Alwin Keller

Der Marktausschluss als aufsichtsrechtliches Instrument

Für den Vollzug der Marktregulierung steht der zuständigen Aufsichtsbehörde ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung. Das schärfste dieser Instrumente ist der Marktausschluss eines Wirtschaftsakteurs. Unter dem Sammelbegriff “Marktausschluss” lassen sich aufsichtsrechtliche Instrumente zusammenfassen, die den Betroffenen eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit untersagen. Sie bilden den Untersuchungsgegenstand der Dissertation. Marktausschlüsse finden sich auf allen Staatsebenen, in mannigfaltigen Ausgestaltungen und unter verschiedenen Begriffen. Es erscheint, als liege ihnen keine einheitliche Ordnung zugrunde, an der sich der Gesetzgeber orientiert. In der Dissertation wird deshalb untersucht, welche Formen von Marktausschlüssen im schweizerischen Aufsichtsrecht vorkommen, wie sich diese in bestehende rechtliche Ordnungssysteme einordnen lassen und wie eine auf dieser Grundlage aufbauende Systematik der Marktausschlüsse aussehen könnte.

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die These, dass trotz einer Ausgestaltungs- und Begriffsvielfalt nur zwischen zwei Arten von Marktausschlüssen zu unterscheiden ist. Das Abgrenzungskriterium ist dabei die Art der bezweckten Wirkung: Soll der Marktausschluss den rechtmässigen Zustand unmittelbar herbeiführen oder wird mit diesem eine begangene Pflichtverletzung geahndet, um weitere in Zukunft zu vermeiden? Diesem wirkungsorientierten Ansatz folgend und aufbauend auf die gewonnenen Erkenntnisse werden schliesslich Kriterien für die Einteilung sowie Voraussetzungen an die Ausgestaltung und Anwendung von Marktausschlüssen entwickelt. zum Projekt