Doktorat in Humanmedizin
Das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin bietet ab 1.2.2022 ein Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) an.
Bevor Sie sich zum Doktoratsstudium anmelden können, benötigen Sie die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Professor*innen , der Privatdozent*innen oder der Titularprofessor*innen des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit einer potentiellen Betreuungsperson auf.
Bei Privatdozent*innen und Titularprofessor*innen: Bitte stellen Sie sicher, dass die für Sie in Frage kommende Person über das Promotionsrecht am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin verfügt. Wenn Sie unsicher sind, dann wenden Sie sich an dr-med. @ unilu.ch
Für Doktorierende ist die Online-Anmeldung notwendig.
-> Bitte legen Sie der Anmeldung jeweils Ihren Masterabschluss bei sowie das eidgenössische Arztdiplom oder ein vom Bundesamt für Gesundheit durch die
Medizinalberufekommission anerkanntes Arztdiplom.
Doktoratsanmeldungen können grundsätzlich immer vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dennoch folgende Termine:
31. August für das kommende Herbstsemester
31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Die Zulassung regelt der Studien- und Prüfungsausschuss (StuPA) des Departements. Die Zulassungsbedingungen finden Sie in der Promotionsordnung Dr. med. Der Zulassungsentscheid wird per E-Mail kommuniziert.
Sprachkenntnisse: Sie benötigen sehr gute Englischkenntnisse.
Für die wissenschaftliche Betreuung ist eine Betreuungsperson zuständig. Diese muss aus entweder aus dem Kreis der Professor*innen des Departements sein oder sie muss über das Promotionsrecht am Departement verfügen. Ohne eine von beiden Seiten unterschriebene Dissertationsvereinbarung, ist die Zulassung nicht möglich.
Das Doktorat umfasst keine verpflichtenden Studienleistungen. Sie können aber freiwillig an den PhD-Kursen des Doktoratsprgrammes «Dr.sc.» teilnehmen, sofern es freie Kapazitäten gibt.
Besuch von Lehrveranstaltungen
Es können nach Absprache mit der Betreuungsperson auch ggfs. externe Veranstaltungen besucht werden.
Besuch von internationalen Tagungen
Beim Studienzentrum des Departements können Anträge auf finanzielle Unterstützung Konferenzbesuche gestellt werden, wenn Sie vorhaben einen aktiven Beitrag an der entsprechenden Veranstaltung zu leisten (Vortrag, Posterpräsentation).
Die Betreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit der Doktorandin / dem Doktoranden zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei wird die Entwicklung der Forschungsarbeit besprochen sowie die nächsten Schritte festgehalten.
Die Ergebnisse der Evaluation werden dokumentiert und dem Studienzentrum per E-Mail an dr-med eingereicht. @ unilu.ch
Der Studien- und Prüfungsausschuss überprüft den jährlichen Evaluationsbericht.
Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester ist der erste Zwischenbericht am 1. April des Folgejahres fällig.
Bei Immatrikulation im Herbstsemester ist der erste Zwischenbericht am 1. Oktober des Folgejahres fällig.
Eine Beurlaubung vom Doktorat ist grundsätzlich möglich. Gesuche müssen schriftlich beim Studienzentrum per E-Mail an dr-med eingereicht werden, jeweils spätestens bis zum 15. September (für das Herbstsemester) und bis zum 15. Februar (für das Frühjahrssemester). @ unilu.ch
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Eine Beurlaubung erfolgt für maximal zwei Semester.
- In der Zeit entfallen die Immatrikulationsgebühren.
- Sie können nicht an Veranstaltungen teilnehmen.
- Sie können keine Anträge auf finanzielle Unterstützung an das GWM stellen.
- Sie können keinen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren wird auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten eröffnet. Der Antrag ist an die Departementsversammlung zu richten und per E-Mail an dr-med einzureichen. @ unilu.ch
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Ein Exemplar (PDF) der Dissertation
- eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie / er die eingereichte Dissertation selbständig verfasst hat, dass sie / er bei der Abfassung der Dissertation nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat und eine Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat
- Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Doktorats (kann bei den Studiendiensten angefordert werden)
Gutachten
Die Betreuungsperson ist für das Verfassen des Gutachtens zuständig. Für den Versand der Dissertation an die / den Gutachter*in ist die /der Promovierende zuständig.
Nach spätestens zwei Monaten sollte das Gutachten beim Studienzentrum vorliegen. Danach liegt die Dissertation inkl. der Gutachten für die Dauer von drei Wochen im Departement zur Einsichtnahme für die promovierten Mitglieder des Departements auf.
Publikation der Dissertation
Es sind mindestens fünf Pflichtexemplare der publizierten Arbeit abzugeben. Davon geht ein Exemplar an die /der Gutachter*in der Dissertation. Vier Exemplare sind an die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) an Frau Simone Rosenkranz (Simone.Rosenkranz) weiterzuleiten. @ zhbluzern.ch
Bitte verwenden Sie dafür diesen Umlaufzettel und schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt per Mail an dr-med. @ unilu.ch
Titel
Nach Ablieferung der Pflichtexemplare erfolgt die Promotion zum Dr. med. und es wird eine Urkunde darüber ausgestellt.
- Promotionsordnung Dr. med.
- Wegleitung zur Promotionsordnung Dr. med.
- Dissertationsvereinbarung
- Liste der promotionsberechtigten PrivatdozentInnen und TitularprofessorInnen
- Antrag Promotionsrecht
- Antrag Finanzielle Unterstützung
- Spesenformular
- Vorlage Publikation Dissertation
- Erklärungen (Einreichung Dissertation)
- Umlaufzettel (Abgabe Pflichtexemplare)
- FAQ Meist gestellte Fragen
Universität Luzern
Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin
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dr-med @ unilu.ch