Zur Bedeutung des EuGH in der Verfassungspraxis

Der Einfluss des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf die nationale Verfassungspraxis ist in Europa von weitreichender Bedeutung. Die Veranstaltung beleuchtet vergleichend, wie oberste Gerichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der Rechtsprechung des EuGH umgehen.

Datum: 16. April 2026
Zeit: 17.15 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Raum 4.B55, Uni Luzern

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist und aktuell keine Zuständigkeit des EuGH besteht, kommt dessen Rechtsprechung im bilateralen Verhältnis eine gewisse Bedeutung zu. Bei der Auslegung der bilateralen Abkommen nimmt das Schweizerische Bundesgericht Bezug auf die EuGH-Rechtsprechung, behält sich jedoch immer auch Abweichungen ausdrücklich vor.

Vor dem Hintergrund eines möglichen neuen Vertragspakets Bilaterale III nimmt die Frage nach der Rolle des EuGH im europäischen Verfassungsgefüge für die Schweiz eine neue Tragweite an. Die Veranstaltung betrachtet diese Frage aus rechtsvergleichender Perspektive. Eine politische Diskussion für oder gegen ein neues Vertragspaket ist hingegen nicht Gegenstand der Veranstaltung.
 

Programm: 

17:15–17:25: Begrüssung durch Prof. Dr. Michele Luminati, geschäftsführender Direktor IJF

17:25–18:25: Kurzreferate aus der höchstrichterlichen Praxis:

18:25–18:40: Pause

18:40–19:25: Podiumsdiskussion mit den Referierenden sowie

Ab 19:30: Apéro im Foyer der Universität Luzern

Die Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund begrenzter Platzzahl bitten wir um vorgängige Anmeldung.

Flyer