra Lavenex / Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2012 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Ausserdem müssen sie ein Exposé einer Kommilitonen oder eines Kommilitonen kommentieren. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: zwei Präsentationen sowie schriftliches Forschungsdesign / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur • Blatter, J., F. Janning and C. Wagemann (2007). Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Forschungsansätze und Methoden. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. mailto:polsem@unilu.ch mailto:sandra.lavenex@unilu.ch 65 Forschungskolloquium Dozenten: Prof. Dr. Cornelia Bohn / Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Di, 17.15 – 20.00, ab 18.09.2012 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Wie in den vergangenen Semestern auch, sollen in dem Kolloquium aktuelle Forschungsthemen der Soziologie und angrenzender Disziplinen – sofern sie einen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Soziologischen Seminars haben - vorgestellt und diskutiert werden. Dies geschieht auf der Grundlage von forschungsnahen Fachvorträgen auswärtiger und hiesiger Kolleginnen und Kollegen. Die Veranstaltung dient dem wissenschaftlichen Austausch mit ausgewählten Gästen und deren Institutionen sowie der Herstellung einer Fachöffentlichkeit im Soziologischen Seminar. Die Vorträge sind universitätsöffentlich. Studierende, die Interesse daran haben, im Rahmen der Veranstaltung CPs zu erwerben, melden sich bitte wie üblich elektronisch an und bis Ende der ersten Vorlesungswoche beim Veranstalter. Ein genauer Themen- und Terminplan sowie Hinweise zur Organisation der Veranstaltung werden in der ersten Sitzung erörtert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: s. oben Kontakt: cornelia.bohn@ unilu.ch / raimund.hasse@unilu.ch 66 Modul Forschung-Praxis-Methoden Der qualitative Forschungsprozess – Seminar zu Unterstützung empirischer Arbeiten Dozent: Dipl. Soz. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 17.15 - 19.00, ab 20.09.2012 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Was ist soziologisch interessant an einem empirischen Phänomen? Wie werden aus empirischen Phänomenen soziologische Daten? Wie muss eine Fragestellung aufgebaut sein, damit sie aus den erhobenen Daten soziologisch relevantes Wissen generieren kann? Wie lassen sich adäquate „methodische und theoretische Brillen“ finden, mit deren Hilfe Datenstücke hergestellt, betrachtet und interpretiert werden können? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar insbesondere aus der Perspektive der qualitativen Sozialforschung gestellt und diskutiert. Das Seminar dient der Vorbereitung und Unterstützung studentischer empirischer Arbeiten, vor allem der Forschungsarbeiten im Forschungs- Praxis-Modul, wie auch der Vertiefung von Methodenkenntnissen. Die Durchführung einer qualitativen Studie kann im Rahmen einer Seminararbeit praktisch eingeübt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur • Stefan Hirschauer, Klaus Amann (1997): Die Befremdung der eignen Kultur. Ein Programm. In: Stefan Hirschauer, Klaus Amann (Hrsg.): Die Befremdung der eigenen Kultur - Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 7-52 67 Applied Regression Analysis (Using Stata) Dozent: Dr. Ulrich Kohler Durchführender Fachbereich: Soziologie Terminierung 1: Fr, 12.10.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 13.10.2012, 09.15 - 16.00, Fr, 02.11.2012, 10.15 - 17.00, Sa, 03.11.2012, 09.15 - 16.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar gives an introduction to various regression models in the morning sessions, which will be deepened by practical applications with Stata during the afternoon. The topics to be discussed will be: General Idea of Regression Analysis, Nonparametric regression, Linear regression, Regression diagnostic, Binary response models (Logit, Probit), Ordinal Response models (Ordered Logit, Ordered Probit), Multinomial Response Models (Multinomial Logit, Conditional Logit). Voraussetzung: Umfang: Basic knowledge of both, Statistics and Stata 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (homework exercises) / 4 Kontakt: kohler@wzb.eu Literatur • Fox, J. (2008): Applied Regression Analysis, Linear Models, and Related Methods Sage • Kohler, U. and Frauke Kreuter (2012, in Press): Data Analysis Using Stata. 3rd Edition. College Station: Stata Press • Long, J. S. & Freese, J. (2006): Regression Models for Categorical Dependent Variables Using Stata. College Station: Stata Press 68 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozent: Dr. Francesco Laganà Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 20.09.2012 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course aims to familiarize students with the analysis of social structure and social behaviour using large survey data. The links between social structure and social behaviour topics, survey methods and secondary data analysis are at the core of the seminar. The seminar is organized in two parts. The first part focuses on the theoretical/methodological aspects in the study of social structure/behaviour. The second part is organized around the analysis of these topics and possibilities/limitations that arise when studying social structure and behaviour using survey data. The main topics covered in the two parts of the seminar are the following: a) Social class theory; b) Cultural capital and the sociology of Pierre Bourdieu; c) Theories of social mobility and life course; d) Individualization and the decline of social classes; e) Comparative analysis of social structures; The first part of the course is centred on discussions and presentations from the teacher and the students on the aforementioned topics. The second part of the course is organized as a workshop where students will analyse survey data. Each session starts with a demonstration based on survey data. In the second part of the session, students (or groups of students) will conduct empirical research on one of the topics listed above, basing their analysis on the survey data supplied. Students can choose between data from two surveys that will be presented in detail during the seminar: the European Social survey, a repeated cross- sectional survey allowing students to explore institutional varieties in social structures, and the Swiss Household Panel, a longitudinal survey allowing for the study of changes in the social structure. Students are required to conduct an individual (or group) project and present the results in class. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of basic statistical methods, linear and logistic regression. Knowledge of statistical software such as R, Stata or SPSS. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Active Participation: 20% Presentation and participation to the discussion; 40% First research proposal; 40% Final research analysis / total 4 Kontakt: francesco.lagana@unil.ch Literatur THEORETICAL PART: 1) Crompton, R. (2008) Class & Stratification. Cambridge, Polity Press. Ch. 3, 4 and 5. 2) Weininger, E. (2005), Foundations of Pierre Bourdieu’s class analysis in Wright, E., O., (2005) Approaches to class analysis, Cambridge University Press. Pp. 119-149. 3) Breen, R. and Jonsson, J. (2005) “Equality of Opportunity in Comparative Perspective: Recent Research on Educational Attainment and Social Mobility”. Annual Review ofSociology. Vol. 31. pp 223-243. 4) Mayer, K. U. (2009). “New directions in Life course research”. Annual Review ofSociology. Vol. 35. pp 413-433. EMPIRICAL PART: A. Social class theory: 1) Bernardi, F. and Garrido, L. (2008). Is there a new service proletariat? Post-Industrial Employment Growth and Social Inequality in Spain. European Sociological Review, vol. 24, n. 3. pp. 299-313. 69 Dokumentarische Methode und Diskursanalyse Dozentin: Dr. Anja Mensching Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 21.09.2012, 14.15 – 16.00, Fr, 28.09.2012, 13.15 - 19.00, Sa, 29.09.2012, 09.15 - 16.00, Fr, 19.10.2012, 13.15 - 19.00, Sa, 20.10.2012, 09.15 - 16.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Blockseminar möchte sowohl in die Methodologie der rekonstruktiven Sozialforschung als auch in die Grundlagen und die Forschungspraxis der dokumentarischen Methode (nach Ralf Bohnsack) einführen. Auf Basis dieser Einführung werden die Besonderheiten der Anwendung des Verfahrens im Bereich der Organisationsforschung thematisiert und anhand exemplarischer Organisationen (u.a. Polizei, Krankenhaus, Kreditinstitut) und unterschiedlicher Erhebungsmethoden (Gruppendiskussionen, teilnehmende Beobachtungen, Interviews), mögliche Anwendungsbereiche der dokumentarischen Interpretation erläutert. Dabei sollen in der Diskussion auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dokumentarischer Methode und diskursanalytischen Verfahren herausgearbeitet werden. Die Veranstaltung hat Werkstattcharakter, d.h. die Studierenden werden dazu animiert, die kennen gelernte Methode unmittelbar anhand selbst erhobener empirischer Materialien auszuprobieren und dazu Interpretationsvorlagen zu erarbeiten, die im Rahmen des Seminars diskutiert werden und als Hausarbeit eingereicht werden können. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Forschungsübung, Interpretationsvorlage) / 4 Kontakt: Hinweise: anja.mensching@hsu-hh.de Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Blockseminar. Die aktive Seminarteilnahme wird durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen, die Übernahme eines Kurzreferates bzw. die Präsentation von Interpretationsergebnissen belegt. Literatur Folgende Texte sollen von allen Teilnehmenden in Vorbereitung des Seminars gelesen werden: zur Vorbereitung des 1. Blocks (28.-29.9.): Bohnsack, Ralf (2010). Kap. 3. Dokumentarische Methode. S. 31-68. In: ders., Rekonstruktive Sozialforschung. Einführung in qualitative Methoden. Opladen & Farmington Hills: Barbara Budrich. (8. Auflage).: zur Vorbereitung des 2. Blocks (19.-20.10.): Nohl, Arnd-Michael (2009). Die Praxis der dokumentarischen Interpretation von leitfadengestützten Interviews. Ein Beispiel von der formulierenden Interpretation zur sinngenetischen Typenbildung. S. 65-95. In: ders., Interview und dokumentarische Methode. Anleitungen für die Forschungspraxis. 3. Auflage. Wiesbaden: VS. 70 Qualitative Methoden der Medienforschung Dozent: Prof. Dr. Martina Merz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2012 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In der Medienforschung sind qualitative Methoden heute neben quantitativen Verfahren gleichberechtigt vertreten. Ihr Spektrum reicht von der Ethnographie über qualitative Interviews und Gruppendiskussionsverfahren bis zu Text- und Bildanalysen von Medieninhalten. Während ein Grossteil dieser Verfahren tel quel aus anderen Bereichen der qualitativen Sozialforschung in die Medienforschung importiert wurde, erfordert die Auseinandersetzung mit digitalen Medien eine eigenständige Methodenentwicklung und -reflexion. Die Lehrveranstaltung thematisiert diese Tatsache in einer medien- und methodenvergleichenden Perspektive. Theoretisches und praktisches Wissen über qualitative Methoden der Medienforschung wird zum einen anhand einer Kombination methodologischer Texte und detaillierter empirischer Studien vermittelt. Zum anderen werden die Kursteilnehmenden dazu angehalten, eine kleinere Studie unter Anleitung der Dozentin selbst durchzuführen (diese kann im Rahmen der Seminararbeit vertieft werden). Im Zentrum stehen dabei Produktions- und Rezeptionskontexte von Massenmedien (Fernsehen, Radio, Zeitungen) sowie verschiedenartige Nutzungsformen des Internet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martina.merz@unilu.ch Literatur • Ayaß, Ruth & Jörg Bergmann (Hg.) (2011): Qualitative Methoden der Medienforschung. Mannheim: Verlag für Gesprächsforschung. • Brichta, Mascha K. (2011): “Love it or Loathe it”: Audience Responses to Tabloids in the UK and Germany. Bielefeld: transcript. • Gillespie, Marie (1995): Television, Ethnicity and Cultural Change. London/New York: Routledge. • Greschke, Heike (2009): Daheim in www.cibervalle.com. Zusammenleben im medialen Alltag der Migration. Stuttgart: Lucius & Lucius. • Wintsch, Dani (2006): Doing News – Die Fabrikation von Fernsehnachrichten. Eine Ethnografie videojournalistischer Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. mailto:martina.merz@unilu.ch 71 Sonderveranstaltungen Workshop zum Start des Studiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Dozierende: Prof. Dr. Bettina Beer / Prof. Dr. Raimund Hasse / Prof. Dr. Jürg Helbling / Prof. Dr. Sebastian Heselhaus / Prof. Dr. Roland Hodler / Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Termin Freitag, 21. September, 10.15 – 12.00 h FRO 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Diese Veranstaltung bietet den Auftakt zum Masterstudium. ProfessorInnen der fünf beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen stellen in konzisen Referaten überblicksartig ihren fachspezifischen Zugang zu den Themen "Weltpolitik" und 'Weltgesellschall" vor. Dies ermöglicht den Studierenden, sich ein Bild von der interdisziplinären Zusammensetzung des Studiengangs zu machen sowie vom entsprechenden Lehrangebot in den Fächern Ethnologie, Politikwissenschaft, Ökonomie, Rechtswissenschaft und Soziologie. Auf die Vorträge folgt eine Podiumsdiskussion zwischen den beteiligten Professor!nnen zum Thema „Eurokrise in vergleichender Perspektive“, anhand derer Synergien und Unterschiede zwischen den Disziplinen verdeutlicht werden. Die Veranstaltung ist für alle Neustudierenden des MA Weltpolitik und Weltgesellschall mit Nachdruck empfohlen, fortgeschrittenere Studierende sind auch herzlich eingeladen, teilzunehmen. Den Abschluss der Veranstaltung bildet ein informelles Mittagessen in der Mensa der Universität Luzern. Umfang: 1 halber Tag Sprache: Deutsch Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch 72 Internationaler Verkehr, Handle und Kommunikation – Ein Blick auf verschiedene Bereich der Weltgesellschaft in Rotterdam. Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Manuela Balett / Benedikt Münch / Julia Maisenbacher Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termin Mittwoch, 10. Oktober 2012 bis Freitag, 12. Oktober 2012 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / dreitägige Exkursion Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen in der Stadt und im Hafen von Rotterdam. Umfang: Dreitägige Exkursion nach Rotterdam Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch oder julia.maisenbacher@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch 24.07.2012 Wird am Anfang des Semesters bekannt gegeben. Reader: ”Theory and Method Comparative Law Research”

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    Erstellungsdatum: 14.07.2017

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    Publikationen

    zum Staat, Zürich 1995, 79-88. 18c Das Verhältnis der römisch-katholischen Kirche zum Staat im Kontext [...] (LIT-Verlag) 2004, 39- 53. 95c Die katholisch Theologischen Fakultäten im Spannungsfeld von [...] Schweiz?, in: Wolfgang W. Müller/Bruno Santini-Amgarten (Hrsg.), Minimalia christlicher

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    Erstellungsdatum: 02.12.2025

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    untitled

    @unilu.ch Literatur: Baum, J.A.C. (ed.), 2002, Companion to Organizations. Oxford: Blackwell Brunsson [...] /1903/konkurrenz.htm). White, H.C., 1993, Markets in Production Networks. In: Swdberg, R., ed., [...] Sage Foundation, 42-63. • Barnett, W.P., 2008, The Red Queen among Organizations. How Competitiveness

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    Erstellungsdatum: 28.01.2015

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    Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS FRÜHJAHRSSEMESTER 2011 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen .................................................................................................................................4 Termine ...................................................................................................................................5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik .................................................6 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen.........................................................12 Modul Weltgesellschaft......................................................................................................12 Modul Weltpolitik................................................................................................................25 Modulübergreifende Veranstaltungen................................................................................41 Modul Forschung-Praxis-Methoden...................................................................................43 Sonderveranstaltung….…………………………………………………...................................54 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Hirschmattstrasse 25 Postanschrift Postfach 7992, 6000 Luzern 7 E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 228 74 00 Fax 041 228 70 92 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 511 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 228 74 00 Studienberatung Michael Buess, M.A. Büro 503 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 228 74 03 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 504 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 228 77 46 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 228 74 00 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 228 70 73 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 228 62 00 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 228 57 91 5 Termine Frühjahrssemester 2011 Lehrveranstaltungen vom Montag, 21. Februar bis Mittwoch, 1. Juni 2011 Ausfall der Lehrveranstaltungen: Donnerstag 3. März Fasnacht, vorlesungsfrei Montag 7. März Fasnacht, vorlesungsfrei Freitag 22. 04. – So 01. 05. Osterpause Herbstsemester 2011 Lehrveranstaltungen vom 19. September bis 23. Dezember 2011 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/pruefungen_3214.aspx publiziert. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der KSF erfolgen über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Für Veranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) ist keine Anmeldung über das Uni- Portal nötig, resp. möglich. Es wird empfohlen, sich in die Mailingliste (https://mlist-rf.unilu.ch/) der jeweiligen Veranstaltung einzutragen um wichtige Informationen und Dokumente auf diesem Weg zu erhalten. In der Veranstaltung selber wird dann darüber infomiert, wie und wann Sie sich zur Veranstaltungs- prüfung verbindlich anmelden können. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ vermittelt umfassende und fundierte Kenntnisse über Formen globaler Vergesellschaftung und ihre politische und rechtliche Gestaltung. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und kombiniert die soziologische, ethnologische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen vier Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxisorientierung bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten an, die auch, mithilfe der Moderation von Lehrenden, voneinander lernen. Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die Konfliktlinien der Weltgesellschaft behandelt sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Es setzt seinen Schwerpunkt auf die Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf die Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteure sowie auf die Inhalte der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst die rechtlichen Aspekte zunehmender internationaler Institutionalisierung mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln und zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Forschungs-Praxis-Modul zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Ein Praktikum kann u.a. in Forschungsprojekten (an der Universität Luzern oder andernorts), in Verbänden und Parteien, in öffentlichen (internationalen) Organisationen, in der Wirtschaft oder in Non- Profit-Organisationen (zum Beispiel NGOs) auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene absolviert werden. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die wesentlich für die Persönlichkeits- und für die fachliche Entwicklung sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antiziperen, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Selbstständigkeit Communications Officer: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (Team etc., stakeholder) nach innen und aussen rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten etc. planen, leiten / koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung etc. Publizist/in: Essayistische/monografische (etc.) Stellungnahme zu aktuellen weltgesellschaft- lichen/kulturanthropologischen Entwicklungen mit entsprechender Kommunikation via Radio/ Fernsehen, Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, Selbst- ständigkeit. Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP in einer dieser Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften, oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Sandra Lavenex (sandra.lavenex@unilu.ch) Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Michael Buess, MA (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: http://www.unilu.ch/deu/weltgesellschaft-und-weltpolitik_161586.html 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der Studien- und Prüfungsordnung vom 15. März 2006, 2. Revision sowie auf die entsprechenden Wegleitungen (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Mastermodul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit HS Behloul: Moschee, Burka, Sharia – Islam in europäischer Diskussion Do 15.15 – 17.00 HS Beer/Kunz: Neoliberalism, family and gender Mo 13.15 – 17.00 HS Burch: Vielfalt und Einheit der Weltgesellschaft Do 10.15 – 12.00 HS Helbling: Staat und Recht in Afrika Mi 10.15 – 12.00 HS Leemann: Rurale Gesellschaften und Staat in Südost- asien II Mi 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone/Helbling: Märkte – Beiträge aus Ethnologie und Soziologie Di 10.15 – 12.00 MAS Djelic: Institutional Theory Blockveranstaltung MAS Göbel: Weltkunst, Weltkultur und die UNESCO. Zur Geschichte, Programm und Profil einer internationalen Organisation Blockveranstaltung MAS Holzer: Strukturen der Weltgesellschaft Blockveranstaltung MAS Markard: Innovationsprozesse in Infrastruktursektoren Blockveranstaltung MAS Soeffner: Multikulturelle Gesellschaft. Religion zwischen Säkularisierung und Fundamentalismus Blockveranstaltung MAS Werron: ’Imagined Communites’. Begegnungen ziwschen neuerer Nationalismusforschung und soziologischer Globalisierungstheorie. Blockveranstaltung Anrechenbar für Mastermodul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Blatter: Handlungs- und Institutionstheorien Di 13.15 – 15.00 VL Caroni: International Human Rights Law Do 13.15 – 15.00 VL Caroni: International Humanitarian Law Do 15.15 – 17.00 VL Heselhaus: Moderne demokratische Grundrechte in Europa Mo 13.15 – 15.00 VL Heselhaus: European Competition Law and the International Economic System Do 10.15 – 12.00 VL Hodler: Internationale Ökonomie Di 08.15 – 10.00 VL Lavenex: Vergleichende Regionale Integration Mi 10.15 - 12.00 HS Bächtiger: Vergleichende Demokratisierung Mi 15.15 – 17.00 HS Blatter: Glocalization – International activities of European and North American Cities and Regions Di 17.15 – 19.00 HS Hodler: Internationale Ökonomie Di 08.15 – 12.00 ab 12. April 2011 10 HS Lavenex: Rules beyond borders Mi 13.15 – 15.00 HS Schlenker: Multikulturalismus in Theorie und Praxis Mo 15.15 – 17.00 HS Schmitter: Contending Theories of Regional Integration: Europe and Beyond Blockveranstaltung MAS Mattioli: Rechtspopulisten in der globalisierten Welt. Der Fall Westeuropa1989 - 2010 Mo 15.15 – 17.00 MAS Morawa: Transitional Justice Blockveranstaltung MAS Schlenker: Nationalismus, Transnationalismus, Kosmopolitismus Di 10.15 – 12.00 Modulübergreifende Veranstaltung Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit KOL Blatter/Lavenex: Kolloquium für Bachelor- und Masterabschlussarbeiten Di 15.15 – 17.00 Workshop Beer/Lavenex: Interdisziplinäres Werkstattgespräch „Klimawandel – neue Forschungen zu den lokalen Effekten eines globalen Phänomens“ Do 12. Mai 2011 Anrechenbar für Mastermodul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit HS Gardner: Interpretation and description: Ethnography and its methodology Mi 13.15 – 15.00 HS Jurje: Europeanization: Theories, Methods and Empirical Findings Do 13.15 – 15.00 HS Kohler: Datenanalyse mit Stata Blockveranstaltung MAS Baumann: Rahmen- und Inhaltsanalyse Blockveranstaltung MAS Diaz-Bone: Grounded Theory Do 13.15 – 15.00 MAS Hahn: Soziologische Filmanalyse Blockveranstaltung MAS Manderscheid: Europa im Zahlenspiegel. Vergleichende Surveyforschung Do 15.15 – 17.00 MAS Raab: Wissenssoziologische Medienanalyse: Hermeneutik von Text und Bild Mo 15.15 – 17.00 MAS Ragin: Configurative Methods in the Social Sciences Blockveranstaltung 11 Sonderveranstaltung Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit Workshop Lavenex/Studierende: International Organizations and their work regarding political and social topics studentisch organisierter Workshop in Wien Do 7. April 2011 Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 12 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Moschee, Burka, Sharia - Islam in europäischer Diskussion Dozent/in: PD Dr. phil., lic. theol. Samuel-Martin Behloul Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 24.02.2011 PIL, P1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die seit dem 9/11 anhaltende Konjunktur der Thematisierung des Islam in öffentlichen Debatten westeuropäischer Gesellschaften findet in der jüngsten Zeit ihren vielleicht explizitesten Ausdruck im Kontext der Debatte um den zumutbaren Grad der Sichtbarkeit des Islam im öffentlichen Raum. Obwohl die Trennung von öffentlich und privat zu den Konstituenten moderner und funktional differenzierter Gesellschaften gehört, manifestiert sich die Umstrittenheit einer klaren Grenzziehung zwischen öffentlicher und privater Handlungsspäre umso deutlicher, je sozial komplexer und in religiös- kultureller Hinsicht heterogener diese Gesellschaften sind. Unter solchen sozialen Gegebenheiten kann sich das Verständnis von Öffentlichkeit selbstredend nicht in einer bloss semantischen Trennung von öffentlicher und privater Handlungsspähre erschöpfen. Die Öffentlichkeit bekommt hier - wie dies in der Schweizer Minarett-Abstimmung zum Ausdruck kam und sich aktuell in den Debatten um nationale Burka-Verbote in westeuropäischen Gesellschaften zeigt - notwendigerweise auch einen sozialen und normativen Charakter. Das Ziel des Seminars besteht darin, an ausgewählten Fallbeispielen aus den aktuellen westeuropäischen Islam-Debatten zu diskutieren, welche für das westliche Religions- und Öffentlichkeitsverständnis charakteristischen Aspekte in diesen Debatten zum Ausdruck kommen. Die elaborierten Aspekte sollen dabei in die Betrachtungsperspektive des 'public religions' - Konzeptes von José Casanova gestellt werden. Voraussetzungen: ab 3. Semester. Regelmässige Teilnahme und Bereitschaft, Referat zu halten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige aktive Teilnahme mit Referat / 4 schriftliche Hausarbeit / 4 Kontakt: Religionswissenschaftliches Seminar, Frau Ch. Waghorn, Kasernenplatz 3, 6000 Luzern 7; Tel.: 041 228 73 88; e-mail: relsem@unilu.ch Material: s. Semesterapparat Literatur Casanova, José (1994): Public Religions in the Modern World, Chicago und London: Chicago University Press. Gabriel, Karl et al. (2008) (hrsg.) : Religion heute - öffentlich und politisch: Provokationen, Kontroversen, Perspektiven, Paderborn: F. Schöningh. Göle, Nilüfer/Ammann, Ludwig (2004) (Hg.), Islam in Sicht. Der Auftritt von Muslimen im öffentlichen Raum, Bielefeld: transcript. Neidhardt, Friedhelm (1994) (hrsg.) : Öffentlichkeit, öffentliche Meinung, soziale Bewegungen, Opladen: Westdeutscher Verlag. 13 Neoliberalism, family and gender Dozent/in: Prof. Dr. Bettina Beer Dr. Rahel Kunz Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: 14-täglich Mo, 13.15 - 17.00, ab 21.02.2011, PIL, P2 wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 30.05.2011 PIL, P2 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This interdisciplinary workshop-seminar involves the cooperation of gender studies, political science and sociocultural anthropology at the Univeristy of Lucerne. It comprises two parts: the first part takes the form of seminars that will introduce the students to the topic and prepare them for the workshop, which is the second part of this course. The workshop-seminar will provide students with a thorough knowledge of neo-liberalism in relation to the family and gender, but it will also give students the opportunity to acquire organizational skills involved in developing a workshop programme, implementing it and providing appropriate information about it. The workshop will be open to the public. Topics that will be addressed throughout the seminar and the workshop will focus on the transformations of gender, family and households under conditions of neoliberalism. We will examine these issues through a comparative consideration of a number of case studies, from Latin America and the Philippines, regions with similar problems and a histories of colonialism, migration, dependency on remittances and political conflicts. Voraussetzungen: Basic knowledge in social sciences Umfang: 4 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat oder Essay) / 4 Zusätzliche schriftliche, benotete Seminararbeit / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch rahel.kunz@unil.ch (Uni Lausanne) Literatur Bedford, Kate, 2010 Introduction to a special issue of Feminist Legal Studies on markets and sexualities. [8] Feminist Legal Studies, 18 (1), 2008 Holding It Together in a Crisis: Family Strengthening and Embedding Neoliberalism. [12] IDS Bulletin, 39 (6). pp. 60-66. Bedford, Kate and Fraser, Nancy, 2008 Social Rights And Gender Justice in the Neoliberal Moment: A Conversation about Gender, Welfare, and Transnational Politics. An Interview with Nancy Fraser. [13] Feminist Theory, 8 (2). pp. 225-245. Comaroff, Jean and John Comaroff (Hg.), 2001 Millenial Capitalism and the Culture of Neoliberalism. Duke University Press. 2002 Alien-Nation: Zombies, Immigrants, and Millenial Capitalism. In: South Atlantic Quarterly 101 (4): 779-805. Greenhouse, Carol J. (ed.), 2010 Ethnographies of Neoliberalism. Philadelphia: University of Pensylvania Press. Kunz, Rahel, 2009 "Remittances are beautiful"? The Gendered Governmentality of the Global Remittance Trend. Luzern: Universität Luzern. Pauli, Julia, 2008 A house of one's own: Gender, migration, and residence in rural Mexico. In: American Ethnologist 35 (1): 171-187. 14 Vielfalt und Einheit der Weltgesellschaft Dozent/in: Janet Burch, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2011 STK, SK 1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Unsere moderne Gesellschaft ist vielfach globalisiert. Auf dem Globus gibt es nur noch eine Weltgesellschaft, in der alle Kommunikation stattfindet. Dabei deuten kulturelle Unterschiede und Ungleichheiten auf keine simple Konvergenz der Entwicklungspfade hin; von einer weltweit homogenen Übernahme des westlichen Entwicklungsmodells kann nicht die Rede sein. Gleichzeitig sind soziale Prozesse gegenüber Staatsgrenzen indifferent. Diese Indifferenz verunmöglicht eine räumliche Ordnung der Divergenzen entlang nationalstaatlicher Grenzen. Das Seminar nähert sich der Thematik der globalen Moderne anhand relevanter Ansätze aus den Gesellschaftswissenschaften und versucht, diese Konzepte in einem zweiten Schritt auf empirische Phänomene anzuwenden. Die Selektion der Themen (z.B. Fundamentalismus, Migration, Korruption) bleibt den Seminar-Teilnehmerinnen und –Teilnehmer überlassen. Da die Dozentin verschiedene Formen wirtschaftlicher Praktiken in Lima, Peru untersucht, werden auch einige Beobachtungen aus diesem Bereich einfliessen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: janet.burch@unilu.ch Literatur Stichweh, Rudolf 2000: Die Weltgesellschaft: Soziologische Analysen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Holzer, Boris 2006: Spielräume der Weltgesellschaft: Formale Strukturen und Zonen der Informalität, in Schwinn, Thomas (Hg.): Die Vielfalt und Einheit der Moderne: Kultur- und strukturvergleichende Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 259-279. Eisenstadt, S. N. 2000: Multiple Modernities. Daedalus 129 (1, Winter), 1–29. Stichweh, Rudolf 2006: Strukturbildung in der Weltgesellschaft - Die Eigenstrukturen der Weltgesellschaft und die Regionalkulturen der Welt, in Schwinn, Thomas (Hg.): Die Vielfalt und Einheit der Moderne: Kultur- und strukturvergleichende Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. (Springer), 239–257. Heintz, Bettina 2007: Soziale und funktionale Differenzierung. Überlegungen zu einer Interaktionstheorie der Weltgesellschaft. Soziale Systeme 13 (1 + 2). 343-356. Schmidt, Volker H. 2006: Multiple Modernities or Varieties of Modernity? In: Current Sociology (54), 77– 97. 15 Staat und Recht in Afrika Dozent/in: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 23.02.2011 LOE, U 0.04 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Zahlreiche Staaten in Afrika sind in den letzten Jahrzehnten Schauplätze von Bürgerkrieg und Staatsschwäche geworden. Das Seminar setzt sich zum Ziel, den spezifischen Charakter dieser Staaten herausarbeiten. Hierzu gehört auch die Frage des Rechts, dessen Durchsetzung eigentlich zu den Aufgaben des Staates gehört, wozu allerdings die neopatrimonialen Staaten Afrikas, die mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, politisch stark geschwächt sind und erhebliche Legitimationslücken aufweisen, kaum in der Lage sind. Auf lokaler und regionaler Ebene (Dorf; chéfferies und Kleinstädte) bestehen jedoch in vielen Ländern auch informelle Rechtsinstitutionen und traditionelle Autoritäten, die Recht sprechen. Die Frage ist, in welchem Ausmass diese informellen Rechtsinstitutionen die Schwäche des staatlichen Rechts kompensieren können oder ob auch sie zusammen mit den staatlichen Institutionen zusammenbrechen. Im Seminar sollen die politik- und rechtsethnologischen Grundlagen erarbeitet werden, um diese theoretischen Probleme zu behandeln. Das Thema des Seminars steht im Kontext eines Forschungsprojektes mit dem Titel ”Impunity in the context of armed conflict and state weakness in East Congo”, das von Mitarbeiter des Ethnologischen Seminars durchgeführt wird. Vorausgesetzt wird eine aktive Mitarbeit, wozu die vorbereitende Lektüre der obligatorisch zu lesenden Texte (*) zählt. Zusätzlich sollen Sie einmal im Seminarverlauf eine kleine Präsentation in Form eines Kurzreferats von nicht mehr als 15 Minuten einbringen. Zur Präsentation gehört auch ein 5-10-seitiges Handout, das vorab als download zur Verfügung stehen soll. Es besteht auch die Möglichkeit, Hausarbeiten zu Themen des Seminars zu verfassen. Voraussetzungen: Das Seminar richtet sich an MA- und fortgeschrittene BA-Studierende in Ethnologie mit einschlägigen Vorkenntnissen in Politik- und Rechts- ethnologie. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation plus 5-10-seitiges Handout ) / 4 zusätzlich schriftliche, benotete Seminararbeit / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch 16 Rurale Gesellschaften und Staat in Südostasien II Dozent/in: Dr. phil. Esther Leemann Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 23.02.2011 LOE, U 0.04 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die ruralen Räume Südostasiens haben sich im Verlaufe der letzten Jahrzehnte rapide verändert. Das Verhältnis von Staat und ruralen Gesellschaften hat diesen Wandel entscheidend mitgeprägt. Im ersten Teil des Kurses haben wir uns ethnologischen Debatten gewidmet, welche unser Verständnis der Transformationsprozesse stark geprägt haben. In diesem zweiten Teil werden wir uns mit einzelnen Fallstudien vertieft auseinandersetzen, die auf bestimmte thematische Aspekte fokussieren, v.a. Veränderungen der bäuerlichen Lebenswelten, Marginalisierung und Revolten sowie staatliche Programme zur Entwicklung des ruralen Raums (Minoritätenpolitik, Infrastrukturprojekte, Umsiedlungsprogramme, Forstpolitik). Wir werden uns mit diesen Themen mittels Texten, aber auch verschiedenen ethnographischen Filmen beschäftigen. Voraussetzungen: Der Besuch des ersten Teils der Veranstaltung ist von Vorteil, jedoch nicht zwin-gend. Bitte setzten Sie sich vorgängig mit der Dozentin in Verbindung, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen, ohne den Teil I besucht zu haben (esther.leemann@unilu.ch). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat oder Essay) / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch 17 Märkte - Beiträge aus Ethnologie und Soziologie Dozent/in: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone / Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Soziologie / Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 22.02.2011 PFI, K 1 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Märkte gelten als zentrale Institutionen in den verschiedensten Wirtschaftsformen und Gesellschaften. Aber was sind Märkte eigentlich und wie funktionieren sie? Welche Arten von Märkten lassen sich unterscheiden? Wie werden Märkte durch Akteure hergestellt und gehandhabt? Die Ethnologie und die Soziologie haben verschiedene Ansätze zur Analyse der unterschiedlichen Marktformen und Marktpraktiken entwickelt. Märkte werden hierbei auch unterschiedlich konzipiert, als Mechanismen, als Räume, als Orte mit Regeln etc. Das Seminar soll einen transdisziplinären Abriss dieser Ansätze geben und in die Marktethnologie und die Marktsoziologie einführen. Vorausgesetzt wird eine aktive Mitarbeit, wozu die vorbereitende Lektüre der obligatorisch zu lesenden Texte zählt. Hinzu kommen die Bearbeitung von Bearbeitungsbögen und deren Verschriftlichung im Semester. In die Bearbeitungen sollen Ihre Lektüren sowie die Lernergebnisse aus dem Seminar eingehen. Ein Teil der Bearbeitungen wird in Kurzform beurteilt und Ihnen wird so eine Rückmeldung über die Qualität gegeben. Zusätzlich sollen Sie einmal im Seminarverlauf eine kleine Präsentation in Form eines Kurzreferats von nicht mehr als 10 Minuten einbringen. Zur Präsentation gehört auch ein 5-10-seitiges Handout, das vorab als download zur Verfügung stehen soll. Das Seminar richtet sich hauptsächlich an MA-Studierende, doch können auch fortgeschrittene BA-Studierende in Ethnologie mit einschlägigen Vorkenntnissen in Wirtschaftsethnologie teilnehmen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation plus 5-10-seitiges Handout) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch / juerg.helbling@unilu.ch 18 Institutional Theory Dozent/in: Prof. Marie Laure Djelic Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Mi, 16.03.2011, 15.15 - 18.00 PIL, P3 Do, 17.03.2011, 09.15 - 13.00, Do, 17.03.2011, 15.15 - 18.00, Fr, 18.03.2011, 09.15 - 13.00, Mi, 04.05.2011, 15.15 - 18.00, Do, 05.05.2011, 09.15 - 13.00, Do, 05.05.2011, 15.15 - 18.00, Fr, 06.05.2011, 09.15 - 13.00 PIL, P4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course has a double objective. First of all, we will explore some key defining features of institutional theory and connect those to some foundational texts in classical sociology. We will insist on what is the common base of institutional perspectives over and beyond differences across many variants. Second, we turn to a number of contemporary theoretical frontiers in institutional theory. We explore the diversity of arguments and vibrant debates on issues like institutional change, institutional agency and transnational institutionalization. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Begrenzung: 22 Studierende Kontakt: djelic@essec.fr 19 Weltkunst, Weltkultur und die UNESCO. Zu Geschichte, Programm und Profil einer internationalen Organisation Dozent/in: PD Dr. phil. Andreas Göbel Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 25.02.2011, 10.15 - 12.00 HOF, R 0.02 Termine: Fr, 08.04.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 08.04.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 09.04.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 09.04.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 13.05.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 13.05.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 14.05.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 14.05.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.03 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar macht den Versuch, sich die in sich komplexe Geschichte der UNESCO als einer internationalen Organisation zu vergegenwärtigen. Es verknüpft also am Beispiel einer kulturpolitischen Organisation – theoretisch gesprochen – Überlegungen zur Konstitution der Weltgesellschaft mit allgemeinen organisationssoziologischen Überlegungen. Aktuell am ehesten noch mit dem Stichwort des ‚Weltkulturerbes’ assoziiert, startet die UNESCO doch in den 50er Jahren mit einem umfangreichen weltkulturpolitischen Programm, in dem zum Beispiel die Idee einer ‚Weltkunst’ und der Kunst der Menschheit eine kulturpolitische und – programmatische Gestalt bekommt. In einem ersten Schritt soll das vielgestaltige Material, dass zur und von der UNESCO zu finden ist, mit dem Bemühen um Systematisierung aufbereitet werden. In einem zweiten Schritt soll dieses Material dann theoretisch interpretiert werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: andreas.goebel@uni-due.de Hinweise: Ein genaues Programm wird in der Vorbesprechung am 25.02. vorgestellt bzw. abgesprochen. Material: OLAT Literatur Zur Einführung und Orientierung sei empfohlen: F. Valderrama, A History of Unesco, Paris 1995, sowie ein Blick auf die einschlägigen homepages der UNESCO. 20 Strukturen der Weltgesellschaft Dozent/in: Prof. Boris Holzer, Ph.D. Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 25.02.2011, 14.15 - 16.00 HOF, R 0.01 Termine: Fr, 18.03.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 18.03.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 19.03.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 19.03.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 20.05.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 20.05.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 21.05.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 21.05.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lange Zeit erschien es unproblematisch, Nationalstaaten und deren Vergleich in den Mittelpunkt soziologischer Forschung zu stellen. Die sozialwissenschaftliche Globalisierungsdebatte hat diesen „methodologischen Nationalismus“ in Frage gestellt und damit die Frage aufgeworfen, was an die Stelle des klassischen, auf Nationen gemünzten Gesellschaftsbegriffes treten könnte. In diesem Seminar sollen Ansätze vorgestellt und geprüft werden, die vom Konzept einer „Weltgesellschaft“ ausgehen. Dabei soll gezeigt werden, wie verschiedene Theorien den Blick auf jeweils spezifische Strukturen der Weltgesellschaft lenken, z.B. auf globale gesellschaftliche Teilsysteme oder auf grenzüberschreitende Normen und Institutionen. Daneben gibt es eine Reihe von Strukturen, die für die Herstellung von Globalität von besonderer Bedeutung sind, z.B. Netzwerke, Märkte und Weltereignisse. Anhand dieser und anderer „Eigenstrukturen“ der Weltgesellschaft wird dieses Seminar theoretische Argumente und aktuelle Ergebnisse der Globalisierungsforschung diskutieren. Voraussetzungen: MA-Stufe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: boris.holzer@uni-bielefeld.de Hinweise: Teilnahme für BA-Studierende ab 5. Semester nach Rücksprache mit dem Dozenten möglich. Literatur Heintz, B. / Münch, R. / Tyrell, H. (Hg.): Weltgesellschaft: Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen (Sonderheft der Zeitschrift für Soziologie). Stuttgart: Lucius & Lucius, 2005. Lechner, F. J.: The Making of World Society, Malden, MA: Wiley-Blackwell, 2009. 21 Innovationsprozesse in Infrastruktursektoren Dozent/in: Dr. Jochen Markard Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Di, 23.02.2011, 13.15 - 15.00 HOF, R 0.03 Termine: Fr, 25.03.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 25.03.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 26.03.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 26.03.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.01 Fr, 15.04.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 15.04.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 16.04.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 16.04.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.03 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ziel des Seminars ist es, theoretische Konzepte aus der Techniksoziologie und Innovationsforschung mit aktuellen Entwicklungen in Versorgungssektoren (Energie, Wasser) zu verbinden. Im Mittelpunkt stehen Innovationen, die das Potenzial haben, weit reichende Veränderungen zu bewirken (dezentrale Technologien, erneuerbare Energien) sowie organisatorische Veränderungen (Einführung v. Wettbewerb / Liberalisierung). Anhand von Praxisbeispielen werden zentrale Begriffe der Innovationsforschung und verschiedene theoretische Ansätze zur Untersuchung von Veränderungsprozessen eingeführt, diskutiert und einander gegenübergestellt. Dazu zählen: ’grosse technische Systeme’, ’technologische Paradigmen und Regimes’; ’Lock-in’ und ’Pfadabhängigkeit’; ’Innovationssysteme’’; Mehrebenen-Modell’ und ’sozio-technische Transition’. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: jochen.markard@eawag.ch Hinweise: Unterrichtssprache deutsch, die Literatur ist ausschliesslich in englischer Sprache verfasst (Artikel aus Büchern u. Fachzeitschriften), Referierende erhalten Feedback zu ihrem Vortrag. Literatur Geels, F.W., 2005. Co-evolution of technology and society: The transition in water supply and personal hygiene in the Netherlands (1850-1930) - a case study in multi-level perspective. Technology in Society 27 (3), 363-397. Jacobsson, S., Johnson, A., 2000. The diffusion of renewable energy technology: an analytical framework and key issues for research. Energy Policy 28 (9), 625-940. Hughes, T.P., 1987. The Evolution of Large Technological Systems. In: W. Bijker, T. P. Hughes and T. Pinch (Ed.), The Social Construction of Technological Systems, Cambridge/MA, pp. 51-82. Joerges, B., 1998. Large technical systems: Concepts and Issues, in: Mayntz, R. and Hughes, T. (Eds.), The Development of large technical systems. Westview Press, Boulder, pp. 9-36. 22 Multikulturelle Gesellschaft. Religion zwischen Säkularisierung und Fundamentalismus. Dozent/in: Prof. Dr. Hans-Georg Soeffner em. Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Di, 22.02.2011, 14.15 - 16.00 STK, SK505 Termine: Fr, 06.05.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 06.05.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 07.05.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 07.05.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 20.05.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 20.05.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 21.05.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 21.05.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.03 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Masterseminar behandelt anhand ausgewählter Schriften eine zentrale Problematik moderner Gesellschaften: die – scheinbar – gegenläufige Bewegung von ‚Säkularisierung‘ einerseits und wachsender öffentlicher Wahrnehmung von Religion(en) andererseits; von zunehmender Bedeutung der Religionen und Missionsbewegungen außerhalb Europas einerseits und ‚Säkularisierung‘ im Zeichen religiöser Zuwanderung in Europa andererseits. Für moderne Gesellschaften ergibt sich hieraus die Frage nach Möglichkeiten einer ‚Zivilgesellschaft‘, die dieses Spannungsverhältnis aushalten und ausgestalten muss. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der gemeinsamen Diskussion dieser Problematik: Es geht um die Formulierung (kontroverser) Thesen und eine pointierte Auseinandersetzung mit Stereotypen aus (gegenwärtigen) öffentlichen Debatten. Dabei soll die oben genannte Literatur ergänzt werden um aktuelle Texte, die von den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern zusätzlich ausgewählt werden. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Voraussetzung: MA-Stufe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: hans-georg.soeffner@kwi-nrw.de Literatur Berger, Peter L. (2010), Religion as a Transnational Force, MS, Ausdruck verfügbar Berger, Peter L. (1980), Der Zwang zur Häresie. Religion in der pluralistischen Gesellschaft, Frankfurt a.M., (ausgew. Kapitel) Berger, Peter L.; Luckmann, Thomas (1995), Modernität, Pluralismus und Sinnkrise. Die Orientierung des modernen Menschen, Gütersloh Casanova, José (1994), Public Religions in the Modern World, Chicago/London, (ausgew. Kapitel) Choe, Jae-Hyeon (1992), Die Wiederentdeckung kultureller Identität im Laufe des schnellen Wirtschaftswachstums, in: Matthes, Joachim (Hrsg.), Zwischen den Kulturen, Sonderband 8 der Zeitschrift ‚Soziale Welt‘, Göttingen, S. 271-282 Habermas, Jürgen (2005), Vorpolitische Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates?, in: Habermas, Jürgen; Ratzinger, Joseph, Dialektik der Säkularisierung. Über Vernunft und Religion, Freiburg/Basel/Wien, S. 15-38 Huntington, Samuel P. (1998), Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert, München (ausgew. Kapitel) Kant, Immanuel [1775 (1964)], Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, in: ders., Werke in zehn Bänden, hrsg. v. Wilhelm Weischedel, Bd. 9, Darmstadt, S. 33-50 23 Knoblauch, Hubert (2009), Populäre Religion. Auf dem Weg in eine spirituelle Gesellschaft, Frankfurt a.M., (ausgew. Kapitel) Soeffner, Hans-Georg (2000), »Auf dem Rücken eines Tigers«. Über die Hoffnung, Kollektivrituale in interkulturellen Gesellschaften kultivieren zu können, in: ders., Gesellschaft ohne Baldachin, Weilerswist, S. 254-279 Tocquevielle, Alexis de [1835 (1985)], Über die Demokratie in Amerika, Stuttgart (Reclam), S. 217-257 Weber, Max [1980 (1988)], Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Bd. I, München, S. 237-275 Zur Übersicht über Religionen, religiöse Bewegungen und Traditionen, neue Religionen: Metzler Lexikon Religion, Bd. 4, Stuttgart Quellentexte zu den Religionen werden in der Vorbesprechung angegeben. 24 'Imagined Communities'. Begegnungen zwischen neuerer Nationalismusforschung und soziologischer Globalisierungstheorie. Dozent/in: Dr. Tobias Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 25.02.2011, 12.15 - 14.00 HOF, R 0.03 Termine. Fr, 25.03.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 25.03.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 26.03.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 26.03.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 06.05.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 06.05.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 07.05.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 07.05.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: An der soziologischen Theorietradition ist seit langem kritisiert worden, dass sie das Thema Nationalismus vernachlässigt habe und daher keine Erklärung für dessen Beharrungskräfte und heutige Vitalität bieten könne. Die Kritik hat sich noch verstärkt, seitdem deutlich geworden ist, dass auch „die Globalisierung“ offenbar nicht einfach zum Bedeutungsverlust des Nationalismus führt. Das Seminar führt vor dem Hintergrund dieser Kritik in die neuere Nationalismusforschung seit den 1980er Jahren ein und fragt, was die soziologische Globalisierungs- und Weltgesellschaftsforschung von dieser Literatur lernen kann: Welche Rolle spielen Nationalismus und Nationalstaat im Prozess der Globalisierung, wie werden sie selbst von Globalisierungsprozessen geformt und beeinflusst? Inwiefern können sie als Produkt, inwiefern als Opfer der Globalisierung gelten? Der Schwerpunkt wird auf Autoren liegen, die sich – im Anschluss an Benedict Andersons „Imagines Communities“ (1983) – vor allem für die (massen-) medialen und diskursiven Voraussetzungen des „nation building“ und der Globalisierung interessieren. Die Leitfrage des Seminars könnte lauten: Wie stellen sich die vergangenen und heutigen Beziehungen von Nationalismus und Globalisierung dar, wenn man sie in kommunikationstheoretischer und mediensoziologischer Perspektive analysiert? Voraussetzung: MA-Stufe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: tobias.werron@uni-bielefeld.de Literatur Anderson, Benedict: Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, 2. Aufl., 2005 Billig, Michael: Banal Nationalism, London: Sage, 1995 Hahn, Alois, Identität und Nation in Europa, Berliner Journal für Soziologie 3 (1993), S. 193-203 Hill, Christopher L.: Nationalgeschichten und Weltsysteme. Die Beispiele Japan, Frankreich und Vereinigte Staaten, in: Conrad, Sebastian/Andreas Eckert/Ulrike Freitag (Hrsg.): Globalgeschichte. Theorien, Ansätze, Themen, Frankfurt; New York: Campus, 2007, S. 220-247 Mann, Michael: Has globalization ended the rise and rise of the nation-state?, Review of International Political Economy 4 (1997), pp. 472–496 Smith, Anthony D.: Nationalism and Modernism. A Critical survey of recent theories of nations and nationalism, London; New York: Routledge, 1998 Wimmer, Andreas/Nina Glick-Schiller: Methodological Nationalism and beyond: Nation-state building, migration and the social sciences, Global Networks 2 (2002), pp. 301-334. 25 Modul Weltpolitik Handlungs- und Institutionstheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00 , ab 22.02.2011 PFI, K 1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Wie kann man politische Entscheidungen, wie z.B. die Wahl eines Bundesrates im Parlament oder das Verhalten der Schweizer Regierung in internationalen Verhandlungen erklären? In der Politikwissenschaft basieren Erklärungen üblicherweise auf einer Handlungstheorie und den entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen, die das Handeln der Akteure beeinflussen. Bei den Handlungstheorien greift die Politikwissenschaft auf die beiden klassischen Menschenbilder der Sozialwissenschaften, den homo oeconomicus und den homo sociologicus zurück. Der homo oeconomicus versucht, durch strategisches Handeln seine Interessen umzusetzen, der homo sociologicus folgt dagegen den Normen, die er infolge seiner Rolle und/oder seiner Identität als angemessen empfindet. Aus der Philosophie, der Psychologie und den Kulturwissenschaften wurden weitere handlungstheoretische Modelle entwickelt, die in einer durch Information und Kommunikation gekennzeichneten Gesellschaft Relevanz besitzen, so z.B. das verständigungsorientierte Handeln, das rhetorische Handeln, das emotionale, das kreative und das symbolische Handeln. Bei diesen verschiedenen Handlungstheorien sind jeweils typische Strukturen relevant, welche, wenn sie eine gewisse zeitliche Stabilität besitzen, in den Sozialwissenschaften als Institutionen bezeichnet werden. Für den homo oeconomicus sind das formale Organisations- und Entscheidungsregeln, für den homo sociologicus z.B. Traditionen oder Routinen, während bei den anderen Theorien kommunikative Strukturen wie Konventionen, Leitbilder oder hegemoniale Diskurse im Vordergrund stehen. Die Veranstaltung ist zweistufig aufgebaut. Zuerst werden die verschiedenen Handlungstheorien dargestellt und verglichen. Im zweiten Teil wird dann gezeigt, wie man mit entsprechenden Institutionentheorien politische Prozesse und Ergebnisse verstehen und analysieren kann und wie man politische Steuerungs- und Governanceformen interpretieren und konzipieren kann. Die Veranstaltung verdeutlicht zum einen die breite interdisziplinäre Verankerung der modernen Politikwissenschaft und ermöglicht zum anderen den Studierenden anderer Fächer den Blick über den Tellerrand ihrer Disziplinen. Bei geringer Teilnehmerzahl wird die Veranstaltung als Hauptseminar durchgeführt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: polsem@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch Literatur Blatter, J. (2007): Governance – Theoretische Formen und historische Transformationen. Baden- Baden: Nomos Etzrodt, Ch. (2003): Sozialwissenschaftliche Handlungstheorien. Eine Einführung. Konstanz: UVK 26 International Human Rights Law Dozent/in: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 24.02.2011 HOF, R 0.02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on the emergence, expansion, and enforcement of international human rights norms. The course introduces the major inter--national institutions and political processes by which international human rights norms are established and enforced, namely the regimes established under the United Nations, regional human rights conventions (European, Inter-American, African), and various treaties. The course is divided into two parts: the first part introduces the evolution and conceptual foundations of human rights, the most important human rights treaties and the mechanism for their implementation; the second part considers selected, current human rights issues in a comparative mode using standards developed in international human rights law as well as regional (e.g. European) standards. These issues may include, inter alia, the war on terror (right to life, prohibition of torture), enforced disappearances, social and economic rights as well as rights of indigenous peoples. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasizing class discussions, active participation in the class is expected. In addition, one or more guest lectures will give further insights into the questions discussed in class. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term. / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Hinweise: Online-Plattform OLAT zur Vorlesung Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen 27 International Humanitarian Law Dozent/in: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 24.02.2011 HOF, R 0.02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Despite the fact that the UN Charter prohibits the use of force, armed conflicts remain a reality in today's world. The special legal regime for situations of armed conflicts is provided by International Humanitarian Law (IHL). IHL neither addresses the reasons of nor the possible legal justifications of armed conflicts; instead it focuses on the protection of the victims of warfare. IHL aims at mitigating the effects of armed conflicts by constraining the means and methods of warfare and by obliging all parties of a conflict to protect persons not engaged in hostilities, mainly civilians and soldiers out of combat. Humanitarian law therefore aims at limiting harm caused by wars, thereby accepting the existence of armed conflict in today’s world. The course offers an introduction to IHL, its development, legal bases and challenges. It focuses on the two branches of international humanitarian law, the law of Geneva (protection of victims) and the law of The Hague (means of warfare), the rules governing international and non-international armed conflicts as well as the implementation of those legal norms. These issues will be discussed and analyzed in the light of current developments, recent events and challenges to IHL. In addition, guest lecturers will deliver insights on practical issues of humanitarian law. Voraussetzungen: Basic knowledge of Public International Law and Human Rights Law is recommended Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch tobias.meyer@unilu.ch (Assistant) Gasthörer/innen: offen für Gasthörer/innen Literatur The Course Reader „International Humanitarian Law“. Copies of the four Geneva Conventions and the three Additional Protocols to the Geneva Conventions. Links to the text of other relevant international treaties will be posted on OLAT. 28 Moderne demokratische Grundrechte in Europa Dozent/in: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Internationale WissenschaftlerInnen Durchführender Fachbereich: Recht Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 21.02.2011 LOE, U 2.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die zunehmende Globalisierung und internationale rechtliche Einbindung stellen alle Staaten, insbesondere auch etablierte Demokratien westlicher Prägung, vor neue Herausforderungen. Sie müssen den Herausforderungen mit einer modernen Demokratiekonzeption begegnen. Antworten werden in der Praxis zunehmend in neuen Rechten des Einzelnen auf Teilnahme und Kontrolle gesucht. Zu diesen zählen insbesondere: - Das Recht auf Zugang zu Informationen - Das Recht auf Konsultation - Das Recht auf Petitionen - Das Recht auf Beschwerde zu einem Bürgerbeauftragten - Klagerechte Einzelner auf Einhaltung des Rechts (Verbandsbeschwerde) Die Veranstaltung untersucht die Entwicklung in der Schweiz, der Europäi-schen Union und ihren Mitgliedstaaten und stellt die Frage nach einer ge-meineuropäischen Konzeption “moderner demokratischer Grundrechte”. Die Veranstaltung ist Teil des Jean Monnet Moduls “Hard and Soft Skills of European Integration” der Universität Luzern. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch thorsten.dreimann@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen 29 European Competition Law and the International Economic System Dozent/in: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2011 HOF, R 0.03 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Not only in the state of an economic crisis European and international com-petition law becomes spefically relevant for Swiss entreprises in order to pre-vent market distortions. After a brief introduction to the basics of EU law, the course will take a closer look at the EU rules on competition law. A focus will be on merger and cartell law. According to the bilateral treaties between the EU and Switzerland the rules on public procurement refer to the WTO. Thus, the course will give a survey on the rules ot the WTO and their application in the EU and Switzerland. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Oral or written exam (will be decided in class) / 6 Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur A reader will become available before classes start. 30 Internationale Ökonomie Dozentin: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 12.00, ab 22.02.2011 PIL, P1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung befasst sich mit der internationalen Wirtschaft. Der Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Theorie des internationalen Handels. Dabei werden Grundkonzepte wie Komparative Vorteile und Terms of Trade eingeführt, und es werden Handelsmodelle wie das Ricardo-Modell, das Heckscher-Ohlin Modell und Modelle der Faktormobilität besprochen. Diese Modelle erlauben es internationale Handelsmuster zu verstehen, und die Auswirkungen des internationalen Handels auf Wohlfahrt und Einkommensungleich-heit zu diskutieren. Auch wird die empirische Relevanz dieser Modelle überprüft. In einem weiteren Teil der Vorlesung werden die Instrumente der Aussenhandelspolitik (Zölle, Im-portquoten und Exportsubventionen) und deren Auswirkungen analysiert. Voraussetzungen: Abgeschlossenes Grundstudium Lernziele: 1.) Die Studierenden kennen die geläufigen Modelle des internationalen Handels. 2.) Die Studierenden verstehen die Gründe für internationalen Handel und die Auswirkung des internationalen Handels auf Wohlfahrt und Einkommensungleichheit. 3.) Die Studierenden sind in der Lage gängige Argumente von Handelskritikern (und Handelsbefürwortern) kritisch zu evaluieren. 4.) Die Studierenden verstehen die Auswirkungen der unterschiedlichen Instrumente der Aussenhandelspolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 2 Anmeldung: anrechenbar für den Studienschwerpunkt Internationale Beziehungen Kontakt: roland.hodler@szgerzensee.ch oeksem@unilu.ch Hinweise: Die Vorlesung bildet die theoretische Grundlage zum gleichnamigen Seminar. Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur Die Vorlesung basiert auf dem Lehrbuch von Krugman und Obstfeld. Originalversion: P.R. Krugman and M. Obstfeld (2009). International Economics: Theory and Policy, 8th edition. Addison Wesley. Deutsche Version: P.R. Krugman and M. Obstfeld (2009). Internationale Wirtschaft: Theo-rie und Politik der Aussenwirtschaft, 8. Auflage, Pearson Studium. 31 Vergleichende Regionale Integration Dozent/in: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00 , ab 23.02.2011 LOE, U 1.05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Regionale Integration als freiwilliger, dauerhafter und institutionalisierter Zusammenschluss von Staaten mit regional begrenzter Reichweite ist ein relativ neues politisches Phänomen. Ziel dieser Zusammenschlüsse ist die funktionale Zusammenarbeit in einem oder mehreren Politikfeldern sowie die Friedenssicherung. Der Umfang der betroffenen Politikfelder, vor allem aber die institutionelle Tiefe der Integration und der Grad an Übertragung von Souveränität an supranationale Organe unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Zusammenschlüssen. Referenzpunkt der Vorlesung bildet die Europäische Union als fortgeschrittenste Form der regionalen Integration. Mit Blick auf ihre Geschichte, Institutionen und Policies werden die wichtigsten Theorien regionaler Integration vorgestellt. Auf dieser Basis werfen wir dann einen vergleichenden Blick auf andere regionale Zusammenschlüsse in Asien, Amerika, Afrika und im arabischen Raum. Neben der intensiven empirischen und analytischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Modellen regionaler Integration widmet sich die Vorlesung der Frage, ob das Phänomen der regionalen Integration eher als Baustein oder Stolperstein für die Herausbildung globaler Ordnungsstrukturen angesehen werden kann. Für Master-Studiende wird der parallele Besuch des HS „Contending Theories of European Integration“ von Prof. Philippe Schmitter empfohlen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Begleitlektüre wird auf OLAT aufgeschaltet. Literatur Lindberg, L. N., Scheingold, S. A. Regional Integration: Theory and Research, Harvard University Press 1971 Duina, F. (2006). Varieties of Regional Integration: The EU, NAFTA and Mercosur. Journal of European Integration, 28(3), 247 - 275. Farrell, Hettne, B & L. Van Langenhove (Eds.), The Politics of Global Regionalism. Theory and Practice (pp. 21-37). London and New York: Pluto Press. Warleigh-Lack, A. (2006). Towards a Conceptual Framework for regionalisation: Bridging 'new regionalism' and 'integration theory'. Review of International Political Economy, 13(5), 750-771. Laursen, F. (Hrsg.) Comparative Regional Integration: Theoretical Perspectives, Ashgate 2003 Mattli, W. The Logic of Regional Integration: Europe and Beyond, Cambridge UP 1999 Telo, .M. and, Joffe, George (eds.) European Union and New Regionalism: Europe and Globalization in Comparative Perspective, Ashgate 2001 32 Vergleichende Demokratisierung Dozent/in: Dr. André Bächtiger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 08.15 - 10.00 , ab 23.02.2011 LOE, U 0.04 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Demokratisierung in Entwicklungsländern (mit spezifischem Fokus auf Afrika und Asien). In einem ersten Teil geht es um die Frage, was Demokratie bedeutet (und bedeuten kann), insbesondere im Kontext nicht-westlicher Länder. In einem zweiten Teil geht es dann um die begünstigenden Faktoren für Demokratisierung. Dieser Themenkomplex wird aus verschiedenen theoretischen Perspektiven beleuchtet: - einer „neo-evolutionistischen" und historischen Perspektive, welche die Wichtigkeit des vorkolonialen und kolonialen Erbes afrikanischer und asiatischer Gesellschaften für aktuelle politische Prozesse betont; - einer sozio-ökonomischen Perspektive, welche auf Wirtschaftsentwicklung, Ressourcen (Bodenschätze) und lokale Kapazitäten fokussiert; - einer politisch-instit§utionellen Perspektive, welche davon ausgeht, dass Demokratisierung mittels geeigneter politischer Institutionen beeinflusst werden können; - einer Entwicklungshilfe-Perspektive, die ähnlich wie der politisch- institutionelle Ansatz postuliert, dass geeignete Entwicklungsprogramme Demokratisierung befördern können; - einer Diffusions- und Globalisierungs-Perspektive, die Demokratisierung als Resultat globaler Trends versteht. Zentrale Frage hierbei ist, ob Demokratisierung mittels politischer Institutionen und Entwicklungshilfe „manipuliert" werden kann, ob sie eine Folge globaler Entwicklungen ist, oder ob die „schwere Hand" wirtschaftlicher Entwicklung und insbesondere des historischen Erbes die Demokratisierung in afrikanischen und asiatischen Staaten weiterhin prägt. Ganz besonders wird uns in diesem Zusammenhang beschäftigen, ob politische Institutionen per se eine Wirkung entfalten oder ob sie mit dem Kontext (kulturell, wirtschaftlich, aber auch mit anderen politischen Institutionen) zusammenpassen müssen („institutional complementarities"), damit sie die gewünschten Effekte erzielen (wie etwa demokratische Stabilität). Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Vergleichende Politikwissenschaft Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme, schriftliche Hausarbeit (verpflichtend) / 4 fakultativ: benotete schriftliche Seminararbeit / 4 Kontakt: andre.baechtiger@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Goran Hyden (2006) African Politics in Comparative Perspective. Cambridge: Cambridge University Press. Daron Acemoglu and James A. Robinson (2006). Economic Origins of Dictatorship and Democracy. Cambridge: Cambridge University Press. Pippa Norris (2008). Driving Democracy: Do power-sharing institutions work? Cambridge: Cambridge University Press Dirk Berg-Schlosser (2008). Determinants of democratic successes and failures in Africa. European Journal of Political Research 47: 269–306. 33 Glocalization - International activities of European and North American cities and regions - Research Seminar Dozentin: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00 , ab 22.02.2011 HOF, R 0.01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: For many, current transformations are not fully captured by the term “globalization” but are much better characterized by the term “glocalization”. Glocalization points to the fact that at the same time when social, economic and political activities and actors on supranational levels are getting more important, so do activities and actors on a subnational level. Glocalization is not so much concerned with the emerging multi-level system but with the interdependencies, interactions and interferences between the various levels. A core assumption is that not just nation states but also sub-national governments react to globalization processes and they do this partly by “going abroad” – by establishing cross-border, international and interregional activities, partnerships and institutions. In the course we will first get acquainted with the relevant literature which looks at glocalization from a cultural, economic and political perspective. In the second half of the seminar the students will do their own empirical study by collecting information on cross-border and international activities of cities and regions from European and North American countries. A main goal of the course is that the students get some first experience in empirical field work. Therefore, the students will work in groups and use established frameworks for tracing cross-border and international activities of cities and regions. Umfang: 2 Semesterstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: mündliche Mitarbeit, Gruppenarbeit, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studuerendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Gasthörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur Blatter, J. (2007): Glocalization. Encyclopedia of Governance (edited by Marc Bevir), Blatter, J., M. Kreutzer, M. Rentl, J. Thiele (2008): The Foreign Relations of European Regions: Competences and Strategies. West European Politics, 31, 3, 464-490 Lecours, André (2002): Paradiplomacy: Reflections on the Foreign Policy and International Relations of Regions, in: International Negotiation: 7, 91-114. Robertson, R. (1995): Glocalization: Time-space and homogeneity-heterogeneity. In: Featerhstone, M., S. Lash & R. Robertson (eds.): Global modernities. London: Sage. 25-44. Aldecoa, F., M. Keating (eds.)(1999): Paradiplomacy in Action. The Foreign Relations of Subnational Governments. London: Frank Cass Christian Lefèvre, Ernesto d’Albergo (guest editors) (2007): International strategies of cities. Environment and Planning C, 25, 3. 34 Internationale Ökonomie Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 12.00, ab 12.04.2011 PIL, P1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit ausgewählten Themen der internationalen Wirtschaft: Diese Themen beinhalten: (i) Geschichte, Messung und Auswirkungen der Globalisierung. (ii) Auswirkungen des internationalen Handels auf Umweltverschmutzung, Arbeitslosigkeit und Niedriglohnarbeit. (iii) Politische Ökonomie der Aussenhandelspolitik. (iv) Bestim- mungsgrössen von Leistungsbilanz und Wechselkursen. Lernziele: 1.) Die Studierenden wenden ihre theoretischen Kenntnisse der Internationalen Ökonomie auf angewandte Fragestellungen an. 2.) Die Studierenden trainieren ihre Fähigkeiten zur ökonomischen Argumentation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: roland.hodler@szgerzensee.ch / oeksem@unilu.ch Hinweise: Das Seminar baut auf die gleichnamige Vorlesung auf. Provisorische Themenvergabe in der vierten Semesterwoche während der Vorlesung Internationale Ökonomie. Definitive Themenvergabe in der ersten Seminarstunde. 35 Rules beyond borders Dozent: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00 , ab 23.02.2011 HOF, R 0.01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Economic and societal globalization lead, together with rapid technological change, to an increasing incongruence of the functional spaces of societal problems and the political spaces of political rule. Next to the institutionalization of cooperative governance arrangements at the international level, the diffusion and active export of national legislation constitute an important strategy to cope with deepening interdependence. Major international powers such as the European Union and the United States have engaged into a variety of activities geared at promoting their domestic approaches to economic policies but also environmental or security issues around the globe. At the same time, interdependence induces states to adapt unilaterally to “foreign” rules. Switzerland’s relations to its “big neighbour”, the EU, are just one salient example of the various ways how political and economic rules travel across and beyond political borders. In this Seminar we compare the EU’s and the US’s policy diffusion and their institutional strategies to shape the rules of the global economy by looking at instruments such as the extraterritorial application of domestic laws; bilateral or plurilateral trade or cooperation agreements; informal dialogue; transgovernmental networking and legislative action in multilateral forums. The seminar is meant to give students an insight into the variety of institutional settings and mechanisms by which political rules travel across political boundaries. Students will learn, on the basis of newer International Relations literature, to understand and apply relevant theories and methodologies and to conduct own critical analyses of processes of rule transfer and policy diffusion. Voraussetzungen: Vorkenntnisse im Bereich Internationale Beziehungen oder Europäische Integration werden vorausgesetzt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige Teilnahme/Referat/Essay / 4 Unbenotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: sandra.lavenex@unilu.ch oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT bereitgestellt Literatur David P. Dolowitz, and David Marsh (2000) “Learning from Abroad: The Role of Policy Transfer in Contemporary Policy-Making." Governance 13(1): 5-24. Daniel W. Drezner (2007) All Politics is Global. Explaining International Regulatory Regimes, Princeton: Princeton University Press. Katharina Holzinger and Christoph Knill (2005) “Causes and Conditions of Cross-National Policy Convergence" Journal of European Public Policy 12(5): 775-796. David A. Lake (2009) Hierarchy in International Relations, Ithaca and London: Cornell University Press. Sandra Lavenex and Frank Schimmelfennig (eds.) (2009) EU External Governance. Projecting EU Rules Beyond Membership. Special Issue of Journal of European Public Policy 16 (6), reprented in 2010 by Routledge. Beth A. Simmons, Frank Dobbin and Geoffrey Garrett, (eds.) (2008) The Global Diffusion of Markets and Democracy. Cambridge: Cambridge University Press. Anne-Marie Slaughter (2004) A New World Order, Princeton: Princeton University Press 36 Multikulturalismus in Theorie und Praxis Dozent: Dr. Andrea Schlenker Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00 , ab 21.02.2011 HOF, R 0.02 Studienstufe: Master Bachelor Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Während die einen nicht müde werden zu betonen, „Multikulti“ sei gescheitert, verweisen andere darauf, die multikulturelle Gesellschaft sei schlichtweg Realität. Wie geht beides zusammen? „Multikulturalismus“ ist ein höchst umstrittener Begriff und kann ganz unterschiedlich verstanden werden. Dieses Hauptseminar widmet sich sowohl theoretisch als auch empirisch der Frage, was Multikulturalismus und, damit eng verbunden, Integration in einer Demokratie bedeuten. Theoretisch ist in diesem Zusammenhang umstritten, inwiefern demokratische Gesellschaften nationalen oder religiösen Minderheiten Anerkennung zollen und Autonomie gewähren sollen. Ebenso finden sich unterschiedliche normative Antworten auf die Frage, ob eine lebensfähige Demokratie die Identifikation aller BürgerInnen mit der Geschichte und Kultur der Mehrheitsnation voraussetzt. Empirisch geht es dementsprechend um unterschiedliche Formen von Integration und Integrationspolitik sowie um Bewertungskriterien ihres Erfolges oder Scheiterns. In vergleichender Perspektive werden ausgewählte europäische und aussereuropäische Einwanderungsländer der Veranschaulichung dienen. Ziele: Die Studierenden kennen die Bedeutung der Begriffe Multikulturalismus und Integration sowie die zentralen Spannungsfelder in normativer sowie empirischer Hinsicht. Sie können sowohl Bewertungskriterien als auch differenzierte Vergleichskategorien und -methoden benennen, diese an konkreten Beispielen veranschaulichen und kritisch diskutieren. Diese Ziele werden erreicht durch die regelmässige Vorbereitung der Lektüre, auch mithilfe konkreter Aufgaben zu den Texten, durch Präsentationen und Handouts der Dozentin und von Studierenden sowie mündliche Diskussionen. Wer eine Hausarbeit zum Kurs schreiben möchte, sollte bis 23. Mai ein Outline ausarbeiten, das dann eingehend besprochen wird. Voraussetzungen: Vorkenntnisse im Bereich Politische Theorie Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme (Referat) / 4 zusätzliche schriftliche, benotete Abeit / 4 Kontakt: andrea.schlenker@unilu.ch Gasthörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur Kymlicka, Will 1995: Multicultural citizenship, in: Shafir, Gershon (Hg.) 1998: The Citizenship Debates: A Reader, Minneapolis/ London, S. 167-188. Spinner-Halev, Jeff 2006: Multiculturalism and its Critics, in: Dryzek, Honig, Phillips (Hg.) 2006: The Oxford Handbook of Political Theory, Oxford, S. 546-563. Taylor, Charles 1993: Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Frankfurt/M. 37 Contending Theories of Regional Integration: Europe and Beyond Dozent: Prof. Dr. Philippe Schmitter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 02.05.2011, 09.15 - 16.00, Di, 03.05.2011, 09.15 - 16.00, Mi, 04.05.2011, 09.15 - 16.00, Do, 05.05.2011, 09.15 - 16.00, Fr, 06.05.2011, 09.15 - 12.00 Senioren-Universität Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will survey critically the contending theories that claim to explain the course of European integration – past, present and future. We will rely primarily on the chapters in A. Wiener and T. Diez (eds.). European Integration Theory – supplemented by other articles. Its intend is not to discover “the” most apposite explanation, but to grasp how these theories contribute to explaining different aspects of the complex phenomenon that is the European Union. Anmerkung des Politikwissenschaftlichen Seminars: Philippe Schmitter ist einer der weltweit führenden Forscher Regionaler Integration. Wir empfehlen diesen Kurs wärmstens! Voraussetzungen: gute Englischkenntnisse Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: mündliche Mitarbeit / 4 fakultativ: benotete schriftliche Arbeit / 4 Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; Studierende ab dem 3. Semester werden bevorzugt. Anmeldungen werden nach dem "first come first serve-Prinzip" entgegengenommen. Kontakt: polsem@unilu.ch oder philippe.schmitter@iue.it Material: wird auf OLAT aufgeschaltet Literatur Chapters in Wieder & Diez (eds.) European Integration Theory (Oxford: Oxford University Press, 2004) as well as material cited in these chapters and some additional more recent articles. 38 Rechtspopulisten in der globalisierten Welt. Der Fall Westeuropa 1989-2010 Dozent/in: Prof. Dr. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 21.02.2011 STK, SK 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Seit dem Ende des Kalten Krieges sind rechtspopulistische Parteien in vielen Ländern Europas auf dem Vormarsch. Trotz ihrer zum Teil radikalen Programme regieren einige von ihnen (wie die Lega Nord in Italien oder die FPÖ in Österreich) in bürgerliche Koalitionsregierungen mit, während andere in scharfer Opposition stehen. In diesem komparativ angelegten Masterseminar werden wir uns mit rechtspopulistischen Bewegungen in Österreich, Italien, den Niederlanden, der Schweiz und Ungarn näher beschäftigen. Besonders interessieren werden uns die Erfolgsursachen und Themen rechtspopulistischer Parteien, aber auch ihr Führungspersonal und ihre spezifischen Politikstile. Natürlich wird auch die Frage diskutiert werden, ob diese Parteien eine Gefahr für liberale Demokratien darstellen und wie mit ihnen am besten zu verfahren ist. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Begrenzung: max. 30 TeilnehmerInnen Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Literatur Karin Priester, Populismus. Historische und aktuelle Erscheinungsformen, Frankfurt am Main, New York 2007. 39 Transitional Justice Dozent/in: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa, S.J.D. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: Blocked Course: Friday, February 25 - Sunday, February 27, 2011, in Lungern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will be taught in part as a Block Seminar, followed by three meetings throughout the semester to discuss progress on the papers. The block part will take place in a lovely Swiss ski village (two nights’ stay, with the opportunity to ski when class does not meet). In this course, we will take a closer look at two elements of justice that define, as it were, a democracy: (1) transitional justice, which in a new democracy aims at correcting past wrongs while at the same time fostering reconciliation, and (2) distributive justice, which aims at securing social equality by striking a fair balance between individual and community rights and entitlements. We will consider, in particular, which remedies – or tools – a democratic legal system must make available to individuals (and, in turn, decision-makers) to advance justice. In transitional situations, that will be remedies such as criminal prosecutions; the discovery, disclosure, and correction of past abuses (corrective justice), as well as prevention through safeguards against future challenges to the new democracy from within as well as from outside. Distributive, or social, justice will hinge upon the regulatory power of the state on one hand and the strength and efficiency of an individual rights regime on the other. Lernziele: This course is taught as a seminar and, in part, as a workshop. The students will participate in practical exercises and learn concepts by experience. Each student is also required to conduct an individual project and present it in class. Begrenzung: 12 (admission on a first-come first-serve basis; pre-register at: transnational- program@unilu.ch) Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Class participation, exercises, assignments, individual project (paper and oral presentation). / 6 Kontakt: peter.coenen@unilu.ch xiaolu.zhang@unilu.ch Literatur Reader Matthew Clayton and Andrew Williams (eds.), Social Justice (Blackwell, 2006). 40 Nationalismus, Transnationalismus, Kosmopolitismus Dozent/in: Dr. Andrea Schlenker Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00 , ab 22.02.2011 LOE, U 2.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Nationalstaaten beherrschen nach wie vor unsere heutige Weltsicht. Sie waren jedoch nie unumstritten und sind es in der globalisierten Welt umso weniger. Grenzen lösen sich auf, neue werden gezogen. Damit verändert sich auch der Referenzrahmen, auf den sich politische Handlungen und Orientierungen beziehen. Politische Gemeinschaften als Kontext dieser Handlungen und Orientierungen lassen sich auf mehreren Ebenen analysieren. Ausgehend von unterschiedlichen Konzeptionen der Nation werden wir in diesem Masterseminar Formationen jenseits nationaler Grenzen eingehend betrachten. Dies umfasst solche, die verschiedene Nationalstaaten verbinden (Transnationalismus), bis hin zu solchen europäischer und globaler Reichweite (Kosmopolitanismus). Entsprechend werden wir verschiedene Akteursgruppen in den Blick nehmen, wie z.B. auf transnationaler Ebene MigrantInnen, Diasporas und doppelte StaatsbürgerInnen oder auf globaler Ebene WeltbürgerInnen und internationale NGOs. Sowohl konzeptionell als auch empirisch wird das Verhältnis der unterschiedlichen Akteure und Ebenen zueinander im Mittelpunkt stehen, um letztlich politische Gemeinschaftsbildung innerhalb und jenseits nationaler Grenzen besser zu verstehen. Ziele: Die Studierenden kennen die zentralen Konzepte und Analysedimensionen im Bezug auf politische Gemeinschaftsbildung innerhalb und jenseits nationaler Grenzen. Sie können die wichtigsten Phänomene und Spannungen in diesem Themenfeld benennen, an konkreten Beispielen vor allem in europäischen Ländern veranschaulichen und kritisch diskutieren. Diese Ziele werden erreicht durch die regelmässige Vorbereitung der Lektüre, auch mithilfe konkreter Aufgaben zu den Texten, durch Präsentationen und Handouts der Dozentin und von Studierenden sowie mündliche Diskussionen. Wer eine Hausarbeit zum Kurs schreiben möchte, sollte bis 24. Mai ein Outline ausarbeiten, das dann eingehend besprochen wird. Voraussetzungen: Vorkenntnisse in den Bereichen Politische Theorie und Vergleichende Politikwissenschaft Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: reglmässige, aktive Teilnahme Diskussion und Referat) und Forschungsoutline / 4 zusätzliche schriftliche, benotete Abeit / 4 Begrenzung:: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; Master-Studierende werden bevorzugt. Kontakt: andrea.schlenker@unilu.ch Literatur Archibugi, Daniele/ David Held/ Martin Köhler (Hg.) 1998: Re-imagining Political Community, Cambridge, S. 179-197. Benhabib, Seyla 2008: Kosmopolitismus und Demokratie. Eine Debatte, Frankfurt/M. Miller, David 2006: Nationalism, in: Dryzek, Honig, Phillips (Hg.) 2006: The Oxford Handbook of Political Theory, Oxford, S. 529-545. Vertovec, Steven/ Robin Cohen (Hg.) 2002: Conceiving Cosmopolitanism: Theory, Context and Practice, New York. 41 Modulübergreifende Veranstaltungen Kolloquium für Bachelor- und Masterabschlussarbeiten Dozenten: Prof. Dr. Joachim Blatter und Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00 , ab 22.02.2011 HOF, R 0.01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Je nach Interesse der Studierenden und Ausrichtung der Arbeiten werden danach wichtige Schritte (z.B. Fallauswahl), Vorgehensweisen und Methoden aus dem Proseminar Methoden wiederholt. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: zwei Präsentationen sowie schriftliches Forschungsdesign / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur Blatter, J., F. Janning and C. Wagemann (2007). Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Forschungsansätze und Methoden. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. 42 Erstes Interdisziplinäres Werkstattgespräch im Rahmen des Masterstudienganges Weltgesellschaft und Weltpolitik: ‚Klimawandel – neue Forschungen zu den lokalen Effekten eines globalen Phänomens’ Organisation: Prof. Dr. Bettina Beer / Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Masterstudiengang ‚Weltgesellschaft und Weltpolitik’ Termin: Donnerstag, 12. Mai 2011, 17.00 h – 19.00 h U 1.05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Workshop / Podiumsdiskussion Inhalt: Seit einigen Jahren hat der gegenwärtige globale Klimawandel weltweite Aufmerksamkeit in öffentlichen Debatten erlangt – mit Schlagwörtern wie climate change und global change wird auf weltweite Umbruchsprozesse verwiesen, ohne jedoch den Komplexitäten regionaler und lokaler Gegebenheiten und Entwicklungen wirklich gerecht zu werden. Denn in zunehmendem Masse wird deutlich, dass sich auf der Mikroebene in den meisten Fällen hochkomplexe Wechselwirkungen aus globalen Entwicklungen (etwa weltweite Klimaerwärmung) und lokalen Prozessen (z.B. kleinräumiger anthropogener Umwelt-/Landschaftswandel oder gesellschaftsinterne Veränderungen) ergeben. Wie reagieren grosse Gesellschaften und kleine lokale Gemeinschaften auf diese Prozessvielfalt? Welche Rolle spielt überhaupt der Mensch beim „globalen Wandel“? Wie sind die derzeitigen Veränderungen in historischer Perspektive einzuordnen? Gab es in der Geschichte schon einmal vergleichbare Ereignisse und Wandlungsprozesse (etwa ausgelöst durch das sogenannte Mittelalterliche Wärmeoptimum oder die „Kleine Eiszeit“)? Wie passten sich die Menschen damals daran an? Um einige dieser Fragen zu beantworten, sind junge Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen (Geographie, Ethnologie, Geschichtswissenschaft/Archäologie) eingeladen, die über ihre laufenden Forschungsprojekte berichten und mit den Studierenden diskutieren. Die Studierenden bereiten Fragen zum Thema der Veranstaltung vor, die sie an die Podiumsgäste und Referierenden richten und mit diesen diskutieren. Nach der Veranstaltung fassen die Studierenden einen zusammenfassenden Bericht (ca. zwei Seiten) zu den wichtigsten Inhalten und Ergebnissen des Werkstattgespräches ab. Zukünftig soll jedes Semester ein Interdisziplinäres Werkstattgespräch stattfinden (mit jeweils wechselnden Themen und Gästen). Ein zentrales Ziel dieser Veranstaltungen besteht darin, den Studierenden die Notwendigkeiten wie Herausforderungen interdisziplinären Arbeitens und Forschens zu verdeutlichen. Umfang: sa. zweistündige Veranstaltung Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 regulären ECTS ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind Vorbereitung von Fragen an die Podiumsgäste aktive mündliche Teilnahme an der Veranstaltung Abfassung eines ca. zweiseitigen Berichtes zu den wichtigsten Inhalten und Ergebnissen der Veranstaltung Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von 2 regulären ECTS möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen 43 Modul Forschung-Praxis-Methoden Interpretation and description: Ethnography and its methodology Dozent: Ph. D. Donald Gardner Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 23.02.2011 HOF, R 0.02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Ethnographic fieldwork is a central feature of the anthropological enterprise. Others (missionaries, government officers, medical personnel) often have long experience of cultural environments that are unfamiliar to them and to Westerners generally. Moreover, they often write about those experiences. Ethnographic writing contrasts with these other forms of writing in many ways, but its intellectual signficance derives from the fact that it addresses issues whose importance is acknowledged (actually or potentially) by a community of scholars, and sometimes by broader cultural currents. Understanding such writing depends upon seeing how the methods used, the analysis undertaken and the results generated address the issues that define the life of the relevant communities (for a given text may address more than one). In this seminar, we will take detailed look at a single ethnographic monograph and writings to which it is connected as successor or predecessor. We will also consider some of the different answers that have been given to the basic question of what it is that an ethnographer does, including Clifford Geertz's, who famously declared that ethnography is "thick description". We will also consider why ethnographic analysis has been thought to be a basis for the critique of our own culture. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat oder Essay) / 4 Kontakt: donald.gardner@unilu.ch Hinweise: A subsidiary aim of the seminar is to help students to develop strategies for reading academic texts written in English. The pace of the seminar will reflect this. Literatur Relevant literature will be made available electronically 44 Europeanization: Theories, Methods and Empirical Findings Dozent/in: Dr. Flavia Jurje Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00 , ab 24.02.2011 PIL, P4 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The main objective of this course is to develop an advanced understanding of both theoretical and empirical approaches to the study of Europeanization, or otherwise known as the domestic consequences of European Union integration process. The first section of the course will examine various theories defining the concept of Europeanization and explaining various Europeanization mechanisms. The second part will focus on methodological aspects, assessing both qualitative and quantitative tools for investigating the impact of the EU on domestic transformations in polities, policies and politics. The third section will concentrate on empirical findings of the Europeanization studies, discussing different national outcomes that occurred in both member and non-member states (like for example Switzerland). By the end of the course, participants should be able to: identify main theoretical assumptions that underline different approaches to the study of Europeanization; raise relevant theoretically and empirically grounded puzzles that are related to Europeanization studies; and assess various academic debates about the domestic effects of the EU integration process in the context of member, as well as non-member states. Voraussetzungen: gute Englischkenntnisse Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme/Beteiligung an Diskussionen/Referat/Essay / 4 fakultativ: benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: flavia.jurje@unilu.ch Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; Studierende ab dem 3. Semester werden bevorzugt. Gasthörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Literatur Cowles, Maria Green, J. A. Caporaso and T. Risse (2001) Transforming Europe. Europeanisation and Domestic Change, Ithaca, NY: Cornell University Press. Featherstone, Kevin und Claudio Radaelli (2003), The Politics of Europeanisation. Oxford: Oxford University Press. Grabbe, H. (2006), The EU’s Transformative Power: Europeanisation through Conditionality in Central and Eastern Europe, London: Palgrave. Graziano, P. and Vink, M.P. (2008), Europeanization. New research Agendas, Palgrave Macmillan, U.K. Holzhacker Ronald and Markus Haverland (2006) European research reloaded: cooperation and integration among Europeanized states, Springer, The Netherlands. Sciarini P., A. Fischer and S. Nicolet (2004). How Europe Hits Home: Evidence from the Swiss Case. Journal of European Public Policy. 11 (3): 353-378. Schimmelfennig F. and U. Sedelmeier (2005) The Europeanization of Central and Eastern Europe. US: Cornell University. Schimmelfennig F. and U. Sedelmeier (2005) The Politics of European Union Enlargement: Theoretical Approaches, London: Routledge. 45 Datenanalyse mit Stata Dozent/in: Dr. Ulrich Kohler Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 11.03.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 11.03.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 12.03.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 12.03.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 15.04.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 15.04.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 16.04.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 16.04.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Kurs beginnt mit einer Einführung in das Datenanalyseprogramm Stata. Dabei werden zunächst grundlegende Eigenschaften der Syntax von Stata- Befehlen besprochen. Daran anschließend werden spezifische Probleme des Datenmanagements behandelt und die Erstellung von Graphiken besprochen. Schließlich werden spezifische Techniken der Datenanalyse und ihre technische Umsetzung mit Stata behandelt. Der Schwerpunkt des Kurses liegt dabei auf der linearen Regression: Lineare Einfachregression, Multiple Regression, Verwendung kategorialer unabhängiger Variablen, Interpretation von Interaktionstermen, Regressionsdiagnostik und graphische Darstellung der Ergebnisse linearer Regressionen. Darüber hinaus werden Grundlagen der logistischen Regression besprochen. Voraussetzungen: Grundlegende deskritpive Statistiken (arith. Mittelwert, Median, Varianz, etc.) sollten bekannt sein. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (regelmässige Hausaufgaben) / 4 Kontakt: kohler@wzb.eu Literatur Kohler, Ulrich und Frauke Kreuter (2008): Datenanalyse mit Stata. München und Wien: Oldenbourg 46 Rahmen- und Inhaltsanalyse Dozent/in: Dr. Eva Baumann Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Do, 24.02.2011, 13.15 - 15.00 PFI, K 31 Termine: Fr, 01.04.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 01.04.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 02.04.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 02.04.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 27.05.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 27.05.2011, 13.15 - 17.00, Sa, 28.05.2011, 09.15 - 12.00, Sa, 28.05.2011, 13.15 - 16.00 HOF, R 0.02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Kommunikationsinhalte auf die in ihnen enthaltenen „Rahmen“ oder „Frames“ zu analysieren, hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr an Beachtung gewonnen und sich auch in der Kommunikationswissenschaft als populärer Forschungsgegenstand etabliert. Vereinfachend können Frames als Deutungsmuster oder Sinnzusammenhänge definiert werden, die von Kommunikatoren, Journalisten und vom Publikum konstruiert und zur Strukturierung und Bewertung einzelner Aspekte der sozialen Realität verwendet werden. Entsprechend setzt das unter dem Begriff „Framing“ etablierte Forschungskonzept auf Ebene der Kommunikatoren, der Medieninhalte und der Rezipienten an und lässt sich in den unterschiedlichsten Forschungsfeldern wie z. B. Risiko-, Wissenschafts-, Gesundheits- und Wirtschaftskommunikation oder politische Kommunikation anwenden. Darüber hinaus bieten sich vielfältige Bezüge zu theoretischen Konzepten wie z. B. Nachrichtenwerttheorie, Agenda Setting und Priming, Schematheorie oder Issues Management. Das Seminar richtet den Fokus auf die Rahmung von Themen in den Medien, also auf Medienframes. In Medienanalysen werden Berichterstattungsstrukturen identifiziert, in denen sich die journalistischen Selektions- und Deutungsmuster niederschlagen und so zum Gegenstand des öffentlichen Diskurses werden. Im Seminar werden zunächst die verschiedenen Konzeptionen von Frames erarbeitet und anhand ausgewählter Themenfelder und Beispielstudien nachvollzogen. Im Mittelpunkt des Kurses stehen Strategien der empirischen Erfassung von Medienframes. Die verschiedenen methodischen Zugänge werden erörtert und einander gegenübergestellt. Dabei werden qualitative und standardisierte Inhaltsanalysen sowie entsprechende qualitative und statistische Auswertungsverfahren gleichermaßen thematisiert. Die praktische Anwendung der verschiedenen empirischen Vorgehensweisen zur Identifikation und Beschreibung von Medienframes vollziehen die Seminarteilnehmer exemplarisch in Form von eigenständigen Projekten. Voraussetzungen: MA-Stufe. Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat + Projektarbeit) / 4 Benotete schriftliche Arbeit (Projektbericht) / 4 Kontakt: eva@baumann-schwarz.de Hinweise: Die Teilnahme am Seminar setzt die Bereitschaft zur intensiven Lektüre und eigenständigen Projektarbeit voraus. 47 Literatur Dahinden, U. (2006). Framing. Eine integrative Theorie der Massenkommunikation. Konstanz: UVK. Entman, R. M. (1993). Framing: Toward Clarification of a Fractured Paradigm. Journal of Communication, 43 (4), 51-58. Matthes, J. & Kohring, M. (2008). The Content Analysis of Media Frames: Toward Improving Reliability and Validity. Journal of Communication, 58 (2), 258-279. Matthes, J. & Kohring, M. (2004). Die empirische Erfassung von Medien-Frames. Medien & Kommunikationswissenschaft, 52 (1), 56-75. Scheufele, B. (2003). Frames – Framing – Framing-Effekte. Theoretische und methodische Grundlegung des Framing-Ansatzes sowie empirische Befunde zur Nachrichtenproduktion. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. 48 Grounded Theory Dozent/in: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 24.02.2011 LOE, U 2.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar führt in die Methodologie der Grounded Theory (GT) ein. Die GT ist in den 1960er Jahren von Anselm Strauss und Barney Glaser entwickelt worden und hat sich seitdem in der qualitativen Sozialforschung als eine der wichtigsten qualitativen Forschungsmethodologien etabliert. Die GT dient der Erarbeitung einer gegenstandbezogenen und in Daten verankerten Theorie. Hierbei wird unter "Theorie" eine erklärende Beschreibung eines sozialen Bereichs (eines Feldes, einer Organisation, eines sozialen Problems usw.) mitsamt der darin vorfindbaren Prozesse, Zusammenhänge, Variationen und Muster verstanden. Ursprünglich ist die GT verkoppelt mit dem Pragmatismus (James, Dewey, Peirce) und dem Symbolischen Interaktionismus (Blumer). Im Seminar sollen grundlegende Texte besprochen werden. Themen sind die erkenntnistheoretischen Grundlagen, der Symbolische Interaktionismus und dann die Elemente, Forschungsschritte, Strategien und Qualitätskriterien der GT. Im Seminar soll die praktische Anwendung der GT von der Erarbeitung der Forschungsfrage bis zur Publikation der empirischen Befunde behandelt werden. Behandelt werden soll auch, welcher Art von Fragestellungen mit der GT in einem Projekt nachgegangen werden kann, wie man Analyse- und Auswertungsstrategien der GT mit anderen soziologischen Ansätzen verbinden kann und wie man die konkrete Arbeit im Forschungsstil der Grounded Theory mit Hilfe qualitativer Datenanalysesoftware (ATLAS/ti organisieren und effektivieren kann. Zielsetzung des Seminars ist, dass die Teilnehmer das methodische und methodologische Grundlagenwissen erwerben, um selber eine qualitative Untersuchung im "Forschungsstil" der GT durchzuführen. Das Seminar hat weitgehend den Charakter eines Lektüreseminars mit textbezogener Diskussion. Zudem kommen praktische Übungen hinzu. Voraussetzungen: abgeschlossene Grundausbildung in Methoden Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur Ein Syllabus mit allen Angaben zur Veranstaltung wird vor Veranstaltungsbeginn bei OLAT eingestellt. 49 Soziologische Filmanalyse Dozent/in: Prof. Dr. Alois Hahn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Do, 31.03.2011, 10.15 - 13.00, Fr, 01.04.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 01.04.2011, 13.15 - 17.00, Do, 07.04.2011, 10.15 - 13.00, Fr, 08.04.2011, 10.15 - 12.00, Fr, 08.04.2011, 13.15 - 17.00 PIL, P4 Sa, 02.04.2011, 10.15 - 13.00, Sa, 09.04.2011, 10.15 - 13.00 PFI, K 1 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ein einziger Film (Sparte „gehobener Kinofilm der 60er“) wird im Laufe des Seminars Szene für Szene analysiert. Die Verfahren der Wahl sind dabei die von Schegloff begründete „Konversationsanalyse“ und die auf Oevermann zurückgehende „objektive Hermeneutik“. Oberstes Prinzip im Seminar ist dabei die streng chronologisch-sukzessiv vorgehende Interpretation, die nur auf Daten und Informationen zurückgreifen darf, die zum jeweiligen Zeitpunkt aus den Szenen selbst ableitbar und begründbar sind. Dieser methodischen Vorgabe verdankt sich auch der Umstand, dass der Titel des ausgewählten Films nicht im Vorhinein mitgeteilt wird. Voraussetzungen: MA-Stufe. Offen auch für BA-Studierende ab 5. Semester. Anfragen u. Anmeldung an Prof. Dr. Cornelia Bohn. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: hahnunitrier@aol.com Literatur Bergmann, Jörg: Ethnomethodologie und Konversationsanalyse. Studienbrief mit 3 Kurseinheiten, Fernuniversität GHS Hagen, Hagen 1987/88. Bergmann, Jörg: Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v.Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch, Reinbek 2000, S.524-537. Bergmann, Jörg: Ethnomethodologische Konversationsanalyse, in: G.Fritz/F.Hundsnurscher (Hrsg.), Handbuch der Dialoganalyse, Tübingen 1994, S 3-16. Bergmann, Jörg: Über Erving Goffmans Soziologie des Gesprächs und seine ambivalente Beziehung zur Konversationsanalyse, in: Hettlage, Robert und Karl Lenz (Hrsg.): Erving Goffman – ein soziologischer Klassiker der zweiten Generation, Bern/ Stuttgart 1991, S.301-326. Goffman, Erving: Frame Analysis. An Essay on the Organization of Experience, Harper&Row, New York et al., 1974. Korte, Helmut (Hrsg.): Systematische Filmanalyse in der Praxis. 2. und unveränderte Aufl. Nachdruck. Braunschweig 1993. Mikos, Lothar: Filmverstehen. Annäherung an ein Problem der Medienforschung, in: Sonderheft der Zeitschrift medien praktisch. 1998, Heft 1, S. 3-8. Oevermann, Ulrich: Die objektive Hermeneutik als unverzichtbare methodische Grundlage für die Analyse von Subjektivität – zugleich Kritik der Tiefenhermeneutik, in: Thomas Jung/ Stefan Müller-Dohm (Hrsg.): „Wirklichkeit“ im Deutungsprozeß: Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozialwissenschaften. Frankfurt am Main 1993, S. 106-189. Schegloff, Emanuel: The first five seconds: The order of conversational openings. Ph.D. Dissertation, Berkeley 1967. Sonesson, Göran: Die Semiotik der Bilder: Zum Forschungsstand am Anfang der 90er Jahre, in: Zeitschrift für Semiotik 15 (1993), Nr. 1-2, S. 127-160. 50 Ulmer, Bernd/ Bergmann, Joerg R.: Medienrezeption als kommunikative Gattungen?, in: Werner Holly/ Ulrich Püschel (Hrsg.): Medienrezeption als Aneignung: Methoden und Perspektiven qualitativer Medienforschung. Bonn 1993, S. 81-102. Winter, Rainer: Filmsoziologie. Eine Einführung in das Verhältnis von Film, Kultur und Gesellschaft, München 1992. 51 Europa im Zahlenspiegel. Vergleichende Surveyforschung Dozent/in: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 24.02.2011 LOE, U 2.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Blick über den eigenen Tellerrand bzw. die Landesgrenzen ist im Zeitalter von Internet und Globalisierung schon fast zur Selbstverständlichkeit geworden. Entsprechend hat in der Soziologie die international vergleichende Forschung an Bedeutung gewonnen, zumal dies durch internationale Datenerhebungsprogramme (wie ESS, Eurobarometer, ISSP) und der Standardisierung von Indikatoren deutlich einfacher geworden ist. Das Seminar führt in die vergleichende Surveyforschung ein. Hierfür wird das OpenSource Statistikprogramm R verwendet werden, das als leistungsstarkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Die Studierenden setzen die erworbenen Kenntnisse anhand eigener Fragestellungen in der Arbeit mit bestehenden Datensätzen während des Semesters praktisch um. Voraussetzungen: MA-Stufe. Kenntnisse der quantitativen Datenanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Wird im Seminar bekannt gegeben. 52 Wissenssoziologische Medienanalyse: Hermeneutik von Text und Bild Dozent/in: Prof. Dr. rer. soc. Jürgen Raab Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 21.02.2011 HOF, R 0.03 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung versteht sich eine Einführung in die Methodologie der hermeneutischen Wissenssoziologie sowie in die Sequenzanalyse als deren methodisches Verfahren zur Sozial- und Medienforschung. Die Aneignung der methodologisch-methodischen Grundlagen wird ergänzt durch Erprobungen des Verfahrens anhand von konkreten materialen Analysen unterschiedlichster sozialer Kommunikationsformen, wie Schrifttexten, Gemälden, Fotografien, Filmen, Videos, Internetauftritten. Voraussetzungen: MA-Stufe. Vertieftes Interesse an qualitativer Sozial- und Medienforschung sowie an verstehender und historisch-rekonstruktiver Soziologie. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: juergen.raab@unilu.ch Literatur Ulrich Oevermann: Die Struktur sozialer Deutungsmuster. Versuch einer Aktualisierung, in: Sozialer Sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung, Heft 2, 2001: 35-82 Hans-Georg Soeffner & Jürgen Raab: Kultur und Auslegung der Kultur. Kultursoziologie als sozialwissenschaftliche Hermeneutik, in: Friedrich Jaeger & Jürgen Straub (Hg.): Handbuch der Kulturwissenschaften, Band 2: Paradigmen und Disziplinen, Stuttgart & Weimar, Metzler 2004: 546-567 Jo Reichertz & Carina Jasmin Englert: Einführung in die qualitative Videoanalyse. Eine hermeneutisch- wissenssoziologische Fallanalyse, VS-Verlag 2010 . 53 Configurative Methods in the Social Sciences Dozent/in: Prof. Dr. Charles C. Ragin Durchführender Fachbereich: Graduate School Termine: Blockseminar Di, 10. Mai – Do, 12. Mai 08.00 – 17.00 h aeb, Kasernenplatz Fr, 13. Mai 08.00 – 17.00 h HK, Heke Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The analytic challenge of case-oriented research is not simply that the number of cases is limited, but that researchers gain useful in-depth knowledge of cases that is difficult to represent using conventional forms of analysis (e.g., representations that emphasize the “net effects” of “independent variables”). The researcher is left wondering how to represent knowledge of cases in a way that is meaningful and compact, but which also does not deny case complexity. Set-theoretic methods such as Qualitative Comparative Analysis (QCA) offer a solution. QCA is fundamentally a case- oriented method that can be applied to small-to-moderate size Ns. It is most useful when researchers have knowledge of each case included in an investigation, there is a relatively small number of such cases (e.g., 10-50), and the investigator seeks to compare cases as configurations. With these methods it is possible to construct representations of cross-case patterns that allow for substantial heterogeneity and diversity. This course offers an advanced introduction to the approach and to the use of the software package fsQCA. Both the crisp (i.e., Boolean) and fuzzy-set versions of the method are presented. Fuzzy set analysis is gaining popularity in the social sciences today because of the close connections it enables between verbal theory, substantive knowledge (especially in the assessment of degree of set membership), and data analysis. Fuzzy sets are especially useful in case-oriented research, where the investigator has substantial familiarity with the cases included in the investigation and seeks to understand cases configurationally, that is, as specific combinations of aspects or elements. Using fuzzy-set methods, case outcomes can be examined in ways that allow for causal complexity, where different configurations of causally relevant conditions combine to generate the outcome in question. Also, with fuzzy-set methods it is a possible to evaluate arguments that causal conditions are necessary or sufficient. Examinations of this type are outside the scope of conventional variable- oriented analysis. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme Masterstudierende / 4 Begrenzung: Doktorierende und Masterstudierende Kontakt: franziska.struzk@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur Charles C. Ragin, Redesigning Social Inquiry. Fuzzy Sets and Beyond. University of Chicago Press: Chicago and London. 2008 54 Sonderveranstaltung International Organizations and their work regarding political and social topics - studentisch organisierter Workshop des MA ‘Weltgesellschaft und Weltpolitik’ Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termin Donnerstag, 7. April 2011 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Workshop / eintägige Exkursion nach Wien (plus 1 Reisetag) Inhalt: What is the daily work done by International Organizations? What is their point of view on contemporary global problems? And how can they contribute to their solution? A one day workshop in Vienna, Austria, at the “Organization for Security and Cooperation in Europe” (OSCE) and the “European Union Agency for Fundamental Rights” (FRA) will give us an insight into different areas of international cooperation and an opportunity to get in touch and talk with employees of these organizations. The workshop is on Thursday, but we will travel to Vienna Wednesday night. Umfang: ein Tag (mit Anreise 2 Tage) Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - das vorherige Einreichen von Fragen zu den einzelnen ReferentInnen (Basisliteratur auf OLAT) - Abfassung eines 2-3seitigen Essays zum Thema der Veranstaltung auf der Grundlage von zusätzlicher, selbständig recherchierter Literatur (nach dem Workshop abzugeben) Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen 55

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    Jusletter Familienrechtlicher Unterhalt 05.2021

    vorgesehen) E. 3.4.1.–3.4.3., m.w.H. 3 https://links.weblaw.ch/de/ZGB https://links.weblaw.ch/de/ZGB [...] Exemplarisch BGE 144 III 481 E. 4, m.w.H. 16 BGE 143 III 233 E. 3.4.; Urteil des Bundesgerichts 5A_403/ [...] Mankofall (vgl. Art. 287a lit. c ZGB, Art. 301a lit. c ZPO) vor. [27] Anders verhält es sich, wenn

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