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    Grundrechte. Religionsrechtliche Studien, Teil 2, Zürich (NZN bei TVZ) 2011, 448 S. 17 Adrian Loretan/ [...] Westkirche. Religionsrechtliche Studien (hrsg. von Peter G. Kirchschläger und Adrian Loretan, Band 7, [...] Basler Bistumskonkordat. Eine Studie, in: SKZ 163 (1995) 198-202. 15 Das Verhältnis der Kirche zum

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    Erstellungsdatum: 02.12.2025

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    Schuldenbremsen: Undemokratische Ein­­schränkung der ­parlamentarischen Budgethoheit oder notwendige Selbstbindung der Politik?

    LUZERNER UNIVERSITÄTSREDEN NR. 27 27 Kaspar Villiger Schuldenbremsen: Undemokratische Ein schränkung der parlamentarischen Budgethoheit oder notwendige Selbstbindung der Politik? Autor Dr. h.c. Kaspar Villiger Bundesrat 1989–2003, Bundespräsident 1995 und 2002, ehemaliger Verwaltungsratspräsident der UBS AG, Ehrendoktor der Universität Luzern Impressum Herausgeber: Prof. Dr. iur. Paul Richli, Rektor Redaktion, Layout: Markus Vogler, Daniel Jurt ISBN 978-3-033-04863-8 November 2014 5 Inhalt Christoph Schaltegger Vorwort 7 Fritz Zurbrügg Einleitung 9 Kaspar Villiger Schuldenbremsen: Undemokratische Einschränkung der parlamentarischen Budgethoheit oder notwendige Selbstbindung der Politik? 13 6 7 Vorwort Prof. Dr. Christoph Schaltegger, Dekan der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Der 27. Oktober 2014 war ein besonderer Tag für die Universität Luzern: nicht nur waren gleich zwei ihrer Ehrendoktoren zugegen – nicht nur war ein alt Bundesrat, ein ehemaliger UBS-Chef sowie ein amtierendes Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank unter uns. Beide – Kaspar Villiger und Fritz Zurbrügg – haben sich um die wohl wesentlichste finanz- politische Innovation der Schweiz verdankt gemacht: die Schuldenbremse. Politische Verantwortung für die Einführung der Schuldenbremse trug der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements und Bundesrat Kaspar Villiger. Es ist keineswegs so, dass ihm bei der Präsentation des Konzepts nur Unterstützung entgegen gebracht wurde. Umso grösser ist sein Verdienst, sich hartnäckig und mit grosser Ausdauer für gesunde Staats- finanzen eingesetzt zu haben. Heute können wir die Ernte einholen. Die Bundesfinanzen sind im Lot, die Verschuldung hat sich nominell stabilisiert und ist real rückläufig. Viele Ökonomen waren zu Beginn der Diskussion um die Schuldenbremse Ende der 1990er Jahre kritisch. Wieso sollte sich die Politik an eine neue Regel halten, wenn sie sich bisher an die grundsätzliche Verfassungsvorgabe eines ausgeglichenen Staatshaushalts nicht gehalten hat? Das ist nicht unmittelbar ersichtlich. Tatsächlich gibt es empirische Evidenz aus den USA, wo solche Schuldenbremsen auf Staatenebene vor allem eines bewirkten: eine Verschiebung der Verschuldung in Bereiche, wo die Schuldenbremse nicht mehr wirkt. Was wäre die Alternative? Postenweises Sparen? Oder wie es David Ricardo bereits 1817 for- mulierte: «The very best of all plans of finance is to spend little». So einfach? In der Schweiz hört sich das so an – der damalige Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Finanzde- partements Willi Ritschard hielt im Oktober 1980 vor den Schweizer Bankiers in Zürich eine Re- de mit dem Titel: Flickwerk in der Referendumsfalle: «Die öffentlichen Finanzen bilden gewis- sermassen das Scharnier zwischen Staat und Wirtschaft. Wenn sie aus dem Gleichgewicht geraten, so ist davon nicht nur der Staat betroffen. Solche Krisen der Staatsfinanzen zeigen vielmehr, dass etwas im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft nicht mehr stimmt. Und wenn es während Jahren nicht gelingt, die öffentlichen Finanzen auf politischem Wege wiede- rum ins Lot zu bringen, so kündet sich damit eine Krise der Gesellschaft an. Und eine solche Krise zu verhindern, dürfte auch ein zentrales Interesse der Wirtschaft sein.» Danach legte 8 Bundesrat Ritschard seinen Sparplan vor und meinte in nüchterner Erwartungsbildung: «Auf die Blütenpracht dieser Planung ist aber bereits viel Rauhreif gefallen. Die Reaktionen auf das Konzept sind wenig hoffnungsvoll. Eine Organisation nach der andern meldet Sonderwünsche. Von allen Seiten drohen gesenkte Hörner. Auch die Bankiers läuten diesmal Sturm und schlies- sen ihre Schalter, wenn sie von der Besteuerung der Treuhandzinsen hören. Schon bevor sie beschlossen ist, finanzieren sie mit teurem Geld die Kampagnen gegen diese neue Abgabe. Grosszügig wie sie sind, bieten sie aber eine Alternative an. Man solle den Konsum stärker be- lasten, fordern sie. So einfach ist das. Der Gewerbeverband wird die Bankiervereinigung sicher zum Ehrenmitglied machen.» Viele Reden von Kaspar Villigers Vorgängern hatten einen solchen oder ähnlichen Inhalt. Schul- denbremse war kein Thema. Und gerade das abermalige Scheitern solcher Sparbemühungen war Kaspar Villiger Inspiration für die Schuldbremse. Was hatten viele Kritiker vor 15 Jahren bei der Diskussion um die Schuldenbremse überse- hen? Das Fachwort dazu heisst: Zeitinkonsistenz – und es ist für Finanzpolitik wie für die Gel- politik ein Problem. Kaspar Villiger schreibt dazu: «Schon bald nach Übernahme des Eidgenös- sischen Finanzdepartements im Jahr 1995 kam ich zur Einsicht, dass die herkömmliche Methode des postenweisen Sparens nicht zielführend war und dass es eines strategischen Ansatzes bedurfte. Ich schrieb eines Nachts ein kurzes Memorandum, worin ich zum Schluss kam, dass es eine verfassungsmässige Ausgabenbegrenzung mit einer präzisen Vorschrift brauche, was im Falle der Überschreitung zu geschehen habe, um die Ausgabenentwicklung in den Griff zu bekommen.» Es geht also um die Überwindung der Zeitinkonsistenz in der Politik durch eine kluge Selbst- bindung – eben eine Schuldenbremse. Kaspar Villiger erklärte es im Abstimmungskampf 2001 anschaulich: «Die Schuldenbremse macht finanzpolitische Disziplin zur Regel. Wenn sich schon Odysseus an den Mast binden liess, um nicht den Gesängen der Sirenen zu erliegen, so ist es gewiss nicht schlecht, wenn sich auch die Politik gegen Verführungen wappnet.» Trotzdem und dies macht die Rede von Kaspar Villiger deutlich, ist die Schuldenbremse kein Al- lerheilmittel. Auch in Zukunft sind wir aufgerufen, uns gegen Verführungen zu wappnen. Die Schuldenbremse gibt den Rahmen – gute Politik wird deswegen aber nicht unnötig. Und noch etwas: Regeln wie die Schuldenbremse leben nicht vom Buchstaben des Gesetzes alleine. Die rechtliche «de jure»-Verankerung muss «de facto» auch gelebt werden. Deshalb sind Vorträ- ge wie jener von Kaspar Villiger so wichtig. Die stabilitätsorientierte Tradition verschafft der Re- gel politische Nachachtung. Finanzpolitische Disziplin braucht Fürsprecher, denn im tagespo- litischen Hickhack werden die Grundsätze soliden Haushaltens nur allzu leichtfertig bei Seite geschoben. Wir freuen uns, dass das eindrückliche Plädoyer für die Schuldenbremse von Kas- par Villiger Eingang in die Universitätsreden gefunden hat. 9 Einleitung Dr. Dr. h.c. Fritz Zurbrügg, Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank Sehr geehrter Herr Professor Schaltegger Sehr geehrter Herr Doktor Villiger Sehr geehrte Damen und Herren Es ist mir eine grosse Ehre und es freut mich ausserordentlich, dass ich heute Abend die Ein- führung unseres Gastredners übernehmen darf. Für meine Freude gibt es einerseits einen ganz sachlichen und andererseits einen sehr persönlichen Grund. Für den sachlichen Grund genügt ein Blick auf den Lebenslauf von Kaspar Villiger. Er hat als Unternehmer, luzernischer Grossrat, Nationalrat, Ständerat, als Vorsteher sowohl des damali- gen Eidgenössischen Militärdepartements als auch des Eidgenössischen Finanzdeparte- ments, als Mitglied von Verwaltungsräten der grössten Unternehmen sowie als Präsident des Verwaltungsrats der UBS die wichtigsten Schaltstellen in der schweizerischen Wirtschaft und Politik inne gehabt. Einen solchen Karrierepfad schaffen nur Personen, deren Fähigkeiten weit über das Übliche hinausgehen. Zum persönlichen Grund: Der Zufall wollte es, dass ich eben diese Fähigkeiten hautnah mitbe- kommen durfte, als Bundesrat Villiger von 1996 bis 2003 dem Eidgenössischen Finanzdepar- tement vorstand. Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Eidgenössischen Finanzverwaltung und als Vertreter der Schweiz im Internationalen Währungsfonds (IWF) erlebte ich ihn sowohl auf dem nationalen als auch auf dem internationalen Parkett. Mich beeindruckten nicht nur die profunden Sachkenntnisse, seine Überzeugungskraft und Integrität, sondern auch sein Res- pekt gegenüber allen Gesprächspartnern, seine Menschlichkeit und Offenheit. Ich bin sehr froh, dass sich unsere Pfade immer wieder kreuzen, so wie beispielsweise heute an dieser Ver- anstaltung in Luzern. Damit zum Thema des heutigen Abends – den Schuldenbremsen für die öffentlichen Haushal- te. Wer könnte dieses Thema besser abhandeln als Kaspar Villiger, der gemeinhin als «Vater der schweizerischen Schuldenbremse» gilt? Aus meiner Sicht stellt die Schuldenbremse ei- nen der ganz grossen Reformschritte in der schweizerischen Wirtschaftspolitik der letzten 20 Jahre dar. Dass eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzpolitik ein fundamentales Ele- 10 ment einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik darstellt, sollte an und für sich allen klar sein. Diese jedoch konkret im politischen Kontext umzusetzen, ist in jedem Land eine grosse Herausforderung. Spätestens nach den Erfahrungen mit der grossen Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009 ist allen wieder bewusst geworden, welche hohe Bedeutung solide öffentliche Haushalte haben. Regierungen fahren besser, wenn sie auf eine sich abzeichnende Schieflage des Finanzhaushalts frühzeitig reagieren. Aufgrund der mangelnden Haushaltsdisziplin hat- ten die meisten Industrieländer schon vor der Finanzkrise hohe Staatsschulden. Insgesamt betrugen die öffentlichen Schulden der grössten Industrieländer – der G7 – im Vorkrisenjahr 2007 rund 80 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Heute – sechs Jahre nach Ausbruch der Kri- se – belaufen sie sich auf 120 Prozent. Der starke Schuldenanstieg bedeutet nicht nur höhere unproduktive Ausgaben in Form von Zinszahlungen und weniger Spielraum für produktive In- vestitionen, sondern auch erhöhtes Sparen seitens der Unternehmen und der privaten Haus- halte. Mit den zusätzlichen Ersparnissen kompensieren diese die absehbaren höheren Steu- ern, die eine prekäre Finanzlage der öffentlichen Haushalte unweigerlich mit sich bringt – oder wie das bekannte Bonmot sagt: «Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen». Im Gegenzug belasten tiefere Investitionen und höhere Ersparnisse sowohl das aktuelle als auch das zukünftige Wirtschaftswachstum. In der Eurozone waren die Auswirkungen des starken Anstiegs der öffentlichen Schulden ein- zelner Mitgliedländer besonders dramatisch. Wir müssen uns nur an das Jahr 2010 zurück er- innern, als an den Finanzmärkten auf einmal Zweifel an der Zahlungsfähigkeit verschiedener Länder der Eurozone aufkamen. Innert kurzer Zeit begannen die auf Staatsanleihen zu bezah- lenden Zinsen stark zu steigen. Griechenland, Irland und Portugal mussten in kurzen Abstän- den vom IWF und den übrigen Mitgliedern der Eurozone mit umfangreichen Finanzierungspa- keten gerettet werden. Im Gegenzug mussten sie sich zu rigorosen Wirtschaftsprogrammen verpflichten, deren Auswirkungen auch heute noch deutlich spürbar sind. Die Vertrauenskrise in der Eurozone wurde damit jedoch nicht beendet. Die Finanzmärkte be- gannen auch an der Zahlungsfähigkeit Italiens und Spaniens zu zweifeln. Die zunehmende Un- ruhe an den Finanzmärkten mündete letztendlich in eine Staatsschuldenkrise von ungeahn- ter Dimension. Sind hohe Staatschulden auch ein Problem für die Geldpolitik? Selbstverständlich. Dies zeigt nicht nur das konkrete Beispiel der Eurozone mit den ausserordentlichen Massnahmen, wel- che die Europäische Zentralbank zur Stabilisierung der Krise einsetzen musste. Auch der Blick auf das Thema der traditionellen Jahreskonferenz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hier in Luzern im letzten Juni gibt eine klare Antwort. Das Thema lau- tete ganz einfach: Schulden. Die BIZ – die auch als Bank der Zentralbanken bezeichnet wird und 60 Zentralbanken zu ihren Mitgliedern zählt – setzt sich intensiv mit diesem Thema aus- 11 einander. Sie sieht im weltweiten Aufbau von Schulden in allen Sektoren, d.h. bei der öffentli- chen Hand, den privaten Haushalten und im Unternehmenssektor, ein grosses Risiko für die Fi- nanzstabilität. Als Antwort auf die Finanzkrise und die tiefste globale Rezession seit 50 Jahren haben die wichtigsten Zentralbanken folgerichtig ihre Zinsen stark gesenkt – in manchen Ländern auf nahezu null. In den Industrieländern sind die Zinssätze aufgrund der sehr langsamen und fra- gilen wirtschaftlichen Erholung aber auch sechs Jahre nach Ausbruch der Krise immer noch sehr tief. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass lange Perioden mit tiefen Zinsen die Risi- ken für die Finanzstabilität erhöhen können. Zum einen verleiten sie viele Investoren zu einer Suche nach Rendite, was wiederum die eingegangenen Anlagerisiken erhöht. Zum anderen kann die starke Nachfrage nach alternativen Anlagen zu Preisübertreibungen oder Preisver- zerrungen führen. Ein Beispiel ist der Immobilienmarkt. Zudem führen tiefe Zinsen zu einem reduzierten Schuldendienst, der wiederum falsche Anreize setzen kann. Der Schuldenabbau wird herausgeschoben und es kann sogar zu einem zusätzlichen Schuldenaufbau kommen. Die übermässige Verschuldung des Staats kann jedoch auch unmittelbar die Tätigkeit der Zen- tralbank negativ beeinflussen. Der Staat kann unter diesen Umständen seine Aufgaben nicht richtig wahrnehmen und verliert in Krisenzeiten seine Handlungsfähigkeit. Damit steigt un- weigerlich der Druck auf die Zentralbank, neben der Preisstabilität auch andere Ziele zu be- rücksichtigen. Zum einen könnte die Forderung nach einem Beitrag an die Staatsfinanzierung kommen. Zum anderen könnte sich die Zentralbank gezwungen sehen, aus Rücksicht auf den hohen Schuldendienst die geldpolitisch notwendigen Zinserhöhungen hinauszuschieben und damit die Preisstabilität zu gefährden. Meine Damen und Herren, Zentralbanken können sehr viel. Sie können jedoch kein nachhalti- ges Wirtschaftswachstum generieren. Dafür braucht es Regierungen, welche die nötigen Rah- menbedingungen schaffen, gegebenenfalls Strukturreformen in den verschiedensten Berei- chen umsetzen und sicherstellen, dass ihre öffentlichen Finanzen nachhaltig sind. Eine Schuldenbremse, wie sie die Schweiz kennt, kann zur Erreichung dieses Ziels sehr nützlich sein. Wieso, werden wir jetzt gleich im Detail erfahren. Lieber Kaspar, wir freuen uns auf Deine Ausführungen. 12 13 Schuldenbremsen: Undemokratische Einschränkung der parlamentarischen Budgethoheit oder notwendige Selbst- bindung der Politik? Dr. h.c. Kaspar Villiger «Notenstein-Lecture» von Kaspar Villiger an der Universität Luzern, 27. Oktober 2014 Herr Professor Schaltegger hat mich gebeten, heute einige Gedanken zur schweizeri- schen Schuldenbremse zu entwickeln. Ich bin natürlich schon ein wenig stolz auf dieses erfolgreiche Instrument, das ich mit einem hervorragenden Team entwickeln und in Bun- desrat und Parlament sowie vor dem Volk durchboxen durfte. Deshalb habe ich gerne zu- gesagt. Es sind allerdings heute so viele prominente Ökonomen anwesend, dass ich mich frage, ob nicht andere, zum Beispiel Professor Schaltegger selber, ein ausgewiesener Fachmann in solchen Fragen, berufener wären, mit der gebotenen wissenschaftlichen Di- stanz und Objektivität die Schuldenbremse zu würdigen. Genau in diesem Sinne hat dies übrigens Fritz Zurbrügg vor zwei Jahren an dieser Stelle äusserst kompetent getan. Ich entschloss mich deshalb zu einer eher politischen denn ökonomischen Beurteilung des Themenkomplexes in seiner ganzen Breite. Ich habe zehn während meiner politischen Laufbahn gewonnene Einsichten formuliert, welche ich Ihnen erläutern möchte. Sie fin- den sie jeweils auf dem Bildschirm, so dass ich sie nicht vorlesen muss. Ich möchte aber zunächst Fritz Zurbrügg für seine liebenswürdigen Worte danken, aber auch für seine substantiellen Bemerkungen zur Schuldenbremse aus Sicht des Notenban- kers. Ich habe vorhin mein hervorragendes Team erwähnt. Schon der grosse Staatsrecht- ler Kurt Eichenberger erwähnte zu Recht immer wieder, dass die Schweizer Verwaltung eine der besten der Welt sei. Ich durfte beim Bund mit hervorragenden Leuten zusammen- arbeiten, die alle das Zeug zu einer brillanten Karriere auch in der Privatwirtschaft gehabt hätten. Ich erwähne, stellvertretend für viele, Namen wie Ueli Gygi oder Peter Siegentha- 14 ler, aber eben auch Fritz Zurbrügg oder Christoph Schaltegger. Ich durfte mit Fritz Zur- brügg schon zusammenarbeiten, als er noch Exekutivdirektor beim Internationalen Wäh- rungsfonds IWF war und durch seine gute Arbeit erahnen liess, dass dies nicht das Ende seiner steilen Karriere sein würde. Die Eidgenossenschaft darf sich glücklich schätzen, immer wieder auf solche Leute zählen zu dürfen. Ich möchte nun mit einer Einsicht beginnen, die purem Neid entspringt! 1. Die Ökonomen haben es schön. Sie befassen sich mit spannenden Problemen, aber sie müssen diese selber nicht in der komplexen Wirklichkeit lösen und für die Lösung (oder Nicht-Lösung!) Verantwortung übernehmen. Aber nützlich sind sie trotzdem, die Ökonomen! Diese Einsicht ist natürlich keineswegs abwertend gemeint. Sie zeigt einfach, dass der Minister und der Unternehmer eine andere Rolle als der Wissenschaftler haben. Sie müs- sen handeln und das Ergebnis des Handelns verantworten. Das tun sie in der komplexen Wirklichkeit stets unter einem Schleier der Ungewissheit, weil auch die umfassendste Analyse niemals die ganze Realität abzubilden vermag. Weil sie tausend Elemente, auch das menschlich-allzu-Menschliche, berücksichtigen müssen, können Sie nicht wissen- schaftliche Erkenntnisse eins zu eins umsetzen, zumal diese Erkenntnisse häufig auf stark vereinfachten Modellannahmen beruhen und nie alle Einflussfaktoren berücksichti- gen können. Aber diese Erkenntnisse in die Meinungsbildung einzubeziehen, sie zu hinter- fragen und auf ihre auf das Problem bezogene Relevanz abzuklopfen, gehört zur Sorg- faltspflicht. Otmar Issing, der frühere Chefökonom der Europäischen Zentralbank, hat in einem Interview kürzlich gesagt, gute Politik brauche rigorose ökonomische Analyse auf der Höhe der Zeit, verbunden mit «Judgment», mit Urteilsfähigkeit. Aber gerade diese be- darf eben auch zureichender ökonomischer Kenntnisse. Das habe ich als Finanzminister umzusetzen versucht, indem wir beispielsweise bei der Schaffung des Finanzleitbildes prominente Ökonomen zu Diskussionsrunden einluden, ein departementsinternes Öko- nomen Team schufen oder Prof. René Frey als zentralen Impulsgeber für die grosse Föde- ralismusreform beizogen. Ich selber verschlang in der spärlichen Freizeit dicke ökonomi- sche Wälzer. Ich bin der Meinung, die Politik nutze die wissenschaftlichen Quellen zu we- nig, wohl nicht zuletzt deshalb, weil sich viele Politiker ihrer mangelhaften ökonomischen Kenntnisse gar nicht bewusst sind. Aber eben: Am Schluss muss der Verantwortungsträ- ger zeitgerecht entscheiden, denn ewiges Prüfen führt zur «Paralyse durch Analyse». Grosse Freiheit erhält der für das Handeln Verantwortliche jeweils dort, wo sich die Wis- senschaftler selber in den Haaren liegen, was ja glücklicherweise gar nicht so selten ist. Wenig Verständnis habe ich hingegen dort, wo sich eine Regierung auch bei ökonomisch klaren Analysen als völlig beratungsresistent erweist, wie etwa zurzeit in Deutschland. Wie wir alle gelesen haben, soll Frau Merkel unlängst den Ökonomen ins Gewissen geredet haben. Als ehemaliger Politiker sehe ich es eher umgekehrt: Die Ökonomen sollten biswei- len den Politikern ins Gewissen reden! 15 2. Erfolg oder Misserfolg (von Staaten oder Unternehmen) sind eine Funktion von Men- schen, Institutionen, Kultur und Zufall: E=M+I+K+Z Ich habe kürzlich den verwegenen Versuch unternommen, meine Lebenserfahrung mit einer plakativen Formel – ich nenne sie die Erfahrungsformel! – zu symbolisieren. Was in Politik und Wirtschaft geschieht, ist die Folge menschlichen Handelns. Die grosse Frage ist, warum Menschen so handeln, wie sie handeln, und wie erreicht werden kann, dass das Handeln einzelner Individuen in seiner Summe zu Ergebnissen führt, welche den Men- schen ein Leben in Würde und Wohlstand ermöglichen. So einfach die Frage ist, so schwierig ist die Antwort. Zunächst sind da die Menschen selber als Individuen. Wir wissen aus Erfahrung, dass jeder Mensch anders ist. Charakter, Talent und Intelligenz sind ungleich verteilt. Auch das Verhalten der Menschen gegenüber anderen Menschen könnte unterschiedlicher nicht sein. Die Erfahrung zeigt auch, dass immer wie- der herausragende Persönlichkeiten die Dinge im Guten wie im Bösen stark beeinflussen. Es ist deshalb zwingend, in der Erfahrungsformel den Menschen zu verankern. Menschen, und dies zeigt auch die moderne Verhaltensökonomie, reagieren auf Anreize. Anreize veranlassen Menschen dazu, etwas anzustreben oder zu vermeiden, etwas zu tun oder zu unterlassen. Anreize entstehen aus zwei Quellen: Einerseits erzeugen Institu- tionen Anreize, sei es durch Regeln, Vorschriften oder gesicherte Freiräume, andererseits ist es die obwaltende Kultur, welche den Menschen veranlassen kann, etwas zu tun oder eben nicht zu tun. Dies bedeutet, dass die Erfahrungsformel neben den Menschen auch die Institutionen und die Kultur enthalten muss. Die globale Politik und globale Wirtschaft sind komplexe Systeme mit zahllosen und un- übersichtlichen Rückkopplungsschleifen. Zufällige Ereignisse können in solchen Syste- men unerwartete, unvorhersehbare und oft heftige Reaktionen auslösen. Der Zufall braucht deshalb in der Erfahrungsformel einen prominenten Platz. Er verkörpert in der Formel, die alles erklären soll, sozusagen das Unerklärliche. Daraus ergibt sich die einfache Formel: Ergebnis E (Erfolg oder Misserfolg) = M (Mensch) + I (Institutionen) + K (Kultur) + Z (Zufall). Ich möchte meine Gedanken zunächst entlang dieser Formel entwickeln. Institutionen sind sozusagen die «Hardware», innerhalb derer sich die menschliche Tätig- keit entfalten kann. Sie strukturieren das kollektive Zusammenleben und Handeln der Menschen. Beim Staat sind das beispielsweise Verfassung, Gesetze, Verordnungen, zu- dem das Regierungssystem an sich, bei der Wirtschaft und den Unternehmen die staatli- 16 chen Rahmenbedingungen, die Statuten, die Reglemente oder die Governance. Der Sta- rökonom Daron Acemoglu vom MIT ist in seinem berühmten Buch «Why Nations Fail» der Frage nachgegangen, warum sich Länder wirtschaftlich derart unterschiedlich entwi- ckeln. Er ist zum Ergebnis gekommen, dass dafür weder Religion, Rasse oder Kultur, noch geographische Lage verantwortlich sind, sondern allein institutionelle Unterschiede. Öko- nomische Institutionen vermitteln nach Acemoglu jene Anreize, die Menschen veranlas- sen, sich auszubilden, zu sparen, zu investieren und zu innovieren, oder eben alles das zu unterlassen. Institutionen sind deshalb ein tragendes Element der Erfahrungsformel. Im Gegensatz zu Acemoglu halte ich das für ebenso wichtig, was man unter Kultur im weitesten Sinne subsumieren kann. Sie ist gleichsam die «Software» des menschlichen Zusammenlebens. Sie besteht aus ungeschriebenen, aber gelebten Normen und Verhal- tensweisen. Sie ist nichts Angeborenes, sondern etwas von Menschen Geschaffenes, Künstliches. Eine gute Kultur veranlasst die Menschen, das zu tun, was sie tun sollen, ohne dass man ihnen das vorschreiben muss. Gewisse Regeln muss eine Gesellschaft sozusagen automatisch und von sich aus einhalten, wenn sie nicht zerfallen soll. Sie muss sich an Werten orientieren. Beispiele sind etwa die sogenannte Goldene Regel («Was Du nicht willst, das man Dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu!») oder die be- kannten Kardinaltugenden. Institutionen und auch Demokratien generell funktionieren nur dann zureichend, wenn sie auf eine gute Kultur abgestützt sind. Nobelpreisträger Daniel Kahneman beschreibt in seinem bedeutenden Werk «Thinking fast and slow» die eigentümliche menschliche Eigenschaft, aus zufällig im Gedächtnis gespei- cherten und oft bruchstückhaften Informationen spontan in sich kohärente Geschichten zu konstruieren, die man dann für wahr hält. Mit diesen Geschichten ist keineswegs eine Täu- schungsabsicht verbunden. Unser Gehirn ist so beschaffen, dass es Kausalitäten liebt und bei der Konstruktion von solchen Geschichten wenig Wert auf die Zuverlässigkeit und Voll- ständigkeit der spontan zur Verfügung stehenden Informationen legt. Gewiss, unser Gehirn ist in der Lage, diesen Mangel durch bewusste geistige Anstrengung zu korrigieren. Dies ist indessen mühsam und braucht Überwindung, und deshalb scheuen die meisten Menschen diese Arbeit. In solchen Geschichten werden, um deren Kohärenz zu erzwingen, die mehr oder weniger zufällig gespeicherten Informationen zu in sich plausiblen Kausalketten ver- bunden. So kann aus einer Aneinanderreihung von Zufälligkeiten der täuschende Eindruck von Kausalität entstehen, etwa nach dem einfachen Motto «gleichzeitig gleich deswegen». Wer mit offenen Augen durch die Welt marschiert, wird plötzlich erschreckt erkennen, dass Politik und Medien von solchen fiktiven Kausalitäten nur so strotzen. Wichtig ist nun zu erkennen, dass die Elemente M, I, K und Z interagieren und sich gegenseitig beeinflussen. Natürlich ist die Formel ziemlich primitiv. Aber sie ist ein guter Behelf, wenn ein Problem analysiert werden muss. Die erste Frage betrifft M: Kann ich beispielsweise den CEO oder den Premierminister auswechseln, und dann wird alles gut? Oder liegt das Problem nicht vielmehr in den Fehlanreizen der Institutionen I, etwa in einem falschen Lohnsystem, 17 einer falschen Firmenstruktur oder einem falsch konzipierten Föderalismus? Oder muss ich mich vor allem um die Kultur K kümmern, wenn ein Adoboli zu spät entdeckt wird oder wenn das Instrument der Volksinitiative plötzlich destabilisiert statt stabilisiert? Und ist es gar denkbar, dass ich aufgrund fiktiver Kausalitäten falsche Massnahmen treffe und beispiels- weise den richtigen Mann durch den falschen ersetze, wo nur der Zufall Z zugeschlagen hat? Alles das muss auch bedacht werden, wenn es um die Schuldenbremse geht. Die Formel erinnert daran, dass bei politischen oder wirtschaftlichen Analysen alle vier Terme zu be- denken sind. 3. Die Demokratie ist nach aller Erfahrung die einzige Regierungsform, welche allen Menschen auf Dauer ein Leben in Würde und Wohlstand ermöglicht. Allerdings hat sich in der jüngsten Finanzkrise gezeigt, dass bewährte und wohlhabende Demokra- tien in grosse Probleme geraten sind. Das ist auf Fehlanreize zurückzuführen, welche der Demokratie inhärent sind. Es stellt sich die Frage, wie diese Fehlanreize mit insti- tutionellen Massnahmen gemildert werden können. Für Wohlstand unentbehrliche Erfordernisse wie Chancengleichheit, Bildung für alle und zureichende Freiheiten haben viel mit dem politischen System zu tun. Die Demokratie si- chert die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze, vertraut Macht nur auf Zeit an, lässt die Abwahl von Politikern zu, welche ihre Macht missbrauchen, verteilt diese Macht breit und ermöglicht demokratisch allen Gruppen Zugang zur Macht auf Zeit. Deshalb ist die Demo- kratie am besten geeignet, Fehlentwicklungen auch immer wieder zu korrigieren. Nun sind aber gerade in der gegenwärtigen Krise bewährte Demokratien in grosse Probleme geraten, während autokratische Systeme und «gelenkte» Demokratien, die auf Markt- wirtschaft setzen, im Aufschwung sind. Deshalb hat für viele aufstrebende Länder die Demokratie an Strahlungskraft verloren. Wenn man der Frage nachgeht, warum so viele Demokratien versagen, stösst man auf in- stitutionelle Fehlanreize, welche den Demokratien auf Dauer Probleme bereiten. Ich will nur deren drei erwähnen: Erstens: Die unverantwortliche explizite Verschuldung vieler Staaten und die in den Staats- rechnungen leider nicht sichtbare und teilweise noch dramatischere implizite Verschul- dung, welche auf nicht finanzierte und nicht bilanzierte sozialstaatliche Leistungsver- sprechen zurückzuführen ist, gefährden in vielen Fällen den Wohlstand für Jahrzehnte. Sie sind auf einen der grundlegendsten Fehlanreize der Demokratie zurückzuführen, den ge- fährlichen Anreiz nämlich, aus wahlpolitischen Gründen Leistungen an die eigenen Wähler zu beschliessen, die andere bezahlen müssen oder die man durch Schulden finanziert. Zweitens: Nobelpreisträger Kahneman beschreibt in seinem erwähnten Buch unter dem Titel «Verfügbarkeitskaskade» einen Prozess, der die Politik von Demokratien häufig in 18 die Irre führt. Es handelt sich um einen emotionalen Prozess, der zum Beispiel mit einem Medienbericht über ein unbedeutendes, aber skandalisierungsträchtiges Einzelereignis beginnt. Andere Medien springen auf, Empörungsunternehmer aus Politik und Medien füt- tern den Prozess mit einem ständigen Fluss beunruhigender Nachrichten, bis daraus die öffentliche Wahrnehmung eines gravierenden und flächendeckenden Missstandes ent- steht, der die politische Regulierungsmaschinerie anwirft. Dieser Prozess setzt die politi- schen Prioritäten neu fest, und zwar nicht gemäss den wahren Notwendigkeiten, sondern nach Massgabe des künstlich erzeugten Pegels an Empörung. Ein unglücklicher Hunde- biss erzeugt den Ruf nach einer nationalen Hunderegelung, oder zwanzig ärgerliche Salä- re von vier Millionen normalen Salären verursachen eine höchst problematische und lang- fristig schädliche Governance-Regulierung voller Fehlanreize. Drittens: Institutionen haben über ihre Anreizstrukturen nicht nur Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen als Individuen, sondern auch auf Staaten, Gliedstaaten und Kom- munen. Deshalb brauchen diese Gemeinwesen Strukturen, welche ihre Selbstverantwor- tung stärken. Bei stark zentralisierten Staaten wird zu viel Verantwortung an die oft bür- gerferne Zentrale abgeschoben. Dezentrale Systeme, in welchen die Verantwortung für einzelne Aufgaben gemäss dem Subsidiaritätsprinzip so tief wie möglich und damit in Bürgernähe angesiedelt ist und in welchen nach dem fiskalischen Äquivalenzprinzip Ver- antwortung, Ausführung und Finanzierung in einer Hand sind, sind erfolgreicher und kri- senresistenter als zentralistische Systeme. Selbstverantwortlich werden Gemeinwesen zudem nur dann handeln, wenn sie auch Bankrott gehen können. Die Politik verlangt das richtigerweise von systemrelevanten Banken. Es gilt aber auch beim Staat. Alles das hat mit einem richtig strukturierten Föderalismus zu tun. Nach Leukerbad, das unlängst Plei- te machte und sich selber wieder aufrappeln musste, wird nicht so bald eine weitere Ge- meinde die gleichen Fehler wiederholen. 4. Das Volk vertraut den Politikern die Kompetenz an, Entscheide zu fällen, die ebendie- ses Volk betreffen. Wo übermächtige Anreize bestehen, Entscheide zu treffen, wel- che dem Lande langfristig schaden, tut das Volk gut daran, die Politiker wie Odysseus an den Mast zu binden und ihnen damit zu verunmöglichen, den Sirenengesängen von Wähler- und Interessengruppen zu folgen. George Buchanan zeigte mit seiner Public Choice-Theorie, dass Politiker nicht Menschen höherer moralischer Qualität sind. Sie folgen genauso ihren persönlichen Interessen wie die Wirtschaftsleute. Aber sie bewegen sich in einem unterschiedlichen institutionellen Umfeld. Deshalb verhalten sie sich unterschiedlich. Ich will in diesem Zusammenhang hier näher auf den Fehlanreiz der Demokratie zum Schuldenmachen eingehen. Schulden von Haushalten – zum Beispiel Hypotheken für ein Eigenheim –, Schulden von Unternehmen oder Schulden von Staaten sind nicht per se schlecht. Im Gegenteil! Mit Schulden können Investitionen finanziert werden, die ökonomisch sinnvoll sind und de- 19 ren Rendite die Rückzahlung finanziert. So kann auch der Staat Projekte finanzieren, wel- che Produktivität und Wachstum steigern. Zudem sind Staatsanleihen nützliche Anlagein- strumente für die privaten Haushalte, sofern sie von soliden Staaten stammen. Nun kann aber niemand auf Dauer mehr ausgeben als einnehmen. Ganz grundsätzlich macht die Anhäufung übermässiger Schulden, wie dies Reinhart und Rogoff gezeigt haben, einen Staat für Vertrauenskrisen anfällig. Zahlreiche empirische Studien, unter anderem vom IWF, zeigen, dass von einer Verschuldungsquote von etwa 90 Prozent des Bruttoin- landprodukts an das Wachstum signifikant beeinträchtigt wird. Unternehmen befürchten Steuererhöhungen und abnehmende Standortqualität, was ihre Investitionslust dämpft. Die Risikozuschläge der Staatsanleihen steigen, und die Zinsausgaben schränken den Handlungsspielraum des Staates jetzt und durch die Schuldenlast jenen künftiger Genera- tionen ein. Wo ein finanziell zerrütteter Staat in einer Rezession gleichzeitig die Ausgaben massiv kürzen muss, kann eine Teufelsspirale nach unten entstehen. Wo er umgekehrt mit einem Konjunkturpaket Wachstum stimulieren will, kann dies die Defizite derart erhöhen, dass die Anfälligkeit für eine Vertrauenskrise noch rascher steigt. Als ich Ende der 90iger Jahre im Parlament solche Szenarien schilderte, erntete ich nicht nur bei der Linken mitleidiges Lächeln und erwarb mir den Ruf eines notorischen Schwarzmalers. Heute können Sie die Beispiele täglich in den Medien verfolgen. Deshalb haben viele Politiker – leider nicht alle! – heute mehr Verständnis für eine solide Haushaltspolitik als damals. Nun gibt es unabhängig von der Haltung der Politiker in entwickelten Staaten sozusagen inhä- rente Ausgabentreiber. Nach dem Wagnerschen Gesetz steigt mit dem Wohlstand und dem technologischen Fortschritt die Nachfrage nach öffentlichen Gütern und Dienstleistungen. Zugleich steigen gemäss der sogenannten Baumolschen Krankheit deren relative Kosten, weil sie – etwa im Gesundheitsbereich – schwerer rationalisierbar sind. Als ob das nicht schon genügte, kommt noch das schwerwiegende Problem des demographischen Wandels dazu. Die Verschuldungsneigung der Demokratie hat aber weitere Ursachen. Politiker wollen wiedergewählt werden. Deshalb denken viele von Ihnen in Legislaturen und nicht in Gene- rationen. Sie versuchen, Stimmen für Ihre Wiederwahl faktisch zu kaufen, indem sie jenen, die sie unterstützen, Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit verschaffen wollen. Weil es populärer ist, Leistungen zu versprechen als Steuererhöhungen, entsteht ein Anreiz zur Finanzierung dieser Leistungen mit Schulden. Natürlich sind längst nicht alle Politiker verantwortungslose Wählerfischer. Aber diese Anreize sind real wirksam, oft auch unbe- wusst, und sie werden mit der Professionalisierung der Parlamente stärker. Während der Milizpolitiker auch ohne Politik gut leben kann, hängt beim Berufspolitiker meist die ganze Existenz an der Wiederwahl. Das beeinflusst ihn. Private Schuldner haften bei Verlusten persönlich. Politiker, welche Schulden beschlies- sen, haften indessen nie. Es sind die Steuerzahler von morgen, die zur Kasse gebeten wer- 20 den, und dannzumal sind längst andere Politiker am Zuge. Zudem entscheiden in der Poli- tik immer Kollektive in komplexen Prozessen, so dass die individuell für Fehlentscheide Verantwortlichen kaum je eruierbar sind. Deshalb funktioniert die so wichtige Euckensche Zusammengehörigkeit von Risiko und Haftung in der Politik nicht. Private und Unternehmen sind inhärenten Schuldenbremsen unterworfen. Der Kreditge- ber des Privaten hat ein Interesse, die Bonität des Kreditnehmers sorgfältig zu überwa- chen. Der Private haftet für seine Schulden, das Unternehmen wird bei Überschuldung nach einem geregelten Verfahren aufgelöst. Die Aktionäre verlieren alles. Das alles wirkt präventiv: Aktionäre verkaufen rechtzeitig, wenn unsorgfältig gewirtschaftet wird, und Medien und Analysten verfolgen die Finanzlage des Unternehmens permanent kritisch. So ist denn Überschuldung im Privatsektor eher selten. Weil diese Mechanismen beim Staat fehlen, sind institutionelle Massnahmen zur Dämp- fung der staatlichen Verschuldungsneigung nicht nur legitim, sondern zwingend. Auch die EU hat mit den Maastricht-Kriterien und dem sogenannten Bailout-Verbot im Lissabon- Vertrag entsprechende Mechanismen eingeführt. Leider wurden beide Verträge von ihren Schöpfern selber gebrochen. 5. Viele glauben, der Staat könne durch ständig steigende Ausgaben selber das BIP er- höhen und damit in der Wirtschaft eine Multiplikatorwirkung erzeugen, welche so viel Wachstum erzeugt, dass die daraus resultierenden Zusatzsteuern die Mehrausga- ben decken. Dieses Perpetuum Mobile erinnert an den Baron Münchhausen, der sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zieht. Leider bleibt der Baron meist im Sumpf stecken und muss dabei erst noch ziemlich Haare lassen. Natürlich spiele ich hier auf jene an, die sich bei der masslosen Ausgabenpolitik stets auf den Ökonomen John Maynard Keynes berufen. Ich glaube, dass die letzten Jahre gezeigt haben, dass die Wirkung keynesianischer Wirtschaftsstimulierung entweder gar nicht eintritt – bei kleinen offenen Volkswirtschaften verpufft sie ohnehin – oder dann nur für eine begrenzte Zeit. Richtig ist natürlich, dass drastisches Sparen des Staates in der Re- zession diese verschärfen kann, allerdings auch das häufig nur für eine begrenzte Zeit. Zumindest zeigt die Erfahrung – ich erwähne beispielhaft nur die Türkei, Schweden, Polen, Lettland oder Estland –, dass rasch umgesetzte substantielle ausgabenseitige Sparpro- gramme, kombiniert mit mutigen institutionellen Reformen etwa im Bereich der Arbeits- märkte, zwar kurzzeitig das Leiden erhöhen, aber später rascheres und nachhaltigeres Wachstum erzeugen. Man würde sich wünschen, auch Länder wie Italien oder Frankreich würden diese Erfahrung zur Kenntnis nehmen. Unter normalen Verhältnissen sollten bei soliden Staaten die automatischen Stabilisato- ren – etwa die Arbeitslosenversicherung und progressive Steuern – zur Konjunktursteu- erung genügen. Aber es ist klug, eine institutionelle Schuldenbremse so zu konzipieren, 21 dass sie in der Rezession Defizite zulässt, die im Boom wieder abzutragen sind. Sie wirkt damit antizyklisch. So funktioniert bekanntlich auch der Mechanismus der schweizeri- schen Schuldenbremse. Ich habe Keynes erwähnt. Ich weiss natürlich, dass er einer der ganz grossen Ökonomen war. Aber sein Name wurde mir immer wieder wütend ins Gesicht geschleudert, als wir Ende der 90iger Jahre anfingen, den trägen Supertanker Bundesfinanzen in die richtige Richtung zu zwingen. Seither reagiere ich auf diesen Namen eher allergisch. Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig es ist, in guten Zeiten die Finanzen zu konsolidieren und damit die sogenannte Krisenresilienz zu verbessern. Die UBS hätte wohl von einem finanziell zerrütteten Staat kaum ohne enorme Risiken gestützt werden können. 6. In der Demokratie ist der Weg des politischen Prozesses von der Zieldefinition bis zur Umsetzung von Massnahmen steinig, voller Umleitungen, Sackgassen, Abirrungen, Verzögerungen und Abstürzen, und es ist nie ganz sicher, ob das Endergebnis schliesslich wirklich zum Ziel führt. Wo aber ein klarer Wille besteht und ein gutes Team am Werk ist, ist dieser Weg durchaus begehbar. Der politische Entscheidungsprozess in der Schweiz ist komplex und aufwändig. Er be- ginnt mit Impulsen aus dem Volk, aus dem Parlament, aus dem Bundesrat, aus der Verwal- tung oder von internationalen Organisationen und neuerdings von anderen Staaten. Diese Impulse lösen eine ganze Reihe von Aktivitäten aus, angefangen bei Expertenstudien und Verwaltungsberichten über Bundesratsbeschlüsse, Vernehmlassungen und Botschaften an die Räte bis zu Beschlüssen in parlamentarischen Kommissionen und in den zwei Kam- mern sowie schliesslich zu Volksabstimmungen. Immer entstehen neue Situationen, Lob- byisten sind am Werk, Querschüsse stören, Bremser und Beschleuniger ziehen nach allen Richtungen, und in allen Gremien mit Beschlusskompetenzen besteht Absturzgefahr. Die Medien, deren Aufgabe in der Demokratie eigentlich die Information und die Kontrolle ist, mischen neuerdings als Mitspieler kräftig mit. Es ist eigentlich erstaunlich, wie gut die Schweiz bisher mit diesem ständigen und hektischen Gewurstel gefahren ist. Ständig müssen sich die Verantwortlichen Fragen stellen: Wie findet man zureichende Gefolg- schaft? Wie geht man mit Rückschlägen um? Welche Kompromisse kann man eingehen, ohne die Wirkung zu verwässern? Kann man als Bundesrat etwas bewirken, oder ist man nur Getriebener oder Ausgebremster? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit einer klaren Zielsetzung, einer nachvoll- ziehbaren Strategie, einem motivierten und kompetenten Team sowie zäher Beharrlich- keit auch gegen Widerstände viel bewirken kann. Gewiss, alles gelingt nie. In meinem Ver- antwortungsbereich sind beispielsweise die Blauhelme und die Solidaritätsstiftung ge- scheitert. Zahllose wichtige Vorlagen wie die erste Armeereform unmittelbar nach der Wende 1989, die Beschaffung des F-A/18, das Haushaltsziel 2001, die Schuldenbremse, 22 die zwei grössten bisherigen Sparpakete und die Erneuerung des Föderalismus – eines der grössten Reformprojekte des Bundes überhaupt –, waren erfolgreich. Ich will am Bei- spiel der Schuldenbremse zeigen, wie ein solcher Prozess gesteuert werden kann. Grundsätzlich muss man stets versuchen, die einzelne Massnahme so in eine breite und nachvollziehbare Strategie einzubauen, dass sie die Bürger als wichtiges Element zur Er- reichung eines übergeordneten Zieles verstehen und einordnen können. Die Bürger wer- den einem sündhaft teuren Kampfflugzeug nur zustimmen, wenn sie dessen unverzicht- bare Funktion im Kontext einer nachvollziehbaren Politik zur Sicherheit des Landes ver- stehen. Und sie werden eine Schuldenbremse, die von allen Opfer verlangt, nur akzeptie- ren, wenn sie als unverzichtbarer Teil eines begreifbaren Konzeptes zur nachhaltigen Schaffung von Wohlstand und zur Sicherung der politischen Spielräume der kommenden Generationen verstanden wird. Dabei ist auch Kommunikation entscheidend wichtig, aber diese wirkt langfristig nur, wenn sie durch echte Substanz unterlegt ist. 7. Die Schuldenbremse ist ein wichtiges Element eines breit angelegten und erfolgrei- chen finanzpolitischen Konzepts. Allerdings neigen auch die besten Konzepte in der Tagespolitik mit der Zeit zur Verschlammung. Die Anzeichen dafür mehren sich. Die Schweizer Schuldenbremse ist wohl eine enorm wichtige institutionelle Massnahme für sich allein, aber doch Teil einer viel breiter angelegten Strategie. Eine nachhaltige Fi- nanzpolitik hat ja nicht den Zweck, dem Bürger die Rente oder den Filmschaffenden die Subvention zu kürzen. Sie hat extrem vereinfacht gesagt zum Ziel, durch Standortqualität Wohlstand zu ermöglichen, durch Verteilungsgerechtigkeit politische Stabilität zu fördern und durch Nachhaltigkeit die Chancen der künftigen Generationen zu wahren. Die Bürger werden schmerzhaften Einzelmassnahmen nur zustimmen, wenn sie diese Massnahmen als notwendige Schritte zur Erreichung dieses Ziels einordnen können. Dazu kommt, dass auch die Politik einen konzeptionellen Rahmen braucht, um eine kohärente Finanzpolitik zu realisieren. Zudem ist die Diskussion solcher Konzepte bewusstseinsbildend. Allerdings begann die Arbeit unseres Teams an einer strategischen Wende nicht mit dem Gesamtkonzept. Der Anlass waren auch nicht die Vorbilder der kantonalen Schuldenbrem- se oder das Modell, das vorher unter Bundesrat Stich einmal in die Vernehmlassung gege- ben worden war und in irgendeiner Schublade ruhte. Der Anlass war sehr viel profaner: Persönlicher Frust! Noch hatte ich die endlosen Budgetsitzungen mit Otto Stich – oft gingen sie bis tief in die Nacht! – in Erinnerung, die nach langem Feilschen um kleinste Posten nur zu halbwegs brauchbaren Sparresultaten führten, von denen dann nach den parlamentarischen De- batten bestenfalls die Hälfte übrigblieb. Schon bald nach der Übernahme des Finanzde- partementes kam ich – bei allem Respekt für den überaus kompetenten Otto Stich! – zur Einsicht, dass die herkömmliche Methode des postenweisen Feilschens nicht zielführend 23 war und dass es eines strategischen Ansatzes bedurfte. Ich schrieb in einer schlaflosen Nacht ein Memo, worin ich zum Schluss kam, dass es nicht nur eine in der Verfassung festgeschriebene Ausgabenbegrenzung brauche, sondern auch eine klar definierte Sank- tion für den Fall der Überschreitung, eine präzise Vorschrift also, was im Falle der Über- schreitung dieser Begrenzung konkret und zwingend zu geschehen habe. Ich dachte zu- nächst beispielsweise an eine einfache Regel, wonach die Ausgaben nur noch mit der Teuerung wachsen dürften. Ich gab das Papier dem damaligen Direktor der Finanzverwal- tung mit dem Auftrag, mit seinem Team Vorschläge auszuarbeiten. Nach einiger Zeit kam er mit der Idee des sogenannten Haushaltsziels 2001 zurück. Es war dies eine Verfas- sungsvorschrift, welche die Beseitigung des strukturellen Defizits bis zum Stichjahr 2001 erzwingen sollte, kombiniert mit einem Zwischenziel in Form eines maximalen Defizits von 4 Milliarden CHF für das Jahr 1999. Ich brachte die Idee im Bundesrat trotz grosser Bedenken einiger Kollegen durch. In der Botschaft an das Parlament kündigten wir schon an, dass nach 2001 eine unbefristete Verfassungsnorm das Haushaltsziel ablösen müs- se. Gegen den Widerstand der Ratslinken – SP, Grüne und LdU hatten Nichteintretensan- träge gestellt – wurde die Vorlage am 9. Dezember 1997 vom Parlament akzeptiert. Um dem Einwand zu begegnen, dass Volk wisse bei der obligatorischen Abstimmung nicht, wo dann was gespart würde und müsse die Katze im Sack kaufen, handelten wir in zähem Ringen mit den Kantonen, Wirtschaftsverbänden und Regierungsparteien am sogenannten «Runden Tisch» im April 1998 das sogenannte Stabilisierungspaket im Umfang von 2 Milliar- den aus. Das war eine sehr schwierige Übung, die mehrmals beinahe gescheitert wäre. Das Volk stimmte im Wissen um die Sparvorschläge des Runden Tisches dem Haushaltsziel am 7. Juni 1998 mit 70,7% Ja zu. Dieses Signal war so stark, dass das Parlament der gesetzlichen Umsetzung des Runden Tisches mit nur wenigen Änderungen am 19. März 1999 zustimmte. Das Verfahren bewährte sich, indem keine Interessengruppe oder Partei das Referendum ergriff. Dies war das erste wirklich substantielle Sparprogramm der Eidgenossenschaft. Weil ungefähr 80% der Ausgaben gesetzlich gebunden sind, können bei Budgetberatun- gen nur wenige, nicht gebundene Ausgabenkategorien wirklich beeinflusst werden, bei- spielsweise Investitionen, Entwicklungshilfe oder Landesverteidigung. Wirklich ausge- wogene Sparpakete führen deshalb zu langwierigen gesetzgeberischen Verfahren mit Referendumsmöglichkeit. Daraus resultiert bekanntlich die enorme finanzpolitische Trägheit des Supertankers Bund. Noch während der Arbeit am Runden Tisch und am Haushaltsziel kamen wir im Team zur Einsicht, dass die gesamte Finanzpolitik des Bundes einer integralen und kohärenten Strategie bedurfte. Diese Strategie sollte nicht nur die Ziele der Finanz- und Steuerpolitik beschreiben, sondern auch schon die einzelnen Instrumente und deren Zusammenwirken skizzieren. Wir wussten auch schon damals, dass das Haushaltsziel nur ein befristeter Zwischenschritt war und dass wir das Volk nochmals zu einer definitiven Lösung würden befragen müssen. 24 Die Strategie wurde schliesslich in die Form eines Leitbildes gegossen. Es ist das Finanz- leitbild des Bundesrates vom 4. Oktober 1999. Es wurde vom Parlament in der ersten Hälf- te des Jahres 2000 mit einigen Misstönen vom Ständerat in zustimmendem Sinne und vom Nationalrat ohne Prädikat zur Kenntnis genommen. Dass sich der Nationalrat nicht zu einer Zustimmung durchringen konnte, war Ausfluss grosser Skepsis gegenüber einer soliden regelgebundenen Fiskalpolitik. Das Leitbild definierte die Ziele, Grundsätze und Instrumente der künftigen Finanzpolitik. Es liest sich noch heute wie ein gutes Lehrbuch, und für mich ist es noch immer der Aus- gangspunkt der erfolgreichen Wende bei den Bundesfinanzen, auch wenn es keine bin- denden Vorschriften umfasste. Es definierte vorab die Allokations-, Verteilung- und Stabi- lisierungsziele der Finanzpolitik; verlangte aus Standortgründen Fiskal-, Steuer- und Staatsquoten bei den tiefsten innerhalb der OECD; forderte eine schwergewichtig ausga- benseitige Sanierung, weil empirisch nachgewiesen werden kann, dass einnahmensseiti- ge Sanierungen meist scheitern (wie beispielsweise Alesina in der Zwischenzeit nachge- wiesen hat); schrieb die Beseitigung der strukturellen Defizite vor; sah eine periodische Überprüfung der Aufgaben des Bundes vor; definierte Subventions- und Besteuerungs- grundsätze; und formulierte schliesslich den Grundsatz der allmählichen Senkung der Verschuldungsquote durch den Rechnungsausgleich über einen Konjunkturzyklus hin- weg. Einige Instrumente wurden schon angedacht, davon zwei ganz zentrale mit ver- gleichbarer Bedeutung, die Schuldenbremse und der neue Finanzausgleich NFA, das Kür- zel für die grosse Föderalismusreform. Hier möchte ich einige Bemerkungen zum Föderalismus beifügen! Die Schuldenbremse ist eine Vorschrift. Das ist aus den geschilderten Gründen nötig. Wichtiger aber ist letztlich, dass die Institutionen die richtigen ökonomischen Anreize vermitteln. Ein richtig struktu- rierter Föderalismus ist dafür ein zentraler Baustein. Er bändigt die Staatsmacht durch Aufteilung auf drei Ebenen. Er führt durch den Systemwettbewerb zu innovativen Lösun- gen. Er führt die Entscheide näher zum Bürger, was bedarfsgerechtere Staatsleistungen ergibt. Und der Steuerwettbewerb erzwingt ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis für die Bürger wie bei einem Unternehmen. Aber alles das funktioniert nur, wenn bei der Staatstätigkeit die Verantwortung, Ent- scheidbefugnis und Finanzierung gemäss dem erwähnten fiskalischen Äquivalenzprinzip nicht auseinander klaffen. Weil auch bei uns dieses Erfordernis zunehmend verwischt worden war, war dieses wohl grösste Reformprojekt der letzten Jahre nötig, und dass es ohne zu grosse Verwässerungen erfolgreich realisiert wurde, macht mich fast noch stol- zer als die Schuldenbremse. Es war übrigens schon von Otto Stich eingeleitet worden und wurde mit den Kantonen als gleichberechtigte Partner an die Hand genommen. Dieses Projekt ist denn auch europaweit auf grosses Interesse gestossen. Ich darf an dieser Stel- le Herrn Professor René Frey herzlich für seine wertvolle Mitarbeit danken. Dass es, nach- dem mit diesem Projekt der Finanzausgleich endlich transparent und steuerbar wurde, zu 25 politischen Diskussionen zwischen Gebern und Nehmern führt, ist in der Politik selbstver- ständlich. Das einzige, was mich an dieser Diskussion stört, ist bei einigen der sich laut- stark äussernden Politiker das mangelnde Verständnis für die zugrundeliegenden so wichtigen staatspolitischen und ökonomischen Prinzipien. Die Schuldenbremse ist eine globale Vorgabe. Sie ist zwar restriktiv, aber doch flexibel genug, um sich ökonomischen Realitäten anzupassen. Aber durch diese Vorgabe allein ist noch nichts gespart. Unsere alte wirkungslose Verfassungsvorschrift, aber auch alle ge- brochenen Verträge in der EU, welche die Finanzdisziplin betreffen, sind Beispiele. Die ei- gentliche Knochenarbeit kommt nachher: Die Disziplin bei der Budgetierung, die Zurück- haltung bei neuen Aufgaben und, wo nötig, die Sparpakete. Deshalb war es so wichtig, dass das Schweizervolk der Schuldenbremse politische Autorität verlieh. Sie wurde im Parlament im Juni 2001 mit einigen politischen Nebengeräuschen verabschiedet und vom Stimmvolk am 2. Dezember 2001 mit 84,7% Ja angenommen. Das war ein Pauken- schlag, der auch dem ahnungslosesten Hinterbänkler klar machte, dass es wie früher nicht mehr weitergehen konnte. Damit war der Boden für weitere Sparprogramme berei- tet. Nach zähem Ringen und Feilschen brachte ich im Parlament in meiner letzten Sessi- on, der Wintersession 2003, das bisher grösste aller Sparprogramme, das Entlastungs- programm 2003 im Betrag von 3 Milliarden in der Schlussabstimmung durch. Im Jahre darauf verabschiedete das Parlament das Entlastungprogramm 2004 mit meinem Nach- folger im Betrag von rund 2 Milliarden. Mit den rund 7 Milliarden aus dem runden Tisch und den beiden Entlastungsprogrammen war das strukturelle Defizit gebändigt, und das fol- gende Wirtschaftswachstum führte zu den Überschüssen. Silvio Borner führt in seinem ausgezeichneten Buch über Staatsverschuldung die wuchti- ge Annahme der Schuldenbremse darauf zurück, dass es sich um eine abstrakte Regel handelte und es noch nicht bekannt war, wen die unausweichlichen Sparpakete treffen würden. Es ist nicht auszuschliessen, dass auch dieses Argument einen gewissen Ein- fluss hatte. Aber es unterschätzt das K (Kultur) in meiner Formel. Ich glaube, dass es im Schweizervolk noch solide Überzeugungen und Werte gibt – Selbstverantwortung, Ge- sundes Misstrauen gegen einen überbordenden Staat, Bewusstsein, dass man nicht stets mehr ausgeben als einnehmen kann etc. –, welche neben dem egoistischen Eigen- interesse das Abstimmungsverhalten mitprägen. Die Stimmbürger haben in unserer Ge- schichte immer wieder eine erstaunliche Reife gezeigt, und das belegt, dass der K-Faktor den I-Faktor positiv beeinflussen kann. Ein Beleg dafür ist das Haushaltsziel: Hier wurde das zu erwartende Sparpaket des Runden Tisches bewusst aus Transparenzgründen vor der Abstimmung offengelegt, und trotzdem resultierten die erwähnten über 70% Ja-Stim- men. Der Paukenschlag des Abstimmungsresultates ist mittlerweile verklungen, und die alten Geister beginnen sich ob unserer sehr komfortablen Situation langsam wieder zu regen. Das Parlament bekundet Mühe mit dem unlängst vom Bundesrat geschnürten Sparpaket. 26 Generell hat die Finanzdisziplin nachgelassen. Mit allerhand Fondskonstruktionen wird im Grunde die Schuldenbremse ausgebremst und werden gewisse Aufgaben der periodi- schen Prioritätsüberprüfung entzogen. Die Unfähigkeit, unsere Sozialwerke im Hinblick auf die demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu sichern, ist Beleg dafür, dass die finanzpolitischen Fehlanreize auf diesem Gebiet noch immer voll wirken, dies möglicherweise mit desaströsen Folgen für die nächsten Generationen. Neue Aufga- ben werden ungeachtet der staatspolitischen und ökonomischen Prinzipien den födera- listischen Ebenen zugeteilt, und die rasch fortschreitende Zentralisierung entleert den Föderalismus schleichend seiner Substanz. Alles das ist es, was ich als Verschlammung bezeichne. Prof. Schaltegger hat ja zusammen mit Lars Feld mögliche Schuldenbremsen für die AHV vorgeschlagen, die offenbar, obwohl sie dringend nötig wären, auf erbitterten politischen Widerstand stossen. Schleichende negative Veränderungen, wie wir sie auch bei der leisen Erosion der Stand- ortbedingungen generell feststellen, sind besonders gefährlich. Oft bemerkt man sie kaum, bis plötzlich Kippeffekte auftreten, welche Krisen auslösen können. Das gilt es ob der auf den ersten Blick erfreulichen Entwicklung der Bundesfinanzen zu bedenken. Mein über 90-jähriger Onkel pflegte mir während meiner Zeit als Unternehmer mindestens ein- mal monatlich ins Stammbuch zu schreiben, gute Zeiten seien besonders gefährlich, weil man dann beginne, Fehler zu machen. In dieser Situation befinden wir uns jetzt. 8. In der Schweiz findet eine intensive Auseinandersetzung um das Staatsverständnis statt. Die Idee des liberal verfassten Rechtsstaates mit klaren Prinzipien steht dem Modell des Wohlfahrtsstaates mit hohen Ausgaben, hohen Transfers und hohen Steu- ern gegenüber. Es ist ein Kulturkampf, der noch nicht entschieden ist und dessen Ausgang die institutionelle Weiterentwicklung und den künftigen Wohlstand in der Schweiz entscheidend prägen wird. Wohlstand wird von den Menschen geschaffen. Deshalb müssen die Anreizsysteme der Kultur und der Institutionen so beschaffen sein, dass die Menschen diese Leistung erbrin- gen können und wollen. Das ist dann der Fall, wenn erstens die Marktwirtschaft über die notwendigen Freiräume verfügt; wenn zweitens die Früchte der Leistung der Menschen nicht durch höhere Steuern, stets stärker relativierte Eigentumsgarantie, Inflation etc. enteignet werden; wenn drittens der Talentpool des ganzen Volkes, nicht nur einer privile- gierten Klasse, erschlossen wird; wenn viertens flexible Arbeitsmärkte und zurückhalten- de Regulierung den ständigen Ersatz des Obsoleten durch Neues erlauben; und wenn fünftens die Gesellschaft stabil, zureichend ausgeglichen und gegen unverschuldete Not zureichend geschützt ist. Der Staat, der solches ermöglicht, ist der liberal verfasste Rechtsstaat, der einen taugli- chen Rahmen für eine florierende soziale Marktwirtschaft schafft. 27 Unsere politische Kultur mit einer ausgewogenen Mischung aus Freiheitsdrang, Selbst- verantwortung und nationaler Solidarität, mit der direkten Demokratie sowie mit einer Struktur des Staates mit Kantonen und Gemeinden mit hoher Autonomie, hat die Schaf- fung eines solchen Staates ermöglicht und ist der Hauptgrund dafür, dass diese Wohl- standsbedingungen in der Schweiz im internationalen Vergleich überdurchschnittlich er- füllt sind. Das ist die Grundlage unseres Erfolges. Diesem Modell steht immer deutlicher sozusagen als Gegenmodell das Modell des gleich- macherischen Wohlfahrtsstaates mit hohen Steuern, hoher Umverteilung, hohen Ausga- ben und hoher Regelungsdichte gegenüber. Dieses Gegenmodell erfüllt meine fünf Wohl- standsbedingungen nicht mehr zureichend, und unsere europäische Umgebung zeigt au- genfällig und schonungslos sein Versagen und seine Schwächen. Trotzdem übt es auf viele Menschen eine seltsame Faszination aus. Die Auseinandersetzung ist in vollem Gange, und das zweite Modell hat an Boden gewon- nen. Mit einem ganzen Strauss von Initiativen – Masseneinwanderung, Ecopop, 1:12, Ab- zocker, Mindestlöhne, Erbschaftssteuer, bedingungsloses Grundeinkommen, Spekulati- onsverbot, AHV-Rentenaufstockung, staatliche Einheitskrankenkasse, neuerdings die sich unter dem Kürzel fifty-fifty in Vorbereitung befindliche Initiative etc. – ist eine geball- te Ladung in die politische Pipeline eingespeist worden, welche bei zureichender Realisie- rung die Schweiz dem zweiten Modell annähern und unsere wirtschaftliche Situation mar- kant verschlechtern würde. Ich bin sogar überzeugt, dass bei dieser Auseinandersetzung nichts weniger als unser Wohlstand auf dem Spiel steht. Noch ist sie nicht entschieden. Einige Initiativen wurden angenommen (ein beunruhigendes Signal!), andere glücklicher- weise verworfen, viele sind noch hängig. Ich möchte aus einer Reihe möglicher Gründe nur vier herausgreifen, die an dieser Ent- wicklung mitwirken: Erstens findet ein schleichender Wertewandel vom Selbstverantwortungsbürger Rich- tung Anspruchsbürger und vom Drang nach Freiheit Richtung Anspruch auf Betreuung statt. Zu diesem Wertewandel gehört auch die Wahrnehmung einer zunehmenden Unge- rechtigkeit des Wirtschaftssystems, obwohl diese jeglicher statistisch nachweisbaren Grundlage entbehrt. Zweitens besteht ganz generell eine Diskrepanz zwischen Perzeption und Realität. Das hat mit der vorne geschilderten Kahnemanschen Verfügbarkeitskaskade zu tun, durch welche Scheinprobleme aufgebläht und wichtige Probleme verdrängt werden. Drittens ist in unserer zunehmend zersplitterten Parteienlandschaft Profilierung tenden- ziell wichtiger als Problemlösung geworden. Das ist der Grund dafür, dass die Volksinitiati- ve durch den zu häufigen Gebrauch als Wahlkampfmittel von einem wichtigen politischen 28 Impulsgeber und von einem stabilisierenden Ventil für das Volk zu einem Faktor der Unbe- rechenbarkeit der Zukunft geworden ist. Das ist für die Standortbedingungen Gift. Viertens hat das Vertrauen in die Wirtschaft gelitten, so dass die berechtigten Argumente der Wirtschaft zunehmend auf Unverständnis stossen. Die Wirtschaft selber trägt dafür eine Mitverantwortung. Sie macht zwar ihre Arbeit hervorragend, sonst ginge es uns nicht so gut. Doch wenige, aber aufsehenerregende Fehler haben den Eindruck entstehen las- sen, sie nehme ihre auch staatspolitische Verantwortung zu wenig wahr und werde nur noch durch Gier und Egoismus gesteuert. Aus alledem ergibt sich für mich eine politische Schlussfolgerung! Gegen solche, auch zeitgeistbedingte Trends zu kämpfen, ist schwierig. Aber wenn wir unseren Wohlstand be- wahren wollen, reicht auch die beste Schuldenbremse nicht. Wir müssen der schleichen- den Werteverschiebung Richtung Gegenmodell Halt gebieten. Deshalb bin ich überzeugt, dass jetzt nicht «more oft the same» nötig ist, sondern eine liberale und marktwirtschaft- liche Gegenrevolution (wobei ich «liberal» nicht im parteipolitischen Sinne meine). Dies bedingt, dass sich Verantwortliche aus Politik und Wirtschaft, sozusagen die Liberalen aller Parteien, nicht mehr nur halbherzig zu liberalen Werten und zur Marktwirtschaft be- kennen, sondern sich klar und unzweideutig exponieren und engagieren. Diese Anstren- gung, meine Damen und Herren, muss von Ihrer Generation geleistet werden und nicht mehr von meiner! Anmerkung des Verfassers: Einige der hier geäusserten Gedanken sind auch in meinem Buch «Pendler zwischen Wirtschaft und Politik», erschienen 2014 im Stämpfli-Verlag, ent- halten. Weiterführende Literatur Why Nations Fail Daron Acemoglu and James A. Robinson Crown Business, New York 2012 Schnelles Denken, Langsames Denken Daniel Kahneman Siedler Verlag, München 2012 29 Pendler zwischen Wirtschaft und Politik Essays und Reden Kaspar Villiger Stämpfli Verlag, 2014 Dieses Mal ist alles anders Carmen M. Reinhart und Kenneth S. Rogoff FinanzBuch Verlag 2011 Finanzleitbild Ziele, Grundsätze und Instrumente für die Finanzpolitik des Bundesrates 4/10/99 Soziale Sicherheit sichern Plädoyer für eine Schuldenbremse Lars P. Feld und Christoph A. Schaltegger Verlag Neue Zürcher Zeitung 2012 Über Schulden und Überschuldung Silvio Borner Verlag Neue Zürcher Zeitung 2014 30 31 Universitätsreden 1 Walter Kirchschläger Pluralität und inkulturierte Kreativität. Biblische Parameter zur Struktur von Kirche (Rektoratsrede, 7. November 1997) 2 Helmut Hoping Göttliche und menschliche Personen.Die Diskussion um den Menschen als Herausforderung für die Dogmatik (Antrittsvorlesung, 30. Oktober 1997) 3 Rudolf Zihlmann Zur Wiederentdeckung des Leibes. Vom Zen-Buddhismus zu neueren westlichen Erkenntnissen (Gastvorlesung, 12. November 1997) 4 Clemens Thoma Das Einrenken des Ausgerenkten. Beurteilung der jüdisch-christlichen Dialog-Geschichte seit dem Ende des zweiten Weltkrieges (Abschiedsvorlesung, 18. Juni 1998) 5 Walbert Bühlmann Visionen für die Kirche im pluralistischen Jahrtausend (Festvortrag an der Thomas-Akademie, 21. Januar 1999) 6 Charles Kleiber L’Université de Lucerne, quel avenir? (Vortrag Generalversammlung Universitätsverein Luzern, 25. März 1999) 7 Helga Kohler-Spiegel «Wenn ich könnte, gäbe ich jedem Kind einen Leuchtglobus...» (Abschiedsvorlesung, 9. Mai 1999) 8 Rolf Dubs Universitätsstudium – Anforderungen aus der Sicht der Lehr- und Lernforschung (Festvortrag vom Dies Academicus, 10. November 1999) 9 Kaspar Villiger 400 Jahre Höhere Bildung in Luzern – Bildung an der Schwelle des 21. Jahrhunderts (Dokumentation der 400-Jahr-Feier, 5. April 2000) 10 Enno Rudolph Menschen züchten? Nach der Sloterdijk-Debatte: Gabriel Motzkin Humanismus in der Krise Beat Sitter-Liver (Podiumsgespräch, 13. Januar 2000) Uwe Justus Wenzel 32 11 Kurt Seelmann Thomas von Aquin am Schnittpunkt von Recht und Theologie (Festvortrag an der Thomas-Akademie, 20. Januar 2000) 12 Paul Richli Das Luzerner Universitätsgesetz im Fokus der Rechtswissenschaft (Dokumentation, 26. Oktober 2000) 13 Andreas Graeser Nachgedanken zum Begriff der Verantwortung (Festvortrag zum fünfzehnjährigen Bestehen des Philosophischen Seminars, 7. November 2000) 14 Johann Baptist Metz Das Christentum im Pluralismus der Religionen und Kulturen (Festvortrag an der Thomas-Akademie, 25. Januar 2001) 15 Paul Richli Eröffnungsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Ansprachen, 22. Oktober 2001) 16 Helen Christen Fallstrick oder Glücksfall? Der deutsch-schweizerische Sprachformengebrauch in Diskussion (Festvortrag zum Dies Academicus, 5. November 2003) Hubertus Halbfas Traditionsabbruch. Zum Paradigmenwechsel im Christentum (Festvortrag zur Thomas-Akademie, 22. Januar 2004) 17 Gabriela Pfyffer von Infektionskrankheiten. Schreck von gestern – Altishofen Angst vor morgen? (Festvortrag zum Dies Academicus, 3. November 2005) Florian Schuller Vom Nach-denken und vom Vor-denken. Oder: Wo sich gangbare Wege zeigen in der Krise christlicher Existenz (Festvortrag zur Thomas-Akademie, 19. Januar 2006) 18 Rudolf Stichweh Die zwei Kulturen? Gegenwärtige Beziehungen von Natur- und Humanwissenschaften (Festvortrag zum Dies Academicus, 9. November 2006) Felix Bommer Hirnforschung und Schuldstrafrecht (Festvortrag zum Dies Academicus, 24. Oktober 2007) 33 19 Rudolf Stichweh Universität nach Bologna. Zur sozialen Form der Massenuniversität (Festvortrag zum Dies Academicus, 29. Oktober 2008) Rudolf Stichweh Universität in der Weltgesellschaft (Festvortrag zum Dies Academicus, 1. Oktober 2009) 20 Paul Richli Die Universität als rechtlicher Raum (Akademische Rede am Dies Academicus, 4. November 2010) 21 Monika Jakobs Wissenschaft und Gender (Akademische Rede am Dies Academicus, 2. November 2011) Dick Marty Zehn Jahre Rechtswissenschaftliche Fakultät Luzern (Festvortrag zur Jubiläumsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern, 11. November 2011) 22 Harold James Internationale Ordnung nach der Finanzkrise (Gastvortrag auf Einladung des Ökonomischen Seminars und des Historischen Seminars der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, 22. November 2011) 23 Walter Kirchschläger «Die Kirchen Gottes (die in Judäa sind) in Christus Jesus.» (1 Thess 2,14) (Abschiedsvorlesung vom 23. Mai 2012) 24 Aram Mattioli Die Native Americans und der Memory-Boom in den USA (Festvortrag zum Dies Academicus, 8. November 2012) 25 Fritz Zurbrügg Fiskal- und Geldpolitik im spannungsfeld stabilitätsorientierter Wirtschaftspolitik (Vortrag auf Einladung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, 21. November 2012) 26 Paul Richli Der Schweizer Franken und sein Wert – ein juristischer Aufreger erster Güte (Festvortrag zum Dies Academicus, 7. November 2013) Harold James Europa und Euro (Gastvortrag am 7. November 2013 an der Universität Luzern anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät.) 34

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    Erstellungsdatum: 14.09.2018

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    1 Master of Advanced Studies in Forensics (MAS Forensics) „Ausführungs- und Wiederholungsgefahr bei Häuslicher Gewalt: Kann mit einer Checkliste bereits von der Polizei und der Staats- anwaltschaft die Abklärungsbedürftigkeit erkannt bzw. eine Risi- koeinschätzung gemacht werden?“ eingereicht von lic. iur. Monika Zimmerli Klasse MAS Forensics 4 am 12. Juli 2013 betreut von Dr. med. Marc Graf Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Leiter der forensischen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel Inhaltsverzeichnis I I. INHALTSVERZEICHNIS.....................................................................................................................I II. LITERATURVERZEICHNIS..............................................................................................................II III. MATERIALIEN.....................................................................................................................................V IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS.......................................................................................................VII V. KURZFASSUNG................................................................................................................................VIII I. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG ......................................................................................................................................... 1 2. BEGRIFFSDEFINITIONEN ................................................................................................................. 4 2.1. HÄUSLICHE GEWALT ................................................................................................................................. 4 2.2. DROHUNG .................................................................................................................................................. 5 2.3. AUSFÜHRUNGSGEFAHR .............................................................................................................................. 6 2.4. WIEDERHOLUNGSGEFAHR .......................................................................................................................... 7 2.5. ERSATZMASSNAHMEN ................................................................................................................................ 8 2.6. GEFÄHRLICHKEIT / PROGNOSE ................................................................................................................... 8 2.7. PROGNOSEINSTRUMENT ............................................................................................................................. 9 2.6 PSYCHOPATH ............................................................................................................................................. 9 3. VERWENDETE PROGNOSEINSTRUMENTE BEI HÄUSLICHER GEWALT ........................ 10 3.1. ALLGEMEINES .......................................................................................................................................... 10 3.2. DOMESTIC VIOLENT SCREENING INSTRUMENT (DVSI) ........................................................................... 11 3.3. DANGER ASSESSMENT (SCALE) (DA/DAS) ............................................................................................. 11 3.4. SPOUSAL ASSAULT RISK-ASSESSMENT GUIDE (SARA) .......................................................................... 12 3.5. ONTARIO DOMESTIC ASSAULT RISK-ASSESSMENT (ODARA) ................................................................ 13 3.6. VIOLENCE RISK APPRAISAL GUIDE (VRAG) ........................................................................................... 14 3.7. DOMESTIC VIOLENCE RISK APPRAISAL GUIDE (DVRAG) ....................................................................... 15 3.8. FORENSISCH OPERATIONALISIERTES THERAPIE-RISIKO-EVALUATIONS-SYSTEM (FOTRES) .................. 16 3.9. PSYCHOPATHY CHECKLIST-REVISED (PCL-R) ........................................................................................ 17 3.10. THERAPIE-RISIKO-EVALUATIONS-TEST (TRET) ..................................................................................... 18 3.11. SEX OFFENDER RISK APPRAISAL GUIDE (SORAG) ................................................................................. 18 3.12. DYNAMISCHES RISIKO ANALYSE SYSTEM (DYRIAS-INTIMPARTNER) ..................................................... 19 3.13. DITTMANN-KATALOG .............................................................................................................................. 20 4. AUSWERTUNG UMFRAGE .............................................................................................................. 22 4.1. STAATSANWALTSCHAFTEN ...................................................................................................................... 22 4.2. PSYCHIATER / GUTACHTER ...................................................................................................................... 24 5. FALLBEISPIELE ................................................................................................................................ 26 5.1. PETER K. .................................................................................................................................................. 26 5.2. MUHAMMED A. ........................................................................................................................................ 28 5.3. VALDIS L. ................................................................................................................................................ 30 6. SCHLUSSFOLGERUNG .................................................................................................................... 32 ANHANG I: AN DIE DEUTSCHSCHWEIZER STAATSANWALTSCHAFTEN VERSCHICKTER FRAGEBOGEN ANHANG II: AN DIE ZERTIFIZIERTEN GUTACHTER DER DEUTSCHSCHWEIZ VERSCHICKTER FRAGEBOGEN Literaturverzeichnis II II. LITERATURVERZEICHNIS BSK STPO Basler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung und Jugend- strafprozessordnung, Marcel Alexander Nigg/Marinane Heer/Hans Wiprächtiger (Hrsg.), Freiburg/Luzern/Lausanne 2010 DONATSCH/HANSJAKOB/LIENSCH Andreas Donatsch, Thomas Hansjakob, Viktor Lieber, Kommentar zur schwei- zerischen Strafprozessordnung (StPO), Zürich 2010 ENDRASS ET AL. I Jérôme Endrass, Astrid Rossegger, Frank Urbaniok, Bernd Borchard (Hrsg.), Interventionen bei Gewalt und Sexualstraftäter, Risk-Management, Methoden und Konzepte der forensischen Therapie, medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesell- schaft, Mai 2012 JOST Klaus Jost, Forensisch-psychologische Begutachtung von Straftätern, Ausgewählte Problemfelder und Falldarstellungen, 1. Auflage, Stuttgart 2008 KRÖBER ET AL. H.-L. Kröber, D. Dölling, N. Leygraf, H. Sass (Hrsg.), Handbuch der forensische Psychiatrie, Band 3, Psychiatrische Kriminalprognose und Kriminaltherapie, Heidel- berg 2006 NEDOPIL Norbert Nedopil , Prognosen in der forensischen Psychiatrie - ein Handbuch für die Praxis, 3. Auflage, Lengerich 2006 NOLL I Thomas Noll, Rückfallgefahr bei Gewalt- und Sexualstraftätern, Statistische Pro- gnosemethoden, Bern 2007 NUSSBAUMER Daniel Nussbaumer, Massnahmen gegen nicht fassbare Gewalt, Dissertation der Rechtswissenschaftlichen Universität Zürich, Kilchberg, Januar 2008 RUCKSTUHL/DITTMANN/ARNOLD Nicklaus Ruckstuhl, Volker Dittmann, Jörg Arnold, Strafprozessrecht, unter Ein- fluss der forensischen Psychiatrie und Rechtsmedizin sowie des kriminalistischen und naturwissenschaftlichen Gutachters, Zürich/Basel/Genf 2011 SCHMID Niklaus Schmid, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zü- rich/St. Gallen 2009 URBANIOK I Frank Urbaniok, Risikokalkulationen bei Gewalt- und Sexualstraftätern, Habilitati- on zur Erreichung der Venia Legendi der Unisversität Zürich, 20. Januar 2007 Literaturverzeichnis III URBANIOK II Frank Urbaniok, FOTRES, Forensisch operationalisiertes Therapie-Risiko- Evaluationssystem, 2. Auflage 2007 Zeitschriften: ENDRASS ET AL. II Endrass Jérôme, Astrid Rossegger, Andreas Frischknecht, Thomas Noll, Frank Urbaniok (2008): Using the Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) to predict In- Prison Aggressive Behavior in a Swiss Offender Population. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology 52(1), S. 81-89 ENDRASS ET AL. III Endrass Jérôme, Astrid Rossegger, Arja Laubacher, Jennifer Steinbach, Frank Urbaniok (2008), Stalking: Prävalenz, Gefährlichkeit und Täterprofile – Übersichts- arbeit, Schweizerisches Archiv für Neurologie und Psychiatrie 159, S. 127 -132 HOFMANN /GLAZ-OZIK Jens Hofmann & Justine Glaz-Ozik (2012), DyRiAS-Intimpartner, Konstruktion eines online gestützten Analyse-Instrument zur Risikoeinschätzung von tödlicher Gewalt gegen aktuelle oder frühere Intimpartnerinnen, Zeitschrift Polizei & Wissen- schaft, Ausgabe 2/2012, S. 45 - 57 KILVINGER ET AL. Frauke Kilvinger, Astrid Rossegger, Frank Urbaniok, Jérôme Endrass (2012): Risikokalkulation bei häuslicher Gewalt. Fortschritte der Neurologie - Psychiatrie 80(6), S. 312-319 LAUBACHER ET AL. Arja Laubacher, Frank Urbaniok, Jérôme Endrass, Astrid Rossegger (2008): Gutachten und Massnahmen bei Sexual- und Gewaltstraftätern: Welche Rolle spielt die Nationalität des Täters? forumpoenale 4, S. 237-240 NOLL ET AL. II Thomas Noll, Jérôme Endrass, Frank Urbaniok (2006): Grundsätzliches zur Prognose und zum Einsatz von Prognoseinstrumenten zur Beurteilung von Rückfall- gefahren bei Straftätern, Schweizerische Zeitschrift für Kriminologie 1, S. 3-13 NOLL ET AL. III Thomas Noll, Jérôme Endrass, Astrid Rossegger, Frank Urbaniok (2006): Die Validität der Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) bei der Vorhersage von Ge- walt- und Sexualstraftaten: Ein Überblick. Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht 1, S. 83-95 NOLL IV Thomas Noll (2007): Prognosen zur Einschätzung des Rückfallrisikos bei Gewalt- und Sexualstraftätern, Kriminalistik 61, S. 738-744 ROSSEGGER ET AL. Astrid Rossegger, Frank Urbaniok, Célia Danielsson, Jérôme Endrass (2009): Literaturverzeichnis IV Der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) - Ein Instrument zur Kriminalprognose bei Gewaltstraftätern: Übersichtsarbeit und autorisierte deutsche Übersetzung, in Fortschritte der Neurologie-Psychiatrie, 77(10), S. 577-584 URBANIOK II Frank Urbaniok (2004): Validität von Risikokalkulationen bei Straftätern - Kritik an einer methodischen Grundannahme und zukünftige Perspektiven. Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie, Nr. 72(5), S. 260-269 URBANIOK ET AL. III Frank Urbaniok, Thomas Noll, Astrid Rossegger, Jérôme Endrass (2007): Die prädiktive Qualität der Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) bei Gewalt- und Sexualstraftätern in der Schweiz: Eine Validierungsstudie. Fortschritte der Neurolo- gie und Psychiatrie. 75(3), S. 155-159 URBANIOK ET AL. IV Frank Urbaniok, Thomas Noll, Sonja Grunewald, Jennifer Steinbach, Jérôme Endrass (2006): Prediction of violent and sexual offences: A replication study of the VRAG in Switzerland. The Journal of Forensic Psychiatry and Psychology. 17(1), S. 23-31 URBANIOK ET AL. V Frank Urbaniok (2002): Der Therapie-Risiko-Evaluations-Test (TRET) - Ansatz- punkte eines neuen Prognoseinstruments. Forensische Psychiatrie und Psychothera- pie Werkstattschriften. 9(1), S. 101-136 Materialien V III. MATERIALIEN BOTSCHAFT ZUR VEREINHEITLICHUNG DES STRAFPROZESSRECHTS, vom 21. Dezember 2005 BOTSCHAFT ZUR ÄNDERUNG DES SCHWEIZERISCHEN STRAFGESETZBUCHES (All- gemeine Bestimmungen, Einführung und Anwendung des Gesetzes) und des Militär- strafgesetztes sowie zu einem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht BUNDESAMT FÜR STATISTIK, Polizeilich registrierte häusliche Gewalt, Übersichts- publikation, Neuchâtel 2012 UNTERSUCHUNGSAKTEN zu „Peter“, „Muhammed“ und „Valdis“ der Staatsanwalt- schaft des Kantons Schwyz Abkürzungsverzeichnis VI IV. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Art. Artikel AT Allgemeiner Teil BGE Bundesgerichtsentscheid Bsp. Beispiel DA/DAS Danger Assessment (Scale) d.h. das heisst DSM II / III Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen) DVRAG Domestic Violence Risk Appraisal Guide DVSI Domestic Violent Screening Instrument DyRiAS Dynamische Risiko Analyse System EMRK Europäische Menschenrechtskonvention et al. und andere etc. et cetera f. fortfolgende ff. folgende FOTRES Forensisch operationalisiertes Therapie-Risiko-Evaluationssystem Hrsg. Herausgeber i.V.m. in Verbindung mit lit. Litera, Buchstabe k.A. keine Angaben N. Note Nr. Nummer PCL-R Psychopathie-Checkliste ODARA Ontario Domestic Assault Risk-Assessment resp. respective S. Seite SARA Spousal Assault Risk-Assessment SORAG Sex Offender Risk Appraisal Guide SR Systematische Sammlung des Bundesrechts StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) StPO Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 20047 (SR 312.0) TRET Therapie-Risiko-Evaluation-Test usw. und so weiter vgl. vergleiche VRAG Violent Risk Appraisal Guide Ziff. Ziffer Kurzfassung VII V. KURZFASSUNG In den Medien werden Gewaltstraftaten von Tätern, welche im nahen Umfeld und insbe- sondere von (Ex-)Partnern begangen wurden oft so dargestellt, als ob bereits im Vorfeld der Tat von den Strafverfolgungsbehörden hätte erkannt werden sollen, dass eine hohe Gefahr für die Begehung eines solchen Delikt bestand. Dies insbesondere weil der Part- ner bereits früher Gewalt gegenüber seiner Partnerin ausgeübt oder ihr gegenüber eine Gewalttat angedroht hat. Von der Gesellschaft wird verstärkt gefordert, dass solchen De- likte nicht mehr geschehen dürfen und möglichst alle Abklärungen getroffen werden, um diese zu verhindern. Tatsächlich kommt es in der Schweiz immer wieder zu (Gewalt-)Straftaten gegen den (Ex-)Intimpartner, welche teilweise oft durch Drohungen oder ähnliches Verhalten „an- gekündigt“ waren. Dies bedeutet aber nicht, dass bei jeder Drohung im Häuslichen Be- riech auch gleich mit einer Gewalttat gerechnet werden muss. Viele Drohungen werden vom Drohenden selbst oder auch vom betroffenen Opfer nicht ernst genommen und schlussendlich auch nicht verwirklicht. Aus meiner täglichen Arbeit in der Strafverfol- gung sind mir zahlreiche „Drohungen“ bekannt, die zwischen Partnern mehr als eine Art „Beleidigung“ ausgesprochen werden und kaum einen Wahrheitsgehalt aufweisen. Häusliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft aber immer noch weit verbreitet, weshalb es wichtig ist, diese zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Betrachtet man die Statis- tik des Bundes über die Häufigkeit von Häuslicher Gewalt fällt auf, dass sich beispiels- weise im Jahr 2011 38,1% der Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich ereignet haben. Bei den vollendeten Tötungsdelikten ist der Anteil der Straftaten, welche im Häuslichen Bereich geschehen ist, mit 55% sogar sehr hoch. 1 Nach statistischen Umfragen wird vermutet, dass 10 bis 20 Prozent der Frauen in ihrem Leben je körperliche oder sexuelle Gewalt von ihrem (Ex-)Partner erleben und 20 bis 40 Prozent psychische Gewalt. 2 Dies bedeutet, dass die ausrückenden Polizeifunktionäre insbesondere in den städtischen Gebieten und den grossen Kantonen teilweise täglich mit Gewaltanwendungen oder Dro- hungen im Häuslichen Bereich betroffen sind. Dabei müssen sie aufgrund von wenigen und insbesondere rein subjektiven und meist ambivalenten Angaben des Opfers und al- lenfalls entgegenstehenden Aussagen des Täters sofort entscheiden können, welche So- fortmassnahmen getroffen werden müssen. Aufgrund der in der Schweiz vorherrschen- den Infrastruktur bzw. den fehlenden Gefängnisplätzen sowie den zur Verfügung stehen- den forensischen Gutachtern für Gefährlichkeitsabklärungen ist es unmöglich, alle diese Täter auf ihr Rückfall- oder Ausführungsrisiko hin in einem geschlossenen Rahmen (im Gefängnis oder in geschlossenen psychiatrischen Kliniken) psychiatrisch zu begutachten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft gleich bei der 1 vgl. Flyer des Departementes des Innern EDI, betreffend „Polizeilich registrierte häusliche Gewalt, Über- sichtspublikation, Neuchâtel 2012, S. 5, abrufbar unter: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00196/index.html?lang=de 2 vgl. Flyer des Departementes des Innern EDI, betreffend „Ursachen und Risikofaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen“, Bern 2012, abrufbar unter: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00442/index.html?lang=de Kurzfassung VIII Anzeigeerstattung erkennen können, ob eine erhöhte Gefahr für weitere Delikte (Wieder- holungsgefahr) oder die Gefahr der Ausführung einer Drohung (Ausführungsgefahr) be- steht und deshalb bei einem Beschuldigten eine Untersuchungshaft oder Ersatzmassnah- men beantragt und eine psychiatrische Begutachtung in Auftrag gegeben werden muss. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 224 Abs. 2 StPO) muss die Staatsanwalt- schaft innerhalb von 48 Stunden nach der Verhaftung über die Stellung eines Haftantra- ges oder eines Antrages auf Ersatzmassnahmen entscheiden. Ansonsten muss der Be- schuldigte unverzüglich wieder in die Freiheit entlassen werden. Zur Beurteilung des Risikos von (weiteren) Delikten sind insbesondere in Kanada aber auch in der Schweiz bereits einige verschieden Prognoseinstrumente entwickelt worden, die bei der Eingabe von verschiedenen Merkmalen zum Anlassdelikt, zur Kindheit, zum Verhalten des Täter etc. teilweise einen Summenwert ergeben, welcher direkt in eine auf empirischen Werten entstandenen Risikokategorie übertragen werden kann. Andere Prognoseinstrumente müssen von erfahrenen forensischen Psychiatern zuerst genau be- wertet und in eine Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Einige der bestehenden Risk-Assessment-Instrumente werden in der Schweiz bereits in den psychiatrischen Fo- kalgutachten mit einbezogen, andere sind für die Schweiz nicht direkt anwendbar und müssten den hier bestehenden Verhältnissen zuerst angepasst werden. Aufgrund meiner Abklärungen bei den Deutschschweizer Kantonen ist deutlich ersicht- lich, dass die kleineren Kantone wie beispielsweise Nidwalden, Obwalden und Uri in Fällen von Häuslicher Gewalt bis anhin gar keine psychiatrischen Risikoabklärungen in Auftrag gegeben haben. In anderen Kantonen wie zum Beispiel dem Kanton Schwyz, Zürich, Zug. Fribourg etc. wurden in den vergangenen zwei Jahren mehrere Gefährlich- keitsgutachten in Auftrag gegeben. Ausschlaggebend für die Erstellung eines solchen Gutachtens waren für die Staatsanwaltschaften jeweils die Schwere des zu untersuchen- den Delikts, bereits bestehender psychiatrische Diagnosen oder übermässiger Alkohol- konsum durch den Beschuldigten sowie zahlreiche Vorstrafen. Auch bestehen erst in we- nigen Kantonen bereits „Checklisten“ über das Vorgehen in Fällen von Häuslicher Ge- walt. Zurzeit werden in vielen Kantonen „runde Tische“ zum Thema „Häusliche Gewalt“ gebildet. Ziel ist, dass innerhalb dieser interdisziplinären Gruppen ein Vorgehenskonzept und teilweise auch die Integrierung eines Risk-Assessment-Instruments in die polizeili- che Arbeit erarbeitet werden kann. Meine Anfragen an die zertifizierten psychiatrischen Gutachter ergaben, dass in der Schweiz bereits von vielen Gutachtern Risk-Assessment-Instrumente in die Gutachten in die Gefährlichkeitsgutachten mit einbezogen werden. Folgende Risk-Assessment- Instrumente und Checklisten werden bei der Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit bei Häuslicher Gewalt in der Schweiz vorwiegend verwendet: VRAG, SARA, PCL-R, DyRiAS, Dittmann-Katalog, ODARA und FOTRES. Auch die Psychiater müssen die sich aus diesen Risikoinstrumenten ergebenden Sum- menwerte oder Risikoraten im Gesamtkontext beurteilen, da die Beeinflussbarkeit, be- reits gemachte Therapieversuch sowie die Fähigkeiten und Ressourcen, die persönlichen Entwicklungen und Motivation für Veränderungen etc. zu wenig berücksichtigt werden. Auch muss immer beachtet werden, dass durch solche Risk-Assessment-Instrumente ten- Kurzfassung IX denziell zu vielen Personen einer hohen Risikokategorie zugeordnet werden. Ein ganz- heitliches Gutachten kann folglich nicht durch Risk-Assessment-Instrumente ersetzt wer- den, jedoch bietet die richtige Anwendung und Interpretation dieser standardisierten In- strumente mehr Transparenz, Qualitätskontrolle und wichtige Anhaltspunkte für die Gut- achter wie auch für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in der Beurteilung der Ge- fährlichkeit einer Person. In meiner Tätigkeit als Untersuchungsrichtern und Staatsanwältin konnte ich feststellen, dass es schwierig ist, ein formalisiertes Vorgehen zu entwickeln, welches allen Fällen von Häuslicher Gewalt gerecht wird. Bei einigen Straftätern ist aufgrund einer bereits bestehenden psychiatrischen Diagnose, der Schwere des Anlassdelikts, der bereits beste- henden Vorstrafen oder des auffallenden Verhaltens des Beschuldigten während der Strafuntersuchung auch für die Polizei und die Staatsanwaltschaft schnell erkennbar, dass eine ausführliche psychiatrische Risikoabklärung über die Gefährlichkeit gemacht wer- den muss. Bei anderen Verfahren ist es aufgrund von fehlenden Informationen und dem sehr kontrollierten Verhalten des Beschuldigten oder auch aufgrund der sehr ambivalen- ten Opferaussagen sehr schwierig, das Risiko konkret einzuschätzen. Wichtig ist deshalb, dass bereits in den ersten 48 Stunden möglichst viele Informationen über den Beschul- digten, seine Kindheit, seinem allgemeinen (Konflikt-)Verhalten, seine Einstellungen (zur Tat), allenfalls bei ihm vorhandener Substanzenmissbrauch etc. und insbesondere Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung erhältlich gemacht werden können. Wün- schenswert wäre es, wenn diese Informationen danach direkt von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in ein Risk-Assessment-Instrument eingesetzt werden könnten, damit eine grobe Risikoeinschätzung aufgrund von empirischen Erfahrungswerten gemacht werden kann. Nach der Betrachtung der verschiedenen bereits vorhandenen Prognoseinstrumente, könnte das Ontario Domestic Assault Risk-Assessment (ODARA) als eines der Progno- seinstrumente, welche auch von nicht psychiatrisch geschulten Personen, insbesondere von Polizisten, Staatsanwälten oder Justizvollzugsbeamten direkt angewendet werden kann, in Zukunft eine vermehrte Anwendung in der Schweiz finden. Dies würde eine Entlastung der psychiatrischen Fokalgutachten sowie eine verbesserte Entscheidungs- grundlage für die Polizei und die Staatsanwaltschaften (evtl. auch die Zwangsmassnah- mengerichte) für deren Entscheidungen über das weitere Vorgehen und Treffen von Si- cherheitsmassnahmen bringen. § 1 Einleitung 1 1. Einleitung Häusliche Gewalt ist in der heutigen Gesellschaft allgegenwärtig. Das Ausrücken der Po- lizei und die sich daraus ergebenden Strafanzeigen im häuslichen Bereich werden auch zukünftig kaum merklich abnehmen. Gemäss Statistik des Bundes konnten in der Schweiz im Jahr 2009 16‘055, im Jahr 2010 15‘607 und im Jahr 2011 14‘881 Fälle von Häuslicher Gewalt polizeilich registriert wer- den, was auf eine geringe Senkung der Anzahl Delikte in diesem Bericht hindeutend. Die Anzahl der allgemein registrierten Straftaten ging in den Jahren 2009 und 2010 ebenfalls zurück, weshalb der Rückgang der Delikte im Häuslichen Bereich der allgemeinen Ten- denz entspricht. Bezeichnend ist vor allem, dass die Anzahl der schweren Straftaten ge- genüber (Ex-)Intimpartner in dieser Zeit gestiegen ist. So stiegen die vollendeten Tö- tungsdelikte von 2009 bis 2011 um 8 % und die versuchten Tötungsdelikte um 20.4 %. Eine weitere Steigung konnte bei den schweren Körperverletzungen (+ 27.3%) festge- stellt werden. 3 Die gesamthaft festgestellte Abnahme der Anzeigen im Häuslichen Bereich, ist wohl auch dem konsequenten Einschreiten und den bereits getroffenen Massnahmen (wie z.Bsp. konsequente Verhaftung, Auschaffungen von Tätern aus der Schweiz, polizeiliche Wegweisungen, etc.) zu verdanken. Die immer noch hohe Anzahl von Fällen bedeutet, dass die Polizei insbesondere in den städtischen Gebieten und den grossen Kantonen teilweise täglich mit Gewaltanwendungen oder Drohungen im Häuslichen Bereich be- troffen sind und dabei aufgrund von wenigen und insbesondere rein subjektiven und meist ambivalenten Angaben des Opfers und allenfalls entgegenstehenden Aussagen des Täters unter Zeitdruck entscheiden müssen, welche Sofortmassnahmen getroffen werden müssen. In den Medien werden Gewaltstraftaten von Tätern, welche im nahen Umfeld und insbe- sondere von (Ex-)Partnern begangen wurden oft so dargestellt, als ob bereits im Vorfeld der Tat von den Strafverfolgungsbehörden hätte erkannt werden sollen, dass eine konkre- te Gefahr für ein solchen Delikt bestand. Dies insbesondere weil der Partner bereits frü- her Gewalt gegenüber seiner Partnerin ausgeübt oder ihr eine Gewalttat angedroht hat. Von der Gesellschaft wird verstärkt gefordert, dass keine solchen Delikte mehr gesche- hen und möglichst alle Abklärungen getroffen werden, um diese zu verhindern. Gemäss Art. 219 StPO führt die Polizei nach einer Festnahme eine erste Befragung der Beschuldigten Person durch. Dabei ist der „gegen sei bestehende Verdacht“ und allen- falls bestehende Haftgründe zu klären. Ergeben sich keine Haftgründe, wird eine festge- nommene Person sofort wieder freigelassen. Bestätigt sich hingegen der Tatverdacht so- wie ein spezieller Haftgrund, muss die Person innerhalb von 24 Stunden der Staatsan- 3 vgl. Flyer des Departementes des Innern EDI, betreffend „Polizeilich registrierte häusliche Gewalt, Über- sichtspublikation, Neuchâtel 2012, S. 5, abrufbar unter: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00196/index.html?lang=de § 1 Einleitung 2 waltschaft vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft befragt die beschuldigte Person ein weiteres Mal zum Tatvorwurf und ihr die Möglichkeit, sich zu den Haftgründen wie Kol- lusionsgefahr, Fluchtgefahr, Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr zu äussern. Der Staatsanwalt hat zudem Beweise, die zur Erhärtung oder Entkräftung des Tatverdachts führen, unverzüglich zu erheben. 4 Erst wenn sich der Tatverdacht und die Haftgründe bestätigt haben, beantragt die Staatsanwaltschaft gemäss Art. 224 Abs. 2 StPO beim Zwangsmassnahmengerichte Untersuchungshaft oder allenfalls Ersatzmassnahmen. Polizei und Staatsanwaltschaft sollten deshalb gleich nach der Anzeigeerstattung erken- nen können, ob eine erhöhte Gefahr für weitere Delikte (Wiederholungsgefahr) oder die Gefahr der Ausführung einer Drohung (Ausführungsgefahr) besteht und deshalb bei ei- nem Beschuldigter eine Untersuchungshaft oder allenfalls Ersatzmassnahmen beim Zwangsmassnahmengericht beantragt und eine psychiatrische Begutachtung in Auftrag gegeben werden muss. Dies ist nicht immer eine einfache Aufgabe, denn in den ersten 48 Stunden, in welchen über eine Inhaftierung entschieden werden muss, sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft erst im Besitz von wenigen Informationen sei es zum Be- schuldigten selbst, zu den genauen Tatumständen, über das Opfer sowie das Umfeld und das Vorleben der beiden. Wie entscheidet man, wenn ein Ehemann „lediglich“ droht, seiner Ehefrau etwas anzu- tun, selbst aber noch nie Gewalt angewendet hat? Wie ernst müssen diese Drohungen genommen werden? Muss aufgrund der Drohung mit einer schweren Straftat wie einer Tötung/einem Tötungsversuch oder evtl. lediglich mit einer Gewaltausübung gegenüber Gegenständen (Sachbeschädigung) gerechnet werden? Ist es verhältnismässig und notwendig, den Ehemann für mehrere Monate in Haft zu nehmen, damit das Risiko von Gewaltanwendungen psychiatrisch beurteilt werden und die Ehefrau geschützt werden kann? Steigt das Risiko allenfalls erst auf ein gefährliches Niveau, wenn der Beschuldigte beispielsweise aufgrund der Haft seine Arbeitsstelle ver- loren hat und die Schuld dafür seiner Frau gibt? Reichen allenfalls Ersatzmassnahmen, wie zum Beispiel ein Rayonverbot, Kontaktverbot, Kontrollen über den Alkoholkonsum, eine Therapie etc. um die Ehefrau zu schützen und das Risiko einer Eskalation zu mini- mieren oder der Umsetzung der Drohung durch den Ehemannes zu verhindern? In der Vergangenheit wurde in den Medien insbesondere vermehrt von Tötungsdelikten gesprochen, welche von Personen begangen wurden, die den Strafverfolgungsbehörden aufgrund von Vorstrafen (inkl. Drohungen) bereits bekannt waren, sich aufgrund ihrer „günstigen Prognose“ jedoch nicht in Untersuchungshaft, einer Massnahme oder im Strafvollzug befanden oder daraus bereits wieder entlassen worden waren. Heisst dies nun, dass die Gesellschaft fordert, dass jede Person, welche ein bereits geringes Risiko zur Begehung von Straftaten in sich birgt, weggesperrt und begutachtet werden muss? 4 vgl. Art. 224 Abs. 1 StPO. § 1 Einleitung 3 Besteht eine prognostische Einschätzung über das Risiko weitere Delikte hat die Straf- untersuchungsbehörde eine Güterabwägung zwischen den Interessen des Beschuldigten an den für ihn günstigsten Rechtsfolge und grösstmöglichen Freiheit als auch dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit zu entscheiden. 5 Die Anforderungen an das öffentliche Sicherheitsbedürfnis wandeln sich zusammen mit den gesellschaftlichen Normen, so dass auch die sich aus einem bestehenden Risiko zu treffenden Massnahmen dem individuellen Risiko und auch der aktuellen Forderungen der Gesellschaft entsprechen müssen. Juristen und Polizisten sind keine Psychiater, welche eine detaillierte Risikobeurteilung machen können, aber sie haben die Möglichkeit bei jedem einzelnen Fall genau hinzu- schauen und allenfalls bereits bei der ersten Befragung von Opfer und Täter die Fragen zu stellen und Informationen zu sammeln, die helfen, über eine Inhaftierung oder allen- falls Ersatzmassnahmen zu entscheiden. Allenfalls sind über weitere Quellen notwendige Informationen zu beschaffen. In dieser Arbeit soll in Anlehnung an die in der Schweiz von den forensischen Psychia- tern angewendeten Prognoseinstrumenten geklärt werden, ob mit einer Art Checkliste oder einem Fragekatalog bereits von der Polizei und der Staatsanwaltschaft (und evtl. den Zwangsmassnahmengerichte bei einer Haftprüfung) eine Entscheidung betreffend einer umfassenden psychiatrischen Risikoabklärung getroffen werden kann. 5 vgl. URBANIOK II, S. 268. § 2 Begriffe 4 2. Begriffsdefinitionen 2.1. Häusliche Gewalt In der Schweiz besteht keine einheitliche Definition von „Häuslicher Gewalt“. Unter Häuslicher Gewalt werden allgemein Gewalttaten bezeichnet, die sich zwischen Men- schen abspielen, die im gleichen Haushalt leben. Darunter fallen nicht nur Straftaten zwi- schen Ehepartnern, sondern auch alle anderen Gewalttaten von Paarbeziehungen (vor, während und nach einer Trennung), Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegen- über ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen. Darunter wird die Anwendung von physischer, psychischer oder sexu- eller Gewalt oder eine „schädliche Unterlassung oder Vernachlässigung“ 6 verstanden. Auch zukünftige Gewalt, also das alleinige Androhen von Gewalt gegenüber einer Per- son, mit welcher der Täter in einer partnerschaftlichen oder familiären Beziehung lebt oder lebte, wird als Häusliche Gewalt verstanden. Rechtlich gesehen fallen folgende Straftaten des Schweizerischen Strafgesetzbuchs unter die Definition der Häuslichen Gewalt: Art. 111 StGB: Vorsätzliche Tötung Art. 112 StGB: Mord Art. 113 StGB: Totschlag Art. 115 StGB: Verleitung und Beihilfe Suizid Art. 118 StGB: Strafbarer Schwangerschaftsabbruch (ohne Einverständnis der schwangeren Frau) Art. 122 StGB: Schwere Körperverletzung Art. 123 StGB: Einfache Körperverletzung Art. 126 StGB: Tätlichkeiten Art. 127 StGB: Aussetzung Art. 129 StGB: Gefährdung des Lebens Art. 136 StGB: Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an einem Kind Art. 173 StGB: Üble Nachrede Art. 174 StGB: Verleumdung Art. 177 StGB: Beschimpfung Art. 179 septies StGB: Missbrauch einer Fernmeldeanlage Art. 180 StGB: Drohung Art. 181 StGB: Nötigung Art. 183 StGB: Freiheitsberaubung/Entführung Art. 185 StGB: Geiselnahme Art. 187 StGB: Sexuelle Handlungen mit Kindern Art. 188 StGB: Sexuelle Handlung mit Abhängigen 6 NUSSBAUMER, S. 12. § 2 Begriffe 5 Art. 189 StGB: Sexuelle Nötigung Art. 190 StGB: Vergewaltigung Art.191 StGB: Schändung Art.193 StGB: Ausnützung einer Notlage Art. 198 StGB: Sexuelle Belästigung Art. 260 bis StGB: Strafbare Vorbereitungshandlungen zu einem der obgenannten De- likte. 7 2.2. Drohung Gemäss Artikel 180 Abs. 1 StGB werden unter dem rechtlichen Begriff der „Drohung“ nur schwere Drohungen verstanden, die jemanden „in Schrecken oder Angst“ versetzen. Nach der Bundesgerichtspraxis muss der Täter dem Opfer dabei einen schweren Nachteil in Aussicht stellen. 8 Entscheidend ist, dass die Drohung „nach der Vorstellung des Tä- ters“ wirksam ist. Sie muss von ihm selbst nicht ernst gemeint sein. 9 Massgebend ist, dass der Täter deutlich macht, dass die Ausführung des angedrohten Übels „von seinem Willen abhängig“ ist. Ansonsten gilt das Gesagte lediglich als Warnung. 10 Die Ankündi- gung des Übels kann dabei verbal, schriftlich oder durch konkludentes Handeln 11 ge- schehen. Dabei sind neben dem Gesagte die gesamten Umstände, welche „geeignet ge- wesen sind, das Opfer in Angst und Schrecken zu versetzen“ zu berücksichtigen. 12 Gemäss Abs. 2 von Artikel 180 StGB werden Drohungen zum Nachteil eines Ehegatten, gegenüber einem eingetragenen Partner bzw. einer Partnerin sowie gegenüber hetero- und homosexuellen Lebenspartnern jeweils während der Beziehung/Ehe und bis zu ei- nem Jahr nach der Auflösung/Trennung von Amtes wegen verfolgt. Dies ist massgebend, da ein derartiges Opfer keinen Strafantrag stellen muss und ihn auch nicht wieder zurück ziehen kann. Auch wenn ein Opfer somit bei einer Drohung, welche von ihrem (Ehe- )Partner gegen sie/ihn ausgesprochen hat, erklärt, dass sie/er keine Strafuntersuchung ge- gen den Täter wünscht, kann das Verfahren trotzdem weitergeführt werden. 13 Bei einer von M.P. Brewster im Rahmen der Stalking-Problematik gemachten Studie konnte ein „statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Drohungen und anschlies- sender Gewalt“ ausgemacht werden. Daraus folgerte M.P. Brewster, dass Drohungen 7 vgl. Flyer des Departementes des Innern EDI, betreffend „Polizeilich registrierte häusliche Gewalt, Über- sichtspublikation, S. 8, abrufbar unter: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00196/index.html?lang=de. 8 vgl. BGE 81 IV 106; 99 IV 215. 9 vgl. BGE 78 IV 64. 10 vgl. BGE 99 IV 215. 11 beispielsweise durch Abgabe von ungezielten Schüssen. 12 vgl. BGE 99 IV 215). 13 vgl. dazu auch Art. 55a StGB: § 2 Begriffe 6 weitaus bessere Prädikatoren für die zukünftige Anwendung von Gewalt sind, als bereits ausgeübte Gewalt gegenüber einem Intimpartner. 14 2.3. Ausführungsgefahr Der Haftgrund der Ausführungsgefahr wird in Art. 221 Abs. 2 StPO geregelt. Von Aus- führungsgefahr im rechtlichen Sinne wird gesprochen, wenn „ernsthaft zu befürchten ist, jemand werde seine Drohung, ein schweres Verbrechen im Sinne von Art. 10 Abs. 2 StGB auszuführen, wahr machen“ 15 . Diese Möglichkeit der Präventivhaft gegenüber ei- nem Ersttäter bei ernsthaft drohendem Delikt ist ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 lit. c EMRK verankert. Der Haftgrund der Ausführungsgefahr ist nicht an eine bereits begangene Straftat gebun- den und knüpft somit auch nicht zwingend an einen Tatverdacht an. Die drohende Gefahr muss in jedem Fall konkret, ernsthaft und akut sein und der Beschuldigte muss zu erken- nen geben, dass er „an seinem Tatplan festhält“ 16 . Die Drohung kann explizit geäussert worden sein oder sich aus den Umständen ergeben. 17 Gemäss Bundesgericht wird nicht vorausgesetzt, dass der Betroffene bereits konkrete Anstalten getroffen hat, um das befürchtete Verbrechen zu verwirklichen. „Vielmehr ge- nügt es, wenn sich aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Verdächtigen sowie der Umstände ergibt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Ausführung als sehr hoch erachtet werden muss. Die Abschätzung des Wahrscheinlichkeitsgrades ist aufgrund einer Ge- samtwertung aller massgeblichen Aspekte zu treffen.“ 18 Im Gesetz wird aufgrund der mangelnden Anknüpfung an eine bereits begangene Straftat im Gegensatz zu Abs. 1 des Artikels 221 der Strafprozessordnung nicht von „beschuldig- ter Person“ und nicht von „Untersuchungshaft“, sondern lediglich von „eine Person“ und „Haft“ gesprochen. 19 Dies obschon es sich rechtlich ebenfalls um Untersuchungshaft während einem laufenden Strafverfahren (betreffend der Drohung) handelt. Gemäss BGE 125 I 60 20 reicht die rein hypothetische Möglichkeit der Verübung von Straftaten sowie die Wahrscheinlichkeit, dass nur geringfügige Straftaten verübt werden, nicht aus, um eine Präventivhaft zu begründen. Nach bundesgerichtlichen Rechtspre- chung ist Zurückhaltung bei der Annahme der tatsächlichen Ausführung des Deliktes ge- 14 vgl. ENDRASS ET AL. III, S. 129 mit Verweise auf MP Brewster, Stalking by former intimates, verbal threats and other predictors of psysical violence, Violence Vict. 2000; 15, S. 41–54. 15 SCHMID, Art. 21 N. 14.; RUCKSTUHL/DITTMANN /ARNOLD, N. 681. 16 vgl. SCHMID, Art. 221 N. 14. 17 vgl. BGE 137 IV 339: hier reichte es aus, dass der Ehemann seiner Ehefrau in der Waschküche die Puls- ader des linken Handgelenks aufgeschnitten und sie dort zurückgelassen hat in der Annahme, sie werde verbluten; sowie MARC FORSTER, in BSK StPO, Art. 221 StPO N. 18. 18 BGE 125 I 361, S. 367 mit Verweis auf BGE 125 I 60 E. 3a. 19 vgl. Botschaft zur StPO, N. 1229. 20 vgl. E 3a S. 62. § 2 Begriffe 7 boten. Es wird eine sehr ungünstige Rückfallprognose vorausgesetzt. Dabei soll insbe- sondre bei schweren Gewaltverbrechen dem psychischen Zustand, der Unberechenbar- keit der verdächtigten Person und deren Aggressivität Rechnung getragen werden. Wenn sich die Drohung lediglich auf ein Vergehen im Sinne von Art. 10 Abs. 3 StGB bezieht, soll keine Präventivhaft möglich sein. 21 2.4. Wiederholungsgefahr Gemäss Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO kann Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass durch ein schweres Verbrechen oder Vergehen die Si- cherheit anderer erheblich gefährdet ist, nachdem der Beschuldigte bereits früher gleich- artige Straftaten verübt hat. Dieser Haftgrund dient insbesondere der Gefahrenabwehr, indem die Öffentlichkeit vor Gewohnheitsverbrechern geschützt werden soll, aber auch der Verfahrensbeschleuni- gung, da durch eine Verhaftung weitere Delikte und eine damit verbundene Verzögerung und Verkomplizierung der Strafuntersuchung verhindert werden soll. Als Vordelikte kommen Delikte gegen Leib und Leben, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder schwere Vermögensdelikte in Betracht, wobei die geforderte Schwere der Delikte vom Gesetzgeber und den Gerichten (noch) nicht klar bestimmt ist. 22 Bei minderschweren bereits begangenen Verbrechen oder Vergehen, wird eine grössere Anzahl von Straftaten gefordert. Gemäss bestätigter Bundesgerichtspraxis, sind nicht nur bereits rechtskräftig beurteilte Straftaten, sondern auch Delikte, die Gegenstand einer laufenden Untersuchung sind und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Beschuldigten begangen wurden zu berücksichtigen. 23 Dies ist bei einem glaubwür- digen Geständnis oder einer erdrückenden Beweislage gegeben. Die Vortaten dürfen nicht allzu lange zurück liegen, damit ein zwischenzeitlicher Sinneswandel und ein damit verbundener Wegfall der Gefahr, vermieden werden kann. 24 Es wird sodann vorausge- setzt, das „konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, die beschuldigte Person werde weite- re gleichartige (nicht aber notwendigerweise gleiche) Delikte begehen“ 25 , was einer Prognose über zukünftiges Verhalten gleichkommt. Bei einer solchen Einschätzung müs- sen die persönlichen Umstände und Verhaltensweisen berücksichtigt werden. 26 Des Weiteren sind die „Häufigkeit und Intensität der untersuchten Delikte, die einschlägigen Vorstrafen sowie die Rückfallprognose der psychiatrischen Begutachtung“ zu berück- sichtigen. 27 Zur Bejahung einer Fortsetzungs- bzw. Widerholungsgefahr muss die Prog- nose für weitere Delikte sehr ungünstig sein. Gemäss Bundesgericht muss bei der Prü- fung, ob Gründe bestehen, dass der Beschuldigte weitere Verbrechen oder Vergehen be- 21 vgl. BGE 137 IV 122, E. 5.2 und 5.3 mit Verweis auf BGE 123 I 268, E. 2e. 22 vgl. MARC FORSTER in BSK STPO, Art. 221 N. 12. 23 vgl. BGER. 1B_126/2011, E. 3.2. 24 vgl. SCHMID, Art. 221 N.10 ff.; RUCKSTUHL/DITTMANN/ARNOLD, N. 672 ff.; Art. 221 Abs. 2 StPO. 25 SCHMID, Art. 221 N. 13. 26 vgl. SCHMID, Art. 221 N. 12, 13. 27 vgl. BSK STPO, Art. 221 N 14 mit Hinweis auf BGE 135 I 71, 73 E 2.3; 133 I 2270, 276 E2.2; 1B_189/2009 E 2.6; 1B104/2009 E4.4; 1B_83/2008 E. 2.5-2.9 etc. § 2 Begriffe 8 gehen wird „ein strenger Massstab“ angewendet werden. Dies, damit keine Gefahr des Missbrauchs entstehen und der Haftgrund nicht leichtfertig angewendet werden kann. 28 Für die Gefährlichkeitsprognose zur Begründung der Wiederholungsgefahr reichen ge- mäss Bundesgericht zu Beginn des Verfahrens die Methoden des Strafrechtspraktikers aus (intuitive, statistische und kriteriengeleitete Prognosemethoden); das Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens ist in diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. 29 2.5. Ersatzmassnahmen Gemäss Art. 237 StPO kann das Zwangsmassnahmengericht anstelle von Untersu- chungshaft auch Ersatzmassnahmen anordnen. Der Gesetzeswortlaut nennt dabei die Si- cherheitsleistung, die Ausweis- und Schriftensperre, das Rayonverbot, die Meldepflicht (bei der Polizei/Staatsanwaltschaft), die Auflage sich einer ärztlichen Behandlung oder einer Kontrolle zu unterziehen und das Kontaktverbot. 30 Diese Liste ist nicht abschlies- send, so dass auch weitere Auflagen wie Teilnahme an bestimmten Kursen, Fahrverbot etc. denkbar wären. Zur Anordnung von Ersatzmassnahmen müssen die gleichen Anfor- derungen wie für die Haft, d.h. ein dringender Tatverdacht und ein spezieller Haftgrund wie Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr oder Wiederholungs- und Ausführungsgefahr gege- ben sein. 31 Da die Untersuchungshaft gemäss Bundesgericht 32 einen deutlich schwereren Eingriff in die Persönlichkeit als eine Ersatzmassnahme darstellt, sind unterschiedliche Massstäbe betreffend der Verhältnismässigkeit anzuwenden. Die verschiedenen Ersatz- massnahmen können miteinander kombiniert werden und je nach Situation auch verän- dert werden. 33 2.6. Gefährlichkeit / Prognose Der Gefährlichkeitsbegriff setzt sich aus einer Tatbestands- und einer Wahrscheinlich- keitsaussage zusammen. Bei der Prognose über die Gefährlichkeit einer Person wird an- gegeben, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass durch den Beschuldigten in Zukunft weitere Delikte (Gewalt-, Sexual- oder andere Straftaten) begangen werden. Dabei wird angegeben, ob das Risiko für weitere Delikte sehr gering, gering, moderat, hoch, oder sehr hoch ist. Die Rückfallwahrscheinlichkeit wird mit einem kurz-, mittel-, und langfris- tig bestehenden Risiko angegeben. 34 28 vgl. BGE 105 Ia 26. 29 vgl. BGE 123 I 268; BGER 1P_418/2004, E. 4. 30 vgl. Art. 237 Abs. 2 StPO. 31 vgl. Art. 221 StPO. 32 vgl. BGE 133 I 31; 1B_162/2009, E. 5. 33 vgl. DONATSCH/HANSJAKOB/LIEBER, Art. 237 N. 1ff. 34 vgl. NOLL ET AL. II, S. 3. § 2 Begriffe 9 2.7. Prognoseinstrument Unter Prognoseinstrumenten werden in diesem Zusammenhang Mittel wie Checklisten oder Auswertungsbögen verstanden, mit welchen legalprognostische Riskokalkulationen erstellt werden können. Dabei wird eine unterschiedliche Anzahl von Items bzw. Risiko- faktoren aus dem Verhalten, der Vergangenheit, des aktuellen Delikts einer Person etc. einzeln beurteilt, was zu einem Gesamtsummenwert und einer damit verbunden Risiko- aussage führt. Prognoseinstrumente werden von Psychiatern, Psychologen und Sozialar- beitern im Auftrag der Strafuntersuchungs- oder Strafvollzugsbehörde oder auch von der Polizei direkt angewendet, damit (weitere) drohende Delikte erkannt und die notwendi- gen und geeigneten Massnahmen zu dessen Verhinderung ergriffen werden können. Die sich daraus ergebende Wahrscheinlichkeitsaussage setzt sich zusammen aus der Ein- schätzung, mit welcher Wahrscheinlichkeit die untersuchte Person eine Straftat begehen wird und auf welche Art von Delikt sich diese Wahrscheinlichkeitsangabe bezieht. Die sich daraus ergebende Risikokalkulation ist individuell und ergibt sich aus personenbe- zogenen Merkmalen und situativen, ausserhalb der Person bestehenden Faktoren. 35 2.6 Psychopath Unter einem „Psychopath“ im psychiatrischen Sinne wird eine Person mit ausgeprägt vorhandenem antisozialem Verhalten, ein Mangel an Schulgefühlen und Reue sowie „fehlender“ Empathie verstanden. Es handelt sich um eine selten vorkommende langfris- tige Persönlichkeitsvariante, die als Untergruppe der dissozialen Persönlichkeitsstörung nach ICD-10 gilt. 36 Menschen, die nach diesen Kriterien unter der Psychopathie „leiden“ haben häufig gute Fähigkeiten, die Bedürfnisse und das Verhalten von anderen Menschen zu erkennen, zu manipulieren und auszunutzen. Sie haben oft ein starkes Durchsetzungsvermögen und fühlen sich anderen Menschen überlegen. Auch erfreuen sie sich am Leid anderer und fühlen sich dadurch noch stärker. 37 35 vgl. URBANIOK II. 36 vgl. NOLL I, S. 74f. 37 vgl. KRÖBER ET AL., S. 134. § 3 Prognoseinstrumente 10 3. Verwendete Prognoseinstrumente bei Häuslicher Gewalt 3.1. Allgemeines Damit eine Prognose über ein Rückfallrisiko einer bestimmten Person erstellt werden kann, gibt es verschieden Methoden. Es wird zwischen der klinisch-intuitive Methode, der klinisch-kriteriengeleiteten Methode und der statistische Methode unterschieden. Bei der klinisch-intuitiven Methode wird das Risiko für weitere Delikte nach subjektiven Kriterien wie dem „Bauchgefühl“ entschieden, wobei insbesondere die Erfahrung und die Einstellung des Begutachters sowie die individuelle Gewichtung von einzelnen Faktoren eine wichtige Rolle spielt. Die einzelnen Faktoren und Gewichtungen sind dabei nicht empirisch validiert und deshalb auch von aussen schwer nachvollziehbar. Die klinisch- kriteriengeleitete Methode unterscheidet sich darin, dass zur Unterstützung Kriterienkata- loge als Leitfaden beigezogen werden. Wichtig ist dabei, dass der Beurteiler Erfahrung besitzt, um die sich aus den Kriterienkatalogen ergebenden positiven und negativen Fak- toren richtig zu deuten und je nach Einzelfall im Kontext zu bewerten. Durch die Ver- wendung der Kriterienkataloge kann eine bessere Strukturierung, Transparenz und Nach- vollziehbarkeit geschaffen werden. Unter die statistische Methode fallen die „Risk- Assessment-Instrumente“, bei welchen risikorelevanten Variablen statistische Gewich- tungen zugeordnet werden. 38 In den vergangenen Jahren wurden in Kanada und den USA verschiedene Prognosein- strumente (Risk-Assessment-Instrumente) entwickelt, welche spezifisch darauf ausgelegt sind, die Wiederauftretenswahrscheinlichkeit von Häuslicher Gewalt zu schätzen. Die Prognoseinstrumente werden in strukturierte klinische Risk-Assessment-Instrumente wie das Danger Assessment (DA), das Spousal Assault Risk-Assessment (SARA) und das Domestic Violence Screening Instrument (DVSI) sowie in die aktuarische Risk- Assessment-Instrumente wie das Ontario Domestic Assault Risk-Assessment (ODARA), der Domestic Violence Risk Appraisal Guide (DVRAG) und der Violent Risk Appraisal Guide (VRAG) unterschieden. Die strukturiert klinischen Risk-Assessment-Instrumente haben den Charakter einer Checkliste und zeigen keine Grenzwerte für ein hohes Risiko auf. Dies führt dazu, dass das Ergebnis „oft nicht eindeutig (und reliabel) ist“. 39 Bei den klinischen Methoden steht die möglichst genaue Erfassung des Einzelfalles im Vordergrund. 40 Die aktuarischen Risk-Assessment-Instrumente basieren auf statistischen Gruppenver- gleichen und können teilweise auch von Laien angewendet werde, da der Auswertungs- algorithmus fest vorgegeben ist und keine individuellen Anpassungen erlaubt. Der Sum- 38 vgl. NOLL I, S. 51- 56. 39 KIVLINGER ET AL., S. 313. 40 vgl. URBANIOK ET AL. III, S. 108. § 3 Prognoseinstrumente 11 menwert kann direkt in eine Risikokategorie überführt werden, was die Interpretation der Ergebnisse eindeutig und reliabel macht. 41 Nachfolgend wird die Anwendbarkeit und die Funktionalität der obgenannten Prognose- instrumente einzeln erläutert. 3.2. Domestic Violent Screening Instrument (DVSI) Das Domestic Violent Screening Instrument besteht aus 12 Items und wurde in Kanada primär für die Anwendung durch Staatsanwälte und Richter sowie Bewährungshelfer entwickelt. In den Items werden frühere Verurteilungen, frühere Häusliche Gewalt, kürz- lich erfolgte Übergriffe, Substanzenmissbrauch und Vorliegen von Kontaktverboten er- fasst und mit einer vierstufigen Skala (0 bis 3 Punkte) bewertet. Der sich daraus ergeben- de Summenwert gibt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit von (weiterer) Häuslicher Ge- walt ist. Je höher der Wert, desto höher ist das Rückfallrisiko. Das DVSI wurde speziell für das kanadische Justizsystem entwickelt, weshalb einige der Items in Kontinentaleu- ropa schwierig zu bewerten sind. Auch gelang es bei den bisherigen Validitäts-Studien über den DVSI nicht, eine zufriedenstellende Trennschärfe zwischen einem Rückfalltäter und einem Nichtrückfalltäter aufzuzeigen. Es besteht kein Cut-off-Wert für ein hohes Risiko für weitere Delikte im häuslichen Bereich. 42 Beim DVSI handelt es sich zwar um ein Instrument, welche es von Staatsanwälten und Richter angewendet werden kann. Da die Items aber leider nicht mit den Verhältnissen in der Schweiz übereinstimmen, müsste es zur Verwendung zuerst angepasst werden. Des Weitere müsste der DVSI durch weitere Studien noch ausführlicher validiert werden, damit eine gute Trennschärfe erreicht werden kann. 3.3. Danger Assessment (Scale) (DA/DAS) Das Danger Assessment Scale (DA/DAS) ist ein in den USA seit längerem etabliertes Prognoseinstrument zur Risikoerkennung von Tötungsdelikten an weiblichen (Ex- )Intimpartnern. Es wurde ursprünglich zur Abschätzung des Risikos eines weiteren An- griffs gegen dasselbe Opfer entwickelt. DA/DAS umfasst 20 Items und erlaubt die Zu- ordnung zu verschiedenen Risikostufen nach einem Punktesystem. Dabei wird jeder Übergriff mit dem jeweiligen Datum und der jeweiligen Schwere auf einer fünfstufigen Skala bewertet. Es handelt sich um ein Selbstbeurteilungsinstrument, dass keinerlei Vor- erfahrungen des Anwenders voraussetzt. In den USA und in Kanada wird das DAS/DA vom Opfer selbst in den Notaufnahmen und in Spitälern ausgefüllt. Der sich daraus erge- bende Summenwert muss von jemandem mit klinischer Erfahrung bewertet werden, da 41 KIVLINGER ET AL., S. 313. 42 KIVLINGER ET AL., S. 316. § 3 Prognoseinstrumente 12 der Wert in keine Risikokategorie eingereiht werden kann. Es besteht auch kein Cut-off- Wert für eine hohe Rückfallgefahr. 43 Da keine offizielle deutsche Übersetzung dieses Instrumentes vorliegt und die Normie- rung der USA nur beschränkt auf europäische Verhältnisse übertragen werden kann, wird es in der Schweiz kaum verwendet. Auch ist das DAS mehr auf die zyklischen Täter oder aggressiv-auffällige Täter ausgerichtet, so dass die überkontrollierte Tätergruppe und die gegen aussen sozial angepassten Psychopathen eher weniger erkannt werden. 44 Das Danger Assessment Scale DA/DAS könnte in der Schweiz ebenfalls bereits in der Strafuntersuchung eingesetzt werden, da es bereits aufgrund der Informationen vom Op- fer und ohne psychiatrische Diagnose ausgefüllt werden kann. Da die Auswertung durch eine Person mit klinischer Erfahrung gemacht werden sollte, kann aber auch dieses In- strument nicht ohne Hilfe eines Psychiaters direkt von der Polizei oder der Staatsanwalt- schaft angewendet werden. 3.4. Spousal Assault Risk-Assessment Guide (SARA) Bei der in Kanada entwickelten SARA-Beurteilungscheckliste wird anhand von 20 be- kannten Risikofaktoren das Rückfallrisiko für erneute Gewalttaten gegenüber einem In- timpartner, egal welchen Geschlechts, abzuschätzen versucht. Die SARA-Checkliste kann auch betreffend Gewalt gegen Kinder sowie Gewalt von Frauen gegenüber ihren Partnern angewendet werden. Die 20 Items enthalten Fragen zu psychischen Auffällig- keiten, zur Kindheit, zur früheren kriminellen Vorgeschichte und früherem antisozialen Verhalten sowie Items, welche Misshandlungen innerhalb der Partnerschaft betreffen. Dabei wird jedes Merkmal untersucht, ob es nicht (0 Punkte), teilweise oder fraglich (1 Punkt) oder vollständig bzw. eindeutig (2 Punkte) vorhanden war oder ist. Als Schwel- lenwert gelten entweder 19 von 40 möglichen Punkten und/oder 8 von 20 eindeutig vor- handenen Merkmalen. Aufgrund des sich daraus ergebenden Summenwertes wird eine klinische Einschätzung in ein geringes, moderates oder hohes Risiko gemacht. Die bisher durchgeführten Studien ergaben eine moderate Trennschärfe zwischen Rückfalltäter und Nichtrückfalltäter. Zur Beurteilung der 20 Items sind umfangreiche Informationen not- wendig, weshalb zur Beantwortung Befragungen von Opfer und Täter, weiteren Personen aus deren Umfeld, testpsychologische Untersuchungen, Polizeiberichte und Vorstrafen- register von Vorteil sind. Die SARA-Checkliste sollte von Personen mit psychologi- schem oder psychiatrischem Hintergrund und Erfahrungen mit Häuslicher Gewalt ausge- füllt werden. 45 43 KIVLINGER ET AL., S. 316. 44 vgl. HOFFMANN & GLAZ-OCIK, S. 47. 45 vgl. KIVLINGER ET AL., S. 316 mit Hinweis auf diverse durchgeführte Studien. § 3 Prognoseinstrumente 13 Da beim Ausfüllen der SARA-Checkliste auch testpsychologische Untersuchungen ge- macht werden müssen, ist sie für die direkte Verwendung durch Polizisten und Staatsan- wälte eher nicht geeignet. 3.5. Ontario Domestic Assault Risk-Assessment (ODARA) Das Ontario Domestic Assault Risk-Assessment ODARA wurde in Kanada speziell für eine einfache d.h. an der Front und ohne psychiatrische Grundausbildung durchführbare Risikoeinschätzung durch Polizeibeamte bei Häuslicher Gewalt, ausgeübt durch männli- che erwachsene Täter, entwickelt. Die dreizehn dichotomen 46 Items setzten sich aus Merkmalen aus der Vorgeschichte betreffend Häuslicher Gewalt und anderen Gewalt- straftaten, Suchtproblematiken des zu Beurteilenden, der Beziehungssituation und Op- fermerkmalen zusammen. Jedes Item wird mit 0 (nicht vorhanden) oder 1 (vorhanden) bewertet. Der sich aus diesen dreizehn Items ergebende Summenwert (0 bis 13) kann in eine der sieben Risikokategorien überführt werden, welche eine Rückfallwahrscheinlich- keit innerhalb von fünf Jahren angibt. Höchstens fünf der dreizehn Items können bei feh- lender Information ausgelassen werden, damit der Summenwert noch korrekt interpretiert werden kann. Zur Beantwortung der Items reichen der Polizei zugängliche Informations- quellen aus, weshalb es bereits nach Bekanntwerden der Häuslichen Gewalt sofort einge- setzt werden kann. Das ODARA gilt als das „am ausführlichsten validierte Risk- Assessment-Instrument im Bereich der Häuslichen Gewalt und verfügt über eine hohe Trennschärfe für die Schätzung des Rückfallrisikos im Sinne erneuter Angriffe gegen- über der Partnerin“ 47 . ODARA ist einfach anwendbar, die Auswertungsregeln sind klar definiert und die sich ergebenden Risikokategorien klar interpretierbar. 48 Der ODARA setzt sich aus folgenden Items zusammen: 49 1. Frühere häusliche Gewalt 2. Frühere Nicht-Häusliche Gewalt 3. Vorgeschichte von Gefängnisstrafen (mehr als 30 Tagen) 4. Versagen bei bedingter Entlassung 5. Todesdrohungen ausgesprochen 6. Freiheitsberaubung bei Index-Delikt 7. Angst des Opfers 8. Mehr als ein eigenes Kind 9. Opfer hat biologische Kinder von früherem Partner 10. Gewalt gegen Andere 11. Substanzmittelmissbrauch 12. Häusliche Gewalt während Schwangerschaft 13. Isolation des Opfers 46 „zweigeteilten“ 47 KIVLINGER ET AL., S. 318. 48 vgl. ENDRASS ET AL. I, S. 117ff. und KIVLINGER ET AL., S. 316 bis 318. 49 vgl. Fokalgutachten „Peter“ vom 7.11.2012. § 3 Prognoseinstrumente 14 Beim ODARA handelt es sich um einen Kriterienkatalog, welcher sehr gut auch in der Schweiz eine direkte Anwendung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft finden könnte. Zurzeit sind vor allem im Kanton Zürich Bestrebungen im Gange, dass die deut- sche Übersetzung des ODARA bald im Bereich der Risikobeurteilung im Bereich von Häuslicher Gewalt von der Polizei eingesetzt werden kann. 3.6. Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) Der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) ist ein in Kanada entwickeltes Prognosein- strument zur Beurteilung des Rückfallrisikos bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Er ge- hört zu den „mechanischen“ bzw. aktuarischen Risk-Assessment-Instrumenten und setzt sich aus 12 Items zusammen. Mit dem VRAG gelingt es gut zwischen Rückfalltätern und Nichtrückfalltätern zu unterscheiden d.h., dass die Trennschärfe gut ist. Die 12 Items sind unterschiedlich gewichtet und die Mehrzahl der Items können auf der Grundlage von Ak- ten beurteilt werden. Da zwei der Items Diagnosen abfragen (Item 10: Persönlichkeitsstö- rungen; Item 11: Schizophrenie), ist eine persönliche psychiatrische Untersuchung des zu Beurteilenden notwendig. Das 12. Item bezieht sich auf den Summenwert der Psychopa- thie-Checkliste PCL-R und ist das am schwersten gewichtete Item. Dies weil bereits das Vorhandensein von mehreren Psychopathie-Merkmalen das Rückfallrisiko erhöht. Die Items sind alle statisch und auf die Vergangenheit ausgelegt, weshalb später eintretende Risikoveränderungen nicht festgestellt oder berücksichtigt werden können. Kann eines der Items wegen fehlender Information nicht ausgefüllt werden, kann es fallweise mit einer anderen stark kollerierte Variabel ersetzt werden. Durch das Ausfüllen der 12 Items wird ein Punktewert erreicht, der in eine der neun Risikokategorien überführt werden kann. Den Risikokategorien liegen empirisch ermittelte Rückfallquoten zugrunde. „Die Rückfallraten beziehen sich dabei auf erneute Anklage oder Verurteilungen für Gewalt- und/oder Sexualstraftaten.“ 50 Sie geben die Rückfallwahrscheinlichkeit nach sieben und zehn Jahren an. Der VRAG wurde durch verschiedene Studien in Europa validiert und kann auch für die Schweiz als „valides Mass für die Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit angesehen werden“ 51 . Der VRAG wird zur Verwendung in prognostischen Gutachten empfohlen. Die durch VRAG angegebene Risikokategorie sollte jedoch nur als Anhaltspunkt dienen und es ist von einer „Überschätzung des Rückfallrisikos“ auszugehen. Der den Risikoka- tegorien hinterlegte Normwert für die Rückfälligkeit ist gruppenstatistisch gewonnen und macht keine Aussagen über den Einzelfall. „Ein hohes Rückfallrisiko im VRAG bedeu- tet, dass bei einer Gruppe von Straftätern mit vergleichbaren Merkmalen (Itemausprä- gung) hohe Rückfallquoten gefunden werden“. 52 50 ENDRASS ET AL. I, S. 107; vgl. auch NOLL IV, S. 739f. 51 ROSSEGGER ET AL., S. 580. 52 ROSSEGGER ET AL. , S. 580, vgl. auch NOLL I, S. 62 ff.; ENDRASS ET AL. II, S. 81-89; URBANIOK ET AL. IV, S. 23-31. § 3 Prognoseinstrumente 15 Der VRAG setzt sich aus folgenden Items zusammen: 1. Bis zum 16. Lebensjahr mit beiden biologischen Elternteilen gelebt (ausser beim Tod eines Elternteils) 2. Mangelhafte Anpassung in der Grundschule. 3. Alkoholprobleme in der Vergangenheit. 4. Zivilstand (zum Zeitpunkt des Indexdeliktes) 5. Punktewert der kriminellen Vorgeschichte für Verurteilungen und Anklagen wegen nicht-gewalttätiger Delikte vor dem Anlassdelikt (Tabelle; Cornier-Long-System). 6. Versagen bei früherer bedingter Entlassung. 7. Alter zum Zeitpunkt des Anlassdelikts. 8. Verletzungsgrad des Opfers (Tod = günstig). 9. Irgendein weibliches Opfer beim Indexdelikt (günstig). 10. Vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung nach DSM-III-Kriterien. (günstig) 11. Vorhandenseine einer Schizophrenie nach DSM-III-Kriterien.(günstig) 12. Anzahl Punkte auf der Psychopathy-Checklist-Revised. Da zur Beurteilung der Items 10 bis 12 psychiatrische Erfahrung notwendig ist, kann der VRAG von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nicht direkt angewendet werden. 3.7. Domestic Violence Risk Appraisal Guide (DVRAG) Beim Domestic Violence Risk Appraisal Guide handelt es sich um eine Erweiterung des Ontario Domestic Assault Risk-Assessment ODARA. Bei der Anwendung von DVRAG wird ODARA mit der PCL-R-Checkliste kombiniert und es wird eine vertiefte, differen- zierte und auf einer ausführlicheren Informationsgrundlage beruhende Beurteilung ge- macht. „ Der DVRAG dient einer vertieften Risikobeurteilung bei Fällen Häuslicher Ge- walt, die sich auf Übergriffe von Männern gegenüber der (ehemaligen) Partnerin bezie- hen.“ 53 Die Autoren empfehlen ab einem ODARA-Summenwert von 2 eine zusätzliche Auswertung mit dem DVRAG durchzuführen. Der DVRAG kann grundsätzlich aufgrund von Akten ausgefüllt werden, zur integrierten Wertung der Psychopathie-Checkliste PCL-R sind jedoch klinische Abklärungen nötig, falls diese nicht aus den Akten entnommen werden können. Auch beim DVRAG werden die Items unterschiedlich gewichtet und führen zu einem Summenwert, der in sieben Ri- sikokategorien überführt werden kann. Den Risikokategorien liegen empirisch ermittelte Rückfallwahrscheinlichkeiten zu Grunde. Die sich daraus ergebende Rückfallrate bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit von erneuter Häuslicher Gewalt in den folgenden fünf Jahren. Damit der Summenwert auch bei Nichtvorhandensein von Informationen ermit- telt werden kann, ist es zulässig ein nicht bekanntes Item mit dem Wert 0 zu ersetzen. Die Autoren des DVRAG stellen die kriminelle Vorgeschichte einer zu beurteilenden Person in den Vordergrund, da sich daraus wesentliche Merkmale für eine Rückfallwahr- scheinlichkeit ableiten können, so dass diesbezügliche Items wenn möglich immer auszu- 53 ENDRASS I, S. 119. § 3 Prognoseinstrumente 16 füllen sind. Die Trennschärfe zwischen Rückfall- und Nichtrückfalltäter ist mit DVRAG, insbesondere bei Hochrisikotätern, sehr gut. 54 Beim Verwenden des DVRAG sind wie beim VRAG psychiatrische Erfahrungen not- wendig, weshalb keine direkte Anwendung durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft möglich ist. 3.8. Forensisch Operationalisiertes Therapie-Risiko-Evaluations- System (FOTRES) Das Forensisch operationalisiertes Therapie-Risiko-Evaluations-System ist ein mechani- sches Risk-Assessment-Instrument, welches web-basiert am Computer ausgefüllt werden kann. Es handelt sich um ein „Prognose- und Qualitätsmanagement der neuen Generati- on“ 55 . Anders als die bereits genannten Prognoseinstrumente handelt es sich bei FOTRES aufgrund der vielen Merkmale eher um ein Screeningverfahren. Es wurde in einem über mehrere Jahre dauernden empirischen Prozess aus über 200 Fällen entwickelt und kli- nisch validiert. 56 Der erste Bewertungsbereich umfasst 223 Items und wird „Risk-Needs- Assessment“ genannt. Durch die Auswertung der Items werden die Risiken und Chancen aufgezeigt, wie sie sich vor bzw. ohne eine Intervention darstellen. Die einzelnen Items werden mit einer fünfstufigen Skale (0= nicht vorhanden oder sehr gering, 1= gering; 2= moderat, 3= deutlich, 4= sehr stark vorhanden) bewertet. Mit FOTRES kann zwischen dem Rückfallrisiko zum Tatzeitpunkt und dem Risiko zum Zeitpunkt der aktuellen Anwendung unterschieden werden, denn es werden auch Thera- pieverläufe dokumentiert und mitbewertet. Auch ist es möglich, den voraussichtlichen Therapieerfolg mit FOTRES einzuschätzen. Bei sehr guter Aktenlage reicht es aus, die Items anhand von Akteninformationen auszu- füllen. Es wird jedoch eine Kombination mit persönlichen Gesprächen mit dem zu Beur- teilenden empfohlen. Bei FOTRES wird die prognostische Beurteilung in drei Grössen, das „strukturelle Rück- fallrisiko“, welches die bestehende Disposition eine zu beurteilenden Täters anzeigt und weitgehen undveränderbar ist, die „Beeinflussbarkeit“ d.h. den voraussichtlichen Thera- pieerfolg und die „dynamische Risikoverminderung“ durch Intervention unterschieden. Da es sich bei FOTRES um ein komplexes Instrument handelt, ist zur Verwendung fo- rensisch psychiatrische Erfahrung und eine spezielle Schulung vorausgesetzt. 57 Die di- rekte Anwendung von FOTRES durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ist auf- grund der Komplexität und des notwenigen psychiatrischen Wissens nicht denkbar. 54 vgl. ENDRASS I, S. 117 ff. mit Hinweisen. 55 NOLL IV, S. 743. 56 vgl. URBANIOK I, S. 3 – 4 und URBANIOK II. 57 vgl. NOLL IV, S. 743. § 3 Prognoseinstrumente 17 3.9. Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) Bei der Psychopathy Checklist-Revised PCL-R handelt es sich um ein komplexes klini- sches Beurteilungsinstrument, welches ursprünglich zur Feststellung der Psychopathie, einem ausgeprägten antisozialen Verhalten, entwickelt wurde. Obwohl es sich dabei nicht um ein eigentliches Prognoseinstrument handelt, hat es sich als nützliches Instru- ment bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von weiteren Delikten erwiesen. 58 Die PCL-R beinhaltet 20 Items die auf einer dreistufigen Skala (Merkmal nicht vorhanden (0), Merkmal teilweise erfüllt (1), Merkmal vorhanden (2)) vom Auszufüllenden zu be- werten sind. Maximum fünf Items können aufgrund von Unwissen offengelassen werden. Bei einem Gesamtwert von 22 bis 25 (von möglichen 40) oder mehr wird in Europa Psy- chopathie als gegeben erachtet (in den USA liegt der „Cut-off bei 30 Punkten). Die Items werden in interpersonelle (betrügerisch und überheblich) und affektive Faktoren (man- gelnde Emotionalität) als Faktor 1 und verhaltensrelevante Attribute und antisozial Attri- buten (impulsiv und verantwortungslos) als Faktor 2 unterteilt. Zwei der Items fallen in keinen dieser Bereiche (promiskes Sexualverhalten und viele kurzfristige (Ehe-) ähnliche Beziehungen). Mit der PCL-R kann aus den Punktwerten noch keine Risiko- Wahrscheinlichkeitsrate abgeleitet werden. Die Psychopathie ist jedoch ein wichtiger Prädikator für eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für weitere Delikte. Eine Person, welche gemäss PCL-R als Psychopath gilt, weisst ein viermal grösseres Rückfallrisiko für künftige Delinquenz auf. 59 Der Endwert, welche durch die Anwendung der Psychopa- thie-Checkliste entsteht, kann nur „vor dem Hintergrund einer gründlichen forensischen Gesamtwürdigung sinnvoll interpretiert werden“. 60 Die PCL-R wird deshalb in der Schweiz in Kombination mit Prognoseinstrumenten verwendet. 61 Folgende Merkmale sind in der Psychopathie-Checkliste enthalten: 62 1. Trickreicher sprachgewandter Blender mit oberflächlichem Charme 2. Erheblich übersteigertes, grandioses Selbstwertgefühl 3. Stimulationsbedürfnis (Erlebnishunger), ständiges Gefühl der Langeweile 4. Pathologisches Lügen (Pseudologie) 5. Betrügerisch-manipulatives Verhalten 6. Mangel an Gewissensbissen oder Schuldbewusstsein 7. Oberflächliche Gefühle ohne Tiefgang 8. Gefühlskälte, Mangel an Empathie 9. Parasitärer Lebensstil 10. Unzureichende Verhaltenskontrolle 11. Promiskuität 63 12. Biografisch frühe Verhaltensauffälligkeiten 13. Fehlen von realistischen, langfristigen Zielen 14. Impulsivität 58 vgl. NOLL IV, S. 741. 59 vgl. URBANIOK ET AL. III, S. 155. 60 NOLL ET AL. III, S. 7. 61 vgl. NOLL ET AL. III. 62 NEDOPIL, S. 103 und KRÖBER ET AL., S. 49. 63 häufig wechselnde Sexualpartner. § 3 Prognoseinstrumente 18 15. Verantwortungsloses Handeln 16. Mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen 17. Viele kurzzeitige ehe(ähn)liche Beziehungen 18. Jugendkriminalität 19. Missachtung von Weisungen und Auflagen 20. Polytrope Kriminalität Die PSL-SV als Kurzvariante des PCL-R enthält lediglich 12 Items und kann auf der Ba- sis eines kürzeren Interviews erstellt werden. Eine direkte Benutzung der PCL-R oder PCL-SV durch die Polizei oder Staatsanwalt- schaft wäre bei einer spezifisch durchgeführten Weiterbildung der Anwender allenfalls möglich. Wichtig ist aber, dass die einzelnen Items richtig bewertet werden, weshalb eine klinische Erfahrung von Vorteil, wenn nicht gar vorausgesetzt, ist. Da aus der PCL-R oder PCL-SV keine direkte Risikoprognose abgeleitet werden kann, ist auch diese Checkliste für eine direkte Anwendung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft eher nicht sinnvoll. 3.10. Therapie-Risiko-Evaluations-Test (TRET) Der von Frank Urbaniok im Jahr 2002 entwickelte Therapie-Risiko-Evaluations-Test er- möglicht die Einschätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit, der Behandelbarkeit sowie eine Bewertung von Therapieerfolgen. Er besteht aus 20 Items, die nach einer Skala aus- gewertet werden können. TRET unterscheidet beim Ergebnis in das "strukturelle Rück- fallrisiko (St-R)" und die "dynamischen Risikoverminderung (DY-R)". Mit dem Thera- pie-Risiko-Evaluations-Test wird unter Einbezug von verschiedenen tat- und persönlich- keitsbezogener Betrachtungspunkte eine kriteriengeleitete, einzelfallbezogene und diffe- renzierte Risikoanalyse gemacht. Frank Urbaniok entwickelte im Jahr 2005 aus TRET das komputergesteuerte Verfahren FOTRES. 64 3.11. Sex Offender Risk Appraisal Guide (SORAG) Der Sex Offender Risk Appraisal Guide wurde zwar von derselben Forschergruppe wie der VRAG entwickelt, er ist jedoch nur anwendbar, wenn ein Delikt mit sexuellem Kon- takt zwischen dem Opfer und dem Täter zur Beurteilung steht. Mit dem SORAG wird das Risiko eines erneuten Gewalt- oder Sexualdeliktes vorausgesagt. Dazu müssen 14 Items zu den Bereichen Herkunftsfamilie, Alkoholkonsum, Alter des Täters, Geschlecht und Verletzungen des Opfers, Familienstand, Auffälligkeiten in der Schule, kriminelle Vorgeschichte, Bewährungsversagen und psychiatrische Diagnosen wie Schizophrenie oder Persönlichkeitsstörung aufgefüllt werden. Des Weiteren stellt, wie beim VRAG, der Summenwert des PCL-R ein eigenes Item dar. Die verschiedenen Items sind, vergleich- 64 vgl. JOST, S. 52 und URBANIOK V. § 3 Prognoseinstrumente 19 bar mit dem VRAG, unterschiedlich gewichtet und der Endwert kann in eine Risikokate- gorie überführt werden. Die bisherigen Studien über SORAG wiesen eine moderate bis gute Trennschärfe zwischen einem Rückfalltäter und einem Nichtrückfalltäter auf. Wie beim VRAG eignet sich auch der SORAG nicht dafür, Therapieprozesse abzubilden, da beide Instrumente auf überwiegend statistische Untersuchungen zurückgreifen, die un- veränderbar sind. 65 Folgende Items werden beim SORAG abgefragt: 1. Psychopathie nach PCL-R 2. Fehlanpassung in der Grundschule 3. Persönlichkeitsstörung nach DSM-III 66 4. Junges Alter bei Index-Delikt 5. Trennung der Eltern vor dem 17. Lebensjahr 6. Früherer Bewährungswiderruf 7. Vorgeschichte mit nicht gewalttätigen Delikten (Cornier-Long-System) 8. Vorgeschichte mit gewalttätigen Delikten (Cornier-Long-System) 9. Vorgeschichte mit Sexualdelikten 10. Zivilstand 11. Schizophrenie nach DSM-III (günstig) 12. Phallometrische Auffälligkeiten 67 13. Alkoholmissbrauch 14. Junges weibliches Opfer beim Indexdelikt (günstig) 68 Bei der Verwendung von SORAG ist insbesondere bei der Beurteilung der Items 1, 3 und 11 psychiatrische Erfahrung notwendig, weshalb keine direkte Anwendung durch die Po- lizei und die Staatsanwaltschaft in Frage kommt. 3.12. Dynamisches Risiko Analyse System (DyRiAS-Intimpartner) Neben dem bereits seit 2009 etablierten DyRiAS-Schule für die Erkennung von Schul- amoktaten wurde von den gleichen Autoren auch ein dynamisches Risiko Analysesystem bei Häuslicher Gewalt entwickelt. Bei DyRiAS-Intimpartner handelt es sich um ein Prognoseinstrument, dass speziell entwickelt wurde, um das Risiko von schweren Gewalt und Tötungsdelikten gegenüber aktuellen oder früheren Intimpartner abzuschätzen. Wie lange dabei die Partnerschaft gedauert hat, ist unwesentlich. Es umfasst 39 Items und ist ausschliesslich für Fachleute bestimmt, die in ihrem beruflichen Umfeld in diesem Be- reich arbeiten und eine spezielle Schulung absolviert haben. Es handelt sich um ein onli- ne basiertes Tool, dass seit Januar 2012 auch in der Schweiz, Deutschland und Österreich angewendet wird. Es wird ausschliesslich für die Risikoeinschätzung von Gewalt von 65 vgl. ENDRASS ET AL. I, S. 109f.. 66 Das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen) ist ein Klassifikationssystem der American Psychiatric Association (Amerikani- sche Psychiatrische Vereinigung). 67 gemäss Duden: „Verfahren zum Messen der Penisreaktion bei sexualpsychologischen Untersuchungen“. 68 NEDOPIL, S. 109. https://de.wikipedia.org/wiki/Klassifikation https://de.wikipedia.org/wiki/American_Psychiatric_Association § 3 Prognoseinstrumente 20 Männern gegenüber Frauen angewendet. Nachdem der Nutzer möglichst viele, mindes- tens 55 Prozent, der abgefragten Risikoindikatoren beantwortet hat, erstellt DyRiAS au- tomatisch einen ausführlichen Risikoreport, in welchem aufgezeigt wird, wie viele Ver- haltensschritte die betreffende Person bereits bis zu einer Gewalttat unternommen hat. „Je höher die Risikostufe ist, desto weniger Entwicklungsschritte sind notwendig, damit alle Voraussetzungen für die Begehung eine Tötungshandlung vorhanden sind“. 69 Bei DyRiAS wurde bewusst darauf verzichtet, einen Wahrscheinlichkeitswert für ein mögli- ches Tötungsdelikt zu berechnen. Das Gesamtrisiko wird bei DyRiAS nach „Situation“ (äussere negative Bedingungen, die auf die analysierte Person wirken), „Mind-Set“ (in- nerer Verarbeitung der äusserlichen Situation durch den Mann), „Verhalten“ (kritische Handlungsmuster) und „Mittlere Gewalt“ (Risiko für körperliche Angriffe mit leichten bis mittelschweren Verletzungen) unterschieden, was für das sich daraus ergebende Fallmanagement von Bedeutung ist. Im Report werden zudem „Rote-Flaggen-Faktoren“ aufgezeigt, welche auf mögliche Hochrisikofaktoren hinweisen. Es handelt sich dabei um Verhaltensweisen, welche vor den zielgerichteten Gewaltakten festgestellt werden konn- ten und auf eine krisenhafte Entwicklung bis hin zu Gewaltakten hindeuten. DyRiAS wird zurzeit durch eine Validierungsstudie von der Luzern Psychiatrie erstmals für die Schweiz überprüft. 70 Die Studie der Luzerner Psychiatrie über die Anwendbarkeit von DyRiAS wird zeigen, ob sich dieses Instrument dafür eignet, auch in der Schweiz vermehrt zur Anwendung zu gelangen. Evtl. wäre es möglich durch eine intensive Schulung DyRiAS auch zur direk- ten Anwendung für erfahrene Polizisten oder Staatsanwälte einzusetzen. 3.13. Dittmann-Katalog Die Kriterienliste der Fachkommission des Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz, benannt nach dem Autor Prof. Dr. med. Volker Dittmann, wurde in der Schweiz im Rahmen der Neubildung von Fachkommissionen zur Beurteilung von ge- meingefährlichen Straftätern im Herbst 1993 verfasst. Prof. Dr. med. Volker Dittmann stellte dabei eine Liste der bis zu diesem Zeitpunkt aus der Literatur bekannten und sich in der Praxis ergebenden Erkenntnissen zusammen, die für die Risikoeinschätzung sowie für Empfehlungen bezüglich Lockerungen oder Entlassungen von Straftätern dienen soll. Der Kriterienkatalog besteht aus 12 Merkmalsbereichen, welche in günstige und ungüns- tige Faktoren unterteilt sind. Für die Beurteilung des Rückfallrisikos (oder der Gemein- gefährlichkeit) einer Person kann nicht, wie bei statistischen Methoden, ein Summenwert aus den positiven und negativen Faktoren gebildet werden. Vielmehr muss eine Gesamt- würdigung aller Faktoren gemacht werden. Es handelt sich um ein klinisches Instrument. 69 HOFFMANN & GLAZ-OCIK, S. 50. 70 vgl. ganzer Text, HOFFMANN & GLAZ-OCIK, S. 45 - 55. § 3 Prognoseinstrumente 21 Die Dittmann-Liste umfasst folgende Kriterien: 1. Analyse der Anlasstat (War die Anlasstat verbunden mit: Gewaltanwendungen, spezifische Täter-Opfer- Beziehung, Deliktserien, rechtfertigungsgründe, Tatbeitrag bei Mittäterschaft, etc.) 2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung (Informationen aus Strafregistereinträgen, Sozial- und Leumundsberichten) 3. Persönlichkeit und psychische Störung (organische Störungen, psychische oder Verhaltensstörungen, Schizophrenie, af- fektive Störungen, Intelligenzstörungen, Entwicklungsstörungen, emotionale Stö- rungen, etc.) 4. Einsicht des Täters in seine Störung 5. Soziale Kompetenz (bezüglich Beziehungen, Freundschaften, Arbeitsverhältnisse, etc.) 6. Spezifisches Konfliktverhalten (einmalige spezifische oder immer wiederkehrende Konfliktsituation die zu De- likt führte) 7. Auseinandersetzung mit der Tat (ist Täter bereit, sich vertieft mit seinen Taten auseinander zu setzen) 8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten (besteht für die beim Täter festgestellte deliktsrelevante Störung eine wirksame Behandlungsmethode) 9. Reale Therapiemöglichkeit (bestehen konkrete Therapiemöglichkeiten) 10. Therapiebereitschaft (ist Täter aktiv um eine Therapiemöglichkeit bemüht und ist er glaubhaft zur Mit- arbeit in der Therapie bereit) 11. Sozialer Empfangsraum (in welch ein Umfeld wird der Täter bei einer Entlassung gehen) 12. Bisheriger Verlauf nach der Tat (hat der Täter nach Bekanntwerden der zu beurteilenden Tat weitere Delikte ver- übt). 71 Der Dittmann-Kriterienkatalog kann auch von Polizisten und Staatsanwälten ausgefüllt werden. Für eine verlässliche Interpretation ist aber Erfahrung und psychiatrisches Wis- sen notwendig. Evtl. könnten Staatsanwälte und Polizisten auf diese Checkliste geschult werden und sie danach selbst anwenden. Da daraus jedoch keine konkreten Risikoraten abgeleitet werden können, ist es nötig, dass genügend Erfahrung besteht, damit das Er- gebnis im Gesamtzusammenhang richtig interpretiert werde kann. 71 vgl. NEDOPHIL, S. 114ff. und vgl. DITTMANN-KATALOG. § 4 Umfrage 22 4. Auswertung Umfrage Ende 2012 verschickte ich ,die Fragestellung der vorliegenden Masterarbeit betreffend, an alle Deutschschweizer Staatsanwaltschaften sowie an die zertifizierten forensisch- psychiatrischen Gutachter der Deutschschweiz je einen Fragebogen. 72 Darin ging es da- rum zu erfahren, wie andere Kantone bei Fällen Häuslicher Gewalt vorgehen, ob bereits von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Kriterienkatalog verwendet wird und wie oft bei solchen Strafuntersuchungen eine psychiatrische Risikobeurteilung in Auftrag ge- geben wird. 4.1. Staatsanwaltschaften Ziel war es, durch den Fragebogen an die Staatsanwaltschaften zu erfahren, wie viele Verfahren häuslicher Gewalt in den Jahren 2011 und 2012 bearbeitet wurden, in welchen Kantonen psychiatrische Gefährlichkeitsgutachten in Fällen von Häuslicher Gewalt durchgeführt werden und ob in den jeweiligen Kantonen bereits Fragebögen oder Check- listen bestehen. Aufgrund meiner Abklärungen bei den Deutschschweizer Kantonen ist deutlich ersicht- lich, dass einige Kantone in Fällen von Häuslicher Gewalt bis anhin gar keine psychiatri- schen Risikoabklärungen in Auftrag gegeben haben und es in anderen Kantonen regel- mässig gemacht wird. Auch bestehen erst in wenigen Kantonen bereits „Checklisten“ über das Vorgehen in solchen Fällen. Zurzeit werden in vielen Kantonen „runde Tische“ zum Thema „Häusliche Gewalt“ ge- bildet. Ziel ist, dass innerhalb dieser interdisziplinären Gruppen ein Vorgehenskonzept und teilweise auch die Integrierung eines Risk-Assessment-Instruments in die polizeili- che Arbeit erarbeitet werden kann. Im Kanton Zürich wird zurzeit beispielsweise die Einführung des ODARA-Instruments bei der Polizei geprüft, so dass damit bereits in einem frühen Zeitpunkt eine Kurzein- schätzung gemacht werden kann. Bis anhin werden im Kanton Zürich bereits speziell da- für erstellte Fragebögen bei den Erstbefragungen verwendet und die Befragungen werden wenn möglich von dafür spezialisierten Beamten durchgeführt. Bei Unsicherheiten über die zu ergreifenden Sicherungsmassnahmen haben die Polizisten die Möglichkeit, eine psychologisch oder psychiatrisch ausgebildete Person zu Rate zu ziehen. Der Kanton Obwalden und der Kanton Zug gaben an, bereits mit Checklisten zu arbeiten. Bei dem von der Zugerpolizei verwendeten Checklist „Campbell“ handelt es sich um das von Jacquelyn C. Campbell entwickelte Instrument Danger Assessment Tool DA/DAS, bei welchem die Gefahrenabschätzung durch die vom Opfer auszufüllenden Kriterien 72 vgl. Anhang I und II. § 4 Umfrage 23 direkt abgeschätzt wird. 73 Auch andere Kantone sind dabei, die Einführung solcher Krite- rienkataloge zu prüfen. Aus der Umfrage ergab sich, dass Staatsanwaltschaften insbesondere aufgrund der Schwere des Delikts, einer bereits bekannten Diagnose, übermässigem Alkoholkonsum oder bereits bekannten (Gewalt-)Straftaten, psychiatrischen Risikoabschätzungen in Auf- trag gegeben haben. Im Kanton Schwyz, meinem bisherigen Arbeitsort, fand von 2011 auf 2012 nahezu eine Verdoppelung der in Auftrag gegebenen Psychiatrischen Risikoabklärungen zur Rück- fall- und Wiederholungsgefahr statt. Dies ist auf ein in den Medien intensiv diskutiertes Tötungsdelikt welches mutmasslich (das diesbezügliche Strafverfahren ist noch nicht ab- geschlossen) von einem Mann an seiner (getrenntlebenden) Ehefrau begangen wurde, zurückzuführen. Gegen den mutmasslichen Täter wurde damals bereits zuvor wegen mehreren geringfügiger Gewaltdelikte und von ihm gegenüber seiner Ehefrau ausgespro- chenen Drohungen Untersuchungshaft angeordnet und eine psychiatrische Gefährlich- keitsbegutachtung in Auftrag gegeben. Der psychiatrische Gutachter kam damals zum Schluss, dass zwar eine erhöhte Rückfallgefahr bestehe, dass jedoch eine Haftentlassung unter Auflagen angebracht wäre. Das damalige psychiatrische Gutachten wurde zwar umfassend, aber ohne Verwendung von Risk-Assessment-Instrumenten durchgeführt. Ob die Verwendung eines solchen Instrumentes zu einem anderen Resultat geführt hätte, ist ungewiss. Bezeichnend ist, dass ein solch schweres Delikt einen grossen Einfluss auf die nachfolgenden Strafverfahren hatte, indem danach von den Beteiligten (vorwiegend Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengerichte) noch mehr Aufmerksamkeit auf allfällige Risikofaktoren bei anderen Verfahren von Häuslicher Gewalt angewendet wur- de. Daraus folgte, dass bei Unsicherheiten über das Rückfallrisiko ein Psychiater hinzu- gezogen und meist ein Fokalgutachten in Auftrag gegeben wurde. Weiter ergab sich aus den retournierten Fragebögen, dass in keinem der registrierten Fäl- le ein zweites Gutachten über die Rück- oder Ausführungsgefahr in Auftrag geben wur- de. Der grösste Teil der von den Staatsanwaltschaften in Aufrag gegebenen Gutachten um- fasste sowohl die Ausführung- als auch die Widerholungsgefahr. Dies kann daraus zu- rück geführt werden, dass in Fällen von häuslicher Gewalt Gewaltanwendungen und Drohungen meist gemeinsam auftreten. In den retournierten Fragebögen fehlte es aufgrund des geltend gemachten notwendigen Aufwandes zur Erhebung der Daten leider oft an konkreten Angaben, so dass keine aus- führliche Studie über die in Auftrag gegebenen Gefährlichkeitsgutachten in der Deutsch- schweiz gemacht werden kann. 73 vgl. dazu Ausführungen unter 3.3. § 4 Umfrage 24 Folgende Statistik ergab sich aus den Rückläufen der Fragebögen: Kanton Fälle 2011 Fälle 2012 Risikogutachten erstellt 2011/2012 Von der Polizei verwende- te Checklisten Zürich 751 990 k.A. Ja und geplant: ODARA Bern Luzern 151 214 k.A. k.A. Uri ca. 10 ca.15 keine nein Schwyz k.A k.A ca. 9 nein Obwalden 7 8 keine Ja, Fragekatalog Polizei Nidwalden 3 2 keine nein Glarus 20 19 keine nein Zug 120 112 4 Ja, Fragekatalog "Camp- bell" Fribourg k.A. 206 4 nein, Einführung geplant Solothurn k.A. k.A. 2 nein Basel-Stadt ca. 800 ca. 800 1-2/Jahr nein Basel- Landschaft k.A k.A k.A k.A Schaffhausen 22 30 keine nein Appenzell Ausserrhoden ca. 60 ca. 60 3 nein Appenzell Innerrhoden St. Gallen 441 525 k.A. nein Graubünden 36 46 3 nein Aargau Thurgau k.A. k.A. k.A. nein Die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau, Bern und Appenzell Innerrhoden schick- ten den Fragebogen leider nicht zurück. 4.2. Psychiater / Gutachter Im Fragebogen an die zertifizierten deutschsprachigen psychiatrischen Gutachter der Schweiz wurde nach der Anzahl von (Fokal-)Gutachten im Jahr 2011 und 2012 wegen Widerholungs- und Ausführungsgefahr betreffend Häuslicher Gewalt gefragt. Aus den sechs von dreizehn retournierten Fragebögen ergab sich, dass die jeweiligen Gutachter in den Jahren 2011 und 2012 jeweils eines bis fünf Gutachten betreffend Wiederholungs- und/oder Ausführungsgefahr ausgefertigt hatten. § 4 Umfrage 25 Weiter interessierte mich in meinem Fragebogen insbesondere, welche Kriterienkataloge von den psychiatrischen Gutachtern im Bereich der Häuslichen Gewalt vorwiegend ver- wendet wird. Hier zeigte sich, dass von den psychiatrischen Gutachter insbesondere fol- gende Risk-Assessment-Instrumente angewendet werden: VRAG, SARA, Stalking-Risk- Profil, PCL-R, DyRiAS, Dittmann-Katalog, ODARA und FOTRES. In der Mehrzahl der Fälle, bei welchen die Gutachter die Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr als hoch betrachteten, wurden Ersatzmassnahmen anstatt einer Weiterführung der Untersuchungs- haft empfohlen und lediglich in einem der genannten Verfahren trotz risikosenkender Massnahmen kam es zu einem weiteren schwerwiegenden Delikt. Als für die angefragten Gutachter wichtigste Kriterien für ein hohes Rückfall- oder Aus- führungsrisiko wurden folgende genannt: psychiatrische Diagnose, bereits deliktische Vorgeschichte inkl. Vorstrafen, psychische Störungen, intuative Faktoren (erneute Part- nerschaft mit Konflikten), Auseinandersetzung mit der Tat (emotionale Distanziertheit zum Delikt), Zugang zu Schusswaffen, Bagatellisierung und Verleugnung der Tat, Rache (verletzte Ehre), Substanzmittelkonsum, instabile psychosoziale Verhältnisse, deliktför- dernde Einstellung. Bei nahezu allen gemachten Risikoabklärungen wurde die Widerholungs- oder die Aus- führungsgefahr von den Gutachtern bejaht. Viele Gutachter gaben an, Ersatzmassnahmen anstatt von weiterer Untersuchungshaft empfohlen zu haben. Nur einer der Gutachter gab an, dass bei einer von ihm gemachten Einschätzung auf eine niedrige Ausführungsgefahr, danach trotzdem ein schweres Gewaltdelikt passierte. Diese Einschätzung wurde jedoch ohne Verwendung eines der obgenannten Risk-Assessment-Instrumente gemacht. Da nicht alle angeschriebenen den Fragebogen retourniert haben und es in der Deutsch- schweiz neben den zertifizierten auch einige weitere Psychiater gibt, welche die genann- ten Gutachten erstellen, kann hier leider keine repräsentative Anzahl von Gutachten ge- nannt werden. § 5 Fallbeispiele 26 5. Fallbeispiele An den nachfolgenden Beispielen, welche mir in meiner Arbeit als Staatsanwältin be- gegnet sind, soll aufgezeigt werden, welche Schwierigkeiten und Unterschiede Strafver- fahren wegen Häuslicher Gewalt in der Praxis bieten. Damit das Amtsgeheimnis gewahrt werden kann, werden nicht die wahren Namen der betroffenen Personen genannt. Auch sind die Daten der Fälle leicht verändert dargestellt, die Grundthematik entspricht jedoch der Realität. 5.1. Peter K. Im Herbst 2011 meldete eine Frau der Polizei, dass der 30-jährige Freund Peter ihrer 24- jährigen Tochter Laura sehr gefährlich sei und sie Angst vor ihm hätten. Als Laura die Beziehung einen Tag zuvor beendet hätte, habe Peter sie beide mit dem Tode bedroht. Er sei auch bereits zuvor in der Beziehung gewalttätig gewesen und habe Laura immer wie- der in der Wohnung und am Arbeitsplatz eingeschlossen. Peter habe bereits eine krimi- nelle Vorgeschichte und sei in seinem westeuropäischen Heimatland schon mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt worden. Auch habe er schon mit Waffen herum ge- schossen oder damit gedroht. Anlässlich der daraufhin erfolgten Verhaftung sagte Peter aus, dass es stimme, dass er eine kriminelle Vorgeschichte aufweise, er sich aber gebessert habe und keine Gewalt mehr ausübe. Die vorgängigen Delikte seien alle unter Alkoholeinfluss passiert. Er flippe zwar manchmal aus, beschädige aber nur Gegenstände und sei nicht gewalttätig gegen- über anderen Menschen. Bedroht habe er auch niemanden, er trinke schon über ein Jahr keinen Alkohol mehr und er würde seiner Freundin Laura sicher nie etwas antun. Er habe sie zwar einige Male in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, aber dies sei nur aus Verzweiflung gewesen, da sie sonst mit ihm nicht diskutieren wolle. Er gab an, bereits in seiner Kindheit Gewalt erlebt zu haben und in einem sehr schwierigen Milieu aufge- wachsen zu sein. Er wisse um seine Probleme und habe auch schon selbst versucht, hier in der Schweiz eine Therapie zu machen, was aber nicht gelungen sei. Die übrigen Befragungen des Opfers und Personen aus deren Umfeld ergaben, dass Peter sich mehrheitlich „im Griff“ hatte, sich aber sehr schnell provoziert fühlte und dann auch aggressiv reagieren könne. Auch ergaben die Ermittlungen, dass Peter gegenüber Laura (und auch Drittpersonen) teilweise sehr dominant auftrat, sie aber noch nie verletzt oder in Lebensgefahr gebracht hatte. In der Schweiz war lediglich eine Vorstrafe wegen eines geringfügigen Gewaltdelikts bekannt. Aufgrund der ehrlichen Aussage von Peter, dass er schon mehrfach wegen Ge- waltdelikten verurteilt worden war, seinen auch selbst beschriebenen auffälligen Verhal- tensweisen und der damit verbundenen Gefahr, er könnte seiner Freundin Laura oder de- ren Familie durch ein Delikt etwas Schweres antun, wurde für Peter die Untersuchungs- haft und eine psychiatrische Risikobeurteilung angeordnet. Ebenfalls in die Entscheidung einbezogen werden musste, dass Peter durch eine längere Untersuchungshaft seine Ar- § 5 Fallbeispiele 27 beitsstelle verlieren, dadurch noch mehr Schulden generieren und sich das Risiko für weitere Delikte noch hätte steigern können. Erst nach einigen Wochen traf der Strafregisterauszug seines Heimatlandes ein, welcher über 12 Verurteilungen wegen schweren Gewalt- und Vermögensdelikten seit der Jugend von Peter aufwies. Anlässlich der psychiatrischen Risikobeurteilung wurde vom Gutachter der VRAG sowie das ODARA als mechanisches Risk-Assessment-Instrument zur klinischen Beurteilung hinzugezogen. Der VRAG ergab ein sehr hohes Rückfallrisiko für weitere Gewaltdelikte (Stufe 8 von 9) und der ODARA-Summenwert von 6 Punkten deutete ebenfalls auf ein hohes Risiko für weitere Häusliche Gewalt hin. Da der VRAG und der ODARA als mechanische Risk-Assessment-Instrumente als sehr sensitiv gelten, wird davon ausgegangen, dass tendenziell zu viele Personen einer hohen Risikokategorie zugeordnet werden. Durch die vom beurteilenden Psychiater zusätzlich durchgeführte differenzierte Einzelfallbeurteilung, in welche neben den Risikofaktoren auch die Fähigkeiten und Ressourcen, die persönlichen Entwicklungen und Motivation für Veränderungen (inkl. bestehendem Leidensdruck) von Peter mit in die Beurteilung einbezogen wurden, ergab eine veränderte Risikorate. Insbesondere wurde dabei berück- sichtigt, dass Peter um seine Problematik wusste, er veränderungsmotiviert war und seit seinen Delikten in seinem Heimatsland bereits eine positive persönliche Entwicklung durchlebt hatte. Das Risiko für geringfügige Delikte ausserhalb der Beziehung wurde vom beurteilenden Psychiater in seiner Schlussfolgerung als hoch, für schwere Delikte als gering bis moderat eingestuft. Bezüglich seiner Partnerin Laura wurde das Risiko für weiteres aufbrausendes und impulsives Verhalten als hoch, für schwere Gewalt im nüch- ternen Zustand jedoch als deutlich niedriger eingestuft. Durch diese differenzierte Ein- schätzung konnte der Gutachter trotz sich aus VRAG und ODARA ergebenden hohen Risiko-Werten eine Entlassung unter strengen Auflagen empfehlen. Aufgrund dieser Einschätzung konnte Peter mit den angemessenen Ersatzmassnahmen wie deliktsorientierter Psychotherapie, Alkoholabstinenz und sozialarbeiterischer Betreuung aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Bis anhin sind (trotz Weiterfüh- rung der Beziehung) keine weiteren Delikte bekannt und die als Ersatzmassnahmen und danach als Weisungen in der Strafe verfügten Auflagen konnten von Peter bis anhin ohne Unterbrüche erfolgreich eingehalten werden. Die Problematiken bei dieser Fallkonstellation waren, dass die mehrfachen Vorstrafen mit Gewaltdelikten, welche klar auf eine genauere Abklärung des Risikos hindeuteten, erst einige Wochen nach der Verhaftung tatsächlich bekannt wurden. Das Opfer relati- vierte zudem seine Aussagen bereits einige Tage nach der Verhaftung wieder und wollte den Beschuldigten unbedingt zurück haben, so dass aufgrund der Anlassdelikte alleine eventuell kein Fokalgutachten mit einer detaillierteren Risikobeurteilung gemacht wor- den wäre. Wäre zudem nur auf die Risiko-Assessment-Instrumente VRAG und ODARA abgestützt worden, hätte aufgrund des sich daraus ergebende generellen hohen Rückfall- risiko evtl. eine längere Untersuchungshaft und eine damit verbundenen Freiheitsstrafe das Risiko für weitere Delikte nach einer Haftentlassung sogar erhöht. Erst durch das Zu- § 5 Fallbeispiele 28 sammenspiel der angewendeten Risk-Assessment-Instrumente und der klinischen Einzel- fallbeurteilung konnten das konkret bei Peter bestehende Rückfallrisiko und die damit verbundenen notwendigen risikosenkenden Massnahmen erkannt werden. 74 5.2. Muhammed A. Die Polizei erhielt in einer Freitagnacht, ca. Mitternacht, im Sommer 2011 einen Anruf einer verängstigen Frau aus dem Fernosten (hier genannt Ayse), welche bekannt gab, dass sie sich im Keller ihrer Wohnung eingeschlossen habe, weil sie Angst vor ihrem Ehemann Muhammed habe. Er habe sie geschlagen und mit dem Tode bedroht. Beim Eintreffen der Polizei sass Muhammed weinend und verstört nur mit den Unterhosen be- kleidet im Wohnzimmer und Ayse wies Verletzungen im Gesicht und am Rücken sowie Kratzspuren am Hals auf. Die ärztliche Untersuchung von Ayse und deren Befragung ergab, dass sie durch das Würgen von Muhammed in einer unmittelbareren Lebensgefahr war und somit rechtlich gesehen unter Anderem eine Gefährdung des Lebens im Sinne von Art. 129 StGB und eine versuchte vorsätzliche Tötung im Sinne von Art. 111 i.V.m. Art. 22 StGB zu untersuchen war. Muhammed war anlässlich der Festnahme nicht alkoholisiert, benahm sich aber in der ersten Nacht in der Zelle sehr auffällig, in dem er weinte, schrie und zwischendurch wie- der grundlos lachte. Bei der ersten Befragung durch eine Polizistin weigert er sich, Aus- sagen zu machen, da er gegenüber Frauen (auch die übersetzende Person war eine Frau) keine Aussagen mache. Bei der Staatsanwältin machte Muhammed in Anwesenheit von einem männlichen Dolmetscher dann doch Aussagen, fing aber immer wieder heftig an zu weinen, lachte unwillkürlich und schien teilweise geistig abwesend zu sein. Er versi- cherte mehrfach, seine Ehefrau nicht gewürgt oder mit dem Tode bedroht zu haben. Sie habe ihn angegriffen und plötzlich sei sie rot im Gesicht gewesen. Er wisse nicht, wie es zu dieser Verletzung im Gesicht gekommen sei, es könne schon von ihm kommen. Er liebe seine Frau und würde ihr nie etwas antun. Zum Streit sei es nur gekommen, weil er vermute, dass seine Frau etwas mit einem anderen Mann gehabt habe. Er wisse nicht mehr, was genau passiert sei, weil er total betrunken gewesen sei. Er könne sich nicht erklären, weshalb der Atemalkoholtest der Polizei und der Blutalkoholtest 0,00 Promille angezeigt hätten. Vorliegend war es nicht schwer zu erkennen, dass Muhammed aufgrund seines Verhal- tens, seinen Aussagen und der bei Ayse bestandenen Todesgefahr in Untersuchungshaft genommen und psychiatrisch begutachtet werden musste. Auch bei den folgenden Befra- gungen zeigte sich Muhamed immer wieder psychische sehr auffällig in dem er von ei- nem Moment zum anderen zu weinen oder plötzlich wieder zu lachen anfing. Auch die Befragung von weiteren Personen aus seinem Umfeld ergaben deutliche Auffälligkeiten in der Persönlichkeit von Muhammed sowie ein impulsives Verhalten. 74 vgl. Akten inkl. Fokalgutachten bezüglich „Peter“. § 5 Fallbeispiele 29 Bereits die psychiatrische Vorabstellungnahme nach zweieinhalb Monaten Untersu- chungshaft bestätigte, dass aufgrund der Persönlichkeitsauffälligkeiten wie erhöhter Im- pulsivität, Stimmungslabilität und problematischer Verhaltenskontrolle, der persönlichen Einstellung von Muhammed bzw. seiner hochgradigen Bagatellisierung der Delikte so- wie der sehr ambivalenten Einstellung von Ayse das Risiko für schwerwiegende, gleich- sam tötungsnahe Handlungen zum Nachteil von Ayse als deutlich erhöht beurteilt wurde. Aufgrund dieses hohen Rückfallrisikos für schwerwiegende Delikte wurde die Untersu- chungshaft auf sechs Monate verlängert, wobei in dieser Zeit ein umfassendes psychiatri- sches Gutachten erstellt wurde. Der Begutachter wendete für die psychiatrische Beurtei- lung die Psychopathie-Checklist PCL-R an, wobei Muhammed einen Summenwert von 10 erreichte. Bei einem Cut-off-Wert von 30 (bzw. 25) erreichte Muhammed somit die den Wert für die Psychopathie nicht. Die Anwendung des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) ergab einen Summenwert von -10, welcher der Risikokategorie 3 entspricht. Bei Straftätern mit einer vergleichbaren Merkmalskombination entspricht dies einem Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen wegen Gewalt- oder Sexualde- likten von 12 % innerhalb von sieben Jahren und 24% innerhalb von 10 Jahren. Die Auswertung mit dem forensischen operationalisierten Therapie-Risiko- Evaluationssystem FOTRES ergab bei Muhammed ein moderates bis deutliches struktu- relles (d.h. ohne jegliche Veränderung bzw. ohne Therapie) Rückfallrisiko. Die Beein- flussbarkeit wurde dabei als gering bis moderat eingestuft, was bedeutet, dass die Chan- cen einer Therapie als geringer als die bestehenden Hemmnisse angesehen werden muss- ten. Der forensische Psychiater kam nach der Durchführung der drei Risk-Assessment- Instrumente sowie einer ausführlichen klinischen Beurteilung zum Ergebnis, dass Mu- hammed eine Persönlichkeitsakzentuierung mit emotional-instabilen und histrionischen Zügen (ICD-10 Z 73.1) und einen schädlichen Gebrauch von Cannabinoiden und Alko- hol (ICD-10 F10.1 und F12.1) aufwies und das Rückfallrisiko für erneute Gewalttaten im häuslichen Milieu und Beziehungskontext zu Ayse als hoch eingestuft werden musste. Die Ausführungsgefahr für tötungsnahe Handlungen wurde als „eher mässig“ eingestuft. Zur Reduktion dieser Rückfallgefahr wurde trotz zweifelhafter längerfristiger Motivation von Muhammed für eine längerfristige und intensive Therapie eine ambulante Massnah- me nach Art. 63 StGB empfohlen. Nach Erhalt des umfassenden forensisch-psychiatrischen Gutachtens wurde Muhammed mit Ersatzmassnahmen wie Rayon- und Kontaktverbot, regelmässiger deliktsorientierter Psychotherapie und regelmässiger Wahrnehmung von Terminen beim Bewährungsdienst aus der Untersuchungshaft entlassen. Bis anhin sind keine weiteren Delikte bekannt, ob- schon Muhammed und Ayse wieder einen gemeinsamen Haushalt führen. Die begonnene Psychotherapie wird weiterhin regelmässig durchgeführt und Muhammed nimmt gegen seine Stimmungsschwankungen Medikamente ein. Hätte dieses Risiko für weitere Delikte und die notwenige Therapie auch erkannt werden können, wenn sich Muhammed nicht bereits bei der Verhaftung so auffällig verhalten hätte? § 5 Fallbeispiele 30 Muhammed war nicht vorbestraft und Ayse verweigerte nach der Erstbefragung jegliche weitere Aussagen. Ihr einziges Ziel war es nach kurzer Zeit, ihren Mann und Vater ihres Kindes trotz Angst vor weiteren Gewalttätigkeiten wieder zurück zu haben, so dass sie versuchte, Muhammed nur noch mit positiven Attributen zu beschreiben und alles daran zu setzen, die Untersuchungshaft aufheben zu lassen. Sie wünsche sich nur, dass er be- handelt werde, da er eine schwierige Kindheit gehabt habe. Entscheidend waren in diesem Verfahren, nebst den von Muhammed selbst währen der Untersuchung gezeigten Verhaltensauffälligkeiten, die Aussagen von einer weiteren Be- kannten von Muhammed und die seiner Mutter, welche seinen Charakter sowie auch von ihnen direkt erlebte Stimmungsausbrüche und Verhaltensauffälligkeiten sowie Angaben über das Verhalten in der Kindheit detailliert beschreiben konnten. Aus diesen Schilde- rungen konnte die fehlende Impulskontrolle und die emotionale Instabilität deutliche er- kannt und auch objektiv belegt werden. Bereits aus diesen Erkenntnissen konnte auch von den nicht psychiatrisch geschulten Personen wie der Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn eine Abklärungsbedürftigkeit deutlich erkannt werden. Die vom Gutachter in dieser Fall verwendeten Instrumente wie der PCL-R, VRAG und FOTRES ergaben zusammen mit den klinischen Erkenntnissen des Gutachters eine gut nachvollziehbare Einschätzung, die half, dem Risiko angemessene Entscheidungen wäh- rend der Untersuchung sowie auch im Gerichtsurteil angemessen zu berücksichtigen. 5.3. Valdis L. Im Oktober 2012 meldete die Schweizerin Janine (19) an einem Samstagabend, dass ihr aus Osteuropa stammende Exfreund Valdis (23) sie am Abend zuvor mit dem Tode be- droht und sie in seiner Wohnung eingesperrt habe. Sie habe Angst, dass er ihr etwas an- tue. Bereits eine Woche zuvor habe er sie an seinem Wohnort geschlagen, an den Haaren gezerrt und gewürgt, als er erfahren habe, dass sie einen neuen Job habe. Bei der anschliessenden Verhaftung und Befragung von Valdis gab dieser an, seine Freundin nie mit dem Tode bedroht zu haben. Auch habe er sie nie gewürgt. Es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und Janine gekommen und dabei habe er die Türe abgeschlossen und ihr gesagt, dass sie nicht gehen dürfe. Sie sei aber freiwil- lig in der Wohnung geblieben und erst am kommenden Morgen gegangen. Aufgrund des bestehenden Verdachts auf Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB), Drohung (Art. 180 StGB) und Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) plante der Staatsanwalt nach Durchsicht der Akten, aufgrund der bestehenden Widerholungs- und Ausführungsgefahr Untersuchungshaft inkl. psychiatrischer Begutachtung bzw. Risiko- abklärung anzuordnen bzw. zu beantragen. Valdis verhielt sich von Anfang an bei der Verhaftung und in der Gefängniszelle sehr kooperativ und unauffällig. Anlässlich der Hafteinvernahme am Montag darauf konnte er dem Staatsanwalt glaubhaft erklären, dass es zwischen ihm und seiner Freundin Janine lediglich zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sei. Es stimme, dass er ihr eine Ohrfeige gegeben und die Türe zur Wohnung abgeschlossen habe. Es handle sich jedoch § 5 Fallbeispiele 31 um eine Parterre-Wohnung und Janine selbst habe auch einen Wohnungsschlüssel, wel- chen sie immer bei sich trage. Sie hätte deshalb die Wohnung jederzeit verlassen können. Das „Würgen“ sei lediglich ein Wegstossen gewesen. Er habe nie mit seinen Händen den Hals von Janine zugedrückt und es sei auch nie seine Absicht gewesen, ihr etwas anzu- tun. Er habe viele Schulden und wolle deshalb auf keinen Fall seine Stelle verlieren. Der zu diesem Zeitpunkt zuständige Staatsanwalt entschied nach der Einvernahme, doch kei- ne Untersuchungshaft zu beantragen und Valdis (trotz bestehendem aber aus seiner Sicht geringfügigen Risikos weiterer Delikte) auf freien Fuss zu entlassen. Bei der einige Wochen später durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme von Janine wurde deutlich, dass die Tatversion von Valdis mit der Realität ziemlich genau übereinstimmte und weder eine Freiheitsberaubung, noch eine Gefährdung des Lebens oder Drohung nachgewiesen werden konnte. Im Fokus der Untersuchung standen danach nur noch anderweitige Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz, welche für sich keine Risikobeurteilung begründen könnten. Aus den Befragungen wurde jedoch deutlich, dass Valdis Hilfe betreffend dem Umgang mit Problemen, Regelung der Finanzen und sozia- len Fähigkeiten benötigte, welche durch die Anordnung von Bewährungshilfe während der Probezeit angeordnet werden konnte. Eine psychiatrische Begutachtung oder längere Haft erschien nicht angemessen oder notwendig. Problematisch bei diesem Verfahren war insbesondere, dass sich die Aktenlage direkt nach Anzeigeerstattung viel dramatischer darstellte, als sie schlussendlich war. Hätte Valdis Janine tatsächlich lebensbedrohlich gewürgt und hätte er ernsthafte Todesdrohun- gen ausgesprochen, welche er verwirklichen wollte, hätte eine frühzeitige Entlassung oh- ne deutliche Risikobeurteilung fatale Auswirkungen haben können. Was wäre aber aus Valdis geworden, wenn der Staatsanwalt anders gehandelt und er durch eine mehrmona- tige Untersuchungshaft inkl. psychiatrischer Begutachtung seine Arbeitsstelle verloren hätte? Es wäre hilfreich gewesen, wenn der Entscheid über die Entlassung durch ein Ris- Assessment-Instrument oder eine Checkliste hätte objektiviert werden können. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten und der Probleme im sozialen Umgang wurde bei Valdis Bewährungshilfe inkl. Abklärung einer allenfalls nötigen Therapie angeord- net, welche seit anfangs 2013 erfolgreich bzw. ohne weitere Delikte durchgeführt werden konnte. § 6 Schlussfolgerung 32 6. Schlussfolgerung Um die Relevanz der richtigen Abklärung der Rückfallrate darzulegen, kann aus der fol- genden Tabelle entnommen, wie oft es bei den einzelnen Delikten im häuslichen Bericht im Jahr 2011 zu Mehrfachbegehungen durch denselben Täter am selben Opfer kam: 75 Delikte: Anteil Straftaten mit Mehrfachbegehung: Tötungsdelikt vollendet (Art. 111-113/116 StGB) 0,0% Tötungsdelikt versucht (Art. 111-113/116 StGB) 3,1% Beihilfe z. Suizid (Art. 115 StGB) 0,0% Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung (Art. 118 StGB) 0,0% Schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) 2,9% Einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) 11,5% Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) 33,6% Aussetzung (Art. 127 StGB) 0,0% Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) 3,1% Verabreichen gesundheitsschädlicher Stoffe (Art. 136 StGB) 50,0% Üble Nachrede (Art. 173 StGB) 8,2% Verleumdung (Art. 174 StGB) 9,2% Beschimpfung (Art. 177 StGB) 18,2% Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies StGB) 23,4% Drohung (Art. 180 StGB) 17,7% Nötigung (Art. 181 StGB) 21,3% Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB) 8,0% Freiheitsberaubung und Entführung: erschwerenden Umstän- de (Art. 184 StGB) 0,0% Geiselnahme (Art. 185 StGB) 16,7% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) 33,5% Sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 StGB) 0,0% Sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) 25,4% Vergewaltigung (Art. 190 StGB) 29,4% Schändung (Art. 191 StGB) 27,3% Ausnützung einer Notlage (Art. 193 StGB) 0,0% Sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB) 25,0% Vorbereitungshandlungen (Art.260bis StGB) 0,0% Total 22,0% Wie in dieser Arbeit aufgezeigt, bestehen verschiedene Prognoseinstrumente, die einzeln oder miteinander bzw. nacheinander angewendet werden können, um das Risiko von weiteren Delikten oder die Ausführung einer gemachten Drohung von einem (Ex- )Partner abzuschätzen. Keines der Instrumente gibt eine hundertprozentig treffsichere Risikorate an, da menschliches Verhalten von vielen inneren und äusseren Faktoren ab- hängt, die teilweise auch raschen und unvorhersehbaren Veränderungen unterliegen. Bei- 75 vgl. Flyer des Departementes des Innern EDI, betreffend „Polizeilich registrierte häusliche Gewalt, Übersichtspublikation, S. 10, abrufbar unter: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00196/index.html?lang=de § 6 Schlussfolgerung 33 spielsweise kann nie genau abgeschätzt werden, wie jemand bei einem unerwarteten Ver- lust der Arbeitsstelle oder dem Tod eines Menschen in seiner nahen Umgebung, erst nach dem Gutachten beginnendem übermässigen Alkoholkonsum oder in Besitzkommens ei- ner Waffe tatsächlich reagieren wird. Insbesondere ist das Verhalten des Opfers und des- sen Umgebung gerade bei Häuslicher Gewalt sehr ambivalent, was die ganze Situation, in der sich der Täter befindet schnell verändern kann. Viele der Opfer stehen in einer Art Gewaltspirale, indem sie zuerst zwar Angst vor dem Täter haben und sich distanzieren wollen, bald aber schon in eine genannte „Honeymoon-Phase“ gelangen und alles dafür tun würden, ihren Partner trotz drohender Gewalttätigkeit zurück zu haben. Gerade in den genannten Fallbeispielen waren die von den Gutachtern verwendeten Pro- gnoseinstrumente sehr hilfreich, um die klinische Einschätzung noch nachvollziehbarer und transparenter zu machen. Dies hilft den Strafverfolgungsbehörden und schliesslich auch dem (Zwangsmassnahmen-)Gericht, die Gutachten richtig zu deuten und auch kri- tisch zu hinterfragen. Das Abweichen von einem durch einen Summenwert ergebende Rückfallwahrscheinlichkeit kann im Einzelfall, wie z.Bsp. im Verfahren gegen „Peter“ durchaus begründet sein, weshalb neben den Risk-Assessment-Instrumenten bei hohem Rückfallrisiko oder sehr schweren Delikten meiner Ansicht nach immer auch noch eine Gesamtbeurteilung durch einen erfahrene forensischen Gutachter nötig ist. Wie sich bei vielen Validierungsstudien zu den Prognoseinstrumenten gezeigt hat, zeigen die Risk- Assessment-Instrumente grundsätzlich eine zu hohe Rückfallwahrscheinlichkeitsrate an und sie sind dem Einzelfall teilweise zu wenig gerecht. Auch können kaum Verände- rungsprozesse mit einbezogen werden, weshalb meines Erachtens nicht alleine auf solche Instrumente abgestützt werden kann, um eine Untersuchungshaft zu begründen. Dem gesellschaftlich immer mehr geforderten Schutz vor Gewaltdelikten und zurzeit ho- hen Sicherheitsbedürfnis könnte man zwar gerecht werden, indem alle Personen, welche Gewalt gegen ihre (Ex-)Partner ausgeübt oder eine solche angedroht haben, in Untersu- chungshaft genommen und psychiatrisch begutachtet würden. Dies ist aber nicht nur auf- grund der (nicht-)vorhandenen Ressourcen in den Gefängnissen und der geringen Anzahl für diese speziellen Gutachten vorhandenen forensischen Psychiater nicht möglich, son- dern auch im rechtlichen Sinne nicht verhältnismässig. Insbesondere muss in Betracht gezogen werden, dass einige Anzeigen in der Anfangsphase als überaus schlimm und der Bedarf nach einem ausführlichen Risiko-Gutachten und damit verbundenen (Sicherungs- )Massnahmen als äusserst dringend angesehen werden, sich die Delikte schlussendlich nach einem ersten Beruhigen der Gemüter teilweise aber als vergleichbar harmlos und die Massnahmebedürftigkeit als gering herausstellt. Wichtig ist aber, dass trotz weniger Anhaltspunkte gerade die Fälle sofort erkannt werden können, bei denen eine echte Ge- fahr für das Opfer oder allenfalls auch weitere Personen bestehen und somit dringender Handlungsbedarf besteht. Um dem zu begegnen und bereits innerhalb von kurzer Zeit zu eine ersten Einschätzung zu gelangen, wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, bereits bei der Polizei oder der Staatsan- waltschaft die massgeblichen Fragen zu stellen und die Antworten mit einem Risk- Assessment-Instrument zu verarbeiten. Aufgrund meiner Erfahrungen als Untersu- chungsrichterin und Staatsanwältin und den in dieser Arbeit genannten Prognoseinstru- menten empfehle ich deshalb insbesondre auch eine detaillierte (Erst-)Befragung des Op- § 6 Schlussfolgerung 34 fers durchzuführen, um bereits so viele nötigen Merkmale über den Beschuldigten zu er- fragen. Folgende Punkte sollten aus meiner Sicht nebst dem detaillierten Tathergang des Anzeigedelikts und den rechtlichen Aspekten vom Opfer für die spätere Risikobeurtei- lung erfragt werden: - Was geschah unmittelbar vor der Tat / aus welcher Situation heraus ist die Tat entstanden? - Wie hat sich der Täter im Laufe des Tages vor der Tat verhalten? - Wie und aus welchem Grund hat die Gewaltausübung geendet? - Welches Verhalten zeigte der Täter danach? - Waren bei der Tat Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente im Spiel? - Wie sieht der allgemeine Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Medikamente- Konsum des Täters aus? - Wie wird der Charakter vom Täter allgemein beschrieben? - Sind beim Täter bereits Verhaltensauffälligkeiten beobachtet worden? - Wie beschreibt das Opfer seinen eigenen Charakter? - Wie reagiert der Täter allgemein in Konfliktsituationen? Wie reagiert das Opfer darauf? - Welche Vorstrafen oder strafrechtlich relevanten Vorfälle sind bekannt? - In welchem Land hat der Täter schon überall gelebt? Bestehen dort Vorstrafen? - Wie war die Beziehung des Täters zu einer früheren Partnerin? Kam es da bereits zu Gewalttaten? - Wie verhält sich der Täter zu den Kindern? - Wie verhält sich der Täter gegenüber Drittpersonen (in Streitsituationen)? - Wie war die Kindheit des Täters? Hat er in der Kindheit Gewalt erlebt? - Hat bereits einmal Gewalt gegenüber anderen Personen, Kindern oder Tieren stattgefunden? - Hat sich der Täter schon einmal über Auflagen oder Weisungen hinweggesetzt? - Hat der Täter Zugang zu Waffen? - Seit wann besteht die Beziehung? - Wie ist das Rollenverhalten in der Beziehung? - Will das Opfer die Beziehung weiterführen? - Bestehen bereits neue Partner? - Welche Drittpersonen könnten weitere Angaben über die Vergangenheit und das Verhalten des Täters machen? - Wie sieht die finanzielle und berufliche Situation des Täters aus? - Kam es bereits zuvor zu ähnlichen Situationen (eventuell auch ohne Gewaltan- wendung)? - Wie sieht das Opfer die Zukunft in Bezug auf den Täter? - Wie stelle sich das Opfer selbst zu allfälligen Ersatzmassnahmen und deren Ein- haltung (Bsp. Kontaktverbot)? Beim Beschuldigten selbst erscheint es mir zentral, neben den tatbestandlichen Aspekten der Anlasstat, dass in den (ersten) Befragungen seine Einstellung zur Tat, allfälliger Sub- stanzmittelmissbrauch, Empathiefähigkeit und Reuegefühle, Vorstrafen, allgemeines Verhalten in Konfliktsituationen und auf Kränkungen sowie die Zukunftsperspektive (was macht der Täter bei einer Haftentlassung) abgeklärt werden. § 6 Schlussfolgerung 35 Wichtig ist, dass insbesondere bei ausländischen Tätern hinterfragt wird, ob die sich aus den Ermittlungen ergebenden Indikationen, welche auf eine Verhaltensauffälligkeit deu- ten auf kulturelle Gegebenheiten oder doch auf „krankheitswertige Symptome“ hindeu- ten. Eine gute Übersetzung durch eine Person, welche auch die kulturellen Hintergründe des Täters kennt und allfällige Spezialitäten in der Sprache so auch erkennen kann, ist deshalb wichtig. Mittels einer von der Zürcher Forensik gemachten Studie über die Rolle der Nationalität bei Gutachten und Massnahmen konnte deutlich gezeigt werden, dass ausländische Täter signifikant weniger begutachten wurden, als Schweizer, obschon die Massnahmebedürftigkeit bei ausländischen Tätern nicht kleiner ist. Unter Anderem wird dies von den Autoren dieser Studie darauf zurückgeführt, dass oft Verständigungsprob- leme bestehen und die Indikation für eine Begutachtung aufgrund des fehlenden kulturel- len Hintergrundwissens weniger erkannt werden. 76 Neben dem Opfer und dem Täter selbst bestehen oft weitere Personen wie Familienange- hörige, Nachbarn, Freunde, ehemalige Beziehungspartner etc. die aufschlussreiche Aus- sagen über die Person und das Verhalten des Beschuldigten machen können. Diese Aus- sagen sind insbesondere wichtig um abzuwägen, ob die vom Opfer subjektiv beschrieben Angst auch durch andere (objektive) Tatsachen untermauert oder allenfalls widerlegt werden können. Wichtig ist ebenfalls, dass möglichst schnell möglichst viele Informationen wie Strafre- gisterauszug (aus allen in Frage kommenden Ländern) sowie weitere polizeiliche Infor- mationsquellen zum Beschuldigten erhältlich gemacht werden können. Sind all diese Daten gesammelt, besteht die Möglichkeit, dass die Polizei oder der Staatsanwalt selbst ein Prognoseinstrument anwendet, um festzustellen, ob weitere Ab- klärungen, insbesondere ein Gefährlichkeitsgutachten gemacht werden muss. Dafür ge- eignet erscheint mir insbesondere der ODARA-Katalog, welcher auch ohne psychiatri- sche Grundausbildung ausgewertet werden kann. Auch ein Katalog wie der DA/DAS, welcher vom Opfer selbst ausgefüllt werden kann, wäre in der Schweiz durchaus denkbar anzuwenden, jedoch braucht es für die Auswertung auch da einen erfahrenen Gutachter. Es wäre wünschenswert, dass Polizisten und Staatsanwälte wie auch (Zwangsmassnah- men-)Richter zukünftig die Möglichkeit erhalten, einen für die Schweiz anwendbaren Kriterienkatalog selbst anzuwenden. Des Weiteren wäre es sinnvoll, wenn bei unklaren Fällen eine psychologisch oder psychiatrisch geschulte Person hinzugezogen und schlussendlich allenfalls ein Gutachten über die Rückfallwahrscheinlichkeit und/oder Ausführungsgefahr bei einem erfahrenen forensischen Psychiater in Auftrag gegeben werden kann. 76 vgl. LAUBACHER ET AL. 36 Erklärung: „Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit resp. die von mir ausgewiesene Leis- tung selbständig, ohne Mithilfe Dritter und nur unter Ausnützung der angegebenen Quel- len verfasst resp. erbracht habe.“ 37 Anhang I An die Deutschschweizer Staatsanwaltschaften verschickter Fragebogen 1. Wie viele Fälle von Häuslicher Gewalt konnten Sie in den Jahren 2011 / 2012 in Ih- rer Amtsstelle registrieren? 2011:............................................................................................................................ 2012:............................................................................................................................ 2. Bei wie vielen Fällen Häuslicher Gewalt wurde von Ihrer Amtsstelle (bitte nur einfa- che Nennung): ........................... ein (Fokal)gutachten betreffend Wiederholungsgefahr ........................... ein (Fokal)gutachten betreffend Ausführungsgefahr ........................... ein (Fokal)gutachten betreffend Wiederholungs- und Ausführungs- gefahr in Auftrag gegeben? 3. In wie vielen Fällen dieser Fälle wurde, ........................... die Wiederholungsgefahr ........................... die Ausführungsgefahr ........................... die Wiederholungs- und Ausführungsgefahr bejaht? 4. Aus welchen Gründen entschieden Sie sich zu einer Begutachtung? bereits bekannte Delikte im gleichen Umfang bereits bekannte geringfügiger Delikte bestehende psychiatrische Diagnose Betäubungsmittelmissbrauch Schwere des Deliktes Auffälligkeiten beim Beschuldigten während der ersten 48 Stunden nach der Verhaftung, welcher Art........................................................................................ anderes:.................................................................................................................... 5. Gab es Fälle, in denen ein zweites Gutachten zur Überprüfung in Auftrag gegeben wurde? .................................................................................................................................... Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen? .................................................................................................................................... 38 6. Bei wie vielen Fällen kam es trotz vom Gutachter günstiger Prognose zu weiteren (schwerwiegenden) Delikten? ............................ bei verneinter Ausführungsgefahr ............................ bei verneinter Wiederholungsgefahr ............................ bei verneinter Ausführungs- und Wiederholungsgefahr 7. Besteht in Ihrem Kanton eine Checkliste/Fragekatalog, nach welcher die Polizei und/oder die Staatsanwaltschaft bei Häuslicher Gewalt eine Gefahrenabschätzung bzw. aufgrund dessen ein Entscheid für bzw. gegen eine Begutachtung gemacht werden kann? Ja (bitte wenn möglich beilegen) Nein 8. Haben Sie weitere Bemerkungen? .................................................................................................................................... 39 Anhang II An die zertifizierten psychiatrischen Gutachter der Deutschschweiz ver- schickter Fragebogen 1. Wie viele (Fokal)Gutachten wurden von Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Jahr 2011/ 2012 zur Wiederholungs- und Ausführungsgefahr bei Häuslicher Gewalt erstellt? 2011 (bitte nur eine Nennung, Datum des Auftrages massgebend): Wiederholungsgefahr: ............... Ausführungsgefahr: ................... Wiederholungs- und Ausführungsgefahr: ..................... 2012: Wiederholungsgefahr: ............... Ausführungsgefahr: ................... Wiederholungs- und Ausführungsgefahr: .................... 2. Bei wie vielen dieser Gutachten wurde, ........... die Wiederholungsgefahr bejaht ........... die Ausführungsgefahr bejaht ........... die Wiederholungs- und Ausführungsgefahr bejaht 3. Bei Bejahung der Wiederholungsgefahr: .......... psychiatrische Diagnose, die im Zusammenhang mit den Delikten steht .......... andere Umstände in der Person 4. Bei Bejahung der Ausführungsgefahr: .......... psychiatrische Diagnose, die im Zusammenhang mit den Delikten steht .......... andere Umstände in der Person 40 5. Bei Bejahung der Wiederholungs- und Ausführungsgefahr: .......... psychiatrische Diagnose, die im Zusammenhang mit den Delikten steht .......... andere Umstände in der Person 6. Bekannte weitere Delinquenz nach der Begutachtung ....... gleichartiges Delikt ....... schwereres Delikt ....... leichteres Delikt 7. Welches sind aus Ihrer Erfahrung die wichtigsten 5 Erkennungsmerkmale für: Wiederholungsgefahr: 1. ............................................................................................................ 2. ............................................................................................................ 3. ............................................................................................................ 4. ............................................................................................................ 5. ............................................................................................................ Ausführungsgefahr: 1. ............................................................................................................ 2. ............................................................................................................ 3. ............................................................................................................ 4.. ........................................................................................................... 5. ............................................................................................................ 8. Welche Prognoseinstrumente wenden Sie regelmässig an: Domestic Violent Screening Instrument (DVSI) Danger Assessment (DA) Spousal Assault Risk-Assessment (SARA) Ontario Domestic Assault Risk-Assessment (ODARA) Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) Domestic Violence Risk Appraisal Guide (DVRAG) Drohungs-Fotres Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) Therapie-Risiko-Evaluations-Test (TRET) anderes: ................................................................................................... 9. Haben Sie weitere Bemerkungen?

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    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2014 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 34 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 73 Kolloquien ........................................................................................................................ 84 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................89 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 mailto:polsem@unilu.ch mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:bettina.beer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:histsem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:relsem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch Termine Herbstsemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 15. September bis Freitag, 19. Dezember 2014 Ausfall der Vorlesungen: Donnerstag, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Donnerstag, 6. November Dies Academicus (vormittags vorlesungsfrei) Montag, 8. Dezember Maria Empfängnis Frühjahrssemester 2015 Lehrveranstaltungen von Dienstag, 17. Februar bis Freitag, 29. Mai 2015 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 5 https://portal.unilu.ch/ https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx https://portal.unilu.ch/ https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/rf/pruefungen/ https://www.olat.uzh.ch/olat/dmz/ MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 7 mailto:bettina.beer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch http://www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik http://www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Baumann: Buddha im Westen. Vom Heilsbringer zum Konsumgut Mi 10.15 – 12.00 VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Institutionsanalyse Di 15.15 – 17.00 VL Mattioli: Der italienische Faschismus. Aufstieg, Profile und Folgen Do 10.15 – 12.00 VL Marchart: Medien – Politik – Kultur. Gesellschaftstheoretische Perspektiven Blockveranstaltung VL Speich: Geschichte der Europäischen Einigung Fr 10.15 – 12.00 HS Beer: Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Philippinen Mi 15.15 – 17.00 HS Morikawa: Gibt es das Weltsystem für die intime Beziehung? Mo 13.15 – 15.00 HS Larsen: Anthropology of development Di 13.15 – 15.00 MAS Endres: Islam als Antwort? Fragen zu Bioethik, sozialer Gerechtigkeit und politischer Ordnung aus islamischer Perspektive Do 10.15 – 12.00 MAS Fünfschilling: Globalisierung und Organisation Di 13.15 – 15.00 MAS Groebner: Die hässlichen Touristen. Ein Projektseminar zur Geschichte der Ästhetik des Fremdenverkehrs Fr 09.15 – 11.00 MAS Hasse: Die Entstehung von Märkten und Organisationen Di 10.15 – 12.00 MAS Heintz: Globale Ungleichheit Mi 15.15 – 17.00 MAS Helbling/Mattioli: Indigene Völker und expandierende Staaten Mo 15.15 – 17.00 MAS Helbling/Diaz-Bone: Märkte Do 15.15 - 17.00 MAS Passarge: Non-Profit Organisationen Di 08.15 – 10.00 MAS Speich: Die Humanitäre Tradition der Schweiz Mi 10.15 – 12.00 MAS Stichweh/Ahlers: Politische Inklusion: Demokratie und ihre Alternativen Blockveranstaltung MAS Werron: Einführung in die Globalisierung- und Weltgesellschaftstheorie Mo 15.15 - 17.00 10 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Abegg: Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Mi 17.15 – 19.00 VL Blatter: Demokratietheorien Mo 15.15 – 17.00 VL Caroni: Current Issues in Human Rights Law Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 10.15 – 12.00 VL Coenen: Terrorism and the Law Mo 08.15 – 10.00 VL Diebold: The Law and Policy of the WTO Blockveranstaltung VL Fielder: African Law: Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consituttionalism and Hope Blockveranstaltung VL Graber/Karavas: Regulation Without Law? Law and the Technologies of the Twenty-First Century Mi 15.15 – 17.00 VL Henne: Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Di 15.15 – 17.00 VL Lüchinger: Ökonomische Theorie der Politik Mo 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Umweltökonomik Di 13.15 – 15.00 VL Moser: International Monetary Economics Fr 10.15 – 12.00 VL Moser: Wachstum und Entwicklung Fr 08.15 – 10.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Public Economics Do 13.15 – 15.00 VL Spindler: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Topidi/Coenen: Comparative Consitutional Law in Action Mo 10.15 – 12.00 VL Topidi: Comparative Religious Right in the Public Sphere Do 15.15 – 17.00 HS Egli: Wettbewerbspolitik Di 17.15 – 19.00 HS Fossum: The democratic legitimacy of the EU Blockveranstaltung HS Gherghina: Political participation Do 13.15 – 15.00 HS Held: Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most. Blockveranstaltung HS Koch: Urban Politics / Metropolitan Governance Mo 13.15 – 15.00 HS Meyer: Macht und Legitimität: Klassische und aktuelle Perspektiven Mi 17.15 – 19.00 HS Oehri: Policy Diffusion und regionale Integration Di 15.15 – 17.00 HS Spindler: Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Poltik Mi 13.15 – 15.00 MAS Arrighi: Understanding Boundaries in an Age of Migrations Blockveranstaltung MAS Baumann: Religion und die zweite Migrantengeneration in der Schweiz und Europa Di 1.0.15 – 12.00 MAS Hartmann: Foucaults Theorie der Gouvernementalität und Politik Mi 13.15 – 15.00 MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- Do 15.15 – 19.00 14-tägig 11 design und Methoden in den Internat. Beziehunungen MAS Larsen: The anthropology of international governance Mi 10.15 – 12.00 MAS Liedhegener: Politik und Religion: Politikwissenschaftliche Grundlagen Di 10.15 – 12.00 MAS Lüchinger: Public Economics Blockveranstaltung MAS Serrano: China and India in the International Political Economy Do 10.15 – 12.00 MAS Tomczyk: International Forecasting and Simulations Di 08.15 – 10.00 MAS Wolczuk: EU-Russia Relations: Between Stratgic Partnership and Integration Rivalry Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 18.15 – 19.00 HS Beer: Methoden ethnologischer Feldforschung Mo 15.15 – 17.00 HS Kirschschlager:Qualitatives Forschen in Organisationen Blockveranstaltung MAS Boes: Causal Inference Mo 08.15 – 10.00 MAS Elwert: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung MAS Huber: Einführung in Methoden der empirischen Religionsforschung I – qualitative Ansätze Mi 12.15 – 14.00 MAS Manderscheid: Analyse von Mediennutzungsdaten mit R Mi 15.15 – 17.00 MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Mützel: Relationale Soziologie: Theoretische Ansätze und empirische Studien Mi 10.15 – 12.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Roth: Der digitale öffentliche Raum – Geschiche, Gemeinschaft und Sozio-semantische Netzwerke Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Forschungskolloquium: Migrantenreligionen im Westen Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft folgt KOL Dembinski/Köhrensen/Liedhegener/Pezzoli: Forschungskolloquium des Joint Degree Masters „Religion- Wirschaft-Politik“ Blockveranstaltung KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 KOL Helbling/Egli: Kolloquium für BA- und MA-Studierende Mo 13.15 – 15.00 12 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen folgt KOL Heintz: Kolloquium Welgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Mattioli/Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Di 17.15 – 19.15 14-tägig KOL Mützel: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Mi 15-15 – 17.00 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Exkursion Maisenbacher: studentisch organisierte Exkursion des MA Weltgesellschaft + Weltpolitik folgt Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Buddha im Westen. Vom Heilsbringer zum Konsumgut Dozentin: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Bei einer wachsenden Zahl westlicher Sympathisanten finden buddhistische Meditationsformen und Lehrkonzepte ein grosses Interesse. Zudem beschreiben life-style-Magazine und Massenmedien den Buddhismus als die "Trend-Religion" des 21. Jahrhunderts und buddhistische Objekte sind verstärkt Gegenstände des alltäglichen Konsumguts geworden. Die medialen Darstellungen verstellen nur zu schnell den Blick auf die Unter- schiedlichkeit buddhistischer Ausdrucksformen und darauf, dass mittlerweile eine Vielzahl von buddhistischen Schulen, Traditionen und Orden in Ländern ausserhalb Asiens daran arbeiten, den Dharma (buddhistische Lehre) auf eine neue und auf Dauer abgestellte Präsenz hin zu entwickeln. Mehr noch, dem Schub der Institutionalisierung seit den 1970er Jahren folgten Ansätze und Konzepte, buddhistischen Lehren und Praxisformen ein so bezeichnetes "westliches Gepräge" zu geben. Selbstbewusst sprechen einige buddhisti- sche Orden und Zentren in Nordamerika und Europa von der Schaffung eines "westlichen Buddhismus". Das "Rad der Lehre" würde erneut gedreht. Ein neues, den Charakteristika westlich-industrieller Länder angepasstes "Fahrzeug" des Buddhismus sei im Entstehen. Mit einher geht ebenso die Vermarktung buddhistischer Artikel und die als Konsumgut gehandelten Objekte, Praxisangebote und Anti-Stress Seminare. Die Kolloquial-Vorlesung wird die Geschichten der Ausbreitung buddhi- stischer Ideen, Schriften und Praxisformen sowie die Zuwanderung von Buddhisten und Buddhistinnen aus Ländern Asiens in ausgewählten westlichen Ländern vorstellen. Im Speziellen sollen Organisationen und buddhistische Orden, die Konzepte eines "westlichen Buddhismus" favo- risieren, dargestellt werden, ebenso wie jüngste Tendenzen der Vermark- tung buddhistischer Konsumartikel. Die Kolloquial-Vorlesung wird Primär- und Sekundärtexte zur Vertiefung und eigenständigen Erarbeitung von Inhalten begleitend heranziehen. Nach Möglichkeit soll Bestandteil der Vorlesung auch eine Exkursion zu einem buddhistischen Zentrum sein. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur: • McMahan, David L., The Making of Buddhist Modernism, Oxford 2008 • Prebish, Charles S., Baumann, Martin (eds.), Westward Dharma. Buddhism beyond Asia, Berkeley 2002.Waskönig, Dagmar Doko, Mein Weg zum Buddhismus. Deutsche Buddhisten erzählen ihre Geschichte, Bern 2003 • Journal of Global Buddhism, online: www.globalbuddhism.org 14 mailto:martin.baumann@unilu.ch Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Außerdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen größeren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur: • Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. • Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2011: Ethnologie. Einführung und Überblick. (7. Auflage). Berlin: Reimer. 15 mailto:bettina.beer@unilu.ch Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 17.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissen-schaften. Im Zentrum der Aufmerksam- keit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisatio- nen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser For- schungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung (Essay) / 2 raimund.hasse@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. • Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. • Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 16 mailto:raimund.hasse@unilu.ch Der italienische Faschismus. Aufstieg, Profile und Folgen Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Benito Mussolinis faschistischer Polizeistaat hat zwischen 1925 und 1945 nicht nur die italienische Gesellschaft im Würgegriff gehalten, sondern wurde als „Urfaschismus“ von rechtsextremen Intellektuellen und Bewegungen als Vorbild für die eigene Nation („Italia docet“) angesehen. In dieser Vorlesung wird ein kritischer Überblick über die Regimegeschichte gegeben und gezeigt, dass sich die Mussolini-Diktatur immer stärker in Richtung eines expansionistischen Kriegsregimes entwickelte, das die Verantwortung für mindestens eine Million Tote trägt. Der „schöne Schein“ der Diktatur wird dabei ebenso in den Blick genommen wie die charismatische Herrschaft von Benito Mussolini, die zahllose Kriegs- und Besatzungsverbrechen ermöglicht haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: aram.mattioli@unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Arnd Bauerkämper, Der Faschismus in Europa 1918-1945, Stuttgart 2006 • Wolfgang Schieder, Der italienische Faschismus, München 2010 17 mailto:aram.mattioli@unilu.ch Medien – Politik – Kultur. Gesellschaftstheoretische Perspektiven Dozent: Prof. Dr. Oliver Marchart Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 03.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 04.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 24.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 25.10.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über aktuelle Theorien der Medien, der Kultur und der Politik, mit Schwerpunkt auf den Cultural und Media Studies. Diese Theorien werden sozialwissenschaftlich eingeordnet und auf ihr Verhältnis zueinander befragt. Im Zentrum steht die Frage nach der politischen Dimension der Kultur und der Medien. Darüber hinaus wird in der Vorlesung der Frage nachgegangen, welche Rolle „die Gesellschaft“ in unserem Umgang mit Kultur und Medien zu spielen hat. Benötigen wir überhaupt noch einen Begriff von Gesellschaft? - oder gilt, was Margaret Thatcher sagte: „There is no such thing as society“.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Material: oliver.marchart@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Oliver Marchart: Das unmögliche Objekt. Eine postfundamentalistische Theorie der Gesellschaft, Berlin: Suhrkamp 2013. • Oliver Marchart: Cultural Studies, Konstanz: UVK 2008. 18 mailto:oliver.marchart@unilu.ch Geschichte der Europäischen Einigung Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Fr, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Entstehung der Europäischen Union wird zumeist als ein politisches Friedensprojekt verstanden. Gegen diese Lesart stellt die Vorlesung eine wirtschaftsgeschichtliche Perspektive. Vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Maastrichter Vertrag von 1992 wird die Bedeutung der Wirtschaftspolitik erkundet. Im Zentrum steht das Konzept der Marktintegration. Es geht darum, wie diese Idee ausformuliert und implementiert wurde und welche Wirkung ihr zukam. Auch die weltpolitischen Bezüge der Europäischen Marktintegration werden erkundet und das Verhältnis der Schweiz zu Europa ist ein Thema. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Material: daniel.speich@unilu.ch auf OLAT Literatur • Conway, Martin und Kiran Klaus Patel (Hg.): Europeanization in the twentieth century. Historical approaches, Basingstoke 2010. 19 mailto:daniel.speich@unilu.ch Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Phlippinen Dozentin: Prof. Dr. Bettina Berr Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Philippinen sind eine heterogene Nation mit bewegter Kolonialgeschichte. Der Süden des Inselstaates ist islamisch, der Rest vorwiegend katholisch und heute stark unter dem Einfluss amerikanischer Erweckungsbewegungen. Der Regionalismus, mit der Betonung jeweiliger soziokultureller Besonderheiten, ist auf den Philippinen ausgeprägt. Die offizielle Landessprache ist Tagalog, gleichzeitig werden Englisch und Visaya (Cebuano) gesprochen. Zunächst spanische Kolonie, dann unter amerikanischer Verwaltung sind die Philippinen eine Nation Südostasiens, über die häufig geschrieben wird, sie sei besonders früh in Prozesse der Globalisierung eingebunden worden. Tatsache ist, dass die Migration auf und aus den Philippinen extrem hoch ist und die Heterogenität der Bevölkerung gross: Neben der philippinische Mehrheitsbevölkerung spielen nach wie vor ethnische Minderheiten sowie chinesische und indische Gemeinschaften eine wichtige Rolle. Auch Remigranten verschiedener Epochen aus den USA und Europa haben einen besonderen Status. Mit ihrer kulturell-sprachlichen Nähe zu Mikronesien, asiatischen Einflüssen und europäisch-amerikanischen Kolonialgeschichte entziehen sich die Philippinen gängigen regionalen Zuordnungen der Ethnologie. Sie sind somit sehr gut geeignet, neuere Theorien zu Kulturwandel, Modernität, Globalisierung, Staatlichkeit und politischer Organisation kritisch zu diskutieren. In dem Seminar wird es sowohl um die Ethnographie ethnischer Minderheiten gehen, als auch um die "modernen" Philippinen, die gekennzeichnet sind durch Tourismus, Prostitiution, Arbeits- und Heiratsmigration, ethnische Konflikte, Korruption, Klientelismus, Beliebtheit von Technik und neuen Medien. Durch klassische und neue problemorientierte Ethnographien werden Einblicke in Geschichte und Alltag gegeben. Das Seminar dient zur Vorbereitung eines geplanten Feldforschungspraktikums, das maximal fünfzehn Studierenden die Möglichkeit geben soll, auf der philippinischen Insel Bohol ein eigenes Forschungsvorhaben durchzuführen. An dem Seminar können auch Studierende teilnehmen, die nicht auf die Exkursion mitkommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literaturauszug • Cannel, F. 1999. Power and Intimacy in the Christian Philippines. (Cambridge Studies in Social and Cultural Anthropiology 109). Cambridge: Cambridge University Press. • Constable, N. 2003. Romance on a global stage. Pen pals, virtual ethnography and 'mail order' marriages. Berkeley and Los Angeles, California: University of California Press. • Eder, James F. 1993. On the Road To Tribal Extinction. Depopulation, Deculturation, and Adaptive Well- Being among the Batak of the Philippines. Quezon City: New Day Publishers. • Griffin, P. Bion and Agnes Estioko-Griffin (Hg.) 1985. The Agta of Northeastern Luzon: Recent Studies. Cebu City: University of San Carlos. • Headland, Thomas N. (ed.) 1992. The Tasaday Controversy: Assessing the Evidence. (AAA scholarly series, special publication no. 28). Washington: American Anthropological Association. 20 mailto:bettina.beer@unilu.ch Gibt es das Weltsystem für die intime Beziehung? Dozent: PD Dr. rer. Pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft ist das System für Intimbeziehungen bzw. Liebe neben anderen Funktionssystemen wie von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Religion u.a. ausdifferenziert. Existiert jedoch das Weltsystem für Intimbeziehungen wie Weltpolitik, Weltwirtschaft, Weltwissenschaft und Weltreligion? Wenn ja, in welchem Sinne? Mit dieser Leitfrage wird sich dieses Seminar mit verschieden Aspekten der "Weltsystem für Intimbeziehungen" beschäftigen. Zu Diskussionsthemen sollen gehören: 1. die romantische Liebe als Institution der modernen Gesellschaft. Was ist "Romantische Liebe"?; 2. Verbreitungsmedien der Liebessemantik (Roman, Zeitschriften, Kinofilme, Fernsehdramen, u.a.); 3. Formen und Wandel von Intimbeziehungen im kulturellen und historischen Vergleich; 4. Ende der Liebe? Freundschaftssemantik und Liebessemantik; 5. Polyamore Bewegung; 6. Moderne Liebe und Homosexualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@unilu.ch Literatur • Freiesleben de Blasio, Birgitte et al., Preferential Attachment in Sexual Networks, PNAS 104, 2007, 10762-10767 • Herzog, Dagmar, Sexuality in Europe. A Twentieth-Century History, Cambridge 2011 • Jankowiak, William R. (Hg.), Intimacies. Love and Sex Across Cultures, New York 2008 • Jankowiak, William R./Fischer Edward F., A Cross-Cultural Perspective on Romantic Love, Ethnology 31, 1992, 149-155 • Kluckhohn, Paul, Die Auffassung der Liebe in der Literatur des 18. Jahrhunderts und in der Romantik,Tübingen 1966 • Lenz, Karl: Paare in Spielfilmen – Paare im Alltag, in: Manfred Mai/Rainer Winter (Hrsg.), Das Kino der Gesellschaft – die Gesellschaft des Kinos. Interdisziplinäre Positionen, Analysen und Zugänge, Köln 2006, 117-147. • Lenz, Karl: Soziologie der Zweierbeziehung. Eine Einführung. 4. Aufl., Wiesbaden 2009.: VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Leupold, Andrea, Liebe und Partnerschaft: Formen der Codierung von Ehen. Zeitschrift für Soziologie 12, 1983, 297-327 • Luhmann, Niklas, Liebe als Passion: Zur Codierung von Intimität, Frankfurt 1982 • Morikawa, Takemitsu (Hg.), Die Welt der Liebe. Liebessemantiken zwischen Globalität und Lokalität, Bielefeld 2014 • Padilla, Mark B. et al. (Hg.), Love and Globalization, Nashville 2007 • Therborn, Göran, Between Sex and Power. Family in the World 1900-2000, London 2004 • Wang, Hong-Zen/Hsiao, Hsin-Huang Michael (Hg.), Cross-Border Marriages with Asian Characteristics, Taipei 2009. 21 mailto:takemitsu.morikawa@unilu.ch Anthropology of development Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 6.09.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: “Development” covers a wide range of social phenomena from international cooperation and NGO activities in the North to national planning and local grassroots projects and social struggles in the global South. This course offers an anthropological introduction and perspective on both the concept and its practice. The course treats development as a distinct and rapidly evolving social field worthy of anthropological enquiry. It briefly introduces its historical roots as well as it contemporary expressions. The course will address a number of contemporary development challenges and topics as well as examining the organizations and people involved “developing” the world – or being “developed”. On the one hand, ethnographic studies of development institutions, actors and projects will be discussed to build an understanding of the multi-facetted phenomenon. On the other hand, case studies from the Swiss development field will be introduced to show practical applications and opportunities for further research and engagement. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay und Referat) / 4 peter.larsen@unilu.ch Literatur • de Sardan, Jean-Pierre Olivier: 2005 Anthropology and development: understanding contemporary social • change. London and New York: Zed books. • Escobar, Arturo: 1995 Encountering development: the making and unmaking of the third world. Princeton: • Princeton University Press. • Li, Tania Murray: 2007 The will to improve: governmentality, development and the practice of politics. Durham: • Duke University Press. • Mosse, David: 2005 Cultivating development: an ethnography of aid policy and practice. London and Ann • Arbor: Pluto Press. • Rist, Gilbert: 2002 The history of development: from western origins to global faith, 2nd edition. London & New • York: Zed books. 22 mailto:peter.larsen@unilu.ch Islam als Antwort? – Frange zu Blioethik, sozialer Gerechtigkeit und politischer Ordnung aus islamischer Persektive Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Die aktuellen technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stellen auch für die so genannte „islamische Welt“ eine Herausforderung dar und werfen kontinuierlich neue Fra¬gen auf. Antworten auf solche Fragen suchen auch islamische Denkerinnen, Den-ker und Rechts¬gelehrte. Ist Gentechnologie mit dem Islam vereinbar? Was sagen muslimische Autoritäten zu Fragen des Umweltschutzes und sozialer Gerechtigkeit? Wie sollte eine Gesellschaft strukturiert, wie staatlich und rechtlich konstituiert sein? Wie kann Feminismus islamisch begründet werden? Ziel des Seminars ist es vor diesem Hintergrund, u.a. auf Basis von publizistischen Texten und islamischen Rechtsgutachten, verschiedene Antworten auf diese Fragen zu untersuchen und ver¬gleichend zu analysieren. • Überblick über islamische Diskurse zu aktuellen Themen • Erfassen und Einordnung verschiedener Positionen • Darstellung dieser Positionen in Form von Kurzreferaten Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch 23 mailto:juergen.endres@unilu.ch Globalisierung und Organisation Dozentin: Lea Fünfschilling, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Di, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Dieses Masterseminar beleuchtet den Zusammenhang zwischen Globalisierungsprozessen und Organisationen. Dieser Zusammenhang ist wechselseitig und wird dementsprechend aus zwei Perspektiven diskutiert: Zum einen steht die Frage im Vordergrund, wie Organisationen durch ihre globalen Tätigkeiten zum Voranschreiten der Globalisierung beitragen in dem sie Praktiken, Strukturen und kulturelle Muster verbreiten. Zum anderen werden wir uns anschauen inwiefern die Globalisierung das Aufkommen bestimmter Organisationen und Organisationsformen begünstigt, so z.B. von transnationalen Unternehmen, bestimmten politische Strukturen oder kulturellen Institutionen. Diese Fragen werden aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven diskutiert (Organisationswissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaften) und anhand verschiedener Phänomene erläutert, wie z.B. ‚Glocalization‘, ‚World Polity‘, Weltgesellschaft oder ‚Global Governance‘. Das Seminar stützt sich auf theoretische Literatur sowie auf empirische Fallbeispiele. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 Kontakt: lea.fuenfschilling@unilu.ch Literatur • Drori, G., Höllerer, M., Walgenbach, P. (2014). Global Themes and Local Variations in Organization and Management: Perspectives on Glocalization. Routeledge. • Meyer, J. (2005). Weltkultur. Wie die westlichen Prinzipien die Welt durchdringen. Suhrkamp. • Stichweh, R. (2009). Das Konzept der Weltgesellschaft. Genese und Struktur eines globalen Gesellschaftsystems. Working Paper Universität Luzern.. 24 mailto:lea.fuenfschilling@unilu.ch Die hässlichen Touristen. Ein Projektseminar zur Geschichte der Aestetik des Fremdenverkehrs Dozent: Prof. Dr. phil. Valentin Groebner Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Fr, 09.15 – 11.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die meisten Europäer fahren sehr gerne an aussergewöhnlich pittoreske Orte, um deren landschaftliche und kulturelle Schönheiten in sich aufzunehmen. Weniger begeistert sind sie gewöhnlich vom Aussehen der anderen Touristen, die sie dort antreffen - ihren eigenen Kollegen, wenn nicht Doppelgängern. In der Geschichte des modernen industriellen Fremdenverkehrs der letzten eineinhalb Jahrhunderte ist die Klage über die Banalisierung und Bedrohung des Schönen durch seine falschen Besucher (die anderen nämlich) zum festen, getreulich wiederholten Topos geworden. Ihm ist dieses Projekt- seminar gewidmet. Was sind die Wechselwirkungen zwischen den Orten des Schönen und ihren Besuchern? Welche besonderen Typen von Hässlichkeit sind gemeint, wenn von der Zerstörung eines aussergewöhnlich schönen Ortes durch seine touristische Inanspruchnahme die Rede ist? Die Stadt Luzern mit ihren etwas über fünf Millionen auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro Jahr dient uns dabei als Ausgangspunkt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch Literatur • Hans Magnus Enzensberger: Theorie des Tourismus (1957), in Ders.: Einzelheiten, Frankfurt/M. 1962, seither mehrfach neu abgedruckt. • Thomas Steinfeld (Hg.): Die Zukunft des Reisens, Frankfurt/M. 2012 25 mailto:valentin.groebner@unilu.ch Die Entstehung von Märkten und Organisationen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Gegenstand der Veranstaltung ist ein anspruchsvolles Buch, das kürzlich von zwei überaus einflussreichen Sozialwissenschaftlern veröffentlicht worden ist. Während John F. Padgett als Schlüsselfigur der aktuellen Netzwerkdebatte in Erscheinung getreten ist, gilt Walter W. Powell als wichtiger Vertreter des Neo-Institutionalismus. Auf der Grundlage einer Synthese beider Theorieperspektiven versuchen die Autoren eine Antwort auf die Frage zu entwickeln, wie Neuerungen erklärt werden können. Die Veranstaltung ist als Lektürekurs konzipiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur • Padgett, J.F./ Powell, W.W., 2012, The Emergence of Organizations and Markets. Princeton, NJ: Princeton University Press. 26 mailto:raimund.hasse@unilu.ch Globale Ungleichheit Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit globaler Ungleichheit aus einer soziologischen und historischen Perspektive: Gab es globale Ungleichheit schon immer oder ist sie ein historisch relativ neues Phänomen? Was meint und wie misst man globale Ungleichheit? Was sind die Ursachen und Verlaufsformen globaler Ungleichheit und über welche Massnahmen kann man sie reduzieren? Der erste Teil des Seminars befasst sich mit der Entwicklung, der Vermessung und der Entdeckung globaler Ungleichheit als soziales Problem. Im zweiten Teil geht es um die Erklärungsmodelle globaler Ungleichheit: Wie wird globale Ungleichheit erklärt? Inwieweit lassen sich Theorien nationaler Ungleichheit (z.B. P. Bourdieu) auf globale Ungleichheit übertragen? Was ist der Erklärungsgegenstand: die Ungleichheit zwischen Ländern oder die Ungleichheit zwischen Individuen? Im dritten Teil des Seminars werden spezifische Probleme aufgegriffen und anhand von empirischem Material diskutiert: das Verhältnis von Armut und globaler Ungleichheit, die Bedeutung von Kolonialismus und Imperialismus, der Wandel und die Kritik der Entwicklungspolitik, die Rolle von UN, IWF und Weltbank und der Zusammenhang zwischen globaler Ungleichheit und interreligiösen Konflikten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Babb, Sarah (2012): The Washington Consensus as transnational policy paradigm: Its origins, trajectory and likely successor, Review of International Political Economy 20, 2, 268-297. • Finnemore, Martha (1996): Norms and Development: The World Bank and Poverty. S. 89-127 in: Dies.: National Interests in International Society. Ithaka: Cornell University Press. • Firebaugh, Glenn (2004): Accounting for the Recent Decline in Global Income Inequality, American Journal of Sociology 110, 2, 283-312. • Speich, Daniel (2011): The Use of Global Abstractions: National Income Accounting in the Period of Imperial Decline. Journal of Global History 6, 7-28. 27 mailto:bettina.heintz@unilu.ch mailto:marta.waser@unilu.ch Indigene Völker und expandierende Staaten Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling Prof. Dr. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Im Zentrum des Seminars stehen historisch und ethnographisch dokumentierte Fallbeispiele von indigenen Völkern, die mit Repräsentanten expandierender Staaten zusammentreffen. Offiziere, Polizisten, Richter und Beamte, aber auch Siedler und Missionare verfolgten jeweils spezifische Interesse und verhielten sich auf eine je spezifische Weise zu den indigenen Völkern. Diese wiederum reagierten in jeweils sehr unterschiedlicher Weise: die von – gewaltsamem oder passivem – Widerstand oder Rückzug, über Handel, Lohnarbeit und Allianz bis zu Assimilation und Integration in eine staatliche Gesellschaft reichen konnte. - Panindianische Konföderation der Shawnee (USA) unter Blue Jacket und Tecumseh (1790-1813) - Auf friedliche Mittel setzende Verteidigung des alten Landes der Cherokee (USA) in der Removal Ära (1829-1840) - Konflikte mit Siedlern in Deutsch-Südwest und Aufstand der Herero und Nama, der von Kolonialarmee in einem genozidalen Kriegszug niedergeschlagen wurde (1884 bis 1908) - Reaktion der Mehrheitsbevölkerung der Amharen auf die italienische Invasion in Äthiopien (1935-1942) - Allianz und Feindschaft der küstenferneren Iban (Borneo) auf den expandierenden Brooke-Staat in Sarawak, der von küstennäheren Iban- Gruppen unterstützt wird (1848 bis 1920) - Pazifizierung der Mai Enga (Papua Neuguinea) durch australische Polizeitruppen, aber auch andere durch Verzicht auf Krieg anfallende Vorteile (1940 bis 1990) - Überraschend schnelle Beendigung der Kriege bei den Waorani (Tiefland von Ecuador) durch zwei Missionarinnen, ohne Gewalt, jedoch mit materiellen Anreizen (1955 bis 1980). Das Ziel des Seminars besteht darin, auf der Basis dieser ethnographisch- historischen Fallbeispiele Muster der Interaktion zwischen Indigenen Gruppen und Repräsentanten expandierender Staaten zu ermitteln. Eine ausführliche Bibliographie wird zu beginn des Semesters vorliegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Mitarbeit an der Bearbeitung und Präsentation einer Fallstudie, Mitarbeiten am Verfassen eines Handouts (10 bis 20 Seiten) / 4 Kontakt. juerg.helbling@unilu.ch oder aram.mattiol@unilu.ch 28 mailto:juerg.helbling@unilu.ch mailto:aram.mattiol@unilu.ch Märkte Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2014 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Märkte gelten als zentrale Institutionen der verschiedensten Wirtschaftsformen und der verschiedensten Gesellschaften. Aber was sind Märkte eigentlich und wie funktionieren sie? Welche Arten von Märkten kann man unterscheiden? Wie werden Märkte durch Akteure hergestellt und gehandhabt? Die Ethnologie und die Soziologie haben verschiedene Ansätze zur Analyse der unterschiedlichen Marktformen und Marktpraktiken entwickelt. Märkte werden hierbei auch unterschiedlich konzipiert, als Mechanismen, als Räume, als Orte mit Regeln etc. Das Seminar soll einen transdisziplinären Abriss dieser Ansätze geben und in die Marktethnologie und die Marktsoziologie einführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme: vorbereitendes Bearbeiten von Fragen zur Lektüre sowie eine Kurzpräsentation / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch oder rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 29 mailto:juerg.helbling@unilu.ch mailto:rainer.diazbone@unilu.ch Non-Profit Organisationen Dozentin: Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 16.09.2014 FRO,4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Non-Profit Organisationen werden in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle als Akteure jenseits von Markt und Staat zugeschrieben und sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport, Kultur, Religion und Umwelt vorzufinden. Im Rahmen des Seminars beschäftigen wir uns zunächst mit der Ent- wicklung von Non-Profit Organisationen und deren Besonderheiten als Organisationstypus und schauen uns dann unterschiedliche Non-Profit Sektoren im internationalen Vergleich an ebenso wie aktuelle Diskursfelder zu Non-Profit Organisationen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur • Anheier, Helmut K. (2005): Nonprofit Organizations: Theory, Management & Policy. London and New York: Routledge. • Powell, Woody and Richard Steinberg (eds.) (2006): The Nonprofit Sector: A Research Handbook. Yale: University Press. 30 mailto:eva.passarge@unilu.ch Die Humanitäre Tradition der Schweiz Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Vor 150 Jahren, im August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf eine Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“. Das Seminar macht aus diesem Jubiläumsanlass die Geschichte der Humanitären Tradition der Schweiz zum Thema. Es geht um das Verhältnis der Schweiz zu den Genfer Konventionen und zum IKRK. Die Aufnahme der Bourbaki-Armee und die Schweizer Neutralität sind Gegenstand. Und wir blicken auf die Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und auf die Asylpolitik bis zur Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt. daniel.speich@unilu.ch 31 mailto:daniel.speich@unilu.ch Politische Inklusion: Demokratie und ihre Alternativen Dozierende: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Prof. Dr. Anna L. Ahlers Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 10.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 11.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 07.11.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 08.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versucht in der Form der Zusammenarbeit zwischen einem Soziologen und einer Sinologin und Politologin eine systematische Bestandaufnahme der politischen Regimes der gegenwärtigen Welt. Es benutzt für diesen Zweck als ein zentrales analytisches Instrument die soziologische Theorie der Inklusion, die behauptet, dass in der Moderne unter Bedingungen der funktionalen Differenzierung und der Individualisierung die Einbeziehung aller Einzelnen durch die globalen Funktionssysteme eine Schlüsselfrage für die institutionelle Gestalt der Funktionssysteme ist. Für den Fall des politischen Systems bedeutet dies, dass dieses in der Moderne entweder eine der Varianten eines demokratischen Regimes verwirklicht oder für eine der anderen Regimeformen – Autoritarismus, Techno- oder Expertokratie, absolute Monarchie etc. – optiert. Auch diese nichtdemokratischen Regimes müssen dem Inklusionsimperativ der Moderne in irgendeiner Form Rechnung tragen. Deshalb eignet sich die Theorie der Inlusion für einen systematischen Vergleich der politischen Regimes. Ein besonderer Schwerpunkt wird in diesem Seminar auf China als dem einflussreichsten Fall eines expertokratischen Autoritarismus mit erheblicher landesinterner Legitimität und Ausstrahlungskraft nach außen liegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt: anna.ahlers@gmx.de oder rstichweh@yahoo.de Literaturauszug • Baviskar, B.S./Mathew, G. (Hg.) (2009) Inclusion and Exclusion in Local Governance. Field Studies from Rural India, New Delhi: Sage. • Ericson, D.F. (Hg.) (2011) The Politics of Inclusion and Exclusion, New York: Routledge. • Ghosh, C. (2013) The Politics of the American Dream. Democratic Inclusion in Contemporary American Political Culture, New York: Palgrave Macmillan. • Sainsbury, D. (2012) Welfare States and Immigrant Rights. The Politics of Inclusion and Exclusion, Oxford: Oxford University Press. • Stichweh, R./Windolf, P. (Hg.) (2009) Inklusion und Exklusion: Analysen zur Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. Wiesbaden: VS • Stichweh, R. (2014) Inklusion und Exklusion, Transcript: Bielefeld (2. Aufl.) • Young, I.M. (2000) Inclusion and Democracy, Oxford: Oxford University Press.. 32 mailto:anna.ahlers@gmx.de mailto:rstichweh@yahoo.de Einführung in die Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie Dozent: Dr. phil Tobias Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die heutige Globalisierungsforschung orientiert sich an zwei theoretischen Paradigmen, die man unter den Titeln „Globalisierungstheorien“ und „Theorien der Weltgesellschaft“ zusammenfassen kann. Diese Paradigmen sollen in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet und miteinander verglichen werden. Im ersten Teil beschäftigen wir uns zunächst mit ihren gemeinsamen Ausgangspunkten: Was spricht überhaupt dafür, ein Problem oder Forschungsthema im Licht globaler Bezüge zu analysieren, statt sich auf einen lokalen oder nationalen Rahmen zu konzentrieren? Was ist gemeint, wenn herkömmliche Ansätze als „methodologisch nationalistisch“ kritisiert werden? Im zweiten Teil verschaffen wir uns an repräsentativen Texten ein grundlegendes Verständnis beider Paradigmen: Was haben Globalisierungstheorien und Theorien der Weltgesellschaft gemeinsam, was unterscheidet sie? Im dritten Teil befassen wir uns schliesslich mit einigen ausgewählten Forschungsthemen und fragen: Was können Globalisierungstheorien zur Formulierung und Erklärung einer spezifischen Forschungsfrage beitragen – und wie sieht dieselbe Frage im Licht von Theorien der Weltgesellschaft aus? Dabei kann es je nach Präferenz der TeilnehmerInnen um die unterschiedlichsten Themen gehen – von Märkten/Wirtschaft über Politik/Staaten bis zu Wissenschaft, Massenmedien, Sport, Kunst oder Religion. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: tobias.werron@unilu.ch Literatur • Dürrschmidt, Jörg: Globalisierung, Bielefeld: transcript, 2002 • Guillén, Mauro F.: Is Globalization Civilizing, Destructive or Feeble? A Critique of Five Key Debates in the Social Science Literature, Annual Review of Sociology 27 (2001), S. 235-260 • Werron, Tobias: Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35 (2012), S. 99-118 • Wimmer, Andreas/Nina Glick-Schiller: Methodological Nationalism and beyond: Nation-state building, migration and the social sciences, Global Networks 2 (2002), S. 301-334 • Wobbe, Theresa: Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript, 2000 33 mailto:tobias.werron@unilu.ch Modul Weltpolitik Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Dozent: PD Dr. iur. Andreas Abegg Durchführender Fachbereich: RechtswissenschaftMi Termine: wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Voraussetzungen: Die Tendenz der staatlichen Verwaltung, ihre Tätigkeiten immer mehr im Rahmen des Privatrechts abzuwickeln, ist heute trotz Wirtschaftskrise unge-brochen. Die davon betroffenen Bereiche reichen vom Verhältnis zwischen Staat und Staatsangestellten über öffentlich-private Kooperationen zur Er-stellung von Infrastruktur und Bauten bis hin zur Auslagerung sicherheits-politischer Aufgaben an Private. Das Verwaltungsprivatrecht bezeichnet das Recht, das auf die privatrechtlich tätige Verwaltung Anwendung findet. Mit der Zuweisung eines Verwaltungshandelns zum Privatrecht finden grund-sätzlich privatrechtliche Normen Anwendung, die jedoch in mannigfaltiger Weise durch öffentliches Recht beeinflusst oder überlagert werden. Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung baut auf Grundlagenkenntnissen verschiedener Rechtsbereiche auf, insbesondere auf jenen des Obligationenrechts, des Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts. Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik mit entsprechenden Kenntnissen oder mit der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse im notwenigen Mass anzueignen, sind in der Veranstaltung willkommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: andreas.abegg@doz.unilu.ch Literatur Gesetzestexte: BV, OR/ZGB. 34 mailto:andreas.abegg@doz.unilu.ch Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unter- schiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi- Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die VL begleitende Proseminar, das von Frau Dr. Andrea Schlenker angeboten wird, parallel zu besuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. • Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 35 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on current issues in Human Rights Law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. In doing so, both the approaches, questions and answers given at the universal and the regional level shall be analyzed, compared and discussed. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of human rights law. Die Vorlesung baut auf der Vorlesung International Human Rights Law auf und setzt gute Kenntnisse der Menschenrechte voraus. Sie kann daher nur von jenen Studierende des Masterstudienganges WG/WP besucht werden, die bereits erfolgreich die LV International Human Rights Law besucht haben. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: graded written or oral exam / 6 Kontakt: nicole.scheiber@unilu.ch (research assistant) angela.hefti@unilu.ch (research assistant) maya.taylan@unilu.ch (research assistant) martina.caroni@unilu.ch Literatur Reader 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrations- rechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20); • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); • Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); • Asylgesetz (AsylG); • Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA) 37 mailto:martina.caroni@unilu.ch Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00 , ab 18.09.2014 FRO, HS 9 14-täglich Di , 13.15 – 15.00, ab 16. 09.2014 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Frie- denssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zen- tralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemei- ne Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landes- recht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlich- keit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streit- beilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils ak- tuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und ana- lysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis er- möglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbe- reiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch oder maya.taylan@unilu.ch (Assistenz) Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von ANDREAS R. ZIEGLER, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von ALBRECHT RANDELZHOFER, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 38 mailto:martina.caroni@unilu.ch mailto:maya.taylan@unilu.ch Terrorism and the Law Dozent: Peter Coenen, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings. The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: peter.coenen@unilu.ch Literature READER 39 mailto:peter.coenen@unilu.ch The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Dozenten: Dr. Iur. Nicolas Diebold, LL.M. Prof. Dr. Iur. Christoph Beat Graber Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 25.09.2014, 08.15 - 18.00, Fr, 26.09.2014, 08.15 - 18.00, Sa, 27.09.2014, 08.15 - 12.00 FRO, 4.B47 Do, 20.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 4.B47 Fr, 21.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the multilateral trading system embodied in the World Trade Organization (WTO) and addresses the legal issues that arise under WTO law and dispute settlement; for instance: May the US restrict the sale of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of seal fur due to inhumane killing of seals? May the US restrict the business of online gambling? Does the lack of criminal procedures and penalties for counterfeiting and piracy in China constitute a violation of WTO obligations? Combining law, economics and political science, the course offers an overview on the WTO’s prime agreements covering trade in goods, trade in services and trade-related aspects of intellectual property rights. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view to familiarize students with the legal disciplines under the WTO. In- depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Methodically, the course builds on the case law method. WTO law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: see above / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch oder christoph-beat.graber@unilu.ch 40 mailto:nicolas.diebold@doz.unilu.ch mailto:christoph-beat.graber@unilu.ch African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Constitutionalism and Hope Dozentin: Jun. Ass.-Prof. Lauren Fielder, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Blockveranstaltung; Termine und Räume noch offen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course examines the factors that shape contemporary Sub-Saharan African constitutional law and state structures/policies. First, It provides an introduction to the contemporary, pressing issues in African law. In addition, it introduces the diversity of the continent which provides a framework for further analysis. We will use a Comparative Constitutional approach to evaluate the sucessess and failures of Sub-Saharan African Constitu- tionalism, and in so doing we will see links between the government action of and conflict, human rights violations and massive levels of human suffering. - Understand the diversity and complexity of Africa - Identify individual Sub-Saharan African States on a map - Become familiar with current events occurring in Sub-Saharan Africa - Become familiar with the major crises on the continent, the major conflicts and the suffering of the people through massive human rights abuses - Gain a broader knowledge of the politics of the region by understanding its history - Identify pressing legal issues in sub-saharan Africa - Beccome familiar with major treaties that apply to African human rights Voraussetzungen: Umfang: keine 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: class participation, including deep debate over the problems pressing Africa, reading and providing a brief reaction paper to at least two of the background readings; final exam / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch Literatur Reader 41 mailto:lauren.fielder@unilu.ch Regulation Without Law? Law and the Technologies of the 21. Century Dozenten: Prof. Dr. iur. Christoph Beat Graber Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The rapid evolution of technology in the twenty-first century has changed our everyday experience. Every time we connect to the online world we are faced with filtering technologies that determine what we can or cannot view. More and more we are tied into technology-driven regimes that tether us to manufacturers able to control our experience through locked-in systems and “updates”, such as with the iPhone. Dependency-creating technologies are being developed, such as “terminator seeds” that self-destruct after one use, forcing farmers to buy seeds anew every season. These technologies exclude people in a manner analogous to state-enacted property regimes, or make them dependent on their manufacturers raising issues of power balance. But, how is it that we should understand these technologies and the fact that they have law-like effects? Should we understand them as law or as part of the legal system? At the same time, how do these new technologies affect the way we conceive law? During the course we are going to take a primarily theoretical approach to reflect on the relationship between law and new technologies of the twenty-first century and how the concepts of “law” and “regulation” evolve under these new technological conditions. Understanding the relationship between the law and new technologies. A practical application of legal theory. Voraussetzungen: Umfang: Gute Englischkenntnisse sowie ein Interesse für neue Technologien und deren Auswirkung auf Recht und Gesellschaft. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral or written exam (depending on the number of students) / 6 Kontakt: christoph-beat.graber@unilu.ch or vagias.karavas@unilu.ch Literatur Reader 42 mailto:christoph-beat.graber@unilu.ch mailto:vagias.karavas@unilu.ch Rechtsgeschichte totalitärer System Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Recht ist auch in totalitären Systemen ein zentrales Legitimations- und Steuerungsinstrument. Die Vorlesung geht auf diese Funktion des Rechts besonders im Hinblick auf das nationalsozialistische Deutschland 1933-45 und die DDR 1949-89 ein. Ausgehend von einem entideologisierten Verständnis totalitärer Strukturen und ihres Wandels wird dabei auch ein Vergleich verschiedener Formen totalitärer Herrschaft möglich. Das „Recht im Unrecht“ (Michael Stolleis) wird zum Einstieg anhand seiner Funktion in der jeweiligen Ideologie analysiert und dann anhand von Rechtspraxis und zeitgenössischer Wissenschaft untersucht. Nicht die zu pauschale und statische Formel vom „Unrechtsstaat“ ist dabei leitend, sondern die in den verschiedenen Stadien der Diktaturen je unterschiedliche Funktionsweise des Rechts in totalitären Systemen. Dabei wird zugleich deutlich, wie einzelne Elemente solcher Rechtsordnungen auch in rechtsstaatlichen Strukturen auftauchen können. Die Vorlesung knüpft an zentrale Themen der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ an. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Voraussetzungen: Umfang: Ein Interesse für die rechtlichen Grundlagen ist von Vorteil; Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich aktiv an den Diskussionen beteiligen und sich zur Übernahme gelegentlicher Kurzreferate bereit erklären. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: thomas.henne@unilu.ch 43 mailto:thomas.henne@unilu.ch Oekonomische Theorie der Politik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung widmet sich der Analyse politischer Prozesse aus einer ökonomischen Perspektive. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Erklärung des Verhaltens wichtiger politischer Akteure wie Wähler, Politiker, Interessengruppen oder Medien und der Einfluss verschiedener politischer Institutionen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: Simon.luechinger@unilu.ch oder oeksem@unilu.ch 44 mailto:Simon.luechinger@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch Umweltökonomik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Dringliche Umweltprobleme wie Klimaerwärmung, Luftverschmutzung oder Fluglärm finden immer wieder grosse Aufmerksamkeit. Die Vorlesung geht den Ursachen und Lösungsansätzen von Umweltproblemen aus einer ökonomischen Perspektive nach. Wichtige Themen sind die Analyse des Grundproblems und die vergleichende Beurteilung verschiedener umweltpolitischer Instrumente. Umweltpolitische Ziele können mit anderen Zielen in Konflikt stehen. Deshalb brauchen Entscheidungsträger Informationen über die Bedeutung der Umweltqualität für die betroffene Bevölkerung. Die Vorlesung stellt die wichtigsten Bewertungsverfahren von Umweltqualität vor. 1) Die Studierenden wissen, was aus einer ökonomischen Perspektive die Ursachen von Umweltverschmutzung sind. 2) Die Studierenden kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Instrumente der Umweltpolitik. 3) Die Studierenden kennen und verstehen die wichtigsten Verfahren zur Bewertung von Umweltqualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch oder oeksem@unilu.ch Literatur • Kolstad, Charles D. (2011). Intermediate Environmental Economics. International 2nd ed. Oxford: Oxford University Press. • Weiterführender Text zur Vertiefung (freiwillige Lektüre!) • Perman, Roger, Yue Ma, James McGilvray und Michael Common (2003). Natural Resource and Environmental Economics. 3rd ed. Essex: Pearson Education Limited. 45 mailto:simon.luechinger@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch International Monetary Economics Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Fr, 10.15 - 12.00, ab 26.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: What determines the foreign exchange rate in the short- and long-term? What are the effects of monetary and fiscal policy in an open economy? What drives a country's choice of the foreign exchange rate regime and why are some countries more prone to financial crises than others? A number of simple theoretical frameworks will be developed that allow us to discuss recent economic policy issues. The core objective of the course is to develop simple macroeconomic models of open economies that can be usefully applied to international economic phenomena ranging from the global financial imbalances, the Chinese exchange rate regime, the European Monetary Union, reform proposals for the international financial architecture to global financial crises. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung „Analyse der Gesamtwirtschaft“ 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: moser@kof.ethaz.ch Literatur • Krugman, Paul, Maurice Obstfeld and Marc Melitz (2011), International Economics: Theory and Policy, International Edition, 9th Edition, Addison-Wesley. • Klein, Michael and Jay Shambaugh (2010), Exchange Rate Regimes in the Modern Era, MIT Press. 46 mailto:moser@kof.ethaz.ch Wachstum und Entwicklung Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Fr, 08.15 - 10.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Warum sind manche Länder reich und andere arm? Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandard sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von physischem Kapital, Bevölkerungswachstum, Ausbildung, Gesundheit, Effizienz und technologischem Fortschritt analysiert. Des Weiteren werden die Rolle von Institutionen, Wirtschaftspolitik, Korruption, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft wird empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: christoph.moser@doz.unilu.ch oder oeksem@unilu.ch Literatur • David N. Weil (2009), Economic Growth, 3nd edition, Pearson Addison Wesley. 47 mailto:christoph.moser@doz.unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch- ökonomischen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christioph.schaltegger@unilu.ch Literatur • Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 48 mailto:christioph.schaltegger@unilu.ch Public Economics Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Finanzpolitik steht wie kaum ein anderes Thema im Zentrum der wirtschaftspolitischen Diskussion. Mit der aktuellen Verschuldungskrise stossen die Möglichkeiten und Grenzen fiskalpolitischer Instrumente erneut auf breites Interesse – es stellen sich Fragen an Wissenschaft und Politik. Der Kurs Öffentliche Ausgaben und Sozialversicherungen vermittelt die wichtigsten finanzpolitischen Themen aus ökonomischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Verbindung zwischen wissenschaftlicher Diskussion und konkreter politischer Anwendung. Wo möglich, wird auf die Schweizer Verhältnisse Bezug genommen. Den Studierenden werden die Fähigkeiten zur fundierten wirtschaftspolitischen Diskussion und Meinungsbildung im Bereich der Finanzpolitik vermittelt. Die Studierenden erarbeiten die finanzwissenschaftlichen Grundlagen zur Analyse von Staatsausgaben und Sozialversicherungen, zur Beurteilung einer langfristig tragfähigen Finanzpolitik wie auch unterschiedlicher finanzwissenschaftlicher Probleme. Dabei spielen traditionelle Ansätze wie auch Erklärungsansätze der Politischen Ökonomie oder der Institutionenökonomie eine Rolle. Fragen der Konsolidierungs- und Stabilisierungspolitik schaffen ausserdem einen Bezug zur aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion. Konkrete Reformvorhaben der Schweizer Finanzpolitik werden analysiert. Voraussetzungen: Umfang: Bachelor in Politischer Oekonomie 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Literatur gemäss Vorlesungsprogramm auf OLAT. 49 mailto:christoph.schaltegger@unilu.ch Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Manuels Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure und Strukturen, die wichtigsten Problembereiche internationaler und globaler Politik sowie die einflussreichsten theoretischen Perspektiven der Disziplin Internationale Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Teildisziplin „Internationale Beziehungen“ (IB) sowie verschiedene theo- retische Perspektiven auf die wichtigsten Akteure (wie Staaten, Internationa- le Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne, zivilgesellschaftliche Akteure) und Strukturen internationaler Politik diskutiert. Dabei wird u.a. der zunehmende Bedeutungsverlust einer Trennung von Innen- und Aussen- politik, vergleichender Politik und IB bzw. auch einer Trennung von IB und anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (wie beispielsweise der Soziologie) thematisiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Probleme und Zukunftsfragen globaler Politik in ausgewählten zentralen Politikfeldern der IB (wie internationale/globale Sicherheit, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte) diskutiert. Begleitend zur Vorlesung werden zwei vertiefende Seminare angeboten: für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ und für fortgeschrittene Studierende das Hauptseminar „Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Politik“. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: Manuela.spindler@global-politics.org oder polsem@unilu.ch Literatur Vorlesungsbegleitend: • Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Weitere Literatur: • Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. • Krell, Gert (2009): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 4. überarb. Auflage, Nomos. • Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. • Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2010): Theorien der Internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., UTB. • Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 50 mailto:Manuela.spindler@global-politics.org mailto:polsem@unilu.ch Comparative Constitutional Law in Action Dozenten: Kyriaki Topidi, PdD Peter Coenen, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course firstly provides an introduction into the methodology of comparative constitutional law. We will study how and why constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations and how CCL is used by courts in various jurisdictions. The second and main part of the course deals with the concrete application of comparative constitutional methodology. This will be done on the basis of how the rights to privacy and to education have been dealt with in various countries and by various institutions. Apart from looking at different legal solutions and court decisions from all over the world addressing those rights, we will also explore how international and transnational standards have influenced that legal practice. The right of privacy, which of course centers around every human being’s freedom to make decisions about his or her life, will be assessed in particular with respect to how it is viewed against a public right to know and to have information and a state’s interest in preserving law and order, moral and the rights of others. The right to education is a particularly controversial issue in states with a divers makeup of society. We will explore the rights of parents and children as opposed to the regulatory prerogatives of governments. To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there …); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to apply comparative constitutional law to various legal problems and to see how it broadens the horizon of those engaged in legal analysis. Voraussetzungen: Umfang: Good knowledge of English, willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignements, practical exercises. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch oder peter.coenen@unilu.ch Literatur Reader 51 mailto:kyriaki.topidi@unilu.ch mailto:peter.coenen@unilu.ch Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozent: Kyriaki Topidi, PdD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur Reader 52 mailto:kyriaki.topidi@unilu.ch Wettbewerbspolitik Dozent: Dr. rer. Oec. Alain Egli Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 17.15 – 19.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt in die Grundlagen der Wettbewerbspolitik ein. Schwerpunkte dieser Einführung sind die Themenbereiche Marktmacht, Wettbewerbsabreden, Zusammenschlüsse von Unternehmen und missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. Zudem behandelt das Seminar die schweizerischen Wettbewerbsbehörden und ihre Tätigkeiten. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Ökonomie und menschliches Verhalten". Zudem wird die Vorlesung "Mikroökonomie" empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme / 4 Kontakt: alain.egli@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 53 mailto:alain.egli@doz.unilu.ch The democratic legitimacy of the EU Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 18.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 4.B01 Do, 20.11.2014, 10.15 – 18.00 FRO, 3.B58 Fr, 21.11.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The course examines the nature and status of democracy in the European Union. Students are introduced to different theoretical perspectives on EU democracy; key concepts; institutional and constitutional arrangements; and recent developments in the EU, with particular emphasis on the euro-crisis. Umfang: Sprache: 1 Semesterwochenstunde Englisch, allerdings können Essays und Teilnahme auch in Deutsch sein. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 2 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Bauböck, R. (2007) “Why European Citizenship? Normative Approaches to Supranational Union”, Theoretical Inquiries in Law 8(2): 452-488. • Benz, A. (2013) “An Asymmetric Two-level Game: Parliaments in the Euro Crisis”, in Crum, B. and J.E. Fossum (eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, ch.8, 125-140. • Crum, B. and J.E. Fossum (2013)(eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, chaps. 1, 15, pp.1-14 and 251-268. • Eriksen, E. O. and J.E. Fossum (2012) “Introduction: reconfiguring European democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 1- 13. • Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (2012) “Europe’s Challenge: reconstituting Europe or reconfiguring democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 14-38. • Fossum, J.E. and A.J. Menéndez (2012) “Democracy and constitution making in the European Union”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 74-92. • Menendez, Agustín J. 2013. The Existential Crisis of the European Union, German Law Journal 14 (5): 453–525. • Moravcsik , A. (2006) “What Can We Learn from the Collapse of the European Constitution Project?”, Politische Vierteljahresschrift, 47(2): 219-41. • Scharpf, F. (2012) ”Legitimacy Intermediation in the Multilevel European Polity and Its Collapse in the Euro Crisis”, MPIfG Discussion Paper 12/6, pp.1-41. 54 mailto:j.e.fossum@arena.uio.no Political participation Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung:. Termine: Do, 25.09.2014, 13.15 – 17.00 FRO, 3.A05 14-täglich Do, 13.30 - 17.00, ab 16.10.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: How and why do people participate in public life? What are the forms and consequences of their involvement? This course aims to provide an answer to these questions building on the idea that political participation is a key element of democratic systems. It focuses on the study of political participation in comparative perspective – over time and across countries in Europe (some comparisons with the United States will be made in particular sessions). The classes will focus on both electoral (voting) and non-electoral participation (membership in political groups, contacting politicians, participation in electoral campaigns, and protest politics, involvement in direct democracy, and participation in deliberative processes). In particular, the course will explore the meaning of political participation, the evolution of the concept and its measurement, and the determinants of citizen behavior. This course combines the conceptual and empirical approaches. The readings and lectures are designed to enhance students’ ability to think critically about citizen participation. The main objectives are to provide a basic understanding of the concepts of citizen participation in politics, knowledge of the main debates, analytical insight, and awareness about new areas of research in the field of participation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme, Referat, Essay (benotet) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 55 mailto:gherghina@soz.uni-frankfurt.de Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most Dozent: Prof. Dr. David Held Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Termine: Mi, 17.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Do, 30.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B47 Fr, 31.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will explore the changing nature and form of globalisation, the institutional context of contemporary global change, and why it is that decision-making at the global level is now gridlocked. The argument will be that the post Second World War order was hugely successful but that it has now created conditions that undermine the original institutional settlement that underpinned it. What causes gridlock? Is there a way out of it? At the end of the lectures and discussions, it is hoped that there will be a clear response to these issues. Umfang: Sprache: 1 Semesterstundenwochen English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 2 Kontakt. david.held@durham.ac.uk oder omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 56 mailto:david.held@durham.ac.uk mailto:omar.serrano@unilu.ch Urban Politics / Metropolitan Governance Dozent: Dr. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer verfügt über politische Macht in der Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theore- tischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret behandeln wir im ersten Teil des Seminars die wichtigsten theoretischen Ansätze, um Machtstrukturen in Städten zu untersuchen. Im zweiten Teil des Seminars werden wir anhand empirischer Studien aus verschiedenen Teilen der Welt einen Blick auf Praktiken und Institutionen städtischer Politik werfen. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/ Essay (benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@zda.uhz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. Literatur • Jonathan S Davies und David L Imbroscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 57 mailto:philippe.koch@zda.uhz.ch Macht und Legitimität: Dozentin: Dr. phil. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Machtverhältnisse gelten seit der neuzeitlichen politischen Theorie als legi- timationsbedürftig, wenn sie in Form staatlicher Herrschaft und Gewalt in Erscheinung treten und die Freiheit des Individuums einschränken. Diese Unterstellung der Legitimationsbedürftigkeit politischer Macht ist bis heute in Theorie und Praxis der politischen Diskurse konstitutiv. Die fehlende Legiti- mität zur Herrschaft ist ein wiederkehrendes Argument in Revolutionen und Volksaufständen, aber es ist auch ein Vorwurf, der gegen transnationale Organisationen oder zivilgesellschaftliche NGOs, die politische Macht be- anspruchen, erhoben wird. Das Seminar behandelt diesen für uns selbstverständlichen Zusammenhang von Macht und Legitimität in zwei Teilen. Im ersten Teil werden klassische Positionen von der Antike bis zur Moderne diskutiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Positionen behandelt, die die traditionellen Machtmodelle der politischen Theorie in Frage stellen und damit auch den Fokus auf Legitimität verändern. Teil I: Klassische Perspektiven auf das Verhältnis von Macht und Legitimität Bereits in der griechischen Antike wird, parallel zur Entfaltung staatlicher Herrschaftstypen, die These formuliert, jede legitime, staatliche Macht sei letztlich nichts anderes als der Ausdruck des Rechts des Stärkeren. Diese radikale Gleichsetzung von Macht und Legitimität, die erstmals beim griechischen Geschichtsschreiber Thukydides (als These der Athener) formuliert wird, ist ein wiederkehrender Topos der politischen Theorie bis zur Gegenwart. Gegen diese Position werden seit Platon Argumente mobilisiert, die die Legitimität der Macht dadurch begründen, dass sie gut und gerecht sei oder dass sie durch die vertragsmässige Willenskundgebung des Volkes zustande gekommen sei. Im Seminar wird diese „klassische“ Kontroverse anhand der Texte von Thukydides, Platon, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville diskutiert. Teil II: Aktuelle Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität Die traditionelle Konzeptualisierung legitimer politischer Macht wird im 19. und 20. Jahrhundert vor allem durch zwei Entwicklungen in Frage gestellt. Zum einen wird die theoretische Gleichsetzung von Macht mit politischer Herrschaft und Gewalt aufgekündigt. Macht wird zusehends zu einem Begriff für anonyme soziale Praktiken, die den Gesellschaftskörper durchziehen und sich in Ökonomie, Wissenschaft, Familie und Sprache reproduzieren. Damit wird fraglich, ob sich Macht überhaupt legitimieren lasse, da sie doch ‚überall’ ist resp. es wird fraglich, was Legitimität bedeutet, wenn sie nicht mehr nur auf staatliche Herrschaft bezogen ist. Die zweite Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität richtet sich gegen die traditionelle Bestimmung von ‚natürlichen’ Machtverhältnissen in Familie und Ökonomie, die als nicht legitimationsbedürftig gelten, im Gegensatz zu den ‚künstlichen’ Machtformen der Politik. Gegen diese Naturalisierung von Machtverhältnissen haben sich vor allem marxistische, feministische und postkoloniale Autorinnen gewendet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: katrin.meyer@unibas.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 58 mailto:katrin.meyer@unibas.ch Policy Diffusion und regionale Integration Dozentin: Myriam Oehri, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2014 FRO,4.A07 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Zuge der wirtschaftlichen und sozialen Globalisierung wurden Ideen, Standards und Regeln durch inter- und transnationale Initiativen vermehrt auf regionaler und globaler Ebene verbreitet, teilweise gar verrechtlicht. Dieser Prozess, in den Sozialwissenschaften oftmals als Policy Diffusion bezeichnet, kann dabei verschiedene Formen annehmen: Nationalstaaten definieren mehr oder weniger bindende Regeln (z.B. hard und soft law), welche wiederum mehr oder weniger aktiv und formell in andere National- staaten exportiert werden (z.B. durch Zwang, Kooperation, Sozialisierung und Nachahmung). Im Seminar „Policy Diffusion und regionale Integration“ werden wir uns diesem Phänomen mithilfe neuerer Literatur der Internationalen Beziehun- gen annehmen. Ziel des Seminars ist es, ausgewählte Theorien und Konzepte der Verbreitung und Verrechtlichung von Policies zu verstehen und anzuwenden. Hierfür werden in einem ersten Teil theoretische und konzeptuelle Ansätze diskutiert und anhand von Beispielen regionaler Entitäten, in welchen auf eine Angleichung von bestimmten Politikfeldern abgezielt wird, veranschaulicht: darunter fallen etwa die Europäische Union (EU) oder das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA). In einem zweiten Teil werden Studierende selbständig eine Analyse zur Verbreitung von Ideen, Standards und Regeln entweder innerhalb oder jenseits regionaler Integration mithilfe der Diffusions- und Verrechtlichungsliteratur durchführen: mögliche Inhalte sind hier unter anderem Handelspolitik, demokratische Partizipation, Menschenrechte, Umweltstandards und Kampf gegen illegale Praktiken wie Drogenhandel und Korruption. Ferner interessiert, unter welchen Umständen ein Politiktransfer wahrscheinlich und erfolgreich ist und wo seine Grenzen wie auch diejenigen regionaler Integration liegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: myriam.oehri@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Abbot, W. A., Keohane, R. O., Moravcsik, A. and Slaughter A.-M. (2000). The Concept of Legalization. International Organization, 54:3, 401-419. • Alter, K. and Meunier, S. (2009). The Politics of International Regime Complexity. Perspectives on Politics, 7:1, 13-24. • Börzel, T. A. and Risse, T. (2012). From Europeanisation to Diffusion: Introduction. West European Politics, 35:1, 1-19. • Dobbin, F., Simmons, B. and Garrett, G. (2007). The Global Diffusion of Public Policies: Social Construction, Coercion, Competition, or Learning? Annual Review of Sociology, 33, 449-472. • Dolowitz, D.P. and Marsh, D. (2000). Learning from Abroad: The Role of Policy Transfer in Contemporary Policy-Making. Governance: An International Journal of Policy Administration, 13:1, 5-24. 59 mailto:myriam.oehri@unilu.ch Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Politik Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Hauptseminar zielt auf eine Vertiefung der in der Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ vermittelten Wissens- inhalte. Dies geschieht durch eine gezielte Fokussierung der Rolle des „Staates“ - sowohl für die Formulierung theoretischer Perspektiven auf internationale Politik als auch für die reale, politische Praxis internationaler und globaler Beziehungen. Dieser Fokus ist vor dem Hintergrund der mit „global governance“ einhergehenden „Transformation des Staates“ und neuen Formen eines „Regierens jenseits des Staates“ für eine Wissens- vertiefung besonders relevant. Die in der Disziplin IB und auch Praxis internationaler Politik einfluss- reichsten Theorien beruhen auf den Grundannahmen des Staates als zentralem und rational handelndem Akteur, der im Kontext einer als grund- sätzlich „anarchisch“ angenommenen Struktur des internationalen Systems interessenorientiert, d.h. auf der Basis von Kosten-Nutzen-Kalkülen handelt. Das Seminar setzt in einem ersten Schritt aus einer wissenschaftsphilo- sophischen/ wissenschaftstheoretischen Perspektive bei diesen häufig unhinterfragten Grundannahmen an: Was sind Grundannahmen und welche Rolle spielen sie für die sozialwissenschaftliche Theoriebildung? Welchen Einfluss haben Grundannahmen auf das Erklärungsmodell einer Theorie? Warum wird in den Theorien der IB der Staat als „Akteur“ - vergleichbar mit der Grundannahme des menschlichen Individuums als homo oeconomicus in der klassischen und neoklassischen ökonomischen Theoriebildung - angenommen? Woher kommt das Denken in abgeschlossenen „Einheiten“ (der Staat als „unit“, als nach außen abgegrenzter, souveräner Akteur in einem internationalen System weiterer nach außen klar abgrenzbarer souveräner Staaten/“units)? In einem zweiten Schritt wird der wissenschaftsphilosophische Diskussions- aspekt zum einen mit historischen Aspekten verknüpft: „Staat“ und „Staatensystem“ werden als historisch wandelbare Konzepte diskutiert, deren Entstehung auf das engste mit der Geschichte des europäischen Staatensystems und der Herausbildung des zentralistischen europäischen Territorialstaates verknüpft ist. Zum anderen werden disziplinübergreifende Aspekte i.S. von Fragen der Einbettung von Theorien/Konzepten in übergreifende, kulturell geprägte „wissenschaftliche Weltbilder“ diskutiert: Bestehen Zusammenhänge zwischen der Entwicklung des theoretischen Denkens über den Staat und seiner Rolle in der internationalen Politik beispielsweise mit dem Aufkommen des Cartesianisch-Newtonschen wissenschaftlichen Weltbildes? In einem dritten Schritt werden die Diskussionsergebnisse der ersten zwei Schritte unter der Fragestellung ihrer praktisch-politischen Relevanz diskutiert. Ausgehend von einer handlungsleitenden Funktion wissenschaftlicher Theoriebildung für die praktische Politik wird gefragt: Inwiefern widerspiegelt sich das diskutierte Ordnungsdenken in der gegenwärtigen internationalen und globalen Politik? (Auswahl geeigneter aktueller Fälle gemeinsam mit den Studierenden). Didaktisches Konzept/Lernmethode: Problemorientierte Diskussion; vernetztes Lernen; Verbindung von Theorie und Praxis; zielt neben der Vertiefung der Fachkompetenz im Bereich IB durch einen wissenschafts- philosophischen Zugang auch auf die Stärkung reflexiver Kompetenz. 60 Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Osiander, Andreas 2008: Before the State. Systemic Political Change in the West from the Greeks to the French Revolution. Oxford: Oxford University Press. • Osiander, Andreas 1995: Interdependenz der Staaten und Theorie der zwischenstaatlichen Beziehungen, in: Politische Vierteljahresschrift 36:2, 243-266. • Spindler, Manuela 2013: International Relations. A Self-Study Guide to Theory. Opladen/ Berlin/Toronto: Budrich Publishers. • Schieder, Siegfried/Spindler, Manuela 2014 (eds.): Theories of International Relations. London/New York: Routledge. • Wight, Colin 2012: Philosophy of Social Science and International Relations, in: Carlsnaes, Walter et.al (eds.): Handbook of International Relations. London: SAGE Publications, 29-56. 61 mailto:manuela.spindler@global-politics.org Understanding Boundaries in an Age of Migrations Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 24.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Fr, 17.10. / Sa, 18.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 4.B47 / 3.B57 Fr, 14.11. / Sa, 15.11.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: International migrations provoke a mismatch between the territorial boundaries of the state and the membership boundaries of the nation. As a result, states find themselves with a significant proportion of citizens living outside their frontiers, and of aliens within them. However, the ways in which states have addressed this discrepancy varies greatly. As an influential scholar once put it, from this point of view, the critical focus of investigation becomes the boundary that defines the group, not the cultural stuff that it encloses. In this seminar, we will examine the transformation of political boundaries resulting from international migrations, in theory and in practice. We will compare how states have sought to police their borders through immigration policies, to discriminate between citizens and aliens through citizenship policies, and to expand their control over their nationals living beyond their jurisdiction through diaspora policies. In addition, we will seek to understand why such policies have differed so markedly, over time and across space. The seminar pursues three objectives: First, participants will be encouraged to explore how a boundary perspective may be relevant for their own research. Second, students will become familiarized with the main theoretical debates in migration and citizenship studies. Third, they will gain a broad comparative understanding of a variety of cases, mainly though by no means exclusively in Europe. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch; Essays und Teilnahme kann auch in Deutsch sein. Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme / Essay (benotet) / 4 Kontakt: Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug • Arrighi, Jean-Thomas, and Hutcheson, Derek. “Keeping Pandora’s box Half-Shut: A Comparative Inquiry into the Institutional Limits of External Voting in EU Member States.” Democratization, special issue on Voting Rights in the Age of Globalisation, edited by Grotz, F., and Caramani, D. (forthcoming). • Barth, F., Ed. Ethnic Groups and Boundaries. The Social Organization of Culture Difference. Oslo, Universitetsforlaget, Introduction, 1969. • Bauböck, Rainer. How Migration Transforms Citizenship: International, Multinational and Transnational Perspectives. IWE Working Paper Series No. 24, 2002. • Brubakers, Rogers. Ethnicity Without Groups. Cambridge (MA), Harvard Univ. Press, 2004 (Chap 1). • Massey, Douglas. “International Migration at the Dawn of the Twenty-First Century: The Role of the State.” Population and Development Review Vol. 25 No. 3 (1999) 303–322. • Hirschman, Albert O. Exit, Voice, and the State, World Politics, vol.31, No.1, 1978. • Joppke, Christian. “The Retreat of Multiculturalism in the Liberal State: Theory and Policy.” The British Journal of Sociology Vol. 55 No. 2 (2004) 237–257. • Kymlicka, Will. “The Rise and Fall of Multiculturalism? New Debates on Inclusion and Accommodation in Diverse Societies.” International Social Science Journal Vol. 61 No. 199, (March 2010) 97-112. 62 mailto:Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Religion und die zweite Migrationsgeneration in der Schweiz und Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In Ländern Europas wie auch in Nordamerika ist in Folge der Zuwande- rungen seit den 1960er Jahren eine zweite, teils dritte Generation heran- gewachsen. Diese jungen Frauen und Männer mit Migrationshintergrund interpretieren religiöse Ideen und Praxisformen oft sehr unterschiedlich: einer gänzlichen Abkehr von Religion stehen eine traditionsbewusste Fortführung religiös-kultureller Normen und Praxis entgegen, ebenso wie eine selektive Auswahl und Befolgen von normativen Vorgaben als auch ein eigenständiges, autonomes Reinterpretieren religiöser Vorgaben in Lehre und Praxis. Das Masterseminar wird diese unterschiedlichen Formen der Anpassung religiöser Ideen, Normen und Praxis für das alltägliche Leben der Jugendlichen mit Migrationshintergrund vergleichend für die Schweiz und Länder Europas sowie Nordamerikas behandeln. Zur Sprache kommen neben muslimischen jungen Erwachsenen und ihren Interpretationen und Jugendgruppen u.a. auch buddhistische und hinduistische junge Erwach- sene mit Migrationshintergrund sowie die Kontextuierung in gesellschaftliche Veränderungsprozesse. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Material: Texte zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Endres, Jürgen/Tunger-Zanetti, Andreas/Behloul, Samuel-M./Baumann, Martin (2013): Jung, muslimisch, schweizerisch. Muslimische Jugendgruppen, islamische Lebensführung und Schweizer Gesellschaft, Luzern • Müller, Monika (2013): Migration und Religion. Junge hinduistische und muslimische Männer in der Schweiz, Wiesbaden • Portes, Alejandro/ Rumbaut, Rubén G. (2006) : Immigrant America: A Portrait, 3. Aufl. Berkeley • Crul, Maurice/Schneider, Jens/Lelie, Frans (eds.) (2012):, The European Second Generation Compared. Does the Integration Context Matter?, Amsterdam 63 mailto:martin.baumann@unilu.ch Foucaults Theorie der Gouvernementalität und Politik Dozent: Prof. Dr. Martin Hartman Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Michel Foucaults Einfluss auf Philosophie und Sozialwissenschaft ist unbestritten. Seine Diskurs- und Machttheorie hat vielfältige theoretische und praktische Reflexionen und Interventionen hervorgerufen. Wir wollen in diesem Seminar vor allem seine in den letzten Jahren erst zugänglich gemachte "Geschichte der Gouvernementalität" diskutieren, die aus Vorlesungen am Collège de France 1977 - 1979 hervorgegangen ist. Eine ausführliche Lektüre zentraler Texte und eine werkgeschichtliche Kontextualisierung dieser Vorlesungen werden einen Überblick über dieses Theorieangebot, seine methodischen und systematischen Eigenschaften geben. Im Mittelpunkt stehen dabei besonders die politischen Implikationen seines Ansatzes, etwa mit Blick auf den Neoliberalismus der Gegenwart und auf das Konzept der Biopolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur • Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung, Frankfurt/M. 2004. • Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität II: Die Geburt der Biopolitik, Frankfurt/M. 2004. • Michel Foucault, Analytik der Macht, Frankfurt/M. 2005. • Thomas Lemke, Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität, Hamburg 1997. 64 mailto:bea.schuler@unilu.ch Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung:. Termine: Do, 18.09.2014, 15.15 – 19.00 FRO, 4.A05 14-täglich Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziel: Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwer- punkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dementspre- chend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungs- prozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrs- semester 2015 ist nicht möglich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 65 mailto:julian.l.junk@googlemail.com Literatur • Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. • Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. • George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. • Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. • Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. • Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. • Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. • Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. • Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. • Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. • Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 66 The anthropology of international governace Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: What can anthropology tell us about contemporary global governance dynamics related to topics as environmental politics, indigenous rights and world trade? Anthropology may not appear as an obvious place where social scientists look to better understand global governance dynamics. Normally considered the domain of International Relations, International Law, Political Science and Economics, ethnography was for a long time mainly mobilized to illustrate exotic far-away realities. This is changing rapidly. On the one hand, anthropologists have increasingly ventured into the corridors and organizational realms of international organizations, international cooperation and global negotiations. On the other hand, global processes form an inextricably part of many field-settings and contemporary research topics. This course aims to introduce students to the diversity of approaches taken by anthropologists in the realm of international governance. The course will touch upon a range of different governance fields and actors. Particular focus will be on indigenous rights issues and environmental governance. As part of the course, students will be invited to attend and observe a 2-day international meeting in Geneva (being co-organized by the lecturer). Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Abèles, Marc (2010), The Politics of Survival (Durham: Duke University Press). • Bellier, Irène and Préaud, Martin (2012), 'Emerging issues in indigenous rights: transformative effects of the recognition of indigenous peoples', The International Journal of Human Rights. • Brosius, Peter and Campbell, Lisa (2010), 'Collaborative event ethnography: conservation and development trade-offs at the Fourth World Conservation Congress', Conservation and Society, 8 (4), 245-55. • Ferguson, James (1994), The Anti-Politics Machine: "Development", Depoliticization and Bureaucratic Power in Lesotho (Minneapolis: University of Minnesota Press). • Global Shadows (2006), Africa in the Neoliberal World Order (Durham: Duke University Press). • Muller, Birgit (2013), The Gloss of Harmony: The Politics of Policy Making in Multilateral Organisations (Pluto Press). 67 mailto:peter.larsen@unilu.ch Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ganz ohne Zweifel – Religion ist zurück in der öffentlichen Debatte. Zahlreiche global wahrgenommene Ereignisse wie die Terroranschläge des 11. September 2001, der Irakkrieg, religiös begründete Selbstmordattentate, die Religiöse Rechte in den USA, der Streit um einen Gottesbezug im Verfassungsentwurf der EU, die Kontroversen um Kopftuch und Moscheebau quer durch Europa oder der Arabische Frühling unterstreichen eindrucksvoll die Politikfähigkeit von Religion im 21. Jahrhundert. Gänzlich neu sind die damit verbundenen Grundfragen für die Politikwissenschaft keineswegs, aber die Politikwissenschaft hat sich ihnen mit neuer Dringlichkeit zu stellen. Das Seminar vermittelt im Sinne eines speziellen politikwissenschaftlichen Grundkurses die ideengeschichtlichen und politiktheoretischen Schlüsselthemen des Wechselverhältnisses von Politik und Religion und diskutiert zentrale Ergebnisse der jüngeren empirischen Politikwissenschaft zur Rolle von Religion in der nationalen und internationalen Politik der Gegenwart. Untersucht werden die Rolle von Religionen für die Legitimation von Herrschaft, ihr Einfluss auf politische Entscheidungen und ihre Bedeutung für die Zivilgesellschaft und damit die Stabilität demokratischer Gesellschaften. Gefragt werden soll vor allem, ob und unter welchen Bedingungen Religion für demokratische Politik heute ein Gefährdungspotential oder eine Ressource zur politischen Gestaltung darstellt. In der Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Religion und Politik wird zugleich mit den konzeptionellen und methodischen Grundlagen der Politikwissenschaft vertraut gemacht. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Textlektüre) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Brocker, Manfred/ Behr, Hartmut/ Hildebrandt, Mathias (Hgg.), Religion - Staat - Politik. Zur Rolle der Religion in der nationalen und internationalen Politik (= Religion und Politik) Wiesbaden 2003; • Hildebrandt, Mathias/ Brocker, Manfred (Hg.), Der Begriff der Religion (= Politik und Religion) Wiesbaden 2008; • Liedhegener, Antonius/ Tunger-Zanetti, Andreas/ Wirz, Stephan (Hg.), Religion - Wirtschaft - Politik. Forschungszugänge zu einem aktuellen transdisziplinären Feld (= Religion - Wirtschaft - Politik, Bd.1) Baden-Baden – Zürich 2011 (die Kapitel zur Politikwissenschaft). • Minkenberg, Michael/ Willems, Ulrich (Hg.), Politik und Religion (= PVS- Sonderheft, Bd.33) Wiesbaden 2003. 68 mailto:antonius.liedhegener@unilu.ch Public Economics Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termin: Do, 18.09.2014, 15.15 - 17.00 FRO, 3.B47 Termin: Do, 16.10.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B52 Termin: Do, 20.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B47 Termin: Fr, 21.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students will learn to critically evaluate existing empirical studies in public economics and to plan their own research project.The course covers the most important empirical approaches in public economics. We will discuss how these empirical approaches are used to analyze selected issues in public economics and for policy evaluation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch und Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme//Essay (benotet) / 4 Kontakt: oeksem@unilu.ch 69 mailto:oeksem@unilu.ch China and India in the International Political Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Few phenomena have transformed as much our contemporary world as the re-entry of China and India in the global economy. The reform and opening of China in the late seventies and that of India in the early nineties have fun- damentally altered globalization dynamics. Their impact is increasingly felt in other fields as well such as foreign policy and climate change. This course evaluates this momentous shift, as well as the factors driving it. While the relevance of these countries is not new, the past decade has seen them impact the international system in ways that cannot be ignored. India is poised to become the world’s third biggest economy in purchasing power terms this year. China may even be by then the world’s largest after already becoming its leading exporter and the main emitter of C02. Within the next decade China could well be the primary retail market, main importer, main oil consumer, and the country with the most listed firms in the Fortune Global 500. It could even be that within the next two decades China overtakes the United States in military spending. India is following close-by. This means that both China and India are changing global politics and economics in ways that no other actor has done in recent history. At the same time they face enor- mous challenges, both domestically and internationally. Almost no other country has seen inequality rise as dramatically as China, corruption, environ- mental degradation, and social unrest are major concerns for the Chinese leadership. The situation is not much different for India, which in addition remains the country with the most poor in absolute terms (400 million) and has much lower social indicators. This course will look from an empirical and theoretical perspective at the challenges and opportunities that the rise of China and India bring. In doing so, we will look at their political economies, as well as discussing possibilities for economic and political reform. We will focus on their relevance for world politics and economics. A main question that will be present throughout the course is to which extent these countries will act as stakeholders in the current system, or on the contrary, whether the will challenge it, as has occurred previously with revisionist powers. Sprache: English, however German may also be used in essays and class-participation. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT . Literaturauszug • Chandler, C. and Zainulbhai, A. eds. (2013) Reimagining India: Unlocking the Potential of Asia’s Next Superpower, New York (NY): McKinsey & Company • Deng Y., and Wang F.L. eds. (2004) China Rising: Power and Motivation in Chinese Foreign Policy, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers • Dréze, J. and Sen, A. (2013) An Uncertain Glory: India and its Contradictions, Princeton NJ: Princeton University Press • Fewsmith J., Ed. (2010) China Today, China Tomorrow: Domestic Politics, Economy and Society, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers • McGregor J. (2012) No ancient wisdom no followers: the challenges of Chinese authoritarian capitalism, Westport: Prospecta Press • Miller M. C. (2013) Wronged by empire: post-imperial ideology and foreign policy in India and China, Stanford: Stanford, CA: Stanford University Press 70 mailto:omar.serrano@unilu.ch International Forecasting and Simulations Dozent: Dr. Michal Tomczyk Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 – 10.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: To study the future is to study potential change. It is not simply economic projection or sociological analysis or technological forecasting, but multidisciplinary examination of change in all major areas of life. Futures research can be directed to large- or small-scale issues, in the near and distance future and can project possible or desired conditions. Its purpose is not to know the exact future, but to help us make better decisions today via its methods that force us to anticipate opportunities and threats and consider how to address them – it is better to anticipate and be prepared, rather than just respond to change. Exploring the unknown, identifying possibilities associated with different outcomes, and isolating likelihoods of occurrences constitutes the essence of forecasting. The aim of the course is to give students the ability to prepare forecasts and simulations regarding international affairs. This course enables students to analyze and anticipate the evolution of international system and its components, including issues like global politics, economic and social trends, possible resolution of conflicts and the behavior of international actors (states, international organizations etc.). Students will develop their analytical ability and critical thinking; acquisition of skills of formulating problems associated with forecasting, creatively combining theoretical knowledge with practice, as well as the ability to communicate, discuss and proper argumentation. First part of the course is devoted to present students an overview of what forecasting is? What is its historical background and why it is important for studying? Then they will be familiarized with the basis of the theoretical framework and existing forecasts. As a result, they will be able to prepare their own forecast using forecasting methodology. Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: michal.tomczyk@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • J. Scott Armstrong (ed.) (2001), Principles of Forecasting. A Handbook for Researchers and Practitioners, Springer. Philadelphia • Maria Giaoutzi, Bartolomeo Sapio (2013), Recent Developments in Foresight Methodologies, New York • Burchill, et al. eds. (2005), Theories of International Relations, 3rd edition, Palgrave • Gene Rowea, George Wrightb (1999), The Delphi technique as a forecasting tool: issues and analysis, “International Journal of Forecasting” 15, pp. 353–375 • John R. Freeman; Brian L. Job, (1979), Scientific Forecasts in International Relations: Problems of Definition and Epistemology, “International Studies Quarterly”, Vol. 23, No. 1., pp. 113-143. • Kesten C. Green, J. Scott Armstrong (2007), Structured analogies for forecasting, “International Journal of Forecasting” 23, pp. 365–376 71 mailto:michal.tomczyk@unilu.ch EU-Russia Relations: Between Strategic Partnership and Integration Rivalry Dozent: Dr. Kataryna Wolczuk Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 25.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B55 Fr, 24.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, HS 12 Sa, 25.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Learning objectives: Relations between the EU and Russia have been defined as a ‚strategic partnership‘, yet the un-derlying tensions have been thrown into sharp relief by the crisis in Ukraine. To understand the dyna-mics, the course will study EU-Russia relations in a bilateral and broader regional context. On a bilate- ral basis, the key stages, legal framework and subsequent policy initiatives will be analysed agains the backdrop of preferences of the EU and Russia, respectively. In the regional context, the focus will be on Russia’s approach to regional integration in the post-Soviet space, in particular the rapid emergence of the Eurasian Economic Union (as of Jan 2015). Russia-led integration efforts will be compared and contrasted with the EU’s own policies towards the ‚common neighbourhood‘, such as the European Neighbourhood Policy and the Eastern Partnership. Against this background, the crisis in Ukraine will be examined in terms of the respective roles of the EU adn Russia in order to assess if it represents a tectonic shift or a temporary ‚cooling‘ in EU-Russia relations. At the end of the course the students will be able to: 1) Demonstrate an in-depth understanding of EU-Russia relations and key factors shaping the relations 2) Interpret these relationship with reference to appropriate concepts and theoretical paradigms (drawn from International Relations and Political Science) 3) Gain insights into how to formulate specific research questions and operationalise them in terms of research design and methodology Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 2 Kontakt: K.wolczuk@bham.ac.uk Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Haukkala, Hiski (2010), The EU-Russia Strategic Partnership, Routledge, London and New York • Hopf, Ted (ed.) (2008), Russia’s European Choice (Palgrave MacMillan, New York and Basingstoke). • Dragneva, Rilka and Wolczuk, Kataryna (2012) ‚Russia, the Eurasian Customs Union and the EU: Cooperation, Stagnation or Rivalry?‘, Chatham House briefing paper, REP BP 2012/01 • Dragneva, Rilka and Wolczuk, Kataryna (eds.) (2013) Eurasian Economic Integration: Law, Policy, and Politics, Chelthenham: Edward Elgar. • Trenin, Dmitri (2008), 'Russia and the European Union: redefining strategic partnership', in Partnerships for effective multilateralism: EU relations with Brazil, China, India and Russia, Chaillot Paper no. 109, June: 133-144. Available at http://www.iss.europa.eu/uploads/media/cp109_01.pdf 72 mailto:K.wolczuk@bham.ac.uk Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 18.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponentenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 73 mailto:rainer.diazbone@unilu.ch Methoden ethnologischer Feldforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In der Übung sollen alle TeilnehmerInnen praktische Erfahrungen mit verschiedenen Verfahren der Feldforschung gewinnen. An Beispielen wird die Aufnahme, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. Die Studierenden erproben alle Verfahren jeweils an einander, und lernen dabei die Rolle des Forschers und des Informanten kennen. Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren werden so deutlich und deren Eignung für bestimmte Fragestellungen kann besser eingeschätzt werden. Gleichzeitig werden Daten über Interessen, Probleme und Alltag Luzerner Studierender erhoben. Diese Kenntnisse wiederum können in die Verbesserung der Lehre und des Lehrplans einfliessen. Durchführung: Von Woche zu Woche sind verschiedene praktische Aufgaben zu lösen, deren Ergebnisse am Ende des Semesters zu einem Lernportfolio zusammengestellt werden. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Leistungsscheins. Anmeldungen per E-Mail an Bettina.Beer@unilu.ch. Geben Sie bitte Semesterzahl und Fächerkombination an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 74 Qualitatives Forschen in Organisationen Dozent: Dr. phil. Stephan Kirchschläger Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 10.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 11.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 05.12.2014, 09.15 - 16.00, Sa, 06.12.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Organisationsforscher bedienen sich gegenwärtig immer öfter qualitativer Forschungsmethoden, um sich ihrem Gegenstand empirisch anzunähern. Allgemein anerkannte methodologische Prinzipien des qualitativen Forschens, wie die der Exploration und Offenheit, der Einzelfallorientierung und der Berücksichtigung des Kontextes (vgl. Bergmann 2006: 18f.), die auf die Generierung neuen theoretischen Wissens ausgerichtet sind, eignen sich beispielsweise immer dann besonders gut, wenn organisationale Prozesse und Praktiken im Fokus stehen, es gilt, organisationale Wirklichkeiten aus der Perspektive der handelnden Akteure zu rekonstruieren, oder wenn sich dynamisch verändernde Organisationsphänomene erforscht werden sollen. In der Veranstaltung werden methodische Grundlagen qualitativen Forschens im Kontext von Organisationen anhand empirischer Beispiele aus der Organisationsforschung vorgestellt und diskutiert. Ein Schwerpunkt dabei bilden forschungspraktische Aspekte, auf deren Grundlage die Teilnehmenden in der Lage sein werden, eigene empirische Arbeiten zu planen und durchzuführen (Forschungsarbeit im Forschung- Praxis-Methoden-Modul oder BA/MA-Arbeiten). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur • Kühl, Stefan / Strodholz, Petra (Hrsg.) (2002): Methoden der Organisationsforschung: ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt-Taschenbuch-Verl. • Bergmann, Jörg R. (2006): Qualitative Methoden der Medienforschung – Einleitung und Rahmung, in: R. Ayass / J. R. Bergmann (Hrsg.): Qualitative Methoden der Medienforschung, Reinbek: Rowohlt- Taschenbuch-Verl., 13-42, insb.: 16-34. • Wolff, Stephan (2000): Wege ins Feld - Varianten und ihre Folgen für die Beteiligten und die Forschung, in: U. Flick / E. v. Kardoff / I. Steinke (Hrsg.): Qualitative Forschung: Ein Handbuch, Reinbek: Rowohlt, 334-349. 75 mailto:stephan.kirchschlager@unilu.ch Causal inference Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Science and Health Policy Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 22.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: In this module students will deepen their understanding of statistical methods for identifying and estimating causal effects. The potential outcomes approach is presented as a general and unifying framework to examine such effects, with randomized experiments as the predominant way for establishing causality. The course then moves on to observational studies and explores various types of research designs that allow for credible causal inference. Examples from the literature offer hands-on experiences in utilizing the methods. The key objective of this module is to learn the methodology and steps of drawing causal inferences from experimental and non-experimental data. Voraussetzungen: Umfang: Quantitative Methods II (or equivalent) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Begrenzung: Englisch Priority MA Health Sciences students Prüfungsmodus / Credits: KSF: graded written examination / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur • Stata 13 (available through the university) • Angrist JD, Pischke JS (2009) Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist's Companion, Princeton University Press • Slides, software code, exercises 76 mailto:stefan.boes@unilu.ch Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Frederik Elwert, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fri, 17.10.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 3 Sa, 18.10.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 3.B54 Fr, 28.11.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 1 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Texte als Quellen soziologischer Analyse stehen in immer größerem Umfang in digitaler Form zur Verfügung. Neben der Nutzung von Annotationssoftware für die klassische qualitative Textanalyse, wie sie sich seit einiger Zeit etabliert hat, ergeben sich auch neue Analysestrategien. Dabei erlauben neue, leistungsfähigere Algorithmen Auswertungen, die über reine Quantifizierungen hinausgehen und die Grenzen zwischen qualitativer und quantitativer Textanalyse verschieben. Beispiele hierfür sind etwa Verfahren der Korpuslinguistik, der semantischen Netzwerkanalyse oder das sogenannte Topic Modeling. Das Seminar wendet sich diesen Möglichkeiten computergestützter Textanalyse zu. Neben der Diskussion der theoretischen und methodologischen Grundlagen geht es insbesondere um die praktische Anwendung der entsprechenden Verfahren. Am Beispiel der Programmiersprache Python soll gezeigt werden, wie sich konkretes Textmaterial aufbereiten, analysieren und interpretieren lässt. Voraussetzungen: Umfang: Erste Grundlagen der Programmiersprache Python sind für die Veranstal- tung erforderlich. Es wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese im Vorfeld des ersten Blocktermins über einen bereitgestellten Online-Kurs anzueignen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: frederik.elwert@rub.de 77 mailto:frederik.elwert@rub.de Einführung in Methoden der empirischen Religionsforschung I Dozent: Prof. Dr. Stefan Huber Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Mi, 12.15 - 14.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Methodisches Seminar Inhalt: Lernziele: Wie erzählen Menschen von ihrer "Bekehrung", "Erleuchtung", "spirituellen Heilung" oder ihrem Leben vor 500 Jahren? Innerhalb welcher Kontexte machen sie religiöse Erfahrungen und wie beeinflusst dies ihre Lebenspraxis? Fragen dieser Art werden von der qualitativen empirischen Religionsfor- schung bearbeitet, in welche dieser Kurs einführt. Zum einen werden grundlegende Techniken qualitativer Sozialforschung dargestellt. Zum anderen diskutieren wir neueste qualitative Forschungen aus dem Bereich der Religionssoziologie und -forschung, indem wir ihre Fragestellung, Methode, Auswertungsstrategie und Interpretation genauer unter die Lupe nehmen. • Verschiedene Ansätze der qualitativen Religionsforschung kennen zu lernen und einzuordnen wissen • Methoden der Datenerhebung mit solchen der Auswertung sinnvoll kombinieren zu können • Fähigkeit entwickeln, eigene Fragestellungen in einer qualitativen Logik zu bearbeiten Voraussetzungen: Umfang: Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: schriftliche Prüfung, pass or fail / 4 Kontakt: stefan.huber@theol.unibe.ch 78 mailto:stefan.huber@theol.unibe.ch Analyse von Mediennutzungsdaten mit R Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Unter Mediennutzung wird im Allgemeinen der Konsum von Massenmedien verstanden, wozu sowohl Print-, Bild- als auch Onlinemedien gehören. Die Art der Medien sowie die Art der Nutzung scheinen eng mit verschiedenen sozialstrukturellen Differenzierungen zusammenzuhängen. Das Seminar führt in die quantitative Mediennutzungsforschung und damit zusammenhängende soziologische Konzepte ein. Dies soll anhand von internationalen Datenerhebungen praktisch umgesetzt werden. Hierfür wird das OpenSource Statistikprogramm R verwendet werden, das als leistungs- starkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar werden verschiedene multivariate Verfahren, wie Regressions-, Faktoren- und Korrespondenzanalysen vorgestellt. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studieren- den anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: gute Kenntnisse der uni- und bivariaten Statistik 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Eine Einführung. Wiesbaden: VS- Verlag für Sozialwissenschaften. 79 mailto:katharina.manderscheid@unilu.ch Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2014 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and life styles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: grundlegende Statistikkenntnisse, Englischkenntnisse 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (mehrere Arbeitsaufgaben) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur wird im Seminar bekannt gegeben. 80 mailto:katharina.manderscheid@unilu.ch Relationale Soziologie: Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Voraussetzungen: Umfang: Bereitschaft zum Lesen englischer Texte 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (kurzes Input und Memos) / 4 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur • Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. • Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. • Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 81 mailto:sophie.muetzel@unilu.ch Approaches and methods in consumer research Dozentin: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in con- ceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation / paper) / 4 Kontakt: oglesby.stephan@link.ch Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 82 mailto:oglesby.stephan@link.ch Der digitale öffentliche Raum – Geschichte, Gemeinschaften und Sozio- semantische Netzwerke Dozent: Dr. Camille Roth Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 24.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 25.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 21.11.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 22.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This seminar aims at providing an encompassing overview on the digital public space and, more broadly, on the functioning of a series of prototypical online communities, including blogspace, wikis and discussion forums. Sessions will be either devoted to the discussion of texts dealing with general issues (including the history and emergence of these virtual realms) and specific case studies, or to the presentation of a series of methodological tools, including social network analysis and socio-semantic modeling. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: roth@cmb.hu-berlin.de Literatur • L. A. Adamic and N. Glance. The political blogosphere and the 2004 U.S. election: divided they blog. In LinkKDD ’05: Proc. 3rd Intl. Workshop on Link discovery, pages 36–43, New York, NY, USA, 2005. ACM Press. • Etling, B., Kelly, J., Faris, R., Palfrey, J., (2009) “Mapping the Arabic Blogosphere: Politics, Culture, and Dissent”, Berkman Center Research Publication #2009-06. • Kayahara, J., Wellman, B. (2007). “Searching for culture—high and low”. Journal of Computer- Mediated Communication, 12(3):824–845. • Karpf, D. (2008). “Understanding Blogspace”. Journal of Information Technology & Politics, 5(4):369– 385. • H. Rheingold. Virtual Communities: Homesteading on the Electronic Frontier. MIT Press. • Van Alstyne, M. and Brynjolfsson, E. (1996). “Electronic Communities: Global Village or Cyberbalkans?”. In Proc. 17th Intl. Conf. information systems. • Wasserman, S., Faust, K. (1994). “Social Network Analysis: Methods and Applications”, Cambridge University Press. • Wellman, B. (2001). “Computer Networks as Social Networks”. Science, 293:2031–2034. 83 mailto:roth@cmb.hu-berlin.de Kolloquien Forschungskolloquium: Migrantenreligionen im Westen Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich Mi, 13.15 – 15.00, ab 24.09.2014 FRO, 3.B06 Studienstufe: Master / Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft gemeinsam zu diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Präsentation / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 4 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 84 mailto:relsem@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Termine werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbeson- dere der Soziologie und der Vergleichenden Medienwissenschaften -, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und verfassen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung von Entwürfen, erster Ergeb- nisse und für Debatte und Austausch. Die MA-Arbeiten werden präsentiert und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Vorstellung der Masterarbeit) / 2 Kontakt: Anmeldung: cornelia.bohn@unilu.ch um Anmeldung bis 16.9. wird gebeten. Forschungskolloquium des Joint Degree MAS „Religion – Wirtschaft – Politik“ Dozenten: Prof. Paul Dembinski / Prof. Jens Köhrsen/ Prof. Antonius Liedhegener/ Prof. Daria Pezzoli-Olgiati Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Mi, 24.09.2014, 14.15 – 18.00 FRO, HS 12 08.10. / 22.10. / 27.11. / 28.11.204 Studienstufe: Master / Doktorierende Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Im Forschungskolloqium werden Methodenfragen erörtert und die laufenden Abschlussarbeiten des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" vorgestellt und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 85 mailto:cornelia.bohn@unilu.ch mailto:antonius.liedhegener@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 – 19.00, ab 25.09.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktieve Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Kolloquium für BA- und MA-Studierende Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling / Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Proff. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch 86 mailto:rainer.diazbone@unilu.ch mailto:werner.egli@unilu.ch MA-Kolloquium: Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterkolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und schreiben. Es gibt Raum und Unterstütz- ung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbei- tung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Kolloquium Weltgesellschaft / Theorien Dozenin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mo, 15.09.2014, 13.15 - 15.00 FRO, 3.A05 Fr/Sa, 26./27.09., Fr/Sa, 28./29.11. FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor / Master / Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an BA- und Masterstudierende sowie an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren. Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens eine Woche vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch 87 mailto:raimund.hasse@unilu.ch mailto:bettina.heintz@unilu.ch Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozenten: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli / Prof. Dr. Daniel Speich / PD Dr. Patrick Kury / Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 17.15 – 19.00, ab 23.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master / Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Mi, 15.15 - 17.00, ab 24.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 88 mailto:aram.mattioli@unilu.ch mailto:daniel.speich@unilu.ch mailto:sophie.muetzel@unilu.ch Sonderveranstaltungen International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 30.10.2014, 17.15 - 19.00, Fr, 31.10.2014, 09.15 - 16.00, Do, 20.11.2014, 17.15 - 19.00, Do, 11.12.2014, 17.15 - 19.00, Fr, 12.12.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Fr, 21.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: written exam (6) Kontakt: thilo.marauhn@unilu.ch 89 mailto:thilo.marauhn@unilu.ch Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin: Block Seminar (Saturday, September 20 (lunchtime) – 22, 2014, (morning) in Lungern); capstone meeting towards the end of the semester Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular-ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis-cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and pro- blems of and rights associated with diversity management. To link this dis- course with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: team-based work, including written and oral contributions during the semester (50%), individual papar (50%) / 6 Kontakt: Anmeldung: alexander.morawa@unilu.ch Registration/Deregistration mandatory by e-mail to uta.dietrich@unilu.ch until Sep 12, 2014. 90 mailto:alexander.morawa@unilu.ch mailto:uta.dietrich@unilu.ch Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Julia Maisenbacher Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / mehrtägige Exkursion (Ziel wird noch bekannt gegeben) Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: julia.maisenbacher@unilu.ch oder polsem@unilu.ch 91 mailto:julia.maisenbacher@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch 23.07.2014 Literature

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    Erstellungsdatum: 23.07.2014

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    Determinism and Freedom: A Lifelong Discussion

    für intellektuell befriedi- gend zu halten. Zehn Jahre nach meiner Einführung in den theologischen [...] bestand darin, Studierende am Studienbe- ginn in Philosophie zu unterrichten, indem ich die ein oder [...] . Wenn die Physik die grundle- gendste Erklärungsebene bietet und Physik deterministisch ist, – so

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    Erstellungsdatum: 19.01.2018

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    1 Master of Advanced Studies in Forensics (MAS Forensics) Die pikettmässige Bewältigung [...] und den damit zusammenhän- genden speziellen Bedingungen realisiert werden muss. Die vorliegende [...] bei Tötungsdelikten wie vorlie- gend. Der Untersuchungsrichter war bei Tötungsdelikten zudem zur

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    Erstellungsdatum: 09.06.2016

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    Microsoft Word - Masterarbeit LM 04.07.2013.docx

    Microsoft Word - Masterarbeit LM 04.07.2013.docx Master of Advanced Studies in Forensics (MAS Forensics) Geografische Verhaltensanalyse zu Serienbrandstiftern in der deutschsprachigen Schweiz Lösungsansätze zur Unterstützung der Täterermittlung Eingereicht von lic. iur. Lorenz Müller, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, Sicherheitsstütz- punkt Biberbrugg, Postfach 75, 8836 Bennau Klasse MAS Forensics 4 4. Juli 2013 betreut durch Dr. iur. Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich, Ge- waltdelikte, Molkenstrasse 15/17, Postfach 1233, 8026 Zürich Seite II „Brandstiftung ist eine Straftat, die ihre eigenen Beweise vernichtet [...]. Und eine Straftat, bei der der Täter den Tatort gern vor dem eigentlichen Geschehen verlässt – aus verständlichen Gründen.“ Don Winslow, 1999 Seite III INHALTSVERZEICHNIS I. Literaturverzeichnis .............................................................................................................V II. Medienberichte .................................................................................................................. VI III. Materialien ....................................................................................................................... VI IV. Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................VII V. Kurzfassung ....................................................................................................................... IX 1. Einleitung ...............................................................................................................................1 2. Vergleichende Fallanalyse bei allgemeinen und brandspezifischen Seriendelikten .......2 3. Der Tatbestand der Brandstiftung gemäss Art. 221 StGB................................................3 4. Tätertypologien......................................................................................................................4 5. Theorien zur allgemeinen, geografischen und zeitlichen Verhaltensanalyse ..................7 5.1. Abweichendes Verhalten im Alltag ......................................................................................7 5.1.1. Fortbewegungsarten......................................................................................................................................8 5.1.2. Individuelle Präferenzen und der Faktor Mensch.........................................................................................9 5.1.3. Tatentscheide und Täterpersönlichkeit .........................................................................................................9 5.2. Routine activity + rational choice = propinquity ................................................................10 5.3. Mentale Landkarten ............................................................................................................11 5.4. Stable offenders und nomadic offenders.............................................................................12 5.5. Tatortwahl und Weg zum Tatort.........................................................................................13 5.6. Distance decay-Funktionen.................................................................................................13 5.7. Kreishypothese nach Canter ...............................................................................................15 5.8. Tatortmorphologie ..............................................................................................................16 5.9. Viktimologie und Tatortwahl..............................................................................................16 5.10. Fazit ....................................................................................................................................17 6. Datenerhebung und Auswertung.......................................................................................17 6.1. Ziel der Datenerhebung.......................................................................................................17 6.2. Erhebungsadressaten...........................................................................................................17 6.3. Erhebungskriterien und Unterlagen ....................................................................................17 6.4. Auswertungsergebnisse ......................................................................................................18 6.4.1. Allgemeine Ergebnisse ...............................................................................................................................18 6.4.2. Täterpersönlichkeit – Auswertungsergebnis 1 ...........................................................................................19 6.4.2.1. Geschlecht .......................................................................................................................................19 6.4.2.2. Alter .................................................................................................................................................19 6.4.2.3. Herkunft...........................................................................................................................................19 6.4.2.4. Berufliche Tätigkeit.........................................................................................................................20 6.4.2.5. Vorstrafen und zeitgleich angeklagte Delikte .................................................................................20 6.4.2.6. Besonderheiten zu Täter und Brandserie.........................................................................................21 6.4.2.7. Anzahl Brände pro Deliktsserie.......................................................................................................22 6.4.2.8. Tatmotive.........................................................................................................................................22 6.4.3. Aktionsradien – Auswertungsergebnis 2 ....................................................................................................23 6.4.4. Fortbewegungsmittel – Auswertungsergebnis 3.........................................................................................26 6.4.5. Zeitliche Abstände zwischen den Taten – Auswertungsergebnis 4 ...........................................................27 6.4.6. Tatzeiten – Auswertungsergebnis 5............................................................................................................28 6.4.7. Art der Ankerpunkte – Auswertungsergebnis 6 .........................................................................................28 6.4.8. Brandobjekte – Auswertungsergebnis 7 .....................................................................................................28 6.4.9. Brandbeschleuniger – Auswertungsergebnis 8...........................................................................................29 6.4.10. Tatortmorphologie – Auswertungsergebnis 9 ............................................................................................29 7. Diskussion der Auswertungsergebnisse ............................................................................29 7.1. Zum Auswertungsergebnis 1 – Täterpersönlichkeit ...........................................................30 7.2. Diskussion zum Auswertungsergebnis 2 – Aktionsradien .................................................32 7.3. Diskussion zum Auswertungsergebnis 3 – Fortbewegungsmittel ......................................33 7.4. Diskussion zum Auswertungsergebnis 4 – Zeitliche Abstände zwischen den Taten .........33 Seite IV 7.5. Diskussion zum Auswertungsergebnis 5 – Tatzeiten .........................................................34 7.6. Diskussion zum Auswertungsergebnis 6 – Art der Ankerpunkte.......................................35 7.7. Diskussion zum Auswertungsergebnis 7 - Brandobjekte ...................................................35 7.8. Diskussion zum Auswertungsergebnis 8 - Brandbeschleuniger.........................................35 7.9. Diskussion zum Auswertungsergebnis 9 - Tatortmorphologie...........................................36 8. Ermittlungs- und Fahndungsansätze ................................................................................37 8.1. Ansatz 1 – Einsatzdispositiv zu Aufgebot und Fahndungsrayon........................................37 8.2. Ansatz 2 – Brandbeschleuniger ..........................................................................................38 8.3. Ansatz 3 – Personenüberprüfungen ....................................................................................39 8.4. Ansatz 4 – Feuerwehrleute..................................................................................................40 8.5. Ansatz 5 – linkage analysis.................................................................................................40 8.6. Ansatz 6 – Medien ..............................................................................................................41 8.7. Ansatz 7 – Viktimologie .....................................................................................................41 8.8. Ansatz 8 – Verdeckte Zwangsmassnahmen........................................................................41 8.9. Ansatz 9 – Alibi ..................................................................................................................42 8.10. Ansatz 10 – Tatmotive ........................................................................................................42 8.11. Ansatz 11 – Vorstrafen .......................................................................................................42 8.12. Ansatz 12 – Tatortarbeit......................................................................................................42 8.13. Ansatz 13 – Cooling off-Perioden ......................................................................................43 8.14. Ansatz 14 – Täterprofil .......................................................................................................43 9. Fazit ......................................................................................................................................43 VI. Abbildungsverzeichnis......................................................................................................45 VII. Anhänge .............................................................................................................................46 Seite V I. LITERATURVERZEICHNIS BARNETT W. (2005). Psychiatrie der Brandstiftung. Eine Psychopathologische Studie anhand von Gutachten. Darmstadt: Steinkopff Verlag. BERNASCO W. (2010). A sentimental journey to crime: effects of residential history on crime location choice. Amsterdam: Netherlands Institute for the Study of Crime and Law Enforcement (NSCR). Bundesamt für Statistik BFS (2011). Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Jahresbericht 2010. Neuchâtel. Veröffentlicht auf http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikatio- nen.html?publicationID=4307, eingesehen am 22.07.2012. Bundesamt für Statistik BFS (2012). Medienmitteilung Nr. 0350-1202-70, Kriminalität und Strafrecht, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011. Neuchâtel. Veröffentlicht auf http://www.bfs. admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19.html, eingesehen am 22.07.2012. CANTER D., YOUNGS D. (2009). Investigative Psychology: Offender Profiling and the Analysis of Criminal Action. Chichester: John Wiley & Sons Ltd. DARRER M., JACQUEMENT-PAPILLOUD J., DELEMONT O. (2007). Gasoline on hands: Prelimi- nary study on collection and persistence. Erschienen in: Forensic Science International 175 (2008) 171–178, Hrsg. Elsevier Ireland Ltd. DERN H., FRÖND R., STRAUB U., VICK J. UND WITT R. (2004). Geografisches Verhalten frem- der Täter bei sexuellen Gewaltdelikten. Ein Projekt zur Optimierung der Einschätzung des geo- grafischen Tatverhaltens im Rahmen der Erstellung eines Täterprofils bei operativen Fallanaly- sen. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. DOUGLAS J. E., BURGESS, A. W., BURGESS A. G., & RESSLER R. K. (2006). Crime Classifica- tion Manual, A standard System for investigating and classifying violent Crimes (2. Aufl.). San Francisco: John Wiley & Sons Inc. FUNKE A. (2010). Mein Leben als Dagobert (3. Aufl.). Berlin: Ch. Links Verlag. HANSJAKOB T. (2010) in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). Art. 251 und 252 StPO. Zürich, Basel, Genf: Schulthess Juristische Medien AG. HARBORT S. (2006). Geografische Verhaltensmuster fremder Täter bei Serienmorden im Zu- sammenhang mit Sexualstraftaten. Ein Beitrag zur Optimierung der Beurteilung des räumlich ausgerichteten Täterverhaltens bei Durchführung von operativen Fallanalysen. Düsseldorf: Ver- öffentlichung auf http://www.stephan-harbort.de. HOFFMANN J., MUSOLFF C. (2000). Fallanalyse und Täterprofil. Wiesbaden: BKA Forschungs- reihe. HORLEY J., BOWLBY D. (2011). Aggression and violent behaviour. Theory, research and inter- vention with arsonists. Edmonton: University of Alberta, Canada. KENT J. D. (2003). Using functional distance measures when calibrating journey-to-crime dis- tance decay algorithms. A thesis. Louisiana State University. KENT J. D. (2006). Evaluating the usefulness of functional distance measures when calibrating journey-to-rime distance decay functions. Louisiana State University. Veröffentlicht auf http://www. sciencedirect.com/science/article/pii/S0198971504000705, eingesehen am 2. Mai 2013. Seite VI KRÜGER H. (2012), Fallanalyse bei Brandserien in ländlichen Bereichen. Herangehensweise an einem praktischen Beispiel. Heidelberg: Kriminalistik Verlage, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH. Erschienen in: Kriminalistik, Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, Ausgabe 10/2012, S. 561-567. LABREE W., NIJMAN H., VAN MARLE H., RASSIN E. (2010). Backgrounds and characteristics of arsonists. Erschienen in: International Journal of Law and Psychiatry, 33 (2010), S. 149-153, Hrsg. Elsevier Ltd. LEVINE N. (2010). CrimeStat: A Spatial Statistics Program for the Analysis of Crime Incident Locations (v3.3). Ned Levine & Associates, Houston, TX, and the National Institute of Justice, Washington, DC. Veröffentlicht auf http://www.icpsr.umich.edu/CrimeStat/about.html, einge- sehen am 3. Mai 2013. MURAKAMI P., MURAKAMI J. (2003). Lexikon der Serienmörder, 450 Fallstudien einer patho- logischen Tötungsart. (9. Aufl.). München: Ullstein Verlag. MUSOLFF C. (2006). Täterprofile bei Gewaltverbrechen, Mythos, Theorie, Praxis und forensi- sche Anwendung des Profilings (2. Aufl.). Heidelberg: Springer Medizin Verlag. PFEFFERLI P. (2007). Die Spur. Ratgeber für die spurenkundliche Praxis (5. Auflage). Heidel- berg, München, Landsberg, Berlin: Kriminalistik, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH. ROELLI B., FLEISCHANDERL P. (2007) in: Basler Kommentar. Strafrecht II. Art. 111-392 StGB. (2. Aufl.). Art. 221 StGB. Basel: Helbing Lichtenhahn Verlag. ROSSMO D. K. (2000). Geographic Profiling. Boca Raton, London, New York: CRC Press. TAUSENDTEUFEL H., SONKA C. (2008). APES, Analytisch gestützte Priorisierung von Ermitt- lungen bei Sexualdelikten. Berlin: Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin. WALDER H., HANSJAKOB T. (2006). Kriminalistisches Denken (7. Aufl.). Heidelberg: Krimina- listik Verlag. WEDER U. (2010) in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). Art. 215 StPO. Zürich, Basel, Genf: Schulthess Juristische Medien AG. WINSLOW D. (1999), California Fire & Life, New York: Simon & Schuster Inc., Deutsche Erst- ausgabe (2012) unter dem Titel: Die Sprache des Feuers. Berlin: Suhrkamp Verlag. (Quelle für das einleitende Zitat: Deutschen Fassung, S. 313) II. MEDIENBERICHTE Blick (07.02.2013). Quelle: Printausgabe, eingesehen am 07.02.2013. 20 Minuten online (23.11.2012). Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/ 26917617, eingesehen am 13.11.2012. 20 Minuten online (04.06.2012). Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/ 23733630, eingesehen am 13.11.2012. III. MATERIALIEN Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0. Seite VII IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abb. Abbildung Abs. Absatz Art. Artikel BetmG Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psycho- tropen Stoffe, SR 812.121 bspw. beispielsweise ca. circa DNA desoxyribonucleic acid, engl. für DNS, Desoxyribonukleinsäure, Erbgut aus (menschlichen) Körperzellen DNA-Hit Übereinstimmung zweier DNA-Proben, so etwa zwischen Spur - Spur oder Spur - Täter, etc. DSM-IV Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 4th Edition, der American Psychiatric Association, Diagnoseklassifikationssystem für die Humanmedizin, vgl. auch nachfolgend ICD-10 etc. et cetera f. folgend ff. folgende FBI Federal Bureau of Investigation, USA Fn. Fussnote ICD-10 International Statistical Classification of Diseases an Related Helth Problems, der Weltgesundheitsorganisation WHO, analog zu DSM-IV i.e.S. im engeren Sinne inkl. inklusive insb. insbesondere i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit km Kilometer N Note, Randnote n Anzahl der untersuchten Einzeldelikte nBS Anzahl der untersuchten Brandserien NCAVC National Center for the Analysis of Violent Crime des FBI, USA nT Anzahl der untersuchten Täter (Serienbrandstifter) o.ä. oder ähnlich ÖV öffentlicher Verkehr resp. respektive sog. sogenannt(e) StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0 SVG Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, SR 741.01 SWOT aus dem Begriff SWOT-Analyse, für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwä- chen), Opportunities (Chancen) und Threats (Risiken) u.a. unter anderem USA / US- United States of America USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz, SR 814.01 usw. und so weiter u.U. unter Umständen u.v.m. und viele mehr v.a. vor allem vgl. vergleiche Seite VIII WG Bundesgesetz vom 20. Juni 1997 über Waffen, Waffenzubehör und Munition, SR 514.54 z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil z.Zt. zum Zeitpunkt Für alle nachfolgende Personenbezeichnungen und Formulierungen gilt jeweils gleichermassen die männliche und die weibliche Form, ausser da, wo explizit zwischen männlich und weiblich unterschieden wird. Seite IX V. KURZFASSUNG Die Thematik rund um Brandstifter resp. Serienbrandstifter ist stark durch Unsicherheiten und Klischees belastet. Hartnäckig halten sich Gedanken wie etwa, dass Serienbrandstifter unter den Feuerwehrleuten zu suchen seien oder dass Brandstifter beim Anblick von Feuer sexuelle Erre- gung verspürten. Bei Brandstiftern handelt es sich aber oftmals nicht um Menschen, die bloss der eigenen Erregung oder Befriedigung wegen Feuer legen. Ihr Antrieb und ihre Motiv- resp. Gefühlslage vor, während und nach einer Tat sind weit komplexer strukturiert. So wird es auch künftig in vielen Fällen kaum möglich sein, von der Tatserie auf die Motivlage des Täters und damit auf ihn selber zu schliessen. Brandstifter begehen schwere und vor allem gefährliche Delikte. Gerade deshalb erstaunt es, dass sie und insbesondere auch Serienbrandstifter in Forschung und Alltag der Strafverfolger weit weniger Beachtung erfahren, als etwa Sexual- oder Gewaltstraftäter. Es überrascht daher auch nicht, dass die Aufklärungsquote bei Brandstiftungen gemäss Art. 221 StGB im Vergleich zu Straftaten von vergleichbarer Schwere, wie z.B. den Delikten gegen Leib und Leben, markant tiefer liegt. Aus der allgemeinen, geografischen und zeitlichen Verhaltensanalyse resp. ihren Theorien und Analysemethoden geht hervor, dass für die Bearbeitung von Brandserien gleiche Mittel und Me- thoden wie bei der Bearbeitung von seriellen Tötungs- und Sexualdelikten herangezogen werden können. Serienbrandstifter lassen sich z.B. in sog. mass-, spree und serial arsonists kategorisie- ren. Sie legen im Durchschnitt ca. alle drei Monate Brände, delinquieren meist nicht weiter als 2.5 bis 5 Kilometer von ihrem Wohnort resp. Ankerpunkt entfernt und erschaffen durch ihre Tatortwahl erkennbare, morphologische Muster in der Landschaft. Obschon sich Serienbrand- stifter zu gewissen Tathandlungen spontan entscheiden und andere dagegen gezielt planen, in jedem Falle offenbaren sie durch ihre Taten zwangsläufig individuelle Merkmale und Hand- lungsmuster. Diese Charakteristika gehen etwa aus der Tatobjektwahl hervor, ebenso aber auch aus der Tatortwahl, ihren Aktionsradien, dem Verwenden oder ausser Acht lassen von Brandbe- schleunigern, den Zeitabständen zwischen den einzelnen Taten und ihren bevorzugten Tatzeiten. Sie offenbaren dadurch wie sie denken, handeln und letzten Endes auch wer sie sind. Die für diese Täterstudie erfassten und analysierten Taten mehrer Serienbrandstifter in der deutschsprachigen Schweiz lassen gewisse verallgemeinerbare Aussagen zu dieser Tätergruppe zu. Die untersuchten Fälle zeigen auch auf, dass sich die Analyse von zu bearbeitenden Brand- serien mit vorerst noch unbekannter Täterschaft lohnt. Je genauer eine Tatserie mit ihren Beson- derheiten studiert wird, desto schneller ist es möglich, einen Serienbrandstifter zu durchschauen und als Folge daraus zu überführen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Täterstudie drängt sich die Anwendung einiger Arbeitsin- strumente auf, die bei der Aufklärung von Brandserien weiter helfen können. Es sind dies etwa tatserienspezifische Einsatzdispositive, das Errichten von vordefinierten Fahndungsrayons, die aktiv nach dem Serientäter abgesucht werden können, der Umgang mit den Möglichkeiten zur Feststellung von Brandmittelbeschleunigern am Tatverdächtigen und dessen Effekten, ein ge- zielter Umgang mit der involvierten Feuerwehr, in welcher sich der Täter nicht selten verbirgt, Möglichkeiten und Gefahren bei der Verknüpfung einzelner Delikte zu einer Tatserie, die vikti- mologische Betrachtungsweise zur verbesserten Vorhersage potentieller, künftiger Brandobjekte sowie verdeckte Zwangsmassnahmen. Seite 1 1. Einleitung Vor wenigen Jahren gingen bei der Kantonspolizei Schwyz innert einer Zeitspanne von ca. neun Monaten auffällig viele Brandmeldungen ein. Bei einigen Bränden verdichteten sich die Hin- weise auf Serienbrandstiftung, weshalb die Kantonspolizei Schwyz und das damalige Verhöramt Schwyz unter dem Aktionsnamen Andwari1 ein umfangreiches Ermittlungs- und Strafverfahren führten. Die dabei erkannten Problemfelder stellen den Ausgangspunkt für die vorliegende Ar- beit dar. Ziel dieser Arbeit ist es, aus verhaltensanalytischen Theorien und Fallstudien Erkennt- nisse zu Serienbrandstiftern zu gewinnen, die bei der Fahndung und Ermittlungsarbeit weiterhel- fen können. Zu Beginn der Aktion Andwari ereigneten sich in einem Wohnquartier jeweils in den frühen Morgenstunden Fahrzeugbrände. Der genaue Brandhergang blieb jeweils wegen dem hohen Zerstörungsgrad unklar. An allen drei Brandorten waren aber Parallelen erkennbar, die den Ver- dacht schnell auf Serienbrandstiftung lenkten. Ein Unbekannter legte jeweils in den frühen Mor- genstunden Feuer, zwischen den Taten lagen zeitlich bloss einige Wochen bis wenige Monate. Besonders fiel auf, dass in solchen Brandnächten sehr nahe bei den Brandorten gelegen, andere Delikte wie Sachbeschädigungen und Einbrüche verübt wurden, die sich ebenfalls allesamt ge- gen Fahrzeuge richteten. Der bis dahin noch unbekannte Täter (nachfolgend Andwari genannt) hinterliess an einem der beschädigten Fahrzeuge eine Spur, die ihn später überführen sollte. Au- sserdem nannte ein geschädigter Fahrzeugeigentümer Andwari als möglichen Täter und dazu auch dessen vermeintliches Tatmotiv. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde gar be- kannt, dass Andwari in seinem Stammlokal über die Fahrzeugbrände gesprochen hatte. Er soll erzählt haben, eine organisierte Bande zünde Autos in der Umgebung an, um ihm damit zu si- gnalisieren, dass man wisse, wo er sich aufhalte. Wenige Wochen nach dem letzten Fahrzeugbrand wurde der Kantonspolizei Schwyz eine ver- suchte Brandstiftung gemeldet. Beim Brandobjekt handelte es sich um den Holzanbau eines Wohnhauses. Wegen der räumlichen und zeitlichen Nähe fiel der Verdacht wiederum auf And- wari. Eine Täterspur belegte, dass Andwari bloss eineinhalb Monate vor dieser versuchten Brandstiftung in genau diesen Holzanbau eingebrochen war. Es waren also auch bei diesem Brand wiederum die Begleitumstände, die den Tatverdacht auf Andwari lenkten; eindeutige resp. objektive Beweismittel lagen nicht vor. Aus dieser Beweisnot erwuchsen diverse Fragen: Handelte es sich beim Brandstifter tatsächlich um Andwari? Bedeutete dieser letzte Brand, dass der Täter bei der Tatobjektwahl von Fahrzeugen zu Immobilien über gegangen war? Wenige Monate vergingen, als wiederum in den frühen Morgenstunden in einer nahe gelegenen Ortschaft ein Wohnhaus in Brand stand. Die Tatortspuren sprachen klar für Brandstiftung, die erkannte Handschrift des Täters2 lenkte den Verdacht schon während der Tatortarbeit auf And- wari. Nach wenigen Tagen bestätigte ein DNA-Hit diesen Verdacht. Zu all diesen Bränden fiel auf, dass zwischen Andwaris Ankerpunkten (Wohnort, Ort der regel- mässig besuchten Lokale, frequentierter Bahnhof mit längerem Aufenthalt) und den Brandorten maximal wenige hundert Meter Luftlinie lagen. 1 Zwerg der altnordischen Sagen, übersetzt mit „der Vorsichtige“; vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Andwari, einge- sehen am 10. April 2013. 2 Die sog. Handschrift des Täters umfasst all jene Handlungen, die dieser bei der Tatausführung vorgenommen hat, was zugleich für die eigentliche Tatbegehung aber gar nicht erforderlich gewesen wäre. Diese Handlungen sind also nicht Bestandteil des modus operandi (Handlungen der Tatbegehung, Identitätsverschleierung und Flucht nach der Tat, vgl. Rossmo (2000), S. 57) resp. der üblicherweise zu erwartenden Tatbegehungshandlungen. Vielmehr rei- chen sie darüber hinaus und bilden damit eine Art charakteristische, unverkennbare Visitenkarte des Täters (ebenso in Douglas (2006), S. 20-22). Seite 2 Andwari wurde schliesslich wegen verschiedenen Straftaten verurteilt, bezüglich der Brände kam es aber bloss beim letzten Fall zu einer Verurteilung wegen Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 StGB. Bei den übrigen Bränden reichte dem Gericht die Indizienlage nicht für eine Ver- urteilung aus. Andwari selber leugnete die Vorwürfe stets umfassend. Die Aktion Andwari zeigte z.B. auf, dass der Druck auf die Strafverfolgungsbehörden mit jedem weiteren Brand wächst und dass sich bei eben diesen eine gewisse Ohnmacht breit machen kann, wenn nicht ein baldiger Ermittlungserfolg eintritt. Bei der Ermittlungsarbeit in Brandfällen stehen die Strafverfolger vor einem Problem, das ihnen bei anderen Deliktsarten nicht begegnet: In vielen Fällen vernichtet das vom Täter gelegte Feuer dessen eigene Spuren am Tatort.3 Sollten Feuer und Hitze die Spuren des Täters verschont ha- ben, so besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Löschwasser oder unachtsame Retter diese Spu- ren vernichten. Hinzu kommt, dass das Klären von Brandursache und Brandhergang davon ab- hängt, wie weitreichend ein Brandobjekt zerstört worden ist. Dass Löschwasser und Retter die Spuren am Tatort beeinträchtigen oder gar ganz vernichten, ist nicht als Kritik zu verstehen. Massnahmen zur Gefahrenabwehr geniessen zu Recht „immer Vorrang vor der Spurensiche- rung“4. Gewisse Handlungen zur Gefahrenabwehr erschweren jedoch oftmals die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Aus dieser Beweisproblematik ergeben sich wiederum spezifische Fragen. Was kann man tun, um die Ermittlung eines Serienbrandstifters nicht dem Zufall zu überlassen? Welche Ermittlungsansätze stehen zur Verfügung? Woran erkennt man den Täter resp. was für Menschen sind Serienbrandstifter überhaupt? Die Andwari-Brände zeigten u.a. folgende Auffälligkeiten: (1) Sehr geringe Distanzen zwischen den einzelnen Brandorten, (2) sehr geringe Distanzen zwischen dem Wohnort des Verdächtigten und den Brandorten, (3) immer sehr ähnliche Tatzeiten. Lagen die Andwari-Brände vielleicht deshalb so dicht beisammen, weil dem Verdächtigten der Führerausweis entzogen worden war und er in jener Zeit wegen einem Gehgips beim Laufen eingeschränkt war? Lagen die Brand- zeitpunkte jeweils in den frühen Morgenstunden, weil Andwari in jener Zeit arbeitslos war und deshalb in einem verschobenen Tagesablauf lebte? 2. Vergleichende Fallanalyse bei allgemeinen und brandspezifischen Seriendelikten Bei der Bearbeitung von vermeintlichen Deliktsserien besteht ein erster, wesentlicher Schritt darin, festzustellen, welche Taten zu einer Tatserie gehören und welche davon gesondert zu be- arbeiten sind. Man spricht von der sog. Serienanalyse resp. der vergleichenden Fallanalyse.5 Der Entscheid des polizeilichen Ermittlers, ob einzelne Straftaten einem Serientäter zuzuordnen sind oder nicht, stützt sich auf die Wahrscheinlichkeit der Deliktsähnlichkeit ab, der sog. likelihood of crime similarity.6 Dass hier von „likelihood“, also einer Wahrscheinlichkeit gesprochen wird, verdeutlicht, dass die Selektion einzelner Taten, die der Tatserie zugeschrieben werden, nie mit absoluter Treffsicherheit erfolgen kann. Zwar können sich die Fallbearbeiter bei der verglei- chenden Fallanalyse teilweise auf objektivierbare Fakten abstützen, wie insb. (1) physische Be- weise (DNA, Fingerabdrücke, etc.), (2) Tätererscheinung (durch Zeugenaussagen, Überwa- chungskameras, etc.) und (3) das Tatortverhalten des Täters (zusammengesetzt aus örtlicher und zeitlicher Tatnähe, dem modus operandi sowie der Handschrift des Täters resp. individuellem Täterverhalten).7 In der Praxis werden die Ermittler aber oftmals mit unklaren oder unpräzisen 3 Vgl. Winslow (1999), S. 313. 4 Pfefferli (2007), S. 29. 5 Musolff (2006), S. 229; ebenso Rossmo (2000), S. 53, 54; sog. linkage analysis oder comparative case analysis. 6 Rossmo (2000), S. 53 und 54. 7 Rossmo (2000), S. 64; Douglas (2006), S. 23; Krüger (2012), S. 562. Seite 3 Fakten konfrontiert. Insbesondere bei Brandserien hängt es – wie vorangehend beschrieben – vom Zufall ab, ob überhaupt verwertbare Spuren vorhanden oder Rückschlüsse über das Tatort- verhalten des Täters möglich sind. Bei der vergleichenden Fallanalyse bei Branddelikten sind daher alle verfügbaren Fakten relevant. Im Extremfall stehen der vergleichenden Fallanalyse bloss geografische und zeitliche Parallelen zur Verfügung. Dass dem Handeln von Serientätern oftmals Muster zu entnehmen sind, dürfte in Praxis und Forschung unbestritten sein. Dies wiederspiegelt sich sogar in der Medienberichterstattung. Am 23. November 2012 war auf 20 Minuten Online zu lesen: „In den Zürcher Kreisen 3 und 4 geht ein Feuerteufel um. Nach vier Kellerbränden am Freitagabend hat am Samstagmorgen auch ein Keller an der Langstrasse gebrannt.“8 Bereits in dieser Headline griff der Journalist geografische und zeitliche Auffälligkeiten auf. Und für eine Brandserie in der Region Biel: „Er schlägt immer nach demselben Muster zu: Der Bieler Feuerteufel hat über 60 Brände gelegt.“9 3. Der Tatbestand der Brandstiftung gemäss Art. 221 StGB Brandstifter gemäss Art. 221 StGB ist – aus Sicht des Praktikers –, „wer vorsätzlich zum Scha- den eines andern oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht“10, egal, ob er dabei „wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringt“11 oder lediglich einen „geringen Schaden“12 verursacht. Von Feuersbrunst wird in der herrschenden Lehre ge- sprochen, wenn ein Feuer ein Ausmass annimmt, „so dass der einzelne es nicht mehr in der Ge- walt“13 halten kann. Aus dieser gesetzlichen Definition geht die z.T. verheerende Wirkung die- ser Deliktsart hervor. Die Strafverfolger stehen also einem Täter gegenüber, der für seine Um- gebung mindestens potentiell ein sehr hohes Risiko darstellt. Die Beweisführung bei Brandstiftung unterliegt grundsätzlich den üblichen Schwierigkeiten, gegen welche Strafverfolger bei ihrer Arbeit immer anzukämpfen haben. Vor allem für den Staatsanwalt geht es oftmals um die Frage der Subsumtion eines Lebenssachverhalts unter den Gesetzestext, so z.B. beim Nachweis des täterischen Vorsatzes und der Abgrenzung zur Fahrläs- sigkeit. Es stellt sich damit – insb. auch vom Beweisergebnis abhängend – die Problematik der Abgrenzung zur fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 StGB. Auch muss die unkontrollierbare Feuersbrunst von einem geringfügigeren Ereignis, allenfalls sogar einer einfachen Sachbeschädigung gemäss Art. 144 StGB, abgegrenzt werden. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik für die Schweiz ereigneten sich im Jahr 2011 lan- desweit 1194 Brandstiftungen und 91 Versuche dazu, also ca. 3.5 Delikte pro Tag14. Darin ent- halten sind die Taten von Serien- und Einzeltätern. Die Aufklärungsquote bei Brandstiftungen gemäss Art. 221 StGB lag im Jahr 2011 bei 26.1%.15 Vergleicht man diese Quote mit jener bei z.B. den Delikten gegen Leib und Leben (83.6 %) resp. den Delikten gegen die sexuelle Integri- tät (78.4 %)16, so wird deutlich, was mit dem einleitenden Zitat bereits angedeutet wurde: Brandstifter vernichten mit ihrer Tat ihre eigenen Spuren. Hier liegt die grösste Schwierigkeit 8 20 Minuten Online vom 23.11.2012. 9 20 Minuten Online vom 04.06.2012. 10 Vgl. Art. 221 Abs. 1 StGB. 11 Vgl. Art. 221 Abs. 2 StGB. 12 Vgl. Art. 221 Abs. 3 StGB. 13 Roelli, Fleischanderl (2007), Art. 221 N 7. 14 Bundesamt für Statistik BFS (2012), S. 4; vergleichbar in den Jahren 2009 und 2010 mit ähnlichen Werten, vgl. dazu Bundesamt für Statistik BFS (2011), S. 13. 15 Bundesamt für Statistik BFS (2012), S. 4. Vgl. auch Douglas (2006), S. 2: Aufklärungsquote bei Brandstiftungen in den USA im Jahr 2003 sogar nur 16.7%. 16 Bundesamt für Statistik BFS (2012), S. 4. Seite 4 bei der Bearbeitung von Brandstiftungsfällen. Die gerichtsverwertbare Aufklärung eines Delikts, das seine eigenen Spuren vernichtet (insbesondere Spuren am Tatort und in der unmittelbaren Tatortumgebung – weniger wohl am Täter selber oder an dessen Kleidern17), gestaltet sich ent- sprechend schwierig. Den vorliegenden Statistiken waren keine Angaben zu allenfalls abweichenden Aufklärungsquo- ten zwischen Einmal- und Serienbrandstiftern zu entnehmen. Die Vermutung liegt aber nahe, dass die Aufklärungsquote bei Serientätern resp. Serienbrandstiftern höher liegt, als bei Einmal- tätern. Erstens geben Serientäter mit steigender Deliktszahl mehr und mehr von sich selber preis. Zweitens steigt die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden sowie auch jene der Bevöl- kerung mit jedem neuen Delikt. Drittens erfolgt oftmals eine Intensivierung von Fahndungsauf- wand und Fahndungsmittel, je öfter resp. gefährlicher ein Täter delinquiert.18 Mit jedem Delikt, das ein Täter begeht, steigt folglich die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Dem gegenüber steht aber nicht selten die wachsende Erfahrung des Täters, was neue Probleme schafft. So sind es nicht selten Zufälle, die einem Täter das Handwerk legen oder gar dafür sorgen, dass seine Ta- ten überhaupt bemerkt werden.19 Aus Sicht der Strafverfolgung lässt sich Brandstiftung also vielfach folgendermassen umschrei- ben: Die Strafverfolgungsbehörden suchen nach einem ihnen gänzlich unbekannten und für Dritte mindestens potentiell gefährlichen Täter, der ein- oder mehrmals Brände von unkontrol- lierbarem Ausmass legt und dessen Identifikation und Überführung aus Mangel an Beweisen nur in jedem vierten Fall gelingt. 4. Tätertypologien Ein möglicher Ansatz, den Fahndungserfolg bei Serienbrandstiftern zu verbessern, liegt sicher- lich darin, von Gegebenheiten am Tatort auf die Person und das allgemeine Verhalten des Täters zu schliessen und dadurch den Kreis der tatverdächtigen Personen besser und schneller eingren- zen zu können. Doch bereits der Versuch, Brandstifter zu typologisieren, bereitet Schwierigkei- ten. So wird z.B. oft in stereotyper Weise vom sog. Pyromanen gesprochen, ohne dass dabei ge- nauer auf die Bedeutung des Pyromaniebegriffs Acht gegeben würde. Seit vielen Jahren und bis in die heutige Zeit hinein reichend kursiert der Mythos, wonach Pyromanen bei Betrachten von Feuer direkte sexuelle Erregung verspürten.20 Gemäss der Definition zur pathologischen Brandstiftung nach ICD-10 handelt es sich bei der Pyromanie um eine „Störung“, die sich „durch häufige tatsächliche oder versuchte Brandstiftung an Gebäuden oder anderem Eigentum ohne verständliches Motiv und durch eine anhaltende Be- schäftigung der betroffenen Person mit Feuer und Brand charakterisiert. Das Verhalten ist häu- fig mit wachsender innerer Spannung vor der Handlung und starker Erregung sofort nach ihrer Ausführung verbunden.“21 Durch eine Differentialdiagnose wird der Pyromane von „vorsätzli- cher Brandstiftung ohne deutliche psychische Störung“, „Brandstiftung eines Erwachsenen mit 17 Pfefferli (2007), S. 27-29. 18 Funke (2010), S. 74, zum Ausrichten von Kopfgeldern. Vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Arno_ Funke, zum betriebenen Personalaufwand der Polizei. Im Fall des deutschen Bombenlegers und Kaufhauserpressers Arno Fun- ke alias „Onkel Dagobert“ wurden im Grossraum Berlin in Spitzenzeiten mehrere tausend öffentliche Telefone durch Polizeibeamte physisch überwacht. 19 Murakami (2003), S. 128, 129: Dennis A. Nilsen wurde gefasst, weil er Überreste seiner Mordopfer die Toilette runter spülte, dadurch die Kanalisationsrohre verstopfte und so die Polizei auf sich selber aufmerksam machte. 20 Horley (2011), S. 242. 21 Vgl. http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-who/kodesuche/onlinefassungen/htmlamtl2011/block-f60- f69.htm zur Störung F63.1. Seite 5 [...] dissozialer Persönlichkeitsstörung“, „Brandstiftung bei Schizophrenen“, etc. abgegrenzt.22 Bereits dieser Definition gemäss ICD-10 ist zu entnehmen, dass der Pyromane unter einer inne- ren Spannung handelt. Diese Spannung wird aber nicht bloss auf sexuelle Motivationsgründe reduziert, sondern generalisiert – eben mit einer „inneren Spannung“ umschrieben. Gemäss DSM-IV wird der Pyromane sehr ähnlich umschrieben: (1) „Gewolltes und absichtsvol- les Feuerlegen bei mehr als einer Gelegenheit“, (2) „Spannungsgefühl oder affektive Erregung vor der Handlung“, (3) „Faszination, Interesse, Neugier und Anziehung im Hinblick auf Feuer und damit zusammenhängende Situationen“, (4) „Vergnügen, Befriedigung oder Entspannung beim Feuerlegen, beim Zuschauen oder beim Beteiligt sein an den Folgen“, (5) „das Feuerlegen geschieht nicht wegen des finanziellen Profits, als Ausdruck einer soziopolitischen Ideologie, zum Verdecken einer Straftat, um Wut und Rache auszudrücken“, etc., (6) „das Feuerlegen kann nicht besser“ durch andere psychische Erkrankungen erklärt werden.23 Die Pyromanie ist damit gewissermassen die letzte Erklärung für das Verhalten eines Serientäters, dem keine nachvoll- ziehbaren Motive und keine anderen für sein Handeln verantwortliche Störungen zugeschrieben werden können. Entsprechend selten wird Pyromanie diagnostiziert.24 Der Pyromaniebegriff ist für die Strafverfolgung relevant, wenn es um Fragen geht, wie etwa zum Therapiebedarf des Tä- ters oder dem Grad der verminderten Steuerungs- und Willensfähigkeit. Bei der Täterfahndung dagegen hilft die Kenntnis um diese Begrifflichkeit wenig. Relevant ist einzig die Erkenntnis, dass im Falle von Serienbrandstiftung der Fokus der Ermittler weit geöffnet bleiben soll. Ge- sucht ist all zu oft eben nicht ein aus sexueller Befriedigung heraus handelnder Mensch, sondern einer, bei dem verschiedenste Impulse zur Delinquenz führen können. Barnett klassifiziert Brandstifter danach, ob der Täter Brände aus instrumentellen oder nichtin- strumentellen Gründen legt und verfeinert seine Unterscheidung danach, welche emotionalen Zustände beim Täter im Zusammenhang mit der Tat vorliegen. So kommt er auf folgende Täter- gruppen: (1) „instrumentell motivierte Delinquenten mit der Tat vorangehendem negativem Af- fekt“ (z.B. Heimweh, Überforderungszustände, Angehörige der Feuerwehr, die den Brand selber löschen wollen, also Brandlegung, um positive Gefühle zu erleben), (2) „instrumentell motivier- te Probanden mit der Tat vorangehender unklar gebliebener Emotion“ (gemäss Barnett befanden sich in seiner Studie in dieser Gruppe ausnahmslos Brandstiftungen zur Deliktsverdeckung), (3) „nicht instrumentell motivierte Probanden mit der Tat vorangehender negativer Emotion“ (z.B. Wut, Rache, Frustration, Brandstiftung hier also als eine Art Ventilfunktion), (4) „nicht instru- mentell motivierte Täter mit der Tat vorangehender positiver Emotion“ (Brandstiftung als Mittel zur Steigerung der bereits angenehmen, evtl. euphorischen Gefühlsverfassung, was Barnett als Stimulation bezeichnet).25 Barnetts Differenzierungen zeigen auf, dass in der heutigen Psychia- trie Serienbrandstifter nicht allesamt dem Pyromaniebegriff zugeordnet werden. Strafverfolgern, die sich in einem konkreten Fall bloss aufgrund der verwüsteten Tatorte einen Eindruck verschaffen können, dürfte es in den meisten Fällen nicht möglich sein, den Täter in Handlungsmuster und Tätertypologien einzuordnen, wie z.B. Barnett sie beschreibt. Ein Tatort lässt zwar regelmässig Rückschlüsse auf den Täter zu. Daraus aber auf ein detailliertes Verhal- tensmuster des Täters, auf seine Emotions- und Motivebene zu schliessen, bleibt wohl in vielen Fällen Wunschdenken. Ein eindeutiger Rückschluss auf die Motivlage des Täters kann aber im- merhin da gezogen werden, wo klare Hinweise aus den Brandorten selber hervorgehen (z.B. bei Bränden zur Verdeckung von anderen schweren Straftaten resp. beim Fehlen von nichtbrennba- ren Wertgegenständen im Brandschutt). Menschliche Motive können zweifellos von derartiger 22 Barnett (2005), S. 198. 23 Barnett (2005), S. 201. 24 Barnett (2005), S. 200. 25 Barnett (2005), S. 122-124. Seite 6 Komplexität sein, dass sie von aussen betrachtet – allenfalls selbst nach eingehender Befragung des Täters – unergründlich bleiben. Nichtsdestotrotz existieren für die Täterfahndung praxisnahe Unterscheidungen zu den Tätertypologien von Brandstiftern. So unterscheidet Douglas in sei- nem als FBI-Handbuch bekannt gewordenen Werk anhand von analysierten Fällen folgende Tä- tertypologien: (1) vandalismusmotivierte Täter, (2) reizmotivierte Täter („thrill seeker“, „atten- tion seeker“, „recognition / hero“, „sexual perversion“, „other“), (3) rachemotivierte Täter, (4) verschleierungsmotivierte Täter (Verdecken einer Straftat durch Feuer), (5) profitmotivierte Tä- ter (z.B. bei Versicherungsbetrug, fehlender Abrissgenehmigung) und (6) extremistische Täter (z.B. Terrorismus, Diskriminierung, etc.).26 Das NCAVC27 unterscheidet zusätzlich zwischen mass-, spree-, und serial offenders28. Diese Unterscheidung wird auch bei Serienbrandstiftern gemacht. Der mass arsonist (wörtlich Massenbrandstifter) setzt in einem sehr engen Zeitraum gleich mehrere Objekte in Brand, die regelmässig auch örtlich relativ nahe beisammen liegen.29 Somit kann man hier von einem einzelnen Handlungsstrang an einem einzigen Ort resp. in ei- nem begrenzten Gebiet sprechen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn bspw. ein Täter zu Fuss durch ein Wohnquartier läuft und ein Auto nach dem anderen mit Molotow-Cocktails bewirft. Der spree arsonist (am ehesten mit Amokbrandstifter zu übersetzten) handelt dagegen über eine etwas längere Zeitspanne (z.B. mehrere Stunden oder Tage). Er kommt zwischen den einzelnen Bränden nicht in die sog. cooling-off period, in der er sich beruhigt und auf das Delinquieren verzichtet. Vielmehr bleibt er in seinem nicht-abgekühlten Zustand, der ihn zu den Brandstif- tungen antreibt. Er handelt konstant auf sein „Bedürfnis“ fixiert (bspw. Rache an der Gesell- schaft, Druckabbau in einer Phase der Frustration).30 Serial arsonists (der Serienbrandstifter im engeren Sinne) legen zwar ebenfalls mehrfach Brände (drei oder mehr), zwischen den einzelnen Delikten liegt aber eine cooling-off period, die Tage bis Monate oder gar Jahre dauern kann.31 Anmerkung: Der Einfachheit halber wird nachfolgend der Begriff „Serienbrandstifter“ jeweils als Überbegriff für die Ausprägungsformen Massen-, Amok- und Serienbrandstifter i.e.S. verwendet. Wo relevant, wird jeweils auf die Ausprägungsformen im engeren Sinne verwiesen. Die Vermutung liegt nahe, dass sich aus der bisherigen Tatserie gewisse Rückschlüsse ziehen lassen, so etwa darauf, wann erneut mit Bränden gerechnet werden muss. Dies ist bei Brandseri- en etwa über eine Kategorisierung nach der Art der cooling off-Phasen denkbar, also aus der bisherigen, zeitlichen Deliktskadenz. Gleiches gilt für geografische Muster. Amerikanische Stu- dien zeigen auf, dass Serienbrandstifter i.e.S. in den allermeisten Fällen über folgende Eigen- schaften verfügen: männlich, tendenziell gut gebildet, verhält sich sozial adäquat, steht oftmals in einem Anstellungsverhältnis, verfügt über eine Vorgeschichte mit Substanzmissbrauch (Be- täubungsmittel, Alkohol, etc.), hatte schon wegen geringfügigen Delikten mit der Polizei zu tun, sucht seine Tatorte zu Fuss auf und lebt regelmässig nicht mehr als ca. 1.5 Kilometer vom Tatort entfernt.32 Auch Rossmo berichtet von sehr ähnlichen Erkenntnissen zu Serienbrandstiftern.33 Er hält fest, dass 70 % aller Serienbrandstifter – egal welcher Kategorisierung – für ihre Delikte maximal 2 Meilen, also maximal 3.22 Kilometer gereist sind.34 Solche Studien zeigen auf, dass 26 Douglas (2006), S. 261 ff. 27 National Center for the Analysis of Violent Crime, Abteilung des FBI, USA. 28 Douglas (2006), S. 288; Rossmo (2000), S. 45. 29 Douglas (2006), S. 288 ff. i.V.m. S. 437 ff. 30 Douglas (2006), S. 288 ff. i.V.m. S. 448 ff. 31 Douglas (2006), S. 288 ff. i.V.m. S. 461 ff. 32 Douglas (2006), S. 289. 33 Rossmo (2000), S. 45-48. 34 Rossmo (2000), S. 47. Seite 7 der Täter in der Nähe seiner Tatorte zu suchen ist, sei es, dass er vor Ort arbeitet, wohnt, regel- mässig eine Bezugsperson besucht, etc. Allein die vorgenannten Kategorisierungen von Brandstiftern helfen bei der Fahndung nach ei- nem Täter in der Praxis aber nur bedingt. Von einem oder einigen wenigen Bränden kann noch nicht leicht auf die Tätertypologie oder die Emotionslage des Täters vor, während und nach den Taten geschlossen werden. Dazu müsste man das Tatvorgehen des Täters detailliert studieren können. Doch gerade dies ist oftmals nicht möglich, weil die Feuer der Brandstifter ihre Tatorte oftmals so stark in Mitleidenschaft ziehen, dass kein interpretierbares Spurenbild vorhanden ist. Die allseits bekannten, beinahe klischeehaften Ansatzpunkte, wie etwa, dass der Täter Feuer- wehrmann ist, sich beim Löschen unter den Schaulustigen befindet, das Feuer geniessend beo- bachtet, etc., sind mit grosser Vorsicht zu betrachten. Wie oft derartige Verhaltensmuster vor- kommen, ist für die Schweiz nicht genauer bekannt. Beim eingangs geschilderten Fall Andwari war kein derartiges Täterklischee erkennbar. 5. Theorien zur allgemeinen, geografischen und zeitlichen Verhaltensanalyse Aus den Erkenntnissen geografischer Verhaltensstudien zu Serienmördern und Serienvergewal- tigern bietet es sich geradezu an, Serienbrandstiftungen ebenfalls unter räumlichen resp. geogra- fischen Gesichtspunkten zu studieren. 5.1. Abweichendes Verhalten im Alltag Um das geografische Verhalten eines Täters verstehen zu können, ist es erforderlich, das menschliche Verhalten generell zu studieren. Doch gerade dies erweist sich als überaus kom- plex. So ist es denn auch nicht erstaunlich, dass alleine schon das räumliche und zeitliche Bewe- gungsverhalten der Menschen durch unzählige Faktoren beeinflusst wird. Trotzdem lassen Ver- haltensweisen gewisse Rückschlüsse auf einen Menschen zu. Betrachtet man menschliches All- tagsverhalten unter zeitlichen Gesichtspunkten, so kann man aus den einfachsten alltäglichen Erfahrungen erste Rückschlüsse ableiten. Anhand des gewohnten Verkehrsaufkommens im Strassenverkehr lässt sich leicht feststellen, dass die meisten Menschen ca. zwischen 07:00 und 09:00 Uhr morgens, ca. zwischen 11:30 und 13:30 Uhr mittags und ca. zwischen 17:00 und 19:00 Uhr abends unterwegs sind. Selbstverständlich heisst dies nicht, dass vor und nach diesen Spitzenzeiten niemand unterwegs ist. Die Zeit jedoch, in welcher jemand unterwegs ist, sagt viel darüber aus, weshalb er unterwegs ist oder wie sein Leben strukturiert ist. Die überwiegende Zahl jener Menschen, die in den vorgenannten Hauptverkehrszeiten unterwegs sind, befinden sich erfahrungsgemäss auf dem Arbeits- oder Schulweg resp. auf dem Weg zum/vom Mittages- sen. Dies mag wohl eine sehr allgemeine Feststellung sein, die wenig an individueller Aussage- kraft aufweist und so gesehen selbstverständlich noch nicht zum Urheber einer Tatserie führt. Markante Abweichungen von solch verallgemeinerbarem Verhalten charakterisieren jedoch ei- nen Menschen individuell. Fährt jemand regelmässig bereits in den ersten, noch sehr frühen Morgenstunden zur Arbeit, ermöglicht dies gewisse Rückschlüsse. Bspw. könnte diese Person als Bäcker arbeiten, im Winter beim Schneeräumungsdienst oder im Schichtbetrieb. Die Aussa- gekraft solcher Abweichungen vom sozial Üblichen, also gewissermassen vom Durchschnitt der Bevölkerung, lässt wiederum bestimmte Rückschlüsse zu. Auch aus dem folgenden Beispiel lassen sich Rückschlüsse ziehen. Viele Menschen nutzen den Freitag- und Samstagabend, um in den Ausgang zu gehen. An diesen beiden Abenden lassen es die Ausgehenden oftmals etwas später werden als an Werktagen. Geht nun eine Person regelmässig zwischen Montagabend und Donnerstagabend bis früh morgens in den Ausgang, lässt dies Rückschlüsse zu. Evtl. ist die Per- son arbeitslos, hat nicht an den üblichen Tagen in der Woche frei, zieht den Ausgang der Ar- beitsstelle vor und erscheint des Öfteren müde am Arbeitsplatz. Sogar noch präzisere Schluss- Seite 8 folgerungen bspw. anhand der Deliktszeiten werden möglich, wenn es sich um einen Serientäter handelt: Delinquiert der Serientäter immer zwischen 23:00 und 03:00 Uhr, ergeben sich erste Muster zum Leben dieser Person. Je mehr solche individualisierende Auffälligkeiten zu einem Täter herausgearbeitet werden können und je mehr Taten er begeht, die auf diese Weise betrach- tet werden können, desto genauer lässt sich der Täter umschreiben. 5.1.1. Fortbewegungsarten Menschliches Verhalten ist auch unter geografischen Gesichtspunkten analysierbar. Aspekte davon sind etwa die Wahl des Fortbewegungsmittels und die Wahl des Weges zum Ziel. Der Benützer individueller Verkehrs- resp. Fortbewegungsmittel verhält sich dem Grundsatz nach ganz ähnlich wie ein Navigationsgerät. Seine Route wird beherrscht vom Ausgangspunkt und vom Ziel, allenfalls ergänzt durch vorgegebenen Streckenpunkte, die er passieren will (z.B. Esswaren kaufen in der Bäckerei X, Tank füllen an der Tankstelle Y). Relevant für das Bewe- gungsverhalten einer Person sind generell alle möglichen Routen, um von A nach B zu gelangen (vgl. Abb. 1). Je nach momentanem Bedürfnis spielen bei der Routenwahl andere Faktoren eine Rolle wie z.B. schnellste, direkteste oder verkehrsärmste Strecke. Doch nicht immer muss eine Routenwahl komplett rational ablaufen. Eine Person mag vielleicht keine unnötigen Stopps (z.B. an Rotlich- tern oder Baustellen) und Kolonnen, meidet diese un- bewusst und nimmt dafür vielleicht sogar markante Umwege in Kauf. Eine andere Person fährt hingegen lieber auf Verkehrshemmnisse zu und nimmt so Stopps in Kauf, fährt dafür aber eine direktere Strecke. Allen- falls wird die geplante Route spontan geändert, um z.B. einen Unfall zu umfahren oder eine Blitzidee umzuset- zen. Unzählige individuelle Präferenzen und Einfluss- faktoren sind denkbar. Der Individualist ist jedoch im- mer an das Strassennetz gebunden, also die Infrastruk- tur, die ihm bei dem von ihm gewählten Fortbewe- gungsmittel zur Verfügung steht. Der Benützer öffentlicher Verkehrsmittel bewegt sich anders. Er ist weitgehend auf das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel und die Infrastruktur in gut begehbarer Distanz dazu angewiesen. Für ihn ergän- zen sich Bahn, Bus, Strassenbahn, etc. zu einem Netz, auf dem er sich bewegt. Diese Menschen verlassen ÖV-Versorgungsadern zu Fuss, wo die besten Anschlüsse zu einem anderen Ver- kehrsmittel vorhanden sind, Geschäfte dicht beisammen liegen, etc. Doch auch hier sind ganz individuelle Präferenzen prägend. Evtl. meidet ein Benützer des ÖV bei sommerlicher Hitze steiles oder längeres bergauf gehen, ein anderer nimmt dies aber evtl. in Kauf um schneller am Ziel zu sein. Die Bewegungsradien des ÖV-Benützers und Fussgängers verändern sich also mit der persönlichen Fitness, den Vorlieben oder der Bequemlichkeit. Selbst körperliche Einschrän- kungen oder Behinderungen können Einfluss auf die Routenwahl nehmen. So ist hier zu erwar- ten, dass diese Kategorie von Menschen sich immer auf dem Netz des ÖV bewegt oder in gut begehbarer Distanz dazu. 35 Vgl. dazu auch Kent (2003), S. 7 ff. Abb. 1: Travel structure characteristics.35 Seite 9 5.1.2. Individuelle Präferenzen und der Faktor Mensch Für das räumliche resp. geografische Bewegungsverhalten im Alltag sind also ganz verschiede- ne Faktoren und individuelle Präferenzen ausschlaggebend. Sogar eine Vorliebe für Haupt- oder Nebenstrassen (vgl. Abb. 1), das Laufen am See, das Passieren malerischer Quartiere oder die Wahl von Orten der Erholung sind denkbar. Gewisse Menschen wählen gezielt Wege mit guter Beleuchtung für den abendlichen Nachhauseweg, wollen ihre Ruhe, andere möchten allenfalls niemandem begegnen oder von niemandem gesehen werden. Da das menschliche Fortbewegungsverhalten stark von den vor Ort herrschenden Gegebenhei- ten abhängt, ist es durchaus denkbar, dass die Menschen verschiedener Länder, Städte, Klima- zonen, etc. sich wegen der äusseren Umstände unterschiedlich fortbewegen. Allein schon feh- lende oder vorhandene Infrastruktur oder auch das vorherrschende Wetter können das Verhalten der Menschen im Freien markant beeinflussen. Folglich sollte man sich davor hüten, geografi- sches Verhalten verschiedener Regionen, Klimazonen oder Kulturen zu verallgemeinern. Nicht ausser Acht zu lassen ist stets auch die individuelle physische Möglichkeit des Täters, sich fort- zubewegen. Leidet ein Täter z.B. an beeinträchtigenden körperlichen Gebrechen (bspw. Prothe- se am Bewegungsapparat, Fussfraktur mit Gehgips36, o.ä.), so wird sich sein Bewegungsradius im Vergleich zu einem nicht eingeschränkten Täter zwangsläufig verändern resp. verringern. Gleiches gilt für den persönlichen Mobilitätsstatus. Verfügt ein Täter über kein Motorfahrzeug oder ist ihm der Führerschein entzogen worden, ist gleichermassen eher eine Verringerung sei- nes Bewegungsradius zu erwarten. Unter all diesen Variablen bleibt eine – wenn auch mit einer gewissen Bandbreite von Varianten – immer gleich: Der Faktor Mensch. Da dem Menschen gewisse grundsätzliche Verhaltensmu- ster innewohnen, sollten diese – mit der nötigen Vorsicht – verallgemeinerbar sein. Die Verhaltensanalyse und so auch das Teilgebiet der geografischen Verhaltensanalyse (Bereich der sog. behavioural geography37) befassen sich mit diesen Phänomenen. Von grossem Interesse sind u.a. Fragen wie: Verändert der Mensch sein alltägliches Bewegungsverhalten, wenn er de- linquiert? Wie resp. mit welchem Fortbewegungsmittel bewegt er sich, wenn er delinquiert? Kann man von der räumlichen Anordnung der Tatorte auf den Täter schliessen? 5.1.3. Tatentscheide und Täterpersönlichkeit Die Verhaltensanalyse orientiert sich stark vereinfacht an der Formel Warum + Wie = Wer.38 Im Detail wird geklärt, wie ein Täter seine Tat und die einzelnen Tathandlungen begangen hat und welche Motive einerseits hinter der Tat und andererseits hinter den einzelnen Tathandlungen stehen. Daraus lassen sich Informationen über den Täter finden. Diese Denkweise orientiert sich am Grundgedanken „behaviour reflects personality“39. Gemäss Canter muss ein Täter selbst für die Begehung einfachster Straftaten eine gewisse Anzahl an Entscheidungen treffen (sog. offen- der’s choices).40 So etwa bei der Wahl von (1) Tatzeit (Tageszeit, Wochentag, Jahreszeit, Lichtverhältnisse, etc.), (2) Tatort (genauer Ort, Eigenschaften des Ortes, in der Öffentlichkeit oder im Verborgenen, Wahl mehrerer Tatorte wie Orte des Angriffs, der Tatverübung, der Ablage eines Leichnams oder der Entsorgung von Tatmitteln), (3) Tatobjekt (Personen – bekannt oder fremd –, Mobilien- oder Immobilien, Beschaffenheit), 36 So etwa im Fall Andwari. 37 Rossmo (2000), S. 87 ff. 38 Douglas (2006), S. 32. 39 Douglas (2006), S. 32; Walder, Hansjakob (2006), S. 190. 40 Canter (2009), S. 141. Seite 10 (4) Tatvorbereitung (Planung), (5) Suchverhalten nach der Tatgelegenheit resp. einem geeigneten Opfer (sog. cruising), (6) Art der Tatinitiierung, (7) Begehungsstil (bspw. aggressives oder anderweitig deviates Verhalten), (8) Begehungstaktik (bspw. Gebrauch von Waffe, Waffenimitat oder Werkzeugen), (9) Umgang mit dem Opfer (bspw. das Opfer schonen, ignorieren, sich entschuldigen), (10) Art und Mittel zur Opferkontrolle (bspw. Fesselung, Waffe, Kinder als Druckmittel gegen Eltern) (11) Vornahme von Veränderungen am Tatort, (12) Umgang mit Entdeckung (bspw. Tragen von Sturmhaube und Handschuhen), (13) Tatbeendigung oder auch (14) Fortbewegungsmittel für das Erreichen und Verlassen des Tatorts.41 Diese Aufzählung ist bloss beispielhaft, zeigt aber anschaulich auf, wie viele Faktoren einer Tat mit unbekannter Täterschaft Informationen über eben diesen Täter liefern können. Noch immer weit verbreitet ist die Kategorisierung der Täter in planend (organised offenders) oder nicht planend (disorganised offenders).42 Präziser und der Realität weit gerechter werdend, erscheint die ergänzende Erweiterung dieser beiden Kategorien um den sog. gemischten Pla- nungsgrad.43 Zwischen planend-organisiert und nicht-planend-unorganisiert sind unterschiedli- che „Planungsgrade“44 zu erwarten. Zwar kann eingewandt werden, dass ein Täter bei einigen der vorgenannten Kriterien 1-14 al- lenfalls gar keine rational überlegte und durchdachte Entscheidung getroffen hat, sondern spon- tan oder unbewusst handelte. Doch auch aus Spontanreaktionen lassen sich Informationen zum Täter gewinnen. Reagiert ein Täter in unerwarteten Situationen kontrolliert und rational den- kend, sichtlich gestresst und unpräzise oder entgleitet ihm die Kontrolle zunehmend? Geht der Täter bei Gegenwehr in die Offensive und wird aggressiv, vielleicht sogar brutal oder zeigt er Passivität, ja gar Fluchtverhalten? Vor allem Spontanreaktionen sagen einiges über einen Men- schen aus. Sie sind erwartungsgemäss authentischer und persönlichkeitsnäher, weil sie vom Tä- ter nicht planend zur Verbrechens- oder Identitätsverdeckung vorgekehrt werden. Sie sind der unverfälschte Ausdruck seines Wesens. 5.2. Routine activity + rational choice = propinquity Nach der routine activity-Theorie sind Straftaten Gelegenheiten, die der Täter in seinem alltägli- chen Leben wahrnimmt. Diese Theorie basiert auf der Hypothese, dass Straftäter im alltäglichen Leben lernen, Delikte zu verüben, weil sich die Gelegenheit dazu bietet resp. sie suchen diese Gelegenheiten im alltäglichen Umfeld und nehmen sie wahr. Delinquenz wird also als Teil der alltäglichen Handlungen einer Person betrachtet.45 Tatsächlich hat sich diese Theorie durch Stu- dien mit Einbrechern und Autodieben belegen lassen. Befragte Täter gaben an, dass sie sich Tatorte aussuchten, die sie schon von früher, also aus dem alltäglichen, nicht-deliktischen Leben kannten, selbst wenn sie für ihre Delikte eine gewisse Strecke zurücklegen mussten.46 Dass Straftaten aber nicht in jedem Fall bloss wahrgenommene Gelegenheiten sein können, liegt auf der Hand. Täter die eine Tat schon lange Zeit im Voraus planen, allenfalls sogar gezielt eine 41 Canter (2009), S. 141, kombiniert mit Musolff (2006), S. 331. 42 Rossmo (2000), S. 134: „Organised offenders usually plan their crimes“ and „are more likely to expand the boundaries of their awareness space and hunt in areas located further from home.“ 43 Walder, Hansjakob (2006), S. 190. 44 Musolff (2006), S. 330-331. 45 Canter (2009), S. 172. 46 Canter (2009), S. 172. Seite 11 Strategie wählen, um den Verdacht von sich abzulenken, nehmen eben nicht spontane Gelegen- heiten in ihrem Alltag wahr, sondern strukturieren sich die Tatgelegenheit selber. Die Theorie der rational choice geht somit davon aus, dass Delinquenten zu verschiedensten Zeitpunkten während der Deliktsverübung bewusste Entscheide treffen. Bei diesen Entscheiden wägt der Tä- ter Tatgelegenheit, Nutzen und den dazu notwendigen Aufwand (an Zeit, Risiko, etc.) gegenein- ander ab.47 Die Planung eines Delikts wird so vergleichbar mit einer Art Kosten-Nutzen- Analyse oder einer SWOT-Analyse, wobei sich ein Delinquent nach Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken ausrichtet.48 Doch ist leicht nachvollziehbar, dass auch die rational choice-Theorie nicht isoliert bestehen kann. Ein Täter kann nicht jedes Detail eines Tatablaufs voraussehen, kalkulieren und planen. Er wird trotz guter Planung bei der Tatverübung früher oder später spontane Entscheide treffen müssen. Dazu kommt, dass viele Alltagsentscheide nicht rein rational getroffen werden und so ist es auch beim deliktischen Verhalten eines Menschen. Canter integrierte deshalb die Theorien der routine activity und jene der rational choice in eine Art bipolares System, innerhalb dem ein Delinquent hin und her pendelt. So geben etwa alltägli- che Fixpunkte wie Wohnort, Arbeitsort, etc. den täglichen Aktionsradius einer Person vor. Durch diese Konstanten in seinem Leben bleibt ein Delinquent in vielen Fällen örtlich stark ge- bunden, was ein Stück weit seine Tatgelegenheiten vorgibt. Die Phasen vor, während und nach der Tat plant der Täter in bestimmtem Masse voraus, er muss jedoch auch spontane Entscheide treffen. Durch die beiden vorgenannten Theorien gelangte Canter zur Theorie der sog. propin- quity (engl. für „Nähe“). Er stellte fest, dass Delinquenten ihre Taten mit einer gewissen Wahr- scheinlichkeit in relativer Nähe zu Orten verüben, die ihnen vertraut sind resp. in deren Umge- bung sich ihre Basis, z.B. ihr Wohnort, befindet.49 Dieser Denkansatz erscheint schlüssig, denn ein Delinquent muss sich zwangsläufig immer aus seinem Alltagsleben hinaus zu einem Tatort hin begeben und von dort wiederum zurück in seinen Alltag zurückkehren. Ein Delinquent bleibt eben ein Mensch, der irgendwo isst, schläft oder arbeitet, Freunde trifft oder sich ausruht. Das alltägliche, nicht-deliktische Leben strukturiert also das Deliktsverhalten eines Menschen. 5.3. Mentale Landkarten Bewegt sich ein Mensch durch die Landschaft, erschafft resp. ergänzt er für sich selber seine eigene, mentale Landkarte (sog. mental map approach).50 Rossmo beschreibt diese mentale Landkarte als kognitives Bild von vertrauten Orten, wie Nachbarschaften, Städte, etc., geformt und geprägt aus dem Destillat der Interaktionen, die ein Mensch mit seiner Umgebung eingeht. Jeder Mensch verfügt damit über eine individualisierte mentale Landkarte. Auf diesem Grund- gedanken basiert Rossmos Theorie, wonach die mentale Landkarte eines Täters seine Tatort- wahl beeinflusst. Gemäss Rossmo werden Orte nicht oder allenfalls bloss sehr selten als Tatorte gewählt, wenn ein Täter diese Örtlichkeit resp. ihre Umgebung vorab nicht kennen gelernt hat.51 Die Struktur dieser mentalen Landkarte erschafft sich jeder Mensch individuell, wird dabei aber durch äussere Einflüsse wie bauliche oder landschaftliche Begrenzungen, Pfade, Stadtteile, Kno- tenpunkte, markante Orientierungspunkte, etc. geprägt.52 Für den einen mag eine lärmintensive Hauptstrasse eine Art unsichtbare Grenze bilden, die er nicht überschreitet, für andere dagegen die zentrale Achse in der Landschaft sein, an der sie ihr Leben ausrichten. 47 Canter (2009), S. 172 f. 48 Zu SWOT-Analysen vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/SWOT-Analyse. 49 Canter (2009), S. 173. 50 Rossmo (2000), S. 89; Canter (2009), S. 176 ff. 51 Rossmo (2000), S. 89. 52 Rossmo (2000), S. 89-90. Seite 12 Für die Aufklärung von Einzelstraftaten ist es ein vordringliches Interesse, herauszufinden, wel- chen detaillierten Weg ein Täter zum Tatort hin resp. davon weg gewählt hat. Dort wird dann nach Beweisen gesucht (Eruieren von Zeugen, Auswerten von Überwachungskameras, Suchen von Täterspuren, usw.). Um zu einem Serientäter ein geografisches Verhaltensmuster zu erstel- len, ist es hingegen nicht vordringlich, den exakten Weg des Täters an den Tatort zu rekonstruie- ren.53 Für das geografische Profil wird es erforderlich, besondere Eigenschaften einer Region zu erkennen und herauszufinden, wo sich der Täter wiederholt oder gar regelmässig aufgehalten hat.54 Vereinfacht gesagt wird versucht, die mentale Landkarte eines Seriendelinquenten nach- zuzeichnen. Dabei geht es nicht darum, den gesamten Raum zu definieren, zu dem sich der Tä- ter minimale Kenntnisse angeeignet hat. Darunter würden nämlich auch Orte fallen, die der Tä- ter bloss einmal im Leben aufgesucht hat und danach nie wieder (z.B. ein Ferienort oder Restau- rant, wo es ihm nicht sonderlich gefallen hat). Das Bewegungsprofil fokussiert sich v.a. auf Orte und geografische Räume, die der Serientäter mehr als bloss minimal kennt und mehr als bloss einmal oder gar zufällig aufgesucht hat. Für die geografische Verhaltensanalyse ist dieser sog. awareness space, der geografische Bereich, in dem sich ein Serientäter mehr als nur minimal auskennt, relevant.55 Dieser awareness space beinhaltet wiederum den sog. activity space (auch action space genannt), also jenen Raum, in welchem sich ein Mensch im Alltag aufhält, wo er seine meisten Aktivitäten ausübt, regelmässig in Kontakt zu anderen Menschen tritt, arbeitet, sich erholt, etc. Es geht also um jene Orte, die ein Mensch relativ gut kennt,56 Orte, die der Mensch und Seriendelinquent immer und immer wieder aufsucht resp. zu denen er innert einer relativ kurzen Zeitspanne immer wieder zurückkehrt. Ziel des geografischen Profilings ist es, diesen activity space einzugrenzen, um dem Serientäter nahe zu kommen. 5.4. Stable offenders und nomadic offenders Das Zentrum des awareness space resp. des activity space stellen sog. Ankerpunkte dar (auch base genannt). Dabei handelt es sich um die für einen Menschen wichtigsten Orte, so z.B. Wohnort und Arbeitsort (auch Ort der besuchten Schule). Diese Orte werden als Hauptanker- punkte bezeichnet, da sie das alltägliche Leben und damit auch das geografische Bewegungs- verhalten eines Menschen in dominanter Weise prägen. Andere, untergeordnete Ankerpunkte fallen etwa auf den Wohnort enger Verwandter, guter Freunde, etc.57 In der Verhaltensanalyse spricht man von sog. activity nodes (übersetzbar mit Aktivitätsknotenpunkte).58 Verfügt ein Tä- ter während der Zeit seines Delinquierens über einen permanenten Ankerpunkt, spricht man vom sog. geografisch stabilen Täter (stable offender). Vom geografisch instabilen Täter (noma- dic offender) spricht man, wenn er über keinen festen oder sich ständig verändernden Anker- punkt verfügt (bspw. Artist in einem Wanderzirkus, Fernfahrer, Vertreter, Obdachlose, teilweise auch Kriminaltouristen auf Einbruchstour).59 Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Serientäter mit geografisch stabilen Verhältnissen und enger Tatortwahl deutlich schneller als Serientäter erkannt wird, als bspw. ein Fernfahrer, der entlang seiner Fahrtrouten delinquiert. Ein Haupt- hemmnis, die Taten eines nomadic offenders einer einzelnen Serie zuordnen zu können, bilden sicherlich politische Grenzen und Zuständigkeiten, über welche hinaus der polizeiliche Informa- 53 Analog dazu Canter (2000), S. 177, 178. 54 Canter (2009), S. 178. 55 Rossmo (2000), S. 90. 56 Rossmo (2000), S. 90; ergänzend Canter (2009), S. 171. 57 Rossmo (2000), S. 91; Canter (2009), S. 174. 58 Bernasco (2010), S. 392. 59 Rossmo (2000), S. 91. Seite 13 tionsaustausch erschwert wird oder allenfalls gar nicht stattfindet.60 Geografisch stabile Täter werden hingegen – abhängig von der Deliktsart – in vielen Fällen schnell als Serientäter erkannt, da alleine die zeitliche und räumliche Häufung derselben Delikte eine Tatserie erahnen lassen.61 Als Mischform aus nomadic und stable offenders gilt die sog. Pendlerhypothese62, wonach ge- wisse Täter in einem Bereich ausserhalb ihres üblichen Aktivitätsgebietes delinquieren, also z.B. gezielt in einen anderen Stadtteil fahren, um dort zu die Tat zu begehen und damit also gewis- sermassen einen zweiten activity space für sich selber erschaffen. Dies spricht für einen planen- den und weniger spontan agierenden Täter. 5.5. Tatortwahl und Weg zum Tatort Innerhalb der mentalen Landkarte eines Täters befinden sich aber nicht bloss seine Ankerpunk- te. Er bewegt sich auch in diesem Raum. Sein Bewegungsmuster wird wiederum durch mehr oder weniger unsichtbare Barrieren geprägt, etwa durch Fliessgewässer, Strassen, Quartiergren- zen, Lücken im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel, etc. (sog. mental barriers oder mental buf- fers). Diese mentalen Barrieren bilden eine Art Grenze in der mentalen Landkarte des Täters, deren Überschreitung er vermeidet.63 Zusammenfassend kann man sagen, dass Rossmo und Canter beide zu folgendem Ergebnis gelangten: Bewegt sich ein Täter nur selten jenseits seiner mentalen Barrieren und kennt er die Örtlichkeiten jenseits solcher Barrieren nicht von früher her gut, sind hier tendenziell keine resp. erkennbar weniger seiner Delikte zu erwarten.64 Nebst räumlichen sind aber auch zeitliche Barrieren denkbar (sog. temporal buffers).65 Dies ist etwa da der Fall, wo ein Täter bei der Tatverübung gesehen worden ist. Diesen Ort wird er we- gen der Wiedererkennungsgefahr allenfalls einige Zeit meiden. Denkbar ist aber auch, dass ein Täter sich für direkt aufeinander folgende Taten generell für eine anderes Wohnquartier der Umgebung oder eine andere Himmelsrichtung entscheidet (sog. marauder model of offen- ding).66 Durch derartige Faktoren wird die Wahl des Tatorts, aber auch die Fahrt vom Wohnort zum Tatort (sog. journey to crime)67 beeinflusst. Solchen Verhaltensmustern ist es schliesslich zu verdanken, dass das Täterverhalten studiert und eingegrenzt werden kann. Im Idealfall lässt sich gar eine Prognose erstellen, in welchem Gebiet, Zeitraum oder gegen welche Ziele weitere Straftaten eines bestimmten Serientäters zu erwarten sind. 5.6. Distance decay-Funktionen Nordamerikanische und europäische Studien haben sich mit der Distanz zwischen Ankerpunkt und Deliktsorten verschiedenster Tat- und Täterkategorien befasst und sich deckende Ergebnisse zu Tage gefördert. So banal und nachvollziehbar diese Ergebnisse auf den ersten Blick erschei- nen, so bedeutend sind sie für die Strafverfolgung68: 60 Murakami (2003), S. 473 f.: Der „Interstate 5-Killer“ Randall B. Woodfield vergewaltigte entlang der Interstate 5 zwischen den Bundesstaaten Kalifornien und Washington bis zu 60 Frauen und beging 18 Morde. 61 Vgl. Fall Andwari, Ziff. 1. 62 Musolff (2006), S. 213, 214. 63 Canter (2009), S. 187. 64 Rossmo (2000), S. 90-122; Canter (2009), S. 168-193. 65 Canter (2009), S. 188, 189. 66 Canter (2009), S. 189 ff. 67 Rossmo (2000), S. 99 ff. 68 Rossmo (2000), S. 99 ff.; Kent (2003), S. 32 i.V.m. S. 27. Seite 14 (1) Serientäter begehen ihre Taten oftmals relativ nahe beim eigenen Wohnort. (2) Die Distanz zwischen dem Ankerpunkt und den Tatorten unterliegt einer sog. distance decay-Funktion69, d.h. mit steigender Distanz vom Wohnort des Täters sinkt die Anzahl seiner Straftaten (vgl. Abb. 2). (3) Jugendliche Täter sind weniger mobil als Erwachsene und begehen daher ihre Taten mit hö- herer Wahrscheinlichkeit in der nahen Wohnumgebung resp. in einem engeren geografischen Raum. (4) Gewaltverbrechen werden üblicherweise näher am Wohnort begangen als Eigen- tumsdelikte. Canter berichtet ergänzend vom täterseitig bewussten Einhalten von Sicherheitszonen um den Ankerpunkt herum (sog. safety zone). Gemäss seinen Feststellungen delinquierten Serientäter in dieser Sicherheitszone weniger oft als in den Distanzbereichen darum herum. Canter sah ei- nen möglichen Grund dafür darin, dass in dieser Zone das Wiedererkennungsrisiko für den Täter höher sei, als bei weiter entfernten Orten.71 Sta- tistisch gesehen darf man tatsächlich davon ausgehen, dass sich Serientäter allgemein eine bestimmte Distanz von ihrem Ankerpunkt weg bewegen, um zu delinquieren. Auch Rossmo berichtet von diesem Phänomen.72 Dennoch bleibt es möglich, dass Serientäter in vielen Fäl- len gar keine Sicherheitszone einhalten.73 Rossmo stellte zu Canters Theorie über die Si- cherheitszonen wohl korrekterweise fest, dass es sich bei dieser Sicherheitszone nicht in je- dem Fall um eine bewusst eingehaltene Zone handeln muss, in welcher der Serientäter völlig auf das Delinquieren verzichtet. Vielmehr sah Rossmo den Grund darin, dass Serientäter in dieser „Sicherheitszone“ bei allen studierten Fällen statistisch betrachtet einfach weniger oft de- linquierten, als in den Zonen darum herum, was in den distance decay-Funktionskurven bloss graphisch auffällt. Rossmo mutmasste, dass direkt am Wohnort auch einfach die Tatgelegenhei- ten nicht gegeben sein könnten, was einen gewissen Weg zum Tatort erforderlich macht.74 Al- lenfalls könnte darin gar einfach ein instinktives, menschliches Verhaltensmuster gründen. Fasst man alle vorangehenden Erkenntnisse zusammen und betrachtet die distance decay- Funktionen unter räumlichen Gesichtspunkten (vgl. Abb. 2), fällt auf, dass – trotz begründeter Kritik Rossmos – eine ringartige Zone um die Sicherheitszone herum existiert, in welcher Seri- entäter ihre meisten Straftaten begehen. Die Grösse dieser ringartigen Zone mag deliktsabhängig oder auch täterabhängig sein. Es liegt aber auf der Hand, dass die Grösse dieser Zonen ebenfalls davon abhängt, welche statistischen Häufungen man als hoch, mittel oder tief betrachtet und noch zur Zone mit der grössten Deliktshäufung zählen will oder nicht. Aus allen bisherigen Erkenntnissen zur Nähe zwischen Ankerpunkt und Tatorten kann man aber immerhin mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit ableiten, in welchem geografischen Gebiet der 69 Vgl. Canter (2009), S. 175; Kent (2003), S. 31 ff.; Rossmo (2000), S. 47; Musolff (2006), S. 210 f. 70 Kent (2006). 71 Canter (2009), S. 170 und 188. 72 Rossmo (2000), S. 120. 73 Vgl. Fall Andwari, vorangehend Ziff. 1. 74 Rossmo (2000), S. 121. Abb. 2: Distance decay-Funktionen für die Kate- gorien gereister Weg und zeitlicher Weg bei Tö- tungsdelikten im US-Bundesstaat Louisiana.70 Seite 15 Wohnort resp. Ankerpunkt des Täters liegen muss. So wurden zu diesem Zweck diverse Com- puterprogramme75 entwickelt, welche mittels hinterlegten Koeffizienten genau dieses Geoprofi ling vornehmen und den Ankerpunkt mittels Wahrscheinlichkeitsrechnungen eingrenzen (vgl. Abb. 3). Rossmo erbrachte für Serienbrandstifter den statistischen Beweis, dass die distance decay- Theorie, also auch jene der „Sicherheitszonen“ auf Serienbrandstifter zutrifft. Die von ihm ana- lysierten Serienbrandstifter haben ihre Brände inner- halb der folgenden Distanzen vom eigenen Wohnort gelegt: 20.3 % innerhalb von 0.5 Meilen, 50 % inner- halb von 1.0 Meile, 70 % innerhalb von 2.0 Meilen und 86.3 % innerhalb von 60.0 Meilen. Davon haben immerhin 6.8 % Feuer am eigenen Ankerpunkt ge- legt. Dieselbe Studie zeigte sogar auf, dass 95.1 % aller Brandstiftungen in Gebieten begangen worden sind, die den Serienbrandstiftern vertraut waren.77 Auch bei Opferdelikten mit Kinder- und Erwachse- nenopfer liess sich die distance decay-Funktion für die Distanzen zwischen dem täterischen Ankerpunkt und dem Ort der Kontaktaufnahme mit dem Opfer bestätigen. Innerhalb der ersten 5 km um den Anker- punkt des Täters fanden deutlich die meisten Kon- taktaufnahmen statt.78 Diese distance decay-Auffälligkeit wird dadurch er- klärt, dass viele Straftaten auf einem mehr oder weni- ger spontanen Tatentschluss basieren, der sich aus der Alltagsroutine heraus ergibt. Folglich sind die tatrele- vanten Orte auch nahe am Wohnort des Täters zu er- warten.79 Umgekehrt kann daraus geschlossen werden, dass akribisch planende Täter ihre Tator- te gezielt aussuchen und allenfalls auch grosse Reisen an ihre Tatorte einplanen – sei es um von sich selber abzulenken oder aber wegen der sich bietenden Tatgelegenheiten.80 5.7. Kreishypothese nach Canter Canter stellte im Rahmen seiner Studien zum geografischen Verhalten von Straftätern fest, dass der Wohnort resp. Ankerpunkt des Täters in vielen Fällen im Bereich seiner Tatorte liegt. Dar- aus entwickelte Canter seine Kreishypothese. Sie besagt, dass wenn man die beiden voneinander entferntesten Tatorte einer Tatserie als Endpunkte des Durchmessers eines Kreises betrachtet, sich der Ankerpunkt des Täters in diesem Kreis befindet.81 Gemäss Canters Studien traf die Kreishypothese auf 87 % der untersuchten Serienvergewaltiger zu. Bei einer Studie des FBI 75 Levine (2010). 76 Kent (2006). 77 Rossmo (2000), S. 47. 78 Tausendteufel (2008), S. 10, mit Verweis auf die Zahlen von Dern (2004), S. 76 ff. Derns Zahlen bestätigen die distance decay-Funktion in eindrücklicher Weise für verschiedene Kategorienvergleiche (Vergewaltigungen mit Sexualmorde, S. 42; Kinder- mit Erwachsenenopfer, S. 76 ff.; Serien- mit Einzeltaten, S. 70 f.; u.v.m.). 79 Dern (2004), S. 44 und 57, bestätigt durch eine Studie zu Serienmorden von Harbort (2006), S. 24. 80 So etwa im Fall des deutschen Bombenlegers und Kaufhauserpressers Arno Funke, der weite Distanzen zurück- legte, um der Polizei möglichst keine Anhaltspunkte zu seiner Person zu liefern. 81 Canter (2009), S. 190; Hoffmann, Musolff (2000), S. 112. Abb. 3: Computergestützte Wahrschein- lichkeitsprognose zum Täterwohnort.76 Seite 16 hingegen liess sich diese Hypothese statistisch mit bloss 49 % bestätigen.82 Für Serienbrandstif- ter liegen keine vergleichbaren Studien vor. Im Rahmen amerikanischer Studien ist aber aufge- fallen, dass je dichter die einzelnen Tatorte in der Landschaft beisammen liegen, desto näher auch der Ankerpunkt des Täters bei den Brandorten liegt.83 Dieses Ergebnis weist somit in eine vergleichbare Richtung wie Canters Kreishypothese, nämlich dahin, dass Serientäter mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nahe am oder sogar im Gebiet ihrer Tatorte verwurzelt sind. 5.8. Tatortmorphologie Wie die Tatorte eines Serientäters in der Landschaft liegen resp. welches Muster sie in der Landschaft zeichnen, kann geografisch analysiert und grafisch dargestellt werden. Canter spricht hierbei von der „overall morphology of the crime locations“84. Denkbar sind etwa die nachfol- gend geschilderten Tatortanordnungen. - Stern- resp. kreisförmige Anordnung (vgl. Abb. 23): Die Tatorte liegen mit einer gewissen Gleichmässigkeit um den Ankerpunkt des Täters herum, in alle Himmelsrichtungen verteilt. So bspw. bei der Unterform des sog. marauder model85, bei dem der Serientäter für seine Tatorte zwischen den Himmelsrichtungen abwechselt und im Verhältnis zur letzten Tat an- nähernd diametral weiter delinquiert. Er meidet also das Gebiet seiner letzten Tat(en) und bewegt sich statt dessen in eine entgegengesetzte Richtung. - Sektorielle Anordnung (vgl. Abb. 22): Hier bewegt sich der Täter von seinem Ankerpunkt aus vorwiegend oder ausschliesslich in eine grobe Richtung, so dass seine Tatorte wie eine Art Kuchenstück oder Sektor eines Kreises in der Landschaft liegen. Canter spricht hier vom sog. windshield wiper pattern (Scheibenwischermuster).86 - Lineare Anordnung: Hier folgt der Täter einer vorgegebenen Linie in der Landschaft, wobei diese nicht einer geometrisch exakt geraden Linie entsprechen muss. Denkbar sind etwa Tat- orte, die der Täter entlang von Flussläufen, markanten Strassen oder Bahnlinien wählt.87 5.9. Viktimologie und Tatortwahl Schliesslich sollte bei Serientaten nie ausser Acht gelassen werden, welche Tatobjekte resp. Op- fer der Täter auswählt. Daraus können allenfalls gestützt auf die bisherige Tatserie Rückschlüsse gezogen werden, welche Tatorte künftig in Frage kommen. Bei Brandstiftern, die immer wieder Scheiterhaufen, abgelegene Häuser oder andere markante Objekte als Tatobjekte auswählen, ist es u.U. möglich, ein Profil zu seiner Tatortwahl zu erstellen und künftige Tatobjekte vorauszu- sagen. So befasste sich bereits Douglas damit, dass von Serienbrandstiftern oftmals verletzliche, freistehende und abgelegene Ziele gewählt werden, wobei die Tatzeit meist auf die Nacht fällt. Sowohl Tatort- als auch Tatzeitwahl lassen sich also eingrenzen.88 Das Wissen aus der bisher bekannten Tatserie sollte daher immer in die Ermittlungen einliessen. Verschiedene Fragen drängen sich auf: Welche Tatobjekte wählt der Täter? Wie sind diese Tatobjekte gelegen, wie geschützt? Wann fährt der Täter die Tatorte an? 82 Hoffmann, Musolff (2000), S. 112. 83 Douglas (2006), S. 289. 84 Canter (2009), S. 171 und 191. 85 Canter (2009), S. 189 f. 86 Canter (2009), S. 191 f. 87 Hoffmann, Musolff (2000), S. 107, zum Fall des Londoner „Railway Rapist“ John Duffy, der seine Taten entlang von Bahnstrecken beging. Ebenso Murakami (2003), S. 473, zum „Interstate 5-Killer“, vgl. vorangehend Fn. 58. 88 Douglas (2006), S. 289. Seite 17 5.10. Fazit Wie ausgeführt, lassen diverse Arbeitsansätze Rückschlüsse über das allgemeine aber auch das geografische Verhalten von Serientätern zu. Offen bleibt, ob sich diese Theorien, Thesen und Studien auch für Serienbrandstifter in der Schweiz bestätigen lassen und ob sich daraus allen- falls Erkenntnisse für die Täterermittlung resp. die gesamte Strafuntersuchung ergeben. 6. Datenerhebung und Auswertung 6.1. Ziel der Datenerhebung Die eigens für diese Studie durchgeführte Datenerhebung soll Aufschluss darüber geben, ob man aus geklärten Brandserien Wissen generieren kann, welches der Täterfahndung resp. der gesamten Strafuntersuchung dient. Es dreht sich damit alles um die Frage: Kann man aus bishe- rigen Brandstiftungsserien Regelmässigkeiten feststellen, Erkenntnisse gewinnen, oder gar ver- allgemeinerbare Feststellungen ableiten? 6.2. Erhebungsadressaten Für einen Erkenntnisgewinn mit regionalem Wert beschränkte sich diese Datenerhebung auf die folgenden Schweizer Kantone: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Gla- rus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel Stadt, Basel Land, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau. Diese Kantone wurden so ausgewählt, dass ein grösserer zusammenhängender Raum im Schweizer Alpennordraum studiert werden kann. Von diesem Gebiet waren ausreichende Erhebungsergebnisse zu erwarten; zugleich bestehen in diesem Gebiet sprachlich, kulturell aber auch siedlungsspezifisch keine all- zu grossen Unterschiede. Total wurden somit 20 Kantone und Halbkantone mit den Erhebungs- unterlagen bedient. Davon reagierten 13 Kantone auf die Umfrage, 7 Kantone gaben keine Ant- wort oder teilten mit, dass sie an der Erhebung nicht teilnehmen (Zürich, Bern, Obwalden, Ap- penzell Innerrhoden, Graubünden, Aargau und Thurgau). Von den 13 teilnehmenden Kantonen gab es in 7 Kantonen Brandserien, zu denen die Kantone Daten zur Verfügung stellten. Darunter befanden sich Kantone aller Gebiete, also der West- und Nordschweiz, Zentralschweiz und Ost- schweiz. In 6 Kantonen lagen für den Erhebungszeitraum keine Brandserien vor (Uri, Nidwal- den, Glarus, Basel Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden), welche die Erhebungskriteri- en erfüllen. Insgesamt konnten so zu 21 Brandserien Daten zusammengetragen werden. Zwei dieser Brandserien erfüllten die Erhebungskriterien nicht (vgl. nachfolgend Ziff. 6.3.), weshalb 19 Brandserien (nBS=19) mit 138 Einzeldelikten (n=138) zur Verfügung standen, die ausgewer- tet werden konnten. Gerade zwei bevölkerungsreiche Kantone (Zürich, Bern) nahmen an der Erhebung nicht teil. Dem Autor ist aus der Medienberichterstattung bekannt, dass mindestens einer dieser beiden Kantone in den vergangenen Jahren eine Brandserie zu bearbeiten hatte. Für die nachfolgenden statistischen Werte kann folglich nicht der Anspruch auf absolute Vollständigkeit erhoben wer- den. Dennoch bleibt zu prüfen, ob und falls ja, welche Schlüsse zu Brandserien gezogen werden können. 6.3. Erhebungskriterien und Unterlagen Den vorgenannten Kantonen wurde zur Erhebung der relevanten Daten jeweils ein Erhebungs- bogen mit einer Anleitung zugestellt (vgl. Anhang A und Anhang B). Dieses Vorgehen wurde gewählt, um zu gewährleisten, dass die Daten möglichst einheitlich erfasst werden und damit direkt vergleichbar sind. Zur Kontrolle wurden die Kantone gebeten, die zu den Brandserien ge- Seite 18 hörigen Anklageschriften und/oder Strafbefehle zur Verfügung zu stellen. Zu erfassen waren Brandserien, die kumulativ - zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2012 zur Anklage gebracht oder allen- falls mit Strafbefehl erledigt wurden (10 Jahresrahmen), - als Brandstiftung gemäss Art. 221 StGB resp. auch als Versuch hierzu gemäss Art. 22 StGB subsumiert wurden, - drei Brände oder mehr beinhalteten. Der Erhebungszeitraum wurde auf 10 Jahre festgelegt, um eine ausreichend grosse Anzahl an Brandserien zu generieren. Bei einer kürzeren Zeitdauer wäre zu befürchten gewesen, dass bloss wenige Fälle Eingang in diese Studie finden. Eine längere Erhebungsdauer wiederum hätte den Rahmen dieser Arbeit gesprengt, für die teilnehmenden Kantone einen zu grossen Aufwand be- deutet und allenfalls auch veraltete Ergebnisse und Schlussfolgerungen mit berücksichtigt, die dem heutigen Stand der Dinge nicht mehr entsprechen. Bei der Erhebung wurde gezielt nicht auf rechtskräftige Gerichtsurteile abgestellt, sondern auf Anklageerhebungen. Dieses Vorgehen ge- währleistet, dass möglichst alle Serienbrandfälle erfasst werden. Wäre dagegen auf Gerichtsur- teile abstellt worden, hätte die Gefahr bestanden, dass gerade Brandserien wegen des Mangels an objektiven Beweismitteln (wie z.B. DNA oder Fingerabdrücke) nicht oder nur teilweise ana- lysiert worden wären. Dadurch wären gewisse Serienbrandstifter gar nicht, andere bloss bezüg- lich einzelner Taten ihrer Serie betrachtet worden. Die nachfolgenden Daten und Ausführungen stützten sich also auf all jene Sachverhalte ab, bei welchen die jeweiligen Staatsanwälte in An- lehnung an Art. 324 Abs. 1 StPO die Verdachtsgründe als hinreichend für einen Schuldspruch erachtet hatten, so dass sie Anklage erhoben. Erfasst wurden damit nur Fälle, die deutlich über einen vagen Anfangsverdacht gegen den Täter hinaus reichten. Sämtliche Erhebungen bezogen sich denn auch nur auf den Tatbestand der Brandstiftung ge- mäss Art. 221 StGB, also auf vorsätzliche Brandlegung und nicht auch noch auf das fahrlässige Verursachen einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 StGB oder verwandte Delikte wie etwa das Verursachen einer Explosion Art. 223 StGB. Diese enge Umgrenzung der Fallkategorien sollte verhindern, dass nicht Tätergruppen mit allenfalls gänzlich abweichenden Handlungsweisen und Motivlagen miteinander vermengt werden und daraus unspezifische Informationen ergehen. Auch geht es vorliegend um Serientäter, also Täter, die wiederholt und vorsätzlich delinquieren, was bei Delikten mit fahrlässiger Begehung von Vornherein wegfällt. Von einer Brandserie wurde in dieser Studie erst ab drei Bränden desselben Täters ausgegangen. Dadurch sollte ausgeschlossen werden, dass auch Beschuldigte als Serientäter betrachtet wer- den, welche zweimal und unabhängig voneinander, also mehr zufällig als gezielt, einen Tatent- schluss fassten. Da die Kantone ihre Daten teilweise in unterschiedlicher Form zur Verfügung stellten und daher die Genauigkeit des Dateninhalts z.T. abwich, konnte nicht zu allen Brandserien jede Datenart erhoben und entsprechend mit den anderen Fällen verglichen werden. 6.4. Auswertungsergebnisse Die den folgenden Auswertungen und Aufstellungen zugrunde liegenden Unterlagen (Anklage- schriften, durch die Kantone ausgefällte Erhebungsbögen) und Datentabellen wurden dieser Ar- beit bewusst nicht beigelegt, um den Persönlichkeitsschutz der Täter und Geschädigten resp. Opfer bestmöglich zu berücksichtigen. 6.4.1. Allgemeine Ergebnisse Die vorliegend 19 auswertbaren Brandserien (nBS=19) wurden durch total 21 Serienbrandstifter begangen (nT=21). Bei zwei Brandserien haben folglich je zwei Täter zusammengewirkt. Bei Seite 19 diesen mittäterschaftlich begangenen Brandserien waren ausschliesslich männliche Täter betei- ligt. 6.4.2. Täterpersönlichkeit – Auswertungsergebnis 1 6.4.2.1. Geschlecht Bei den erfassten Serientätern, die selber Feuer legten, handelte es sich um 19 Männer und 2 Frauen. Der Anteil der männlichen Täter lag somit bei 90.5 %, jener der weiblichen Täter bei 9.5 % (vgl. Abb. 4). Bei einer Brandserie gerieten zwar auffällig viele Frauen ins Visier der Ermittlungen, dies je- doch immer wegen Anstiftung zu den einzelnen Brandstiftungen zum Zwecke des Versiche- rungsbetrugs. Diese Anstifterinnen legten nie selber Feuer und wurden folglich auch nicht näher untersucht, da hier nur jene Täter von Interesse sind, welche die Feuer selber legten. 6.4.2.2. Alter Das Alter aller Serienbrandstifter (beide Geschlechter berücksichtigt) lag zum Zeitpunkt der er- sten Brandstiftung innerhalb der untersuchten Tatserie zwischen 17 Jahren und 49 Jahren. Das Alter der beiden weiblichen Täterinnen lag bei 45 und 49 Jahren. Der Altersdurchschnitt aller Täterinnen und Täter lag bei 25.9 Jahren. In 85.7 % aller Fälle waren die Täter 40 jährig oder jünger, in 76.2 % 30 jährig oder jünger und immerhin noch jeder dritte Täter (33.3 %) 20 jährig oder jünger (vgl. Abb. 5). Abb. 4: Geschlechterverteilung (nT=21). Abb. 5: Altersverteilung nach Altersgruppen (nT=21). 6.4.2.3. Herkunft Unter den Tätern befanden sich 17 Schweizer (81 %) und 4 Ausländer (19 %), wobei die bei- den weiblichen Serienbrandstifterinnen Schwei- zerinnen waren (vgl. Abb. 6). Drei der ausländi- schen Täter stammten aus europäischen Län- dern, die Herkunft des vierten ausländischen Tä- ters wurde durch den entsprechenden Kanton anonymisiert. männlich weiblich Anteil in % 90.5% 9.5% 0.0% 20.0% 40.0% 60.0% 80.0% 100.0% unter 11 J. 11-20 J. 21-30 J. 31-40 J. 41-50 J. über 50 J. Anteil in % 0.0% 33.3% 42.9% 9.5% 14.3% 0.0% 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% Abb. 6: Herkunft der Täter unterschieden nach Staatsbürgerschaft Schweizer - Ausländer (nT=21). Schweizer Ausländer Anteil in % 81.0% 19.0% 0.0% 20.0% 40.0% 60.0% 80.0% 100.0% Seite 20 6.4.2.4. Berufliche Tätigkeit Die von der Tätergruppe erlernten Berufe konnten nicht mit dem Anspruch an eine statistische Relevanz ausgewertet werden, da zu 15 der 21 Täter die genauere Ausbildung unklar blieb resp. keine Angaben der Kantone dazu vorlagen. Hingegen lagen Angaben zu den Tätigkeiten der Se- rientäter vor, welche sie zur Zeit des Strafverfahrens ausübten (vgl. Abb. 7). Zwar blieb bei sie- ben Tätern unklar, welchen Beruf sie zuletzt ausübten (33.3 %), von den übrigen Tätern ging aber kein einziger einem an Universität oder Hochschule erlernten Berufen nach (66.7 %). Ein einziger Täter, der überdies aus dem Ausland stammte, arbeitete als Fernmeldetechniker und genoss folglich eine höhere technische Fachausbildung. Alle übrigen Täter arbeiteten zuletzt in den folgenden Bereichen: 7 Personen in klassischen Handwerksberufen (bspw. Maurer, Maler, etc.), 2 in der Forst- oder der Landwirtschaft, 2 Personen im Service resp. als Koch, 1 Person in der Logistik (Lagerist) und einer befand sich noch in der Ausbildung resp. ging noch zur Schule. Insgesamt gingen also knapp 2/3 aller Täter weder einer akademischen noch eine höheren tech- nischen Tätigkeit nach. Über die genaue hierarchische Stellung an ihren Arbeitsplätzen war zu keinem der Täter Näheres bekannt. Abb. 7: Tätigkeitsbereiche der Täter zum Zeitpunkt der Strafuntersuchung (nT=21). 6.4.2.5. Vorstrafen und zeitgleich angeklagte Delikte Zu 15 von 21 Tätern waren deren Vorstrafen nicht bekannt resp. aus den von den Kantonen zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersichtlich. Eine Auswertung und Analyse erübrigte sich daher. Es fiel aber auf, dass ein Täter bereits früher eine oder mehrere Brandstiftungen beging. Bei ihm handelt es sich folglich um einen Wiederholungstäter. Im Nebenstrafrecht fielen vor allem Vorstrafen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Waffengesetz (WG) auf. Bezüglich jener Delikte, welche die Staatsanwaltschaften in derselben Anklageschrift wie die Serienbrandstiftung anklagte, liessen sich hingegen präzisere Angaben machen (vgl. Abb. 8). 4 Täter (19 %) begingen ausschliesslich Brandstiftungen (Art. 221 StGB) und damit keine anderen Straftaten des Kernstrafrechts. 13 Täter (62 %) begingen keine Widerhandlungen gegen die ne- benstrafrechtlichen Erlasse. 3 Täter begingen Delikte gegen Leib und Leben (vorsätzliche Tö- tung i.S.v. Art. 111 StGB, einfache Körperverletzung i.S.v. Art. 123 StGB und Tätlichkeiten i.S.v. Art. 126 StGB), wobei die Tätlichkeit häuslicher Gewalt zuzuordnen war und die einfache Körperverletzung wegen fehlender Angaben nicht genauer eingeordnet werden konnte. Immer- hin ging aus den Unterlagen hervor, dass die angeklagte vorsätzliche Tötung in direktem Zu- sammenhang mit einer Brandstiftung stand. Eine der untersuchten Brandstiftungen forderte also ein Menschenleben. Die Serienbrandstifter wurden nebst der Brandstiftung gemäss Art. 221 StGB häufig wegen Vermögensdelikten angeklagt. Dabei wurden insgesamt 11 Sachbeschädi- Techniker Handwerker Forst/Landw. Service Logistik Schüler unklar Anzahl 1 7 2 2 1 1 7 0 2 4 6 8 Berufskategorien Seite 21 gungen und 5 Diebstähle mitangeklagt. Bei den Delikten gegen die Freiheit fielen vor allem 6 Hausfriedensbrüche auf. Alle übrigen Delikte gegen die Freiheit, die Ehre, den öffentlichen Verkehr, die öffentliche Gewalt, die Rechtspflege sowie Urkundendelikte kamen zwar verein- zelt zur Anklage (jeweils 1 bis 2 Delikte), fielen zahlenmässig aber nicht besonders auf. Abb. 8: Zeitgleich mit der Brandserie angeklagte Widerhandlungen gegen das Kernstrafrecht (öV: öffentli- cher Verkehr; Urk: Urkundendelikte; öG: öffentliche Gewalt; RP: Rechtspflege). Aus dem Nebenstrafrecht (vgl. Abb. 9) fielen mit je 6 Fällen vor allem Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsrecht (SVG) und Betäubungsmittelgesetz (BetmG) auf. Alle übrigen Wi- derhandlungen gegen die nebenstrafrechtliche Gesetzgebung (z.B. Waffengesetz WG, Umwelt- schutzgesetz USG, sowie auch Störungen des öffentlichen Verkehrs und der Nachtruhe) fielen wiederum mit 1 bis 2 Delikten nicht besonders auf. Abb. 9: Zeitgleich mit der Brandserie angeklagte Widerhandlungen gegen das Nebenstrafrecht. 6.4.2.6. Besonderheiten zu Täter und Brandserie Nicht alle Kantone machten Angaben zu Besonderheiten der Täter oder deren Brandserien. Dennoch fiel auf, dass sich unter den 21 analysierten Serienbrandstiftern 4 Feuerwehrleute be- fanden (knapp 20 % aller Fälle). Drei dieser Täter waren zum Zeitpunkt der Deliktsserie noch aktiv bei der Feuerwehr, bei einer Person handelte es sich um einen ehemaligen Feuerwehran- gehörigen. Aufgefallen ist ferner, dass 7 der 21 Serienbrandstifter (33.3 %) zur Tatzeit nach- weislich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen standen oder schon vor ihren Taten we- gen Drogenvergehen, schädlichem Alkoholkonsums oder anderen Suchtzusammenhängen auf- gefallen sind.89 89 Vgl. dazu Ziff. 6.4.2.5. Widerhandlungen gegen das BetmG. keine Art. 111 Art. 123 Art. 126 Art. 137 Art. 139 Art. 144 Art. 146 Art. 160 Art. 177 Art. 180 Art. 186 Art. 237 Art. 251 Art. 285 Art. 286 Art. 303 Leib / Leben Vermögen Ehre Freiheit öV Urk öG RP Anzahl 4 1 1 1 1 5 11 2 1 2 1 5 1 1 1 1 2 0 2 4 6 8 10 12 keine SVG BetmG WG USG Stöhrung Verkehr Nachtruhe Anzahl 13 6 6 1 2 2 1 0 5 10 15 Gesetzeserlasse Seite 22 6.4.2.7. Anzahl Brände pro Deliktsserie In drei Fällen benannten die Kantone die genaue Anzahl Brände pro Brandserie nicht resp. spra- chen unspezifisch von „mehreren“ Bränden. Diese drei Brandserien fanden daher nicht Eingang in diese Teilauswertung. Bezüglich der übrigen 16 Brandserien lagen jedoch exakte Angaben vor (vgl. Abb. 10). Total wurden in diesen 16 studierten Brandserien 129 einzelne Brände ge- legt. In der kürzesten Brand- serie wurden 3 Brände ge- legt90, in der längsten 20. Ein Kanton mit einer eher langen Brandserie merkte an, dass bei einer Brandserie dutzende weitere Brände in der Region überprüft wurden, jedoch aus Mangel an Beweisen bloss ein Bruchteil davon zur Anklage gelangten. Aus den in Abbildung 13 dargestellten Zahlen ergibt sich ein Durchschnitt von 8,06 Bränden pro Brandserie. Dabei fällt auf, dass bei 12 Brandserien (75 %) maximal 6 Brände gelegt wur- den bis der Täter gefasst wurde oder von selber aufhörte Feuer zu legen. Bei 4 Brandserien (25 %) legten die Täter zwischen 17 und 20 Brände, also markant mehr als in allen übrigen Brandse- rien. 6.4.2.8. Tatmotive Die Kantone konnten zu 11 der insgesamt 19 Tatserien die Tatmotive der Serientäter erfassen resp. eingrenzen. Diese 11 Brandserien umfassten total 95 einzelne Brandstiftungen (vgl. Abb. 11). Zu 43 Einzeldelikten blieb die Motivlage unbekannt (45.5 %), in 6 Fällen waren Hass, Ra- che, Eifersucht oder Neid das Motiv (6.5 %), in 3 Fällen die Verdeckung eigener Straftaten resp. Ablenkung von sich selber als Täter (3 %), in 23 Fällen Versicherungsbetrug (24 %), in 18 Fäl- len wollte sich der Täter bei seiner eigenen Tat als Helfer oder gar als Feuerwehrmann profilie- ren oder das Feuer beobachten (19 %), in 1 Fall wollte der Täter durch das Feuer Zerstörung an- richten (1 %) und in 1 weiteren Fall ging es ihm um das Erschrecken der Bewohner eines Asyl- heimes (1 %). 90 Entspricht der minimal notwendigen Anzahl Brände, um von dieser Analyse erfasst zu werden, vgl. Ziff. 6.3. Abb. 10: Anzahl gelegter Brände pro Brandserie (nBS=16). Abb. 11: Tatmotive der Serienbrandstifter zu den gelegten Einzelbränden (n=95). Anzahl 5 17 18 5 5 3 20 20 3 6 4 3 5 5 5 5 0 5 10 15 20 25 unbekannt Hass / Rache / Eifersucht / Neid Verdeckung Betrug Helfer / Feuerwehr / Feuer sehen zerstören wollen erschrecken wollen Anzahl 43 6 3 23 18 1 1 0 10 20 30 40 50 Seite 23 Die Tatmotive der Täter blieben innerhalb der einzelnen Brandserien praktisch nie dieselben. Während je einer Tatserie beschränkten sich die Motivlage der beiden Täter ausschliesslich auf Versicherungsbetrug einerseits und das Helfen resp. das Feuerlöschen und das Feuersehen ande- rerseits. Alle übrigen Tatserien waren von jeweils heterogener resp. variierender Motivlage ge- prägt. In knapp der Hälfte aller einzelnen Branddelikte blieb die täterische Motivlage bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebungen ungeklärt. 6.4.3. Aktionsradien – Auswertungsergebnis 2 Zu 11 Brandserien und damit 93 einzelnen Brandstiftungen stellten die Kantone Adressangaben zu den Ankerpunkten und den Tatorten zur Verfügung. Zu allen 93 Einzeltaten wurde die Luft- linie zwischen Ankerpunkt und Tatort auf Satellitenbildern91 vermessen. In zwei der erfassten Brandserien haben jeweils zwei Täter zusammengewirkt. Damit die statistischen Werte nicht verzerrt werden, wurde bei diesen Brandserien das täterische Reiseverhalten jeweils nur einmal berücksichtigt. In einem dieser mittäterschaftlich begangenen Fälle verfügten die Mittäter über die gleichen Ankerpunkte, im anderen Fall lagen sie in Relation zu den Tatorten derart nahe bei- sammen, dass bloss marginale Abweichungen bei den Reisedistanzen zwischen den beiden Mit- tätern entstanden. Gewählt wurden in diesem Fall die Wege jenes Mittäters, der jeweils den wei- teren Anfahrtsweg an die Tatorte aufwies. Die Serienbrandstifter dieser Studie legten über alle Einzeltaten betrachtet eine durchschnittliche Distanz von 3.359 km an ihre Tatorte zurück (vgl. Abb. 12). Dabei legten 2 Täter in 4 Fällen an ihrem eigenen Wohnort resp. Ankerpunkt Feuer. Die minimal zurückgelegte Distanz betrug da- mit 0.000 km. Die grösste Distanz zwischen Ankerpunkt und Tatort betrug 37.090 km. 91 Quelle: Die Software „Google Earth“, Version 6.0.0.1735 (beta), http://www.google.com/earth/index.html. Abb. 12: Distanzen zwischen den Ankerpunkten der Täter und den einzelnen Tatorten (n=93). 0.000 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 Distanz in km B rä nd e al le r T at se ri en Durchschnitt: 3.359 km Distanz Anker - Tatort Seite 24 Insgesamt legten 3 Täter in lediglich 7 Fällen (7.5 % aller Einzeltaten) Distanzen von mehr als 10 km an ihre Tatorte zurück (Täter B: 10.420 km, 15.750 km und 37.090 km; Täter C: 14.760 km, 10.050 km und 10.050 km; Täter J: 13.560 km). Der Täter mit der weitesten Reisedistanz zum Tatort (37.090 km) legte auch an seinem eigenen Wohnort Feuer (Distanz = 0.000 km), wies also auch die grösste Abweichung zwischen minimaler und maximaler Reisedistanz auf. 9 von 11 Täter (81.8 %) legten im Durchschnitt ihrer eigenen Einzeltaten weniger als 5 km zu ihren Tatorten zurück (vgl. Abb. 13). Der mittlere Aktionsradius aller Serienbrandstifter (Durch- schnitt über alle Täterdurchschnitte gerechnet) betrug 2.562 km. In dieser Distanz vom Anker- punkt sowie in den Zonen darum herum sind damit die meisten Brände gelegt worden. Die von den Tätern am nächsten bei ihren Ankerpunkten gewählten Tatorte liegen im Durch- schnitt in einer Entfernung von 0.622 km. Bei ihren kürzesten Reisedistanzen vom Ankerpunkt zum Tatort legte kein einziger Täter mehr als 2.110 km zurück. 9 von 11 Täter (81.8 %) legten bei ihrer kürzesten Reise an den Tatort sogar weniger als 1.5 km zurück (vgl. Abb. 14). Abb. 14: Kürzeste Reisedistanzen (Ankerpunkt - Tatort) der Serienbrandstifter (nT=11). Die von den Tätern am weitesten von ihren Ankerpunkten entfernt gewählten Tatorte liegen im Durchschnitt in einer Entfernung von 8.541 km. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Maxi- malwerte zwischen 37.090 km und 0.020 km variieren, also sehr stark voneinander abweichen (vgl. Abb. 15). Der Täter mit der maximalen Reisedistanz von 37.090 km (Täter T2) zeichnete sich generell durch vergleichsweise weite Reisewege an seine Tatorte aus. Er beging jede einzelne Brandstif- tung zum Zwecke des Versicherungsbetrugs. Seine Reisen an die Tatorte führten ihn dort hin, wo er auf Wunsch seiner Anstifter deren Eigentum in Brand steckte, damit diese Versicherungs- leistungen erlangen konnten. Seine jeweilige Tatortwahl hat dieser Serienbrandstifter damit T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 T10 T11 km 0.035 0.000 1.050 2.060 0.000 0.400 0.070 2.110 0.120 0.630 0.370 0.000 0.500 1.000 1.500 2.000 2.500 D is ta n z im k m Täter / kürzeste Reisedistanzen Abb. 13: Durchschnittliche Reisedistanzen (Ankerpunkt - Tatorte) jedes Serienbrandstifters (nT=11). T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 T10 T11 km 0.209 6.318 5.616 2.236 0.008 0.613 1.594 4.070 0.976 4.728 1.818 0 2 4 6 8 D is ta n z in k m Täter / durchschnittliche Reisedistanzen Seite 25 nicht selber frei gewählt, vielmehr wurden sie ihm durch seine Auftraggeber (Anstifter) vorge- geben. Bei allen anderen der hier betrachteten Brandserien war dies nicht der Fall. In allen ande- ren Fällen wählten die Täter ihre Brandobjekte selber, also frei von Sachzwängen aus. Folglich ist es von Interesse zu beobachten, wie sich die vorgenannten Zahlen zu den Reisen an die Tat- orte verändern, wenn die „Betrugsbrandserie“ des Täters T2 ausgeklammert wird. Ohne Täter T2 legten die Serienbrandstifter über alle Einzeltaten betrachtet eine durchschnittli- che Distanz von 2.698 km an ihre Tatorte zurück. Die durchschnittliche Reisedistanz an die Tat- orte verkürzt sich somit um 19.7 % (vgl. Abb. 16 mit Abb. 12). Dabei lag die minimal zurückge- Abb. 15: Weiteste Reisedistanzen (Ankerpunkt - Tatort) der Serienbrandstifter (nT=11). Abb. 16: Distanzen zwischen den Ankerpunkten der Täter und den gewählten Tatorten unter Ausschluss des Täters T2 mit seiner Betrugsbrandserie (n=76). T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 T10 T11 km 0.620 37.090 14.760 2.460 0.020 0.780 8.690 9.140 2.480 13.560 4.360 0 5 10 15 20 25 30 35 40 D is ta nz in k m Täter / weiteste Reisedistanzen 0 2 4 6 8 10 12 14 16 1 5 9 13 17 21 25 29 33 37 41 45 49 53 57 61 65 69 73 Distanz in km B rä nd e al le r T at se ri en e xk l. T ät er T 2 Durchschnitt: 2.698 km Distanz Anker - Tatort Seite 26 legte Distanz ebenfalls bei 0.000 km (Tatort = Wohnort des Täters), die weiteste Distanz zwi- schen Ankerpunkt und Tatort betrug dagegen bloss noch 14.760 km. Nach Ausschluss von Täter T2 legten bloss noch 2 Täter für lediglich 4 einzelne Brandstiftungen Distanzen von mehr als 10 km an ihre Tatorte zurück (das sind bloss 5.3 % aller Einzeltaten; Täter C: 14.760 km, 10.050 km und 10.050 km; Täter J: 13.560 km). Der Täter mit der grössten zurückgelegten Distanz (14.760 km) legte seinen am nächsten beim eigenen Ankerpunkt gewählten Brand bei einer Di- stanz von 1.050 km. Die Minimale und maximale Reisedistanz wichen bei ihm folglich um rund 13.5 km voneinander ab. Betrachtet man – noch immer unter Ausschluss des Täters T2 – die durchschnittlichen Reisedi- stanzen der Täter zu ihren Tatorten, so zeigen sich bloss unwesentliche Abweichungen von den Werten, bei denen Täter T2 mit berücksichtigt wurde. 9 von 10 Tätern (90 %) legten im eigenen Durchschnitt weniger als 5 km zu ihren Tatorten zurück (vgl. Abb. 13). Der mittlere Aktionsra- dius aller Serienbrandstifter (Durchschnitt über alle Täterdurchschnitte gerechnet) betrug hinge- gen bloss noch 2.186 km (mit T2 noch 2.562 km). In einer Distanz von 2.186 km vom Anker- punkt entfernt sowie in den Zonen darum herum legten die nicht-betrugsmotivierten Täter folg- lich ihre meisten Brände. Diese nicht-betrugsmotivierten Täter (d.h. Ausschluss von Täter T2) wählten ihre am wenigsten weit vom Ankerpunkt entfernten Tatorte im Durchschnitt in einer Entfernung von 0.685 km. Für seine kürzeste Tatortreise legte kein einziger nicht-betrugsmotivierter Täter mehr als 2.110 km zurück (vgl. Abb. 14). Umgekehrt kann man also sagen, dass bei der kürzesten Reise an den Tatort der Ankerpunkt des nicht-betrugsmotivierten Serienbrandstifters nie weiter als 2.110 km entfernt liegt. Die kürzeste Reisedistanz an den Tatort betrug abermals 0.000 km (Tatort = Wohnort). Diese nicht-betrugsmotivierten Täter (d.h. Ausschluss von Täter T2) wählten ihre am weitesten vom Ankerpunkt entfernten Tatorte im Durchschnitt in einer Entfernung von 5.687 km (unter Einbezug des Täters T2 waren es noch 8.540 km). Die maximalen Reisewege der nicht- betrugsmotivierten Serienbrandstifter variieren immerhin noch zwischen 14.760 km und 0.020 km (vgl. Abb. 15). 8 von 10 nicht-betrugsmotivierten Serienbrandstifter (80 %) reisten zu ihren am weitesten vom Ankerpunkt entfernten Taten immer noch unter 10.000 km, 6 von 10 Tätern (60 %) sogar unter 4.500 km. 6.4.4. Fortbewegungsmittel – Auswertungsergebnis 3 Zu den insgesamt von den Kantonen zur Verfügung gestellten 93 Einzeltaten wurden die von den Tätern gewählten Fortbewegungsmittel erhoben (vgl. Abb. 17). In 55 Fällen (59.1 %) blieb die Fortbewegungsart unbekannt. Von den übrigen 40.9 % gingen 19 Täter zu Fuss (20.4 %), 9 wählten das Auto (9.7 %), 5 das Motorrad oder einen Motorroller (5.4 %) und ebenfalls 5 wähl- ten das Mofa oder das Fahrrad (5.4 %). Kein Täter wählte den ÖV. Abb. 17: Durch die Täter für das Aufsuchen der Tatorte benutzte Fortbewegungsmittel (n=93). unbekannt Auto Motorrad / Roller Mofa / Fahrrad zu Fuss ÖV Anzahl 55 9 5 5 19 0 0 10 20 30 40 50 60 A nz ah l V er w en du ng en Fortbewegungsmittel Seite 27 6.4.5. Zeitliche Abstände zwischen den Taten – Auswertungsergebnis 4 Anhand der Daten der Kantone war es bei 11 Brandserien und damit 81 einzelnen Bränden mög- lich, die verstrichene Zeit zwischen den einzelnen Brandstiftungen resp. die cooling-off period der Serientäter zu untersuchen (vgl. Abb. 18). In einer Brandserie blieb der letzte Tatzeitpunkt gänzlich unbekannt, weshalb diese eine Tat ausser Acht gelassen wurde. Bei einigen Delikten war nicht klar, an welchem genauen Tag die Tat verübt wurde. So beschränkten sich gewisse Angaben der Kantone auf Zeiträume wie bspw. „zwischen 02.10.2012 und 05.10.2012“. In der- artigen Fällen wurde für die Tatzeit jeweils immer vom erstmöglichen Tatzeitpunkt ausgegan- gen. Im Durchschnitt über alle Täter resp. Tatserien betrachtet, legten die studierten Serienbrandstif- ter alle 96.9 Tage einen Brand. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Täter zeitlich mit sehr unterschiedlicher Regelmässigkeit handelten. So fielen etwa die beiden Täter der Brandserie 11 auf, die ohne jegliche cooling-off period innerhalb von max. 24 Stunden 5 Brände legten. Der Täter der Serie 6 delinquierte ebenfalls ohne cooling-off period resp. mit Pausen zwischen 0 bis 1 Tag zwischen den Bränden. Die Täter der Serien 5, 7, 8 und 10 wiesen eine gemischte Tendenz, also eine solche mit und oh- ne cooling-off period auf. Der Täter der Serie 5 hat zwar maximal 21 Tage zwischen zwei Taten zugewartet, zwischen den übrigen Taten liegen aber bloss 12, 6 und 2 Tage. Der Täter der Serie 7 wartete zwar bis zu 243 und 189 Tage zwischen einzelnen Bränden, machte also ganz klar ei- ne cooling-off period durch, die grosse Mehrheit seiner Taten beging er jedoch in Abständen von weniger als 38 Tagen, einige sogar nach Pausen zwischen 1 und 16 Tagen. Ähnliche Ver- haltensweisen zeigten die Täter der Serien 8 und 10, wobei letzterer bloss einmal 24 Tage ohne Tat verstreichen liess, ansonsten in Abständen zwischen 0 bis 2 Tagen Brände legte. Die Tatserien 1, 2, 3, 4 und 9 sind vor allem durch längere cooling-off periods geprägt, die überwiegend 18 Tage oder länger dauerten. Dazwischen tauchen zwar immer wieder Taten in Abständen von 0 bis 17 Tagen auf, diese bilden jedoch tendenziell die Ausnahme. Die Täter der Brandserien 3 und 4 liessen zwar bis zu 468, 475 und 639 Tage zwischen einzelnen Taten ver- streichen, diese bilden jedoch klar die Ausnahme. Insgesamt erfolgten 67 der 81 untersuchten Taten (82.7 %) in Zeitabständen von unter 200 Ta- gen, 56 von 81 Taten (69.1 %) in Abständen von unter 100 Tagen und 48 von 81 Taten (59.3 %) sogar in Abständen von weniger als 60 Tagen. Bei den Brandserien 3, 5 und 9 war erkennbar, dass die Täter mit fortschreitender Tatserie in immer geringer werdenden Zeitabständen delinquierten (vgl. Abb. 24 bis Abb. 26). Abb. 18: Zeitabstände in Tagen zwischen den einzelnen Brandstiftungen aller Serientäter (n=81). 0 100 200 300 400 500 600 700 T1 -T 2 T3 -T 4 T1 -T 2 T3 -T 4 T5 -T 6 T7 -T 8 T9 -T 10 T1 1- T1 2 T1 3- T1 4 T1 5- T1 6 T1 -T 2 T3 -T 4 T5 -T 6 T7 -T 8 T9 -T 10 T1 1- T1 2 T1 3- T1 4 T1 5- T1 6 T1 7- T1 8 T2 -T 3 T4 -T 5 T2 -T 3 T4 -T 5 T2 -T 3 T2 -T 3 T4 -T 5 T6 -T 7 T8 -T 9 T1 0- T1 1 T1 2- T1 3 T1 4- T1 5 T1 6- T1 7 T1 8- T1 9 T1 -T 2 T3 -T 4 T1 -T 2 T3 -T 4 T1 -T 2 T3 -T 4 T2 -T 3 T4 -T 5 S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S10 S11 A nz ah l T ag e Tatserien S1-S11 und Einzelbrände T1-Tx Seite 28 6.4.6. Tatzeiten – Auswertungsergebnis 5 Zu 11 Brandserien und damit für 91 Einzeltaten konnten die Deliktszeiten ausgewertet werden (vgl. Abb. 19). Dabei lagen zu 17 von 91 Taten (18.69 %) keine genügend exakten Daten vor, um die Tageszeit bestimmen zu können. Die Täter verübten 35 von 91 Brandstif- tungen (38.46 %) zwischen 00:01 und 06:00 Uhr morgens. 31 von 91 Brandstif- tungen (34.07 %) legten sie zwischen 18:01 und 24:00 Uhr abends. Zwischen 06:01 und 12:00 Uhr sowie zwischen 12:01 und 18:00 Uhr legten sie jeweils 4 von 91 Bränden (je 4.39 %). Somit be- gingen sie 66 von 91 Taten (72.53 %) in der Zeit zwischen abends 18:01 Uhr und morgens 06:00 Uhr. 6.4.7. Art der Ankerpunkte – Auswertungsergebnis 6 Als Ankerpunkte wurden für diese Auswertungen jeweils die Wohnorte der Täter gewählt, da in den allermeisten Fällen keine genaueren Angaben dazu vorhanden waren, von welchem exakten Ort aus der Täter die Deliktsorte aufsuchte. Für einzelne Taten konnten andere Ankerpunkte ausfindig gemacht werden, wie z.B. ein SBB-Bahnhof, Restaurants oder Nachtlokale. Diese be- sonderen Ankerpunkte wurden entsprechend berücksichtigt, wo diese bekannt waren. Angaben zu Arbeitsort, Ort der besuchten Ausbildung, etc. lagen nicht vor, konnten damit für die Aus- wertungen auch nicht berücksichtigt werden. 6.4.8. Brandobjekte – Auswertungsergebnis 7 Zu 11 Brandserien und damit bei 93 Einzeltaten konnten die von den Tätern gewählten Brand- objektstypen analysiert werden (vgl. Abb. 20). Dabei richteten sich 60 von 93 Taten (64.5 %) gegen Immobilien, 9 von 93 Taten (9.7 %) gegen Fahrzeuge und 24 von 93 Taten (25.8 %) gegen andere Objekte, wie z.B. Sitzbänke, Abfallcontainer in Unterstän- den, Scheiterbeigen, Holzlager, etc. Da- bei fiel auf, dass sich gewisse Täter auf einen Tatobjektstypus beschränkten, ihre Taten also bspw. ausschliesslich gegen Immobilien richteten, andere dagegen wählten verschiedene Objektstypen. Eine Tendenz bei der Tatobjektswahl, weg von Mobilien hin zu Immobilien, war in 2 Fällen erkennbar. Innerhalb der Tatserien fiel auch auf, dass gewisse Täter zwi- schen Mobilien und Immobilien unregelmässig abwechselten. Abb. 19: Tageszeitwahl für die Branddelikte (n=91). Abb. 20: Art der ausgewählten Brandobjekte (n=93). 00:01- 06:00 06:01- 12:00 12:01- 18:00 18:01- 24:00 unklar Anzahl 35 4 4 31 17 0 10 20 30 40 A nz ah l B rä nd e Tageszeiten Immobilie Fahrzeug andere Anzahl 60 9 24 0 10 20 30 40 50 60 70 A nz ah l Kategorien Seite 29 6.4.9. Brandbeschleuniger – Auswertungsergebnis 8 Zu 11 Brandserien und damit 92 einzelnen Bränden konnte erhoben werden, ob die Täter Brandbeschleuniger verwendeten oder nicht (vgl. Abb. 21). Die Täter verwende- ten in 34 von 92 Taten (36.96 %) Brandbe- schleuniger, in 3 von 92 Fällen (3.26 %) konnte dies ausgeschlossen werden und in 55 von 92 Fällen (59.78 %) konnte diese Frage erst gar nicht beantwortet werden. Die Art der verwendeten Brandbeschleu- niger variierte stark, bspw. von Brennpaste und Chemikalien bis hin zu Molotow- Cocktails. 6.4.10. Tatortmorphologie – Auswertungsergebnis 9 Morphologisch betrachtet bewegten sich die Täter vor allem in sektoriellen und sternförmigen Tatortanordnungen von den Ankerpunkten zu den Tatorten (vgl. Abb. 22 und Abb. 23). Diese beiden morphologischen Formen erschienen etwa gleich oft und lagen teilweise in deutlich aus- geprägter Form vor. Bloss ein Täter wählte für seine Brände eine lineare Anordnung, wobei er sich bei seinen Taten bloss auf sein eigenes Grundstück und jenes eines direkten Nachbarn kon- zentrierte, dabei aber immerhin fünf Brände legte. Abb. 22: Sektorielle Tatortanordnung. Abb. 23: Sternförmige Tatortanordnung. 7. Diskussion der Auswertungsergebnisse Von den Kantonen wurden 19 auswertbare Brandserien gemeldet. Dass es nicht mehr waren, liegt teilweise sicherlich daran, dass nicht alle angeschriebenen Kantone an der Datenerhebung teilgenommen haben. Aber auch andere Faktoren dürften einen Einfluss gehabt haben: (1) Die Schweiz ist ein relativ kleines Land mit entsprechend bescheidener Bevölkerungszahl, zusätz- lich liegt die Deliktszahl pro 100'000 Einwohner im internationalen Vergleich allgemein eher tief, weshalb erwartet werden darf, dass sich gar nicht viele Tatserien finden lassen, welche die Erfassungskriterien dieser Arbeit erfüllen. (2) Zusätzlich muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Serientäter als solche erkannt wurden. (3) Auch ist denkbar, dass zu vielen Delikten Abb. 21: Verwenden von Brandbeschleuniger (n=92). unklar ja nein Anzahl 55 34 3 0 10 20 30 40 50 60 A nz ah l 2 3 4 5 Anker 1 6 7 1 2 6 3 4 5 Anker Seite 30 oder Deliktsserien gar nie ein Tatverdächtiger eruiert werden konnte. (4) Schliesslich schreiten Ermittlungen nicht immer bis zur Anklagereife voran, weil z.B. Beweismangel herrscht.92 7.1. Zum Auswertungsergebnis 1 – Täterpersönlichkeit Im Rahmen der Auswertungen für diese Arbeit fiel auf, dass in zwei Brandserien je zwei Täter zusammenwirkten. Dabei handelte es sich jeweils um eher junge männliche Täter, die gemäss den Sachverhalten der Anklageschriften vermeintlich vandalismusorientierte Delikte – womög- lich aufgrund von Langeweile – begingen. Bei den Serienbrandstiftern dieser Studie handelte es sich überwiegend um männliche Täter (90.5 %). Schweizweit und über alle Straftaten des StGB hinweg betrachtet lag der Männeranteil im Jahr 2011 im Durchschnitt bei ca. 77 %, bezüglich Brandstiftung gemäss Art. 221 StGB (Einmal- und Serientäter) gar bei 91.9 %.93 Bei Einmal- wie auch bei Serienbrandstiftern handelt es sich somit überdurchschnittlich oft um männliche Täter. Bei ihrer ersten Brandtat waren die Serienbrandstifter grösstenteils 40-jährig oder jünger (85.7 %). Drei Viertel aller Serienbrandstifter waren gar 30-jährig oder jünger (76.2 %). Zwar konnten insgesamt lediglich zwei Fälle mit weiblichen Serienbrandstifterinnen untersucht werden, doch fiel bei diesen besonders auf, dass sie die beiden ältesten Serientäter dieser Studie waren (45 resp. 49 Jahre alt). Die vorliegenden Erkenntnisse gehen in eine ähnliche Richtung wie jene der Studie von Labree, wonach Brandstifter (bei ihrer Erstverurteilung) durchschnittlich ca. 25 Jahre alt sind94. Der Anteil der ausländischen Serienbrandstifter dieser Studie lag bei 19 %. Somit ist in vier von fünf Fällen nach einem Schweizer Täter zu fahnden. Bei beiden weiblichen Serienbrandstifte- rinnen dieser Studie handelte es sich um Schweizerinnen. Der geschlechterübergreifende Aus- länderanteil bei Serienbrandstiftern von 19 % entspricht in etwa dem ausländischen Wohnbe- völkerungsanteil der Schweiz (22.8 % im Jahr 2011). Vergleicht man den Anteil ausländischer Serienbrandstifter (19 %) mit dem Anteil ausländischer Straftäter zu allen im Jahr 2011 began- genen Widerhandlungen gegen das StGB (Ausländeranteil von 21 %)95, so ist für Serienbrand- stiftung festzustellen, dass Ausländer als Täter weder markant über- noch untervertreten sind.96 Gemäss den vorliegenden Auswertungsergebnissen handelt es sich bei Serienbrandstiftern überwiegend um Menschen mit tendenziell handwerklichen resp. manuellen Berufen. Nebst ei- nem einzigen Täter, der einem technischen Beruf nachging, ist kein einziger Täter einer Tätig- keit nachgegangen, die er an einer Universität oder Hochschule erlernte. Zwar blieb bei 7 Tätern der zuletzt ausgeübte Beruf unklar, dass sich darunter aber ausgerechnet 7 Personen mit Univer- sitäts- oder Hochschulabschluss befinden, erscheint aber unwahrscheinlich. So oder so kann festgestellt werden, dass mindestens 2/3 aller Serienbrandstifter einem manuellen resp. nicht akademischen Beruf nachgingen. Nur bei einem einzigen Serienbrandstifter handelte es sich um einen deliktsspezifischen Wie- derholungstäter, d.h. nur einer war den Strafverfolgungsbehörden schon wegen mindestens einer früheren Brandstiftung bekannt. Alle übrigen Täter sind somit noch nie einschlägig in Erschei- nung getreten. Die Serienbrandstifter dieser Studie begingen im Kernstrafrecht nebst ihren Brandstiftungen am häufigsten Sachbeschädigungen, Diebstähle und Hausfriedensbrüche. Im Nebenstrafrecht sind v.a. Widerhandlungen gegen das BetmG und das SVG aufgefallen. Daraus 92 Vgl. zur Aufklärungsquote vorangehend Ziff. 3.; ebenso in Krüger (2012), S. 562. 93 Bundesamt für Statistik BFS (2012), S. 5. 94 Labree (2010), S. 151. 95 Bundesamt für Statistik BFS (2012), S. 2. 96 Quelle: Bundesamt für Statistik, veröffentlicht auf http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/01/ key.html, eingesehen am 18.04.2013. Seite 31 lassen sich jedoch deshalb keine besonderen Schlüsse ableiten, da es sich hierbei um generell häufig begangene Delikte handelt. Immerhin kann festgehalten werden, dass die meisten Serien- brandstifter den Strafverfolgungsbehörden schon wegen Gesetzesverstössen bekannt sind. Be- züglich der zugleich mit der Brandserie angeklagten Delikte ist aufgefallen, dass bloss jeder fünfte Täter (19 %) ausschliesslich wegen der Brandserie angeklagt worden ist, also keine ande- ren Delikte begangen haben. Bei einer einzigen der untersuchten Brandstiftungen verstarb eine geschädigte Person an den Folgen der Tat. Da von der vorliegenden Studie immerhin 19 Brandserien mit total rund 130 Einzeltaten erfasst wurden, ist man versucht, zu glauben, dass Serienbrandstifter in den meisten Fällen kein sehr hohes Risiko für andere Menschen darstellen. Ein derartiger Rückschluss wäre jedoch unsachlich und ebenso fatal. Es gilt zu bedenken, dass es sehr stark von der Art der Brandlegung und der Bausubstanz einer Immobilie abhängt, wie schnell resp. wie gut die Flammen sich vorwärts arbeiten können resp. wie früh oder leicht sich Hausbewohner vor Rauch und Flammen in Sicherheit bringen können oder eben nicht. Da für diese Arbeit nicht gezielt in diese Richtung Daten erhoben wurden, kann das Risiko, das von Serienbrandstiftern ausgeht, nicht kommentiert werden. Überraschend markant fiel auf, dass 4 der untersuchten Serienbrandstifter – also etwa 20 % aller Täter – einen aktuellen oder früheren Bezug zur Feuerwehr aufwiesen. Aufgrund der eher gerin- gen Anzahl untersuchter Fälle kann nicht genau gesagt werden, ob dieser Wert repräsentativ ist. Jedoch zeigt das Ergebnis auf, dass es sich beim Feuerwehrmann als Brandstifter nicht um ein ganz so unberechtigtes Klischee handelt. Dies zeigt z.B. auch der erst vor kurzem geklärte Fall des Feuerwehrmannes, der in der Region Elgg, Kanton Zürich, wiederholt Brände gelegt haben soll.97 Immerhin waren bei jedem dritten Serienbrandstifter klare Hinweise für eine Suchtproblematik bekannt, egal ob es nun schädlicher Alkoholkonsum oder Betäubungsmittelkonsum war. Die untersuchten Serienbrandstifter begingen bei ihren Tatserien im Durchschnitt gut 8 Brände. Diese Zahl sagt jedoch wenig, denn es muss allgemein bei jeder Brandserie damit gerechnet werden, dass einzelne oder sogar eine grosse Anzahl der gelegten Brände der Tatserie nicht zu- geordnet werden können (fehlende Informationen für eine korrekte linkage analysis). Wie lange die Brandserien minimal, durchschnittlich und maximal tatsächlich dauern, kann daher nicht ab- schliessend beantwortet werden. Ein Täter fiel besonders auf, da er in einer Nacht gleich fünf- mal Feuer legte. Andere Serienbrandstifter legten im Verlaufe ihrer Tatserie bis zu 20 Brände, dies jedoch über längere Zeit hinweg gestreut. Ein Kanton gab zu seiner Brandserie an, dass bei einem Serienbrandstifter rund 50 einzelne Brände überprüft wurden. Aus Mangel an Beweisen fanden jedoch deutlich weniger – nämlich eben max. 20 Brände – Eingang in die Anklage- schrift. Dies zeigt auf, dass die Dauer der Brandserien sehr unterschiedlich sein können aber wiederum auch, dass das in diese Arbeit einleitende Zitat zutrifft: Brandstifter vernichten ihre eigenen Spuren und hinterlassen damit den Strafverfolgungsbehörden ein Beweisproblem. Aus den Ergebnissen der Auswertungen dieser Arbeit geht damit auch hervor, dass Serienbrandstif- ter für deutlich mehr Schadensfälle und damit auch markant höhere Sach- und Vermögensschä- den verantwortlich sind, als dies den Anklageschriften resp. allfälligen Verurteilungsstatistiken entnommen werden kann. Sind bei einem Täter bspw. bloss 3-5 einzelne Brände angeklagt wor- den, sagt dies nichts über das Ausmass der Gefahr für Individuen und Sachen aus, die vom Täter ausging. Unter Umständen delinquierte er deutlich öfter oder auf gefährliche Art und Weise. Wie bereits vorangehend in Ziff. 4. erläutert, ist es alles andere als einfach, die Motive von Seri- enbrandstiftern zu erfassen. In fast jedem zweiten Fall (45.5 %) aller hier untersuchten Einzel- 97 Blick vom 07.02.2013: „Feuerwehrmann im Job überfordert – 19 Brände wegen Burn-Out! Sascha S. (26) hielt Elgg ZH jahrelang in Atem.“ Seite 32 brände blieb das Tatmotiv unbekannt. Wie aber die vorangehende Auswertung aufzeigt (vgl. Abb. 11), können verschiedenste Motive den Täter zur Brandstiftung antreiben: Rache, Hass, Eifersucht oder Neid, ebenso wie der Gedanke der Deliktsverdeckung resp. Täterspurenvernich- tung durch Feuer, Versicherungsbetrug, eine Art Helfersyndrom oder auch blosser Drang nach Zerstörung. Alleine ein einzelner Serientäter beging 20 Brände bloss des Versicherungsbetrugs wegen. Dieser eine Fall verzerrt allenfalls die Statistik über die Handlungsmotive relativ stark. Aus den Zahlen wird aber umgekehrt klar, dass selbst Serienbrandstifter mit wechselnden, also nicht homogenen Motiven bei einzelnen Bränden auch des Versicherungsbetrugs wegen delin- quierten. Die Motivlage eines Serienbrandstifters kann sich damit von Tat zu Tat immer wieder ändern – z.T. auch ganz markant. Die Serientäter legten immerhin 18 von 95 einzelnen Bränden, um beim Löschen helfen oder dem Feuer zuschauen zu können (18.95 %). Zahlenmässig korre- liert dies wiederum recht gut mit der Erkenntnis, dass 4 von 20 Serienbrandstifter (20 %) einen direkten persönlichen Bezug zur Feuerwehr aufwiesen. Eine erkennbare Affinität für Feuer im Sinne einer Pyromanie ist bei gewissen Tätern erkennbar, jedoch in der Minderheit der Fälle. Diese Affinität für Feuer wäre bei Serienbrandstiftern genauer zu studieren. Labree zeigte bei Brandstiftern generell – also nicht nach Einmal- und Mehrfachtätern unterschieden – auf, dass 68 % der untersuchten Brandstifter an einer Persönlichkeitsstörung litten, während dies bei nicht-brandstiftende Täter in 52 % der Fall war. Aufgrund der geringen Grösse der durch Labree studierten Kohorte, darf dies allerdings nicht als signifikante Abweichung angesehen werden.98 7.2. Diskussion zum Auswertungsergebnis 2 – Aktionsradien Die Ergebnisse dieser Auswertung zeigen, dass Serienbrandstifter eine relativ kurze durch- schnittliche Distanz von ihren Ankerpunkten resp. Wohnorten zu den Tatorten zurücklegen (durchschnittlich 3.359 km resp. 2.698 km unter Ausschluss des Versicherungsbetrugsfalles). Daraus darf geschlossen werden, dass Serienbrandstifter relativ nahe an ihrem Ankerpunkt gele- gen delinquieren, erst recht, wenn sie von diffusen, nicht finanziellen Motiven angetrieben wer- den. Diese Erkenntnisse passen relativ gut zu den Feststellungen Rossmos99 und Canters zur distance decay-Theorie100. Es ist damit zu rechnen, dass Serienbrandstifter in Einzelfällen zwar relativ weite Strecken an ihre Tatorte zurücklegen, dies stellt jedoch eher die Ausnahme dar. Umgekehrt formuliert: Serienbrandstifter legen ihre Feuer meist in ihrer näheren Umgebung, der eigenen Nachbarschaft oder gar im eigenen Wohnhaus. Über 80 % der Serienbrandstifter legten weniger als 5 km an ihre Tatorte zurück, also innerhalb von Bewegungsradien, die auch zu Fuss noch gut erreichbar sind. Das Reiseverhalten eines Serienbrandstifters aus seiner bisherigen Brandserie kann herangezo- gen werden, um künftige Brandorte resp. künftige Reisedistanzen desselben Täters einzuschät- zen. Es zeigte sich nämlich, dass die Täter zwar teilweise grössere Schwankungen zwischen mi- nimaler und maximaler Reisedistanz an die Tatorte auf sich nahmen. Innerhalb ihrer Brandserie reisten sie aber für die meisten Einzeltaten jeweils ähnlich weite Distanzen. Serienbrandstifter können daher – bei der erforderlichen Zurückhaltung und Umsicht – in eher reisefreudige oder weniger reisefreudige Täter eingeteilt werden (vgl. Abb. 12 und Abb. 16). Nicht bestätigen lässt sich die These, dass Serientäter mit zunehmender Deliktszahl immer un- vorsichtiger werden resp. mit der Zeit immer näher am eigenen Ankerpunkt gelegen delinquie- ren oder umgekehrt mit jeder Tat vorsichtiger werden und zusehends weitere Wege an die Tat- 98 Labree (2010), S. 151. 99 Rossmo (2000), S. 47, sowie vorangehend Ziff. 4. zu den Tätertypologien. 100 Canter (2009), S. 175, sowie vorangehend Ziff. 5.6. zu den distance decay-Funktionen. Seite 33 orte auf sich nehmen. Aus den Aktionsradien der untersuchten Serientäter liess sich jedenfalls nichts dergleichen folgern. Nicht bestätigen liess sich die Existenz von Sicherheitszonen um die täterischen Ankerpunkte. Mehrere Täter dieser Verhaltensstudie haben in unmittelbarer Nähe zum Ankerpunkt Feuer ge- legt. Lediglich in drei Fällen betrug der Weg an den am nächsten gelegenen Tatort 1 km oder mehr. Dabei ist sogar unklar, ob man bei den vorgenannten drei Fällen überhaupt von einem Si- cherheitsabstand zum eigenen Ankerpunkt ausgehen darf. Denkbar wäre nämlich auch, dass sich diesen Täter innerhalb des 1 km-Radius um ihren Ankerpunkt keine geeignete Tatgelegenheit resp. ein passendes Brandobjekt anbot. Rossmos Erkenntnisse und Ausführungen zur distance decay-Thematik und den Sicherheitszonen lassen sich durch die hier untersuchten Brandserien bestätigen.101 7.3. Diskussion zum Auswertungsergebnis 3 – Fortbewegungsmittel Bei 60 % aller Einzelbrände blieb unbekannt, welches Fortbewegungsmittel die Täter für das Aufsuchen der Tatorte verwendeten. Bei keiner einzigen Tat verwendete ein Täter ein öffentli- ches Verkehrsmittel. Nicht klar ist freilich, ob bei den 60 % aller Taten mit unbekannt gebliebe- nen Verkehrsmitteln Fälle dabei sind, bei welchen die Täter öffentliche Verkehrsmittel wählten. Die Serienbrandstifter begaben sich bei immerhin rund 20 % aller Taten nachweislich zu Fuss an den Brandort und ebenfalls bei gut 20 % aller Taten wurde ein Auto, Motorrad, Mofa oder Fahrrad benützt. Je näher sich eine gesamte Tatortmorphologie um den Ankerpunkt des Täters anordnet, desto eher darf angenommen werden, dass der Täter sich zu Fuss oder allenfalls mit dem Fahrrad oder Mofa bewegt. Diese Vermutung darf anhand des eingangs geschilderten Falls Andwari gestellt werden (vgl. Ziff. 1. und Abb. 12, die untersten fünf dargestellten Brände). Andwari trug einerseits einen Gehgips und verfügte während der Tatserie weder über einen Füh- rerschein noch über ein Fortbewegungsmittel. Dieses Beispiel zeigt auf, dass Besonderheiten oder Auffälligkeiten innerhalb jeder einzelnen Brandserie Rückschlüsse auf den Täter zulassen, aber natürlich ohne dass derartige Erkenntnisse verallgemeinert werden dürfen. 7.4. Diskussion zum Auswertungsergebnis 4 – Zeitliche Abstände zwischen den Taten Über alle untersuchten Brandserien betrachtet, hat sich gezeigt, dass Serienbrandstifter komplett unterschiedliche cooling off-Perioden durchleben. Nicht bloss zwischen den einzelnen Tätern bestehen Unterschiede, sondern auch innerhalb der Tatserien der Täter. Zwar legten die unter- suchten Täter durchschnittlich alle 96.9 Tage ein Feuer, dennoch müssen die Strafverfolgungs- und Rettungskräfte im Falle eines Serienbrandstifters jederzeit mit dem nächsten Brand rechnen. Einzelne Täter agierten bis zu fünfmal in derselben Nacht, also ohne eine cooling off-Periode. Allerdings stellte diese enge Deliktsfrequenz eher die Ausnahme dar. Andere Täter zeigten so- wohl sehr lange cooling off-Perioden (in einem Fall z.B. gegen zwei Jahre), dann innerhalb der- selben Deliktsserie wiederum mehrere aufeinander folgende, kurze cooling off-Perioden von bloss wenigen Tagen oder gar nur Stunden. Die Ursachen für die ganz langen cooling off- Perioden dürften vielfältig sein. Es ist denkbar, dass gewisse Täter während den sehr langen cooling off-Phasen nicht delinquieren konnten (z.B. wegen Klinikaufenthalten), unentdeckt de- linquierten oder aber wegen Beweismangel diesbezüglich nicht angeklagt wurden, so dass mög- liche Taten innerhalb dieser sehr langen cooling off-Perioden nicht Eingang in diese Studie fan- den. Nichtsdestotrotz zeigten die Auswertungsergebnisse, dass Serienbrandstifter tatsächlich in die Kategorien mass-, spree- und serial offenders eingeteilt werden können (vgl. vorangehend 101 Vgl. Rossmo (2000), S. 47, sowie vorangehend Ziff. 5.6. und Ziff. 6.4.3. Seite 34 Ziff. 4.). Mischformen resp. ein „Kategorienwechsel“ innerhalb einer Brandserie sind in den studierten Fällen mehrfach vorgekommen. Nicht bestätigen liess sich die Befürchtung, dass ein Serienbrandstifter innerhalb seiner Tatserie in tendenziell immer kürzeren Zeitabständen Feuer legt, sein Drang, Feuer zu legen oder zu se- hen also gewissermassen intensiver und im Alltag immer beherrschender wird. Zwar sind in drei Fällen derartige Tendenzen erkennbar (vgl. Abb. 24 bis Abb. 26), jedoch bloss ansatzweise. Bei den Brandserien 5 und 9 wurden bloss je 5 Brände gelegt. Diese Anzahl ist zu gering, um von einer echten Tendenz sprechen zu können. Bei der Brandserie 3 erstreckte sich die Tendenz von immer kürzeren cooling off-Phasen auf die Taten T12 - T18, also auf immerhin das letzte Drittel der Tatserie. Über alle Brandserien dieser Studie betrachtet kann man folglich nicht sa- gen, dass Serienbrandstifter generell in immer kürzeren Abständen delinquieren, denkbar ist dies aber durchaus. Abb. 25: Tatserie S5 und die cooling off-Perioden zwischen den einzelnen Brandstiftungen. Abb. 26: Tatserie S9 und die cooling off-Perioden zwischen den einzelnen Brandstiftungen. 7.5. Diskussion zum Auswertungsergebnis 5 – Tatzeiten Über alle Einzeltaten betrachtet wurden über 72 % aller Brände zwischen abends 18:01 Uhr und morgens 06:00 Uhr gelegt. Der genaue Grund dafür konnte zwar nicht gefunden werden, im- merhin lässt sich damit aber sagen, dass die häufigsten Deliktszeiten (1) nicht in die normalen Arbeits- oder Schulzeiten fallen, (2) nicht resp. nur teilweise auf die Phasen mit (vollem) Tageslicht fallen, 0 5 10 15 20 25 T1-T2 T2-T3 T3-T4 T4-T5 S5 A nz ah l T ag e Zeitperioden zwischen den Einzeltaten Tx - Ty 0 100 200 300 400 T1-T2 T2-T3 T3-T4 T4-T5 Serie 9 A nz ah l T ag e Zeitperioden zwischen den Einzeltaten Tx und Ty Abb. 24: Tatserie S3 und die cooling off-Perioden zwischen den einzelnen Brandstiftungen. 0 100 200 300 400 500 T1 -T 2 T2 -T 3 T3 -T 4 T4 -T 5 T5 -T 6 T6 -T 7 T7 -T 8 T8 -T 9 T9 -T 10 T1 0- T1 1 T1 1- T1 2 T1 2- T1 3 T1 3- T1 4 T1 4- T1 5 T1 5- T1 6 T1 6- T1 7 T1 7- T1 8 Serie 3 A nz ah l T ag e Zeitperioden zwischen den Einzeltaten Tx - Ty Seite 35 (3) die Tatobjekte am ehesten ungeschützt präsentieren, weil da am wenigsten potentielle Zeu- gen oder Störer unterwegs sind. Im Zeitraum abends, nachts und früh morgens ist klar mit den meisten Brandstiftungen zu rech- nen, also genau in jener Zeit, da die Rettungs-, Sicherheits- und Strafverfolgungsapparate selber u.U. etwas verlangsamt reagieren. Zugleich handelt es sich bei den häufigsten Tatzeiten um Zeiträume, in welchem in Brandobjekten schlafende Menschen am meisten gefährdet sind (Er- sticken oder Verbrennen im Schlaf). Die Feststellung Rossmos, wonach die meisten Brandstifter ihre Feuer nach der Arbeit oder Schule legen (er erwähnte die Zahl von 42.5 %)102, ist daher zu präzisieren. Es handelt sich um die Zeit vor und nach der Arbeit oder Schule, also um die übli- che Freizeit inkl. Nachtzeit. Auch in anderen Studien erwiesen sich diese Tageszeiten als häu- figste Zeiten für Brandstiftungsdelikte.103 7.6. Diskussion zum Auswertungsergebnis 6 – Art der Ankerpunkte Zur Art der Ankerpunkte können keine weiteren Angaben als bereits vorangehend zu Ziff. 6.4.7. gemacht werden. 7.7. Diskussion zum Auswertungsergebnis 7 - Brandobjekte Die überwiegende Anzahl der Brandstiftungen (64.5 %) richteten die Serienbrandstifter dieser Studie gegen Immobilien. Damit besteht bei rund zwei von drei Brandstiftungen die Gefahr, dass Menschen – insbesondere schlafende oder ältere Menschen –, aber auch Nutztiere einer mindestens potentiellen Gefahr ausgesetzt sind. Bloss in knapp 10 % aller Brandfälle waren Fahrzeuge betroffen. In mehr als 25 % aller Fälle wählten die Serientäter ganz verschieden Brandobjekte, wie bspw. Holzunterstände, Abfallbehälter und -sammelstellen oder Scheiterbei- gen. Für diese Arbeit wurde zwar nicht erhoben, welche exakten Schadenssummen die Serienbrand- stifter anrichteten. Die von den Kantonen zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen aber auf, dass Brandstifter z.T. hohe Schadenssummen verursachen, insbesondere natürlich dann, wenn sie als Brandobjekte Immobilien wählten resp. generell wenn ein Feuer nicht frühzeitig ausgeht oder gelöscht werden kann. 7.8. Diskussion zum Auswertungsergebnis 8 - Brandbeschleuniger Zwar blieb in ca. 60 % aller Fälle dieser Studie unbekannt, ob die Täter Brandbeschleuniger verwendeten. Hingegen steht für knapp 37 % aller Fälle klar fest, dass die Täter Brandbeschleu- niger verwendeten. Bloss zu einzelnen Brandserien und Bränden konnte erhoben werden, ob die Täter den Brandbeschleuniger an den Tatort mitnahmen oder am Tatort vorhandene Materialien verwendeten. Statistisch verwertbare Aussagen sind diesbezüglich daher nicht möglich. In ge- wissen Fällen steht auch fest, dass die Täter sich mit einem Anzündwerkzeug (z.B. Feuerzeug oder Streichhölzer) an den Tatort begaben und dass sie auch den Brandbeschleuniger selber mit- brachten. Folglich darf man zum Schluss gelangen, dass Serienbrandstifter bezüglich der Wahl der Tatmittel in organised und disorganised offenders eingeteilt werden können (vgl. vorange- hend Ziff. 5.1.3.), wenngleich natürlich auch hier zu beachten ist, dass für diese Kategorisierung verschiedenste Mischformen denkbar sind. In einem Fall, bei welchem die Täter Molotow- Cocktails als Zündmittel verwendeten, darf angenommen werden, dass sie diese Mittel vorberei- 102 Rossmo (2000), S. 47. 103 Krüger (2012), S. 564. Seite 36 ten mussten, also tendenziell organisiert handelten. Es gilt aber zu beachten, dass der Entschluss für die Wahl der Mittel relativ spontan zustande gekommen sein kann. Inwiefern hier also von organisiertem und strukturiertem Vorgehen gesprochen werden darf, muss deshalb offen gelas- sen werden. 7.9. Diskussion zum Auswertungsergebnis 9 - Tatortmorphologie In den untersuchten Deliktsserien sind tatsächlich die von Canter unterschiedenen Muster der Tatortanordnungen erkennbar.104 Die Serienbrandstifter agierten sowohl in stern-, sektor- als auch in linienförmigen Bewegungsmustern. Die lineare Tatortmorphologie taucht bloss in einem einzigen Fall auf, die stern- und sektorförmigen Tatortmorphologien mehrfach. Morphometrisch betrachtet liegen die stern- und sektorförmigen Tatserien in verschiedener Grösse vor, d.h. bei beiden morphologischen Mustern haben die Täter teilweise nahe am Ankerpunkt und teilweise entfernter vom Ankerpunkt delinquiert. Somit kann man also nicht anhand der Reisedistanz ei- nes Serientäters sagen, welcher Tatortmorphologie er folgt. Die Tatortmorphologie hing in den untersuchten Fällen damit nicht von der Aktionsdistanz des Täters ab. Bei den einzelnen Tatserien passten sich die Täter gut erkennbar den geografischen resp. topo- graphischen Gegebenheiten ihres Aktionsraumes an. So bewegte sich die Täterschaft eines Fal- les für die ersten drei Brände sektoriell vom eigenen Wohnort, der sich am Dorfrand befand, in das eigene Dorf hinein an die Tatorte (vgl. Abb. 27). Erst für die Brände 4 und 5 begab sich die Täterschaft dann ins Nachbardorf. So entstand zwar insgesamt eine sternförmige Tatortmorpho- logie, diese lässt sich jedoch zeitlich in zwei entgegengesetzte Sektoren unterteilen. Die Dorf- grenze stellt hier also nicht bloss eine geografische, sondern bis und mit Delikt Nr. 3 auch eine zeitliche Grenze (temporal buffer) dar. Abb. 27: Dorfrand als mentaler und zeitlicher Puffer. Ein anderer Serienbrandstifter bewegte sich generell sternförmig, also in alle Himmelsrichtun- gen; jedoch beging er dabei 11 von 17 Taten in südlicher bis westlicher Richtung ab seinem An- kerpunkt. Hier zeichnete sich zwar keine zeitliche Barriere ab, rein mengenmässig ist aber ein Sektormuster innerhalb des Sternmusters erkennbar. Den Täter zog es für seine Delikte also deutlich stärker in südwestliche Richtung als in alle übrigen Himmelsrichtungen. Der Grund lässt sich in diesem Falle genau benennen, da es sich hierbei um den Versicherungsbetrugsfall handelte, bei welchem der Täter ausschliesslich dort Brände legte, wo er ihm bekannten Perso- nen helfen konnte, Versicherungen zu prellen. Die von Canter genannten morphologischen Tat- ortanordnungen können also auch in Mischformen vorliegen, die sich durch zeitliche und geo- grafische Kriterien ergeben resp. unterscheiden lassen. 104 Vgl. vorangehend Ziff. 5.8. Dorf B Dorf A 2 3 4 Anker 1 5 Seite 37 Bei mehreren der untersuchten Fälle mit sternförmigen Tatortmorphologien sind Tatortabfolgen nach der Theorie des sog. marauder model of offending erkennbar (vgl. Abb. 23 sowie mit Ziff. 5.5 und 5.8.). Angemerkt sei aber, dass der genaue Grund dafür, weshalb die Täter von Tat zu Tat die Himmelsrichtungen wechselten, nicht bekannt ist. 8. Ermittlungs- und Fahndungsansätze Es versteht sich von selber, dass sich Fahndungs- und Ermittlungsansätze immer am konkreten Fall, also sowohl den Einzeltaten als auch an der Tatserie als Ganzes orientieren sollen. Aus der vorangehenden Datenauswertung vergangener Brandserien lassen sich aber Informationen in die praktische Arbeit der Strafverfolgungsbehörden integrieren. Nachfolgend werden verschiedene Fahndungs- und Ermittlungsansätze erläutert, die bei der Identifizierung von Serienbrandstif- tern, aber auch später im Strafverfahren gegen diese von Nutzen sind. Nachfolgend wird nicht auf alle Untersuchungsansätze resp. alle Mittel eingegangen, die den Strafverfolgungsbehörden üblicherweise zur Verfügung stehen, sondern auf jene, die sich aus der vorangehenden Daten- auswertung anbieten oder aufdrängen. 8.1. Ansatz 1 – Einsatzdispositiv zu Aufgebot und Fahndungsrayon Wird davon ausgegangen, dass ein Serienbrandstifter sein Unwesen treibt, ist anzuraten, dass Ermittler und Staatsanwaltschaft gemeinsam ein fallspezifisches Einsatzdispositiv erstellen und dieses bei der polizeilichen Einsatzzentrale hinterlegen. Das Einsatzdispositiv soll gewährlei- sten, dass bei jedem weiteren Brandfall einer Tatserie – wenn immer möglich – umgehend jene Personen bei Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeboten werden, welche die Brandserie bereits bearbeiten. So kann gewährleistet werden, dass schon von Beginn an relevantes Wissen in die Fahndung und Ermittlung eingebracht wird. Nur mit der Brandserie bereits befasste Personen können täter- und tatspezifisches resp. tatserienspezifisches Wissen präzise einbringen. Das Einbinden der bereits fallbefassten Personen dient aber nicht nur den Arbeiten im Pikettdienst. Es erlaubt den fallbefassten Personen zugleich einen zeitnahen Augenschein am Tatort und da- mit eine genauere Einschätzung der Tatsituation.105 So ist es den fallbefassten Personen mög- lich, die Perspektive des Täters nachzuvollziehen, gemeint sind dabei vor allem Aspekte wie Distanzen, Lichtverhältnisse und andere Gegebenheiten vor Ort. Der Augenschein am Brandort ist für die Präzisierung der vergleichenden Fallanalyse wichtig. Fallbefassten Personen fällt es in vielen Fällen leichter, die Parallelen oder Unterschiede zwi- schen einzelnen Brandfällen zu erkennen. Vom Schreibtisch aus, also bloss gestützt auf Akten und Fotos, drohen wichtige Informationen und Erkenntnisse verloren zu gehen. Je länger eine Tatserie andauert, desto eher und genauer offenbaren sich den fallbefassten Personen der modus operandi und die Handschrift des Täters. Die fallbefassten Personen können aus ihrem Vorwis- sen bereits für die Spurensicherung am Tatort wichtige Hinweise liefern resp. Anweisungen ge- ben, welchen Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Ein Einsatzdispositiv soll nebst dem Aufgebot auch fall- und tatserienspezifisches Vorgehen beinhalten, damit die Einsatzzentrale der Polizei direkt erste Massnahmen einleiten kann, wie z.B. das direkte Fahnden nach einer bereits benennbaren, tatverdächtigen Person, das sofortige Veranlassen von Brandbeschleunigertests an einem Verdächtigen etc. In das Einsatzdispositiv gehört auch ein fallspezifischer Fahndungsrayon. Aus den vorangehen- den Auswertungen empfiehlt es sich, den Rayon auf einen Radius von ca. 2.5 - 5.0 km um den Brandort herum einzurichten, wobei aber fallspezifische Erkenntnisse zum Aktionsradius eines 105 Krüger (2012), S. 563. Seite 38 Serientäters allgemeinen Daten stets vorgehen sollen. Je nach Fall ist der Aktionsradius der po- lizeilichen Einsatzkräfte zu vergrössern oder zu verkleinern. Für die Errichtung eines Fahn- dungsrayons sprechen verschiedene Gründe. (1) Jeder Täter muss sich nach der Tat auf irgend- eine Art und Weise vom Tatort entfernen. Personen die im definierten Fahndungsrayon unter- wegs sind, sich insbesondere vom Tatort weg bewegen oder in Tatortnähe unter den Schaulusti- gen aufhalten, kommen damit als mögliche Täter in Frage und sollten genauer überprüft werden. (2) Serienbrandstifter verfügen in Tatortnähe resp. im definierten Rayon mit relativ hoher Wahr- scheinlichkeit über einen Ankerpunkt, was zusätzlich dafür spricht, dass der Täter sich im Ray- on bewegt resp. bewegen muss. Bei Brandserien in kleinen Kantonen oder im Gebiet von Kantons- oder Landesgrenzen ist daran zu denken, die Strafverfolgungsbehörden der angrenzenden Gebietshoheiten mit einzubeziehen. Immer wenn sich weitere Brände ereignet haben, die der Tatserie zugeordnet werden, sollte stets geprüft werden, ob das Einsatzdispositiv angepasst werden muss. 8.2. Ansatz 2 – Brandbeschleuniger Gemäss einer Studie von Darrer müssen Massnahmen der Spurensicherung für den Nachweis resp. Ausschluss von Brandbeschleunigern sehr schnell erfolgen. Darrer stellte fest, dass in den ersten ca. 30 Minuten eine massive Verdunstung von z.B. Benzin stattfindet, wenngleich, vom Trägermedium abhängig, von unterschiedlichen Verdunstungsgeschwindigkeiten auszugehen ist.106 Jede gewonnene oder verlorene Minute kann somit für den Erfolg oder Misserfolg des Nachweises entscheidend sein. Innerhalb der ersten Minuten bis wenigen Stunden nach einer Brandstiftung lohnt es sich somit, allfällig verdächtigte Personen sofort aufzusuchen und ihre Hände, Kleider, Schuhe etc. auf Brandbeschleuniger zu untersuchen. Je öfter dieses Vorgehen praktiziert wird und je schneller dabei vorgegangen wird, desto eher wird früher oder später die Beweisführung gelingen. Bei jedem Brandfall einer Serie sind daher das Aufsuchen einer ver- dächtigen Person und die Massnahmen für den Nachweis von Brandbeschleuniger höchst priori- tär zu behandeln. Da im Brandfall also jede Minute zählt, ist das Vorgehen für den Nachweis von Brandbeschleunigern im Einsatzdispositiv zu verankern. Nur so kann dieses Ermittlungsin- strument umgehend mit dem fallverantwortlichen Staatsanwalt resp. dem Pikettstaatsanwalt ab- gesprochen und in erfolgversprechender Weise durchgeführt werden. Dieses Vorgehen hat aber noch einen weiteren Vorteil. Es ermöglicht der Polizei zusätzlich, eine verdächtige Person zeit- nah auf sichtbare Brandverletzungen (angesengte Haare und Rötungen an Händen, Armen und Kopf) oder angesengte Kleidungsstücke zu untersuchen, Spuren zu sichern und dazu gegebenen- falls eine Fotodokumentation zu erstellen. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen zur Sach- verhaltsabklärung an der tatverdächtigen Person i.S.v. Art. 251 Abs. 2 lit. a StPO. Um solche Untersuchungen durchzuführen, kann allenfalls eine Hausdurchsuchung gemäss Art. 244 StPO erforderlich werden. Die Rede ist also von Zwangsmassnahmen i.S.v. Art. 198 Abs. 1 StPO, welche ein Staatsanwalt anordnen muss. Dieser Umstand macht es abermals erforderlich, dass die Polizei umgehend den Pikettstaatsanwalt oder noch besser bei Erreichbarkeit den fallführen- den Staatsanwalt kontaktieren kann. Auch diese Umstände sprechen für die Aufnahme der Er- reichbarkeit des fallführenden Staatsanwaltes im Einsatzdispositiv. Je nach festgestelltem Spu- renbild an der tatverdächtigten Person reichen allenfalls Fotos der Polizei aus, um allfällige Brandfolgen zu dokumentieren. Dabei gilt es zu bedenken, dass gemäss Art. 252 StPO ein Arzt für die körperliche Untersuchung beizuziehen ist, falls ein gewisses Mass der Eingriffsintensität überschritten werden sollte. Da aber mit einer blossen Sichtung der Körperoberfläche an Armen, Händen und Kopf keine besonderen Schmerzen verbunden sind und für Branddelikte keine 106 Darrer (2007), S. 171, 174, 177. Seite 39 Körperöffnungen untersucht werden müssen, dürfte der Beizug eines Arztes eher die Ausnahme bleiben. Ein Arzt muss aber sicherlich dann beigezogen werden, wenn es z.B. darum geht, fest- zustellen, ob Hautrötungen durch Hitzeeinwirkungen entstanden sind oder andere Ursachen ha- ben.107 Ergänzend ist in den Effekten, die der Täter auf sich trägt, und an seinem Ankerpunkt nach Brandbeschleunigern verschiedenster Art zu suchen. Die Anordnung einer Hausdurchsuchung gemäss Art. 244 StPO erscheint damit angezeigt. Verdächtige Substanzen können mit allfälligen Rückständen am Tatort und am Täter abgeglichen, die Täterschaft im Idealfall nachgewiesen werden. Hat ein Täter Brandbeschleuniger (Chemikalien, Benzin, Kerzen, Brennpaste etc.) verwendet, so muss er sich diesen auf irgendeine Weise beschafft haben. Hier bietet sich zusätzlich an, den Brandbeschleuniger resp. das fragliche Produkt zurückzuverfolgen. Dabei kann der Beizug des Videomaterials von Überwachungskameras (bspw. an Tankstellen und in Verkaufsgeschäften) die Ermittlungen weiter führen. Eine Verbindung zwischen Täter und Tat resp. einem bestimm- ten Brandbeschleuniger ergibt sich allenfalls aber auch aus den Zahlungsmitteln der verdächtig- ten Person (Bank- resp. Kreditkarte, evtl. auch Kundenkarten wie z.B. Migros-Cumuluskarte). So kann allenfalls eine Aussage über die gekauft Menge dieser Brandbeschleuniger, die Regel- mässigkeit der Käufe oder die örtliche und zeitliche Nähe eines solchen Kaufes zu Tatzeit und Tatort gemacht werden. 8.3. Ansatz 3 – Personenüberprüfungen Die anlässlich dieser Arbeit untersuchten Serienbrandstifter haben teilweise am Tatort geholfen, das Feuer zu löschen (Feuerwehrmann oder andere Helfer), von nah oder fern das Feuer und die Löscharbeiten mitverfolgt, oder sich teilweise direkt nach der Brandlegung vom Tatort entfernt. Zur Identifizierung möglicher Verdächtiger, allenfalls auch von Schaulustigen, die sich auffällig verhalten, oder Passanten, die sich z.B. vom Tatort weg bewegen, können im definierten Fahn- dungsrayon zivile Fahnder oder uniformierte Polizeikräfte eingesetzt werden. Die Identitätsprü- fung von Personen sollte sich über den gesamten Rayon erstrecken, also auf die Bereiche nahe am Brandort, ebenso aber auch auf weiter entfernte Gebiete. Wird bei jedem Brandfall einer Se- rie abgeglichen und festgehalten, welche Personen sich in Tatortnähe resp. im Rayon aufhielten, ist es allenfalls möglich, Verdächtige einzugrenzen und die Beweislage für eine Anklageführung zu verbessern. Je ländlicher die Verhältnisse, desto eher bietet sich dieses Vorgehen an, da die Verhältnisse oftmals überschaubar und kontrollierbar sind. Die Polizei kann gemäss Art. 215 StPO Personen zur Prüfung ihrer Identität anhalten. Da vorliegend im Rahmen eines Dispositivs für den konkreten Brandfall, aber auch vor dem Hintergrund einer ganzen Brandserie ermittelt werden muss, ist es der Polizei i.S.v. Art. 215 Abs. 1 StPO möglich, Personen anzuhalten und auf ihre Identität hin zu überprüfen. Je näher am Tatort solche Identitätsprüfungen vorgenom- men werden, desto eher lassen sie sich im Lichte der Verhältnismässigkeit verantworten – nicht nur was die Rechtslage und den Persönlichkeitsschutz betrifft, sondern auch was die polizeili- chen Personalressourcen betrifft. Erforderlich für solche Identitätsprüfungen ist lediglich ein va- ger und nicht etwa ein konkreter Verdacht.108 Der Verdacht, dass der Täter sich in der Tatortnä- he, evtl. sogar unter den Schaulustigen aufhält, müsste ausreichen. Im gleichen Ausmass, wie es der Polizei möglich ist, nach schweren Straftaten z.B. Strassensperren zu errichten, um nach ei- nem Täter zu fahnden resp. Fahrzeuge oberflächlich, aber auch im Innenraum, zu kontrollieren, so muss es im Brandfalle auch möglich sein, die Identität der anwesenden Personen zu überprü- 107 Hansjakob (2010), Art. 251, N. 10 und Art. 252, N. 2. 108 Weder (2010), Art. 215, N. 2. Seite 40 fen. Die blosse Feststellung der Identität eines Passanten stellt keinen schweren Eingriff in des- sen Privatsphäre resp. Grundrechte dar, wohingegen das Aufklärungsinteresse bezüglich einer ganzen Brandserie sicherlich überwiegt. Dieses Vorgehen ist bspw. im Kanton Schwyz gemäss § 9 der Polizeiverordnung zulässig. Beim Erstellen des Einsatzdispositives gemäss Ziff. 8.1. müssen sich dessen Verfasser auch Ge- danken darüber machen, wie viele Polizeikräfte aufgeboten werden, damit beim sog. ersten An- griff nicht bloss auf Sicherheitsaspekte geachtet, sondern schon von Beginn weg die Fahndungs- und Ermittlungsarbeit aufgenommen werden kann. Gemäss den Ergebnissen der vorangehenden Fallstudie gilt es stets zu bedenken, dass der Täter selber im gewählten Brandobjekt wohnen oder der Eigentümer sein könnte. Auch die durch das Feuer beeinträchtigten Personen sind daher für die Ermittlungsarbeit als potentiell verdächtig zu betrachten. 8.4. Ansatz 4 – Feuerwehrleute Wie den vorangehend studierten Fällen zu entnehmen ist, sollten Angehörige der Feuerwehr zwar nicht unter Generalverdacht gestellt werden, dennoch ist nicht ausser Acht zu lassen, dass sich der Brandstifter unter ihnen befinden kann. Es macht daher Sinn, von der ausgerückten resp. örtlich zuständigen Feuerwehr eine Liste des eingesetzten Personals heraus zu verlangen. Um nichts zu versäumen, darf sich das Augenmerk hierbei nicht bloss auf jene Personen be- schränken, die Tatsächlich bei den Löscharbeiten aktiv mitgewirkt haben, sondern auch auf jene, die auf der Pikettliste aufgeführt, jedoch nicht aufgeboten worden oder erschienen sind. Separat ist darauf zu achten, dass der Täter als Angehöriger der Feuerwehr evtl. nicht auf der Pikettliste stand, dennoch beim Löschen oder der Rettung von Personen mitgeholfen haben könnte. Zu klä- ren ist auch die Frage, wer die ersten Feuerwehrleute vor Ort waren. Aus solchen Daten können sich wertvolle Hinweise auf den Täter ergeben. Gemäss den Erfahrungen des Verfassers gibt die Feuerwehr z.T. auf einfache Anfrage durch die Polizei freiwillig eine Liste der an den Löscharbeiten beteiligten Personen zu den Ermittlungs- akten. Trotz der freiwilligen Herausgabe sollte es der fallführende Staatsanwalt in Erwägung ziehen, die Herausgabe schriftlich im Sinne von Art. 265 StPO zu verlangen, so dass hinterher – insbesondere falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte – die Herkunft der Listen transparent bleibt. Der Feuerwehr gegenüber sollte des Respekts wegen klar gemacht werden, dass die Strafverfol- gungsbehörden Feuerwehrangehörige nicht pauschal als Menschen mit einer Affinität zu Feuer betrachten, die Erfahrung aber zeigt, dass Serienbrandstifter nicht selten die Nähe zur Feuerwehr suchen, diese also gewissermassen aus Eigeninteresse unterwandern. 8.5. Ansatz 5 – linkage analysis Was die Verknüpfung einzelner Brände zu einer Tatserie betrifft, sollten sich die Ermittler resp. Kriminalanalytiker in Zurückhaltung üben. Da bei Brandstiftungen (1) die Tatorte z.T. stark verwüstet werden, (2) Serienbrandstifter teilweise aus völlig unterschiedlicher Motivlage heraus handeln, (3) während einer Tatserie ganz verschiedene Tatobjekte in Brand stecken und teilwei- se auch (4) das Tatvorgehen (Vorgehen beim Anzünden) ändern, sollten einzelne Brände nie- mals vorschnell aus einer Tatserie ausgeschlossen werden. Nicht mit der Tatserie verbundene Brände sollten weiter im Auge behalten werden. Allenfalls machen sie mit fortschreitender Zahl der Einzelbrände im Gesamtgefüge der Taten plötzlich „Sinn“. Seite 41 Krüger schlug vor, eine Fallvergleichsmatrix aufzustellen.109 Diese Matrix kann in Form einer Tabelle ausgestaltet werden und soll sich nicht bloss auf die üblichen Informationen einer Straf- tat (wie bspw. Tatort, Tatzeit, geschädigte Personen) beschränken, sondern sie soll möglichst viele Delikts- und tatcharakteristische Aspekte (Art des Brandbeschleunigers, Ort des Brandher- des, in Brand gestecktes Material, etc.) enthalten. So ist es möglich, die Taten detailliert zu ver- gleichen und die täterische Handschrift leichter zu erkennen resp. auch für eine Ermittlungs- und Gerichtsverfahren anschaulich zu machen. 8.6. Ansatz 6 – Medien Soweit es Sinn macht, sollte bei Serienbrandstiftung die Öffentlichkeit i.S.v. Art. 211 StPO möglichst rasch miteinbezogen werden. Nur so ist es möglich, Hinweise aus der Bevölkerung zeitnah zu erhalten. Es ist damit zu rechnen, dass Passanten zwar nicht das Kerngeschehen der Tat beobachten konnten. Vermeintlich belanglose Wahrnehmungen können sich im Nachhinein aber als sehr wertvolle Informationen herausstellen. Auch wenn es z.B. bloss um die Angabe handelt, wann jemand mit welchem Verkehrsmittel beim Brandort vorbei oder aus dessen Rich- tung fuhr. Derartige Informationen können der Polizei helfen, Informationen für die Täterein- grenzung zu gewinnen. Auch für die Fahndung im Rayon im Falle weiterer Brände sind derarti- ge Informationen von Bedeutung. 8.7. Ansatz 7 – Viktimologie Wie bei den Ermittlungsarbeiten zu allen Taten mit unbekannter Täterschaft sollten viktimologi- sche Aspekte nie ausser Acht gelassen werden. Die Brandstelle selber kann allenfalls je nach Zerstörungsgrad nicht mehr viele Hinweise zur Tat liefern. Die Brandobjekte sollten aber gene- rell genau studiert werden. Allenfalls lassen sich Hinweise in Bezug auf die Tatobjektwahl ge- winnen, allenfalls über die Beleuchtung des Tatorts zur Tatzeit, die Erreichbarkeit des Tatorts, die Nähe der Tatorte zu infrastrukturellen Merkmalen wie Strassennetz oder die Anbindung an den ÖV, Abgelegenheit der Brandobjekte in der Landschaft, etc. Werden viktimologische Aspekte in die Fallvergleichsmatrix aufgenommen, zeigen sich allenfalls Parallelen zwischen den Brandobjekten, evtl. kann sogar eine – wenn auch vorsichtige – Prognose für künftig ge- fährdete Brandobjekte gestellt werden.110 8.8. Ansatz 8 – Verdeckte Zwangsmassnahmen Einer der für diese Arbeit untersuchten Serienbrandstifter richtete alle seine Taten immer gegen dieselben beiden Grundstücke: jenes, welches er selber bewohnte und jenes eines Nachbarn. Auch wenn ein Täter noch nicht eingegrenzt werden kann, so wird in Fällen, bei welchen der Täter immer wieder dieselben Tatobjekte auswählt, der Fokus vor allem auf den Tatorten liegen. In solchen Situationen drängen sich verdeckte Zwangsmassnahmen auf. Beispielsweise können die gefährdeten Objekte mittels technischer Überwachung i.S.v. Art. 280 StPO von einem sog. Horst aus überwacht werden. Dieses Vorgehen dient nicht bloss der Fahndung nach dem Täter und der späteren Beweisführung gegen denselben, sondern auch der Sicherheit der Bewohner einer gefährdeten Immobilie. Bilder des Täters können allenfalls sogar für einen Fahndungsauf- ruf eingesetzt werden. 109 Krüger (2012), S. 563. 110 Krüger (2012), S. 565. Seite 42 Eine Observation gefährdeter Brandobjekte im öffentlichen Raum i.S.v. Art. 282 StPO ist eben- falls denkbar, jedoch vor allem dann personalintensiv, wenn der Täter längere cooling off- Phasen durchläuft. 8.9. Ansatz 9 – Alibi Alibiprüfungen für die relevanten Tatzeiten sind bei Tatverdächtigen strikte durchzuführen. Strafverfolgungsbehörden sind gemäss dem Untersuchungsgrundsatz von Art. 6 Abs. 2 StPO verpflichtet, im gleichen Masse sowohl be- als auch entlastende Beweise zu erheben. Die vor- schnelle Einstellung eines Strafverfahrens ist v.a. bei der Untersuchung von schweren und kom- plexen Straftaten, was die Brandstiftung gemäss Art. 221 StGB zweifellos darstellt, unstatthaft, genauso wie die vorschnelle Annahme einer Täterschaft. Um ein Alibi einer verdächtigen Per- son zu überprüfen, bieten sich vor allem rückwirkende Randdatenerhebungen gemäss Art. 273 StPO an. Mittels Telefondaten soll so die örtliche und zeitliche Tatortnähe dokumentiert wer- den. Gleiche oder teilweise sogar noch genauere Ergebnisse kann ein sog. iPhone-Tracking erbringen. Aus eigener Erfahrung sei aber angemerkt, dass die Ergebnisse eines iPhone- Trackings stets kritisch zu hinterfragen sind. Dies deshalb, da nicht abschliessend bekannt ist, wie resp. nach welchen vordefinierten Kriterien z.B. Apple die Tracking-Daten erhebt und spei- chert. Da sich die Tracking-Daten auf dem Smartphone selber gespeichert befinden (und nicht von einem externen Speicherort resp. Dienst bezogen werden müssen), können sie gemäss Art. 263 StPO normal beschlagnahmt und gemäss Art. 246 StPO eingesehen werden. Eine Genehmi- gung durch das Zwangsmassnahmengericht braucht es dazu folglich nicht. Gemäss der Erfah- rung des Verfassers kann ein iPhone-Tracking in Kombination mit anderen, ergänzenden Be- weismitteln (wie z.B. Kreditkartendaten, SBB-Billete) durchaus ein Alibi bestätigen oder wider- legen, teilweise sogar ein ziemlich genauer Reiseweg nachvollzogen werden. 8.10. Ansatz 10 – Tatmotive Gemäss den Analyseergebnissen der für diese Arbeit studierten Fälle, blieben bei der überwie- genden Zahl aller Brandstiftungen (als Teil von Brandserien) die Tatmotive im Dunkeln. Zusätz- lich wandeln sich die Motive des Täters während einer Tatserie nicht selten. Folglich lassen sich Einzeldelikte über die Tatmotive nicht oder allenfalls höchsten mit grosser Mühe zu einer De- liktsserie zusammenfügen. Nichtsdestotrotz können Verdächtige eingegrenzt werden, wie dies auch im Fall Andwari möglich war (vgl. Ziff. 1. zu Brand Nr. 3). Für die Strafverfolger können sich entscheidende Hinweise auf den Täter aus dem Wissen über Feinde, Neider, etc. eines Brandgeschädigten ergeben. 8.11. Ansatz 11 – Vorstrafen Wie die Auswertungsergebnisse der Datenanalyse zeigten, hat bloss ein einziger der analysier- ten Serienbrandstifter über eine einschlägige Vorstrafe verfügt. Es bleibt damit eine Option, po- lizeilich zu überprüfen, ob im Aktionsgebiet eines Serienbrandstifters eine einschlägig vorbe- strafte Person wohnt. Aber alleine schon statistisch wäre es fatal, sich auf die üblichen Verdäch- tigen zu versteifen. 8.12. Ansatz 12 – Tatortarbeit Erst nach dem sog. ersten Angriff kann sich anhand von Fotodokumentationen zum Tatort zei- gen, dass die Geschädigten persönliche Gegenstände wie z.B. Schmuck, Skulpturen oder Elek- trogeräte in den Brandresten vermissen, die – sofern sie nicht brennbar sind und den Flammen zum Opfer fielen – vom Täter entwendet worden sein könnten. Gerade deshalb ist es sehr wich- Seite 43 tig, Tatortbegehungen mit einer Person durchzuführen, welche die Verhältnisse am Brandplatz resp. im Brandobjekt sehr genau kennt. Insbesondere Hausbewohner können meist sehr genau sagen, welche Gegenstände fehlen oder vom Täter verschoben, ja sogar an den Tatort verbracht worden sind (dabei ist aber darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Begehung einer Brandruine für Bewohner resp. Eigentümer eine grosse Belastung darstellen kann). Wurden Gegenstände versetzt oder an den Tatort gebracht, sollte in keinem Fall von der übli- chen Spurensicherung abgesehen werden, egal wie stark ein Gegenstand durch Feuer und Löschwasser beeinträchtigt erscheint. Im einleitend geschilderten Fall Andwari gelang es einem Kriminaltechniker, die Anwesenheit des Täters am Tatort und damit auch dessen Identität durch einen DNA-Fund im Brandobjekt zu beweisen. 8.13. Ansatz 13 – Cooling off-Perioden Zwar zeigte die Auswertung der in dieser Arbeit untersuchten Brandserien, dass Serienbrandstif- ter teilweise in zeitlich völlig ungleichmässigen Abständen und zu vermeintlich unvorhersehba- ren Zeitpunkten Feuer legten. Dennoch ist es ratsam, die Zeitabstände zwischen den einzelnen Bränden einer Tatserie genau zu studieren. Mindestens vage Aussagen lassen sich dazu machen, wann am ehesten mit weiteren Bränden zu rechnen ist. Durch solche Prognosen können allen- falls auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei vage gewarnt und vorbereitet werden. Zeigt eine Brandserie, dass ein Täter bspw. mit auffällig kurzen oder sogar ganz ohne cooling off-Phasen Brände legt, kann die Polizei reagieren, das Aktionsdispositiv Stunden bis Tage akti- viert halten und weitere Einsatzkräfte auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Täterfahndung im Rayon müsste in diesem Falle zeitlich ausgedehnt werden. 8.14. Ansatz 14 – Täterprofil Ein allgemein gültiges Täterprofil zu Serienbrandstiftern zu erstellen, ist wegen deren verschie- densten Motivlagen, Handlungs- und Vorgehensweisen nicht möglich. Allerdings lassen sich jene Eigenschaften der Serienbrandstifter umschreiben, die in den meisten der untersuchten Fäl- le vorlagen und damit auffielen. Ein Serienbrandstifter in der deutschsprachigen Schweiz weist mehrheitlich resp. im Durchschnitt folgende Eigenschaften auf: - männlich, - ca. 30-jährig oder jünger, - Schweizer, - Einzeltäter, - manuell resp. handwerklich tätig, - nicht einschlägig vorbestraft, - wohnt in einer Distanz von max. 2.5 - 5.0 km zu seinen Brandorten, - legt alle 3 Monate oder weniger Brände, - dies v.a. zwischen abends 18:00 Uhr und morgens 06:00 Uhr, - wählt mehrheitlich Immobilien als Brandobjekte aus, - legt gelegentlich im eigenen Wohnhaus Feuer resp. sehr nahe davon gelegen, und - verfügt oftmals über direkte Verbindungen zur Feuerwehr. 9. Fazit Aus den Auswertungsergebnissen der für diese Arbeit untersuchten Serienfälle geht hervor, dass Serienbrandstifter weder leicht typisierbar, noch in ihrem Wesen, ihrer Motivlage oder ihrem Verhalten leicht erfassbar sind. Schon gar nicht sind sie leicht durchschaubar. Gewisse Paralle- Seite 44 len in deren Verhalten und Leben bestehen aber. Diese entsprechen z.T. gängigen Klischees (Feuerwehrmann als Täter), weichen z.T. aber auch davon ab (falsche Vorstellung zum sog. Py- romanen). Bekanntlich ist keine Tat wie die Andere und kein Täter wie der Andere. Fälle, De- liktsserien und Täter weisen stets ihre Eigenheiten auf. Doch nicht nur diese Eigenheiten führen zu den Tätern, sondern auch die Parallelen, welche sie in gewisser Weise berechenbar machen. Diese Eigenheiten und Parallelen gilt es zu erkennen, zu erfassen und in die Fahndungs- und Ermittlungsarbeit einzubauen. Dabei sind nicht bloss objektive Beweismittel (wie bspw. DNA oder Fingerabdrücke) relevant, sondern auch die sog. weichen Fakten, die dem Tatvorgehen, der Tatortwahl und vielen weiteren Aspekten in ihrer Vielzahl und ihrem vollen Umfang entnom- men werden können. Es erfordert einen erheblichen Aufwand und einiges an Geduld und Hart- näckigkeit, eine Tatserie genau zu studieren, zu erfassen und daraus Schlüsse für die fallspezifi- sche Fahndung und Ermittlungsarbeit abzuleiten; erst recht, wenn der Täter unbekannt ist und es sich um Brandstiftungen handelt. Erfolg und Misserfolg liegen bei der Arbeit der Strafverfolger sehr nahe beieinander und können von unkontrollierbaren und scheinbar nichtigen Faktoren ab- hängen – ebenso auch von purem Glück. Bedenkt man aber die Gefahr, die von Brandstiftung und erst recht von Serienbrandstiftung ausgeht, so lässt sich der erfolgversprechende Aufwand durchaus rechtfertigen. Genauso lohnt es sich, weitere Deliktsserien zu studieren und dazu noch genauere und präzisere Datenerhebungen durchzuführen. So könnten Erkenntnisse erlangt wer- den, die von Relevanz für die Arbeit der Strafverfolger sind. Genauer zu prüfen wäre etwa, wie die in dieser Arbeit studierten Tat- und Täteraspekte (vgl. Anhang A) motivspezifisch voneinan- der abweichen. Allenfalls liessen sich so noch genauere Aussagen zum Verhalten von Serien- brandstiftern machen. Allenfalls kann durch weiter führende Analysearbeit sogar vom Täterver- halten auf eine bestimmte Motivlage und damit auf eine Tätertypologie geschlossen werden. Seite 45 VI. ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Travel structure characteristics. .....................................................................................8 Abb. 2: Distance decay-Funktionen für die Kategorien gereister Weg und zeitlicher Weg bei Tötungsdelikten im US-Bundesstaat Louisiana...........................................................14 Abb. 3: Computergestützte Wahrscheinlichkeitsprognose zum Täterwohnort. .......................15 Abb. 4: Geschlechterverteilung (nT=21)...................................................................................19 Abb. 5: Altersverteilung nach Altersgruppen (nT=21). ............................................................19 Abb. 6: Herkunft der Täter unterschieden nach Staatsbürgerschaft Schweizer - Ausländer (nT=21).........................................................................................................................19 Abb. 7: Tätigkeitsbereiche der Täter zum Zeitpunkt der Strafuntersuchung (nT=21). .............20 Abb. 8: Zeitgleich mit der Brandserie angeklagte Widerhandlungen gegen das Kernstrafrecht (öV: öffentlicher Verkehr; Urk: Urkundendelikte; öG: öffentliche Gewalt; RP: Rechtspflege). ..............................................................................................................21 Abb. 9: Zeitgleich mit der Brandserie angeklagte Widerhandlungen gegen das Nebenstrafrecht. ...........................................................................................................21 Abb. 10: Anzahl gelegter Brände pro Brandserie (nBS=16)........................................................22 Abb. 11: Tatmotive der Serienbrandstifter zu den gelegten Einzelbränden (n=95). ..................22 Abb. 12: Distanzen zwischen den Ankerpunkten der Täter und den einzelnen Tatorten (n=93). .....................................................................................................................................23 Abb. 13: Durchschnittliche Reisedistanzen (Ankerpunkt - Tatorte) jedes Serienbrandstifters (nT=11).........................................................................................................................24 Abb. 14: Kürzeste Reisedistanzen (Ankerpunkt - Tatort) der Serienbrandstifter (nT=11). ........24 Abb. 15: Weiteste Reisedistanzen (Ankerpunkt - Tatort) der Serienbrandstifter (nT=11). ........25 Abb. 16: Distanzen zwischen den Ankerpunkten der Täter und den gewählten Tatorten unter Ausschluss des Täters T2 mit seiner Betrugsbrandserie (n=76)..................................25 Abb. 17: Durch die Täter für das Aufsuchen der Tatorte benutzte Fortbewegungsmittel (n=93). .....................................................................................................................................26 Abb. 18: Zeitabstände in Tagen zwischen den einzelnen Brandstiftungen aller Serientäter (n=81). .........................................................................................................................27 Abb. 19: Tageszeitwahl für die Branddelikte (n=91). ................................................................28 Abb. 20: Art der ausgewählten Brandobjekte (n=93).................................................................28 Abb. 21: Verwenden von Brandbeschleuniger (n=92). ..............................................................29 Abb. 22: Sektorielle Tatortanordnung. .......................................................................................29 Abb. 23: Sternförmige Tatortanordnung. ...................................................................................29 Abb. 24: Tatserie S3 und die cooling off-Perioden zwischen den einzelnen Brandstiftungen. .34 Abb. 25: Tatserie S5 und die cooling off-Perioden zwischen den einzelnen Brandstiftungen. .34 Abb. 26: Tatserie S9 und die cooling off-Perioden zwischen den einzelnen Brandstiftungen. .34 Abb. 27: Dorfrand als mentaler und zeitlicher Puffer. ...............................................................36 Seite 46 VII. ANHÄNGE Anhang A: Erhebungsbogen (Geografische Verhaltensanalyse zu Serienbrandstiftern) Anhang B: Anleitung zum Erhebungsbogen (Geografische Verhaltensanalyse zu Serien- brandstiftern) Seite 47 Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit resp. die von mir ausgewiesene Leistung selbständig, ohne Mithilfe Dritter und nur unter Ausnützung der angegebenen Quellen verfasst resp. erbracht habe. Biberbrugg, 4. Juli 2013 Lorenz Müller

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    Lukas Forschungsseminar2016

    literacy tests, Knack (1995) studies the effects of the driving license program, and Hodler, Luechinger [...] respondents is balanced in its gender composition. Average sample turnout is 63.0% compared to the [...] . I split the sample by age, gender, party identification, and political interest. Figure A.2 in the

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    Erstellungsdatum: 26.03.2019

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2016 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2016)……………………………..………………….8 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2012)………………………………..……………….9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen.............................................................................10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 33 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 77 Kolloquien ........................................................................................................................ 96 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…....................................95 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Samuel Huber, BA offen Masterstudiengang E-Mail: samuel.huber@unilu.ch Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 WF Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät E-Mail: wf@unilu.ch Gabriela Rychener, Lehrplanung 041 229 58 00 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Herbstsemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2016 Ausfall der Vorlesungen: Dienstag, 1. November Allerheiligen (kantonaler Feiertag) Donnerstag, 10. November Dies Academicus (vormittags) Donnerstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2017 Lehrveranstaltungen von Montag, 20. Februar bis Freitag, 2. Juni 2017 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Anrechnung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Samuel Huber, BA (samuel.huber@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Integrierter Studiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Studienbeginn ab HS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 2 Weitere Studienleistungen - 16 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar - 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 14 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft ooder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA- Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. Download unter www.unilu.ch/ksf. Juni 2016 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn ab HS 2012 bis FS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 14.15 – 16.00 VL Beer: Geschichte der Ethnologie II Di 08.15 – 10.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 10.15 – 12.00 VL Mathieu: Meere, Berge, Wüsten – ‚major ecosystems‘ in der Globalgeschichte Mi 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Blockveranstaltung HS Bühler: Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise. Do 16.15 – 18.00 HS Egli: Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Mi 12.15 – 14.00 HS Egli: Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Mo 12.15 – 14.00 HS Glauser: Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Mi 10.15 – 12.00 HS Halsmayer/Speich: Computer und Macht Di 12.15 – 14.00 HS Käufeler: Probleme des Orientalismus Mi 14.15 – 16.00 MAS Hasse: Begleitseminar Institutionenanalyse Di 16.15 – 18.00 MAS Heintz: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globali- sierungsforschung Di 14.15 – 16.00 MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Kette: Wir lesen einen Klassiker. James G. March Mi 16.15 – 18.00 MAS Koschorke: Wie sich Europa erzählt Blockveranstaltung MAS Morikawa: Soziologie des Fremden Mi 10.15 – 12.00 MAS Neubert : Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs um Religion Mo 10.15 - 12.00 MAS Pletzke: Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Di 16.15 – 18.00 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Demokratietheorien Mo 12.15 – 14.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: International Human Rights Law Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Völkerrrecht Mo 14.15 – 16.00 Do 14.15 – 16.00 VL Della Torre: Terrorism and the Law Mo 14.15 – 15.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Ghibellini: Democracy and Globalisation Blockveranstaltung VL Henne: Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Di 12.15 – 14.00 VL Hentschel: Energierecht Mo 10.15 – 12.00 VL Karavas: Rechtssoziologie Di 14.15 – 16.00 VL Marauhn: International Environmental Law Blockveranstatlung VL Mattioli: Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780-1900 Do 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Open Macroeconomics and International Macro Policy Di 14.15 – 16.00 VL Schaffer: Einführung in die Internationalen Beziehungen Mi 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Wirtschaftspolitik I Do 10.15 – 12.00 VL Topidi/Haringa: Comparative Constitutional Law Mo 08.15 – 12.00 VL Trachsel: Political Behaviour and Communication Di 10.15 – 12.00 VL Zimmermann: Israels Rolle im Nahostkonflikt Mo 14.15 – 16.00 HS Enders: Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Do 10.15 – 12.00 HS Forrer: Hannah Arendt : « Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft » Mi 10.15 – 12.00 HS Fossum: The Future of the European Union Blockveranstaltung HS Garzia: Personality and Politics Di 16.15 – 18.00 HS Gherghina: Political Psychology Do 12.15 – 16.00 14-täglich HS Hartmann: Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Di 10.15 – 12.00 HS Hüsken: Politik jenseits des Staats. Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Do 12.15 – 14.00 HS Koch: Urban and Metropolitan Governance Mo 16.15 – 18.00 HS Kury: Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Di 10.15 – 12.00 HS Leemann: Fallstudien der Politischen Ökologie Mi 10.15 – 12.00 HS Lorey: Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Blockveranstaltung 12 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Ist Wikipedia eine Enzyklopädie? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Di 12.15 – 14.00 HS Slantschev: History of International Relations Fr 10.15 – 12.00 14-täglich HS Speich: Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Mi 10.15 – 12.00 HS Spörer: Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt ? Do 10.15 – 12.00 HS Stojanovic: Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Mi 08.15 – 10.00 MAS Arrighi: Identity, Territory and Political Conflict in Contemporary Europe Fr 10.15 – 14.00 14-täglich MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- designs und Methoden in den Internat. Beziehungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Leisering: The Power of Human Rights. Menschenrechte in Theorie und Praxis Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Blockveranstaltung extern MAS Serrano: Global Financial Regulation Mi 16.15 – 18.00 MAS Trechsel: Federalism, Democracy and Governance in the EU Di 14.15 – 16.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 16.15 – 19.00 HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 14.15 – 16.00 Di 16.15 – 18.00 HS König: Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Do 10.15 – 14.00 14-täglich HS Krenn: Einführung in die Netzwerkanalyse Blockveranstaltung HS Manderscheid: Einführung in R Mi 14.15 – 16.00 HS Metag: Quantitative Medienanalyse Blockveranstaltung MAS Boes: Applied Health Economics Blockveranstaltung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 12.15 – 14.00 Mi 14.15 – 16.00 MAS Boes: Statistical Programming Blockveranstaltung MAS Boes/Balthasar: Health Policy Evaluation Blockveranstaltung MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Lipps: Kausalanalyse mit Survey-Daten Blockveranstaltung 13 MAS Manderscheid: Anaysis of Social Structure and Social Behavior Do 14.15 – 16.00 MAS Mey: Grounded Theory Methodology Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Mo 12.15 – 14.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Puschmann: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergelichende Medienforschung folgt KOL Blatter/Trechsel: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 18.15 – 20.00 KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 18.15 – 20.00 KOL Gardner: Forschungskolloquium Mi 16.15 – 18.00 KOL Groebner/Jucker/Mathieu: Forschungskolloquium der Vormodern Di 16.15 – 18.00 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Management folgt KOL Heintz: Soziologische Theorie und Weltgesellschafts- forschung Blockveranstaltung KOL Liedhegener/Huppenbauer: Forschungskolloquium MA RWP Blockveranastaltung KOL Mattioli/Speich: Forschungskolloquium zur Geschichte der mondernen Welt Di 16.15 – 18.00 KOL Mützel: Kolloquium Medien und Netzwerke Di 14-15 – 16.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Wokrshop Caroni: Public Internatinal Law Do 12.15 – 14.00 Exkursion Huber: studentisch organisierte Exkursion folgt Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 14 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat – sofern es zustande kommt– ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 15 Geschichte der Ethnologie II Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Diese Vorlesung soll einen Überblick über die Geschichte und die wichtigsten Richtungen und theoretischen Ansätze der Ethnologie im Zwanzigsten Jahrhundert geben. Die sich verändernden Fragestellungen, Grundannahmen, Methoden und Ergebnisse werden an Beispielen verdeutlicht. Besonders Anfangssemester sollen dadurch ein grobes Gerüst zur zeitlichen und theoretischen Einordnung der zentralen Autoren, Arbeiten und theoretischen Ansätze bekommen. Es geht bei der Vorlesung also nicht um Geschichte an sich, sondern um Wissenschaftsgeschichte als Einführung, Überblick und um das Aufzeigen unterschiedlicher Möglichkeiten. Besonderer Wert wird dabei auf die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen von und für Wissenschaft gelegt. Die Aufteilung der Vorlesung auf zwei Semester soll eine intensivere Einarbeitung in den umfangreichen Stoff ermöglichen. Beide Vorlesungen ("Anfänge der Ethnologie" und "Ethnologie des 20. Jahrhunderts") können unabhängig voneinander gehört werden und sind für untere Semester aber auch für Fortgeschrittene geeignet, die einen Überblick über das Fach bekommen und/oder sich auf spezifische Themen für die Abschlussprüfungen vorbereiten möchten. In diesem zweiten Semester werden – nach einem kurzen Rückblick auf die Vorläufer – die wichtigsten Schulen des Zwanzigsten Jahrhunderts behandelt: Historische Richtungen in Deutschland, die amerikanische "Cultural Anthropology", Strukturalismus und die britische "Social Anthropology" sowie neuere Entwicklungen. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Die CPs von Tutorat und Vorlesung oder von den Vorlesungen Geschichte der Ethnologie I und II können für das Modul „Klassiker der Ethnologie“ angerechnet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Barnard, A. 2000. History and Theory in Anthropology: Cambridge University Press de Waal Malefijt, Annemarie. 1976. Images of Man. A History of Anthropological Thought. New York: Alfred Knopf. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social Anthropology. New York: Capricorn Books. (Neuauflagen 1969, 1981). Petermann, Werner. 2004. Die Geschichte der Ethnologie. Wuppertal: Peter Hammer Verlag. Vermeulen, Han F. und Arturo Alvarez Roldán (Hrsg.). 1995. Fieldwork and Footnotes. Studies in the History of European Anthropology. London und New York: Rotledge. 16 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 17 Meere, Berge, Wüsten. Major ecosystems in der Globalgeschichte Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Autoren wie John McNeill in den USA oder Joachim Radkau in Deutschland haben in den letzten Jahrzehnten eine neue globale Umweltgeschichte geschaffen, die auf grosses internationales Echo stösst. Doch im Vergleich zu ökologischen und ökonomischen Problemen hat die Dimension der Wahrnehmung in diesem Forschungszweig bisher wenig Beachtung gefunden. Die Vorlesung zur Globalgeschichte von Meeren, Bergen und Wüsten begibt sich in das wenig erschlossene Gebiet, indem sie die Kategorie der major ecosystems historisch überprüft. Die Kategorie ist im 20. Jahrhundert aus wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen hervorgegangen und hat sich in der Praxis der Vereinten Nationen eingebürgert. Mit welchem Gewinn kann man sie für eine langfristige Wahrnehmungsgeschichte der Umwelt benutzen? Anhaltspunkte dazu geben erstens die Schriften von bekannten Autoren, die weltweit unterwegs waren, sei es auf Reisen oder am Schreibtisch. Wir werden dazu Marco Polo (1254-1324), Alexander von Humboldt (1769-1859) und Lucien Febvre (1878-1956) konsultieren. Zweitens lernen wir Ansätze und Beispiele der jüngeren historischen Forschung kennen: das etablierte und neuerdings sehr experimentelle Gebiet der „Maritime History“, die zaghaften Anfänge einer Geschichte der Wüsten und die „dreidimensionale“ Geschichte der Gebirgswelt. In der Gesamtschau zeigen diese Themenfelder neue Facetten und Konturen. Im Anschluss an die Vorlesung findet im Frühsommer 2017 im Rachel Carson Center der LMU München eine internationale Tagung zum Thema statt, die Interessenten offensteht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 jon.mathieuunilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 18 Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung untersucht in vergleichender Perspektive die politischen Systeme, die sich in der Folge der demokratischen Revolution des 18. und 19. Jahrhunderts herausbilden. Eine für die Vorlesung leitende Hypothese ist, dass der politische Raum der Moderne durch eine Bifokalität von Demokratie und Autoritarismus bestimmt wird. Dabei geht es nicht um einen Unterschied zwischen traditionellen autoritären Systemen und modernen demokratischen Regimes. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Differenz von Demokratie und Autoritarismus in der ‚World Polity‘ der Moderne laufend neu erzeugt wird und versuchen diese Prozesse zu beschreiben und zu erklären. Folgende Fragenkomplexe werden in der Vorlesung eine besondere Rolle spielen: 1.Die Genese von Demokratie vom 18. bis zum 20. Jahrhundert und die Vielzahl von Institutionen (Parlament, Regierung, Verwaltung, Parteien, Wahlen, Öffentlichkeit), die für diesen Prozeß wichtig sind. 2. Die Typen demokratischer Regimes, die in der Moderne beobachtbar sind: präsidentielle und parlamentarische, majoritäre und pluralistische Demokratien, direkte und repräsentative Demokratie. 3. Die Persistenz des Autoritarismus; traditionelle und moderne Autoritarismen; Populismus als Transitionsregime; die globale Diversität der Autoritarismen und der zugrundeliegenden Werte (z.B. China, Russland, Türkei, Saudi-Arabien, Singapur, Ägypten); die Ordnung der Funktionssysteme unter Bedingungen des Autoritarismus. 4. Wissen und das politische System: Demokratische und autoritäre Systeme als Wissensordnungen. 5. Demokratie und Autoritarismus als gesellschaftliche Wertordnungen. Welches sind die Werte und Normen, die den Varianten der Demokratie und den Varianten des Autoritarismus zugrunde liegen und was erklärt die Genese und die Persistenz dieser Wertordnungen? 6. Theoretische Grundlagen: Theorie der funktionalen Differenzierung, der Inklusion, der soziokulturellen Evolution; Historische Semantik des Politischen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: rstichweh@yahoo.de Texte über OLAT Literatur D. Acemoglu/J.A. Robinson, Economic Origins of Dictatorship and Democracy, Cambridge 2006 H. Albrecht/R. Frankenberger (Hg.), Autoritarismus Reloaded. Neuere Ansätze und Erkenntnisse der Autokratieforschung, Baden-Baden 2010 U. Backes/S. Kailitz (Hg.), Ideocracies in Comparison, Abingdon 2016 Lijphart, Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries, New Haven 2012 R. Mickey, Paths out of Dixie. The Democratization of Authoritarian Enclaves in America’s Deep South, 1944-1972, Princeton 2015 P. Rosanvallon, Counter-Democracy. Politics in an Age of Distrust, Cambridge 2008 19 Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise Dozent: lic. phil. Martin Bühler Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 16.15 - 18.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Vorausetzungen: In dieser Lehrveranstaltung werden wir an verschiedenen Fallstudien unterschiedliche soziologische Perspektiven auf Märkte kennenlernen. Die empirischen Fälle reichen vom lokalen Supermarkt bis zum globalen Finanzmarkt, vom Basar bis zur Börse und vom Strassenhändler bis zum weltweit vernetzten Online-Trader. An unterschiedlichen Fällen diskutieren wir, was Märkte sind, wie sie funktionieren, wie man verschiedene Märkte unterscheiden und untersuchen kann, auf welchen medialen und technologischen Grundlagen sie aufruhen und wie sie kulturell und sozial beeinflusst werden. Wir diskutieren die Unterschiede zwischen lokalen und globalen Märkten und fragen nach deren jeweiligen Voraussetzungen. An Beispielen wie dem Erdbeermarkt oder dem Optionenhandel lernen wir den Einfluss der ökonomischen Theorie kennen und am Einkaufsverhalten von Hausfrauen oder von Kleidungshändler vergegenwärtigen wir uns die Wirkung sozialer Beziehungen auf den Kaufentscheid. Am Baumwollmarkt lernen wir die Bedeutung von Weltmarktpreisen kennen und am Kunstmarkt diskutieren wir den Einfluss von Kunstkritikern. Wir besprechen die Bedeutung staatlicher und internationaler Regelungen und die Dominanz von etablierten, multinationalen Unternehmen. Wir setzen uns mit Angeboten und Akteuren, mit Produzenten und Preisen, mit Status und Standards, mit Waren und Werbung auseinander. Aufgrund der theoretischen und empirischen Vielfalt werden wir das konkrete Kursprogramm in der ersten Sitzung gemeinsam festlegen. Vorschläge und Anregungen von TeilnehmerInnen sind willkommen und können entweder vorgängig per Mail oder in der ersten Sitzung gemacht werden. Ökonomisches Vorwissen ist für diese Veranstaltung nicht notwendig. Hingegen ist die Bereitschaft zur soziologischen Auseinandersetzung mit Märkten unabdingbar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 martin.buehler@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Aspers, Patrik 2011. Markets. Cambridge, Malden: Polity Press. Aspers, Patrik & Beckert, Jens 2008. Märkte, in Maurer, Andrea (Hg.): Handbuch der Wirtschaftssoziologie: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 225–246 Beckert, Jens, Diaz-Bone, Rainer & Ganssmann, Heiner (Hg.) 2007. Märkte als Soziale Strukturen. Frankfurt am Main: Campus. Fligstein, Neil & Dauter, Luke 2007. The Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 33, 105–128. Lie, John 1997. Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 23, 341–360. Slater, Don & Tonkiss, Fran 2001. Market Society: Markets and Modern Social Theory. Cambridge: Polity Pres 20 Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mi, 12.15 – 14.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lange hat die Ethnologie das Christentum als Untersuchungsgegenstand übersehen, wenn nicht gar unterdrückt. Diese Vernachlässigung wiegt umso schwerer, als die christliche Missionierung mit dem Kolonialismus Hand in Hand ging und viele der von der Ethnologie untersuchten Gesellschaften das Christentum schon lange vor der Begegnung mit den EthnologInnen angenommen oder es mit ihrer eigenen Religion synkretistisch verbunden hatten, aber auch, weil die ethnologische Theoriebildung, die schon früh der Religion galt, das Christentum sowohl als Gegenstand als auch als kulturspezifischen Hintergrund überging. Erst unter dem Eindruck der massenhaften Konversion zu meist charismatischen Formen des Christentums insbesondere in den Ländern des Globalen Südens hat sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine Anthropology of Christianity herausgebildet, die die genannten Versäumnisse zu beheben versucht. Der Herausbildung dieser neuen Teildisziplin, ihren Fragestellungen und Untersuchungsfeldern werden wir uns im ersten Teil des Seminars widmen. Im zweiten Teil wenden wir uns ethnographischen Untersuchungen unterschiedlicher lokaler Ausformungen des (charismatischen) Christentums und Konversionsprozessen im Globalen Süden zu. Im dritten Teil befassen wir uns dann mit diesen Konversionsprozessen in theoretischer Perspektive, in der u.a. Erklärungen der Konversion als Ausdruck der Modernisierung und Individualisierung aber auch als ablehnende Reaktion von Verlierern der Globalisierung oder als Versuch der Wiedergewinnung verloren gegangener lokaler Solidaritätsmechanismen vorgeschlagen wurden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführende Lektüre empfohlen: Joel Robbins, The Anthropology of Christianity: Unity, Diversity, New Directions, in: Current Anthropology, 55/10, 2014: 157–171. (http://www.journals.uchicago.edu/doi/pdfplus/10.1086/678289) 21 Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nach einer Klärung des Begriffes der Kaste als Form sozialer Stratifikation und einem Überblick über die historische Verbreitung von Kasten wird im ersten Teil des Seminars auf klassische Theorien des Kastenwesens in Südasien (Dumont, Marriott, Dirks u.a.) und seine ethnographischen Ausprägungen insbesondere im ländlichen Kontext eingegangen. Im zweiten Teil des Seminars beschäftigen wir uns dann zuerst mit der Kulturalisierung oder Ethnisierung der Kaste in Indien (Reddy, Natrajan u.a.) und ihrer Instrumentalisierung durch verschiedene politische Akteure, die spätestens seit den 1990er Jahren zu beobachten ist und 2014 wesentlich zum Wahlsieg Narendra Modis beigetragen haben dürfte. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführenden Lektüre empfohlen: Declan Quigley, The Interpretation of Caste, New York: 1995; Balmurli Natrajan, The Culturalization of Caste in India, New York: 2012 (Preface) (http://samples.sainsburysebooks.co.uk/9781136647574_sample_842901.pdf) 22 Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Dozentin: Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: „Ist Terrorismus das Ergebnis schlechter Stadtplanung?“, fragt die Süddeutsche Zeitung Ende November 2015 mit Blick auf französische Banlieues und die Anschläge in Paris (Weissmüller 2015). Auch wenn sie die Frage verneint: Sie verweist auf eine Thematik, die soziologisch bedeutsam ist. Welche Rolle spielt die gebaute Umgebung für das soziale Leben? Inwiefern ist Architektur nicht nur Resultat sozialen Handelns, sondern dieses formend? Was ‚sagen’ Architektur und Städtebau über gesellschaftliche Verhältnisse aus? Diese Fragen greift das Seminar auf. Wir diskutieren Verflechtungen zwischen Gebautem und Gesellschaft; Architektur interessiert dabei als spezifisches Medium des Sozialen. Wir werden unterschiedliche theoretische Perspektiven kennen lernen und das Zusammenspiel von Bau- und Lebensformen am Beispiel von Metropolen wie Shanghai, Paris und Lagos untersuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1991): Physischer, sozialer und angeeigneter physischer Raum, in: Stadt-Räume, hrsg. von Martin Wentz, Frankfurt/Main: Campus, S. 25-34. Brenner, Neil/Schmid, Christian (2014): The ‘Urban Age’ in Question, in: International Journal of Urban and Regional Research, 38/3, S. 731–55. Fischer, Joachim/Delitz, Heike (Hg.)(2009): Die Architektur der Gesellschaft. Theorien für die Architektursoziologie, hrsg. von Joachim Fischer und Heike Delitz, Bielefeld: transcript. King, Anthony (Hg.)(1980): Buildings and Society. Essays on the social development of the built environment, London etc.: Routledge & Kegan Paul. Latour, Bruno/Yaneva, Albena (2008): „Give me a Gun and I will Make All Buildings Move“: An ANT’s View of Architecture, in: Explorations in Architecture: Teaching, Design, Research, hrsg. von R. Geiser, Basel: Birkhäuser, S. 80-89. Weissmüller, Laura (2015): Beton ist unschuldig. Interview mit Hubert Klumpner und Alfredo Brillembourg, in: Süddeutsche Zeitung. 30.11.2015. 23 Computer und Macht Dozenten: Dr. Verena Halsmayer/Prof. Dr. Dainel Speich Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich Di, 12.15 – 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir leben in einer digitalisierten Welt, in der Zahlen alle sozialen Interaktions- felder auf offensichtliche Weise oder auch implizit prägen. Das Seminar nimmt diese Diagnose zum Anlass, über die gesellschaftliche Wirkung des Computers nachzudenken. Es ist als ein Einführungskurs in ein Themenfeld konzipiert, das gemessen an seiner Bedeutung noch immer zu wenig reflektiert wird. Im Zentrum steht die Frage nach der Machtwirkung der digitalen Technologien. Wir blicken auf die Technikgeschichte der Digitalisie- rung bzw. Informatisierung der Gesellschaft. Wir fragen nach der Macht, die dem Computer in früheren und aktuellen Visionen zugeschrieben wurde. Es geht um überrissene Steuerungsfantasien und um das Emanzipationspoten- zial der Computertechnik. Mit der technologischen Entwicklung von Hard- und Software als Leitfaden bewegen wir uns von den ersten Rechenmaschinen zur militärfinanzierten Computerforschung im Zweiten Weltkrieg, von den algorithmischen Rationalitäten des Kalten Krieges zu den Utopien freier Software, von ökonomischen Weltmodellierungen und ökologischen Zukunfts- simulationen zu den „big data“ des New Public Management. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: verena.halsmayer@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Literatur Campbell-Kelly, Martin, William Aspray, Nathan Ensmenger und Jeffrey Yost 2013: Computer. A history of the information machine, Boulder Col: Westview Press. 24 Probleme des Orientalismus Dozent: Dr. Heinz Käufeler Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 14.15 – 16.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das polemische Werk 'Orientalism' des Literaturwissenschaftlers Edward Said, 1978 erstmals publiziert, wurde zu einem der einflussreichsten Texte des ausgehenden 20. Jhdt. und prägte die kritischen Kulturwissenschaften nachhaltig. Obwohl Said die Ethnologen anfänglich weitgehend verschont hat, trifft seine leidenschaftliche und fundamentale Kritik des wissenschaft- lichen und literarischen Orientalismus als "Western style for dominating, restructuring and having authority over the Orient" die klassische Ethnologie resp. Sozialanthropologie im Kern. Mit 'Orientalismus' wird seither ein Vorbehalt oder Generalverdacht gegenüber 'Fremdwahrnehmungen' assoziiert, der für die Ethnologie fatale Konsequenzen haben kann. Andererseits hat die Orientalismus-Kritik in den kulturwissenschaftlichen Disziplinen die Sensibilität für tendenziöse Verzerrungen und für die Fragen von Erkenntnis und Interesse geschärft. Entsprechend kontrovers ist die Rezeption dieser Debatten in der Ethnologie ausgefallen. Die Frage des 'Orientalismus' bietet deshalb einen idealen Ausgangspunkt für Reflexionen über Kritik, Ideologie und Erkenntnis. In dem Seminar sollen diese verschiedenen Facetten der Problematik anhand der Lektüre und Diskussion der entsprechenden Literatur im Detail erörtert werden um jenseits der polemisch aufgeladenen Positionen zu einem ausgewogenen Urteil bezüglich der grundlegenden Fragen zu gelangen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: heinz.kaeufeler@doz.unilu.ch Literatur Das Buch 'Orientalismus' von Edward Said, ist 2009 in einer neuen Übersetzung bei S. Fischer publiziert worden. Daniel Martin Varisco: 'Reading Orientalism. Said and the Unsaid' (University of Washington Press 2007) bietet einen umfassenden Überblick über die Problematik und die von Said ausgelöste Debatte. 25 Begleitseminar Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@@unilu.ch Literatur s. Vorlesung 26 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Weltgesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und Systemtheorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Postcolonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. bettina.heintz@unilu.ch Hinweise: Diese Veranstaltung empfiehlt sich als Einstiegs- und Überblicksveranstal- tung für Masterstudierende des Studiengangs „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ an. Sie richtet sich aber auch an Masterstudierende des Studiengangs Soziologie und Gesellschafts- und Kommunikationswissen- schaften, die sich für Weltgesellschaftstheorien interessieren. Literatur Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. Lechner, Frank J./John Boli (Hg.) (2012): The Globalization Reader. Blackwell. Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcrip 27 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Literatur Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 28 Wir lesen einen Klassiker: James G. March Dozent: Dr. phil. Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 – 18.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: James G. March gehört ohne Zweifel zu jenen ‚großen Namen‘ der Organisationsforschung, die man kennen muss, wenn man ein Studium der Organisationsforschung (gleich welcher disziplinären Zuordnung) absolviert hat. Er zählt neben einigen weiteren Forschern (z.B. Herbert Simon und Richard Cyert) zu den Begründern der so genannten „Verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungstheorie“. Zahlreiche theoretische Konzepte – man denke nur an das ‚garbage-can‘-Modell – und heute als Klassiker zu bezeichnende Bücher (etwa das erstmals 1958 erschienene Buch „Organizations“ oder „A Behavioral Theory of the Firm“ von 1963) sind mit seinem Namen verbunden. Seine Ideen wurden in zahlreichen weiteren Theorien aufgegriffen (etwa in der Transaktionskostentheorie oder der Systemtheorie Luhmanns). Das Seminar unternimmt eine Expedition durch das Werk von James G. March – und dies verbunden mit drei Zielen: 1) Wie es sich für jede Safari gehört, besuchen wir die Höhepunkte: Die zentralen empirischen Studien und die daraus hervorgegangenen Theoriekonzepte wollen wir kennenlernen und diskutieren. 2) Nicht nur Highlights, sondern auch Zusammenhänge: Die diskutierten Texte sollen nicht einfach unverbunden nebeneinander stehen. Vielmehr geht es auch darum, ein Gesamtbild über das Ideengebäude von March zu gewinnen. Welche Prämissen sind textübergreifend bei ihm zu finden? Was für eine Vorstellung von Organisation hat er? 3) Wir werden nicht die Ersten sein, die sich auf diese Expedition begeben. Wir wollen daher auch – wenn auch nachgeordnet – die Spuren bisheriger Besucher verfolgen und schauen, welche Funde sie in ihre eigenen (Theorie-)Welten mitgenommen haben. Es werden daher vereinzelt auch Texte gelesen, die nicht von March selbst sind, deren Autoren sich aber offensichtlich von seinen Ideen haben inspirieren lassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: sven.kette@unilu.ch Literatur March, James G. (1994): A primer on decision making. How Decisions Happen. New York [u.a.]: Free Press. 29 Wie sich Europa erzählt Dozent: Prof. Dr. Albrecht Koschorke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Do / Fr / Sa FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Häufig wird darüber geklagt, dass es an einer kohärenten Europa-Erzählung mangelt, mit der politische Solidarität organisiert werden kann. Ob und wie sich dieser Missstand beheben lässt, bleibt umstritten. Für die einen ist Europa ein „erzählungsloses Subjekt“ (Dany-Robert Dufour), das „sein Skript verloren hat“ (Timothy Garton Ash). Andere appellieren an eine europäische Identität, ohne sich deren genauer Beschaffenheit und historischer Grundlage sicher zu sein. Gibt es überhaupt einen kulturellen Bestand, der dem Kontinent Europa eigen wäre? (Streng genommen handelt es sich ja nicht einmal um einen eigenen Kontinent, sondern um den westlichen Zipfel der Landmasse Eurasiens; und gerechterweise müsste man hier von ‚Asiopa’ statt von ‚Eurasien’ sprechen.) Oder trifft Rémi Bragues Formel von der „exzentrischen Identität“ Europas zu, die sich nur durch Übertragungen von Fremdem gebildet hat? Das Seminar muss sich folglich zugleich mit den Möglichkeiten und mit der Unmöglichkeit auseinandersetzen, Europa zu erzählen. Dies soll auf vier Ebenen geschehen. Zum einen werden einige Schneisen durch den Europa- Diskurs und seine narrativen Ausgestaltungen geschlagen. Zum anderen sollen einige der master narratives analysiert werden, die das europäische Selbstverständnis geprägt haben. Dazu zählen die Unterscheidung zwischen dem wahren Gott und den Götzen (Referenz Jerusalem); die Unter- scheidung zwischen Zivilisation und Barbarei (Referenz Hellas); das Modell der translatio imperii und seiner unterschiedlichen historischen Ausge- staltungen (Referenz Rom); sowie die asymmetrischen Moderne- Erzählungen, mit denen Europa sich vom Rest der Welt zu unterscheiden meint: Aufklärung, Säkularisierung, aber auch koloniale und rassistische Narrative. Drittens sollen massenmediale Repräsentationen Europas, vor allem unter Bezug auf aktuelle Debatten (Schuldenkrise, Flüchtlingskrise) identifiziert und analysiert werden. Viertens schließlich sind ausgewählte literarische Texte darauf hin zu untersuchen, wie sie die Kontaktzone zwischen Europäern und der außereuropäischen Welt modellieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: albrecht.koschorke@uni-konstanz.de Literatur Literatur zum Einlesen: Daniel Defoe, Robinson Crusoe; Heinrich von Kleist, Die Verlobung in Santo Domingo; Joseph Conrad, Heart of Darkness. – Immanuel Kant u.a., Was ist Aufklärung? (RUB 9714). 30 Soziologie des Fremden Dozentin: PD Dr. rer. pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Angesichts der Flüchtlingskrise seit 2015 nimmt das wissenschaftliche und mediale Interesse am Thema „Fremde“ und „Fremdheit“ wieder zu. Jedoch gilt dieses Thema in der Soziologie seit der Gründung der Disziplin als ein klassisches Thema und hat eine lange Diskussionsgeschichte. Zum einen zählt die Unterscheidung von „eigen und fremd“ bzw. „wir und ihr“ zu den basalen Unterscheidungen der gesellschaftlichen Ordnung. Georg Simmel etwa definiert 1908 den Fremden als „Wanderer, der heute kommt und morgen bleibt“. Zum anderen bietet die Moderne mit der zunehmenden – räumlichen, aber auch sozialen – Mobilität aufgrund der technischen Entwicklung und der Aufhebung der alten, ständischen Einschränkung eine höhere Wahrscheinlichkeit der Erfahrung von Fremdheit in unserem Alltag. Neben der Mobilität kennzeichnen auch der Grad an Integration sowie die Möglichkeit der Inklusion und Exklusion unterschiedliche Typen von Fremden. Historisch gesehen nimmt die Fremdheit sehr verschiedene und vielfältige Gestalten an. In der Gegenwart erleben wir Fremde vornehmlich als Ausländer, Immigranten, Flüchtlinge, aber auch Touristen. Ihre Wahrnehmung hängt nicht nur von den gesellschaftsstrukturellen und technischen Bedingungen, sondern auch vom Standpunkt ab, den die Wir- Gruppe einnimmt. Die moderne Wahrnehmung des Fremden hat auch mit der Entstehung des modernen Subjekts zu tun. In diesem Seminar sollen auch „die Fremden“ als „Andere“ in Relation zum modernen bürgerlichen Subjekts in Betracht gezogen werden: die Natur, die Frau, der Orientale, das Proletariat, das Kind, der Kranke, der Wahnsinnige usw. Mit der hier skizzierten Fragestellung zielt die Lehrveranstaltung darauf ab, einen Überblick über den Grundgedanken, die Diskussionsgeschichte sowie die aktuelle Diskussionslage in der Soziologie zum Thema „Fremde und Fremdheit“, auch in Hinsicht auf die gegenwärtige Flüchtlingskriese in Europa, zu vermitteln. Die möglichen Referatsthemen sind wie folgt: 1) Begriff des Fremden und der Fremdheit, 2) Typen des Fremden – Migrant, Aussenseiter, Gastarbeiter, Kosmopolit, Vagabund, Tourist, 3) Fremde in verschiedenen Gesellschaftstypen, 4) Inklusion und Exklusion von Fremden, 5) Moderne und Fremde, 6) das moderne (bürgerliche) Subjekt und seine Fremden, 7) Weltgesellschaft/Menschheit und Fremde. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literaturauszug • Baberowski, Jörg (2008): Dem Anderen begegnen. Eigene und fremde Repräsentationen in sozialen Gemeinschaften. Frankfurt am Main: Campus Verlag (Eigene und fremde Welten, Bd. 10). • Foucault, Michel (2014): Die grosse Fremde. Zu Wahnsinn und Literatur. Zürich: diaphanes (TransPositionen). • Matthes, Joachim (2005): Das Eigene und das Fremde. Gesammelte Aufsätze zu Gesellschaft, Kultur und Religion. Würzburg: Ergon (Religion in der Gesellschaft, Bd. 19). • Merz-Benz, Peter-Ulrich; Wagner, Gerhard (Hg.) (2002): Der Fremde als sozialer Typus. Klassische soziologische Texte zu einem aktuellen Phänomen. Konstanz: UVK-Verlagsgesellschaft. • Münkler, Herfried (1998): Die Herausforderung durch das Fremde. Berlin: Akademie Verlag (Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, 5). 31 Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs Dozent: Dr. phil Frank Neubert Zurlinden Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Personen, Institutionen, Vorstellungen, Lehrsätze, Praktiken etc. als «religiös» gelten, ist Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse. In ihnen werden die Grenzen von «Religion» nicht nur ausgehandelt, sondern permanent neu bestimmt und verschoben. Dies geschieht stets – explizit oder implizit – in Abgrenzung von Gegenkonzepten, deren Spektrum entsprechend gross ist. Es reicht von «Säkularität» und «Atheismus» über «Magie», «Sekte», «Fundamentalismus» bis hin zu «Wissenschaft» oder «Spiritualität». Es lässt sich zudem leicht feststellen, dass die zwischen «Religion» und dem jeweiligen Gegenkonzept bestehenden Wertungen sich je nach Kontext verschieben können. Mal ist «Religion» das positive Konzept, dem gegenüber «Säkulares» als negativ wahrgenommen wird, in anderen Kontexten ist die Hierarchisierung gerade umgekehrt. Im Seminar wollen wir uns mit solchen Prozessen einerseits theoretisch, v.a. aber anhand konkreter empirischer Beispiele auseinandersetzen. Theoretisch wird es um die Erarbeitung eines sozialwissenschaftlich orientierten diskurstheoretischen Rahmens für die Erforschung solcher Abgrenzungsprozesse gehen. Die Beispiele werden sowohl aus der Religionsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert als auch aus unserer unmittelbaren Gegenwart stammen. Die Studierenden sollen im Laufe des Semesters selbst in einem ausgewählten Medium die Konstruktion von «Religion» in Abgrenzung von einem selbst gewählten Gegenkonzept beobachten, die Ergebnisse zu Ende des Semesters in einer kurzen Präsentation vorstellen und am Schluss in knapper Form (ca. 5 - 7 Seiten) schriftlich darlegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (s. Prüfung) / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur Wird zu Beginn des Semesters ausführlich vorgestellt. In Vorbereitung des Seminars empfiehlt sich die Lektüre von K. von Stuckrad, Discursive Study of Religions, in: Method and Theory in the Study of Religions 2013, 5- 25.siehe Vorlesung 32 Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Dozent: Dr. phil. Martin Petzke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versteht sich als mediensoziologische Anwendung der Sozialtheorie Pierre Bourdieus. Im Fokus stehen einerseits „feldtheoretisch“ beschreibbare Dynamiken zwischen Produzenten massenmedialer Kulturgüter, von Presseerzeugnissen über Fernsehformate bis hin zu literarischer Kunst und Film. Der Blick gilt andererseits den sozialen Unterschieden im Medienkonsum und ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlich differenzierten Lebensstilen. Ferner ist der besonderen Bedeutung des Journalismus in der modernen Gesellschaft nachzugehen und das journalistische Feld in seinen Beziehun- gen mit anderen Feldern wie der Politik, der Wissenschaft usw. zu beleuchten. Das Seminar führt anhand dieser Fragen in zentrale Konzepte der Soziolo- gie Bourdieus ein und leitet dabei zur Entwicklung eigener mediensoziolo- gischer Fragestellungen auf Bourdieu’scher Grundlage an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.petzke@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1998): Über das Fernsehen. Frankfurt. 33 Modul Weltpolitik Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschied- liche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demo- kratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung sowie Teilnahme an Advokatendiskussion / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 34 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften/Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 35 International Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on the emergence, expansion, and enforcement of international human rights norms. It introduces the major international institutions and political processes by which international human rights norms are established and enforced, namely the regimes established under the United Nations, regional human rights conventions (European, Inter- American, African), and various treaties. The course is divided into two parts: the first part introduces the evolution and conceptual foundations of human rights, the most important human rights treaties and the mechanism for their implementation; the second part considers selected, current human rights issues in a comparative mode using standards developed in international human rights law as well as regional (e.g. European) standards. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasizing class discussions, active participation in the class is expected. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term / 6 Kontakt: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Course reader; materials accessible or distrubuted electronically 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 37 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS10 14-täglich Do, 14.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 38 Terrorism and the Law Dozentin: Lucia Della Torre, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the focus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti-terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: lucia.dellatorre@.unilu.ch Literature READER 39 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 40 Democracy and Globalisation Dozent: Alberto Ghibellini, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Gastveranstaltung Termine: Blockveranstaltung FRO,3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Caught in the grip between the advancement of new populistic movements, the pressure exercised by economic globalization and unprecedented migration flows, and the claims to increase the popular participation, the political regime which is usually defined as “Representative Democracy” appears today to be in a state of decay. If not from the formal point of view – in terms of its legality – the decay is clear from the substantial, political one: from the point of view of its legitimacy, real or perceived. Nowadays, Representative Democracy seems to be unable to give credible answers to the challenges with which it is presented with increasing frequency: the marginalization of the lower classes, the pressures of the economic and financial international groups, as well as the loss of contact with the sovereign people, who aim instead at “recomposing” and reestablishing their complete sovereignty. The course aims to shed light on the fundamental aspects of this predicament and to explore its possible further developments. Deepen the students’ knowledge of key concepts of the subject matter, such as democracy, representation, globalization. Clarify the differences between the types of democracy, with particular emphasis on the representative one. Explore the possible threats posed by “globalisation” to the democratic regime and its principle of popular sovereignty. Voraussetzungen: Umfang: Interest in political philosophy. Possibly some knowledge thereof. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, passed or failed (2 Cr) Kontakt: Material: aghibell@mit.edu An electronic course packet will be provided by the instructor. 41 Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 12.15 - 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Gegenstand der Lehrveranstaltung sind wesentliche Aspekte der schweizerischen und deutschen Verfassungs- und Strafrechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung ihrer europäischen Bezüge. Unter anderem werden mit dieser Perspektive die schweizerische Bundesverfassung sowie das deutsche Verfassungsrecht vergleichend untersucht und erläutert. Im Mittelpunkt steht regelmäßig eine Quelle, die in ihren gesellschaftlichen und sozialen, vor allem aber juristischen Kontext eingeordnet wird. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die geschichtliche Dimension des Verfassungs- und Strafrechts erhalten und selbständig mit rechtshistorischen Quellentexten umgehen können. Den Studierenden sollen die auch für ihre zukünftige Tätigkeit unentbehrlichen Grundkenntnisse der Rechtsentwicklung vermittelt werden. Das Wissen um die Historizität des Verfassungs- und Strafrechts erleichtert damit das Verständnis der schweizerischen Rechtsordnung. Voraussetzungen: Umfang: Keine. Studierende aller Schwerpunkte erhalten durch diese Lehrveranstal¬tung einen fundierten Zugang zu wichtigen Themen des Straf- und öffentlichen Rechts. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 42 Energierecht Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 10.15 - 12.00, 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das Schweizer Energierecht ein und bietet einen Überblick über die wichtigsten Bereiche. Hintergrund ist die mit der Energiestrategie 2050 angestrebte Energiewende in der Schweiz. Die Veranstaltung verknüpft Fragen des Klimaschutzes (CO2-Reduktion) mit Aspekten des allgemeinen Energierechts (Dezentralisierung) und des Energiemarktes (Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit). Einführend wird die weltweit zu beobachtende Umorientierung der Energienutzung (Klimawandel, Ölkrisen, atomare Risiken) dargestellt, bevor sodann die wichtigsten Aspekte der Schweizer Energiewende systematisch genauer betrachtet werden. Schwerpunkte sind insbesondere das Recht der erneuerbaren Energien, inkl. ökonomischer Förderung, der Ausstieg aus der Kernenergienutzung, inkl. Endlagerung und Energieeffizienz- und - einsparmassnahmen im Gebäudebereich. Daneben wird auf neue Risiken und Technologien in der Energienutzung, wie Fracking, CCS und Energiespeicher eingegangen, soweit sie die Schweizer Energiepolitik tangieren. Kenntnis der wichtigsten Gebiete des Schweizer Energierechts und Fähigkeit zur Bewertung ihrer Relevanz für die Energiewende - Erkennen des Zusammenspiels von rechtlichen, wirtschaftlichen Bedingungen und staatlichen Aufgaben im Bereich des Energierechts - Kenntnis der Kompetenzverteilung im Energierecht - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung des internationalen und europäischen Rechtsrahmens für die Energiepolitik der Schweiz - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung der gesellschafltichen Aspekte der angestrebten Energiewende. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse im öffentlichen Recht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch oder alexandra.birchler@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 43 Rechtssoziologie Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Wie entsteht neues Recht und von welchen Faktoren hängt seine Wirksam- keit ab? Wie verändert sich das Recht aufgrund der Erscheinung neuer Me- dien wie das Internet? Was hat das Recht mit dem Geschlecht zu tun? Kann man von einer „Globalisierung des Rechts“ reden? Dies sind ein paar exem- plarische Fragen, die uns im Rahmen der Vorlesung beschäftigen werden. Im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, die fragt, was als Recht ideell gilt, hat die Rechtssoziologie die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts zum Gegenstand. Die Rechtssoziologie ermöglicht uns somit einen Blick hinter die Kulissen des Rechtsbetriebs. Inhaltlich gliedert sich die Vorlesung in zwei Teile: Im ersten Teil wird im Sinne einer allgemeinen Einführung eine Über- icht über den Gegenstand, die Methoden sowie die Geschichte der Rechts- soziologie ermöglicht. Im zweiten Teil werden im Sinne einer Übung die Grundprobleme rechtssoziologischer Theorie (vor allem der soziologische Rechtsbegriff und die Thematik der Rechtsentstehung, Rechtsanwendung und Rechtswirksamkeit) anhand exemplarischer Fragen wie die vorgenann- ten dargestellt und kritisch beleuchtet. Die Vorlesung endet mit einer kriti- schen Reflexion über die Rolle des Rechts in der Gesellschaft. Neben der Kenntnis rechtssoziologischer Theorien und Methoden soll das Interesse der Studierenden für die Erforschung der „Rechtswirklichkeit“ geweckt sowie ihre Fähigkeit gefördert werden, rechtssoziologische Erkenntnisse in ihre rechtsdogmatische Arbeit einzubeziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: vagias.karavas@unilu.ch 44 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Blockveranstaltung FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. • To understand key concepts of international environmental law • To know important multilateral environmental agreements (MEAs) • To get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam / 6 Kontakt: thilo.marauhn@doz.unilu.ch Literatur: ULRICH BEYERLIN/THILO MARAUHN, International Environmental Law, Hart Publishing, Oxford 2011. 45 Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780- 1900 Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Im langen 19. Jahrhundert wurden die westeuropäischen Gesellschaften tiefgreifender verändert als jemals zuvor in der Geschichte. Nach und nach wirkte sich die grosse Transformation auf beinahe alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. In der Vorlesung werden wir uns unter anderem mit der Geburt der Metropolen, dem aufkommenden Fabriksystem, der Verkehrs- und Zeitrevolution sowie dem Aufstieg der Industriemoderne und dem neuen „Homo hygienicus“ beschäftigen. Wer unsere Gegenwart besser verstehen will, der sollte über die revolutionären Veränderungen, die sich zwischen 1780 und 1910 in Westeuropa vollzogen, fundiert Bescheid wissen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Literaturhinweis: Monica Juneja, Roland Wenzelhuemer, Die Neuzeit 1789-1914, Stuttgart 2013. 46 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 20, 2016. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 47 Open Macroeconomics and International Macro Policy Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 14.15 – 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why did the Swiss National Bank (SNB) introduce a lower bound of 1.20 francs against the euro in September 2011?; and why did the SNB abolish the lower bound in January 2015? Why did European leaders in the early 1990s decide to introduce the single currency, and what is the nature of today’s problems in the eurozone? How would a solution to these problems look like? Questions like these have received a lot of attention lately – and will be addressed in the course on “Open Macroeconomics and International Macro Policy”. We will start by introducing basic concepts such as the balance of payments and the exchange rate. We then discuss how exchange rates are determined, considering different exchange rate regimes. Further topics include the historical performance of alternative exchange rate regimes and the economics of currency areas such as the European monetary union. Finally, we study the problems of macroeconomic policy- making in an integrated world economy. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Literatur Krugman, Paul, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2015): International Economics. Theory and Policy (10th edition); All materials covered in class. 48 Einführung in die Internationalen Beziehungen Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ soll Studierenden einen Einstieg in die relevanten Fragen der Internationalen Beziehungen geben und zentrale Akteure, grundlegende Theorien und Problembereiche der IB vorstellen. Entsprechend gliedert sich die Veranstaltung in drei Teile: Im ersten Teil widmen wir uns klassischen (Groß)-Theorien der IB. Damit verbunden ist auch eine historische Übersicht über die Entwicklung der Disziplin. Im Anschluss befassen wir uns mit zentralen Teilgebieten der IB. Innerhalb der Konfliktforschung besprechen wir Ursachen für Krieg und Frieden und den Umgang der Weltgemeinschaft mit Konflikten. Des Weiteren schauen wir uns die internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Teilbereich „Internationale Politische Ökonomie“ genauer an. Im Zentrum des letzten Teilbereichs der Vorlesung stehen dann die „Internationale und Transnationale Kooperation“. Hier befassen wir uns mit Internationalen Organisationen sowie mit transnationalen Akteuren. Die Vorlesung möchte die Grundlagen der Internationalen Beziehungen vermitteln und erreichen, dass die Studierenden das Gelernte auf aktuelle weltpolitische Herausforderungen (wie z.B. internationale/globale Sicherheit, Migration, globaler Umweltschutz, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung) anwenden können. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mit Hilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Hinweise: Kontakt: Begleitend zur Vorlesung wird insbesondere für Studierende der Politik- wissenschaft im ersten oder zweiten Semester das vertiefende Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Für fortge- schrittene Studierende bietet das Masterseminar „History of International Relations“ (Prof. Slantchev) eine Vertiefung. lena.schaffer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Frieden, Jeffry A., and David A. Lake (2015): World Politics: Interests, Interactions, Institutions: Third International Student Edition. WW Norton & Company. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 49 Wirtschaftspolitik I Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 50 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht/Hoai-Thu Nguyne, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 08.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • AALT WILLEM HERINGA/PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge; • AALT WILLEM HERINGA/SASCHA HARDT, Sources of Constitutional Law, 1st Ed.,2014, Intersentia. Other materials will be made available through the OLAT platform. 51 Political Behaviour and Communication Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: This course offers a dense overview of the most important works – the classics – in the field of political behavior and political communication. The focus will be put on citizens and public opinion. How does the latter emerge? How do electoral campaigns work? What is the role of parties, leaders, issues, mass media, modern information and communication technologies, the Internet etc. in public opinion formation? How does propaganda work? How rational are voters? How volatile is public opinion? The course aims at providing a solid discussion of the evolution of the field across time, its key concepts and approaches, theories and empirical contributions. Starting with the seminal book by Walter Lippmann, we will read and discuss the classics in a chronological order, spanning over the last century. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: alexander.trechsel.@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lippmann, Walter, 1997 (1922). Public Opinion. New York: Free Press. Lazarsfeld, Paul F., Berelson, Bernard and Hazel Gaudet, 1968 (1944). The People’s Choice. How the Voter Makes Up his Mind in a Presidential Campaign. New York: Columbia University Press. Downs, Anthony, 1957. An Economic Theory of Democracy. New York: Harper Collins. Campbell, Angus, Converse, Philip E., Miller, Warren E. and Donald E. Stokes, 1964. The American Voter: an Abridgement. New York: Wiley. Key, V.O., 1966. Responsible Electorate: Rationality in Presidential Voting 1936-1960. Cambridge: Harvard University Press. McCombs, Max and Daniel Shaw, 1972. Agenda-setting function of mass media. Public Opinion Quarterly 36: 176–187. Fiorina M 1981. Retrospective Voting in American National Elections. New Haven, CT: Yale University Press. Iyengar, Shanto, and Donald R. Kinder. 1989. News That Matters: Television and American Opinion. University of Chicago Press. Zaller, John R. 1992. The Nature and Origins of Mass Opinion. Cambridge University Press. Sniderman, Paul M. and Edward G. Carmines 1997. Reaching Beyond Race. Harvard U Press. Druckman, James N., Erik Peterson and Rune Slothuus 2013. How Elite Partisan Polarization Affects Public Opinion Formation, American Political Science Review 107, 1: 57-79. Druckman, James N. and Kjersten R. Nelson 2003. Framing and Deliberation: How Citizens‘ Conversations Limit Elite Influence, American Journal of Political Science 47, 4: 729-745. 52 Israels Rolle im Nahostkonflikt Dozent: Prof. Dr. Moshe Zimmermann Durchführender Fachbereich: Judaistik Termine: wöchentlich Mo, 14.15 – 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die beste Ausgangsposition für eine Analyse des Nahostkonflikts ist die kontrafaktische Frage: Wie wäre es in der Region, wenn Israel bzw. der Zionismus nicht existierten? Denn der Nahost-Konflikt begann erst im 20sten Jahrhundert und ist von Europa ausgegangen: Nationalismus, Antisemitismus, Rassismus, Imperialismus, aber auch Demokratie, Lieberalismus, Laizismus und Sozialismus sind importierte Faktoren, die die Entwicklung der Region mitbestimmten. Ohne den Staat Israel bzw. ohne die jüdische Masseneinwanderung hätte jeder der genannten Geschichtsfaktoren einen anderen Stellenwert bekommen. Die Vorlesung wird sich mit der Relevanz dieser Faktoren in ihrer historischen Entwicklung befassen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung (2 Cr) Kontakt: moshe.zimmermann@mail.huji.ac.il Literatur Michael Brenner, Geschichte des Zionismus. München 32008 James L. Gelvin, The Israel-Palestine conflict: one hundred years of war. Cambridge 2007 Benni Morrsi, One state, two states: resolving the Israel/Palestine conflict. New Haven 2009 Shlomo Sand, Die Erfindung des Landes Israel: Mythos und Wahrheit. Berlin 2012 Michael Wolffsohn, Israel, Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft. Opladen 2016 Moshe Zimmermann, Die Angst vor dem Frieden. Berlin 2012 53 Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 13 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Lernziele: Seit geraumer Zeit lässt sich das Phänomen der «Wiederentdeckung» des Religiösen beobachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Religion als Faktor in Konflikten in Erscheinung tritt, sei dies auf psychosozialer, gesellschaftlicher oder zwischenstaatlicher Ebene. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Seminars, den vielfältigen Funktionen von Religion in Konflikten nachzugehen. Dies geschieht in einem ersten Schritt auf konzeptioneller Ebene unter Einbeziehung religionswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Ansätze. Darauf aufbauend sollen in einem zweiten Schritt verschiedene Fallbeispiele auf gesellschaftlicher und zwischenstaatlicher Ebene (u.a. Schweiz, Ägypten, Burma, Indien - Pakistan) analysiert werden. Parallel zur konfliktiven Dimension von Religion soll auch das konfliktschlichtende und friedensstiftende Potenzial von Religion untersucht werden. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, religiös bedingte Einflussfaktoren und religiöse Dimensionen in Konflikten zu erkennen und einzuordnen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 54 Hannah Arendt: “Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” Dozent: Dr. phil. Thomas Forrer Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In dem Lektüre-Seminar beschäftigen wir uns mit dem für die Erforschung von Rassismus und Totalitarismus grundlegenden Werk der Philosophin Hannah Arendt: „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ (1951/1955). In der umfassenden Schrift arbeitet Hannah Arendt die Vorgeschichte und die Entstehung des Antisemitismus auf, beschreibt und analysiert eingehend die Entwicklung von Rassismus und Imperialismus im 18. und 19. Jahrhundert, um vor diesem Hintergrund die historische Möglichkeit und die politischen Merkmale der totalen Herrschaft – am Nationalsozialismus und am „bolschewistischen Regime“ (Stalin) – zu untersuchen. Im Seminar lesen wir grosse Teile aus Arendts umfangreichem Werk, rekonstruieren gemeinsam ihre vielschichtigen Argumentationen und besprechen ihre Analysen und Befunde auch angesichts von politischen Phänomenen und Fragestellungen der Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. thomas.forrer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Piper Verlag: München (wenn möglich in einer Auflage nach 1991) 55 The Future of the European Union Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 20.09. 12.15 – 14.00 HS 11 Fr, 14.10. 09.15 - 17.00 4.B47 Sa, 15.10. 09.15 – 17.00 3.B57 Fr, 18.11. 09.15 – 17.00 HS 2 Sa, 19.11. 09.15 - 17.00 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The European Union is a political system made up of states that simultaneously transforms these states. It represents a large-scale experiment in modern transnational governing. At present the multilevel configuration that makes up the European Union is currently facing an unprecedented number of challenges associated with the financial turned political crisis; the refugee crisis; the Ukraine crisis; and Brexit (and the domino effects it might engender). The purpose of the course is to understand the historical background, present status and future prospects of this complex political system. To that end, the course will familiarize students with the historical context of state formation and nation-building; the contemporary context of state trans- formation in Europe; the basic challenges facing the EU; and the possible developmental trajectories for the EU. Possible scenarios include: consolidation through muddling through; a Europe of concentric circles (consolidation of the Euro-zone); and fragmentation (differentiation or disintegration). The course will also discuss the implications for democratic governing associated with each of these scenarios. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 56 Personality and Politics Dozent: Dr. Diego Garzia Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The focus of this course is on the increasingly tighter relationship between personality and the functioning of representative democracy, and in particular on the process of personalization of politics. The course is divided in four major thematic parts. The first part will provide students with a theoretical overview of the changes occurring in the reciprocal relationships between the main actors of contemporary democratic politics (i.e., parties, media, voters) and the way these interactions fostered the personalization of politics so far. In the second part, we will focus on one of the core implications of the personalization of politics, namely, the changing role of individual politicians (and of politicians as individuals) in determining how people view politics and how they express their political preferences. In this part, we will attempt to answer questions such as: How do voters perceive leading politicians’ personality? Are election outcomes determined by voters’ assessments of politicians’ personality? What are the personal characteristics of politicians that matter the most to voters? When, where, and how do these characteristics matter? Although personalities of politicians have captured center stage in contemporary election campaigning, thus becoming the focus of voters’ preferences, individual characteristics of voters, such as their traits and values, have also become distinctively important for political choice. For this reason, the third part of the course will concentrate on the personality of voters and its relationship with politics. Do voters like politicians whose traits match their own traits? And why is it so? This part of the course will rely on theories and methods from the field of personality psychology to shed light on voters’ political personality, its origins, as well as its role in non-political contexts such as human mate attraction. The fourth part of this course will be dedicated to the newest developments in ICTs (Information and Communication Technologies) and the ways in which they can potentially affect the personalization trend. The interactive possibilities of social media have in fact highlighted the possibility for voters to connect horizontally, thus reviving classic theories of social influence and interpersonal intermediation on vote choice. At the same time, Web 2.0 technologies have introduced novel dynamics by offering more detailed, tailor-made information. In this part of the course, we will focus on the effect of Internet-based political information on citizens’ patterns of political behaviour, with an eye in particular on Voting Advice Application websites. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. diego.garzia@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 57 Political Psychology Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: How do personality traits of political leaders influence their decisions? What roles are pleyd by emotions in politics? How do people decide for whom to vote? What is the importance of stereotypes in political beha-vior? What influences the way in which people belonging to different groups (ethnicity, religion) behave in domestic and international politics? These questions lie at the core of political psychology, a field that com-bines the theoretical and methodological approaches of psychology with the empirical dimension of politics. This course intends to provide students with an overview of major topics in political psychology, aiming to provide an answer to the above mentioned questions by looking at real-life examples throughout the con- temporary world. It aims to introduce students to key concepts and theories, to present the main methodo-logical approaches, and to explain how psychology can be used to understand politics. The readings include the theoretical approaches, while the lectures are meant to complement them by providing empirical examples. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - What is political psychology and how it helps us to understand political processes - The role and importance of personality in politics - The study of leaders in politics - The psychological determinants of voting - The political psychology of mass politics, social movements, nationalism and terrorism At the end of this course students will be able to: - gain a general understanding of political psychology - become familiar with the key debates in the literature - analyze leaders and groups from the perspective of political psychology - evaluate and differentiate between types of groups and psychological drivers for action - identify problems and challenges in the current developments of political psychology Umfang; Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Martha L. Cotham, Elena Mastors, Thomas Preston and Beth Dietz, Introduction to Political Psychology, 3rd edition, New York and London: Routledge 58 Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: Wöchentlich, Di, 10:15 - 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A recent Oxfam Briefing Paper entitled „An Economy for the 1 %“ claims this: “The global inequality is reaching new extremes. The richest 1 % now have more wealth than the rest of the world combined.” Thomas Piketty, in his best-selling Capital in the Twenty-First Century, writes: “There is no fundamental reason why we should believe that growth is automatically balanced.” If these claims are right, economic inequalities are on the rise within comparatively rich countries and between countries. But is this a problem? Are these inequalities unjust or does criticizing them just amount to envy? In this seminar we want to discuss these questions from a philosophical perspective that is open to political and economic arguments. We will deal with the so-called egalitarianism debate and its critique (Dworkin, Cohen, Frankfurt, Sen etc.) and will also discuss economic arguments of a more descriptive kind (Piketty). The link to the justice debate is this: What kind of inequality is unjust? If possible, teaching staff from the economics department or the political science department will join the course. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay/Protokoll / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 59 Politik jenseits des Staates, Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Do, 12:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Die gegenwärtigen politischen Entwicklungen in vielen Ländern Afrikas und des Mittleren Ostens repräsentieren nichts weniger als die Neuaushandlung der postkolonialen politischen Ordnung. Die Fragmentierung von staatlichen Strukturen haben zu mehr Heterogenität in der Politik und zum Aufstieg nicht-staatlicher Machtgruppen gefu¨hrt. Es handelt sich hierbei um Entwicklungen, die Staatlichkeit herausfordern oder neu aushandeln und auf nationale Grenzen u¨berschreitende historische und rezente kulturelle, ethnische, politische und ökonomische Verbindungen verweisen. Der Kurs wird sich anhand grundlegender Texte mit dieser Thematik beschäftigen.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Literatur zur Einführung: Trotha, Trutz v. 2000, Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit, Leviathan, Zeitschrift für Sozialwissenschaften, 28. Jg. Heft 2: 253-279. 60 Urban and Metropolitan Governance Dozent: Dr. phil. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 16.15 – 18.00, ab 15.09.2015 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer regiert die Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theoretischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret gliedert sich das Seminar in vier Teile. Im ersten Teil werden wir die wichtigsten theoretischen Ansätze kennenlernen, die sich mit urbanen Machtstrukturen und Politik befassen. Im zweiten Teil widmen wir uns den institutionellen und politischen Herausforderungen der politischen Steuerung von fragmentierten aber hoch urbanisierten Siedlungsräumen. Die Sub- und Periurbanisierung der letzten gut fünfzig Jahren hat – nicht nur in der Schweiz – dazu geführt, dass sich die Siedlungsflächen immer weiter ausdehnen und immer enger miteinander verflochten sind. Demgegenüber haben sich die politisch-institutionelle Gliederung kaum verändert. Welche Lösungen werden in der Forschung debattiert, um angesichts dieser Inkongruenz politische Steuerungskapazität aufrechtzuerhalten? Im dritten Teil analysieren wir gemeinsam drei für das Verständnis des urbanen Raums und des Prozesses der Urbanisierung zentrale Politikbereiche: Raumplanung/Stadtentwicklung, Wohnungspolitik und Verkehrspolitik. Wir identifizieren die wichtigsten Diskurse, Akteure, Institutionen und Konfliktmuster vor allem mit Blick auf die Schweiz. Im letzten Teil folgen schliesslich die Präsentationen der im Seminar entwickelten Research Designs. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Ziele: Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch/Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@gmx.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Jonathan S Davies und David L Im broscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 61 Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Dozent: PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Wanderungsbewegungen sind integraler Bestandteil einer Verflechtungsgeschichte der modernen Welt, wie sie etwa Jürgen Osterhammel für das 19. Jahrhundert beispielhaft skizziert hat. Vor dem Hintergrund neuester internationaler Forschungsperspektiven untersucht die Veranstaltung den Wandel von Migrationsregimen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Im Mittelpunkt steht dabei der Blick auf die Schweiz, sowie ergänzend auf Deutschland, Grossbritannien und die USA. Während einzelne Aspekte der Zu,- Ab- und Binnenmigration verschiedener Gruppen und Individuen bereits aufgearbeitet sind, fehlt ein Blick auf grössere Zusammenhänge über einen längeren Zeitraum. Kontinuitäten und Brüche des Umgangs mit Migration, die die Verortung der Schweiz in der Welt aufzuzeigen, sind auf dieser Grundlage bislang kaum möglich gewesen. Das Seminar möchte einen Beitrag leisten, dies zu ändern, damit die Migrationsgeschichte der Schweiz stärker in internationalen Kontexten verortet werden kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: patrick.kury@doz.unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 62 Fallstudien der Politischen Ökologie Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . In der Veranstaltung werden wir uns mit aktuellen Fallbeispielen der Politischen Ökologie befassen. Die Politische Ökologie beschäftigt sich mit der ‘ökologischen Verteilung von Konflikten’(Alier 2002), also mit den Konflikten um den Zugang und die Kontrolle von natürlichen Ressourcen (Escobar 2008), dem komplexen Beziehungsgefüge zwischen “Natur” und “Gesellschaft”. Umweltwandel wird als Teil von lokalen und globalen, politischen und ökonomischen Prozessen verstanden. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, insbesondere für Studierende, die sich mit den begrifflichen und theoretischen Grundlagen der Politischen Ökologie vertraut gemacht haben und sich nun intensiv mit Fallbeispielen beschäftigen wollen, die das Verhältnis von Natur-Kultur, Fragen von Ideologie, Wissensproduktion und Repräsentation sowie Ressourcenkonflikte zum Thema haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 63 Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Dozentin: Prof. Dr. Isabelle Lorey Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 16.09. 14.15 – 16.00 FRO, HS 12 Fr, 07.10. 09.15 – 17.00 3.B01 Sa, 08.10. 09.15 – 16.00 3.B52 Mo, 10.10. 09.15 – 17.00 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Protestbewegungen, die 2011 und in den Jahren danach entstanden sind, haben nicht einfach Plätze besetzt und Camps eingerichtet und sie haben sich nicht einfach aufgelöst, als die Camps verschwunden sind. Sie haben sich vielfach transformiert bis hin zur Besetzung politischer Ämter wie in Spanien. Die grösste Herausforderung dieser Bewegungen war sicherlich die Infragestellung existierender Formen von repräsentativer Demokratie und die Erfindung alternativer demokratischer Praxen, die repräsentationskritisch und transversal waren und ohne in die Zukunft gerichtete Forderungen aus- kamen. Diese Praxen lassen sich sowohl mit verschiedenen Ansätzen von kritischer Demokratietheorie in Verbindung bringen, sie haben aber auch kritische DemokratietheoretikerInnen zu neuen Konzeptionen von Demokratie angeregt. Im Seminar werden wir Texte von Jacques Rancière, Jacques Derrida, Alex Demirovic, Chantal Mouffe und Judith Butler diskutieren, sowie meine Konzeption einer präsentischen Demokratie. Dazu setzen wir uns vor allem mit Walter Benjamins Geschichtsphilosophischen Thesen auseinander und befassen uns mit kritischem Bezug auf Hegel mit dem Verhältnis von Demokratie und Zeitlichkeit. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Essay, benotet) / 4 Kontakt: lorey@eipcp.net oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Walter Benjamin (1974): Über den Begriff der Geschichte, in: Rolf Tiedemann, Herrmann Schweppenhäuser (Hg.): Walter Benjamin. Gesammelte Schriften, Bd. 1 (Teil 2), Frankfurt/M., S. 691- 704. Judith Butler (2011): Bodies in Alliance and the Politics of the Street, in: transversal: “#occupy and assemble8”, http://transversal.at/transversal/1011 Alex Demirovic (1997): Demokratie und Herrschaft. Aspekte krischer Gesellschaftstheorie, Münster. Jacques Derrida (2003): Schurken. Zwei Essays über die Vernunft, Frankfurt/M. Chantal Mouffe (2014): Agonistik. Die Welt politisch denken, Berlin: Suhrkamp 2014, S. 161-188. Isabell Lorey (2015): Die Gegenwart verteidigen und ihr widerstehen, in: Dirk Martin, Susanne Martin, Jens Wissel (Hg.): Perspektiven und Konstellationen kritischer Theorie, Münster, S. 116-133. Lorey (2014), The 2011 Occupy Movements: Rancière and the Crisis of Democracy, in: Theory, Culture & Society, 31(7-8), S. 43-65. 64 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Wirschaftswissenschaften / Politische Ökonomie Termine: Blockveranstaltung folgt Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: To be announced and discussed in the kick-off meeting. 65 Ist Wikipedia eine Enzyklopädie ? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Dozent: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 12:15 – 14:00, ab 20.09.2016 FRO, HS 4 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Jürgen Habermas hat in seiner unterdessen zum Klassiker gewordenen Studie zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit" die historische Bedeutung eines ‘räsonierenden’ Publikums für die Entwicklung der demokratischen Strukturen in Westeuropa herausgearbeitet. Er macht dieses Raisonement an Institutionen wie den bürgerlichen Salons, Debattierklubs und Enzyklo- pädien fest, die das erzeugte Wissen verbreiten helfen. Dieses geistige Fundament der Demokratie sah er durch die Verwandlung des selbstbe- wusst räsonierenden Publikums der großbürgerlichen Salons in ein passiv konsumierendes, kleinbürgerliches Medienpublikum bedroht. Heute - fünfzig Jahre später - könnte man meinen diese Gefahr sei mit dem Web 2.0 gebannt. Was im 18. Jahrhundert die Salons waren, sind heute die Chatrooms, was die Enzyklopädisten an aufklärerischem Esprit mitbrachten ist heute der basisdemokratische Geist Wikipedias. Unberücksichtigt bliebe in einer solchen, rein auf die Interaktion der Akteure abhebenden, Perspektive, jedoch die Frage, welches Wissen überhaupt nach welchen Regeln produziert wird. Medientheroetiker sprechen hier von einer Zeitenwende, dem Ende der Gutenberggalaxis oder einem neuen Wissensregime, dass sich an ‘Konsens' statt an ‘Wahrheit’ als Leitmotiv orientiere (Pscheida). Das Seminar verfolgt die Frage, nach welchen impliziten und expliziten Regeln die Produktion eines solchen Konsenses oder einer solchen ‘Wahr- heit’ erfolgt, welcher Typus ‘Wissen’ in die Wikipedia Eingang findet und was ausgeschlossen wird. Das heisst, wir fragen uns nach welchen Gesetz- mässgkeiten hier Öffentlichkeit hergestellt wird. Dabei machen wir uns die Tatsache zu nutze, dass die expliziten Produk- tionsregeln der Wikipedia für jeden einsehbar sind und ihr praktische Umsetzung jederzeit durch das Verfassen eigener Beiträge überprüft werden kann. Im zweiten Teil des Seminars werden wir daher selbst Erfahrungen als Wikipedia AutorInnen sammeln und vor dem Hintergrund des im ersten Teil aufgespannten Horizontes analysieren. Das Seminar schliesst an die Veranstaltung zum Ideologiebegriff vom vergangenen Herbst inhaltlich an, ohne die Teilnahme an diesem voraus- zusetzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literaturauszug Burke, Peter (2014): Die Explosion des Wissens. Von der Encyclopédie bis Wikipedia. Berlin. Habermas, Jürgen (1991 / 1962): Strukturwandel der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main. Pentzold, Christian (2007): Wikipedia - Diskussionsraum und Informationsspeicher im neuen Netz. München. 66 History of International Relations Dozent: Prof. Dr. Branislav L. Slantchev Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 15:00, ab 30.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course provides advanced graduate students with a survey of international relations history with a focus on European diplomatic history from 1618 through 1945. We shall look at the historical development of organizations that employ violence, the evolution of doctrines for the use of force, the technological changes and attendant revolutions in military affairs. Our focus will be on the diplomatic interactions and the social, economic, political, and cultural contexts in which they take place. We shall emphasize certain formative conflicts: The Thirty Years’ War, the Wars of Louis XIV, the French Revolutionary and Napoleonic Wars, the Wars of German Unification, and the two world wars of the 20th century. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: slantchev@uscsd.edu oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur The following books are very useful general overviews of diplomatic relations, military technology, and state organization: McNeil, William H. 1982. The Pursuit of Power: Technology, Armed Force, and Society since A.D. 1000. Chicago: The University of Chicago Press. Parker, Geoffrey. 1996. The Military Revolution: Military Innovation and the Rise of the West, 1500 – 1800. 2nd Ed. New York: Cambridge University Press. Strachan, Hew. 1983. European Armies and the Conduct of War. London: Routledge. Black, Jeremy. 2002. European International Relations, 1648—1815. Palgrave Macmillan. Wawro, Geoffrey. 2000. Warfare and Society in Europe, 1792 – 1914. London: Routledge. Bridge F.R., and Roger Bullen. 2004. The Great Powers and the European States System, 1814—1914. 2nd Ed. New York: Longman. Anderson, M.S. 2003. The Ascendancy of Europe, 1815—1914. 3rd Ed. Longman. 67 Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar blickt auf die Geschichte des Politikfelds „Umwelt“. Es fragt nach den Akteuren, nach den Themenfeldern und nach der „Globalität“ der Umweltpolitik. Es geht um die Geschichte des Wissens über Umweltzerstörung und um die Lösungsvorschläge, die in der Vergangenheit gemacht worden sind. Im Jahr 1892 wurde in San Francisco unter dem Namen „Sierra Club“ die erste Umweltschutzorganisation gegründet. Viele nationale Gesellschaften folgten, so zum Beispiel der Schweizer Bund für Naturschutz 1909 (heute Pro Natura), die sich vernetzten. Im 1919 gegründeten Völkerbund und auch im UNO-System, das nach 1945 entstand, spielte die Umweltfrage zunächst eine untergeordnete Rolle. Das änderte sich in den 1970er-Jahren relativ dramatisch und heute stellt die globale Umweltkrise eine der wichtigsten Herausforderungen der Weltpolitik dar. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur zur Vorbereitung: Radkau, Joachim 2011: Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte, München: Beck. 68 Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Medien im Kreuzfeier der Kritik. 4. Gewalt oder Machtinstrument? Dozentin: Dr. Doréen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der öffentlichen Wahrnehmung moderner Demokratien nimmt die Ver- flechtung von Medien und Politik immer mehr zu. Gleichzeitig scheint das Vertrauen der Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit der Medienberichterstat- tung zu schwinden. Während fundierte Medienkritik eine wichtige Voraus- setzung für das Funktionieren der Demokratie ist, unterstellt der Ausdruck „Lügenpresse“, der inzwischen auch ausserhalb des deutschsprachigen Raums Bekanntheit erlangt hat, Medien pauschal eine Instrumentalisierung durch die Politik (oder andere Akteure). Ausgehend von der Annahme, dass Veränderungen in der Medienlandschaft und im (gesellschafts-)politischen Kontext moderner Demokratien die Beziehungen zwischen Medien und Politik beeinflussen, erörtern wir in diesem Hauptseminar, wie beide miteinander verflochten sind und wer unter Umständen wen kontrolliert. Zu diesem Zweck lernen wir die normativen Funktionen der Massenmedien und die Prinzipien der Medienberichterstattung in Demokratien kennen. Darüber hinaus diskutieren wir an ausgewählten empirischen Beispielen den Einfluss der Medienberichterstattung auf politische Akteure und Prozesse. Auf diese Art und Weise eignen wir uns theoretische und empirische Argumente an, um Medien in Demokratien begründet zu kritisieren, aber auch zu verteidigen. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Forschungsskizze (benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Dittmar, Jakob F. 2011. Grundlagen der Medienwissenschaft. Berlin: Verlag der TU Berlin. Kleiner, Marcus S. (Hrsg.). 2010. Grundlagentexte zur sozialwissenschaftlichen Medienkritik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Kriesi, Hanspeter et al. (eds.). 2013. Democracy in the Age of Globalization and Mediatization. London: Palgrave Macmillan. Pfetsch, Barbara (Hrsg.). 2008. Massenmedien als politische Akteure: Konzepte und Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Rhomberg, Markus. 2008. Mediendemokratie: Die Agenda-Setting-Funktion der Massenmedien. Paderborn: Fink. 69 Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Dozent: Dr. Nenad Stojanovic Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 08:15 – 10:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Seminar werden wir uns mit den besonderen Herausforderungen beschäftigen, die sich Demokratien stellen, deren Bevölkerung sich aus mehreren ethnischen/kulturellen Gruppen zusammensetzt. Nach einer Einführung in zentrale Konzepte werden wir wichtige Texte zu den drei Themen Wahlverhalten, Parteienwettbewerb und institutionelles Design in multikulturellen Demokratien erarbeiten. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Warum wählen Bürger entlang kultureller/ethnischer anstelle anderer gesellschaftlicher (z.B. Klassen-) Konfliktlinien? Wann lohnt es sich für Parteien ethnische Themen auf die Agenda zu setzen und wie beeinflusst dies die Dynamik des Parteienwettbewerbs? Welche Institutionen sind geeignet kulturelle Konflikte zu regulieren und Konsens zu fördern (konsoziationales versus zentripetales Modell, Föderalismus, direkte Demokratie)? Die theoretischen Ansätze werden jeweils exemplarisch auf multikulturelle Demokratien angewendet (v.a. Europa und Nordamerika), wobei das Beispiel Schweiz besonders analysiert wird. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Kommentar, benotet) / 4 Kontakt: nenad.stojanovic@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Horowitz, D.L. 1993. Democracy in divided societies. Journal of Democracy 4(4): 18-38. Lijphart, A. 1977. Democracy in Plural Societies. New Haven & London: Yale University Press; Introduction. Reilly, B. 2012. Institutional design for diverse democracies: consociationalism, centripetalism and communalism compared. European Political Science 11: 259-270. Stojanovic, N. 2003. Dialogue sur les quotas. Penser la représentation dans une démocratie multiculturelle. Paris: Presses de Sciences Po. Italienische Übersetzung: 2014. Dialogo sulle quote. Rappresentanza, eguaglianza e discriminazioni nelle democrazie multiculturali. Bologna: Il Mulino. 70 Identity, Territory and Political Conflict in Conetemporary Europe Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 14:00, ab 23.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students should expect to In March 2014, a controversial referendum in Crimea saw 96 percent of eligible voters in favour of seceding from Ukraine and joining the Russian federation. A few months later, a slim majority of Scottish voters rejected independence from the rest of the United Kingdom, while their peers in Catalonia were barred from organising a similar consultation on the ground that it violated the Spanish constitution. The ongoing danger of a GREXIT in the wake of the Euro crisis and of a BREXIT following the June 2016 referendum on EU membership in the UK shows that contemporary territorial conflicts are not circumscribed to nation-states but also threaten the European project, amid fears of a profound reconfiguration of political space in the region. Against this background, this course proposes to explore how politics is fought out not only across society, but also across territory, in a broad comparative perspective. It will examine and compare contemporary territorial conflicts in Europe across a range of topics. These include linguistic and ethnic diversity, multilevel parties and electoral competition, the governance of migration, the territorial rescaling of welfare, the impact of European (dis)integration and the political economy of new regionalism. As for the comparative scope, the course will cover both cases of ‘irredentism’ in Eastern and Central Europe (e.g. ethnic Russians and Hungarians in neighbouring states) and ‘independentism’ in Western Europe (e.g. Catalonia, the Basque Country, Scotland, Flanders). - Understand the multilevel dynamics of territorial politics across democratic states; - Gain insights into the comparative research method and how to apply it to their own research; - Develop team working and communication skills through oral presentations and debates. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: jean-thomas.arrighi@unine.ch oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Bulpitt, J. (1983). Territory and power in the United Kingdom: an interpretation. Manchester University Press. Conversi, D. (2000). The Basques, the Catalans, and Spain: alternative routes to nationalist mobilisation. University of Nevada Press. Connor, W. (1984). Eco-or ethno-nationalism?. Ethnic and Racial Studies, 7(3), 342-359. Hepburn, E. (2008). The Rise and Fall of a ‘Europe of the Regions’. Regional and Federal Studies, 18(5), 537-555. Liñeira, R., & Cetrà, D., (2015), 'The Independence Case in Comparative Perspective', The Political Quarterly, 86(2): 257–264. Jeffery, C. (2008). The challenge of territorial politics. Policy & Politics, 36(4), 545-557. Medeiros, Mike (2015). “The Language of Conflict: The Relationship Between Linguistic Vitality and Conflict Intensity.” Ethnicities pp. 1-19. 71 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 72 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 73 The Power of Human Rights. Menscherechte in Theorie und Praxis Dozentin: Dr. Britta Leisering Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte werden heute in nahezu jedem Politikfeld diskutiert. Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über soziologische Ansätze zur Erklärung der Menschenrechte: Warum sind sie für uns heute selbstverständliche Werte (Hans Joas)? Warum sind sie global verbreitet und werden häufig zwar anerkannt, aber nicht umgesetzt (Neo- Institutionalismus)? Hat der Schutz des Individuums eine Funktion für die moderne Gesellschaft (Systemtheorie)? Danach führt das Seminar in mehreren Blöcken in die Praxis des internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Dabei geht es um zentrale völkerrechtliche Verträge, die wichtigsten Akteure und Kontrollinstrumente auf Ebene der Vereinten Nationen sowie die Einhaltung der Menschenrechte im Inland und die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NGOs) im Menschenrechtsschutz. Anhand von konkreten Praxisfeldern werden unterschiedliche Aspekte und aktuelle Herausforderungen im Menschenrechtsbereich vertieft diskutiert: Wenn Wirtschaftsunternehmen Menschenrechte verletzten: Wie steht es um die Verpflichtung privater Akteure zu menschenrechtskonformem Handeln? Europa zwischen Grenzsicherung und Flüchtlingsschutz: das Menschenrecht auf Asyl unter politischem Druck „Nothing about us without us“: Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Inland – die Zivilgesellschaft im Dialog mit den Vereinten Nationen Das Seminar bietet in seiner praktischen Ausrichtung eine Übersicht über mögliche Berufsfelder im Menschenrechtsbereich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat ) / 4 Kontakt: leisering@institut-fuer-menschenrechte.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Fremuth, Michael-Lysander (2015): Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente, Bonn / Bundeszentrale für politische Bildung. Heintz, Bettina / Leisering, Britta (2015): Menschenrechte in der Weltgesellschaft. Deutungswandel und Wirkungsweise eines globalen Leitwerts, Frankfurt M. / Campus. Koenig, Matthias (2005): Menschenrechte, Frankfurt M. / Campus. Madsen, Mikael Rask / Verschraegen, Gert (Hrsg.) (2013): Making Human Rights Intelligible. Towards a Sociology of Human Rights, Hart Publishing. Nowak, Manfred (2002): Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien, Graz / NW Verlag. 74 Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF / Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Blockveranstatlung extern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: folgt Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: zrwp@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 75 Global Financial Regulation Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 16:15 – 18:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the main drivers of global financial governance and their evolution over time. The 2007/2009 global financial crisis has been a major inflection point for global financial regulation, shifting from the deep financial liberalisation linked to globalisation dynamics to renewed control by national regulators and enhanced international cooperation. The Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act in 2010 is emblematic of this turn, as is the international push by the US and other OECD countries towards combating tax evasion and money laundering. More recently, the rise of China as a major global financial actor is fundamentally transforming interna- tional coordination, policy arrangements and power relations in the governance of global finance. China’s main state banks are now the world’s largest and its ongoing financial liberalisation is causing ripples in global financial markets. The internationalisation of the renminbi and major invest- ment projects under the Belt and Road initiative are likely to reinforce this power shift. Chinese-led initiatives such as the New Development Bank (NDB) and the Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) are challenging existing institutions such as the World Bank and the International Monetary Fund. China has nonetheless also been brought into the existing framework governing global financial regulation, in particular the Financial Stability Board which enhances global coordination and cooperation in this field. The course will examine on the basis of theoretical and empirical evidence the main challenges facing global financial regulation; its key actors and institutions (as well as their respective structures and regulatory functions); assess the effectiveness of current arrangements and evaluate possible alternatives. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilge.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Germain, R. (2010) Global Politics & Financial Governance. Basingstoke: Palgrave Macmillan Davies, H., and Green, D. (2008) Global Financial Regulation: The Essential Guide. Cambridge and Malden: Polity Press Moschella, M., and Weaver, C. (Eds.) (2014) Handbook of Global Economic Governance: Players, Power and Paradigms. Abingdon and New York: Routledge Levi-Faur (Ed.) (2012) The Oxford Handbook of Governance, Oxford and New York: Oxford University Press Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition. London: Sage. Valdez, S., and Molyneux, P. (2013) An Introduction to Global Financial Markets. Basingstoke and New York: Palgrave Macmillan Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press 76 Federalism, Democracy and Governance in the EU Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 14:15 – 181600, ab 20.09.2016 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: For some observers, the history of European integration comes close to a continent-wide federalisation process. For some, the European Union already is, by and large, a federal polity. Is that so? In 2012 the German Constitutional Court decided on the constitutionality of Germany’s ratification of the European Stability Mechanism. It was therefore up to a court of a single EU Member State to decide, indirectly, on the future of the Eurozone. Is this compatible with a federal vision of the EU? For some observers, the history of European integration comes close to a supranational democratisation process. For some, the European Union already is, by and large, a fully democratic polity. Many others, however, decry the “democratic deficit” of the European Union. Last year, Greece held a referendum and said “no” to a bail-out programme. This year, the UK will hold a referendum on whether to stay in the European Union or not. In three years, there will be European Parliament elections. This all looks very democratic – but is it really supranational democracy? For some observers, the history of European integration comes close to the development of a supranational governance regime. It now even has its own Monetary Union. At the same time, however, it lacks a Fiscal Union. As Christine Lagarde recently said: “the Eurozone as a Monetary Union was unfinished business when it was hit by the crisis. And ever since it has been work in progress. And it continues to be so.” One could argue that this is an example of the enormous difficulties the European polity has to face due to its governance set-up and its relationship with other international organisations. Governance and democracy in a multilevel, quasi-federal system such as the European Union are fundamental concepts for understanding the latter. Within the field of EU studies, these topics occupy an ever more central place. In the state of acute crisis that befalls Europe, getting a better grasp of the tensions between democratic legitimacy, federalisation and global governance becomes indispensable. How “federal” is the EU really? How “democratic” is the EU? How harmonious or, to the contrary, antagonistic are the concepts of multi-level governance and multi-level democracy? What are the tensions affecting both representation and more direct forms of democratic participation at the EU level? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: alexander.trechsel@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Riker W. H., 1975. "Federalism" pp. 93-172 in Handbook of Political Science, vol. 5. Hesse, Joachim Jens and Vincent Wright (eds.) Federalizing Europe? The Costs, Benefits, and Preconditions of Federal Political Systems. Oxford: Oxford University Press. Nicolaidis, Kalypso and Robert Howse (eds.) The Federal Vision. Legitimacy and Levels of Governance in the United States and the European Union, Oxford: Oxford University Press. Trechsel, Alexander (ed.) (2006). Towards a Federal Europe? London: Routledge. Notre Europe, 2006. “Politics: The Right or the Wrong Sort of Medicine for the EU?” Two Papers by Simon Hix and Stefano Bartolini. Fabbrini, Sergio, 2015. Which European Union? Europe after the Euro Crisis. Cambridge: Cambridge University Press. 77 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 - 19.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 78 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 - 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 79 Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Dozentin: Dr. phil. Anika König Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: 14-täglich, Do, 10:15 – 14:00, ab 29.09.2016, FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In diesem Seminar werden theoretische Ansätze und praktische Übungen miteinander kombiniert, damit die TeilnehmerInnen lernen, das erarbeitete Wissen direkt anzuwenden. An Beispielen wird die Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. So können auch Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren und die Auswahl der geeigneten Forschungsmethode für unterschiedliche Fragestellungen kennengelernt werden. Durchführung: das Seminar findet 14-tägig in 4-Stunden-Blöcken statt. In den zwei Wochen zwischen den Sitzungen werden jeweils die Texte erarbeitet und die Übungen durchgeführt. Die TeilnehmerInnen dokumentieren ihre Übungen in kurzen schriftlichen Zusammenfassungen, die jeweils zur nächsten Sitzung abgegeben werden müssen. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins. Für einen Leistungsschein kann eine zusätzliche schriftliche Aufgabe eingereicht werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Hinweise: anika.koenig@fu-berlin.de Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 80 Einführung in die Netzwerkanalyse Dozentin: Dr. Karoline Krenn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Ziel der Veranstaltung ist es, Studierende mit den Methoden und Techniken der sozialen Netzwerkanalyse vertraut zu machen und ihnen damit die Kompetenz zur eigenständigen Durchführung einer Netzwerkuntersuchung zu vermitteln. Wir werden verschiedene Analyseebenen von Netzwerken, die Erhebung von Netzwerkdaten und einfache bis komplexere Analyseverfahren kennenlernen. Der Hauptteil der Veranstaltung wird sich mit der quantitativen Analyse und Visualisierung von Gesamtnetzwerken beschäftigen. Es wird aber auch ein Überblick über qualitative Verfahren der Netzwerkanalyse gegeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: karoline_krenn@hotmail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Empfohlen zur Einführung: · Stephen B. Borgatti, Martin Everett, Jeffrey Johnson (2013): Analyzing Social Networks, Sage. · Jan Fuhse (2016): Soziale Netzwerke, UVK. · Boris Holzer (2006): Netzwerke, transcript. · Dorothea Jansen (aktuelle Auflage): Einführung in die Netzwerkanalyse, Leske+Budrich. · Mark Trappmann, Hans Hummell, Wolfgang Sodeur (2005): Strukturanalyse sozialer Netzwerke, VS Verlag. 81 Einführung in R Dozentin: PD Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 14:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt ein in die OpenSource Statistikprogramm R, das als leistungsstarkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar lernen die Studierenden die grundlegenden Funktionen und statistischen Verfahren anhand des Schweizer Haushaltpanel und Variablen zur Medien- und Internetnutzung kennen. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studierenden anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Optional kann das 2-wöchentlich stattfindende Begleittutorat besucht werden, um den Umgang mit R zu vertiefen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzpräsentation) / 4 Kontakt: kartharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Wiesbaden, VS-Verlag. 82 Quantitative Medienanalyse (Inhalts- und Rahmenanalyse) Dozentin: Dr. Julia Metag Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B47 Fr, 23.09.2016, 08:30 – 10:00 (verbindlich) FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Inhaltsanalyse gehört zum klassischen soziologischen und kommuni- kationswissenschaftlichen Methodeninventar. Sie beschäftigt sich mit der Analyse von Texten, Bildern und Tönen, also mit verbalen und nonverbalen Aussagen. Im Seminar erfolgt zunächst eine Einführung in die theoretischen Grundlagen und Standards der Methode. Zentrale Themen sind dabei Gegenstand, Erkenntnisinteresse und Qualitätskriterien der Inhaltsanalyse sowie Auswahl- und Analyseeinheiten und Codebuchentwicklung. Es wird auch auf methodologische Neuerungen, Probleme und Forschungslücken innerhalb der Inhaltsanalyse eingegangen. Bei der Untersuchung von Medieninhalten spielt die Analyse von „Rahmen“ oder „Frames“ verstärkt eine Rolle: Studien zu sozialen Bewegungen und politischer Kommunikation fragen, in welcher Weise Institutionen kommuni- zieren sollten, damit sie sich möglichst erfolgreich in Öffentlichkeit und Massenmedien platzieren. Medienanalysen fragen, welche Rahmungen bestimmter Themen den Zuschauern präsentiert werden und was diese Darstellungen bewirken. Mittels Inhaltsanalyse lassen sich solche Frames untersuchen. Die theoretischen Zugänge zur Rahmenanalyse werden im Seminar aufgearbeitet und die Rahmenanalyse als eine Form der Medien- analyse vorgestellt. Die gewonnen Erkenntnisse werden in praktischen Übungen umgesetzt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: j.metag@ipmz.uzh.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Benford, Robert D. & Snow, David A. (2000): Framing Processes and Social Movements: An Overview and Assessment. in Annual Review of Sociology 26. 611-639. Bonfadelli, H. (2002). Medieninhaltsforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Konstanz: UVK. Früh, W. (2007). Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. Konstanz: UVK. Goffman, Erving (1996): Rahmen-Analyse: ein Versuch über die Organisation von Alltagserfahrungen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Rössler, P. (2005). Inhaltsanalyse. Konstanz: UVK. 83 Applied Health Economics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to learn the methodology and steps required to conduct an applied quantitative project in the health sciences. Each student must choose a topic, write a short paper (with original and/or replication results), and present the paper in class. Topics will be agreed upon at the beginning of the term, presentations will take place in a block at the end. This module has two main objectives: (i) learn and practice the methodology required to conduct an applied quantitative project in the health sciences, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: short term paper and presentation / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch 84 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Mi, 12:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Begrenzung: Umfang: priority MA Health Sciences students 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (60%) and empirical project (40%) / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Stata 13 (available through the university) Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) Lecture slides, software code, tutorial exercises 85 Statistical Programming Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 04.10.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The course provides an introduction to the use of Stata, a comprehensive software package for the collection and analysis of research data. In learning Stata, students will become familiar with the basic concepts of statistics, including exploratory data analysis and inferential statistics. The distinctive feature of the course is a learning-by-doing approach to data handling and data analysis with weekly work plans and numerous examples using health- related data. The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Begrenzung: Umfang: The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination and one individualized homework assignment / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Kohler U, Kreuter F (2012) Data Analysis Using Stata, 3e, Stata Press Moore DS, McCabe GP, Craig BA (2014) Introduction to the Practice of Statistics, International Edition, 8e, WH Freeman Palgrave Macmillan 86 Health Policy Evaluation Dozenten: Prof. S. Boes/Prof. A. Balthasar Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Lernziele: The aim of this course is to learn the methodology (and practice the steps) in evaluating policy interventions targeted at the health care sector. The course will approach the topic from two complementary perspectives, a quantitative economic perspective and a political science perspective. Examples from Switzerland and elsewhere will serve as a basis for the discussion. This course has two main objectives: (i) learn and practice the methodology of evaluating health policies from an economic and a political science perspective, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (70%) and presentation/discussion (30%). Requirements for successful completion of the Module: Overall grade 4.0 or better / 4 Kontakt: Material: stefan.boes@unilu.ch oder andreas.bathasar@unilu.ch Das Material wird den Teilnehmenden via Moodle zugestellt. 87 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitiativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozierende: Prof. Dr. Bettina Heintz / Clemens Eisenmann, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa, 10:15 – 18:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Voraussetzungen: Umfang: Besuch des Forschungsseminars I oder des Seminars „Phänomenologische Ethnographie“ (FS 16, Thomas Eberle) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. • Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. • Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. • Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 88 Von der Idee zum Forschungskonzept. Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, M.A. Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12:15 – 16:.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 89 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 90 Kausalanalyse mit Survey-Daten Dozent: PD Dr. Oliver Lipps Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Erster Termin: Einführung in die Kausalanalyse durch den Dozenten. Danach haben die Teilnehmer genügend Zeit, sich ein Forschungsprojekt eigener Wahl auszudenken (oder eine Replikationsstudie durchzuführen), sich Daten zu besorgen, (kausal) zu modellieren, und sich die Ergebnisinterpretation zu überlegen. Der zweite (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin wäre der Datenaufbereitung und Modellierung am Rechner gewidmet; der letzte (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin: Präsentation und Diskussion. U.U haben dieTeilnehmer auch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Dozenten ein Thema aus der angegebenen Literatur vorzutragen. Voraussetzungen: Umfang: Gründliche Kenntnisse von quantitativen Methoden (v.a. lineare Regression) und mindestens einer Statistiksoftware (Stata, R etc.). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: oliver.lipp@fors.unil.ch Literatur • Stephen L. Morgan and Christopher Winship (2014). Counterfactuals and Causal Inference Methods and Principles for Social Research. Cambridge University Press. • Joshua D. Angrist and Jörn-Steffen Pischke (2010). The Credibility Revolution in Empirical Economics: How Better Research Design is Taking the Con out of Econometrics. Journal of Economic Perspectives 24(2):3–30. • Joshua D. Angrist and Alan B. Krueger (2001). Instrumental Variables and the Search for Identification: From Supply and Demand to Natural Experiments. The Journal of Economic Perspectives 15(4):69-85. • Antonakis, J., Bendahan, S., Jacquart, P., & Lalive, R. (2010). On making causal claims: A review and recommendations. The Leadership Quarterly 21(6):1086-1120. 91 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: PD Dr. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 14:15 – 16:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: Foundational knowledge of quantitative methods and SPSS. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Assignments) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Wird im Seminar bekannt gegeben. 92 Grounded Theory Methodology Dozent: Prof. Dr. Günter Mey Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Grounded-Theory-Methodologie (GTM) ist seit ihrer Begründung vor mehr als 40 Jahren durch Barney Glaser und Anselm Strauss eine der am weitest verbreiteten qualitativen Forschungsansätze, zu der mittlerweile unterschiedlich ausgearbeitete Positionen und Verfahrensvorschläge vorliegen. In dem Seminar erfolgt nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der GTM die Darlegung von deren spezifischen Forschungslogik und leitenden Konzepte (z.B. Theoretical Sampling, Theoretische Sensibilität). Der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt auf die Auswertungsarbeit der GTM. Dazu werden zunächst die einzelnen Kodierprozeduren vorgestellt. An ausgewählten Materialien werden dann v.a. das offene und axiale Kodieren, wie es in der GTM-Variante nach Strauss/Corbin vorgeschlagen wird, erprobt und begleitende Techniken (z.B. Memowriting, Kategorienbildung, Netzwerk) in Gruppenarbeit umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: Sprache: Grundkenntnisse der qualitativen Sozialforschung 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Übung/Analysen) / 4 Kontakt: mey@qualitative-forschung.de Hinweise: Die Lektüre der „Basisliteratur“ und in Absprache mit den Teilnehmenden ausgewählte Kapitel aus der „weiterführenden Literatur“ sollen die gemeinsame Auswertungsarbeit begleiten. Literatur Basisliteratur: Mey, Günter & Mruck, Katja (2009). Methodologie und Methodik der Grounded Theory. In Wilhelm Kempf & Marcus Kiefer (Hrsg.). Forschungsmethoden der Psychologie. Zwischen naturwissenschaftlichem Experiment und sozialwissenschaftlicher Hermeneutik. Band 3: Psychologie als Natur- und Kulturwissenschaft. Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit (S.100-152). Berlin: Regener. Zentrale Schriften: • Glaser, Barney G. & Strauss, Anselm L. (1967). The discovery of grounded theory: Strategies for qualitative research. New York: Aldine de Gruyter. [Dt. 1998: Bern: Huber Verlag] • Strauss, Anselm L. & Corbin, Juliet (1996). Grounded Theory. Weinheim: Beltz. [Orig: 1990, London: Sage] 93 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist vonnöten. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur computergestützten Textanalyse oder zum sozialwissenschaftlichen Arbeiten mit Twitter-Daten, die ebenfalls im HS2016 stattfinden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Material: sophie.muetzel@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. Literatur Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 94 Approaches and methods in consumer research Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: Oglesby.stefan@link.ch Material: Literature and exercise for the first week will be available on moodle: http://moodle2.unil.ch/course/view.php?id=4943 PW: amcr2015. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 95 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Dr. Cornelius Puschmann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstatlung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Themen werden in Pressebeiträgen zum Syrien-Konflikt verhandelt? Welche Haltungen äußern Internetnutzer zum Klimawandel? Wie polarisiert sind politische Diskurse auf Twitter? Computergenstütze Verfahren für die Analyse von Textdaten gewinnen zunehmend auch innerhalb der Sozial- wissenschaften an Bedeutung. Techniken wie Themen- und Sentiment- analyse sind nützliche Werkzeuge für die Untersuchung von Forschungs- fragen innerhalb der Soziologie, aber auch in der Politologie und der Kom- munikationwissenschaft. Große Datenbestände können mit diesen und weiteren Verfahren systematisch ausgewertet werden, allerdings erfordert dies eine Kombination unterschiedlicher Fähigkeiten, vom adäquaten Sampling der Daten und deren Speicherung, hin zur Auswahl sinnvoller Analysefahren und der Interpretation der Ergebnisse. Dieses Seminar gibt eine Einführung in automatische Textanalyseverfahren auf Basis der statistischen Programmierumgebung R (www.r-project.org). Der Kurs verbindet eine komprimierte methodologische Einführung in Textanalyse (Für welche Fragen sind computergestützte Verfahren geeig- net? Wie entwickelt man ein Projekt?) mit Projektarbeit, innerhalb derer die Teilnehmer eigenständig ein Forschungsvorhaben entwickeln, bearbeiten, und vorstellen werden. Ein Überblick möglicher Fragestellungen und Daten- korpora wird zu Beginn des Seminars gegeben. Ein Reader mit zentralen Methodentexten wird ebenfalls im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Programmierkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, Teilnehmer sollten aber unbedingt die Bereitschaft mitbringen, die Grundlagen der Programmierung mit R zu erlernen. Basiswissen der empirischen Datenerhebung und der Statistik werden vorausgesetzt. Voraussetzungen: Sprache: Grundlagen empirischer Forschungsmethoden und Statistik - Bereitschaft, englische Fachtexte zu lesen - Interesse an Programmierung Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Posterpräsentation der Forschungsergebnisse: Teams von zwei bis drei Studierenden bereiten gemeinsam die Projektergebnisse als Poster vor, welches den anderen Teilnehmen im Rahmen einer Postersession vorgestellt wird. Das fertige Poster muss bis zum Ende des zweiten Blocktermins vorliegen. / 4 Kontakt: c.puschmann@hans-bredow-institut.de Literatur Ein Reader wird zur Verfügung gestellt. 96 Kolloquien Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbesondere der Soziologie und der Vergleichenden Medienforschung -, die hre Examensarbeiten vorbereiten und verfasssen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung und Diskussion von Konzepten, Entwürfen und erster Ergebnisse. MA-Arbeiten werden vorgestellt und kommentiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter/Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 18.15 - 20.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch oder alexander.trechsel@unilu.ch 97 Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 18:15 – 20:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Zudem kann das Kolloquium Doktorierende genutzt werden, die bei mir promovieren und Zwischenstände präsentieren wollen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Forschungskolloquium Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 16:15 – 18:00, ab 2221.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: The colloquium presents current on-going research of department members and invited guest speakers on a range of themes and problems. Students are highly encouraged to participate (and receive 2 credit points for this). They may also set-up reading groups, where selected texts are analyzed and discussed for which they receive additional 2 social competency points. Im Kolloquium werden aktuelle Forschungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars vorgestellt, aber auch Gäste eingeladen, die von Themen und Problemen aus ihren laufenden Forschungen berichten. Studierende können am Kolloquium teilnehmen und bei regelmäßiger Teilnahme sowie aktiver Vorbereitung 2 CP erhalten. Gründen Studierende eine Lektüregruppe, in der sie jeweils einen ausgewählten Text der Vortragenden lesen und diskutieren, können außerdem 2 Sozialkompetenzpunkte vergeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: donald.gardner@doz.unilu.ch 98 Forschungskolloquium der Vormoderne Dozierende: Prof. Dr. Valentin Groebner/PD Dr. phil. Michael Jucker Prof. Dr. phil. Jon Mathieu/Sahra Lobina, MA Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 16:15 – 18:00, ab 20.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Im Kolloquium werden laufende Forschungsprojekte von Dozierenden und Doktorierenden am Historischen Seminar und von auswärtigen Gästen und interessante Neuerscheinungen vorgestellt; der Schwerpunkt liegt dabei auf Werkstattbericht und Diskussion – ein gemeinsamer Blick in die Kochtöpfe der historischen Forschung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation) / 3 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch MA-Kolloquium Organisation und Management Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch 99 Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B48 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation/Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 15. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. Forschungskolloquium MA RWP Dozierende: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Prof. Markus Huppenbauer, Köhrsen Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: unregelmässig FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Im Forschungskolloquium des MA RWP werden laufende Abschlussarbeiten und Promotionsvorhaben des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" bzw. des ZRWP vorgestellt und diskutiert. In der einführenden Sitzung und in weiteren Arbeitseinheiten werden Methodenfragen allgemeiner Art sowie die Praxis empirischer Forschung und des Verfassens wissenschaftlicher Arbeiten besprochen und eingeübt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 100 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr. Aram Mattioli/Prof. Dr.Daniel Speich PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 16.15 - 18.00, ab 27.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch Kolloquium Medien und Netzwerke (laufende Abschlussarbeiten) Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Di, 14.15 - 16.00, ab 27.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur Becker, Howard S., 1998: Tricks of the trade: how to think about your research while you're doing it. Chicago: University of Chicago Press. 101 Sonderveranstaltungen Public International Law Dozent: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 12.:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: This workshop focuses on current issues of Public International Law. These may include, inter alia, nuclear non-proliferation, humanitarian intervention and responsibility to protect, peace and security questions, the “race for the Arctic”, state responsibility for violations of international humanitarian law and issues of immunity. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of Public international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Anmeldung: Englisch RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2016; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch 102 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Samuel Huber, BA Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgt Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion Inhalt: folgt Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: samuel.hueber@unilu.ch oder OK (folgt) 02.08.2016

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2015 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen...............................................................................................................................4 Termine .................................................................................................................................5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik.................................................6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen........................................................14 Modul Weltgesellschaft ....................................................................................................14 Modul Weltpolitik..............................................................................................................41 Modul Forschung-Praxis-Methoden .................................................................................73 Kolloquien........................................................................................................................90 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................95 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 Termine Herbstsemester 2015 Lehrveranstaltungen von Montag, 14. September bis Freitag, 18. Dezember 2015 Ausfall der Vorlesungen: Freitag, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Donnerstag, 5. November Dies Academicus (vormittags) Dienstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 22. Februar bis Freitag, 3. Juni 2016 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 5 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 7 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 13.15 – 15.00 VL Helbling: Evolution und Evolutionismus Di 13.15 – 15.00 VL Hoffmann: Wissenschaftsforschung. Leben in einer verwissenschaftlichten Gesellschaft Mi 15.15 – 17.00 VL Murken: Gurus, Kulte, Sekten? Neue religiöse Bewegun- gen im Westen seit der Hippie-Bewegung und counter- culture in den 1960er Jahren Mo 15.15 - 17.00 VL Speich: Umweltgeschichte. Die Natur der Schweiz in der Welt Mi 13.15 – 15.00 VL Stichweh: Inklusion und Exklusion in den Funktionssyste- men der Weltgesellschaft. Varianten in der Entstehung der Moderne Blockveranstaltung HS Egli: Bourdieu als Ethnologe und die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie Mi 10.15 – 12.00 HS Endres: Militanter Islamismus. Ursachen, Idelologie und Anhängerschaft Do 10.15 – 12.00 HS Fünfschilling: Market Creation. Die soziale Konstruktion von Märkten Blockveranstaltung HS Gardner: Fundamental issues in cross-cultural understanding Mo 15.15 – 17.00 HS Hartmann: Economic Models of Human Behavior. From a Philosophical Perspective Mi 10.15 – 12.00 HS Hartmann: Macht und Gewalt Di 10.15 – 12.00 HS Hasse/Passarge: Non-Profit Organisationen zwischen Tradition und Moderne Mo 17.15 – 19.00 HS Hüsken: Anthropologie des Mittleren Ostens Do 13.15 – 13.00 HS Larsen: Anthropology of World Heritage Di 15.15 – 17.00 HS Speich: Die globale Macht des Wassers Mi 10.15 - 12.00 HS Wehrli: Ethnologische Feldforschungen in (post)sozialisti- schen Gesellschaften Mi 15.15. – 17.00 MAS Baumann: Religiöse Klänge, gerichtliche Klagen und soziale Ordnung Di 10.15 – 12.00 MAS Bohn: Systemtheorie im Vergleich Di 10.15 – 12.00 MAS Dressler: Religionspolitik in der Türkei im Spannungsfeld von Laizismus, Nationalismus und Islam Blockveranstaltung MAS Glauser: Kunst und Globalisierung Mi 13.15 – 15.00 MAS Hasse: Begleitseminar Insitutionenanlayse. Management und Weltgesellschaft Di 15.15 – 17.00 MAS Heintz/Glauser: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Di 13.15 – 15.00 10 MAS Kette: Organisation und Wirtschaft. Unternehmen und Nonprofitorganisationen im Vergleich Mi 15.15 - 17.00 MAS Morikawa: Rassismus und Diskriminierung. Konstruktion der symbolischen Grenze in der Weltgesellschaft Mi 15.15 – 17.00 MAS Werren: Staatenkonkurrenz Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Abegg: Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Di 17.15 – 19.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Di 10.15 – 12.00 VL Blatter: Demokratietheorien Mo 13.15 – 15.00 VL Caroni: Current Issues in Human Rights Law Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Migrationsrecht Di 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 15.15 – 17.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Henne: Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Di 15.15 – 17.00 VL Hentschel: Rechtsvergleichung im öffentlichen Raum Mo 13.15 – 15.00 VL Heselhaus: Recht und Politik der WTO Mi 15.15 – 17.00 VL Hoeglinger: Vergleichende Politikwissenschaft Do 08.15 – 10.00 VL Lüchinger: Ökonomische Theorie der Politik Do 10.15 – 12.00 VL Marantelli: Internationales und europäisches Steuerrecht Fr 13.15 – 15.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Pégorier: Terrorism and the Law Fr 10.15 – 12.00 VL Previsic: Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Mi 17.15 – 19.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Spindler: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 13.15 – 15.00 VL Topidi/Coenen: Comparative Consitutional Law Mo 13.15 – 17.00 VL Topidi: Comparative Religious Right in the Public Sphere Do 15.15 – 17.00 HS Forrer/Wirz: Die Politik des Theaters. Geschichte, Theorie, Ästhetik Mo 17.15 – 19.00 HS Fossum: Democratic legitimacy in Europe. Inside and Outside the EU Blockveranstaltung HS Gherghina: Political parties and Elections in Europe Do 13.15 – 15.00 14-täglich HS Held: Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most Blockveranstaltung HS Jenni: Harter Kern und ausgefranste Grenzen. Differenzierte Integration in Europa Di 08.15 – 10.00 11 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Pragmatismus als Ideologie Mi 15.15 – 17.00 MAS Arrighi: The Politics of Diversity. A Comparative View Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 15.15 – 19.00 14-täglich MAS Münkler: Imperien gestern und heute Blockveranstaltung MAS Serrano: China and India in the Global Economy Mi 10.15 – 12.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 15.15 – 18.00 VL Schneider: Advanced Microeconomics Do 08.15 – 10.00 HS Albrecht: Angewandte Datenvisualisierung Blockveranstaltung HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 15.15 – 17.00 HS Riebling: Methoden der Netzwerkanalyse Blockveranstaltung MAS Bessy: Conventions and institutions Blockveranstaltung MAS Blasius: Empirische Lebensstilforschung Blockveranstalttung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 13.15 – 15.00 Mi 15.15 – 17.00 MAS Diaz-Bone: Forschungssemiar. Arbeiten mit Bourdieu I Do 13.15 – 15.00 MAS Elwert: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung MAS Hahn: Soziologische Filmanalyse Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 15.15 – 19.00 14-täglich MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Michel/Trezzini: Qualitative Methods Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Di 10.15 – 12.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Forschungskolloquium: Religionsforschung und -theorie Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Dembinski/Köhrensen/Liedhegener/Pezzoli: Forschungskolloquium des Joint Degree Masters „Religion- Wirschaft-Politik“ Blockveranstaltung KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 12 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen Blockveranstaltung KOL Heintz: Kolloquium Welgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Helbling/Egli: Kolloquium Für BA- und MA-Studierende Mo 15.15 – 17.15 KOL Mützel: Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Mo 15-15 – 17.00 KOL Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der moedernen Welt Di 17.15 – 19.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Exkursion Buess: studentisch organisierte Exkursion nach Sizilien zum Thema Flüchtligsproblematik in Europa – Flüchtlingskrise im Mittelmeer. 22. – 26. Oktober Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credits vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 14 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 15 Evolution und Evolutionsismus Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 2 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Seit der Aufklärungszeit ist die Unterscheidung von Entwicklungsstufen eine beliebte Art, unterschiedliche Gesellschaften zu klassifizieren. Im 19. Jh. wurde der Evolutionismus zum dominanten Paradigma der Sozialwissen- schaften, vor allem auch in der Ethnologie, deren Entstehung als professionelle Disziplin in diese Zeit fällt. Im 20. Jh. wurde die evolutionistische Entwicklungstheorie einerseits radikal kritisiert, anderseits aber auch weiterentwickelt. Während die einen versu- chen, die evolutionistische Entwicklungstheorie des 19. Jh. empirisch- ethnographisch zu untermauern, entstanden gleichzeitig neue Richtungen, die in unterschiedlicher Weise auf das Variation-und-Selektion-Modell von Darwin zurückgriffen. Dazu zählen etwa die Soziobiologen und die Verhal- tensökologie, aber auch ein historisches Modell evolutionärer Prozesse (Sahlins/Service), das auch in der Wirtschaftswissenschaft (Evolutions- ökonomik) und der Soziologie (Organisationsökologie) Entsprechungen findet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 juerg.helbling@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Einen Überblick über Evolution und Evolutionismus bieten: Carneiro, Robert (1972) The Four Faces of Evolutionism. In: Honigmann, John (ed). Handbook of Social and Cultural Anthropology. Chicago: Rand McNally. Trigger, Bruce (1998) Sociocultural Evolution. Oxford: Basil Blackwell. Carneiro, Robert (2003) Evolutionism in cultural anthropology. Boulder. West View Press. 16 Wissenschaftsforschung. Leben in einer verwissesnchaftlichten Gesellschaft Dozent: Prof. Dr. Christoph Hoffmann Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich, Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Arbeit der Wissenschaften ist auf vielerlei Weise in das tägliche Leben verflochten. Offenkundig als Technik, schon unschärfer als Anstoss von und/oder Expertise in politischen Prozessen (z. B. Klimawandel, Biotechnologie, Migration/Integration) oder als Produzent von Begriffen und Narrativen (Sozialwissenschaften, Geschichte). Die Aufgabe von Wissenschaftsforschung besteht derart darin, sich zur Arbeit der Wissenschaften in ein Verhältnis setzen zu können und das heisst, die Entstehungsbedingungen und Übertragungsprozesse wissenschaftlicher Erkenntnisse zu studieren. Die Vorlesung gibt eine Einführung in diese Fragestellungen. Sie beschäftigt sich zunächst mit den Begriffen Wissenschaft und Forschung und behandelt dann historische, theoretische und soziale Aspekte wissenschaftlichen Handelns unter den drei Leitbegriffen Objekte, Praktiken und Konzepte. Um meine Überlegungen zu verdeutlichen, nehme ich Bezug auf Forschungs- prozesse in der Verhaltensbiologie, der Klimaforschung, der empirischen Sozialforschung und der Geschichtswissenschaft. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: christoph.hoffmann@unilu.ch Texte über OLAT Literaturhinweise erfolgen in den Sitzungen. Zur Anregung: Ian Hacking: Einführung in die Philosophie der Naturwissenschaften (1983/dt. 1996). Bruno Latour: Die Hoffnung der Pandora (1999/dt. 2000). Karin Knorr Cetina: Wissenskulturen (2002). Hans-Jörg Rheinberger: Epistemologie des Konkreten (2006). 17 Gurus, Kulte, Sekten? Neue religiöse Bewegungen im Westen seit der Hippie- Bewegung und counter-cultreu in den 1960er Jahren Dozent: Prof. Dr. phil. Sebastian Murken Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: Blockseminar, Mo, 15.15 - 19.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Lernziele: Mit einer Mischung aus Vorlesung, Referaten und Gruppendiskussionen wird in der Veranstaltung nachgezeichnet, wie die Hippie- und Protest- bewegung der 1960er Jahre sowie die Experimente mit bewusstseinser- weiternden Drogen und die Entwicklung psychologischer Techniken zur Selbstverwirklichung die Grundlage für „New Age“, Esoterik und moderne Formen von Religiosität und Spiritualität darstellen. Ziel der Kolloquialvorlesung ist es, Studierenden den Zusammenhang zwischen modernen Formen von Religiosität und Spiritualität auf dem Hintergrund der Hippie-Bewegung der 60er Jahre zu verdeutlichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive, regelmässige Teilnahme; mündliches Engagement; Kurzbeiträ- ge; Lektüre; Klausur / 3 Kontakt: Material: relsem@unilu.ch auf OLAT Literatur Taylor, E. (1999): Shadow culture: Psychology and spirituality in America from the Great Awakening to the new age. Counterpoint: Washington, DC. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. 18 Umweltgeschichte. Die Natur der Schweiz in der Welt Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Duchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung vermittelt ein Bewusstsein dafür, wie dramatisch sich das Verhältnis moderner Gesellschaften zur ihrer natürlichen Umwelt vor allem im 20. Jahrhundert gewandelt hat. Dabei wird Umwelt verstanden als die Bedingung des menschlichen Lebens hinsichtlich der ökonomischen Ressourcen, des ästhetischen Werts und der Politik. Die Vorlesung ist in drei thematische Blöcke gegliedert. Der erste widmet sich den Grundstrukturen der gesellschaftlichen Naturverhältnisse im historischen Wandel. Der zweite vertieft diese am lokalen Beispiel der Schweiz und der dritte nimmt die ökologischen Verhältnisse des ganzen Planeten in den Blick. Die Fragen nach der Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen und nach möglichen Handlungshorizonten runden die Lehrveranstaltung ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur John R. McNeill: Blue Planet. Die Geschichte der Umwelt im 20. Jahrhundert, Frankfurt a/M 2000 19 Inklusion und Exklusion in den Funktionssystemen der Weltgesellschaft. Variante in der Entstehung der Moderne Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 20.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 21.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung besteht aus zwei hauptsächlichen Teilen: In einem ersten Teil wird der gegenwärtige Stand der Soziologie der Inklusion und Exklusion systematisch dargestellt. Folgende Leitthemen werden dabei vorkommen: 1. Historische Varianten von Inklusion und Exklusion (z.B. Stammesgesellschaften, Stratifikation, moderne Gesellschaft) 2. Individualität und das Versprechen der Vollinklusion in der Moderne (z.B. normative und semantische Aspekte einer Präferenz für Inklusion). Konflikte beim Ausbleiben von Vollinklusion. 3. Muster und Mechanismen der Inklusion und Exklusion in verschiedenen Funktionssystemen und in anderen Systemtypen (z.B. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Religion, aber auch in Organisationen und sozialen Bewegungen). 4. Die Pluralisierung der Inklusionsrollen in ein und demselben System (Leistungs- und Komplementärrollen/Klienten, Öffentlichkeit als Publikum des Systems, Amateurrollen in professionell bestimmten Systemen). 5. Institutionen, die Inklusion und Exklusion miteinander verbinden (Schule, Gefängnis, Hospital, Sekte, extremistische Parteien). Sind sie im Resultat Institutionen der Inklusion oder Institutionen der Exklusion? 6. Die Stadt als Inklusions- und zugleich Exklusionsmaschine (z.B. Gettos, Favelas, Suburbanisierung). Die Stadt und die Dynamik der Lebensverläufe. 7. Die Leitunterscheidung Inklusion/Exklusion und die Konstitution von Sozialsystemen: Das sozialtheoretische Potential der Unterscheidung. Wie sehen die Verknüpfungen mit individualistischen und kollektivistischen Sozialtheorien aus? Der zweite Teil geht von den Ergebnissen des ersten Teils aus und konzentriert sich auf einen systematischen und historischen Vergleich der Muster der Inklusion und Exklusion in einer Reihe der Funktionssysteme der Weltgesellschaft. In diesem zweiten Teil geht es entscheidend auch darum, die Differenz der Muster in den verschiedenen Funktionssystemen so klar wie möglich herauszuarbeiten. Die Liste der Funktionssysteme, die in diesem zweiten Teil untersucht werden, ist im Moment noch offen. Auf jeden Fall aber werden behandelt werden: Wirtschaft, Politik, Intimbeziehungen, Wissenschaft, Erziehung, Sport, Gesundheit/Krankheit, Religion, Kunst. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung (Essay) / 2 Kontakt: rstichweh@yahoo.de Literaturauszug Bohn, Cornelia, Inklusion und Exklusion und die Person, Konstanz 2006 Farzin, Sina/Opitz, Sven, Inklusion/Exklusion. Rhetorik, Körper, Macht, Stuttgart 2009 Ghosh, Cyril, The Politics of the American Dream. Democratic Inclusion in Contemporary American Political Culture, New York 2013 20 Bourdieu als Ethnologe und die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie Dozent: Prof. Dr.Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Pierre Bourdieu ist einer der einflussreichsten Sozialtheoretiker in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Seine Laufbahn hat er als Ethnologe in Algerien und in seiner Heimatregion, dem französischen Béarn, begonnen. Zeitlebens hat er mit den hier entwickelten theoretischen Konzepten ge- arbeitet und immer wieder auf die hier gewonnenen Forschungsergebnisse zurückgegriffen. Auch die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie hat vornehmlich auf den frühen Bourdieu Bezug genommen. Im ersten Teil des Seminars befassen wir uns mit dem ethnologischen Frühwerk Bourdieus und den darin entstandenen, mittlerweile klassischen, theoretischen Begrifflichkeiten. Im zweiten Teil wenden wir uns der kritischen Einschätzung von Bourdieus frühen Arbeiten zu, und zwar v.a. auf der Basis der mittlerweile zahlreich vorliegenden ethnographischen Studien in den Regionen, in denen Bourdieu anfänglich geforscht hat. Im dritten Teil schliesslich widmen wir uns ethnologischen Studien, die explizit an Bourdieu anknüpfen. Dabei kommen so verschiedene Themen zur Sprache wie Erziehung in der ländlichen Auvergne, Boxen im Ghetto von Chicago, Charismatisches Christentum in Amerika, Klostergründungen der Sherpas in Nepal, Kastenwesen in Indien und Globalisierung in Laos. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 werner.egli@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Pierre Bourdieu, „Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft“, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1979. - Pascale Steiner, „Bourdieu lesen und verstehen“, Arbeitsblatt Nr. 19, Institut für Ethnologie, Universität Bern, 2001 (http://www.anthro.unibe.ch/unibe/philhist/anthro/content/e1765/e502410/e502438/AB19_Ste_ger.pdf). Jane Goodman & Paul Silverstein, „Bourdieu in Algeria: Colonial Politics, Ethnographic Practices, Theoretical Developments", University of Nebraska Press, 2009 http://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1017&context=unpresssamples) 21 Militanter Islamismus. Ursachen, Ideologie und Anhängerschaft Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der „radikale Islamismus“ – oftmals auch als „militanter Islamismus“ oder „islamistischer Terrorismus“ bezeichnet – hat spätestens mit den militäri- schen Erfolgen des“ Islamischen Staates“ (IS) und der Ausrufung des Kalifats in Teilen des syrischen und irakischen Staatsgebietes eine neue territoriale und politische Dimension erreicht. Attentate in Europa wie auch die Tatsache, dass sich weltweit insbesondere junge Menschen mit musli- mischem Hintergrund radikalen islamistischen Organisationen anschliessen oder mit diesen sympathisieren, verdeutlichen die Brisanz dieses Phäno- mens und werfen zugleich gesellschafts- und sicherheitspolitische Fragen auf. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das angebotene Seminar mit den Ursachen, der Ideologie und der Anhängerschaft des radikalen Islamismus. Anhand von verschiedenen Fallbeispielen sollen auf Basis von Primär- und Sekundärquellen u.a. Ursachenkomplexe für ein radikales Islamverständnis herausgearbeitet, zentrale ideologische Konzepte analysiert und Radikalisie- rungsbiographien vergleichend erörtert werden. Zudem sollen am Beispiel des „Islamischen Staates“ Herrschaftskonzeptionen und Herrschaftsstruktu- ren im radikalen Islamismus untersucht werden. Grundlegendes Ziel des Seminars ist es dabei, das Phänomen des radikalen Islamismus wissenschaftlich fundiert zu erklären. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Literatur Rosiny, Stephan (2009): Der Jihad. Historische und zeitgenössische Formen islamisch legitimierter Gewalt. In: Ines-Jacqueline Werkner und Antonius Liedhegener (Hg.): Gerechter Krieg – gerechter Frieden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 225–244. 22 Market Creation. Die soziale Konstruktion von Märkten Dozentin: Dr. phil. Lea Fünfschilling Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 06.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 07.11.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 04.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 05.12.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Markt ist eine der Kerninstitutionen der kapitalistischen Gesellschaft und stellt deshalb ein zentraler Untersuchungsgegenstand der heutigen Wirt- schaftssoziologie dar. Entgegen vorherrschenden Annahmen in der neo- klassischen Ökonomie, geht die Soziologie nicht davon aus, dass der Markt das natürliche Resultat knapper Ressourcen ist, sondern vielmehr als hoch- gradig sozial konstruierte Form des Austausches interpretiert werden muss. Märkte bedingen eine Vielzahl institutioneller Rahmenbedingungen, wie z.B. Eigentumsrechte, legitime Käufer und Verkäufer, Organisation von Konkur- renz und Kooperation, geteilte Wertvorstellungen (Preise), Gesetze, etc. Alle diese Rahmenbedingungen werden durch eine Reihe von Akteuren kontinuierlich ausgehandelt. Im Seminar werden die einschlägigen Beiträge der modernen Wirtschafts- soziologie besprochen und anhand verschiedener empirischer Fallbeispiele diskutiert. Wir werden uns mit Fragen beschäftigen, wie und weshalb Märkte entstehen, was sie leisten können, wo ihre Grenzen sind und welchen Stellenwert sie heute in der Gesellschaft haben. Dazu werden u.a. Beiträge von Neil Fligstein, Patrik Aspers, Marion Fourcade, Frank Dobbin, Richard Swedberg und Brian Uzzi gelesen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: lea.fuenfschillig@circle.lu.se 23 Fundamental Issues in Cross-cultural Understanding Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Socio-cultural anthropology, like other social sciences, has faced several quite general challenges to its claims to important knowledge; but, because it seeks cross-cultural understanding, anthropology has often been thought to face more conceptual difficulties than other social sciences. More recently, however, anthropology's experience of cross-cultural encounters has given it a central place in the dialogues that followed „the crisis of representation“, in which an appropriate sensitivity to difference and its effects came to be regarded as crucial to adequate social science. ?Furthermore, globalization and the 'deterritorialization of cultures' has produced multi-cultural cities and suburbs around the world, which, in turn, have posed questions to governments no less than to the social sciences, questions that make the politics of interpretation highly salient. In this course we will examine these and related issues; not only because they are interesting and important in their own right, but because an appreciation of them is helpful in dealing with the various strands that constitute theory in the social sciences.?A word of caution: the issues we will discuss are interconnected in ways that are not always obvious, and each of them is steeped in debate and controversy. Accordingly, we must not expect our considerations to produce definitive answers. We can hope, though, that we will learn to recognise some of the bad answers that are on offer, as well as to appreciate the extent of the subtle interconnections between different issues, so that the implications of deciding for or against any particular position will become clearer. This course would be helpful for later year students who have already found themselves bumping against the points where issues are sharpest, but it should also appeal to newcomers wishing for a broader context for their particular disciplinary or interdisciplinary studies. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: don.gardner@anu.edu.au Literatur Fay, Brian, 2006, Contemporary Philosophy of Social Science. Malden, Oxford, Victoria: Blackwell. Rosenberg, Alexander, 2012, Philosophy of Social Science. Boulder, CO: Westview Press. 24 Economic Models of Human Behavior. From a Philosophical Perspective Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A spectre is haunting the science of economics and well as the larger discourse about the state of our economy: the homo economicus. The dubious figure of homo economicus, that is, the person oriented solely to satisfying its personal preferences or interests, is blamed for almost all the ills of contemporary capitalism. The same is true for its theoretical counterpart, rational choice theory, that draws almost as much criticism as the model of homo economicus. Yet many economists claim that neither rational choice theory nor homo economicus is as dominant within the discipline as critics suppose. Furthermore, both rational choice theory and the model of the homo economicus have been modified and criticized from within the discipline by competing theoretical models (say bounded rationality models or behavioral economics). In this seminar we want to introduce models of homo economicus and rational choice before embarking on a discussion of these models. Relevant authors will be Gary Becker, Amartya Sen, Jon Elster, Ian Shapiro, Daniel Kahneman, Herbert Simon, Ernst Fehr and others. A complete list of topics and literature will be provided at the beginning of the seminar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokoll) / 4 Kontakt: bea.schuler@unil.ch Literatur Gaus, Gerald, Philosophy, Politics, and Economics, Belmont 2008. (Good overview on topics and issues) 25 Macht und Gewalt Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir übersehen es gerne, aber: Macht ist allgegenwärtig, sie beeinflusst uns, lenkt uns, bereitet uns Angst, oft durchschauen wir sie nicht, was sie nur desto wirksamer macht. Und manchmal sind wir es, die Macht haben und ausüben, mit Sorge, mit Lust, mit Verantwortung. Wir wollen in diesem Seminar verhandeln, was Macht eigentlich ist, wie sie wirkt und wie wir sie beurteilen sollten. Ist Macht immer mit Gewalt oder Zwang verbunden? Ist Macht immer schlecht? Gibt es eine gute Macht? Es werden begriffliche Fragen aufgeworfen, die um den Machtbegriff kreisen. Max Weber definierte Macht einmal so: "Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Wider- streben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht." Heute werden einem solchen personalen Machtbegriff Begriffe von struktureller Macht und von produktiver Macht zur Seite gestellt. Alle diese Machtbegriffe werden wir kennen lernen. Auch werden wir uns ausführlich den Analysen von Michel Foucault zuwen- den, die in den letzten Jahrzehnten für Furore gesorgt haben, weil sie den Machtbegriff ganz neu konzipiert haben. Architektur, Schule, Militär, die Verwaltung – all das kann nun Teil eines nicht nur repressiv verfahrenden Machtdispositivs sein, das Macht vor allem über verschiedene Disziplinar- mechanismen ausübt. Anschliessend wollen wir mit dem Soziologen Pierre Bourdieu die Frage nach symbolischer und sprachlicher Macht diskutieren: Wer darf in welchem Kontext was sagen? Wer wird gehört? Wer nicht? Mit Hannah Arendt wendet sich das Modul am Ende der Unterscheidung von Macht und Herrschaft zu. Hier soll es auch um die Frage nach den politi- schen Implikationen jeder Form von Macht gehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur Anter Andreas, Theorien der Macht, Hamburg 2012. 26 Neue Herausforderungen in Nonprofit-Organisationen. Analysen und Inneneinsichten Dozierende: Prof. Dr. Raimund Hasse/ Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nonprofit-Organisationen werden in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle als Akteure jenseits von Markt und Staat zugeschrieben und sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport, Kultur, Religion und Umwelt vorzufinden. Im Rahmen der Ringvorlesung beschäftigen wir uns mit spezifischen Typen von Nonprofit-Organisationen, die allesamt als historisch gewachsene und traditionelle Organisationen bezeichnet werden können, jedoch gleichermassen Modernisierungstrends wie Professionalisierung, Public Relations, etc. unterworfen sind und entsprechend Veränderungen beobachtet werden können. Diese wollen wir mit den jeweiligen Organisationsvertretern diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. raimund.hasse@unilu.ch / eva.passarge@unilu.ch 27 Anthropologie des Mittleren Ostens Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Kurs thematisiert grundlegende kulturelle, politische, ökonomische und rechtliche Grundmuster des Mittleren Ostens aus ethnologischer Perspek- tive. Wir werden uns mit klassischen Texten und Debatten beschäftigen und selbstverständlich auch ganz aktuelle Beiträge behandeln. Eine besondere Rolle werden der arabische Frühling und die gegenwärtige post-revolutio- näre Phase spielen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Literatur Eickelman, Dale 1989, The Middle East. An Anthropological Approach. Prentice Hall, Englewood Cliffs. 28 Antropology of World Heritage Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: There are today more 1000 sites in the world recognized as UNESCO World Heritage sites. What is the social reality behind the label and what takes places on the ground? How can anthropology contribute to the study of World Heritage as a both national and international governance phenomenon? This course explores the history, politics and practice of both natural and cultural World Heritage sites on the ground as well as seeking to make sense of the circulation of ideas and distinct governance practices taking place. A site visit to the Lavaux World Heritage site in Vaud is scheduled. Students will also have the possibility to study particular World Heritage sites from the regions and countries they are interested in. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Literatur Brumann, C. (2012). Multilateral Ethnography: entering the World Heritage arena. Max Planck Institute for Social Anthropology Working Papers 136. Meskell, L. (2013). "UNESCO’s World Heritage Convention at 40: Challenging the Economic and Political Order of International Heritage Conservation." Current Anthropology 54(4): 483-494. 29 Die globale Macht des Wassers Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Umgang mit Wasser ist ein zentrales politisches Problem aller Gesell- schaften. Die Wasserproblematik ist dabei sehr vielfältig: Sie betrifft die Trinkwasserversorgung, die Bewässerung von Landwirtschaftsgebieten, den Bau von Schifffahrtswegen und Wasserkraftwerken, aber auch die Land- gewinnung und den Hochwasserschutz. Im Seminar blicken wir zurück auf einige der wichtigsten hydrotechnischen Grossprojekte der letzten 200 Jahre, zu denen etwa der Suez-Kanal (1857), die Tennessee-Valley-Authority in den USA (ab 1933) und Stauseeprojekte in Moçambique, Ghana, Brasilien, etc. gehören; aber auch jene sowjetischen Bewässerungsanlagen, die zum Austrocknen des Aral-Sees geführt haben, oder das utopische Projekt Hermann Sörgels, das Mittelmeer trocken zu legen. Das Ziel ist es, eine vergleichende Analyse der politischen Dimen- sionen dieser Vorhaben zu erarbeiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur Förster, Birte und Martin Bauch (Hg.): Wasserinfrastrukturen und Macht von der Antike bis zur Gegenwart, Berlin 2014. 30 Ethnologische Feldforschungen in (post)sozialistischen Gesellschaften Dozentin: Dr. phil. Angelica Wehrli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 verwies eindrücklich auf die Auf- und Umbruchstimmung in den ehemaligen Ostblockstaaten und der Sowjetunion. Der Zusammenbruch des sozialistischen Regimes liess ehe- malige Grenzen obsolet werden, brachte neue hervor und führte auch in anderen sozialistischen Ländern – wie beispielsweise in Kuba und Vietnam – zu zahlreichen Reformen. In diesem Hauptseminar werden die Spezifika von ethnologischen Forschungen im Kontext von (post)sozialistischen Gesellschaften unter- sucht. Im ersten Teil des Seminars werden wir analysieren wie und weshalb sich der Kontext des Sozialismus bzw. des (Post)Sozialismus auf Forschun- gen auswirkt (vgl. u.a Sanjek 1990; Verdery 1991). Im zweiten Teil werden wir anhand von theoretischen Texten einen Überblick über die (Post)Sozia- lismus-Forschung erwerben (vgl. u. a. Giordano 2009; Hann 2002; Humphrey 2002). Schliesslich werden wir uns im dritten Teil dieses Semi- nars konkreten Fallbeispielen von ethnologischen Feldforschungen im Kontext von (post)sozialistischen Gesellschaften widmen (vgl. u.a. Wehrli 2012a; 2009). In diesem Seminar werden auch audiovisuelle Medien Verwendung finden. Ferner haben die Studierenden die Möglichkeit anhand eigener Recherchen und in Absprache mit der Dozentin weiterführende Materialien beizuziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. Hinweise: angelica.wehrli@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Eine Literaturliste zu den einzelnen Themen sowie zu den Sitzungen wird zu Beginn des Semesters elektronisch bereitgestellt. 31 Religiöse Klänge, gerichtliche Klagen und soziale Ordnung. Analyse gesell- schaftlicher Grenzen religiöser Ausdrucksformen in den USA und Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Religion ist laut: als Glockenklang, Ruf des Muezzins, Strassenpredigt, Gesang in öffentlichen Prozessionen und vielem mehr. Nicht alle sono- rischen Äusserungen von Religionen sind Nachbarn und Stadtteilbewohnern eine Freude, sie haben vielmehr zu Kontroversen bis hin zu gerichtlichen Klagen geführt. Die Sozialgeschichten der USA und Europas zeigen auf, dass Gerichte Fragen zumutbarer und unzumutbarer öffentlicher religiöser Klänge regelten und damit zugleich Fragen sozialer Ordnung und Normativi- tät regulierten. Gerichtliche Entscheide begrenzten die öffentlichen Aus- drucksmöglichkeiten von Religionen, sei es aufgrund von Klagen gegen christliches Glockengeläut, den Ruf des Muezzins oder lauter Strassen- mission von Jehovas Zeugen oder Pfingstlern. Isaac Weiner (2014) argumentiert, dass die lange Zeit in den USA dominante protestantisch- liberale Idee von ‚guter‘ Religion gerade die materielle Seite von Religion in Form von Klängen, Praktiken, Gerüchen und anderem mehr aus der Öffentlichkeit drängte und Religion als inhaltlich intellektuell, privat, dezent und unauffällig disziplinierte. An diesem Ideal modern-liberaler Religion orientiert, entschieden Gerichte in Streitfällen über sozial akzeptierte und nicht akzeptierte öffentliche religiöse Ausdrucksformen und reglementierten ‚unliebsame‘ Religionen. Der vertiefte Blick auf die Geschichte und Geschehnisse der Disziplinierung religiöser Ausdrucksformen in den USA soll verhelfen, einen analytisch- kritischen Blick auf vergleichbare Vorgänge in der Schweiz und Europa zu werfen. Wo und wann erfolgten Regulierungen von ‚zu emotionaler‘ Religion und wie kam es zur Konstruktion des Ideals modern-domestizierter guter Religion? Das Seminar wird die Studie Weiners „Religion out loud“ gemein- sam kritisch lesen und ein anwendungsorientiertes analytisches Vokabular entwickeln, um auf dieser Grundlage in studentischen Projektgruppen eigenständig historische und gegenwärtige Fälle der Disziplinierung religi- öser Ausdrucksformen in der Schweiz und Europa zu untersuchen und zu diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur Weiner, Isaac, Religion out loud. Religious Sound, Public Space, and American Pluralism, New York, London: New York University Press 2014 32 Systemtheorie im Vergleich Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Diese Veranstaltung geht davon aus, dass Theoriekompetenz an theoreti- sche Mehrsprachigkeit gebunden ist. Daher wird ausgehend von der Systemtheorie der Vergleich zu anderen soziologischen Theorien gesucht und an ausgewählten Forschungsfeldern durchgeführt. Es werden grundlagentheoretische und gesellschaftstheoretische Probleme behandelt. Besondere Aufmerksamkeit wird neueren feldtheoretischen Forschungen im Anschluss an Bourdieu sowie mikrosoziologischen For- schungen gewidmet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Literatur • Bohn, Cornelia, Eine Welt-Gesellschaft. Operative Gesellschaftskonzepte in den Sozialtheorien Luhmanns und Bourdieus, in: Colliot-Thélène, et al (Hg.), Pierre Bourdieu: Deutsch-französische Perspektiven, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2005, S. 43-78. • Zeitschrift für Soziologie, Sonderheft „Interaktion, Organisation, Gesellschaft“, hrsg. von Bettina Heintz und Hartmann Tyrell, 2014. 33 Religionspolitik in der Türkei im Spannungsfeld von Laizisums, Nationalismus und Islam Dozent: Prof. Dr. Markus Dressler Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Vorbesprechung: Fr, 18.09.2015, 08:15 - 12:00 FRO, 3.B47 Termine: Fr, 16.10.2015, 13:15 - 19:00 FRO, 3.B52 Sa, 17.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Fr, 13.11.2015, 13:15 - 19:00 FRO, 3.B52 Sa, 14.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Kurs werden wir uns zunächst in historischer Perspektive mit der Rolle von Religion im Kontext der Modernisierung des späten Osmanischen Reiches und der Republik Türkei beschäftigen. Dabei werden wir uns insbesondere mit der Säkularisierungsproblematik sowie der Nationalisie- rung des politischen Diskurses auseinandersetzen. Basierend auf diesem Hintergrund wollen wir uns dann im zweiten Teil aktuellen Diskussionen und Problemfeldern zuwenden (Aufstieg des politischen Islam und Niedergang des kemalistischen Wächterstaates; Metamorphosen des türkischen Säkularismus; Verflechtung von religiösen, wirtschaftlichen und politischen Netzwerken; Situation der Aleviten). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: dresslermarkus1@gmai.com Literatur • Azak, Umut. Islam and Secularism in Turkey: Kemalism, Religion and the Nation State. I.B. Tauris 2010. • Çinar, Alev. Modernity, Islam, and Secularism in Turkey. Bodies, Places, and Time. Minneapolis 2005. • White, Jenny. Muslim Nationalism and the New Turks. Princeton University Press 2012. 34 Kunst und Globalisierung Dozentin: Dr. rer.soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Globalisierung des Kunstfeldes. Die Frage, inwiefern Kunst globalisiert sei, wurde in den vergangenen Jahren in der Soziologie wie auch in den Kunst- und Kulturwissenschaften intensiv und kontrovers diskutiert: Auf der einen Seite wird Kunst gerne als Inbegriff eines globalisierten Praxisgebietes angesehen. Neben dem Universalitätsanspruch der Kunst ist es nicht zuletzt die rasante weltweite Verbreitung bestimmter Ausstellungsformate (Biennalen, Museen für zeitgenössische Kunst) sowie die hohe Mobilität von Kunstschaffenden und Kuratoren, die diese Sichtweise nähren. Auf der anderen Seite wird die Diagnose einer globalisierten Kunstwelt teils stark in Frage gestellt. Kritisiert wird dabei vor allem die Vorstellung von Globalisierung als einer generellen sozialgeographischen ‚Entgrenzung’ des Kunstfeldes sowie die weitgehende Ausklammerung von Fragen sozialer Ungleichheit. Im Seminar greifen wir diese Debatten auf und diskutieren Studien zu un- terschiedlichen Aspekten des Kunstfeldes (z.B. zur Bedeutung von Kunst- zentren, zu internationalen Kunstausstellungen, zum kosmopolitischen Selbstverständnis von Kunstschaffenden etc), wobei ein besonderes Augenmerk den globalisierungstheoretischen Implikationen der jeweiligen Befunde gilt. Das Seminar verfolgt das Ziel, die Studierenden mit zentralen Strukturen dieses Praxisgebietes vertraut zu machen und den Blick für das komplexe Verhältnis von Globalem und Lokalem zu schärfen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur • Becker, Howard (2008 [1982]): Art Worlds. Berkeley: University • Below, Irene/von Bismarck, Beatrice (Hg.)(2004): Globalisierung/Hierarchisierung. Kulturelle Dominanzen in Kunst und Kunstgeschichte. Marburg: Jonas Verlag. • Belting, Hans/Buddensieg, Andrea/Weibel, Peter (Hg.)(2013): The Global Contemporary and the Rise of New Art Worlds, Cambridge, MA:?The MIT Press. • Buchholz, Larissa (2013): The Global Rules of Art, Columbia University (Dissertation) http://academiccommons.columbia.edu/catalog/ac%3A182015 • Carroll, Noël (2007): Art and Globalization: Then and Now, in: The Journal of Aesthetics and Art Criticism, 65/1, S. 131-143. • Danko, Dagmar/Glauser, Andrea (2012): Kunst – soziologische Perspektiven, in: Sociologia Internationalis. Europäische Zeitschrift für Kulturforschung, 50/1+2, S. 3-21. • Elkins, James/Valiavicharska, Zhivka/Kim, Alice (Hg)(2010): Art and Globalization. University Park, Pa: Pennsylvania State University Press. • Luhmann, Niklas (2008 [1990]): Weltkunst, in: Ders., Schriften zu Kunst und Literatur, hrsg. von Niels Werber, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 189-245. • Thornton, Sarah (2009): Sieben Tage in der Kunstwelt, Frankfurt/Main: Fischer. 35 Management und Weltgesellschaft. Begleitseminar Institutionenanlyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 – 17.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur siehe Vorlesung 36 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentinnen: Prof. Dr. Bettina Heintz/ Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Welt- gesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und System- theorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Post- colonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heitz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. • Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. • Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. • Wimmer, Andreas, Yuval Feinstein (2010): The Rise oft he Nation-State Across the World, in: American Sociological Review 75, 5, S. 764-790. • Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript. 37 Organisation und Wirtschaft. Unternehmen und Nonprofitorganisationen im Vergleich Dozent: Dr. phil Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Organisation kostet Geld, und so ist die kontinuierliche Refinanzierung – also die (Wieder-)Beschaffung von Geld – eines der Probleme, von denen praktisch keine Organisation absehen kann. Für Unternehmen ist dies irgendwie schon immer klar und wird meist als Selbstverständlichkeit unterstellt. Aber auch die sogenannten Non-Profit-Organisationen sind auf Geld angewiesen. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Organisationstyp über eine Negation („Non“) Kontur gewinnt, die allerdings das Negierte („Profit“) umso prominenter herausstellt. Das Seminar nimmt diese Beobachtungen zum Anlass, sich grundsätzlich mit dem Verhältnis von Organisation und Wirtschaft zu beschäftigen. Der Vergleich von Unternehmen (for-profit) und den sogenannten Non-Profit-Organisationen wird angeleitet von der Frage, wie ‚das wirtschaftliche Problem’ (Geldbeschaffung) in unterschiedlichen Organisationstypen vorkommt, welche konkrete(n) Fassung(en) es jeweils gewinnt, sowie wie und mit welchen Folgen es bearbeitet wird. Dabei wird es zunächst erforderlich sein, einen tragbaren Begriff von Unternehmen und Non-Profit-Organisation zu entwickeln, der es in einem zweiten Schritt erlaubt, die Leitfragen des Seminars für empirische Betrachtungen zu öffnen, welche schließlich zu einem grundsätzlichen Verständnis des Verhältnisses von Organisation und Wirtschaft in der modernen Gesellschaft beitragen mag. Ziel des Seminars ist es, das Verhältnis von Organisation und (moderner) Gesellschaft an einem speziellen Problem auszuleuchten und dabei vor allem die Anwendung theoretischer Konzepte zur empirischen Analyse einzuüben. Hierzu wird das Seminar voraussichtlich auf kleine studentische empirische Studien abzielen. Voraussetzungen: Umfang: Erwartet werden ein Interesse am Thema und die Bereitschaft zur aktiven Diskussion der Seminarliteratur. Organisationssoziologische Grundkennt- nisse sind von Vorteil und wären ggf. selbständig im Vorfeld des Semester- beginns zu erarbeiten. Für erforderliche Literaturhinweise schreiben Sie mir bitte gern eine email. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Durchführung und Präsentation emprischer Fall- studien) / 4 Kontakt: Hinweise: sven.kette@unilu.ch Voraussichtlich wird das Seminar eine Forschungsphase enthalten, in der Sie kleine empirische Fallstudien durchführen und die Ergebnisse gegen Ende des Seminars präsentieren (Aktive Teilnahme). Evtl. angedachte Seminararbeiten können auf diesen Forschungen aufbauen, müssen es aber nicht zwingend. Literatur Apelt, Maja und Veronika Tacke (Hrsg.) (2012): Handbuch Organisationstypen. Wiesbaden: Springer VS. 38 Rassismus und Diskriminierung. Konstruktion der symbolischen Grenze in der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. rer. pol. Takemitsu Morikaws Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 23.09.2015 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Existenz der Weltgesellschaft führt nicht unbedingt zur Angleichung des Lebensstils in allen Ländern. Globalisierung und Moderne verflüssigen einerseits alte, herkömmliche, räumliche und soziale Grenzen von segmen- tären und stratifikatorischen Einheiten. Andererseits schaffen sie eine neue symbolische Grenze, die oft als „Kultur“ codiert wird. Deswegen verschwin- det die Figur des Fremden auch in der modernen globalisierten Gesellschaft nicht, sondern sie wird in der eigenen Weise kodiert, zumeist als „Auslän- der“, „Immigranten“, „Asylbewerber“ u.ä. In dieser Lehrveranstaltung versuchen wir den Rassismus und die Diskri- minierung in den modernen Gesellschaften aus der Perspektive von der Soziologie der Fremden und der Weltgesellschaftstheorie aufzufassen. Auf dieser theoretischen Basis werden wir dann Beispiele aus unserem Alltag analysieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literatur • Baberowski, Jörg/ Kaelble, Hartmut/ Schriewer, Jürgen (Hg.) (2008): Selbstbilder und Fremdbilder. Repräsentation sozialer Ordnungen im Wandel, Frankfurt am Main: Campus. • Stichweh, Rudolf (2000): Weltgesellschaft. Soziologische Analyse, Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Stichweh, Rudolf (2010): Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, Berlin: Suhrkamp. 39 Staatenkonkurrenz Dozent: Prof. Dr. Thomas Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B55 Fr, 11.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 12.12.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Annahme, dass Staaten miteinander konkurrieren, spielt in vielen sozial- wissenschaftlichen Disziplinen eine wichtige Rolle. Sogeannt realistische bzw. neorealistische Theorien im Fach Internationale Beziehungen gehen beispielsweise davon aus, dass Staaten sich in ständiger Machtkonkurrenz miteinander befinden, weil ihre Interessen im ‚anarchischen’ internationalen System mehr oder weniger unreguliert aufeinandertreffen. Für HistorikerInnen und historische SoziologInnen ist Staatenkonkurrenz bisher vor allem wichtig gewesen, um die Modernisierung und globale Expansion des europäischen Staatensystems seit der frühen Neuzeit zu erklären. In der Ökonomie bzw. politischen Ökonomie haben Thesen zur Staatenkon- kurrenz – neuerdings insbesondere zur sog. Competitiveness bzw. Wett- bewerbsfähigkeit von Staaten – ebenfalls einen zentralen Platz. Und schließlich ist auch in der neueren Globalisierungs- und Weltgesell- schaftsforschung ein zunehmendes Interesse an verschiedenen Varianten der Staatenkonkurrenz aufgekommen. In dem Seminar soll diskutiert werden, welche Konzepte von Staatenkonkur- renz in diesen unterschiedlichen disziplinären Diskussionszusammenhängen vorherrschen, welche Thesen mit diesen Konzepten begründet wurden, was die Stärken und Schwächen dieser Thesen sind, und was sich aus der kritischen Auseinandersetzung mit ihnen über heutige weltpolitische Phäno- mene und Trends lernen lässt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: twerron@uni-bonn.de Literatur • Brink, Tobias ten (Hrsg.): Globale Rivalitäten. Staat und Staatensystem im globalen Kapitalismus, Stuttgart: Franz Steiner, 2011 • Ferguson, Niall: Civilization. The West and the Rest, London: Penguin, 2011 • Nye, Joseph S.: Soft Power, Foreign Policy 80 (1990), 3, S. 153-171 • Porter Michael E.: The Competitive Advantage of Nations, London: Macmillan, 1990 • Tilly, Charles: Coercion, Capital, and European States, AD 990-1990, Cambridge, Mass.: Basil, 1990 • Werron, Tobias (2012): Worum konkurrieren Nationalstaaten? Zu Begriff und Geschichte der Konkurrenz um ‚weiche‘ globale Güter. Zeitschrift für Soziologie 41, S. 338-355. 40 Modul Weltpolitik Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Mark Dozent: PD Dr. iur. Andreas Abegg Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00 , ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Tendenz der staatlichen Verwaltung, ihre Tätigkeiten immer mehr im Rahmen des Privatrechts abzuwickeln, ist heute trotz Wirtschaftskrise un- gebrochen. Die davon betroffenen Bereiche reichen vom Verhältnis zwischen Staat und Staatsangestellten über öffentlich-private Kooperationen zur Erstellung von Infrastruktur und Bauten bis hin zur Auslagerung sicherheitspolitischer Aufgaben an Private. Das Verwaltungsprivatrecht bezeichnet das Recht, das auf die privatrechtlich tätige Verwaltung Anwen- dung findet. Mit der Zuweisung eines Verwaltungshandelns zum Privatrecht finden grund¬sätzlich privatrechtliche Normen Anwendung, die jedoch in mannigfaltiger Weise durch öffentliches Recht beeinflusst oder überlagert werden. Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Studierenden können privatrechtliches Verwaltungshan¬deln erkennen und rechtlich einordnen. Sie lösen typische Fallkonstellationen unter Anwendung der relevanten Gesetzesnormen sowie der von Lehre und Rechtsprechung erarbeiteten Prinzipien. Voraussetzungen: Umfang: Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung baut auf Grundlagenkenntnissen verschiedener Rechtsbereiche auf, insbesondere auf jenen des Obligationenrechts, des Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts. Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik mit entsprechenden Kenntnissen oder mit der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse im notwenigen Mass anzueignen, sind in der Veranstaltung willkommen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: andreas.abegg@doz.unilu.ch Eine Disposition mit weiterführenden Hinweisen sowie weitere Unterlagen werden während der Lehrveranstaltung abgegeben. Literatur Gesetzestexte: BV, OR/ZGB. Die Studierenden werden zu Semesterbeginn und während der Lehrveranstaltung auf geeignete Literatur zur Vor- und Nachbereitung sowie auf Vertiefungsliteratur hingewiesen. 41 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 42 Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00 , ab 14.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die frühneuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 43 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.02.2015 FRO, HS 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This workshop focuses on current issues in human rights law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Kontakt: Anmeldung: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2015; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Course reader; materials accessible or distrubuted electronically Literatur • WALTER KÄLIN/JÖRG KÜNZLI, The Law of International Human Rights Protection, Oxford 2009; • DANIEL MOECKLI/SANGEETA SHAH/SANDESH SIVAKUMARAN (Eds.), International Human Rights Law, 2nd edition, Oxford 2014. 44 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 45 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 17.00 , ab 15.09.2015 FRO, HS 9 14-täglich Do, 15.15 – 17.00, ab 17.09.2015 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 46 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 47 Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 13 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Recht ist auch in totalitären Systemen ein zentrales Legitimations- und Steuerungsinstrument. Die Vorlesung geht auf diese Funktion des Rechts besonders im Hinblick auf das nationalsozialistische Deutschland 1933-45 und die DDR 1949-89 ein. Ausgehend von einem entideologisierten Verständnis totalitärer Strukturen und ihres Wandels wird dabei auch ein Vergleich verschiedener Formen totalitärer Herrschaft möglich. Das „Recht im Unrecht“ (Michael Stolleis) wird zum Einstieg anhand seiner Funktion in der jeweiligen Ideologie analysiert und dann anhand von Rechtspraxis und zeitgenössischer Wissenschaft untersucht. Nicht die zu pauschale und statische Formel vom „Unrechtsstaat“ ist dabei leitend, sondern die in den verschiedenen Stadien der Diktaturen je unterschiedliche Funktionsweise des Rechts in totalitären Systemen. Dabei wird zugleich deutlich, wie einzelne Elemente solcher Rechtsordnungen auch in rechtsstaatlichen Strukturen auftauchen können. Die Vorlesung knüpft an zentrale Themen der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ an. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Voraussetzungen: Umfang: Ein Interesse für die rechtlichen Grundlagen ist von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 48 Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (Grundrechte) Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung vergleicht den Standard des Grundrechtsschutzes in Europa und den USA. Nach einer Einführung in die Grundlagen der Rechts- vergleichung im öffentlichen Recht werden ausgewählte Grundrechtsproble- me anhand verschiedener nationaler Rechtsordnungen, insbesondere in Frankreich, Grossbritannien und den USA behandelt. Dabei wird der Grundrechtsschutz zum Schlüssel für das jeweilige Staats- verständnis und die staataorganisatorischen Regelungen. So werden die Grundrechte jeweils in Beziehung zum einschlägigen institutionellen und historisch-kulturellen Rahmen gesetzt. Weitere Schwerpunkte bilden ausge- wählte Grundrechtsprobleme in den USA. Erlernen und Vergleich verschiedener Ansätze zur Lösung von Grundrechts- konflikten; Erkennen des Zusammenhangs mit den institutionellen und historisch-kulturellen Erfahrungen einer Gesellschaft; Reflexion über die Funktion und Grenzen des Grundrechtsschutzes im Kontext. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse der Grundrechte der Bundesverfassung 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 49 Recht und Politik der WTO Dozent: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4:B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das internationale Handelsrecht im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Die WTO befasst sich mit Fragen, wie: Darf die Schweiz die Ausbringung von genetisch veränderten Organismen verbieten? Darf die EU den Import von Robbenfellen verbieten, weil Robben brutal getötet werden? Darf Australien vorschreiben, dass Zigaretten im Grundsatz alle gleich verpackt werden und es nur noch einen minimalen Hinweis auf den Hersteller gibt? Solche Fragen der Handelsbeschränkungen werden im Kontext der WTO durch das GATT und andere Abkommen geregelt. Die Vorlesung gibt einen Überblick über das System der WTO (GATT, GATS, TRIPs) inklusive des Streitbeilegungsmechnismus (WTO Panel und Appellate Body). Materiell befasst sich die Veranstaltung mit den wichtigsten Vorschriften, wie der Inländergleichbehandlung, der Meistbegünstigungsklausel und der Möglich- keit für Ausnahmen nach der sog. Umbrella-Clause des Art. XX GATT. In der Veranstaltung wird immer auch auf die englische Terminologie hinge- wiesen. Damit bietet sie eine Hilfe für Studierende, die ihre WTO-Kenntnisse im Master in Spezialkursen vertiefen wollen. Kenntis und Fähigkeit zur Bewertung der rechtlichen Instrumente der WTO zur Regelung von Handelskonflikten; Verstndnis des Verfahrens der Streit- beilegung; Vertraut werden mit der spezifischen juristischen Heransgehens- weise im Recht der WTO; Einordnung und Fähigkeit zur bewertung der Tätigkeit der WTO in der internationalen Handelspolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: s. Uniportal Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Material: Wird am Anfang der Veranstaltung an-, bzw. abgegeben. 50 Vergleichende Politikwissenschaft Dozent: Dr. Dominik Hoeglinger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Wie muss der Aufstieg der SVP in der Schweiz vor dem Hintergrund des Erfolgs rechtspopulistischer Parteien in ganz Europa gewertet werden? Wann und weshalb gehen Menschen auf die Strasse, und unter welchen Umständen greifen soziale Bewegungen zu radikalen Mitteln? Weshalb wurde das Gesundheitswesen in Schweden weitgehend verstaat- licht und in der Schweiz nicht? Solchen und ähnlichen Fragen will die vergleichende Politikwissenschaft systematisch auf den Grund gehen. Die Studierenden lernen in dieser Veranstaltung die zentralen Themenfelder, die analytischen Instrumente sowie die Methode(n) der vergleichenden Politikwissenschaft kennen. Die ungleiche politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, der Wandel politischer Kultur, wie Politiker poli- tische Kommunikation strategisch einsetzen, Parteipolitik und „protest politics“, sowie insbesondere die zentrale Rolle von politischen Institutionen und wie sich dies konzeptuell und theoretisch fassen lässt – dies sind die Themen, mit welchen wir uns im Laufe des Semesters auseinandersetzen werden. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mithilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: dominic.hoeglinger@ipz.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Caramani, Daniele (Hg.)(2013). Comparative Politics. 3rd edition. Oxford: Oxford University Press. Newton, Kenneth und Jan W. van Deth (2010). Foundations of Comparative Politics. 2nd edition. Cambridge University Press. 51 Ökonomische Theorie der Politik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 24.09.2015 FRO,4.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung widmet sich der Analyse politischer Prozesse aus einer ökonomischen Perspektive und der sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Erklärung des Verhaltens wichtiger politischer Akteure wie Wähler, Politiker und Interessengruppen und der Einfluss verschiedener politischer Institutionen. Mikroökonomische und ökonometrische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. 1. Die Studierenden kennen die wichtigsten theoretischen Grundmodelle der politischen Ökonomie sowie deren Funktionsweise, Anwendungs- möglichkeiten und Einschränkungen. 2. Die Studierenden sind mit wichtigen Herausforderungen bei empiri- schen Analysen im Bereich der politischen Ökonomie sowie entsprechenden Lösungsansätzen vertraut. 3. Die Studierenden kennen wichtige Institutionen von Demokratien und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik. Voraussetzungen: Umfang: Mikroökonomische und ökonometrische Grundkenntnisse werden vorausge- setzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: oeksem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Besley, Timothy (2006). Principled agents? The political economy of good government. Oxford: Oxford University Press: Kapitel 3.1-3.3 (pp. 98-123). Grossman, Gene M. & Elhanan Helpman (2001). Special interest politics. Cambridge: MIT Press: Kapitel 2 (pp. 53-73), 3 & 7.1-7.2 (pp. 225-235). Matsusaka, John G. (2005). Direct Democracy Works. Journal of Economic Perspectives 19(2): 185- 206. Mueller, Dennis C. (2003). Public choice III. Cambridge: Cambridge University Press: Kapitel 4-5 (pp. 67-92) & 15 (pp. 333-338). Persson, Torsten & Guido Tabellini (2004). Constitutions and economic policy. Journal of Economic Perspectives 18(1): 75-98. 52 Internationales und europäisches Steuerrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Adriano Marantelli Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft Termine: wöchentlich Fr, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2015 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung internationales und europäisches Steuerrecht befasst sich mit den Steuerfolgen grenzüberschreitender Sachverhalte sowohl für natürliche wie juristische Personen. Das Hauptgewicht liegt auf der Einkommens- und Gewinnsteuer unter Einbezug der Verrechnungssteuer. Ausgangspunkt der Veranstaltung bilden das OECD-Musterabkommen sowie die wichtigsten von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Es werden gestützt darauf die Funktions- und Wirkungsweise wie auch die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Verteilungsnormen und der Metho- denartikel, die Bestimmungen über den Informationsaustausch und das Ver¬ständigungsverfahren sowie das Diskriminierungsverbot behandelt. Teil der Vorlesung bilden zudem die Steuerfolgen des Zinsbesteuerungsabkom¬mens. Ziel der Veranstaltung ist, dass sich die Studierenden in der komplexen Materie des internationalen und europäischen Steuerrechts zurechtfinden und die Steuerfolgen einfacherer grenzüberschreitender Sachverhalte er- mitteln können. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Steuerrecht des Bachelorprogramms oder der Vorlesungen Steuerrecht der natürlichen Personen oder Unternehmens- steuerrecht des Masterprogramms. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: adrinao.marantelli@doz.unilu.ch Literatur PETER LOCHER, Einführung in des internationale Steuerrecht der Schweiz, 3. Aufl., Stämpfli Verlag, Bern 2005; Fallstudien des Dozenten (werden vorgängig abgegeben) 53 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 15, 2015. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 54 Terrorsim and the Law Dozentin: Clotide Pégorier, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Fr, 10.15 – 12.00 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the locus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti- terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt. Material: clotilde.pegorier@doz.unilu.ch Reader 55 Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Dozent: Prof. Dr. Boris Prvisic Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Der längste Tunnel der Welt wird im nächsten Jahr eröffnet, und Luzern als Ort der 1871 gegründeten Gotthardbahngesellschaft ist Ausgangspunkt einer national nicht zu überschätzenden Infrastruktur und eines ebenso wichtigen Mythos, der Rütlischwur und Passzugang in einer vermeintlich ein- heitlichen Gründungsgeschichte zusehends zusammenbrachte. Die Tunnel- eröffnung bietet uns die einmalige Gelegenheit, voraus zu blicken und zu- gleich Bilanz zu ziehen. Neben dem Leiter der Transtec Gotthard, der von seiner zu verwirklichenden technischen Vision berichtet, beleuchten Spezialistinnen und Spezialisten die paradoxe Verknüpfung von Zentral- schweizer 'Réduit' mit europäischem Transit. So wird der Doyen der "Schweizer Gebrauchsgeschichte", Guy Marchal, vortragen, um die Konstruktion des Gotthardmythos nachzuzeichnen. Gerade die Diskussion um eine zweite Autobahnröhre trotz Alpeninitiative zeigt, wie sehr dieser Mythos immer noch Nukleus der gegenwärtigen poli- tischen Diskussionen in der Schweiz ist. Entsprechend thematisiert wird in dieser Ringvorlesung die Rolle des Gotthards für die Neue Rechte, aber auch der Alpen im Allgemeinen in nationalen und internationalen Debatten oder in der 'schweizerischen Katastrophenkultur'. Zentral sind "Gotthardfan- tasien", wie sie sich in verschiedenen kulturellen Gedächtnissen entwickeln – vorab natürlich in der Literatur von Goethe über Carl Spitteler und Hermann Burger bis zu Martin Stadler, aber auch ausserhalb der Schweiz, beispielsweise in Russland, wo die Alpenquerung Suworows weiterhin als wichtiger Erinnerungsort figuriert. (Als Vertiefungsmöglichkeit werden ergänzend zur Ringvorlesung im Semi- nar vorab politische und literarische "Gotthardtexte" gelesen. Es besteht die Option, zusätzlich für die Mithilfe an der Organisation der Tagung und bei der Herausgabe des anschliessenden Sammelbands Kreditpunkte zu erhal- ten. Interessierte bitte frühzeitig mit Boris Previsic Kontakt aufzunehmen.) Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: boris.previsic@doz.unilu.ch oder silvia.cavelti@unilu.ch 56 Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 57 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure und Strukturen, die wichtigsten Problembereiche internationaler und globaler Politik sowie die einflussreichsten theoretischen Perspektiven der Disziplin Internationale Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Teildisziplin „Internationale Beziehungen“ (IB) sowie verschiedene theo- retische Perspektiven auf die wichtigsten Akteure (wie Staaten, Internationa- le Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne, zivilgesellschaftliche Akteure) und Strukturen internationaler Politik diskutiert. Dabei wird u.a. der zunehmende Bedeutungsverlust einer Trennung von Innen- und Aussen- politik, vergleichender Politik und IB bzw. auch einer Trennung von IB und anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (wie beispielsweise der Soziologie) thematisiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Probleme und Zukunftsfragen globaler Politik in ausgewählten zentralen Politikfeldern der IB (wie internationale/globale Sicherheit, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte) diskutiert. Begleitend zur Vorlesung wird für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Weitere Literatur: Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Krell, Gert (2009): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 4. überarb. Auflage, Nomos. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2010): Theorien der Internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., UTB. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 58 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Peter Coenen, LL.M./ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 – 17.00, ab 14.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: peter.coenen@doz.unilu.ch Literatur AALT WILLEM HERINGA/ PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge. 59 Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozent: Kyriaki Topidi, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • PETER W. ENGE, Religion and the Law, Ashgate /Aldershot, 2006; • PE TER CANE/CAROLYN EVANS/ZOE ROBINSON (eds.), Law and Religions in Theoretical and Historical Context, Cambridge University Press, 2008. 60 Die Politik des Theaters. Geschichte, Theorie, Ästhetik Dozenten: Dr. phil. Thomas Forrer/ Dr. des. Benno Wirz Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 17.15 – 19.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Theater und Politik unterhalten seit jeher ein verwobenes Verhältnis mit- einander. Nicht nur, dass politische Inhalte zur Aufführung gelangen oder dass die Politik ins Theatergeschehen eingreift. In seinem Gestus des Vor- Augen-Stellens macht das Theater Handlungen, Prozesse und Ereignisse sichtbar und schafft damit selbst eine Öffentlichkeit. Zugleich stellt es sich dem Blick des Kollektivs: in der griechischen Antike dem Chor, später dem Publikum. Deshalb ist in den intensiv geführten Debatten über Rolle und Funktion des Theaters gerade auch die Theaterästhetik eine „res publica“, eine die Öffentlichkeit und den Staat unmittelbar involvierende Angelegen- heit. Im Seminar beschäftigen wir uns mit prominenten theoretischen und ästhe- tischen Einsätzen in der Geschichte des Theaters von der Antike bis in die Moderne. Wir untersuchen die jeweiligen ästhetischen Positionen in ihren kulturgeschichtlichen Zusammenhängen und durchleuchten sie auf ihre politische Bedeutung hin: Welche Gefahren für Mensch und Gesellschaft wurden dem Theater und seiner Praxis zugeschrieben? Mit welchen Ein- griffen sollte das Theater unter Kontrolle gebracht und zu einer gesel- lschafts- und staatstragenden Institution geformt werden? Und worin sehen die Avantgarden das revolutionäre Potential des Theaters? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder Essay), benotet) / 4 Kontakt: thomas.forrer@unilu.ch oder benno.wirz@uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 61 Democratic legitimacy in Europe. Inside and Outside the EU Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 17.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Fr, 16.10. 09.15 - 17.00 Sa, 17.10. 09.15 – 17.00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11. 09.15 – 17.00 Sa, 28.11. 09.15 - 17.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The course discusses the nature and status of democracy in the European Union and in the EU’s associated non-members (with emphasis on Switzerland, Norway and Iceland). Students are introduced to different theoretical perspectives on EU democracy; key concepts; institutional and constitutional arrangements; and recent developments in the EU, with particular emphasis on the euro-crisis. Students are also acquainted with the forms of association that the EU has developed with all its associated non- members. In addition, students learn about the democratic and constitutional implications that EU integration has for different categories of associated non-members through in-depth examinations and comparisons of Switzerland, Norway and Iceland. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug Bauböck, R. (2007) “Why European Citizenship? Normative Approaches to Supranational Union”, Theoretical Inquiries in Law 8(2): 452-488. Benz, A. (2013) “An Asymmetric Two-level Game: Parliaments in the Euro Crisis”, in Crum, B. and J.E. Fossum (eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, ch.8, 125-140. Crum, B. and J.E. Fossum (2013)(eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, chaps. 1, 15, pp.1-14 and 251-268. Eriksen, E. O. and J.E. Fossum (2012) “Introduction: reconfiguring European democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 1- 13. Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (2012) “Europe’s Challenge: reconstituting Europe or reconfiguring democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 14-38. Eriksen, E. O. og J.E. Fossum (2015) (eds.) The European Union’s Non-members: Independence Under Hegemony?, London: Routledge. In addition to the chapters by the editors, the book contains contributions from: Sieglinde Gstöhl, Sandra Lavenex, Rene Schwok, Joachim Blatter, Halvard Haukeland Fredriksen, Eirik Holmøyvik, Baldur Thorhallsson, Morten Egeberg, Jarle Trondal, Helene Sjursen, and Chris Lord. 242 p. 62 Political parties and Elections in Europe Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 13:15 - 17:00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Political parties and elections are crucial institutions of contemporary representative democracies. Elections allow contestation and competition within the political system, while political parties process the societal demands (and strengthen the linkage between society and state), transform citizens’ preferences into policies, aggregate interests, and get actively involved in government. In spite of these important roles, both institutions received increased criticism over time for various problems. This course intends to provide students with an overview of political parties and elections’ development in contemporary Europe. It aims to introduce students to key concepts, to present the increasing changes in political parties and elections over time, and to explain their functioning mechanisms. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - Emergence, formation, and types of political parties - The roles and functions of political parties - How are parties organized and how they work (ties with voters, strategies) - What do political parties stand for (ideology, policies) - Electoral system and election campaigns - Legitimacy of elections and political parties - Citizens, parties, and elections (e.g. voting behavior) - Contemporary challenges for political parties and elections. At the end of this course students will be able to: - gain a better understanding of political parties and elections in general - become familiar with the key debates in the literature - analyze electoral processes and dynamic - evaluate and differentiate between types of parties and elections - identify political problems and challenges in contemporary democracies. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt. gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 63 Gridlock. Why Global Cooperation is failing when we need it most Dozent: Prof. Dr. David Held Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 16.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Mi, 28.10. 08.30 – 17.00 Raum folgt Do, 29.10. 08.30 – 17.00 FRO, 4.A05 Fr, 30.10. 08.30 – 17.00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will explore the changing nature and form of globalisation, the institutional context of contemporary global change, and why it is that decision-making at the global level is now gridlocked. The argument will be that the post Second World War order was hugely successful but that it has now created conditions that undermine the original institutional settlement that underpinned it. What causes gridlock? Is there a way out of it? At the end of the lectures and discussions, it is hoped that there will be a clear response to these issues. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: david.held@druham.ac.uk oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 64 Harter Kern und ausgefranste Grenzen. Differenzierte Integration in Europa Dozentin: Dr. Sabine Jenni Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 – 10.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die regionale Integration auf dem europäischen Kontinent war in den letzten 50 Jahren von einer beeindruckenden Ausweitung und Vertiefung gekenn- zeichnet (“widening and deepening”): was mit der Liberalisierung des Kohle- und Stahlhandels begann, kennen wir heute als eine Organisation mit gemeinsamer Währung. Diese Entwicklung machte aus der Europäischen Union (EU) die zurzeit am weitesten entwickelte Organisation regionaler Integration weltweit. Eine Begleiterscheinung dieser Entwicklung und heute ein zentrales Merkmal der EU ist die Differenzierung dieser Integration. Die EU ist in fast allen Politikbereichen aktiv, aber in sehr unterschiedlichem Ausmass. Ebenso konnte sich kein europäisches Land auf Dauer dem Einfluss der EU entziehen und trotzdem sind nicht alle Länder gleich stark in die Politik der EU eingebunden. Das gilt sowohl für Mitgliedstaaten, als auch für Länder, die nicht EU-Mitglieder sind. Manche Länder, darunter die Schweiz, entwickelten alternative Integrationsmöglichkeiten wie die EFTA, den EWR, und bilaterale Verträge. Im Seminar beschäftigen wir uns mit den Fragen, wie wir die Differenzierung der Integration über Politikbereiche und Länder empirisch messen können, wie wir sie theoretisch erklären können, und welche Konsequenzen die Differenzierung für das europäische Integrationsprojekt hat. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semster. Kontakt: sabine.jenni@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Dyson, Kenneth, and Angelos Sepos, eds. 2010. Which Europe? The Politics of Differentiated Integration. Hampshire: Palgrave Macmillan. Leuffen, Dirk, Berthold Rittberger, und Frank Schimmelfennig. 2013. Differentiated Integration. Explaining Variation in the European Union. Hampshire und New York: Palgrave Macmillan. Schimmelfennig, Frank, und Katharina Holzinger. 2012. "Differentiated Integration in the European Union. Many Concepts, Sparse Theory, Few Data." Journal of European Public Policy. 19(2): 292-305. 65 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: Mo, 21.09.2015, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B57 Fr, 20.11.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Voraussetzungen: Sprache: Lecture "Einführung in die Ökonometrie" recommended Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Kick-off meeting: Mo, 21.09.2015, 10:15-12:00 66 Pragmatismus als Ideologie Dozentn: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mi, 16.09.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 30.09.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 14.10.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 28.10.2015, 15:15 - 17:00 Mi, 11.11.2015, 15:15 - 19:00, Mi, 25.11.2015, 15:15 - 19:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Anfang der 90er Jahre wurde angesichts des Endes der grossen ge- schichtsphilosophischen Aspirationen gleich das Ende der Geschichte ausgerufen (Francis Fukuyama) - sozusagen als letzter, sich selbst negierender, geschichtsphilosophischer Entwurf. Mit weit weniger Pathos, näher am Boden der Tatsachen, diagnostizierten bald darauf Parteien- forscher und Politikwissenschaftler das "Ende der Ideologien". Diesen sei zumindest die Funktion abhanden gekommen, Wählerschaften zu mobilisie- ren und zu binden. Politik wird pragmatisch, die Positionen der Parteien werden zunehmend ununterscheidbar. Politiker selbst verlieren den Glauben in die Überzeugungskraft programmatischer Argumentationen und wollen Politik nur noch besser machen als ihre Vorgänger - nicht mehr anders. Eine "narrative Leere" entsteht (Franz Walter) und wird europaweit von populisti- schen Parteien, wie der "Alternative für Deutschland" oder auch Christoph Blochers SVP, mit eingängigen Parolen und handfesten Identifikationsange- boten gefüllt. Die polemische Verve, mit der diese Akteure ihre politischen Instinkte in kompakte Erzählungen übersetzen, erscheint als das hässliche Spiegelbild einer Politik, die ihre nüchternen Marschrouten "alternativlos" nennt (Angela Merkel). Erklärungen für diese bekannten Phänomene sind zahlreich und zielen häufig auf ein komplexes Ursachenbündel gesellschaftlicher Entwicklungen. Seltener wird die These der Entideologisierung in Frage gestellt und nach den ideologischen Wurzeln des vorherrschenden Pragmatismus selbst gefragt. Wer sich dieser Problemstellung nähern möchte, sollte zuvor seine Arbeits- begriffe klären und schärfen. Die Veranstaltung führt historisch in den Begriff der Ideologie ein, stellt zentrale Konzepte vor und versucht eine Systemati- sierung. Mit diesem Rüstzeug wird im zweiten Teil des Kurses die Debatte über den - angeblich - vorherrschenden Pragmatismus analysiert. Umfang: Sprache: 1 Semesterwochenstunde Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 2 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Brunkhorst, Hauke (1995): Ist die Ideologiekritik am Ende? In: Bay, Hansjörg / Hamann, Christof (Hg.), Ideologie nach ihrem 'Ende'. Opladen: Westdeutscher Verlag, 79 - 96. Schnädelbach, Herbert (1969): Was ist Ideologie? in: Das Argument, Zeitschrift für Philosophie und Sozialwissenschaften Bd. 50. Berlin: Argument Verlag, 71 - 92. Michelsen, Danny / Walter, Franz (2013): Narrative Leere. in: Michelsen, Danny / Walter, Franz: Unpolitisch Demokratie. Zur Krise der Repräsentation. Berlin: Suhrkamp, 356 - 376. Walter, Franz (2010): Vom Milieu zum Parteienstaat. Lebenswelten, Leitfiguren und Politik im historischen Wandel. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Lenk, Kurt (Hg.) (1984): Ideologie. Ideologiekritik und Wissenssoziologie. Ffm. / New York: Campus. 67 Migration, Citizenship and the State. A Comparative View Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Di, 15.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Fr, 09.10. 09.15 - 17.00 Sa, 10.10. 09.15 – 17.00 FRO, 3.B52 Fr, 04.12. 09.15 – 17.00 Sa, 05.12. 09.15 - 17.00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele. According to the United Nations, there were 232 million international migrants in 2013, a figure which represents hardly more than 3 percent of the world population. In sharp contrast with the extraordinary acceleration of the circulation of goods and capital across borders in the wake of globali- sation, today's proportion of international migrants is significantly lower than in the nineteenth century and has remained remarkably stable over the past 50 years. Yet, the movement of people from one sovereign state to another has become a major field of contestation in the domestic politics of receiving and sending societies, as well as in the international arena. The seminar seeks to critically examine the impact of human mobility on the conception and practice of citizenship, in both countries of origin and of destination. It is divided into three main themes. The first part discusses how the advent of a multicultural citizenship in immigrant-receiving democracies has become increasingly challenged by the rise of radical right parties and growing concerns regarding the accommodation of Islam. The second part compares and contrasts how countries of origin have sought to cultivate ties with their populations abroad, thereby creating new forms of transnational citizenship. The third and final part moves beyond the state centric literature by exploring processes of territorial rescaling of citizenship in complex fede- ral settings, including the Swiss confederation, the multinational states of Spain and the United Kingdom, and the successor states of the former Yugoslavia. The aim of the course is not to weigh in on any side of any particular debate, but to provide students with the analytical tools to understand contemporary migration issues by placing them in the broader political, normative and historical context in which they arise. Participants will become familiar with the main theoretical debates in the fields of migration and citizenship and gain a broad comparative understanding of a variety of cases, mainly though by no means exclusively in Europe. This interdisciplinary course is open to all social science students with an interest in migration and a willingness to examine issues that raise complex ethical, political and academic questions. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Arrighi, Jean-Thomas. “Immigration in a Plurinational Context: Border Struggles and Nation-Building in Contemporary Scotland and Catalonia”, in The Politics of Immigration in Multi-level States: Governance and Political Parties, edited by Zapata-Barrero R. & Hepburn E., London, Palgrave MacMillan: 2013. Barry, Brian. “Chapter 8: The Politics of Multiculturalism.” Culture and Equality: An Egalitarian Critique of Multiculturalism, 292-329. Cambridge MA: Harvard University Press, 2001. 68 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 15.15 – 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2015 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2015) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 69 Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 70 Imperien gestern und heute Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Fr, 25.09.2015, 13:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Fr, 23.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 20.11.2015, 09:15 - 17:00, Fr, 11.12.2015, 09:15 - 17:00 FRO, 3.A05 Fr, 20.11.2015, 09:15 - 17:00 Fr, 11.12.2015, 09:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das neoimperiale Agieren der Russen in der Ostukraine, aber auch die globalen Abhör- und Überwachungspraktiken der USA haben die Frage nach der Rolle von Imperien wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Um sie angehen zu können, ist zunächst ein Rückblick in die Geschichte von Nöten, um dann zu einer Typologie der Grossreichsbildung zu gelangen (Seeimperien, Steppenimperien etc.). Imperien unterscheiden sich von Staaten, aber sie schliessen sich gegen- seitig nicht aus, denn imperiale Strukturen können Staatensysteme über- lagern. Schliesslich ist zu fragen, ob nicht gerade der vermehrt zu beobach- tende Staatszerfall die Entstehung imperialer Strukturen befördert. Und die Europäische Union? Trägt sie Züge eines Imperiums und zwingen die zer- fallenden Ordnungen der Peripherie sie womöglich zu imperialem Handeln? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder drei Protokolle, benotet) / 4 Studienschwerpunkt: Politische Theorie Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Herfried Münkler: Imperien. Die Logik der Weltherrschaft. Vom Alten Rom bis zu den USA (2005), Reinbek b. Hamburg 2014 (3. Aufl. TB). Jan Burbank/Frederick Cooper: Imperien der Weltgeschichte. Das Repertoire der Macht vom Alten Rom und China bis heute, Frankfurt/New York 2012. Empire Amerika. Perspektiven einer neuen Weltordnung, hrsg. von Ulrich Speck und Natan Szneider, München 2003. 71 China and India in the Global Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Few phenomena have transformed as much our contemporary world as the re-entry of China and India in the global economy. The reform and opening of China in the late seventies and that of India in the early nineties have fundamentally altered globalization dynamics. Their impact is increasingly felt in other fields as well such as foreign policy and climate change. This course evaluates this momentous shift, as well as the factors driving it. While the relevance of these countries is not new, the past decade has seen them impact the international system in ways that cannot be ignored. India is poised to become the world’s third biggest economy in purchasing power terms this year. China is already the world’s largest under this measure after becoming its leading exporter and the main emitter of C02. Within the next decade China could well be the primary retail market, main importer, main oil consumer, and the country with the most listed firms in the Fortune Global 500. It could even be that within the next two decades China overtakes the United States in military spending. India is following close-by. This means that both China and India are changing global politics and economics in ways that no other actor has done in recent history. At the same time they face enormous challenges, both domestically and internationally. Almost no other country has seen inequality rise as dramatically as China, corruption, environmental degradation, and social unrest are major concerns for the Chinese leadership. The situation is not much different for India, which in addition remains the country with the most poor in absolute terms (400 million) and has much lower social indicators. This course will look from an empirical and theoretical perspective at the challenges and opportunities that the rise of China and India bring. In doing so, we will look at their political economies, as well as discussing possibilities for economic and political reform. We will focus on their relevance for world politics and economics. A main question that will be present throughout the course is to which extent these countries will act as stakeholders in the current system even if they did not take part in its design, or on the contrary, whether they will challenge it. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Chandler, C. and Zainulbhai, A. eds. (2013) Reimagining India: Unlocking the Potential of Asia’s Next Superpower, New York (NY): McKinsey & Company Deng Y., and Wang F.L. eds. (2004) China Rising: Power and Motivation in Chinese Foreign Policy, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers Dréze, J. and Sen, A. (2013) An Uncertain Glory: India and its Contradictions, Princeton NJ: Princeton University Press Fewsmith J., Ed. (2010) China Today, China Tomorrow: Domestic Politics, Economy and Society, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers 72 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter wird der parallele Besuch des zugehöri- gen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ dringend empfohlen. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten und selbständig lösen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methoden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: Material: rainer.diazbone@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 73 Advanced Microeconomics Dozent: Dr. oec. Yves Schneider Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This lecture delves deeper into microeconomics. We first revisit household decision making - a theme already encountered in the bachelor level micro course. We then deepen our understanding of concepts such as demand functions, indirect utility functions, welfare measures, endogenous income, exchange economy and the first and second fundamental theorem of welfare economics. Although general equilibrium theory has something to say about efficiency, it is silent about which equilibrium should be chosen by society. We therefore look next at the problem of social choice and discover Arrow's impossibility result: in geneneral, individual preferences cannot be aggregated into a social preferences except for the case where society's preferences are dictated by a single individual. Stimulated by this negative result, we finally study mechanism design (Vickrey-Clark-Groves mechanism) and touch on auction theory. Students improve their knowledge of microeconomics in general and game theory in particular. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse in der Mikroökonomie auf Bachelorstufe 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, bei Bedarf auch Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: yves.schneider@doz.unilu.ch Literatur Geoffrey A. Jehle and Philip J. Reny, 2010, Advanced Microeconomic Theory, 3rd edition, Pearson Education. Further recommended reading will be announced in the first lecture. 74 Angewandte Datenvisualisierung Dozentin: Kim Albrecht, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.09.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 19.09.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 25.09.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 26.09.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Bewältigung großer Informationsmengen ist seit jeher eine Herausforderung vieler Wissenschaften. Heutzutage wird dieser Prozess durch die Digitalisierung stärker denn je vorangetrieben. Um aus Daten, Informationen, Wissen und Erkenntnisse abzuleiten, benötigen wir Schnittstellen der Mensch-Maschine-Kommunikation. Datenvisualisierung kann zur Sichtbarmachung und Kommunikation beitragen und somit einen wichtigen Baustein bieten um aus Daten, Erkenntnisse zu gewinnen. In dem Seminar beschäftigen wir uns mit den Grundlagen der Visualisierungspraxis, um anhand dieser eigene Daten mit verschiedenen Werkzeugen zu explorieren. Der Kurs bietet eine praktische Einführung in das Thema, welches die Möglichkeiten, Variationen und Restriktionen dieser Bilderwelten aufzeigen soll und Werkzeuge erkundet die einen Einstieg in das Thema ermöglichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Anfertigung eines Visualisierungsprojektes) / 4 Kontakt: Hinweise: me@kimalbrecht.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur https://www.cs.ubc.ca/~tmm/vadbook/ http://isabelmeirelles.com/book-design-for-information/ Bertin, J., 1983. Semiology of graphics. In The Scope of the Graphic System. University of Wisconsin Press. http://www.edwardtufte.com/tufte/books_vdqi Card, S.K., Mackinlay, J.D. & Shneiderman, B., 1999. Readings in Information Visualization, Morgan Kaufmann. 75 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 76 Methoden der Netzwerkanalyse Dozent: Jan Riebling, Dipl. Soz. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 09.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 10.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar soll Grundlagen in der praktischen Anwendung von Verfahren und Methoden der Netzwerkanalyse vermitteln. Daher wird im besonderen auf die technischen Aspekte und die Umsetzung mithilfe einschlägiger Analysesoftware eingegangen werden. Folgende Software-Pakete sollen dabei zum Einsatz kommen: UCINET, GEPHI und NetworkX (unter Anaconda Python). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: jan.riebling@googlemail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 77 Conventions and Institutions Dozent: Dr. Christian Bessy Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 18.09.2015, 12:15 - 14:00, Sa, 19.09.2015, 10:15 - 16:00 FRO, 3.B47 Fr, 16.10.2015, 10:15 - 16:00, Sa, 17.10.2015, 10:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 16:00, Sa, 24.10.2015, 10:15 - 16:00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course is dedicated to new developments of the French institutionalist approach of the economics of convention. It presents the basic concepts of this approach in order to understand the development of markets and organizations in institutional contexts and the tension between different conventions of valuation of persons and goods. We present an endogenous conception of law by analyzing the interactions between legal rules and conventions, and by focusing on the role played by legal professionals. Labor law and intellectual property rights will be particularly studied by examining in what extend collective organizations can manage employment contracts and licensing agreements. More generally, we emphasize the collective dynamics of valuation and raise the issue of the valuation power of market intermediaries, their legitimation and the eventual regulation of their activities. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Hinweis: bessy@idhes.ens-cachan.fr The first seminar block already begins on 18./19. September. Please register early for this seminar as registered students will receive further information by email. Literatur • Bessy C, 2015: The dynamics of law and conventions, Historical Social Research, Special Issue: Law and Conventions from a Historical Perspective, Vol. 40 (1): 62-76. • Bessy C., 2013: Economics of Convention as the Socio-Economic Analysis of Law, Economic sociology_the european electronic newsletter, 14(2): 53-59. • Bessy C., Chauvin P.-M., 2013, ‘The power of Market Intermediaries: From Information to Valuation Processes’, Valuation Studies, 1(1): 83-117. • http://valuationstudies.liu.se/Issues/articles/default.asp?DOI=10.3384/vs.2001-5992.131183 Bessy C., 2012 ’Law, Forms of Organizations and the market for Legal Services’, Eco-nomic sociology_the european electronic newsletter, 14-1: 19-29 • Bessy C., 2012, ‘Institutions and Conventions of quality’, Historical Social Research, 37-4: 15-23. • Bessy C., 2011: Repräsentation, Konvention und Institution – Orientierungspunkte für die Economie des Conventions, in Soziologie der Konventionen, Rainer Diaz-Bone ed., Frankfurt: Campus. 78 Empirische Lebensstilforschung Dozent: Prof. Dr. Jörg Blasius Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Mi, 30.09.2015, 13:15 - 15:00 FRO, U1.308 Fr, 30.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 31.10.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B47 Fr, 04.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 05.12.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Indikatoren des Lebensstils werden heutzutage immer häufiger als Alternative zu den klassischen vertikalen Differenzierungen durch Schichtungsmerkmale verwendet, also zu Merkmalen wie Einkommen und Bildung. Als bekannteste Vertreter dieser Art von Differenzierung können die Arbeiten zum „sozialen Raum“ von Pierre Bourdieu und seinen Anhängern genannt werden, des Weiteren der aus der Marktforschung kommende Ansatz der Sinusmilieus. Obwohl die deutschsprachigen Länder im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, wird es auch immer wieder Verweise auf andere europäische Länder und auf die USA geben. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Arbeiten von Bourdieu und der empirischen Konstruktion seines sozialen Raums. Im ersten Block werden vom Dozenten die zentralen Inhalte des Kurses vermittelt Zum einen handelt es sich hierbei um eine ausführliche Einführung in das Verfahren der multiplen Korrespondenzanalyse, welches auch von Bourdieu und seinen Anhägern zur Konstruktion des sozialen Raums verwendet wurde und zum anderen in die Benutzung von SPSS. Des Weiteren werden die grundlegenden empirischen Elemente der Theorie von Bourdieu vermittelt und es werden Anwendungsbeispiele aus der Literatur gegeben. Im zweiten Block sollen die Teilnehmer ihre eigenen empirischen Ergebnisse vorstellen und es werden weitere Bereiche der empirischen Lebensstilanalyse diskutiert, hier schwerpunktmäßig die Sinusmilieus. Voraussetzungen: Umfang: Gute Grundkenntnisse der Statistik 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: jblasius@uni-bonn.de Das Material wird den Teilnehmenden zugeschickt. Literatur • Bourdieu, Pierre, 1982: Die feinen Unterschiede. Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Bourdieu, Pierre, 1983: Ökonomisches Kapital, kulturelles kapital, soziales Kapital. In: Soziale Ungleichheiten, Sonderband 2 der Soziale Welt, S. 183-198. • Blasius, Jörg, 2001: Korrespondenzanalyse. München: Oldenbourg. • Blasius, Jörg und Joachim Winkler, 1989. Gibt es die “feinen Unterschiede”? Eine empirische Überprüfung der Bourdieuschen Theorie. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 41, S. 72-94. • Blasius, Jörg, 1994. Empirische Lebensstilforschung. In: Jens Dangschat und Jörg Blasius (Hrsg.), Lebensstile in den Städten. Opladen: Leske + Budrich, S. 237-254. • Greenacre, Michael, 2007: Correspondence analysis in practice. Boca Raton, Chapman & Hall. 79 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B47 wöchentlich Mi, 13:15 - 15:00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Quantitative Methods I (or equivalent). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: graded written exam and empirical project / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Stata 13 (available through the university) • Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) • Lecture slides, software code, tutorial exercises 80 Forschungsseminar: Arbeiten mit Bourdieu I Dozenten: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone/ dipl. Soz. Tobias Philipp Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Soziologie Pierre Bourdieus zählt zu den großen zeitgenössischen Gesellschaftsanalysen. Mit den Arbeiten Bourdieus zur Feldtheorie und zur Theorie des sozialen Raums stehen der Soziologie komplexe Strategien zur Verfügung für die Analyse der verschiedenen Felder wie Kultur, Ökonomie, Recht, Politik, Religion, Massenmedien usw. Zugleich liegt mit der Theorie Bourdieus eine Theorie der Lebensstile vor, die die Lebensführung auf das Prinzip des Habitus und der verschiedenen Kapitalsorten zurückführt, die den Akteuren zur Verfügung stehen. Pierre Bourdieu zählt zu den wenigen Soziologen, die wegweisende Arbeiten vorgelegt haben zur kombinierten Entwicklung und Anwendung von empirischen Methoden und soziologischer Theorie. Das Forschungsseminar ist auf zwei Semester angelegt. Zunächst wird im ersten Semester in die Theorie, die Methodik und die Forschungsperspektive der Bourdieuschen Soziologie eingeführt. Parallel dazu erarbeiten die Studierenden ein Exposee für ein eigenes empirisches Forschungsprojekt. Im zweiten Semester steht die Umsetzung und Fertigstellung dieser Forschungsprojekte im Vordergrund. In diesem zweisemestrigen Forschungsseminar wird vermittelt, wie man mit der durch Pierre Bourdieu entwickelten Methode und seiner Theorie praktisch empirisch selbständige Forschung entwickeln und durchführen kann. Am Ende erstellen die Studierenden einen Forschungsbericht, der die Resultate dieser Forschungsprojekte präsentiert. Die beiden Seminare und die Erstellung des Forschungsberichts entsprechen dem Modul „Forschungsseminar“ (20 CP) im MA Studiengang Soziologie. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Grundkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Statistik. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch / tobias.philipp@unilu.ch 81 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Frederik Elwert, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 06.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 07.11.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Texte als Quellen soziologischer Analyse stehen in immer größerem Umfang in digitaler Form zur Verfügung. Neben der Nutzung von Annotationssoftware für die klassische qualitative Textanalyse, wie sie sich seit einiger Zeit etabliert hat, ergeben sich auch neue Analysestrategien. Dabei erlauben neue, leistungsfähigere Algorithmen Auswertungen, die über reine Quantifizierungen hinausgehen und die Grenzen zwischen qualitativer und quantitativer Textanalyse verschieben. Beispiele hierfür sind etwa Verfahren der Korpuslinguistik, der semantischen Netzwerkanalyse oder das sogenannte Topic Modeling. Das Seminar wendet sich diesen Möglichkeiten computergestützter Textanalyse zu. Neben der Diskussion der theoretischen und methodologischen Grundlagen geht es insbesondere um die praktische Anwendung der entsprechenden Verfahren. Am Beispiel der Programmiersprache Python soll gezeigt werden, wie sich konkretes Textmaterial aufbereiten, analysieren und interpretieren lässt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 6 Kontakt: Hinweise: frederik.elwert@rub.de Erste Grundlagen der Programmiersprache Python sind für die Veranstal- tung erforderlich. Es wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese im Vorfeld des ersten Blocktermins über einen bereitgestellten Online-Kurs anzueignen. 82 Soziologische Filmanalyse Dozent: Prof. Dr. Alois Hahn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 16.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 17.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ein einziger Film (Sparte „gehobener Kinofilm der 60er“) wird im Laufe des Seminars Szene für Szene analysiert. Die Verfahren der Wahl sind dabei die von Schegloff begründete „Konversationsanalyse“ und die auf Oevermann zurückgehende „objektive Hermeneutik“. Oberstes Prinzip im Seminar ist dabei die streng chronologisch-sukzessiv vorgehende Interpretation, die nur auf Daten und Informationen zurückgreifen darf, die zum jeweiligen Zeitpunkt aus den Szenen selbst ableitbar und begründbar sind. Dieser methodischen Vorgabe verdankt sich auch der Umstand, dass der Titel des ausgewählten Films nicht im Vorhinein mitgeteilt wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: alois.hahn@doz.unilu.ch oder monika.sy@unilu.ch Literatur Bergmann, Jörg: Ethnomethodologie und Konversationsanalyse. Studienbrief mit 3 Kurseinheiten, Fernuniversität GHS Hagen, Hagen 1987/88. Bergmann, Jörg: Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v.Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch, Reinbek 2000, S.524-537. Bergmann, Jörg: Ethnomethodologische Konversationsanalyse, in: G.Fritz/F.Hundsnurscher (Hrsg.), Handbuch der Dialoganalyse, Tübingen 1994, S 3-16. Bergmann, Jörg: Über Erving Goffmans Soziologie des Gesprächs und seine ambivalente Beziehung zur Konversationsanalyse, in: Hettlage, Robert und Karl Lenz (Hrsg.): Erving Goffman – ein soziologischer Klassiker der zweiten Generation, Bern/ Stuttgart 1991, S.301-326. Goffman, Erving: Frame Analysis. An Essay on the Organization of Experience, Harper&Row, New York et al., 1974. Korte, Helmut (Hrsg.): Systematische Filmanalyse in der Praxis. 2. und unveränderte Aufl. Nachdruck. Braunschweig 1993. Mikos, Lothar: Filmverstehen. Annäherung an ein Problem der Medienforschung, in: Sonderheft der Zeitschrift medien praktisch. 1998, Heft 1, S. 3-8. Oevermann, Ulrich: Die objektive Hermeneutik als unverzichtbare methodische Grundlage für die Analyse von Subjektivität – zugleich Kritik der Tiefenhermeneutik, in: Thomas Jung/ Stefan Müller-Dohm (Hrsg.): „Wirklichkeit“ im Deutungsprozeß: Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozialwissenschaften. Frankfurt am Main 1993, S. 106-189. Schegloff, Emanuel: The first five seconds: The order of conversational openings. Ph.D. Dissertation, Berkeley 1967. Sonesson, Göran: Die Semiotik der Bilder: Zum Forschungsstand am Anfang der 90er Jahre, in: Zeitschrift für Semiotik 15 (1993), Nr. 1-2, S. 127-160. • Ulmer, Bernd/ Bergmann, Joerg R.: Medienrezeption als kommunikative Gattungen?, in: Werner Holly/ Ulrich Püschel (Hrsg.): Medienrezeption als Aneignung: Methoden und Perspektiven qualitativer Medienforschung. Bonn 1993, S. 81-102. 83 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 15.15 – 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2015 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2015) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 84 Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 85 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (mehrere Arbeitsaufgaben) / 4 Kontakt: Material: katharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. 86 Qualitative Methods Dozierende: Prof. Dr. Gisela Michel/ Dr. Bruno Trezzini Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: Mo, 08:15 - 17:00, ab 01.06.2015 FRO, 3.A05 Mi, 10.06.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Do, 11.06.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction to major qualitative research traditions such as ethnography, grounded theory, interpretative phenomenological analysis as well as conversation and discourse analysis. In addition, it also address special topics such as the quality of qualitative research and the particular challenges involved with doing qualitative research on sensitive topics or with vulnerable populations. Various strategies and techniques for data collection, analysis and presentation in qualitative research will be covered, and in-class as well as take-home hands-on exercises will provide students with the opportunity to gain some hands-on experience. Students will be introduced to the epistemological and theoretical underpinnings of qualitative social research and will develop the requisite skills to successfully conduct a qualitative health science research project. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written course work / 6 Kontakt: gisela.michel@unilu.ch / gisela.michel@unilu.ch / bruno.trezzini@doz.unilu.ch Material: The teaching material is based on PowerPoint slides, videos, scientific articles and selected book chapters. Literatur Braun V & Clarke V (2013). Successful qualitative research: a practical guide for beginners. Sage, London. 87 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur Datenvisualisierung und/oder zur computergestützen Textanalyse, die ebenfalls im HS2015 stattfinden. Voraussetzungen: Sprache: Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist wichtig. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (kurzes Input und Memos) / 4 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. • Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. • Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 88 Approaches and methods in consumer reserach Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: oglesby.stefan@link.ch Hinweise Material: Regular attendance at the seminar sessions is expected. Further, active participation in form of a presentation or a brief paper is expected. A term paper can be submitted, for which additional credits are awarded. Literature will be available on moodle. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 89 Kolloquien Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich, Mi, 13.15 - 15.00, ab 23.09.2015 FRO, E.411 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft und Religionsforschung gelesen und diskutiert werden. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 90 Forschungskolloquium des Joint Degree Master „Religion-Wirtschaft-Politik“ Dozent: Prof. Paul Dembinski/ Prof. Jens Köhrsen/ Prof. Antonius Liedhegener/ Prof. Daria Pezzoli-Olgiati Durchführender Fachbereich: Religion-Wirtschaft-Politik Termine: Mi, 16.09.2015, 14.15 – 18.00 FRO, HS 4 Mi, 30.09.2015, 14.15 – 18.00 FRO, 3.B52 Mi, 21.10.2015, 14.15 – 18.00 folgt Studienstufe: Master Inhalt: Im Forschungskolloqium werden Methodenfragen erörtert und die laufenden Abschlussarbeiten des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" vorgestellt und diskutiert. Voraussetzungen: Umfang: Teilnahme erfolgt auf Einladung an die RWP-Studierenden besonders des 3. Studiensemesters. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Anmeldung: Kontakt: Üüber das Uniportal UND per internem Formular an den Koordinator antonius.liedhegener@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 - 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengän- gen Soziologie, Public Opinion and Survey Methodology sowie beim Dozenten erfolgender Promotion vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die beim Dozeirenden ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch 91 MA-Kolloquium Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Kolloquium Weltgesellschaft/Theorien Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 25.09.2015, 10:15 - 18:00, Sa, 26.09.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 31. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. 92 Kolloquium für Bachelor- und Masterstudierende Dozierende: Prof. Dr. Jürg Helbling/. Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15:15 - 17:00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Proff. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mo, 15.15 – 17.00, ab 21.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung am 14. September 2015 statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation: Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 93 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr.Daniel Speich/ PD Dr. Patrick Kury/ Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch / markus.ries@unilu.ch 94 Sonderveranstaltungen International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Do, 12.11.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 13.11.2015, 08:15 - 12:00, Do, 26.11.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 27.11.2015, 08:15 - 15:00, Do, 10.12.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 11.12.2015, 08:15 - 15:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. to understand key concepts of international environmental law to know important multilateral environmental agreements (MEAs) to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: written exam / 6 thilo.marauhn@doz.unilu.ch 95 Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termin: Do, 17.09.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 18.09.2015, 17:15 - 20:00, Sa, 19.09.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular¬ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis- cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and problems of and rights associated with diversity management. To link this discourse with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation and exercises during weekend seminar session (30%), individual project (paper and oral presentation, 70%) / 6 Anmeldung: Kontakt: Hinweise: Registration/Deregistration mandatory by e-mail to uta.dietrich@unilu.ch until Sep 11, 2015 alexander.morawa@unilu.ch Block Seminar (Thursday, September 17 – Saturday, September 19, 2015 in Lucerne); capstone meeting towards the end of the semester. 96 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Michael Buess, Dr. des. Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: 22. – 26. Oktober 2015 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion nach Sizilien Inhalt: Wie jedes Semester wird auch im HS15 wieder eine Exkursion von und für Studierende des MA WG&WP organisert. Diesmal hat sich das Organisationskomitee für ein sehr aktuelles Thema entschieden: Die Flüchtlingsproblematik in Europa, genauer die Flüchtlingskrise im Mittelmeer. Um sich mit dieser Problematik nicht nur theoretisch sondern auch praktisch auseinander zu setzen, ist eine Exkursion nach Sizilien geplant. Dabei stehen u.a. Besuche bei Organisationen auf dem Programm, die sich vor Ort mit der Flüchtlingsproblematik beschäftigen. Geplant ist zudem ein Besuch in einem Empfangszentrum. Dabei sollen verschiedene unterschiedliche Perspektiven ins Zentrum gerückt werden: Helferperspektive, Flüchtlings- perspektive und auch die Perspektive der Politik. Als Auftakt zur Exkursion findet eine Podiumsveranstaltung in Luzern zum Thema Flüchtlingsproblematik statt. Weitere Details sowie Informationen zur Anmledung zu dieser Exkursion (die Teilnehmerzahl ist aus logistischen Gründen auf 15 Personen beschränkt) folgen per Email im August. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: michael.buess@unilu.ch oder patricia.duetsch@stud.unilu.ch (OK) 97 29.07.2015

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