Doktorat in Humanmedizin
Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin bietet ein Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) an.
Bevor Sie sich zum Doktoratsstudium anmelden können, benötigen Sie die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Professor:innen , der Privatdozent:innen oder der Titularprofessor:innen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit einer potentiellen Betreuungsperson auf.
Bei Privatdozent:innen und Titularprofessor:innen: Bitte stellen Sie sicher, dass die für Sie in Frage kommende Person über das Promotionsrecht an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin verfügt. Wenn Sie unsicher sind, dann wenden Sie sich an dr-med. @ unilu.ch
Für Doktorierende ist die Online-Anmeldung notwendig.
Für eine Zulassung zum Doktorat in Humanmedizin sind Ihrer Anmeldung zwingend folgende Unterlagen einzureichen:
- Dissertationsvereinbarung
- Masterabschluss
- Eidgenössisches Arztdiplom oder ein vom Bundesamt für Gesundheit durch die Medizinalberufekommission anerkanntes Arztdiplom
Doktoratsanmeldungen können grundsätzlich immer vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dennoch folgende Termine:
31. August für das kommende Herbstsemester
31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Medizinstudierende, welche im August und September ihre Prüfung zum Eidg. Diplom ablegen und bereits eine Betreuungsvereinbarung (Dissertationsthema & Betreuer:in) haben, können sich nahtlos für das Herbstsemester anmelden. Das Nachreichen des Arztdiploms hat bis 31. Oktober zu erfolgen. Dennoch gilt die Online-Anmeldung für das Doktorat über das Portal bis einschliesslich 31. August. Bei Unklarheiten wenden Sie sich via E-Mail an uns.
Die Zulassung regelt der Studien- und Prüfungsausschuss (StuPA) der Fakultät. Die Zulassungsbedingungen finden Sie in der Promotionsordnung Dr. med. Der Zulassungsentscheid wird per E-Mail kommuniziert.
Sprachkenntnisse: Sie benötigen sehr gute Englischkenntnisse.
Für die wissenschaftliche Betreuung ist eine Betreuungsperson zuständig. Diese muss aus entweder aus dem Kreis der Professor:innen der Fakultät sein oder sie muss über das Promotionsrecht an der Fakultät verfügen. Ohne eine von beiden Seiten unterschriebene Dissertationsvereinbarung ist die Zulassung nicht möglich.
Das Doktorat umfasst keine verpflichtenden Studienleistungen. Sie können aber freiwillig an den PhD-Kursen des Doktoratsprgrammes «Dr.sc.» teilnehmen, sofern es freie Kapazitäten gibt.
Besuch von Lehrveranstaltungen
Es können nach Absprache mit der Betreuungsperson auch ggfs. externe Veranstaltungen besucht werden.
Besuch von internationalen Tagungen
Beim Studiendekanat der Fakultät können Anträge auf finanzielle Unterstützung Konferenzbesuche gestellt werden, wenn Sie vorhaben einen aktiven Beitrag an der entsprechenden Veranstaltung zu leisten (Vortrag, Posterpräsentation).
Die Betreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit der doktorierenden Person zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei wird die Entwicklung der Forschungsarbeit besprochen sowie die nächsten Schritte festgehalten.
Bei grundlegenden Änderungen, ob die Dissertation betreffend oder Seitens Doktorand:in und/oder der betreuenden Person, muss der jährliche Bericht an das Studiendekanat via E-Mail an dr-med eingereicht werden. Der Studien- und Prüfungsausschuss überprüft den jährlichen Evaluationsbericht. Bitte verwenden Sie hierfür die vorgegebene @ unilu.chVorlage. Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester ist der erste Zwischenbericht am 1. April des Folgejahres fällig. Bei Immatrikulation im Herbstsemester ist der erste Zwischenbericht am 1. Oktober des Folgejahres fällig.
Wenn keine Änderungen festgehalten werden, ist kein Bericht zuhanden Studiendekanat einzureichen.
Eine Beurlaubung vom Doktorat ist grundsätzlich möglich. Gesuche müssen schriftlich beim Studiendekanat per E-Mail an dr-med eingereicht werden, jeweils spätestens bis zum 15. September (für das Herbstsemester) und bis zum 15. Februar (für das Frühjahrssemester). @ unilu.ch
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Eine Beurlaubung erfolgt für maximal zwei Semester.
- In der Zeit entfallen die Immatrikulationsgebühren.
- Sie können nicht an Veranstaltungen teilnehmen.
- Sie können keine Anträge auf finanzielle Unterstützung an die GMF stellen.
- Sie können keinen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren wird auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten eröffnet. Der Antrag ist an die Fakultätsversammlung zu richten und per E-Mail an dr-med einzureichen. @ unilu.ch
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Ein Exemplar (PDF) der Dissertation
- eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie / er die eingereichte Dissertation selbständig verfasst hat, dass sie / er bei der Abfassung der Dissertation nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat und eine Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat
- Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Doktorats (kann bei den Studiendiensten angefordert werden)
Gutachten
Die Betreuungsperson ist für das Verfassen des Gutachtens zuständig. Für den Versand der Dissertation an die / den Gutachter:in ist die /der Promovierende zuständig.
Nach spätestens zwei Monaten sollte das Gutachten beim Studiendekanat vorliegen. Danach liegt die Dissertation inkl. der Gutachten für die Dauer von drei Wochen in der Fakultät zur Einsichtnahme für die promovierten Mitglieder der Fakultät auf.
Publikation der Dissertation
Es sind mindestens fünf Pflichtexemplare der publizierten Arbeit abzugeben. Davon geht ein Exemplar an die /der Gutachter:in der Dissertation. Vier Exemplare sind an die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) an Frau Simone Rosenkranz (Simone.Rosenkranz) weiterzuleiten. @ zhbluzern.ch
Bitte verwenden Sie dafür diesen Umlaufzettel und schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt per Mail an dr-med. @ unilu.ch
Titel
Nach Ablieferung der Pflichtexemplare erfolgt die Promotion zum Dr. med. und es wird eine Urkunde darüber ausgestellt.
- Promotionsordnung für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.)
- Wegleitung zur Promotionsordnung Dr. med.
- Dissertationsvereinbarung
- Liste Promotionsrecht an der Fakultät
- Antrag Promotionsrecht Dr. med
- Antrag Finanzielle Unterstützung
- Spesenformular
- Vorlage Publikation Dissertation
- Erklärungen (Einreichung Dissertation)
- Jahresbericht / Zwischenbericht Doktorat Dr. med
- Gutachten Dr. med
- Zweitgutachten Dr. med.
- Umlaufzettel (Abgabe Pflichtexemplare)
- FAQ Meist gestellte Fragen Doktorat Dr med
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Doktoratsstudium in Humanmedizin an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin an der Universität Luzern.
Dr. med. Christian Schirlo, MME
Leiter Studiendekanat
Brigitte Scharr
Administrative Koordinatorin
Doktorat in Humanmedizin
dr-med @ unilu.ch