Der deutsche Bundestag hat Ende letzten Jahres beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2019 zusätzlich zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung (in Deutschland seit 1. Januar 2015 Bestandteil der Maut) neu die Kosten der Lärmbelastung erhoben werden.
Die weiteren Beschlüsse in diesem Zusammenhang hat der Schweizer Blog der GSL Consulting LLC zusammengefasst:
Es kann davon ausgegangen werden, dass die MAUT-Kosten um durchschnittlich 30% steigen.
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