• Zum Hauptinhalt springen
  • Zur Haupt-Navigation springen
  • Zur Unternavigation/zum Nebeninhalt springen
  • Zur Suche springen
  • Zur Meta-Navigation springen
  • Zum Footer springen
Universität Luzern
  • Startseite
  • Aktuell ausgewähltSuche
  • Teilen
  • Drucken
  • Zeige Ergebnisse auf English (Treffer)Treffer)

Suchergebnisse für sitat

Filter0

Filtern nach

172 Treffer

    • Dokument

    HS22 University of Texas

    Partneruniversität als an der Univer- sität Luzern Ein Vergleich zwischen der UT und der Universität Luzern

    Grösse: 180 KB

    Erstellungsdatum: 17.08.2023

    pdf

    • Dokument

    Wegleitung zur Promotionsordnung vom 16.10.2007 (Dr. theol.)

    Überreichung und wird für die Univer- sität von der Rektorin bzw. dem Rektor und für die Fakultät von der

    Grösse: 50 KB

    Erstellungsdatum: 21.05.2014

    pdf

    • Dokument

    Bericht der externen Evaluation + Stellungnahme

    2021-05-26 Bericht UniLU Jahresbericht 2015 schweizerische agentur für akkreditierung und qualitätssicherung agenzia svizzera di accreditamento e garanzia della qualità swiss agency of accreditation and quality assurance agence suisse d’accréditation et d’assurance qualité Institutionelle Akkreditierung Universität Luzern Bericht der externen Evaluation | TT. Monat JJJJ Inhalt: Teil A – Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrates Teil B – Institutionelle Akkreditierung nach HFKG und Antrag der AAQ Teil C – Bericht der Gutachtergruppe Teil D – Stellungnahme der Universität Luzern Teil A Entscheid des Schweizerischen Akkreditie- rungsrates TT. Monat JJJJ TT. Monat JJJJ A (Copy / paste Entscheid des SAR – Einfügen als Bild) Teil B Institutionelle Akkreditierung nach HFKG und Antrag der AAQ 26. Mai 2021 26. Mai 2021 B Inhalt 1 Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................... 1 2 Ziel und Gegenstand .......................................................................................................... 1 3 Verfahren ............................................................................................................................ 1 3.1 Eintreten ..................................................................................................................... 1 3.2 Zeitplan ....................................................................................................................... 2 3.3 Gutachtergruppe ......................................................................................................... 2 3.4 Selbstbeurteilungsbericht ........................................................................................... 2 3.5 Vorvisite und Vor-Ort-Visite ........................................................................................ 3 3.6 Bericht der Gutachtergruppe ...................................................................................... 4 3.7 Stellungnahme der Universität Luzern ........................................................................ 4 4 Akkreditierungsantrag der AAQ .......................................................................................... 4 4.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 5 4.2 Erwägungen ................................................................................................................ 5 4.3 Antrag ......................................................................................................................... 7 26. Mai 2021 B 1/7 1 Gesetzliche Grundlagen Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) vom 30. September 2011 ist die institutionelle Akkreditierung Voraussetzung für alle Hochschulen sowie alle anderen Institu- tionen des Hochschulbereichs, öffentliche und private, um eine der Bezeichnungen «Universi- tät», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» zu führen (Art. 29 HFKG) und Bun- desbeiträge zu beantragen (Art. 45 HFKG). Die Akkreditierungsverordnung HFKG vom 28. Mai 2015 (Stand am 1. Januar 2018) konkreti- siert die Voraussetzungen für die Akkreditierung gemäss Art. 30 HFKG; sie präzisiert die Ver- fahrensregeln und die Qualitätsstandards. 2 Ziel und Gegenstand Mit der institutionellen Akkreditierung nach HFKG verfügt die Schweiz über ein Instrument, um den Zugang zu ihrer Hochschullandschaft zu steuern. Gegenstand der institutionellen Akkredi- tierung ist das Qualitätssicherungssystem der Hochschulen, mit dem sie die Qualität ihrer Lehre, Forschung und Dienstleistungen gewährleisten. Das Qualitätssicherungssystem wird mittels Qualitätsstandards von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert. Diese überprüfen die Konzepte und Mechanismen der Qualitätssiche- rung und Qualitätsentwicklung: Sie beurteilen, ob die verschiedenen Elemente ein vollständiges und kohärentes Ganzes bilden, das die Hochschule in die Lage versetzt, die Qualität und eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Aktivitäten entsprechend ihrem Typ und ihren spezifischen Merkmalen zu gewährleisten. Einbezogen wird dabei auch die Verhältnismässigkeit zwischen den eingesetzten Mitteln und den erzielten Ergebnissen. Ein Blick auf das gesamte System alle sieben Jahre erlaubt es der Hochschule, regelmässig den Stand der Entwicklung und Kohärenz der verschiedenen Elemente zu erheben. 3 Verfahren 3.1 Eintreten Die Akkreditierungsverordnung HFKG bestimmt im Artikel 4 Absatz 1 und 2 die Voraussetzun- gen für die Zulassung zum Akkreditierungsverfahren und sieht einen Entscheid auf Eintreten des Schweizerischen Akkreditierungsrats vor. Die Universität Luzern war nach dem Universitätsförderungsgesetz UFG als beitragsberechtigt anerkannt. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Akkreditierungs- verordnung und wurde ohne Prüfung der Voraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 zum Verfah- ren der institutionellen Akkreditierung zugelassen. Die Universität Luzern hat ihr Gesuch auf Akkreditierung als Universität am 23 September 2019 beim Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) eingereicht. An seiner Sitzung vom 6. Dezem- ber 2019 hat der SAR Eintreten beschlossen und die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ mit der Durchführung des Verfahrens der institutionellen Akkredi- tierung beauftragt. Die institutionelle Akkreditierung wurde mit einer Evaluation der Theologischen Fakultät durch AVEPRO kombiniert. 26. Mai 2021 B 2/7 3.2 Zeitplan Die AAQ hat gemeinsam mit der Universität Luzern folgenden Zeitplan festgelegt: 06.12.2019 17.02.2020 Eintreten Eröffnung 10.11.2020 Abgabe Selbstbeurteilungsbericht 11.01.2021 Vorvisite (virtuell) 9.–11.03.2021 Vor-Ort-Visite 28.04.2021 Vorläufiger Bericht und Akkreditierungsantrag AAQ 20.05.2021 Stellungnahme Universität Luzern 26.05.2021 Definitiver Bericht und Akkreditierungsantrag AAQ 24.09.2021 Akkreditierungsentscheid durch den Schweizerischen Akkreditie- rungsrat, Publikation des Berichts zur externen Begutachtung auf der Webseite der AAQ 3.3 Gutachtergruppe Für die Auswahl der Gutachterinnen und der Gutachter hat die AAQ in Absprache mit der Uni- versität Luzern ein Profil und eine Longlist potenzieller Peers erarbeitet. Die Longlist wurde vom Schweizerischen Akkreditierungsrat am 27. März 2020 genehmigt. Die AAQ hat die Gutachtergruppe daraufhin mit folgenden Personen besetzt und die Universität Luzern mit Schreiben vom 2. Juni 2020 darüber informiert: - Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor, Universität Mannheim, Vorsitzender der Gutachter- gruppe - Prof. Dr. Stephanie Bohlen, Rektorin, Katholische Hochschule Freiburg - Dr. Christine Fahringer, Rektorat / Leitung Qualitätsmanagement, Universität Inns- bruck - Prof. Dr. Maarten Hoenen, Universität Basel, Lehrstuhl für Philosophie, Vizerektor für Lehre und Entwicklung 2013–2017 - Ruth Sophie Thommen, Studierende im Master in Sozialanthropologie, Universität Neuchâtel Prof. Dr. Thomas Puhl wurde von der AAQ als Vorsitzender der Gutachtergruppe benannt. Als Gutachter für die AVEPRO-Evaluation der Theologischen Fakultät nahm Prof. Dr. Ulrich Rhode (Dekan der Kanonistischen Fakultät der Pontificia Università Gregoriana, Rom) ebenfalls an den Gesprächen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung teil. 3.4 Selbstbeurteilungsbericht Die Universität Luzern hat ihren Selbstbeurteilungsbericht fristgerecht am 10.November 2020 bei der AAQ eingereicht. 26. Mai 2021 B 3/7 Für die institutionelle Akkreditierung hat die Universität Luzern eine Steuerungsgruppe einge- setzt. Diese besteht aus dem Senat sowie einer Delegierten des Universitätsrates und re- präsentiert somit alle Interessengruppen der Universität. Die Steuerungsgruppe befasste sich mit verschiedenen Aufgaben im Rahmen der Akkreditierung: Sie zeichnete verantwortlich für die Definition des Gutachterprofils, verabschiedete den Selbstbeurteilungsbericht und die Stel- lungnahme. Die Stelle für Qualitätsmanagement legte die inhaltliche Struktur des Selbstbeurteilungsberich- tes gemäss Leitfaden AAQ fest und delegierte Teilberichte an entsprechende Autorinnen und Autoren. Dabei wurden sowohl Verantwortliche ausgewählter Zentren und Stellen miteinbezo- gen (z. B. International Relations Office, Zentrum Lehre, Stelle für Forschungsförderung, Fach- stelle für Chancengleichheit) wie auch der Rektor, die Universitätsleitung und die Fakultäts- und Departementsmanagerinnen und -manager. Nach Zusammenführen der Teilberichte durch die Stelle für Qualitätsmanagement (im Folgenden QM) sowie Vernehmlassung durch die entspre- chende Autorenschaft verabschiedete die Steuerungsgruppe die vorliegende Schlussfassung des Selbstbeurteilungsberichtes. (SEB S. 19) 3.5 Vorvisite und Vor-Ort-Visite Vorvisite Die Vorvisite an der Universität Luzern fand am 11. Januar 2021 – aufgrund der Corona-Pande- mie virtuell – statt. In einem ersten Teil stellte die AAQ den Gutachterinnen und Gutachtern die Hochschullandschaft Schweiz sowie die Ziele, Rahmenbedingungen und Instrumente der insti- tutionellen Akkreditierung in der Schweiz vor. Ebenfalls wurden die Rollen der Gutachterinnen und Gutachter, des Vorsitzenden der Gutachtergruppe und der AAQ geklärt. Der Rektor der Universität Luzern, Prof. Dr. Bruno Staffelbach, präsentierte die Spezifika der Universität Luzern bzw. des QM-Systems. Der zweite Teil des Vormittags galt der inhaltlichen Vorbereitung der Vor-Ort-Visite: Die Gutach- terinnen und Gutachter analysierten den Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern, iden- tifizierten Themenbereiche für die Vor-Ort-Visite und bereiteten die Rückmeldung für das erste Gespräch mit der Universitätsleitung vor. Darüber hinaus stellten sie die Liste der zur Nachliefe- rung gewünschten Materialien zusammen. Am Nachmittag fand das Gespräch zwischen der Gutachtergruppe und der Universitätsleitung sowie den Verantwortlichen für die institutionelle Akkreditierung statt. Der Vorsitzende der Gut- achtergruppe gab eine erste Rückmeldung zum Selbstbeurteilungsbericht und skizzierte The- men, die voraussichtlich an der Vor-Ort-Visite weiter vertieft werden sollten. Des Weiteren be- nannte die Gutachtergruppe die nachzureichenden Materialien. Die Gutachtergruppe hat um folgende ergänzende Dokumente gebeten: - Organigramm betr. Verwaltung inkl. IT, Bibliothek (Dienstleistungen) - Zusammenstellung/Darstellung Ressourcen QM in den Fakultäten, Zuständigkeiten, Ge- samtressourcen - Prozessdiagramme für QS-Prozesse, nicht nur aus dem Bereich der Lehre - Zahlen-Reporting an den Kanton, Statistiken: Studierende (Incomings, Outgoings, Vollzeit, Verteilung auf Studiengänge, Herkunft etc.) und damit verbunden: - Umgang mit diesen Daten, Interpretation und Wirksamkeit im Sinne der Steuerung (Leis- tungsperiode von fünf Jahren), evtl. anhand von Beispielen - QS im Bereich der Professuren und Nachwuchsförderung: Beförderungssystem, Tenure- Track-System, Betreuungsinstrumente für die Promotion - Kompetenzprofile (Beispiele) - Aktuell gültiges QM-Handbuch und Umsetzungsplan überarbeitetes QM-Handbuch - Dashboard bezogen auf Fakultäten (sofern Zahlen dezentral erhoben werden) 26. Mai 2021 B 4/7 - Definition «Begriff der Qualitätskultur» Zusätzlich für die Theologische Fakultät (AVEPRO-Evaluation): - Musterdiplome (Theologie), Diploma Supplements, Dekrete der kirchlichen Autorität, mit de- nen die Studiengänge genehmigt worden sind. Die Universität Luzern hat die von der Gutachtergruppe gewünschten Dokumente in Form eines Berichts mit Beilagen fristgerecht nachgereicht. Vor-Ort-Visite Die Vor-Ort-Visite wurde ebenfalls virtuell via Zoom durchgeführt. Sie dauerte vom 9.–11. März 2021 (2,5 Tage). Die Gespräche waren geprägt von einer offenen und konstruktiven Atmo- sphäre. Schlusspunkt der Vor-Ort-Visite war das sogenannte Debriefing, an dem der Vorsitzende der Gutachtergruppe im Namen der Gutachtergruppe einen ersten mündlichen Gesamteindruck vermittelte. Zum Debriefing eingeladen waren seitens der Universität Luzern alle an der Akkre- ditierung Beteiligten. Nach Abschluss der Vor-Ort-Visite fand gleichentags ein Roundtable zur Evaluation der Theolo- gischen Fakultät (TF) statt. Die AAQ begleitete diese Evaluation nach Veritatis Gaudium im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Agentur AVEPRO. Der Bericht zur Evaluation der TF stützt sich bei institutionellen Belangen auf die Inhalte der institutionellen Akkreditierung und be- antwortet separat die Standards von AVEPRO. 3.6 Bericht der Gutachtergruppe Der Bericht der Gutachtergruppe lag zeitgerecht vor und konnte, gemeinsam mit dem Akkredi- tierungsantrag AAQ, der Universität Luzern am 28. April 2021 zur Stellungnahme vorgelegt wer- den. 3.7 Stellungnahme der Universität Luzern Die Universität Luzern verfasste per 20. Mai 2021 eine Stellungnahme zum Bericht. Sie schreibt darin, dass der gesamte Prozess der institutionellen Akkreditierung für die Universität Luzern eine äusserst wertvolle Erfahrung sei und war. «Durch die Erarbeitung des Selbstbeurteilungs- berichts haben wir uns stark mit unseren Strukturen und Prozessen auseinandergesetzt, unsere Uni dabei noch besser kennengelernt und Ansatzpunkte für weitere Optimierungsschritte er- kannt. Die genannten Auflagen und die dazu gehörenden Begründungen sind in aller Regel nachvollziehbar.» In Teil 2 «Stellungnahme zu Einzelfragen» werden Einzelpunkte aus dem Bericht herausgegrif- fen, die von den Gutachterinnen und Gutachtern im Bericht teilweise in der Folge angepasst wurde, wo es sich um inhaltliche Korrekturen handelte. 4 Akkreditierungsantrag der AAQ Das Verfahren der institutionellen Akkreditierung ist als Peer Review angelegt. Jeder Bericht ei- ner Gutachtergruppe steht deshalb für eine Momentaufnahme an einer bestimmten Hoch- schule; entsprechend sind die Berichte der Gutachtergruppen nicht geeignet, um Vergleiche zwischen den Hochschulen zu ziehen. Die Akkreditierungsanträge hingegen müssen konsistent sein: Gleiche Befunde müssen zu den gleichen Anträgen führen. 26. Mai 2021 B 5/7 Die AAQ prüft in ihrem Antrag die Frage, ob die Argumentation der Gutachtergruppe kohärent, d. h. auf den Standard bezogen, und evidenzbasiert erfolgt, und stellt die Konsistenz mit bishe- rigen Anträgen sicher. 4.1 Ausgangslage Die Universität Luzern ist die jüngste Universität der Schweiz, gegründet im Jahre 2000, aller- dings mit Wurzeln zurück ins Jahr 1600. Mit 3'500 Studierenden (2019) und einem Personalbe- stand von 576 Personen, davon 73 Professorinnen und Professoren, gehört die Universität Lu- zern zu den kleineren Hochschulen der Schweizer Hochschullandschaft. Die Universität Luzern ist organisiert in vier Fakultäten: Theologie, Kultur- und Sozialwissen- schaften, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften. Dazu kommt das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin. Die Universität strebt die Vernetzung in Forschung und Lehre sowie Dienstleistungen zwischen den Disziplinen an. Damit will sie Verbindungen schaffen zwischen Konfessionen und Religio- nen, zwischen Epochen und Kulturen, zwischen Philosophie, Politik, Recht und Wirtschaft. Nachdem 2016 die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gegründet wurde, steht als nächster Ausbauschritt der Aufbau eines Masterstudiengangs in Medizin (Start 2020) als Joint Master mit der Universität Zürich an. Die Universität Luzern hatte 2019 einen Umsatz von CHF 70 Mio. Der Globalbeitrag des Trä- gerkantons macht einen Anteil von 18,5 % des jährlichen Budgets aus. Die Universität darf Ei- genkapital in der Höhe von 10 % des Jahresumsatzes bilden; was darüber liegt, muss an den Träger abgeliefert werden. 4.2 Erwägungen Akkreditierungsempfehlung der Gutachtergruppe Die Gutachtergruppe beschreibt in ihrer gesamthaften Beurteilung und dem Stärken-/Schwä- chenprofil des Qualitätssicherungssystems eine Universität, deren Angehörige sie als «persönli- che Universität charakterisieren und besonders wertschätzen» (S. 32). Die Gutachtergruppe stellt eine hohe Identifikation und Zufriedenheit aller Interessensgruppen mit ihrer Universität fest. Die Gutachtergruppe weist weiter daraufhin, dass der Aufbau der neuen Fachgebiete viele Res- sourcen gebunden hat. Die Gutachtergruppe kommt zum Schluss, dass die Weiterentwicklung eines hochschulübergreifenden QM-Systems (Qualitätssicherungsstrategie und -system mit der Definition verbindlicher Mindeststandards und einer Schliessung der Regelkreise inkl. Fremde- valuationen für alle Bereiche von Forschung, Lehre und Dienstleistungen) nicht mit dem zügi- gen Ausbau der Universität Schritt halten konnte. Die Gutachtergruppe sieht die zentrale Voraussetzung für die institutionelle Akkreditierung (Arti- kel 30 HFKG) im Grundsatz für gegeben. Einschränkend verweist die Gutachtergruppe in ihrem Bericht auf den Bereich der Qualitätsstrategie (Standards 1.1–1.4), nachhaltige Entwicklung (Standard 2.4) Chancengleichheit und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau (Stan- dard 2.5) sowie die Evaluation der Forschung (Standard 3.2). In ihrer Bewertung der Standards 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Universität Luzern aktuell über eine veraltete, d. h. nicht mehr gültige, QS-Strategie verfügt. Der Entwurf für eine aktuelle QS-Strategie in Form eines QM-Handbuches liegt vor, muss indes noch finalisiert werden. Die Gutachtergruppe beurteilt deshalb den Standard 1.1 als nicht erfüllt und formuliert eine Auflage. In der Analyse von Standard 1.2 vermisst die Gutachtergruppe eine 26. Mai 2021 B 6/7 integrierte Darstellung («Gesamtsicht») der Qualitätsstrategie. Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard als teilweise erfüllt, verzichtet jedoch mit Blick auf die Auflage zu Standard 1.1 auf eine Auflage. Auflage 1 zu Standard 1.1 (in Verbindung mit Standard 1.2 und 5.1) Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen gemäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht diese publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit. Schliesslich stellt die Gutachtergruppe in der Analyse von Standard 1.4 fest, dass im Entwurf des QM-Handbuchs zwar eine regelmässige Überprüfung und Anpassung des QM-Systems vorgesehen ist, Methode, Rhythmus und Zuordnung von Verantwortlichkeiten jedoch noch offen sind. Die Gutachtergruppe bewertet den Standard deshalb als teilweise erfüllt und schlägt eine entsprechende Auflage vor: Auflage 2 zu Standard 1.4 Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit wel- cher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprü- fung unterzieht. In der Analyse zu Standard 2.4 kommt die Gutachtergruppe zum Schluss, dass die Universität Luzern im Bereich nachhaltige Entwicklung keine Ziele formuliert. Die Gutachtergruppe bewer- tet den Standard deshalb als teilweise erfüllt und schlägt eine Auflage vor: Auflage 3 zu Standard 2.4 Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. In der Analyse zu Standard 2.5 kommt die Gutachtergruppe zum Schluss, dass das Thema Gleichstellung innerhalb der Universität hoch bewertet wird. Gleichzeitig sei die Gleichstellung nicht universitätsweit verankert. Die Gutachtergruppe bewertet den Standard deshalb als teil- weise erfüllt und formuliert eine Auflage: Auflage 4 zu Standard 2.5 Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. In der Analyse zu Standard 3.2 kann die Gutachtergruppe die regelmässige Evaluation der For- schungsleistung im Sinne des Standards nicht erkennen. Die Gutachtergruppe bewertet den Standard deshalb als teilweise erfüllt und formuliert eine Auflage. Auflage 5 zu Standard 3.2 Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etab- lieren. In der Analyse zu Standard 5.1 betont die Gutachtergruppe, dass die finalisierte QM-Strategie auf der Webseite zu publizieren sei, und verweist auf Auflage 1. Würdigung der Erwägung der Gutachtergruppe Die AAQ stellt fest, dass die Gutachtergruppe alle Standards geprüft hat. Die Bewertungen der Gutachtergruppe und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind schlüssig. Die AAQ stellt weiter fest, dass die vorgeschlagenen Auflagen geeignet sind, den festgestellten Bedarf an Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems sicherzustellen. 26. Mai 2021 B 7/7 4.3 Antrag Die AAQ stellt fest, dass die Universität Luzern die Voraussetzungen gemäss Artikel 30 HFKG für die institutionelle Akkreditierung erfüllt: Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a und c Die Analyse der Standards gemäss Akkreditierungsverordnung durch die Gutachtergruppe zeigt, dass die Universität Luzern die Voraussetzungen nach Artikel 30 Absatz 1 Buch- stabe a und Buchstabe c erfüllt bzw. nach Erfüllung der Auflagen erfüllen wird. Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b Die Universität Luzern beantragt die Akkreditierung als universitäre Hochschule. Der Be- richt der Gutachtergruppe zeigt, dass die Universität Luzern Lehre und Forschung in den Bereichen Theologie, Kultur- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Wirtschafts- wissenschaften und Gesundheit/Medizin betreibt. Der Bericht zeigt weiter auf, dass die Universität Luzern in der Lehre alle drei Zyklen abdeckt (Bachelor, Master und Doktorat). Die Universität Luzern erfüllt damit die Voraussetzung nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b, dass eine universitäre Hochschule Lehre, Forschung und Dienstleistungen in mehreren Disziplinen oder Fachbereichen anbieten muss. Die AAQ beantragt, gestützt auf den Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern, die Ana- lyse und den Akkreditierungsvorschlag des Berichts der Gutachtergruppe und die Stellung- nahme der Universität Luzern, die Akkreditierung als Universität mit fünf Auflagen auszuspre- chen: Auflage 1 (zu Standard 1.1, in Verbindung mit Standard 1.2 und 5.1) Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen gemäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht diese publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit. Auflage 2 (zu Standard 1.4) Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit wel- cher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprü- fung unterzieht. Auflage 3 (zu Standard 2.4) Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. Auflage 4 (zu Standard 2.5) Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. Auflage 5 (zu Standard 3.2) Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etab- lieren. Die AAQ hält eine Frist von zwei Jahren für die Erfüllung der Auflagen für angemessen. Die AAQ schlägt vor, die Auflagenüberprüfung im Rahmen einer verkürzten Vor-Ort-Visite (0,5 Tage) mit drei Mitgliedern der Gutachtergruppe durchzuführen. Teil C Bericht der Gutachtergruppe 26. Mai 2021 26. Mai 2021 C Inhalt 1 Die Universität Luzern ........................................................................................................ 1 2 Umgang mit den Ergebnissen aus früheren Verfahren ...................................................... 2 3 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern ..................................................... 5 4 Analyse der Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards ................................................ 9 5 Gesamthafte Beurteilung und Stärken-/Schwächenprofil des Qualitätssicherungssystems ............................................................................................. 32 6 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems ..................... 33 7 Akkreditierungsvorschlag der Gutachtergruppe ............................................................... 34 C 1/35 1 Die Universität Luzern1 Die Universität Luzern ist die jüngste Universität der Schweiz. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1600 zurück, als moderne Hochschule besteht sie erst seit dem Jahr 2000. Zu ihren Kernkom- petenzen gehören die Wissenschaften von Religion, Gesellschaft, Kultur, Recht, Wirtschaft und Gesundheit. Die Universität Luzern besteht aus den vier Fakultäten für Theologie, für Kultur- und Sozialwis- senschaften, für Rechtswissenschaft und für Wirtschaftswissenschaften sowie dem Departe- ment Gesundheitswissenschaften und Medizin. Ein besonderes Merkmal ist ihr Streben nach Vernetzung: In Forschung, Lehre und Dienstleis- tungen schafft sie Verbindungen zwischen Konfessionen und Religionen, zwischen Epochen und Kulturen, zwischen Philosophie, Politik, Recht und Wirtschaft. Durch ihre späte Gründung und die regionale sowie nationale Einbindung ist ihr die Rolle einer kleinen Wissenschaftsinsti- tution vorgegeben. Sie beansprucht eine führende Position in der tertiären Bildung in der Zent- ralschweiz als Akteurin in den Gebieten «wissenschaftliche Forschung», «Ausbildung» sowie «Weiterbildung». Zudem ist sie ein profilierender Faktor im Lebens- und Wirtschaftsraum Zent- ralschweiz sowie auch ein Motor der regionalen Entwicklung. Im Herbstsemester 2019 studierten an der Universität Luzern knapp 3’500 Personen, davon fast 2’600 im Bachelor- oder Masterstudium, und etwas weniger als 400 Personen waren Dok- torierende. Fast 450 Personen schlossen einen Weiterbildungsstudiengang ab. Im Herbst 2019 waren 576 Personen fest an der Universität angestellt, davon waren 73 Profes- sorinnen und Professoren. Der Anteil an Professorinnen lag bei 28 %. Die Zahl der Assistieren- den und Forschungsmitarbeitenden betrug 398, 200 Personen waren als Lehrbeauftragte an der Universität tätig. Träger der Universität Luzern ist der Kanton Luzern. Die rechtlichen Aspekte sind im kantonalen Universitätsgesetz geregelt. Als Träger schliesst der Kanton mit der Universität Leistungsauf- träge mit einer Laufzeit von vier Jahren ab und vermietet die Immobilien. Die Universität Luzern hatte im Jahr 2019 einen Umsatz von knapp CHF 70 Mio. Das Eigenka- pital darf gesetzlich nicht mehr als 10 % des Jahresumsatzes betragen, was darüber liegt, muss dem Träger abgeliefert werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Beiträge von Bund und Trä- gerkanton, welche nach Kriterien der Studierendenzahlen und Drittmittelprojekten vergeben werden. Dazu kommen Einnahmen aus Drittmittelprojekten und Studierendengebühren. Der Globalbeitrag des Trägerkantons macht nur 18,5 % des jährlichen Budgets aus. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Universität sind knapp und erschweren Aus- und Weiterbildungspro- jekte. (SEB S. 14) Strategische Ziele und neuste Entwicklungen der Universität Die Universität hat sich in jüngerer Zeit stark weiterentwickelt: Im Jahr 2016 wurde die Wirt- schaftswissenschaftliche Fakultät gegründet und der Studiengang Politische Ökonomie mit Be- triebswirtschaft ergänzt. Die Gesundheitswissenschaften wurden 2019 mit der Medizin erwei- tert, aus der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgelagert und in ein eigenes De- partement überführt, welches direkt dem Rektor unterstellt ist. Im Jahr 2020 startete der Master- studiengang Medizin, welcher als Joint Master zusammen mit der Universität Zürich durchge- führt wird. Es ist geplant, das Departement im Jahr 2023 zu einer eigenen Fakultät zu erheben, 1 SEB S. 13ff. C 2/35 was eine Änderung des Universitätsgesetzes bedingt. Diese ist aktuell in Vorbereitung. Darüber hinaus ist eine Ergänzung des universitären Schwerpunktes auf Geistes- und Sozialwissen- schaften mit Verhaltenswissenschaften respektive Psychologie geplant. Die Organisationsformen der Institute und Zentren wurden neu ausgerichtet, die Begrifflichkei- ten und Führungsstrukturen vereinheitlicht. Die universitäre Weiterbildung wurde mit Gründung einer Weiterbildungsakademie gebündelt. Für die Nachwuchsförderung hat die Universität Lu- zern im Jahr 2019 eine Graduate Academy geschaffen. Die Leitungsfunktionen bzw. -strukturen sind in jüngerer Zeit ebenfalls reformiert worden, so wurden weitere Prorektorate geschaffen. Die Führungsstrukturen der Universität sind im Universitätsgesetz und -statut normiert. Füh- rungsorgane sind der Universitätsrat, der Rektor / die Rektorin, die Universitätsleitung mit den Prorektoren / Prorektorinnen. Zusätzliche Mitglieder der Universitätsleitung sind der General- sekretär / die Generalsekretärin, die Verwaltungsdirektion. Mit den Dekanen und Dekaninnen der Fakultäten und des Departements gemeinsam bilden die genannten Personen die erwei- terte Universitätsleitung. 2 Umgang mit den Ergebnissen aus früheren Verfahren Die Universität Luzern nimmt in ihrem Selbstbeurteilungsbericht ausführlich Stellung zu den im Audit 2013/2014 ausgesprochenen Empfehlungen. Im Folgenden werden einige der Empfehlungen zitiert. Es wird dargestellt, wie die Universität Luzern in den letzten Jahren damit umgegangen ist (SEB S. 21ff): Empfehlung 1 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Qualitätssicherungsstrategie weiterzu- entwickeln, indem strategische Aspekte explizit formuliert und in die Qualitätssicherungsstrate- gie integriert werden. Insbesondere das Zusammenspiel zwischen Zentrale (Universitätsleitung, Verantwortliche für Qualitätssicherung) und Dezentrale (Fakultäten) hinsichtlich Verantwortlich- und Zuständigkeiten (process owners) sollte klarer herausgearbeitet werden (Expertenbericht, Seite 8). Im Entwurf des QM-Handbuchs wird die QS-Strategie teilweise festgelegt und das Qualitätssi- cherungssystem beschrieben, indem die Bereiche, Prozesse, Instrumente und die Zuständig- keiten zur Sicherung und zur Entwicklung der Qualität definiert werden. Die QS-Strategie setzt sich dabei aus zwei Teilbereichen zusammen: dem strategischen Rahmen (Leitsätze der QS- Strategie) und dem strategischen Zielsetzungssystem (Qualitätsziele). Da das Governance-Mo- dell der Universität stark dezentral orientiert ist, wäre es gemäss SEB sinnvoll, wenn ergänzend zur universitären QS-Strategie auch die einzelnen Fakultäten sowie das Departement Gesund- heitswissenschaften und Medizin (GWM) über eine formulierte Qualitätsstrategie verfügen wür- den. Diese sollte ihrerseits mit der Gesamtstrategie sinnvoll verknüpft werden. Einige strategische Aspekte und Verantwortlichkeiten sind auch in den in den letzten Jahren entstandenen Dokumenten enthalten: dem Leitfaden für Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern, dem Leitfaden für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen und dem Leitfaden für die Durchführung von Prüfungsevaluationen. Die Dokumente gelten für die Gesamtuniversität und sind ein Schritt dazu, das QS-System im Bereich Lehre zu zentrali- sieren. Sie sind allerdings nicht verbindlich im Sinne einer erfolgten Genehmigung durch den Senat. C 3/35 Empfehlung 2 Die Expertengruppe bestärkt die Universität Luzern in der Absicht, ein umfassendes Qualitätssi- cherungssystem zu generieren und empfiehlt, eine sukzessive Standardisierung und Institutio- nalisierung der vielfältigen informellen und formellen Elemente anzugehen (Expertenbericht, Seite 10). Hierzu schreibt die Universität Luzern in ihrem Selbstbeurteilungsbericht, dass ein konsistentes System, das alle Qualitätssicherungsprozesse und Massnahmen in ein umfassendes Modell zu- sammenfasst, in Form des QM-Handbuchs in Erarbeitung, jedoch noch nicht finalisiert bzw. ver- abschiedet worden sei. Geplant ist, Erkenntnisse aus dem Verfahren der inst. Akkreditierung (insbesondere in Form des Berichtes der Gutachtergruppe sowie allfälliger Auflagen durch den SAR) in das neue QM-Handbuch zu integrieren. Ziel ist dessen Verabschiedung bis im Jahr 2022 durch den Senat. Empfehlung 3 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Prozessdarstellung für die Studien- gangsentwicklung zu präzisieren in dem Sinne, dass aufgezeigt wird, auf Basis welcher (Qua- litäts-)Kriterien die Gremien entscheiden, ob ein Studiengang eingerichtet werden soll oder nicht (Expertenbericht, Seite 11). In der Entwicklung der Studiengänge sind Fakultäten und das Departement GWM innerhalb der Vorgaben der Strategie der Universität Luzern frei, benötigen jedoch die Genehmigung des Se- nats und des Universitätsrats zur Errichtung, Änderung oder Auflösung. Diese universitären Gremien haben eine wichtige Kontroll- und Qualitätssicherungsfunktion: Sie prüfen die Anträge und weisen sie bei Bedarf zurück, verlangen Nachbesserungen oder beschliessen Änderungen. Dem Senat vorgelagert ist eine Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen durch den Generalsekretär. Dieser prüft einerseits die formalen Aspekte, aber auch die Kompatibilität mit der Bologna-Reform. Die Studiengangentwicklungen verlaufen zwar unterschiedlich – dies auch vor dem Hintergrund der voneinander abweichenden Ausgangslagen –, sie sind aber geprägt von den Bemühungen, qualitativ hochstehende, innovative und markttaugliche Produkte mit ei- nem Alleinstellungsmerkmal zu entwickeln, die zudem für Studierende interessant und erfolg- versprechend sind. (SEB S. 22ff.) Empfehlung 4 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, eine etwas stärkere, wenn auch behut- same Formalisierung von Verfahren mit einer transparenten Definition von zugeordneten Ver- antwortlichkeiten und instruktiven Prozessdarstellungen voranzutreiben (Expertenbericht, S. 11). Die Universität Luzern schreibt dazu in ihrem SEB, dass angesichts des stark dezentral orien- tierten Governance-Modells der Universität Luzern eine Formalisierung von Verfahren nicht in allen Bereichen Sinn macht. Die Formalisierung von Verfahren zur Qualitätssicherung sei in vie- len Bereichen zudem bereits vorhanden. Als Beispiel zu nennen sind Berufungen, die über das Berufungsreglement der Universität formalisiert sind, oder die Annahme von privaten Drittmit- teln. Die nach dem Audit 2013/14 vom QM neu entwickelten Leitfäden für die Studiengangs-, Prüfungs- und Lehrveranstaltungsevaluationen sind ein Versuch, qualitätssichernde Prozesse instruktiv darzustellen, die Qualitätskriterien und die Erhebungsinstrumente zu definieren sowie die Verantwortlichkeiten zu regeln. Um dem Subsidiaritätsprinzip gerecht zu werden, bleibt es den Fakultäten überlassen, ob sie diese Konzepte nutzen oder auf andere Verfahren zurückgreifen. (SEB S. 24–25) C 4/35 Empfehlung 5 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, Massnahmen zu prüfen, die die Ein- flussmöglichkeiten der Universitätsleitung auf das Hochschulgeschehen steigern. Für die Defini- tion und Verfolgung einer übergeordneten Strategie und Profilbildung und für die Chance auf etwas mehr Steuerung und etwas weniger Evolution erscheint eine mit allen ausgehandelte, aber in jedem Fall zentral durchzusetzende Definition von minimalen Standards, die univer- sitätsweit und für alle Fakultäten und Institute gelten, unabdingbar. (Expertenbericht, S. 12) Die Steigerung der Einflussmöglichkeiten der Universitätsleitung auf das Hochschulgeschehen wurde durch verschiedene Massnahmen erzielt: • Verbesserte Leitungsorganisation ab März 2017 mit vermehrtem Einbezug der Lei- tungspersonen (Anpassung des Universitätsstatuts) • Die Errichtung von drei neuen Prorektoraten mit fachlichen Unterstellungen • Die Errichtung von zwei neuen informellen Gremien zur Unterstützung der Leitungsauf- gaben des Rektors (Universitätsleitung) und zur Koordination mit den Fakultäts- und Departementsleitungen (Erweiterte Universitätsleitung) • Die Einführung von mehreren Phasen bei der Entscheidungsfindung (Universitätslei- tung – Erweiterte Universitätsleitung – Senat) führte zu Qualitätsverbesserungen bei den Geschäften, zu einer breiteren Abstützung der Entscheide und zu besserem ge- genseitigem Informationsfluss. Die Definition und Verfolgung einer übergeordneten Strategie und Profilbildung erfolgte durch die Änderung des Universitätsstatuts und des Universitätsgesetzes. Seit 2018 wurden auf Initiative des Rektors Untervereinbarungen des Rektorats mit den Leis- tungserbringern (Prorektorate, Dienste und Fakultäten / Departement Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin) eingeführt, welche die einjährigen Leistungsaufträge auf Stufe der Abteilungen konkretisieren. Empfehlung 6 Die universitäre Hochschule fördert und evaluiert die Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter (Expertenbericht, S. 13). Ausgehend von dieser Empfehlung hat die Fachstelle für Chancengleichheit eine Situationsana- lyse zum Thema Diversity erstellen lassen, die wiederum in die Erarbeitung einer Diversity-Stra- tegie mündete. Die Diversity-Strategie ist im Januar 2021 durch einen Umsetzungsplan ergänzt worden. Empfehlung 7 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Relevanz und Effektivität der Evaluati- onen auf den verschiedenen Stufen kritisch zu überprüfen im Hinblick auf die Auswahl der In- strumente, Definition von Zyklen und universitätsweiten Minimalstandards. Neben den Lehrver- anstaltungsevaluationen sollten auch Formate für Studiengangs-, Prüfungs- sowie Lehrkörperevaluationen erwogen werden. Dabei sind Erweiterungen im systematischen Einbe- zug externer Expertise, u. a. in Form von informed peer reviews, von entscheidender Bedeu- tung (Expertenbericht, S. 16). Die Stelle für Qualitätsmanagement hat die Prozesse, Qualitätskriterien und Instrumente zu Studiengangs-, Prüfungs- und Lehrveranstaltungsevaluationen neu definiert und Leitfäden ent- wickelt. Die Fakultäten können die definierten Prozesse und Instrumente nutzen oder ihre eige- nen Verfahren anwenden, allerdings sollen sie die dort festgelegten Qualitätskriterien beachten. C 5/35 Zudem unterstützt und berät die Stelle für Qualitätsmanagement die Fakultäten und das Depar- tement GWM bei ihren Qualitätssicherungsaktivitäten. Die Kooperation wurde laut Selbstbeur- teilungsbericht durch die neu ausgearbeiteten Leitfäden gestärkt. Empfehlung 8 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, Bemühungen einer Strategieentwicklung und Profilbildung zu verstärken. Eine Erhöhung der Mittel der Grundfinanzierung erachtet die Gutachtergruppe in diesem Zusammenhang als zentral (Expertenbericht, S. 18). Hinsichtlich Strategieentwicklung in der Forschung hat die Universität Luzern verschiedene Massnahmen ergriffen, so wurde das Prorektorat Forschung als Mitglied der Universitätsleitung aufgewertet (2017); ihm sind vier Dossiers direkt unterstellt: die universitäre Forschungskom- mission, die Stelle für Forschungsförderung, die Graduiertenakademie und die universitären Forschungsschwerpunkte. Die Profilbildung wurde u. a. gestärkt durch den Miteinbezug von Peers in die Evaluation bestehender und geplanter Organisationseinheiten oder mit der Förde- rung des wissenschaftlichen Nachwuchses für universitäre und ausseruniversitäre Laufbahnen durch die Eröffnung der Graduate Academy (Herbst 2019), durch Forschungskooperationen mit anderen universitären Institutionen etc. Das Profil der Universität Luzern als humanwissenschaftliche Universität wird im universitären Leitbild und in der Universitätsstrategie geschärft. Was die Finanzierung angeht, sind der Universität die Hände gebunden: Eine Erhöhung des Trägerbeitrags ist politisch umstritten, die anderen Hochschulen (Hochschule Luzern HSLU und PH Luzern) sind ebenfalls knapp finanziert. In den letzten Jahren ist es der Universität Luzern gelungen, die Drittmittelbeiträge ständig zu erhöhen; diese beeinflussen auch die jährlichen Bundesbeiträge positiv. 3 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern Die nachfolgenden Ausführungen zum QM-System der Universität Luzern basieren auf dem Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern und Darstellungen in den Nachgereichten Un- terlagen sowie entsprechenden Beilagen. Die Beschreibungen werden im Kapitel 4 – Analyse der Qualitätsstandards – durch die Gutachtergruppe aufgegriffen, kommentiert und verifiziert. Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern umfasst die Qualitätssicherung und -ent- wicklung in allen Bereichen: Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen sowie in- und externe Kommunikation. Es ist in den strategischen Leitdokumenten der Universität (Statut, Leitbild, Universitätsstrategie 2019–2022, Leistungsvereinbarung) auf- geführt. Die operative Durchführung von gesamtuniversitären Qualitätssicherungsmassnahmen obliegt dem Generalsekretariat, für die operative Umsetzung ist die wissenschaftliche Mitarbeiterin Qualitätsmanagement zuständig. C 6/35 Das QM-Handbuch – welches zum Zeitpunkt der inst. Akkreditierung jedoch nicht finalisiert ist (vgl. dazu Ausführungen zu Standard 1.1.) – legt die QS-Strategie fest und beschreibt das Qua- litätsmanagementsystem (QM-System), indem es die Bereiche, Prozesse, Instrumente und Zu- ständigkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Qualität definiert. Primäres Ziel ist es, die Qualität der Tätigkeiten der Universität und deren langfristige Entwicklung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Im Rahmen der angestrebten Revision des QM-Handbuchs ist ferner geplant, dass die Verant- wortlichkeiten klarer definiert, die Instrumente zur Qualitätssicherung aktualisiert und der Zeit- rahmen zur Durchführung von Massnahmen festgelegt werden. Hierzu soll eine Qualitätsstrate- giegruppe gebildet werden. Sie wird die strategischen Ziele der Universität in den Bereichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für einen bestimmten Zeitraum definieren, Schwer- punkte setzen und Erfolgskriterien in Form von Minimalstandards zur Erreichung der Ziele fest- legen. Ebenso wird die Qualitätsstrategiegruppe das Controlling der Durchführung von Qua- litätssicherungsmassnahmen und der Erreichung der Minimalstandards leiten. Die Universität will den Prozess der institutionellen Akkreditierung nutzen, indem sie diesen als Qua- litätsprüfung wahrnimmt und Erkenntnisse daraus in das neue QM-Handbuch integriert. Das QM-Handbuch wird dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt werden und dann gesamtuniver- sitär verbindlich sein. (SEB S. 31) Das Qualitätssicherungssystem in Lehre und Studium Das QM in der Lehre umfasst alle Stufen (Bachelor, Master, Promotionsstudium, universitäre Weiterbildungsangebote) sowie alle Prozesse der Lehre, von der Planung und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Studiengänge über die organisatorischen Aspekte bis zur Bera- tung der Studierenden. Zentral für die Massnahmen zur Qualitätssicherung in der Lehre sind die von der universitären Lehrkommission ULEKO entwickelten und vom Senat am 24. Oktober 2011 approbierten «Leitsätze Gute Lehre». Diese Leitsätze unterstützen die Dozierenden, die Studiengangsver- antwortlichen und die Fakultäten bei ihren Bestrebungen zur weiteren Verbesserung der Lehre, definieren Kriterien für gute Lehre und regeln die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Umset- zung, auf die Anreize und die Weiterentwicklung der guten Lehre. Sie beziehen auch die Stu- Draft Gesamtbericht 2020 31 Draft Gesamtbericht 2020 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Lu- zern umfasst die Qualitätssicherung und -entwicklung in allen Aktivitätsbereichen der Universität: Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen sowie in- und externe Kommunikation. Es ist in den strategischen Leitdokumenten der Universi- tät!", !#, !!, $%% aufgeführt und in detaillierter Form im QM-Handbuch$%$ beschrieben. Die operative Durchfüh- rung von gesamtuniversitären Qualitätssicherungs- massnahmen obliegt dem Generalsekretariat, für die operative Umsetzung ist die wissenscha&liche Mitarbei- terin Qualitätsmanagement zuständig. Das QM-Handbuch legt die QS-Strategie fest und be- schreibt das Qualitätsmanagementsystem (QM-System), indem es die Bereiche, Prozesse, Instrumente und Zu- ständigkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Quali- tät de'niert. Primäres Ziel ist es, die Qualität der Tätig- keiten der Universität und deren langfristige Entwick- lung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Es ist geplant, das Handbuch umfassend zu überarbeiten, wobei die Verantwortlich- keiten klarer de'niert, die Instrumente zur Qualitätssi- cherung aktualisiert und der Zeitrahmen zur Durchfüh- rung von Massnahmen festgelegt werden sollen. Hierzu soll eine Qualitäts-Strategiegruppe gebildet werden. Sie wird die strategischen Ziele der Universität in den Be- reichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für einen bestimmten Zeitraum definieren, Schwer- punkte setzen und Erfolgskriterien in Form von Mini- malstandards zur Erreichung der Ziele definieren. Ebenso wird die Qualitäts-Strategiegruppe das Control- ling der Durchführung von Qualitätssicherungsmass- nahmen und der Erreichung der Minimalstandards lei- ten. Die Universität will den Prozess der institutionellen Akkreditierung nutzen, indem sie diesen als Qualitäts- prüfung wahrnimmt und Erkenntnisse daraus in das neue QM-Handbuch integriert. Das QM-Handbuch wird dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt und ge- samtuniversitär verbindlich sein. Nachfolgend wird die Umsetzung innerhalb der Bereiche beschrieben. 4 DAS QUALITÄTS! SICHERUNGSSYSTEM DER UNIVERSITÄT LUZERN 97 Statut der Universität Luzern, §8: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 98 Leitbild der Universität Luzern, Pos. 2 u. 3: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 99 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 100 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022, Pos. 6: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 101 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) Evaluation von • Studiengängen • Lehrveranstaltungen • Prüfungen • Weiterbildungen • Befragungen von Absolventen Befragungen zu • Bibliothek • E-Medien • Weitere Umfragen nach Bedarf • Dokumentation der Forschungsaktivitäten im FIS • Akademischer Bericht • Kennzahlen und Daten für strategische Entscheide • Mitarbeitendenbefragung • Prozessqualität Lehre und Studium Forschung GovernanceDienstleistungen Ressourcen QM System Abb. 4 Bereiche und Instrumente des Qualitätsmanagement-Systems an der Universität Luzern C 7/35 dierenden partizipativ ein, um so zur Entwicklung der guten Lehre beizutragen (SEB S. 32). In- strumente der Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre sind Lehrveranstaltungsevalu- ationen, Studiengangsevaluationen oder Evaluationen der Leistungskontrollen. Die Ausgestal- tung ist in den verschiedenen Fakultäten unterschiedlich, jedoch sind prinzipiell alle Fakultäten und das Departement GWM durch die Universitätsleitung verpflichtet, Lehrveranstaltungsevalu- ationen und Studiengangsevaluationen durchzuführen. Das Universitätsstatut und die Senats- richtlinien bilden die rechtliche Grundlage. Die Studiengangsevaluationen können unter der Lei- tung des zentralen QM durchgeführt werden oder aber in der Fakultät selbst und schliessen im- mer alle Zielgruppen mit ein. Der SEB legt dar, wie die Evaluationen in den verschiedenen Fa- kultäten umgesetzt werden. (S. 32–34) Als weitere Elemente in der Qualitätssicherung der Lehre nennt die Universität Luzern verschie- dene non-formale Evaluationen und Feedbackgespräche (open-door policy etc.), Erhebung von Leistungskennzahlen etc. 34 se*r würdigt erfolgreiche Lehre und lädt Dozierende mit problematischen Evaluationen ein, das Gespräch mit einer externen Expertenperson für Hochschuldidaktik zu führen!!", welche von der Kommission vorgeschlagen wird. Die Kommission berichtet der Fakultätsversamm- lung einmal jährlich über ihre Arbeit. Die Prüfungsevaluation wurde im Herbstsemester "#!$ erstmals im Rahmen einer Testphase durchgeführt. Die Ergebnisse werden verwendet, um den Prozess ab dem Herbstsemester "#"# zu optimieren!!%. Rechtswissenschaftliche Fakultät Im Regelfall werden die Prüfungen zu jenen Lehr- veranstaltungen evaluiert, die im vorausgehenden Se- mester evaluiert worden sind. Bei schri&lichen Arbeiten (z.B. Proseminararbeiten, Falllösungen im Bachelor) werden von allen Dozierenden dieselben Bewertungs- raster eingesetzt. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde bislang zugunsten einer Vollevaluation der Lehr- veranstaltungen keine eigene Evaluation der Prüfungen durchgeführt. Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Beim Joint Master Medizin werden die Semes- ter-Leistungskontrollen durch die UZH durchgeführt und mit einem Fragebogen evaluiert. Beim Studiengang Health Sciences wurden die Prüfungen im Austausch mit den Liaison-Studierenden evaluiert. Joint Master Medizin: Die Lehrenden der Universi- tät Luzern können sich durch das Erstellen von Prü- fungsfragen an der Konzipierung der Leistungskontrol- len beteiligen. In Zukun& möchte das Departement hier verstärkt auch bei den Evaluationen der Prüfungen mit- wirken. Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin wird laufend durch das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit allen medizinischen Fakultäten evaluiert und verbessert. Masterstudiengang Health Sciences: Mit dem Feed- back der Liaison-Studierenden zu Prüfungen werden bei Bedarf Veränderungen in der Prüfungsgestaltung mit den Dozierenden angeregt. 4.1.3 Studiengangevaluation Die Qualitätssicherung in den Studiengängen an der Universität Luzern erfolgte bis "#!' hauptsächlich an- hand von einzelnen, o& subjektiven und nicht extern be- gleiteten Verfahren, wie die studentischen Beurteilun- gen der einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Absolventenbefragungen und die Überprüfung der Studiengangkonzepte auf Bologna-Konformität durch den Akademischen Direktor (heute Generalsekretär). Diese einzelnen Verfahren waren nicht (mehr) zeitge- mäss und nicht ausreichend, um die Qualität der gesam- ten Studiengänge zu sichern. Im Hinblick auf die Emp- fehlungen aus dem Quality-Audit "#!( wurde diese Pra- xis an der Universität Luzern ab "#!' geändert. Alle Fakultäten wurden durch die Universitätsleitung dazu verp)ichtet, ihre Studiengänge zu evaluieren. Als Hilfe- stellung für die Durchführung der Studiengangevalua- tionen wurde ein Leitfaden!!( durch die universitäre Stelle für Qualitätsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Lehre ausgearbeitet. 112 Beilage zur Fakultätsversammlung 25.03.2019: Vorschlag zur Optimierung hochschuldidaktischer Strukturen der KSF (Anhang 31) 113 Beilage zur Fakultätsversammlung 27.05.2019: Prüfungsevaluation KSF: Prozeduren ab HS 2019 (Anhang 32) 114 Leitfaden für die Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Stu- diengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf Abb. 5 Qualitäts-Kriterien für Beurteilung eines Studienganges (vereinfachte Darstellung) STUDIENGANG!QUALITÄT Draft Gesamtbericht 2020 35 Die Evaluation der Studiengänge ist, neben der stu- dentischen Beurteilung der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen sowie der Absolventenbefragungen, ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung in der Lehre und im Studium an der Universität Luzern. Angesichts ihres Umfangs ist sie das komplexeste Verfahren: Sie ist mehrstu!g, sie schliesst alle am Studiengang beteiligten Zielgruppen mit ein – die Studierenden, die Dozieren- den und die Studiengangleitung – und sie involviert ex- terne Experten*innen. Diese Merkmale machen die Stu- diengangevaluation zu einem der bedeutendsten Pro- zesse in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Lehre und im Studium. Die Studien- gangevaluationen können an der Universität Luzern unter dem Lead und in enger Zusammenarbeit mit der Stelle für Qualitätsmanagement durchgeführt werden, oder ganz in Eigenregie der Fakultäts-, Departements- oder Studiengangleitungen. Das Qualitätsmanagement bietet bei Bedarf umfassende fachliche Unterstützung beim gesamten Prozess. Zurzeit wird beispielsweise der Studiengang «Weltgesellscha" und Weltpolitik» evalu- iert, die Evaluation soll bis Ende #$#$ abgeschlossen sein. An der Universität wurden bislang noch nicht alle Studiengänge evaluiert. Beabsichtigt ist die fortlaufende Evaluation weiterer Studiengänge. Dies wird auch durch die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern für die Jahre #$%& – #$## vorgegeben%%'. Zur bislang erfolgten Umsetzung der Studiengang- evaluationen an den Fakultäten und dem Departement s. die Ausführungen im Abschnitt (.(.%. 4.1.4 Absolventinnen- und Absolventenbefragung Die Universität beteiligt sich seit #$%$ an der natio- nalen Befragung des Bundesamts für Statistik (BfS), welche alle zwei Jahre durchgeführt wird, einer Voller- hebung von Absolvent*innen auf allen Stufen (Bachelor, Master, Doktorat). Das BfS bietet den Hochschulen die Möglichkeit, die allgemeine Befragung, welche sich vor- wiegend auf den Übergang vom Studium ins Berufsle- ben fokussiert, durch eigene, hochschulspezi!sche Fra- gen zu ergänzen. Die Universität Luzern nutzt dies für eine quantitative und qualitative Absolventenbefragung zur Einschätzung diverser Aspekte des Studiums, z.B.: – allgemeine Zufriedenheit mit dem Studium – Wiederwahlbereitscha" – Qualität der Ausbildung Dies ergibt eine retrospektive Einschätzung der Lehre und insbesondere der gesamten Studiengänge auf allen Stufen. Hierzu wurde von der Universität ein stan- dardisierter Fragebogen entwickelt, der vom Qualitäts- management und den Fakultäten fortlaufend aktualisiert wird. Die Befragungsergebnisse werden vom Qualitäts- management ausgewertet und den Fakultätsverantwort- lichen kommuniziert%%). Die Auswertungen erfolgen bis auf die Ebene der einzelnen Studiengänge. Die Fakul- täts-Verantwortlichen und das Qualitätsmanagement definieren anschliessend Verbesserungsmassnahmen, wobei die Umsetzung den Fakultäten obliegt. Das Qualitätsmanagement analysiert die Wirkung der Mass- nahmen anhand der Ergebnisse der nächsten Befra- gungsperiode. 115 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 116 Zufriedenheit mit dem Studium an der Universität Luzern. Ergebnisse der Absolventenbefragung 2017 (Anhang 33) 1 2 3 4 5 6 PHASE AKTIONEN Start des Verfahrens Kick-Off Meeting Datensammlung Daten-Aufbereitung und Auswertung 1. Selbstbeurteilung. Kennzahlen 4. Dozierenden- diskussion 2. Sammlung der Dokumente, Broschüren usw. 3. Studierenden/ Absolventen- Umfrage Zusammenfassung und Empfehlungen Schlussbericht Ergebnis- Beurteilung Experten- Bericht Aufbereitung und Auswertung Nutzung der Ergebnisse VERANT- WORTLICHE SG-Leitung, QM 1 – 2: SG-Leitung 3 – 4: QM QM QMExterne/r Experte/in SG-Leitung Umsetzungs- plan Max. 1 Jahr Phasen der SG-Evaluation Abb. 6 Phasen der Studiengangevaluation C 8/35 Die Universitäre Lehrkommission ULEKO nimmt eine zentrale Rolle ein: Sie befasst sich mit Fragen der Entwicklung der Lehre und Hochschuldidaktik, beurteilt und fördert neue Lehrformen sowie die Entwicklung neuer Technologien für die Lehre. Mitglieder sind die Prorektorin Lehre, der Generalsekretär, eine Professorin bzw. ein Professor pro Fakultät/Departement und je eine Vertretung des Mittelbaus und der Studierenden. Weitere Gremien sind in den Fakultäten angesiedelt: Lehr- und Prüfungskommission der Theo- logischen Fakultät, Lehr- und Evaluationskommission der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Lehr- und Evaluationskommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. In diesen Gremien nimmt nebst Professorenschaft, Mittelbau und Studierenden teilweise auch eine ex- terne hochschuldidaktische Expertenperson Einsitz. Das Zentrum für Lehre des Prorektorates Lehre und Internationale Beziehungen bietet didakti- sche Inputs in Form von Veranstaltungen, einen Basiskurs Hochschuldidaktik oder die Möglich- keit für Einzelberatungen. Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung Dieses umfasst alle Prozesse von der Ausarbeitung von Forschungsprojekten, Drittmittel- anträgen, kooperativer Forschung bis zur Förderung des akademischen Nachwuchses. Einge- bunden ins Qualitätssicherungssystem sind alle in der Forschung tätigen Mitarbeitenden, das Prorektorat Forschung, die Leitungsgremien der Universität und der Fakultäten sowie des De- partements GWM sowie die Mittelbauorganisation MOL, die Stelle für Chancengleichheit und die Stelle für Forschungsförderung (SEB S. 38). Das Qualitätsbewusstsein im Bereich Forschung sei in den letzten Jahren stark ins Zentrum ge- rückt, was sich auch kulturell bemerkbar mache: Forschung wird nicht mehr hauptsächlich als professorale Tätigkeit angesehen, vielmehr stehe die Förderung und Wahrnehmung der ei- genständigen Forschung des Mittelbaus und der Forschungsbeauftragten verstärkt im Fokus (SEB S. 40). Die einzelnen Instrumente zur Qualitätssicherung in der Forschung sind: Das Forschungsinformationssystem FIS zur Erfassung, Darstellung und Auswertung von Daten. Mit der Einführung dieser neuen Datenbank wurden die Sichtbarkeit der Forschung erhöht, die administrativen Abläufe und die Berichterstattung vereinheitlicht und vereinfacht. Der Akademische Bericht ist die jährliche Auswertung der Forschungsaktivitäten an der Univer- sität, basierend auf den Einträgen im FIS. Die Datenauswertung und Berichterstellung erfolgt durch das Qualitätsmanagement. Dabei werden die Daten auf Fakultätsstufe und mehreren Funktionsebenen ausgewertet. Universitätsangehörige werden im Rahmen einer Informations- veranstaltung über die Ergebnisse informiert. Der Bericht dient der Universität als Datengrund- lage zum Nachweis der Zielerreichung im Rahmen des Leistungsauftrags. Peer-Reviews werden nach Bedarf durchgeführt mit dem Ziel einer Optimierung der Forschung in Bezug auf Ausrichtung, Portfolio und Performance. Das zentrale Gremium ist die Forschungskommission (FoKo), die über die Zuteilung von Mitteln aus dem universitären Forschungskredit (Anschubfinanzierung, Projekte, Nachwuchsförderung) entscheidet. Die FoKo setzt sich aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: dem Gene- ralsekretär, je zwei Professorinnen bzw. Professoren pro Fakultät/Departement, je eine Vertre- tung von Mittelbau und Studierendenschaft. Dazu kommen ständige Mitglieder ohne Stimm- recht aus Finanz- und Rechnungswesen, Fachstelle Chancengleichheit, Stelle Forschungsför- derung. C 9/35 Die Forschungskommission SNF spricht Mobilitätsstipendien und Dissertationsprojektbeiträge zu und setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern (Professorinnen und Professoren) und fünf ständigen Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen. 4 Analyse der Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards 1. Bereich: Qualitätssicherungsstrategie Standard 1.1: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs legt ihre Qua- litätssicherungsstrategie fest. Diese Strategie enthält die Leitlinien eines internen Qualitätssi- cherungssystems, das darauf abzielt, die Qualität der Tätigkeiten der Hochschule oder der an- deren Institution des Hochschulbereichs und deren langfristige Qualitätsentwicklung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Beschreibung und Analyse Wie die Universität Luzern in ihrem Selbstbeurteilungsbericht schreibt, verfügt sie über keine explizite QS-Strategie, da das QM-Handbuch aktuell umfassend überarbeitet wird (SEB S. 49). Jedoch normieren verschiedene rechtliche Grundlagen die Verpflichtung der Universität zur Qualitätssicherung, wie das Statut der Universität: «Die Universität sorgt dafür, dass auf allen Stufen und in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre und Nach- wuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird (...)» (Statut der Universität Luzern, § 8). Zudem ist die Qualitätssicherung im Leitbild der Universität, welches die periodi- sche Überprüfung der gesetzten Ziele verlangt, verankert. Die Gutachterinnen und Gutachter haben zur Kenntnis genommen, dass die Universität Luzern aktuell lediglich über eine veraltete QS-Strategie (QS-Handbuch von 2006) verfügt, weshalb auf diese inhaltlich nicht weiter eingegangen wird. Die neue QS-Strategie im Draft des QM-Handbu- ches besteht im Moment grundlegend aus zwei Bestandteilen: einerseits aus dem strategischen Rahmen, bestehend aus dem Leitbild der Universität Luzern, der universitären Strategie, den fakultären Leitbildern sowie Empfehlungen aus externen Audits. Berücksichtigt werden zudem gemäss SEB das HFKG, die Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hoch- schulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG) und die «Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich». Im Entwurf dienen acht Leitsätze als Grundlage des strategischen Rahmens. Der zweite Bestandteil ist die strategische Zielsetzung. (SEB S. 50) Die Gutachterinnen und Gutachter unterstützen die Bestrebungen der Universität Luzern, das QM-Handbuch und die QS-Strategie möglichst rasch zu finalisieren, nachdrücklich. Sie verwei- sen auf die bereits im Audit 2013/14 gesprochenen Empfehlungen, die die wichtigsten Aspekte der Weiterentwicklung benennen und die verbindlich umgesetzt werden sollten. Unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips, an dem sich die Universität auch in ihrem Qualitätsmanagement ori- entiert, ist die Erarbeitung eines hochschulübergreifenden Qualitätsverständnisses unverzicht- bar. Die Universität Luzern plant, für diese Arbeit eine QS-Steuerungsgruppe zu implementie- ren; dieser könnte nach Ansicht der Gutachtergruppe nicht nur bei der Erarbeitung der QS-Stra- tegie, sondern auch darüber hinaus eine wesentliche Funktion zukommen. Die Gutachter- gruppe empfiehlt, dass mit dieser Steuerungsgruppe (oder auch über andere bestehende Gre- mien) im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Expertise aus den Fakultäten genutzt und gebün- delt wird. Dazu ist ein Diskurs über das Qualitätsverständnis grundlegend. Was wird in den ein- zelnen Fachbereichen unter hoher Qualität in der Lehre, in der Forschung verstanden? Wo ergibt sich ein geteiltes Qualitätsverständnis, das in der gesamten Universität Anerkennung er- fährt? Der Bottom-up-Ansatz kann helfen, verlässliche und von allen Beteiligten akzeptierte C 10/35 Mindeststandards, die Verbindlichkeit herstellen, zu erarbeiten und das Profil der Universität als Ganzes zu schärfen. In enger Anlehnung an die QM-Strategie soll auch das QM-System weiter ausgebaut werden. Dabei gilt es, die verbindlichen Prozesse mit geschlossenen Regelkreisen (vgl. dazu Standard 1.2) – insbesondere innerhalb der Fakultäten oder aber auf einer höheren Ebene, wo nötig – zu definieren. Die Universitätsleitung trägt für das QM-System, wenngleich grosse Teile davon be- wusst dezentral angelegt sind, die Gesamtverantwortung. Die Gutachtergruppe regt an, über den Einbezug von externer Expertise im Sinne einer Bera- tung (z. B. durch eine Agentur [nicht die prüfende!]) für den weiteren Auf- und Ausbau des QM- Systems nachzudenken. Dem fehlenden theoretischen Rahmen setzt die Universität eine «gelebte Qualitätskultur» ge- genüber. Die Gutachterinnen und Gutachter konnten sich in den Gesprächen davon überzeu- gen, dass «ein Streben nach Qualität als Grundmelodie» bzw. ein hohes Qualitätsbewusstsein auf allen Ebenen vorhanden und hochgehalten wird, ebenso wie eine hohe Identifikation mit der Universität Luzern und den Stärken einer «persönlichen Universität». Die Vielfalt in der Kultur gilt gemeinhin als Stärke und die Herangehensweise an das QM-System ist bewusst pragma- tisch. So hat sich beispielsweise die neue Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beim Aufbau an den vorhandenen QM-Elementen orientiert und davon übernommen, was ihr sinnvoll er- schien. Obwohl die Vorteile dieser informellen Qualitätskultur und das Funktionieren über per- sönliche, nicht formalisierte Wege mehrfach hervorgehoben wurden, stellen Universitätsange- hörige auch Schwächen fest, die sich an der fehlenden institutionellen und formellen Veranke- rung des QM festmachen lassen: Gewisse übergeordnete Themen würden «in den Fakultäten verschwinden» und es gebe zu wenig Verbindlichkeiten. Insbesondere die Verbindlichkeit im Umgang mit Evaluationsergebnissen, Ergebnissen von Mitarbeitendenbefragungen aber auch die Konkretisierung der Initiativen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit könnte durch eine hochschulweite Formalisierung der Prozesse gestärkt werden. Die Gutachtergruppe ist überzeugt davon, dass ein formalisiertes QM-System mit gemeinsam erarbeiteten und akzeptierten Mindeststandards – teils eher über prozedurale denn inhaltliche Aspekte – der Vielfalt der Kulturen nicht widerspricht, sondern die Universität Luzern insgesamt weiter voranbringen kann. Das QM-System soll kein abstrakter, theoretischer Überbau sein, sondern eng verknüpft mit den strategischen Zielsetzungen. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.1 als nicht erfüllt. Auflage 1: Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen ge- mäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht sie publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindest- standards universitätsweit. Standard 1.2: Das Qualitätssicherungssystem ist in die Strategie der Hochschule oder der an- deren Institution des Hochschulbereichs integriert und unterstützt auf wirksame Weise deren Entwicklung. Es umfasst Prozesse, mit denen überprüft wird, ob die Hochschule oder die an- dere Institution des Hochschulbereichs ihren Auftrag erfüllt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung ihres Typs und ihrer spezifischen Merkmale. C 11/35 Beschreibung und Analyse Elemente einer Strategie der Hochschule finden sich in verschiedenen Dokumenten: Mit der vierjährigen Eignerstrategie definiert der Kanton Luzern seine unternehmerischen, wirtschaftli- chen, politischen/ökologischen sowie sozialen Ziele, die er als Träger mit der Führung der Uni- versität Luzern verfolgt. Ebenso ist darin die Anforderung definiert, «dass die Universität - ihre administrativen und organisatorischen Prozessabläufe hinterfragt und optimiert, - die Qualitätskontrolle innerhalb der gesamtschweizerischen Vorgaben sinnvoll organisiert.» (Eignerstrategie, S. 3, Vorgaben zur Effizienz) Die Universitätsstrategie beinhaltet einerseits gesamtuniversitäre Entwicklungsziele, aktuell in folgenden Bereichen (Universitätsstrategie 2019–2022): • Gesundheitswissenschaften und Medizin: In der Strategie ist das Ziel formuliert, den Bereich künftig als fünfte Fakultät zu etablieren. Ein künftiger Schwerpunkt in Rehabili- tation ist in Planung. • Haus der Akademien: Die Universität fasst die Weiterbildungsangebote organisatorisch zusammen und nutzt im administrativen Bereich Synergien. • Graduiertenförderung: Die Universität Luzern fördert den wissenschaftlichen Nach- wuchs mit Blick auf universitäre wie ausseruniversitäre Laufbahnen. Nebst den übergreifenden Zielen hält die Universitätsstrategie strategische Entwicklungsziele der Fakultäten fest und orientiert sich an den durch den Kanton definierten Leistungsvereinba- rungen. Gemäss Selbstbeurteilungsbericht erfolgt die Qualitätssicherung durch die jährliche Nachweispflicht (Berichterstattungen) zur Erfüllung des Leistungsauftrages. (SEB S. 50–51) Die Eignerstrategie des Trägerkantons verpflichtet die Universität zu einer Leistungserbringung, die regelmässig rapportiert wird. Da die Finanzierung von der Anzahl der Studierenden abhän- gig ist, verfolgt die Universität eine Expansionsstrategie, die zwar nicht explizit formuliert ist, die Aktivitäten jedoch offenkundig bestimmt: Sie wirkt sich auf den Ausbau neuer Fakultäten (bzw. Departemente) und Studienangebote aus. Zum anderen orientiert sich die Universität Luzern an Leitsätzen, die das Streben nach Qualität, Partizipation und Transparenz sowie das Subsidiari- tätsprinzip in den Fokus rücken. Die Gutachtergruppe stellt fest, dass die Universität Luzern ih- ren Auftrag erfüllt, hält es indes für nicht ausreichend, das Reporting zur Leistungserfüllung im Kontext der Eignerstrategie als funktionierenden QS-Zyklus zu betrachten. Die Universität Lu- zern sollte QM nicht nur auf den gesetzlichen Auftrag beschränken im Sinne einer referenziellen Übernahme von Gesetzen und Rahmenvorgaben, sondern diese Vorgaben sollten – im Sinne des akademischen Selbstauftrags – durch Ziele weiter explizit konkretisiert werden, so dass diese für die Universität Luzern nutzbar gemacht werden und Wirkung entfalten können. In den Gesprächen, die im Rahmen der virtuellen Vor-Ort-Visite geführt wurden, wurde deutlich, dass die Universität ihre Aktivitäten in der Praxis nicht nur an der Eignerstrategie ausrichtet. Leitend ist auch eine implizite, aber doch von allen Statusgruppen erkennbar geteilte Überzeugung, dass sich die Universität auf dem Markt der Bildungsanbieter dadurch profilieren sollte, dass sie den Erwartungen potentieller Studierender dadurch gerecht wird, dass sie einerseits durch eine sehr gute Betreuung der Studierenden als «persönliche Uni» erlebbar wird und andererseits Studiengänge und Weiterbildungen anbietet, die eine thematische Ausrichtung auch jenseits des Mainstream besitzen (Nischenangebote). Solche Ansätze einer impliziten Strategie sollten reflexiv eingeholt und explizit gemacht werden. Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen der Universität beim Formulieren der QM-Strate- gie, diese weiterhin eng an die Universitätsstrategie anzulehnen, dabei jedoch auch die spezifi- schen Merkmale der eigenen Institution explizit mit zu berücksichtigen. C 12/35 Um den Standard abschliessend beurteilen zu können, fehlt der Gutachtergruppe eine Gesamt- sicht: Es gibt sehr wohl eine Vielzahl von Instrumenten und Prozessen, welche in ihrer Gesamt- heit das Qualitätsmanagement ausmachen und die Universität in ihrem Auftrag unterstützen, jedoch kein zusammenhängendes Ganzes. Ein bereits bestehendes Beispiel, wie die Prozesse zusammengeführt werden können, ist das Berufungsverfahren: Dieses ist gesamtuniversitär mit der Berufungsrichtlinie geregelt, die konkrete Ausgestaltung liegt dann wiederum in der Verant- wortung der Fakultäten. Bei anderen Prozessen gibt es keine Mindestvorgaben, und die Ver- bindlichkeit der Durchführung und Rückkoppelung ist nicht überall gegeben. Die Gutachterinnen und Gutachter können folglich nicht feststellen, dass die Regelkreise – innerhalb der Fakultäten und darüber hinaus – immer verbindlich geschlossen werden. Auch unter dem Subsidiaritäts- prinzip ist es aus Sicht der Gutachtergruppe wichtig, dass es innerhalb einer Hochschule forma- lisierte Mechanismen und Regelkreise gibt, um Probleme, die auf unteren Ebenen entstehen (z. B. Fakultät), auf eine übergeordnete Ebene (z. B. Universitätsleitung) zu tragen. Das Schliessen der Regelkreise ist für ein funktionierendes QM-System unabdingbar, auch um die Wirksamkeit zu gewährleisten (weitere Ausführungen dazu unter Standard 3.2). Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.2 als teilweise erfüllt. Auflage: Die Gutachtergruppe sieht davon ab, hier eine Auflage zu formulieren: In der Erfüllung der Auf- lage 1 zu Standard 1.1 ist darauf zu achten, dass sich in der Folge auch dieser Standard da- raufhin erfüllt, dass mit der Definition des QM-Systems auch geschlossene Regelkreise, Zu- ständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit normiert werden. Standard 1.3: Für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung werden auf allen Ebenen alle repräsentativen Gruppen der Hochschule oder der anderen Insti- tution des Hochschulbereichs einbezogen, insbesondere die Studierenden, der Mittelbau, der Lehrkörper und das Verwaltungspersonal. Die Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung sind transparent und klar zugewiesen. Beschreibung und Analyse In der Umsetzung von Qualitätssicherungsprozessen werden die verschiedenen Interessens- gruppen insofern involviert, als sie durch die Standesorganisationen SOL, MOL und die admi- nistrativ-technische Organisation Universität Luzern (ATOL) in den zentralen Entscheidungsgre- mien und Kommissionen der Universität vertreten sind: Nebst dem Senat sind das die For- schungskommission, die Gleichstellungskommission, die Lehrkommission, die Mensakommis- sion (mit Ausnahme der ATOL) sowie die Arbeitsgruppe Diversity. Grundsätzlich gewährleistet die Organisation des Senats – mit Vertretungen aller Statusgrup- pen –, dass auf oberster gesamtuniversitärer Ebene alle repräsentativen Gruppen der Univer- sität in die akademische Verwaltung miteinbezogen sind (SEB S. 51). Die Gutachtergruppe hat allerdings den Eindruck, dass die Statusgruppen zwar formal und organisatorisch eingebunden sind, dass aber die Kooperation der Organisationen und die Verknüpfung der Initiativen durch den Senat oder die Verantwortlichen für das QM noch nicht ausreichend gegeben sind, weshalb sich die Statusgruppen auch nicht durchwegs gut gehört fühlen. Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass die Organisationen teilweise noch sehr jung und im Aufbau befindlich sind, jedenfalls wünschen sie sich, dass die Hochschulleitung sie von sich aus aktiver in die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems einbezieht (vgl. auch unten zu Standard 2.3). C 13/35 Was für die Umsetzung von Qualitätssicherungsprozessen gilt, gilt auch für die Entwicklung des QM-Systems selbst. Bislang ist der Einbezug der unterschiedlichen Statusgruppen nur bedingt erfolgt. Was den Einbezug in die Entwicklung des QM-Systems angeht, hat die Gutachter- gruppe beispielsweise dem Zeitplan zur Weiterentwicklung des QM-Handbuchs entnommen, dass interne Stakeholder miteinbezogen werden sollen: Der Draft des QM-Handbuchs soll bei verschiedenen Anspruchsgruppen in Vernehmlassung gegeben werden. Die Gutachtergruppe unterstützt die Universität in ihrem Vorhaben, die Statusgruppen bei der Überarbeitung des QM- Handbuchs und der Formulierung der QM-Strategie aktiv einzubinden, ebenso beim weiteren Ausbau des QM-Systems (Prozesse, Instrumente). Insgesamt wird die Mitwirkung der Status- gruppen bei der Entwicklung des QM-Systems von den Gutachtenden bislang als eher punktu- ell wahrgenommen. Das gilt auch für die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitswelt. Zuständigkeiten für das QM: Die Stelle für Qualitätsmanagement ist die designierte zentrale Funktion für QM: Sie stellt der Universitätsleitung und den institutionellen Einheiten Instrumente und Know-how zur Verfügung, dokumentiert und evaluiert die Qualität der Studiengänge und der Forschungstätigkeiten und nimmt die Schnittstelle im Bereich Qualität nach aussen wahr. Sie bietet universitätsintern Bera- tungen und Dienstleistungen im Bereich Qualitätssicherung und Evaluationen an (SEB S. 43). Die Stelle ist beim Generalsekretariat angesiedelt und personell mit dem Generalsekretär sowie einer (Teilzeit-)Stelle dotiert. Nebst dieser zentralen QM-Stelle sind die Verantwortlichkeiten für die Qualitätssicherung und -entwicklung – insbesondere was die Lehre betrifft – in den Fakultä- ten angesiedelt. Die Universität Luzern hat in ihrer Nachlieferung zum Selbstbeurteilungsbericht dargelegt, wie das Qualitätsmanagement in den einzelnen Fakultäten funktioniert und wie die jeweiligen Zuständigkeiten geregelt sind. Grundsätzlich ist der Dekan / die Dekanin von Amtes wegen für die Qualitätssicherung verantwortlich, jeweils unterstützt von einem Fakultäts-/Depar- tementsmanager bzw. einer Fakultäts-/Departementsmanagerin. Weitere Zuständigkeiten lie- gen in den Lehr- und Evaluationskommissionen. Eine Gesamtübersicht über die Zuständigkei- ten inkl. Ressourcen besteht nicht. Bestehende Gremien wie die erweiterte Universitätsleitung oder die Betriebskonferenz könnten noch stärker für Themen der Qualitätsentwicklung und -sicherung genutzt werden. Die Gutachtenden sehen davon ab, bei diesem Standard eine Auflage zu formulieren, da Auf- lage 1 auch die Festlegung der Zuständigkeiten des QM umfasst. Sie möchten jedoch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Zuständigkeiten im QM geregelt werden müssen, und sprechen daher eine entsprechende Empfehlung aus. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Zuständigkeiten für das QM universitätsweit klar zu regeln und transparent zu kommunizieren. Sie regen an, die knappen Ressourcen im Bereich des zentralen QM zu überdenken. Standard 1.4: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs überprüft peri- odisch die Zweckmässigkeit ihres Qualitätssicherungssystems und nimmt die erforderlichen An- passungen vor. C 14/35 Beschreibung und Analyse Das Qualitätssicherungssystem in den Bereichen Lehre, Forschung und Dienstleistungen wurde nach Einschätzung der Universität durch die beiden Quality Audits angemessen und aus externer Sicht geprüft und beurteilt (SEB S. 51). Eine Aussenperspektive bringt das European Quality Audit (EQA), ein Projekt der Universitäten Siegen, der Karl-Franzens-Universität Graz, Latvijas Universitate Riga und der Universität Lu- zern, welches zum «selbstverantworteten Aufbau und zur Fortentwicklung qualitätsfördernder und qualitätssichernder Strukturen, Prozesse und Instrumentarien innerhalb einer Hochschule (QM-System)» dient (SEB S. 52). Es ist geplant, das Feedback der Partner des EQA für die Überarbeitung des QM-Handbuchs im Herbst 2021 einzuholen. (Umsetzungsplan in Nachliefe- rung zum Selbstbeurteilungsbericht, S. 24). Eine Zwischenevaluation des QM durch das EQA soll dann im Jahr 2024 stattfinden (Aktionsplan im SEB, S. 69). Die Universität hat, durch die Quality Audits angeregt, Massnahmen ergriffen und das QS-Sys- tem weiterentwickelt. So wurden neue Instrumente entwickelt oder bestehende angepasst, wie die Studiengangsevaluation oder die Prüfungsevaluationen (vgl. Kapitel 2). Die Überprüfung der Zweckmässigkeit der einzelnen Elemente liegt aufgrund der subsidiären und stark dezentralen Governance-Struktur der Universität in der Verantwortung der Fakultäten. Diese sind für die Evaluation der QS-Instrumente im Bereich Lehre zuständig, und sie über- prüfen demnach ihre Datenerhebungs- und Auswertungsprozesse selbst und passen die Instru- mente gegebenenfalls an. Je nach Bedarf ziehen die Fakultäten die Stelle für Qualitätsmanage- ment bei. Die Gutachterinnen und Gutachter konnten sich in den Gesprächen exemplarisch da- von überzeugen, wie dies in den Fakultäten jeweils geschieht. Jedoch halten die Gutachtenden den Aspekt der Selbstreferenzierung für problematisch: Die Prozesse werden von denjenigen überprüft, die sie erschaffen haben. Dass in den Fakultäten teilweise externe Expertinnen und Experten (z. B. für Hochschuldidaktik) bei der Erstellung und/oder Überarbeitung der Lehrevalu- ationen miteinbezogen werden, werten die Gutachtenden positiv. Prozesse des QS-Systems, die universitätsweit gesteuert werden, wie z. B. die Absolventinnen- und Absolventenbefragung, werden durch das zentrale QM alle zwei Jahre überprüft und in Zu- sammenarbeit mit den Fakultäten angepasst (SEB S. 52). Die verbindliche Kooperation von QM und Fakultäten, die sich darin ergibt, sollte auf weitere Prozesse ausgerollt werden. Im Draft des neuen QM-Handbuchs ist eine regelmässige Überprüfung und Anpassung des QM-Systems angedacht: Nebst der externen Überprüfung soll das QM-System alle fünf Jahre durch das universitäre Qualitätsmanagement kritisch überprüft und nach Bedarf angepasst wer- den. Die formulierten Qualitätsziele sollen alle vier Jahre neu definiert werden. Die Gutachter- gruppe kann dies jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur als Absichtserklärung werten und stellt auch die Frage, ob das Vorhaben mit den zentralen Ressourcen für das QM umzusetzen ist – angesichts der Tatsache, dass die Weiterentwicklung der QS-Strategie und des QM-Handbuchs u. a. mit Verweis auf die knappen Ressourcen in den letzten fünf Jahren nicht abgeschlossen wurde. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.4 als teilweise erfüllt. Auflage 2 Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit welcher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprüfung unter- zieht. C 15/35 2. Bereich: Governance Standard 2.1: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die Organisations- struktur und die Entscheidungsprozesse es der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ermöglichen, dass diese ihren Auftrag erfüllen und ihre strategischen Ziele erreichen kann. Beschreibung und Analyse Die Führungsstrukturen der Universität sind im Universitätsgesetz und -statut festgehalten, wo auch ihre Kompetenzen und Aufgaben definiert sind. Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan und umfasst zehn Mitglie- der, darunter den Vorsteher bzw. die Vorsteherin des kantonalen Departements, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit be- ratender Funktion den Rektor bzw. die Rektorin. Der Universitätsrat informiert den Regierungs- rat periodisch über die erbrachten Leistungen der Universität Luzern. Die Universitätsleitung ist ein Gremium zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des Rektors, sie umfasst (Stand März 2021) neun Mitglieder: Nebst dem Rektor, der den Vorsitz einnimmt, sind dies der Generalsekretär, der Prorektor Forschung, die Prorektorin für Lehre und Internati- onale Beziehungen, der Prorektor Universitätsentwicklung, die Prorektorin Personal und Profes- suren, die Verwaltungsdirektorin (a i.), der Geschäftsführer Universitätsstiftung und der Leiter Universitätskommunikation. In der Erweiterten Universitätsleitung sitzen zusätzlich die Dekanin- nen und Dekane sowie der Leiter bzw. die Leiterin des Departements Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin. Beide Gremien tagen regelmässig. Der Senat ist das Organ für akademische Belange und wird durch 12–20 Mitglieder der univer- sitären Statusgruppen (Stände) zusammengesetzt: - Rektor (bzw. Rektorin), Vorsitz - Die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten - Zwei Leitungspersonen aus der Verwaltung (Generalsekretär und Verwaltungsdirektor) - Drei Vertreterinnen / Vertreter der Professorenschaft - Zwei Vertreterinnen / Vertreter des akademischen Mittelbaus - Zwei Vertreterinnen / Vertreter der Studierenden - Drei Vertreterinnen / Vertreter des administrativ-technischen Personals Der Auftrag der Universität ist gesetzlich geregelt. Die Eignerstrategie des Kantons wird opera- tiv in die vierjährige Leistungsvereinbarung umgesetzt; diese wiederum wird in jährliche Leis- tungsvereinbarungen heruntergebrochen. Die Universitätsstrategie ist eng an den vierjährigen Leistungsauftrag des Kantons gekoppelt. Die Universität rapportiert jährlich dem Universitätsrat und dem Kanton über die Erreichung der gesteckten Ziele im Leistungsauftrag. Bei schlechter Erfüllung des Leistungsauftrages können der Träger und der Universitätsrat Massnahmen er- greifen. Die Leistungsaufträge werden innerhalb der Universität wiederum auf die verschiede- nen Organisationseinheiten wie Fakultäten oder Prorektorate heruntergebrochen und mit Budgetierungsprozessen verknüpft (SEB S. 41–42 und S. 52–53). Die Gutachterinnen und Gut- achter haben wahrgenommen, dass diese Leistungsvereinbarungen ein zentrales Führungs- instrument darstellen und der Steuerung dienen (können). Eine zentrale Steuerung durch die Universitätsleitung findet gemäss dem dezentralen Prinzip jedoch nur moderat statt. C 16/35 Interne Kommissionen sind mit verschiedenen Aufgaben in der Lehre oder Forschung betraut: So befasst sich die Universitäre Lehrkommission ULEKO mit Fragen der Entwicklung der Lehre und Hochschuldidaktik, die Forschungskommission (FoKo) entscheidet über interne Mittelzutei- lung aus dem universitären Forschungskredit, die Forschungskommission SNF spricht Mobili- tätsstipendien an Doktorierende und Postdocs. Weitere Kommissionen existieren in den Fakul- täten. (SEB S. 39–40) Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse es ermöglichen, dass die Universität Luzern ihren Auftrag und ihre stra- tegischen Ziele erfüllt. Die Gutachterinnen und Gutachter heben insbesondere die jüngeren Ent- wicklungen in der Organisationsform – Schaffung einer breiteren akademisierten Leitung (Pro- rektorate) und Gremium der Erweiterten Universitätsleitung – als zweckdienliche Organe/For- mate hervor, die ihre Wirkung noch erst richtig entfalten werden. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.1 als grösstenteils erfüllt. Standard 2.2: Das Qualitätssicherungssystem trägt systematisch zur Bereitstellung von relevan- ten und aktuellen quantitativen und qualitativen Informationen bei, auf die sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs stützt, um laufende und strategische Ent- scheidungen zu treffen. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern erhebt gemäss eigenen Aussagen in allen Bereichen relevante Informati- onen, welche analysiert und u. a. systematisch zur Steuerung der universitären Aktivitäten ge- nutzt werden. Mit der jährlichen Berichterstattung (Leistungsauftrag Kanton Luzern, Jahresbe- richt der Universität) werden die erbachten Leistungen der Bereiche Lehre, Forschung und Dienstleistungen dokumentiert. Die Berichte zeigen, wo die verschiedenen Bereiche der Univer- sität stehen und was sie leisten. Sie dienen als Leistungsausweis zur Information der Leistungs- besteller bzw. Mitfinanzierer (z. B. Kanton, Bund, Private). (SEB S. 53) Die Berichterstattung der Universität zum Leistungsauftrag 2019 weist die erbrachten Leistun- gen der Gesamtuniversität in fünf Bereichen aus (Forschung, Lehre, Weiterentwicklung, gesell- schaftliche Relevanz für die Region und öffentliche Präsenz, Arbeits- und Lebensqualität) sowie deren Finanzierung durch den Trägerkanton. Mit dem Leistungsauftrag verpflichtet sich die Uni- versität, jene Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die bildungspolitischen, wis- senschaftlichen, standortpolitischen und volkswirtschaftlichen Ziele der kantonalen Eignerstrate- gie zu erreichen. Der Akademische Bericht ist die jährliche Auswertung aller Forschungsaktivitäten an der Uni- versität, basierend auf den Einträgen im Forschungsinformationssystem FIS. Der Akademische Bericht dient der Universität als Datengrundlage zum Nachweis ihrer Zielerreichung zum Leis- tungsauftrag des Kantons Luzern, wovon u. a. Forschungsbeiträge abhängig sind. Die Konzi- pierung der Massnahmen liegt bei den Fakultäten und der Universitätsleitung. (SEB S. 54) Als weitere wichtige Instrumente nennt der SEB das Gleichstellungsmonitoring, die Absolventin- nen- und Absolventenbefragung, Rankings, Daten aus Beurteilungs- und Fördergesprächen und Ad-hoc-Befragungen. Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Universität Luzern eine Vielzahl C 17/35 von Kennzahlen erhebt. Beim FIS bemängeln sie die Aussagekraft: Erstens werden aus- schliesslich quantitative Daten erhoben, zweitens ist die Datenqualität – wie die Universität selbstkritisch darlegt – noch optimierungsbedürftig. Auch sehen die Gutachterinnen und Gut- achter noch Potenzial bei der Steuerung: Wie werden die Daten für strategische Entscheide ge- nutzt? Werden dafür auch Vergleiche mit anderen Universitäten genutzt? Die IUV-Beiträge stellen eine massgebende Finanzierungsquelle dar – entsprechend sind die Studierendenzahlen eine wichtige Kennzahl. Die Gutachterinnen und Gutachter könnten sich vorstellen, dass ein Risikomanagement hinsichtlich Abhängigkeit von Studierendenzahlen hilf- reich wäre (vgl. Empfehlung unter Standard 4.1). Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.2 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, im Bereich der Forschung auch qualitative Daten zu erheben. Standard 2.3: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die repräsentativen Gruppen der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ein angemesse- nes Mitwirkungsrecht haben und über Rahmenbedingungen verfügen, die ihnen ein unabhängi- ges Funktionieren ermöglichen. Beschreibung und Analyse Das Mitwirkungsrecht der verschiedenen Hochschulgruppen ist, so schreibt die Universität Lu- zern in ihrem Selbstbeurteilungsbericht, formal festgehalten und auf allen Stufen gewährleistet. Die Verbindung zwischen den Organisationen und der Universitätsleitung ist institutionalisiert. Als wichtiges Organ, welches alle repräsentativen Gruppen der Universität repräsentiert, ist der Senat zu nennen: das oberste universitäre Organ für akademische Fragen. Er nimmt Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung gemäss § 13 des Universitätsstatuts in eigenständiger Ver- antwortung wahr oder stellt entsprechende Anträge an den Universitätsrat. Der Senat setzt sich zusammen aus dem Rektor, dem Generalsekretär, der Verwaltungsdirektorin, den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten, drei Vertretenden der Professuren sowie fünf Vertretenden der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Studierenden sowie zwei Vertretenden des admi- nistrativ-technischen Personals (Dienste und Fakultäten). Der Senat beruft Professorinnen und Professoren, unterstützt und berät den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwick- lungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten, bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor und stellt entsprechend Antrag. Nebst dem Senat garantieren die Standesorganisationen die Mitwirkungsrechte: die Studieren- denorganisation SOL, die Mittelbauorganisation MOL und die Vereinigung des adminstrativ- technischen Personals ATOL (letztere wurde 2018 gegründet und soll bei der nächsten Revi- sion des Universitätsgesetzes verankert werden). Die Professorenschaft verfügt auf der Ebene der Gesamtuniversität über keine eigenständige Organisationsform, ist jedoch auf der Ebene der Fakultäten organisiert und im Senat vertreten. Diese Organisationen wählen und senden in Eigenregie Vertretungen für die universitären Kommissionen (Forschungskommission, Lehr- kommission und Gleichstellungskommission) und den Senat. Eine Ausnahme bilden die Forschungs- und Lehrkommissionen, in welchen keine Vertretungen C 18/35 des administrativ-technischen Personals vorhanden sind. Auf fakultärer Ebene sind die Stände in die Fakultätsversammlungen und fakultären Kommissi- onen eingebunden. Sie werden zu Vernehmlassungen eingeladen, beispielsweise beim univer- sitären Leitbild oder der Diversity-Strategie. Die Universität schreibt in ihrem SEB, dass alle Or- ganisationen die Räumlichkeiten und Infrastruktur (inkl. der Kommunikationsmittel) der Univer- sität nutzen können, was in der Praxis jedoch nach Angaben der Studierenden nicht immer ein- fach funktioniert. Die SOL wird von der Universität finanziell unterstützt. Ein regelmässiger Aus- tausch findet zwischen der SOL und der Universitätsleitung einmal im Semester statt und wird protokolliert. Ansprechperson für die Stände gegenüber der Universitätsleitung ist der General- sekretär. (SEB S. 55) Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Mitwirkungsorgane strukturell geschaffen sind, dass sich diese jedoch teilweise erst im Aufbau befinden und noch um ihre Rechte und Möglichkeiten zu kämpfen haben. So ist die MOL vor Kurzem und mit viel Eigenini- tiative aufgebaut worden. Die Gutachtenden regen an, die Rahmenbedingungen für die Mitwir- kungsorgane weiter zu verbessern (Umsetzung der angekündigten finanziellen Unterstützung für Anlässe, Anreize wie Entgeltung mit Social Credits für die SOL, wie dies teilweise bereits umgesetzt wird, tatsächliches Raumangebot etc.) und den herangetragenen Initiativen Gehör zu schenken. Auch sollen die Statusgruppen aktiv mittels einer proaktiven Kommunikation an- gegangen werden und weniger eine Holschuld haben. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Mitwirkung der repräsentativen Gruppen in der Praxis weiter zu stärken durch einen aktiven Einbezug und gute Rahmenbedingungen. Standard 2.4: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs berücksichtigt, dass die Aufgaben im Einklang mit einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Ent- wicklung erfüllt werden. Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs in diesem Bereich Ziele setzt und diese auch umsetzt. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern verfügt über verschiedene Massnahmen und Projekte im Bereich der Nachhaltigkeit, die sie in ihrem SEB beschreibt: Wirtschaftliche Nachhaltigkeit In ihren wirtschaftlichen Handlungsspielräumen sieht sich die Universität Luzern eingeschränkt: Sie kann keine Investitionen tätigen oder sich verschulden. Die Transparenz der Verwendung öffentlicher Mittel und die Beschaffung privater Gelder ist durch die Publikation im Jahresbericht gewährleistet (SEB S. 56). Die Gutachtenden nehmen Kenntnis davon, dass die Universität Lu- zern in ihrem Handlungsspielraum limitiert ist. Hinsichtlich der nachhaltigen Finanzierung sehen sie gewisse Fragestellungen bzw. Risiken. Für den Aufbau der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde die Finanzierung nicht erhöht, es war der Universität jedoch auch untersagt, kantonale Grundbeiträge für den Aufbau und Betrieb der WWF zu verwenden. Die Gutachten- den verweisen auf die Empfehlung zu Standard 4.1 (Risikostrategie). C 19/35 Soziale Nachhaltigkeit Gesamtuniversitäre Handlungsfelder wurden auf Basis einer Mitarbeitendenumfrage identifiziert und angegangen: So hat die Universität auf eine aufgezeigte Unzufriedenheit bei der Besoldung hin eine Lohnanalyse erstellt und Anpassungen bei zu tiefen Löhnen vorgenommen. Aktuell läuft eine Untersuchung betreffend allfällige geschlechterspezifische Diskriminierung. Weitere Aspekte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit sind die jährlich stattfindende Gesundheitswo- che oder technische Verbesserungen beim Raumklima. (SEB S. 55–56) Ökologische Nachhaltigkeit Für die ökologische Nachhaltigkeit sind die Rahmenbedingungen gemäss eigener Einschätzung sehr gut: Das Hauptgebäude ist ein zertifiziertes Minergiegebäude mit alternativen Energieliefe- ranten. Die CO2-Bilanz von Reisen von Mitarbeitenden wird seit Jahren erhoben. Mit der Unter- zeichung des Climate Emergency Letter hat sich die Universität Luzern verpflichtet, bis 2030 CO2-neutral zu werden. Die Universität hat die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN unterzeichnet. (SEB S. 56) Eine Nachhaltigkeitswoche, organisiert und durchgeführt durch Studierende, wird durch die Uni- versität Luzern finanziell und durch die Bereitstellung der Räumlichkeiten unterstützt. Des Wei- teren unterstützt die Universität Gesuchseingaben von Studierenden an U Change, einer Initia- tive der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Im Jahr 2020 wurde eine Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit gegründet. Der SEB hält selbstkritisch fest, dass die Nachhaltigkeit trotz vieler Initiativen insgesamt instituti- onell noch schlecht verankert sei. Es fehle eine Strategie, die die Massnahmen bündelt; diese müsse zeitnah erstellt werden. In ihrem Massnahmenplan sieht die Universität Luzern vor, bis 2022 eine universitäre Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln (SEB S. 56 und Massnahmenplan S. 70). Die Gutachterinnen und Gutachter haben anlässlich ihrer Gespräche vom grossen En- gagement durch verschiedene Universitätsangehörige im Bereich der Nachhaltigkeit erfahren und teilen die Einschätzung, dass die Einzelinitiativen und Bestrebungen möglichst bald institu- tionell zusammengeführt und strategisch verankert werden sollen. Trotz der knappen Ressour- cen ist es essentiell, dass diese Themen universitätsweit und -übergreifend in einer zentralen Stelle gebündelt werden. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.4 als teilweise erfüllt. Auflage 3 Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. Standard 2.5: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fördert die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs für das Personal und die Studierenden die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau. Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicher- zustellen, dass sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs in die- sem Bereich Ziele setzt und diese auch umsetzt. Beschreibung und Analyse Die Förderung der Chancengleichheit ist in den strategischen Leitdokumenten der Universität verankert: im Statut sowie im Leitbild. Es existieren verschiedene Gremien bzw. Stellen: C 20/35 Die Gleichstellungskommission bzw. deren Aufgaben sind wie folgt beschrieben: «Die Gleich- stellungskommission begleitet und fördert die nachhaltige Verankerung der Chancengleichheit als Querschnittaufgabe im Sinne der Qualitätsentwicklung in allen Aufgabenbereichen der Uni- versität.» (Statut der Universität Luzern). Des Weiteren wird festgehalten, dass die Gleichstel- lungskommission aus mindestens acht Mitgliedern besteht, wobei die Fakultäten, die Departe- mente, das wissenschaftliche Personal, die Studierenden und das übrige Universitätspersonal mit je einer Person vertreten sind sowie die oder der Gleichstellungsbeauftragte, die General- sekretärin oder der Generalsekretär und die Leiterin oder der Leiter des Personaldienstes Ein- sitz nehmen. Weitere Personen können auf Antrag der Rektorin oder des Rektors zur Wahl vor- geschlagen werden. Die Kommission wird von der zuständigen Prorektorin oder dem zuständi- gen Prorektor geleitet. Der Senat wählt die Mitglieder der Gleichstellungskommission auf Vor- schlag der Fakultäten, der Departemente, der einzelnen Gruppierungen und der Rektorin oder des Rektors auf eine Amtsdauer von zwei Jahren, eine Wiederwahl ist möglich (Statut der Uni- versität Luzern). Die Gleichstellungskommission entscheidet über die Vergabe von finanziellen Mitteln für Projekte mit Gleichstellungsbezug. Die Fachstelle für Chancengleichheit berät den Rektor und Organe der Universität, initiiert Pro- jekte und ist verantwortlich für die Umsetzung des Aktionsplans 2017–2020 zur Förderung der Chancengleichheit, führt das Gleichstellungsmonitoring durch, sorgt für die Verankerung von Chancengleichheitsaspekten in verschiedenen Gremien. Die Fachstelle für Chancengleichheit hat ein Diversity-Konzept entwickelt, welches vor Kurzem genehmigt wurde. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Campus Luzern ist die Leiterin der Fachstelle auch zuständig für die Durchsetzung des Konzepts zum Schutz gegen sexuelle Belästigung und für den Leitfaden Sprache & Bild. Innerhalb der Universität Luzern ist die Fachstellenleiterin zusätzlich Integrationsbeauftragte und berät die Universitätsangehörigen zu Fragen rund um die Integration von Menschen mit Behinderung und zu Nachteilsausgleichen. Die Stelle ist insge- samt mit knappen 60 % dotiert. In den Fakultäten gibt es keine Gleichstellungsvertreterinnen und -vertreter. In den Berufungsverfahren gibt es jedoch «Delegierte» aus einem internen Pool, welche ein besonderes Augenmerk auf Gleichstellungsaspekte in den Berufungsverfahren le- gen und inzwischen in den Berufungskommissionen stimmberechtigt sind. Ein Gleichstellungscontrolling im Sinne einer Auswertung relevanter Daten ist etabliert, Gleich- stellung soll laut SEB als permanente Querschnittsaufgabe etabliert werden, konkrete Zielset- zungen werden jedoch nicht benannt (SEB S. 54 und 57). Auffällig ist, dass der Anteil der Pro- fessorinnen im akademischen Personal trotz der Gleichstellungsbestrebungen nicht relevant gesteigert werden konnte, so dass sich die Frage nach der Wirksamkeit der Massnahmen stellt. Die Gutachterinnen und Gutachter haben an den Gesprächen festgestellt, dass das Thema Gleichstellung von verschiedenen Statusgruppen hoch bewertet wird, und sie hat von verschie- dener Seite Sorge um mangelnde universitätsweite Verankerung und zu geringe Ressourcen- ausstattung erfahren. Die Gutachtergruppe hält die aktuelle Ausstattung und Verankerung in den Fakultäten durch Chancengleichheitsdelegierte in den Berufungskommissionen für nicht ausreichend. Positiv heben die Gutachtenden hervor, dass der Diversity-Begriff sehr weit gefasst wird, dass die Universität Luzern beispielsweise auch Massnahmen in Bezug auf den Asylbereich zu den Aufgaben mitdenkt. Die Gutachtergruppe attestiert der Universität Luzern, dass sie Themen wie sexuelle Belästigung ernst nimmt. Schlussfolgerung C 21/35 Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.5 als teilweise erfüllt. Auflage 4 Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. 3. Bereich: Lehre, Forschung und Dienstleistungen Standard 3.1: Die Aktivitäten der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbe- reichs entsprechen ihrem Typ, ihren spezifischen Merkmalen und ihren strategischen Zielen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf die Lehre, die Forschung und die Dienstleistungen und werden gemäss dem Prinzip der Freiheit und Unabhängigkeit unter Einhaltung des Mandats der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ausgeübt. Beschreibung und Analyse Die Aktivitäten der Universität Luzern sind grundsätzlich im kantonalen Universitätsgesetz (Ge- setz über die universitäre Hochschulbildung, UniG) festgelegt, ebenso der Grundsatz der Frei- heit von Lehre und Forschung in Entsprechung zu Art. 20 der Schweizerischen Bundesverfas- sung. Gemäss dem HFKG-Typ «Universität» bietet die Universität Luzern Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge an und verleiht die entsprechenden Diplome; diese sind in Überein- stimmung mit der «Koordination Lehre» (Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen). Es existiert ein Fächerangebot in den Bereichen Kultur- und Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Theologie, Gesundheit und Medizin. Die Vernetzung verschiedener Fachbereiche ermöglicht Kombinationen in den Studiengängen. Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton gibt vor: «Die Bachelorstudiengänge sind regional ver- ankert, die Masterstudiengänge sind von schweizerischer Bedeutung und die Promotionsstudi- engänge haben internationale Reputation. Neben den fachspezifischen führt sie integrierte und interfakultäre Studiengänge.» Interfakultäre Studiengänge sind u.a. die Bachelor und Master «Philosophy, Politics and Economy». Weitere interfakultäre Studiengänge sind die «Master- Plus-Studiengänge» mit der WF, der KSF und dem Departement GWM. Darüber hinaus gibt es Double-Degree-Studiengänge mit der Universität Neuchâtel und ausländischen Partner-Univer- sitäten. Die Weiterbildungsangebote sind ebenfalls gesetzlich festgehalten. Gemäss Entwicklungs- schwerpunkt wird die Weiterbildung mit der Gründung des «Haus der Akademien» organisato- risch gebündelt, wobei die Autonomie der Lehrstühle und Fakultäten gewahrt bleibt (Universi- tätsstrategie 2019–2022, S. 2). Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist als Aufgabe im Gesetz definiert wie auch der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Erfüllung der in diversen Leistungsaufträgen und -vereinbarungen festgehaltenen Aufgaben wird dem Trägerkanton Luzern und dem Aufsichtsorgan (Universitätsrat) rapportiert. Die Universität Luzern betont ihre Sicherungsmassnahmen zur Aufgabenerfüllung und zur Wah- rung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit sowie der Forschungs- und Lehrfreiheit: Im Sinne der Transparenz der Finanzierung werden alle Donationen über CHF 10'000 öffentlich darge- legt, sofern der Donator bzw die Donatorin nicht ausdrücklich Vertraulichkeit verlangt. Ab CHF 500'000 ist die Offenlegung gesetzlich verpflichtend. Interessenbindungen von Professorinnen und Professoren werden erfasst und publiziert. Die Annahme von privaten Drittmitteln ist in ei- ner Richtlinie geregelt, die wiederum die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre stipuliert. C 22/35 Nebentätigkeiten, auch Verwaltungsratsmandate, müssen bewilligt werden und dürfen die wis- senschaftliche Freiheit nicht einschränken. Bei Verdacht auf Missbrauchsfälle wird eine Om- budsstelle, die direkt dem Universitätsrat unterstellt ist, aktiv. Weitere Stellen sind der/die Integ- rationsbeauftragte bei wissenschaftlichem Fehlverhalten und – geplant – eine Whistleblowing- Stelle. (SEB S. 58) Die Gutachterinnen und Gutachter sehen es als gegeben, dass die Universität Luzern ihre Akti- vitäten gemäss ihrem Typ und ihren spezifischen Merkmalen ausführt. Sie haben festgestellt, dass die Universität mit Blick auf die schweizerische Hochschullandschaft in der Lehre kohä- rente Nischenangebote besetzt, die auch gefragt sind und die zur Profilbildung beitragen. Um ihre Tätigkeiten noch strategischer auszurichten, empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter, Strategien für die Bereiche Forschung und Internationalisierung zu entwickeln. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.1 als vollständig erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen der Universität Luzern, eine Forschungsstrategie und eine Internationalisierungsstrategie zu erstellen. Standard 3.2: Das Qualitätssicherungssystem sieht eine regelmässige Evaluation der Lehr- und Forschungstätigkeit, der Dienstleistungen sowie der Ergebnisse vor. Beschreibung und Analyse Die Qualitätssicherung in der Lehre erfolgt über verschiedene Instrumente und Massnahmen. Grundlage dazu bieten die von der Lehrkommission entwickelten Leitsätze für Gute Lehre. Das Universitätsstatut und die Senatsrichtlinien halten fest, dass jährliche Evaluationen der Lehrveranstaltungen durchgeführt werden müssen. Die Ausgestaltung wird durch die Fakultäten (bzw. durch das Departement GWM) subsidiär geregelt. Ein (unverbindlicher) Leitfaden für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen wird vom zentralen QM zur Verfügung ge- stellt. Dieses unterstützt auch bei der Interpretation der Resultate oder für Anpassungen in den Fragebögen. Die Befragungen werden in den Dekanaten organisiert; der Umgang mit den Er- gebnissen ist in den Richtlinien der Fakultäten festgehalten. (SEB S. 58–59) Neben den Lehrveranstaltungen werden auch die Leistungskontrollen durch die Fakultäten (bzw. auch durch das Departement GWM) evaluiert. Auch hier kann die (zentrale) Stelle für QM für die Interpretation der Resultate oder die Erweiterung der Fragebögen hinzugezogen werden, und es existiert ebenfalls ein Leitfaden: Der Leitfaden beschreibt die Kriterien einer guten Prü- fung, den schematischen Ablauf einer Prüfungsevaluation und definiert, mit welchen Fragen die Kriterien evaluiert werden können. (SEB S. 33) Im SEB beschreibt die Universität, wie die Ausgestaltung des Prozesses in den Fakultäten und dem Departement GWM jeweils geregelt ist (SEB S. 32–33). Die Prozesse und Umsetzungen unterscheiden sich dabei deutlich voneinander. Verschiedene Fakultäten kennen dialogische Gefässe für den Diskurs mit den Studierenden wie Fokusgruppengespräche mit so genannten «Liaison-Studierenden». In allen Fakultäten teilen die Dekanate den Dozierenden die Ergeb- nisse der LVE mit, diese sollen im Unterricht besprochen werden, was jedoch in der Praxis nicht C 23/35 immer der Fall ist: Die Gutachterinnen und Gutachter haben von verschiedenen Stellen erfah- ren, dass die Kommunikation der Ergebnisse nicht überall funktioniert. Ebenso haben sie auch keine – oder nur unsystematische – Antworten auf die Frage erhalten, was im Falle von unge- nügenden LVEs passiert bzw. welche Konsequenzen gezogen werden und wer die Entschei- dungen verantwortet. Die Lehrkommission ULEKO sucht mit Dozierenden, deren LVE schlecht bewertet wurden, zwar ein (vertrauliches) Gespräch. Die Lehrkommission sieht sich im Bereich Evaluationen jedoch eher als Beratungsgremium. Die Gutachtergruppe verweist in diesem Zusammenhang auf die unter Standard 1.1 ausgespro- chene Auflage. Ebenfalls ist es für die Qualität und Weiterentwicklungsmöglichkeiten entscheidend, dass (ins- besondere Nachwuchs-)Dozierende ihre Lehrveranstaltungen evaluieren dürfen und dafür Un- terstützung erhalten. Dies auch ausserhalb der zeitlichen Abstände, welche in den unterschied- lichen Fakultäten vorgesehen sind (siehe auch 4.3). Das dies nicht immer möglich sei, wurde in den Gesprächen vorgebracht. Ein weiteres QM-Instrument im Bereich der Lehre ist die Studiengangsevaluation: Alle Fakultä- ten sind verpflichtet, ihre Studiengänge zu evaluieren. In einem Leitfaden sind die Qualitätskrite- rien mit Indikatoren definiert. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, an dem alle inter- nen Anspruchsgruppen (Studierende, Dozierende, Studiengangleitung) beteiligt sind; eine ex- terne Expertise ist ebenfalls verbindlicher Bestandteil. Die Studiengangsevaluationen können unter dem Lead und in enger Zusammenarbeit mit der Stelle für Qualitätsmanagement oder aber ganz in Eigenregie der Fakultäten durchgeführt werden. Der Prozess der Studiengangs- evaluation wurde 2016 neu konzipiert; bislang wurden noch nicht alle Studiengänge evaluiert. Eine fortlaufende Weiterführung ist jedoch geplant und auch in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton festgeschrieben (SEB S. 35). Die Gutachterinnen und Gutachter halten positiv fest, dass für einen professionellen Aussenblick externe Experten miteinbezogen werden. In gewis- sen Fällen könnten nach Ansicht der Gutachtenden auch Praxisvertreterinnen und -vertreter bzw. Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitswelt hilfreich sein. Schliesslich seien die Absolventinnen- und Absolventenbefragungen genannt, aufgrund deren Ergebnisse in Absprache mit den Fakultäten Verbesserungsmassnahmen konzipiert und umge- setzt werden (SEB S. 58). Die Universität Luzern nutzt die Möglichkeit der Befragung durch das Bundesamt für Statistik (BfS), die standardisierte zweijährliche Befragung mit eigenen qualitati- ven und quantitativen Fragen zu ergänzen. Die Befragungsergebnisse werden vom Qualitäts- management ausgewertet und den Fakultätsverantwortlichen kommuniziert. (SEB S. 35) Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung umfasst verschiedene Prozesse, die sich insbesondere auf Unterstützung in Projektphasen beziehen: Ausarbeitung von Forschungspro- jekten, Drittmittelanträgen, kooperativer Forschung, darüber hinaus gibt es Vorhaben zur Förde- rung des akademischen Nachwuchses (vgl. Standard 4.3). Zentrale Gremien sind die SNF-For- schungskommission sowie die interne Forschungskommission (FoKo), darüber hinaus sind alle in der Forschung tätigen Mitarbeitenden, das Prorektorat Forschung, die Leitungsgremien der Universität und der Fakultäten sowie des Departements GWM sowie die Mittelbauorganisation MOL, die Stelle für Chancengleichheit und die Stelle für Forschungsförderung in diese Pro- zesse eingebunden (SEB S. 38). Die Begleitung und Unterstützung für grosse Forschungspro- jektanträge könnte noch verbessert werden, wie die Gutachtergruppe den Gesprächen entnom- men hat. Für die Erhebung und Darstellung der Forschungsleistungen ist das Forschungsinformations- C 24/35 system FIS zentral: eine Datenbank zur Erfassung, Darstellung und Auswertung von For- schungsdaten. Mit diesem 2016 eingesetzten Instrument hat sich die Sichtbarkeit von For- schungsprojekten erhöht und die administrativen Prozesse wurden vereinheitlicht und verein- facht. Das FIS ermöglicht verschiedene Auswertungen (auf Fakultätsebene, Mehrjahresverglei- che etc). Die Universität Luzern schreibt, dass noch gewisse Unvollständigkeiten im System zu beheben und die Datenqualität zu optimieren sei. Basierend auf dem FIS wird jährlich der Aka- demische Bericht zur Auswertung der Forschungsaktivitäten erstellt. Die Universitätsangehöri- gen werden an einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse informiert. Der Akademi- sche Bericht dient der Universität als Grundlage für den Nachweis der Zielerreichung zum Leis- tungsauftrag des Kantons Luzern. (SEB S. 39) Für die Forschungsevaluation werden gemäss SEB «nach Bedarf» Peer-Reviews durchgeführt, Peer-Reviews sind auch Bestandteil von Publikationen, die für die Messung des For- schungsoutputs aufgeführt werden. Darüber hinaus konnten die Gutachterinnen und Gutachter keine eigentliche, systematische und regelmässige Forschungsevaluation identifizieren; eine Erhebung der quantitativen Daten ist noch keine Forschungsevaluation an sich. Die Argumenta- tion, dass die Fachgebiete sehr unterschiedliche Parameter für die Forschung haben, überzeugt die Gutachtergruppe wenig. Gerade innerhalb der Disziplinen soll der Diskurs verstärkt und der Qualitätsbegriff expliziert werden. Die Dienstleistungen werden, wie bereits mehrfach erwähnt, im «Haus der Akademien» gebün- delt, die Qualitätssicherung bleibt jedoch bei den Fakultäten (Universitätsstrategie 2019–2022, S. 2). Die Weiterbildungen werden analog zur Lehre evaluiert. Von Dritten erbrachte Dienstleis- tungen wie Bibliothek, Hochschulsport, Mensa etc. werden regelmässig evaluiert, so z. B. die Bibliothek alle drei Jahre im Rahmen einer Zufriedenheitsumfrage bei allen universitären Nut- zenden. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.2 als teilweise erfüllt. Auflage 5 Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etablieren. Standard 3.3: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass Grundsätze und Ziele im Zusammenhang des Europäischen Hochschulraums berücksichtigt werden. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern hat ihre Studiengänge gemäss Bologna-System strukturiert und beachtet die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen und Empfehlungen, wie die Verordnung des Hochschulrats über die Koordination der Lehre, den nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich nqf.ch-HS etc. Für die Koordination der Schweiz mit dem Europäischen Hochschulraum ist die Universität Luzern durch die Schweizerische Rektorenkonferenz «swissuniversities» angebunden: Im Netzwerk «Lehre» ist die Universität mit dem Leiter des Zentrums Lehre vertreten. Dies gewährleistet, dass die Universität Luzern über Änderungen und Trends im Europäischen Hochschulraum aktuell informiert ist und auch Best Practices zur Umsetzung des Bologna-Systems kennenlernt. (SEB S. 60) Es wurden gemäss Selbstbeurteilungsbericht folgende qualitätssichernden Massnahmen getrof- fen: C 25/35 - Alle Studiengänge (inklusive Weiterbildungsangebote) an der Universität besitzen eine Stu- dien- und Prüfungsordnung (StuPO) sowie eine ergänzende Wegleitung. Alle StuPOs gehen den Gremienweg über die Fakultätsversammlung, Senat und Universitätsrat. Die Wegleitungen werden von den Fakultäten verabschiedet. Die StuPOs werden vom Generalsekretär vor der Eingabe an den Senat auf die Kompatibilität und Kohärenz zu den oben genannten europäis- chen und nationalen Dokumenten sowie den inneruniversitären Rechtsdokumenten geprüft. Bei der Studiengangsevaluation werden diese Kompatibilität und Kohärenz durch externe Expertin- nen und Experten evaluiert und im Gutachten festgehalten. Dennoch wurde deutlich, dass bislang nicht alle Studiengänge den Anforderungen der Bologna- Reform vollumfänglich genügen. Die Gutachterinnen und Gutachter regen daher an, die Modu- larisierung in den Studiengängen im Rahmen der Studiengangsevaluation systematisch zu überprüfen, und empfehlen, eine Rechtsprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen ins Auge zu fassen. - Anerkennung von Titeln und Qualifikationen und Zulassung: siehe Beschreibung und Analyse unten bei Standard 3.4. - Mobilität und Internationalisierung: Die Kennzahlen zu Mobilität und Internationalisierung wer- den vom International Relations Office in Zusammenarbeit mit QM im Sinne eines Monitorings erhoben und analysiert. Allerdings besitzt die Universität Luzern keine explizite Internationalisie- rungsstrategie. - European Quality Audit EQA ist ein seit 2016 bestehender Verbund der Universitäten Siegen, der Karl-Franzens-Universität Graz, Latvijas Universitate Riga und der Universität Luzern. Im Vordergrund steht kollegiale Beratung und Entwicklung, wodurch sich die Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschulen im Akkreditierungsprozess erhöhen sollen. Das EQA dient zum selbstverantworteten Aufbau und zur Fortentwicklung qualitätsfördernder und qualitätssi- chernder Strukturen, Prozesse und Instrumentarien innerhalb einer Hochschule (QM-System). Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Qualitätssicherung von Hochschulen hat die EQA, in Analogie zu den ESG-Standards, Qualitätsstandards in den Bereichen Forschung, Governance, Admi- nistration/Verwaltung, Internationalisierung, Third Mission und Diversity entwickelt. Die Gutachtergruppe hat festgestellt, dass die Rahmenbedingungen grundsätzlich erfüllt sind. Im Bereich der Studierendenmobilität sind die Zahlen der Outgoings und Incomings relativ tief, ebenso besteht Potential, die Professorenschaft noch internationaler zu besetzen. Die Universi- tät Luzern hat dies auf dem Radar, wie in den Gesprächen zu erfahren war. Die Gutachtenden empfehlen, dass die Universität Luzern ihre Ziele und Massnahmen bezüglich Studierendenmo- bilität und Internationalisierung der Professorenschaft in der Internationalisierungsstrategie (vgl. Empfehlung Standard 3.1) festhält. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Studien- und Prüfungsordnungen einer Rechtsprüfung zu unterziehen und die Ziele sowie Massnahmen bezüglich Studierendenmobili- tät und Internationalisierung der Professorenschaft in der Internationalisierungsstrategie (vgl. Empfehlung Standard 3.1) festzuhalten. C 26/35 Standard 3.4: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die Kriterien für die Zulassung und Beurteilung der Leistungen der Studierenden und für die Abgabe von Ausbil- dungsabschlüssen entsprechend dem Auftrag der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs berücksichtigt werden. Diese Kriterien werden definiert, kommuniziert und systematisch, transparent und konstant angewandt. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern verfügt über Zulassungsrichtlinien, welche publiziert sind. Darin geregelt sind die Bedingungen für die Zulassung zu Bachelor, Master und Doktorat. Die Zulassungsricht- linien werden von der Prorektorin Lehre und Internationales jährlich verabschiedet. Die formalen Zulassungsabklärungen geschehen zentral durch die Studiendienste. Auf nationaler Ebene fin- den Treffen der universitären Zulassungsstellen statt, bei welchen Spezialfälle diskutiert wer- den. Jede Schweizer Universität ist für eine bestimmte geographische Region zuständig, in wel- cher sie die Entwicklung von Abschlüssen und anderen zulassungsrelevanten Aspekten über- wacht und den anderen Universitäten weitermeldet. Für die Zulassung von Studierenden mit ausländischen Vorbildungen orientiert sich die Univer- sität an den Bestimmungen von swissuniversities. Die so genannte Länderliste beschreibt, wel- che Zeugnisse aus welchen Ländern und mit welchen zusätzlichen Anforderungen zur Zulas- sung berechtigen. Die Zulassungsrichtlinien werden grundsätzlich jedes Studienjahr neu vom Prorektor Lehre und Internationales / der Prorektorin Lehre und Internationales erlassen. Zulas- sungen über Passerellen werden mit den Fakultäten bzw. einzelnen Studiengängen geregelt, dazu existieren Wegleitungen, die ebenfalls publiziert sind. (SEB S. 61) Auf der Website gibt es für Studieninteressierte eine klar strukturierte Seite mit Informationen zu den Ansprechpersonen bei Fragen: Das Studiendienste Team ist Anlaufstelle für alle allgemei- nen Fragen zur Anmeldung, während die Zulassungsstelle den Zugang zur Universität prüft und die Zulassung ausstellt. Die Gutachtergruppe hat sich im Zusammenhang mit der Zulassung zum Studium mit der Frage nach dem Zugang für Flüchtlinge auseinandergesetzt und festgestellt, dass an der Universität Luzern ein hohes Bekenntnis vorhanden ist, dieses Thema zu bearbeiten. Aktuell ist Art. 7 der Lissabon-Konvention – wie an vielen anderen Schweizer Hochschulen ebenfalls – nicht umge- setzt. Die Universität Luzern hat jedoch ein institutionalisiertes Schnupperprogramm für Flücht- linge geschaffen und kann sich vorstellen, sich weiter in diesem Bereich zu engagieren und Möglichkeiten für einen Zugang zum Normalstudium zu eruieren. Die Gutachterinnen und Gutachtachter haben festgestellt, dass die Zulassungskriterien definiert und kommuniziert sind; sie halten den Standard für grösstenteils erfüllt. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.4 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Lissabon-Konvention Art. 7 betreffend Zugang von Flüchtlin- gen zum Studium umzusetzen. C 27/35 4. Bereich: Ressourcen Standard 4.1: Mit ihrem Träger gewährleistet die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs die personellen Ressourcen, die Infrastrukturen und die finanziellen Mittel, um ihren Fortbestand zu sichern und ihre strategischen Ziele zu erreichen. Die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel und die Finanzierungsbedingungen sind transparent. Beschreibung und Analyse Der Trägerkanton Luzern erlässt jährlich den Leistungsauftrag, verknüpft mit dem Globalbudget. Der kantonale «Grundbeitrag» deckt im Jahr 2021 rund 19 % der Betriebskosten. Der Leis- tungsauftrag basiert auf der Leistungsvereinbarung, welche eine Periode von vier Jahren um- fasst. Der Leistungsauftrag ist auf der Website publiziert und somit transparent zugänglich. Wei- tere Finanzquellen sind die IUV-Beiträge und der Grundbeitrag des Bundes. In den letzten Jah- ren gelang es, die Drittmitteleinwerbungen ständig zu erhöhen. Mit der Reorganisation des Fundraisings per 1. Dezember 2020 strebt die Universität eine weitere Erhöhung des Anteils der Drittmittel an. (SEB S. 29) Einer mittelfristigen Planung dient das Instrument des Finanzplans: ein Prognoseinstrument, welches die Finanzplanung rollend für das Budgetjahr und die folgenden drei bis vier Jahre vor- nimmt. Die Mittelverteilung innerhalb der Universität erfolgt input-orientiert: Auf der Grundlage der Vorjahreszahlen ermitteln die Fakultäten ihren Bedarf. Die kurzfristige Leistungs- und Fi- nanzplanung erfolgt durch die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Rektor und den Fakultä- ten und über das Budget für Personal- und Sachaufwand. Geschlossen wird der Führungskreis- lauf über die Jahresrechnung und die Gespräche mit den Fakultäten. Die Transparenz über die Mittelbeschaffung und Mittelvergabe wird gewährleistet durch die Publikation von Jahresbericht und Geschäftsbericht (Jahresabschluss inkl. Revisionsbericht). (SEB S. 62–63) Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Herkunft der finanziellen Mittel transparent ist. Die Grundfinanzierung durch den Trägerkanton ist knapp. Die Universität Lu- zern ist daher stark abhängig von den Studierendenzahlen und Drittmitteln, was ein gewisses Risiko mit sich bringt. Die Universität Luzern begegnet der Herausforderung durch die Beset- zung von Nischenangeboten und dem Aufbau neuer Fachbereiche (Wirtschaft, Gesundheitswis- senschaften/Medizin), welche auch gut nachgefragt werden. Die knappe Grundfinanzierung führt auch dazu, dass die Universität bei zentralen Funktionen (QM, Chancengleichheit etc.) sehr schlank aufgestellt ist. Die Gutachterinnen und Gutachter geben zu bedenken, dass be- züglich der personellen Ressourcen Überlegungen zur Nachhaltigkeit nicht ausser Acht gelas- sen werden sollten. Der Trägerkanton vermietet der Universität die Räumlichkeiten, basierend auf seiner Immobili- enstrategie für die Hochschulen. Die Universität Luzern verfügt über moderne Räumlichkeiten an zentraler Lage. Diese Lage direkt beim Bahnhof trägt auch dazu bei, dass die Universität Lu- zern bei Studierenden aus der ganzen Schweiz attraktiv ist, wie die Gutachterinnen und Gut- achter mehrfach gehört haben. Die Konzentration auf ein Gebäude erlaubt der Universität, ihr Profil der «persönlichen Universität» mit kurzen Wegen und open-door policy zu stärken. Je- doch kann sich das Problem der Raumknappheit akzentuieren, sollte die Universität Luzern weiterwachsen. Schlussfolgerung C 28/35 Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 4.1 als vollständig erfüllt. Empfehlung: Die Gutachtenden empfehlen der Universität Luzern, eine Risikostrategie zu entwickeln. Standard 4.2: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass das gesamte Perso- nal entsprechend dem Typ und den spezifischen Merkmalen der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs qualifiziert ist. Es sieht zu diesem Zweck eine regelmässige Evaluation des Personals vor. Beschreibung und Analyse Die Personalgewinnung erfolgt grundsätzlich gemäss einem definierten Prozess. Für alle Stel- len sind Stellenbeschreibungen mit entsprechendem Anforderungsprofil vorhanden. Die Qualitätssicherung im Bereich der Professuren ist gekennzeichnet durch den «Dualismus von Verantwortlichkeiten der Universität und denFakultäten» (Nachlieferung zum SEB, S. 20). Die Universität Luzern gibt für Berufungsverfahren, die Umwandlung von Assistenzprofessuren mit Tenure-Track und die Ernennung von Titular-, Senior-, Honorar- und ständigen Gastprofes- suren in Reglementen grundlegende Verfahrensvorschriften und Ernennungsvoraussetzungen im Berufungsreglement vor. Innerhalb dieses Rahmens können die Fakultäten die Ausgestal- tung regeln und z. B. zusätzliche Anforderungen mittels Wegleitungen regeln. In der Regel er- folgen Berufungen durch ein ordentliches Verfahren unter Mitwirkung einer Berufungskommis- sion; in Ausnahmefällen ist eine Direktberufung zulässig. Der Kommission gehören gemäss Reglement in der Regel drei Professorinnen und Professoren an, von denen zwei aus der beru- fenden Fakultät stammen müssen, ausserdem je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Assis- tierenden und der Studierenden und eine Chancengleichheitsdelegierte / ein Chancengleich- heitsdelegierter. In der «Nachlieferung zum Selbstbeurteilungsbericht» S. 21 werden die Ele- mente in den Berufungsverfahren detailliert beschrieben. Ein einheitliches Ablaufschema exis- tiert nicht, doch verfügt beispielsweise die Rechtswissenschaftliche Fakultät über ein Prozess- diagramm oder die Theologische Fakultät über einen Leitfaden. Die Evaluation des Personals erfolgt über die jährlichen Beurteilungs- und Fördergespräche (BFG), welche verpflichtend durchzuführen sind. Darin werden Ziele und allfällige Förderpoten- ziale und -massnahmen festgehalten. Die Universität Luzern sieht selbstkritisch Optimierungs- potenzial, da die BFG noch nicht überall flächendeckend durchgeführt werden; insbesondere für den Mittelbau werde von den Vorgesetzten die Chance dieses jährlichen Gesprächs nicht über- all gesehen (SEB S. 63). In den Gesprächen konnten sich die Gutachterinnen und Gutachter jedoch davon überzeugen, dass die BFG zu einem überwiegenden Teil durchgeführt werden und dass bei allfälligen Lücken die Personalabteilung nachfasst. Entwicklungspotenzial sieht die Gutachtergruppe bei der Evaluation der Wirksamkeit dieser BFG; denn mit einer rein formalen Durchführung solcher Gespräche wird der Regelkreis im Sinne von «check-act» noch nicht voll- ständig geschlossen. Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen daher, die Wirksamkeit der Gespräche zu überprüfen. Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, auch entfristete Professorinnen und Professoren regelmässig zu evaluieren. Eine solche Evaluation könnte sich auf die Aufgaben in Forschung und Lehre wie auch auf die Nachwuchsförderung und akademische Selbstverwaltung erstre- cken. Jedoch ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Evaluation der Professorinnen und Pro- fessoren an der Universität Luzern über das Führungsinstrument der Leistungsvereinbarungen geschieht, in der Ziele vereinbart und jährlich überprüft werden. C 29/35 Insgesamt haben die Gutachterinnen und Gutachter einen guten Eindruck von den Prozessen im Rahmen der Personalgewinnung und -evaluation und dem Personalmanagement erhalten. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 4.2 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Wirksamkeit der BFG zu überprüfen. Standard 4.3: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs die Laufbahnentwicklung des gesamten Per- sonals und insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt. Beschreibung und Analyse Die Laufbahnentwicklung des Personals wird durch verschiedene Prozesse und Massnahmen gefördert und ist sowohl im Leitbild postuliert wie auch im Universitätsgesetz, in der kantonalen Leistungsvereinbarung sowie im Reglement über die wissenschaftlichen Assistenten und Assis- tentinnen und dem Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessoren und -professorin- nen verankert. (SEB S. 64) Der Personaldienst ist für das administrativ-technische Personal zuständig, die Fakultäten und das Departement GWM für das wissenschaftliche. In den BFG (siehe Standard 4.2) werden Jahresziele sowie Förder- und Weiterbildungsmassnahmen vereinbart. Betreffend Unterstüt- zung und Kostenübernahmen von Weiterbildungen orientiert sich die Universität an den rechtli- chen Grundlagen des Kantons Luzern. Die Förderung des Mittelbaus ist mit der Gründung der Graduate Academy im Jahr 2019 umfas- sender organisiert worden. Die Akademie ist die zentrale Anlaufstelle für den akademischen Nachwuchs und organisiert beispielsweise die non-formale Lehre für diese Zielgruppe oder spricht Grants für Forschungsaufenthalte zu. Darüber hinaus existieren für Nachwuchsfor- schende individuelle Förderprogramme und SpeedUp-Sabbaticals. Spezifische Fördermass- nahmen in den Fakultäten sind die Doktorandenkollegien, finanzielle Unterstützung für Weiter- bildungen, Tagungen, Konferenzen etc., Lucerne Master Class (Austausch mit renommierten Forschenden), studienergänzendes Programm primius an der Rechtswissenschaftlichen Fakul- tät. Im Rahmen der Karriereentwicklung können Assistenzprofessuren (Tenure-Track) zu ordentli- chen Professuren umgewandelt werden. Dabei wird die Stelle üblicherweise bereits entspre- chend mit Tenure-Track ausgeschrieben. Die Voraussetzungen für die Entfristung bzw. Stel- lenumwandlung sind im Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und -pro- fessoren geregelt. Die Einzelheiten werden von den Fakultäten in Wegleitungen festgelegt. Für Nachwuchsdozierende sind die Evaluationen im Rahmen der LVE wichtig. Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, dass freiwillige LVE – losgelöst vom vorgesehenen Evaluationszyk- lus – immer ermöglicht werden sollten (was in der Praxis noch nicht überall der Fall ist, siehe auch 3.2.). Insgesamt hat sich die Betreuung und Förderung von Doktorierenden und Postdocs in den letz- ten zehn Jahren gemäss eigener Einschätzung stark professionalisiert und ausgeweitet. C 30/35 Das Zentrum Lehre unterstützt die Laufbahnentwicklung von Dozierenden, indem es Beratung und Schulung sowie Weiterbildungen in verschiedenen Fragen der Hochschullehre und eine grundlegende hochschuldidaktische Ausbildung anbietet. Eine weitere Servicestelle sind die Career Services: Diese unterstützt die Studierenden bzw. angehenden Absolventinnen und Ab- solventen beim Weg in den Berufseinstieg mittels Workshops, Bewerbungstraining und Karrie- replanung. Die Fachstelle Chancengleichheit hat zur Förderung des weiblichen wissenschaftli- chen Nachwuchses und zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen verschiedene Massnahmen ergriffen: Einzelcoachings, Workshops und Kurse, regelmässige Netzwerktreffen für Professorinnen, Postdoktorandinnen und Frauen aus Führungsfunktionen, Teilnahme am «High Potential University Leaders Identity & Skills Training Program» mit dem Ziel, der Unter- vertretung von weiblichen Führungskräften an Universitäten entgegenzuwirken. (SEB S. 64–65) Die Gutachterinnen und Gutachter konnten sich davon überzeugen, dass die Graduate Academy eine hoch geschätzte neue Stelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist. Darüber hinaus sind die Betreuungsverhältnisse für Doktorierende in den Fakultäten stark personenab- hängig, d.h. teils strukturiert, teils weniger, teils mit sehr guten Betreuungsleistungen, teils mit weniger guten. Nach Ansicht der Gutachtergruppe wären formalisierte, universitätsweite Min- deststandards für Doktoratsprogramme inkl. Anforderungen an die Betreuungsleistungen hilf- reich, wobei auch die Ombudsstelle als neutrale Ansprechperson berücksichtigt werden sollte. Die Weiterbildungsangebote für das administrativ-technische Personal sind, so der Eindruck bei der Gutachtergruppe, vielfältig, sie werden geschätzt und genutzt. Das jeweilige Potenzial wird an den Beurteilungs- und Fördergesprächen identifiziert. Auch wenn es in der Verwaltung struk- turell bedingt häufig wenig Aufstiegsmöglichkeiten gibt, werden Weiterentwicklungen – zum Bei- spiel durch Übernahme neuer Tätigkeitsfelder innerhalb der Stelle oder Ergänzung durch eine zusätzliche Aufgabe in einer anderen Fakultät – ermöglicht und umgesetzt. Die Gutachtenden haben auch gehört, dass es «Mobilitätswochen» für Verwaltungspersonal gibt, und schätzen dies sehr positiv ein. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 4.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, freiwillig beantragte Lehrveranstaltungsevaluatio- nen (ausserhalb vom vorgesehenen Zyklus) durchzuführen. 5. Bereich: Interne und externe Kommunikation Standard 5.1: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs macht ihre Qualitätssicherungsstrategie öffentlich und sorgt dafür, dass die Bestimmungen zu den Quali- tätssicherungsprozessen und deren Ergebnisse den Mitarbeitenden, den Studierenden sowie gegebenenfalls den externen Beteiligten bekannt sind. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern publiziert auf ihrer Website Angaben zum Qualitätsmanagementsystem, den Prozessen und Dienstleistungen der Stelle für Qualitätsmanagement für die internen Stake- holder. In einem Unterbereich wird die institutionelle Akkreditierung vorgestellt. Weitere Instru- C 31/35 mente für die Kommunikation von Inhalten zur Qualitätssicherung sind der wöchentliche Mitar- beitenden-Newsletter oder das Magazin uniluAKTUELL/cogito. Zudem werden an internen In- formationsveranstaltungen Themen aus dem Bereich Qualitätsmanagement präsentiert. Im Jah- resbericht hat das QM einen festen Platz. (SEB S. 66) Auf der Website heisst es unter Qualitätssicherungs-Strategie: «Die Qualitätssicherungs-Strate- gie wird im neuen Qualitätsmanagement-Handbuch 2022 der Universität Luzern formuliert (in Revision).» Aktuell ist das QM-Handbuch von 2006 publiziert inkl. einer veralteten Qualitätssi- cherungsstrategie. Da diese auch von der Universität Luzern als überholt angesehen wird, ge- hen die Gutachterinnen und Gutachter inhaltlich nicht weiter darauf ein und verweisen auf die Auflage 1 (Formulieren der QS-Strategie). Die Gutachtenden stellen fest, dass die Gefässe für die Kommunikation der QM-Strategie grundsätzlich vorhanden sind. Sie gehen davon aus, dass mit der Erfüllung von Auflage 1 die Qualitätssicherungsstrategie in der Folge auch publiziert wird. Was die Kommunikation der Lehrveranstaltungsevaluationen angeht, werden die Studierenden zu Beginn des Studiums über deren Ziel und Zweck informiert. Rückmeldungen zu den Ergeb- nissen der LVE und deren Diskussion mit den Studierenden sind gemäss Selbstbeurteilungsbe- richt in den Fakultäten überall vorgesehen (SEB S. 66). Die Gutachterinnen und Gutachter ha- ben erfahren, dass in der Praxis die Ergebnisse und die allfällig daraus resultierenden Mass- nahmen nicht durchgehend kommuniziert werden, und verweisen nochmalig auf die unter Stan- dard 1.1 gesprochene Auflage (Schliessen der Regelkreise). Ferner haben die Gutachterinnen und Gutachter mehrfach erfahren, dass von verschiedenen Anspruchsgruppen eine aktivere In- formation seitens Universität gewünscht wäre; vielfach besteht der Eindruck, dass es sich um eine Holschuld handle. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 5.1 als grösstenteils erfüllt, verweist jedoch auf Auf- lage 1 zu Standard 1.1. Empfehlung Die Gutachtergruppe empfiehlt, eine aktivere Kommunikationspolitik zu ihren internen An- spruchsgruppen zu pflegen. Standard 5.2: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs veröffentlicht regelmässig objektive Informationen zu ihren Tätigkeiten und zu den von ihr angebotenen Stu- dienprogrammen und Abschlüssen. Beschreibung und Analyse Die Kommunikationspolitik beruht auf verschiedenen Säulen bzw. Kanälen und orientiert sich an der Kommunikationsstrategie. Diese stammt aus dem Jahr 2015 und soll, wie die Gutachten- den in den Gesprächen erfahren haben, noch geschärft und enger mit den strategischen Schwerpunkten verknüpft werden. Eine wesentliche Rolle kommt der Website zu: Dort sind Inhalte zu den Studienangeboten, all- gemeine Informationen zum Studium und zur Universität Luzern publiziert. Darüber hinaus ge- ben Porträts von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen weitere Einblicke. For- schungsprojekte und deren Ergebnisse sind ebenfalls auf der Website aufgeschaltet. Das On- C 32/35 line-Informationsangebot wird laufend ausgebaut, z. B. mit der Einbindung der Forschungsda- tenbank, der Online-Ausgabe des Magazins «cogito» etc. (SEB S. 67) Darüber hinaus werden Stakeholder mit Newslettern und Social-Media-Beiträgen zielgruppen- gerecht adressiert; Printprodukte haben aber nach wie vor einen wichtigen Platz. Für Studienin- teressierte führt die Universität Informationsveranstaltungen durch. Mit dem Jahresbericht legt die Universität Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab und schafft Transparenz hinsichtlich der Finanzierung. Den direkten Kontakt zu potenziellen Studierenden schafft die Universität Luzern durch die Präsenz an Messen und Studienwahlanlässen. Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Informationen zu Studienange- boten und Abschlüssen kommuniziert sind. Sie bestärken die Universität darin, die Inhalte, wenn immer möglich, auch auf Englisch zugänglich zu machen. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 5.2 als vollständig erfüllt. 5 Gesamthafte Beurteilung und Stärken-/Schwächenprofil des Qualitäts- sicherungssystems Bei der Lektüre der Unterlagen, insbesondere des Selbstbeurteilungsberichts der Universität Luzern, mehr noch aber bei den vielfältigen Gesprächen der leider nur virtuellen Vor-Ort-Visite hat die Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter eine Universität kennengelernt, deren Mitglie- der sie als «persönliche Uni» charakterisieren und besonders wertschätzen. Die Identifikation aller Mitgliedergruppen – des Personals wie der Studierenden – und die Zufriedenheit mit ihrer Universität sind sehr hoch. Nicht wenige Studierende sind bewusst deshalb in Luzern einge- schrieben, weil sie an einer überschaubaren Universität mit kurzem Draht zu ihren Dozierenden studieren wollen und die vernetzten «Nischenangebote» Luzerns gesucht haben. Die geringe Grösse der Gesamtuniversität wie ihrer Einrichtungen, die kurzen Wege, die Unterbringung aller Fakultäten und Einrichtungen innerhalb eines einzigen Gebäudes erleichtern informellere Kom- munikationsformen, die sich gerade beim zügigen Aufbau der noch jungen Einrichtung und de- ren Vernetzung mit anderen Hochschulen bewährt haben. Dieser Aufbau betrifft vor allem neue Fachgebiete (wie die jüngst zur Fakultät verselbständigten Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Gesundheitsbereich, der sich – erweitert durch Medi- zin und evtl. bald auch durch Psychologie – künftig ebenfalls in einer eigenen Fakultät wieder- finden soll). Der Ausbau wird vorangetrieben von dem Bestreben, die knappe Finanzierung durch den Trägerkanton über eine Erhöhung der Studierendenzahlen und der IUV-Beiträge zu verbessern. Parallel zum Aufbau der Fächer sind z. T. neue Organisationsstrukturen auf zentra- ler Ebene entstanden – mit akademisierten Prorektoraten und einer Erweiterten Universitätslei- tung, die einer Verschränkung der Zentrale mit den Dekanaten dient, aber auch etwa mit der Graduate Academy für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Dieser zügige Wandel hat viele Ressourcen und viel Energie gebunden, so dass die Entwick- lung eines hochschulübergreifenden QM-Systems (Qualitätssicherungsstrategie und -system mit der Definition verbindlicher Mindeststandards und einer Schliessung der Regelkreise inkl. Fremdevaluationen für alle Bereiche von Forschung, Lehre und Dienstleistungen) mit dem übri- gen Aufbau nicht überall hat Schritt halten können. Auch personell sind zentrale Stellen (wie das Qualitätsmanagement, aber auch etwa die Fachstelle für Chancengleichheit) sehr schlank aufgestellt. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass ein solches System von einigen als C 33/35 Widerspruch zu dem insbesondere von der Professorenschaft hoch gelobten Subsidiaritätsprin- zip und der Fakultätsautonomie wahrgenommen wird, die auch von der Entwicklung der Univer- sität her für sie leitende Organisationsprinzipien darstellen. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass bestimmte, v. a. übergeordnete, Aufgaben (wie Nachhaltigkeit, Chancengleichheit, aber auch Lehrveranstaltungsevaluationen) mit einem zentralen Rahmenreglement effizienter erfüllt werden können, dass inhaltliche Mindeststandards und prozedurale Regeln diejenigen schüt- zen, die sich in informalen Kommunikationsprozessen («open door») doch nicht so gut zu Wort melden können, dass solche Standards in Bottom-up-Prozessen dialogisch ausgestaltet, dabei von der Expertise aus den Fakultäten profitieren und diesen durchaus Raum für eigenständig ergänzende Regelungen belassen können. Das gilt insbesondere dann, wenn die Regelungen vorrangig die Prozesse betreffen und ihnen Verbindlichkeit verschaffen, sich inhaltlich aber auf partizipativ erarbeitete Minimalstandards begrenzen. Unbeschadet dessen herrscht bei den Angehörigen der Universität Luzern ein hohes Qualitäts- bewusstsein, zahlreiche Einzelinitiativen und konkrete Elemente einer Qualitätssicherung sind zu beobachten (etwa im Bereich der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsevaluationen oder des Personalmanagements), aber noch fehlt es vielfach an ausformulierten Strategien mit konkreten Zielen und definierten Steuerungsprozessen – insbesondere zur Qualitätssicherung im Allge- meinen, aber auch zu bestimmten Teilbereichen (Nachhaltigkeit, Internationalisierung, For- schung, Risikomanagement). Die Gutachterinnen und Gutachter sind überzeugt davon, dass es der Universität Luzern und ihren Angehörigen zeitnah gelingen wird, auch diese wenigen fehlenden Schritte noch zu ge- hen. Eine entscheidende Weichenstellung dürfte in der Reform der Leitungsstrukturen der Uni- versität zu erkennen sein, die mit der Konstitution der Erweiterten Universitätsleitung die Einbin- dung der Prorektoren, Prorektorinnen, der Dekane und Dekaninnen in die Leitungsverantwor- tung für die ganze Universität gestärkt hat. Gemeinsam mit den für das QM Verantwortlichen wird es ihnen möglich sein, das Profil der erfolgreichen Universität weiterzuentwickeln und zu schärfen und ihre Qualität noch einmal zu steigern. 6 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssys- tems Empfehlung 1 zu Standard 1.3 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Zuständigkeiten für das QM universitätsweit klar zu regeln und transparent zu kommunizieren. Sie regen an, die knappen Ressourcen im Bereich des zentralen QM zu überdenken. Empfehlung 2 zu Standard 2.2 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, im Bereich der Forschung auch qualitative Daten zu erheben. Empfehlung 3 zu Standard 2.3 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Mitwirkung der repräsentativen Gruppen in der Praxis weiter zu stärken durch einen aktiven Einbezug und gute Rahmenbedingungen. Empfehlung 4 zu Standard 3.1 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen der Universität Luzern, eine Forschungsstrategie und eine Internationalisierungsstrategie zu erstellen. Empfehlung 5 zu Standard 3.3 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Studien- und Prüfungsordnungen einer Rechtsprüfung zu unterziehen und die Ziele sowie Massnahmen bezüglich Studierendenmobili- tät und Internationalisierung der Professorenschaft in der Internationalisierungsstrategie (vgl. C 34/35 Empfehlung zu Standard 3.1) festzuhalten. Empfehlung 6 zu Standard 3.4 Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Lissabon-Konvention Art. 7 betreffend Zugang von Flüchtlin- gen zum Studium umzusetzen. Empfehlung 7 zu Standard 4.1 Die Gutachtenden empfehlen der Universität Luzern, eine Risikostrategie zu entwickeln. Empfehlung 8 zu Standard 4.2 Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Wirksamkeit der BFG zu überprüfen. Empfehlung 9 zu Standard 4.3 Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, freiwillig beantragte Lehrveranstaltungsevaluatio- nen (ausserhalb vom vorgesehenen Zyklus) durchzuführen. Empfehlung 10 zu Standard 5.1 Die Gutachtergruppe empfiehlt, eine aktivere Kommunikationspolitik zu ihren internen An- spruchsgruppen zu pflegen. 7 Akkreditierungsvorschlag der Gutachtergruppe Aufgrund des Selbstbeurteilungsberichts der Universität Luzern vom 10. November 2020, der Nachlieferung hierzu vom 25. Februar 2021 und der Vor-Ort-Visite vom 9. bis 11. März 2021 schlägt die Gutachtergruppe der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssi- cherung AAQ vor, die Akkreditierung der Universität Luzern mit folgenden Auflagen auszuspre- chen: Auflage 1 zu Standard 1.1 (in Verbindung mit Standard 1.2 und 5.1) Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen gemäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht diese publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit. Auflage 2 zu Standard 1.4 Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit welcher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprüfung un- terzieht. Auflage 3 zu Standard 2.4 Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. Auflage 4 zu Standard 2.5 Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. Auflage 5 zu Standard 3.2 Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etablie- ren. Für die Erfüllung der Auflagen sieht die Gutachtergruppe einen Zeithorizont von zwei Jahren vor; die Überprüfung soll im Rahmen einer verkürzten Vor-Ort-Visite (1/2 Tag) mit drei Gutach- terinnen und Gutachtern stattfinden. C 35/35 Teil D Stellungnahme der Universität Luzern 20. Mai 2021 20. Mai 2021 D 1/3 Luzern, 20. Mai 2021 Stellungnahme der Universität Luzern zum Bericht der Gutachtergruppe vom 19. April 2021 über die Institutionelle Akkreditierung der Universität Luzern 1 Allgemeine Bemerkungen Der Bericht über die Institutionelle Akkreditierung der Universität Luzern wurde von den Gutachterinnen und Gutachtern sehr ausführlich und sorgfältig verfasst. Sie durchleuchten das Qualitätssicherungssystem der Universität auf kompetente Weise. An dieser Stelle gebührt der Gutachter*innengruppe im Allgemeinen und deren Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Thomas Puhl, sowie der Akkreditierungsagentur AAQ im Besonderen grosser Dank. Der gesamte Prozess der Institutionellen Akkreditierung war und ist für die Universität Luzern eine äusserst wertvolle Erfahrung. Durch die Erarbeitung des Selbstbeurteilungsberichtes haben wir uns stark mit unseren Strukturen und Prozessen auseinandergesetzt, unsere Uni dabei noch besser kennengelernt und Ansatzpunkte für weitere Optimierungsschritte erkannt. Die genannten Auflagen und die dazu gehöhrenden Begründungen sind in aller Regel nachvollziehbar. Seit dem Einreichen des Selbstbeurteilungsberichts im Herbst 2020 und dem Gutachten sind strukturelle und operative Veränderungen an der Universität geschehen, so dass einige erwähnte Mängel im Gutachten in der Zwischenzeit aus unserer Sicht schon behoben sind. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Chancengleichheit und Diversity. Wir sehen die Auflage Nr. 4 zum jetzigen Zeitpunkt (Mai 2021) als schon erfüllt an. Auch gewisse Bezeichnungen haben sich geändert; Beispielsweise nennt sich das Haus der Akademien nun «Weiterbildungsakademie». 2 Stellungnahme zu Einzelfragen Seite 4, Absatz 7: „Die Diversity-Strategie sollte bis Ende 2020 durch einen Umsetzungsplan ergänzt werden.“ Die Formulierung „sollte“ war zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Visite bereits überholt. Korrekt muss es heissen: „Die Diversity-Strategie ist im Januar 2021 durch einen Umsetzungsplan ergänzt worden.“ Seite 7, Absatz 1: „Die Ausgestaltung ist in den verschiedenen Fakultäten unterschiedlich, jedoch sind prinzipiell alle Fakultäten durch die Universitätsleitung verpflichtet, Lehrveranstaltungsevaluationen und Studiengangsevaluationen durchzuführen.“ Neben den Fakultäten betrifft dies auch das Departement GWM (das Gleiche gilt für Seite 9, Absatz 5). Seite 10, Absatz 4: „Gewisse übergeordnete Themen würden «in den Fakultäten verschwinden» und es gebe zu wenig Verbindlichkeiten.“ Wir möchten hierzu anfügen, dass die Formulierung «gewisse übergeordnete Themen» u.E. zu unpräzise ist, um daraus sinnvolle Schlüsse zu ziehen, welche in die Umsetzung der Auflage 1 einfliessen sollten. 20. Mai 2021 D 2/3 Seite: 2/3 Seite 13, Absatz 1: ÄDas gilt auch für die Einbeziehung von Vertretern der Arbeitswelt.“ Unseres Erachtens ist die Einbeziehung von Vertretern der Arbeitswelt als repräsentative Gruppe im Standard 1.3. nicht vorgesehen und es ist nicht ersichtlich, inwiefern dies von Bedeutung sein könnte. Die «Vertreter der Arbeitswelt» sind keine Statusgruppe, die formell organisiert einbezogen werden könnte. Jeder Einbezug hätte daher notwendigerweise zufälligen Charakter, was im Rahmen der Qualitätssicherung gerade nicht erwünscht ist. Seite 13, Absatz 3: ÄGrundsätzlich ist der Dekan / die Dekanin von Amtes wegen für die Qualitätssicherung verantwortlich, in mehreren Fakultäten unterstützt von einem Fakultätsmanager bzw. einer Fakultätsmanagerin.“ Wir erlauben uns hierzu zu präzisieren, dass alle Fakultäten sowie das Departement eine*n Fakultätsmanager*in haben, teilweise gibt es sogar mehrere Stellen im Fakultätsmanagement. Alle diese Personen haben eine zentrale Rolle im Qualitätsmanagement ihrer Fakultät bzw. des Departements inne. Seite 17, letzter Absatz: „Die Universität schreibt in ihrem SEB, dass alle Organisationen die Räumlichkeiten und Infrastruktur (inkl. der Kommunikationsmittel) der Universität nutzen können, was in der Praxis jedoch z.T. nicht so einfach funktioniert.³ Es wird u.E. nicht dargelegt und bleibt völlig offen, was genau nicht funktioniert. Eine Präzision hierzu wäre angebracht, damit die Universität entsprechende Massnahmen ergreifen kann. Seite 18, Absatz 7: „So hat die Universität beispielsweise den Aufbau der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aus den bestehenden Grundbeiträgen und Drittmitteln finanzieren müssen.“ Wir gestatten uns den Hinweis, dass für die Finanzierung des Aufbaus der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät keine kantonalen Grundbeiträge herangezogen wurden. Es ist der Universität sogar untersagt, solche Mittel für den Aufbau und Betrieb der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu verwenden. Seite 18, letzter Absatz: ÄAktuell läuft eine Untersuchung betreffend allfälliger geschlechtsspezifischer Diskriminierung.“ Die Gutachter*innen beziehen sich vermutlich auf die Lohngleichheitsanalyse. Diese wurde bereits 2020 abgeschlossen. Diese hat aufgezeigt, dass es keine statistisch signifikante Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern gibt. Seite 20, Absatz 3: „In den Berufungsverfahren gibt es jedoch «Delegierte» aus einem internen Pool, welche ein besonderes Augenmerk auf Gleichstellungsaspekte in den Berufungsverfahren legen.“ Wir erlauben uns hierzu zu ergänzen, dass diesen Delegierten keine zu vernachlässigende Bedeutung zukommt, da sie inzwischen in den Berufungskommissionen stimmberechtigt sind. Seite 20, Absatz 5: ÄDie Gutachtergruppe hält die aktuelle Ausstattung und Verankerung in den Fakultäten durch Chancengleichheitsdelegierte in den Berufungskommissionen für nicht ausreichend.“ Wir möchten hierzu ergänzend festhalten, dass in den Fakultäten und dem Departement Gleichstellungspläne vorliegen, welche Teil der jährlichen Leistungsvereinbarungen sind. Seite 20, Auflage 4: ÄDie Universität verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten.“ U.E. ist nicht ersichtlich, woran es der Universität Luzern hierzu aktuell noch fehlen soll. Die Diversity-Strategie wurde durch die Universitätsleitung im Sommer 2020 genehmigt. Ebenso wurde der Umsetzungsplan durch die Universitätsleitung im Dezember 2020 bzw. Januar 2021 genehmigt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei wesentliche Teilschritte bereits umgesetzt wurden. Die Gleichstellungskommission und die Fachstelle für Chancengleichheit wachen über die Umsetzung und sind beauftragt, die Umsetzungsschritte zu kontrollieren. Chancengleichheit und Diversität sind zudem in § 39 und 39a des Statuts der Universität Luzern institutionell und gesamtuniversitär verankert. Seite 21, Absatz 2: ÄEs existiert ein Fächerangebot in den Bereichen Kultur und Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Gesundheit und Theologie.“ Uns scheint wichtig, dass hier die Medizin explizit ergänzt wird im Fächerangebot. 20. Mai 2021 D 3/3 Seite: 3/3 Seite 21, Absatz 2: ÄInterfakultäre Studiengänge sind die Bachelor und Master «Philosophy- Politics- Economy»; darüber hinaus gibt es Double Degree Studiengänge mit der Universität Neuchâtel.³ Wir möchten hierzu ergänzend festhalten, dass dies nur einzelne Beispiele sind. Es gibt darüber hinaus weitere interfakultäre Studiengänge. Aus der Perspektive der RF sind z.B. die Master-Plus-Studiengänge mit der WF, der KSF und dem Departement GWM zu nennen. Zudem existieren Nebenfachstudiengänge «Recht» und Double-Degrees mit ausländischen Partner-Universitäten. Seite 21, Absatz 6: ÄIm Sinne der Transparenz der Finanzierung werden alle Donationen über CHF 10'000 öffentlich dargelegt […].³ Dazu möchten wir ergänzend festhalten, dass Donationen über CHF 10'000 öffentlich dargelegt werden, insofern der/die Donator*in nicht ausdrücklich Vertraulichkeit verlangt. Ab CHF 500'000 ist die Offenlegung jedoch gesetzlich verpflichtend. Seite 22, Absatz 7: ÄDie Lehrkommission ULEKO sucht mit Dozierenden, deren LVE schlecht bewertet wurden, zwar ein (vertrauliches) Gespräch. Die Lehrkommission sieht sich jedoch eher als Beratungsgremium.³ Die Verfahren bei schlecht bewerteten Unterrichtsbeurteilungen (es wird nicht der/die Dozierende per se bewertet) ist auf fakultärer Ebene (bzw. auf Departementsebene) different und wird meist von fakultären Lehr- und/oder Evaluationen geführt. Die gesamtuniversitäre ULEKO ist nie involviert. Die ULEKO sieht sich im Bereich «Evaluationen» als Beratungsgremium, ansonsten hat die Kommission weitere Aufgaben. Seite 22, letzter Satz: „Ebenfalls ist es für die Qualität und Weiterentwicklungsmöglichkeiten entscheidend, dass (insbesondere Nachwuchs-) Dozierende ihre Lehrveranstaltungen evaluieren dürfen und dafür Unterstützung erhalten. Dies auch ausserhalb der zeitlichen Abstände, welche in den unterschiedlichen Fakultäten vorgesehen sind.“ Diese Aussage lässt u.E. vermuten, dass die Möglichkeit der freiwilligen bzw. ausserplanmässigen Evaluation nicht vorgesehen bzw. möglich ist, was keinesfalls zutrifft. Seite 26, Absatz 3: ÄDie Universität Luzern hat sich jedoch an einem institutionalisierten Schnupperprogramm für Flüchtlinge beteiligt und kann sich vorstellen, sich weiter in diesem Bereich zu engagieren und Möglichkeiten für einen Zugang zum Normalstudium zu eruieren.“ Die Universität Luzern hat sich nicht beteiligt, sondern hat das Programm geschaffen. Die Universität war die erste Universität in der Schweiz, welche ein solches Programm etablierte. Seite 28, Absatz 3: „Diese Leistungsvereinbarungen werden mit allen Universitätsangehörigen abgeschlossen und sind auch budgetrelevant." Wir möchten diesbezüglich präzisieren, dass die Leistungsvereinbarungen mit den Fakultäten und Diensten abgeschlossen werden, und nicht mit allen Universitätsangehörigen. Seite 29, letzter Absatz: „Nach Ansicht der Gutachtergruppe wären formalisierte, universitätsweite Mindeststandards für Doktoratsprogramme inkl. Anforderungen an die Betreuungsleistungen hilfreich, ebenso eine neutrale Ansprechperson bei allfälligen Problemen." Wir möchten hierzu ergänzend festhalten, dass es eine neutrale Ansprechperson bereits in der Ombudsstelle der Universität gibt; diese ist genau für diese Sachlagen zuständig. Die Ombudsstelle hat eine Vermittlungsfunktion und sie leitet, wenn die Vermittlung erfolglos bleibt, auf Wunsch der Person, die sie angerufen hat, die Angelegenheit an den Personaldienst oder an die Prorektorin Personal und Professuren weiter. Diese prüfen, soweit tunlich, personalrechtliche Vorkehren. AAQ Effingerstrasse 15 Postfach CH-3001 Bern www.aaq.ch

    Grösse: 2 MB

    Erstellungsdatum: 18.07.2022

    pdf

    • Dokument

    Wegleitung zur Studien- und Prüfungsordnung 2008

    über die Organisation der Univer- sität und der Fakultät sowie über die optimale Gestaltung des Studiums

    Grösse: 150 KB

    Erstellungsdatum: 16.05.2014

    pdf

    • Inhaltsseite

    Prof. Dr. Andreas Eicker

    Assistenztätigkeit an der Uni­ver­sität St. Gallen begann, war er Mitarbeiter in Lehre und Forschung an

    www.unilu.ch/fakultaeten/rf/professuren/eicker-andreas/mitarbeitende/andreas-eicker/

    • Dokument

    Universitätsstudium – Anforderungen aus der Sicht der Lehr– und Lernforschung

    PROFIL DER UNIVER­ SITÄT LUZERN Heute ist zu ergänzen: Die Ausrichtung auf die Fragen und [...] der Ort der zukünftigen Univer­ sität Luzern. Für diese, für eine solche Gesellschaft wird die Universität

    Grösse: 883 KB

    Erstellungsdatum: 26.05.2014

    pdf

    • Dokument

    Zulassungsrichtlinien für das Studienjahr 2026 / 2027

    die Interessen der Univer- sität Luzern beeinträchtigt oder gefährdet haben 2 Bei Rechtshängigkeit [...] Partnerschaftsvereinbarungen mit der Univer- sität Luzern immatrikuliert sind. Als internationale Gaststudentin oder

    Grösse: 302 KB

    Erstellungsdatum: 03.02.2026

    pdf

    • Dokument

    Zulassungsrichtlinien für das Studienjahr 2026 / 2027

    die Interessen der Univer- sität Luzern beeinträchtigt oder gefährdet haben 2 Bei Rechtshängigkeit [...] Partnerschaftsvereinbarungen mit der Univer- sität Luzern immatrikuliert sind. Als internationale Gaststudentin oder

    Grösse: 302 KB

    Erstellungsdatum: 03.02.2026

    pdf

    • Dokument

    QMS Forschungsevaluation Bericht 101 FINAL

    Forschungsstrategie der Univer- sität und ihrer Fakultäten unterstützen und die Anfor- derungen des [...] die Akkreditierung der Univer- sitäten zu spezifizieren. Die Forschungsevaluation in den Humanwissenschaften [...] Forschungsleistung der Univer- sität bereichern und die Denkansätze für ihre Ent- wicklung lenken

    Grösse: 2 MB

    Erstellungsdatum: 25.05.2024

    pdf

    • Dokument

    QMS 0 Akkreditierung Auflagen

    von § 25 des Statuts der Univer- sität Luzern durch den Senat (20. Juni 2022) und den Universitätsrat

    Grösse: 355 KB

    Erstellungsdatum: 09.07.2024

    pdf

Zeige Ergebnisse 131 bis 140 von 172.

  • …
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
Universität Luzern

Universität Luzern
Frohburgstrasse 3
Postfach
6002 Luzern

T +41 41 229 50 00

Kontakt
Lageplan

  • Facebook
  • Twitter
  • YouTube
  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok
  • Bluesky
    • Schulklassen und Lehrpersonen
    • Studieninteressierte
    • Studierende
    • Forschende
    • Mitarbeitende
    • Alumni
    • Stellensuchende
    • Förderer
    • Medien
    • Bibliothek
    • Hochschulsport
    • Mensa
    • Online-Shop
    • Studiladen & Café «Baloo»
    • Kindertagesstätte
    • Vorlesungsverzeichnis
    • Uniportal
    • Follow-Me-Printing­ ­(nur Uni/ZHB-Standorte)
    • StudMAIL
    • OLAT
swissuniversities
  • Impressum und Datenschutz
  • Inhaltsverzeichnis
  • DE Sprachmenü öffnen, um die Sprache zu ändern
  • EN Sprache auf Englisch umschalten
Uni-Tools Links auf Portalseiten der Uni @todo: wording
  • Schulklassen und Lehrpersonen
  • Studien­interessierte
  • Studierende
  • Forschende
  • Mitarbeitende
  • Alumni
  • Stellensuchende
  • Förderer
  • Medien
  • Personen
  • Projekte & Publikationen
  • Studiengänge Bachelor
  • Studiengänge Master
  • News
  • Agenda
  • Magazin
  • Kontakt
  • Studium Zeige das Studium Untermenü
    • Studieren in Luzern
    • Studien­angebot
    • Infoveranstaltungen
    • Schnupper- und Förderangebote
    • Anmeldung und Zulassung
    • Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Reglemente
    • Termine und Informationen
    • Beratung
    • Mobilität
  • Weiterbildung Zeige das Weiterbildung Untermenü
    • Übersicht
    • Theologische Fakultät
    • Kultur- und Sozial­wissenschaftliche Fakultät
    • Rechts­wissenschaftliche Fakultät
    • Wirtschafts­wissenschaftliche Fakultät
    • Fakultät für Gesundheits­wissenschaften und Medizin
    • Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
    • Weiterbildungsakademie
  • Forschung Zeige das Forschung Untermenü
    • Übersicht
    • Forschung in Luzern
    • Förderung und Finanzierung
    • Wissenschaftliche Integrität und Forschungsethik
    • Open Science und Forschungsdaten
  • Campus Zeige das Campus Untermenü
    • Bibliothek
    • Career Services
    • Gesundheitswoche
    • Beratung und Seelsorge
    • Informatik
    • Krankenversicherung
    • Kultur
    • Mensa
    • Sport
    • Sprachkurse
    • Studentische Organisationen
    • Studiladen & Café «Baloo»
    • Online-Shop
    • Wohnen
    • Homecoming Party
    • Uni/PH-Gebäude
    • Uni für alle
  • Universität Zeige das Universität Untermenü
    • Porträt
    • Organe und Vertretungen
    • Akademien
    • Institute mit externer Trägerschaft
    • Dienste
    • Kommissionen
    • Förderung
    • Reglemente und Weisungen
  • Fakultäten Zeige das Fakultäten Untermenü
    • Theologische Fakultät
    • Kultur- und Sozial­­wissenschaftliche Fakultät
    • Rechtswissenschaftliche Fakultät
    • Wirtschafts­wissenschaftliche Fakultät
    • Fakultät für Gesundheits­­wissenschaften und Medizin
    • Fakultät für Verhaltens­wissen­schaften und Psychologie
  • International Zeige das International Untermenü
    • Übersicht
    • News
    • Veranstaltungen
    • Internationale Kooperationen
    • Mobilität
    • Strategie
    • Internationale Studierende
    • Internationale Forschende
    • Internationale Forschungsförderung
  • News
  • Agenda
  • Magazin
  • Kontakt

Letzte Suchen

Sie haben noch keine Suche getätigt.

Die Uni für…

  • Schulklassen und Lehrpersonen

  • Studien­interessierte

  • Studierende

  • Forschende

  • Mitarbeitende

  • Alumni

  • Stellensuchende

  • Förderer

  • Medien

Beliebte Inhalte

  • Vorlesungsverzeichnis

  • Bibliothek

  • Sportangebot

  • Menuplan Mensa

  • Anmeldung und Zulassung

Suchvorschläge

    Inhalte

      Uni-Tools

      (externe Websites)

      • Vorlesungsverzeichnis
      • UniPortal
      • StudMAIL
      • Webmail Ma
      • OLAT
      • SWITCHfilesender
      • SWITCHdrive
      • SWITCHtube
      • Follow-me-Print (nur Uni-Standorte)

      Service

      • Über «cogito»
      • PDF und Archiv
      • Newsletter
      • Printabo
      • Inserieren
      • Impressum
      • Kontakt
      • Extra