Gesuch um Unterstützung für eine wissenschaftliche Weiterbildung
Rechtsgrundlage:
Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern (SRL Nr. 539g)
Grundsätzliches:
Die wissenschaftliche Weiterbildung (also z.B. der Besuch von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen oder Workshops) im eigenen Wissenschaftsbereich gehört zur Tätigkeit des wissenschaftlichen Personals. Die Fakultät unterstützt diese Aktivitäten. Ein Unterstützungsgesuch kann von Assistierenden und Oberassistierenden der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät gestellt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird pro berechtigter Person mindestens eine Weiterbildung pro Kalenderjahr unterstützt. In der Regel werden pro Person und Jahr max. CHF 1‘500.- ausbezahlt.
Ablauf:
- Das Gesuch ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Tagung oder Konferenz zu stellen und zu begründen. Ein Beleg über die Zustimmung der zuständigen Professur zur geplanten Weiterbildung ist beizufügen. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. Genehmigungsinstanz ist das Dekanat.
- Gefördert werden vorzugsweise Tagungs-, Konferenz- oder Workshopteilnahmen mit einer aktiven Beteiligung des bzw. der Antragstellenden (Vortrag o.ä.). Bitte Kursprogramm (oder Auszug) beilegen.
- Nach der Veranstaltung ist ein Kurzbericht von mindestens einer halben A4-Seite zuhanden des Dekanats und der Professur einzureichen.
- Die Bezahlung der veranschlagten Kosten erfolgt in der Regel durch die Teilnehmenden.
- Rückerstattet werden Teilnahmegebühren sowie Spesen gemäss dem Reglement über die Spesenvergütung an der Universität Luzern und dem ergänzenden Merkblatt. Das Spesenformular zur Rückforderung ist in Docugate zu finden.
- Die Wahl des Transportmittels richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Spesenvergütung an der Universität Luzern und dem ergänzenden Merkblatt. Die Universität Luzern verpflichtet sich zur Reduktion ihrer Flugemissionen und fördert nachhaltigere Alternativen.
- Sämtliche Originalbelege sind beizulegen; es erfolgen keine Pauschalzahlungen. Es werden maximal die von der Universität Luzern bewilligten Kosten ausbezahlt.