Universitätsarchiv

Das Archiv übernimmt und bewertet Dokumente, die im Rahmen der gesamten Tätigkeit der Universität – Verwaltung, Lehre und Forschung – entstehen.
Alle im Rahmen der universitären Tätigkeiten erstellten Papierunterlagen werden, sobald sie nicht mehr für die täglichen Aktivitäten benötigt werden, im Universitätsarchiv deponiert. Gemeinsam mit den Aktenbildnern definiert die Archivarin die Aufbewahrungsfristen und bewertet die Dossiers nach ihrem archivischen Wert. Ein grosser Teil der Unterlagen, wie Prüfungen oder Buchhaltung, wird vernichtet. Die Unterlagen, die für die Universität oder darüber hinaus für den Kanton Luzern von historischer Bedeutung oder aus Sicht der Rechtssicherheit relevant sind, werden dem Staatsarchiv Luzern übergeben, dem die Universität anbietungspflichtig ist (siehe Gesetzliche Grundlagen). Dort werden sie dauerhaft archiviert und nach Ablauf der Schutzfristen der Forschung zur Verfügung gestellt.