Prüfungen
BSc Gesundheitswissenschaften
(More Information about MSc Health Sciences Exams)
Für die Studiengänge der Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin (GMF) ist eine Anmeldung für die Prüfungen und Nachprüfungen über das UniPortal obligatorisch. Dies gilt auch für Studierende der anderen Fakultäten, welche Lehrveranstaltungen der Gesundheitswissenschaften besuchen. Ohne Anmeldung ist es nicht möglich, eine Prüfung zu besuchen und Credits zu erwerben.
Wichtig: An den verschiedenen Fakultäten gelten unterschiedliche Anmeldefristen für die Prüfungen sowie Prüfungsdaten. Dies gilt es in Eigenverantwortung zu beachten und in der Planung zu berücksichtigen.
Prüfungssession Herbstsemester 2025
Falls in den einzelnen Veranstaltungen nicht anders kommuniziert, gelten folgende Daten und Zeiten (Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben, es sind somit ausserordentliche Prüfungsdaten und Anmeldefristen möglich):
| Abgabe Anmeldung Bachelorarbeit im HS 25: | bis 15. September 2025 |
| Abgabe Masterarbeit im HS 25: | bis 15. Oktober 2025 |
| An- und Abmeldung Prüfungen: | 30. Oktober bis 13. November 2025* |
| Abgabe Bachelorarbeit im HS 25: | bis 15. Dezember 2025 |
| Prüfungen Kurse HS 25: | 12. Januar bis 30. Januar 2026 |
| Wiederholungsprüfungen FS 24: | 26. Januar bis 30. Januar 2026 |
| Mündliche Masterprüfungen**: (**Anmeldung erfolgt automatisch mit der Abgabe des Supervision Agreements der Masterarbeit per 15. Oktober 2025) | 26. Januar bis 30. Januar 2026 (Vereinzelte ausserordentliche Termine aufgrund Verfügbarkeit der Gutachter) |
| Notenbekanntgabe*: | laufend bis 12. Februar 2026 |
* Für einzelne Master Blockkurse gelten verlängerte Fristen. Die betreffenden Kurse sowie die jeweils gültige Anmeldefrist sind im Vorlesungsverzeichnis im Abschnitt „Prüfung“ aufgeführt. Erfolgt im Abschnitt „Prüfung“ lediglich ein Verweis auf die allgemeine Website ohne zusätzliche Angaben, gelten die allgemeinen Fristen.
Prüfungssession Frühjahrssemester 2026
Falls in den einzelnen Veranstaltungen nicht anders kommuniziert, gelten folgende Daten und Zeiten (Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben, es sind somit ausserordentliche Prüfungsdaten und Anmeldefristen möglich):
| Abgabe Anmeldung Bachelorarbeit im FS 26: | bis 15. Februar 2026 |
| Abgabe Masterarbeit im FS 26: | bis 15. April 2026 |
| An- und Abmeldung Prüfungen: | 2. April bis 16. April 2026 |
| Abgabe Bachelorarbeit im FS 26: | bis 15. Mai 2026 |
| Prüfungen Kurse FS 26: | 1. Juni bis 19. Juni 2026 |
| Wiederholungsprüfungen HS 25: | 1. Juni bis 5. Juni 2026 |
| Mündliche Masterprüfungen**: (**Anmeldung erfolgt automatisch mit der Abgabe des Supervision Agreements und der Masterarbeit per 15. April 2026) | 1. Juni bis 5. Juni 2026 (Vereinzelte ausserordentliche Termine aufgrund Verfügbarkeit der Gutachter) |
| Notenbekanntgabe*: | laufend bis 16. Juli 2026 |
* Es ist möglich, dass einzelne Noten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Sie werden schnellstmöglich nachgeführt.
- Einführung in die Medizin ll
- Gesundheits- und Medizinrecht
- Grundlagen der Gesundheitskommunikation
- Neurorehabilitation – der Weg zurück in den Alltag
- Science & Leadership in Healthcare: A TED-Talk Series
Die oben genannten Prüfungen werden in der Prüfungssession HS 2025 mit der cloudbasierten Prüfungssoftware Inspera durchgeführt. Die Prüfungsdurchführung findet vor Ort am eigenen Notebook statt. Die Mitnahme eines eigenen Notebooks, welches den technischen Anforderungen entspricht, wird vorausgesetzt. Zudem muss zur Prüfung die CampusCard mitgebracht und vorgewiesen werden.
Funktionstest INSPERA
Der Funktionstest INSPERA vor Ort wird für alle Studierenden vorausgesetzt, welche die oben genanten Prüfungen antreten. Innerhalb dieser Zeitfenster können Sie den Funktionstest, der ca. 20 Minuten dauert, ablegen und erhalten technischen Support zu der Prüfungssoftware INSPERA und dem Safe Exam Browser (SEB):
- Montag, 24.11.2025, 08:00 – 10:00 Uhr, Hörsaal 1
- Dienstag, 25.11.2025, 16:00 – 18:00 Uhr, Hörsaal 1
- Donnerstag, 27.11.2025, 12:00 – 14:00 Uhr, Hörsaal 1
- Montag, 01.12.2025, 08:00 – 10:00 Uhr, Hörsaal 1
Dieser Test dient dazu, die aktuelle Version Safe Exam Browser (SEB) zu installieren und seine Funktionalität sowie den Zugriff auf die Prüfungssoftware INSPERA zu testen. Die korrekte Installation des SEB ist zudem Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Wer den Funktionstest nicht absolviert, hat bei technischen Problemen am Prüfungstag keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Prüfungsaufsicht. Während den Prüfungen wird keine zusätzliche Prüfungszeit zur Installation des SEB zur Verfügung gestellt.
Eine Anmeldung zum Funktionstest ist nicht notwendig. Studierende, die INSPERA-Prüfungen an mehreren Fakultäten ablegen, müssen den Funktionstest nur einmal ausführen. Studierende, welche sich zu obenstehenden Prüfungen anmelden, erhalten vor der Prüfungssession (nach Ablauf der Anmeldefrist) per E-Mail weitere Informationen zum Funktionstest INSPERA.
Bei Fragen zum SEB sowie zur Prüfungssoftware INSPERA wenden Sie sich an exams-health@unilu.ch.
Prüfungseinsicht Prüfungssession Herbstsemester 2025
Die Prüfungseinsicht bleibt jenen Studierenden vorbehalten, welche mit ungenügenden Noten abgelegt haben. Ohne vorgängige Anmeldung via exams-health@unilu.ch ist eine Prüfungseinsicht nicht möglich.
Eine Prüfungseinsicht dauert in der Regel 15 Minuten pro Prüfung. Während der Prüfungseinsicht dürfen keine Notizen oder weitere schriftliche oder elektronische Kopien der Prüfungsunterlagen gemacht werden. Während der Prüfungseinsicht ist es nicht erlaubt, mit anderen Personen Informationen auszutauschen.
Sämtliche Gesuche auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens 15. Oktober bzw. 15. März beim Studiendekanat, adressiert an den StuPA, eingereicht werden, um für die Leistungsnachweise des laufenden Semesters berücksichtigt werden zu können.
Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Studierende mit einer anderen Maturitätssprache als Deutsch können für schriftliche, deutschsprachige Prüfungen eine Prüfungsdauerverlängerung beantragen. Das Gesuch muss bis spätestens 15. Oktober bzw. 15. März beim Studiendekanat eingereicht werden.