Doktorat in Humanmedizin
Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin bietet ein Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) an.
Bevor Sie sich zum Doktoratsstudium anmelden können, benötigen Sie die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Professor:innen , der Privatdozent:innen oder der Titularprofessor:innen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit einer potenziellen Betreuungsperson auf.
Bei Privatdozent:innen und Titularprofessor:innen:
Bitte stellen Sie sicher, dass die für Sie in Frage kommende Person über das Promotionsrecht an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin verfügt. Wenn Sie unsicher sind, dann wenden Sie sich an dr-med. @ unilu.ch
Eine Online-Anmeldung für das Studienprogramm ist für Doktorierende verpflichtend.
Bitte beachten Sie die Fristen für die Online-Anmeldung:
31. August für das kommende Herbstsemester
31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Für eine Zulassung zum Doktorat in Humanmedizin sind der Anmeldung zwingend folgende Unterlagen einzureichen:
- Dissertationsvereinbarung (unterzeichnet und mit aktuellem Tagesdatum versehen)
- Kopie eines Masterabschluss
- Eidgenössisches Arztdiplom oder ein vom Bundesamt für Gesundheit durch die Medizinalberufekommission anerkanntes Arztdiplom
Die Zulassung regelt der Studien- und Prüfungsausschuss (StuPA) der Fakultät. Die Zulassungsbedingungen finden Sie in der Promotionsordnung Dr. med.
Der Zulassungsentscheid wird per E-Mail kommuniziert.
Sprachkenntnisse: Sie benötigen sehr gute Englischkenntnisse.
Doktorat direkt nach Abschluss des Masterstudiums
Falls Sie nach Ihrem Masterabschluss im FS an der Universität Luzern direkt ein Doktorat für das darauffolgende HS anschliessen möchten, so melden Sie dies per E-Mail an studiendienste an. Anmeldeschluss für das Herbstsemester bis 15.09. @ unilu.ch
Medizinstudierende von anderen Universitäten, welche im August resp. September ihre Prüfung zum eidg. diplom. Arzt resp Ärztin ablegen und bereits eine Betreuungsvereinbarung (Dissertationsthema & Betreuer:in) haben, können sich ebenfalls nahtlos für das Herbstsemester anmelden. WICHTIG: hier gilt die Online-Anmeldung bis Frist zum 31. August (KEINE E-MAIL) Für mehr Informationen, so wenden Sie sich frühzeitig via E-Mail an dr-med. @ unilu.ch
Für die wissenschaftliche Arbeit ist eine Betreuungsperson zuständig. Diese muss entweder aus dem Kreis der Professor:innen, der Privatdozent:innen, der Titularprofessor:innen der Fakultät sein oder sie muss über das Promotionsrecht an der Fakultät verfügen.
Ohne eine von beiden (oder mehr) Personen unterschriebene Dissertationsvereinbarung ist eine Zulassung nicht möglich.
Das Doktorat umfasst keine verpflichtenden Studienleistungen. Sie können aber freiwillig an den PhD-Kursen des Doktoratsprgrammes «Dr.sc.» teilnehmen, sofern es freie Kapazitäten gibt.
Besuch von Lehrveranstaltungen
Es können nach Absprache mit der Betreuungsperson auch ggfs. externe Veranstaltungen besucht werden.
Besuch von internationalen Tagungen
Beim Studiendekanat der Fakultät können Anträge auf finanzielle Unterstützung Konferenzbesuche gestellt werden, wenn Sie vorhaben einen aktiven Beitrag an der entsprechenden Veranstaltung zu leisten (Vortrag, Posterpräsentation).
Die Betreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit der doktorierenden Person zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei wird die Entwicklung der Forschungsarbeit besprochen sowie die nächsten Schritte festgehalten. Bitte verwenden Sie für die Berichte die vorgegebene Vorlage.
Bei grundlegenden Änderungen, ob die Dissertation betreffend oder Seitens Doktorand:in und/oder der betreuenden Person, muss der Bericht fristgerecht zuhanden Studiendekanat via E-Mail an dr-med eingereicht werden. Auch auf expliziten Wunsch Seitens Doktorand:in und Betreuungsperson, kann die Umsetzung der Betreuungsvereinbarung durch den Studien- und Prüfungsausschuss überprüft werden. @ unilu.ch
Die Fristen lauten:
- Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester bis 1. April
- Bei Immatrikulation im Herbstsemester bis 1. Oktober
Eine Beurlaubung vom Doktorat ist grundsätzlich möglich. Gesuche müssen schriftlich beim Studiendekanat per E-Mail an dr-med eingereicht werden, jeweils spätestens bis zum 15. September (für das Herbstsemester) und bis zum 15. Februar (für das Frühjahrssemester). @ unilu.ch
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Eine Beurlaubung erfolgt für maximal zwei Semester.
- In der Zeit entfallen die Immatrikulationsgebühren.
- Sie können nicht an Veranstaltungen teilnehmen.
- Sie können keine Anträge auf finanzielle Unterstützung an die GMF stellen.
- Sie können keinen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren wird auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten eröffnet. Der Antrag ist an die Fakultätsversammlung zu richten und per E-Mail an dr-med einzureichen. @ unilu.ch
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Ein Exemplar (PDF) der Dissertation
- eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie / er die eingereichte Dissertation selbständig verfasst hat, dass sie / er bei der Abfassung der Dissertation nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat und eine Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat
- Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Doktorats (kann bei den Studiendiensten angefordert werden)
- Falls vorhanden: Kopien der jährlichen Evaluationsberichte
Gutachten
Die Betreuungsperson fungiert als Erstgutacher:in und ist für das Verfassen des ersten Gutachtens zuständig. Für das Zweitgutachten wird eine Person von der KWM ernannt und beauftragt. Nach spätestens zwei Monaten nach erfolgter Eröffnung des Promotionsverfahrens sollten die Gutachten beim Studiendekanat vorliegen. Danach liegt die Dissertation inkl. der Gutachten für die Dauer von drei Wochen in der Fakultät zur Einsichtnahme für die promovierten Mitglieder der Fakultät auf.
Abgabe der Dissertation/Pflichtexemplar
Nach dem Prozedere muss die Doktorandin resp. der Doktorand abschliessend je ein Pflichtexemplar der abgeschlossenen Dissertation elektronisch zu handen Studiendekanant (dr-med) und an die Zentral- und Hochschulbibliothek ( @ unilu.chlory) abgeben. Die Abgabe erfolgt nur elektronisch. @ zhbluzern.ch
Ausstellung Diplom & Leistungsnachweis
Nach Ablieferung der Pflichtexemplare und die Publikationsbestätigung der Zentral- und Hochschulbibliothek, erfolgt die Promotion zum Doktor resp. Doktorin in Humanmedizin "Dr. med." und es wird eine Urkunde darüber ausgestellt.
- Promotionsordnung Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.)
- Wegleitung zur Promotionsordnung Dr. med.
- Dissertationsvereinbarung
- Liste Promotionsrecht an der Fakultät
- Antrag Promotionsrecht Dr. med
- Antrag Finanzielle Unterstützung
- Spesenformular
- Vorlage Publikation Dissertation
- Erklärungen (Einreichung Dissertation)
- Jahresbericht / Zwischenbericht Doktorat Dr. med
- Gutachten Dr. med
- Zweitgutachten Dr. med.
- FAQ Meist gestellte Fragen Doktorat Dr med
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Doktoratsstudium in Humanmedizin an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin an der Universität Luzern.
Dr. med. Christian Schirlo, MME
Leiter Studiendekanat
Brigitte Scharr
Administrative Koordinatorin
Doktorat in Humanmedizin
dr-med @ unilu.ch