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    Schaeppi Elsbeth

    . Worauf diese Forderungen basieren und ob sie vernünftig und sachlich indiziert sind, sowie welche

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    Erstellungsdatum: 09.06.2016

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    Microsoft Word - Masterarbeit RIS.doc

    unter anderem auf der Gewissheit basiere, dass sie die Möglichkeit hätten, ihren Standpunkt zu dem

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    Erstellungsdatum: 09.06.2016

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    Risk-Assessment-Instrumente basieren auf statistischen Gruppenver- gleichen und können teilweise auch

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    Erstellungsdatum: 09.06.2016

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    CHSSD_06-10_2.pdf

    Die provisorischen Ergebnisse basieren auf einer verbes- serten Datengrundlage. Aus diesem Grund sind

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    Erstellungsdatum: 23.06.2014

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    untitled

    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS FRÜHJAHRSSEMESTER 2016 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 33 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 77 Kolloquien ........................................................................................................................ 98 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Samuel Huber E-Mail: samuel.huber@unilu.ch Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Frühjahrssemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 22. Februar bis Freitag, 3. Juni 2016 Ausfall der Vorlesungen: Fr-So, 25.03.-03.04.2016 Osterpause Donnerstag, 5. Mai Christi Himmelfhrt Montag, 16. Mai Pfingstmontag Donnerstag, 26. Mai Fronleichnam Herbstsemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2016 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) und Samuel Huber (samuel.huber@unilu.ch Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Baumann: Religionsproduktivität der Moderne. Neue Religionen vom 19. bis 21. Jahrhundert Do 10.15 – 12.00 VL Beer: Geschichte der Ethnologie Do 10.15 – 12.00 VL Egli: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Organisation und Management Mi 10.15 – 12.00 VL Helbling: Politische Ökonomie von Wildbeutergesellschaf- ten Mo 10.15 - 12.00 VL Mattioli: Rassismus in der europäisch dominiertn Welt 1750 - 1965 Do 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Theorie der Weltgesellschaft Blockveranstaltung HS Helbling: „Tragödie der Allmende“ Mi 10.15 – 12.00 HS Hüsken: Sozialanthropologie der Entwicklung und sozialanthropologische Organisationsforschung Do 08.15 – 10.00 MAS Baumann: Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft Di 13.15 – 15.00 MAS Heintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse (Forschungsseminar I) Blockveranstaltung MAS Jucker: History in action? Wie funktioniert Popularisierung, Medialisierung und Vermittlung von Geschichte Di 15.15 – 17.00 MAS Knorr Cetina: Soziale, kulturelle und soziotechnische Dimensionen von Märkten Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Religiöse Traditionen, kollektive Identitäten und staatliche Anerkennung von Religion im heutigen Europa Mi 13.15 – 15.00 MAS Meyer: World Society, Institutional Theory and the Organized Actor Blockveranstaltung MAS Passarge: Neue Formen der Governance Di 08.15 – 10.00 MAS Sheikhzadegan: Politik, konkurrenzierende Islaminterpretationen und Wandel im Iran Mo 13.15 – 15.00 MAS Speich: Geschichte der Statistik Mi 10.15 – 12.00 MAS Tratschin: Protest in der Weltgesellschaft Mi 15.15 – 17.00 MAS Wobbe: Geschlecht und Weltgesellschaft Blockveranstaltung 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Welt-, Gesellschafts- und Menschenbilder. Grundlagen politikwissenschaftlicher Analysen Di 13.15 – 15.00 VL Caroni : Current Issues in Human Rights Law Mo 10.15 – 12.00 VL Caroni: International Humanitarian Law Mo 13.15 – 15.00 VL Caroni: International Migration Law Mo 15.15 – 17.00 VL Brewer: International Capital Markets Blockveranstaltung VL Hentschel: Climate Change and Energy Law Mi 10.15 – 12.00 VL Hartmann: Geschichte der Politischen Philosophie Di 08.15 – 10.00 VL Henne: Geschichte von Rechtsstaat und Sozialstaat Mi 08.15 – 10.00 VL Hentschel: Europäisches Wirtschaftsrecht Mi 08.15 – 10.00 VL Jenni: Vergleichende Regionale Integration Mi 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Analyse der Gesamtwirtschaft Di 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Energieökonomie Di 13.15 – 15.00 VL Mathieu: Europäische Geschichte der Neuzeit. Staat und Politik Mi 10.15 – 12.00 VL Mathis: Allgemeines Staatsrecht Mo 13.15 – 15.00 VL Mathis: Law and Economics Blockveranstaltung VL Mathis: Rechtsökonomie Mo 15.15 – 17.00 VL Oechslin: Growth and Development Mo 15.15 – 17.00 VL Oechslin: International Trade Mo 10.15 – 12.00 VL Pitschas: Regulating International Trade and Competition Do 13.15 – 17.00 14-täglich VL Ritscher: Intellectual Property Law Do 10.15 – 13.00 VL Savioz: Advanced Macroeconomics Mo 15.15 – 17.00 VL Spenlé: Internationaler Menschenrechtsschutz. Konstitutionalisierung der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Eben Di 17.15 – 19.00 VL Stahel/Bäurle/Fink: Makroökonomie Di 10.15 – 12.00 VL Topidi: Comparative Law and Court Systems Di 15.15 – 17.00 Mi 15.15 – 17.00 HS Hartmann: Adam Smith als Philosoph und Ökonom Mi 10.15 – 12.00 HS Schaltegger: Aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik Blockveranstaltung HS Bächtiger: Demokratisierung Blockveranstaltung HS Oehri: Interdependentes Policy Making Di 08.15 – 10.00 HS Siewert: Configurational Thinking and the Study of Policy Blockveranstaltung HS Spindler: Die regionale Organisation globaler Politik Do 13.15 – 17.00 14-täglich HS Spörer-Wagner: Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Do 10.15 – 12.00 HS Mathieu: Monarchie und Moderne. Dynastische Herrschaft in Europa, 18. – 20. Jahrhundert Mi 13.15 – 15.00 12 HS Leemann: Politische Ökologie Mi 13.15 – 15.00 HS Vitkus: Small States in the Inernational Politics. The Baltic States Case Blockveranstaltung MAS Balthasar: Health Policy Mo 13.15 – 17.00 MAS Jaeger: International Political Sociology Blockveranstaltung MAS Jochem: Wohlfahrtsstaaten in der Finanzkrise Mo 13.15 – 17.00 14-täglich MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen II Blockveranstaltung MAS Morawa: Transitional Justice Blockveranstaltung MAS Münkler: Die politische Ordnung Europas. Hegemonialkampf, Gleichgewicht, Mächtekonzert, Gemeinschaft und Union Blockveranstaltung MAS Schaffer: International politics of Climate Change Mo 13.15 – 17.00 14-täglich MAS Serrano/Pant: International Political Economy Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Boes: Advanced Econometrics Mo 08.15 – 10.00 VL Kuhn: Einführung in die Ökonometrie Fr 13.15 – 15.00 HS Kuhn: Einführung in die Ökonometrie Fr 15.15 – 17.00 HS Siewert: Configurational Thinking and the Study of Politics Blockveranstaltung HS Wehner: Massenmedien, Internet und die Vermessung von Medienaktivitäten Blockveranstaltung MAS Beer/Mützel: Forschung mit und über digitale(n) Medien. Methodologische Reflexionen Di 10.15 – 12.00 MAS Boes: Advanced Econometrics Mo 10.15 – 12.00 MAS Boes: Quantitative Methods I Di 10.15 – 12.00 Di 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone: Arbeiten mit Bourdieu II Do 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone: Survey Research Methods in Context Do 10.15 – 12.00 MAS Eberle: Phänomenologische Ethnographie Blockveranstaltung MAS Giel: Evaluation und Organisation Blockveranstaltung MAS Heintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnometodologie und Viedoanalyse Blockveranstaltung MAS Hoggenmüller: Mit den Händen denken. Forschen an und mit Bildern Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept. Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen II Blockveranstaltung MAS Manderscheid: Factorial Methods and Cluster Analysis Do 13.15 – 15.00 MAS Roose: Praktische Kausalanalyse von Umfragedaten mit SPSS Blockveranstaltung 13 MAS Roth: Digitale Kulturen und sozio-semantische Netzwerke Blockveranstaltung MAS Trezzini: Qualitative Methods Mi 15.15 – 17.00 Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Empirische Religionsforschung Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung folgt KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 KOL Groebner/Jucker/Mathieu/Lobina: Forschungskolloquium der Vormoderne Di 17.15 – 19.00 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen folgt KOL Heintz: Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Blockveranstaltung KOL Helbling: BA- und MA-Kolloquium Ethnologie Mi 15.15 – 17.15 KOL Mattioli/Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Di 17-15 – 19.00 14-täglich KOL Mützel: Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Mo 15.15 – 17.00 14-täglich Legende VL Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 14 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Religionsproduktivität der Moderne. Neue Religionen vom 19. - 21. Jahrhundert Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Ganz im Gegensatz zur Theorie der Säkularisierung und des Verschwindens von Religionen ist die Zeit der Moderne als hochgradig religionsproduktiv einzuschätzen. Bis vor wenigen Jahren galt es für viele als sicher, dass der Niedergang von Religion in modernen Gesellschaften besiegelt sei: Die Bedeutung von kirchlicher Religion in europäischen Gesellschaften ging eindeutig zurück, von einer gesamtgesellschaftlichen Präge- und Deutungs- kraft von Religion kann nicht mehr recht die Rede sein. Dieser Konzentration auf europäische Verhältnisse steht jedoch in globaler Perspektive die Bil- dung neuer religiöser Traditionen entgegen, indem in Asien wie auch in Nordamerika und Europa neue Religionen in grosser Anzahl entstanden. Die Zeit der Moderne, sowohl das durch koloniale Expansion und christliche Erweckungsbewegungen gekennzeichnete 19. Jahrhundert als auch das 20. Jahrhundert, lässt viele "kleine" und "grosse" Religionen auf allen Erdteilen entstehen. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, zeigt sich die landläufig als rationalitäts- fundierte Moderne als nachdrücklich religionsinnovativ und -produktiv. Die Vorlesung wird den Kontext der Moderne skizzieren und neu entstan- dene Religionen wie die Mormonen, Jehovas Zeugen, Baha'i, Aum Shinrikyo, Scientology, die Raelianer sowie den Weg von der Theosophie zum New Age und zum Spiritualitäts-Boom vorstellen. Zu ausgewählten Religionen sollen zudem nach Möglichkeit auch Vertre_ter/innen der Traditionen eingeladen und selbst zu Wort kommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Klausur / 2 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur wird in der vorlesung im Detail genannt. 15 Geschichte der Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2015 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung soll einen Überblick über Vorläufer und Entstehung, Frage- stellungen, Grundannahmen, Methoden und Theorien der Hauptrichtungen der Ethnologie geben. Wissenschaftsgeschichtliche Kenntnisse sind in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung: Für die Ausbildung ist es häufig hilf- reich, mit leichter verständlichen älteren Autoren und Publikationen zu beginnen, die Grundlage und Bezug für komplexere neuere sind. Meist werden ältere, Wissenschaftlern vertraute Begrifflichkeiten, Tatsachen und Theorien in moderneren Darstellungen vorausgesetzt und nicht mehr erläutert. Zentral ist auch die Zielsetzung, Wissenschaft insgesamt als Prozess ver- ständlich zu machen, in dem das heute Modernste vielleicht morgen schon als "out" gilt, andererseits aber scheinbar neue Ideen tatsächlich Jahrhun- derte alt sein können. Wissenschaft ist eingebunden in ihren sozialen und kulturellen Kontext, auch um die daraus entstehenden Wechselbeziehungen wird es gehen. Die Betonung der Vorlesung wird auf früheren Perioden liegen beginnend mit dem klassischen Altertum und bis zu den ersten Anfängen der "modernen" Ethnologie Mitte des 20. Jahrhunderts reichen. Darauf aufbauend wird im folgenden Semester eine Vorlesung "Geschichte der Ethnologie II" angeboten, die in neuere theoretische Ansätze einführt. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmate- rial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum werden auf OLAT bereit gestellt. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Die CPs von Tutorat und Vorlesung oder von den Vorlesungen Geschichte der Ethnologie I und II können für das Modul "Klassiker der Ethnologie" angerechnet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literaturauszug: Barnard, A. 2000. History and Theory in Anthropology: Cambridge University Press de Waal Malefijt, Annemarie. 1976. Images of Man. A History of Anthropological Thought. New York: Alfred Knopf. Harris, Marvin. 1969 The Rise of Anthropological Theory. A History of Theories of Culture. London: Routledge & Kegan Paul. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social Anthropology. New York: Capricorn Books. (Neuauflagen 1969, 1981). Hodgen, Margaret. 1964 Early Anthropology in the Sixteenth and Seventeenth Centuries. Philadelphia Univ. of Pennsylvania Press. Müller, Klaus E. 1997. Geschichte der antiken Ethnologie. rowohlts enzyklopädie. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. 16 Einführung in die Ethnologie Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 29.02.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Lehrveranstaltung ist als Überblick und Einführung in das Studium der Ethnologie angelegt. Gegenstand, Methodik, Grundbegriffe von Teilgebieten wie ”Verwandtschaft”, ”Wirtschaft” und ”Politik” sowie die Geschichte des Faches und aktuelle Entwicklungen kommen zur Sprache. Die Vorlesung soll Aufschluss darüber geben, was Ethnologie ist und welche Fragestellungen sie mit welchen Methoden untersucht. In der Einführung sollen Erstsemester zudem eine eigene Vorstellung davon entwickeln können, welchen Sinn das Studium der Ethnologie haben kann und welches ihre eigenen Zielsetzungen sind. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 werner.egli@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 17 Organisation und Management Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 23.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Moderne Organisationen wie z.B. Multinationale Konzerne, KMUs, Kranken- häuser, Parteien, Schulen und Universitäten verfügen im Regelfall über eine Leitungsebene, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und im Sinne ihrer Organisation zu handeln. Diese Verantwortungsübernahme und hieraus hervorgehende Aufgaben werden üblicherweise als Management bezeich- net. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Ma- nagements von Organisationen. Sie tut dies aus einer organisationswissen- schaftlichen Perspektive. Während Selbstbeschreibungen sowie Rezepte von Beratern und sog. Management-Gurus im Regelfall durch ein heroisches Management-Verständnis gekennzeichnet sind, zeichnen die Organisations- wissenschaften auf der Grundlage ihrer Theorien und empirischen Beobach- tungen ein wesentlich nüchterneres Bild. Hervorgehoben werden Grenzen rationalen Entscheidens, Einflüsse der gesellschaftlichen Umwelt und speziell durch andere Organisationen, interne Widerstände sowie begrenzte Möglichkeiten der Umsetzung von Entscheidungen. Zugleich belegt diese Forschung, dass viel Symbolik investiert wird, um die Fassade eines rationa- len Managements von Organisationen aufrechtzuerhalten. Die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen des Managements soll deshalb vor dem Hinter- grund dieser Einsichten erörtert werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: raimund.hasse@unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Brunsson, N., 1989, The Organization of Hypocrisy. Talk, Decisions, and Actions in Organizations. Chichester: Wiley. • Chandler, A.D., 1977, The Visible Hand. The Managerial Revolution in American Business. Cambridge, MA: Harvard University Press. • Djelic, M.-L., 1998, Exporting the American Model. Oxford: Oxford University Press • Eccles, R.G./Nohria, N., 1992, Beyond the Hype. Rediscovering the Essence of Management. Cambridge, MA: Harvard Business School Press • March, J.G., 1994, A Primer on Decision Making. How Decisions happen. New York: The Free Press • Mintzberg, H., 1995, Die Strategische Planung. München: Hansa. • Neuberger, O., 1995, Mikropolitik. Der alltägliche Aufbau und Einsatz von Macht in Organisationen, Stuttgart: Enke. • Williamson, O.E. (ed.), 1995, Organization Theory from Chester Bernard to the Present and beyond. Expanded Edition. New York: Oxford University Press. 18 Politische Ökonomie von Wildbeutergesellschaften Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mo, 10.15 - 12.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: In dieser Vorlesung werden Wirtschaft, Politik und Sozialstruktur von Wildbeutergesellschaften sowohl theoretisch als auch ethnographisch diskutiert. Themen wie Demographie, Umwelt und Ökonomie sowie Sozialstruktur, gruppeninterne Machtverhältnisse und Konfliktregelung zwischen Gruppen werden am Beispiel von ethnographischen Beispielen behandelt. Zur Sprache kommen werden u.a.: die Inuit Zentralalaskas, die Kung San der Kalahari, die Bambuti im Ituri-Gebiet, die Aborigines in Zentralaustralien, die Schoschonen und Chipewyan (Nordamerika) sowie die Yamana (Feuerland). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch Literatur zur Einführung eignet sich: Cashdan, Elizabeth (1989) Hunters and gatherers: Economic behavior in bands. In: Plattner, Stuart (ed.) Economic Anthropology. Stanford: Stanford University Press. Eine ausführliche Bibliographie und Filmographie wird zu Beginn des Semesters vorliegen. 19 Rassismus in der europäisch dominierten Welt 1750-1965 Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Duchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Obschon der Rassismus wissenschaftlich längst widerlegt und von der UNO geächtet ist, ist er in unserer Gegenwart nach wie vor stark verbreitet. Diese beunruhigende Tatsache hängt auch damit zusammen, dass Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Hautfarbe zu den verhängnisvollsten Traditionen der europäischen Neuzeit gehört. Der Ursprung des Rassismus geht auf die Kolonialisierung der beiden Amerikas zurück. Die Versklavung von Millionen Afrikanern verfestigte bei den Europäern seit dem späten Aufklärungszeitalter das Gefühl einer zivilisatorischen Überlegenheit der „weissen Rasse“. Der Wahn einer erblich bedingten Überlegenheit gipfelte in der grausamen Vernichtungspolitik des nationalsozialistischen Deutschland. Die Vorlesung gibt nicht nur einen problemorientierten Überblick über wichtige Etappen und Schlüsselphänomene der Rassismus-Geschichte, sondern stellt auch verschiedene rassistische Praxisformen vor. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Literaturempfehlung George M. Fredrickson, Rassismus. Ein historischer Abriss, Stuttgart 2011 (Reclam) 20 Theorie der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.A05 Fr, 13.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 14.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung bietet einen systematischen Überblick einer Theorie der Weltgesellschaft. Die voraussichtlichen Themen sind die Folgenden: • Die Soziologie und die Weltgesellschaft: Die Entstehung einer Fragestellung • Grundbegriffe einer Theorie der Weltgesellschaft: Gesellschaft, Welt, Kommunikation • Evolutionäre und historische Voraussetzungen der Weltgesellschaft • Selbstbeobachtung, Selbstbeschreibung, Semantik • Eigenstrukturen der Weltgesellschaft: Funktionale Differenzierung, Ausdifferenzierungsgeschichte und Vergleich der Funktionssysteme • Eigenstrukturen der Weltgesellschaft: Organisationen, Netzwerke, Epistemische Communities, Globale Mikrostrukturen • Prozesse und Mechanismen der Globalisierung • Migration • Transport, Verkehr, Kommunikation • Weltstädte und Weltereignisse • Raum und Zeit • Konflikt, Gewalt, Krieg • Individualisierung und Handlungsfähigkeit • Ungleichheit • Individualisierung • Ökologie der Weltgesellschaft • Evolution der Weltgesellschaft: Soziokulturelle Diversität Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: rstichweh@yahoo.de Literatur • Drori, Gili S. et al. (Hg.), Globalization and Organization, 2006 • Heintz, Bettina et al. (Hg.), Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen, 2005 • Holzer, Boris et al. (Hg.), From Globalization to World Society: Neo-Institutional and Systems-Theoretical Perspectives, 2014 • Lechner, Frank J./Boli, John (Hg.), The Globalization Reader, 4th ed., 2011 • Luhmann, Niklas, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Bde., 1997 • Meyer, John W., World Society, 2010 • Rossi, Ino (Hg.), Frontiers of Globalization Research, 2008 • Stichweh, Rudolf, Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen, 2000 • Stichweh, Rudolf, Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, 2010 • Stichweh, Rudolf, Inklusion und Exklusion, 2. erw. Aufl., 2016 21 "Tragödie der Allmende" Dozent: Prof. Dr.Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Märkte gelten als zentrale Institutionen in verschiedensten Wirtschaftsformen und Gesellschaften. In einer kurzen Einführung soll die Bandbreite der unterschiedlichen Konzepte und Theorien von Markt skizziert werden. In den darauf folgenden Sitzungen werden die Studierende empirische Fallbeispiele in Handouts zusammenfassen, in der Sitzung vorstellen und zur Diskussion stellen. Behandelt werden soll eine vielfältige Auswahl von Fallbeispielen: Tauschhandel am Sepik und Bauernmärkte in China, auf Java und in Marokko, Fernhandelssysteme in Nigeria und Mexiko und globale Waren- ketten, aber auch Gewaltmärkte, Mafiamärkte, Finanzmärkte, transnationaler Schmuggel, Märkte ohne Staat und die informelle Ökonomie in Städten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation) / 4 juerg.helbling@unilu.ch Literatur Eine ausführliche Bibliographie wird zu Beginn des Semesters vorliegen. 22 Sozialanthropologie der Entwicklung und sozialanthropologische Organisationsforschung Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 08.15 – 10.00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die kritische sozialwissenschaftliche Begleitung der Entwicklungszusam- menarbeit (EZ) hat die Kompetenz der Entwicklungsexperten und –Agentu- ren für die Steuerung der hochkomplexen Prozesse gesellschaftlicher Entwicklung häufig in Frage gestellt. Die deutschsprachige Ethnologie der Entwicklung hat die Praxis der EZ auf Projektebene als Vermittlung zwischen strategischen Gruppen beschrieben und die Vielfalt divergierender Gruppen- interessen als die eigentliche Grundproblematik der EZ identifiziert. Auf internationaler Ebene dominieren Ansätze, welche den hegemonialen Charakter der EZ thematisieren. In jüngerer Zeit ist wieder Bewegung in die wissenschaftliche Auseinandersetzung gekommen. So werden etwa Ent- wicklungsexperten in besonderer Weise untersucht. Auch liegen neue Arbeiten vor, welche die EZ historisch einordnen. Unmittelbar mit der Sozialanthropologie der Entwicklung verbunden ist das Themenfeld der Sozialanthropologie von Organisationen. Es beschäftigt sich mit Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen sowie Unternehmen. Während sich die sozialanthropologische Organisations- und Unternehmens- forschung an Universitäten in den USA und in England als eigenständige Subdisziplin etablieren konnte, fristet sie an deutschsprachigen Instituten eher ein Nischendasein. Dabei mangelt es auch nicht an Ethnologen, die empirisch fundierte Organisationsethnographien erstellen. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Zahl von Ethnologen, die als Entwicklungsexperten und Unternehmensberater arbeiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Literatur • Gellner, David N/ Eric Hirsch (eds.) 2001, Inside Organizations. Anthropologists at Work. Oxford, New York. Berg. • Bierschenk, Thomas 2014, From the anthropology of development to the anthropology of global engineering. Zeitschrift für Ethnologie 139 (1): 73-98. 23 Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft Dozent: Prof. Dr. phil Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 13:15 - 15:00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar behandelt die Thematik, inwiefern ethnisch und religiös be- gründete Gemeinschaften von (zumeist) Immigrantengruppen soziale Formen gesellschaftlicher Absonderungen und damit sogenannte „Parallel- gesellschaften“ innerhalb einer pluralen Gesellschaft darstellen. Oder handelt sich es sich bei diesen Vergemeinschaftungsorten eher um Kontaktzonen, die Brücken in die Gesellschaft und Wege hin zu einer gesellschaftlichen Einübung und Teilhabe bilden? Dieser Frage wird das Seminar anhand von Literatur und praktischer Anschauung nachgehen. Kritisch zu fragen ist, was eine sogen. „Parallel- gesellschaft“ konstituiert und inwiefern diese tatsächlich so parallel und beziehungslos zur umgebenden Gesamtgesellschaft ist. Wann kam der Begriff der „Parallelgesellschaft“ im politischen Diskurs auf, wer benutzt ihn mit welchem Zweck und warum wird er von Kritikern als „Kampf- und Wer- tungsbegriff“ bezeichnet? Das Seminar wird religiöse und sprachlich- kulturelle Konzentrationen in der Schweiz, Europa und den USA behandeln und diese „Sinn-Orte“ (R. Orsi) dahingehend analysieren, inwiefern sie For- men gesellschaftlicher Desintegration oder gesellschaftlicher Eingliederung darstellen. Bestandteil des Seminars ist auch ein praktischer ‚Forschungsteil‘, in dem Teilnehmende selbständig solche Orte, Konzentrationen und sogenannte „Parallelgesellschaften“ erkunden und ihre Einsichten und Erfahrungen in das Seminar einbringen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur Nagel, Alexander-Kenneth (Hg.), Diesseits der Parallelgesellschaft. Neuere Studien zu religiösen Migrantengemeinden in Deutschland, Bielefeld 2012. Nagel, Alexander-Kenneth (Hg.), Religiöse Netzwerke. Die zivilgesellschaftlichen Potentiale religiöser Migrantengemeinden, Bielefeld 2015. Portes, Alejandro/Rumbeaut, Rubén G., Immigrant America, Berkeley, Los Angeles, 3. Aufl. 2006. Schiffauer, Werner, Parallelgesellschaften. Wie viel Wertekonsens braucht unsere Gesellschaft? Für eine kluge Politik der Differenz, Bielefeld 2008, 2. Aufl. 2011. 24 Forschungsseminar I: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mi, 24.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, U1.308 Fr, 11.03.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 12.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Fr, 20.05.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 21.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist im Kontext der Interpretativen Soziologie und der qualitativen Sozialforschung verortet. Im Mittelpunkt stehen Ethnomethodologie und Eth- nographie. Das Methodenspektrum reicht von teilnehmender Beobachtung über Interviews bis hin zur Analyse sprachlicher und visueller Dokumente und Aufzeichnungen. Zum Grundinstrumentarium der Ethnographie gehört die Fähigkeit, genau hinzusehen, die Distanznahme gegenüber dem, was sich den Sinnen als selbstverständlich präsentiert, und das Vermögen, selbst die alltäglichsten und banalsten Dinge – das Verhalten in Bussen, eine SMS schreiben, Lift zu fahren, eine Frau zu sein oder in einer Bar ein Bier zu trinken – in ihrer Selbstverständlichkeit zu hinterfragen und sie zum Gegen- stand einer soziologischen Perspektivierung zu machen. Diese Fähigkeiten kann man sich nicht lesend aneignen, sondern muss sie praktisch einüben. Das Seminar ist deshalb als ein empirisches Forschungs- seminar angelegt, in dem sich die Studierenden anhand eigener kleiner For- schungsprojekte mit dem Instrumentarium der Ethnographie, ihren theoreti- schen und methodologischen Voraussetzungen sowie der Analyse von For- schungsdaten vertraut machen. Das Seminar richtet sich vor allem an Masterstudierende der Studien- gänge „SoCom“, „Soziologie“ und „Weltgesellschaft und Weltpolitik“. Es ist auf zwei Semester angelegt, das Forschungsseminar I kann aber auch einsemestrig besucht werden. Im Forschungsseminar I liegt der Schwerpunkt auf den Verfahren der Ethnographie, am Rande wird aber auch in die Videoanalyse eingeführt. Das Forschungsseminar II im HS 16 ermöglicht die Weiterführung der eigenen Forschungsprojekte und dient der Vertiefung und Erweiterung des Gelernten durch einen stärkeren Fokus auf Video- und Konversationsanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch / clemens.eisenmann@uni-seigen.de / marta.waser@unilu.ch Literatur Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) (2012), Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer. Bergmann, Jörg (2000): „Ethnomethodologie“, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 118-135. Breidenstein, G.; Hirschauer, S.; Kalthoff, H.; Nieswand, B. (2013): Ethnographie. Die Praxis der Feldforschung. Konstanz & München. Hirschauer, Stefan (1999), Die Praxis der Fremdheit und die Minimierung von Anwesenheit: Eine Fahrstuhlfahrt. Soziale Welt 50, S. 221–246. Silverman, David (2007): A Very Short, Fairly Interesting and Reasonably Cheap Book about Qualitative Research. London: SAGE Publications. 25 History in action? Wie funktioniert Popularisierung, Medialisierung und Vermittlung von Geschichte Dozent: PD Dr. phil. Michael Jucker Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Di15, 10.15 – 17.00, ab 01.03.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Geschichte findet überall statt und wird zu public history: An Mittelaltermärk- ten, in Museen, im Kino, an Sportveranstaltungen oder auch an Super- jubiläen wie zur Schlacht von Morgarten von 1315 oder zur Eroberung des Aargaus 1415; re-enactment ist im Schwange. Doch ist alles auch authentisch, historisch belegt und gut vermittelt? Dieses Masterseminar untersucht die Popularisierung von mittelalterlicher und vormoderner Geschichte in den unterschiedlichsten Medien und Reprä- sentationsformen. Ziel dabei ist es, Wandel und Rekonstruktionen von Geschichtsbildern und die Aufgaben von public history im Spannungsfeld von Laientum und akademischer Ausbildung zu untersuchen, Konzepte zu diskutieren und einzelne Veranstaltungsformen vor Ort zu analysieren. Darüber hinaus beschäftigt sich das Seminar mit theoretischen Texten zur Vermittlung von Geschichte und zu public history. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: michael.jucker@unil.ch 26 Soziale, kulturelle, und soziotechnische Dimensionen von Märkten Dozentin: Prof. Dr. Dr. h.c. Karin Knorr Cetina Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mi, 24.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 3.B48 Fr, 18.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 19.03.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 22.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 23.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Was sind die kulturellen Dimensionen von Finanzmärkten und wirtschaft- lichem Handeln? Welche sozialen Variablen beeinflussen wirkliche Märkte und Marktaktivitäten? “Wenn du so smart bist, warum bist Du dann nicht reich? ist eine Frage, die Ökonomen in der Vergangenheit gestellt wurde. Warum ist es nicht so einfach, Geld in Finanzmärkten zu verdienen, wenn man weiss, was Ökonomen über Märkte, die Finanzwelt und die Wirtschaft wissen? Und warum haben wir die Finanzkrise von 2008 und 2009 nicht vorausgesehen? Vielleicht liegen einige Antworten auf solche Fragen darin versteckt, dass wirkliche Märkte komplexe kulturelle und finanzielle Institu- tionen sind, die ganz verschieden sind von der Produktionsseite der Wirt- schaft und von anderen Strukturformen wie formalen Organisationen. Dieser Kurs gibt eine Einführung in die sozialen, kulturellen und auch wissenschaftlichen und technischen Variablen die in ökonomischen Ver- halten und spezifisch in Finanzmärkten eine Rolle spielen. Wir werden uns auf die ‘New Economic Sociology’ beziehen, die sich in den späten 70'ger und frühen 80iger Jahren entwickelt hat, wir werden uns einige der wichtig- sten Beiträge zu dieser Literatur ansehen sowie darauf aufbauend neue Literatur heranziehen, die versucht Märkte und ihre Krisen als Handlungs- felder zu verstehen, in denen nicht nur ökonomisches vorgeht. Wir betrachten die historische und strukturelle Einbettung von Finanzhandeln und wirtschaftlichem Handeln, verschiedene Interpretationen und Kon- zeptualisierungen von Märkten und mit ihnen zusammenhängenden Gege- benheiten, verschiedene Verständnisse von Gruppen von Akteuren, und Variationen in der Organisation relevanten Verhaltens. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat / 4 Kontakt: knorr@uchicago.edu für Fragen der Organisation: martin.buehler@unilu.ch Literatur: siehe Kursprogramm auf OLAT 27 Religiöse Traditionen, kollektive Identitäten und staatliche Anerkennung von Religion im heutigen Europa Dozierende: Prof. Dr. Antonius Liedhegener/Anastas Odermatt, MA Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 17.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Religionszugehörigkeit in Europa – das bedeutete im Gefolge der Kirchen- spaltungen und Reformation für Jahrhunderte die Frage nach einem eindeu- tigen Mitgliedschaftsverhältnis zu stellen. Unabhängig von der individuellen Religiosität der Einzelnen waren mit der Religionszugehörigkeit zugleich Gruppenzugehörigkeiten und Rollenerwartungen verbunden, die es einzu- halten galt. Religion war weithin ein Schicksal, das durch Geburt und Region vorge- zeichnet war. In der Regel bestimmte der Staat über die Religionszugehörig- keit seiner Einwohner. Modernisierung bedeutet in der Lebensführung der Individuen den Übergang vom Schicksal zur Wahl. Auch Religion wird in der Moderne grundsätzlich zu einem Wahlakt, der traditionale soziale Zugehörig- keiten zumindest fraglich werden lässt. Hochmodernen Gesellschaften wird attestiert, dass diese Wahl dem Einzelnen erlaubt, Religion nicht nur zu wählen, sondern auch sie in ihren Inhalten selbst neu zu komponieren. Aber stimmt dieses verbreitete Bild der wählbaren religiösen Identität für das gegenwärtige Europa? Ist nicht vielmehr gerade Religion zu einem neuen Identitätsmarker geworden, der Gruppen und Konflikte definiert? Das Seminar geht anhand ausgewählter europäischen Staaten der Frage nach der religiösen Zusammensetzung der entsprechenden Gesellschaften nach, thematisiert die Inhalte und Rolle religiöser Identitäten und nimmt die rechtlichen Bestimmungen zur Regelung von Religionszugehörigkeit und öffentlicher Anerkennung von Religionsgemeinschaften in den Blick. Methodisch werden Aggregatdatenanalysen und qualitative Ansätze kombiniert. Den Teilnehmenden stehen für ihre Untersuchungen auch die Daten der „Swiss Metadatabase of Religious Affiliation in Europe (SMRE)“ zur Verfügung. In die Benutzung dieser internetbasierten Datenbank wird eingeführt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. antonius.liedhegener@unilu.ch / anastas.odermatt@unilu.ch Literatur Cipriani, Roberto, Religion and Churches, in: Immerfall, Stefan/ Therborn, Göran (Hg.), Handbook of European Societies. Social Transformation in the 21st Century, New York 2010, 439-463. Kippenberg, Hans G./ Rüpke, Jörg/ Stuckrad, Kocku von (Hg.), Europäische Religionsgeschichte. Ein mehrfacher Pluralismus, 2 Bde., Göttingen 2009. Liedhegener, Antonius/ Odermatt, Anastas, Religionszugehörigkeit in Europa – empirisch. Die "Swiss Metadatabase of Religious Affiliation in Europe (SMRE)", in: Appel, Kurt/ Guanzini, Isabella/ Walser, Angelika (Hg.), Europa mit oder ohne Religion? Beiträge der Religionen zum gegenwärtigen und künftigen Europa (= Religion and Transformation in Contemporary European Society, Bd.8) Wien 2014, 121-169. Pollack, Detlef/ Rosta, Gregely, Religion in der Moderne. Ein internationaler Vergleich (= Religion und Moderne, Bd.1) Frankfurt - New York 2015. Woodhead, Linda, Five Concepts of Religion, in: International Review of Sociology 21(2011) 121-143. 28 World Society, Institutional Theory, and the Organized Actor Dozent: Prof. Dr. Dr. h.c. John W. Meyer Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mo, 04.04.2016, 10:15 - 17:00 FRO, 3.A05 Mo, 02.05.2016, 10:15 - 17:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar will introduce students to sociological institutional theory – emphasizing the more phenomenological variants. It will especially focus on institutional theory and research on the rise and impact of “world society,” and the social construction of “organizations” and “actors.” We will discuss core papers in the field, covering substantive areas in which institutional theory has been used. Participants will present the readings, contribute to the discussions, and in the later meetings of the seminar present brief memos with research ideas. Those enrolled for 4 will prepare a paper developing a research proposal or reviewing the literature. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme ( Referat) / 4 Kontakt: meyer@stanford.edu Literatur Many readings are in Georg Kruecken and Gili Drori, eds., World Society: The Writings of John W. Meyer. Oxford, 2009. Other readings will be made available. Also available will be a 40+ page 2009 bibliography of sociological work on “world society” by Boli et al. In preparation, students should read the required readings for the first two days. (Additional suggested readings are not required.) 29 Neue Formen der Governance Dozentin: Dr. phil Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 23.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Begriff der Governance beinhaltet allgemein betrachtet die Art und Weise, wie kollektives Handeln in Politik, Gesellschaft oder auch Ökonomie reguliert, gesteuert und koordiniert wird. Gemäss einer engeren Definition umfasst der Governance Begriff insbesondere Veränderungen in der Herr- schaftspraxis moderner Staaten, neue Formen der internationalen Politik sowie der Wandel von Organisationsformen und Interorganisationsbeziehun- gen in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden, in Unternehmen, in Märkten und in Regionen. Im Seminar werden verschiedene theoretische Ansätze der Governance interdisziplinär diskutiert und anhand von Fallbeispielen verdeutlicht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. 30 Politik, konkurrenzierende Islaminterpretationen und Wandel im Iran Dozent: Dr. phil. Amir Sheikhzadegan Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Modernisierung Irans wurde durch die bürgerliche Revolution von 1905 - 11 eingeleitet und von der Pahlavi-Dynastie mit autokratischen Mitteln durchgesetzt. Die Widersprüche des Transformationsprozesses erodierten allerdings die Legitimität des Regimes und schadeten dem Image der Moderne nachhaltig. So gelang es 1979 einer Gruppe ambitionierter Geistlicher, die Führung einer landesweiten Protestbewegung an sich zu reissen, die Monarchie zu stürzen und ein islamistisches Regime zu gründen. Vermochten die neuen Machthaber anfänglich, ihr Islam-Bild gegen andere Islaminterpretationen durchzusetzen, so sind sie seit den 1990er Jahren mit neuen Stimmen konfrontiert, welche die offizielle Lesung des Islam herausfordern. Vor diesem Hintergrund behandelt das Seminar die Wechselwirkung von sozialer Transformation, politischen Prozessen und konkurrierenden Islam- interpretationen schiitischer Gelehrten in Iran vor und nach der „islamischen Revolution“. Welche Dimensionen des sozialen Wandels führten zum Zerfall des Monarchie-Regimes? Wie konnte aus einer vorwiegend quietistischen schiitischen Theologie eine revolutionäre Ideologie konstruiert werden? Wie gelang es den Geistlichen, eine demokratische Revolution zur Errichtung einer repressiven Theokratie zu instrumentalisieren? Welche Rolle spielte dabei die Doktrin des Welayat-e Faqih? Was führte in den 1990er Jahren zur politischen Öffnung? Welche gesellschaftlichen Dynamiken spielten dabei eine Rolle? Welche neuen Islaminterpretationen sind seither entstanden und wie sind sie wissenssoziologisch zu erklären? Diese und ähnliche Fragen werden von den Seminar-Teilnehmenden individuell, aber auch in Gruppen, bearbeitet. Interessenten dürfen auch zu einem Thema ihrer Wahl eine Seminararbeit verfassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: asheikhzadagan@doz.unilu.ch Literatur Amirpur, K. (2009). Unterwegs zu einem anderen Islam: Texte iranischer Denker Hasan Yusefi Eshkevari, Mohsen Kadivar, Mohammad Mojtahed Shabestari, Freiburg, Br.: Herder Gronke, M. (2003). Geschichte Irans: von der Islamisierung bis zur Gegenwart (Vol. 2321). München: CH Beck. Jahanbakhsh, F. (2001). Islam, democracy and religious modernism in Iran (1953-2000): from Bazargan to Soroush, Boston: Brill. Keddie, N. R., & Richard, Y. (2006). Modern Iran: roots and results of revolution. Yale University Press. Ourghi, Mariella (2005). Shiite criticism of the welayat-e faqih, Asiatische Studien, 59, 831-44. 31 Geschichte der Statistik Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zahlen und Statistiken sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Aber wie kommen sie zustande? Wer sammelt sie? Und welche Macht ist mit ihnen verbunden? Das Seminar blickt auf die Entstehung der Statistik im ausgehenden 18. Jahrhundert, die zunächst weitgehend ohne Zahlen auskam. Weitere Themen sind die Statistiken zur „Sozialen Frage“ um 1900, die Entstehung nationaler Statistikämter, und internationale Organisationen, die seit 1945 sehr viele Statistiken und Zahlen zur ganzen Welt generiert haben. Es geht um die Institutionengeschichte, die Wissensgeschichte und vor allem um Macht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur Desrosières, Alain: Die Politik der grossen Zahlen. Eine Geschichte der statistischen Denkweise, Berlin 2005. 32 Protest in der Weltgesellschaft Dozent: Dr. des. Luca Tratschin Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Spätestens seit den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der globalisierungs- kritischen Bewegung ist klar geworden, dass transnationale Proteste ein prominentes Phänomen der Gegenwartsgesellschaft darstellen. Besonders in den letzten Jahren wurde dies noch einmal deutlicher mit dem als „arabischer Frühling“ bezeichneten Protestzyklus sowie mit den Indigna- dos und der Occupy-Bewegung. Diese Beispiele sollten aber nicht zum Schluss führen, dass die seit dem Ende des Kalten Krieges beobachtbaren Proteste mit weltweitem Bezugs- horizont ein Novum darstellen würden. Schon im 19. Jahrhundert und Mitte des 20. Jahrhunderts lassen sich transnationale Proteste und soziale Bewe- gungen beobachten. Man kann mit einiger Berechtigung davon sprechen, dass Protest ein normales Phänomen der Weltgesellschaft darstellt. In diesem Seminar dienen theoretische Angebote zum Verständnis sozialer Bewegungen sowie Studien, die sich mit globalen Aspekten sozialer Bewe- gungen auseinandersetzen, als Ausgangspunkt zur Entwicklung eigener Fragestellungen. Besonders interessiert hierbei die Doppelleistung der Her- stellung und Darstellung von Globalität durch soziale Bewegungen. Gleichermassen sollen auch die sozialen und technischen Voraussetzungen für die Ausbildung globaler Protestzyklen diskutiert werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: luca.tratschin@unilu.ch Literaturauszug Ayres, Jeffrey M. (2004), Framing Collective Action Against Neoliberalism: The Case of the „Anti- Globalization“ Movement, in: Journal of World-Systems Research 10(1): 11-34. Baringhorst, Sigrid (2009), Politischer Protest im Netz – Möglichkeiten und Grenzen der Mobilisierung transnationaler Öffentlichkeiten im Zeichen digitaler Kommunikation, in: Frank Marcinkowski, Barbara Pfetsch (Hg.), Politik in der Mediendemo-kratie, Wiesbaden: VS. Bob, Clifford (2005), The Marketing of Rebellion. Insurgents, Media, and International Activism, Cambridge: Cambridge University Press. Gerbaudo, Paolo (2013), Protest Diffusion and Cultural Resonance in the 2011 Protest Wave, in: The International Spectator. Italian Journal of International Affairs 48(4): 86-101. Herkenrath, Mark (2011), Die Globalisierung der sozialen Bewegungen. Transnationale Zivilgesellschaft und die Suche nach einer gerechten Weltordnung, Wiesbaden: VS. Holzer, Boris (2007), Framing the Corporation: Royal Dutch/Shell and Human Right Woes in Nigeria, in: Journal of Cons umer Policy 30: 281-301. Juris, Jeffrey S. (2012), Reflections on #Occupy Everywhere: Social Media, Public Space, and Emerging Logics of Aggregation, in: American Ethnologist 39(2): 259-279. Keck, Margareth E.; Sikkink, Kathryn (1998), Activists Beyond Borders, Ithaca/London: Cornell University Press. McAdam, Doug; Rucht, Dieter (1993), The Cross-National Diffusion of Movement Ideas, in: Annals of the American Academy of Political and Social Science 528: 56-74. Strang, David; Soule, Sarah A. (1998), Diffusion in Organizations and Social Movements: From Hybrid Corn to Poison Pills, in: Annual Review of Sociology 24: 265-290. 33 Geschlecht und Weltgesellschaft Dozentin: Prof. Dr. Theresa Wobbe Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Di, 23.02.2016, 12:15 - 15:00 FRO, HS 12 Fr, 04.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 05.03.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 08.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 09.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit »Geschlecht« als relevanter politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Unterscheidung in der Weltgesellschaft. Auf die Prominenz dieser Unterscheidung verweist z.B. das Gleichberechtigungsprinzip das seit dem späten 20. Jahrhundert zum weltkulturellen Kanon gehört. Leitende Fragen des Seminars sind, welche sozialen Voraussetzungen es für diese Globalisierung braucht, welche Formen die globale Institutionalisierung des »Geschlechts« annimmt und welche Mechanismen dabei wirksam werden. Diese Fragen werden in zwei Schritten behandelt. 1. Block: Erschließung des analytischen Instrumentariums Neo- Institutionalismus und Systemtheorie. Voraussetzungen für die globale Beobachtung des »Geschlechts«: Dekolonisierung und weltweite Verbreitung des Nationalstaats nach 1945. Empirische Studien: Entdeckung von Frauen als Ressource im Entwicklungsprozess und als Individuen. 2. Block: Kategorisierung und Vergleich als Mechanismen der Globalisierung. Empirische Studien und laufendes Forschungsprojekt: Das Labour Force Konzept der »International Labour Organization« (ILO) nach 1945 als Instrument zur Vergleichbarkeit der Arbeitsproduktivität männlicher und weiblicher Personen; die Weltfrauendekade der UN (1975-1985) als Forum globaler Kategorisierung und der Neuinterpretation von Frauenrechten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: twobbe@uni-potsdam.de Literatur • Berkovitch, Nitza, 1999: The Emergence and Transformation of the International Women's Movement, in: John Boli/George M. Thomas (Hg.), Constructing World Culture. International Nongovernmental Organizations since 1875, Stanford/CA: Stanford University Press: S. 100-126. • Greve, Jens/Bettina Heintz, 2005: Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina/Richard Münch/Hartmann Tyrell (Hg.), Weltgesellschaft, Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. • Heintz,Bettina /Müller, Dagmar/Schiener, Heike, 2006: Menschenrechte im Kontext der Weltgesellschaft. Die weltgesellschaftliche Institutionalisierung von Frauenrechten und ihre Umsetzung in Deutschland, der Schweiz und Marokko, in: Zeitschrift für Soziologie 35 (6), S.424-448. • Zinsser, Judith, 2002: From Mexico to Kopenhagen to Nairobi: The United Nations Decade for Women, in: Journal of World History 13, S.139-168. • Wobbe, Theresa, 2000: Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript. 34 Modul Weltpolitik Welt, Gesellschafts- und Menschenbilder. Grundlagen politikwissenschaftli- cher Analysen (Handlungs-, Kommunikations- und Institutionstheorien) Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00 , ab 23.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Wie kann man politische Entscheidungen, wie z.B. die Wahl eines Bundes- rates im Parlament oder das Verhalten der Schweizer Regierung in interna- tionalen Verhandlungen verstehen und erklären? In der Politikwissenschaft basieren Interpretationen und Erklärungen üblicherweise auf einer Hand- lungs- oder Kommunikatsionstheorie und den entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen, die das Handeln der Akteure beeinflussen. Bei den Handlungs- und Kommunikationstheorien greift die Politikwissen- schaft auf die beiden klassischen Menschenbilder der Sozialwissenschaften, den homo oeconomicus und den homo sociologicus zurück. Der homo oeconomicus versucht, durch strategisches Handeln seine Interessen umzu- setzen, der homo sociologicus folgt dagegen den Normen, die er infolge seiner Rolle und/oder seiner Identität als angemessen empfindet. Aus der Philosophie, der Psychologie sowie den Kultur- und Kommunikationswissen- schaften wurden weitere handlungstheoretische Modelle entwickelt, die in einer durch Information und Kommunikation gekennzeichneten Gesellschaft Relevanz besitzen, so z.B. das verständigungsorientierte Handeln, das rhetorische Handeln, das emotionale, das kreative und das symbolische Handeln. Bei diesen verschiedenen Handlungs- oder Kommunikationstheorien sind jeweils typische Strukturen relevant, welche, wenn sie eine gewisse zeitliche Stabilität besitzen, in den Sozialwissenschaften als Institutionen bezeichnet werden. Für den homo oeconomicus sind das formale Organisations- und Entscheidungsregeln, für den homo sociologicus z.B. Traditionen oder Routinen, während bei den anderen Theorien kommunikative Strukturen wie Konventionen, Leitbilder oder hegemoniale Diskurse im Vordergrund stehen. Insgesamt sind die Vorstellungen darüber, wie (politische) Akteure handeln und welche Strukturen/Institutionen sie dabei anleiten, stark von Weltbildern (Ontologien/Ideologien) und Gesellschaftsbildern (wie ist die Gesellschaft aufgebaut und was hält sie zusammen?) abhängig. Die Veranstaltung ist zweistufig aufgebaut. Zuerst werden die verschiedenen Handlung- und Kommunikationstheorien und die dahinter stehenden Welt-, Gesellschafts- und Menschbilder dargestellt und verglichen. Im zweiten Teil wird dann gezeigt, wie man mit entsprechenden Institutionentheorien politische Prozesse und Ergebnisse verstehen und analysieren kann und wie man politische Steuerungs- und Governanceformen interpretieren und konzipieren kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zugänglich gemacht Literatur Blatter, J. (2007): Governance – Theoretische Formen und historische Transformationen. Baden- Baden: Nomos Etzrodt, Ch. (2003): Sozialwissenschaftliche Handlungstheorien. Eine Einführung. Konstanz: UVK 35 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Mo, 22.02.2016, 10:15 - 12:00, Mo, 29.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 4.B54 Wöchentlich Mo, 10:15 - 12:00, ab 18.04.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung (Workshop) Inhalt: This workshop focuses on current issues in human rights law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. The class will be held in two parts. During the first part of the semester students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the semester there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the semester there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international human rights law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch 36 International Humanitarian Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00 , ab 22.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Despite the fact that the UN Charter prohibits the use of force, armed con- flicts remain a reality in today's world. The special legal regime for situations of armed conflicts is provided by International Humanitarian Law (IHL). IHL neither addresses the reasons of nor the possible legal justifications of armed conflicts; instead it focuses on the protection of the victims of warfare. IHL aims at mitigating the effects of armed conflicts by constraining the means and methods of warfare and by obliging all parties of a conflict to protect persons not engaged in hostilities, mainly civilians and soldiers out of combat. Humanitarian law therefore aims at limiting harm caused by wars, thereby accepting the existence of armed conflict in today’s world. The course offers an introduction to IHL, its development, legal bases and challenges. It focuses on the two branches of international humanitarian law, the law of Geneva (protection of victims) and the law of The Hague (means of warfare), the rules governing international and non-international armed conflicts as well as the implementation of those legal norms. These issues will be discussed and analyzed in the light of current developments, recent events and challenges to IHL. In addition, guest lecturers will deliver insights on practical issues of humanitarian law. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public International Law and Human Rights Law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the semester / 6 Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Essential teaching materials • The Course Reader „International Humanitarian Law“; • Copies of the four Geneva Conventions and the three Additional Protocols to the Geneva Conventions. These can be ordered for free from the International Committee of the Red Cross (www.icrc.org). Further Reading Further reading can be done on the basis of any book on International Humanitarian Law. 37 International Migration Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: As a result of globalization of labour markets, demographic pressures in sending and receiving States, environmental disasters, political changes in sending States etc. international migration is a topic of ever-increasing interest and relevance. The course focuses on the international legal framework that regulates the flow of people across international borders as regular or irregular migrants including the rights and responsibilities of States as they pertain to international migration and the protection of human rights of migrants. Topics will include: Contemporary patterns of international migration; Nationality and statelessness; Regulation of entry and exit of persons; Refugees and asylum seekers; International labour migration, international labour law and protection of non-nationals; International Human Rights of Migrants; Trafficking in persons and smuggling of migrants; International, regional and bilateral migration processes; Emerging migrations issues. Students are able to indentify, analyze and assess issues relating to international migration. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of public international law, human rights law and/or migration law would be an asset. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral, written or paper) will be announced at the beginning of the semester / 6 Kontakt: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Will be announced in due course 38 International Capital Markets Dozent: Mark Brewer, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Privatrecht Termine: Mo, 21.03.2016, 09:15 - 18:00 FRO, HS 8 Di, 22.03.2016, 09:15 - 18:00 FRO, HS 13 Mi, 23.03.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Through an interactive approach with small group discussions and lively debates, the course will provide a real-world understanding of the international capital markets that play an indispensable role in global commerce and politics. This course will critically examine the international capital markets, the way they function, and their impact on the international community. Specifically, the course will explore various means of raising capital, with an emphasis on international debt and equity markets and how these markets affect the world in which we live. In addition, the course will address the financial regulatory regimes in key markets around the world outside Switzerland, paying particular attention to the U.S., the U.K. and the European Union. Further, the course will consider the future of the international capital markets in light of recent global financial crisises and efforts to restore confidence in the markets. Finally, the course will provide an excellent opportunity for all students interested in international finance, commerce, and law to explore the most important issues in these areas while improving their English in a dynamic and interesting atmosphere. The course does not require any particular prior knowledge and is open to all students. Additionally, students who have taken Finanzmarktrecht may find the course particularly interesting since it focuses on the international aspects of the capital markets (while Finanzmarktrecht focuses on legal and economic issues of finance in the Swiss markets and Swiss regulation in particular). The aim of this one semester Master course is to provide a solid introduction to the international capital markets, to foster an understanding of how the international financial markets are regulated outside Switzerland, and to help students improve their English skills. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Hinweise: RF: Written assignment and oral presentation / 6 The deadline for registration is Monday, January 25, 2016. The deadline for submission of the written assignment is 18:00 on 20 March 2016. Students will be evaluated on their written research assignments as well as oral presentations during the block course. There will be an introductory session in room HS11 on 11 December 2015, 10.15 am. Exchange students (or other students) who wish to take the course and are not able to attend the introductory session should contact Prof. Brewer as soon as possible at mark.brewer@doz.unilu.ch Literatur STEPHEN VALDEZ AND PHILIP MOLYNEUX, An Introduction to Global Financial Markets (7th ed. 2012). Further Literature: Regular reading of the Financial Times or other international financial press.Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); 39 Climate Change and Energy Law Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00 , ab 24.02.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change is one of the greatest challenges of our generation. Because the energy section is a major emitter of greenhouse gases, climate change is mainly caused by energy production and consumption. Climate change, CO2 reduction and the finiteness of fossil fuels require a transfor- mation of the current energy systems and energy supply. This course will provide insights into the relevant international and European legal instruments addressing climate change and the transformation of energy systems, especially the use of renewable energies and energy efficiency. Also the Swiss position within Europe is taken into account. • to understand key concepts of climate Change and energy law • to know important international and European instruments addressing climate change, renewable energies and energy efficiency • to get an idea of how the battle against climate change and the transformation of energy systems cooperate Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of public law, basic knowledge of international and European law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: alexandra.bircher@unilu.ch Literatur: Reader Further Literature: RAPHAEL J HEFFRON, Energy Law: an Introduction, 2015. 40 Geschichte der Politischen Philosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: In dieser Vorlesung werden wichtige "Klassiker" der politischen Philosophie und einige ihrer zentralen Thesen und Themen vorgestellt, unter anderem Platon (Politeia), Aristoteles (Politik), Hobbes (Leviathan), Locke (Zweite Abhandlung über die Regierung), Rousseau (Der Gesellschaftsvertrag), Kant (Zum ewigen Frieden). Eine Kenntnis der Texte wird nicht vorausgesetzt. Die Themen reichen von der Frage, wie eine gerechte Gesellschaft aussieht (Platon), zur Frage, warum es überhaupt Gesellschaft geben muss (Hobbes, Rousseau) bis zur Frage, welche Rechte in dieser Gesellschaft gelten sollen (Locke, Kant). Abschliessend sollen einige der Themen auf aktuelle Debatten bezogen werden. Wie sieht z.B. eine Hobbessche Position in der Gegenwart aus? Was bedeutet Gerechtigkeit in neueren Theorien? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literature Als hilfreiche Einführung in die neuzeitliche politische Philosophie dient: John Rawls, Geschichte der politischen Philosophie, Frankfurt/M. 2008. 41 Geschichte von Rechtsstaat und Sozialstaat Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Mi, 08.15 - 10.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unser heutiges Verständnis von Rechts- und Sozialstaat ist wesentlich durch deren Geschichte geprägt. Ein vertieftes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit setzt daher das Wissen um deren Entstehung voraus. Die Veranstaltung liefert daher einen Überblick zur Geschichte des formellen und materiellen Rechtsstaats. Die Entstehung von Sozialstaatlichkeit wird unter anderem im Kontext von Sozialversicherungen und Umgestaltungen des Arbeitsrechts analysiert. Dabei steht die Entwicklung in der Schweiz und in Deutschland im Vordergrund. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Historische Vertiefung von zwei wesentlichen Strukturmerkmalen des schweizerischen Rechts Voraussetzungen: Umfang: Interesse an Grundlagenfächern 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Material wird auf OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Unentbehrlich sind die vorab verteilten Quellentexte, die bis zur ersten Vorlesungsstunde einmal gründlich zu lesen sind. Weiteres Material wird vorlesungsbegleitend per OLAT versandt. Für die weitere Vertiefung der Vorlesungsthemen können nach Bedarf folgende, in der Rechtsbibliothek vorhandene Werke konsultiert werden: • MICHAEL STOLLEIS, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 2 (1992), Bd. 3 (1999), Bd. 4 (2012); • FRANZ WIEACKER, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., Göttingen 1967; • PAOLO GROSSI, Das Recht in der europäischen Geschichte, München 2010; • UWE WESEL, Geschichte des Rechts in Europa. Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon, München 2010; • KARL KROESCHELL, Deutsche Rechtsgeschichte, 3 Bände, Opladen 1999-2008; • MARCEL SENN U.A., Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage, 3. Auflage 2012; • Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (= HRG), 1. Aufl.: 6 Bände; 2. Aufl., z.Zt. 2 Bände erschienen. 42 Europäisches Wirtschaftsrecht (inkl. Bilaterale Abkommen) Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mi, 08.15 - 10.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: In Fortführung der Vorlesung Europarecht (Grundlagen) widmet sich die Veranstaltung zum einen dem Wirtschaftsrecht der Europäischen Union und zum anderen den wirtschaftlich ausgerichteten Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Die Vorlesung umfasst eine eingehende Analyse ausgewählter Grundfreiheiten des AEU-Vertrages und vergleicht diese mit den Regelungen in den Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Ferner werden die Grundzüge des EU-Beihilfenrechts behandelt. Das EU-Wirtschaftsrecht ist für die Schweiz von erheblicher Bedeutung, da die EU als wesentlicher Handelspartner der Schweiz in erheblichem Maße auf das Schweizer Recht Einfluss nimmt. • die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des EU-Wirtschaftsrechts und möglicher Implikationen für Wettbewerber aus der Schweiz, ein besseres Verständnis des Kernbereiches des EU-Vertrages und der Bedeutung der Kommission im EU-Wirtschaftsverwaltungsverfahren; die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die wirtschaftlichen Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz eine Vertiefung der allgemeinen Kenntnisse im Europarecht; ein rechtsoziologisches/politikwissenschaftliches Verständnis der Funktionsweise des EU-Wirtschaftsrechts mit dem Wechselspiel der Kompetenzverteilungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU; Vermittlung grundlegender methodischer Fähigkeiten; praxisnahe Ausbildung; • Spass an der juristischen Argumentation. Voraussetzungen: Umfang: Empfohlen ist die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung Europarecht (Grundlagen). Unbedingt erforderlich sind Engagement und Freude an der juristischen Argumentation. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. Literatur die Rechtstexte (alle im Internet kostenlos erhältlich): • AEU- und EU-Vertrag; • Charta der Grundrechte der Europäischen Union; • Sekundärrecht nach Hinweis im Reader oder in der Vorlesung; sowie ein allgemeines Lehrbuch zum Europarecht, das alle Grundfreiheiten beschreibt (Auswahl wird im Reader angegeben). 43 Vergleichende Regionale Integration Dozentin: Dr. Sabine Jenni Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Regionale Integration als freiwilliger, dauerhafter und institutionalisierter Zusammenschluss von Staaten mit regional begrenzter Reichweite ist ein relativ neues politisches Phänomen. Ziel dieser Zusammenschlüsse ist die funktionale Zusammenarbeit in einem oder mehreren Politikfeldern sowie die Friedenssicherung. Der Umfang der betroffenen Politikfelder, vor allem aber die institutionelle Tiefe der Integration und der Grad an Übertragung von Souveränität an supranationale Organe unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Zusammenschlüssen. Referenzpunkt der Vorlesung bildet die Europäische Union als fortgeschrittenste Form der regionalen Integration. Mit Blick auf ihre Geschichte, Institutionen und Policies werden die wichtigsten Theorien regionaler Integration vorgestellt. Auf dieser Basis werfen wir dann einen vergleichenden Blick auf andere regionale Zusam- menschlüsse in Asien, Amerika, Afrika und im arabischen Raum. Neben der intensiven empirischen und analytischen Auseinandersetzung mit unter- schiedlichen Modellen regionaler Integration widmet sich die Vorlesung der Frage, ob das Phänomen der regionalen Integration eher als Baustein oder Stolperstein für die Herausbildung globaler Ordnungsstrukturen angesehen werden kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: sabine.jenni@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lindberg, L. N., Scheingold, S.A. (Eds.) (1971). Regional Integration: Theory and Research, Harvard University Press Duina, F. (2006). Varieties of Regional Integration: The EU, NAFTA and Mercosur. Journal of European Integration, 28(3), 247 - 275. Farrell, M., Hettne, B & L. Van Langenhove (Eds.) (2005). The Politics of Global Regionalism. Theory and Practice. London and New York: Pluto Press. Warleigh-Lack, A. (2006). Towards a Conceptual Framework for regionalisation: Bridging 'new regionalism' and 'integration theory'. Review of International Political Economy, 13(5), 750-771. Laursen, F. (Hrsg.) (2003), Comparative Regional Integration: Theoretical Perspectives, Ashgate Mattli, W.(1999), The Logic of Regional Integration: Europe and Beyond, Cambridge UP Telo, M. and, Joffe, G., (Eds.) (2001). European Union and New Regionalism: Europe and Globalization in Comparative Perspective, Ashgate 44 Analyse der Gesamtwirtschaft Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 01.03.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung der wichtigsten makroökonomischen Grundlagen. Behandelt werden sowohl langfristige Phänomene wie Wachstum, Sparen, Investieren, Finanzierung und Finanzsystem, natürliche Arbeitslosigkeit, die Bedeutung des Geldes, die Rolle der Zentralbanken, Geldmengenwachstum und Inflation sowie Aussenhandel, als auch kurzfristige Konjunkturphänomene wie Änderungen der aggregierten Nachfrage und des aggregierten Angebots, der Einfluss von Geld- und Fiskalpolitik, der kurzfristige Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation sowie politische Konjunkturzyklen. Besonders hervorgehoben werden die Rolle von Institutionen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftspolitische Aspekte. In allen Bereichen wird der Bezug zu Aktualität hergestellt, der die Studierenden befähigen soll, zukünftig wichtige aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen selbstständig zu analysieren und zu interpretieren. • Die Studierenden kennen die wichtigsten makroökonomischen Grundlagen. • Die Studierenden kennen die Bedeutung von Institutionen für die wirtschaftliche Entwicklung und verstehen die Wirkung der wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumente. • Die Studierenden können mittels der erlernten Grundlagen aktuelle Entwicklungen analysieren und interpretieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch Literatur: Mankiw, N. Gregory (2014). Principles of Economics, 7th edition. Stamford: Cengage Learning.. 45 Energieökonomie Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 01.03.2016 FRO,4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Energiemärkte gehören zu den wichtigsten Einzelmärkten einer Volkswirtschaft. Gleichzeitig weisen die darauf gehandelten Güter besondere Eigenschaften auf, die es bei einer ökonomischen Analyse zu berücksichtigen gilt. Die Vorlesung behandelt zentrale Aspekte der Energienachfrage und widmet sich dem Angebot und Märkte der wichtigsten Energieträger. Ziel der Vorlesung ist es, den Studierenden einen Überblick über zentrale Themen des Bereichs Energieökonomie zu liefern und sie zu befähigen, eine eigenständige Beurteilung wichtiger gegenwärtiger Entwicklungen wie der Energiestrategie 2050 des Bundes oder des Erdölpreiszerfalls zu erlangen. • Die Studierenden kennen zentrale Aspekte im Zusammenhang mit der Energienachfrage, Eigenschaften der wichtigsten Energieträger und die Implikationen für die entsprechenden Energiemärkte. • Die Studierenden können verschiedene politische Interventionen in die Energiemärkte beurteilen und kennen die grundlegenden Fakten, die für eine Einschätzung gegenwärtiger und zukünftiger Entwicklungen notwendig sind. Voraussetzungen: Umfang: Mikroökonomische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: oeksem@unilu.ch Literatur Erdman, Georg & Peter Zweifel (2008). Energieökonomik.Theorie und Anwendungen. Berlin: Springer. 46 Europäische Geschichte der Neuzeit (4): Staat und Politik Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die politische Raumbildung im neuzeitlichen Europa lässt sich als Konzen- trationsprozess verstehen: Um 1500 gab es etwa zweihundert unabhängige staatliche oder staatsähnliche Gebilde – kurz vor 1900 zählte man noch deren dreissig. Die zunehmende technologische und soziale Vernetzung des Kontinents bildete einen Hintergrund für die Konzentration, führte aber nicht gradlinig zu grösseren Einheiten, sondern bewirkte immer wieder Absonde- rungs- und Abstossungsbewegungen. Im 16. Jahrhundert spielte die neue Art der Kriegsführung zwischen rivalisie- renden Herrschern eine wichtige Rolle für die regionale Konsolidierung und Staatsbildung. Im 19. Jahrhundert trug die Eisenbahn mit ihrer weitflächigen „kosmopolitischen“ Infrastruktur zur Entstehung des modernen Nationalis- mus bei. Wie kann man diese Dialektik von Integration und Isolation genauer fassen und erklären? Lassen sich dabei während der Neuzeit verschiedene Phasen beobachten? Was trägt der Begriff der „Konfliktgemeinschaft“ zu unserem Verständnis bei? Die Vorlesung ist Teil eines mehrsemestrigen Zyklus, der eine problemorientierte Übersicht zur europäischen Geschichte vermitteln soll. Seine Teile sind in sich geschlossen und können auch einzeln belegt werden. Anregungen vermittelt uns die neue Buchreihe Making Europe (bei Palgrave Macmillan, 2013-2015). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: jon.mathieu@iunilu.ch 47 Allgemeines Staatsrecht Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Klaus Mathis Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Das Staatsrecht im Bachelor-Studium ist schwergewichtig auf die Vermitt- lung des geltenden positiven Rechts ausgerichtet. Grundlegende Fragen des Staatsrechts können dabei meist nur angeschnitten werden. Diese Lehrveranstaltung bietet die Gelegenheit, solche Themen eingehender zu behandeln. Es geht in dieser Vorlesung deshalb nicht nur um das blosse Vermitteln von Wissen; den Studierenden soll vielmehr auch die Möglichkeit geboten wer- den, über grundlegende Fragen und aktuelle Probleme des Staatsrechts nachzudenken und ihre Überlegungen argumentativ in die Diskussion einzubringen. In der Vorlesung werden die folgenden neun Themen behandelt: 1. Menschenwürde und Rechtsstaat 2. Demokratie und Rechtsstaat 3. Gemeinwohl und Rechtsstaat 4. Die absolute Geltung des Folterverbots 5. Die Diskussion um den Abschuss ziviler Flugzeuge 6. Widerstandsrecht und ziviler Ungehorsam 7. Die anarchistische Kritik an Staat, Recht und Herrschaft 8. Die Radbruch’sche Formel und die Mauerschützenprozesse 9. Die Frage der Universalität der Menschenrechte Die Studierenden werden mit den grundlegenden Konzepten der Staatsrechtslehre vertraut gemacht und sind in der Lage, zu kontroversen staatsrechtlichen Themen kompetent Stellung zu nehmen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht I und II 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: klaus.mathis@unilu.ch Literatur Reader; ergänzende Literatur wird in der Vorlesung bekannt gegeben. 48 Law and Economics Dozierende: Ass.-Prof. Dr. iur. Kalsu Mahtis / weitere Referenten Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Grundlagenfächer Termine: Zurich: 08./09.03.; 15./16.03.; 22./23.03.2016, 16:15-17:45 Lucerne, 15.04.2016, 08:45-18:00 / 16.04.2016, 09:00-11:30 Zurich: 19./20.04.; 03./04.05.; 17./18.05.2016, 16:15-17:45 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: In dieser Veranstaltung stellen internationale Wissenschaftler im Bereich Law & Economics ihre Forschungsergebnisse vor. Die Working Papers werden durch die Teilnehmenden kritisch diskutiert und kommentiert. In this course international scholars in the field of Law & Economics present their research findings. The participants critically discuss the working papers and comment on them. Die Studierenden setzen sich kritisch mit wissenschaftlichen Referaten und Working Papers im Bereich Law and Economics auseinander. Students have a critical look at scientific lectures and working papers in the field of Law and Economics. Voraussetzungen: Sprache: Attendance of the course „Rechtsökonomie“ (in the spring semester 2014 or in parallel in the spring semester 2015) or good knowledge of economics Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: graded essay / 5 Kontakt. Hinweise: klaus.mathis@unilu.ch In order to receive the credits for this course, students must fulfil a mandatory attendance requirement of at least 10 lectures (held in Lucerne and/or Zurich), as well as write an 8-10 page essay in either German (5 Credits) or English (6 Credits) on the topic of one of the presented papers. It is possible to attend all of the lectures held in Lucerne at the conference „Environmental Law and Economics“ which takes place on the 15-16 April 2016 (see conference programme). The essay can be on any of the papers presented at the conference in Lucerne or upon agreement also on a paper presented in Zurich. The essay must be submitted electronically and, additionaly, as a signed hardcopy by 31 May 2016 and will be graded. 49 Rechtsökonomie Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Klaus Mathis Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Ökonomische Analyse des Rechts und ähnliche Forschungsrichtungen – zusammengefasst als „Law and Economics“ – haben in den USA einen sehr hohen Stellenwert in der juristischen Ausbildung. Seit Längerem findet in Europa eine Rezeption dieser Methoden statt. In dieser Vorlesung soll deshalb den Studierenden die Möglichkeit geboten werden, diese neue Disziplin kennen zu lernen. Bei der ökonomischen Rechtsanalyse werden die Folgen rechtlicher Regelungen einerseits ermittelt (positiver Teil) und andererseits unter dem Gesichtspunkt der Effizienz bewertet (normativer Teil). Nach der Vermittlung der wichtigsten Analysemethoden und -konzepte werden Anwendungen aus den verschiedenen Rechtsgebieten (Privatrecht, Strafrecht und öffentliches Recht) besprochen. Schliesslich werden nebst den Möglichkeiten auch die Grenzen der ökonomischen Rechtsanalyse diskutiert. Dabei werden sowohl die philosophischen Grundlagen der ökonomischen Betrachtungsweise des Rechts als auch deren Verträglichkeit mit der schweizerischen Rechtsordnung kritisch beleuchtet. In der Vorlesung werden die folgenden zehn Themen behandelt: 1. Analysemethoden und Konzepte 2. Effizienzkriterien und Folgenorientierung 3. Das Coase-Theorem 4. Ökonomische Analyse des Privatrechts 5. Ökonomische Analyse der Kriminalität 6. Ökonomische Theorie der Politik („Public Choice“) 7. Ökonomische Verfassungs- und Verwaltungstheorie 8. Wettbewerbstheorie 9. Regulierungstheorie 10. Effizienz und andere gesellschaftliche Ziele Die Studierenden lernen die grundlegenden Konzepte und Methoden der ökonomischen Rechtsanalyse kennen und sind in der Lage, entsprechende Fragen und Probleme fachgerecht zu beurteilen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: klaus.mathis@unilu.ch Literatur • KlLAUS MATHIS, Effizienz statt Gerechtigkeit?, 3. Aufl., Berlin 2009. Das Buch kann in der Vorlesung zu einem Vorzugspreis bezogen werden. 50 Growth and Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Contents: Why are some countries richer than others? Why have some economies been able to sustain high growth rates for decades, while others have a history of economic stagnation? Economists have been interested in these questions for a long time. This course provides an overview of what we know about the answers. We start by focusing on the engines of economic growth, capital accumulation (both physical and human) and productivity improvements. In particular, we examine to what extent income variation across countries can be explained by variation in human and physical capital accumulation; and how research and development, by improving technology, can lead to sustained productivity growth. We then turn to the deeper determinants that underlie cross-country differences in accumulation and productivity. In this context, we examine the role of institutions, income inequality, and natural resources. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Objectives: Relying on the simple growth framework developed in class, the students are able to explain how income variation among countries is determined by differences in factor accumulation and productivity. The students further understand how factor accumulation and productivity relate to deeper determinants of economic development, like institutions, income inequality, and natural resources. Voraussetzungen: Umfang: Prerequisites: "Ökonomie und menschliches Verhalten" and "Analyse der Gesamtwirtschaft" are recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Literatur Weil, David (2013); Economic Growth (3rd edition). Harlow: Pearson. 51 International Trade Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This course focuses on the determinants and effects of trade flows and trade policy measures. As for trade flows, we will explore questions like: Who exports what? For instance, why does Bangladesh primarily export textiles, while Switzerland is strong in exporting chemicals? What are the benefits of international trade for the involved countries? And how are these benefits distributed within and across countries? To answer these questions, we will study traditional theories of trade, which rely on perfect competition, as well as modern trade theories that assume imperfect competition and emphasize economies of scale, product variety, or productivity differences. Regarding trade policy, we will examine the use and consequences of various measures that governments adopt towards international trade (such as tariffs, subsidies, or quotas). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: Hinweise: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT „Ökonomie und menschliches Verhalten" and "Analyse der Gesamtwirt- schaft" are recommended. Literatur Krugman, Paul, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2015): International Economics. Theory and Policy (10th edition). 52 Regulating International Trade and Competition Dozent: Dr. iur. Christian Pitschas, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: 14-täglich, Do, 13.15 – 17.00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will deal with WTO rules regarding: (i) the regulation of trade in goods (e.g. Art. III, X and XX of the GATT 1994, Agreement on Technical Barriers to Trade, Agreement on Sanitary and Phytosanitary Measures) and services (e.g. Art. III, VI and XVII of the GATS); (ii) competition (e.g. Art. XVII of the GATT 1994, Art. VIII and IX of the GATS, Agreement on Subsidies and Countervailing Measures, Agreement on Anti-Dumping, Government Procurement Agreement); and (iii) the Dispute Settlement Understanding. The objective of the course is to familiarize students with: (i) relevant WTO rules regarding WTO Members’ regulatory measures having an impact on international trade in goods and services, including WTO case law (ii) pertinent WTO rules relating to competition, including WTO case law (iii) the functioning of the WTO system to settle disputes between / among WTO Members Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral or written exam / 6 Kontakt: christian.pitschas@doz.unilu.ch Literatur • PETER VAN DEN BOSSCHE/WERNER ZDOUC: The Law and Policy of the World Trade Organization (3rd ed., 2013). • BERNARD HOEKMAN/MICHEL KOSTECKI: The Political Economy of the World Trading System (3rd ed., 2009); 53 Intellectual Property Law Dozent: Dr. iur. Michael Ritscher Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Privatrecht Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 13.00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Intellectual property law (IP) is an ever increasing megatrend. Michael Ritscher is a very experienced practitioner, not only in the Swiss but also in the international arena, non-permanent judge at the Zurich Court of Commerce, president of INGRES and co-editor of sic! He will share his know-how and help interested students to get an overview on international, European and Swiss trademark, patent, copyright, design and unfair competition law from a practioner’s perspective. The students will be introduced into each subject (1 hour), will study the relevant chapters in the literature and some court decisions which will than be discussed during class (2 hours). Understand the underlying principles and solve practical problems in International, European and Swiss IP law. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral exam / 6 Kontakt: michael.ritscher@doz.unilu.ch Literatur • KUR/DREIER: European Intellectual Property Law, 2013, ISBN 978 184 844 8803; • For native German speakers: ROLAND VON BÜREN/EUGEN MARBACH/PATRIK DUCREY: Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Stämpfli Verlag, 3rd edition (2008); • Paris Convention; Berne Convention; TRIPs; Community Trademark Regulation and Directive; Community Design Regulation and Directive; European Patent Convention; Swiss Trademark Act; Swiss Coypright Act, Swiss Design Act; Swiss Patent Act; Swiss Act against Unfair Competition. 54 Advanced Macroeconomics Dozent: Dr. rer. pol. Marcel R. Savioz Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung basiert auf dem Lehrbuch „Macroeconomics“ von Stephen Williamson. Inhaltsverzeichnis: 1. Measurement issues in macroeconomics 2. Introduction to the general equilibrium approach to macroeconomics 3. Search and unemployment 4. Consumption saving and credit markets 5. Credit market imperfections: credit frictions, financial crisis and social security 6. A real intertemporal model with investment 7. Money, banking, prices and monetary policy 8. Business cycle models 9. International macroeconomics 10. Inflation, the Phillips curve and central bank commitment Die Studierenden sollen befähigt werden, ein wirtschaftliches Problem mit makroökonomischen Modellen selbständig zu analysieren. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: marcel.savioz@snb.ch Literatur Williamson Stephen D., Macroeconomics (fith edition), Pearson 55 Internationaler Menschenrechtsschutz Dozent: Dr. iur. Christoph A. Spenlé Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung befasst sich mit den Eckpunkten und Meilensteinen in der Entwicklung der Menschenrechte und widmet sich eingehend der politischen und rechtlichen Umsetzung der Menschenrechte in der Neuzeit. Themenschwerpunkte des Kurses sind: - Entstehung und Entfaltung des internationalen Menschenrechtsschutzes bis zum Beginn des 2. Weltkrieges (Völkerbund); - Menschenrechtsschutz im System der Vereinten Nationen; - regionaler Menschenrechtsschutz (EMRK); - Universalität der Menschenrechte versus Relativismus; - Entwicklungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und aktuelle Herausforderungen (humanitäre Interventionen, internationale Strafgerichtsbarkeit, private Akteure). Dabei werden namentlich die völkerrechtlichen Grundlagen und Menschen- rechtsinstrumente insbesondere im Rahmen der UNO eingehender betrach- tet. Die Behandlung aktueller Beispiele diplomatischer Verhandlungsprozesse vermittelt einen Blick in die Praxis der Schaffung neuer Menschenrechts- instrumente. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 2 Kontakt: christoph.spenle@eda.admin.ch oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Christoph A. Spenlé/Arthur Mattli, Kompendium zum Schutz der Menschenrechte, Stämpfli Verlag 2009 Hans-Peter Gasser, Humanitäres Völkerrecht - Eine Einführung, 2. Aufl., Schulthess 2007 Walter Kälin/Jörg Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, Helbing & Lichtenhahn, 2. Auflage 2008 Kälin Walter/Malinverni Georgio/Nowak Manfred, Die Schweiz und die UNO-Menschenrechtspakte, 2. Auflage, Basel/Frankfurt a.M. 1997 Manfred Nowak, Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien/Graz 2002 56 Makroökonomie Dozenten: Barbara Stahel, PhD/Dr. rer. oec. Gregor Bäurle/Dr. Fabian Fink Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 10:15 - 12:00, ab 123.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung erarbeitet die theoretischen Grundlagen makroökonomischer Zusammenhänge. In einem ersten Schritt wird ein nachfrageseitiges Gleichgewichtsmodell hergeleitet, welches den Güter-, Geld- und Devisen- markt berücksichtigt. In Kombination mit der Angebotsseite, modelliert anhand des Arbeitsmarkts, wird ein vollständig dynamisches Modell von aggregierter Nachfrage und aggregiertem Angebot hergeleitet. Dieses erlaubt die kurz- und mittelfristige Analyse von makroökonomischen Entwicklungen. Passend zum aktuellen globalen Umfeld wird im zweiten Teil der Vorlesung auf Themen der europäischen und globalen monetären sowie ökonomischen Integration eingegangen. Dies umfasst Themen wie Inflation, Schuldenproblematik oder Finanzstabilität. Die Studierenden sind in der Lage mit Hilfe theoretischer Konzepte aktuelle makroökonomische Entwicklungen zu verstehen und wirtschaftspolitische Massnahmen zu beurteilen. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft. Der Besuch der Vorlesung Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und - wissenschaftlerinnen wird empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt. barbara.stahel@snb.ch / gregor.bäurle@snb.ch / fabian.fink@outlook.ch Literatur Gärtner Manfred, Macroeconomics, FT Prentice Hall, London 2009, 3. Auflage 57 Comparative Law and Court Systems Dozentin: Kyriaki Topidi, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft \ Öffentliches Recht Termine: Wöchentlich Di, 15:15 - 17:00, ab 23.02.2016 FRO, HS 2 Mi, 24.02.2016, 15:15 - 17:00, Mi, 09.03.2016, 15:15 - 17:00 FRO, HS 3 Wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 02.03.2016 FRO, HS 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course looks at the position and role of courts and other judicial institu- tions in selected countries around the world. Following an introductory review of the common law and civil law systems, judicial institutions and the role of the judiciary in these two broad legal families will be compared to the same bodies in systems that incorporate religious and/or traditional law. Emphasis will be placed on the structure and role of courts and tribunals as legal institutions. The course will also address the influence of globalization and look into the increasingly significant international and internationalized courts, in particular in the fields of criminal law, commercial integration, and human rights, with regards to their position in global governance. Topics that will be covered include the role of courts in multinational, federal and supra- national entities, the analysis of judicial influence in the different systems, as well as the current and emerging trends in judicial governance in a comparative perspective. The course aims to apply core concepts of comparative law to the various types of judicial institutions and their role around the globe. It will help students approach the different types of courts and tribunals while developing critical skills based on their respective characteristics. Finally, it will allow students to appreciate and explain the divergences of legal cultures as reflected in these courts. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation (35%), written assignment (65%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur: Reader 58 Adam Smith als Philosoph und Ökonom Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Adam Smith (1723-1790) ist bekannt als Autor des Ökonomieklassikers Wealth of Nations (Der Reichtum der Nationen) von 1776. Insbesondere sein Argument, Märkte werden von einer „unsichtbaren“ Hand gelenkt, die dafür sorgt, dass privater Egoismus allgemeine Wohlfahrtseffekte hat, sorgt bis heute für Furore und wird regelmässig missverstanden. Weniger bekannt ist Smiths moralphilosophisches Hauptwerk, die „Theorie der ethischen Gefühle“ von 1759, in dem Smith eine komplexe Sympathieethik entwirft, die zentralen Annahmen seiner ökonomischen Schriften zu widersprechen scheint. Wie beide Schriften zusammenhängen, gilt als Frage (Das „Adam Smith Problem“), die bis in die Gegenwart verhandelt wird. Wir wollen in diesem Seminar Ausschnitte aus beiden Schriften lesen und auch die Frage eines möglichen Zusammenhangs klären. Mit Blick auf den „Reichtum der Nationen“ wollen wir Smiths Lehre der Arbeitsteilung, seine Theorie der Wertschöpfung und seine Theorie ökonomischer Entwicklung diskutieren. Mit Blick auf seine „Theorie der ethischen Gefühle“ wollen wir seine Sympathielehre, seinen Moralbegriff und seine Gerechtigkeitstheorie erörtern. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur Samuel Hollander, The Economics of Adam Smith, London 1973. 59 Aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: Do, 25.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, HS 4 Mo, 30.05.2016, 08:15 - 18:00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Ziel des Seminars für die Studierenden ist erstens die eigenständige Erarbeitung und Analyse eines aktuellen wirtschaftspolitisch relevanten Themas. Zweitens sollen die fachlichen und rhetorischen Fähigkeiten durch Präsentation der eigenen Arbeit und die aktive Teilnahme an der Diskussion gezielt geschult werden. Ziel des Seminars für die Studierenden ist erstens die eigenständige Erarbeitung und Analyse eines aktuellen wirtschaftspolitisch relevanten Themas. Zweitens sollen die fachlichen und rhetorischen Fähigkeiten durch Präsentation der eigenen Arbeit und die aktive Teilnahme an der Diskussion gezielt geschult werden. Voraussetzungen: Sprache: Das Seminar setzt die tägliche Lektüre einer Tageszeitung (Niveau NZZ) voraus. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotetes Referat + Zusammenfassung / 4 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Literatur je nach Thema mit dem Dozenten abzusprechen 60 Demokratisierung Dozent: Prof. André Bächtiger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Do, 25.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 3.B57 Termine: Do, 21.04.2016, 09.15 - 17.00 Raum folgt Fr, 22.04.2016, 09:15 - 12:00 FRO, HS 11 Fr, 22.04.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 3.B57 Do, 12.05.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Fr, 13.05.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Demokra- tisierung in Entwicklungsländern (mit spezifischem Fokus auf Afrika und Asien). In einem ersten Teil geht es um die Frage, was Demokratie bedeutet (und bedeuten kann), insbesondere im Kontext nicht-westlicher Länder. In einem zweiten Teil geht es dann um die begünstigenden Faktoren für Demokratisierung und die Problematik autokratischer Persistenz. Dieser Themenkomplex wird aus verschiedenen theoretischen Perspektiven beleuchtet: - einer historischen Perspektive, welche die Wichtigkeit des vorkolonialen und kolonialen Erbes afrikanischer und asiatischer Gesellschaften für aktuelle politische Prozesse betont; - einer sozio-ökonomischen Perspektive, welche auf Wirtschaftsentwick- lung, Ressourcen (Bodenschätze) und lokale Kapazitäten fokussiert; - einer politisch-institutionellen Perspektive, welche davon ausgeht, dass Demokratisierung mittels geeigneter politischer Institutionen beeinflusst werden können; - einer Entwicklungshilfe-Perspektive, die ähnlich wie der politisch-institu- tionelle Ansatz postuliert, dass geeignete Entwicklungsprogramme Demokratisierung befördern können; In einem dritten Teil geht es um innovative Demokratisierungsformen in Entwicklungsländern. Dabei wird der Fokus auf partizipatorische, deliberative und direktdemokratische Bürgerexperimente gelegt. Voraussetzung: Umfang: Besuch der Vorlesung „Vergleichende Politikwissenschaft“ 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Teilnahme und Mitarbeit an den Seminarsitzungen, schriftliche Hausarbeit (verpflichtend)/ 4 Kontakt: andre.baechtiger@sowi.uni-stuttgart.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 61 Interdependentes Policy Making Dozentin: Dr. des. Myriam Oehri Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08:15 - 10:00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einer zunehmend vernetzten Welt gestalten Nationalstaaten ihre Policies in Form von Regeln und Normen kaum mehr unabhängig von anderen Akteuren. Vielmehr wagen sie einen Blick über ihre Grenzen hinaus und lassen sich von Entscheidungen anderer Regierungen oder Organisationen beeinflussen. Diese Art des politischen Handelns und Entscheidens wird in den Sozialwissenschaften auch als „Interdependentes Policy Making“ bezeichnet. Mit „Policy Diffusion“ und „Policy Transfer“ haben sich hierzu eigene Literaturstränge herausgebildet, welche zwischenabhängige Ver- breitungs- und Angleichungsprozesse von Regeln und Normen anhand verschiedener Mechanismen beleuchten. Zu solchen Mechanismen zählen etwa Zwang, Konditionalität, Kooperation, Wettbewerb, Lernen und Nachahmung. Im Seminar „Interdependentes Policy Making“ werden wir uns diesem Phänomen mithilfe neuerer Literatur an der Schnittstelle der Internationalen Beziehungen und Vergleichenden Politikwissenschaften annähern. Ziel des Seminars ist es, ausgewählte Theorien und Konzepte des inter- dependenten Policy Making zu vermitteln und anzuwenden. Hierfür werden in einem ersten Teil theoretische und konzeptuelle Ansätze diskutiert. In einem zweiten Teil werden diese anhand von Beispielen auf bilateraler, regionaler und globaler Ebene und aus unterschiedlichen Politikfeldern veranschaulicht: Darunter fallen etwa Sicherheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik, Demokratie und Menschenrechte. Ferner interessiert, unter welchen Bedingungen interdependentes Policy Making im Allgemeinen und das Auftreten der damit verbundenen Mechanismen im Speziellen wahr- scheinlich und erfolgreich sind und wo diese an ihre Grenzen stossen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt. myriam.oehri@unilu.ch Literatur Dobbin, F., Simmons, B. and Garrett, G. (2007). The Global Diffusion of Public Policies: Social Construction, Coercion, Competition, or Learning? Annual Review of Sociology, 33: 449-472. Dolowitz, D.P. and Marsh, D. (2000). Learning from Abroad: The Role of Policy Transfer in Contemporary Policy-Making. Governance: An International Journal of Policy and Administration, 13(1): 5-24. Marsh D. and Sharman, J.C. (2009). Policy Diffusion and Policy Transfer. Policy Studies, 39(3): 269-288. Solingen, E. (2012). Of Dominoes and Firewalls: The Domestic, Regional, and Global Politics of International Diffusion. International Studies Quarterly, 56: 631-644. 62 Configurational Thinking and the Study of Politics Dozent: Markus B. Siewert, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 22.02.2016, 08:15 - 12:00 FRO, 4.B55 Mo, 14.03.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 14.03.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Mo, 11.04.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 11.04.2016, 13:15 - 17:00 FRO, HS 8 Mo, 09.05.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 3.B57 Mo, 09.05.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Studying social and political phenomena from a configurational perspective has experienced a certain boom over the last years regarding both its methodological underpinnings and its empirical applications. Especially Qualitative Comparative Analysis (QCA) as the most formalized, case- oriented approach with strong roots in set-theoretical reasoning has demonstrated to be a powerful new analytical tool to detect configurational patterns across cases. This course pursues two main objectives: 1. First, it provides a thorough introduction to QCA as an approach and method for social science research. Therefore, we will a) discuss the bedrocks and foundations of set-theoretical and configurational thinking, and b) learn how to conduct a QCA step-by-step using appropriate software. 2. Second, we will debate and reassess published QCA applications from various political science subfields which course participants can choose according to their fields of interest (see the following link for an overview of QCA applications http://www.compasss.org/bibdata.htm). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: The course language will be English as will most of the literature. While sufficient language skills are required to follow the course (C1-level), it has no effect on the grading. Prüfungsmodus / Credits: KSF: The grading is based on a midterm paper of app. 1.500-2.000 words (ca. 5-7 pages) that has to be presented in the last course session. Topic of this midterm paper is a methodological review of a selected journal article which employs a QCA on a social or political research question. The final deadline for the paper is June, 15th 2016. / 4 Kontakt: siewert@soz.uni-frankfurt.de oder samuel.huber@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Schneider, Carsten Q. and Claudius Wagemann, 2012. Set-Theoretic Methods for the Social Sciences. A Guide to Qualitative Comparative Analysis. Cambridge University Press: New York. Goertz, Gary and James Mahoney, 2012. A Tale of Two Cultures: Qualitative and Quantitative Research in the Social Sciences. Princeton University Press: Princeton. Ragin, Charles C., 2008. Redesigning Social Inquiry. Fuzzy Sets and Beyond. University of Chicago Press: Chicago. 63 Die regionale Organisation globaler Politik Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Do, 03.03.2016, 13:15 - 17:00, Do, 17.03.2016, 13:15 - 17:00, Do, 14.04.2016, 13:15 - 17:00, Do, 28.04.2016, 13:15 - 17:00, Do, 19.05.2016, 13:15 - 17:00, Do, 02.06.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Zentrum des Hauptseminars stehen Fragen und Probleme der politischen Gestaltung und Konstruktion von Ordnungsstrukturen in den internationalen Beziehungen, die sich aus dem Spannungsfeld globaler, regionaler und staatlicher Beziehungszusammenhänge ergeben. Regionalismus, d.h. die Politik der Konstruktion von Regionen und regionalen Organisationen, ist dabei von besonderem Interesse. Anhand ausgewählter Politikfelder (u.a. Weltwirtschaftsbeziehungen, Sicherheitspolitik, Umweltpolitik, Menschenrechtspolitik – eine genaue Auswahl der Problembereiche erfolgt am Beginn des Seminars gemeinsam mit den Studierenden), wird das Spannungsverhältnis und der Beziehungszusammenhang zwischen globalen Herausforderungen internationaler Politik und den Möglichkeiten und Grenzen einer regionalen politischen Steuerung diskutiert. So wird beispielsweise nach der „Logik“ von Regionen in einer globalen Ökonomie, nach den Möglichkeiten und Grenzen regionaler Sicherheitsorganisationen angesichts globaler Sicherheitsbedrohungen, nach neuen Ansätzen einer „Regionalisierung“ globaler Umweltpolitik oder auch nach der Rolle und Funktion regionaler Menschenrechtsregime und ihrem Verhältnis zur „Universalität“ von Menschenrechten gefragt. Die problemorientierte Diskussion erfolgt anhand ausgewählter, aktueller Projekte des Regionalismus in Europa, Nordamerika, Afrika, Ost- und Südostasien und Asien-Pazifik (beispielsweise TTIP, Trans-Pacific Partnership TPP, African Union, Gulf Cooperation Council, ASEAN, Shanghai Cooperation Organisation, APEC). Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur De Lombaerde/Schulz (eds.) 2013: The EU and World Regionalism. The Makability of Regions in the 21st Century. London: Ashgate Hettne, Björn/Söderbaum, Fredrik 2000: Theorising the Rise of Regionness, in: New Political Economy 5: 3, 457-473. Hönnighausen, Lothar et al. (eds.) 2005: Regionalism in the Age of Globalism. Vol. 1: Concepts of Regionalism. University of Wisconsin Press. Söderbaum, Fredrik/Shaw, Timothy 2003 (eds.): Theories of New Regionalism. Palgrave/Macmillan. 64 Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Dozentin: Dr. Doréen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termin 1: Do, 03.03.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B47 Termine 2: Do, 10.03.2016, 10:15 - 12:00, Do, 17.03.2016, 10:15 - 12:00, Do, 24.03.2016, 10:15 - 12:00, Do, 07.04.2016, 10:15 - 12:00, Do, 14.04.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 4.A05 Termine 3: Do, 21.04.2016, 10:15 - 12:00, Do, 28.04.2016, 10:15 - 12:00, Do, 12.05.2016, 10:15 - 12:00, Do, 19.05.2016, 10:15 - 12:00, Do, 02.06.2016, 10:15 - 12:00 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In diesem Hauptseminar soll die Rolle der Medien in Konfliktsituationen analysiert werden. Von zentraler Bedeutung wird die gesellschaftlich und akademisch kontrovers diskutierte Frage sein, inwieweit Medien dazu beisteuern (können), gewaltsame Konflikte zu lösen, d.h. aktiv zur Friedensstiftung und damit zur Demokratisierung krisengeschüttelter Staaten beizutragen. Über die verschiedenen Ebenen der politischen Kommunikation und des politischen Journalismus werden wir im Seminar die Rolle der Medien in Konflikt- und Friedenssituationen theoretisch und empirisch beleuchten. Dabei geht es im Kern darum, wie Medien über Konflikte berichten und welche Akteure wie in die Medienberichterstattung eingebunden sind. Davon ausgehend diskutieren wir schließlich die Frage, unter welchen Umständen Medien eher zur Zementierung als zur Lösung bestehender Konflikte beitragen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay, benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Carruthers, S. L. 2000. The Media at War: Communication and Conflict in the Twentieth Century. New York: St. Martin’s Press. Howard, R. 2002a. An Operational Framework for Media and Peacebuilding. Vancouver: Institute for Media, Policy and Civil Society. Howard, R. 2002b. Conflict Sensitive Journalism. Vancouver: Institute for Media, Policy and Civil Society. Reljic, D. 1998. Killing Screens: Medien in Zeiten von Konflikten. Düsseldorf: Droste. Wolfsfeld, G. 2004. Media and the Path to Peace, Cambridge: Cambridge University Press. 65 Monarchie und Moderne: Dynastische Herrschaft in Europa, 18.-20. Jahrhundert Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Am 21. Januar 1793 wurde in Paris der Bürger Louis Capet alias Ludwig XVI. vor einer grossen Menschenmenge mit der Guillotine geköpft. Die Enthauptung des französischen Königs durch die Revolution rief in Europa heftige Reaktionen hervor. Nicht wenige sahen darin das Ende der Monarchie und der dynastischen Herrschaft, welche den Kontinent seit Jahrhunderten dominiert hatten. Doch Totgesagte leben länger: Ausser der Schweiz und zeitweise Frankreich wurden im 19. Jahrhundert alle Staaten von Kaisern und Königen regiert. Obwohl der Republikanismus nach 1918 deutliche Fortschritte machte, gehört die Monarchie bis heute zum Traditionsbestand der europäischen Politik. Wie war es möglich, dass sich eine tief in der Vormoderne verwurzelte Herrschaftsform in der Moderne so erfolgreich behaupten konnte? Welche Anpassungsleistungen erbrachten die Königsdynastien? Wie entwickelten sich die politischen Institutionen und Meinungen? Das Seminar untersucht diese Fragen auf Basis der neueren historisch- anthropologisch inspirierten Forschung. Persönliche Beiträge dazu kommen auch von einem SNF-Projekt zur historischen Monarchieforschung, das gegenwärtig an der Universität Luzern läuft. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: jon.mathieu@unilu.ch 66 Politische Ökologie Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13:15 - 17:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Politische Ökologie beschäftigt sich mit der ‘ökologischen Verteilung von Konflikten’(Alier 2002), also mit den Konflikten um den Zugang und die Kontrolle von natürlichen Ressourcen (Escobar 2008), dem komplexen Beziehungsgefüge zwischen “Natur” und “Gesellschaft” . Umweltwandel wird als Teil von lokalen und globalen, politischen und ökonomischen Prozessen verstanden. In der Veranstaltung werden wir uns die begrifflichen und theoretischen Grundlagen der Politischen Ökologie aneignen, uns mit Theorien zum Verhältnis von Natur-Kultur, mit Fragen von Repräsentation von Natur und mit Ressourcenkonflikten beschäftigen. Wir werden sowohl theoretische Texte zum Thema als auch Fallbeispiele behandeln. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch 67 Small States in the International Politics. The Baltic States Case Dozent: Prof. Gediminas Vitkus Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 04.04.2016, 08:15 - 12:00 FRO, 4.B54 Fr, 08.04.2016, 13:15 - 18:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Estonia, Latvia and Lithuania are often seen as a single unit of the “Baltic states”, which is justified when one talks about their recent history, their geopolitical situation or simply their small size. After all, the three states have been fully integrated in the Soviet Union for more than half a century, they all have regained independence and built their nation states from scratch almost a quarter of century ago and they all have joined numerous international institutions, including the EU and NATO a decade ago. Today Lithuania, Latvia and Estonia form a fascinating part of Europe and one of mutually best integrated regions of the European Union. And all that makes these countries valuable study subject. Their experience could be especially interesting for those who are interested in fate of the smaller nation-states in the modern globalized world. A special emphasis is put on original and innovative steps of these small countries in micro and macro-regional level in order to increase their own security and prosperity. The purpose of this crash course is to introduce students into experience of the Baltic States Foreign Policy and to make them familiar with most recent developments in order to sensibilise them to the policy dilemmas which arise in front of decision-maker in the Baltic States. Accordingly to above mentioned purpose the course is subdivided into five modules. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Textlektüre), Abschlusstest / 2 Kontakt: gediminas.vitkus@tspmi.vu.lt Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 68 Health Policy Dozent: Prof. Dr. rer. pol. Andreas Balthasar Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Vorbesprechung: Di, 15.12.2015, 13:15 - 14:15 FRO, 4.B47 Block 1: wöchentlich Mo, 13:15 - 17:00, ab 29.02.2016 FRO, 3.A05 Block 2: Mo, 23.05.2016, 13:00 - 15:00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The course will be based on the concept of the policy analysis triangle. It will focus on how different actors influence health policy depending on the specific content of the policy, the process of policy making and a particular context. After a general introduction to methods and data sources for policy analysis, the course is structured along the policy cycle: agenda setting, policy process, policy implementation and evaluation. Students will be able to: - Understand the policy analysis approach to health policy - Use the policy analysis approach for the design, implementation and evaluation of public health policies - Apply the policy analysis approach to plan and execute their own research project in health policy Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examen / 4 Kontakt: andreas.balthasar@unilu.ch Literatur The seminar will be based on: Buse, Kent, Mays, Nicholas, Walt, Gill (2012): Making Health Policy, Maidenhead. Open University Press McGraw-Hill.. 69 International Political Sociology Dozent: Prof. Dr. Hans-Martin Jaeger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Mi, 24.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 3.B01 Block 1: Fr, 29.04.2016, 09:15 - 17:00, Sa, 30.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Block 2: Fr, 06.05.2016, 09:15 - 16:00, Sa, 07.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor /Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: While International Relations (IR) scholars and sociologists occasionally borrowed from each other in the past, International Political Sociology (IPS) has only emerged as a distinctive field of inquiry in the last ten to fifteen years. IPS brings into conversation concerns with international, transnational, and global practices, processes, institutions, relations, and systems traditionally studied by IR specialists (usually political scientists) with social and political theories, sociological theories and methodologies, and political sociology and other empirical sociologies studied by sociologists. Among other factors, this conversation has been prompted by increasing challenges to state-centrism in IR and methodological nationalism in Sociology in the context of the contemporary phase/discourse of globalization. This course provides a survey of important approaches, debates, and substantive concerns in the still emerging field of IPS. Using the inchoate international political sociology of constructivism in IR as a foil, it considers a variety of alternative approaches which theoretically, analytically, and substantively extend IR-constructivist understandings of social construction at the interface between the social and the political in international, transnational, and global contexts. We will first examine a number of approaches to IPS “avant la lettre,” including historical sociology, modern systems theory, sociological institutionalism, and feminist and postcolonial perspectives. In the second part of the course we will discuss more recent scholarship in IPS, including critical approaches to security, governmentality, practice theory, and the “new materialism.” While the course focuses on theoretical approaches, these will be discussed in relation to a variety of substantive issues including the states system and international political economy, international and world society, terrorism, diplomacy, human rights and human security, borders and migration, and African and European politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: Hans-Martin.Jaeger@carleton.ca oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Lawson, George and Robbie Shilliam (2010) “Sociology and International Relations: Legacies and Prospects,” Cambridge Review of International Affairs 23(1): 69-86. Bigo, Didier and R.B.J. Walker (2007) “Political Sociology and the Problem of the International,” Millennium: Journal of International Studies 35(3): 725-739. Bigo, Didier and R.B.J. Walker (2007) “International, Political, Sociology.” International Political Sociology 1(1): 1-5. Huysmany, Jef and Joao Pontes Nogueira (2012) “International Political Sociology: Opening Spaces, Stretching Lines,” International Political Sociology 6(1): 1-3. 70 Wohlfahrtsstaaten in der Finanzkrise Dozent: Prof. Dr. Sven Jochem Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Mo, 13:15 - 17:00, ab 29.02.2016 FRO, 3.B01 Mo, 30.05.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor /Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ziel dieses Masterseminars ist es nicht, die vielschichtigen Etappen der globalen Finanzkrise nachzuzeichnen und zu erklären. Vielmehr soll die Perspektive gezielt auf das Wechselverhältnis zwischen wohlfahrtsstaat- licher Politik einerseits und Finanzkrise andererseits gelegt werden. Welche politischen Bedingungen prägen „erfolgreiches“ wohlfahrtsstaatliches Krisenmanagement? Welchen Beitrag leisten wohlfahrtsstaatliche Policies zur Meisterung der Krise? Und welche Herausforderungen für wohlfahrts- staatliche Politik ergeben sich aus der Krise und den Dynamiken des zeit- genössischen Finanzkapitalismus? Und wodurch zeichnet sich in Europa das Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Kapitalismus nach der Finanzkrise aus? Das Masterseminar soll diese und weitere Forschungsfragen in einzelnen wohlfahrtsstaatlichen Politikfeldern aufwerfen, Erklärungsansätze des Forschungsstandes kritisch erörtern sowie reflektiert sowohl quantitative als auch qualitative Methoden auf ihre Vor- und Nachteile hin diskutieren. Das Masterseminar bietet systematisch Hilfestellungen für eigene For- schungsarbeiten auf diesem Gebiet an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: sven.jochem@uni-konstanz.de Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Bermeo, Nancy/Pontusson, Jonas (ed.), 2013: Coping with Crisis: Government Reactions to the Great Recession, New York: Russel Sage. Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) 2010: Managing the Crisis. A Comparative Assessment of Economic Governance in 14 Economies, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung Cafruny, Alan W./Schwartz, Herman (eds), 2012: Exploring the Global Financial Crisis, Boulder: Rienner. Hall, Peter A/Soskice, David (Hrsg.) 2001: Varieties of Capitalism, the Institutional Foundations of Comparative Advantage, Oxford: Oxford University Press. Habermas, Jürgen, 2011: Zur Verfassung Europas, Berlin: Suhrkamp. Streeck, Wolfgang, 2013: Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus, Berlin: Suhrkamp. Streeck, Wolfgang / Thelen, Kathleen (eds.), 2005: Beyond Continuity: Institutional Change in Advanced Political Economies, Oxford: Oxford University Press. 71 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen II Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Block 1: Fr, 19.02.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 20.02.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Block 2: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2016 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. In diesem Frühjahrssemester schließt sich die „Simulation“ einer wissen- schaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungs- papier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dement- sprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 72 Voraussetzungen: Sprache: Besuch des ersten Teils des Forschungsseminars im HS15. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 4 Credits pro Semester plus 6 Credits für die Foschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 73 Transitional Justice Dozent: Prof. Alexander H.E. Morawa, SJD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Block seminar: March 10 - 12, 2016 Three more meetings throughout the semester. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will be taught as a Block Seminar, followed by two meetings during the semester to discuss the progress on the papers or projects and to present them within the group. The block part will take place in a lovely village (two nights’ stay, with the opportunity to ski when class does not meet). (1) In this course, we will first look at the history of transitional justice by focusing on its criminal component (Nuremberg and Tokyo trials, ad hoc criminal tribunals and ICC). (2) We will look at human rights implications on methods and mechanisms of transitional justice, for instance the question of retroactive penalties, lustration and more generally how to deal with regimes that did not respect human rights in a way that uphold these fundamental values. (3) We will explore contemporary models of transitional justice in the context of recent and current crisis, internal strife and transitions. The papers will give students the opportunity to further explore their particular areas of interest and to devise an individual research project that can culminate in a paper or some other tangible output. This course is taught as a seminar and, in part, as a workshop. The students will participate in practical exercises and learn concepts by experience. Each student is also required to conduct an individual project and present it in class. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: class participation, exercises, assignments, individual project (paper and oral presentation); no examination / 6 Kontakt: uta.dietrich@unilu.ch Literatur: Reader 74 Die politische Ordnung Europa. Hegemonialkampf, Gleichgewicht, Mächtekonzert, Gemeinschaft und Union Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Fr, 26.02.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Fr, 08.04.2016, 09:15 - 17:00, Fr, 22.04.2016, 09.15 – 17.00 FRO, HS 2 Fr, 27.05.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In einer Zeit, da das Europaprojekt wieder auf der Kippe steht, lohnt sich der historisch-politiktheoretische Blick zurück, um die Ordnung bzw. Unordnung Europas in der Vergangenheit in den Blick zu fassen und dabei zu evaluieren, welche möglichen Alternativen nach einem etwaigen Zerfall der EU zu gewärtigen sind. Des Weiteren soll es in der Veranstaltung um Reform- und Umbauperspektiven für die EU und deren zukünftige politische Struktur gehen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder drei Protokolle, benotet) / 4 Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 75 International Politics and Climate Change Dozentin: Prof. Dr. Lena Schaffer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Mo, 13.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B04 Mo, 09.05.2016, 13.15 – 17.00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Climate change is seen as a major threat to human well-being. In fact it is the top global threat in many countries worldwide according to a recent study of the Pew Research Center (2015). World leaders have met in Paris and signed a new global agreement as a follow up to the Kyoto Protocol, which expired in 2012. How do governments cooperate to solve global environmental problems such as climate change? Is a global agreement necessary to combat climate change or can other form of cooperation, e.g. minilateral agreements or voluntary local agreements act as substitutes? The course gives the necessary background to the concepts and perspectives employed in international political debates on climate change. It wants to draw attention to the latest research and provides students with the conceptual tools to evaluate different climate change policies and governance approaches. Thus, at the end of the course, students will have learnt to evaluate policy debates relating to key issues in international climate change politics. In the first part there will be an introduction to global environmental problems (especially climate change) and how the international community has dealt with these problems so far. We will also recap major international relations theories to apply to the climate change governance approaches chosen so far. In a second part we will look at climate change governance efforts at the international, national and local levels. What are the implications of these different forms of governance? What are their prospects to develop climate change policies that are effective as well as legitimate? Concerning the national level, we ask ourselves: Why do some nations enact more rigorous climate change policies than others? What are strengths and weaknesses of different climate change policies? In a third part, issues concerning legitimacy and public demand for climate change policies will take center stage. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: lena.schaffer@uni-konstanz.de Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Luterbacher, U., & Sprinz, D. F. (2001). International relations and global climate change. MIT Press. Hoffmann, Matthew J. (2011) Climate Governance at the Crossroads: Experimenting with a Global Response after Kyoto. Oxford: Oxford University Press. Bulkeley, Harriet, Liliana Andonova, Michele M. Betsill, Daniel Compagnon, Thomas Hale, Matthew J. Hoffmann, Peter Newell, Matthew Paterson, Charles Roger, Stacy D. VanDeveer (2014) Transnational Climate Change Governance. Cambridge: Cambridge University Press. Giddens, A. (2009). The politics of climate change. Cambridge: Cambridge University Press. Harrison, K., & Sundstrom, L. M. (2010). Global commons, domestic decisions: The comparative politics of climate change. MIT Press. 76 International Political Economy Dozenten: Dr. Omar Serrano/Prof. Dr. Manoj Pant Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Di, 23.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 4.B04 Block 1: Di, 08.03.2016, 09:15 - 17:00, Mi, 09.03.2016, 09:15 - 17:00 folgt Block 2: Di, 03.05.2016, 09:15 - 17:00, Mi, 04.05.2016, 09:15 - 17:00 folgt Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the interactions between politics and economics. Otherwise said, how domestic and international politics affect the movement of goods, services, people, and capital. We will pay particular attention to the way in which financial crises, regional integration, new technologies, the incorporation of new economic powers and protectionism affect these flows. A first part of the course looks at major shifts in the global economy from a historical perspective, defines international political economy (IPE), and comparatively examines its main schools and theories. In doing so, particular emphasis is paid to key actors such as: states (and the role played by power and hegemony); international institutions (e.g. WTO); and non-state actors (e.g. multinational corporations and NGOs). A second part examines particular aspects of IPE such as: the international monetary system and financial crises, the world trade regime, variations in state economic policies, and North-South relations regarding development and inequality. Challenges to global governance resulting from these issues will receive particular attention. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch oder mpant101@gmail.com Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition, London: Sage. Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. Frieden, Jeff and Lake, David (2000) International Political Economy: Perspectives on Global Power and Wealth. Bedford/St. Martin’s and Routledge. Gilpin, Robert (2001) Global Political Economy. Oxfordshire: Princeton University Press. Palan, Ronen (Ed.) (2000) Global Political Economy: Contemporary Theories. Routledge. Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press. Spero, Joan and Jeffrey Hart (2010) The Politics of International Economic Relations. Boston, Massachusetts: Wadsworth. Pant, Manoj and Deepika Srivastava (2015), FDI in India: History Policy and the ASIAN Perspecitve, Orient Blackswan 77 Modul Forschung-Praxis-Methoden Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course provides an introduction to modern econometrics. Students will learn how to carry out empirical anylysis, going beyond simple descriptive statistics. Topics include lineral regression, the analysis of longitudinal data, limited and discrete dependent variables, survival analysis, and causal inference. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. The course has two objectives: (i) learn the methodology of modern econometric analysis and (ii) acquire the skills to plan and execute your own empirical project. Voraussetzungen: Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie". Zeitgleicher Besuch des Masterseminars "Advanced Econometrics" Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Lecture notes, specific book chapters provided during the course. 78 Einführung in die Ökonometrie Dozent: Dr. oec. publ. Andreas Kuhn Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Fr, 13.15 - 15.00, ab 26.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: (1) Einführung (2) Repetition Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Schätzen von Parametern, Testen von Hypothesen) (3) Das einfache Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz; Einbezug von qualitativen Regressoren (4) Das multiple Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz, Modellierung von nichtlinearen Beziehungen sowie heterogenen Effekten, Modellselektion und Beurteilung der Validität von Regressionsmodellen. Die Veranstaltung bietet eine anwendungsorientierte Einführung in die moderne empirische Wirtschaftsforschung und deren wichtigstem Instrument, der linearen Regressionsanalyse. Wir diskutieren die Funktionsweise sowie die Interpretation der linearen Regression und illustrieren die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten anhand von aktuellen Studien und Fragestellungen aus der angewandten Forschung. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die methodischen Grundlagen zu vermitteln, um empirische Studien kritisch beurteilen zu können und um selbständig eigene empirische Projekte durchführen zu können. Voraussetzungen: Umfang: Gleichzeitige Teilnahme am Hauptseminar “Einführung in die Ökonometrie” empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: andreas.kuhn@ehb-schweiz.ch Literatur Die Vorlesung orientiert sich an folgendem Lehrbuch: Stock, James H., and Watson, Mark H. (2012). Introduction to Econometrics. 3rd Edition. 79 Einführung in die Ökonometrie Dozent: Dr. oec. publ. Andreas Kuhn Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Fr, 15:15 - 17:00, ab 26.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: 1) Einführung (2) Repetition Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Schätzen von Parametern, Testen von Hypothesen) (3) Das einfache Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz; Einbezug von qualitativen Regressoren (4) Das multiple Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz, Modellierung von nichtlinearen Beziehungen sowie heterogenen Effekten, Modellselektion und Beurteilung der Validität von Regressionsmodellen. Die Veranstaltung bietet eine anwendungsorientierte Einführung in die moderne empirische Wirtschaftsforschung und deren wichtigstem Instrument, der linearen Regressionsanalyse. Das Hauptseminar dient der Vertiefung und praktischen Einübung des Stoffes aus der Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie" anhand von Übungsaufgaben. Zur Ergänzung werden wir ausserdem praktische Übungen in der Statistiksoftware Stata durchführen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die methodischen Grundlagen zu vermitteln, um empirische Studien kritisch beurteilen zu können, und um selbständig eigene empirische Projekte durchführen zu können. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: andreas.kuhn@ehb-schweiz.ch Literatur Baum, Christopher F. (2006). An Introduction to Modern Econometrics Using Stata. Stata Press. Kuhn, Andreas und Ruf, Oliver (2006). Einführung in die Statistiksoftware Stata. IEW Working Paper No. 277. 80 Configurational Thinking and the Study of Politics Dozent: Markus B. Siewert, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 22.02.2016, 08:15 - 12:00 FRO, 4.B55 Mo, 14.03.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 14.03.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Mo, 11.04.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 11.04.2016, 13:15 - 17:00 FRO, HS 8 Mo, 09.05.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 3.B57 Mo, 09.05.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Studying social and political phenomena from a configurational perspective has experienced a certain boom over the last years regarding both its methodological underpinnings and its empirical applications. Especially Qualitative Comparative Analysis (QCA) as the most formalized, case- oriented approach with strong roots in set-theoretical reasoning has demonstrated to be a powerful new analytical tool to detect configurational patterns across cases. This course pursues two main objectives: 1. First, it provides a thorough introduction to QCA as an approach and method for social science research. Therefore, we will a) discuss the bedrocks and foundations of set-theoretical and configurational thinking, and b) learn how to conduct a QCA step-by-step using appropriate software. 2. Second, we will debate and reassess published QCA applications from various political science subfields which course participants can choose according to their fields of interest (see the following link for an overview of QCA applications http://www.compasss.org/bibdata.htm). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: The course language will be English as will most of the literature. While sufficient language skills are required to follow the course (C1-level), it has no effect on the grading. Prüfungsmodus / Credits: KSF: The grading is based on a midterm paper of app. 1.500-2.000 words (ca. 5-7 pages) that has to be presented in the last course session. Topic of this midterm paper is a methodological review of a selected journal article which employs a QCA on a social or political research question. The final deadline for the paper is June, 15th 2016. / 4 Kontakt: siewert@soz.uni-frankfurt.de oder samuel.huber@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Schneider, Carsten Q. and Claudius Wagemann, 2012. Set-Theoretic Methods for the Social Sciences. A Guide to Qualitative Comparative Analysis. Cambridge University Press: New York. Goertz, Gary and James Mahoney, 2012. A Tale of Two Cultures: Qualitative and Quantitative Research in the Social Sciences. Princeton University Press: Princeton. Ragin, Charles C., 2008. Redesigning Social Inquiry. Fuzzy Sets and Beyond. University of Chicago Press: Chicago. 81 Massenmedien, Internet und die Vermessung von Medienaktivitäten Dozent: PD Dr. Josef Wehner Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 29.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 30.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 28.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Massenmedien haben das Internet als Distributions- und Rezeptions- me¬dium ent¬deckt. Fernsehen, Radio und Zeitungen finden heute immer mehr auch auf digitalen Wegen Verbreitung. Mit Blick auf die Medienrezep- tion verbinden sich mit dieser Entwicklung einerseits ungewöhnliche zeit- liche, sachliche und soziale Flexibilisierungen, andererseits aber auch neue Unsicherheiten in der Frage der Erreichbarkeit und Kommunikationsannah- me. Das hat nichtzuletzt damit zu tun, dass mit dieser Flexibilisierung im Netz die etablierten Verfahren der Beobachtung von Medienaktivitäten (insbesondere die klassische Einschaltquote) ihre Grundlagen verlieren. Deshalb ist es interessant zu sehen, wie quasi im Gegenzug sich neue Möglichkeiten der Ver¬datung und Analyse eröffnen. Diese basieren auf Internettechnologien, welche die Akti¬vitäten der Nutzer/-innen (von ein- fachen Abrufen der jeweiligen Angebote auf den Seiten der Online-Dienste bis hin zu Bewertungen solcher Angebote in den sozialen Netzwerken) erfassen und vergleichen sollen, um daraus Hinweise auf die Verteilung von Aufmerksamkeiten und Gewohnheiten der Nutzer und verbesserte Möglichkeiten ihrer Adressierung zu gewinnen. Das Seminar dient dazu, mit Hilfe theoretischer und empirischer Literatur Einblicke in diese Zusammenhänge zwischen Flexibilisierung und Quantifizierung der Medienrezeption und damit in das Verhältnis von Massenmedien und Internet zu gewinnen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 josef.wehner@uni-bielefeld.de Literatur Ang, I. (2001): Zuschauer, verzweifelt gesucht. In: Adelmann, R./Hesse, J.O./Keilbach, J./Stauff, M./Thiele, M. (Hrsg.), Grundlagentexte zur Fernseh¬wissenschaft. Konstanz: UVK. 82 Forschung mit und über digitale(n) Medien: methodologische Reflexionen Dozierende: Prof. Dr. Bettina Beer/Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10:15 - 12:00, ab 23.02.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In dem interdisziplinären Masterseminar werden wir methodologische Herausforderungen diskutieren, die digitale Medien an die Sozialwissen- schaften stellen. Dazu werden wir die Ergebnisse neuerer Forschungen lesen und laufende empirische Forschungsprojekte besprechen, bei denen digitale Medien genutzt werden oder digitale Medien als Gegenstand im Mittelpunkt stehen. Die Überprüfbarkeit von Daten und Ergebnissen sowie ethische Probleme sind Beispiele für Fragen, die durch die Forschung mit und über digitale Medien aufgeworfen werden. Voraussetzungen: Umfang: Nach Absprache mit den Dozentinnen Teilnahme auch vor Abschluss des BA möglich. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Memos und kurze Räsentation) / 4 Kontakt: Material: bettina.beer@unilu.ch / sophie.muetzel@unilu.ch Das Material wird den Teilnehmenden zugeschickt. Literatur • Coleman, Gabriella E. 2010. Ethnographic Approaches to Digital Media. Annual Review of Anthropology 39:487–505. • Hargittai, Eszter, and Christian Sandvig, eds. 2015. Digital Research Confidential: The Secrets of Studying Behavior Online: The MIT Press. • Horst, Heather A., and Daniel Miller, eds. 2012. Digital Anthropology. London, New York: Berg. 83 Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10:15 - 12:00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course reflects on the topics discussed in the lecture "Advanced Econometrics" by providing additional examples and exercises, and by offering students the opportunity to present their own small empirical projects. The objective of the seminar is to practice the methodology of modern econometrics. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie". Zeitgleicher Besuch der Vorlesung "Advanced Econometrics" 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme (Essay) / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur s. Vorlesung Advanced Econometrics 84 Quantitative Methods I Dozenten: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 01.03.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Based on the fundamentals of probability and inferential statistics, this module introduces the most important methods used in modern empirical research. Students will learn how to carry out an empirical project, going beyond simple descriptive statistics and hypothesis testing. Topics include linear regression, the analysis of longitudinal data, discrete dependent variables, and causal inference. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. The objectives of this module are: i) deepen your understanding of inferential statistics, (ii) learn the basic methodology of modern quantitative research, and (iii) acquire the skills to plan and execute your own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Statistical programming 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (60%) and empirical project (40%) / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur • Stata 13 (available through the university) • Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) • Lecture slides, software code, tutorial exercises 85 Arbeiten mit Bourdieu II Dozenten: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone/Dipl. Soz. Tobias Philipp Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13:15 - 15:00, ab 25.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Soziologie Pierre Bourdieus zählt zu den großen zeitgenössischen Gesellschaftsanalysen. Mit den Arbeiten Bourdieus zur Feldtheorie und zur Theorie des sozialen Raums stehen der Soziologie komplexe Strategien zur Verfügung für die Analyse der verschiedenen Felder wie Kultur, Ökonomie, Recht, Politik, Religion, Massenmedien usw. Zugleich liegt mit der Theorie Bourdieus eine Theorie der Lebensstile vor, die die Lebensführung auf das Prinzip des Habitus und der verschiedenen Kapitalsorten zurückführt, die den Akteuren zur Verfügung stehen. Pierre Bourdieu zählt zu den wenigen Soziologen, die wegweisende Arbeiten vorgelegt haben zur kombinierten Entwicklung und Anwendung von empirischen Methoden und soziologischer Theorie. Das Forschungsseminar ist auf zwei Semester angelegt. Zunächst wird im ersten Semester in die Theorie, die Methodik und die Forschungsperspektive der Bourdieuschen Soziologie eingeführt. Parallel dazu erarbeiten die Studierenden ein Exposee für ein eigenes empirisches Forschungsprojekt. Im zweiten Semester steht die Umsetzung und Fertigstellung dieser Forschungsprojekte im Vordergrund. In diesem zweisemestrigen Forschungsseminar wird vermittelt, wie man mit der durch Pierre Bourdieu entwickelten Methode und seiner Theorie praktisch empirisch selbständige Forschung entwickeln und durchführen kann. Am Ende erstellen die Studierenden einen Forschungsbericht, der die Resultate dieser Forschungsprojekte präsentiert. Die beiden Seminare und die Erstellung des Forschungsberichts entsprechen dem Modul „Forschungsseminar“ (20 CP) im MA Studiengang Soziologie. Das Seminar setzt das Forschungsseminar aus dem HS 15 fort. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Grundkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Statistik. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 6 Kontakt: Hinweise: rainer.diazbone@unilu.ch / tobias.philipp@unilu.ch Es wird weiterhin mit OLAT gearbeitet. Zu Semesterbeginn wird ein aktualisierter Syllabus auf OLAT zur Verfügung stehen. 86 Survey Research Methods in Context Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10:15 - 12:00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Survey research methods are worldwide the most common used techniques for data collection. Survey research methods are used in social sciences but also in international and national organizations as well as for business and market research. The seminar focuses on trends and perspectives in the field of survey research methods and introduces new approaches as total survey error, tailored design method and cognitive issues in questionnaire design. Practical problems of survey analysis and survey management will be addressed. Voraussetzungen: Umfang: Prerequisite: Training in empirical research methods and statistics. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur A syllabus will be published on the learning platform MOODLE. 87 Phänomenologische Ethnographie Dozent: Prof. em. Dr. Thomas Eberle Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Mi, 02.03.2016, 10:15 - 13:00 FRO, HS 13 Termine: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 27.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 28.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ethnographische Forschungsansätze haben sowohl in der Soziologie als auch in der Ethnologie eine lange Tradition und wurden immer weiter entwickelt. Sie gehören wohl zu den ergiebigsten Ansätzen qualitativer Sozialforschung und erfreuen sich derzeit zunehmender Verbreitung. Ihr Herzstück besteht aus teilnehmender oder nicht-teilnehmender Beobachtung, die bei Bedarf auch durch qualitative Interviews sowie Dokumenten- und Artefakt-Analysen ergänzt werden. Ziel dieses Methodenseminars ist es, dass die Studierenden erstens die theoretischen und methodologischen Prämissen ethnographischer Forschung kennen und reflektieren lernen und zweitens anhand eines eigenen kleinen ethnographischen Forschungsprojekts das konkrete Vorgehen erlernen. Die Studierenden lesen und diskutieren also nicht nur Texte, sondern sie gehen auch ins Feld und beobachten was dort geschieht. Erfahrungsgemäss erweitern sie dabei ihre soziologische Beobachtungskompetenz. Es werden Beobachtungsprotokolle verfertigt sowie Sound-Aufnahmen, Fotos und allenfalls Videos gemacht. Die Ethnographie orientiert sich an den Prämissen des Interpretativen Paradigmas. Besonderes Gewicht wird die phänomenologische Perspektive haben, die subjektives Wahrnehmen und Beobachten – im Unterschied zur Semiotik – nicht auf Zeichen reduziert, sondern sie als leiblich-sinnlich- sinnhafte Konstitutionsprozesse begreift. Zum einen wird daher der menschlichen Sinneswahrnehmung – im Sinne von sensory ethnography – besondere Beachtung geschenkt; zum andern beschäftigt sich Ethnographie immer mit konkreten Lebenswelten, also mit alltäglichen sozialen Handlungen in natürlichen Situationen. In diesem Seminar werden die Möglichkeiten einer „Phänomenologischen Ethnographie“ erprobt und auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu anderen Ansätzen erörtert, insbesondere zur Ethnomethodologie und zur Autoethnographie. Struktur: • Kick-off-Veranstaltung: Einführung ins Thema; Organisation des Seminars (Aufgabenverteilung) • Erster Block: Besprechung der Literatur und Diskussion der ersten ethnographischen Übungen • Zweiter Block: Präsentation und Diskussion der ethnographischen Projekte (work-in-progress) 88 Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: thomas.eberl@unisg.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur • Banks, Marcus (2014) Analysing Images. In: Uwe Flick (Ed.), The SAGE Handbook of Qualitative Data Analysis. London, Thousand Oaks, New Dehli: Sage Publ., pp. 394-408. • Breidenstein, Georg et al. (2013) Ethnografie: Die Praxis der Feldforschung. Stuttgart: UTB. • Dellwing, Michael & Prus, Robert (2012) Einführung in die Interaktionistische Ethnografie: Soziologie im Außendienst. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Eberle, Thomas S. (2014) Phenomenology as a Research Method. In: Uwe Flick (Ed.), The SAGE Handbook of Qualitative Data Analysis. London, Thousand Oaks, New Dehli: Sage Publ., pp. 184-202. • Hammersley, Martyn & Atkinson, Paul (2007) “10 Ethics”. In: Hammersley, Martyn & Atkinson, Paul (Eds.), Ethnography. Principles in practice. London, New York: Routledge, pp. 209-229. • Keller, Reiner (2013) Das Interpretative Paradigma: Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Maeder, Christoph (2014) Analysing Sounds. In: Uwe Flick (Ed.), The SAGE Handbook of Qualitative Data Analysis. London, Thousand Oaks, New Dehli: Sage Publ., pp. 424-434. • Pink, Sarah (2009) Doing Sensory Ethnography. London: Sage. 89 Evaluation und Organisation Dozentin: Dr. Susanne Giel Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 26.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B01 Termine: Fr, 22.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 23.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B04 Fr, 13.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 14.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Organisationen, deren Erfolg sich nicht in erster Linie aus monetären Ge- winnen ergibt, stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn ihre Dienst- leistungen und Produkte zu bewerten sind. Diese Bewertungen leisten einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Organisationen oder werden auch von mittelgebenden Institutionen - insbesondere bei staatlichen Programmen - in der Regel vorgeschrieben. Evaluationen sollen systematische und daten- basierte Bewertungen ermöglichen. Evaluationen sind abzugrenzen von den bekannten Zufriedenheitsmessun- gen bei Studierenden. Im Seminar sollen vielmehr verschiedene Arten von Evaluationen (Selbst-, interne und Fremdevaluation), die spezifischen Funktionen von Evaluationen (Kontrolle, Entwicklung, Forschung) erörtert und darauf abgestimmte methodische Designs (zielorientierte, experimen- telle, nutzenfokussierte, konstruktivistische und theoriebasierte) reflektiert werden. Die Anwendungsfelder können dabei von Arbeitsmarkt- über Gesundheit-, Kinder- und Jugendpolitik bis hin zur Kulturförderung u. a. reichen. Das Seminar verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden Evaluationen als poten- tielles Berufsfeld zu erschließen. Deswegen soll neben theoretischen Inputs die Beschäftigung mit einzelnen Etappen von Evaluationen vorwiegend anhand von Praxisbeispielen erfolgen. Zur Vertiefung sollen die Studieren- den in Teams (mit Hilfestellung und Begleitung) beispielhaft ein konkretes Evaluationsprojekt konzeptionell entwickeln. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Konzept + Designs erstellen) / 4 Kontakt: sgiel@startplus.de Literatur • Als Grundlage: Kromrey, Helmut, 2001: Evaluation – ein vielschichtiges Konzept. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. 24. Jg. Heft 2. Opladen: Leske + Budrich. S. 105-131. • Vertiefend: Giel, Susanne, 2013: Theoriebasierte Evaluation. Konzepte und methodische Umsetzungen. Waxmann. 90 Forschungsseminar I: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozierende: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, M.A Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Mi, 24.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, U1.308 Termine: Fr, 11.03.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 12.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Fr, 20.05.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 21.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist im Kontext der Interpretativen Soziologie und der qualita- tiven Sozialforschung verortet. Im Mittelpunkt stehen Ethnomethodologie und Ethnographie. Das Methodenspektrum reicht von teilnehmender Beobach- tung über Interviews bis hin zur Analyse sprachlicher und visueller Doku- mente und Aufzeichnungen. Zum Grundinstrumentarium der Ethnographie gehört die Fähigkeit, genau hinzusehen, die Distanznahme gegenüber dem, was sich den Sinnen als selbstverständlich präsentiert, und das Vermögen, selbst die alltäglichsten und banalsten Dinge – das Verhalten in Bussen, eine SMS schreiben, Lift zu fahren, eine Frau zu sein oder in einer Bar ein Bier zu trinken – in ihrer Selbstverständlichkeit zu hinterfragen und sie zum Gegenstand einer soziologischen Perspektivierung zu machen. Diese Fähigkeiten kann man sich nicht lesend aneignen, sondern muss sie praktisch einüben. Das Seminar ist deshalb als ein empirisches Forschungsseminar angelegt, in dem sich die Studierenden anhand eigener kleiner Forschungsprojekte mit dem Instrumentarium der Ethnographie, ihren theoretischen und methodologischen Voraussetzungen sowie der Analyse von Forschungsdaten vertraut machen. Das Seminar richtet sich vor allem an Masterstudierende der Studiengänge „SoCom“, „Soziologie“ und „Weltgesellschaft und Weltpolitik“. Es ist auf zwei Semester angelegt, das Forschungsseminar I kann aber auch einsemestrig besucht werden. Im Forschungsseminar I liegt der Schwerpunkt auf den Verfahren der Ethnographie, am Rande wird aber auch in die Videoanalyse eingeführt. Das Forschungsseminar II im HS 16 ermöglicht die Weiterführung der eigenen Forschungsprojekte und dient der Vertiefung und Erweiterung des Gelernten durch einen stärkeren Fokus auf Video- und Konversationsanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch / clemens.eisenmann@uni-seigen.de / marta.waser@unilu.ch Literatur Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) (2012), Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer. Bergmann, Jörg (2000): „Ethnomethodologie“, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 118-135. Breidenstein, G.; Hirschauer, S.; Kalthoff, H.; Nieswand, B. (2013): Ethnographie. Die Praxis der Feldforschung. Konstanz & München. Hirschauer, Stefan (1999), Die Praxis der Fremdheit und die Minimierung von Anwesenheit: Eine Fahrstuhlfahrt. Soziale Welt 50, S. 221–246. Silverman, David (2007): A Very Short, Fairly Interesting and Reasonably Cheap Book about Qualitative Research. London: SAGE Publications. 91 Mit den Händen denken: Forschen an und mit Bildern Dozent: Sebastian Winfried Hoggenmüller, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 19.03.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 29.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 30.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Soziale ist in vielgestaltiger Weise sichtbar und produziert Bilder über sich selbst. Gleichzeitig ist es aber nicht möglich, die Gesellschaft als Ganzes zu beobachten. „Das Ganze der Gesellschaft […]“, so Wolfgang Eßbach (1996, S. 143), „ist etwas hoch Abstraktes. Vom Standpunkt der einzelnen aus gesehen ist es weder zu sehen, zu riechen, noch zu schmecken. Es ist auch nicht handgreiflich und nicht erlebbar. Um es sich vorzustellen, braucht man Bilder, die das Ganze repräsentieren“. Das Blockseminar geht in zwei Blöcken (je zwei Tage) der Frage nach, wie an und mit Bildern, die Gesellschaft zeigen, geforscht werden kann. Hierfür bietet die Veranstaltung im ersten Block eine Einführung in die methodolo- gischen Perspektiven und methodischen Ansätze der sozialwissenschaftli- chen Bildanalyse. Im Mittelpunkt steht das Verfahren der ästhetischen Re|Konstruktionsanalyse nach Hoggenmüller. Die grundlegende Idee dieses Verfahrens ist es, künstlerisch-gestalterische Mittel systematisch und methodisch-kontrolliert für die Sinnrekonstruktion visueller Daten fruchtbar zu machen. Wie aber lassen sich überhaupt Kompetenzen und Arbeitswei- sen der Kunst und des Designs mit der sozialwissenschaftlichen Forschung verbinden, um ein produktives Miteinander von künstlerisch-gestalterischem Handeln und kognitiver Reflexion zu schaffen? Der Vorschlag der ästheti- schen Re|Konstruktionsanalyse, die im Rahmen der Interpretation unbeweg- ter Bilder im Kern aus der zeichnerischen Rekonstruktion der Bilddaten besteht, wird gemeinsam erarbeitet und diskutiert. In einem zweiten Block werden die verschiedenen Verfahren in Kleingruppen eigenständig auf konkrete Bildbeispiele angewandt, um empirisch zu untersuchen, wie Gesellschaft im Visuellen dargestellt und hergestellt wird. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: s.w.hoggenmueller@muthesius.de Literatur • Bohnsack, R. (2007): Dokumentarische Bildinterpretation. Am exemplarischen Fall eines Werbefotos. In: Buber, R./Holzmüller, H. H. (Hrsg.): Qualitative Marktforschung. Konzepte – Methoden – Analysen. Wiesbaden, S. 951–978. • Breckner, R. (2012): Bildwahrnehmung – Bildinterpretation. Segmentanalyse als methodischer Zugang zur Erschließung bildlichen Sinns. In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Jg. 37, H. 2, S. 143- 164. • Eßbach, W. (1996): Studium Soziologie. München. • Hoggenmüller, S. W. (2016): Die Welt im (Außen-)Blick. Überlegungen zu einer ästhetischen Re|Konstruktionsanalyse am Beispiel der Weltraumfotografie ‚Blue Marble‘. In: ZQF, Jg. 17, H. 1 (Themenheft Angewandte Visuelle Soziologie), im Erscheinen. • Müller, M. R. (2012): Figurative Hermeneutik. Zur methodologischen Konzeption einer Wissenssoziologie des Bildes. In: Sozialer Sinn, Jg. 13, H. 1, S. 129–161. • Raab, J. (2014): „E pluribus unum“. Eine wissenssoziologische Konstellationsanalyse visuellen Handelns. In: Kauppert, M./Leser, I. (Hrsg.): Hillarys Hand. Zur politischen Ikonographie der Gegenwart. Bielefeld, S. 105–130. 92 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen II Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Block 1: Fr, 19.02.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 20.02.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Block 2: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2016 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. In diesem Frühjahrssemester schließt sich die „Simulation“ einer wissen- schaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungs- papier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dement- sprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 93 Voraussetzungen: Sprache: Besuch des ersten Teils des Forschungsseminars im HS15. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 4 Credits pro Semester plus 6 Credits für die Foschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 94 Factorial Methods and Cluster Analysis Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Do, 13:15 - 15:00, ab 25.02.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar addresses clustering and scaling techniques, which are techniques exploring latent variables, i.e., variables that are not directly observed. The seminar will focus on factor analysis and multiple correspondence analysis, and on cluster analysis. The seminar participants will learn to interpret examples from the social sciences and to understand the statistical and methodological principles. By applying these techniques to secondary data sets, the students will gain practical experience in using these techniques and in interpreting and visualising the results. The software program used in the seminar will be R. Voraussetzungen: Sprache: Foundational knowledge of statistics and basic knowledge of R Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Assignments) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur • Hair, J.F. et al., 2010. Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Upper Saddle River; Boston, Columbus et al.: Pearson. • Field, A., Miles, J. & Field, Z., 2012. Discovering Statistics Using R, Thousand Oaks, London, New Delhi: Sage. 95 Praktische Kausalanalyse von Umfragedaten mit SPSS Dozent: Prof. Dr. Jochen Roose Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 26.02.2016, 12:15 - 14:00 FRO, HS 13 Termine: Fr, 04.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 05.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B47 Fr, 18.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 19.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Kurs dient der praktischen Einführung in die Untersuchung von kausalen Einflüssen mit Umfragedaten. Ein Schwerpunkt liegt auf Ländervergleichen. Dazu behandeln wir die Entwicklung von Fragestellungen, Potenziale und Schwierigkeiten des Ländervergleichs und vor allem statistische Verfahren des Ländervergleichs. Beginnend mit deskriptiven Auswertungen schreiten wir weiter zu Tests auf Unterschiede und die Behandlung von Ländervergleichen in der Regression. Die Schritte werden jeweils in SPSS konkret angewendet. Voraussetzungen: Sprache: Besuch der Statistik Grundausbildung Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erstellung einer SPSS-Auswertung) / 4 Kontakt: Hinweise: jochen.roose@fu-berlin.de Bitte besorgen Sie sich nach Möglichkeit SPSS, um die Übungen selbst durchführen zu können Literatur • Diaz-Bone, R.: Statistik für Soziologen. Diverse Auflagen. • Backhaus, K., Erichson, B., Plinke, W., Weiber, R.: Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungs- orientierte Einführung. Diverse Auflagen. 96 Digitale Kulturen und sozio-semantische Netzwerke Dozentin: Dr. Camille Roth Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 22.04.2016, 10:15 - 17:00 FRO, HS 3 Sa, 23.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Fr, 06.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 07.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar bietet einen Überblick über das breite Feld der digitalen Kulturen und der Praktiken von Online-Gemeinschaften, die theoretisch als „sozio-semantische Netzwerke“ betrachtet werden können. Anhand einer Reihe von einschlägigen Beispielen, die von Weblogs über soziale Netzwerke und Diskussionsforen bis hin zu Wikipedia reichen, werden grundlegende Fragen erörtert: Was ist die Einrichtung und die Struktur des digitalen öffentlichen Raum? Sind digitale Kulturen neuartig oder bilden sie nur ältere soziale und kommunikative und soziale Formen ab? Welche quantitativen und qualitativen Methoden werden zur Unter- suchung von Online-Gemeinschaften eingesetzt, besonders in Bezug auf soziale Netzwerke und sozio-semantische Netzwerkanalyse? Welchen Einfluss hat das Internet auf die Entwicklung des öffentlichen Raums und der Demokratie? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay oder Protokoll) / 4 Kontakt: roth@cmb.hu-berlin.de Literatur • L. A. Adamic and N. Glance. The political blogosphere and the 2004 U.S. election: divided they blog. In LinkKDD ’05: Proc. 3rd Intl. Workshop on Link discovery, pages 36–43, New York, NY, USA, 2005. ACM Press. • Etling, B., Kelly, J., Faris, R., Palfrey, J., (2009) “Mapping the Arabic Blogosphere: Politics, Culture, and Dissent”, Berkman Center Research Publication #2009-06 • Kayahara, J., Wellman, B. (2007). “Searching for culture—high and low”. Journal of Computer- Mediated Communication, 12(3):824–845. • Karpf, D. (2008). “Understanding Blogspace”. Journal of Information Technology & Politics, 5(4):369– 385. • Thomas Poell, Kaouthar Darmoni, 2012, "Twitter as a multilingual space: The articulation of the Tunisian revolution through #sidibouzid", European Journal of Media Studies 1(1):1-34. • H. Rheingold. Virtual Communities: Homesteading on the Electronic Frontier. MIT Press. • Van Alstyne, M. and Brynjolfsson, E. (1996). “Electronic Communities: Global Village or Cyberbalkans?”. In Proc. 17th Intl. Conf. information systems. • Wellman, B. (2001). “Computer Networks as Social Networks”. Science, 293:2031–2034 97 Qualitative Methods Dozent: Prof. G. Michel/Dr. B. Trezzini Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich, Mi, 15.15 – 17.00, ab 02.03.2016 FRO, 3A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction to major qualitative research traditions such as ethnography, grounded theory, interpretative phenomeno- logical analysis as well as conversation and discourse analysis. In addition, it also address special topics such as the quality of qualitative research and the particular challenges involved with doing qualitative research on sensitive topics or with vulnerable populations. Various strategies and techniques for data collection, analysis and presentation in qualitative research will be covered, and in-class as well as take-home hands-on exercises will provide students with the opportunity to gain some hands-on experience. Students will be introduced to the epistemological and theoretical under- pinnings of qualitative social research and will develop the requisite skills to successfully conduct a qualitative health science research project. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written course work ans active participation durig course / 4 Kontakt: gisela.michel@unilu.ch Literatur Will be announced before course start 98 Kolloquien Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich, Mi, 13.15 - 15.00, ab 02.03.2016 FRO, E.411 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft und Religionsforschung gelesen und diskutiert werden. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 99 Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Werden den angemeldeten Studierenden separat bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe - insbesondere der Soziologie und der Vergleichenden Medienforschung -, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und verfassen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung und Diskussion von Konzepten, Entwürfen und erster Ergebnisse. MA-Arbeiten werden vorgestellt und kommentiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Vorstellung der Masterarbeit) / 2 Anmeldung: Kontakt: Anmeldung bis 24.2. cornelia.bohn@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 - 19.00, ab 25.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengän- gen Soziologie, Public Opinion and Survey Methodology sowie beim Dozenten erfolgender Promotion vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die beim Dozenten ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch 100 Forschungskolloquium zur Vormoderne Dozierende: Prof. Dr. Valentin Groebner/PD Dr. phil. Michael Jucker/ Prof. Dr. phil. Jon Mathieu/Sahra Lobina, MA Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 01.03.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Im Kolloquium werden laufende Forschungsprojekte von Dozierenden und Doktorierenden am Historischen Seminar und von auswärtigen Gästen und interessante Neuerscheinungen vorgestellt; der Schwerpunkt liegt dabei auf Werkstattbericht und Diskussion – ein gemeinsamer Blick in die Kochtöpfe der historischen Forschung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch / michael.jucker@unilu.ch / jon.mathieu@unilu.ch / sahra.lobina@unilu.ch MA-Kolloquium Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich primär an Studierende der Masterstufe, die ihre Abschlussarbeit vorbereiten und im kommenden Zyklus bearbeiten wollen. Das Kolloquium gibt Raum und Unterstützung für Fragen der Themenfindung und Bearbeitung. In zwei Sitzungen werden die Arbeit und deren Fortschritte präsentiert, um Sie mit Studierenden und Betreuern zu diskutieren. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen ausgerichtet, die zum Forschungs- und Lehrprofil des Veranstalters passen. Allen Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, ist dieses Kolloquium zu empfehlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch 101 Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 25.09.2015, 10:15 - 18:00, Sa, 26.09.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und Promovie- rende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussar- beiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 15. Januar persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. BA- und MA Kolloquium Dozierende: Prof. Dr. Jürg Helbling/Assistierende Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Prof. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: juerg.halbling@unilu.ch 102 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr. Aram Mattioli/Prof. Dr.Daniel Speich/ PD Dr. Patrick Kury/ Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch markus.ries@unilu.ch Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mo, 15.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation: Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 103 03.02.2016

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    ? In der Politikwissenschaft basieren Erklärungen üblicherweise auf einer Handlungstheorie und den

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    ? In der Politikwissenschaft basieren Erklärungen üblicherweise auf einer Handlungstheorie und den

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    Bericht der externen Evaluation + Stellungnahme

    QM-System der Universität Luzern basieren auf dem Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern und

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    UniluAKTUELL 55

    Verantwortungsbewusstsein und Hingabe basiere – für die Aufgabe und für die Menschen, mit denen man zu tun

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    Stettler Sandor MAS5korr

    - 1 - Master of Advanced Studies in Forensics (MAS Forensics) Anwendbarkeit des MStP auf Auslandeinsätze (Zwangsmassnahmen ge- genüber AdSWISSCOY) Eingereicht von MLaw Sandro Stettler MAS Forensics 5 am 14. Oktober 2015 betreut von lic. iur. Alberto Fabbri Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, Präsident II Militärgericht 4 - 2 - I. INHALTSVERZEICHNIS 3 II. LITERATURVERZEICHNIS 5 III. MATERIALIENVERZEICHNIS 7 IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 10 V. KURZFASSUNG 14 - 3 - I. INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 16 1.1. Hintergrund der Arbeit 16 1.2. Völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz der Schweizer Armee im Kosovo 17 1.3. Einsatzgenehmigung durch die Bundesversammlung und den Bundesrat 19 2. Zuständigkeit im Militärstrafrecht im Vergleich zum schweizerischen Strafgesetzbuch 20 2.1. Geltungsbereich des zivilen Strafgesetzbuches (StGB) 20 2.1.1. Anwendbarkeit der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) 21 2.1.2. Rechtshilfe in Strafsachen 22 2.1.3. Fazit 24 2.2. Militärgerichtliche Zuständigkeit 24 2.2.1. Grundlagen 24 2.3. Persönlicher Geltungsbereich nach Art. 3 MStG 26 2.3.1. Dienstpflichtige 26 2.3.2. Personen mit bestimmten militärischen Aufgaben 29 2.3.3. Stellungspflichtige 29 2.3.4. Militärpersonen, Angehörige des Grenzwachtkorps, Friedensförderungs- dienstleistende 30 2.3.5. Zivilpersonen und ausländische Militärpersonen 30 2.3.6. Personen im Auslandeinsatz 32 3. Flaggenprinzip 34 4. Strafverfolgung von Diplomaten 35 5. Problemstellung 37 5.1. Grundlage zur Anwendung des MStP auf Auslandeinsätze 38 5.2. Rechtsstellung der AdSWISSCOY 40 5.3. Zwangsmassnahmen 41 5.4. Zwangsmassnahmen innerhalb von KFOR Camps 44 5.5. Zwangsmassnahmen ausserhalb von KFOR Camps 51 - 4 - 5.6. Fazit 53 5.7. Exkurs: Art. 65a IRSG; Anwesenheit von ausländischen Prozessbeteiligten 55 6. Lösungsansätze 57 7. Straflosigkeit nach MStG? 58 Anhang 59 - 5 - II. LITERATURVERZEICHNIS DONATSCH ANDREAS / HEIMGARTER STEFAN / MEYER FRANK / SIMONEK MADELEINE, Interna- tionale Rechtshilfe unter Einbezug der Amtshilfe im Steuerrecht, 2. Auflage, Zü- rich/Basel/Genf 2015 DONATSCH ANDREAS (Hrsg.) / FLACHSMANN STEFAN / HUG MARKUS / WEDER ULRICH, StGB Kommentar, 19. überarbeitete Auflage, Zürich 2013 FLACHSMANN STEFAN / FLURI PATRICK / GÖRLICH KÄSER GERRITT / ISENRING BERNHARD / WEHRENBERG STEFAN, Tafeln zum Militärstrafrecht, 3. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2014 HAURI KURT, Kommentar zum Militärstrafgesetz, Bern 1983 HAUSER PETER / FLACHSMANN STEFAN / FLURI PATRICK, Disziplinarstrafordnung, 5. vollstän- dig überarbeitete und erweiterte Auflage, Zürich/St.Gallen 2008 HAUSER ROBERT / SCHWERI ERHARD / HARTMANN KARL, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. vollständig überarbeitete Auflage, Basel 2005 IPSEN KNUT, Völkerrecht, 5. Auflage, München 2004 KÄLIN WALTER / EPINEY ASTRID / CARONI MARTINA / KÜNZLI JÖRG, Völkerrecht, Eine Ein- führung, 2. Auflage, Bern 2006 NIGGLI MARCEL ALEXANDER (Hrsg.) / WIPRÄCHTIGER HANS (Hrsg.), Strafrecht I, Basler Kommentar, 3. Auflage, Basel 2013 NIGGLI MARCEL ALEXANDER (Hrsg.) / WIPRÄCHTIGER HANS (Hrsg.), Strafrecht II, Basler Kommentar, 3. Auflage, Basel 2013 NIGGLI MARCEL ALEXANDER (Hrsg.) / HEER MARIANNE (Hrsg.) / WIPRÄCHTIGER HANS (Hrsg.), Schweizerische Strafprozessordnung / Jugendstrafprozessordnung, Basler Kommen- tar, 2. Auflage, Basel 2014 POPP PETER, Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, Basel 2000 RIKLIN FRANZ, StPO Kommentar, 2. überarbeitete Auflage, Zürich 2014 STRATENWERTH GÜNTER / WOHLERS WOLFGANG, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Hand- kommentar, 3. Auflage, Bern 2013 - 6 - SCHMID NIKLAUS, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Auflage, Zü- rich/St.Gallen 2013 SCHMID NIKLAUS, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Auflage, Zü- rich/St.Gallen 2013 STUDER JOSEF / ECKERT ANDREAS / STRAUB PETER, Repetitorium Strafprozessrecht, 2. voll- ständig überarbeitete Auflage, Zürich 2011 TRECHSEL STEFAN (Hrsg.) / PIETH MARK (Hrsg.), Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxis- kommentar, 2. Auflage, Zürich/St.Gallen 2012 WEHRENBERG STEFAN (Hrsg.) / MARTIN JEAN-DANIEL (Hrsg.) / FLACHSMANN STEFAN (Hrsg.) / BERTSCHI MARTIN (Hrsg.) / SCHMID STEFAN G. (Hrsg.), Kommentar zum Militärstrafpro- zess, Zürich/Basel/Genf 2008 ZIEGLER ANDREAS R., Einführung in das Völkerrecht, Bern 2006 - 7 - III. MATERIALIENVERZEICHNIS Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut oder NTS) (abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/natotrstatvtrg/gesamt.pdf) Abkommen vom 11. Oktober 2006 zwischen dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundes- rat und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die Zu- sammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (SR 0.510.163.1) Allgemeines Reglement für die lokalen Mitarbeiter der SWISSCOY/KFOR vom Januar 2007 Anerkennungserklärung der Schweiz vom 27. Februar 2008 betreffend des Kosovo (zitiert: Anerkennungserklärung 2008) Antrag an den Bundesrat und Bundesratsbeschluss 1999 zum Einsatz der SWISSCOY (zi- tiert: Einsatzbeschluss 1999) Botschaft betreffend die Änderung des Militärgesetzes vom 27. Oktober 1999 (BBl 2000 477) Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7859) Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005 (BBl 2006 1085) Bundesbeschluss vom 25. Oktober 2000 über die Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes (zitiert: Verlängerungsbeschluss 2000) Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2001 über die Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes (zitiert: Verlängerungsbeschluss 2001) Bundesbeschluss vom 22. September 2003 über die Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes (zitiert: Verlängerungsbeschluss 2003) Bundesbeschluss vom 6. Juni 2005 über die Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes (zitiert: Verlängerungsbeschluss 2005) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/natotrstatvtrg/gesamt.pdf - 8 - Bundesbeschluss vom 11. Juni 2008 über die Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes (zi- tiert: Verlängerungsbeschluss 2008) Bundesbeschluss vom 8. Juni 2011 über die Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes (zitiert: Verlängerungsbeschluss 2011) Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 (SR 0.120) Constitution of the Republic of Kosovo vom 15. Juni 2008 Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Wegleitung, Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtshilfe, 9. Auflage, 2009 (zitiert: Wegleitung Rechtshilfe) Dienstreglement der Schweizer Armee vom 22. Juni 1994, Reglement 51.002 d (SR 510.107.0) (zitiert: DR 04) Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (SR 0.518.51) Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen (SR 0.518.42) Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (SR 0.518.12) Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (SR 0.518.23) Handbuch für die Angehörigen der Militärjustiz vom 1. September 2009, Reglement 67.030 d (zitiert: Handbuch MJ) Internationales Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (SR 0.747.305.12) Kosovo Declaration of Independence vom 17. Februar 2008 Military Technical Agreement between the International Security Force (KFOR) and the Governments of the Federal Republic of Yugoslavia and the Republic of Serbia vom 9. Juni 1999 (MTA) Partnership for Peace-Status of Forces Agreement (abrufbar unter: http://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_24742.htm?selectedLocale=en) - 9 - Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 Übereinkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0) UNMIK/KFOR Joint Declaration vom 17. August 2008 UNMIK Regulation 2000/47 vom 18. August 2008 Völker- und einsatzrechtliche Grundlagen für das Schweizer Kontingent SWISSCOY bei KFOR, 4. Ausgabe, Januar 2012, Schweizer Armee, Armeestab (zitiert: Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz) Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (SR 0.191.01) - 10 - IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs. Absatz AdA Angehörige(r) der Armee ADF Ausbildungsdienst der Formation AdSWISSCOY Angehöriger der Swiss Company Art. Artikel BBl Bundesblatt BGE Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts BPG Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (SR 172.220.1) BPV Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (SR 172.220.111.3) BStP Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (nicht mehr in Kraft) bzw. beziehungsweise E./Erw. Erwägung EOD Explosive Ordonance Disposal (Räumungsteam für gefundene explosive Materialien) EU Europäische Union EUeR Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.1) EULEX European Union Rule of Law Mission (Rechtsstaatlichkeitskommission der Europäischen Union im Kosovo) f./ff. und folgende (Seite/Seiten) FOM Freedom of Movement FST A Führungsstab der Armee - 11 - GS Generalsekretariat HQ Headquarter (Hauptquartier) IGH Internationaler Gerichtshof IMP International Military Police IRSG Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Straf- sachen (Rechtshilfegesetz; SR 351.1) i.V.m. in Verbindung mit JRD-N Joint Regional Detachement North KFOR Kosovo Force (internationale im Kosovo stationierte Schutztruppe) KP Kosovo Police LEC Locally Employed Civilian LFG Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz; SR 748.0) lit. litera (Buchstabe) LMT Liaison and Monitoring Team (stationiert im Kosovo) m.E. meines Erachtens MG Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwal- tung (Militärgesetz; SR 510.10) MJ Militärjustiz MKGE Militärkassationsgerichtsentscheid MP Militärpolizei MStG Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 (SR 321.0) MStP Militärstrafprozess vom 23. März 1979 (SR 322.1) - 12 - MStV Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (SR 322.2) MTA Military Technical Agreement between the International Security Force (KFOR) and the Governments of the Federal Republic of Yugoslavia and the Republic of Serbia vom 9. Juni 1999 N Note NATO North Atlantic Treaty Organisation NCC National Contingent Commander NTA NATO-Truppenstatut OPCON Operational Control PfP-SOFA Partnership for Peace-Status of Forces Agreement PVFMH Verordnung vom 2. Dezember 2005 über das Personal für die Friedensför- derung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (SR 172.220.111.9) RVUS Staatsvertrag vom 25. Mai 1973 zwischen der Schweizerischen Eidgenos- senschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.933.6) S. Seite s. siehe SOFA Status of Force Agreement SR Systematische Sammlung des Bundesrechts StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) StPO Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (SR 312.0) SWIC Swiss Intelligence Cell (Schweizer Nachrichtenzelle) SWISSCOY Swiss Company (Kosovo) - 13 - SWISSINT Kompetenzzentrum für friedensfördernde Auslandeinsätze der Schweizer Armee u.a. unter anderem UÇK Ushtria Çlirimtare e Kosovës (albanisch; Kosovarische Befreiungsarmee) UN United Nations UNMIK United Nations Mission in Kosovo UNO United Nations Organisations VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport vgl. vergleiche VStrR Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974 (SR 741.11) WÜD Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehun- gen (SR 0.191.01) Ziff. Ziffer - 14 - V. KURZFASSUNG Diese Arbeit befasst sich mit der Anwendbarkeit des Militärstrafprozesses auf Auslandeinsät- ze der Schweizer Armee. Dazu werden zu Beginn die Zuständigkeiten nach dem bürgerlichen wie auch nach dem mili- tärischen Strafgesetzbuch erläutert. In der Folge wird auf die Thematik der Anwendbarkeit des Militärstrafgesetzes auf Auslandeinsätze im Besonderen eingegangen. Im weiteren Verlauf werden diverse praktische Fragestellungen aufgeworfen, für welche un- ter anderem durch das Heranziehen anderer Rechtsgebiete Antworten gesucht werden. Das im Seeschifffahrtsgesetz und im Luftfahrtgesetz statuierte Flaggenprinzip führt zu keiner Lösung, da eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Militärstrafprozess fehlt. Auch der Analogieschluss zur Strafverfolgung von Diplomaten ist nicht zielführend. Die Immunität der Diplomaten ähnelt zwar sehr derjenigen der Soldaten, jedoch besagt jene nur, dass die Dip- lomaten dem Schweizer Strafrecht unterstehen. Über die Verfahrensordnung auf fremdem Staatsgebiet sagt dies nichts aus. Das Militärstrafgesetz ahndet auch Taten, welche von Schweizern im Auslandeinsatz began- gen werden. Im Militärstrafprozess findet sich keine vergleichbare Norm, welche diesen auch auf Auslandeinsätze anwendbar erklären würde. Die Anwendbarkeit des MStP auf Ausland- einsätze muss daher verneint werden. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage hierfür. Dies er- scheint im Ergebnis richtig, da andernfalls Prozesshandlungen in einem fremden Staat vorge- nommen würden, wobei auch Rechte ausländischer Staatsangehöriger verletzt werden könn- ten. Wollte man den Militärstrafprozess im Ausland anwenden, müsste eine entsprechende Be- stimmung im MStP eingeführt werden. Dies ist jedoch sowohl aus völkerrechtlicher Sicht wie auch im Hinblick auf den Grundsatz „locus regit actum“ problematisch. Zudem bestünde weiterhin das Problem, dass es sich um Prozesshandlungen im Ausland handeln würde. So stellt die Schweiz selbst Prozesshandlungen eines fremden Staates auf Schweizer Staatsgebiet ohne Bewilligung unter Strafe. Meines Erachtens müsste daher neben der Schaffung eines Anwendungsartikels im Militär- strafprozess staatsvertraglich vereinbart werden, wonach Prozesshandlungen nach dem Mili- - 15 - tärstrafprozess im Ausland erlaubt sind. Solche bilateralen Vereinbarungen müssten mit allen Nationen geschlossen werden, in welchen sich Schweizer im Auslandeinsatz befinden. Nur so könnte gewährleistet werden, dass für die Verfolgung aller Straftaten nach dem Militär- strafgesetz auch die notwendigen prozessualen Schritte im Ausland ergriffen werden könn- ten. - 16 - 1. Einleitung 1.1. Hintergrund der Arbeit Im Rahmen meiner Tätigkeit als militärischer Untersuchungsrichter und vor allem als ge- schäftsleitender Untersuchungsrichter für das Ausland Detachement der Militärjustiz stehe ich immer wieder vor der Frage, ob ich den Militärstrafprozess bei der Verfolgung von Straf- taten im Ausland anwenden darf. Die aktuellste Fragestellung drehte sich darum, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine verdeckte Observation im Einsatzraum der KFOR zulässig und durchführbar ist. Im konkreten Fall konnte die Frage offen gelassen werden, da die Observation bereits aus praktischen Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Einerseits waren die personellen Ressourcen zur Durchführung der Zwangsmassnahme nicht vorhanden und andererseits wäre die Observation nicht zielführend gewesen, weil die Personen, welche mit der Observation hätten betraut werden können, den zu überwachenden Personen allesamt bekannt waren. Die Problematik beschäftigte mich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit weiterhin. Ich überlegte mir, wie und unter welche Umständen Zwangsmassnahmen gemäss MStP bei Aus- landeinsätzen durchführbar wären und ob überhaupt eine rechtliche Grundlage hierfür beste- hen würde. Auf entsprechende Anfrage bei einigen Bundesstellen erhielt ich zusammengefasst die Ant- wort, dass es nicht sein könne, dass militärstrafprozessuale Zwangsmassnahmen bei Ausland- einsätzen nicht ergriffen werden können, da dies unter Umständen zur Straflosigkeit der Be- treffenden führen könnte. Diese Antwort stellte mich nicht zufrieden, da sie die Frage nach der rechtlichen Grundlage für ein strafprozessuales Handeln auf fremdem Staatsgebiet offen liess. Die weiterhin unbeantwortete Frage betreffend der Anwendbarkeit des MStP auf Auslandein- sätze und die damit einhergehenden praktischen Probleme, die sich mir stellten, veranlassten mich dazu meine Überlegungen zu vertiefen und diese Arbeit im Rahmen des MAS zu ver- fassen. - 17 - 1.2. Völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz der Schweizer Armee im Kosovo Der Kosovo war ein Teil der im Jahr 1992 neu gestalteten Bundesrepublik Jugoslawien und galt seit 2003 als Teilregion der Republik Serbien. Mit Ende des Kosovokrieges am 10. Juni 1999, beschloss der UNO Sicherheitsrat für den Kosovo eine internationale Sicherheitsprä- senz einzurichten und den Kosovo bei formeller Wahrung der Zugehörigkeit zu Jugoslawien und später zu Serbien unter UNO Verwaltung zu stellen. Die militärische Präsenz und Si- cherheit wurde durch die Kosovo Force (KFOR) eingerichtet und sichergestellt 1 . Die Einrich- tung der KFOR basiert auf einem Beschluss des UNO Sicherheitsrates. Es handelt sich dabei um die Resolution 1244 2 , welche die völkerrechtliche Grundlage für den Auftrag 3 der KFOR bildet. Der Beschluss des UNO Sicherheitsrates wiederum basiert auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen 4 . Darin sind die möglichen Massnahmen bei einer Bedrohung sowie bei einem aus einer Angriffshandlung resultierenden Bruch des Friedens aufgezählt 5 . Die genannte Resolution 1244 legte zudem fest, dass eine internationale zivile Präsenz einzu- richten sei 6 . Dabei handelt es sich um die UN Interim Administration in Kosovo genannt UNMIK, welche weitgehend unabhängig von der KFOR auftritt und zuständig war zur Bil- dung einer Interimsregierung. Der Kosovo wurde mittels Resolution 1244 umfassend unter 1 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.1. 2 Resolution 1244 des UNO Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999. 3 Art. 9 der Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 des UNO Sicherheitsrates legt folgende Aufgaben der KFOR fest: a. Abschreckung von der Wiederaufnahme von Feindseligkeiten, Aufrechterhaltung und nötigenfalls Er- zwingung einer Waffenruhe, Gewährleistung des Abzuges der militärischen, polizeilichen und parami- litärischen Kräfte Serbiens aus dem Kosovo sowie Verhinderung deren Rückkehr; b. Demilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) und anderer bewaffneter kosovo-albanischer Gruppen; c. Schaffung eines sicheren Umfeldes, in dem Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren können, die in- ternationale zivile Präsenz (UNMIK) arbeiten kann und eine Übergangsverwaltung eingerichtet und humanitäre Hilfe geleistet werden kann; d. Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bis die UNMIK diese Aufgabe wahrnehmen kann; e. Überwachung der Minenräumung, bis die UNMIK diese Aufgabe wahrnehmen kann; f. gegebenenfalls Unterstützung und Zusammenarbeit mit der UNMIK; g. erforderlichenfalls Wahrnehmung von Grenzüberwachungsaufgaben; h. Gewährleistung des Schutzes und der Bewegungsfreiheit ihrer selbst sowie der UNMIK und anderer internationaler Organisationen (FOM = Freedom of Movement). 4 Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 (SR 0.120). 5 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.1. 6 Vgl. Art. 10 der Resolution 1244 des UNO Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999. Art. 11 lit. a bis k legt die Auf- gaben der UNMIK fest. - 18 - UNO Verwaltung gestellt und erreichte damit zugleich eine weitgehende Autonomie zu Ser- bien 7 . Der Einsatz der beiden Organisationen, KFOR und UNMIK, war ursprünglich auf einen Zeit- raum von 12 Monaten befristet. Die Resolution sieht jedoch vor, dass sich der Auftrag stets um weitere 12 Monate verlängert, solange der UNO Sicherheitsrat nichts anderes be- schliesst 8 . Der Kosovo erklärte am 17. Februar 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien 9 . Diese Erklä- rung wurde durch den Kosovo einseitig getätigt und von Serbien daher nicht akzeptiert. Der völkerrechtliche Status des Kosovo ist bis heute umstritten. Bisher haben insgesamt 109 Staa- ten den Kosovo als Staat anerkannt. Unter den Staaten, welche die Unabhängigkeit bis heute nicht anerkennen, sind mehrheitlich solche anzutreffen, welche selbst mit Abtrennungsprob- lemen zu kämpfen haben. Darunter befinden sich auch die EU-Staaten: Spanien, Griechen- land, Slowakei, Rumänien und Zypern 10 . Die Schweiz hat die Unabhängigkeit des Kosovo am 27. Februar 2008 anerkannt 11 und in der Folge auch eine Botschaft in Pristina eröffnet 12 . Der Kosovo gab sich im Jahr 2008 die erste Verfassung, welche am 15. Juni 2008 in Kraft trat. Diese definiert den Kosovo als demokratisch regierten Staat aller seiner Bürger. In der Verfassung werden zudem explizit die Rechte der Minderheiten sowie die internationalen Menschenrechte anerkannt 13 . Serbien versteht die Unabhängigkeitserklärung sowie deren Anerkennung durch zahlreiche Staaten bis heute als Angriff auf die territoriale Souveränität und Integrität ihres Landes. Aus diesem Grund betrachtet Serbien den Kosovo immer noch nur als autonomes Gebiet seines Territoriums und nicht als eigenständigen Staat 14 . Serbien stellte bei der UNO den Antrag, die völkerrechtliche Gültigkeit der Unabhängigkeits- erklärung durch den IGH mittels eines juristischen Gutachtens zu prüfen. Der Antrag wurde 7 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.1. 8 Vgl. Art. 19 der Resolution 1244 des UNO Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999. 9 Kosovo Declaration of Independence vom 17. Februar 2008. 10 https://de.wikipedia.org/wiki/internationale_Anerkennung_des_Kosovo. 11 Anerkennungserklärung 2008. 12 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.2. 13 Constitution of the Republic of Kosovo vom 15. Juni 2008; Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.2. 14 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.2. - 19 - am 8. Oktober 2008 durch die UNO Vollversammlung angenommen. Der IGH hielt am 22. Juli 2010 fest, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo keine Verletzung des Völ- kerrechts darstelle. Es seien weder anerkannte Rechtsgrundsätze des Völkerrechts verletzt worden, noch liege eine Verletzung der Resolution 1244 des UNO Sicherheitsrates vor. Ob der Kosovo jedoch ein eigenständiger Staat sei und ob die Anerkennung durch andere Staaten rechtmässig erfolgen könne, wurde vom IGH nicht beantwortet. Damit hat der IGH die Frage der Rechtmässigkeit der Unabhängigkeitserklärung und der daraus resultierenden Konse- quenzen offen gelassen 15 . Gemäss Schweizer Auffassung ändert weder die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo noch das Inkrafttreten der Verfassung etwas an der Gültigkeit der UNO Resolution 1244. Mit andern Worten ist bis zu einer anders lautenden Entscheidung des UNO Sicher- heitsrates der Einsatz der KFOR sowie der UNMIK gedeckt. Zurzeit stehen diesbezüglich keine mir bekannten Änderungen an 16 . 1.3. Einsatzgenehmigung durch die Bundesversammlung und den Bundesrat Am 23. Juni 1999 erfolgte der erste Grundsatzentscheid des Bundesrates, dass die Schweizer Armee sich im Rahmen eines Auslandeinsatzes am Auftrag der KFOR beteiligen soll. Am 1. Oktober 1999 startete der erste Einsatz eines SWISSCOY Kontingentes im Einsatzraum. Dieser Einsatz war vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2000, wurde jedoch laufend, teils mit gewissen Anpassungen, verlängert 17 . Im Frühling 2014 wurde das Einsatzmandat durch das Parlament bis Ende 2017 verlängert 18 . Aktuell ist das 33. Kontingent im Einsatzraum eingesetzt. Gemäss Art. 66b des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG) 19 , welches auf den 1. September 2001 in Kraft trat, ist die Bundesversammlung für die jeweilige Einsatzgenehmigung der SWISSCOY zuständig. Art. 66b Abs. 4 MG besagt nämlich, dass die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen muss, wenn dafür mehr als 100 Angehöri- 15 Entscheid des IGH abrufbar unter http://www.icj-cij.org/docket/files/141/15987.pdf; Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.2. 16 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.2. 17 Einsatzbeschluss 1999; Verlängerungsbeschluss 2000; Verlängerungsbeschluss 2001; Verlängerungsbe- schluss 2003; Verlängerungsbeschluss 2005; Verlängerungsbeschluss 2008; Verlängerungsbeschluss 2011. 18 http://www.nzz.ch/schweiz/nationalratskommission-fuer-verlaengerung-des-kosovo-einsatzes-1.18225978. 19 Militärgesetz (SR 510.10). http://www.icj-cij.org/docket/files/141/15987.pdf - 20 - ge der Armee (AdA) eingesetzt werden oder der Einsatz länger dauert als drei Wochen 20 . Auf Grund eines Bundesratsbeschlusses dürfen ab dem 9. Oktober 2014 neu maximal 235 Ange- hörige der SWISSCOY (AdSWISSCOY) anstatt 220 in den Einsatzraum verlegt werden. Zudem kann in ausserordentlichen Situationen das Kontingent temporär aufgestockt wer- den 21 . 2. Zuständigkeit im Militärstrafrecht im Vergleich zum schweizerischen Strafgesetzbuch 2.1. Geltungsbereich des zivilen Strafgesetzbuches (StGB) Unter Art. 3 ff. StGB ist der räumliche Geltungsbereich des schweizerischen Strafgesetzes geregelt. Diese Regelungen werden auch als internationales Strafrecht der Schweiz bezeich- net, wobei es sich nicht um länderübergreifende Normen, sondern um nationale Normen be- züglich länderübergreifender Sachverhalte handelt. Diese Normen sind autonom, unterliegen jedoch völkerrechtlichen Grenzen 22 , denn nach dem Prinzip der Territorialhoheit sind die Staaten für hoheitliche Akte, mitunter auch für Strafurteile, an ihre Gebietsgrenzen gebun- den 23 . Dieses Prinzip gilt jedoch nicht absolut, da das Völkerrecht für die Abgrenzung der Strafrechtshoheit kaum verbindliche Regelungen entwickelt hat. So kann ein Staat bei Beste- hen eines entsprechenden Anknüpfungspunktes, einer Binnenbeziehung, wie Begehungsort, geschütztes Rechtsgut, Nationalität des Täters oder des Opfers, seine Strafhoheit auch auf ausserhalb seines Gebietes ausdehnen 24 . Ziel der Regeln nach Art. 3 ff. StGB ist es, die Strafgewalt so zu bestimmen, dass sie unter mehreren Staaten nur einem einzigen zukommt. Ausgehend vom Völkerrecht und unter dem Aspekt der internationalen Solidität und dem individualrechtlichen Verbot der Doppelverfol- gung (ne bis in idem) kamen eingrenzende Regelungen zum Tragen 25 . Die räumliche Anwendbarkeit des schweizerischen Strafrechts folgt den nachfolgend erläu- terten Prinzipien. In Art. 3 StGB ist das Territorialitätsprinzip verankert, wonach das StGB 20 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.8. 21 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/legislaturrueckblick.aspx?rb_id=20130104. 22 POPP/KESHELAVA, Strafrecht I, Basler Kommentar, N 1 zu vor Art. 3 StGB. 23 POPP/KESHELAVA, Strafrecht I, Basler Kommentar, N 3 zu vor Art. 3 StGB. 24 TRECHSEL/VEST, Schweizerisches Strafgesetzbuch, N 1 zu vor Art. 3 StGB. 25 POPP/KESHELAVA, Strafrecht I, Basler Kommentar, N 1 zu vor Art. 3 StGB. - 21 - auf denjenigen Anwendung findet, der in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. Nach Art. 4 StGB ist auch diesem Gesetz unterworfen, wer im Ausland gegen den Staat oder die Landesverteidigung eine Straftat begeht. Dabei spricht man vom Staatsschutzprinzip. Art. 5 StGB stellt ein Sonderfall des unbeschränkten Weltrechtsprinzips für Straftaten gegen Unmündige dar. Dabei gilt ohne Rücksicht auf das ausländische Recht und die Nationalität des Täters schweizerisches Strafrecht bei schweren Sexualdelikten gegen Unmündige. Ge- mäss dem Weltrechtsprinzip sind dem StGB bestimmte strafbare Handlungen unabhängig vom Begehungsort und von der Nationalität von Täter und Opfer unterstellt. Darunter fällt auch Art. 6 StGB, wonach die Schweiz aufgrund internationaler Übereinkommen zur Straf- verfolgung bestimmter Delikte verpflichtet ist. Zudem sieht Art. 7 Abs. 2 lit. b StGB vor, dass nach schweizerischem Recht bestraft wird, wer als Nichtschweizer im Ausland ein be- sonders schweres Verbrechen begangen hat, welches von der internationalen Rechtsgemein- schaft geächtet wird. In Art. 7 StGB ist in Abs. 1 das aktive und in Abs. 2 das passive Perso- nalitätsprinzip verankert und in Abs. 2 lit. a die nicht vertraglich geregelte stellvertretende Strafrechtspflege 26 . Grundsätzlich beansprucht das schweizerische Strafgesetzbuch hauptsächlich auf dem Gebiet der Schweiz seine Zuständigkeit, jedoch wird diese unter den genannten Voraussetzungen auf Taten im Ausland ausgedehnt. 2.1.1. Anwendbarkeit der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Gemäss Art. 1 StPO werden nach diesem Gesetz die Verfolgung und die Beurteilung von Straftaten durch die entsprechenden Strafbehörden geregelt 27 . Als primärer Gerichtsstand für die Strafverfolgung gilt der Tatort 28 . Aufgrund der Nähe zum Begehungsort sind die dort zuständigen Behörden am besten dafür geeignet den relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dementsprechend geht die Anknüpfungsregel aus Art. 31 StPO allen anderen vor 29 . Die Regeln von Art. 31 StPO versagen jedoch, sollte zwar nach Art. 3 ff. StGB ein Täter dem schweizerischen Strafrecht unterstehen, aber ein schweizerischer Gerichtsstand weder durch 26 TRECHSEL/VEST, Schweizerisches Strafgesetzbuch, N 5 ff. zu vor Art. 3 StGB. 27 Vgl. Art. 1 StPO. 28 Vgl. Art. 31 StPO. 29 SCHMID, Handbuch, N 448. - 22 - Begehung noch durch Erfolgseintritt in der Schweiz begründet sein. Dies ist der Fall bei den nach Art. 4 bis 7 StGB in der Schweiz verfolgbaren Auslanddelikten 30 . Die StPO untersteht dem Grundsatz „locus regit actum“, wonach Gesetze nur innerhalb eines bestimmten Gebiets gelten. Die StPO kann demnach im Ausland keine Geltung beanspru- chen, was für die Strafverfolgung bei einer nach schweizerischem Strafgesetzbuch zu verfol- genden Auslandtat zu erheblichen Beweiserhebungsproblemen führen kann. Befindet sich daher ein Tatort im Ausland, wo die StPO nicht unmittelbar angewendet wer- den kann, bedarf es der Rechtshilfe des betreffenden Staates, um die Straftat verfolgen zu können. 2.1.2. Rechtshilfe in Strafsachen Ein Staat kann aufgrund des völkerrechtlichen Territorialitätsprinzip nur innerhalb seines eigenen Territoriums auftreten. Sobald er auf dem Territorium eines anderen Staates tätig werden will, ist er auf dessen Hilfe angewiesen. Diese Hilfe wird je nachdem als Rechts- oder Amtshilfe bezeichnet 31 . Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen regelt alle Verfahren der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen, sofern kein anderes Gesetz oder internationale Vereinbarungen etwas anderes bestimmen. Insbesondere regelt es die Auslieferung von verfolgten oder verurteilten Personen, die Rechtshilfe, die stellvertre- tende Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen sowie die Vollstreckung ausländi- scher Strafentscheide 32 . Mit der Rechtshilfe in Strafsachen, werden verschiedene Ziele verfolgt. Dem Hilfe empfan- genden Staat geht es in erster Linie darum, seinen Strafanspruch durchzusetzen. Im Vorder- grund stehen dabei die Beschaffung von Beweismitteln, die Verfügbarkeit des Beschuldigten für das Strafverfahren und der Vollzug von Strafurteilen. Dem Hilfe leistenden Staat geht es vordergründig nicht um eigene Interessen. Vielmehr möchte er sich eine Ausgangslage schaf- 30 SCHMID, Handbuch, N 456. 31 DONATSCH/HEIMGARTNER/MEYER/SIMONEK, Internationale Rechtshilfe, S. 4. 32 Vgl. Art. 1 Abs. 1 IRSG (SR 351.1). - 23 - fen, wonach er für seine künftigen Anliegen eine bessere Stellung zu erreichen gedenkt. Ein weiteres gemeinsames Ziel der Staaten ist die Repression von Handlungen, die einen einzel- nen Staat zufällig treffen können, wie zum Beispiel terroristische Akte 33 . Einem Ersuchen eines anderen Staates wird u.a. dann nicht entsprochen, wenn der Gegen- stand des Verfahrens, eine Verletzung der Pflichten zu militärischen oder ähnlichen Dienst- leistungen darstellt oder gegen die Landesverteidigung oder die Wehrkraft des ersuchenden Staates gerichtet ist 34 . Somit gewährt die Schweiz keine Rechtshilfe bei militärischen Delik- ten. Als militärische Straftaten gelten Verletzungen von militärischen Pflichten, jedoch nicht die im Militärstrafgesetz enthaltenen gemeinrechtlichen Delikte 35 . Dies gilt auch für Rechts- hilfegesuche aus der Schweiz. Gemäss Art. 24 Abs. 1 MStV dürfen Rechtshilfeersuchen an das Ausland nur für gemeinrechtliche Delikte gestellt werden 36 . Die internationale Rechtshilfe richtet sich nur soweit nach der StPO, als andere Gesetze des Bundes oder völkerrechtliche Verträge keine Bestimmungen aufstellen 37 . Dabei handelt es sich hauptsächlich um das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Die schweizerische Strafprozessordnung ist dementsprechend nur subsidiär anwend- bar und enthält selbst auch nur wenige einschlägige Bestimmungen (z.B. Art. 55 StPO, wel- cher die Zuständigkeit regelt und Art. 148 StPO betreffend die Teilnahmerechte in Rechtshil- feverfahren) 38 . Im Fokus steht hier die stellvertretende Strafrechtspflege, sowie die Übernahme der Strafver- folgung für einen anderen Staat. Die Grundlage hierfür findet sich in Art. 85 IRSG. Dieser besagt, dass die Schweiz in bestimmten Fällen auf Ersuchen des ausländischen Tatortstaates die Strafgewalt ausüben kann 39 . Dieses Prinzip basiert auf dem Kooperationsgedanken, wonach der Tatortstaat bei der Aus- übung von Strafhoheit durch andere Staaten, deren Strafrecht nach dem Territorialitätsprinzip nicht anwendbar ist, unterstützt wird 40 . 33 POPP, Grundzüge, N 9 ff. 34 Vgl. Art. 3 Abs. 1 IRSG, Art. 1 Ziff. 2 EUeR, Art. 2 Ziff. 1 lit. c (2) RVUS. 35 BGE 112 Ib 576 E. 10. 36 Vgl. Art. 24 MStV. 37 Vgl. Art. 54 StPO. 38 SCHMID, Praxiskommentar, N 2 zu Art. 54 StPO. 39 Vgl. Art. 85 IRSG. 40 POPP/KESHELAVA, Strafrecht I, Basler Kommentar, N 28 zu vor Art. 3 StGB. - 24 - 2.1.3. Fazit Zusammengefasst heisst dies, dass wenn sich eine Tat im Ausland ereignet hat und sich die Schweiz nach den Art. 4 bis 7 StGB als zuständig erachtet, die schweizerische Prozessord- nung jedoch nach dem Grundsatz „locus regit actum“ nicht angewendet werden kann, der Rechtshilfeweg zu beschreiten ist. Die Rechtshilfe besteht dann in der Übernahme der Straf- verfolgung durch einen anderen Staat 41 . Durch dieses System kann das Territorialitätsprinzip ausgedehnt und ein schweizerischer Strafanspruch durchgesetzt werden. 2.2. Militärgerichtliche Zuständigkeit 2.2.1. Grundlagen Das Militärstrafgesetz (MStG) ist wie auch das zivile Strafgesetz vom Grundsatz der Einheit von materiellem und formellem Recht beherrscht 42 . So hat gemäss Art. 218 Abs. 1 MStG eine Unterstellung unter das Militärstrafrecht zur Folge, dass unter Vorbehalt des Jugend- strafrechtes, die militärischen Instanzen für die Strafverfolgung zuständig sind. Wenn jedoch eine Militärperson eine strafbare Handlung begeht die nach dem Militärstrafgesetz nicht ge- ahndet wird, so bleibt sie gemäss Art. 8 MStG nach dem zivilen Strafrecht strafbar und unter- steht auch dessen Gerichtsbarkeit 43 . Diese wechselnde Zuständigkeit zwischen dem bürgerli- chen und dem militärischen Strafrecht ergeht aus den jeweiligen Gesetzen selbst. So ist ge- mäss Art. 9 Abs. 1 StGB, das zivile Strafgesetzbuch nicht auf Personen anwendbar, deren Taten nach dem Militärstrafrecht zu beurteilen sind. Die örtliche Zuständigkeit ist im Militärstrafrecht anders geregelt als nach dem bürgerlichen Recht. So ist nach StGB vor allem der Ort der Begehung massgebend, wohingegen das MStG hauptsächlich an die Einteilungseinheit des Täters zum Tatzeitpunkt anknüpft (Art. 26 ff. MStG) 44 . 41 POPP, Grundzüge, N 87. 42 HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, Schweizerisches Strafprozessrecht, S. 52. 43 HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, Schweizerisches Strafprozessrecht, S. 56. 44 HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, Schweizerisches Strafprozessrecht, S. 56. - 25 - Verschiedene Delikte, wie diejenigen gegen die Landesverteidigung oder gegen die Wehr- kraft des Landes, aber auch gemeine Verbrechen oder Vergehen, finden sich sowohl im Mili- tärstrafgesetz als auch im zivilen Strafgesetzbuch. So kennt zum Beispiel sowohl das MStG 45 als auch das StGB 46 den Straftatbestand der Ver- letzung von militärischen Geheimnissen. Eine Zivilperson kann sich somit nach Art. 329 StGB oder nach Art. 106 MStG 47 strafbar machen, wenn sie beispielsweise militärische An- lagen fotografiert. Im Unterschied zu Art. 106 MStG ist Art. 329 StGB ein Übertretungstat- bestand und enthält das Merkmal der mit Rücksicht bzw. im Interesse der Landesverteidi- gung zu schützenden militärischen Geheimnisse nicht 48 . Art. 329 StGB ist gegenüber Art. 106 MStG nur subsidiär anwendbar 49 . Von Art. 329 StGB umfasst sind lediglich Vorbe- reitungshandlungen zu Art. 106 MStG, dies entgegen der Marginalie Verletzung militärischer Geheimnisse 50 . Militärische Anstalten oder Örtlichkeiten, zu denen die Militärbehörde den Zutritt verboten hat, gelten nicht schlechthin als militärisches Geheimnis im Sinne von Art. 106 MStG 51 . Massgebend für die Unterstellung unter das Militärstrafrecht sind alternativ 52 : - persönliche Gründe, was bedeutet, dass der Täter bestimmte Eigenschaften aufweisen muss. Falls einem Täter diese Eigenschaften zukommen, untersteht er für sämtliche Delikte dem Militärstrafrecht. Diese persönlichen Verhältnisse sind, sofern sie nicht auch im Tatbestand enthalten sind, keine Tatbestandsmerkmale. Daher müssen sie nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein, um Wirksamkeit zu erlangen (MKGE 1 Nr. 77). - sachliche Gründe, worunter die Natur des Deliktes zu verstehen ist. Dabei wird jede Person dem Militärstrafrecht unterstellt, welche ein bestimmtes Delikt verübt hat (z.B. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 7 und 9 MStG; für Dienstpflichtige gelten Art. 3 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 MStG). 45 Vgl. Art. 106 MStG. 46 Vgl. Art. 329 StGB. 47 Vgl. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 7 MStG; Unterstellung einer Zivilperson unter das MStG bei Widerhandlung gegen Art. 106 MStG. 48 BGE 112 IV 86. 49 BGE 112 IV 87. 50 STRATENWERTH/WOHLERS, Handkommentar, N 1 zu Art. 329 StGB. 51 OMLIN, Strafrecht II, Basler Kommentar, N 3 zu vor Art. 329 StGB. 52 HAURI, MStG Kommentar, N 3 ff. zu Vorbemerkungen zu Art. 2 bis 7 MStG. - 26 - - persönliche und sachliche Gründe. Dabei unterstehen Personen dem Militärstrafrecht, wenn sie gewisse Eigenschaften aufweisen und bestimmte Delikte verüben ( z.B. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2, 4 und 8 MStG). Grundsätzlich geht das Militärstrafrecht von Delikten aus, welche in Friedenszeiten begangen werden (Art. 3 MStG). Mit zunehmender Bedrohung kann sich jedoch der persönliche und sachliche Geltungsbereich des Militärstrafrechts erweitern. Sobald ein Staat und seine Armee vermehrt einer Bedrohung ausgesetzt sind, wird das Militärstrafrecht auf die Geltung im Fall des aktiven Dienstes (Art. 4 MStG) oder auf Geltung in Kriegszeiten (Art. 5 MStG) ausge- dehnt. Der Gesetzgeber lässt die Unterstellung von Zivilpersonen nur zum Schutz einiger weniger Rechtsgüter von hervorragendem militärischen Wert oder aus praktischen Überle- gungen zu. So zum Beispiel, wenn sich bestimmte Gebote auch an (noch) nicht Dienstpflich- tige richten müssen, um volle Wirksamkeit zu erlangen 53 . Durch eine solche Ausdehnung auf Zivilpersonen, verengt sich der Anwendungsbereich des zivilen Strafgesetzes. Die Militärge- richtsbarkeit würde diesfalls vermehrt auch Fälle gegen Zivilpersonen zu bearbeiten haben. Die Zuständigkeit des Militärgerichts gegenüber Zivilpersonen ist m.E. für die zivile Bevöl- kerung nur schwer nachvollziehbar und würde wohl nur beschränkten Rückhalt geniessen. Fände diese Ausdehnung jedoch nicht statt, könnten Zivilpersonen für gewisse Delikte, wel- che nicht im StGB enthalten sind, nicht verfolgt werden. Nur mittels dieser Ausdehnung ist beispielsweise gewährleistet, dass auch ein Zivilist im Falle des aktiven Dienstes strafrecht- lich verfolgt werden kann, wenn er ohne über eine Befehls- oder Strafgewalt zu besitzen, sich einer solchen Gewalt anmasst 54 . 2.3. Persönlicher Geltungsbereich nach Art. 3 MStG 2.3.1. Dienstpflichtige Nach Art. 3 Abs. 1 Ziff. 1 MStG unterstehen Dienstpflichtige während des gesamten Militär- dienstes dem Militärstrafrecht. Davon ausgenommen sind die sich im Urlaub befindenden Dienstpflichtigen, wenn sie sich nach den Art. 115 bis 137b MStG und 145 bis 179 MStG 53 MKGE 9 Nr. 74 Erw. 3. 54 Vgl. Art. 69 MStG. - 27 - strafbar gemacht haben, sofern die Delikte keinen Zusammenhang mit dem Dienst als sol- chen haben. Als Dienstpflicht gilt diejenige Zeit, in welcher der Dienstpflichtige seine persönliche Dienst- leistungen erbringt 55 . Eine Aufzählung der entsprechenden Dienstleistungen enthält Art. 12 MG 56 . Die Zeit, in welcher sich die Dienstpflichtigen im Dienst befinden, wird als Dienstzeit be- zeichnet. Diese beginnt bei Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem Abschluss der Entlassungsreise. Die Dienstzeit beinhaltet die Arbeitszeit, die Ruhezeit sowie die Freizeit (Urlaub und Ausgang) 57 . Die Entlassungsreise ist grundsätzlich erst abgeschlossen, wenn der Militärdienstpflichtige zu Hause angekommen ist. Zieht sich die Entlassungsreise in die Län- ge, muss m.E. die militärgerichtliche Zuständigkeit verneint werden, da die zeitliche Nähe und somit der Zusammenhang zum Militärdienst nicht mehr gegeben ist. Zur Bestimmung dieses Zeitpunktes könnte ein hypothetischer Zeitrahmen angenommen werden, in welcher der AdA die Heimreise hätte vollenden können. Sofern die Tat keinen Zusammenhang mit dem Dienst hat, ist die Zuständigkeit nach MStG nicht gegeben. Der Täter würde somit, falls er im Wochenendurlaub einen Diebstahl beginge, nach Art. 139 StGB und nicht nach Art. 131 MStG beurteilt. Gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3 MStG unterstehen Dienstpflichtige, welche ausserhalb des Dienstes in Uniform auftreten, für strafbare Handlungen nach den Art. 61 bis 114 MStG und 138 bis 144 MStG dem Militärstrafrecht. Die strafbaren Handlungen müssen ausschliesslich militärische Rechtsgüter betreffen. Somit gilt diese Bestimmung nur, wenn spezifische militärische Delikte verübt werden. Die Tatbestände von Art. 61 bis 114 MStG sind rein militärische Delikte und Straftaten, wel- che sich gegen die Landesverteidigung richten. Die Art. 138 bis 140 MStG betreffen Kriegs- delikte und schliesslich sind noch Bestechungsdelikte und die ungetreue Geschäftsführung nach den Art. 141 bis 144 MStG mitumfasst. Beispielsweise wird ein AdA, der bei einem 55 MKGE 5 Nr. 118 Erw. 1, 6 Nr. 14 Erw. 1 und 9 Nr. 54. 56 Als Dienstleistungen nach Art. 12 MG gelten die Ausbildungsdienste (Art. 41 – 61 MG), die Friedensförde- rungsdienste, für welche man sich angemeldet hat (Art. 66 MG), die Assistenzdienste (darunter fallen Einsätze, welche die zivilen Behörden unterstützen; Katastropheneinsätze etc.; Art. 67 – 75 MG), der Aktivdienst (Art. 76 – 91 MG) und die allgemeinen Pflichten ausser Dienst (wie zum Beispiel die Erfüllung der Schiesspflicht; Art. 25 MG). 57 Vgl. Ziff. 3 Abs. 3 DR 04. - 28 - Offiziersball in Uniform auftritt und eine Sachbeschädigung begeht, nach Art. 144 StGB und nicht nach Art. 134 MStG beurteilt 58 . Soweit ihre dienstlichen Pflichten nicht erfüllt sind, unterstehen Dienstpflichtige gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 4 MStG ausserhalb des Dienstes in Bezug auf ihre militärische Stellung und ihre dienstlichen Pflichten sowie ehemalige Dienstpflichtige ebenfalls dem Militärstraf- recht. Bei dieser persönlich-sachlichen Unterstellung sind zwei Kriterien als Anknüpfungspunkt erwähnt. Die militärische Stellung sowie die dienstlichen Pflichten. Die militärische Stellung schliesst die dienstlichen Pflichten mit ein, geht aber darüber hinaus. Als Beispiel sei folgen- de Konstellation genannt: Am Tag der Entlassung wird ein Vorgesetzter von einem Unterge- benen beschimpft, dass der Vorgesetzte im Ausbildungsdienst der Formation (ADF) dienstli- che Pflichten verletzt habe. In diesem Fall wird die Ehrverletzung nach Art. 145 ff. MStG beurteilt. Art. 173 ff. StGB kommen zur Anwendung, wenn der Untergebene seinen Vorge- setzten beschuldigt, als Privatperson ein Delikt begangen zu haben 59 . Der Dienstpflichtige, der ausserhalb des Dienstes Pflichten verletzt, untersteht dem Militär- strafrecht nur, wenn diese Pflichten selbst aus seiner militärischen Stellung hervorgehen oder dies seine eigene dienstliche Pflicht ist. Ausserhalb des Dienstes untersteht ein Dienstpflichtiger zudem dem Militärstrafrecht, wenn er dienstliche Pflichten hat. Darunter sind einerseits die Pflichten ausser Dienst nach Art. 25 MG 60 gemeint. Andererseits wird darunter die Einrückungspflicht zur Erbringung einer Dienstleistung des AdA verstanden. Diese Ziff. 4 des Art. 3 Abs. 1 MStG ist von grosser praktischer Bedeutung und stellt den Hauptunterstellungsgrund dar 61 . Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass die Unterstellung unter das Militärstraf- recht auch nach der Entlassung aus dem Militärdienst bestehen bleibt. Hauptanwendungsfälle sind die Nichtrückgabe der militärischen Ausrüstung sowie gewisse Geheimhaltungspflich- ten 62 . 58 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 13. 59 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 13. 60 Als Pflichten ausser Dienst nach Art. 25 MG werden die sichere Aufbewahrung und die Unterhaltspflicht in Bezug auf die Ausrüstung, die militärischen Meldepflichten, die Schiesspflicht sowie Vorschriften über das Verhalten ausser Dienst verstanden. 61 Die häufigsten Straftatbestände sind die klassische Verletzung der Pflicht zur Dienstleistung nach Art. 81 ff. MStG (Militärdienstverweigerung etc. ), das Nichtbefolgen von Dienstvorschiften nach Art. 72 MStG (Verlet- zung der Meldepflichten) sowie der Missbrauch und die Verschleuderung von Material nach Art. 73 MStG (Unterhalt der persönlichen Ausrüstung). 62 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 13. - 29 - 2.3.2. Personen mit bestimmten militärischen Aufgaben Nach Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2 MStG unterstehen dem Militärstrafrecht Beamte, Angestellte und Arbeiter der Militärverwaltung des Bundes und der Kantone für Handlungen, die die Landes- verteidigung betreffen und ebenso wenn sie in Uniform auftreten. Als Bedienstete der Militärverwaltung gelten alle Mitarbeiter eines Betriebes, der einen mili- tärischen Zweck verfolgt, unabhängig von dem konkreten Arbeitsverhältnis und dem Be- trieb 63 . Seit dem 1. März 2004 fällt auch das uniformierte Personal der Militäranstalten unter diese Ziffer 64 . Somit ergibt sich, dass die Bediensteten der Militärverwaltung dem Militär- strafrecht in jedem Fall unterstehen, wenn sie in Uniform auftreten, sofern die Uniform zu- mindest in Zusammenhang mit der militärischen Tätigkeit getragen wird. Bei ausschliesslich ziviler Tätigkeit wird eine Unterstellung nur gegeben sein, wenn die Handlungen die Landes- verteidigung betreffen 65 . Darum handelt es sich, wenn ein Verhalten vorliegt, welches zu- mindest eine abstrakte Gefahr für die militärische Landesverteidigung mit sich bringt 66 . 2.3.3. Stellungspflichtige Die Stellungspflichtigen unterstehen gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 5 MStG in Bezug auf die Stellungspflicht selbst sowie während des Orientierungstages und der Dauer der Rekrutierung ebenfalls dem Militärstrafrecht 67 . Das betrifft die Zeit, während der Zivilist die Rekrutierung durchläuft, mit andern Worten bis er dienstpflichtig ist. Dies aus der Überlegung, dass sich die Stellungspflichtigen in einer ver- gleichbaren Situation wie die Dienstpflichtigen befinden, welche die militärischen Pflichten ausser Dienst vernachlässigen. Daher wird der Stellungspflichtige für sämtliche Handlungen, die sich auf ebendiese Pflicht beziehen, dem Militärstrafrecht unterstellt 68 . Auch hier wie bei Art. 3 Abs. 1 Ziff. 4 MStG beginnt die Unterstellung unter das MStG bereits mit Antritt der Einrückungsreise und dauert bis zum Abschluss der Entlassungsreise 69 . 63 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 15. 64 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7865). 65 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 15. 66 BGE 103 Ia 352 E. 2a. 67 Vgl. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 5 MStG. 68 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 14. 69 HAUSER/FLACHSMANN/FLURI, Disziplinarstrafordnung, S. 9. - 30 - 2.3.4. Militärpersonen, Angehörige des Grenzwachtkorps, Friedensförderungsdienstleistende Die Berufs- und Zeitmilitär, die Angehörigen des Grenzwachtkorps sowie die Personen, die nach Art. 66 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 Friedensförderungsdienst leisten, un- terstehen gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 6 MStG dem Militärstrafrecht während der Ausübung des Dienstes und ausserhalb des Dienstes mit Bezug auf ihre dienstlichen Pflichten und ihre Stellung oder wenn sie Uniform tragen. Seit der Einführung der Armee XXI im Jahr 2004 fällt auch das militärische Personal unter diese Ziffer. Darunter werden die Berufs- und Zeitmilitärs, insbesondere die Instruktoren, verstanden 70 . Die Instruktoren fallen unter diese Ziffer, sofern sie nicht besoldet Militärdienst mit ihrer Formation leisten 71 . Ebenfalls mit der Einführung der Armee XXI wurden die Personen, welche Friedensförde- rungsdienst leisten unter diese Ziffer gestellt 72 . Auf Verordnungsstufe 73 wurde festgelegt, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit bloss bei militärischen Einsätzen nach dem Mili- tärstrafrecht zu beurteilen ist. Dabei wurde jedoch offen gelassen, wie die Verantwortlichkeit bei anderen Einsätzen geregelt werden soll. Da eine strafrechtliche Zuständigkeit auf Verord- nungsstufe entgegen dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 Ziff. 6 MStG nicht zulässig ist, muss Art. 3 Abs. 1 Ziffer 6 MStG auch für nicht militärische Einsätze gelten 74 . 2.3.5. Zivilpersonen und ausländische Militärpersonen Nach Art. 3 Abs. 1 Ziff. 7 MStG unterstehen dem Militärstrafrecht zudem Zivilpersonen wie auch ausländische Militärpersonen, die sich der landesverräterischen Verletzung von militäri- schen Geheimnissen (Art. 86 MStG), der Sabotage (Art. 86a MStG), der Schwächung der Wehrkraft (Art. 94 bis 96 MStG), der Verletzung von militärischen Geheimnissen (Art. 106 MStG 75 ) oder des Ungehorsams gegen militärische und behördliche Massnahmen strafbar 70 Vgl. Art. 47 MG. 71 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7865). 72 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7865). 73 Vgl. Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe vom 2. Dezember 2005 (PVFMH; SR 172.220.111.9). 74 FLACHSMANN/FLURI/GÖRLICH KÄSER/ISENRING/WEHRENBERG, Tafeln zum Militärstrafrecht S. 16. 75 So wurde u.a. der Chefredaktor bzw. ein Redaktor des Sonntagblicks vor Militärgericht gestellt, weil die Zei- tung ein als geheim klassifiziertes Dokument der Führungsunterstützungsbasis EKF (FUB-EKF) publiziert und auch kommentiert hat. In diesem Dokument wurde erklärt, dass Ägypten Kenntnis davon habe, dass die CIA in Europa Geheimgefängnisse führe und dass amerikanische Flugzeuge Gefangene dorthin geführt hätten. Das - 31 - machen, welche der Vorbereitung oder Durchführung der Mobilmachung der Armee oder der Wahrung militärischer Geheimnisse dienen (Art. 107 MStG). Diese rein sachliche Unterstellung bringt eine Besonderheit mit sich. Anders als in den bisher genannten Unterstellungsgründen werden explizit auch Zivilpersonen für gewisse Tatvarian- ten dem Militärstrafrecht unterstellt. Zivilpersonen können sich zudem, eines leichten Falls schuldig machen 76 , der u.a. mit Disziplinarbusse geahndet wird, welche sonst hauptsächlich den Militärpersonen vorbehalten ist. Weiter werden Zivilpersonen sowie ausländische Militärpersonen nach Art. 3 Abs. 1 Ziff 8 MStG dem Militärstrafrecht unterstellt, für Taten nach den Art. 115 bis 179 MStG, die sie als Angestellte oder Beauftragte der Armee oder der Militärverwaltung im Zusammenhang mit der Truppe begehen 77 . Damit die Zivilpersonen nicht grundsätzlich der bürgerlichen Gerichtsbarkeit entzogen wer- den und sich dadurch nicht abstruse Konstellationen mit militärischen Zuständigkeiten erge- ben, welche für den Bürger nur schwer nachvollziehbar wären, bedarf es einer Schranke. Die- se Schranke wurde vom Gesetzgeber mittels dem vorgegebenen Deliktskatalog umgesetzt. Ansonsten würde allein der Arbeitsvertrag die Zuständigkeit begründen. Was zur Folge hätte, dass bei Verletzung des Arbeitsvertrages nicht das Arbeitsrecht, sondern das Militärstrafrecht mit der vorherrschenden Disziplinarstrafordnung für leichte Fälle zur Anwendung käme. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass ein gewisses Zusammenwirken mit der Trup- pe vorausgesetzt wird. Ein aktuelles Beispiel ist aus dem Jungfrau-Prozess bekannt. Bei die- sem militärischen Strafverfahren hat man einen beteiligten Bergführer aufgrund von Art. 3 Abs. 1 Ziff. 8 MStG der Militärgerichtsbarkeit unterworfen 78 . Militärgericht hat eine militärgerichtliche Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 Ziff. 7 MStG i.V.m. Art. 218 MStG bejaht. Ein Schuldspruch erging jedoch nicht, da die objektiven Tatbestandselemente von Art. 106 MStG als nicht gegeben erachtet wurden. In einem weiteren militärgerichtlichen Verfahren wurde erneut ein Journalist des Sonntagsblicks vor Militärge- richt gestellt, weil er einen Artikel über eine in der Innerschweiz gelegene Kaverne der Luftwaffe verfasst und publiziert hat. Dem Text, der über Details der genannten militärischen Anlage berichtete, war eine Skizze mit dem Übersichtsplan beigefügt. Zudem wurden vier in die Skizze eingefügte Fotografien über die Anlage einge- fügt. Der Journalist wurde für schuldig befunden, sich der Verletzung militärischer Geheimnisse nach Art. 106 MStG strafbar gemacht zu haben. Auch in diesem Fall wurde eine militärgerichtliche Zuständigkeit gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 7 MStG als gegeben erachtet. Beide Urteile sind Abrufbar unter: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/oa009.html. 76 Vgl. Art. 96 Abs. 2 MStG, Art. 106 Abs. 4 MStG. 77 Vgl. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 8 MStG. 78 Urteil abrufbar unter: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/oa009.parsys.70962.downloadList.26014.D ownloadFile.tmp/mg709161jungfrau.pdf. - 32 - Abschliessend werden gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 9 MStG Zivilpersonen sowie ausländische Militärpersonen, welche im Ausland gegen einen Angehörigen der Schweizer Armee eine Tat nach dem sechsten Abschnitt (Art. 108 und Art. 109 MStG) oder dem sechsten Abschnitt bis (Art. 110 bis 114 MStG) des zweiten Teils oder dem Art. 114a MStG begehen, dem Militär- strafrecht unterstellt 79 . In dieser Bestimmung geht es im Wesentlichen um die Verletzung von Völkerrecht gegen- über Schweizer Soldaten im Ausland. Diese Norm ist auf die vier Genfer Abkommen von 1949 80 zurückzuführen, gemäss welchen alle Vertragsparteien, die ein Abkommen verletzen, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, vor die eigenen nationalen Gerichte gestellt werden kön- nen 81 . Dieser Artikel hat keine grosse Relevanz mehr, da Völkerrechtsverletzungen gross- mehrheitlich durch die Bundesanwaltschaft verfolgt werden und nicht durch die Militärjustiz oder die kantonalen Strafverfolgungsbehörden 82 . 2.3.6. Personen im Auslandeinsatz Gemäss Art. 3 Abs. 2 MStG werden Personen nach Art. 3 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 6 und 8 MStG, für die Gesamtdauer eines Auslandeinsatzes dem Militärstrafrecht unterstellt, wenn sie im Ausland eine nach dem Militärstrafgesetz strafbare Handlung begehen. Davon betroffen sind nur Personen die gestützt auf Art. 48a MG eine Ausbildung im Ausland machen oder eine Übung mit anderen Truppen durchführen oder sich wegen eines Friedens- förderungseinsatzes nach Art. 66 ff. MG im Ausland befinden 83 . Wie bereits erwähnt basiert das bürgerliche Strafgesetzbuch grundsätzlich auf dem Territoria- litätsprinzip. Im Militärstrafgesetz hingegen, sind Militärpersonen, die sich im Ausland be- finden, immer noch dem nationalen Militärstrafecht unterstellt (Personalitätsprinzip) 84 . 79 Vgl. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 9 MStG. 80 Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (SR 0.518.12); Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (SR 0.518.23); Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen (SR 0.518.42); Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (SR 0.518.51). 81 HAURI, MStG Kommentar N 70 ff. zu Art. 2. 82 Vgl. Art. 23 f. StPO. 83 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7866). 84 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7866). - 33 - Würde das Territorialitätsprinzip angewendet, wäre auf Militärpersonen das Recht des Staa- tes anwendbar, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden würden. Dies wäre für die meisten Staaten, wie auch für die Schweiz, nicht haltbar, weshalb in der internationalen Praxis soge- nannte Status of Forces Agreements (SOFA) abgeschlossen werden. Diese SOFA können für Einzelfälle oder gesamthaft für die internationale Zusammenarbeit abgeschlossen werden 85 . Aus Schweizer Sicht ergibt sich das Recht zum Abschluss solcher Abkommen aus Art. 150a MG. Vor dem Inkrafttreten des Abs. 2 von Art. 3 MStG galt das Personalitätsprinzip, wie es im PfP-SOFA 86 vorgesehen ist, nicht absolut. Eine Problematik war zum Beispiel, dass Urlauber für Delikte nach Art. 115 bis 137b MStG und Art. 124 bis 179 MStG, die keinen Zusammen- hang mit der Truppe hatten, der zivilen Gerichtsbarkeit unterworfen waren. Diese Unterstel- lung hätte folglich zu Anwendungsproblemen und Zuständigkeitskonflikten zwischen der militärischen und der zivilen Gerichtsbarkeit sowie den Statusvereinbarungen führen kön- nen 87 . Mit der Regelung in Art. 3 Abs. 2 MStG, wobei explizit auf die ganze Dauer des Aus- landeinsatzes abgestellt wird, ist die lückenlose Unterstellung unter die Militärgerichtsbarkeit gewährleistet. Die Einführung dieser Regelung ist zu begrüssen, weil gestützt auf entsprechende Bestim- mungen in Statusvereinbarungen 88 , die Schweiz als Entsendestaat problemlos ihre Zuständig- keit zur Verfolgung und Aburteilung strafbarer Handlungen gegenüber dem Aufnahmestaat geltend machen kann. Schweizer und Schweizerinnen, die im Ausland für Militärdienstleis- tungen eingesetzt und dort straffällig werden, werden damit der ausländischen Gerichtsbar- keit entzogen und heimischen Richtern zugeführt 89 . Der Vollständigkeit halber ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, in einer bilateralen Statusvereinbarung das Territorialitätsprinzip festzuhal- 85 Vgl. Botschaft betreffend Änderung des Militärstrafgesetzes vom 27. Oktober 1999 (BBl 2000 486 ff.). 86 Partnership for Peace-Status of Forces Agreement; Vgl. Botschaft betreffend Änderung des Militärstrafgeset- zes vom 27. Oktober 1999 (BBl 2000 487 und 491). 87 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7866). 88 Vgl. Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut / NTS); in Art. VII (3) (a) (Übersetzung): ‘‘Die Militärbehörden des Entsen- destaates haben das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit über ein Mitglied einer Truppe oder eines zivilen Gefolges in Bezug auf […] strafbare Handlungen, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung in Aus- übung des Dienstes ergeben‘‘. 89 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7867). - 34 - ten. Das würde bedeuten, dass Schweizer Militärpersonen bei Auslandeinsätzen nicht der schweizerischen Militärgerichtsbarkeit unterstehen würden. Dies würde in Kauf genommen, weil die Entsendung ins Ausland auf freiwilliger Basis beruht 90 . 3. Flaggenprinzip Grundsätzlich gilt das Recht eines Staates auf dem eigenen Staatsgebiet. Damit ein Staat auch im völkerrechtlichen Sinn als Staat gilt, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen bedarf es eines Staatsvolkes, welches all jene Menschen umfasst, die eine rechtliche Bezie- hung zu einem Staat aufweisen 91 . Weiter wird ein Staatsgebiet vorausgesetzt. Dieses definiert sich als eine durch Grenzen mar- kierte Zusammenfassung von geographischen Räumen, welche einer gemeinsamen Rechts- ordnung unterliegen 92 . Letzte Voraussetzung bildet die effektive Staatsgewalt, die Souveränität. Der Staat bedarf einer gewissen Regierungsstruktur um seine Interessen sowie seine Rechte und Pflichten ge- gen innen und aussen wahrnehmen zu können. Im Innern muss der Staat seine Ordnung orga- nisieren und gegen aussen muss er die Fähigkeit besitzen, von anderen Staaten unabhängig, in den Grenzen des Völkerrechts, Handlungen vorzunehmen. Die Staatsgewalt wird jedoch nur bejaht, wenn diese auch tatsächlich (Effektivität) durchgesetzt wird. Ein vorübergehender Wegfall der effektiven Staatsgewalt, führt jedoch nicht zum Verlust der Staatseigenschaft 93 . Flugzeuge und Schiffe verkehren international. Es stellt sich daher die Frage, welche staatli- che Rechtsordnung auf sie zur Anwendung gelangt. Die Zuständigkeitsanknüpfung erfolgt auf Grund der jeweiligen Registrierung. Bei Schiffen spricht man vom Flaggenstaat und bei Flugzeugen vom Registerstaat 94 . 90 Vgl. Botschaft betreffend Änderung des Militärstrafgesetzes vom 27. Oktober 1999 (BBl 2000 491). 91 KÄHLIN/EPINEY/CARONI/KÜNZLI, Völkerrecht, S. 124. 92 IPSEN, Völkerrecht, S. 60. 93 KÄHLIN/EPINEY/CARONI/KÜNZLI, Völkerrecht, S. 130. f. 94 Internationales Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (SR 0.747.305.12), Art. 5: 1. Jeder Staat legt die Bedingungen fest, unter denen er Schiffen seine Nationalität gewährt, sie registriert und ihnen das Recht einräumt, seine Flagge zu führen. Schiffe besitzen die Nationalität des Staates, dessen Flagge zu führen sie berechtigt sind. Zwischen dem Staat und dem Schiff muss eine echte Verbindung bestehen; insbe- sondere muss der Staat über die seine Flagge führenden Schiffe seine Hoheitsgewalt und seine Kontrolle in technischen, sozialen und Verwaltungsangelegenheiten tatsächlich ausüben. 2. Jeder Staat stellt den Schiffen, denen er das Recht einräumt, seine Flagge zu führen, entsprechende Dokumente aus. - 35 - An Bord eines unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffs gilt ausschliesslich Schweizer Bun- desrecht. Strafbare Handlungen sind demnach nach schweizerischem Strafgesetzbuch zu ahnden, ohne Rücksicht auf den Ort, wo sich das Schiff zum Zeitpunkt der Tatbegehung be- fand 95 . Dieses Flaggenprinzip ergibt sich für Schiffe aus Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter schweizerischer Flagge vom 23. September 1953 96 . Bezüglich der Luftfahrzeuge, welche in der Schweiz registriert sind, ist ebenfalls Schweizer Bundesrecht anzuwenden, sofern nicht das Recht des Staates, in dem oder über dem sich das Luftfahrzeug befindet, zwingend anzuwenden ist 97 . Aus dem Flaggenprinzip bei Luftfahrzeu- gen folgt, dass an Bord eines Schweizer Luftfahrzeuges auch ausserhalb des Landes Schwei- zer Strafrecht anzuwenden ist. Eine gerichtliche Beurteilung in der Schweiz kann jedoch nur erfolgen, wenn sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ans Ausland ausgeliefert wird oder wenn er sich im Ausland befindet, aber in die Schweiz ausgeliefert wird 98 . Das Flaggenprinzip für Luftfahrzeuge ergibt sich aus Art. 97 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 99 . 4. Strafverfolgung von Diplomaten Um die internationale Kooperation zu erleichtern und auf Grund der souveränen Gleichheit der einzelnen Staaten entstand ein gewohnheitsrechtliches Prinzip der Anerkennung der staat- lichen Immunität gegenüber ausserstaatlichen Zwangsmassnahmen. Insbesondere betrifft diese Immunität die staatliche Gerichtsbarkeit, weshalb das Prinzip verfolgt wird, dass ein Staat im Rahmen seiner Kompetenzen von einem anderen Staat nicht eingeklagt wird. Zudem sind die Staaten durch die Immunität vor staatlichen Zwangsmassnahmen geschützt. Mit der Zeit haben sich zwei Immunitätsgrade als Differenzierung in der Reichweite herausgebildet: Übereinkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0), Art. 17, Staatsange- hörigkeit der Luftfahrzeuge: Die Luftfahrzeuge haben die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem sie eingetra- gen sind. 95 Vgl. Art. 4 Abs. 1 und 2 Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30). 96 Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30). 97 Vgl. Art. 11 Abs. 3 LFG (SR 748.0). 98 Vgl. Art. 97 Abs. 1 und 3 LFG (SR 748.0). 99 Luftfahrtgesetz (SR 748.0). - 36 - Einerseits eine absolute Immunität bei hoheitlichen Akten, andererseits eine relative Immuni- tät, bei wirtschaftlich motivierten Handlungen 100 . Die Schweiz verfolgt seit 1918 die Praxis, wonach den anderen Staaten bloss eine relative Immunität eingeräumt wird, wobei eine gewisse Zurückhaltung bei der Vollstreckung allfäl- liger Urteile ausgeübt wird 101 . Neben der staatlichen Immunität kennt das Völkerrecht auch diejenige für gewisse Staatsor- gane. Dies resultiert historisch aus der Zeit der Monarchen, welche sich gegenseitig Immuni- tät gewährt haben. Heute wird die Immunität für Staatsorgane jedoch aus der Immunität der Staaten abgeleitet und soll die internationale Zusammenarbeit erleichtern. Hierzu haben die Staaten spezifische Regelungen entwickelt, welche für die diplomatischen und konsulari- schen Vertreter sowie für gewisse internationale Organisationen gelten. Die heutige Praxis der Staaten, sieht eine funktionale Immunität der ausländischen Staatsvertreter und Amtsträ- ger für ihre hoheitlichen Akte vor. Diese geniessen den Schutz vor der Gerichtsbarkeit und vor den Zwangsmassnahmen eines anderen Staates 102 . Die Aufnahme von gegenseitigen Beziehungen zwischen Staaten sowie die Errichtung von diplomatischen Missionen erfolgt durch gegenseitiges Einverständnis 103 . Die Angehörigen der diplomatischen Missionen sollten grundsätzlich Staatsangehörige des Entsendestaates sein 104 . Um die diplomatischen Aufgaben voll wahrnehmen zu können, haben sich im Laufe der Zeit gewisse Vorrechte und Immunitäten herausgebildet. Diese basieren auf verschiede- nen Theorien: - Exterritorialitätstheorie: Die Personen wie auch die durch die Mission benötigten Räume, werden als nicht zum Staatsgebiet des Empfangsstaates gehörend angesehen und somit der Gerichtsbarkeit dieses Staates entzogen. Es gilt das Recht des Entsen- destaates. - Repräsentationstheorie: Auf Grund des Grundsatzes der Gleichheit aller Staaten so- wie deren Unabhängigkeit zueinander, wird der Diplomat als Repräsentant des souve- ränen Staates angesehen. Daher kommen diesem gewisse Vorrechte zu. 100 ZIEGLER, N 653 ff. 101 ZIEGLER, N 658. 102 ZIEGLER, N 659 ff. 103 Vgl. Art. 2 WÜD (SR 0.191.01). 104 Vgl. Art. 8 WÜD (SR 0.191.01). - 37 - - Funktionalitätstheorie: Nur bei Gewährung von Immunität sowie gewisser Vorrechte kann eine sinnvolle und gelingende Erfüllung der Missionsaufgaben gewährleistet werden 105 . Diese Theorien haben weitgehend Eingang in das Wiener Übereinkommen über diplomati- sche Beziehungen vom 18. April 1961 gefunden. Die wichtigsten Vorrechte stellen die Un- verletzlichkeit der Mission, die Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten und die weitge- hende Immunität vor Straf- und Zivilgerichtsbarkeit dar 106 . Die strafrechtliche, die zivil- und die verwaltungsgerichtliche Immunität ergibt sich aus Art. 3 WÜD, welcher ausgenommen von gewissen Ausnahmefällen den diplomatischen Vertretern Immunität zusichert. Jedoch schützt diese Immunität nicht vor der Strafverfolgung des Ent- sendestaates 107 . Somit werden Straftaten von Diplomaten nach dem Strafrecht des Entsende- staates geahndet. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch das Prozessrecht im Ausland anwend- bar ist. AdSWISSCOY dürfen weder von der UMMIK/EULEX (European Union Rule of Law Mis- sion) noch von der kosovarischen Verwaltung oder Polizei festgenommen oder strafrechtlich verfolgt werden 108 . Die AdSWISSCOY unterstehen der schweizerischen Gerichtsbarkeit, welche derjenigen des Aufnahmestaates vorgeht 109 . Sie weisen daher im Aufnahmestaat eine Immunität auf, welche derjenigen der Diplomaten sehr nahe kommt. 5. Problemstellung Wie schon in der Einleitung erwähnt, geht es in der Folge darum, inwiefern der MStP auf Schweizer Soldaten im Ausland anwendbar ist. (1) Ist er als Ganzes anwendbar oder nur Tei- le davon? Dürfen insbesondere Zwangsmassnahmen angeordnet und durchgeführt werden? (2) Besteht ein Unterschied, ob ein Delikt innerhalb eines NATO/KFOR Camps begangen wurde oder ausserhalb? (3) Wie verhält es sich, wenn Drittinteressen, Militaristen mit anderer Staatsangehörigkeit oder kosovarische Zivilisten im Rahmen von Zwangsmassnahmen be- 105 KÄHLIN/EPINEY/CARONI/KÜNZLI, Völkerrecht, S. 139. 106 KÄHLIN/EPINEY/CARONI/KÜNZLI, Völkerrecht, S. 139. 107 Vgl. Art. 31 WÜD (SR 0.191.01). 108 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 5.1.2. 109 Vgl. Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzes vom 13. November 2002 (BBl 2002 7867). - 38 - troffen sind? (4) Geben das Militärstrafrecht und der Militärstrafprozess Antworten auf diese Fragen? (5) Können Analogieschlüsse aus anderen Rechtsgebieten oder Situationen gezogen werden? 5.1. Grundlage zur Anwendung des MStP auf Auslandeinsätze Die Militärjustiz als unabhängige Strafverfolgungsbehörde führt ihre Verfahren und Untersu- chungen nach dem Militärstrafprozess. Die heute geltende Fassung des MStP datiert vom 23. März 1979, jedoch bestand bereits zuvor ein Strafprozessgesetz: Die Militärstrafgerichts- ordnung von 1889, welche im Laufe der Zeit, unter dem Einfluss zweier Weltkriege, immer wieder angepasst wurde. Der Bundesrat hatte damals die Möglichkeit mittels Notverordnung in die Strafverfolgung der Militärjustiz einzugreifen 110 . Die Militärjustiz war daher gegenüber der Regierung nicht vollumfänglich unabhängig. Die Unabhängigkeit der Justiz stellt jedoch ein rechtsstaatliches Grundprinzip dar. Erst die aktuelle Fassung des MStP brachte weitge- hende Verbesserungen im rechtsstaatlichen Bereich mit sich. Zudem wurde die Unabhängig- keit der Militärjustiz explizit im Gesetz verankert 111 . Eine Abschaffung der Militärjustiz, wie dies vor allem die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und pazifistische Organisationen verlangt haben, stiess auf kein Gehör. Der Bundesrat beantragte bei der Bundesversammlung eine Totalrevision der Militärgerichtsordnung. Damit wurde weiterhin an einem Sonder- oder Fachgericht festgehalten. In der Schlussabstimmung vom 23. März 1979 wurde der Militär- strafprozess einstimmig genehmigt 112 . An dieser Stelle sei noch die letzte Revision im zivilen Strafprozess erwähnt. Vor der schweizerischen Strafprozessordnung kannte die Schweiz 26 kantonale Strafprozessgesetze und ebenso viele Gerichtsorganisationsgesetze. Hinzu kamen die drei eidgenössischen Ver- fahrensgesetze (BStP, VStrR und MStP) 113 . Es wurden Stimmen laut, welche einheitliche Verfahrensregeln verlangten. In der Folge wurde eine Vorlage erarbeitet, welche die Schaf- fung einer schweizerischen Strafprozessordnung und einer schweizerischen Jugendstrafpro- zessordnung vorsah und die Abschaffung der 26 kantonalen Prozessordnungen, der besonde- ren Bestimmungen des Jugendstrafverfahrens und des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 110 Militärstrafgerichtsordnung vom 28. Juni 1889. 111 Vgl. Art. 1 MStP. 112 SCHMID, Kommentar MStP, Historische Einleitung, N 44. 113 HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, Schweizerisches Strafprozessrecht, S. 53. - 39 - über die Bundesstrafrechtspflege 114 verlangte. Explizit ausgeklammert wurde jedoch der Mi- litärstrafprozess und das Verwaltungsstrafverfahren. Auf Grund des Konzeptberichtes „Aus 29 mach 1“ wäre es auch nicht ausgeschlossen gewe- sen diese beiden Prozessgesetze ebenfalls zu integrieren. Jedoch wurde davon zumindest vor- läufig abgesehen, da man davon ausging, dass es sich bei diesen beiden Bereichen um spezi- elle Verfahrensordnungen handelt, welche im Vergleich zur übrigen Strafverfolgung unter- schiedliche persönliche und sachliche Anwendungsbereiche aufweisen 115 . Wie bereits ausgeführt unterstehen Personen, welche nach Art. 66 ff. MG im Auslandeinsatz sind, für die gesamte Dauer dieses Einsatzes dem Militärstrafrecht 116 . Das bedeutet, dass sämtliche Straftatbestände mit den jeweiligen Rechtsfolgen des MStG zur Anwendung kom- men, sollte sich eine Person im Ausland tatbestandsmässig verhalten haben. Weiter geht aus dem MStG hervor, dass Personen der Militärgerichtsbarkeit unterworfen sind, wenn sie dem Militärstrafrecht unterstehen, auch wenn die strafbare Handlung im Aus- land begangen wurde 117 . Art. 218 Abs. 1 MStG beinhaltet als oberste Regel den Grundsatz der Einheit des materiellen und formellen Rechts 118 . Dieser Grundsatz kennt zwar in Art. 220 MStG 119 und Art. 221 MStG 120 Ausnahmen, wird aber so konsequent verfolgt, dass mehrere, am selben Delikt Beteiligte bei unterschiedlicher Zuständigkeit in verschiedenen Verfahren beurteilt werden (Art. 220 Abs. 2 MStG) 121 . Meines Erachtens ist unter der Militärgerichtsbarkeit zu verstehen, dass die Militärjustiz als zuständige Strafverfolgungsbehörde für Delikte nach dem MStG zuständig ist. Gemäss Art. 5 MStP beurteilen die erstinstanzlichen Militärgerichte die der Militärgerichtsbarkeit unterwor- fenen Delikte 122 . Das MStG besagt jedoch nicht, dass der MStP auch auf Auslandtaten voll- 114 BStP (SR 312.0). 115 Vgl. Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005 (BBl 2006 1090 f). 116 Vgl. Art. 3 Abs. 2 MStG. 117 Vgl. Art. 218 Abs. 1 und 2 MStG. 118 BGE 63 I 181; MKGE 3 Nr. 133 Erw. 3; BGE 66 I 159; MKGE 3 Nr. 136 Erw. 5. 119 Art. 220 MStG (Gerichtsbarkeit bei Beteiligung von Zivilpersonen) besagt, dass auch Zivilpersonen der Mili- tärgerichtsbarkeit unterstellt werden, wenn sie an militärischen Verbrechen oder Vergehen (Art. 61 bis Art. 85 MStG) oder an einem Verbrechen oder Vergehen gegen die Landesverteidigung und die Wehrkraft des Landes (Art. 86 bis Art. 107 MStG) beteiligt sind. 120 Art. 221 MStG (Gerichtsbarkeit bei Zusammenreffen von strafbaren Handlungen oder Strafbestimmungen) besagt, dass wenn jemand mehrerer strafbarer Handlungen beschuldigt ist, die teils der militärischen und teils der zivilen Gerichtsbarkeit unterstehen, so kann der Bundesrat die ausschliessliche Beurteilung dem militäri- schen oder dem zivilen Gericht übertragen. 121 HAURI, N 5 zu Art. 218 MStG. 122 Vgl. Art. 5 MStP. - 40 - umfänglich Anwendung findet. Was das StGB in Bezug auf die StPO, wie bereits ausgeführt, auch nicht macht. Es könnte argumentiert werden, dass mit der Bewilligung der Autorisierung des Aufnahme- staates, dass sich ausländische Truppen auf dessen Gebiet aufhalten, das Recht des Entsende- staates einhergeht, zumindest die Disziplinarstrafgewalt im Gaststaat auszuüben. Dieser Auf- fassung ist durchaus in Bezug auf das Disziplinarstrafrecht zu folgen. Das Disziplinarstraf- echt ist Bestandteil des MStG und somit gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 6 MStG i.V.m. Art. 218 Abs. 1 und 2 MStG auf Auslandeinsätze anwendbar 123 . 5.2. Rechtsstellung der AdSWISSCOY Die Schweiz beteiligt sich seit nun über 15 Jahren an einem UNO Einsatz im Kosovo. Ge- nauer gesagt beteiligen sich die AdSWISSCOY am KFOR Einsatz. Mit der Leitung des KFOR-Einsatzes wurde die NATO betraut, weil diese als eine Konfliktpartei, im damaligen Kosovokrieg involviert war 124 . Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der NATO ist, ist sie den- noch an der Mission im Kosovo beteiligt. Da sich die an der Mission Beteiligten in einem fremden Staat befinden, musste deren Rechtsstellung geregelt werden. Aus diesem Grund wurden zwei Grundlagen geschaffen, einerseits die UNMIK/KFOR Joint Declaration 125 und andererseits die UNMIK-Regulation 2000/47 126 . Bei der UNMIK/KFOR Joint Declaration handelt es sich um eine gemeinsame Erklärung über die Rechtsstellung der Angehörigen der KFOR und der UNMIK 127 . Inhaltlich ist in der UNMIK/KFOR Joint Declaration vom 17. August 2000 festgelegt, dass sämtliches KFOR wie auch UNMIK Personal die lokalen Gesetze und Regeln im Kosovo zu respektieren hat, soweit dies die Auftragserfüllung nicht behindert 128 . Zudem wurde darin 123 Vgl. Art. 2 Abs. 2 MStG. 124 https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Allied_Force. 125 UNMIK/KFOR Joint Declaration vom 17. August 2000. 126 UNMIK Regulation 2000/47 vom 18. August 2000. 127 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.5. 128 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.5. - 41 - festgelegt, dass das KFOR Personal ausschliesslich der Gerichtsbarkeit des eigenen Entsen- destaates unterliegt und Immunität gegenüber der lokalen Strafverfolgung geniesst 129 . Diese UNMIK/KFOR Joint Declaration wurde durch die UNMIK-Regulation 2000/47 vom 18. August 2000 als Rechtsvorschrift auf Gesetzesstufe umgesetzt 130 . Weiter besteht zwischen der NATO und Serbien ein Abkommen 131 , welches unter anderem den vollständigen Rückzug der jugoslawischen Armee sowie sämtlicher jugoslawischer Si- cherheitskräfte, welche zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnten, aus dem Koso- vo regelt. Im Anhang B Ziff. 3 und 4 dieses Military Technical Agreement (MTA) werden der KFOR zudem gewisse Befugnisse bzw. eine gewisse Rechtsstellung (zum Beispiel dürfen die Leute der KFOR nicht für Schäden haftbar gemacht werden) eingeräumt. Dieses Ab- kommen wurde am 9. Juni 1999 von der NATO genehmigt 132 . Der AdSWISSCOY steht während des Einsatzes in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsver- hältnis mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die entsprechenden Verträge werden allesamt befristet abgeschlossen. Als rechtliche Grundlage findet auf den AdSWISSCOY das Bundespersonalgesetz 133 sowie die Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, der Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH) 134 Anwendung. Weiter erklärt die PVFMH in Art. 2 Abs. 1 diverse Artikel der Bundespersonalverordnung 135 für anwendbar 136 . Für die AdSWISSCOY gelten abgesehen von der PVFMH daher ähnliche Bestimmungen und Gesetze, wie sie auch für das Berufsmilitär gelten. 5.3. Zwangsmassnahmen Da sich die einschlägige Literatur zum MStP zum Thema der Zwangsmassnahmen nicht fun- diert genug äussert und die StPO diese Prozesshandlungen auch kennt, wird für allgemeine Ausführungen die Literatur der zivilen Strafprozessordnung herangezogen. 129 Vgl. Art. 4 der UNMIK/KFOR Joint Declaration vom 17. August 2000. 130 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.5. 131 Military Technical Agreement between the International Security Force (KFOR) and the Governments of the Federal Republic of Yugoslavia and the Republic of Serbia vom 9. Juni 1999 (MTA). 132 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 1.4. 133 Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (BPG; SR 172.220.1). 134 Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die huma- nitäre Hilfe vom 2. Dezember 2005 (PVFMH; SR 172.220.111.9). 135 Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV; SR 172.220.111.3). 136 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz, Punkt 5.1.3 (Arbeitsrecht). - 42 - Unter dem 5. Titel der StPO sind sämtliche Zwangsmassnahmen aufgeführt, währenddessen sich die Zwangsmassnahmen gemäss MStP nicht in einem eigenen Kapitel finden, sondern im Gesetz verteilt sind. Der Grossteil findet sich jedoch unter dem neunten Abschnitt zu den Untersuchungsmassnahmen. Zwangsmassnahmen sind im Strafverfahren sehr wichtig, aber auch umstritten, denn sie kommen meist im Vorverfahren zu Anwendung, wenn erst ein Tat- verdacht besteht 137 . Unter dem neu geschaffenen Titel der Zwangsmassnahmen in der StPO wurden die früher gebräuchlichen Massnahmen nunmehr gesetzlich geregelt und einge- schränkt 138 . Den einzelnen Zwangsmassnahmen (2. bis 8. Kapitel) wurden Bestimmungen vorangestellt (1. Kapitel), welche im Sinne eines Allgemeinen Teils die strafprozessualen Zwangsmassnahmen regeln 139 . Nach Art. 196 StPO sind Zwangsmassnahmen Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, welche in die verfassungsmässigen Rechte des Einzelnen eingreifen. Mitunter wird in die persönliche Freiheit (Haft), Eigentumsrechte (Beschlagnahme) oder in die Privatsphäre (Überwachungsmassnahmen) eingegriffen. Grundsätzlich bezwecken Zwangsmassnahmen, die Sicherung von Beweisen, die Sicherstellung der Anwesenheit einer Person im Verfahren oder die Vollstreckung eines Entscheides 140 . Werden solche Massnahmen ergriffen, geht damit ein Eingriff in die Grundrechte der Person einher. Dabei entsteht eine Interessenskollision zwischen den Interessen des Einzelnen und denjenigen der Allgemeinheit. Zwangsmassnahmen dürfen daher nur in engen gesetzlichen Grenzen erfolgen 141 . Wie aus Art. 197 StPO hervorgeht, bedarf es zunächst einer gesetzlichen Grundlage. In der StPO sind die einzelnen Zwangsmassnahmen abschliessend aufgezählt. Weitere sind demnach nicht zulässig 142 . Als weitere Voraussetzung muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, der mehr oder weniger dringend zu sein hat, je nachdem wie tief in die jeweiligen Rechtsgüter eingegriffen wird 143 . Zudem muss eine Zwangsmassnahme erforder- lich sein, was besonders bei Ersatzmassnahmen für Untersuchungs- und Sicherheitshaft nach 137 SCHMID, Praxiskommentar, N 11 zu 5. Titel: Zwangsmassnahmen. 138 SCHMID, Praxiskommentar, N 12 zu 5. Titel: Zwangsmassnahmen. 139 NIGGLI/HEER/WIPRÄCHTIGER, Strafprozessrecht, Basler Kommentar, N 1 zu 5. Titel: Zwangsmassnahmen. 140 NIGGLI/HEER/WIPRÄCHTIGER, Strafprozessrecht, Basler Kommentar, N 1 zu Art. 196 StPO. 141 NIGGLI/HEER/WIPRÄCHTIGER, Strafprozessrecht, Basler Kommentar, N 1 zu Art. 197 StPO. 142 NIGGLI/HEER/WIPRÄCHTIGER, Strafprozessrecht, Basler Kommentar, N 4 zu Art. 197 StPO. 143 SCHMID, Praxiskommentar, N 4 zu Art. 197 StPO; wonach bei am schärfsten in die Freiheitsrechte eingreifen- den Massnahmen (z.B. Untersuchungs- oder Sicherheitshaft nach Art. 221 StPO) ein dringender Tatverdacht verlangt wird, hingegen bei weniger eingreifenden Zwangsmassnahmen (z.B. Beschlagnahme nach Art. 263 StPO) ein geringerer Grad erforderlich ist. - 43 - Art. 237 ff. StPO relevant ist 144 . Als letzte Voraussetzungen sind die Verhältnismässigkeit und die Zumutbarkeit zu prüfen. Dabei muss in jedem Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse des Einzelnen abgewogen und die konkrete Ausgestaltung der Massnahme sowie deren Dauer berücksichtigt werden 145 . Bei gewissen Zwangsmassnahmen werden die Tatbestände einzeln aufgezählt, was bedeutet, dass der Gesetzgeber diese Zwangsmassnahmen nur bei diesen Delikten für verhältnismässig hält 146 . Ein Zwangsmassnahmenbetroffener kann sowohl der Beschuldigte selbst als auch eine Dritt- person sein 147 , wobei m.E. in letzterem Fall die Verhältnismässigkeit noch genauer zu prüfen ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so ist die Massnahme rechtmässig, was jedoch nicht einer generellen Verneinung einer Entschädigungspflicht des Staates gleichkommt. Eine sol- che bestünde beispielsweise, wenn ein Verdächtiger unschuldig war. Zudem kann gegen jede Zwangsmassnahme Beschwerde eingereicht werden 148 . Im Militärstrafprozess ist im Untersuchungszeitraum der Untersuchungsrichter derjenige, welcher Zwangsmassnahmen (Untersuchungsmassnahmen genannt) verfügen kann. Nach Abschluss der Voruntersuchung 149 steht es dem Präsidenten des Militärgerichts oder des Mi- litärappellationsgerichts zu, Untersuchungsmassnahmen anzuordnen 150 . Die Militärpolizei kann nur in engen Schranken auf eigene Veranlassung Zwangsmassnah- men durchführen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr in Verzug ist. Meist handelt die Militärpolizei jedoch im Auftrag des Untersuchungsrichters oder des Gerichtes. Zudem kann im Militärstrafprozess auch der am Tatort befehlende Vorgesetzte, ein von ihm be- zeichneter Offizier oder Unteroffizier, Massnahmen treffen, welche den Ermittlungen dienen. So kann die Flucht des Verdächtigen verhindert werden, indem er vorübergehend festgehal- 144 SCHMID, Praxiskommentar, N 6 zu Art. 197 StPO. 145 NIGGLI/HEER/WIPRÄCHTIGER, Strafprozessrecht, Basler Kommentar, N 11 zu Art. 197 StPO. 146 Zum Beispiel Art. 269 Abs. 2 StPO zählt die Delikte auf, bei welchen eine Überwachung des Post- und Fern- meldeverkehrs angeordnet werden kann. 147 RIKLIN, StPO Kommentar, N 1 zu Art. 196 StPO. 148 STUDER/ECKERT/STRAUB, Repetitorium Strafprozessrecht, S. 106. 149 Nach Art. 103 MStP ist eine Voruntersuchung anzuordnen, wenn eine Person einer strafbaren Handlung verdächtigt wird und eine disziplinarische Bestrafung ausser Betracht fällt. Der Zweck der Voruntersuchung ist es, festzustellen, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Dabei sind alle Umstände der Tat abzuklären, die für das richterliche Urteil oder die Einstellung des Verfahrens von Bedeutung sein können. 150 Vgl. Art. 62 MStP. - 44 - ten wird. Zudem kann der Vorgesetzte selbstständig Beweise sichern und Tatspuren feststel- len 151 . Im Unterschied zur zivilen Strafprozessordnung kennt der Militärstrafprozess die Institution des Zwangsmassnahmengerichts nicht. So kann zum Beispiel der Untersuchungsrichter Haft von maximal 14 Tagen anordnen. Erst wenn die Haft verlängert werden muss, ist eine Haft- erstreckung beim Präsidenten des jeweiligen Militärgerichts zu beantragen 152 . 5.4. Zwangsmassnahmen innerhalb von KFOR Camps In den folgenden Abschnitten werden Erläuterungen zu den Militärcamps im Kosovo und zu der Militärpolizei gemacht. Danach werden einige Beispiele aus der Praxis zu den Zwangs- massnahmen innerhalb und ausserhalb der Camps aufgeführt und im abschliessenden Fazit gesamthaft auf die damit einhergehenden Probleme eingegangen. Seit dem Ende des Kosovokrieges wurden im ganzen Land diverse militärische Camps er- richtet. Einige dieser damals errichteten Camps existieren heute nicht mehr, wie zum Beispiel das Camp Casablanca 153 , welches sich im Süden des Landes befand und in welchem das Schweizer Kontingent mehrheitlich untergebracht war. Seit der Aufgabe von Camp Casab- lanca im Sommer 2012, sind die AdSWISSCOY, abhängig von ihrer jeweiligen Funktion auf die verschiedenen anderen Camps verteilt. Der Stab des Kontingentes, die Militärpolizei, das Explosive Ordonance Disposal Team (EOD-Team), die Swiss Intelligence Cell (SWIC) so- wie Teile der Übermittlung und Teile des Medical Teams sind im Headquarter der KFOR (HQ KFOR) 154 in Pristina stationiert. Die Supportkompanie, der Transportzug, der Genie-Zug 155 sowie Teile der Übermittlung und Teile des Medical Teams befinden sich im Feldlager Prizren 156 . Weiter ist im Camp Marechal 151 Vgl. Art. 100 Abs. 1 MStP. 152 Vgl. Art. 59 MStP. 153 Aus der Luft betrachtet, sind die Dächer der Lagerhallen weiss. Daher der Name. 154 Dieses ist das KFOR Hauptquartier und liegt bei Pristina. Unter den KFOR Soldaten ist es auch als Camp Film City bekannt. Das Camp wird durch mehrere Nationen betrieben und es sind Armeeangehörige verschiedener Nationen darin stationiert. 155 Die Genietruppen stellen die Mobilität der Armee durch den Bau von Verkehrswegen (Strassen, Brücken, Fähren) sicher und unterstützen die Truppenkörper beim Bau behelfsmässiger Geländeverstärkungen. In Kata- - 45 - de Lattre de Tassigny 157 in Novo Selo südlich von Mitrovica das Joint Regional Detachment North (JRD N) stationiert 158 . In den jeweiligen Camps leben und arbeiten die Schweizer Sol- daten. Zudem existiert noch das durch die Amerikaner betriebene Camp Bondsteel, welches sich im Süd-Osten des Landes befindet. In diesem Camp ist das Luftwaffendetachement sta- tioniert. Die vier Teams der Liaison and Monitoring Teams (LMT) bewohnen zum Teil private Häu- ser, welche sich nicht innerhalb eines Camps befinden. Diese Teams sind in ihren Häusern weitgehend selbstständig und müssen sich selbst verpflegen. Die Häuser stehen in Prizren, Malishevo und Mitrovica. Ein LMT wohnt im Camp Marechal de Lattre de Tassigny in Novo Selo. Die Camps wie auch die Häuser der LMT sind völkerrechtlich gesehen kosovarisches Terri- torium. Jedoch haben die Kosovaren keinen Zugang zu diesen Infrastrukturen. Diese Immu- nität für die KFOR wird durch den Kosovo garantiert und erteilt, ähnlich wie für die Schwei- zer Botschaft in Pristina. Die Schweiz hat das Privileg eigene Militärpolizisten im Einsatzraum zu haben. Diese sind jedoch im Kontingent integriert, was die Frage der Unabhängigkeit zur Truppe aufwirft. Das erscheint jedoch nur beschränkt problematisch, denn auch in der Schweiz ist die Militär- polizei der Armee, genauer dem Führungsstab der Armee (FST A), angegliedert. Die Militär- justiz hingegen ist unabhängig 159 . Der Oberauditor ist für deren Verwaltung unter Aufsicht des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zustän- dig. Er überwacht die Tätigkeit der Untersuchungsrichter und Auditoren 160 . Das Oberaudito- rat sorgt dafür, dass die Militärjustiz ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt und schafft die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen. Zudem übernimmt das Oberauditorat administra- tive und organisatorische Aufgaben 161 . Es ist auf Departementsstufe dem GS VBS angeglie- strophensituationen leisten sie wertvolle Hilfe zugunsten der Zivilbevölkerung (http://www.he.admin.ch/internet/heer/de/home/themen/truppengattungen/die_genietruppen.html). 156 Das Field Camp Prizren. Dieses Camp wird hauptsächlich durch das deutsche Kontingent betrieben. 157 Bei den KFOR Soldaten unter der Bezeichnung Camp Novo Selo bekannt. Dieses Camp wird durch verschie- dene Nationen betrieben. 158 Das sind im internationalen Verband agierende AdSWISSCOY, welche im Norden des Kosovo stationiert sind. 159 Vgl. Art. 1 MStP. 160 Vgl. Art. 16 Abs. 1 und 2 MStP. 161 http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/departement/organisation/oa011.html. - 46 - dert 162 . Die Militärpolizei wie auch die zivile Polizei sind der Militärjustiz gegenüber zur Rechtshilfe verpflichtet 163 . In der Regel beauftragt der Untersuchungsrichter die Militärpolizei fallbezogen tätig zu wer- den. Auf den Einsatzraum bezogen, sind die Vorladungen beispielsweise durch die Militär- polizei vor Ort dem Beschuldigten zu übergeben. Die Einvernahmen erfolgen dann in der Schweiz bei einem Heimurlaub. Dabei stellt sich bereits die erste Frage zur Anwendbarkeit des MStP auf Auslandeinsätze. Wie verhält es sich, falls der Beschuldigte nicht zur Einvernahme erscheint? Darf der Beschuldigte auf der Grundlage von Art. 51 Abs. 3 MStP 164 zugeführt werden? Praktisch wird dies so umgesetzt, dass der Zuführbefehl der Militärpolizei im Kosovo zuge- stellt wird, welche dadurch mit der Zuführung beauftragt wird. Gegen den Willen des Be- schuldigten dürfte die Zuführung jedoch nicht durchführbar sein, da sich derjenige in einem fremden Staat befindet und eine prozessuale Handlung in einem fremden Staat nicht ohne Weiteres zulässig ist. Zudem wäre auch die praktische Umsetzung schwierig und kaum ver- hältnismässig, da ein Flug bezahlt und der Beschuldigte auf dem Flug durch die Polizei be- gleitet werden müsste. Denkbar wäre m.E. jedoch, dass der Betreffende ausserhalb einer pro- zessualen Zwangsmassnahme nach Hause beordert würde. Der Schweizer Soldat könnte auf Grund des hierarchischen Verhältnisses in der Armee wie auch auf Grund der PVFMH zu- rückgeführt werden. Nach schweizerischem Strafgesetzbuch wäre eine solche Handlung eines fremden Staates auf Schweizer Gebiet ein strafrechtliches Verhalten auf Vergehensstufe 165 . Die Strafverfolgung in der Schweiz steht nämlich nur den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu. Eine gewisse Beeinträchtigung der Souveränität wird jedoch akzeptiert. So lässt Art. 65a IRSG 166 in gewissen Fällen die Anwesenheit ausländischer Behörden bei der Vornahme strafpro- zessualer Rechtshandlungen zu 167 . Auf dieses Thema wird im Rahmen des Exkurses noch eingegangen. 162 http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/departement/organisation/organigram.html. 163 Vgl. Art. 18 Abs. 3 MStP. 164 Leistet der Beschuldigte der Vorladung keine Folge, so kann er vorgeführt werden (Art. 51 Abs. 3 MStP). 165 Vgl. Art. 271 StGB. 166 Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1). 167 Vgl. Art. 65a IRSG. - 47 - Im konkreten Fall des Nichterscheinens bleibt die Möglichkeit, dass der Beschuldigte vorerst nur polizeilich befragt wird. Jedoch auch dies nur, wenn der Beschuldigte kooperiert. Eine weitere Variante wäre, dass der Untersuchungsrichter in den Einsatzraum reist und die Befragung selbst durchführt. Jedoch besteht auch dann das Problem, dass vor Ort keine pro- zessuale Zuführung erfolgen kann, falls der Beschuldigte nicht zum vereinbarten Termin er- scheint. Am sinnvollsten erscheint es, dem Beschuldigten, sobald er sich in der Schweiz befindet, eine Vorladung mit den dann auch vollziehbaren prozessualen Androhungen zuzustellen 168 . Bleibt der Beschuldigte der Einvernahme fern, kann die Zuführung vollzogen werden. Sofern sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Schweiz befindet, muss eine Haft- ausschreibung im schweizerischen Fahndungsregister beantragt werden. Dieses simple prozessuale Beispiel einer Vorladung bzw. einer Zuführung soll kurz aufzei- gen, welche Probleme sich bei der praktischen Arbeit ergeben, ausgehend davon, dass straf- prozessuale Handlungen gemäss MStP nicht ohne Weiteres in einem fremden Staat vorge- nommen werden können. Wie verhält es sich, wenn Personen aus Drittstaaten im Einsatzraum als Zeugen befragt wer- den müssen? Darf ein solcher Zeuge überhaupt aussagen und falls er der Vorladung nicht nachkommt, darf er polizeilich zugeführt werden? Beispielsweise musste ich auf Grund eines gerichtlichen Beweisergänzungsbegehrens einen Soldaten des deutschen Kontingents als Zeugen im Rahmen eines militärgerichtlichen Straf- verfahrens gegen einen Schweizer Soldaten befragen. Grundsätzlich besteht keine Handhabe einen Zeugen einer anderen Nation polizeilich zufüh- ren zu lassen. Das wäre ein Eingriff in die Souveränität eines fremden Staates. Die Schweiz würde sich ebenfalls dagegen zur Wehr setzen, dass einer ihrer Soldaten zwangsweise für eine Befragung einem anderen Staat zugeführt wird. Dies wiederspräche auch der Regel, dass nur der Entsendestaat über seine Angehörigen richten darf 169 . 168 Vgl. Art. 51 Abs. 1 MStP. 169 Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut / NTS); in Art. VII (3) (a) (Übersetzung): ‘‘Die Militärbehörden des Entsen- destaates haben das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit über ein Mitglied einer Truppe oder eines zivilen Gefolges in Bezug auf […] strafbare Handlungen, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung in Aus- übung des Dienstes ergeben“. - 48 - Mit dem deutschen Kontingent konnte eine solche Einvernahme dennoch vereinbart werden. Der deutsche Soldat bekam die Freigabe vom Kontingentskommandanten anlässlich der Be- fragung auszusagen. Bei der Befragung des deutschen Soldaten, musste jedoch aufgrund des deutschen (Straf-)Rechts der Vorgesetzte des Betreffenden anwesend sein. Der deutsche Zeuge wurde zuerst nach MStP und anschliessend auch nach deutschem Recht durch dessen Vorgesetzten ermahnt. Ansonsten hätte der Soldat die Freigabe zur Aussage vom Kommandanten nicht erhalten. Somit wurde in einem Schweizer Verfahren deutsches Strafprozessrecht zur Anwendung gebracht. In der Folge wurde der Zeuge unter Anwesenheit des Vorgesetzten befragt. Dieser nahm auch ab und zu Einfluss auf die Befragung des Zeugen, was protokollarisch festgehalten wurde. Nach der Belehrung des Zeugen stellte ich mir die Frage, ob das MStG überhaupt anwendbar wäre, wenn der Zeuge sich entgegen der Belehrung verhalten, er beispielsweise eine Falsch- aussage machen würde. Im gerichtlichen Verfahren vor dem Militärgericht 6 sodann wurde u.a. auch auf diese Ein- vernahme abgestellt. Die Aussagen des Zeugen belasteten den Beschuldigten und der Schweizer wurde in der Folge auch verurteilt 170 . Aus dem Urteil war jedoch nicht ersichtlich, wie die Aussagen gewürdigt worden sind und die Thematik betreffend Zulässigkeit wurde gänzlich ausser Acht gelassen. In einer weiteren Strafuntersuchung war es notwendig, ein Wohncontainer im Field Camp Prizren zu durchsuchen. Im Rahmen von militärpolizeilichen Ermittlungen bestand nämlich der Verdacht, dass ein AdSWISSCOY bei sich im Wohncontainer Drogen aufbewahrte. Würde mit dem Flaggenprinzip argumentiert, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass die dem Schweizer Kontingent zugewiesenen Container dem Schweizer Recht unterste- hen müssen. Dafür besteht jedoch weder eine gesetzlich Grundlage wie dies im Schifffahrts- gesetz 171 oder im Luftfahrtgesetz 172 der Fall ist, noch existiert ein entsprechender Staatsver- trag. Die Container liegen auf kosovarischem Territorium, auch wenn sie sich innerhalb eines Camps befinden. Die Immunität, welche die Camps geniessen, wird durch den Kosovo erteilt. Demnach kommt den Camps ein ähnlicher Status zu wie den Botschaften. Die Immunität der 170 Urteil des Militärgerichtes 6 vom 22. März 2013. 171 Vgl. Art. 4 Abs. 1 und 2 Seeschifffahrtsgesetz. 172 Vgl. Art. 11 Abs. 3 LFG i.V.m. Art. 97 Abs. 1 LFG. - 49 - Soldaten und der Camps – ähnlich derjenigen der Diplomaten und Botschaften – bewirkt, dass die kosovarische Polizei (KP) innerhalb der Camps oder überhaupt gegenüber Soldaten nicht untersuchungstechnisch tätig werden darf. Dies klärt jedoch nicht die Frage, ob eine Durchsuchung nach MStP auf kosovarischem Gebiet zulässig und verwertbar ist. Praktisch gesehen, wird sich ein Beschuldigter selten gegen eine Containerdurchsuchung wehren, da er diesfalls mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müsste. Sollte ein AdSWISSCOY aus gewichtigen Gründen nicht mehr tragbar sein, besteht nämlich die Mög- lichkeit den Arbeitsvertrag vorzeitig aufzulösen. Bei einer allfälligen, der Durchsuchung folgenden, Beschlagnahmung erscheint es nicht prob- lematisch Gegenstände zu beschlagnahmen, welche nicht dem AdA, sondern dem Schweizer Staat gehören, was bei einem Militäreinsatz auch oft der Fall ist. Bei Sachen wiederum, wel- che im Eigentum des AdA stehen, ist es fraglich, ob die Beschlagnahme zulässig ist. Ich bin der Ansicht, dass dies nicht zulässig ist, da es sich dabei ebenfalls um eine prozessuale Hand- lung in einem fremden Staat handelt, auch wenn sie innerhalb der KFOR Camps stattfindet. Die Problematik wird noch komplexer wenn es, um die mit der dritten Frage angesprochenen Drittinteressen geht und die Durchsuchung einer Wohnung eines Zivilisten oder eines Solda- ten einer anderen Nation durchgeführt werden muss. Damit würde die Untersuchungsmass- nahme nicht nur auf fremden Boden, sondern auch gegenüber fremdländischen Staatsangehö- rigen erfolgen. Solche Durchsuchungen sind meines Erachtens keines Falls zulässig. Es wäre daher eine undankbare Situation, wenn ein AdSWISSCOY Diebesgut in einem Wohncontai- ner eines Angehörigen einer anderen Nation verstecken würde. Dies hätte zur Folge, dass diese Beweismittel nicht einfach mittels Durchsuchungsbefehl sichergestellt werden könnten. Jedoch könnte eine Durchsuchung bei gemeinrechtlichen Delikten rechtshilfeweise vorge- nommen werden. Sollten in einem Fall Überwachungsmassnahmen notwendig werden, wie zum Beispiel die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs nach Art. 70 ff. MStP, eine verdeckte Ermitt- lung nach Art. 73 ff. MStP oder eine verdeckte Fahndung nach Art. 73o ff. MStP, würde man sowohl bezüglich rechtlicher Zulässigkeit wie auch technischer Umsetzbarkeit vor grösseren Hürden stehen. Auch diese Massnahmen müssten auf ausländischem Territorium stattfinden, weshalb ich sie als nicht zulässig erachte. Zusätzlich stellt sich die Frage, wie im Kosovo eine Überwachung eines Fernmeldeanschlusses angeordnet werden könnte. Der Schweizer Unter- - 50 - suchungsrichter wird vermutungsweise keine kosovarische Telefongesellschaft anweisen können, eine Überwachung vorzunehmen. Bei einer verdeckten Fahndung oder Ermittlung wiederum müsste zumindest ein Militärpoli- zist aus der Schweiz anreisen, da die Militärpolizisten im Einsatzraum, dem ganzen Kontin- gent bekannt sein dürften, was eine verdeckte Massnahme als aussichtlos erscheinen lässt. Ein weiteres Problem bestünde bei einem Delikt, welches in Mittäterschaft eines Schweizer Soldaten und eines ausländischen Soldaten oder Zivilisten begangen würde. Auf den Schwei- zer AdA wäre sicherlich das MStG anwendbar, jedoch nicht auf den Militaristen einer ande- ren Nation oder auf den Zivilisten. Denn jeder Staat behält sich das Recht vor, gegen seine Staatsangehörigen selbst strafrechtlich zu ermitteln bzw. diese in einem gerichtlichen Straf- verfahren abzuurteilen. An dieser Stelle ist anzufügen, dass für die SWISSCOY auch diverse Kosovaren arbeiten. Diese Locally Employed Civilians (LEC) werden mittels speziellem Arbeitsvertrag ange- stellt, auf welchen die einschlägigen kosovarischen Gesetze Anwendung finden. Auf die ent- sprechenden Arbeitsverhältnisse der LEC mit der SWISSCOY ist zudem auch das allgemeine Reglement für die lokalen Mitarbeiter der SWISSCOY/KFOR 173 anwendbar. Darin sind eini- ge Pflichten und Rechte der LEC genannt 174 . Bei den LEC handelt es sich mehrheitlich um Sprachmittler, also um Personen welche Über- setzungsarbeiten leisten. Hinzu kommen diverse Angestellte, welche für die Reinigung der sanitären Anlagen zuständig sind. Weiter fallen darunter auch die Angestellten, welche in den Swiss Chalets (Serviceangestellte) arbeiten 175 . Bei diesen Chalets handelt es sich um Restau- rants, welche bei den KFOR Truppen sehr beliebt und daher auch gut besucht sind. Sie wer- fen einen nicht unwesentlichen finanziellen Ertrag ab, was mitunter auch schon zu Strafunter- suchungen hinsichtlich Vermögensstraftatbeständen geführt hat. Welche Rechtsordnung ist anwendbar, wenn ein solcher Zivilangestellter ein nach MStG zu ahndendes Delikt ausübt? 173 Allgemeines Reglement für die lokalen Mitarbeiter der SWISSCOY/KFOR vom Januar 2007. 174 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz Punkt 5.1.3. Arbeitsrecht. 175 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz Punkt 5.1.3. Arbeitsrecht. - 51 - Gemäss Art. 3 Abs. 1 Ziff. 8 MStG unterstehen auch Schweizer Zivilisten hinsichtlich gewis- ser Delikte dem Militärstrafrecht 176 , sofern sie als Angestellte der Armee im Zusammenwir- ken mit der Truppe agieren. Mit den Zivilpersonen nach diesem Artikel sind wohl solche aus der Schweiz gemeint, auch wenn diese nicht unbedingt Schweizer Staatsbürger sein müssen. Bei Betrachtung von Art. 3 Abs. 2 MStG ergibt sich, dass Personen nach Art. 3 Abs. 1 Ziff. 8 MStG für die Dauer des Auslandeinsatzes dem Militärstrafrecht unterstellt sind. Ich bezweif- le jedoch, dass darunter solche zu verstehen sind, welche aufgrund eines Arbeitsvertrages im Einsatzraum arbeiten. Zumindest sind diese Personen nicht Teil des Kontingents, sondern lokal Angestellte. Unter Art. 3 Abs. 2 MStG sind Personen zu verstehen, welche aufgrund von Art. 66 MG einen Friedensförderungsdienst absolvieren. Das heisst solche Personen, welche in der Schweiz durch die Schweizer Armee 177 für solche Einsätze ausgebildet werden. Dementsprechend sollten zum Beispiel Delikte der Sprachmittler begangen zum Nachteil der KFOR oder der SWISSCOY, von der kosovarischen Strafverfolgungsbehörde geahndet wer- den. Eine Zuständigkeit der Militärjustiz wird aus den genannten Gründen verneint. Die LECs, welche meist vor Ort rekrutiert werden, dürfen hinsichtlich ihrer dienstlichen Tä- tigkeiten weder von Organen der UNMIK/EULEX (European Union Rule of Law Mission) noch von der nationalen kosovarischen Verwaltung und Polizei, festgenommen und verwal- tungs-, zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden 178 . Somit beanspruchen die LEC auch eine Art Immunität, welche sonst nur den KFOR Soldaten zugutekommt. Dies jedoch nur bei ihren dienstlichen Tätigkeiten. Für Delikte ausserhalb ih- rer dienstlichen Tätigkeit unterstehen sie der kosovarischen Gesetzgebung. 5.5. Zwangsmassnahmen ausserhalb von KFOR Camps Noch schwieriger gestaltet sich aus gesetzlichen und völkerrechtlichen Gründen die Durch- führbarkeit von Zwangsmassnahmen ausserhalb eines Camps. 176 Vgl. Art. 115 MStG bis Art. 179 MStG. 177 Das Kompetenzzentrum SWISSINT in Stans-Oberdorf (NW) ist als nationale vorgesetzte Kommandostelle sämtlicher friedensfördernden Auslandeinsätze verantwortlich für die Planung und Führung, Rekrutierung, Betreuung und Steuerung des Personals, die Ausbildung der Einzelpersonen und Kontingente, die einsatzbezo- gene Ausrüstung der Soldaten, die Logistik ins Ausland, die Finanzplanung und Kreditverwaltung, die entspre- chende Öffentlichkeitsarbeit und die Einsatzauswertung (http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/schweizerarmee/organisation/fsta/SWISSINT.html). 178 Grundlagen für den SWISSCOY Einsatz Punkt 5.1.2. - 52 - Hier befindet man sich auf fremden Staatsgebiet, ohne etwaige Immunitäten, wie sie in den Camps bestehen. Zudem sind bei der Ausübung von Zwangsmassnahmen vermehrt auch Rechte Dritter tangiert. Bei den Dritten ausserhalb der Camps wird es sich ausserdem meist um Zivilisten handeln. Die folgende Konstellation wäre durchaus denkbar und versucht auf die Problematik der drit- ten eingangs gestellten Frage einzugehen: Ein AdSWISSCOY benutzt die Wohnung eines kosovarischen Zivilisten in Pristina um sei- nen Drogengeschäften nachzugehen. Läge die Wohnung in der Schweiz könnte eine Haus- durchsuchung durchgeführt werden, auch wenn die Wohnung nicht dem Beschuldigten selbst, sondern einer Drittperson gehören würde. Dies ist nach Art. 66 MStP zulässig, falls sich Beweisgegenstände in der Wohnung befinden. Bei einer Wohnung in Pristina würde dies jedoch bedeuten, dass im Rahmen einer schweizerischen, militärischen Strafuntersuchung die Wohnung eines kosovarischen Zivilisten durchsucht würde. Darin läge ein massiver Eingriff in die Rechte eines Ausländers auf dessen Staatsgebiet. Eine Durchsuchung in einem solchen Fall ist nur mittels Einbezug der Kosovo Police möglich und die kosovarischen Strafverfol- gungsbehörden müssten ihr Einverständnis erklären. Im kosovarischen Einsatzraum ist die Militärjustiz in der glücklichen Lage, dass sich die Mi- litärpolizei vor Ort befindet und erste Einvernahmen durchführen kann. Dies ist meines Er- achtens aber die einzige Handlung, welche die Militärpolizei im Kosovo vornehmen darf. Der Kommandant, welcher über die Strafbefugnis in Disziplinarsachen verfügt, kann sich nämlich zur Feststellung des Sachverhaltes von einem geeigneten Angehörigen der Armee unterstüt- zen lassen 179 . Dies bedeutet m.E., dass der Kommandant eine Einvernahme auch an die Mili- tärpolizei delegieren darf. Diese Delegation stösst an die Grenze des Zulässigen, wenn von Anfang an ein Disziplinarfehler verneint wird. In diesem Fall bildet das Disziplinarstrafrecht keine Grundlage für eine Befragung durch die Militärpolizei. Weltweit befinden sich noch zahlreiche weitere Schweizer im Auslandeinsatz, in Gebieten, in welchen keine Schweizer Militärpolizei vor Ort ist. Ich selbst war vor kurzem in Mali, Afrika, im Rahmen einer noch laufenden Untersuchung. Die Reise musste ich als Diplomat (mit Diplomatenpass) und nicht als Untersuchungsrichter 179 Vgl. Art. 200 Abs. 7 MStG. - 53 - antreten. Dementsprechend hatte ich in Mali auch keine Befugnisse, Ermittlungen jedwelcher Art zu tätigen. An diesem Einsatzort wären Ermittlungen nur rechtshilfeweise durchführbar. Dies jedoch auch nur, wenn es sich um gemeinrechtliche Delikte handeln würde. Offensichtlich wurde daran gezweifelt, dass im Ausland Massnahmen nach MStP durchge- führt werden dürfen, andernfalls hätte ich als militärischer Untersuchungsrichter reisen kön- nen. 5.6. Fazit Es konnte aufgezeigt werden, dass das Militärstrafgesetzbuch auf Auslandtaten uneinge- schränkt anwendbar ist. Dies resultiert bereits aus Art. 3 Abs. 1 Ziff. 6 MStG i.V.m Art. 218 Abs. 1 und 2 MStG. Dass der Einsatz zugunsten der KFOR unter die Auslandeinsätze nach Art. 66 ff. MG fällt, ist wohl unbestritten, auch wenn nicht auf die konkreten Voraussetzun- gen eingegangen wurde, wie ein solcher Einsatz zustande kommt. Es kann jedoch meines Erachtens daraus, dass das MStG im Ausland auf unsere Soldaten anwendbar ist, nicht automatisch gefolgert werden, das auch die entsprechende Prozessord- nung Anwendung findet. Der MStP ist ein nationales Gesetz, welches lediglich das Verfahren der Militärjustiz in der Schweiz regelt. Wie aufgezeigt, bereitet die Anwendung des MStP auf Auslandeinsätze einige Schwierigkei- ten, welche auch in der praktischen Durchführung zu schwierigen Fragen führt. Sollten Rech- te Dritter mit ausländischer Staatsangehörigkeit verletzt werden, könnte dies nach Art. 299 StGB strafbare Souveränitätsverletzungen 180 zur Folge haben. Ein praktisches Hindernis bei der Anwendung des MStP auf Auslandeinsätze, sehe ich in Bezug auf die Ressourcen, welche nicht vorhanden sind. Zudem wird es der Militärpolizei vor Ort nicht möglich sein, den technischen Teil der Überwachungsmassnahmen umzusetzen. Einerseits sind einfach zu wenige Militärpolizisten im Einsatzraum verfügbar und anderer- seits besitzen diese oft nicht die dazu benötigte Ausbildung, die Überwachungsmassnahmen einzurichten. Es bestünde theoretisch die Möglichkeit mit zivilen Polizeikorps zusammenzu- 180 Eine Verletzung fremder Gebietshoheit ist nach Art. 299 StGB strafbar. - 54 - arbeiten, da diese genau wie die Militärpolizei zur Rechtshilfe verpflichtet sind 181 . Ob jedoch die Kantone dazu bereit wären und über die benötigten Ressourcen verfügen würden, ist fragwürdig. Eine weitere Möglichkeit wäre die Zusammenarbeit mit der KFOR. Die KFOR verfügt näm- lich über eine eigene internationale Militärpolizei (IMP), welche in letzter Zeit immer von den Angehörigen des Österreichischen und des Schweizer Kontingents gestellt wurde. Die IMP wird im Gegensatz zur nationalen Militärpolizei (MP) nur für KFOR Angelegenheiten eingesetzt. Auch wenn die IMP zum Teil aus AdSWSSCOY besteht, so sind sie dennoch als Operational Control (OPCON) Elemente zu betrachten 182 . Das bedeutet, dass sie nur von der KFOR selbst, genauer vom Kommandanten der KFOR, eingesetzt werden können. Somit kann der Untersuchungsrichter selbst nicht auf die IMP zur Strafverfolgung zurückgreifen. Der ausschlaggebende Faktor, dass der MStP auf Auslandeinsätze nicht anwendbar sein kann, ist, dass der MStP ein nationales Prozessgesetz ist, welches nur auf dem Gebiet der Schweiz Anwendung finden kann und darf. Die zivile Strafprozessordnung sowie das Ver- waltungsstrafrecht entfalten im Ausland auch keine Geltung. Wieso sollte das Militärstraf- prozessgesetz hier eine Ausnahme bilden? Wäre eine Anwendbarkeit auf Auslandeinsätze vom Gesetzgeber gewünscht gewesen, wäre dies bei der letzten Strafprozessrevision berücksichtigt worden. Als der Abs. 2 von Art. 3 MStG eingeführt wurde, um den ganzen Auslandeinsatz unter das Militärstrafrecht zu stellen, hätte zugleich auch der MStP dahingehend anpasst werden müs- sen. Wobei dies aus völkerrechtlicher Sicht und nach dem Grundsatz „locus regit actum“ höchst problematisch gewesen wäre. Zusammengefasst muss somit die erste eingangs gestellte Frage verneint werden. Der MStP ist weder als Ganzes noch in Teilen im Ausland anwendbar. Demnach dürfen auch die Zwangsmassnahmen aus dem MStP nicht angewendet werden und zwar unabhängig davon, ob diese ausserhalb oder innerhalb eines Camps durchzuführen wären, denn auch innerhalb eines Camps befindet man sich auf ausländischem Staatsgebiet (Frage 2). Auf solchem dür- fen weder gegenüber Schweizer Soldaten (insbesondere AdSWISSCOY) noch gegenüber Zivilisten oder ausländischen Staatsangehörigen Zwangsmassnahmen ergriffen werden (Fra- 181 Vgl. Art. 18 Abs. 3 MStP. 182 Vgl. Art. 3 Abs. 2 des Abkommens vom 11. Oktober 2006 zwischen dem Chef des Eidgenössischen Departe- ments für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (SR 0.510.163.1). - 55 - ge 3). Aus dem MStG und dem MStP lassen sich keine anderen Schlüsse ziehen (Frage 4). Auch die fünfte und letzte Frage muss verneint werden. Zur Lösung des Problems kann we- der auf das Flaggenprinzip abgestellt werden, weil hierfür keine gesetzliche Grundlage 183 besteht, noch kann auf die Immunität der Diplomaten verwiesen werden, da jene lediglich besagt, dass die Diplomaten vor der Strafverfolgung des Aufnahmestaates geschützt sind 184 . Anzufügen bleibt, dass allein der Umstand, einer eventuellen Straflosigkeit kein Argument für die Anwendbarkeit des MStP bildet. Im Übrigen trifft diese Aussage so auch nicht zu, da das MStG die Taten auch im Ausland unter Strafe stellt 185 . 5.7. Exkurs: Art. 65a IRSG; Anwesenheit von ausländischen Prozessbeteiligten Die Ausführung eines Rechtshilfeersuchens wird manchmal in Anwesenheit von Drittperso- nen vollzogen. Ein Grund kann im ausländischen Prozessrecht liegen, wonach der Verfah- rensbeteiligte ein Anspruch auf Anwesenheit hat. Ferner kann die Anwesenheit von Vertre- tern einer ausländischen Behörde die Beweisaufnahme oder das Verhängen von Zwangs- massnahmen unterstützen, weil sie meist grössere Sachkunde haben. Zuletzt wäre es auch denkbar, dass die Verwertung der Beweise im ausländischen Verfahren erleichtert wird 186 . Art. 65a IRSG besagt, dass die Anwesenheit von ausländischen am Prozess beteiligten Perso- nen bei Rechtshilfehandlungen sowie die Akteneinsicht gestattet werden können, wenn dies der ersuchende Staat gestützt auf seine Rechtsordnung verlangt 187 . Durch diese Bestimmung akzeptiert die Schweiz eine Beeinträchtigung ihrer Souveränität 188 . Zudem wird die Vertraulichkeit des Verfahrens eingeschränkt. Sollte ein Geheimnis Gegen- stand der Rechtshilfe sein, so muss es bis zum Entscheid über die Gewährung bewahrt blei- ben. Eine Teilnahme ist sodann nach Art. 65a Abs. 3 IRSG ausgeschlossen. Eine Zusicherung das Geheimnis nicht zu verwenden genügt nicht und ist daher im Gesetz nicht als Ausnahme 183 Vgl. Art. 4 Abs. 1 und 2 Seeschifffahrtsgesetz und Art. 11 Abs. 3 LFG i.V.m. Art. 97 Abs. 1 LFG. 184 Art. 3 WÜD. 185 Vgl. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 6 MStG i.V.m. Art. 218 Abs. 1 und 2 MStG. 186 POPP, Grundzüge, N 422. 187 Vgl. Art. 65a Abs. 1 IRSG. 188 FLACHSMANN, StGB Kommentar, N 4 zu Art. 271 StGB. - 56 - von der Geheimhaltung zugelassen 189 . Gäbe es diese Bestimmung nicht, so wäre jeder, der ohne Erlaubnis in einem fremden Staat Handlungen vornimmt, welche nur einer Behörde oder einem Beamten zustehen würden, nach Art. 271 StGB strafbar. Art. 271 StGB stellt folglich das Gegenstück zu Art. 299 StGB dar 190 . Dabei wird eine Handlung als verboten angesehen, wenn sie ihrem Wesen oder Zweck nach als Amtshandlung angesehen wird. Es ist entscheidend, ob die Handlung ihrer Natur nach amtlichen Charakter trägt, jedoch kommt es nicht auf die Person des Täters an 191 . Insbeson- dere fallen die Untersuchungshandlungen, welche zu straf-, steuer- und devisenrechtlichen Zwecken vorgenommen werden, darunter 192 . Anwesenheit im Sinne von Art. 65a IRSG bedeutet nur, dass die ausländischen Prozessbetei- ligten dem Vollzug des Rechtshilfeersuchens beiwohnen dürfen. Davon ist die eigenständige Vornahme einer Handlung zu unterscheiden. Dazu bedarf es in jedem Fall einer Bewilligung des entsprechenden Departementes bzw. Staates. Eine solche Bewilligung wird in der Regel nur erteilt, wenn die Rechtshilfeleistung durch einen Schweizer Beamten unmöglich oder sinnlos ist, so zum Beispiel bei einem Augenschein 193 . Gestützt auf die Bestimmung von Art. 65a IRSG könnte somit der ausländische Strafverfolger bei der Prozesshandlung anwe- send sein, auch wenn er selbst nicht tätig werden dürfte. Dies zeigt umso mehr, dass der Schweizer Gesetzgeber der Ansicht ist, dass Prozesshandlun- gen grundsätzlich nur von den jeweilig zuständigen Strafverfolgungsbehörden vor Ort durch- geführt werden dürfen. Falls der Kosovo eine gleichartige Regelung wie diese in Art. 65a IRSG kennen würde, wäre zumindest ein Rechtshilfeersuchen denkbar, um bei Prozesshandlungen dabei sein zu dürfen. Dies wäre jedoch nicht die Lösung für das Problem, dass der MStP keine Anwendung auf Auslandeinsätze findet, aber zumindest könnte der Untersuchungsrichter auf diesem Weg im Falle von gemeinrechtlichen Delikten an den prozessuale Handlungen teilnehmen. Im Rah- men der Rechtshilfe für militärische Delikte ist dies weiterhin ausgeschlossen 194 . Das heisst, 189 POPP, Grundzüge, N 422. 190 TRECHSEL/VEST, Schweizerisches Strafgesetzbuch, N 1 zu Art. 299 StGB. 191 BGE 114 IV 130. 192 BGE 65 I 43, 114 IV 130. 193 Vgl. Wegleitung Rechtshilfe, S. 61 ff. 194 Vgl. Art. 24 Abs. 1 MStV. - 57 - dass die Organe der Militärjustiz somit vom Ausland nur Rechtshilfe verlangen können, wenn eine nicht gegen militärische Rechtsgüter gerichtete Straftat nach Art. 108 bis Art 179 MStG vorliegt oder auf die Tat ziviles Strafrecht Anwendung findet 195 . Da es sich bei der Mehrheit der Delikte, welche im Ausland bei der Truppe anzutreffen sind um militärische Delikte handelt, kann die Möglichkeit der Rechtshilfe jedoch selten genutzt werden. 6. Lösungsansätze Zielführend ist wohl einzig eine Grundlage für die Anwendung des MStP auf Auslandeinsät- ze zu schaffen. Jedoch dürfe dies aus völkerrechtlicher Sicht und wegen des Grundsatzes „locus regit actum“ nicht möglich sein. Aber so wäre zumindest die Frage beantwortet, ob der MStP überhaupt Anwendung finden kann. Dadurch nicht gelöst sind allfällige zwischenstaatliche Konflikte, welche bei der Durchfüh- rung einer Prozesshandlung im Ausland auftreten können, insbesondere wenn andere Staats- angehörige von den Handlungen betroffen sind. Meines Erachtens müsste bei jedem Auslandeinsatz mit dem Aufnahmestaat ein internationa- les Abkommen getroffen werden, wie und von wem bei einem dem MStG unterliegenden Delikt die Untersuchungen durchgeführt werden. Denn es liegt wohl im Interesse aller, dass Delikte verfolgt werden. Eines gilt es zu betonen; im Einsatzraum Kosovo hat die Schweiz immerhin die Militärpoli- zei als verlängerten Arm der Strafverfolgungsbehörde vor Ort und kann diese bis zu einem Grad einsetzen. Die Schweiz ist jedoch aktuell in 18 Ländern mit einer Vielzahl an Schweizer Armeeangehö- rigen in Missionen vertreten 196 und verfügt in all diesen Ländern abgesehen vom Kosovo über keine Militärpolizei vor Ort. In den meisten Ländern dürfte sich daher die Strafverfol- gung noch schwieriger gestalten als im Kosovo. Dies findet auch darin seinen Ausdruck, dass der Untersuchungsrichter im Ausland als Angehöriger der jeweiligen Mission oder als Dip- lomat auftritt und nicht als Untersuchungsrichter. Wie sollte ein militärischer Untersuchungs- richter zum Beispiel in Mali strafprozessuale Massnahmen durchführen können, ohne sich selbst einer Strafverfolgung auszusetzen. Bei vielen Missionen, welche unter einem UNO 195 Vgl. Handbuch MJ S. 17. 196 Siehe: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/einsaetze/peace.html. - 58 - Mandat stehen ist daher die UNO selbst mit der Strafverfolgung beauftragt. Die Schweiz wird dann je nach dem über das Ergebnis der Ermittlungen orientiert. Die Schweiz selbst darf je- doch keine Ermittlungen vor Ort durchführen. Folglich kann eine Vorortreise m.E. nur dem Zweck des Augenscheins und der informellen Informationsbeschaffung dienen. Ob solche Informationen in einem allfälligen Gerichtspro- zess verwertbar wären, ist eine andere Frage, welche an dieser Stelle offen gelassen werden muss. 7. Straflosigkeit nach MStG? Wie ausgeführt, komme ich zum Schluss, dass zwar das MStG von Gesetzes wegen auf Aus- landeinsätze Anwendung findet 197 , jedoch der MStP nicht. Dies hauptsächlich weil hierzu eine gesetzliche Grundlage in der Militärstrafprozessordnung fehlt und es aus völkerrechtli- chen Gründen unzulässig ist. Somit sind Schweizer Soldaten für ihre Taten im Auslandein- satz gemäss MStG strafbar, jedoch können keine Untersuchungen gemäss MStP, im Ausland durchgeführt werden. Falls dies notwendig ist, ist der Weg der Rechtshilfe zu beschreiten. Das bedeutet, dass vom Untersuchungsrichter ein Rechtshilfeersuchen gestellt werden muss. Dabei stösst man aber auf die Problematik, dass militärische Delikte nicht rechtshilfefähig sind 198 . Allenfalls könnte ein Anknüpfungspunkt bei einem gemeinen Delikt gesucht werden. Dies wird jedoch nicht immer möglich sein. Im Falle von rein militärischen Delikten führt dies somit dazu, dass allfällige Strafuntersu- chungen im Ausland nicht durchgeführt werden können, was zu einer mangelhaften Beweis- lage und infolgedessen zu einem Freispruch führen kann. „Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig ohne Mithilfe Dritter verfasst habe und in der Arbeit alle verwendeten Quellen angegeben habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle von Plagiaten auf Note 1 erkannt werden kann.“ 197 Vgl. Art. 3 Abs. 2 MStG in Verbindung mit Art. 218 Abs. 2 MStG. 198 Vgl. Art. 24 Abs. 1 MStV. - 59 - Anhang Die KFOR im Kosovo (Quelle: Bundeswehr) KFOR-Hauptquartier in Pristina (Camp Film City) http://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0CAcQjRxqFQoTCJX0wa2JnscCFWpH2wodvfIDVQ&url=http://www.bundeswehr.de/portal/poc/bwde?uri=ci:bw.bwde.einsaetze.missionen.balkan.kosovo.kforheute&ei=kF3IVZXsJ-qO7Qa95Y-oBQ&bvm=bv.99804247,d.ZGU&psig=AFQjCNEwvhy_9oz5n1GgDdIDnEeclqs6TA&ust=1439280907742864 https://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0CAcQjRxqFQoTCMGvoMiGnscCFSaM2wodJ8AGNg&url=https://zweistundenflug.wordpress.com/2013/10/22/film-city-nato-camp-pristina-kosovo/&ei=o1rIVYHSGaaY7gangJuwAw&psig=AFQjCNF0fjylNoAX9RsU4t0C4DmKGLbAkA&ust=1439280153561534 - 60 - Der Schweizer Trakt im KFOR-Hauptquartier in Pristina Camp Bondsteel mit dem Luftwaffen-Detachement https://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0CAcQjRxqFQoTCImG6YiHnscCFQWt2wodwf8ABg&url=https://en.wikipedia.org/wiki/Ferizaj&ei=KlvIVYnJMoXa7gbB_4Mw&psig=AFQjCNGXCxedZ8uHuKsB0Cm7OyDJAWnpyw&ust=1439280217994082 - 61 - Die Schweizer Reparaturhalle für Fahrzeuge in Prizren Ehemaliges Schweizer Camp Casablanca http://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0CAcQjRxqFQoTCOr32qSHnscCFWQX2woddJMDFw&url=http://www.bhi.at/2007/kosovo07/camp.htm&ei=ZVvIVaqxE-Su7Ab0po64AQ&psig=AFQjCNHI6VmHOgyS2ZnINPWq52nH3Sg6xQ&ust=1439280348766330 - 62 - Camp Novo Selo Missionen weltweit Aktuell leisten max. 308 Frauen und Männer im Rang vom einfachen Soldaten bis zum Divisionär in 18 Ländern auf 4 Kontinenten einen Beitrag zum Frieden. Die grosse Mehrheit setzt sich aus Milizangehörigen zusammen. http://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0CAcQjRxqFQoTCPPQv_mHnscCFYoI2wodlwQJnQ&url=http://5.rg.free.fr/PRESENTATION/pageH m.htm&ei=F1zIVbPpB4qR7AaXiaToCQ&psig=AFQjCNEpNS05GBwfQRPJtTcMaQfLw96pmA&ust=1439280534040829

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